<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Yvonne Bovermann &#8211; Katja Baumgarten</title>
	<atom:link href="https://viktoria11.de/tag/yvonne-bovermann/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://viktoria11.de</link>
	<description>Filmemacherin, Journalistin, Hebamme</description>
	<lastBuildDate>Tue, 15 Oct 2024 06:52:00 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.4.8</generator>

<image>
	<url>https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2023/01/cropped-Bildschirm­foto-2023-01-03-um-12.27.46-32x32.png</url>
	<title>Yvonne Bovermann &#8211; Katja Baumgarten</title>
	<link>https://viktoria11.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>»Lasst niemanden zurück«</title>
		<link>https://viktoria11.de/lasst-niemanden-zurueck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jul 2019 14:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Yvonne Bovermann]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://viktoria11.de/?p=4104</guid>

					<description><![CDATA[Das Hebammengesetz von 1985 soll modernisiert werden und auch die vollständige Akademisierung der Hebammen festschreiben. Die Beirätin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) für den Bildungsbereich, Yvonne Bovermann, nimmt Stellung zur zukünftigen Hebammenausbildung: DHV und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) wollen einen schnellen Übergang an die Hochschulen. Katja Baumgarten: Sie kommen soeben aus der Anhörung des<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/lasst-niemanden-zurueck/"><span class="screen-reader-text">"»Lasst niemanden zurück«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Das Hebammengesetz von 1985 soll modernisiert werden und auch die vollständige Akademisierung der Hebammen festschreiben. Die Beirätin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) für den Bildungsbereich, Yvonne Bovermann, nimmt Stellung zur zukünftigen Hebammenausbildung: DHV und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) wollen einen schnellen Übergang an die Hochschulen.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Sie kommen soeben aus der Anhörung des Referentenentwurfs. Wie will man den Übergang an die Hochschulen in kurzer Zeit erreichen?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir brauchen eine Übergangsphase, beispielsweise für die Qualifizierung von PraxisanleiterInnen. Für die Praxisanleitung im Krankenhaus sind 25 % der praktischen Ausbildungszeit gefordert – das finden wir gut. Wir haben dennoch vorgeschlagen, dass die Bundesländer fünf Jahre lang einen niedrigeren Prozentsatz zulassen dürfen – allerdings nicht weniger als 10 %. Flächendeckend wäre das schon deutlich mehr, als wir heute haben, wo die Praxisanleitung gesetzlich gar nicht festgelegt ist. Wenn sie anschließend auf die jetzt festgeschriebenen 25 % angehoben würde, wäre das realistisch.</p>



<p>Wir sollten keine Auflagen machen, die die Studiengänge nicht erfüllen können. Sonst dürften sie nicht starten, weil das ein Gesetzesverstoß wäre. Wir müssen auch bei der Studienprüfungsordnung aufpassen, wie Praxisanleiterinnen qualifiziert sein sollen. Wenn wir eine auf­wendige Weiterbildung fordern, dann wird das Studium ebenfalls noch nicht stattfinden können.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetz zur Reform der Hebammen­ausbildung</h2>



<p>Das Hebammenreformgesetzt soll das Hebammengesetz (Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers) an die Erfordernisse einer modernen Geburtshilfe und an EU-Richtlinien anpassen. Aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30. September 2005, S. 22; L 271 vom 17. Oktober 2007, S. 18) ist das Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers bis zum 18. Januar 2020 zu novellieren. Darin wird unter anderem die Ausbildung als Hochschulstudium festgeschrieben. Daneben ist unter anderem auch die Anerkennung von Hebammen aus EU-Ländern und Drittstaaten geregelt. Die Bezeichnung Entbindungspfleger wird künftig wegfallen, stattdessen dürfen sich künftig auch Männer »Hebamme« nennen.</p>



<p>Den Gesetzentwurf finden Sie als Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit und auch ein Statement dazu des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn: <a href="http://www.bundesgesundheitsministerium.de/hebammenreformgesetz.html">www.bundesgesundheitsministerium.de/hebammenreformgesetz.html</a></p>



<p><strong>Die Reden der Anhörung im Bundestag</strong> vom 24. Juni finden Sie unter: <a href="http://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7362163#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczNjIxNjM=&amp;mod=mediathek">www.bundestag.de/mediathek?videoid=7362163#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczNjIxNjM=&amp;mod=mediathek</a></p>



<p><strong>Der zeitliche Ablauf bis zum geplanten Inkrafttreten:</strong></p>



<ul>
<li>Referentenentwurf: 20. März 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Fachanhörung: 9. April 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Verabschiedung des Kabinettsentwurfs: 15. Mai 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Lesung im Bundestag: 6. Juni 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Durchgang im Bundesrat: 7. Juni 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Anhörung im Bundestag: 24. Juni 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>2./3. Lesung im Bundestag: Oktober 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Durchgang im Bundesrat: November 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Januar 2020</li>
</ul>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><br><strong>Katja Baumgarten:</strong> Gibt es denn eine annähernd ausreichende Zahl von Praxisanleiterinnen?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Der Umfang der Praxisanleitung kann schnell aufgebaut werden, vielleicht zunächst mit etwas weniger qualifizierten Kolleginnen, die dann über die Jahre weiterqualifiziert werden. Wir sollten auch Berufserfahrung und Erfahrungen in der Ausbildung großzügig anerkennen. Viele Hebammen – im ambulanten und im stationären Bereich – leiten bereits sehr gut an. Der Anteil von 25 % bei der Praxisanleitung stellt im außerklinischen Bereich kein Problem dar, weil die Kolleginnen fast immer eins zu eins mit den Studierenden unterwegs sind und ohnehin viel anleiten. Deshalb haben wir für den ambulanten Bereich nicht vorgeschlagen, die Anleitungszeit zu reduzieren.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Ungewöhnlich ist, dass die Studierenden auch weiterhin eine Vergütung für ihre Ausbildung bekommen sollen – so wie bisher an den Hebammenschulen.</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Das gehört zum dualen Studium. Es gibt keinen anderen Studiengang, in dem Studierende für die praktischen Anteile keinen Lohn erhalten, außer in den Pflegewissenschaften. Letztere haben es des­halb so schwer, BewerberInnen zu finden. Auch hier zeigt sich wieder – es ist ein Frauenberuf. Anfangs hieß es: Bei einem Studium bekommt man nun mal kein Geld. Grundsätzlich stimmt das, aber normalerweise ist ein Studium nicht mit einem so hohen Praxisanteil verbunden. Deswegen haben wir immer ein duales Studium – also ein Studium mit zwei Lernorten – im Auge gehabt. Die EU-Richtlinie schreibt diesen hohen Praxisanteil vor. Den können wir nicht innerhalb der Hochschule oder durch Praktika abdecken. Es geht ja auch um die »Fälle«, die die Studierenden gemäß der EU-Richtlinie erreichen müssen, wie zum Beispiel 40 eigenständig betreute Geburten oder 100 Untersuchungen bei Schwangeren. Und es geht um die Fertigkeiten. Also arbeiten die Studierenden viel in der Praxis.</p>



<p>Es kann doch nicht angehen: In einem Gesundheitsberuf macht man die praktischen Einsätze im Studium angeblich aus Leidenschaft – und weil man die Arbeit mit dem Herzen macht, soll sie kostenlos sein. Und wenn ich bei Siemens oder Bosch studiere oder bei der Bundeswehr oder der Polizei, ebenfalls dual mit hohen Praxisanteilen, bekomme ich dafür eine Studienvergütung. Das ist ungerecht und stellt Gesundheitsberufe unattraktiver. Da die Vergütung zum dualen Studium dazugehört, hat der Gesetzgeber sie mit aufgenommen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Die Führung bei der praktischen Hebammenausbildung wird laut Gesetzentwurf ausschließlich von Kliniken übernommen, die als sogenannte »Praxispartner« diesen Anteil der Ausbildung gewährleisten sollen. Sie sollen auch die Externate bei freiberuflichen Hebammen und Geburtshäusern mitorganisieren. Könnte nicht auch eine hebammengeleitete Einrichtung Praxispartner werden?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Der Gesetzgeber hat es so gesehen, dass nur ein Krankenhaus dies leisten kann. Es ist vielleicht augenblicklich schwer vorstellbar, dass auch andere Einrichtungen Praxispartner werden können, weil eine hohe Verantwortung damit verbunden ist und sie viel gewährleisten müssen. Das neue Gesetz hat allerdings vielleicht wieder mehr als 30 Jahre Bestand. Denkbar ist, dass sich in den nächsten fünf bis zehn Jahren die Struktur und die Professionalisierung der Geburtshäuser weiterentwickeln. Warum sollte dann nicht auch ein Geburtshaus einen Vertrag mit Studierenden schließen? Deswegen schlagen wir vom DHV in unserer Stellungnahme ausdrücklich vor, dass Geburtshäuser, wenn sie Vertragspartner nach § 134a SGB V sind, ebenfalls vertragliche Kooperationspartner einer Hochschule werden können. Bislang ist das aber im Entwurf so nicht vorgesehen.</p>



<p>Es wäre auch zielführend, wenn Geburtshäuser sich in dieser Form professionalisieren – wenn sie zu größeren Einheiten würden. In der Denkschrift der Robert-Bosch-Stiftung zum Thema »Gesundheitsberufe neu denken, Gesundheitsberufe neu regeln« von 2013 wird beispielsweise betrachtet: Wie könnten Gesundheitsberufe in Zukunft zusammenarbeiten? Darin wird vorausgesehen, dass die Arztpraxis der Zukunft nicht mehr aus einem Arzt mit einer Arzthelferin bestehen werde, es könnten 17 ÄrztInnen sein. So glaube ich auch, dass größere Einheiten bei den Hebammen ebenfalls wirkungsvoll wären, um den Belastungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Eine Hebamme, die Qualitätsmanagement macht und gleichzeitig die Praxisanleitung übernehmen soll – das ist alles sehr viel. Wenn in einem Team von mehreren Hebammen eine Kollegin für QM verantwortlich ist, eine andere ist Praxisanleiterin, dann ist die Last besser zu verteilen. Dann ist es auch gut vorstellbar, dass Hebammen-geleitete Einrichtungen (HgE) einen Praxispartnervertrag schließen. Das kann ein Ansporn sein, sich zu entwickeln.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Der Gesetzentwurf sieht das Studium zwischen sechs und acht Semestern vor. Soll das je nach Hochschule variabel sein?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Genau. Das Studium könnte dann in unterschiedlichen Bundesländern mit einem Bachelor-Abschluss mit 180, 210 oder 240 ECTS-Punkten erworben werden. Wir haben zunächst überlegt, ob wir einen Bachelor mit 180 ECTS-Punkten akzeptieren könnten und haben es dann verneint. Denn wir Hebammen arbeiten so selbstständig wie kaum ein anderer Gesundheitsberuf, das muss sich in der Ausbildung widerspiegeln. Um alle Inhalte unterzubringen, brauchen wir mindestens sieben Semester. In Österreich wurde das Bachelorstudium mit sechs Semestern eingeführt – inzwischen merkt man, dass die Zeit sehr knapp bemessen ist. Der Gesetzgeber dort ist jedoch derzeit nicht zu einer Änderung zu bewegen.</p>



<p>Wir sehen die Gefahr, dass Hochschulen – gerade in finanziell schwächeren Bundesländern – den Studiengang mit nur sechs Semestern anbieten müssen, so dass wir »Billigstudiengänge« hätten. Können die angehenden Hebammen dort das Studienziel erreichen und auch die staatliche Prüfung? Es sollte einheitlicher sein. Wir hoffen, dass der Gesetzgeber unseren Vorschlag aufnimmt: sieben Semester mit 210 ECTS-Punkten – nach oben hin keine zeitliche Begrenzung – denn mehr als 240 ECTS-Punkte sind für den Bachelor ohnehin nicht möglich, vier Jahre sind das Maximum beim Vollzeitstudium. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich auch Teilzeitstudiengänge zugelassen. Dazu gibt es dann entsprechende Masterstudiengänge: mit 90 ECTS-Punkten, wenn ich einen 240 ECTS-Punkte-Bachelorabschluss habe oder 120 ECTS-Punkte bei einem 210 ECTS-Bachelor.</p>



<p>Gegenspieler unseres Vorschlags zur Semesterzahl könnten die Bundesländer sein, denn je länger ein Studium dauert, umso teurer ist es. Sie sind nun zur Stellungnahme gebeten. Später sind sie noch einmal beteiligt, weil bei diesem Gesetz der Bundesrat zustimmen muss.</p>



<p>Im Augenblick ist es allerdings schwer zu argumentieren, dass das Geld fehlt – wir haben derzeit nicht einmal 1.000 AbsolventInnen jedes Jahr, verteilt auf 16 Länder. Das ist eine kleine Zahl – und damit keine große Summe, die in die Studiengänge investiert werden müssen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie geht es weiter mit dem Gesetz? Wird noch viel nachgebessert?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Das weiß man nicht. In den letzten Monaten sind aus dem BMG unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn viele Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht worden. Teilweise herrschte Aufregung – beispielsweise bei den Pflegegesetzen, weil nur wenig verändert wurde. Man erkennt ein gewisses Beharrungsvermögen im BMG.</p>



<p>Das Gesetz ist in sich schlüssig. Man kann nachbessern, aber man kann nicht wesentliche Teile herausnehmen, sonst funktioniert das ganze Gebilde nicht mehr.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Vom Referentenentwurf zum Gesetzentwurf</h2>



<p>Nach der ersten Anhörung wurde der Referentenentwurf zum ersten Mal überarbeitet. Über 800 Stellen wurden leicht verändert.<br>Die wichtigsten Änderungen:</p>



<ul>
<li>Im Einleitungstext steht nun, dass »das Studium als duales Studium ausgestaltet [ist]«. Ein klares Bekenntnis für die Struktur im Gesetzentwurf, in dem die Studierenden einen Vertrag mit einem Praxispartner eingehen und ein Studiengehalt erhalten.</li>



<li>Für die Praxisanleitung wurde eine Übergangszeit von 10 Jahren eingefügt, in der eine nachgewiesene Praxisanleitungszeit von mindestens 10 % ausreichend ist (anstatt später mindestens 25 %).</li>



<li>Die Finanzierung der Kosten der praktischen Ausbildung im außerklinischen Bereich wurde nach den Vorschlägen des DHV angepasst. Demnach sollen nun nicht mehr die Krankenhäuser die Höhe der Kosten mit den Krankenkassen verhandeln, sondern die maßgeblichen Hebammenverbände mit dem GKV eine Pauschale ausmachen. Das vereinfacht das Verfahren für die außerklinisch tätigen Hebammen außerordentlich!</li>



<li>Die Übergangszeit für die Hebammenschulen wurde von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert.</li>
</ul>



<p>Bis zum 20. Juni 2019 erarbeitet der DHV eine neue Stellungnahme. Am 26. Juni 2019 – kurz vor Erscheinen dieser Ausgabe der DHZ – gibt es eine öffentliche Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss, an der Yvonne Bovermann als Vertreterin des DHV teilnimmt.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie erklären Sie sich die eher kritische Haltung der Ärztevertreter gegenüber der Akademisierung der Hebammen, die bei der Anhörung deutlich wurde?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>In Deutschland ist das Gesundheitswesen arztzentriert organisiert, was wohl eine eher paternalistische Grundhaltung fördert. Diese »väterliche Haltung« wird umso selbstverständlicher, je klarer bereits über die Qualifikationseben Hierarchien vorgegeben sind. Womöglich macht es diese deutsche Tradition schwer, sich auf die vollständige Akademisierung eines Gesundheitsfachberufes einzulassen.</p>



<p>Nun wird, quasi als Gegenargument, die jetzige Hebammenausbildung über den grünen Klee gelobt. Dabei sind die Rahmenbedingungen durch die veralteten Berufsgesetze, das Hebammengesetz von 1985 und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von 1987 wirklich schlecht. Verbesserungen wären längst nötig gewesen. Aber wo waren die Ärztinnen und Ärzte, wenn wir gefordert haben, verpflichtend eine qualifizierte Praxisanleitung auch bei uns einzuführen? Haben sie uns da je unterstützt? Haben sie je geholfen, dass Praxisanleitung in unser Gesetz aufgenommen wird, damit dafür Ressourcen zur Verfügung gestellt werden? Haben sie etwas dazu beigetragen, dass das veraltete Gesetz aktualisiert wird, die Lehrinhalte an neue Anforderungen angepasst werden? Es gab bisher kein offensichtliches Interesse daran, dass Hebammen besser qualifiziert werden. Wir müssen zu einer erwachsenen, gleichberechtigten Kommunikation und Zusammenarbeit kommen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Enthält der Entwurf Punkte, die Sie für besonders problematisch halten?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Die vorgesehenen Regelungen zur Anerkennung von Hebammen aus EU- und aus Drittländern halten wir für bedenklich. Wir haben das juristisch prüfen lassen – das Problem ist, dass sie meist auf Staatsverträgen beruhen oder auf der EU-Richtlinie direkt. Dort ist festgelegt, wie Berufe automatisch anerkannt werden, auch wenn das inhaltlich für den Hebammenberuf fragwürdig sein kann. Dies lässt sich in einer einzelnen Nation kaum individuell anders regeln, eben weil die EU-Mitgliedstaaten sich darüber verständigt haben.</p>



<p>Es gibt unter anderem die Vorgabe, dass eine Migrantin eine Bescheinigung aus ihrem Herkunftsland vorlegen muss, dass sie dort als Hebamme gearbeitet hat. In den meisten Ländern außerhalb und teilweise auch innerhalb der EU heißt aber »als Hebamme gearbeitet« etwas völlig anderes als in Deutschland. Laut EU-Richtlinie muss man in Europa 40 Geburten selbstständig geleitet haben, um Hebamme zu werden. Manche Kolleginnen aus Drittländern haben zum Teil weder in der Ausbildung noch in ihrer Berufstätigkeit so viele Geburten selbstständig geleitet. Manchmal arbeiten sie kaum direkt mit Schwangeren. Die erforderliche Bescheinigung können sie aber vorlegen, weil sie entsprechend ihrer Landesregelungen als Hebamme gearbeitet haben.</p>



<p>Für die Anerkennung wird dann von den Behörden der Bundesländer eine Prüfung des Kenntnisstandes verlangt. Diese Prüfungen werden in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Manche Aufsichtsbehörden sind sehr streng, der Kenntnisstand einer Hebamme wird von einer Hebammenlehrerin oder von den Lehrenden eines Studienganges überprüft. Aber mancherorts reicht eine Prüfung im Kreißsaal durch das dortige Personal. Wenn dort der Personalbedarf hoch ist, kann das sicher die Bewertung der Prüfung beeinflussen. Eine staatliche Prüfung sollte nur von den dafür vorgesehenen Lehrenden durchgeführt werden.</p>



<p>Da kann es zu Situationen kommen, in denen die Kenntnisse der Hebamme doch nicht für die Berufspraxis ausreichen. Das Problem ist, wenn die Kolleginnen aus Drittländern von Bundesland zu Bundesland gehen können, um schließlich vielleicht irgendwo niedrigere Anforderungen zu haben. Teilweise muss hinterfragt werden, ob anerkannte Hebammen aus Drittländern immer die Qualifikationen haben, die für die Hebammenarbeit in Deutschland nötig ist.</p>



<p>Wir wollen diesen Kolleginnen hier nicht das Leben schwer machen. Wir möchten erreichen, dass sie überall unterstützt und weiterqualifiziert werden, damit sie dann tatsächlich auf dem Level arbeiten können, wie es in Deutschland nötig ist. Am Ende geht es um den Schutz der Gesundheit für die Frauen und Kinder, die betreut werden. Dafür haben wir einen reglementierten Beruf. Und es geht auch um den Schutz der Kolleginnen selbst, die sich sicher fühlen sollen mit dem, was sie tun.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Welchen Status werden künftig Hebammen mit traditioneller Ausbildung haben?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Grundsätzlich haben sie ihre Berufserlaubnis und sind für ihre gesamten Berufsjahre vollwertige Hebammen. Zusätzlich möchten wir vom DHV, dass Hebammen, die »nach altrechtlichem Gesetz« gelernt haben, also drei Jahre Berufsausbildung mitbringen, niedrigschwellig und schnell einen Bachelortitel erlangen können. So wurde es auch in der Schweiz nach der Akademisierung eingeführt. Das ist wichtig und fehlt bislang im Gesetz. Eine solche Regelung könnte auch verhindern, dass sich unterschiedliche Gehälter in den Kreißsälen herausbilden. Nach Tarifrecht ist das zwar nicht vorgesehen, schleichend könnte es sich aber etablieren. Hebammen mit Berufserfahrung haben vielleicht nicht ganz so viele Kenntnisse in der Wissenschaft, aber sie bringen viele Kompetenzen mit – man wird keinen großen Unterschied in der Berufsausübung feststellen, und dies sollte gewürdigt werden.</p>



<p>Einige Hebammen werden sich beruflich weiterentwickeln wollen. Von ihnen das volle Studium in einem ausführlichen Bachelorstudiengang zu verlangen, um dann endlich einen Masterabschluss zu machen, dauert viel zu lange und ist für berufserfahrene Kolleginnen nicht angemessen. In anderen Ländern ist der Übergang gut verlaufen. Es gab beispielsweise einen direkten Zugang zum Masterstudium in Österreich oder in Großbritannien. Dort hat Professorin Leslie Page gesagt: »Straight to the Master, don’t leave capable people behind«, frei übersetzt: »Lasst niemanden zurück, ihr seid auf alle angewiesen, die was draufhaben!« Unsere jungen Bachelorabsolventinnen sind tolle Frauen, die viel können. Aber Berufserfahrung haben sie noch nicht viel – und wir brauchen auch und gerade in der Lehre Berufserfahrung.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wäre eine solche Übergangslösung möglich?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir haben nicht viele Beispiele für derartige Reformen in Deutschland. Es gab früher beispielsweise die Dentisten oder die Ingenieure in der ehemaligen DDR, wo es noch Ingenieursschulen gab. Nach der Wende durften sie ohne eine Weiterqualifikation auf Antrag den akademischen Grad führen. Das hat in den neuen Bundesländern nicht zum Niedergang der Ingenieurswissenschaften geführt. Ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht besagte damals: Wenn diejenigen, die nachträglich den akademischen Grad erhalten, den Beruf weitestgehend ausüben können und sich selbst um ihre Weiterbildung bemühen müssen, dann ist eine solche Übergangsregelung zulässig. Wir haben es für unseren Fall prüfen lassen: Juristisch ist das möglich, und es gibt viele politische Gründe, es auch umzusetzen.</p>



<p>Auch unsere Mitglieder im DHV fordern eine solche Lösung, weil sie sich auf einmal formal schlechter gestellt fühlen, auch wenn sie es eigentlich nicht sind – sie haben die Berufsurkunde und verdienen das gleiche Geld. Aber formal haben Hebammen, die studiert haben, eine höhere Qualifikation. Das fühlt sich nicht gut an, wenn man so viel Erfahrung hat und die Fahne in der Berufspraxis immer hochhält.</p>



<p>Wir müssen nicht nur den Prozess für die Hochschulausbildung in Gang bringen, sondern auch die Basis der Hebammen sollte die Akademisierung mittragen können mit dem Gefühl: Ich habe alle Optionen und damit Chancengleichheit. Es sollte einen ganzen Strauß an Möglichkeiten für sie geben.</p>



<p>Von den Hochschulen wird der unkomplizierte Bachelorerwerb in der Übergangsphase weniger positiv gesehen, aber von der Mitgliederbasis des DHV fühle ich mich mit dieser Forderung getragen. Ich habe nicht nur den Auftrag von den Vorsitzenden der Landesverbände, sondern bei jedem Kontakt mit Hebammen, die im Berufsfeld arbeiten, höre ich: »Kümmert euch darum.« Keineswegs rufen alle Hebammen: »Wir wollen die Akademisierung.« Viele fragen: »Was soll das? Ich bin eine gute Hebamme.« Das stimmt. Wenn wir antworten, wir möchten, dass ihr euch auch in Zukunft gleichwertig fühlen könnt, heißt es: »Setzt euch bitte dafür ein!« Ich weiß nicht, ob es je so weit ist. Aber wir kämpfen weiter.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Danke, Yvonne Bovermann, für dieses spannende Gespräch zur Zukunft des Hebammenberufs!</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Interviewte</h2>



<p>Yvonne Bovermann, MSc, ist Hebamme und Stillberaterin. Nach langjähriger Tätigkeit in einem Geburtshaus und der Leitung einer Hebammenschule ist sie Beirätin für den Bildungsbereich im Deutschen Hebammenverband. Sie hat einen Bachelor in Health Care Education und einen Master in Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ihre noch unver­öffentlichte Bachelorarbeit schrieb sie zum Thema »Hebammen in der ärztlichen Ausbildung – ein Modell für Interprofessional Education und Collaborative Practice am Beispiel der Medical School, University of California, San Francisco«.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>»Schnell an die Hochschulen«</title>
		<link>https://viktoria11.de/schnell-an-die-hochschulen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Jun 2019 14:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Yvonne Bovermann]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://viktoria11.de/?p=4090</guid>

					<description><![CDATA[Am 9. April fand die Anhörung zum Gesetzentwurf für das Hebammenreformgesetz im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin statt. Es soll das Hebammengesetz von 1985 den modernen Anforderungen anpassen. Die Hebamme Yvonne Bovermann schilderte anschließend im Gespräch ihre noch frischen Eindrücke. Katja Baumgarten: Sie waren heute als Beirätin des DHV für den Bildungsbereich ins Bundesministerium für<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/schnell-an-die-hochschulen/"><span class="screen-reader-text">"»Schnell an die Hochschulen«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Am 9. April fand die Anhörung zum Gesetzentwurf für das Hebammenreformgesetz im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin statt. Es soll das Hebammengesetz von 1985 den modernen Anforderungen anpassen. Die Hebamme Yvonne Bovermann schilderte anschließend im Gespräch ihre noch frischen Eindrücke.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Sie waren heute als Beirätin des DHV für den Bildungsbereich ins Bundesministerium für Gesundheit eingeladen – zur Anhörung zum Hebammenreformgesetz. Wie haben Sie den Tag erlebt?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Es war großartig, bei der Anhörung dabei zu sein! Seit 20 oder 30 Jahren denken viele und auch ich selbst: Beim Hebammengesetz muss eine Reform her. Jetzt haben wir an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet und darüber diskutiert. Es ist gelebte Demokratie, gehört zu werden und sich damit auseinanderzusetzen, wie der Berufsstand in Zukunft aufgestellt sein sollte – das finde ich klasse!</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Wie viele Teilnehmende waren versammelt, welche Verbände vertreten?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> An der Stirnseite der Tischrunde saßen die sechs Verantwortlichen aus dem zuständigen Referat im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Unterabteilung 31, »Medizin und Berufsrecht«, darunter der Referatsleiter Markus Algermissen. Das Ministerium hatte etwa 30 Vertreter von zahlreichen Verbänden eingeladen, pro Verband maximal zwei.</p>



<p>Die Hebammen waren durch den Deutschen Hebammenverband (DHV) vertreten, den Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD), das Netzwerk der Geburtshäuser und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi).</p>



<p>Der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) kamen mit je zwei Vertretern, die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) und die Ärztekammer waren ebenfalls dabei. Auch Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Arbeiter-Samariter Bund, Krankenhausverbände wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der G-BA, Vertreter kirchlicher Verbände, gesetzliche Krankenkassen sowie Vertreter des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) waren anwesend.</p>



<p>Zur schriftlichen Stellungnahme waren weitere Verbände eingeladen, wie der Deutsche Fachverband für Hausgeburtshilfe, die Deutsche Hebammenhilfe, der Deutsche Hausärzteverband, der Hartmannbund, der Marburger Bund und viele andere Verbände – insgesamt waren rund 60 Organisationen und Verbände aus verschiedenen Bereichen involviert.</p>



<p>Der Deutsche Pflegerat war erstaunlicherweise nicht eingeladen worden. Wir haben das BMG darauf hingewiesen, dass er unser Dachverband ist und gebeten, ihn künftig auch zu berücksichtigen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie war die Stimmung, wie wurde diskutiert?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir Vertreterinnen der Hebammenverbände hatten uns vorher ausgetauscht und uns auch direkt nach der Anhörung zusammengesetzt. Das ist sehr positiv – wir müssen nicht in allen Punkten übereinstimmen, aber wir stimmen überwiegend überein. Wir saßen auf der einen Seite des Raumes zusammen und waren sehr gut vorbereitet – natürlich ist das auch unsere ureigene Aufgabe, weil das neue Gesetz primär uns betrifft.</p>



<p>Das zuständige Referat des BMG führte ruhig und sachlich durch die Anhörung. Wir sind Absatz für Absatz das Gesetz durchgegangen. Nachdem die ersten kritischen Paragrafen abgehakt waren, beispielsweise die vorbehaltenen Tätigkeiten und die Studienziele der Hebammenausbildung, entspannte sich die Stimmung. Es gab dann wenig Diskussion, die Standpunkte wurden mitgeteilt und zur Kenntnis genommen. Wir hatten die Möglichkeit, darauf jeweils noch einmal zu reagieren.</p>



<p>In den letzten Monaten haben wir von Ärzten öfter gehört, dass die Hinzuziehungspflicht aus dem Dritten Reich stamme und deswegen dringend abgeschafft gehöre. Das Argument wurde bei der Anhörung wiederholt, verbunden mit einer Kritik an das BMG, wie man solch einen Paragrafen noch einmal aufnehmen könne. Das BMG hat sehr ruhig erwidert, dass der Paragraf zu den vorbehaltenen Tätigkeiten inklusive der Hinzuziehungspflicht aus dem Hebammengesetz von 1985 stammt und damit aus einem gut begründeten Gesetz. Dieser unsachliche Einwurf seitens der Gynäkologen ruft natürlich auch Emotionen hervor.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Wie standen die Ärztevertreter dem Gesetzentwurf gegenüber?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir Hebammen waren überrascht, wie vehement teilweise von ärztlicher Seite diskutiert wurde. Besonders kontrovers war der Austausch zu den vorbehaltenen Tätigkeiten, zur Hinzuziehungspflicht, aber auch zum Studienziel. Teilweise erschien mir die Diskussion missverständlich, im Sinne von: »Im Gesetzentwurf müsste doch viel klarer sein, wann die Hebamme an den Arzt abgeben muss.« Dabei ist genau das im Entwurf erwähnt. Vor allem regeln die Hebammen-Berufsordnungen der Bundesländer und auch der Vertrag mit dem GKV-SV am Ende genau, welche Tätigkeiten die Hebamme ausüben darf. Das wird nicht über ein Berufsgesetz geregelt.</p>



<p>Es herrschte eine Aufregung, als würde Hebammen nun etwas erlaubt, was sie wegen der Verantwortlichkeiten niemals ausführen könnten. Ein Bachelor ist zwar ein akademischer Abschluss, aber ganz am Anfang der akademischen Qualifikationen. Befürchtungen, dass wir uns damit ÄrztInnen gleichgestellt fühlen würden, sind unsinnig. Das sind wir nicht. Wir haben in unserem Studium allerdings auch nur ein kleines Teilgebiet – das lernen wir sehr vertieft. Studierende der Medizin müssen in sechs Jahren das umfassende Fachgebiet lernen. Da dringt man in einzelne Teilbereiche nicht so tief ein. Auch in der Facharztausbildung muss sehr breit viel Stoff gelernt werden – in den Fertigkeiten und in den Kompetenzen, damit ist vertieftes Wissen in allen Feldern der Geburtshilfe kaum zu erwerben wie beispielsweise zum Stillen und zur Mutter­milchernährung.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Welche Einwände wurden vorgebracht?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Die größte Sorge ist offensichtlich, dass wir künftig Dinge tun würden, ohne einen Arzt oder eine Ärztin hinzuzuziehen, wie zum Beispiel die Reanimation von Frauen oder Neugeborenen – wobei im Gesetz eindeutig steht, dass das so lange der Fall sein soll, »bis der Arzt eintrifft«. Hebammen sollen, auch das steht im Entwurf, Anzeichen von Regelwidrigkeiten bei Mutter oder Kind erkennen, die das ärztliche Eingreifen erforderlich machen. Wenn das »erforderlich« ist, heißt das automatisch per Berufsordnung, dass ich einen Arzt oder eine Ärztin hinzuziehe. Dennoch gab es erhebliche Befürchtungen.</p>



<p>Es wurde auch viel über die Schwangerenvorsorge diskutiert – können Hebammen das überhaupt? Lustigerweise hatte der Verband der niedergelassenen Frauenärzte im vergangenen Herbst in einer Veröffentlichung geäußert, Hebammen seien dafür nicht gut genug ausgebildet, weil sie nur eine dreijährige Ausbildung hätten. Wir fanden es problematisch, dass die Ärztevertreter nun sagen, das Studium sei eigentlich noch schlechter als die Ausbildung an einer Hebammenschule, weil der praktische Anteil unzureichend sei und so könnten wir die Schwangerenvorsorge immer noch nicht durchführen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Die Hebammen betreuen Schwangere schon lange.</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Ja, wir machen das längst und wir dürfen es auch. Die Kritikpunkte waren teilweise nicht nachzuvollziehen.</p>



<p>Es wurde wiederholt eingewandt: Die Schwangerenvorsorge ist über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in den Mutterschaftsrichtlinien geregelt, das machen also Ärztinnen und Ärzte. Nun ist in den Studienzielen für Hebammen im Gesetzentwurf auch die Feststellung der Schwangerschaft aufgeführt, ebenso wie in der EU-Richtlinie. Die Ärzte sagten, die Schwangerschaft würde heutzutage per Ultraschall festgestellt, also grundsätzlich nicht durch Hebammen. Laut Mutterschaftsrichtlinie ist der erste Ultraschall jedoch erst ab der vollendeten achten bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Die Schwangerschaft wird früher festgestellt. Und laut EU-Richtlinie, Berufsordnungen und Hebammenhilfevertrag dürfen auch Hebammen die Schwangerschaft feststellen.</p>



<p>Als ehemalige Geburtshaushebamme weiß ich, dass zwar nicht viele Frauen die Schwangerschaft bei uns feststellen ließen, aber wir haben auch das mitgemacht, wenn gewünscht. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir nicht alles erfassen können und ausdrücklich unterstützt, wenn die Frau die Vorsorgeuntersuchungen im Wechsel mit ÄrztInnen machen wollte. Wir können die Schwangeren­vorsorge, die in Deutschland auf einem hohen Level ist, durch eine bessere Zusammenarbeit weiter verbessern. Mehr ärztliche Betreuung für Frauen, die es wirklich brauchen, vielleicht ein bisschen weniger für die Frauen, die heute eher zu viel bekommen, um so die knappen Ressourcen sinnvoll zu verteilen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie haben die Vertreterinnen der Hebammen auf die Kritik reagiert?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir vom DHV haben betont, dass es nicht darum geht, uns neue Kompetenzen zuzuschreiben, sondern dass im Entwurf konkret wird, welche Tätigkeiten wir bereits seit vielen Jahren ausüben, wofür wir auch Verträge mit dem GKV-SV haben – wobei aber über die Ausbildungsziele im jetzigen Hebammengesetz nicht geregelt ist, dass wir diese Kompetenzen auch wirklich erwerben. Es geht darum sicherzustellen, dass Hebammen sie über das Studium in Zukunft erlernen. Der GKV-SV oder auch die Krankenhausträger müssen sicher sein, dass die Fertigkeiten, die wir anwenden dürfen, solide gelernt wurden.</p>



<p>Wir wollen weder die ÄrztInnen verdrängen noch eine neue Aufgabenverteilung zugunsten der einen oder anderen Berufsgruppe etablieren. Dazu ist ein Berufsgesetz nicht geeignet. Das Hebammengesetz soll unseren Beruf beschreiben. Insofern war die Aufregung unbegründet. Es wurde auch kritisiert, dass der Gesetzgeber ab und zu erwähnt: Hebammen sollen studieren, damit sie zum Beispiel den hohen ärztlichen Interventionsraten entgegen wirken können.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Das steht so im Gesetz?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Im Begründungstext steht beispielsweise auf Seite 59: »Die hohen ärztlichen Interventionsraten und Kaiserschnittraten …« das hat die Ärzte sehr aufgebracht. Aber tatsächlich hatte auch der DHV in seiner schriftlichen Stellungnahme bereits vorgeschlagen, auf diese Passage zu verzichten. Wir haben eine Formulierung vorgeschlagen, die klarstellen soll, dass Hebammen auch deshalb studieren sollen, um gegen zu hohe Interventions- und Kaiserschnittraten unseren Teil beitragen zu können und um unseren Beitrag für eine bessere interprofessionelle Zusammenarbeit leisten zu können. Für die Interventionsraten ist das ganze Gesundheitssystem verantwortlich. In die Begründung gehört nicht, dass eine Berufsgruppe für Missstände verantwortlich ist und eine andere die Verantwortung übernehmen soll, diesen entgegenzuwirken. Wir möchten nicht, dass die Berufe gegeneinander ausgespielt werden. Das war ein Punkt, um den es ganz konkret ging.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Gab es von anderen Verbänden ebenfalls engagierte Einwände?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Die Vertreter der anderen Verbände waren entspannter. Sie haben eher zugehört und nur zu wenigen Punkten das Wort ergriffen. Die Gewerkschaftsvertreter beispielsweise finden das duale Studium sehr positiv, weil es praxisintegrierend sein soll. Das heißt, dass die bereits gelebte Praxis in dualen Studiengängen anderer Branchen, wie den Ingenieurs- oder den Wirtschaftswissenschaften, jetzt auch im Gesundheitswesen Einzug halten soll, so dass es auch verbindliche Verträge für Studierende gibt. Sie sollen nicht nur PraktikantInnen sein, sondern auch Rechte haben. Wir vom DHV sind der Meinung, dass diese Art des Studierens am Ende viel Sicherheit bietet, auch wenn jetzt einige noch Sorge haben – vermutlich, weil man diese Form der Ausbildung im Gesundheitswesen noch nicht gut kennt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Über welche weiteren Punkte wurde gesprochen?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Beispielsweise haben wir über einen kniff­ligen, eigentlich sehr sinnvollen Teil im Gesetz diskutiert, der noch nicht optimal gelöst ist: Paragraf 18 des Entwurfs zum Hebammenreformgesetz soll regeln, dass auch den im ambulanten Bereich tätigen Hebammen und den Geburtshäusern die Kosten der praktischen Ausbildung erstattet werden. Bislang soll laut Entwurf die Vergütung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelt werden. Das heißt, die Studierenden und die Hochschule schließen einen verbindlichen Vertrag mit einem Krankenhaus. Das Krankenhaus führt dann die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Kosten für die praktische Ausbildung. In diese Verhandlung sollen dann die Forderungen der freiberuflichen Hebammen für ihren Anteil an der praktischen Ausbildung mit einfließen. So wie es jetzt vorgesehen ist, müssten freiberufliche Hebammen künftig ihre Berechnungen bei den jeweiligen Krankenhäusern einreichen und diese würden dann die Höhe der Kostenerstattung mit den Krankenkassen verhandeln.</p>



<p>Der GKV-SV fand das problematisch, weil es nicht Aufgabe des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sei, Kostenfragen im ambulanten Bereich zu lösen. Das sehen wir auch so. Zudem ist es aus unserer Sicht eine Überforderung der Kolleginnen im ambulanten Bereich, eigene Berechnungen regelmäßig vorzulegen. Und wir vermuten, dass sich ein Krankenhaus nie so leidenschaftlich für die Interessen freiberuflicher Hebammen einsetzen wird, wie für die eigenen Belange.</p>



<p>Wir haben zum wiederholten Male vorgeschlagen, das Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu ändern: Im Paragraf 134a sollte geregelt werden, dass der GKV-SV und die maßgeblichen Hebammenverbände die Kosten der praktischen Ausbildung aushandeln. Beispielsweise könnte man die Kostenerstattung für die Externatshebammen direkt über die Leistungsabrechnung regeln.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Die Krankenkassen werden künftig die Ausbildungskosten der studierenden Hebammen übernehmen?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Der GKV-SV hat sich erfreulicherweise nicht stark dagegen gestellt, diese Kosten zu übernehmen. Dieser Gesetzesentwurf stellt ja ein Novum dar: Zum ersten Mal plant der Gesetzgeber eine verbindliche Finanzierung der praktischen Studienphase im Gesundheitswesen. In der freien Wirtschaft kalkulieren die Betriebe die Kosten der praktischen Ausbildung in ihre Produktpreise mit ein. Das kann ein Krankenhaus nicht, das kann die freiberufliche Hebamme nicht. Bisher galt der Grundsatz, dass Krankenhäuser nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie ausbilden – aber eben nur für die Berufsschul­ausbildung. Beim Pflegestudium ist bislang keinerlei Finanzierung vorgesehen.</p>



<p>Deswegen ist es richtungsweisend, dass unsere Vorschläge für unseren Beruf aufgegriffen und fast eins zu eins umgesetzt werden sollen. So kann dieses duale Studium auch gelebt werden – die Hebammen aus der freien Praxis werden sich engagieren, wenn sie nicht draufzahlen müssen. Bekommen sie ihren Zeitaufwand erstattet, können sie mehr Studierende aufnehmen, sich an der Hochschule einbringen und im Team eine Praxisanleiterin freistellen. Damit kann die dringend erforderliche gute Qualität der praktischen Studienanteile gewährleistet werden.</p>



<p>Eine Verringerung der praktischen Einsatzzeiten ist ja notwendig und unverzichtbar – die jetzigen 3.000 Stunden sind nicht mehr zeitgemäß und auch kein Garant für eine gute praktische Anleitung. Gleichzeitig muss natürlich die Qualität der praktischen Einsätze steigen, zum Beispiel durch strukturierte Praxisanleitung. Die Finanzierung hierfür ist der Dreh- und Angelpunkt. Vermutlich wurde das Konzept im BMG auch mit dem Gedanken aufgenommen, dass es bei anderen Gesundheitsberufen ebenfalls sinnvoll sein könnte.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Der Deutsche Pflegerat hatte sich im Vorfeld sehr positiv über den Gesetzentwurf geäußert.</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Der Deutsche Pflegerat sagt in seiner Pressemeldung zum Gesetzentwurf: »Die wegweisende Richtungsentscheidung in der Hebammenausbildung zeigt mit Blick auf das verwässerte Pflegeberufegesetz, man kann es auch besser machen.« Auch die Ärztinnen und Ärzte fordern schon lange, das praktische Jahr im Medizinstudium anders zu finanzieren. Der DHV hat immer argumentiert: Warum sollen Studiengänge in der Wirtschaft attraktiver sein als in den Gesundheitsberufen?</p>



<p>Die Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildung in der Pflege im Präsidium des Deutschen Pflegerates sehen mit Sorge, dass für die Praxisphasen der Pflegestudiengänge eine Finanzierung durch die Sozialversicherungsträger fehlt. Im Prinzip besteht bei allen Gesundheitsberufen dasselbe Problem: Wie soll ein Krankenhaus in die Praxisanleitung von Studierenden Geld und Zeit investieren, ohne dass das refinanziert wird? Wir wissen doch alle, dass die DRGs schon für das reguläre Personal nicht ausreichen, zumal die Bundesländer ihren Verpflichtungen zur Finanzierung des Investionsbedarfs nicht nachkommen. Für zusätzliche Aufgaben in der Qualifikation des Nachwuchses reichen sie überhaupt nicht aus.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Ich war überrascht, wie modern sich der Entwurf teilweise liest – auch in Nebensätzen zu ethischen Aspekten und den Kompetenzen der Hebammen.</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Ja, im Absatz 4 ist beispielsweise eine Liste von »Fertigkeiten« aufgeführt, die weitgehend aus der EU-Richtlinie entnommen ist. Sie sollen Hebammen in allen EU-Mitgliedsstaaten zur Ausübung gestattet sein – also muss der Erwerb dieser Fertigkeiten durch die Ausbildung sichergestellt werden. Aus Sicht des DHV fehlen noch kleinere Punkte, wie das Anlegen eines Dammschnitts oder das Erkennen von Regelwidrigkeiten in der Schwangerschaft. Einige Ärztevertreter haben vorgeschlagen, diese Liste zu streichen – doch das wäre fahrlässig: Denn sie betrifft Dinge, die wir längst tun, und dann sollten sie auch Studienziele sein.</p>



<p>Viele Aspekte der Studienziele sind aus dem Eckpunktepapier übernommen, das wir mit der DGHWi entwickelt und dem BMG im April 2017 übergeben haben. Das zeigt, dass wir damals eine hervorragende Vorlage erarbeitet haben.</p>



<p>Die Ärztevertreter haben übrigens zusätzlich zu den fachlichen Bedenken in den Vordergrund gestellt, dass durch das Gesetz künftig eine riesige Lücke in der Versorgung der Gebärenden drohen würde. Es würde zu lange dauern, bis genügend Studiengänge eingerichtet seien und bis es ausreichend entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal gebe. Die DGHWi hat daraufhin vorgerechnet, dass als erstes die vielen ausbildungsbegleitenden Studiengänge, die wir aktuell haben, in primäre Studiengänge umgewandelt werden könnten. Wenn diese mit genügend Studierenden starten, wären die Hochschulen sogar in der Lage, sofort die gesamten Ausbildungskapazitäten der jetzigen Hebammenschulen zu übernehmen. Es liegt also bei den Ländern, hier die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Zudem sind viel eher schlechte Arbeitsbedingungen als geringe Ausbildungszahlen ein wesentlicher Grund für offene Stellen in den Kliniken. Der DHV und die DGHWi vertreten die Ansicht, der Übergang an die Hochschulen sollte schnell stattfinden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Interviewte</h2>



<p><strong>Yvonne Bovermann</strong>, MSc, ist Hebamme und Stillberaterin. Nach jahrelanger Tätigkeit in einem Geburtshaus und der Leitung einer Hebammenschule ist sie nun Beirätin für den Bildungsbereich im Deutschen Hebammenverband. Sie hat einen Bachelor in Health Care Education und einen Master in Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ihre noch unveröffentlichte Bachelorarbeit schrieb sie zum Thema »Hebammen in der ärztlichen Ausbildung – ein Modell für Interprofessional Education und Collaborative Practice am Beispiel der Medical School, University of California, San Francisco«.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung</h2>



<p>Das Hebammenreformgesetzt soll das Hebammengesetz (Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers) an die Erfordernisse einer modernen Geburtshilfe und an EU-Richtlinien anpassen. Aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30. September 2005, S. 22; L 271 vom 17.Oktober 2007, S. 18) ist das Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers bis zum 18. Januar 2020 zu novellieren. Darin wird unter anderem die Ausbildung als Hochschulstudium festgeschrieben.</p>



<p>Den Gesetzentwurf finden Sie als Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit: <a href="http://www.bundesgesundheitsministerium.de/hebammenreformgesetz.html">www.bundesgesundheitsministerium.de/hebammenreformgesetz.html</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
