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	<title>Interview &#8211; Katja Baumgarten</title>
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	<description>Filmemacherin, Journalistin, Hebamme</description>
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	<title>Interview &#8211; Katja Baumgarten</title>
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		<title>»Die Klagebereitschaft hat zugenommen«</title>
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		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Aug 2023 12:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller und Armin Octavian Hirschmüller]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Gespräch mit den beiden Anwält:innen des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) wird deutlich, dass rechtliche Auseinandersetzungen, an denen Hebammen beteiligt sind, noch zunehmen könnten. Auf der einen Seiten stehen immer häufiger Eltern mit sehr genauen Vorstellungen, bei denen der schicksalhafte Verlauf einer Geburt keine Rolle mehr spielen darf. Auf der anderen Seite steht ein geburtshilfliches System<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-klagebereitschaft-hat-zugenommen/"><span class="screen-reader-text">"»Die Klagebereitschaft hat zugenommen«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><em>Im Gespräch mit den beiden Anwält:innen des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) wird deutlich, dass rechtliche Auseinandersetzungen, an denen Hebammen beteiligt sind, noch zunehmen könnten. Auf der einen Seiten stehen immer häufiger Eltern mit sehr genauen Vorstellungen, bei denen der schicksalhafte Verlauf einer Geburt keine Rolle mehr spielen darf. Auf der anderen Seite steht ein geburtshilfliches System an der Grenze der Belastbarkeit. Wie können Hebammen sich absichern, wo können sie rechtliche Unterstützung bekommen?</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wohin können Eltern sich wenden, wenn sie mit der Behandlung unzufrieden sind – auch wenn kein Schadensfall eingetreten ist?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Wir erleben, dass unzufriedene Eltern sich entweder beim jeweiligen Hebammen-Landesverband beschweren oder beim Gesundheitsamt als Berufsaufsichtsbehörde.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie können Hebammen sich gegen unangemessene Beschwerden wehren?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Sie wenden sich an einen Anwalt, die DHV-Mitglieder wenden sich an uns. So etwas kommt häufiger vor.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Wenn Eltern sich an die Landesverbände wenden, die ja keinen Aufsichtsauftrag haben, ist das ein relativ stumpfes Schwert. Die Hebammen kommen zu uns, wenn sich die Aufsichtsbehörden bei ihnen melden. In der Regel gibt es eine Anhörung der Hebamme. Manche Behörden sind sehr »bürgerfreundlich«, da brauchen die Hebammen Hilfe, um sich angemessen zu wehren und zu Wort zu kommen.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Wir übernehmen das dann. Wir nehmen die Hebammen aus dem Fokus und korrespondieren mit der Berufsaufsicht …</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> … damit es keine rechtlichen Sanktionen für die Hebamme nach sich zieht.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie lauten beispielsweise Vorwürfe gegen Hebammen?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wir haben die klassischen Geschichten, dass die Eltern im Nachhinein monieren, ihr Kind sei beispielsweise nicht ordnungsgemäß überwacht worden oder Einzeltätigkeiten im Rahmen der Nachsorge seien nicht beachtet worden, sie hätten keine ordnungsgemäße Stillberatung erhalten. Dann der Datenschutz – die Verletzung der Schweigepflicht, weil die Hebammen teilweise aufgrund des Verdachts der Kindeswohlgefährdung oder dergleichen Meldung machen oder sich mit Ärzt:innen austauschen. In jedem Bundesland sagt die Berufsordnung, was Hebammen eigenverantwortlich ausführen dürfen. Wenn diese Beschwerden kommen, sagt die Behörde, aus unserer Sicht liegt ein Verstoß gegen die Berufsordnung vor. Beispielsweise bei unzureichender Aufklärung oder Nachsorgetätigkeit, wie einer mangelhaften Überwachung des Kindes oder der Mutter.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sind die Tätigkeitsabläufe so klar definiert, dass die Eltern dann konkret gegen die Hebamme vorgehen?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ja, die Eltern führen teilweise akribisch Protokoll.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Hat die Hebamme nicht eine Art Therapiefreiheit, wie man das bei Ärzt:innen nennt?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Hebammenbetreuung ist eine bedarfsgerechte Versorgung. Es gibt einen gewissen Standard im Rahmen der Nachsorge, der nicht unterschritten werden darf. Dann stellt sich im Rahmen des jeweiligen Individualbedarfs die Frage für die einzelne Hebamme, ob sie darüber hinausgehende Untersuchungen entweder selbst durchführen oder initiieren muss. Es steht und fällt letztlich mit der Beurteilung, ob die Wochenbettversorgung im Einzelfall dem Standard beziehungsweise dem wissenschaftlichen Stand entsprach – und das natürlich auch bedarfsgerecht. Das ist der Klassiker, was die Kinder betrifft: Einige Kinder schimmern etwas gelb – eine erfahrene Hebamme sagt, wenn das Kind sonst topfit ist, wenn es gut trinkt und gut ausscheidet, wir gucken uns das mal an, ich komme morgen wieder. Die nächste Hebamme sagt, gehen Sie lieber mal zum Kinderarzt und lassen Sie den Bilirubinwert untersuchen! (siehe auch Seite 42) Und eine andere Hebamme sagt, ich komme in drei Tagen wieder. Angenommen, das Kind muss dann in die Klinik, der Bilirubinwert steigt stark an, es geht alles gut. Aber die Eltern beschweren sich dann beim Gesundheitsamt und meinen, da seien die Kontrolle und das Vorgehen völlig unzureichend gewesen, die Hebamme habe das Kind dadurch in Gefahr gebracht.</p>



<p>Oder das Vorgehen bei einer Brustentzündung: Die Hebammen gucken sich das genau an, beraten zum Stillen oder wenden Quarkwickel an. Und dann kommt es doch zu einer pathologischen Entwicklung, zu einer Brustentzündung, gegebenenfalls auch mit Abszess­bildung. Dann kann es sein, dass eine Mutter hinterher sagt: Wie konnte die Hebamme denn bei mir in diesem Zustand nur Quark- und Retterspitz-Umschläge anwenden? Meine Brust war ja schon am Explodieren.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Also ist die Bereitschaft, sich zu beschweren …</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>… die ist gestiegen.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Die Schweigepflicht war schon immer ein hohes Gut. Damit muss man verantwortungsbewusst umgehen. Das ist einer der Kernvorwürfe der Eltern im Rahmen der Beschwerden an die Berufsaufsicht. Datenschutzverletzungen sind auch ein häufiges Thema.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Welche Vorwürfe gibt es da zum Beispiel?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Die Weitergabe von Daten an den Kinderarzt ist der Klassiker, die Weitergabe von Daten ans Jugendamt ist sowieso ein Dauerbrenner.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Die Hebamme darf ohne Einverständnis der Eltern nicht Rücksprache halten mit dem Kinderarzt, wenn ihr etwas seltsam vorkommt?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Nein. Es ist eine Frage des Einzelfalls.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Könnte sie das anonym besprechen, nach dem Motto: Ich habe hier einen Fall, da mache ich mir Sorgen?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Wenn die Hebamme sich Sorgen macht, kann sie natürlich nach § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz, des sogenannten Kinderschutzgesetztes, KKG, vorgehen. Da gibt es ein Stufenverfahren, in dem genau beschrieben wird, wann sie welche Daten weitergeben darf oder welche Schritte sie gehen muss, um Daten ans Jugendamt weiterzugeben. So kann sie sich auch anonymisiert Hilfe holen bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Bei Rücksprache mit dem Pädiater steht ihr die Herausgabe von Daten nur im Notfall zu. Ansonsten braucht sie eine Schweigepflichtentbindungserklärung der Eltern. Der kollegiale Austausch mit dem Pädiater oder der Pädiaterin ist rechtlich nicht vorgesehen.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Sich durch fachlichen Austausch mit dem Pädiater über das Vorgehen abzusichern, ist für die Hebamme natürlich wichtig. Das kann sie anonym machen – dann ist es keine Datenschutzverletzung und keine Verletzung des KKG. Im Gesetz zur Kooperation im Kinderschutz sind alle Leistungserbringer:innen aufgefordert, eine Kindeswohlgefährdung zu melden, beziehungsweise erst einmal in Stufen vorzugehen. Das sind aber nicht die Klassiker, die zu rechtlichen Problemen führen. Sondern das sind eher Fälle, wo die Hebamme sagt, suchen Sie bitte einen Arzt oder die Klinik auf, das ist sehr wichtig. Die Eltern sagen das auch zu. Dann versucht die Hebamme am nächsten Tag, die Eltern anzurufen, ob sie beim Arzt waren – und was er gesagt hätte. Sie erreicht die Eltern aber nicht und wird unruhig. Und dann ruft sie beim Kinderarzt an und fragt, ich habe die Familie Xy vor zwei Tagen zu Ihnen geschickt, war sie da? Da wird es kritisch, das geht so einfach nicht. Wenn die Eltern nicht beim Arzt waren, dann folgt daraus möglicherweise für die Hebamme und auch für den Kinderarzt eine Kindeswohlgefährdung. Dann geht es ans Jugendamt und es werden möglicherweise Daten preisgegeben. Im Nachhinein wird dann auch geprüft, war diese Datenweitergabe unter diesen Voraussetzungen ohne Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht korrekt? Gerade dann, wenn das Jugendamt einschreitet.</p>



<p>Dazu hatte ich ein Strafverfahren – das war aber wirklich ein absoluter Ausnahmefall. Da hatte eine Hebamme tatsächlich mit dem Jugendamt aufgrund der Kindeswohlgefährdung korrespondiert und gesagt, aus ihrer Sicht müsse das Kind aus der Familie rausgenommen werden. Da lief es schon nicht mehr nach dem Motto, wir schauen mal anonym, sondern es stand eine konkrete Kindeswohlgefährdung im Raum. Das Jugendamt ist aktiv geworden und hat das Kind tatsächlich in Obhut genommen. Die Eltern haben daraufhin Strafanzeige erstattet gegen alle Beteiligten des Jugendamtes, insbesondere auch gegen die Hebamme wegen der Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger. Das Verfahren wurde dann für die Hebamme zu ihren Gunsten beendet.</p>



<p>Aber an der Stelle wird deutlich, in welchen Konstellationen man sich aufhält und wie sensibel dieser Bereich ist. Man muss gut aufpassen und sorgfältig entscheiden, ob man Daten weitergibt. Und man muss sich immer fragen, unter welchen Voraussetzungen darf ich die Daten in erlaubter Weise weitergeben – ohne die Entbindung von der Schweigepflicht? Und wann muss ich mich regelhaft auf die Schweigepflichtsentbindung zurückziehen und sie erst mal einholen? Das gilt für alle Beteiligten, sowohl für den Arzt oder die Ärztin als auch für die Hebamme oder für klinisches Personal. Solche Beschwerden landen bei den Berufsaufsichtsbehörden – bei den Gesundheitsämtern bisher und neuerdings auch bei den Landesdatenschutzaufsichtsbehörden. Da werden dann auch entsprechende Auskünfte bei der Hebamme eingeholt nach der Datenschutzgrundverordnung, der DSGVO.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Welche Konsequenzen drohen einer Hebamme schlimmstenfalls?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Eine Geldstrafe, Ordnungsgelder.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Kein Berufsverbot?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Nein, aber mit einem Verstoß gegen den Datenschutz kann automatisch auch eine Schweigepflichtsverletzung einhergehen. Dann sind wir im strafrechtlich relevanten Bereich und überdies wieder bei der Berufsaufsicht.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Haben Sie Fälle erlebt, dass eine Hebamme dann mit ernsthaften Sanktionen belegt wurde?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Aufgrund einer Verschwiegenheits­verletzung? Nein, das gab es bei uns noch nie. In den Fällen, wenn ich die Hebammen verteidigt hatte, sind sie entweder freigesprochen oder die Verfahren eingestellt worden. Auch beim Datenschutz gibt es bis jetzt noch keine rechts­kräftigen Entscheidungen. Die Fälle haben wir bisher alle gut geregelt und abgewendet, da gab es keine Konsequenzen. Wir müssen nur schauen, was kommt jetzt Neues auf die Hebammen zu?</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Die Eltern sind sensibler geworden, was den Datenschutz angeht. Was auch sehr zugenommen hat, sind die negativen Bewertungen auf Internetplattformen und in den sozialen Medien.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie kann sich eine Hebamme dagegen wehren – auch gegen falsche Behauptungen? Manchmal gehen sie in Richtung Verleumdung.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Das kommt auf den Fall an: Man kann sich direkt bei Google melden, sie haben eigene Richtlinien. Dabei habe ich gute Erfahrung gemacht: Wenn die Hebamme sagt, das war nicht so, und das belegen kann, löschen sie den Eintrag sofort. Dann muss man schauen, ob der strafrechtliche Bereich tangiert ist – also ob es sich um eine Beleidigung handelt oder eine Verleumdung. Das ist schwieriger, da sind die Hebammen teilweise sehr aufgebracht. In der Regel ist es am zielführendsten, die negative Bewertung einfach löschen und das auf sich beruhen zu lassen, wenn bestimmte Grenzen nicht überschritten wurden. Da ist das, was rechtlich möglich ist, aber manchmal leider weit entfernt von dem, was eine Hebamme gerne hätte, die sich persönlich angegriffen fühlt.</p>



<p>In der Regel machen wir gute Erfahrungen, wenn tatsächlich böswillige Vorwürfe erhoben wurden. Wenn die Frau unzufrieden mit der Betreuung ist, ist es ihr gutes Recht, das zu schreiben. Wenn sie nicht lügt, dann ist das nun mal so! Es ist natürlich manchmal schwer zu ertragen, wenn jemand die Betreuungsqualität anders wahrgenommen hat als man selbst. Die Hebamme kann natürlich immer eine Gegendarstellung schreiben, wenn sie eine andere Sicht auf die Dinge hat.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Solche Bewertungen bleiben stehen. Manchmal sind die verrücktesten Behauptungen Jahre später noch im Netz zu finden.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wenn das erlaubte Maß überschritten ist, empfehlen wir den Hebammen, sich anwaltlich zur Wehr zu setzen und sich mit einem entsprechenden Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch an die Frau zu wenden, damit solche Einträge aus dem Internet entfernt werden.</p>



<p>Eine persönliche Meinungs­äußerung ist nicht angreifbar. Man muss sich diese Bewertung im Einzelnen genau anschauen, denn oftmals ist sie doch eine Schmähkritik oder hat beleidigenden Charakter, oder es werden unwahre Tatsachen behauptet. An der Stelle kann ich dann eingreifen, das ist mein Einfallstor, um dagegen vorzugehen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Darüber müssen sich die Eintragenden im Klaren sein.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Sie haben einen großen Überblick, was unseren Berufsstand betrifft.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ja. Wir arbeiten jetzt im zwölften Jahr für den DHV und für die Hebammen. Wir können nicht alles machen, oftmals sind wir nur der Wegweiser für die einzelne Hebamme.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Was können Sie nicht übernehmen?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Theoretisch könnten wir natürlich alles machen. Aber unser Rechtsgebiet ist das Strafrecht und das Medizinrecht. Mietrechtliche, sozialrechtliche oder arbeitsrechtliche Angelegenheiten sind nicht unser Spezialgebiet – wobei wir das auch im Einzelfall machen. Bei vielen rechtlichen Fragen sind wir Wegweiser und können eine Ersteinschätzung geben. Es ist auch Teil unserer Beratung, zu sagen: »Wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Fachanwalt oder die Fachanwältin, der oder die zu diesem Rechtsgebiet eine höhere Expertise aufweist«.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Haben Sie nur mit Hebammen zu tun?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Nein, auch mit anderer Mandantschaft.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Aber die juristischen Probleme von Hebammen sind ein klarer Schwerpunkt von uns. Ich sehe bei der nachfolgenden Generation, den Studierenden, dass sie rechtlich sehr umfassend informiert sind. Sie denken auch kaufmännischer. Man kann als Hebamme heute nicht mehr sagen, ich hole Kinder auf die Welt und alles andere interessiert mich nicht.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Ja, das Selbstverständnis war früher anders.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Einige, oftmals jüngere Hebammen, kommen zu mir: Hier ist meine Homepage, gucken Sie mal drüber? Man merkt dann, dass man sich im Vorfeld mit diesem Thema ausgiebig auseinandergesetzt hat. Während andere sich mit solchen Dingen nicht gerne beschäftigen. Die junge Generation wächst da schon mehr hinein. Wenn man freiberuflich tätig ist, muss man sich aus anderen Professionen Hilfe holen. Man kann ja nicht in allem gut sein. Ich würde mir wünschen, dass die Hebammen nicht nur aus ihrem Herzen heraus, sondern mehr mit dem Kopf handeln und sich absichern. Denn die Eltern sind heutzutage anders und alles schlägt größere Wellen durch die sozialen Medien.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Die Sorge vor juristischen Konse­quenzen und das eigene Absicherungsbedürfnis sickern heute überall in die Arbeit ein, auch in medizinische und geburtshilfliche Entscheidungen.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Es gab in den USA eine Untersuchung, dass wenn sich ein Arzt entschuldigt, dies wohl die Rate um 30 % senkt, verklagt zu werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass ein solcher Umgang in einigen Fällen tatsächlich zielführender wäre. Aber man kann es eben nicht mit Sicherheit vorhersagen. Daher muss man rein rechtlich immer raten, lieber nichts zu sagen. Und deshalb machen das die Ärzt:innen im Krankenhaus nach meiner Erfahrung auch nicht, weil der Haftpflicht­versicherer ihnen sicherlich rät, sich bloß nicht zu positionieren. Vielleicht würde ein anderer Umgang mit Fehlern die Klagebereitschaft wieder eingrenzen. Hier in Deutschland ist es haftungsrechtlich schwierig, weil man insbesondere das Problem haben könnte, dass einem eine Entschuldigung dann in einem Strafprozess eventuell auf die Füße fällt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Kann man seine Empathie in einer tragisch ausgegangenen Situation nicht anders formulieren?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Ja, man kann sagen: Mir tut es um den Ausgang leid. Aber zur Sache äußern sollte man sich nicht. Deswegen ist es gut, wenn die Hebamme sich nach so einem Fall schnell telefonisch bei uns meldet, um zu wissen, was sie machen kann, wenn zum Beispiel die Kripo Fragen hat.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Was sollte die Hebamme grundsätzlich wissen, bevor ein Schaden eingetreten ist? Betroffene machen sonst vielleicht Fehler, wenn sie im Schock etwas Unbedachtes sagen.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> DHV-Mitglieder erhalten einen klaren Leitfaden: Was tue ich nach einem schlimmen Vorfall? Wo melde ich mich zuerst für eine vorsorgliche Schadensmeldung? Rufe ich den Verband an? Rufe ich gleich in der Kanzlei an, wenn ich DHV-Mitglied bin? Was mache ich mit meiner Dokumentation? Wir erklären den Hebammen, die anrufen, alles Notwendige. Wenn sie direkt beim Verband anrufen, geben die beratenden Hebammen ihnen genau diese Vorgehensweisen an die Hand. Sie sind nicht alleingelassen, wenn ein solcher Fall eintritt und sie sich melden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Manche Hebamme leidet darunter, wenn sie für die Frauen zur Gegnerin wird. Oft fordert auch die Versicherung, dass sie keinen Kontakt mehr mit der Frau haben darf, obwohl sie vielleicht mehrere Geburten miteinander erlebt haben. Die Frauen und die Hebammen werden gegeneinander aufgebracht.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Ich muss ehrlich sagen, auch wir beraten so. Angenommen, eine Frau will eine bestimmte Maßnahme partout nicht – beispielsweise die Hebamme möchte den Rettungswagen rufen, weil ihr beim Geburtsverlauf etwas nicht gefällt. Die Hebammen fragen mich auf Fortbildungen: Wenn die Frau nicht will, was mache ich dann? Dann sage ich: Sie rufen den Rettungswagen! Auch um aus der Haftung zu kommen. Denn die Frau, die entschieden sagt, bloß keinen Rettungswagen, ist später die erste, die sagt, hätte ich gewusst, dass mein Kind sterben kann, wäre ich natürlich einverstanden gewesen.</p>



<p>Das Klima wechselt leider schnell von Seiten der Frauen, nicht von Seiten der Hebammen. Das muss man wissen. Für ein Vertrauensverhältnis ist es schwierig, im Hinterkopf zu haben, dass es sich schnell in Feindseligkeit wandeln kann. Deswegen ist es die richtige Beratung nach einem Schadensfall, möglichst wenig Kontakt zu haben oder in der Nachsorge nicht darüber sprechen. Das ist ein Balanceakt, im rechtlichen Interesse der Hebamme ist es aber nicht anders möglich. Aber darunter leiden die Hebammen, denn sie sind oft auch Frauenrechtlerinnen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Nicht immer sind es die Frauen, die gegen die Hebammen vorgehen, sondern ihre Krankenversicherung möchte den Prozess anstrengen, weil sie bestimmte Leistungen nicht bezahlen und sie an die Haftpflichtversicherung weitergeben wollen.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Das ist unser System. Die Tendenz ist nun einmal so, dass die Versicherungen den Hut aufhaben. Sie nehmen dann die Position ein: Wir zahlen, deshalb mischen wir jetzt mit.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Die Hebammen sind rechtlich angreifbarer geworden.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Das ist der Gegenpol zur berufspolitisch gewollten Entwicklung. Die Hebammen sollen in der ersten Reihe stehen und damit auch eine ganz eigene Verantwortung wahrnehmen. Je mehr Verantwortung übernommen wird, umso mehr steht man im Fokus und desto angreifbarer ist man.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sie auch?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ja, sicher. Wir stehen dafür, wie wir Dinge bewerten, die wir teilweise erstmalig bewerten. Dafür müssen wir uns verantworten. Nicht jedem wird unsere Auffassung gefallen – dann werden wir angegriffen. Je mehr ich in den Vordergrund komme, desto eher bekomme ich möglicherweise Gegenwind. Auch damit müssen die Hebammen umgehen können.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Dass Eltern eine Entschädigung bekommen, wenn wirklich ein Kunstfehler passiert ist, das ist etwas Positives. Manchmal hat man heute allerdings den Eindruck, dass die Krankenversicherungen über diese Prozesse ihre Kosten auf die Haftpflichtversicherungen abwälzen wollen.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Die Klagebereitschaft hat insgesamt zugenommen. Wenn ein Kind gestorben ist, bringt es kein Geld der Welt zurück.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Wenn ihr Kind gestorben ist, geht es den Eltern in der Regel nicht ums Geld. Sie fordern aus ihrer Sicht Gerechtigkeit und benötigen eine verantwortliche Person für den erlittenen Verlust. Ganz allgemein habe ich das Gefühl, dass ein größerer Anteil der Gesellschaft immer weniger akzeptieren will, dass es auch schicksalhafte Verläufe gibt, die wir nicht im Griff haben. Die Tendenz, dass man eine Person oder mehrere unbedingt schuldhaft an den Pranger stellen will, hat sich verstärkt. Wir können immer schwerer akzeptieren, dass es Bereiche im Leben gibt, die wir als Mensch trotz unseres technischen Fortschritts nicht kontrollieren können, vielleicht auch niemals kontrollieren werden oder sollen. Etwas als schicksalhaft hinzunehmen, ist offenbar immer schwerer zu ertragen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Umgekehrt gibt ja auch so etwas wie ein Versprechen – alles ist machbar. Das geht von Mediziner:innen, vielleicht auch von Hebammen aus – eine Art Überheblichkeit oder fehlende Demut.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Das ist ein gutes Stichwort, Demut. Mangelnde Demut. Ich habe manchmal den Eindruck, dass die Ärzteschaft oder andere im medizinischen Bereich tätige Personen sich anmaßen, über den Menschen und seine persönlichen Interessen hinweg zu entscheiden, koste es, was es wolle – beispielsweise die unbedingte Lebenserhaltung, unabhängig davon, was der jeweilige Mensch oder die Eltern eines Neugeborenen tatsächlich wünschen.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Was bei alten Menschen sich teilweise als schwierig darstellt, ist auch bei Neu­geborenen manchmal schwer durchzusetzen. Wir hatten einen Fall, in dem die Eltern gesagt hatten, sie wollten nach der Geburt ihres viel zu früh geborenen Kindes keine lebenserhaltenden Maßnahmen, weil klar war, es würde immer schwer geschädigt bleiben. Das Kind kommt auf die Welt und die Ärzte lassen ihm Maximalversorgung zukommen – entgegen der Entscheidung der Eltern. Was soll man da machen? Jetzt ist das Kind ein Pflegefall und lebt. Jetzt streitet man, ob man die Maschinen abstellt.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Die Auseinandersetzung mit dem Leben und dem Tod ist pervertiert geworden. Es darf kein Mensch mehr sterben. So ist es aber nicht vorgesehen. Manchmal drängt sich der Eindruck auf, dass man seitens der Ärzteschaft und der Gutachter:innen dem Schicksal oder dem tragischen Zusammentreffen verschiedener Umstände gar keinen Raum mehr lässt oder lassen will. Man muss einen Schuldigen finden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Das Gesundheitswesen selbst ist nicht so perfekt, wie man von Einzelnen in einem Gerichtsverfahren erwartet, wie sie hätten handeln müssen.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller</strong>: … und wie die Eltern auch immer denken: Wir gehen in eine Klinik der Maximalversorgung, hier passiert mir nichts. Es muss die perfekte Geburt sein – selbstbestimmt am besten. Und dann geht etwas schief. Die Bilder im Kopf stimmen mit der Realität nicht überein. Die unterbesetzten Kreißsäle, der Personalmangel oder die überarbeiteten Hebammen. Eigentlich steigt die Fehleranfälligkeit aktuell. Man merkt es noch nicht, weil die Hebammen alles geben, um Missstände auszugleichen, aber wenn irgendwann etwas passieren sollte, wäre es kein Wunder bei dem Druck.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wenn ich mich als Hebamme um sieben Kreißende gleichzeitig kümmern muss, ist es nur eine Frage der Zeit, bis etwas passiert. Das führt natürlich zu einer gewissen Defensivhaltung, weil alle Angst vor Haftung und Schaden haben. Aber darunter leidet die Versorgungsqualität. Man hat die juristischen Risiken im Hinterkopf.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Der Personalmangel ist noch nie so schlimm gewesen. Wobei es auch tatsächlich Kliniken gibt, die ausreichend und zufriedenes Personal haben.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Viele Kreißsäle haben sich in ihrem Anspruch einer humanen Geburtshilfe positiv verändert. Man hat aber eine falsche Vorstellung, wie die Arbeitsrealität durch den Fachkräftemangel heute zuweilen aussehen kann.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Die Hebammen sind permanent gestresst. Dennoch muss man sich auf jede Frau einstellen, die berechtigterweise den Anspruch hat, dass sie jetzt hier die wichtigste Person ist. Die Rahmenumstände lassen doch dieses persönliche Eingehen auf die Frau gar nicht mehr zu. Man kann die Diskussion wieder aufleben lassen: Was hat eine physiologische Geburt im Krankenhaus zu suchen? Eigentlich gar nichts, das ist für krankhafte oder regelwidrige pathologische Zustände vorgesehen. Vielleicht kann sich eine Struktur etablieren, wo eine physiologische Geburt bedarfsgerecht stattfinden kann – außerklinisch oder klinisch oder eine Mischung. Natürlich mit der Hilfestellung sämtlicher Akteure im Fall der Fälle.</p>



<p><strong>Vielen Dank Ihnen beiden für das ausführliche Gespräch und Ihre Sicht als Jurist:innen auf den Hebammenberuf.</strong></p>



<p><strong>Die Interviewten</strong><br>Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller und Armin-Octavian Hirschmüller arbeiten als Rechtsanwält:innen in gemeinsamer Kanzlei in Hannover. Seit 2012 sind sie die juristische Vertretung des Deutschen Hebammenverbands, beraten Hebammen im Rahmen der Rechtsstelle des DHV und vertreten sie im Rahmen von juristischen Auseinandersetzungen.</p>
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			</item>
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		<title>»Die Frau hat die Datenhoheit«</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-frau-hat-die-datenhoheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 22 Jul 2023 12:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Beirätin für den Freiberuflichenbereich im Deutschen Hebammenverband kümmert sich seit etwa fünf Jahren um die fortschreitende Digitalisierung: Sie berichtet von den Verhandlungen zur elektronischen Patientenakte, von der Umsetzung der Telematikinfrastruktur und den Diskussionen zum Datenschutz. Was verlangt die Digitalisierung von den Hebammen und was kostet sie? Wie können Hebammen, Frauen und Familien davon profitieren?<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-frau-hat-die-datenhoheit/"><span class="screen-reader-text">"»Die Frau hat die Datenhoheit«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><em>Die Beirätin für den Freiberuflichenbereich im Deutschen Hebammenverband kümmert sich seit etwa fünf Jahren um die fortschreitende Digitalisierung: Sie berichtet von den Verhandlungen zur elektronischen Patientenakte, von der Umsetzung der Telematikinfrastruktur und den Diskussionen zum Datenschutz. Was verlangt die Digitalisierung von den Hebammen und was kostet sie? Wie können Hebammen, Frauen und Familien davon profitieren?</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Viele freiberufliche Hebammen haben sich mit der Arbeit am Computer lange schwergetan. Wie hat sich das entwickelt?</strong></p>



<p><strong>Ursula Jahn-Zöhrens: </strong>Durch die Coronazeit haben alle Hebammen eine Lernkurve entwickelt, die wir uns nie hätten vorstellen können. Kolleginnen haben gute Erfahrungen mit virtuellen Kursen gemacht. Wir wissen durch eine Studie der Hochschule für Gesundheit in Bochum, dass 50 % der Versicherten diese digitalen Angebote positiv sehen. Aber 50 % wünschen sich ausdrücklich, den Kontakt in Präsenz zu haben. 88 % geben an, digitale Angebote sollten ergänzend zur Verfügung stehen, sie könnten den persönlichen Kontakt nie ersetzen.</p>



<p><strong>Sind die älteren Kolleginnen noch etwas zurückhaltender?</strong></p>



<p>Durch Corona hat sich das egalisiert. Die Hebammen, die voll in der Arbeit stehen – etwa von Mitte 30 bis Anfang 60 – haben diesen Arbeitsbereich selbstver­ständlich aufgenommen. Im ersten Schritt ist es vielleicht eine Verschärfung, bis ich die Dinge gelernt habe und weiß, welche Technik für mich passt und bis ich meine Ausrüstung angepasst habe. Unterm Strich muss der Benefit größer sein als die Belastung.</p>



<p>Was wir auch sehen müssen: Wir verlangen, dass die Hebammenhilfe im Gesundheitswesen einen festen Platz hat, und wollen deren Professionalisierung. Wir haben den Anspruch, dass wir die physiologischen Vorgänge rund ums Kinderkriegen selbstständig begleiten. Dann dürfen wir uns nicht davor verschließen, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens auch in unserer Arbeit Einzug hält. Das bedeutet, wir müssen mitgestalten, uns einmischen und wir müssen erreichen, dass die Vorteile für die Hebammen dann auch verwirklicht werden, zum Beispiel durch die elektronische Versichertenbestätigung und lückenlosen Zugang zu Befunden.</p>



<p><strong>Wie wird die Digitalisierung konkret umgesetzt?</strong></p>



<p>Die Gematik, die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (siehe Kasten), ist für die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen zuständig. Sie wurde 2005 gegründet, um die elektronische Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenkassen, die eGK – das teuerste Gesundheitsprojekt weltweit – und die elektronische Patientenakte, ePA, einzuführen. Bis heute gibt es bei beiden Probleme. Für die Etablierung der Telematikinfrastruktur mussten jetzt die »Fälle« der Hebammenarbeit in diese Technik überführt werden: Für die Programmierung werden Fall­beschrei­bungen gebraucht, die zu erarbeiten sehr anspruchsvoll war. Die Informatiker:innen der Gematik waren sprachlos über die Vielfältigkeit des Hebammenberufs und dankbar, dass die Fachfrauen vom DHV ihnen all diese Fallbeschreibungen geliefert haben.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><strong>Vorgestellt</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Gematik</h2>



<p>Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik) wurde im Januar 2005 von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet. Sie ist die Nationale Agentur für Digitale Medizin und trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.</p>



<p>Mit der Definition und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die Gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt. Sie kooperiert international mit »National Digital Health Agencies« anderer Länder.</p>



<p>Die Gesellschafter der Gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).</p>



<p>Das Gesundheitsministerium hält aktuell 51 % der Geschäftsanteile. Der GKV-Spitzenverband, der 22,05 % hält, finanziert die Arbeit der Gematik zu 100 % mit einem Betrag in Höhe von 1 Euro je Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Verband der Privaten Krankenversicherung ist mit 2,45 % an der Gematik beteiligt. Die restlichen 24,5 % der Geschäftsanteile verteilen sich auf die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer.</p>



<p>Gründung, Existenz und Zweck der Gematik basieren auf gesetzlichen Grundlagen, die in § 291 b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) verankert sind. Dort werden auch die Aufgaben beschrieben, die von der Gematik zu erfüllen sind, im Wesentlichen sind das technische Spezifikation der erforderlichen Datenformate, Dienste und Komponenten für die Telematikinfrastruktur zu entwickeln, Test und Zulassung der Dienste und Komponenten sowie Betrieb eines Teils der Telematikinfrastruktur. Die Gematik schätzte die Gesamtkosten des Projekts auf 14 Milliarden Euro.</p>



<p>Quelle: www.gematik.de, Wikipedia</p>



<h2 class="wp-block-heading">mio42</h2>



<p>Das Unternehmen mio42 GmbH mit Sitz in Berlin entwickelt in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die sogenannten »Medizinischen Informationsobjekte«, MIOs. Damit können medizinische Daten standardisiert dokumentiert werden – beispielsweise in einer elektronischen Patientenakte.</p>



<p>MIOs können als kleine digitale Informationsbausteine verstanden werden, die universell verwendbar und kombinierbar sind. Sie sollen digitale Antworten auf Probleme in der Kommunikation des Gesundheitswesens sein.</p>



<p>Die »42« im Namen des Unternehmens ist ein Zitat aus der Kult-Romanreihe »Per Anhalter durch die Galaxis« des britischen Schriftstellers Douglas Adams, deren erster Teil Ende der 1970er Jahre erschienen ist. Die Zahl steht symbolisch für die »Antwort auf alles, das Leben, das Universum und den ganzen Rest«.</p>



<p>Quelle: www.mio42.de</p>



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<p><strong>Welche Herausforderungen gibt es?</strong></p>



<p>Ich erhoffe mir durch die Digitalisierung einen Hierarchieabbau im deutschen Gesundheitswesen. Das wird nicht von allen so gesehen. Rund um Lese- und Schreibrechte in der ePA mussten wir lange Diskussionen führen, bis eine Lösung gefunden war.</p>



<p>Ich erinnere mich auch an eine Diskussion mit mio42 zum ärztlichen Entlassungsbrief. mio42 ist eine Tochtergesellschaft der kassenärztlichen Bundesvereinigung (siehe Kasten). Dort schreiben Mediziner:innen und Informatiker:innen die Programme für die Telematikinfrastruktur. Als es um den ärztlichen Entlassungsbrief ging, habe ich an allen Stellen immer wieder drauf hingewiesen: Die Pflege braucht den Überleitungsbericht und die Hebammen brauchen den Geburtsbericht. In der virtuellen Sitzung zur Umsetzung des ärztlichen Entlassungsbriefs mit rund 80 Teilnehmer:innen verschiedenster Couleur habe ich angeregt, bei der Programmierung für den Arztbrief möge man doch die Entlassungsbriefe für die Hebammen gleich mitdenken. Von der ärztlichen Seite kam daraufhin, es ginge nicht, dass alle huckepack auf den Arztbrief aufspringen. Das sei jetzt zunächst ein ärztlicher Bericht, die anderen Leistungserbringer sollten erst einmal warten.</p>



<p>Ein dickes Brett wird da gebohrt: Als ich 2017 an einer Tagung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen teilnahm, ging es drunter und drüber mit verschiedenen Systemen und Schnittstellen, die häufig nicht kompatibel waren. Es geht um einen bedeutenden Markt – auch Machtfragen spielen eine Rolle.</p>



<p>Ich habe das Thema Digitalisierung im März 2018 bei meinem Amtsantritt als Beirätin für den Freiberuflichenbereich von Susanne Steppat übernommen, der damaligen Beirätin für den Angestelltenbereich. Da war abzusehen, dass die ePA die freiberuflichen Hebammen mehr betrifft. Damals habe ich die alten Protokolle gesichtet: Bis etwa 2013 hatten die Ärzteverbände, die als Gesellschafter in der Gematik sitzen, die anderen Leistungserbringer überhaupt nicht im Blick. Sie wollten das quasi in ihrem Kreis klären. Ein starker Entwicklungsschub, dass auch die anderen Gesundheitsberufe in die Telematikinfrastruktur einbezogen wurden, kam erst 2019 mit dem für uns ärgerlichen Terminservice- und Versorgungsgesetz, dem TSVG, wo uns ja dann unsere Hebammen-Suchliste vom GKV-Spitzenverband verordnet wurde. Für Hebammen ist die Anbindung an die TI noch freiwillig. Damals gab es noch Unklarheiten zum Beispiel zur Refinanzierung der damit verbundenen Kosten oder auch zu den Schreib- und Leserechten in der ePA binden Arbeitszeit.</p>



<p><strong>Wie ist die Gematik organisiert?</strong></p>



<p>In der Gesellschafterversammlung sitzen Vertreter:innen des GKV Spitzenverbands und verschiedener Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekerverbände und Kammern, ansonsten sind keine weiteren Gesundheitsberufe vertreten. Im Beirat der Gematik hat allerdings auch die Vertretung der Pflege einen Sitz und einen weiteren hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände. Darin sind fünf Mitgliedsverbände vereint aus den Berufen der Sprachtherapie und Logopädie, der Podologie, Ernährungstherapie, Ergotherapie und der Physiotherapie. Auch wir Hebammen hatten angefragt, aber keinen Sitz bekommen. Damit haben wir uns arrangiert.</p>



<p>Wir nutzen unsere guten Kontakte mit den anderen Berufsgruppen und können im Beirat unseren Bedarf anmelden. In der Struktur der Gematik sind die Abläufe bei den Hebammen und beispielsweise bei den Physiotherapeut:innen nicht gravierend unterschiedlich. Und wir finden bei der Gematik Gehör.</p>



<p>Beim Bundesministerium für Gesundheit, dem BMG, werden wir in der dafür zuständigen Abteilung deutlich mehr gehört als in anderen Fachabteilungen des Ministeriums. Wir waren auch in die Arbeitsgruppen zur Digitalisierungsstrategie eingebunden, den das BMG vor drei Monaten veröffentlicht hat. Wir hatten dort vehement kritisiert, dass die technische Ausstattung mobil noch nicht zur Verfügung stand, sondern nur die stationären TI-Konnektoren, was bedeutet, dass Zugang zur ePA nur in den Räumen der Hebamme oder des Geburtshauses möglich ist. Wir brauchen aber die mobile Anbindung, weil wir mehrheitlich aufsuchend unterwegs sind.</p>



<p><strong>Was wird sich für die Hebammen finanziell ändern?</strong></p>



<p>Die Refinanzierung der Hardware und Software für die Telematikinfrastruktur ist gesetzlich geregelt. Die ursprüngliche Kostenerstattung hat bislang zwei Komponenten: einmal ein großes Paket der Erstausstattung, das eins zu eins bezahlt wird. Hebammen erhalten einmalig etwa 4.100 bis 4.400 Euro für den Konnektor, der als zentrale Komponente die sichere Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur gewährleistet, das Kartenlesegerät, die Software und den elektronischen Heilberufsausweis. Dieses Paket hatte die KBV, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, mit dem GKV-SV ausgehandelt. Alle anderen Leistungserbringer:innen müssen nach demselben System bezahlt werden. Das Laptop oder Tablet, das die Hebammen ebenfalls benötigen, müssen sie selbst anschaffen. Als zweite Komponente erhalten Hebammen außerdem monatliche Abschläge für Betriebskosten, etwa 260 bis 270 Euro: für die Fortführung des Systems, beispielsweise für Software-Updates, die elektronische Institutionskarte oder für Schulungen.</p>



<p>Diese Regelung möchte das BMG ändern. Das große Paket der Einmalzahlung soll verschwinden und dafür sollen die monatlichen Abschläge angepasst werden. Zu der Laufzeit der Karten gibt es unterschiedliche Angaben, die Software bleibt zwei bis drei Jahre aktuell, bevor ein Update ansteht. Die durchschnittlichen Kosten könnten auf den monatlichen Betrag umgelegt werden, den man für Neuanschaffungen auf die hohe Kante legen muss. Die erste Anschaffung müsste man dann vorstrecken.</p>



<p><strong>Warum soll die Refinanzierung geändert werden?</strong></p>



<p>Das Ministerium argumentiert, so wie die Finanzierung zunächst gedacht gewesen sei, greife die Industrie zu viel Profit ab. Es gebe keinen Anreiz für Wettbewerb, die Preise seien überteuert. Das BMG hat die Änderung im vergangenen Dezember in einem Gesetz formuliert. Darin hat es der KBV aufgetragen, mit dem GKV-SV eine neue Vereinbarung zu treffen. Künftig soll alles über monatliche Abschläge finanziert werden.</p>



<p>Eine Hebamme, die sich an die Telematikinfrastruktur, die TI anschließt, muss dann für die Kosten in Vorleistung gehen. Die dann tatsächlich aufgerufenen Preise kennen wir nicht. Denn unsere Finanzierung hängt gesetzlich verpflichtend an der Finanzierung der Ärzt:innen. Die Umsetzung ist inzwischen gescheitert, denn die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-SV konnten sich nicht einigen. Das BMG muss nun bis zum 30. Juni in einer Verordnung festlegen, wie diese Finanzierung künftig aussehen wird.</p>



<p><strong>Können die Hebammen darauf Einfluss nehmen?</strong></p>



<p>Für den DHV habe ich schon im März dem BMG die Situation der Hebammen geschildert und unsere Bedenken formuliert: Bei den Ärzt:innen ist die Anschaffung der Erstausstattung abgeschlossen, wozu sie seit 2019 verpflichtet sind. Wir Hebammen befinden uns bislang in einem frei­willigen Bereich. Nach Wunsch des BMG sollen alle Akteur:innen im Gesundheitswesen bis 2026 verpflichtend an die TI angebunden sein. Manche Berufsgruppen verfügen nicht über große Geldmittel. Deshalb sollte eine Übergangsmöglichkeit geschaffen werden. Da muss man sich einmischen, einbringen und Koalitionen schmieden. Ich hatte jetzt gerade mit den Physiotherapeut:innen und der Pflege Gespräche dazu. Zusammen mit anderen Leistungserbringer:innen haben wir Ende Mai nochmal einen Brief an des BMG gerichtet und darin gefordert, dass für uns die Refinanzierung zum Anschluss an die TI anders bewertet wird als im ärztlichen Bereich.</p>



<p><strong>Was verändert sich durch die Digitalisierung gegenüber der Zeit, als viele Kolleginnen ihre Rechnungen noch selbst geschrieben haben?</strong></p>



<p>Nur 2 bis 3 % der Hebammen schreiben heute ihre Rechnungen noch mit der Hand. Zunehmend organisieren Kolleginnen auch ihren Arbeitsalltag digital: beispielsweise mit Kalendern oder über die Hebammen-App »ammely«. Wir sind verpflichtet, unsere telemedizinischen Beratungen und Online-Kurse – also die Beratungen per Video – mit einem besonderen datengeschützten Programm durchzuführen. Die Liste der Anbieter für diese Tools ist auf der Homepage des GKV-SV zu finden und wird dort regelmäßig aktualisiert. Dank der Übergangsvereinbarung zur Videobetreuung ist die Bezahlung dieser Leistungen geregelt bis der neue Hebammenhilfevertrag in Kraft tritt und dann die Videobetreuung in das Regelwerk aufgenommen ist. Die Telematik­infra­struktur bedeutet, dass es ein geschütztes Datennetz gibt, in dem in der Hoheit der Versicherten ihre medizinischen Befunde in einer elektronische Patientenakte, der ePA, hinterlegt sind.</p>



<p><strong>Was ist das Trägermedium dieser elektronischen Patientenakte?</strong></p>



<p>Es ist die Kombination aus der elektronischen Gesundheitskarte der Krankenkasse, der eGK mit dem Chip, in dem die Daten der Nutzerin gespeichert sind, und einer App auf ihrem Tablet oder Smartphone, um sie zu lesen.</p>



<p><strong>Die betreute Frau muss ein Smart­phone besitzen?</strong></p>



<p>Sie braucht als Trägermedium ein so genanntes Frontend. Das kann ein Smartphone, ein Tablet, es kann auch ein PC zu Hause oder ein Laptop sein. Wenn die Versicherte es wünscht, müssen Leistungserbringer:innen verpflichtend ihre Daten in diese ePA einpflegen – die Verpflichtung geht von der Versicherten aus.</p>



<p><strong>Die Datenhoheit liegt also bei den Versicherten beziehungsweise Patient:innen?</strong></p>



<p>Ja, es gibt aktuell eine Rangelei mit den Ärzt:innen, die auf dem Standpunkt stehen: »Was in die ePA rein und raus kommt, müssen wir bestimmen.« Das könne die Versicherte nicht allein entscheiden. Fakt ist, die Versicherte hat erstens das Anrecht, eine elektronische Patientenakte zu nutzen, und zweitens, die Hebamme muss dann alles, was sie an Befunden erhebt, in diese ePA eingeben – und zwar in die vorgeschriebenen Programme. Das entspricht dem, was wir heute als Mutterpass aus Papier kennen. Er wird eins zu eins in die ePA übernommen. Die Dinge, die wir heute mit dem Kugelschreiber eintragen, würden wir dann in die ePA eintippen, nicht mehr und nicht weniger.</p>



<p><strong>Was heißt das für freiberufliche Hebammen konkret?</strong></p>



<p>Als Hebamme muss ich mich über kurz oder lang darauf einstellen, dass die betreute Frau diesen Wunsch an mich heranträgt. Die Schwangere sagt beispielsweise: »Mein Mutterpass ist übrigens in meiner ePA enthalten und ich möchte, dass Sie sie bedienen.« Die Hebamme kann dann antworten: »Es tut es mir leid, Sie müssen sich eine andere Kollegin suchen, ich nutze diese Technik nicht.« Oder sie sagt: »Selbstverständlich, wir verbinden uns.«</p>



<p>Die Finanzierung des Mutterpasses wird für denjenigen aufgerufen, der ihn anlegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu festgestellt, dass nur eine Art der Führung bezahlt wird – entweder der Papier-Mutterpass oder der elektronische Mutterpass. Wir haben das kritisiert, weil aktuell weder Hebammen noch Rettungsdienste oder Krankenhäuser flächendeckend den eMutterpass lesen können. Dies ist ein eklatantes Risiko für die Schwangere.</p>



<p>Der Mutterpass sollte ursprünglich vorrangig in die ePA eingebunden werden. Mittlerweile ist er nachrangig, weil seine Programmierung so kompliziert ist. Wir haben also bis heute noch nie eine Schwangere mit einem elektronischen Mutterpass getroffen, weil er noch nicht programmiert ist. Die Hürden werden wohl bis 2024 genommen sein. Deswegen sollten Hebammen sich jetzt schon damit beschäftigen.</p>



<p><strong>Die Frau hat also die Datenhoheit und das Gerät, das ihr den Zugang zu ihrer elektronischen Patientenakte ermöglicht. Wo trägt die Hebamme ihre Befunde dann ein?</strong></p>



<p>Als Hebamme benötige ich folgende Komponenten: Um mich in die Telematikinfrastruktur einzuwählen, brauche ich einen elektronischen Heilberufsausweis, der etwa 500 Euro kostet, eine Instituts-Kennkarte, die etwa 470 Euro kostet, ich brauche einen Konnektor, der auch in einem Rechenzentrum stehen kann – und ich brauche ein mobiles Kartenlesegerät, wo die elektronische Gesundheitskarte der Versicherten und meine Karte gleichzeitig gelesen werden. Damit öffnet sich für mich die Tür in die elektronische Patientenakte dieser Versicherten.</p>



<p><strong>Mein Laptop oder Tablet wird also mit dem Kartenlesegerät verbunden, in das die beiden Karten eingeschoben sind, und dann sehe ich den Mutterpass?</strong></p>



<p>Ja, dann kann die Hebamme auch ihre Befunde eingeben. Heute kann sie Befunde oder Berichte in der ePA als PDF hochladen. Diese Technik wird vielleicht bald überholt sein. Auch die Labore sind zum Beispiel in das System eingebunden. Künftig kann es sein, dass der Laborbericht, wenn die Hebamme eine Antikörper- oder Hb-Kontrolle veranlasst hat, über andere Wege in die ePA eingegeben wird. Vieles ist noch im Fluss.</p>



<p><strong>Lohnt sich die ganze Anschaffung und Umstellung für Kolleginnen, die nur wenig arbeiten?</strong></p>



<p>Der Abschlag wird für alle Hebammen gleich sein – es spielt keine Rolle, ob ich zwei Frauen oder 20 Frauen im Monat betreue. Und noch wissen wir nicht, ob die Refinanzierung kostendeckend sein wird. Die Kollegin mit dem traditionellen Konzept arbeitet so viel, dass sie damit gut zurechtkommt. Alle anderen werden sich in Gruppen zusammentun. Dann braucht nicht jede Hebamme alles anzuschaffen, beispielsweise wenn sie bei einer Arbeitgeber-Hebamme angestellt ist, die als Institution die Infrastruktur bereitstellt.</p>



<p><strong>Wie aufwendig ist es, bis eine Hebamme sattelfest mit dem neuen System umgehen kann?</strong></p>



<p>Zur mobilen Anbindung gibt es ein Software-Lernprogramm. Vom Aufwand her ist die Änderung gut zu bewerkstelligen. Auch Dienstleister werden Hebammen unterstützen, so wie jetzt beim Abrechnungssystem auch. Sie werden sicher am Anfang viel helfen und dann wird man sich freischwimmen. Diese Entwicklung wird natürlich auch etwas anderes auslösen: Einige Kolleginnen sagen, das ist mir alles zu viel. Wenn das kommt, gehe ich raus aus dem Beruf oder in Rente. So wie damals, als das Qualitätsmanagement für Hebammen verpflichtend eingeführt wurde. Der DHV bietet monatlich eine offene Sprechstunde zu dem ganzen Projekt an, um die Kolleginnen gut zu informieren.</p>



<p><strong>Es wurde diskutiert, ob gewisse Befunde nur für bestimmte Gesundheitsanbieter lesbar sein sollten. Wie ist das aktuell vorgesehen?</strong></p>



<p>Wir erwarten in Kürze einen Gesetzentwurf vom BMG, der zwei Punkte regelt. Erstens soll die Zustimmung zur ePA eine Opt-out Regel werden: Jede Versicherte erhält eine ePA und muss aktiv widersprechen, wenn sie keine will. Bis vor kurzem sollte Opt-in gelten, die Versicherte beantragt aktiv ihre ePA. Es könnte eine heiße Diskussion dazu geben, ähnlich wie beim Organspendeausweis.</p>



<p>Zweitens soll die Versicherte Bereiche sperren können: Es geht beispielsweise meinen Zahnarzt nichts an, wenn ich einen Schwangerschaftsabbruch hatte. Es gab beim Thema Datenhoheit Ärzt:innen, die die Einschränkungen kritisiert haben. Ich denke, wenn ich mit einer Schwangeren ihre Anamnese erhebe, weiß ich auch nur das, was sie mir sagen möchte. Dieses Recht muss in der ePA erhalten bleiben.</p>



<p>Der DHV vertritt klar die Meinung, die Hoheit liegt bei der Besitzerin der ePA. Das gilt auch für den Mutterpass. Er gehört der Schwangeren. Ich habe Frauen immer ermutigt, ihre Beobachtungen auch selbst mit Datum in den Mutterpass einzutragen, wann sie ihr Kind zum ersten Mal gespürt haben oder wann sie Kreislaufprobleme hatten.</p>



<p>Auf der anderen Seite gibt es die Meinung, in den Mutterpass dürften nur die Ärzt:innen etwas eintragen. Die Versicherte zu stärken, du hast diese ePA und sie ist in deiner Hoheit, das unterstützt der Hebammenverband massiv. In jeder Stellungnahme wird benannt, dass die höchsten Rechte der Versicherten zu achten sind. Der Datenschutz ist in unserem Fokus. Missbrauch kann dennoch nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden.</p>



<p><strong>Es gibt immer wieder Datenlecks, wo Hacker sich Zugang zu geschützten Systemen verschaffen.</strong></p>



<p>Ja, tiefste Kriminalität kann man nicht aufhalten. Der Chaos Computer Club – der als Sicherheitsexperte durchaus akzeptiert ist – versucht regelmäßig, die Telematik zu hacken. Dessen Mitglieder waren es auch, die sich einmal einen Arztausweis an eine Supermarkt-Fleischtheke in Berlin haben liefern lassen. Solche Überprüfungen von Dritten, die technisch sehr versiert sind und der Gematik entsprechenden Druck machen, zeigen, dass dieses System grundsätzlich schon ziemlich gut ist. Datenschützer sind dennoch auch besorgt, dass doch mehr Daten an Dritte herausgegeben werden, was Rückschlüsse auf die betroffenen Menschen erlauben könnte. Gesundheitsdaten gelten als höchstes Gut.</p>



<p><strong>Ich habe von Ärzt:innen auch schon die Auffassung gehört, je ernster Patient:innen von Erkrankungen betroffen seien, desto weniger spiele Datenschutz eine Rolle, als sei das ein Luxusproblem. Anscheinend ist das eine Machtfrage: Wer so krank ist, dass er von Mediziner:innen abhängig ist, verliert zunehmend diese persönlichen Rechte.</strong></p>



<p>Ein Beispiel, das Gesundheitsminister Karl Lauterbach anführt, ist das israelische System. In Israel gibt es die ePA schon lange, dort gibt es an Gesundheitsdaten nichts, was man nicht weiß – natürlich anonymisiert beziehungsweise pseudonymisiert. Zu Zeiten von Corona hatten die Israelis die schnellsten Auswertungsergebnisse zur Verfügung. Man kann hoffen, dass durch die Auswertung der Daten gesundheitliche Erkenntnisse ans Licht kommen. Von Betroffenen seltener Erkrankungen wird die wissenschaftliche Auswertung der ePA eher gewünscht.</p>



<p><strong>Worin besteht letztlich der Benefit der ePA für die Gesundheit der Betroffenen?</strong></p>



<p>Erstens stehen allen Personen dieselben Informationen zur Verfügung und vielleicht wird auch die eine oder andere Querverbindung schneller erkannt. Die Künstliche Intelligenz, die KI, wird beim digitalen System oft mitdiskutiert: Können Algorithmen bei der Auswertung der ePA zur Diagnostik beitragen? Ich kann mir das vorstellen, aber der Einsatz von KI kann auch problematisch sein. Dort eine Balance herzustellen, ist die größte Herausforderung.</p>



<p><strong>Gibt es für die einzelne Nutzerin noch die Transparenz und die Wahl, was für sie nützlich ist und was nicht?</strong></p>



<p>Für mich ist es ein Indikator, ob und inwieweit diese Diskussion Opt-out oder Opt-in in der Gesellschaft eine Welle schlägt. Von Berufsverband aus werden wir die Entwicklung kritisch begleiten, wir werden die Probleme benennen.</p>



<p>Ich würde jede meiner Kolleginnen, die mit der digitalen Akte konfrontiert ist, bitten, dass sie das aufklärend und sensibel behandelt. Ich verlange das von allen, die in diesem System beteiligt sind. Niemand sollte hier unkritisch etwas eintragen oder übernehmen. Beim Datenschutz gilt, dass nur das digital hinterlegt wird, was zwingend erforderlich ist. In die ePA wird ja nicht meine persönliche Dokumentation aufgenommen, sondern es werden Fakten aufgenommen. Das, was ich mit der Schwangeren bespreche über ihre Befindlichkeiten oder ihre psychische Situation, wird nicht in der ePA stehen, sondern das ist Bestandteil meiner Hebammendokumentation. In der ePA werden wichtige Daten vom Geburtsbericht stehen, vielleicht anders als wir es von der Perinatal­erhebung kennen. Nur messbare Befunde oder standardisierte Berichte können in der ePA hinterlegt werden. Wenn die Versicherte zum Beispiel ein Konsil beim Psychologen hatte oder stationär in einer Klinik aufgenommen wurde. Individuelle Einschätzungen und Beobachtungen bleiben in der Dokumentation der Hebamme.</p>



<p><strong>Haben Nutzer:innen durch ihre Bildung oder die ökonomischen Ressourcen nicht sehr unterschiedliche Bedingungen, ihre Hoheit bei der ePA wahrzunehmen?</strong></p>



<p>Ein Vorteil der ePA ist – und den Anspruch muss man haben – dass das Softwareprogramm die Sprache regelt. Das erleben wir auch jetzt schon bei der Videoberatung von Menschen mit Sprachbarrieren. Andererseits ist die Aufklärung bislang mangelhaft. Das betrifft sowohl das Gesundheitswesen als auch alle anderen Bereiche, die wir digitalisieren.</p>



<p>Die Revolution, die uns heute ins Haus steht, erscheint mir noch gigantischer als die industrielle Revolution im 18. und 19. Jahrhundert. Von dieser Warte aus betrachtet, ist es ein kleines Rädchen, das der DHV dreht. Wir hoffen, dass es uns immer gelingen wird, uns Gehör zu verschaffen: Wenn du weißt, das Boot fährt den Fluss hinab, ist es besser, du stehst mit am Ruder und schaust ihm nicht hinterher. Von den Techniker:innen erhalten wir viel Wertschätzung und werden geduldig in die technischen Zusammenhänge eingeführt. Sie lassen die Leistungserbringer nicht im Regen stehen. Sie wissen natürlich auch, wenn sie uns nicht mit ins Boot holen, haben sie nachher umso mehr Ärger mit der Umsetzung.</p>



<p><strong>Was denken Sie, wie sieht das System in zehn Jahren aus?</strong></p>



<p>In zehn Jahren werden selbstverständlich jeder Versicherten und jeder Hebamme auf einem geeigneten Gerät alle Informationen zur Verfügung stehen – vom Onlinebanking über die Gesundheitsakte bis hin zu lebenswichtigen Notfalldaten. Davon gehe ich aus.</p>



<p><strong>Vielen Dank, liebe Ursula Jahn-Zöhrens für diesen spannenden Blick in die nähere Zukunft!</strong></p>



<p><strong>Die Interviewte<br></strong>Ursula Jahn-Zöhrens ist seit weit über dreißig Jahren freiberufliche Hebamme mit und ohne Geburtshilfe. Seit 1993 ist sie in verschiedenen Funktionen für den Deutschen Hebammenverband (DHV) und die Hebammengemeinschaftshilfe (HGH) tätig. Seit 2018 ist sie Beirätin für den Freiberuflichenbereich im Präsidium des DHV. Als Autorin von Büchern und Artikeln ist sie Verfechterin einer eigenverantwortlichen Hebammenarbeit.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt …</title>
		<link>https://viktoria11.de/wenn-die-staatsanwaltschaft-ermittelt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Jun 2023 12:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller und Armin Octavian Hirschmüller]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Im ersten Teil des Gesprächs ging es um die unterschiedlichen Bereiche ihrer Arbeit für den Deutschen Hebammenverband und um ihre anwaltliche Hilfe für Hebammen bei juristischen Auseinandersetzungen. Während Ann-Kathrin Hirschmüller sich vor allem auf Verwaltungsrecht spezialisiert hat und auch für die juristische Umsetzung der Akademisierung zuständig ist, hat sich Armin Octavian Hirschmüller besonders auf das<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/wenn-die-staatsanwaltschaft-ermittelt/"><span class="screen-reader-text">"Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt …"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Im ersten Teil des Gesprächs ging es um die unterschiedlichen Bereiche ihrer Arbeit für den Deutschen Hebammenverband und um ihre anwaltliche Hilfe für Hebammen bei juristischen Auseinandersetzungen. Während Ann-Kathrin Hirschmüller sich vor allem auf Verwaltungsrecht spezialisiert hat und auch für die juristische Umsetzung der Akademisierung zuständig ist, hat sich Armin Octavian Hirschmüller besonders auf das Strafrecht spezialisiert.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Der juristische Druck scheint für Hebammen auf allen Ebenen immer größer zu werden – kein Vergleich zu meinen ersten Berufsjahren, Anfang der 1980er Jahre. Das rechtliche Risiko ist auf einem ganz anderen Niveau angelangt.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Ja – und zwar insgesamt, auch was den Datenschutz angeht oder Schweigepflichtverletzungen. Hebammen haben heute mehr mit rechtlichen Themen zu tun als noch vor elf Jahren, zu Beginn unserer Arbeit als Rechtsanwälte für den DHV. Die Sensibilität der Bevölkerung – in unserem Fall der Eltern – und die Klagebereitschaft haben zugenommen.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Wobei sich in der Regel die berufsrechtlichen Sanktionen automatisch bei solchen Strafangelegenheiten anschließen. Durch das neue Hebammengesetz kann die Behörde das Ruhen der Berufserlaubnis anordnen bis beispielsweise ein Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: So war es vorher nicht?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Nein. Vorher hätte eine Behörde im Rahmen der Gefahrenabwehr vorsorglich entscheiden können, die Berufserlaubnis zu widerrufen – gegebenenfalls mit sofortiger Wirkung – wenn nach ihrer Einschätzung von einer Hebamme eine Gefahr für die Volksgesundheit ausging, ohne auf die rechtskräftige Entscheidung im Strafverfahren zu warten. Das habe ich allerdings bisher noch nicht erlebt, sondern die Behörden haben abgewartet – zumindest was in der ersten Instanz entschieden wurde. Manchmal warteten sie auch bis zur Rechtskraft des Urteils, dann schloss sich das Berufsrechtliche an.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie ist der berufsrechtliche Ablauf heute?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Die Staatsanwaltschaft hat bestimmte Meldepflichten. Die Behörden werden über ein Ermittlungsverfahren informiert oder wenn es zu einer Anklage kommt, bei der eine Hebamme wegen berufsrelevanter Vorwürfe vor Gericht steht.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, greift eine Norm, in der die Informationspflichten der Staatsanwaltschaft gegenüber den Berufszulassungsbehörden geregelt sind: In Niedersachsen ist es das Landessozialamt, in Hessen und in Bayern sind die Regierungspräsidien zuständig, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen – je nachdem, welche Behörde die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt hat. Das ist in den Ländern unterschiedlich. Die Behörde wird in der Meldung darüber informiert, dass die Hebamme Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren ist und wird dann über den jeweiligen Sachstand in Kenntnis gesetzt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie verhält sich eine Hebamme, wenn etwas Schlimmes oder Trauriges – wenn ein Schadensfall passiert ist?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Unab­hängig davon, ob das im klinischen oder im außerklinischen Bereich geschehen ist, melden sich DHV-Mitglieder oder auch andere Hebammen in der akuten Situation in der Regel zu allererst bei uns: »Letzte Nacht ist ein Kind bei der Geburt verstorben.« Melden sie sich in der Geschäftsstelle des DHV, werden sie auch zur weiteren Klärung an uns verwiesen. Wir geben ihnen einen ersten Wegweiser mit: Wie können sie sich verhalten? Was können sie zu Hause vorbereiten? Womit müssen sie als nächstes rechnen?</p>



<p>Zunächst muss der ärztliche Dienst, der den Tod feststellt, darüber entscheiden, was er im Totenschein einträgt. Es gibt drei Möglichkeiten: »natürliche Todesursache«, »nicht natürliche Todesursache« und »ungeklärte Todesursache«. Alle Fälle, die nicht eine »natürliche Todesursache« betreffen, finden automatisch den Weg zur Staatsanwaltschaft beziehungsweise zur Kriminalpolizei. Dort wird ein allgemeines Todesermittlungsverfahren eingeleitet. In der Regel wird der Leichnam des Kindes zunächst sichergestellt, obduziert und ein rechtsmedizinisches Gutachten erstellt. In diesen Gutachten wird in der Regel empfohlen, ein fachspezifisches gynäkologisch-geburtshilfliches Gutachten einzuholen.</p>



<p>Möglicherweise kommen noch histologische oder toxikologische Gutachten in Betracht. Das geschieht im Rahmen eines allgemeinen Todesermittlungsverfahrens, wo es noch keinen konkreten Anfangsverdacht gegenüber einer Hebamme und noch kein Ermittlungsverfahren gegen sie gibt. Sie hat in diesem Zeitraum noch Zeugenstatus und hat keine unmittelbare Möglichkeit auf dieses Verfahren einzuwirken. Nach Auswertung aller Gutachten, die von der Staatsanwaltschaft eingeholt werden, entscheidet diese, was weiter passiert. Entweder schließt sie das Todesermittlungsverfahren, weil nach den bisherigen Erkenntnissen nichts dafürspricht, dass eine dritte Person den Tod schuldhaft verursacht oder mitverursacht hat. Das Verfahren wird eingestellt. Oder es werden Ermittlungsverfahren gegen Personen eingeleitet, wenn etwas auf mögliches Fremdverschulden konkreter Beteiligter hindeutet: Es gibt eine Einleitungsverfügung. Die Hebammen erfahren davon erst dann, wenn die Kriminalpolizei sich bei ihnen meldet, entweder telefonisch, manchmal durch einen persönlichen Besuch oder schriftlich. Man eröffnet ihnen: »Sie sind Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren unter Hinweis auf den Tatvorwurf. Wir würden Sie gerne dazu vernehmen.«</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Das kann ja sehr viel später sein – was ist üblich?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Ja, das ist unterschiedlich. Es können ein Jahr oder anderthalb Jahre dazwischen liegen. Es kann auch zügig gehen – sogar innerhalb weniger Wochen, wenn die Gutachten eindeutig sind und ein Ermittlungsverfahren direkt eingeleitet wird. Ab da weiß die Hebamme, ich bin jetzt Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren. Für diesen Fall hat sie vorher mit uns telefoniert: Wie sie sich dann zu verhalten hat und an wen sie sich wenden kann.</p>



<p>In der Regel meldet sich die betroffene Hebamme dann bei mir, ich bestelle mich als Verteidiger gegenüber der Kripo oder gegenüber der Staatsanwaltschaft direkt. Ich teile mit, dass sich die Hebamme zur Sache nicht einlassen wird und beantrage Akten­einsicht. In der Ermittlungsakte informiere ich mich über den Stand der Dinge. Ein Verteidiger kann dann im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegebenenfalls angezeigte Anträge stellen und auf das Verfahren einwirken, beispielsweise die Staatsanwaltschaft darauf hinweisen, ob weitere Gutachten einzuholen sind. Wenn die Staatsanwaltschaft spezifische Fachgutachten von Geburtshelfern eingeholt hat, arbeite ich mit namhaften Chefärzten zusammen, die für uns Privatgutachten erstellen und sich mit den Ergebnissen der Staatsanwaltschaft auseinandersetzen. Ich brauche dann medizinischen Input, den ich als Verteidiger im Rahmen des Verfahrens verarbeiten kann. Dann wird auf das Verfahren entsprechend Einfluss genommen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Also manchmal relativ spät. Zurück zu dem verstorbenen Kind: Bei der Obduktion kann der Untersuchende nur die Hinweise finden, nach denen er sucht oder die offensichtlich sind. Das Kind könnte eine seltene Vorschädigung haben, die schwer zu erkennen ist.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Man würde unterstellen, dass sie während der Obduktion ermittelt wurde.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Falls bestimmte Untersuchungen nicht durchgeführt wurden, weil sie wieder vergessen oder nicht für nötig gehalten wurden?</strong></p>



<p>Armin Octavian Hirschmüller: Ich sehe aufgrund des ausführlichen Obduktionsberichtes, was untersucht wurde, welche Organe entnommen wurden, welche Feststellungen getroffen wurden. Diese Gutachten bekommen auch meine Gutachter. Bei Auffälligkeiten, wenn etwas vergessen wurde, kann ich darauf hinweisen. Im Zweifel, wenn die Staatsanwaltschaft nicht sauber ermittelt hat, wirken diese Versäumnisse letztlich zugunsten der Beschuldigten.</p>



<p>In der Hauptverhandlung kann die Verteidigung im Rahmen der Beweisaufnahme noch etwaige Beweisanträge stellen. Dann entscheidet die Kammer, ob sie diesen Beweisanträgen folgt oder sie zurückweist. So etwas macht die Verteidigung nicht selten, um die Revisionsinstanz vorzubereiten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Überprüft der BGH in der Revision nicht nur die formalen Fehler eines Prozessablaufs?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ja, der BGH ist keine weitere Tatsacheninstanz, sondern eine reine Revisionsinstanz und prüft, ob Rechtsfehler vorliegen. Hat die Kammer im Rahmen der Beweiserhebung prozessuale Fehler gemacht? Hat sie Beweise fehlerhaft gewürdigt? Zum Beispiel diese Punkte überprüft der BGH.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Also geht es um die formelle Richtigkeit.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Es geht beim BGH darum, ob ein Urteil rechtsverletzend ist und gegen etwaige prozessuale Vorgaben verstoßen hat.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Der BGH gibt auf seiner Internetseite an, dass er nur 5 % der Urteile aus Strafverfahren, für die eine Revision beantragt wird, überhaupt zur Überprüfung zulässt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Urteil zurückgewiesen wird, ist also eher gering.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Wenn nicht allzu viel zurückgegeben wird, ist das nicht unbedingt ein schlechtes Zeichen. Der BGH ist ja nicht irgendwer. Ich fände es schlimmer, wenn regelmäßig etwas zurückgegeben würde, dann könnte man sich auf die Instanzen vorher nicht verlassen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Was Kolleginnen von ihren Prozesserfahrungen berichten – wie es ihnen dabei ergeht – klingt manchmal beunruhigend, auch bei Zivilprozessen. Welche Rolle nehmen dabei der Haftpflichtversicherer und sein Anwalt gegenüber der Hebamme ein? Sollte sich eine Hebamme bei einem Zivilprozess von Anfang an auch von einem eigenen Anwalt vertreten lassen?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Auch wir werden von den Haftpflichtversicherern mit solchen Mandaten beauftragt und übernehmen sie, das ist gang und gäbe. Das ist das Grundkonzept in allen Leistungsbereichen, egal ob es Kliniken, Ärzte oder Hebammen betrifft, dass der Haftpflichtversicherer die bestmögliche anwaltliche Vertretung stellt und auch bezahlt. Dabei kommt auch ein Mandatsverhältnis zwischen der Hebamme und dieser Kanzlei zustande und natürlich sollte es zwischen ihnen einen ausreichenden Informationsaustausch geben. Dass daneben noch selbst anwaltliche Vertretungen durch die Hebamme selbst beauftragt werden, ist nicht angezeigt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wenn Sie von einer Haftpflichtversicherung eingesetzt werden, haben Sie gleichzeitig auch ein Mandatsverhältnis mit der betroffenen Hebamme?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Natürlich, wir vertreten die Hebamme in diesem Prozess.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Manche Kolleginnen berichten, der Anwalt habe in erster Linie die Interessen der Versicherung vertreten und nicht ihre eigenen. Manchmal äußern die Kolleginnen ein Gefühl von Ohnmacht während des Verfahrens.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Möglicherweise ist das ein Gefühl, das aufgekommen ist, eine Fehlinterpretation ihrer Position. Wir versuchen, ein solches Gefühl auf der Seite der Hebamme zu vermeiden. Mit den Hebammen, die wir vertreten, habe ich regelmäßigen Kontakt und Austausch, sofern Bedarf besteht. Wenn sie Nachfragen haben, werden die natürlich geklärt.</p>



<p>Die Hebamme wird im Verfahren über ihren Anwalt gehört. Die Kanzleien, die von den Haftpflichtversicherern in solchen Verfahren eingesetzt werden und die Kollegen und Kolleginnen, die diese Verfahren begleiten, wissen nach unserer Erfahrung was sie tun. Sie wissen, was vorgetragen werden muss und was besser nicht. Da gibt es oftmals unterschiedliche Auffassungen, dass die Mandantin das Gefühl hat, etwas müsse unbedingt gesagt oder vorgetragen werden. Der Anwalt entgegnet jedoch, das brauchen wir nicht, es wäre vielleicht sogar kontraproduktiv. Er braucht eine gewisse Ruhe, damit er den Fall vernünftig begleiten und bearbeiten kann. Er wird nur das in Betracht ziehen und umsetzen, was im Ergebnis dem prozessualen Erfolg zuträglich ist. Wenn einzelne Informationen nicht verwertet werden, die aus Sicht der Mandantin unbedingt eingebracht werden müssen, dann wohl aus gutem Grund.</p>



<p>Wir kennen das auch: Hebammen, die sich in solchen Verfahren befinden, tragen viel zusammen, machen sich Mühe, nicht nur mit dem Gedächtnis­protokoll, sondern ergänzen auch eine Bewertung und führen Literatur an. Das hilft dann manchmal nicht weiter, weil es im Kern tatsächlich um etwas anderes geht. Aber dann erkläre ich das. Wir lassen die betroffene Mandantin in dem Moment nicht alleine, weil das die oben geschilderten Vermutungen hervorrufen würde. Ich erkläre, warum ich nur das übernehme, was in diesem Prozess aus meiner Sicht zu verwerten ist. Ich entscheide letztlich, was in den Schriftsatz aufgenommen wird und was nicht, weil ich unterschreibe – ich trage dafür die Verantwortung.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Es ist immer die Frage, wie man die Mandantschaft abholt. Wenn die Anwälte sagen, ich korrespondiere nur mit der Versicherung und mich interessiert die betroffene Hebamme wenig, dann fühlt sie sich natürlich nicht gut aufgehoben. Das heißt nicht, dass der Anwalt die Interessen nicht gut vertreten hat.</p>



<p>Es gibt immer wieder Hebammen, die von Kolleg:innen vertreten werden und dennoch bei uns anrufen und fragen. Oft kann man sich nicht äußern, wenn man den Fall nicht genau kennt. Aber wenn man manche Punkte erklärt, sind sie oft schon zufrieden. Ich habe das auch schon öfter mitbekommen, dass sie sich nicht gut abgeholt fühlen.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Genau. Dann wird manchmal eine Verknüpfung hergestellt, zwischen einer ungünstigen gerichtlichen Entscheidung und der Empfindung einer schlechten Vertretung. Nach dem Motto: Kein Wunder, dass ich den Prozess verloren habe, der Anwalt hat mich ja nie gehört. Er hat wichtige Punkte, die ich beigesteuert hatte, nicht verwertet. Diese Verknüpfung muss nicht richtig sein. Es kann sein, dass der Anwalt oder die Anwältin sehr gut gearbeitet haben, aber das ungünstige Urteil dennoch völlig korrekt ist.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Die Versicherungen haben ein Interesse zu gewinnen, sie müssen sonst bezahlen. Insofern geben die Anwälte der Versicherung auch ihr Bestes, sie kämpfen auf einer Seite.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Aber ich habe auch schon gehört, dass manche Hebammen sich ausgeschlossen gefühlt haben.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie entwickelt sich ein Fall, wenn die zugesprochene Deckungssumme aufgebraucht ist?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Die Versicherung wird dann nur mitteilen, dass die zur Verfügung stehende Summe verbraucht ist. In diesem Fall müsste die Hebamme ihr Privatvermögen einsetzen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Gibt es eine Stelle, an die man sich wenden kann, um sich »coachen« zu lassen, wie man sich während eines Prozesses sinnvollerweise verhält – wo man durch so einen Prozess begleitet wird?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wenn ich in einem Prozess anwaltlich vertreten bin, egal ob strafrechtlich oder zivilrechtlich, und innerhalb dieser Vertretung das Gefühl aufkommt, ich müsste mich parallel auch noch durch einen anderen Anwalt unterstützen oder informieren lassen, dann stimmt meiner Meinung nach in diesem Mandatsverhältnis etwas nicht. Das sagen wir auch. Wenn Hebammen sich bei mir melden, und sagen, sie sei eigentlich schon anwaltlich vertreten, aber sie würde das gerne mal von uns überprüfen lassen, sagen wir ihnen, dass die Verantwortung der betreuenden Kanzlei obliegt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Welche Rolle nehmen Sie als Anwalt gegenüber Ihrer Mandantin ein?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wir müssen unterscheiden zwischen zivilrechtlicher Vertretung und Strafverteidigung. Ein Strafverteidiger hat eine ganz eigene Position. Er ist nicht Sprachrohr der Beschuldigten oder der Angeklagten. Er ist auch nicht weisungsabhängig. Der Strafverteidiger trifft eigene Entscheidungen und entsprechend werden auch die Äußerungen und Maßnahmen des Strafverteidigers der Beschuldigten und Angeklagten nicht zugerechnet, so wie in einem Zivilprozess. Ich bin kein Prozessvertreter als Verteidiger.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sprechen Sie sich dann mit der betroffenen Hebamme ab?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> In der Verteidigung? – Ja, selbstverständlich, wenn sich die Mandantin damit einverstanden erklärt. Sagt sie, nein, damit komme ich nicht klar, dann bin ich der falsche Verteidiger.</p>



<p>Ich sage ihr genau – das gilt auch für die Vorbereitung des Prozesses – wie sie sich zu verhalten hat: Wann und in welcher Form sie etwas sagen sollte. Sie weiß, dass man die Gerichtsverhandlung unterbrechen kann, wenn sie eine Frage hat. Der Verteidiger gibt auch Verhaltensweisen vor, beziehungsweise sie werden abgesprochen.</p>



<p>Das ist ein wichtiger Unterschied: Im Strafprozess wird die Hebamme nicht vertreten, sondern sie wird verteidigt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sie führen Ihre Mandantinnen offenbar mit guter Kommunikation durch den Prozess. Andere Hebammen berichten manchmal, dass sie sich dabei ganz auf sich gestellt gefühlt haben.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Es gibt Perioden der Funkstille, weil nichts passiert, was zu berichten wäre. Dann kommt dieses Gefühl auf, ich bin jetzt ganz allein. Aber das ist die Hebamme nie.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Das ist für die Mandantin schwer auszuhalten. Wenn in der Sache ein paar Wochen oder Monate nichts passiert, wundert sie sich – meldet sich hier keiner? Das ist ein allgemeines Problem, das der Anwalt auffangen sollte.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Gibt es Konzepte, sich frühzeitig mit den Eltern zu einigen, wenn ein möglicher Schadensfall eingetreten ist? Eine Art Schlichtungsstelle, so dass es gar nicht erst zu einer großen juristischen Auseinandersetzung kommt?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Es geht immer darum, die jeweilige Position der Hebamme nicht zu verschlechtern oder zu gefährden. Da scheiden sich die Geister in der Herangehensweise. Wir müssen immer schauen: Wenn ein Kind stirbt, ist der strafrechtlich relevante Bereich nicht so fern. Dass sich strafrechtliche Ermittlungen gegen diese Hebamme anschließen, ist nicht ausgeschlossen.</p>



<p>Man muss aufpassen, wie man sich in diesem Zeitraum verhält. Es gibt auf zivilrechtlicher Ebene die Position, dass man offen zugibt, dass etwas schiefgelaufen ist: Ja, das war unser Fehler, wir regulieren das. Man versucht es durch gute Kommunikation zu lösen, damit es keine großen Wellen schlägt. Das ist aber kein Garant dafür, dass es damit tatsächlich 100 % befriedet wird. Zivilrechtlich muss man auch immer schauen, welcher Haftpflichtversicherer ist davon betroffen? Mit dem sind vorherige Schritte abzustimmen.</p>



<p>Entweder gibt es vom Versicherer das »Go« oder der Haftpflichtversicherer tritt direkt in Regulierungsgespräche ein. Das betrifft das Zivilrechtliche, da geht es ja in Anführungszeichen nur ums Geld. Wenn die Hebamme auf die Eltern zugeht, beispielsweise im außerklinischen Bereich, und sagt, »das tut mir leid, da ist ein Fehler passiert«, in der Hoffnung, dass daraus nichts erwächst, kann das kontraproduktiv sein, weil diese Äußerungen später in einem Strafverfahren gegen sie verwendet werden können. Wenn ich die Einschätzung habe, es könnte zum Ermittlungsverfahren kommen, verhänge ich den Hebammen, salopp gesagt, einen ›Maulkorb‹: »Äußern Sie sich jetzt über diesen Fall bitte nicht.« Es gibt Konstellationen, in denen die Mutter trotz eines außerklinischen Todesfalls in der Nachsorge noch von dieser Hebamme betreut wird, man ist täglich im Austausch. Natürlich kommen dann Fragen unter Tränen: »Hast du eine Erklärung dafür, warum mein Kind gestorben ist?« Was soll die Hebamme antworten? Gerade, wenn sie wirklich Fehler gemacht hat. Ich schlage dann vor, dass eine Kollegin die Nachsorge übernimmt und empfehle: »Wenn Sie die Nachsorge selbst übernehmen, können Sie nur allgemein mit der Frau darüber sprechen, aber auf keinen Fall ins Detail gehen.« Alle eigenen Erklärungsversuche der Hebamme fallen später möglicherweise auf sie belastend zurück.</p>



<p>Vielen Dank für diese Einblicke in Ihre Arbeit!</p>



<p><strong>Die Interviewten<br></strong>Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller und Armin Octavian Hirschmüller arbeiten als Rechtsanwält:innen in gemeinsamer Kanzlei in Hannover. Seit 2012 sind sie die juristische Vertretung des Deutschen Hebammenverbands, beraten Hebammen im Rahmen der Rechtsstelle des DHV und vertreten sie in von juristischen Auseinandersetzungen.</p>
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		<title>»Wir öffnen nicht nur eine einzige Tür«</title>
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		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 May 2023 12:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller und Armin Octavian Hirschmüller]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Ann-Kathrin und Armin Octavian Hirschmüller sind gemeinsam die juristische Vertretung im Deutschen Hebammenverband. Sie berichten über rechtliche Entwicklungen der letzten Jahre, etwa im Zuge der Akademisierung. Daneben geht es darum, warum die Gebühren­verhandlungen mit den Kassen ins Stocken geraten sind. Und schließlich kommen Strafgerichtsprozesse zur Sprache, so auch zur Remonstrationspflicht von Hebammen. Katja Baumgarten: Sie<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/wir-oeffnen-nicht-nur-eine-einzige-tuer/"><span class="screen-reader-text">"»Wir öffnen nicht nur eine einzige Tür«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Ann-Kathrin und Armin Octavian Hirschmüller sind gemeinsam die juristische Vertretung im Deutschen Hebammenverband. Sie berichten über rechtliche Entwicklungen der letzten Jahre, etwa im Zuge der Akademisierung. Daneben geht es darum, warum die Gebühren­verhandlungen mit den Kassen ins Stocken geraten sind. Und schließlich kommen Strafgerichtsprozesse zur Sprache, so auch zur Remonstrationspflicht von Hebammen.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Sie arbeiten seit 2012 mit Ihrer Rechtsanwaltskanzlei für den Deutschen Hebammenverband. Wie bewältigen Sie das breit gefächerte Gebiet zwischen Berufsgesetzen, Gebührenverhandlungen und juristischen Auseinandersetzungen von Hebammen?</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Mein Mann und ich haben uns die Bereiche aufgeteilt. Wir arbeiten oft als Tandem. Einer der Schwerpunkte meines Mannes liegt im Strafrecht. Ich übernehme beispielsweise die Fälle zum Sozialgesetzbuch VIII, alles was die Arbeit von Familienhebammen betrifft. Mein Schwerpunkt lag schon immer im Verwaltungsrecht, allgemein im öffentlichen Recht und auch im Arbeitsrecht. Deshalb kümmere mich auch um die Umsetzung der Akademisierung. Bei ihrer Einführung habe hauptsächlich ich beraten. Mein Mann ist meist bei den Vertragsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband dabei.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie erleben Sie den Start in die Akademisierung?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Die Akademisierung ist spannend, auch für mich. Sie steckt aber teilweise noch in den Kinderschuhen: Die Gesetze sind schon lange in Kraft getreten, müssen jetzt aber in der Praxis umgesetzt werden und es stellen sich Herausforderungen, die wir teilweise im Entstehungsprozess zwar mitbedacht haben, die der (Bundes-)Gesetzgeber aber nicht alle gelöst hat beziehungsweise lösen konnte. Das Hochschulrecht ist beispielsweise Ländersache. Im Bereich der Akademisierung haben wir daher immer wieder Anfragen, weil neue Gesetze immer auch Auslegungsfragen aufwerfen. Wenn man miterlebt hat, wie ein Gesetz »geboren« wird, um in der Hebammensprache zu bleiben, kann man es ganz anders interpretieren als andere, die sich fragen, was der Hintergrund der Regelung war. Denn auch in der Gesetzesbegründung findet sich nicht immer eine Antwort.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Gibt es dazu unterschiedliche Sichtweisen?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Natürlich kann man an der einen oder anderen Stelle die Gesetzesauslegung diskutieren. In bestimmten Bereichen müssen nun erste Rechtsmeinungen gesetzt werden, denn das Gesetz muss angewandt werden. Noch gibt es da aber keinen Streit. Die Hochschulen sind lösungsorientiert, die Kliniken möchten eine rechtssichere Umsetzung und die Hebammenseite natürlich auch. Wir sind auch mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft gelegentlich im Austausch. Man stimmt sich ab. Solange alle Beteiligten Interesse daran haben, eine gute Lösung zu finden, wüsste ich nicht, warum es Probleme geben sollte. Aber man muss die Gesetze eben an einigen Stellen nach dem gesetzgeberischen Willen auslegen. Dabei gibt es manchmal Schwierigkeiten praktischer Art, für die man keine schnelle Lösung hat.</p>



<p>In den letzten Jahren hat sich gesetzgeberisch eine Menge getan, nicht nur das neue Hebammengesetz und die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen, auch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, wo die Hebammen zunächst aus dem Pflegebudget gestrichen und dann zwei Monate später im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wieder aufgenommen wurden. In diesem Arbeitsbereich kommt eigentlich nie Langeweile auf.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Können Sie zur Entscheidung des DHV etwas sagen, die Doppelmit­glied­­­schaft in zwei Verbänden nicht mehr zuzulassen? Das hat für viel Diskussion gesorgt.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Mehrere Landesverbände haben diesen Antrag gestellt. Er wurde auf der Bundesdelegiertentagung im November in Berlin erörtert. Am Ende wurde der Antrag mit über 80 % Zustimmung angenommen und entspricht offensichtlich einer deutlichen Mehrheit der Mitglieder. Dieser Beschluss muss noch in den 16 Landessatzungen umgesetzt werden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Die verschiedenen Interessenvertreter haben unabhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder bei Verhandlungen über die Hebammengebühren jeweils eine gleichwertige Stimme. Bei demokratischen Entscheidungen geht es normalerweise um Proporz. Warum greift das bei den Verhandlungen mit dem GKV-SV nicht?</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Der DHV hat als größter Verband bis jetzt das Paritätsprinzip mitgetragen. Manche sehen das in Bezug auf den demokratischen Willen seiner Mitglieder kritisch.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Könnte das Paritätsprinzip verändert werden?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Ob man das ändern kann, müsste man prüfen. Ob man es ändern will, ist eine andere Frage. Natürlich ist es bei näherer Betrachtung auffällig, dass trotz unterschiedlicher Mitgliedsstärke nach dem Paritätsprinzip verfahren wird.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wir werden in jegliche Richtung überlegen. Welche Überlegungen dann in die Tat umgesetzt werden, obliegt dem Vorstand oder dem entscheidungspflichtigen Gremium. Wir sind als Anwälte keine berufspolitischen Entscheidungsträger, sondern beraten zur Zielerreichung berufspolitischer Vorhaben.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Wir öffnen mögliche Türen und der Vorstand beziehungsweise die Gremien des DHV entscheiden, durch welche Tür man gehen möchte. Wir öffnen nicht nur eine einzige Tür, wir öffnen immer alle in Frage kommenden.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wir skizzieren Möglichkeiten und Wege im Rahmen der angeforderten Beratung. Und wir sind dann die juristische Exekutive, die eine Entscheidung umsetzt oder umzusetzen versucht, wenn die eine oder andere Richtung eine Mehrheit gefunden hat.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Für uns ist das kein Neuland. Wir hatten 2013 zum Beispiel das Verfahren mit dem DFH, dem Fachverband für Hausgeburtshilfe, bei dem es ebenfalls darum ging, ob er ein maßgeblicher Berufsverband nach § 134a Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V ist. Damals wurde auch vorab in alle Richtungen geprüft. Das war notwendig, weil es das erste Verfahren in dieser Art war.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Der DFH wollte die Hausgeburtshebammen bei den Gebührenverhandlungen vertreten. Das Netzwerk der Geburtshäuser nimmt jetzt für sich in Anspruch, die freien Hebammen verantwortlich zu vertreten. Damals fiel die Entscheidung, der DFH sei kein maßgeblicher Verband, um mit am Verhandlungstisch zu sitzen.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Das Verfahren war berufspolitisch wichtig, um die Hebammen nicht weiter zu spalten. Denn jede Hebamme darf Hausgeburtshebamme sein, wenn sie sich dementsprechend versichert, es gibt im Hebammenberuf ja keine Spezialisierung in dem Sinne. Will man nach bestimmten Einsatzorten differenzieren, dann spaltet man die Gruppen. Insofern war das damals eine wichtige und richtige Entscheidung für den Berufsstand der Hebammen.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Es steht mit den gesetzlichen Vorgaben nicht im Einklang, dass sich ein Verein gründet und selbst entscheidet, dass man jetzt gerne mit an den Verhandlungstisch kommen möchte. Der alleinige Maßstab ist, was das Gesetz an der Stelle sagt. Der Gesetzgeber hat aufgrund der Gewährleistung, dass die Hebammen auf Bundesebene durchsetzungsstark und effektiv vertreten werden müssen, also dass ein angemessenes Gegengewicht zum GKV-Spitzenverband geschaffen wird, Schranken und damit Voraussetzungen formuliert, die einen Verband berechtigen, an diesen Tisch zu kommen. Andernfalls wären Tür und Tor geöffnet für jegliche Partikularinteressenvertretung. Das gilt es im Sinne der Hebammen zu überwachen und zu schützen, denn andernfalls würde es die Durchsetzungsfähigkeit und die Interessenvertretung auf Hebammenseite deutlich schwächen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Ist das Netzwerk der Geburtshäuser gegen das Gerichtsurteil vom 25. Januar dieses Jahres, dass es über die Hebammengebühren nicht mitverhandeln und entscheiden darf, in Berufung gegangen?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Es hat angekündigt, man habe auf der Mitgliederversammlung entschieden, dieses Urteil nicht zu akzeptieren. Mittlerweile hat das Netzwerk der Geburtshäuser Berufung eingelegt. Es ist ein legitimes Mittel, das Urteil überprüfen zu lassen. Damit werden wir uns jetzt in der nächsten Instanz auseinandersetzen. Die Frage ist nur, wie wir in der Zwischenzeit mit den Vertragsverhandlungen umgehen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Ruhen die Gebührenverhandlungen solange?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wir hatten dem GKV-SV und dem Netzwerk noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist wieder einen Kompromissvorschlag unterbreitet: Wir haben angeboten, wenn beide gegnerische Parteien, sowohl Kassen als auch das Netzwerk, auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin verzichtet hätten, dann hätten wir das Netzwerk der Geburtshäuser im alten Status der beratenden Funktion bei den Gebührenverhandlungen wieder akzeptiert. Aber dafür hätten sie, wie gesagt, auf Rechtsmittel verzichten müssen. Das hat das Netzwerk nicht getan.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Hat der GKV-Spitzenverband das Urteil akzeptiert?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Es hat aus unserer Sicht alles dafür gesprochen, dass der GKV-SV das Urteil akzeptieren würde. Entweder gibt es noch eine einvernehmliche Lösung oder es muss wieder streitig entschieden werden, was mit diesem Übergangszeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrenspassiert. Wir können dabei aber dieses Urteil und die Entscheidungsgründe nicht komplett ausblenden. Das Gericht hat im Januar geurteilt, dass die Verhandlungen fortzufüh­ren sind, ohne Beteiligung des Netzwerks – egal in welcher Form.</p>



<p>Der Druck an der Basis ist verständ­licherweise enorm, wenn man sich die wirtschaftliche Entwicklung und die Preissteigerungen der letzten Jahre vor Augen hält. Man muss das vor dem Hintergrund sehen, dass seit 2017 aufgrund der Schiedsstellenentscheidung keine Vergütungserhöhung möglich war, weil der Vertrag über Jahre bis Ende 2020 für Änderungen geschlossen war. Erstmals ab 2021 konnte er wieder zur Verhandlung geöffnet werden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Die Gebühren sind seit 2017 eingefroren?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Genau. Zudem hatten wir in der Zwischenzeit mit Corona zu kämpfen und haben dafür entsprechende Übergangsregelungen getroffen. Nachdem wir 2021 wieder in die Verhandlungen einsteigen konnten, hatten wir ein enormes Interesse daran, insbesondere die Höhe der Vergütungen schnell zu erörtern. Da sagte auf einmal das Netzwerk der Geburtshäuser, es möchte den neuen Vertrag jetzt auch verantwortlich mitverhandeln und mitzeichnen. Das hat plötzlich alles zum Stillstand gebracht.</p>



<p>Ich möchte dazu auf die obigen Ausführungen zum DFH hinweisen. Der DHV war auch hier der Auffassung, dass das Netzwerk die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Druck auf den DHV war sehr hoch, weil die übrigen Beteiligten wie der GKV-Spitzenverband, der BfHD – der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands – und auch das Bundesministerium für Gesundheit der Auffassung waren, dass der DHV mit seiner Rechtsauffassung allein auf verlorenem Posten stünde. Man warf uns unberechtigterweise vor, wir würden die Verhandlungen blockieren. Das gerichtliche Urteil am 25. Januar hat unsere Auffassung bestätigt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sie vertreten und verteidigen auch Hebammen in juristischen Auseinandersetzungen. Im vergangenen November wurde eine Kollegin am Landgericht Verden wegen Totschlags zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, nachdem ein Kind bei der Geburt gestorben war. Vor der Verurteilung einer Ärztin und Hebamme am Landgericht Dortmund im Jahr 2014 hat man von solchen Urteilen nie gehört. Werden Hebammen inzwischen härter angegangen?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ohne die Hintergründe zu kennen, lässt sich schwer etwas zu diesem Fall sagen. Die Hürden sind hoch, bevor ein Gericht zu einem Urteil »Totschlag durch Unterlassen« kommt. Die Strafkammer muss nach der Beweisaufnahme von einem Vorsatz überzeugt sein – bedingter Vorsatz reicht aus. Wenn sie überzeugt ist, dass ein bedingt vorsätzliches Handeln oder entsprechendes Unterlassen vorlag, sind wir aus dem Fahrlässigkeitsbereich raus und dann bleiben im Rahmen der Tötungsdelikte nicht viele Alternativen, außer Totschlag. Bei fahrlässiger Tötung – ebenfalls ein Tötungsdelikt – fehlt das Vorsatzmerkmal. Sie resultiert aus einer Sorgfaltspflichtverletzung – keiner bewusst gewollten beziehungsweise bedingt vorsätzlichen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Auch im Dortmunder Urteil wegen Totschlags ging es um bedingten Vorsatz.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ich verteidige bundesweit nicht wenige Hebammen aufgrund von Vorwürfen, die Tötungsdelikte betreffen. Früher bezogen sich Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren in der Regel auf fahrlässige Tötung. Grundsätzlich geht die Staatsanwaltschaft zunächst von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht aus. Die Eltern des verstorbenen Kindes sind in solchen Ermittlungsverfahren auch beteiligt und lassen sich anwaltlich vertreten. Anhand der Ermittlungsakten, die ich jeweils einsehe, weiß ich, dass die Anwälte der Eltern unter Verweis auf das Urteil des Landgerichts Dortmund die Staatsanwaltschaft oft auf die Schiene des Totschlagvorwurfs zu führen versuchen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Das Urteil des Landgerichts Dortmund nimmt also Einfluss auf Hebammenprozesse?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ja, seitdem taucht es in Ermittlungsakten auf. Seitens der Staatsanwaltschaften nicht unbedingt eigeninitiativ, aber die anwaltlichen Vertretungen der Eltern, die dieses Urteil kennen, führen ausführlich aus, warum es im vorliegenden Fall keine Fahrlässigkeit mehr sei, sondern warum es hier zum Totschlagsvorwurf kommen muss. Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass die Staatsanwaltschaft die Sachlage daraufhin anders bewertet und den entsprechenden Vorwurf erhoben hat. Es blieb zumindest in meinen Fällen immer bei der Fahrlässigkeit.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Haben Strafprozesse aufgrund von Schadensfällen zugenommen?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Reprä­sentativ auf Bundesebene können wir nicht sprechen – wir können nur über Fälle aus unserer Kanzlei berichten. Das sind nicht alles Fälle von fahrlässiger Tötung, sondern auch Körperverletzungsdelikte, Schweigepflichtverletzungen oder Vorwürfe wegen Abrechnungsbetrugs. Bei uns melden sich auch Hebammen: »Wir hatten jetzt eine kritische Geburt.« Den Ausgang einer Geburt mit einem verstorbenen Kind haben wir leider häufiger. Manchmal stellt sich aber bei der Obduktion heraus, dass es ein schicksalhaftes Versterben war, das nicht auf einem Fehler der Hebamme beruhte.</p>



<p>Aber es spitzt sich nach meiner Erfahrung schon zu. Im Dezember habe ich einen Prozess in Bochum zu Ende gebracht. Eine Hebamme und eine Ärztin waren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt in einem klinischen Setting. Dieser Prozess unterstrich die allgemeine Tendenz, dass man den Hebammen seitens der Gutachter und auch seitens der Gerichte immer mehr Verantwortung und noch mehr Aufgaben im Rahmen der Remonstration zuspricht. Auf der einen Seite ist das zu begrüßen, damit wird ja auch die gewichtige Rolle und die Verantwortung der Hebamme unterstrichen. Es bedeutet aber auch, dass Hebammen besonders im fachlichen Konflikt mit dem ärztlichen Dienst viel deutlicher auftreten müssen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Was wurde von der Hebamme erwartet?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Im konkreten Fall hatte die Assistenzärztin die primäre Verantwortung übernommen. Die Hebamme war mit dem Verlauf der Geburt nicht einverstanden, hatte Auffälligkeiten beobachtet und die Ärztin immer wieder darüber in Kenntnis gesetzt. Mehrmals wurde auch die Sectio ärztlicherseits angesprochen, aber nicht sehr dringlich. Die Frau wollte angeblich der Sectio nicht zustimmen. Die Hebamme wurde inzwischen sehr unruhig, die Assistenzärztin hat den Chefarzt angerufen und von da an war auch er involviert. Lange Rede, kurzer Sinn, der geburtshilfliche Gutachter, ein Chefarzt aus Norddeutschland, hat bei Gericht tatsächlich sinngemäß ausgeführt: »Wenn die Hebamme denkt, jetzt müsste sectioniert werden, dann darf es für sie keine Rolle mehr spielen, ob die Assistenzärztin das anders sieht und noch zuwartet oder ob der Chefarzt zuwartet. Dann hat sie auf den roten Knopf zu drücken und hat die Notsectio auszulösen.«</p>



<p>Ich dachte, tatsächlich? Das entspricht nicht der Realität in den Kreißsälen. Was passiert denn in den Kreißsälen? Gesetzt den Fall, der ärztliche Dienst, also Assistenzärzte, Oberärzte und der Chefarzt – alle drei Beteiligte rufen die Notsectio nicht aus – und die Hebamme würde sagen, die Einschätzung der Ärzte interessiert mich nicht, ich rufe jetzt die Notsectio aus! Wenn sie das macht, kann das im Zweifel die absolut richtige Entscheidung gewesen sein: Das Kind würde überleben. Aber sie wird die längste Zeit dort gearbeitet haben. Gleichwohl werden diese Anforderungen an die Hebammen offenbar vermehrt gestellt. Ob die gutachter­liche Einschätzung in diesem Verfahren ein Einzelfall war, bleibt abzuwarten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Ja, die Arbeitsrealität im Kreißsaal ist anders!</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Dafür interessiert sich das Gericht im Zweifelsfall nicht und dann kommen solche gutachterlichen Aussagen. Diese galt es durch eine entsprechende Vernehmung der Verteidigung zu hinterfragen.</p>



<p>Das Verfahren gegen die Hebamme wurde dann abgetrennt und unter sehr guten Bedingungen eingestellt. Dadurch waren auch keine berufsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Deshalb hatte es sich erübrigt, die Aussagen des Gutachters weitergehend zu problematisieren. Für die Hebamme ist es im Endeffekt gut ausgegangen. Die Ärztin wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Aber ich war dennoch sehr erstaunt, dass das Gericht die besondere Position und Eigenverantwortlichkeit der Hebamme stark herausgestellt hat und im Kern den Ausführungen des Sachverständigen insoweit gefolgt ist, als dass gesagt wurde, wenn die Hebamme die Gefahr erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dann hätte sie sich im Zweifel über alle hinwegsetzen müssen. Von einem solchen Umfang der Remonstrationspflichten wäre die Strafkammer ausgegangen, wenn es zu einer Entscheidung, zu einer Urteilsfindung gegen die Hebamme gekommen wäre.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Es ist noch keine 15 Jahre her, als ich zum ersten Mal über das Ausmaß der Remonstrationspflicht »bis hin zum Eklat« gehört habe. Früher herrschte die Vorstellung, die Hebamme sei in Krisensituationen Gehilfin bei ärztlichen Entscheidungen.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ja, und so einfach ist es eben nicht. Seit Jahren betonen wir, die Hebammen bilden eine eigene Säule im Klinikum – neben der Ärzteschaft und der Pflege. Wenn man diese Säule, die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit auf der einen Seite stärkt, insbesondere mit Blick auf die Akademisierung, muss man auch akzeptieren, dass damit mehr Verantwortung übernommen werden muss. Das angemessene Maß darf dabei aber nicht übertroffen werden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Mit dem Zuwachs an Verantwortung sollten die Hebammen auch besser bezahlt werden.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Sicher, diese Medaille hat zwei Seiten. Ich kann argumentieren, es gibt einen anderen Bildungsstandard und Verantwortungsrahmen, dadurch hat die Hebamme Anspruch auf mehr Vergütung. Aber dann muss sie sich gefallen lassen, dass sie mehr Verantwortung trägt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Das wird offenbar von den Hebammen auch ohne angepasste Vergütung erwartet.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ja, diese Haltung gegenüber der Hebamme im Bochumer Fall ist zum Glück nirgendwo verbrieft, sonst hätte ich das in der zweiten Instanz vehement angegriffen, weil das über das erlaubte und gebotene Maß hinausgegangen wäre. Anhand dieses Verfahrens wird aber deutlich, wie wichtig die Kenntnis über die sekundäre Verantwortungsebene der Hebamme ist, um sie auch wahrzunehmen. Das Besondere in dem Fall war sogar, dass diese Hebamme zu dem Zeitpunkt, als das Ereignis stattgefunden hat und dieser Schaden eingetreten ist, erst circa sechs Monate im Beruf war – sie war Berufsanfängerin. Trotzdem sagt das Gericht, das sei unerheblich, als Hebamme müsse sie in der Lage sein, ihre Position vollumfänglich ausüben zu können.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Die Praxiserfahrung während der Ausbildung ist gar nicht umfassend genug, als dass sich eine junge Hebamme auf ihr erlerntes Wissen mehr verlassen könnte als auf die Expertise der erfahrenen Ärzt:innen im Team.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Die Hebamme möchte ich sehen, die den Mut hat – erster Arbeitgeber, sechs Monate im Beruf – zu sagen, Leute, was ihr macht, ist eure Sache, aber ich drücke jetzt auf den Knopf zur Notsectio.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Das war jetzt ein einzelner Gutachter, aber wir werden das künftig im Blick behalten. Das Remonstrationsrecht war haftungsrechtlich schon immer ein Schwerpunkt.</p>



<p>Wir müssen die Entwicklung abwarten: Die Akademisierung führt zu mehr Verantwortung – mehr Verantwortung bietet eben auch mehr Angriffsfläche. Die Studierenden sollten wissen, dass sie mehr Verantwortung tragen und damit auch anders auftreten müssen. Darauf arbeiten wir auf der anderen Seite auch hin. Wir beobachten das: Dies war das erste Mal, dass es so einen Ausreißer bei einem Sachverständigen gab. Die Haltung dieses Gerichts liegt nicht schwarz auf weiß vor, aber es ist die Frage, ob diese Auffassung noch woanders Blüten schlägt.</p>



<p><strong>Vielen Dank Ihnen beiden für diese Einblicke!</strong></p>



<p>Im zweiten Teil des Gesprächs wird es unter anderem um den Verlauf eines Strafprozesses gehen.</p>



<p><strong>Die Interviewten<br></strong>Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller und Armin Octavian Hirschmüller arbeiten als Rechtsanwält:innen in gemeinsamer Kanzlei in Hannover. Seit 2012 sind sie die juristische Vertretung des Deutschen Hebammenverbands, beraten Hebammen im Rahmen der Rechtsstelle des DHV und vertreten sie in von juristischen Auseinandersetzungen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Was macht die »Henrike« nachhaltig?</title>
		<link>https://viktoria11.de/was-macht-die-henrike-nachhaltig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Dec 2022 06:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://viktoria11.de/?p=4276</guid>

					<description><![CDATA[Bis zu 4.500 Kinder sollen in Hannovers künftigem Perinatalzentrum »Henrike« jährlich zur Welt kommen können. Der Chefarzt Prof. Dr. Ralf Schild, die leitende Hebamme Sabine Schulte und die leitende Oberärztin Dr. Christine Morfeld erläutern, warum der neue Geburtsort als Leuchtturmprojekt für Niedersachsens Geburtshilfe gilt. Katja Baumgarten: Welche Aspekte der Nachhaltigkeit haben bei der Planung und<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/was-macht-die-henrike-nachhaltig/"><span class="screen-reader-text">"Was macht die »Henrike« nachhaltig?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Bis zu 4.500 Kinder sollen in Hannovers künftigem Perinatalzentrum »Henrike« jährlich zur Welt kommen können. Der Chefarzt Prof. Dr. Ralf Schild, die leitende Hebamme Sabine Schulte und die leitende Oberärztin Dr. Christine Morfeld erläutern, warum der neue Geburtsort als Leuchtturmprojekt für Niedersachsens Geburtshilfe gilt.</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Welche Aspekte der Nachhaltigkeit haben bei der Planung und beim Bau des neuen Perinatalzentrums eine Rolle gespielt?</strong></p>



<p><strong>Prof. Dr. Ralf Schild: </strong>Das Perinatalzentrum liegt im Grünen, direkt am hannoverschen Stadtwald Eilenriede und ist gleichzeitig verkehrstechnisch gut angebunden. Es wird nach den neuesten Richtlinien energetisch effizient gebaut. Wir werden Fernwärme ohne fossile Brennstoffe nutzen und viel weniger von Energie abhängig sein als jetzt im Altbau, wo es oft wie Hechtsuppe zieht. Den Strom beziehen wir über Solar- und Windenergie. Auch das Abfallkonzept wird ausgeklügelt sein. Wir erhalten einen Glasfaseranschluss, was zwar kein ökologischer Aspekt ist, aber wertvoll für unsere Patient:innen und für uns.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Hintergrund</h2>



<p>Vereint im neuen Perinatalzentrum: »Henrike«<br>Am 14. September wurde in Hannover das Richtfest für das neue Perinatalzentrum »Henrike« gefeiert. Es entsteht im Stadtteil Bult in einer Kooperation des evangelischen Trägers Diakovere und der Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt. Wenn es fertig ist, werden zwei geburtshilfliche Standorte mit langer Tradition geschlossen: im Henriettenstift in Hannover-Kirchrode und im Friederikenstift in der Calenberger Neustadt. Voraussichtlich Anfang 2024 eröffnen sie vereint im neuen Perinatalzentrum neben dem Kinderkrankenhaus auf der Bult, dessen Neonatologie Tür an Tür nahtlos integriert werden soll.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><strong>Baumgarten: Entscheidend für eine nachhaltige Geburtshilfe ist die Personalsituation. Wie sieht das bei Ihnen aus?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Sie erinnern sich sicher noch an die Personalnot, unter der wir jahrelang gelitten haben. Insbesondere bei den Hebammen ist es inzwischen sehr auskömmlich: Das Team von Frau Schulte verjüngt sich kontinuierlich. Jetzt werden zunehmend akademisierte Hebammen zu uns stoßen mit einem anderen Ansatz, vielleicht auch mit einer anderen Denkweise, so dass sie manches mehr hinterfragen, was andere vielleicht nicht immer so getan haben. Den Mix zu haben ist sehr wohltuend – Erfahrene und weniger Erfahrene und eine breite Altersverteilung.</p>



<p><strong>Baumgarten: Wie groß wird das geburtshilfliche Team aus Hebammen und Ärzt:innen sein?</strong></p>



<p><strong>Schild:</strong> An den zwei bisherigen Standorten haben wir 42 Ärzt:innen. Wahrscheinlich werden wir knapp dreiviertel davon mit in die Geburtshilfe rüber nehmen. Im neuen Zentrum werden wir zwischen 25 und 30 Vollzeitkräfte haben.</p>



<p><strong>Sabine Schulte: </strong>Die Hebammen werden alle zusammen ins neue Haus wechseln. Die endgültige Personalplanung ist noch nicht abgeschlossen, da die natürliche Fluktuation in jungen Hebammenteams sehr lebhaft ist. Stand heute werden wir mit circa 50 Hebammen in die »Henrike« einziehen. Die Verteilung der Stellenanteile ist sehr unterschiedlich, da es gerade im Bereich der Geburtshilfe einen sehr hohen Anteil von Teilzeitkräften gibt. Wir gehen von einem Stellenschlüssel von 100 Geburten pro Vollzeithebamme aus. Dabei sind auch die Medizinischen Fachangestellten im Hebammenteam mit eingerechnet.</p>



<p><strong>Schild: </strong>Bei geschätzt künftig bis zu 4.500 Geburten brauchen wir ausreichend Personal, um auch nachts ein Schichtsystem zu bedienen. Die Arbeitsauslastung wird so hoch sein, dass man nicht mehr in 12– oder 24-Stunden-Diensten wird arbeiten können. Es ist sinnvoll, dann neue Arbeitszeitmodelle zu entwickeln. Das wird spannend.</p>



<p><strong>Baumgarten: Wie soll das Arbeitszeitmodell aussehen?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Es gibt verschiedene Bedürfnisse: Manche wollen später kommen wegen des Kindes, andere früher gehen. Manche wollen halbe Tage arbeiten, andere ganze Tage. Es wird unsere Aufgabe sein, diesen Wünschen gerecht zu werden. Daran werden wir gemessen werden. Der Trend geht eindeutig dahin, dass es nicht mehr 100-prozentige Stellen geben wird. Zumindest im Arztbereich werden viele Mitarbeiter:innen Teilzeitstellen einnehmen, zum Beispiel 80 %. Das bedeutet, die Kontinuität, wie wir sie früher hatten – man war immer da – ist nicht mehr gegeben. Wir hätten auch gerne eine Kita an Bord, so dass die Wege zum Kind extrem kurz wären.</p>



<p><strong>Schulte:</strong> Wir brauchen neue Konzepte, weil die Ansprüche anders geworden sind. Kolleg:innen mit Familie brauchen Verlässlichkeit. Auch die Arbeitsbelastung ist ein großes Thema. Statt auszubrennen, sollten Mitarbeiter:innen rechtzeitig Phasen der Ruhe und Entspannung erhalten. Es liegt an uns, diese Konzepte mit zu entwickeln.</p>



<p><strong>Baumgarten: Gehört zum neuen Konzept auch hebammengeleitete Geburtshilfe?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Worauf wir ein Auge geworfen haben, ist die Integration eines externen Geburtshauses. Die Schwierigkeit liegt darin, die speziellen Wünsche und Vorstellungen aller beteiligten Interessenten unter einen Hut zu bringen. Ob es verwirklicht wird, hängt von vielen Faktoren ab: ob der Bedarf von Hebammenseite gesehen wird, ob wir Räumlichkeiten haben, ob die Geschäftsführung sich darauf einlässt, dass wir künftig nicht nur die fest angestellten Hebammen haben, sondern auch externe freiberufliche. Wir haben mittelfristig vor, auch einen hebammengeleiteten Kreißsaal anzubieten.</p>



<p><strong>Baumgarten: In der Vorplanung waren Sie vor Jahren im Gespräch mit dem Geburtshaus Eilenriede. Hat sich das vertieft?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Von unserer Seite aus herzlich gerne sofort. Nur ist es schwierig, das zu verhandeln. Wir müssen versuchen zu erklären, was ist dabei unser Nutzen und der Nutzen für die Frauen, für die Familien hier in Hannover? Was ist vielleicht auch der Vorteil für uns? Wir lernen gerne von den Kolleginnen, die freiberuflich arbeiten. Wir arbeiten eng mit ihnen zusammen.</p>



<p>Wir sehen kein Problem darin, in einem großen Perinatalzentrum im Portfolio der Geburtshilfe das Geburtshaus mit anzubieten. Im Gegenteil: Es ist eine Möglichkeit für Frauen, in ihrer freien Geburtsplatzwahl zu schauen, was für sie passt. Es wäre an eine Level-1-Klinik mit kurzen Wegen und Kinderklinik Tür an Tür auf derselben Ebene angeschlossen, um für Mutter und Kind so viel Sicherheit wie möglich zu bieten. Aus unserer Sicht ist das sehr sinnvoll. Wir sind deshalb in der Argumentation sehr fleißig und geben nicht so schnell auf.</p>



<p><strong>Schild: </strong>Das Perinatalzentrum Henrike wird allgemein als Leuchtturmprojekt für ganz Niedersachsen bezeichnet. Nach unserer Auffassung heißt ein Leuchtturmprojekt nicht, man baut etwas Neues, Großes, es ist modern und das war’s. Leuchtturm heißt für uns, da muss auch das Innere innovativ sein. Dass wir die Geburtshilfe auch für diejenigen interessant machen, die möglichst wenig apparative Geburtshilfe oder Schulmedizin suchen. Wir möchten ein breites Spektrum bieten, bei dem die Wege dann kurz sind.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie wird die geburtshilfliche Abteilung künftig aussehen?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Wir planen die Innenräume nach einem Feng-Shui-Konzept. Die Idee stammt vom UKE in Hamburg. Ich habe sie hier weiterverfolgt. Zuerst haben alle gelacht, was für eine spinnerte Idee, sie ließe sich nicht verwirklichen. Schließlich konnte uns unser Geschäftsführer den Feng-Shui-Master Dr. Ulrich Arendt vermitteln, einen Kinderarzt und ehemaligen Piloten. Wir haben gesehen, dass Feng Shui das Raumkonzept, die Ausstattung und die Anordnung viel besser gestalten hilft als das konventionelle Architekten-Denken.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Warum erschien Ihnen Feng Shui für die geburtshilfliche Station besonders geeignet?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Es wird darauf geachtet, wie das Licht fällt oder dass über dem Kreißsaal-Bett keine Schränke sind. Das Kreißsaal-Bett sollte eher geschützt stehen, wie in einer Höhle. In den neuen Gebäuden werden wir bodentiefe Fenster haben und überall viel Tageslicht, um so dem Tages- und Biorhythmus der Patient:innen und Mitarbeitenden zu entsprechen. Es gibt Vorschläge, im Geburtsraum am unteren Fensterrand eine Bank aufzustellen, auf der man sitzen kann und die gleichzeitig Stauraum bietet. Die Gebärwanne soll die Farbe der Tapete bekommen und es wird einen Sichtschutz zur Tür geben. Manchmal Kleinigkeiten, die sich so summieren.</p>



<p><strong>Baumgarten: Worauf kommt es dabei an?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Die Kreißsäle sind in vielen Häusern sehr funktional gestaltet: im Zentrum das Kreißbett, die Überwachung steht im Vordergrund. Immer die Technik – wie kann ich es am sichersten machen? Wir haben jetzt mit Hilfe von Feng Shui primär geschaut, wo steht hier eigentlich die Frau, die Geburtssituation an sich? Wie erreichen wir diesen höhlenartigen Charakter? Das waren solche Punkte, wo wir in Kontakt mit Dr. Arendt getreten sind.</p>



<p><strong>Baumgarten: Vorher hatten Sie ein Konzept von Architekten. Was hat Ihnen daran nicht gefallen?</strong></p>



<p><strong>Schild:</strong> In der Planung der Kreißsäle herrschten die typischen Männerfarben vor. Feng Shui als Schlagwort ist natürlich auch ein Publikumsrenner. Man stellt es sich fernöstlich vor, aber so wird es gar nicht werden. Es ist ein Konzept, bei dem alles aufeinander abgestimmt ist, mit dem Licht und mit allem.</p>



<p><strong>Schulte:</strong> Im Feng Shui liegt beispielsweise dem Farbkonzept ein tiefes inneres Verständnis zugrunde. Für uns ist das kein Werbegag. Wir bringen damit zum Ausdruck, wie wertvoll uns die Frauen, die Familien sind und vor allem die Mitarbeitenden. Die Entwürfe, die uns die Architekten im Vorfeld präsentiert haben, entsprachen gar nicht unseren Vorstellungen: Sie wirken schrill und laut, sie vermitteln keine Atmosphäre, die den Menschen im Kreißsaal Ruhe schenkt. Es war offensichtlich, dass die Planer sich nicht mit Beispielen aus hebammengeleiteten Kreißsälen oder Einrichtungen auseinandergesetzt hatten.</p>



<p><strong>Baumgarten: Haben Sie die Mitarbeitenden in die Planung eingebunden?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Es ist gut, wenn viele mit schauen. Das fertige Ergebnis wird nicht allen gefallen, aber man fühlt sich zu mindestens gehört.</p>



<p><strong>Schulte:</strong> Die Ausstattung, das Design, Farbe, Stoffe, Lichtkonzept ist das eine. Für uns ist auch das praktische Arbeiten wichtig. Ist es sinnvoll, diesen Schrank an diesem Ort zu haben? Deshalb brauchen wir immer wieder die Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern. Wir haben Stunden darüber diskutiert, sind Schränke in einer Arbeitshöhe über 1,80 Meter sinnvoll? Für die Durchschnittsmitarbeiterin mit 1,65 Körpergröße sind sie nicht geeignet. Solche Details sind wichtig, damit es ein gutes Arbeiten wird. Wir haben uns auch über Lager und Logistik, Ver- und Entsorgung und Elektroanschlüsse ausgetauscht. Es ist unglaublich, was alles beachtet werden muss. Vor allem ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden sich dort wohlfühlen. Wie viel Zeit verbringen wir in diesen Räumlichkeiten?</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="767" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4a326c5d9_Baumgarten_Interview_2jpg_90ed2d7a32-1024x767.jpg" alt="" class="wp-image-4283" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4a326c5d9_Baumgarten_Interview_2jpg_90ed2d7a32-1024x767.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4a326c5d9_Baumgarten_Interview_2jpg_90ed2d7a32-300x225.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4a326c5d9_Baumgarten_Interview_2jpg_90ed2d7a32-768x576.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4a326c5d9_Baumgarten_Interview_2jpg_90ed2d7a32.jpg 1441w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p><strong>Baumgarten: Gab es bei den Berufsgruppen unterschiedliche Vorlieben?</strong></p>



<p><strong>Dr. Christine Morfeld: </strong>Auf jeden Fall. Bei der Planung der Kreiß­saal­aus- stattung ging es für uns Ärzt:innen um Platz für Instrumente und Geräte, aber die Hebammen wollten denselben Platz für die Ausstattung fürs Kind, beispielsweise für eine Wärmedecke. Wir waren nicht böse miteinander, aber wir haben hart verhandelt – so viel Platz braucht ihr nicht, so viel Platz brauchen wir nicht. Man möchte immer mehr Raum, als man hat. Dabei wird auch die Schublade irgendwann emotional.</p>



<p><strong>Schulte: </strong>Wenn wir uns einig waren, sagte der Bauzeichner oder der Architekt, super Idee, aber so viel Raum habt ihr gar nicht. Also haben wir wieder von vorne angefangen. Das ist wie ein Hausbau in XXXL.</p>



<p><strong>Schild: </strong>… und wir werden etwas vergessen.</p>



<p><strong>Schulte:</strong> Ja, das ist jetzt schon klar. Aber es ist toll zu sehen, was in diesem gemeinsamen Austausch alles einfließt aus den Erfahrungen der Mitarbeiter:innen, aus ihren ehemaligen Arbeitsstätten oder was sie auf Kongressen und Messen gesehen haben.</p>



<p><strong>Baumgarten: Sie nutzen die Schwarmintelligenz im Team.</strong></p>



<p><strong>Schulte:</strong> Ja, die braucht man. Als ich beim Richtfest während der Führungen immer wieder bewusst über die Etagen gelaufen bin, dachte ich, wow, das ist wirklich eine riesige Fläche.</p>



<p><strong>Schild:</strong> Man kommt so auf seine 10.000 Schritte am Tag …</p>



<p><strong>Schulte:</strong> Die große Fläche, die wir »bespielen« werden, das ist sensationell!</p>



<p><strong>Baumgarten: Wie viele Mitglieder aus dem Team haben in den sieben Jahren der Planung mit überlegt?</strong></p>



<p><strong>Morfeld: </strong>Über die Jahre waren etwa 30 bis 50 Mitarbeiter:innen von beiden Standorten einbezogen – Ärzt:innen, Pflegende, Hebammen. Wir haben das Projekt zwischendurch immer wieder im größeren Kreis vorgestellt.</p>



<p><strong>Baumgarten: </strong>Wie oft haben Sie sich getroffen?</p>



<p><strong>Morfeld: </strong>Zeitweise habe ich mindestens vier Stunden pro Woche für die Planung eingesetzt. Jetzt geht das Projekt in die letzte Phase und wir müssen vieles neu überlegen: Wie wollen wir arbeiten? Es geht darum, die Arbeitszeiten und die Klinikprozesse anzupassen, beispielsweise das Aufnahmeprozedere, wenn eine Patientin ankommt. Wir haben das zunächst im kleinen Team geplant und müssen es jetzt noch mit der Pflegedienstleitung abstimmen. Wie organisieren wir die Abläufe? Wir sollten das Mitte nächsten Jahres fertig haben.</p>



<p><strong>Baumgarten: Wann ziehen Sie um?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Wir haben den Umzug im Zeitraum von Ende 2023 bis Ostern 2024 angepeilt – plus minus.</p>



<p><strong>Baumgarten: Sie haben für die »Henrike« auch ein Konzept der elternzentrierten Neonatologie geplant. Wie wird das aussehen?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Was wir hier schon im Kleinen machen, setzen wir künftig im größeren Format um. Im Neubau der Neonatologie wird ein Hot- und Cold-Bereich unterschieden. Im Hot-Bereich werden die intensivpflichtigen Kinder gepflegt. Je näher sie an den Übergang in das normale Kinderzimmer und an ihre Entlassung kommen, umso mehr werden die Eltern auch räumlich mit einbezogen. Vier Eltern-Kind-Zimmer sind dafür vorgesehen.</p>



<p><strong>Morfeld: </strong>Wir legen jetzt schon großen Wert darauf, dass die Eltern eine großzügige Zeit für das Bonding mit ihrem Kind haben – auch bei den Frühgeborenen. Man muss sicherstellen, ist es warm genug, haben wir ausreichend Personal, haben wir die nötige Ruhe? Wir müssen in Geburtshilfe und Neonatologie noch sehr viel mehr zusammenrücken, was auch räumlich der Fall sein wird: Wir werden Tür an Tür Nachbarn auf derselben Etage sein.</p>



<p>Wir führen bereits heute die pränatalen Gespräche mit den Kinderärzt:innen gemeinsam, wenn es um die extremen Frühgeborenen geht. Unser Konzept ist, dass das noch mehr zusammenwachsen soll für Mutter und Kind. Dafür schulen wir jetzt in beiden Bereichen das Personal, so dass alle mehr voneinander wissen und lernen können. Dass die Pflegenden auf der Neonatologie beispielsweise wissen, was eine Tokolyse oder eine Lungenreife ist. Oder was heißt es für die Frau, wenn wir ihr Kind palliativ versorgen? Da gibt es noch eine Menge zu tun, was Fortbildung oder gemeinsames Denken angeht.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img decoding="async" width="1024" height="768" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4aa17433a_Baumgarten_Interview_Bild_Erbprinzessin_neujpg_a86e73b617-1024x768.jpg" alt="" class="wp-image-4280" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4aa17433a_Baumgarten_Interview_Bild_Erbprinzessin_neujpg_a86e73b617-1024x768.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4aa17433a_Baumgarten_Interview_Bild_Erbprinzessin_neujpg_a86e73b617-300x225.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4aa17433a_Baumgarten_Interview_Bild_Erbprinzessin_neujpg_a86e73b617-768x576.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4aa17433a_Baumgarten_Interview_Bild_Erbprinzessin_neujpg_a86e73b617.jpg 1440w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p><strong>Baumgarten: In den skandinavischen Ländern ist die elternzentrierte Neonatologie seit vielen Jahren gut etabliert, damit auch die kleinsten und die sehr kranken Kinder nicht von ihren Eltern getrennt sein müssen.</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Das haben die Skandinavier wirklich gut gemacht: Sie haben wenige Häuser, aber sehr große Zentren, so dass für alle Eventualitäten gesorgt ist. So dass Eltern, die von weither kommen und bei ihrem Kind bleiben wollen, dort auch direkt eine Unterbringungsmöglichkeit haben.</p>



<p><strong>Baumgarten: Wird das hier auch so sein?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Es gibt die Eltern-Kind-Zimmer auf der neonatologischen Seite. Außerdem wird es Eltern-Apartments auf dem Gelände geben. Zu uns kommen nicht nur Frauen aus Hannover und Umgebung, sondern auch heute schon Eltern, die von weither anfahren.</p>



<p><strong>Baumgarten: Wo sind Mütter nach einer frischen Sectio untergebracht, deren Kind auf die Intensivstation verlegt werden musste? Liegen sie dann an zwei verschiedenen Orten im Krankenhaus?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Hier ist der Klärungsprozess noch nicht abgeschlossen. Heute sind diese Mütter traditionell auf der Wochen­station. Es hängt natürlich davon ab, wer welche Frauen versorgt. Eine Betreuung der Frauen ausschließlich auf der neonatologischen Station im Mütter-Kind-Zimmer wäre nicht zielführend, da das Kinderpersonal derzeit noch nicht so versiert in den Wochenbettaspekten ist. Die frischentbundenen Mütter brauchen ja auch Hebammen, Schwestern und ärztliche Versorgung. Wir werden klären, dass wir die Visite dann dorthin verlegen.</p>



<p><strong>Schulte: </strong>Wir versuchen heute schon, die Mütter schnellstmöglich mit ihrem Kind zusammenzubringen: Sie werden in ihrem Bett auf die Neonatologie gebracht und können bei ihrem Kind sein. Wenn sie sich stabil genug fühlen und das Bett verlassen können, haben sie dort bei ihrem Kind einen bequemen Stuhl.</p>



<p><strong>Baumgarten: Lassen sich die Bedürfnisse der Eltern mit denen des Personals immer in Einklang bringen?</strong></p>



<p><strong>Schild:</strong> Die Eltern möchten natürlich nah beim Kind sein, auch auf der Intensivstation. Das ist fürs Personal eine Herausforderung. Manchmal wird es nicht einfach sein, alles auf einen Nenner zu bringen. Aber unser Ziel ist das.</p>



<p>Ein auskömmlich ausgestatteter Personalschlüssel ist dabei hilfreich. Und das ist die Herausforderung, denn die Personalnot in der Pflege ist ja da! Bei Hebammen hatten wir diesen Notstand bislang auch, aber wir bekommen Gott sei Dank momentan gute Bewerbungen, um die offenen Stellen aufzufüllen. Für das, was wir vorhaben, ist das ideal.</p>



<p><strong>Baumgarten: Und bei den Ärzt:innen?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Bei den Ärzt:innen haben wir kein Problem beim Personal. Das ist der Vorteil, dass wir in einer Universitäts- stadt sind. Auch unser guter Team-Spirit spricht sich herum – und dass man viel bei uns lernt. Es ist immer viel zu tun, die jungen Ärzt:innen müssen schnell ran und viel arbeiten.</p>



<p><strong>Baumgarten: Bieten Sie eine Eins-zu-eins-Betreuung durch die Hebammen an?</strong></p>



<p><strong>Schulte:</strong> Wir sind beim Personal so aufgestellt, dass wir Gebärende nach Möglichkeit eins-zu-eins betreuen können. In einem so großen Kreißsaal muss man unter Umständen auch einmal mehrere Klingeln bedienen. Wenn dann aber eine Frau in die aktive Geburt geht, dann übernehme ich und die Kolleginnen kümmern sich um alles andere. Wir haben verschiedene Verfahren geschaffen, in dem wir die reine Geburtsbetreuung vom ambulanten Bereich abkoppeln können. Wir haben bereits einen abgekoppelten Kreißsaal-Ambulanzbereich, wo wir die Frauen im Vorfeld begrüßen, triagieren und entscheiden, ob sie stationär aufgenommen werden oder wieder nach Hause gehen.</p>



<p>Wir haben jetzt schon im Minimum drei examinierte Kräfte pro Schicht und dann kommen unsere Hebammen-Studentinnen oder -Schülerinnen dazu. Auch berufsübergreifend Praktikantinnen, FSJler:innen, die den Bereich der Geburtshilfe kennenlernen wollen, oder Doulas im Rahmen ihrer Ausbildung. Das Innovative zeichnet uns hier auch ein bisschen aus. Wir lehnen nichts von vorneherein ab, sondern hören uns das in Ruhe an und beraten, ob es zu uns passt. Nichts ist in Stein gemeißelt – wenn wir etwas ausprobiert haben und feststellen, es passt nicht, können wir uns guten Gewissens dagegen entscheiden.</p>



<p><strong>Baumgarten: Wo probieren Sie zum Beispiel etwas Neues aus?</strong></p>



<p><strong>Morfeld: </strong>In unserem Kreißsaal war es zu unruhig. Kreißsäle mutieren irgendwann zur Zweitnotaufnahme jeder Klinik. Durch die Schwangeren, die ungeplant kommen, entsteht eine Unruhe für die Gebärenden, die wir eigentlich betreuen wollen. Wir hatten gedachten, wenn wir umziehen und künftig mehr als 4.000 Geburten zu versorgen haben, da muss man die Bereiche wirklich trennen. Die Frauen stellen sich im Durchschnitt 2,7-mal in der Schwangerschaft bei uns vor. Bei 2.700 Geburten, die wir hier im Henriettenstift schon jetzt betreuen, ist das ein erheblicher Durchlauf neben dem normalen Kreißsaalbetrieb.</p>



<p>Wir haben mit der Trennung der Bereiche hier schon mal begonnen. Ich hoffe, wenn wir umziehen, haben wir ambulant und stationär so getrennt, dass wir den Kreißsaal den Gebärenden vorbehalten und die Ambulanz dann eine eigene Einheit ist. Es wird vielleicht ineinander übergehen und wir werden beide Bereiche mit unserem Personal versorgen, aber eigentlich wollen wir das wirklich trennen. Es dauert auch, bis alle das neue Konzept im Kopf haben. Das Gute ist, wir haben noch Zeit zu üben.</p>



<p><strong>Baumgarten: Wenn Sie künftig mehr als 4.000 Geburten in einer Abteilung zu versorgen haben, besteht nicht die Gefahr, dass es dann anonymer und trubeliger wird?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Wenn wir die beiden geburtshilflichen Abteilungen an unseren jetzigen Standorten zusammenzählen, haben wir heute schon gemeinsam die Größe, die wir dann an einem Ort abbilden. Ja, das ist eine Menge Personal und eine große Zahl von Geburten mit allen Begleitpersonen und allem Drum und Dran. Natürlich steigt das Risiko der Anonymität, je größer eine Abteilung wird. Letztlich liegt es aber an den einzelnen. Es kommt auf die Haltung an, wie man es dann mit Leben ausfüllt. Die Menschlichkeit, die Wertschätzung, die gehören einfach dazu, neben der medizinischen Behandlung. Die Herzlichkeit, der Respekt den Patient:innen gegenüber – auch in einem kleinen Haus kann das schief gehen.</p>



<p><strong>Baumgarten: Braucht man andere Konzepte für ein großes Haus mit sehr vielen Geburten, mehr Menschen und mehr Räumen?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Große Einrichtungen brauchen andere Konzepte als kleine.</p>



<p><strong>Morfeld:</strong> Wir wollen den Kreißsaal auch in Low- und High-Risk-Bereich unterteilen. Dafür haben wir genug Platz. In den Bereich für ein niedriges Risiko kommt die Frau, die sich eigentlich eine Hausgeburt gewünscht hätte. Die Geburtsräume für Frauen mit einem höheren Risiko oder kranke Frauen liegen in der Nähe des OP. Wir müssen die Abläufe gut planen, so dass man weniger hin und her läuft – schon das macht Unruhe, die man reduzieren kann.</p>



<p><strong>Schulte: </strong>Auch die Konzepte für unsere Personalführung sind wichtig, beispielsweise dass das Leitungsteam klar aufgestellt ist. Wir richten uns jetzt schon perspektivisch neu aus und gehen neue Wege. In unseren Nachbarländern, beispielsweise in Skandinavien gibt es bereits Personal­führungskonzepte oder Team-Führungskonzepte für große Häuser.</p>



<p><strong>Baumgarten: Woran denken Sie?</strong></p>



<p><strong>Schulte:</strong> Wir denken zum Beispiel über die Aufstockung von Teamleitungsfunktionen nach. Klassisch ist, dass ein Kreißsaal von einer Teamleitung operativ geführt wird. In der zu erwartenden Größe der »Henrike«, mit neun Kreißsälen und einem Hebammenteam von mindestens 50 Kolleg:innen braucht es noch weitere Teamleitungen, die gleichberechtigt die Teams steuern. Aktuell sind wir in der Umsetzung des Personalkonzeptes und führen Einstellungsgespräche in den einzelnen Berufsgruppen, Hebammen und Medizinischen Fachangestellten. Des Weiteren erarbeiten wir die genauen Funktionsbeschreibungen für die einzelnen Fachbereiche, damit die Aufgaben klar definiert sind.</p>



<p>Im Rahmen des Hebammenstudiums haben wir beispielsweise eine Praxiskoordinatorin benannt, die sich primär um die Einbindung der Studentinnen und der Schülerinnen kümmert. Dann gibt es die Teamleitungen, die bei den operativen täglichen Arbeiten vor Ort sind. Ich in meiner Funktion als Leitende Hebamme schaue über allem, wie die einzelnen Aufgaben verteilt sind.</p>



<p>Wir haben die Gruppe unserer medizinischen Fachangestellten. Die eine ist im Kreißsaalbereich aktiv und beobachtet, wie die Prozesse laufen. Andere arbeiten im administrativen Bereich. Eine Hebammenkollegin, die ein großartiges Konzept dafür entwickelt hat, kümmert sich um die Einarbeitung neuer Kolleginnen – das haben wir bereits separiert. Eine Gruppe kümmert sich um Social Media. Wir sind ein Team und schauen, wer hat das Talent, diese oder jene Aufgabe besonders gut auszufüllen? Damit motivieren wir auch die Mitarbeitenden und finden gute Lösungen.</p>



<p><strong>Baumgarten: Beim Richtfest wurde mir der Bereich im Rohbau gezeigt, wo künftig stille Geburten stattfinden sollen. Wie ist Ihr Konzept für die Betreuung?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Die Betreuung der »Leere Wiege-Geburten« ist uns ein großes Anliegen gerade hier an einem Standort des kirchlichen Trägers Diakovere. Mit Prof. Schild haben wir einen Spezialisten der Pränataldiagnostik und betreuen regelmäßig späte Schwangerschaftsabbrüche nach Fetozid. Das wurde hier heiß diskutiert.</p>



<p><strong>Baumgarten: Ich erinnere mich an eine kontroverse Diskussion unter den Mitarbeiter:innen, die auch durch die Medien ging.</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Ja, wir sind ein christliches Haus. Wir sind für alle da – auch für die Frauen, die das große Problem nach einer belastenden Diagnose haben. Sie brauchen Menschen, die sie in ihrer Entscheidungsfindung beraten und unterstützen. Genau das machen wir zusammen im großen Ethikrat. Auch Schwangere, die mit einem intrauterinen Fruchttod zu uns kommen, betreuen wir hier. Heidi Blohmann, die ehemalige Leitende Hebamme hat unser Konzept eingeführt, zusammen mit dem Verein »Leere Wiege«. Wir möchten Familien, die ein Kind verlieren, besonders gut betreuen und beraten und entwickeln das Konzept weiter.</p>



<p>Bei der Planung des Neubaus war klar, dass wir für die stillen Geburten eine ruhigere Zone schaffen. Dazu kommen ein Beratungszimmer der Seelsorge, eine Teeküche und ein Aufenthaltsraum. Zusammen mit dem Raum der Stille, der unten im Eingangsbereich geplant ist, können wir den Familien einen geschützten Raum anbieten. Seit einiger Zeit bieten wir auch eine palliative geburtshilfliche Begleitung an gemeinsam mit den Kolleg:innen von der Neonatologie und der Seelsorge. Das ist für alle etwas Besonderes – für uns war es neu, als wir damit begonnen haben.</p>



<p><strong>Baumgarten: Sie haben aktuell an beiden Standorten zusammen mit 27,1 % eine der niedrigsten Sectioquoten Niedersachsens. Wie gelingt Ihnen das?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Als Perinatalzentrum können sich unsere Zahlen sehen lassen. Unsere Ärzt:innen sind sehr gut geschult, machen viele Fortbildungen und setzen sich mit neuesten Studien auseinander. Sie trauen sich etwas zu und können Verantwortung übernehmen. Auch unsere Hebammen bieten in der hauseigenen Akademie Fortbildungen an, beispielsweise um altes Hebammenwissen lebendig zu halten.</p>



<p>Meistens treffen wir unsere geburtshilflichen Entscheidungen im Konsens: Zunächst schätzen die Hebammen den Geburtsverlauf ein, dann das ärztliche Team und man bildet sich eine Meinung. Man spricht dann mit der Frau über ihre Möglichkeiten und was wir ihr anbieten können. Bevor wir operativ tätig werden, fließt meist viel Wasser die Leine runter.</p>



<p>Bei einer Beckenendlage beispielsweise führen wir erst ein Gespräch und machen eine Voruntersuchung. Bevor wir an eine primäre Sectio denken, bieten wir eine äußere Wendung an und auch spontane Beckenendlagengeburten gehören für uns mit dazu. Alle unsere Angebote greifen ineinander. Unsere Akupunktursprechstunde ist gut besucht und die Konzepte unserer Elternschule, die Kursangebote ergänzen unsere Geburtshilfe. Den ganzheitlichen Gedanken in der Geburtshilfe dürfen wir nicht verlieren.</p>



<p><strong>Baumgarten: Ihr Gesamtkonzept klingt ideal – läuft es im arbeitsintensiven Alltag immer rund?</strong></p>



<p><strong>Schulte:</strong> Dinge, die einmal nicht gut laufen, sind für uns Ansporn, sie zu verbessern. Da muss man hinschauen. Diese Fehlerkultur habe ich in meiner vorherigen Stelle kennengelernt, am Unispital in Basel in der Schweiz. Wenn dort ein Fehler passiert war, wurde darüber gesprochen: Was war die Ursache? Wie können wir diesen Fehler künftig vermeiden? Dieses Umdenken hat gedauert, aber es funktioniert.</p>



<p><strong>Baumgarten: Die Fehlerkultur hat hierzulande oft noch großes Potenzial.</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Schuldzuweisungen haben noch nie geholfen und Teamstreitigkeiten in verschiedenen Disziplinen untereinander schon gar nicht. Sprachlosigkeit in einem Geburtshilfe-Setting – das darf nicht passieren: Wenn die Hebamme Angst hat, dem Arzt zu berichten, oder die junge Ärztin Angst hat, ihrer Oberärztin zu berichten, oder die Berufsgruppen gar nicht mehr miteinander sprechen. So etwas ist eine Katastrophe und zwar letztlich für die Mutter und das Kind, denn dann passieren Fehler. Das ist der wichtigste Punkt hier im Haus: Wir sind immer in Kommunikation, auch fachgruppenübergreifend mit der Anästhesie, der Kinderklinik, dem OP, der Gynäkologie und auch mit denen, die uns zuarbeiten. Was will ich machen ohne den Reinigungsdienst oder den Hol- und Bring-Service?</p>



<p>Es wird eine Herausforderung sein, alle Mitarbeiter:innen unter ein gemeinsames Dach zu bringen. Aber es wird uns gelingen, weil wir auf niedrigen Hierarchie-Ebenen miteinander arbeiten.</p>



<p><strong>Vielen Dank für das spannende Gespräch. Gute Wünsche für den Aufbruch in die Henrike!</strong></p>
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		<title>»Unsere jungen Kolleginnen sind unsere Zukunft«</title>
		<link>https://viktoria11.de/unsere-jungen-kolleginnen-sind-unsere-zukunft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Oct 2022 05:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Studiengangkoordinatorin für den Bachelorstudiengang Angewandte Hebammenwissenschaft an der Universitätsmedizin Charité blickt am Ende ihres Berufslebens zurück auf 45 Jahre als Schülerin, Hebamme, Lehrende, Schulleiterin und internationale Netzwerkerin. Ihre Visionen bauen auf einer vielfältigen beruflichen Erfahrung auf – wirksam sein zu können, ist bis heute ihre größte Triebfeder gewesen. Katja Baumgarten: Am 1. Oktober verabschieden<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/unsere-jungen-kolleginnen-sind-unsere-zukunft/"><span class="screen-reader-text">"»Unsere jungen Kolleginnen sind unsere Zukunft«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><em>Die Studiengangkoordinatorin für den Bachelorstudiengang Angewandte Hebammenwissenschaft an der Universitätsmedizin Charité blickt am Ende ihres Berufslebens zurück auf 45 Jahre als Schülerin, Hebamme, Lehrende, Schulleiterin und internationale Netzwerkerin. Ihre Visionen bauen auf einer vielfältigen beruflichen Erfahrung auf – wirksam sein zu können, ist bis heute ihre größte Triebfeder gewesen.</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Am 1. Oktober verabschieden Sie sich in die Rente. Wie ist es für Sie als Hebamme losgegangen?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Es war eher Zufall, wie ich zum Hebammenberuf gekommen bin. Ich wollte nicht länger zur Schule gehen, sondern einen Beruf lernen, der mit Menschen zu tun hat. Unsere Nachbarin war Hebamme. Sie hatte auch meine Mutter im Wochenbett betreut. Mit ihr bin ich ab und zu mitgegangen. Sie sagte: »Wenn ich einmal in Rente gehe, ist es gut, wenn wir hier jemand Junges haben. In München gibt es eine Schule, da kannst du dich bewerben.« Da dachte ich, ja, das gefällt mir, ich werde Hebamme.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Es war damals nicht einfach, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Die Münchner Hebammenschule hatte 400 Bewerberinnen für 50 Plätze. Ich war 17 Jahre alt, kurz von meinem 18. Geburtstag. Völlig unerwartet habe ich den Platz bekommen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie hat Ihnen die Hebammenausbildung gefallen?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>1977 habe ich mit meiner Ausbildung angefangen, die damals noch zwei Jahre dauerte. Den Beruf fand ich spannend, aber die Ausbildung war sehr schwierig: Ich wurde nicht immer nett behandelt und hatte zu parieren. Wir mussten noch im Internat zu zweit in einem Zimmer wohnen und wurden teilweise zu Unzeiten gerufen, um spontan im Dienst einzuspringen. Wenn ich das heute den Studierenden erzähle, lachen sie und können sich das nicht vorstellen. Mich so unterzuordnen, das war hart für mich als junger Mensch. Vielleicht ist es mir leichter gefallen, weil ich aus einem recht strengen Elternhaus komme. Aber ich fand es fragwürdig, wie mit einem umgegangen wurde.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie zum Beispiel?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Beispielsweise wurde das Zimmer kontrolliert und durchsucht. War es nicht ordentlich, wurde man vor der Klasse bloßgestellt: Man würde nie eine gute Hebamme, weil man ein unordentliches Zimmer hat. Oder sie haben geguckt, ob wir Verhütungsmittel nehmen. Es gab auch schöne Sachen, wir haben miteinander gefeiert, haben Ausflüge gemacht. Die Grenzüberschreitungen waren das Schwierigste. Oder bei Lehrvisiten vorgeführt zu werden oder von manchen Hebammen behandelt zu werden wie der letzte Depp. Das hat mich mehr gestört als die viele Arbeit, die gehörte dazu. Ich habe immer gedacht, so werde ich später nie – so wie man in der Ausbildung behandelt wird, das ist nicht in Ordnung.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie ging es danach weiter?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Nach dem Examen 1979 ging eine meiner Mitschülerinnen nach Berlin. Im Martin-Luther-Krankenhaus, wo sie anfangen wollte, suchten sie noch eine Hebamme. Ich dachte, Berlin ist spannend, da ist was los. Als ich mich beworben habe, bin ich direkt genommen worden, ohne mich vorzustellen. Gerhard Martius, der damalige Klinikchef, kannte die Oberhebamme der Hebammenschule. Auf ihr Urteil hat er sich unbesehen verlassen – eigentlich absurd, wenn man sich das heute vorstellt. Zum Entsetzen meiner Eltern habe ich dann in Berlin im Kreißsaal angefangen und 1982 kam dort auch meine Tochter zur Welt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie war die Geburtshilfe im Martin-Luther-Krankenhaus?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Wenn die Ärzte das Gefühl hatten, man weiß, was man tut, konnte man als Hebamme sehr selbstständig arbeiten und es hat nicht immer jemand dazwischen­geredet. Man hatte die Möglichkeit, die Geburten mit den Frauen zu gestalten.</p>



<p>Die PDA wurde dort schon sehr früh gegeben als Single Shot. Es gab noch viele Privatpatientinnen zur Martius-Zeit. In Berlin war es angesagt, dort hinzugehen. Zu seiner Zeit gab’s ja noch Absurditäten wie die programmierte Geburt, Amnioskopien und die ständigen Untersuchungen, um zu sehen, wie weit der Muttermund geöffnet war. Wenn der errechnete Termin überschritten war, wurde eingeleitet.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: In der Zeit wurden auch noch sehr viele Dammschnitte gemacht.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel:</strong> Ja, aber in unserem Kreißsaal nicht routinemäßig. Wenn es ohne ging, war es in Ordnung. Bei einem Riss musste man sich allerdings rechtfertigen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie stand man dort zu aufrechten Geburtspositionen? Ab 1980 haben in Deutschland einzelne Kliniken eine Geburtshilfe angeboten, die von Sheila Kitzinger, Michel Odent und Frédérick Leboyer inspiriert war. Wie war das in Berlin?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>So eine Szene gab es noch nicht, in einzelnen Krankenhäusern wurde es vielleicht schon etwas umgesetzt. Wenn die Frauen eine Single-Shot-PDA hatten, konnten sie sich natürlich kaum bewegen. Sie haben in Seitenlage geboren, oder wir konnten das Rückenteil hochstellen und sie etwas aufrechter setzen. Aber zu dem Zeitpunkt gab es noch nicht die große Innovation. Vierfüßler-Stand, was man später gemacht hat, Gebärhocker oder Wassergeburt waren da noch kein Thema. Man hatte als Hebamme relativ viel Freiheit, die Geburten so zu leiten und zu begleiten, wie man es gut fand und wie die Frau das wünschte. Außer es war eine Privatpatientin, da musste man sich natürlich an die Regularien des Chefarztes oder des jeweiligen Oberarztes oder jeweiligen Oberärztin halten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie sahen diese Regularien aus?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Manche haben einen einfach machen lassen. Bei anderen hatte man schnell raus, sie nicht zu früh zu rufen, um der Frau zu ermöglichen, spontan zu gebären. Damit nicht die Saugglocke angesetzt wird, wenn das Kind nach dreimal pressen nicht kommt – als »Erleichterung«. So wurde das verkauft. Ich habe es oft als hinterhältig empfunden, der Frau nachher zu suggerieren, »wir haben Ihnen jetzt geholfen«, wenn sie es eigentlich selbst gekonnt hätte. Sogar »Durchtrittsnarkosen« gab es dort Anfang der 80er-Jahre noch, obwohl sie eigentlich damals schon aus der Zeit gefallen waren. Da hat man überlegt, wie lange braucht dieser Arzt, bis er von zu Hause hier ankommt – was kann ich machen, damit ich der Frau und dem Kind so etwas erspare?</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Haben die Frauen diese Geburtshilfe damals akzeptiert? Bücher, die eine humane Geburtshilfe gefordert haben, waren schon sehr populär.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Die meisten Frauen haben sich einfach in die Hände derjenigen begeben, die sie betreut haben. Sie haben selten Wünsche geäußert, selbst wenn wir sie bei ihrer Anmeldung danach gefragt haben. Die Geburtshilfe hat sich erst mit der Zeit verändert. Hier in Berlin gab es eine innovative Bewegung für selbstbestimmtes Gebären schon bevor es Ende der 1980er, Anfang der 90er-Jahre die ersten Geburtshäuser gab. Einige Krankenhäuser haben diese Ideen aufgegriffen, wie das Krankenhaus Havelhöhe. Andere haben länger gebraucht.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie ging es Ihnen im Martin-Luther-Krankenhaus?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel:</strong> Im Martin-Luther-Krankenhaus habe ich mich immer wohl gefühlt – mit dem Team, mit den Kolleginnen. 1980 wurde dort eine Hebammenschule gegründet. Mit den Auszubildenden zu arbeiten hat mir immer Spaß gemacht. Ich hatte im Hinterkopf: Du wirst sie nie so behandeln, wie du behandelt worden bist. Das habe ich mein ganzes Leben beibehalten: mit Auszubildenden oder mit Studierenden auf Augenhöhe zu arbeiteten, sie als Menschen zu respektieren, fair miteinander umzugehen. Aber auch Kritik zu äußern, wenn sie angebracht ist, auf eine Art, die andere nicht verletzt und ihnen nicht das Gefühl gibt, sie hätten keinerlei Rechte. Als Studierende oder als Auszubildende ist man das letzte Glied in der Kette. Wenn ich ehemalige Schülerinnen und Studierende treffe, höre ich oft: Wir haben dich in guter Erinnerung, du warst fair zu uns.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wann wurden Sie Hebammenlehrerin?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel:</strong> Von 1989 bis 1990 habe ich den einjährigen Weiterbildungslehrgang als Lehrerin für Hebammenwesen absolviert und bin nach etwa zehn Jahren Kreißsaal im Juli 1991 in die Hebammenschule am Martin-Luther-Krankenhaus gewechselt. Dort habe ich unter anderem mit Ulrike Harder zusammengearbeitet, die ebenfalls Hebammenlehrerin war. Als alleinerziehende Mutter war es eine Erleichterung, aus dem Schichtdienst rauszugehen, es war auch für mein Kind besser und hat mir einfach Riesenspaß gemacht.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Den Namen Gerhard Martius kennt man aus Lehrbüchern. Hatten Sie in der Hebammenschule Kontakt zu ihm?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Als ich an der Schule war, war Gerhard Martius schon in Rente. Als Kreißsaalhebamme hatte ich mit ihm gearbeitet. Es war »sein Kind« gewesen, diese Schule aufzubauen. Die Lehrerinnen haben sie letztlich in ihrem Stil prägt. Natürlich haben auch Ärzte unterrichtet, aber es schwebte nicht immer die ärztliche Oberaufsicht darüber.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Was hat Ihnen dort besonders gut gefallen?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Die Hebammenschule war einzügig. Weil wir nur den einen Kurs hatten, haben wir die Schülerinnen in der Praxis und in der Theorie sehr eng begleitet und haben eine intensive Bindung zu ihnen aufgebaut. Es war schade, dass diese Schule 1995 nach etwa 15 Jahren geschlossen wurde. Nach einem Jahr auf der Wochenstation, wo ich die integrative Wochenpflege mit eingeführt habe, bin ich nach Neukölln gewechselt, als dort eine Stelle an der Hebammenschule frei geworden war. Ich war 16 Jahre am Martin-Luther-Krankenhaus bis 1996.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Es gab eine Zeit lang drei Hebammen­schulen in Berlin.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Ja, außer der Hebammenschule am Martin-Luther-Krankenhaus und der in Neukölln gab es auch noch eine an der Charité.</p>



<p>Im Frühjahr 1996 habe ich als Lehrerin im Team der Schule in Neukölln angefangen, wo Christine Geist die Schulleitung hatte. In der Frauenklinik am Mariendorfer Weg mit dem riesengroßen Kreißsaal war es ganz anders als im Martin-Luther-Krankenhaus, das deutlich kleiner war. Als ich kam, hatte schon Klaus Vetter die Leitung übernommen. Aber die Geburtsmedizin, die Erich Saling dort entwickelt hatte, hatte die Geburtshilfe nachhaltig geprägt. Der Kreißsaal war ganz anders strukturiert und viel technisierter als im Martin-Luther-Krankenhaus. Es war nicht schwierig, aber anders, sich in ein so großes Team einzugewöhnen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie konnten Sie als Hebammenlehrerin die unterschiedlichen Entwicklungen in der Geburtshilfe vermitteln – wie aufrechte Geburtspositionen oder spätes Abnabeln?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Diesen Kampf, den kämpft man über Jahrzehnte. Es hat mir immer gefallen, mich kontinuierlich zu verändern, dazu zu lernen. Positionen wieder zu verlassen, weil es mittlerweile Forschung gibt, wo man erkennt: Das ist nicht gut, was wir da gemacht haben.</p>



<p>Den Studierenden erzähle ich oft: In meinem Hebammenleben habe ich vier verschiedene Versionen gelernt, wie man ein Neugeborenes lagert. Auf dem Bauch, auf der Seite, in unterstützter Seitenlagerung und jetzt in Rückenlage. Erst als man von der Bauchlage weggekommen ist, hat man beim Plötzlichen Kindstod signifikante Veränderungen gesehen. Das hat sich entwickelt durch Forschung, durch Nachdenken, dadurch, dass man Dingen auf den Grund geht. Wir wissen bis heute nicht genau, was die Ursache ist, es gibt Theorien. Das ist bei vielen Dingen in der Geburtshilfe so. Das tradierte Wissen wird einfach weitergegeben. Erst wenn man Evidenzen hat, verändert es sich. Manchmal verändert sich trotzdem nichts, wie beispielsweise beim Dauer-CTG, obwohl es seit Langem Evidenzen gibt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Auch zur Episiotomie gab es schon Ende der 1970er Jahre Forschung, die den häufigen Einsatz in Frage gestellt hat.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Wir haben in den 1970er Jahren gelernt: Eine Episiotomie schützt den Damm, man darf nicht zu lange warten und wenn es reißt, ist es furchtbar. All diese Dinge, die sich langsam verändert haben: »Hands-on« und »Hands-off« – was ist eigentlich ein Darmschutz? Müssen wir das immer machen? Jetzt gibt es die neue S3-Leitlinie zur vaginalen Geburt: Die Latenzphase, alle Phasen der Geburt, die so eng limitiert waren – jetzt sieht man, man hat mehr Zeit, kann den Druck rausnehmen.</p>



<p>Viele der Innovationen oder Forschungsergebnisse brauchen lange, bis sie in die Praxis fließen. In dem Spannungsfeld befinden wir uns immer noch. Wir bringen unseren Schülerinnen oder Studierenden die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bei, wie man etwas machen sollte, aber in der Praxis erleben sie es zum Teil anders und das irritiert sie.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Haben Sie Beispiele im Sinn?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Die Geburtseinleitung, die programmierte Geburt, dieses ständige Untersuchen der Frau, was völlig unnötig ist. Dann die Geburtspositionen: Wenn jemand auf dem Hocker gebärt oder im Vierfüßler-Stand, ist das immer noch eine Ausnahme, keine Regel!</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Dabei sind die Vorteile seit Jahrzehnten klar …</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Kristellerhilfe, all diese Dinge – wo wir mittlerweile genug Untersuchungsergebnisse haben, die belegen, dass man es anders machen soll. Wenn man eine Frau gut betreuen will, muss man eine Eins-zu-eins-Betreuung haben. Die Kolleginnen arbeiten unter Umständen, die in großen Teilen untragbar sind – auch untragbar für die Ausbildung. Die Eins-zu-eins-Betreuung von Gebärenden erleben die Auszubildenden und die Studierenden selten. Das hat mich über all die Jahre am meisten belastet, die unzureichende Betreuung von Frauen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Auch zum Benefit der Eins-zu eins-Betreuung gab es vor Jahrzehnten Forschungsergebnisse.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Wir haben diese Evidenzen, sie werden aber nicht umgesetzt – unter anderem, weil es politisch nicht unterstützt wird, und weil es gesellschaftlich zu wenig eingefordert wird. Oder weil die Kolleginnen keine Möglichkeiten haben, es zu praktizieren, weil sie ständig mit etwas anderem beschäftigt sind. Ruhephasen, in denen man weniger zu tun hat, in denen man sich im Team austauscht, das gibt es doch gar nicht mehr! Es ist nur noch ein Funktionieren.</p>



<p>Es wird nicht besser, es wird eigentlich schlechter! In den letzten 15 bis 20 Jahren ist so gespart worden. All das, was man hätte positiv entwickeln können, wird nur noch dem Geldverdienen untergeordnet. Kolleginnen werden ausgepresst und Teams sind am Anschlag. Trotzdem engagieren sie sich noch! Sie brauchen viel mehr Unterstützung für die Betreuung von Frauen.</p>



<p>Das ist letztlich das Allerwichtigste. Wie man geboren wird, entscheidet, wie man im Leben weitergeht. Wenn ein Drittel aller Menschen aus dem mütterlichen Leib herausgeschnitten wird, macht das etwas aus. Wie wichtig der Prozess des Gebärens für Mutter und Kind ist – das wissen wir alles heutzutage. Trotzdem ermöglichen die Rahmenbedingungen das nicht.</p>



<p>Es bedrückt mich auch, wenn Auszubildende und Studierende heute noch von manchen Kolleginnen wie der Dreck am Ärmel behandelt werden. Unsere jungen Kolleginnen sind doch unsere Zukunft. Sie werden die künftige Geburtshilfe prägen, ihnen müssen wir das denkbar Beste mitgeben, damit sie sich entfalten können und das auch an die Frauen und Familien weitergeben können. Vielleicht bin ich zu naiv oder immer noch zu enthusiastisch. Es ist mir ein Rätsel, dass das nicht überall funktioniert.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie bewahren Sie sich Ihre Zuversicht?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Wir müssen den werdenden Hebammen vorleben, wie es anders geht. Ich möchte ihnen immer wieder das Schöne in diesem Beruf zeigen, auch sagen: Seid feministisch! Arbeitet für die Frauen, unterstützt sie – ihr seid auch Frauen. Es ist immer noch ein Frauenberuf, auch wenn ich gedacht habe, durch die Studiengänge mit einer universitären Karriere würden mehr Männer in den Beruf kommen. Ich bin erstaunt, dass es nicht so ist.</p>



<p>Wofür machen wir das eigentlich? Nicht für uns, unser Beruf ist kein Selbstzweck. Wir machen es für die Frauen und die Kinder. Um sie gut betreuen zu können, müssen wir auch selbst gut betreut werden. Wir müssen uns doch wohl fühlen in unserem Beruf! Wir müssen sicher sein und uns aufgehoben fühlen. Dann können wir das auch weitergeben.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sie waren für den DHV Delegierte beim Weltverband der Hebammen, dem ICM – wie kamen Sie dazu?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel:</strong> Als meine Tochter größer war, konnte ich mich parallel zu meiner Arbeit an der Hebammenschule wieder berufspolitisch im Berliner Hebammenverband engagieren. Bei einer Delegiertentagung im Jahr 1997 wurde durch einen Rücktritt die Position der ICM-Delegierten frei. Da habe ich mich spontan gemeldet und wurde gewählt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Was hat Sie besonders inspiriert?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Großbritannien oder die nordischen Länder haben viel früher die Akademisierung der Hebammen umgesetzt. Beeindruckend waren auch die Forschungseinrichtungen in den nordischen Ländern, wie das Karolinska Institut in Schweden. Die Hebammen dort haben einen anderen Status als die Kolleginnen hierzulande. Andererseits war es bewegend, bei den Weltkongressen zu erleben, mit welch dramatischen Probleme Hebammen in manchen Ländern zu kämpfen haben. Wie viele Frauen sterben, weil sie verbluten? Die Kolleginnen aus Afrika berichteten, wie sie die Ausbildung vorantreiben, damit es mehr Hebammen gibt, um die Frauen zu betreuen.</p>



<p>Da relativiert sich die Dramatik der eigenen Probleme. Oft sind es nicht nur die rein medizinischen Probleme, sondern auch politische Probleme, dass Frauen insgesamt wenige oder keine Rechte haben.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie lange waren Sie beim ICM?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel:</strong> Ich war dort acht Jahre als Delegierte, weitere drei Jahre im Board of Management für die zentraleuropäische Region. Zu Beginn meines Studiums habe ich das aufgegeben: Schulleitung, ICM-Delegierte und Masterstudium, das war zu viel.</p>



<p>Im Education Standing Committee des ICM habe ich noch eine Weile mitgearbeitet. Dort sind Lehrende aus allen Ländern zum Thema Ausbildung vernetzt, wodurch man gegenseitig von den Innovationen der anderen lernt. Auch der europäische Hebammenverband EMA hat seine Kongresse inzwischen stärker auf die Ausbildung ausgerichtet. Zum Teil waren wir Hebammen auch in der WHO Europa vertreten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie kam es zu Ihrem Masterstudium?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Ich hatte nie gezweifelt, dass die Akademisierung der Hebammen auch in Deutschland kommen wird, und wollte aktiv daran teilhaben. Im neuen Masterstudiengang in Österreich an der Uni Krems waren wir der erste Kurs. Das Studium hat mir sehr viel Spaß gemacht. Entgegen unwissender Aussagen mancher Kolleginnen, den Abschluss würde man sich kaufen, fand ich das Studium sehr anspruchsvoll. Ich kann diesen Dünkel nicht nachvollziehen. Ich habe es auch als Arroganz gegenüber den österreichischen Kolleginnen empfunden, die den Studiengang mit aufgebaut haben.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Dort wird eine Mischung aus Hebammenkunde und wissenschaftlichem Arbeiten angeboten zusammen mit Management- und Betriebswirtschaftslehre.</strong></p>



<p>Das Studium dort hat andere Schwerpunkte als üblich. Als Schulleitung konnte ich diese wichtigen Inhalte in einem Studium sehr viel besser vertiefen. Ich habe das dann auch in meiner Masterarbeit mit einem qualitativen Forschungsprojekt zum Thema »Risikomanagement in der klinischen Hebammentätigkeit durch kollegiale Supervision« aufgegriffen. In Krems lehrten Referenten, die CEOs in größeren Unternehmen waren und viel aus ihrer Berufspraxis weitergeben konnten. Ich fand das spannend.</p>



<p>Ich würde dieses Studium wieder wählen, aber wenn man eine akademische Karriere als Perspektive hat, war es ausbremsend, denn dann fehlen einem die ECTS-Punkte: Man steigt dort als berufserfahrene Hebamme direkt ins Masterstudium ein, ohne dass ein Bachelorstudium gefordert wird. Und weil es als Universitätslehrgang tituliert wird, erkennen es manche Hochschulen nicht als Studiengang an, obwohl das Masterstudium in Krems EU-akkreditiert ist. Das habe ich erst nachher erfahren.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wurden Ihnen bei all Ihrer Berufserfahrung in der Praxis und Lehre mit Zusatzausbildungen nicht genügend ECTS-Punkte angerechnet?</p>



<p><strong>Andrea Stiefel:</strong> Nein, auch die Herausgabe der Lehrbücher wurde mir nicht angerechnet. Seit 25 Jahren entwickele ich Lehrbücher mit, wie die »Hebammenkunde« oder die Skills-Bände in der Schweiz, woran ich mitgearbeitet habe, oder ein Fachbuch zum Wochenbett und andere Veröffentlichungen. Ich publiziere, bin in der Lehre und in der Praxis, habe international gearbeitet – und das ist nicht einmal ein Äquivalent zu einem Bachelor?</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Hierzulande wurde damals kein vergleichbares, deutschsprachiges Masterstudium für Hebammen angeboten.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Wir können es uns nicht erlauben, uns gegenseitig Steine in den Weg zu legen. Diesen Studiengang in deutscher Sprache konnten Kolleginnen besuchen, die einen Master in Englisch vielleicht nicht hätten absolvieren können, was ich durchaus gekonnt hätte. Mich hat es angesprochen, mit Kolleginnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu studieren. Auch von der Struktur her konnte ich das Studium gut mit meiner Arbeit vereinbaren.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Haben Sie überlegt zu promovieren?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Nein, nachdem ich auf diese Schwierigkeiten gestoßen bin, war das Thema erledigt. Im Nachhinein hätte es mich gereizt, aber vielleicht hätte ich meinen Master auch fünf oder sieben Jahre früher machen müssen. Ich war 50, als ich mit dem Studium fertig war. Dann bin ich in die Schweiz nach Winterthur an die ZHAW gegangen und habe dort den Studiengang aufgebaut. Man muss auch einfach mal sagen, mehr geht nicht. Ich merke jetzt, es macht energetisch etwas mit einem, wenn man ständig zwei oder drei Projekte hat, an denen man intensiv arbeitet. Was ich heute an Energie investiere, damit ich auf diesem Level arbeiten kann, das an der Universität verlangt wird, das kostet mich so viel, da bleibt fast kein Freiraum übrig.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie lange sind Sie an der ZHAW in Winterthur gewesen?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Genau neun Jahre ab 2009, direkt nach meinem Masterabschluss. Davor war ich an der Hebammenschule in Neukölln zunächst acht Jahre als Lehrerin tätig und dann fünf Jahre als Schulleitung. Ich habe den Master während der Schulleitungszeit gemacht. Als ich fertig war, kam das Angebot aus der Schweiz. Mein Mann hatte dann eine Stelle in Süddeutschland. Damals habe ich mir gedacht, wenn nicht jetzt, wann dann? 2018 bin ich wegen der Familie dann wieder nach Berlin zurückgekommen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Welche Position haben Sie jetzt in Berlin?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Seit März 2020 bin ich Studiengangskoordinatorin an der Charité und habe dort bis jetzt den Bachelorstudiengang Angewandte Hebammenwissenschaft mit aufgebaut und das Curriculum entwickelt. Wir haben letztes Jahr mit der ersten Kohorte gestartet, jetzt kommt die zweite Gruppe zum Winter­semester.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Das ist bestimmt bereichernd, so einen Lehrplan zu entwickeln.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Ja. Das war sehr sportlich, weil die Zeit kurz war und die Ressourcen knapp. Ich hatte keine günstigen Startbedingungen, denn ich habe dort zu Beginn der Coronapandemie angefangen und war bald im Homeoffice. Es ist schwierig zu starten, ohne mit den Strukturen einer großen Universität vertraut zu sein. So habe ich viel Zeit verloren, herauszufinden, wer für was zuständig ist oder mit wem ich mich vernetzen kann.</p>



<p>Der Studiengang ist inzwischen gestartet und die Studentinnen sind gut im Studium und in der Praxis angekommen. Das ist schön zu sehen. Es tut mir für die Studierenden leid, wenn ich jetzt gehe, weil ich gerne eine Ansprechpartnerin für sie bin. Jetzt muss ich auch einmal an mich selbst denken. Man muss erkennen, wenn man seine Grenzen erreicht hat.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie ist die Situation für lehrende Hebammen?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Ich bin immer wieder entsetzt, wie wenig Deutschland in Bildung investiert. Wir haben letztes Jahr mit den ersten Studentinnen angefangen. Erst jetzt mit Beginn der zweiten Studiengruppe erhalten wir auch Räume auf dem Campus in Berlin-Mitte an dem wir lehren. Wenn man plant, einen Studiengang aufzubauen, sollte man von vornherein optimale Rahmenbedingungen schaffen. Wir mussten immer wieder hören: »Sie sind ja auch noch da, wir wussten das gar nicht!«</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Hat es damit zu tun, dass die Charité so eine riesige Institution ist?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Das ist kein spezielles Charité-Problem. In Bildung muss investiert werden, in Gesundheit, in Frauen, in Kinder und Familien – das frustriert mich am Ende meines Berufslebens am meisten, dass das in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern immer weniger wird. Ich habe in verschiedenen Ländern unterrichtet und von Kolleginnen Einblicke in ihre Curricula, in ihre Rahmenbedingungen bekommen – dagegen sehen wir etwas blass aus.</p>



<p>Ich sehe heute immer noch viele Parallelen zu meinen Anfängen und hatte eigentlich gehofft, wenn ich irgendwann mal aus meinem Beruf gehe, schaue ich in eine andere Zukunft.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie lange sind Sie jetzt Hebamme?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Ich habe 1977 mit der Hebammenausbildung angefangen und höre jetzt 2022 auf – 45 Jahre. Ein halbes Jahr hatte ich Erziehungsurlaub genommen, als meine Tochter geboren wurde, sonst war ich immer berufstätig. Die Studentinnen haben mich einmal gefragt: »Warum machen Sie das schon so lange?« Es macht mir immer noch Spaß, aber jetzt sollten andere übernehmen. Ich habe auch früher schon den Weg für andere freigemacht und finde daran nichts Verwerfliches.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: … im Gegenteil.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>In der Schweiz habe ich ein Jahr bevor ich gegangen bin, meine Leitungsfunktion abgegeben. Ich habe zu meinen Kolleginnen im Leitungsteam gesagt, wir sind alle gleich alt, wir sitzen hier noch fünf oder sechs Jahre. Aber die motivierten Kolleginnen, die nach uns kommen, haben wenig Chancen weiterzukommen. Also muss man irgendwann Plätze räumen. Das hat Bewegungen in Gang gebracht, allein mein Zurücktreten von meiner Stelle und zu sagen, ich bin ab jetzt wieder Dozierende und für Internationales zuständig. Ich hänge nicht an der Macht. Eine Position zu haben, in der ich Dinge beeinflussen kann, das ist wichtig.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Es geht Ihnen mehr um Wirksamkeit?</strong></p>



<p>A<strong>ndrea Stiefel: </strong>Ja, genau. Der Status, den das mit sich bringt, hat mir nie etwas bedeutet. Sonst wäre ich jetzt Professorin und hätte nicht bei meinem Masterabschluss aufgehört. Ich habe schon ein paarmal gemerkt, dass manche Mitmenschen mich nicht ernst nehmen oder nicht wahrnehmen, weil kein Doktortitel vor meinem Namen steht. Zum Glück gibt es auch andere.</p>



<p><strong>Danke für den Einblick in Ihren beeindruckenden Lebensweg als Hebamme!</strong></p>



<h3 class="wp-block-heading">Die Interviewte</h3>



<p><strong>Andrea Stiefel</strong> ist diplomierte Hebamme mit einem Masterabschluss im Management im Gesundheitswesen. Sie war viele Jahre als Hebamme, Dozentin, Stationsleitung, Schulleitung und Autorin tätig – außerdem als Delegierte und Vorstandsmitglied im Internationalen Hebammenverband (ICM). Zuletzt war sie Studiengangkoordinatorin für den Bachelorstudiengang Angewandte Hebammenwissenschaft an der Universitätsmedizin Charité. Nach 45 Jahren geht sie im Oktober in den Ruhestand.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Unabhängigkeit in Gefahr</title>
		<link>https://viktoria11.de/unabhaengigkeit-in-gefahr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2022 05:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Vertragsverhandlungen für die Hebammengebühren stocken, denn das Netzwerk der Geburtshäuser möchte sie neben den Berufsverbänden der Hebammen gleichrangig mitverhandeln gegenüber dem GKV Spitzenverband, dem bundesweiten Zusammenschluss der allgemeinen Krankenkassen. Die Verhandlungs­führerin aus dem Präsidium des Deutschen Hebammenverbandes erläutert, warum der DHV dagegen Klage eingereicht hat: So würde die Autonomie des Berufsstandes unterwandert, Bezahlung und<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/unabhaengigkeit-in-gefahr/"><span class="screen-reader-text">"Unabhängigkeit in Gefahr"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Die Vertragsverhandlungen für die Hebammengebühren stocken, denn das Netzwerk der Geburtshäuser möchte sie neben den Berufsverbänden der Hebammen gleichrangig mitverhandeln gegenüber dem GKV Spitzenverband, dem bundesweiten Zusammenschluss der allgemeinen Krankenkassen. Die Verhandlungs­führerin aus dem Präsidium des Deutschen Hebammenverbandes erläutert, warum der DHV dagegen Klage eingereicht hat: So würde die Autonomie des Berufsstandes unterwandert, Bezahlung und Bedingungen der Hebammenarbeit eigenständig auszuhandeln.</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wann kommt die nächste Gebührenerhöhung für die Hebammen?</strong></p>



<p><strong>Ursula Jahn-Zöhrens:</strong> Das ist aktuell leider unberechenbar. Als wir im Frühjahr 2021 die Vertragsverhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband der Krankenkassen aufgenommen haben, hatte ich die stille Hoffnung, dass wir es spätestens in der ersten Jahreshälfte 2023 geschafft hätten. Nun ist das Ende nicht absehbar, weil die Verhandlung stagniert. Wir versuchen trotzdem weiter zu arbeiten, aber verbindliche Absprachen mit dem GKV-Spitzenverband können wir derzeit nicht treffen.</p>



<p><strong>Woran liegt das?</strong></p>



<p>Neuerdings gibt es überraschenderweise zwei Rechtsauffassungen zum ersten Absatz von § 134a des fünften Sozialgesetzbuches, dem SGB V, der die Versorgung mit Hebammenhilfe regelt: Wer ist eigentlich Vertragspartner für den Rahmenvertrag, der die Vergütung der Leistungen aller freiberuflichen Hebammen festlegt?</p>



<p>Seit über 13 Jahren waren sich alle Beteiligten einig, wer für den Rahmenvertrag verantwortlich zeichnet, und wer für den Ergänzungsvertrag, der die Betriebskosten von Geburtshäusern regelt. Bisher waren das für den Rahmenvertrag die beiden Berufsverbände der Hebammen: der Deutsche Hebammenverband, der DHV, und der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, der BfHD. Beim Ergänzungsvertrag waren die beiden Berufsverbände gemeinsam mit dem Netzwerk die Vertragspartner des GKV-Spitzenverbandes.</p>



<p>Weil es im Gesetz in Absatz 1 heißt, »Verbände der von Hebammen geleiteten Einrichtungen«, ist jetzt die Frage aufgekommen, ob das Netzwerk der Geburtshäuser auch ein gleichberechtigter Vertragspartner für den Rahmenvertrag sein kann, will oder muss. Nachdem der GKV-Spitzenverband, das Netzwerk, der BfHD und der DHV dazu in den letzten Monaten viele Gespräche in unterschiedlicher Besetzung geführt haben, herrscht heute Einigkeit, dass wir Rechts­sicherheit brauchen. Solange die Frage nicht gerichtlich geklärt ist, riskiert man, dass die Vertragsabschlüsse nachher nicht für alle Beteiligten gesetzlich verbindlich sind.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><strong>§ 134a SGB V</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Versorgung mit Hebammenhilfe</h2>



<p>Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen schließt mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten <strong>maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen und den Verbänden der von Hebammen geleiteten Einrichtungen</strong> auf Bundesebene mit bindender Wirkung für die Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen unter Einschluss einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen, die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen, die Anforderungen an die Qualität der Hebammenhilfe einschließlich der Verpflichtung der Hebammen zur Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie über die Höhe der Vergütung und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnung durch die Krankenkassen. Die Vertragspartner haben dabei den Bedarf der Versicherten an Hebammenhilfe unter Einbeziehung der in § 24f. Satz 2 geregelten Wahlfreiheit der Versicherten und deren Qualität, den Grundsatz der Beitragssatzstabilität sowie die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen zu berücksichtigen. Bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen nach Satz 2 sind insbesondere Kostensteigerungen zu beachten, die die Berufsausübung betreffen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><strong>Wie war das bisher?</strong></p>



<p>Noch 2013 hatten beide Rechtsbeistände, sowohl vom GKV-Spitzenverband als auch vom Netzwerk der Geburtshäuser, schriftlich ausgeführt, dass die Vertreter:innen des Netzwerks sich nicht als Vertragspartner für den Rahmenvertrag sehen. Deren Auffassung hat sich plötzlich geändert, obwohl sich der Wortlaut des Paragrafen nicht verändert hat.</p>



<p><strong>Wie kam es zu dieser plötzlichen Änderung?</strong></p>



<p>Meine Kolleginnen im DHV-Präsidium und mich traf das Ansinnen des Netzwerks der Geburtshäuser völlig unerwartet und auch, dass der GKV-Spitzenverband den Anspruch akzeptiert hat.</p>



<p><strong>Wie begründet das Netzwerk der Geburtshäuser seine neue Forderung?</strong></p>



<p>Weil die Vertreter:innen des Netzwerks immer wieder mit am Verhandlungstisch sitzen und mitsprechen, möchten sie nun auch den Rahmenvertrag für die Gebühren der freiberuflichen Hebammen mit unterschreiben.</p>



<p><strong>Warum sitzt das Netzwerk immer mit am Verhandlungstisch?</strong></p>



<p>Das ist eine neu gewachsene Geschichte. Es gibt seit 2020 verschiedene eigenständige Vereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband, die weder Bestandteile des Rahmenvertrags noch des Ergänzungsvertrags sind. Dazu zählen beispielsweise die Pauschalen rund um die Praxiseinsätze der Studierenden im außerklinischen Bereich. Geburtshäuser haben hier eine wichtige Aufgabe und sind bei der Erstattung von Kostenpauschalen ausdrücklich im Gesetz genannt. Auch bei der Kostenerstattung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur sind die hebammengeleiteten Einrichtungen genannt. Das ist auch richtig: Ein Geburtshaus als hebammengeleitete Einrichtung muss eine Kosten-­erstattung erhalten, wie auch Arztpraxen. Immer dann, wenn Geburtshäuser als Institutionen direkt betroffen sind, begrüßen wir die Vertragspartnerschaft des Netzwerks der Geburtshäuser sehr.</p>



<p>Im Rahmenvertrag, der sich auf die Arbeit der Hebammen bezieht, sehen wir das anders. In früheren Äußerungen durch Vertreter:innen des Netzwerks selbst ist zu lesen, dass die Expertise des Netzwerks zu einzelnen Punkten erfragt werden kann und gleichzeitig verhindert werden muss, dass Partikularinteressen zu stark vertreten sind.</p>



<p><strong>Wie begründet das Netzwerk, dass es die Vergütung aller freiberuflichen Hebammen mitverhandeln will?</strong></p>



<p>Uns gegenüber argumentiert es so, dass es auch die Hebammen vertrete, die in hebammengeleiteten Einrichtungen tätig sind. Daraus leitet es seinen Anspruch ab.</p>



<p><strong>Diese Hebammen wären dann ja doppelt vertreten – durch ihren Berufsverband und durch das Netzwerk.</strong></p>



<p>Man könnte auf den Gedanken kommen, je mehr Vertreter:innen am Tisch sitzen, umso stärker ist ihre Durchsetzungskraft. Aber wenn man weiß, wie politische Wege gehen und wie Verhandlungen in der Selbstverwaltung laufen, dann wird klar: Um etwas zu erreichen, müssen gleich starke Partner auf beiden Seiten sitzen. Das beobachtet man auch bei den Ärzt:innen: Wenn die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die KBV, als Ganzes mit dem GKV-Spitzenverband die Bundesmantelverträge der Ärzt:innen aushandeln, dann ist es eine ganz andere Position, als wenn jeder Verein der Ärzt:innen einzeln auf der einen Seite steht und der große GKV-Spitzenverband auf der anderen Seite.</p>



<p>Die einzelnen Verbände der Krankenkassen, die früher gemeinsam die Verhandlungen geführt haben, wurden nicht grundlos zu einem Dachverband, dem GKV-Spitzenverband, zusammengeschlossen. Der Alltag bei den Sitzungen sieht so aus, dass auf Kassenseite neben den Vertreter:innen des GKV-Spitzenverbandes auch diejenigen der Bundeskassenverbände sitzen. Das letzte Wort und die Unterschrift hat aber der GKV-Spitzenverband, sonst niemand.</p>



<p><strong>Ist es bei den Ärzt:innen auch üblich, dass dort Nicht-Ärzt:innen ihre Honorare mit aushandeln?</strong></p>



<p>Nein! Die Führungsspitze der KBV, die über die Gebühren verhandelt, besteht ausschließlich aus Ärzt:innen.</p>



<p><strong>Gibt es einen Proporz bei Entschei­dungen – hat ein Verband, der viele Mitglieder vertritt, eine gewichtigere Stimme als kleinere Verbände?</strong></p>



<p>Nein, es gibt keinen Proporz. In unseren internen Arbeitsgruppen erarbeiten wir gemeinsam einzelne Positionen. Ich habe das Ziel, Forderungen zu formulieren, die von einer breiten Basis getragen werden. Beim Rahmenvertrag haben BfHD und DHV gegenüber dem GKV-Spitzenverband die gleiche Stimme, beim Ergänzungsvertrag auch das Netzwerk gemeinsam mit den beiden Berufsverbänden. Es ist unumstritten, dass ich die Verhandlungsführerin bin als Vertretung des DHV. Wortmeldungen kommen von allen Beteiligten.</p>



<p>Im DHV gibt es durchaus scharfe Kritik von unseren Mitgliedern: Sie fragen, wie kann es sein, dass der DHV mit fast 22.000 Mitgliedern und über 100 Geburtshäusern als Mitglieder das gleiche Votum hat wie der BfHD, der deutlich weniger als 1.000 Mitglieder vertritt, und das Netzwerk der Geburtshäuser, in dem etwa halb so viele hebammengeleitete Einrichtungen organisiert sind wie im DHV. Das Netzwerk der Geburtshäuser ist aus unserer Sicht übrigens kein Verband, sondern mangels erforderlicher Größe lediglich ein Verein. Der Proporz ist an keiner Stelle gewahrt, auch nicht in der Schiedsstelle. Es ist eine offene Wunde der DHV-Mitglieder, dass in der letzten Schiedsstelle der BfHD gemeinsam mit dem GKV-SV gegen den DHV gestimmt hat, als es um Beschränkungen für die Beleghebammen und die geforderte Erhöhung der Gebühren ging.</p>



<p><strong>Aus welchen Berufsgruppen stammen die Vertreterinnen des Netzwerks, die bei den Verhandlungen der Hebammengebühren künftig mitentscheiden wollen?</strong></p>



<p>Gegenwärtig sind das neben einer Hebamme auch eine Psychologin und eine Betriebswirtin. Wer künftig für das Netzwerk spricht, weiß ich nicht. Auch Jurist:innen oder Verwaltungsfachleute wären denkbar. Es gibt hier keine vorgeschriebene Qualifikation.</p>



<p><strong>Wäre es auch möglich, dass gar keine Hebamme dabei ist?</strong></p>



<p>Laut aktueller Satzung des Netzwerks muss im dreiköpfigen Vorstand mindestens eine Hebamme sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies nicht. Geburtshäuser sind hervorragende Einrichtungen, auch als Unterstützer im Zusammenspiel zwischen Hebammen und Nicht-Hebammen. Es gibt Vereine, die Hebammen ermöglichen, ein Geburtshaus zu betreiben. Wir haben auch Geburtshäuser, in denen Hebammen die Träger sind. Das ist alles wertvoll. Aber wir sehen eine Gefahr: Im Gesetzestext steht »Verbände der von Hebammen geleiteten Einrichtungen«. Wir müssen davon ausgehen, dass sich weitere Interessensvertretungen für Geburtshäuser gründen. Inwieweit dann dort Hebammen im Vorstand vertreten wären, bleibt künftig unberechenbar.</p>



<p>Wir hoffen sehr, dass sich die Rechtsauffassung des DHV bestätigt. Andernfalls könnte jede bundesweit agierende Gruppierung, die Träger von Geburtshäusern vertritt, den Anspruch erheben, bei den Vertragsverhandlungen für die Hebammengebühren mit am Tisch zu sitzen. Eine Schieflage zu Ungunsten der Hebammen wäre dann nicht mehr aufzuhalten. Ich sehe ganz klar ein gesundheitspolitisches Kalkül: Eine starke Berufsvertretung für Hebammen ist nicht gewünscht.</p>



<p><strong>Falls ein Klinikkonzern beschließt, ergänzend zu seinen Geburtskliniken auch Geburtshäuser auf dem Krankenhausgelände anzusiedeln, könnte er dafür eine eigene Vertretung gründen und dürfte sich an den Gebührenverhandlungen für die Hebammenleistungen beteiligen?</strong></p>



<p>Genau das ist es, was wir aktuell verhindern wollen. Wir können es gerade gut bei medizinischen Versorgungszentren beobachten: Klinikverbünde kaufen gegenwärtig Kassenarztsitze auf und nehmen darüber Einfluss auf die Arbeit niedergelassener Ärzt:innen. Entsprechend spezialisierte Anwält:innen könnten Verträge so gestalten, dass sie im Einklang mit dem Ergänzungsvertrag stehen. Wir müssen davon ausgehen, dass dann auch Vertreter:innen eines solchen Trägers von Geburtshäusern mit am Verhandlungstisch über die Hebammengebühren sitzen würden.</p>



<p><strong>Wer kann überhaupt Träger einer hebammengeleiteten Einrichtung sein?</strong></p>



<p>Für den DHV ist klar, dass die derzeit geltenden Bedingungen laut Ergänzungsvertrag weiterbestehen müssen. Dazu gehört, dass nur ausgewählte Gesellschaftsformen als Träger einer hebammengeleiteten Einrichtung in Frage kommen, dass in den Entscheidungsgremien Hebammen eine Mehrheit haben und die fachliche Leitung eine Hebamme sein muss.</p>



<p>Wir fürchten, dass der Schutz der Hebammen angegriffen wird, den wir bisher für gegeben gehalten haben. Im Zuge der Gesundheitswirtschaft entwickelt sich eher eine Liberalisierung. Wir riskieren damit auch, dass die homogene kleine, aber starke Berufsgruppe der Hebammen bei dem maßgeblichen Vertrag über Geld und Bedingungen ihrer Arbeit nicht mehr die Verhandlungshoheit behält.</p>



<p><strong>Das hätte berufspolitisch erhebliche Auswirkungen …</strong></p>



<p>Diese Sorge haben wir verschiedentlich vorgetragen. Welche Berufsgruppe kann es sich erlauben, dass Berufsfremde über die Basis ihrer Existenzgrundlage mitentscheiden?</p>



<p>Der DHV mit seinen 22.000 Mitgliedern trägt die Verantwortung dafür, dass jede Hebamme ihre Tätigkeit bestmöglich ausüben kann, unabhängig davon, ob sie Hausgeburtshilfe anbietet, Kurse oder Wochenbettbetreuung, ob sie im Geburtshaus arbeitet, als Beleghebamme im Schichtdienst oder Eins-zu-eins-Betreuung in der Klinik anbietet. Für uns darf das keine Rolle spielen. Wir müssen alle Hebammen maximal unterstützen. Kleinere Verbände vertreten verständlicherweise eher Partikularinteressen. Zwar sehen wir aktuell die Schnittmenge mit dem Netzwerk, aber die Träger von hebammengeleiteten Einrichtungen und deren Interessen werden sich verändern. Damit könnte diese Schnittmenge deutlich kleiner werden. Für Hebammen, die in diesen Einrichtungen arbeiten, könnte sich die Lage verschlechtern. Wir dürfen nicht vom heutigen Ist-Zustand ausgehen.</p>



<p><strong>Wie läuft die Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der Geburtshäuser generell?</strong></p>



<p>Wir kommen gut mit den Kolleginnen vom Netzwerk aus, da gibt es keine persönlichen Animositäten. Wir müssten hier wirklich an einem Strang ziehen, man muss das von einem Stockwerk höher aus betrachten: Es gibt die berufsständische Vertretung der Hebammen, den BfHD und den DHV – und es gibt eine Vertretung der Träger von Einrichtungen, in denen Hebammen arbeiten. Niemand käme auf die Idee, die Deutsche Krankenhausgesellschaft zu den Verhandlungen zum Rahmenvertrag der Hebammen einzuladen, wenn es um die Gebühren für die Dienst-Beleghebammen geht. Ich halte es für gefährlich, wenn Leitungen von Institutionen Zutritt zu einem Vertrag erhalten, der die Einzelleistungen einer Berufsgruppe regelt. Man stelle sich auch einmal vor, die Träger von Pflegeeinrichtungen würden auf Seiten von Ver.di die Vergütung der Pflegenden mit verhandeln.</p>



<p><strong>Welches Ziel hat die Klage des DHV?</strong></p>



<p>Der DHV hat Mitte Juli Klage gegen den GKV Spitzenverband beim zuständigen Sozialgericht in Berlin eingereicht mit dem Ziel, dass die bisherigen spezifischen Zuständigkeiten der Verbände unverändert bestehen bleiben. Dabei geht es uns nicht um den DHV oder das Netzwerk, es geht um den Berufsstand als Ganzes. Die Klage soll Rechtssicherheit herstellen und den Rahmenvertrag vor Zugriff von Dritten schützen, denn er ist für uns Hebammen ein hohes Gut.</p>



<p>Die Physiotherapeut:innen haben jetzt erst ihren Rahmenvertrag erhalten, den wir schon seit vielen Jahren haben. Sie haben so lange gekämpft, als homogene Gruppe mit der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, damit sie als Berufsgruppen einen Bundesvertrag bekommen. Und wir Hebammen, wir sollen das jetzt aufgeben? Das kann ja nicht sein!</p>



<p>Um trotz der unterschiedlichen Rechtsauffassung zügig mit den Verhandlungen fortfahren zu können, ringt der DHV mit den anderen Beteiligten um Lösungen: Wir wissen, dass die Hebammen dringend eine bessere Vergütung benötigen. Deswegen appellieren wir an alle Beteiligten bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung, die Verhandlungspraxis beizubehalten wie wir sie in den vergangenen Jahren erfolgreich gelebt haben.</p>



<p><strong>Finanzinvestoren sollen in den vergangenen Jahren hunderte Arztsitze aufgekauft und zu Praxis-Ketten zusammengeschlossen haben, die ihre Leistungen ökonomisch ausrichten. Man möchte sich Vergleichbares für die Geburtshilfe und die Hebammenarbeit lieber nicht vorstellen …</strong></p>



<p>Wir dürfen weder zulassen, dass Träger einer Einrichtung die Vergütung von Hebammen mitverhandeln, noch dürfen sie die inhaltliche Qualität­s­vereinbarung und das Audit mitbestimmen – es gibt viele Dinge, die damit zusammen­hängen, die wir heute nicht überschauen. Wo stehen wir in vier bis fünf Jahren? Wir werden kein staatliches Gesundheitssystem haben, obwohl ich das gerne einmal durchdenken würde – so dass jede Frau Anspruch auf eine gute Hebammenversorgung und jede Hebamme einen Anspruch auf eine gute Bezahlung hätte. Die Hebamme als Einzelunternehmerin soll es weiterhin geben. Junge Kolleginnen oder Hebammen, die in Familienzeit sind, möchten allerdings immer öfter angestellt arbeiten und dennoch aufsuchend tätig sein. Unsere Offenheit für verschiedene Versorgungsmodelle ist gut und richtig. Aber was Hebammen am Ende auf dem Konto haben, darf nicht fremdbestimmt sein.</p>



<p><strong>Herzlichen Dank für das Gespräch!</strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ledermodell oder Hightech-Puppe?</title>
		<link>https://viktoria11.de/ledermodell-oder-hightech-puppe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2022 05:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://viktoria11.de/?p=4254</guid>

					<description><![CDATA[Der praktische Unterricht im Skillslab: Mit verschiedenen Modellen und in digital gesteuerten Simulationen lernen Studierende der Hebammenwissenschaft den Geburtsmechanismus kennen. Wie pathologische Situationen oder Notfälle zu lösen sind, üben sie in Rollenspielen. Welche Potenziale bieten moderne Hightech-Simulationsmodelle? Katja Baumgarten: Die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) hat im Mai dieses Jahres ihr modernes Skillslab im Hebammen-Studiengang eröffnet.<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/ledermodell-oder-hightech-puppe/"><span class="screen-reader-text">"Ledermodell oder Hightech-Puppe?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Der praktische Unterricht im Skillslab: Mit verschiedenen Modellen und in digital gesteuerten Simulationen lernen Studierende der Hebammenwissenschaft den Geburtsmechanismus kennen. Wie pathologische Situationen oder Notfälle zu lösen sind, üben sie in Rollenspielen. Welche Potenziale bieten moderne Hightech-Simulationsmodelle?</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) hat im Mai dieses Jahres ihr modernes Skillslab im Hebammen-Studiengang eröffnet. Was versprechen Sie sich davon?</strong></p>



<p><strong>Melita Grieshop:</strong> Vom Skillslab erwarten wir eine große Qualitätsverbesserung für unser Studium der Hebammen­wissenschaft. Jetzt können die Studierenden ihre theoretischen Kenntnisse zunächst in einem geschützten Raum trainieren. Wir werden auch Peer-gestütztes Lernen einführen. Die Studierenden können dann ergänzend ohne Lehrpersonal in kleinen Gruppen üben, bevor sie sich mit fortgeschrittener Kompetenzentwicklung im Umgang mit den realen Klientinnen sicherer fühlen und auch die Praxisanleiterinnen auf ein anderes Kompetenzniveau aufbauen können.</p>



<p><strong>Sie haben in Ihrem Skillslab auch ein Hightech-Modell zur Geburtssimulation. Können solche Modelle den Geburtsweg des Kindes, die Geburtsmechanik und die komplexen Vorgänge einer Geburt realistisch darstellen?</strong></p>



<p>Ja, wir haben ein High-Fidelity-Simulationsmodell für komplexe Prozesse in der Geburtshilfe. Es ist in der Anwendung recht aufwendig und personalintensiv, da das Modell vor der Lehrveranstaltung vorbereitet und der Geburtsablauf programmiert werden muss. Zudem benötigen wir bei der Durchführung des Trainings eine zusätzliche Person, die das Modell und das Übungsszenario steuert. Daneben haben wir weiterhin andere Modelle, mit denen wir weniger komplexe Simulationen durchführen, bis hin zum altbewährten Lederphantom. Wir arbeiten auch weiterhin mit dem knöchernen Becken und der Lederpuppe. Unsere Ausstattung reicht also von einfachen anatomischen Modellen bis hin zu dieser High-Fidelity-Ausstattung in Verbindung mit einem sehr modernen Audio-Video-System. Darüber können wir Situationen filmen und Marker setzen, wenn etwas besonders zu betrachten ist, damit wir uns die simulierte Situation hinterher mit den Studierenden ansehen und feststellen können: Dies ist besonders gut gelungen oder hier gibt es noch Verbesserungspotenzial.</p>



<p><strong>Welchen Stellenwert haben Lederphantom und Lederpuppe gegenüber den neuen technischen Modellen?</strong></p>



<p>Die gute Sichtbarkeit des Geburtswegs ist weiterhin ein Vorteil der althergebrachten Modelle. Da kann ich in das Innere hineinschauen, das Zusammenspiel von Kopf und Becken gut nachvollziehen und auch die knöchernen Strukturen und die Pfeilnähte betrachten und tasten. Es fehlt nur leider der weiche Geburtsweg. Der ist ja am Lederphantom nicht sehr realitätsnah dargestellt. Das Kind wirkt darin immer etwas verloren. Beim Lederphantom ist zunächst eine Deckhülle auf dem Beckeneingang, wir können hinterher hineinschauen und das ganze Kind sehen: So habe ich das Kind eingestellt und das ist das, was die Studierenden vaginal getastet haben – so passt es zueinander. Das ist ein großer Vorteil, während so ein High-Fidelity-Simulationsmodell nur von uns vorbereitet wird. Das machen nicht die Studierenden. Nur die vorbereitende Person sieht, wie das Kind eingestellt ist.</p>



<p><strong>Das »Kind« muss vorab manuell eingestellt werden – es stellt sich nicht automatisch in einer programmierten Haltung ein?</strong></p>



<p>Es braucht beides: Das Kind wird zunächst manuell in die Puppe bspw. in Schädellage eingelegt und arretiert. Danach wird es über die digitale Steuerung, die vorab festgelegt wurde, in die vorgesehene Stellung und Haltung gebracht. Dafür ist eine gute Vorbereitung notwendig, eine didaktische Einbettung in die Lehre und eine Art Drehbuch. Man kann einstellen, wie schnell die Geburt vorangehen, wie schnell das Kind tiefer treten soll oder wie häufig die Wehen stattfinden sollen. Man kann die Situation stoppen oder beschleunigen. Das wird alles vorher festgelegt. Die Studierenden wissen in der Regel, um welches Lernthema es sich handelt.</p>



<p>Wir haben im Sommersemester mit den Trainings im neuen Skills-Lab begonnen. Dabei lassen wir die Studierenden nicht unvorbereitet in ein Szenario gehen. Sie wissen in der Regel, um welches Lernthema es sich handelt. Dafür müssen sie zunächst die Grundlagenkenntnisse an den altbekannten Modellen erworben haben. Damit ich eine Haltung oder eine Einstellungsanomalie vaginal zu tasten lerne, brauche ich kein Hightech, keine digitale Steuerung.</p>



<p><strong>Wo liegt der spezielle Nutzen des Hightech-Modells?</strong></p>



<p>Die Hightech-Puppe wird zielgerichtet für komplexe Szenarien eingesetzt. Zum Beispiel beim Management einer Schulterdystokie, bei einem Notfall – das wäre das Paradebeispiel. Es kann auch eine Beckenendlage sein. Gut eignen sich natürlich Szenarien, in denen mehrere Personen anwesend sind, eine interdisziplinäre Situation, in der verschiedene Aufgaben zu bewältigen sind – vor allem wenn schnell gehandelt werden muss.</p>



<p><strong>Wie differenziert läuft das ab, sagen wir bei einer Schulterdystokie? Unterscheidet die Programmierung des Modells beispielsweise zwischen einer erschwerten Schulterentwicklung, einer unvollständigen oder einer vollständigen Schulterdystokie?</strong></p>



<p>Nein, entsprechend der Literatur wird so unterschieden: Entweder ist es eine Schulterdystokie oder ist es keine Schulterdystokie. Die Studierenden müssen die Merkmale der Schulterdystokie erkennen, die Kriterien bewerten und dann die Diagnose aussprechen. Das Notfallszenario muss natürlich vorher sehr gut besprochen worden sein: Es muss in der Theorie erlernt und die Rollen müssen abgestimmt worden sein, wer ist jetzt wer in dieser Situation. Wenn Studierende in Gruppen eingesetzt werden, ist es immer gut, wenn sie beispielsweise auch einmal die Rolle der Begleitperson übernehmen, um die Situation aus deren Perspektive zu erleben und zurückzumelden.</p>



<p>Dann schauen wir, wie die Notfallsituation im Team bewältigt wird. Wir können den einzelnen Beteiligten über kleine Sender Hinweise geben. Wenn beispielsweise in einer Notfallsituation die Begleitperson vergessen wird, könnte ich ihr über den Regieraum die Anweisung geben, »machen Sie doch einmal auf sich aufmerksam, simulieren Sie Angst oder Unsicherheit oder fragen Sie etwas, damit man Sie wieder miteinbezieht«. Auch das ist möglich, die Situation nachzusteuern.</p>



<p><strong>Kann dieses Modell die Geburtsmechanik realistisch darstellen? Wird das Becken im Modell dann enger? Oder beispielsweise bei einem hohen Schultergeradstand, wird das »Kind« dann vorab im Becken entsprechend eingestellt?</strong></p>



<p>Die Situation einer Schulterdystokie wird programmiert und dann stoppt die Simulation an der Stelle, wenn der Kopf geboren ist, aber eben im Schildkröten­phänomen darüber aufgesetzt bleibt und das Kind nicht weiter geboren wird. Die Studierende, die in der Rolle der Hebamme eingesetzt ist, soll feststellen, ob die maßgeblichen Kriterien für eine Schulterdystokie vorliegen. Dann hat sie die Diagnose auszusprechen und das Notfallszenario auszulösen. Dann wird alles gemacht, wie es dann auch in der Praxis gemacht werden muss. Es ist wirklich gut, das ganze Notfallszenario durchzuspielen, weil oft Kleinigkeiten vergessen werden. Alle denken immer gleich an McRoberts, aber damit fängt es ja nicht an. Es fängt damit an, dass ich erst einmal Hilfe aktiviere oder das Bett flach stelle – und dann werden erst die Manöver durchgeführt. Die Fortsetzung der Geburt wird im Simulationsmodell erst ausgelöst, wenn das Manöver richtig durchgeführt wurde.</p>



<p><strong>Trainieren diese Hightech-Modelle die Studierenden nicht eher auf eine Geburt im Liegen?</strong></p>



<p>Man kann dieses Simulationsmodell in den Vierfüßlerstand oder auch in Seitenlage bringen. Aber je mehr wir die Hightech-Puppe bewegen, desto eher wird wahrscheinlich einmal ein technischer Defekt auftreten. Mit dieser Puppe kann man sehr gut trainieren, wie die Manöver durchgeführt werden, weil die Geburt erst erfolgt, wenn zum Beispiel der suprapubische Druck richtig ausgeführt worden ist. Das passiert also überwiegend liegend. Aber wir haben ja andere Möglichkeiten, die aufrechten Geburtspositionen und die Vorteile der aufrechten Haltung unter der Geburt zu trainieren. Diese Übungen schließen dann an – auch für die Schulterdystokie.</p>



<p><strong>Wie vermitteln Sie die vertikalen Geburtspositionen?</strong></p>



<p>Die Studierenden müssen erst einmal den physiologischen Geburtsmechanismus verstehen und warum sich eine aufrechte Haltung positiv auf den Geburtsverlauf auswirken kann. Sie sollten alles selbst ausprobieren und Rückschlüsse ziehen. Dann sollten sie lernen, eine Gebärende anzuleiten, andere Positionen einzunehmen. Das können wir mit einer anderen Puppe üben.</p>



<p><strong>In dem Hightech-Modell ist die Muskulatur nicht speziell dargestellt – bewegt sich das Kind wie durch Zauberhand durch das Becken?</strong></p>



<p>Den Geburtsfortschritt kann man nachvollziehen, aber der Geburtsweg ist weiter als in der Realität. Es ist eher das Becken dargestellt. Dieses Modell ist jedoch näher an der Realität als das Lederphantom. Die Muttermundöffnung wird gut dargestellt: Der Muttermund öffnet sich, der Kopf kommt tiefer und er verändert auch seine Einstellung. Das High-Fidelity-Modell hat den Vorteil, dass es den ganzen Geburtsprozess besser darstellen kann, während es im Modell vom knöchernen Becken immer ein Umgreifen erfordert, wenn ich das Kind halte. Das ist anstrengend: Wenn ich vier Tage lang bei den mündlichen Examensprüfungen bei jeder Studentin das Modell vom Kind einstellen muss, dann merke ich das auch in der Hand. Wenn ich die Haltung des Kindes verändere, muss ich am Kopf des Kindes umgreifen. Dabei gibt es immer einen Bruch im Geburtsprozess.</p>



<p><strong>Die alten Modelle betonen die Abstraktion, während sich die technische Simulation der Realität immer mehr annähern soll, aber sie doch nicht erreichen kann. Steht diese Scheinwirklichkeit den Studierenden nicht auch im Weg?</strong></p>



<p>Diese Frage haben wir bis jetzt nicht evaluiert. Zunächst nehmen die Studierenden das Skillslab als hilfreich wahr und fragen nach mehr Lerneinheiten dort. Zum anderen wissen sie, dass es ein Modell ist. Sie kennen ja ihren eigenen Körper und sie sind ja auch schon im Kreißsaal und sehen echte Geburten und wissen, dass es da Unterschiede gibt.</p>



<p>Man sollte bei den Skillslab-Übungen immer darauf achten, dass das Simulationsmodell einen Namen bekommt. Damit wir die Puppe so einsetzen, als wäre sie eine reale Gebärende. Man achtet beispielsweise darauf, wie die Arme der Modell-Frau liegen, dass sie nicht unbequem verdreht sind.</p>



<p>Es ist ein Simulationsmodell mit all seinen Einschränkungen, aber es hilft uns, die Brücke in die Praxis zu schlagen. Wir wollen nicht nur unsere manuellen Fähigkeiten schulen, sondern parallel einüben, dass Geburtshilfe eine individualisierte Betreuung ist. Die Modell-Frau und ihre Begleitperson werden angesprochen, es wird darauf geachtet, dass die »Frau« sich wohl fühlt, ihre Intimsphäre gewahrt wird und die Kommunikation respektvoll und empathisch geschieht. Sonst würde das ganze Skillslab-Training zu einer verrichtungsorientierten Angelegenheit.</p>



<p><strong>Das Hightech-Modell ist menschenähnlich gestaltet, der Geburtsvorgang wird programmiert und von außen gestaltet. Wird die Gebärende dadurch bei den angehenden Hebammen eher als passive Figur eingeführt?</strong></p>



<p>Das ist ein wichtiger kritischer Blick auf diese Entwicklung – die Gefahr besteht. Wenn die Technik im Vordergrund steht, kann so etwas passieren. Aber wir arbeiten immer mit konkreten Fallbeispielen: Die Gebärende und die Begleitperson haben Namen – beispielsweise geht es dann um eine 36-jährige Drittgravida, Zweitpara, drei Tage vor Termin, und hinterher hat auch das Neugeborene einen Namen. Es ist eine individualisierte Situation und unser Auftrag ist dann nicht: »Führen Sie eine Handlung durch«, sondern: »Betreuen Sie Frau Müller in dieser Situation angemessen.« Die Lehrveranstaltungen zu professioneller Kommunikation und Betreuungsgestaltung sind vorher schon gelaufen und es wird erwartet, dass diese Kenntnisse hier eingesetzt werden. Deshalb wird die High-Fidelity-Puppe erst in den höheren Semestern eingesetzt.</p>



<p>Wenn man als Kind mit Puppen gespielt hat, hat man Situationen in der Fantasie erlebt, als wären sie echt. Haben Erwachsene auch noch diese »Verspieltheit«, geburtshilfliche Vorstellungen auf das technische Gerät zu übertragen, als wären sie real?</p>



<p>Es ist wichtig, dass wir unsere Rolle kennen. Es ist und bleibt eine Simulationspuppe, keine echte Frau. Aber wir trainieren hier etwas, was für die echte Frau wichtig ist, damit die Studierenden in der Arbeitsrealität möglichst keine Fehler machen. Das heißt auch, dass ich wieder aus der Rolle herausgehen muss.</p>



<p>In der Lehre müssen die Studierenden auch in andere Rollen schlüpfen. Es ist für sie sehr hilfreich, beispielsweise einmal die Perspektive der gebärenden Person einzunehmen. Ich bin manchmal erstaunt, wie gut die Studierenden diese Rollen ausfüllen und in die vorgegebenen Szenarien eintauchen. Wir hatten letztens im Setting bei einer Schulterdystokie-Simulation eine Kollegin dabei, die hatte die Rolle des Partners übernommen. In der Art wie sie die Hand gehalten hat, zeigte sich ihre Fähigkeit zum Perspektivwechsel – das Verhalten ist dann nahezu echt. Allen ist aufgefallen, dass die Betreuung durch den Partner sehr gut war, ohne dass es dafür ein Skript gab.</p>



<p><strong>Das Potenzial der Hightech-Modelle liegt also vor allem darin, dass die Studierenden im Team trainiert werden und die Betreuungssituation als Ganzes erleben?</strong></p>



<p>Die Hightech-Puppe ist nicht auf den Geburtsmechanismus reduziert. Es gehört mehr dazu: die Wehentätigkeit, die Überwachung des Kindes, die Äußerungen der Frau – sie kann stöhnen, rufen und kleine Fragmente sprechen. Sie kann auch krampfen. Das ist um ein Vielfaches komplexer, als wenn es nur darum geht, im ersten oder zweiten Semester den Geburtsmechanismus zu verstehen und bei der vaginalen Untersuchung die Einstellung des Kopfes und die Muttermundsweite festzustellen. Dafür brauche ich keine Digitalisierung. Der Geburtsverlauf an dem althergebrachten Modell bleibt eher statisch. Man teilt ein in Beckeneingang, Beckenmitte und Beckenausgang und quer, schräg oder längs verlaufende Pfeilnaht.</p>



<p><strong>Bisher hatte ich die Vorstellung, dass die Komplexität einer Geburt nicht wirklich abzubilden ist.</strong></p>



<p>Ja. Die wahre Komplexität der Geburtshilfe lässt sich nicht abbilden. Weil all das, was die Frau mitbringt, von ihren Ängsten und Wünschen bis zu ihrer körperlichen Konstitution, so individuell ist. Wir können nur ein paar Parameter vorgeben.</p>



<p>Das Skillslab ist nur ein Zwischenschritt. Es ist ein Lernort, um das, was die Studierenden in der Theorie gelernt haben, ein erstes Mal anzuwenden, mit dem Wissen, wenn ich jetzt hier einen Fehler mache, das ist nicht schlimm, wir können zurückspulen. Wir können es noch einmal machen, um dann erst in die reale Praxis zu gehen.</p>



<p><strong>Fördern digitale Lehrmethoden nicht letztlich die Technisierung der Geburtshilfe?</strong></p>



<p>Digitale Lernmodelle verändern nicht unsere Haltung zu einer gesundheitsfördernden, frauenorientierten und interventionsarmen Geburtshilfe. In der Lehre und in der Geburtshilfe muss es nicht digitaler werden. Im Gegenteil: Wir schulen mit diesen technischen Hilfsmitteln besser, damit Hebammen auch in schwierigen Situationen, zum Beispiel auch in der Hausgeburtshilfe, handlungskompetent sind und sich sicherer fühlen. Gerade in Zeiten von Hebammenmangel, wo Kolleginnen in kleinen Kliniken allein im Dienst sind, sollen sie wissen: Ich habe Erfahrung im praktischen Handeln, auch wenn es nur Skillslab-Erfahrung ist. Ich fühle mich sicher und deswegen traue ich es mir zu, alleine im Dienst zu sein. Sie machen im Studium praktische Erfahrung in Situationen, die sie in der Praxis hoffentlich nicht so häufig erleben.</p>



<p><strong>Herzlichen Dank für das interessante Gespräch!</strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Halswirbelsäule mobillisieren</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-halswirbelsaeule-mobillisieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Aug 2021 05:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[Eine Beckenendlage des Kindes ist eine mögliche Ursache des KiSS-Syndroms. Ein Hausarzt und Manualtherapeut mit Erfahrungen in der Hausgeburtshilfe erläutert die Zusammenhänge. Die Aufgabe der Hebammen sei es, das klinische Bild zu erkennen und die Eltern zu beraten. Katja Baumgarten: Wie kann die Beckenendlage des Kindes die Entwicklung einer Kopfgelenk-induzierten Symmetrie-Störung (KiSS-Syndrom) begünstigen? Bruno Maggi:<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-halswirbelsaeule-mobillisieren/"><span class="screen-reader-text">"Die Halswirbelsäule mobillisieren"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Eine Beckenendlage des Kindes ist eine mögliche Ursache des KiSS-Syndroms. Ein Hausarzt und Manualtherapeut mit Erfahrungen in der Hausgeburtshilfe erläutert die Zusammenhänge. Die Aufgabe der Hebammen sei es, das klinische Bild zu erkennen und die Eltern zu beraten.</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie kann die Beckenendlage des Kindes die Entwicklung einer Kopfgelenk-induzierten Symmetrie-Störung (KiSS-Syndrom) begünstigen?</strong></p>



<p><strong>Bruno Maggi: </strong>Die Beckenendlage bedeutet häufig, dass das Kind im Uterus relativ stark in seiner Kopfhaltung fixiert ist. In der Behandlung der KiSS-Babys erhebe ich bei der ersten Konsultation eine ausführliche Schwangerschafts- und Geburts­anamnese. Lag eine Beckenendlage vor, schildern die Mütter in den meisten Fällen, dass der kindliche Kopf sich über Wochen in der gleichen Position im Fundus befand. Besteht wochenlang eine intrauterine Zwangshaltung, ist die Beweglichkeit der kindlichen Halswirbelsäule schon vor der Geburt eingeschränkt. Dies ist selbstverständlich auch bei Schädellagen der Fall, wenn der Kopf mehrere Wochen im mütterlichen Becken fixiert ist.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Welche Auswirkungen hat das für die Geburt?</strong></p>



<p><strong>Bruno Maggi: </strong>Die Einschränkung der Kopfbeweglichkeit kann den Geburtsprozess verzögern. Das Kind muss sich unter der Geburt auch selbst aktiv bewegen können, es wird nicht nur passiv »herausgedrückt«.</p>



<p>Diese Bewegungseinschränkung kann bei einer vaginalen Geburt aus Beckenendlage zu Schwierigkeiten führen, da diese die Manöver zur Entwicklung des kindlichen Kopfes sowohl bei der Manualhilfe nach Bracht als auch bei der Entwicklung nach Veit Smellie erschweren kann. Die Kopfentwicklung ist bekanntlich auch bei einer normal beweglichen Halswirbelsäule manchmal schwierig. Bei einer Sectiogeburt ist dies weniger der Fall, wobei auch hier die Entwicklung des Kindes durch den Schnitt nach Pfannenstiel schwierig sein kann.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Kann ein KiSS-Syndrom auch auftreten, wenn das Ungeborene in der Schwangerschaft normal beweglich war?</strong></p>



<p><strong>Bruno Maggi: </strong>Es zeigt sich, dass in vielen Fällen auch die geburtshilflichen Manöver per se zu einer funktionellen Einschränkung der kindlichen Halswirbelsäule führen können. Dies kommt auch bei vaginalen Geburten aus Schädellage vor, sofern die Austreibungsphase verlängert ist und die Geburt beendet werden muss – sei es mit Kristellerhandgriff, Forceps oder Vakuum. Auch sehr schnelle Geburten können zu einem Trauma der Halswirbelsäule führen. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder mit einem KiSS-Syndrom sehr oft eine komplizierte Geburt hatten. Zur Illustration: Von 26 Kindern, die ich mit Verdacht auf KiSS in der Praxis in einem Zeitraum von zwei Monaten untersuchte, hatten acht eine normale, fünf eine protrahierte und vier eine sehr schnelle Geburt. Fünf wurden mit Vakuum und vier per Sectio entbunden. Bei 16 der Kinder erwähnte die Mutter eine mehrere Wochen dauernde intrauterine Zwangshaltung am Schwangerschaftsende. Zwölf Kinder entwickelten die auffällige Haltung erst nach zwei Wochen. In meinem Kollektiv finde ich mehr als nur 5 % Beckenendlagenkinder, was gemäß der allgemeinen Wahrscheinlichkeit dieser Lage zu erwarten wäre.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Worauf muss die Hebamme nach einer Geburt aus Beckenendlage bei der Erstuntersuchung achten?</strong></p>



<p><strong>Bruno Maggi: </strong>Ein Neugeborenes mit einer Funktionsstörung der oberen Halswirbelsäule liegt häufig in einer großbogigen skoliotischen Haltung des gesamten Rumpfes und dreht den Kopf bevorzugt in die konkave Seite. Manchmal zeigt sich auch eine Tendenz zum Überstrecken des Rumpfes und des Halses nach dorsal. Die Kinder schreien eher viel, sind schwer an der Brust anzulegen und saugen schlecht. Häufig haben sie auch einen vermehrten Reflux.</p>



<p>Es ist wichtig zu wissen, dass viele Neugeborene zeitweise solche Haltungsmuster zeigen können, ohne dass eine Funktionsstörung vorliegt. Die Diagnose KiSS lässt sich erst im Verlauf stellen. Wenn die Hebamme dieses Muster feststellt, bedeutet das noch nicht unbedingt, dass das Neugeborene das Syndrom hat. Die Hebamme sollte den Eltern dann raten, dass sie bei den ersten Vorsorgeuntersuchungen die Ärztin oder den Arzt darauf aufmerksam machen. Da diese nicht immer bereit sind, den Vorschlägen der Eltern zu folgen, wäre es hilfreich, eine Fachperson zu kennen, der man das Kind mit der Frage nach einer Funktionsstörung der Halswirbel­säule vorstellen kann. Das können Ärzt:innen, Physiotherapeut:innen, Craniosakraltherapeut:innen oder Osteopath:innen sein. Ich selber habe immer wieder direkte Zuweisungen von Hebammen.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="267" height="296" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/Maggi_MRI-mit-BU.jpg" alt="" class="wp-image-4231"/></figure>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie ist das weitere Vorgehen?</strong></p>



<p><strong>Bruno Maggi: </strong>Es ist sinnvoll, erst einmal einige Wochen abzuwarten, da eine große Selbstheilungstendenz in den ersten zwölf Wochen besteht (Buchmann &amp; Bülow 1983). Selbstverständlich sollte man bei massiven Schlaf- und Trinkstörungen schneller intervenieren. Die Instruktion der Eltern, wie sie ihr Kind lagern und stimulieren können, dass es den Kopf in die eingeschränkte Richtung bewegt, erfolgt am besten durch eine Kinderphysio­therapeutin. Sie kann die Eltern kontrollieren und die Verbesserung oder deren Ausbleiben registrieren. Diese Therapie sollte so bald wie möglich beginnen. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, braucht das Kind physiotherapeutische Maßnahmen. Hierzu gibt es verschiedene Methoden, je nach Ausbildungsweg der Kinderphysiotherapeut:innen. In der Regel nutzen diese Methoden die bestehende Motorik aus, da man die kleinen Patient:innen ja nicht verbal instruieren und korrigieren kann. Die Therapiestunde sollte in Anwesenheit eines Elternteils erfolgen. Führt dies auch nicht zum Erfolg, ist eine Zuweisung an eine Manualmedizinerin oder einen Manualmediziner indiziert. Nach einer klinischen und radiologischen Untersuchung erfolgt die Manipulation der Kopfgelenke. Die verbesserte Beweglichkeit lässt sich oft unmittelbar überprüfen. Drei Wochen Therapiepause sind indiziert. Danach übernimmt die Physiotherapie die weitere Behandlung. Nur in etwa 20 % der Fälle braucht es eine zweite Manipulation. Diese sollte aber frühestens sechs Wochen nach der ersten durchgeführt werden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Kann es passieren, dass die Geburtshelfer:innen bei der Entwicklung des Kindes aus Beckenendlage seine Hauswirbelsäule schädigen?</strong></p>



<p><strong>Bruno Maggi: </strong>Da ich früher selbst geburtshilflich tätig war, kenne ich die »andere Seite«: Primär will man die Geburt so beenden, dass es am Ende Mutter und Kind gut geht. In gewissen dramatischen Momenten dachte ich nie an die kindliche Halswirbelsäule. Hier gelten andere Prioritäten. Geburtshelfer:innen sollten sich nie für eine KiSS-Symptomatik schuldig fühlen. Hast, Ungeduld und Eile sollte man vermeiden. Aber das gilt für die gesamte Geburtshilfe. Wenn schnell gehandelt werden muss, kann man keine Rücksicht auf die möglichen späteren Störungen der Halswirbelsäulenfunktion nehmen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Ziele der Manualmedizin</h2>



<p>Die Manualmedizin bei Kindern, speziell bei Säuglingen hat das Ziel, individuelle Ursachen für Auffälligkeiten oder Probleme zu finden und daraus eine Basis für die Therapie abzuleiten. Zunächst gilt es im Rahmen der Differentialdiagnose, systemische Grunderkrankungen wie neurologische Störungen, genetische Anomalien, Dysplasien oder Stoffwechselerkrankungen auszuschließen. Bei Säuglingen, die auffällig unruhig sind, viel schreien, Stillprobleme oder Lage- und Bewegungsasymmetrien haben, können funktionelle Störungen des sensomotorischen Systems die Ursache darstellen. Sie können die sensorische und die motorische Spontanentwicklung beeinflussen. Darüber hinaus ergeben sich Wechselwirkungen mit der Verarbeitung von Afferenzen und der Bewertung eigener motorischer Leistungen bis hin zur Entwicklung von Sozialstrukturen wie dem Bindungsverhalten.</p>



<p>Verschiedene Auffälligkeiten der sensomotorischen Organisation des Säuglings können ihren Ursprung in dysfunktionalen Afferenzen des propriozeptiven Systems haben. Dazu zählen etwa konstante Haltungs- und Bewegungsasymmetrien, kombinierte vegetative Auffälligkeiten, Trink-, Schluck- und Saugstörungen, ein- und beidseitige Stillstörungen sowie Entwicklungsverzögerungen (Sacher et al 2012). Geht mit diesen Symptomen eine segmentale Dysfunktion der hochzervikalen Region einher, sprechen wir von KiSS (Kopfgelenk-induzierte Symmetriestörung).</p>



<p>Neben einer genetischen Prädisposition werden peripartale Traumen, intrauterine Zwangslagen und andere Ursachen diskutiert. Sie sind einer manualmedizinischen und/oder osteopathischen Behandlung zugänglich.</p>



<p>Quelle: Stephan Temme</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Literatur</h2>



<p>Biedermann H: Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung: Frühkindliche Fehlhaltungen sind funktional. Deutsche Hebammen Zeitschrift 2020. 11: 72–76</p>



<p>Buchmann J, Bülow B: Funktionelle Kopfgelenksstörungen bei Neugeborenen im Zusammenhang mit Lagereaktionsverhalten und Tonusasymmetrie. Manuelle Medizin 1983. 21:59–62</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>»Lasst niemanden zurück«</title>
		<link>https://viktoria11.de/lasst-niemanden-zurueck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jul 2019 14:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Yvonne Bovermann]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Hebammengesetz von 1985 soll modernisiert werden und auch die vollständige Akademisierung der Hebammen festschreiben. Die Beirätin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) für den Bildungsbereich, Yvonne Bovermann, nimmt Stellung zur zukünftigen Hebammenausbildung: DHV und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) wollen einen schnellen Übergang an die Hochschulen. Katja Baumgarten: Sie kommen soeben aus der Anhörung des<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/lasst-niemanden-zurueck/"><span class="screen-reader-text">"»Lasst niemanden zurück«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Das Hebammengesetz von 1985 soll modernisiert werden und auch die vollständige Akademisierung der Hebammen festschreiben. Die Beirätin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) für den Bildungsbereich, Yvonne Bovermann, nimmt Stellung zur zukünftigen Hebammenausbildung: DHV und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) wollen einen schnellen Übergang an die Hochschulen.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Sie kommen soeben aus der Anhörung des Referentenentwurfs. Wie will man den Übergang an die Hochschulen in kurzer Zeit erreichen?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir brauchen eine Übergangsphase, beispielsweise für die Qualifizierung von PraxisanleiterInnen. Für die Praxisanleitung im Krankenhaus sind 25 % der praktischen Ausbildungszeit gefordert – das finden wir gut. Wir haben dennoch vorgeschlagen, dass die Bundesländer fünf Jahre lang einen niedrigeren Prozentsatz zulassen dürfen – allerdings nicht weniger als 10 %. Flächendeckend wäre das schon deutlich mehr, als wir heute haben, wo die Praxisanleitung gesetzlich gar nicht festgelegt ist. Wenn sie anschließend auf die jetzt festgeschriebenen 25 % angehoben würde, wäre das realistisch.</p>



<p>Wir sollten keine Auflagen machen, die die Studiengänge nicht erfüllen können. Sonst dürften sie nicht starten, weil das ein Gesetzesverstoß wäre. Wir müssen auch bei der Studienprüfungsordnung aufpassen, wie Praxisanleiterinnen qualifiziert sein sollen. Wenn wir eine auf­wendige Weiterbildung fordern, dann wird das Studium ebenfalls noch nicht stattfinden können.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetz zur Reform der Hebammen­ausbildung</h2>



<p>Das Hebammenreformgesetzt soll das Hebammengesetz (Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers) an die Erfordernisse einer modernen Geburtshilfe und an EU-Richtlinien anpassen. Aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30. September 2005, S. 22; L 271 vom 17. Oktober 2007, S. 18) ist das Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers bis zum 18. Januar 2020 zu novellieren. Darin wird unter anderem die Ausbildung als Hochschulstudium festgeschrieben. Daneben ist unter anderem auch die Anerkennung von Hebammen aus EU-Ländern und Drittstaaten geregelt. Die Bezeichnung Entbindungspfleger wird künftig wegfallen, stattdessen dürfen sich künftig auch Männer »Hebamme« nennen.</p>



<p>Den Gesetzentwurf finden Sie als Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit und auch ein Statement dazu des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn: <a href="http://www.bundesgesundheitsministerium.de/hebammenreformgesetz.html">www.bundesgesundheitsministerium.de/hebammenreformgesetz.html</a></p>



<p><strong>Die Reden der Anhörung im Bundestag</strong> vom 24. Juni finden Sie unter: <a href="http://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7362163#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczNjIxNjM=&amp;mod=mediathek">www.bundestag.de/mediathek?videoid=7362163#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczNjIxNjM=&amp;mod=mediathek</a></p>



<p><strong>Der zeitliche Ablauf bis zum geplanten Inkrafttreten:</strong></p>



<ul>
<li>Referentenentwurf: 20. März 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Fachanhörung: 9. April 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Verabschiedung des Kabinettsentwurfs: 15. Mai 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Lesung im Bundestag: 6. Juni 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Durchgang im Bundesrat: 7. Juni 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Anhörung im Bundestag: 24. Juni 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>2./3. Lesung im Bundestag: Oktober 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Durchgang im Bundesrat: November 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Januar 2020</li>
</ul>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><br><strong>Katja Baumgarten:</strong> Gibt es denn eine annähernd ausreichende Zahl von Praxisanleiterinnen?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Der Umfang der Praxisanleitung kann schnell aufgebaut werden, vielleicht zunächst mit etwas weniger qualifizierten Kolleginnen, die dann über die Jahre weiterqualifiziert werden. Wir sollten auch Berufserfahrung und Erfahrungen in der Ausbildung großzügig anerkennen. Viele Hebammen – im ambulanten und im stationären Bereich – leiten bereits sehr gut an. Der Anteil von 25 % bei der Praxisanleitung stellt im außerklinischen Bereich kein Problem dar, weil die Kolleginnen fast immer eins zu eins mit den Studierenden unterwegs sind und ohnehin viel anleiten. Deshalb haben wir für den ambulanten Bereich nicht vorgeschlagen, die Anleitungszeit zu reduzieren.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Ungewöhnlich ist, dass die Studierenden auch weiterhin eine Vergütung für ihre Ausbildung bekommen sollen – so wie bisher an den Hebammenschulen.</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Das gehört zum dualen Studium. Es gibt keinen anderen Studiengang, in dem Studierende für die praktischen Anteile keinen Lohn erhalten, außer in den Pflegewissenschaften. Letztere haben es des­halb so schwer, BewerberInnen zu finden. Auch hier zeigt sich wieder – es ist ein Frauenberuf. Anfangs hieß es: Bei einem Studium bekommt man nun mal kein Geld. Grundsätzlich stimmt das, aber normalerweise ist ein Studium nicht mit einem so hohen Praxisanteil verbunden. Deswegen haben wir immer ein duales Studium – also ein Studium mit zwei Lernorten – im Auge gehabt. Die EU-Richtlinie schreibt diesen hohen Praxisanteil vor. Den können wir nicht innerhalb der Hochschule oder durch Praktika abdecken. Es geht ja auch um die »Fälle«, die die Studierenden gemäß der EU-Richtlinie erreichen müssen, wie zum Beispiel 40 eigenständig betreute Geburten oder 100 Untersuchungen bei Schwangeren. Und es geht um die Fertigkeiten. Also arbeiten die Studierenden viel in der Praxis.</p>



<p>Es kann doch nicht angehen: In einem Gesundheitsberuf macht man die praktischen Einsätze im Studium angeblich aus Leidenschaft – und weil man die Arbeit mit dem Herzen macht, soll sie kostenlos sein. Und wenn ich bei Siemens oder Bosch studiere oder bei der Bundeswehr oder der Polizei, ebenfalls dual mit hohen Praxisanteilen, bekomme ich dafür eine Studienvergütung. Das ist ungerecht und stellt Gesundheitsberufe unattraktiver. Da die Vergütung zum dualen Studium dazugehört, hat der Gesetzgeber sie mit aufgenommen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Die Führung bei der praktischen Hebammenausbildung wird laut Gesetzentwurf ausschließlich von Kliniken übernommen, die als sogenannte »Praxispartner« diesen Anteil der Ausbildung gewährleisten sollen. Sie sollen auch die Externate bei freiberuflichen Hebammen und Geburtshäusern mitorganisieren. Könnte nicht auch eine hebammengeleitete Einrichtung Praxispartner werden?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Der Gesetzgeber hat es so gesehen, dass nur ein Krankenhaus dies leisten kann. Es ist vielleicht augenblicklich schwer vorstellbar, dass auch andere Einrichtungen Praxispartner werden können, weil eine hohe Verantwortung damit verbunden ist und sie viel gewährleisten müssen. Das neue Gesetz hat allerdings vielleicht wieder mehr als 30 Jahre Bestand. Denkbar ist, dass sich in den nächsten fünf bis zehn Jahren die Struktur und die Professionalisierung der Geburtshäuser weiterentwickeln. Warum sollte dann nicht auch ein Geburtshaus einen Vertrag mit Studierenden schließen? Deswegen schlagen wir vom DHV in unserer Stellungnahme ausdrücklich vor, dass Geburtshäuser, wenn sie Vertragspartner nach § 134a SGB V sind, ebenfalls vertragliche Kooperationspartner einer Hochschule werden können. Bislang ist das aber im Entwurf so nicht vorgesehen.</p>



<p>Es wäre auch zielführend, wenn Geburtshäuser sich in dieser Form professionalisieren – wenn sie zu größeren Einheiten würden. In der Denkschrift der Robert-Bosch-Stiftung zum Thema »Gesundheitsberufe neu denken, Gesundheitsberufe neu regeln« von 2013 wird beispielsweise betrachtet: Wie könnten Gesundheitsberufe in Zukunft zusammenarbeiten? Darin wird vorausgesehen, dass die Arztpraxis der Zukunft nicht mehr aus einem Arzt mit einer Arzthelferin bestehen werde, es könnten 17 ÄrztInnen sein. So glaube ich auch, dass größere Einheiten bei den Hebammen ebenfalls wirkungsvoll wären, um den Belastungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Eine Hebamme, die Qualitätsmanagement macht und gleichzeitig die Praxisanleitung übernehmen soll – das ist alles sehr viel. Wenn in einem Team von mehreren Hebammen eine Kollegin für QM verantwortlich ist, eine andere ist Praxisanleiterin, dann ist die Last besser zu verteilen. Dann ist es auch gut vorstellbar, dass Hebammen-geleitete Einrichtungen (HgE) einen Praxispartnervertrag schließen. Das kann ein Ansporn sein, sich zu entwickeln.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Der Gesetzentwurf sieht das Studium zwischen sechs und acht Semestern vor. Soll das je nach Hochschule variabel sein?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Genau. Das Studium könnte dann in unterschiedlichen Bundesländern mit einem Bachelor-Abschluss mit 180, 210 oder 240 ECTS-Punkten erworben werden. Wir haben zunächst überlegt, ob wir einen Bachelor mit 180 ECTS-Punkten akzeptieren könnten und haben es dann verneint. Denn wir Hebammen arbeiten so selbstständig wie kaum ein anderer Gesundheitsberuf, das muss sich in der Ausbildung widerspiegeln. Um alle Inhalte unterzubringen, brauchen wir mindestens sieben Semester. In Österreich wurde das Bachelorstudium mit sechs Semestern eingeführt – inzwischen merkt man, dass die Zeit sehr knapp bemessen ist. Der Gesetzgeber dort ist jedoch derzeit nicht zu einer Änderung zu bewegen.</p>



<p>Wir sehen die Gefahr, dass Hochschulen – gerade in finanziell schwächeren Bundesländern – den Studiengang mit nur sechs Semestern anbieten müssen, so dass wir »Billigstudiengänge« hätten. Können die angehenden Hebammen dort das Studienziel erreichen und auch die staatliche Prüfung? Es sollte einheitlicher sein. Wir hoffen, dass der Gesetzgeber unseren Vorschlag aufnimmt: sieben Semester mit 210 ECTS-Punkten – nach oben hin keine zeitliche Begrenzung – denn mehr als 240 ECTS-Punkte sind für den Bachelor ohnehin nicht möglich, vier Jahre sind das Maximum beim Vollzeitstudium. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich auch Teilzeitstudiengänge zugelassen. Dazu gibt es dann entsprechende Masterstudiengänge: mit 90 ECTS-Punkten, wenn ich einen 240 ECTS-Punkte-Bachelorabschluss habe oder 120 ECTS-Punkte bei einem 210 ECTS-Bachelor.</p>



<p>Gegenspieler unseres Vorschlags zur Semesterzahl könnten die Bundesländer sein, denn je länger ein Studium dauert, umso teurer ist es. Sie sind nun zur Stellungnahme gebeten. Später sind sie noch einmal beteiligt, weil bei diesem Gesetz der Bundesrat zustimmen muss.</p>



<p>Im Augenblick ist es allerdings schwer zu argumentieren, dass das Geld fehlt – wir haben derzeit nicht einmal 1.000 AbsolventInnen jedes Jahr, verteilt auf 16 Länder. Das ist eine kleine Zahl – und damit keine große Summe, die in die Studiengänge investiert werden müssen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie geht es weiter mit dem Gesetz? Wird noch viel nachgebessert?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Das weiß man nicht. In den letzten Monaten sind aus dem BMG unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn viele Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht worden. Teilweise herrschte Aufregung – beispielsweise bei den Pflegegesetzen, weil nur wenig verändert wurde. Man erkennt ein gewisses Beharrungsvermögen im BMG.</p>



<p>Das Gesetz ist in sich schlüssig. Man kann nachbessern, aber man kann nicht wesentliche Teile herausnehmen, sonst funktioniert das ganze Gebilde nicht mehr.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Vom Referentenentwurf zum Gesetzentwurf</h2>



<p>Nach der ersten Anhörung wurde der Referentenentwurf zum ersten Mal überarbeitet. Über 800 Stellen wurden leicht verändert.<br>Die wichtigsten Änderungen:</p>



<ul>
<li>Im Einleitungstext steht nun, dass »das Studium als duales Studium ausgestaltet [ist]«. Ein klares Bekenntnis für die Struktur im Gesetzentwurf, in dem die Studierenden einen Vertrag mit einem Praxispartner eingehen und ein Studiengehalt erhalten.</li>



<li>Für die Praxisanleitung wurde eine Übergangszeit von 10 Jahren eingefügt, in der eine nachgewiesene Praxisanleitungszeit von mindestens 10 % ausreichend ist (anstatt später mindestens 25 %).</li>



<li>Die Finanzierung der Kosten der praktischen Ausbildung im außerklinischen Bereich wurde nach den Vorschlägen des DHV angepasst. Demnach sollen nun nicht mehr die Krankenhäuser die Höhe der Kosten mit den Krankenkassen verhandeln, sondern die maßgeblichen Hebammenverbände mit dem GKV eine Pauschale ausmachen. Das vereinfacht das Verfahren für die außerklinisch tätigen Hebammen außerordentlich!</li>



<li>Die Übergangszeit für die Hebammenschulen wurde von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert.</li>
</ul>



<p>Bis zum 20. Juni 2019 erarbeitet der DHV eine neue Stellungnahme. Am 26. Juni 2019 – kurz vor Erscheinen dieser Ausgabe der DHZ – gibt es eine öffentliche Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss, an der Yvonne Bovermann als Vertreterin des DHV teilnimmt.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie erklären Sie sich die eher kritische Haltung der Ärztevertreter gegenüber der Akademisierung der Hebammen, die bei der Anhörung deutlich wurde?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>In Deutschland ist das Gesundheitswesen arztzentriert organisiert, was wohl eine eher paternalistische Grundhaltung fördert. Diese »väterliche Haltung« wird umso selbstverständlicher, je klarer bereits über die Qualifikationseben Hierarchien vorgegeben sind. Womöglich macht es diese deutsche Tradition schwer, sich auf die vollständige Akademisierung eines Gesundheitsfachberufes einzulassen.</p>



<p>Nun wird, quasi als Gegenargument, die jetzige Hebammenausbildung über den grünen Klee gelobt. Dabei sind die Rahmenbedingungen durch die veralteten Berufsgesetze, das Hebammengesetz von 1985 und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von 1987 wirklich schlecht. Verbesserungen wären längst nötig gewesen. Aber wo waren die Ärztinnen und Ärzte, wenn wir gefordert haben, verpflichtend eine qualifizierte Praxisanleitung auch bei uns einzuführen? Haben sie uns da je unterstützt? Haben sie je geholfen, dass Praxisanleitung in unser Gesetz aufgenommen wird, damit dafür Ressourcen zur Verfügung gestellt werden? Haben sie etwas dazu beigetragen, dass das veraltete Gesetz aktualisiert wird, die Lehrinhalte an neue Anforderungen angepasst werden? Es gab bisher kein offensichtliches Interesse daran, dass Hebammen besser qualifiziert werden. Wir müssen zu einer erwachsenen, gleichberechtigten Kommunikation und Zusammenarbeit kommen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Enthält der Entwurf Punkte, die Sie für besonders problematisch halten?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Die vorgesehenen Regelungen zur Anerkennung von Hebammen aus EU- und aus Drittländern halten wir für bedenklich. Wir haben das juristisch prüfen lassen – das Problem ist, dass sie meist auf Staatsverträgen beruhen oder auf der EU-Richtlinie direkt. Dort ist festgelegt, wie Berufe automatisch anerkannt werden, auch wenn das inhaltlich für den Hebammenberuf fragwürdig sein kann. Dies lässt sich in einer einzelnen Nation kaum individuell anders regeln, eben weil die EU-Mitgliedstaaten sich darüber verständigt haben.</p>



<p>Es gibt unter anderem die Vorgabe, dass eine Migrantin eine Bescheinigung aus ihrem Herkunftsland vorlegen muss, dass sie dort als Hebamme gearbeitet hat. In den meisten Ländern außerhalb und teilweise auch innerhalb der EU heißt aber »als Hebamme gearbeitet« etwas völlig anderes als in Deutschland. Laut EU-Richtlinie muss man in Europa 40 Geburten selbstständig geleitet haben, um Hebamme zu werden. Manche Kolleginnen aus Drittländern haben zum Teil weder in der Ausbildung noch in ihrer Berufstätigkeit so viele Geburten selbstständig geleitet. Manchmal arbeiten sie kaum direkt mit Schwangeren. Die erforderliche Bescheinigung können sie aber vorlegen, weil sie entsprechend ihrer Landesregelungen als Hebamme gearbeitet haben.</p>



<p>Für die Anerkennung wird dann von den Behörden der Bundesländer eine Prüfung des Kenntnisstandes verlangt. Diese Prüfungen werden in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Manche Aufsichtsbehörden sind sehr streng, der Kenntnisstand einer Hebamme wird von einer Hebammenlehrerin oder von den Lehrenden eines Studienganges überprüft. Aber mancherorts reicht eine Prüfung im Kreißsaal durch das dortige Personal. Wenn dort der Personalbedarf hoch ist, kann das sicher die Bewertung der Prüfung beeinflussen. Eine staatliche Prüfung sollte nur von den dafür vorgesehenen Lehrenden durchgeführt werden.</p>



<p>Da kann es zu Situationen kommen, in denen die Kenntnisse der Hebamme doch nicht für die Berufspraxis ausreichen. Das Problem ist, wenn die Kolleginnen aus Drittländern von Bundesland zu Bundesland gehen können, um schließlich vielleicht irgendwo niedrigere Anforderungen zu haben. Teilweise muss hinterfragt werden, ob anerkannte Hebammen aus Drittländern immer die Qualifikationen haben, die für die Hebammenarbeit in Deutschland nötig ist.</p>



<p>Wir wollen diesen Kolleginnen hier nicht das Leben schwer machen. Wir möchten erreichen, dass sie überall unterstützt und weiterqualifiziert werden, damit sie dann tatsächlich auf dem Level arbeiten können, wie es in Deutschland nötig ist. Am Ende geht es um den Schutz der Gesundheit für die Frauen und Kinder, die betreut werden. Dafür haben wir einen reglementierten Beruf. Und es geht auch um den Schutz der Kolleginnen selbst, die sich sicher fühlen sollen mit dem, was sie tun.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Welchen Status werden künftig Hebammen mit traditioneller Ausbildung haben?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Grundsätzlich haben sie ihre Berufserlaubnis und sind für ihre gesamten Berufsjahre vollwertige Hebammen. Zusätzlich möchten wir vom DHV, dass Hebammen, die »nach altrechtlichem Gesetz« gelernt haben, also drei Jahre Berufsausbildung mitbringen, niedrigschwellig und schnell einen Bachelortitel erlangen können. So wurde es auch in der Schweiz nach der Akademisierung eingeführt. Das ist wichtig und fehlt bislang im Gesetz. Eine solche Regelung könnte auch verhindern, dass sich unterschiedliche Gehälter in den Kreißsälen herausbilden. Nach Tarifrecht ist das zwar nicht vorgesehen, schleichend könnte es sich aber etablieren. Hebammen mit Berufserfahrung haben vielleicht nicht ganz so viele Kenntnisse in der Wissenschaft, aber sie bringen viele Kompetenzen mit – man wird keinen großen Unterschied in der Berufsausübung feststellen, und dies sollte gewürdigt werden.</p>



<p>Einige Hebammen werden sich beruflich weiterentwickeln wollen. Von ihnen das volle Studium in einem ausführlichen Bachelorstudiengang zu verlangen, um dann endlich einen Masterabschluss zu machen, dauert viel zu lange und ist für berufserfahrene Kolleginnen nicht angemessen. In anderen Ländern ist der Übergang gut verlaufen. Es gab beispielsweise einen direkten Zugang zum Masterstudium in Österreich oder in Großbritannien. Dort hat Professorin Leslie Page gesagt: »Straight to the Master, don’t leave capable people behind«, frei übersetzt: »Lasst niemanden zurück, ihr seid auf alle angewiesen, die was draufhaben!« Unsere jungen Bachelorabsolventinnen sind tolle Frauen, die viel können. Aber Berufserfahrung haben sie noch nicht viel – und wir brauchen auch und gerade in der Lehre Berufserfahrung.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wäre eine solche Übergangslösung möglich?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir haben nicht viele Beispiele für derartige Reformen in Deutschland. Es gab früher beispielsweise die Dentisten oder die Ingenieure in der ehemaligen DDR, wo es noch Ingenieursschulen gab. Nach der Wende durften sie ohne eine Weiterqualifikation auf Antrag den akademischen Grad führen. Das hat in den neuen Bundesländern nicht zum Niedergang der Ingenieurswissenschaften geführt. Ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht besagte damals: Wenn diejenigen, die nachträglich den akademischen Grad erhalten, den Beruf weitestgehend ausüben können und sich selbst um ihre Weiterbildung bemühen müssen, dann ist eine solche Übergangsregelung zulässig. Wir haben es für unseren Fall prüfen lassen: Juristisch ist das möglich, und es gibt viele politische Gründe, es auch umzusetzen.</p>



<p>Auch unsere Mitglieder im DHV fordern eine solche Lösung, weil sie sich auf einmal formal schlechter gestellt fühlen, auch wenn sie es eigentlich nicht sind – sie haben die Berufsurkunde und verdienen das gleiche Geld. Aber formal haben Hebammen, die studiert haben, eine höhere Qualifikation. Das fühlt sich nicht gut an, wenn man so viel Erfahrung hat und die Fahne in der Berufspraxis immer hochhält.</p>



<p>Wir müssen nicht nur den Prozess für die Hochschulausbildung in Gang bringen, sondern auch die Basis der Hebammen sollte die Akademisierung mittragen können mit dem Gefühl: Ich habe alle Optionen und damit Chancengleichheit. Es sollte einen ganzen Strauß an Möglichkeiten für sie geben.</p>



<p>Von den Hochschulen wird der unkomplizierte Bachelorerwerb in der Übergangsphase weniger positiv gesehen, aber von der Mitgliederbasis des DHV fühle ich mich mit dieser Forderung getragen. Ich habe nicht nur den Auftrag von den Vorsitzenden der Landesverbände, sondern bei jedem Kontakt mit Hebammen, die im Berufsfeld arbeiten, höre ich: »Kümmert euch darum.« Keineswegs rufen alle Hebammen: »Wir wollen die Akademisierung.« Viele fragen: »Was soll das? Ich bin eine gute Hebamme.« Das stimmt. Wenn wir antworten, wir möchten, dass ihr euch auch in Zukunft gleichwertig fühlen könnt, heißt es: »Setzt euch bitte dafür ein!« Ich weiß nicht, ob es je so weit ist. Aber wir kämpfen weiter.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Danke, Yvonne Bovermann, für dieses spannende Gespräch zur Zukunft des Hebammenberufs!</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Interviewte</h2>



<p>Yvonne Bovermann, MSc, ist Hebamme und Stillberaterin. Nach langjähriger Tätigkeit in einem Geburtshaus und der Leitung einer Hebammenschule ist sie Beirätin für den Bildungsbereich im Deutschen Hebammenverband. Sie hat einen Bachelor in Health Care Education und einen Master in Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ihre noch unver­öffentlichte Bachelorarbeit schrieb sie zum Thema »Hebammen in der ärztlichen Ausbildung – ein Modell für Interprofessional Education und Collaborative Practice am Beispiel der Medical School, University of California, San Francisco«.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>»Schnell an die Hochschulen«</title>
		<link>https://viktoria11.de/schnell-an-die-hochschulen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Jun 2019 14:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Yvonne Bovermann]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 9. April fand die Anhörung zum Gesetzentwurf für das Hebammenreformgesetz im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin statt. Es soll das Hebammengesetz von 1985 den modernen Anforderungen anpassen. Die Hebamme Yvonne Bovermann schilderte anschließend im Gespräch ihre noch frischen Eindrücke. Katja Baumgarten: Sie waren heute als Beirätin des DHV für den Bildungsbereich ins Bundesministerium für<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/schnell-an-die-hochschulen/"><span class="screen-reader-text">"»Schnell an die Hochschulen«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Am 9. April fand die Anhörung zum Gesetzentwurf für das Hebammenreformgesetz im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin statt. Es soll das Hebammengesetz von 1985 den modernen Anforderungen anpassen. Die Hebamme Yvonne Bovermann schilderte anschließend im Gespräch ihre noch frischen Eindrücke.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Sie waren heute als Beirätin des DHV für den Bildungsbereich ins Bundesministerium für Gesundheit eingeladen – zur Anhörung zum Hebammenreformgesetz. Wie haben Sie den Tag erlebt?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Es war großartig, bei der Anhörung dabei zu sein! Seit 20 oder 30 Jahren denken viele und auch ich selbst: Beim Hebammengesetz muss eine Reform her. Jetzt haben wir an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet und darüber diskutiert. Es ist gelebte Demokratie, gehört zu werden und sich damit auseinanderzusetzen, wie der Berufsstand in Zukunft aufgestellt sein sollte – das finde ich klasse!</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Wie viele Teilnehmende waren versammelt, welche Verbände vertreten?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> An der Stirnseite der Tischrunde saßen die sechs Verantwortlichen aus dem zuständigen Referat im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Unterabteilung 31, »Medizin und Berufsrecht«, darunter der Referatsleiter Markus Algermissen. Das Ministerium hatte etwa 30 Vertreter von zahlreichen Verbänden eingeladen, pro Verband maximal zwei.</p>



<p>Die Hebammen waren durch den Deutschen Hebammenverband (DHV) vertreten, den Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD), das Netzwerk der Geburtshäuser und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi).</p>



<p>Der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) kamen mit je zwei Vertretern, die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) und die Ärztekammer waren ebenfalls dabei. Auch Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Arbeiter-Samariter Bund, Krankenhausverbände wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der G-BA, Vertreter kirchlicher Verbände, gesetzliche Krankenkassen sowie Vertreter des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) waren anwesend.</p>



<p>Zur schriftlichen Stellungnahme waren weitere Verbände eingeladen, wie der Deutsche Fachverband für Hausgeburtshilfe, die Deutsche Hebammenhilfe, der Deutsche Hausärzteverband, der Hartmannbund, der Marburger Bund und viele andere Verbände – insgesamt waren rund 60 Organisationen und Verbände aus verschiedenen Bereichen involviert.</p>



<p>Der Deutsche Pflegerat war erstaunlicherweise nicht eingeladen worden. Wir haben das BMG darauf hingewiesen, dass er unser Dachverband ist und gebeten, ihn künftig auch zu berücksichtigen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie war die Stimmung, wie wurde diskutiert?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir Vertreterinnen der Hebammenverbände hatten uns vorher ausgetauscht und uns auch direkt nach der Anhörung zusammengesetzt. Das ist sehr positiv – wir müssen nicht in allen Punkten übereinstimmen, aber wir stimmen überwiegend überein. Wir saßen auf der einen Seite des Raumes zusammen und waren sehr gut vorbereitet – natürlich ist das auch unsere ureigene Aufgabe, weil das neue Gesetz primär uns betrifft.</p>



<p>Das zuständige Referat des BMG führte ruhig und sachlich durch die Anhörung. Wir sind Absatz für Absatz das Gesetz durchgegangen. Nachdem die ersten kritischen Paragrafen abgehakt waren, beispielsweise die vorbehaltenen Tätigkeiten und die Studienziele der Hebammenausbildung, entspannte sich die Stimmung. Es gab dann wenig Diskussion, die Standpunkte wurden mitgeteilt und zur Kenntnis genommen. Wir hatten die Möglichkeit, darauf jeweils noch einmal zu reagieren.</p>



<p>In den letzten Monaten haben wir von Ärzten öfter gehört, dass die Hinzuziehungspflicht aus dem Dritten Reich stamme und deswegen dringend abgeschafft gehöre. Das Argument wurde bei der Anhörung wiederholt, verbunden mit einer Kritik an das BMG, wie man solch einen Paragrafen noch einmal aufnehmen könne. Das BMG hat sehr ruhig erwidert, dass der Paragraf zu den vorbehaltenen Tätigkeiten inklusive der Hinzuziehungspflicht aus dem Hebammengesetz von 1985 stammt und damit aus einem gut begründeten Gesetz. Dieser unsachliche Einwurf seitens der Gynäkologen ruft natürlich auch Emotionen hervor.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Wie standen die Ärztevertreter dem Gesetzentwurf gegenüber?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir Hebammen waren überrascht, wie vehement teilweise von ärztlicher Seite diskutiert wurde. Besonders kontrovers war der Austausch zu den vorbehaltenen Tätigkeiten, zur Hinzuziehungspflicht, aber auch zum Studienziel. Teilweise erschien mir die Diskussion missverständlich, im Sinne von: »Im Gesetzentwurf müsste doch viel klarer sein, wann die Hebamme an den Arzt abgeben muss.« Dabei ist genau das im Entwurf erwähnt. Vor allem regeln die Hebammen-Berufsordnungen der Bundesländer und auch der Vertrag mit dem GKV-SV am Ende genau, welche Tätigkeiten die Hebamme ausüben darf. Das wird nicht über ein Berufsgesetz geregelt.</p>



<p>Es herrschte eine Aufregung, als würde Hebammen nun etwas erlaubt, was sie wegen der Verantwortlichkeiten niemals ausführen könnten. Ein Bachelor ist zwar ein akademischer Abschluss, aber ganz am Anfang der akademischen Qualifikationen. Befürchtungen, dass wir uns damit ÄrztInnen gleichgestellt fühlen würden, sind unsinnig. Das sind wir nicht. Wir haben in unserem Studium allerdings auch nur ein kleines Teilgebiet – das lernen wir sehr vertieft. Studierende der Medizin müssen in sechs Jahren das umfassende Fachgebiet lernen. Da dringt man in einzelne Teilbereiche nicht so tief ein. Auch in der Facharztausbildung muss sehr breit viel Stoff gelernt werden – in den Fertigkeiten und in den Kompetenzen, damit ist vertieftes Wissen in allen Feldern der Geburtshilfe kaum zu erwerben wie beispielsweise zum Stillen und zur Mutter­milchernährung.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Welche Einwände wurden vorgebracht?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Die größte Sorge ist offensichtlich, dass wir künftig Dinge tun würden, ohne einen Arzt oder eine Ärztin hinzuzuziehen, wie zum Beispiel die Reanimation von Frauen oder Neugeborenen – wobei im Gesetz eindeutig steht, dass das so lange der Fall sein soll, »bis der Arzt eintrifft«. Hebammen sollen, auch das steht im Entwurf, Anzeichen von Regelwidrigkeiten bei Mutter oder Kind erkennen, die das ärztliche Eingreifen erforderlich machen. Wenn das »erforderlich« ist, heißt das automatisch per Berufsordnung, dass ich einen Arzt oder eine Ärztin hinzuziehe. Dennoch gab es erhebliche Befürchtungen.</p>



<p>Es wurde auch viel über die Schwangerenvorsorge diskutiert – können Hebammen das überhaupt? Lustigerweise hatte der Verband der niedergelassenen Frauenärzte im vergangenen Herbst in einer Veröffentlichung geäußert, Hebammen seien dafür nicht gut genug ausgebildet, weil sie nur eine dreijährige Ausbildung hätten. Wir fanden es problematisch, dass die Ärztevertreter nun sagen, das Studium sei eigentlich noch schlechter als die Ausbildung an einer Hebammenschule, weil der praktische Anteil unzureichend sei und so könnten wir die Schwangerenvorsorge immer noch nicht durchführen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Die Hebammen betreuen Schwangere schon lange.</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Ja, wir machen das längst und wir dürfen es auch. Die Kritikpunkte waren teilweise nicht nachzuvollziehen.</p>



<p>Es wurde wiederholt eingewandt: Die Schwangerenvorsorge ist über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in den Mutterschaftsrichtlinien geregelt, das machen also Ärztinnen und Ärzte. Nun ist in den Studienzielen für Hebammen im Gesetzentwurf auch die Feststellung der Schwangerschaft aufgeführt, ebenso wie in der EU-Richtlinie. Die Ärzte sagten, die Schwangerschaft würde heutzutage per Ultraschall festgestellt, also grundsätzlich nicht durch Hebammen. Laut Mutterschaftsrichtlinie ist der erste Ultraschall jedoch erst ab der vollendeten achten bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Die Schwangerschaft wird früher festgestellt. Und laut EU-Richtlinie, Berufsordnungen und Hebammenhilfevertrag dürfen auch Hebammen die Schwangerschaft feststellen.</p>



<p>Als ehemalige Geburtshaushebamme weiß ich, dass zwar nicht viele Frauen die Schwangerschaft bei uns feststellen ließen, aber wir haben auch das mitgemacht, wenn gewünscht. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir nicht alles erfassen können und ausdrücklich unterstützt, wenn die Frau die Vorsorgeuntersuchungen im Wechsel mit ÄrztInnen machen wollte. Wir können die Schwangeren­vorsorge, die in Deutschland auf einem hohen Level ist, durch eine bessere Zusammenarbeit weiter verbessern. Mehr ärztliche Betreuung für Frauen, die es wirklich brauchen, vielleicht ein bisschen weniger für die Frauen, die heute eher zu viel bekommen, um so die knappen Ressourcen sinnvoll zu verteilen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie haben die Vertreterinnen der Hebammen auf die Kritik reagiert?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir vom DHV haben betont, dass es nicht darum geht, uns neue Kompetenzen zuzuschreiben, sondern dass im Entwurf konkret wird, welche Tätigkeiten wir bereits seit vielen Jahren ausüben, wofür wir auch Verträge mit dem GKV-SV haben – wobei aber über die Ausbildungsziele im jetzigen Hebammengesetz nicht geregelt ist, dass wir diese Kompetenzen auch wirklich erwerben. Es geht darum sicherzustellen, dass Hebammen sie über das Studium in Zukunft erlernen. Der GKV-SV oder auch die Krankenhausträger müssen sicher sein, dass die Fertigkeiten, die wir anwenden dürfen, solide gelernt wurden.</p>



<p>Wir wollen weder die ÄrztInnen verdrängen noch eine neue Aufgabenverteilung zugunsten der einen oder anderen Berufsgruppe etablieren. Dazu ist ein Berufsgesetz nicht geeignet. Das Hebammengesetz soll unseren Beruf beschreiben. Insofern war die Aufregung unbegründet. Es wurde auch kritisiert, dass der Gesetzgeber ab und zu erwähnt: Hebammen sollen studieren, damit sie zum Beispiel den hohen ärztlichen Interventionsraten entgegen wirken können.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Das steht so im Gesetz?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Im Begründungstext steht beispielsweise auf Seite 59: »Die hohen ärztlichen Interventionsraten und Kaiserschnittraten …« das hat die Ärzte sehr aufgebracht. Aber tatsächlich hatte auch der DHV in seiner schriftlichen Stellungnahme bereits vorgeschlagen, auf diese Passage zu verzichten. Wir haben eine Formulierung vorgeschlagen, die klarstellen soll, dass Hebammen auch deshalb studieren sollen, um gegen zu hohe Interventions- und Kaiserschnittraten unseren Teil beitragen zu können und um unseren Beitrag für eine bessere interprofessionelle Zusammenarbeit leisten zu können. Für die Interventionsraten ist das ganze Gesundheitssystem verantwortlich. In die Begründung gehört nicht, dass eine Berufsgruppe für Missstände verantwortlich ist und eine andere die Verantwortung übernehmen soll, diesen entgegenzuwirken. Wir möchten nicht, dass die Berufe gegeneinander ausgespielt werden. Das war ein Punkt, um den es ganz konkret ging.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Gab es von anderen Verbänden ebenfalls engagierte Einwände?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Die Vertreter der anderen Verbände waren entspannter. Sie haben eher zugehört und nur zu wenigen Punkten das Wort ergriffen. Die Gewerkschaftsvertreter beispielsweise finden das duale Studium sehr positiv, weil es praxisintegrierend sein soll. Das heißt, dass die bereits gelebte Praxis in dualen Studiengängen anderer Branchen, wie den Ingenieurs- oder den Wirtschaftswissenschaften, jetzt auch im Gesundheitswesen Einzug halten soll, so dass es auch verbindliche Verträge für Studierende gibt. Sie sollen nicht nur PraktikantInnen sein, sondern auch Rechte haben. Wir vom DHV sind der Meinung, dass diese Art des Studierens am Ende viel Sicherheit bietet, auch wenn jetzt einige noch Sorge haben – vermutlich, weil man diese Form der Ausbildung im Gesundheitswesen noch nicht gut kennt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Über welche weiteren Punkte wurde gesprochen?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Beispielsweise haben wir über einen kniff­ligen, eigentlich sehr sinnvollen Teil im Gesetz diskutiert, der noch nicht optimal gelöst ist: Paragraf 18 des Entwurfs zum Hebammenreformgesetz soll regeln, dass auch den im ambulanten Bereich tätigen Hebammen und den Geburtshäusern die Kosten der praktischen Ausbildung erstattet werden. Bislang soll laut Entwurf die Vergütung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelt werden. Das heißt, die Studierenden und die Hochschule schließen einen verbindlichen Vertrag mit einem Krankenhaus. Das Krankenhaus führt dann die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Kosten für die praktische Ausbildung. In diese Verhandlung sollen dann die Forderungen der freiberuflichen Hebammen für ihren Anteil an der praktischen Ausbildung mit einfließen. So wie es jetzt vorgesehen ist, müssten freiberufliche Hebammen künftig ihre Berechnungen bei den jeweiligen Krankenhäusern einreichen und diese würden dann die Höhe der Kostenerstattung mit den Krankenkassen verhandeln.</p>



<p>Der GKV-SV fand das problematisch, weil es nicht Aufgabe des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sei, Kostenfragen im ambulanten Bereich zu lösen. Das sehen wir auch so. Zudem ist es aus unserer Sicht eine Überforderung der Kolleginnen im ambulanten Bereich, eigene Berechnungen regelmäßig vorzulegen. Und wir vermuten, dass sich ein Krankenhaus nie so leidenschaftlich für die Interessen freiberuflicher Hebammen einsetzen wird, wie für die eigenen Belange.</p>



<p>Wir haben zum wiederholten Male vorgeschlagen, das Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu ändern: Im Paragraf 134a sollte geregelt werden, dass der GKV-SV und die maßgeblichen Hebammenverbände die Kosten der praktischen Ausbildung aushandeln. Beispielsweise könnte man die Kostenerstattung für die Externatshebammen direkt über die Leistungsabrechnung regeln.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Die Krankenkassen werden künftig die Ausbildungskosten der studierenden Hebammen übernehmen?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Der GKV-SV hat sich erfreulicherweise nicht stark dagegen gestellt, diese Kosten zu übernehmen. Dieser Gesetzesentwurf stellt ja ein Novum dar: Zum ersten Mal plant der Gesetzgeber eine verbindliche Finanzierung der praktischen Studienphase im Gesundheitswesen. In der freien Wirtschaft kalkulieren die Betriebe die Kosten der praktischen Ausbildung in ihre Produktpreise mit ein. Das kann ein Krankenhaus nicht, das kann die freiberufliche Hebamme nicht. Bisher galt der Grundsatz, dass Krankenhäuser nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie ausbilden – aber eben nur für die Berufsschul­ausbildung. Beim Pflegestudium ist bislang keinerlei Finanzierung vorgesehen.</p>



<p>Deswegen ist es richtungsweisend, dass unsere Vorschläge für unseren Beruf aufgegriffen und fast eins zu eins umgesetzt werden sollen. So kann dieses duale Studium auch gelebt werden – die Hebammen aus der freien Praxis werden sich engagieren, wenn sie nicht draufzahlen müssen. Bekommen sie ihren Zeitaufwand erstattet, können sie mehr Studierende aufnehmen, sich an der Hochschule einbringen und im Team eine Praxisanleiterin freistellen. Damit kann die dringend erforderliche gute Qualität der praktischen Studienanteile gewährleistet werden.</p>



<p>Eine Verringerung der praktischen Einsatzzeiten ist ja notwendig und unverzichtbar – die jetzigen 3.000 Stunden sind nicht mehr zeitgemäß und auch kein Garant für eine gute praktische Anleitung. Gleichzeitig muss natürlich die Qualität der praktischen Einsätze steigen, zum Beispiel durch strukturierte Praxisanleitung. Die Finanzierung hierfür ist der Dreh- und Angelpunkt. Vermutlich wurde das Konzept im BMG auch mit dem Gedanken aufgenommen, dass es bei anderen Gesundheitsberufen ebenfalls sinnvoll sein könnte.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Der Deutsche Pflegerat hatte sich im Vorfeld sehr positiv über den Gesetzentwurf geäußert.</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Der Deutsche Pflegerat sagt in seiner Pressemeldung zum Gesetzentwurf: »Die wegweisende Richtungsentscheidung in der Hebammenausbildung zeigt mit Blick auf das verwässerte Pflegeberufegesetz, man kann es auch besser machen.« Auch die Ärztinnen und Ärzte fordern schon lange, das praktische Jahr im Medizinstudium anders zu finanzieren. Der DHV hat immer argumentiert: Warum sollen Studiengänge in der Wirtschaft attraktiver sein als in den Gesundheitsberufen?</p>



<p>Die Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildung in der Pflege im Präsidium des Deutschen Pflegerates sehen mit Sorge, dass für die Praxisphasen der Pflegestudiengänge eine Finanzierung durch die Sozialversicherungsträger fehlt. Im Prinzip besteht bei allen Gesundheitsberufen dasselbe Problem: Wie soll ein Krankenhaus in die Praxisanleitung von Studierenden Geld und Zeit investieren, ohne dass das refinanziert wird? Wir wissen doch alle, dass die DRGs schon für das reguläre Personal nicht ausreichen, zumal die Bundesländer ihren Verpflichtungen zur Finanzierung des Investionsbedarfs nicht nachkommen. Für zusätzliche Aufgaben in der Qualifikation des Nachwuchses reichen sie überhaupt nicht aus.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Ich war überrascht, wie modern sich der Entwurf teilweise liest – auch in Nebensätzen zu ethischen Aspekten und den Kompetenzen der Hebammen.</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Ja, im Absatz 4 ist beispielsweise eine Liste von »Fertigkeiten« aufgeführt, die weitgehend aus der EU-Richtlinie entnommen ist. Sie sollen Hebammen in allen EU-Mitgliedsstaaten zur Ausübung gestattet sein – also muss der Erwerb dieser Fertigkeiten durch die Ausbildung sichergestellt werden. Aus Sicht des DHV fehlen noch kleinere Punkte, wie das Anlegen eines Dammschnitts oder das Erkennen von Regelwidrigkeiten in der Schwangerschaft. Einige Ärztevertreter haben vorgeschlagen, diese Liste zu streichen – doch das wäre fahrlässig: Denn sie betrifft Dinge, die wir längst tun, und dann sollten sie auch Studienziele sein.</p>



<p>Viele Aspekte der Studienziele sind aus dem Eckpunktepapier übernommen, das wir mit der DGHWi entwickelt und dem BMG im April 2017 übergeben haben. Das zeigt, dass wir damals eine hervorragende Vorlage erarbeitet haben.</p>



<p>Die Ärztevertreter haben übrigens zusätzlich zu den fachlichen Bedenken in den Vordergrund gestellt, dass durch das Gesetz künftig eine riesige Lücke in der Versorgung der Gebärenden drohen würde. Es würde zu lange dauern, bis genügend Studiengänge eingerichtet seien und bis es ausreichend entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal gebe. Die DGHWi hat daraufhin vorgerechnet, dass als erstes die vielen ausbildungsbegleitenden Studiengänge, die wir aktuell haben, in primäre Studiengänge umgewandelt werden könnten. Wenn diese mit genügend Studierenden starten, wären die Hochschulen sogar in der Lage, sofort die gesamten Ausbildungskapazitäten der jetzigen Hebammenschulen zu übernehmen. Es liegt also bei den Ländern, hier die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Zudem sind viel eher schlechte Arbeitsbedingungen als geringe Ausbildungszahlen ein wesentlicher Grund für offene Stellen in den Kliniken. Der DHV und die DGHWi vertreten die Ansicht, der Übergang an die Hochschulen sollte schnell stattfinden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Interviewte</h2>



<p><strong>Yvonne Bovermann</strong>, MSc, ist Hebamme und Stillberaterin. Nach jahrelanger Tätigkeit in einem Geburtshaus und der Leitung einer Hebammenschule ist sie nun Beirätin für den Bildungsbereich im Deutschen Hebammenverband. Sie hat einen Bachelor in Health Care Education und einen Master in Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ihre noch unveröffentlichte Bachelorarbeit schrieb sie zum Thema »Hebammen in der ärztlichen Ausbildung – ein Modell für Interprofessional Education und Collaborative Practice am Beispiel der Medical School, University of California, San Francisco«.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung</h2>



<p>Das Hebammenreformgesetzt soll das Hebammengesetz (Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers) an die Erfordernisse einer modernen Geburtshilfe und an EU-Richtlinien anpassen. Aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30. September 2005, S. 22; L 271 vom 17.Oktober 2007, S. 18) ist das Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers bis zum 18. Januar 2020 zu novellieren. Darin wird unter anderem die Ausbildung als Hochschulstudium festgeschrieben.</p>



<p>Den Gesetzentwurf finden Sie als Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit: <a href="http://www.bundesgesundheitsministerium.de/hebammenreformgesetz.html">www.bundesgesundheitsministerium.de/hebammenreformgesetz.html</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die eigene Haltung reflektieren</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-eigene-haltung-reflektieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Mar 2016 08:26:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Renate Mitterhuber]]></category>
		<category><![CDATA[Schwangerschaftsabbruch]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://viktoria11.de/?p=4007</guid>

					<description><![CDATA[Die österreichische Hebamme, Psychotherapeutin und Trauerbegleiterin Renate Mitterhuber verfügt über einen großen Erfahrungsschatz in der Begleitung von Wöchnerinnen nach einem späten Schwangerschaftsabbruch – auch mit Fetozid. Im zweiten Teil des Interviews weist sie der Selbstfürsorge der Hebamme eine bedeutende Rolle zu. Sie hält eine kritische Auseinandersetzung mit dem Spätabbruch bereits in der Hebammenausbildung für notwendig.<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-eigene-haltung-reflektieren/"><span class="screen-reader-text">"Die eigene Haltung reflektieren"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Die österreichische Hebamme, Psychotherapeutin und Trauerbegleiterin Renate Mitterhuber verfügt über einen großen Erfahrungsschatz in der Begleitung von Wöchnerinnen nach einem späten Schwangerschaftsabbruch – auch mit Fetozid. Im zweiten Teil des Interviews weist sie der Selbstfürsorge der Hebamme eine bedeutende Rolle zu. Sie hält eine kritische Auseinandersetzung mit dem Spätabbruch bereits in der Hebammenausbildung für notwendig.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie erleben Sie die Geschwisterkinder in der belasteten Situation eines späten Abbruchs?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Vor kurzem habe ich eine Frau nach einem Abbruch mit einer embryopathischen Indikation betreut – in der 18. Schwangerschaftswoche, wegen eines Down-Syndroms. Ihr zehnjähriger Sohn hat natürlich gewusst, dass die Mutter schwanger ist und hatte sich sehr auf seinen Bruder gefreut – sie wussten, es wird ein Junge. Dann kam die Diagnose und die Eltern haben sich zum Abbruch entschieden: dieses Kind durch die Geburt versterben zu lassen – einzuleiten. Sie haben das ihrem Sohn auch gesagt und es ihm erklärt. Die Frau wurde ja auch in die Klinik aufgenommen. Der Junge hat sehr heftig darauf reagiert und gesagt: „Ich hasse euch, ihr bringt meinen Bruder um!&#8220; In dieser Situation haben die Eltern mich angerufen, weil sie sich hilflos gefühlt haben, wie sie mit der Reaktion ihres Sohnes umgehen sollen.</p>



<p>Nachdem die Frau wieder zu Hause war, bin ich zu der Familie gefahren. Ich habe mit ihnen besprochen, wie man diesen Trauerprozess mit ihm gestalten kann. Sie hatten eine unterstützende Familie und hatten ein Begräbnis geplant. Ich habe ihnen erklärt, so wie ihr Sohn reagiere, sei er gesund in seiner Seele. Er spreche die Dinge aus, wie sie seien – sie müssten ihm Zeit geben: „Kinder haben noch einen anderen Zugang, bei ihnen ist das Emotionale viel ausgeprägter als das Rationale.&#8220; Ich habe ihnen empfohlen, sie sollten einfach für ihn da sein, ihn nicht verurteilen und mit ihm sprechen, ihn in den Arm nehmen und gemeinsam traurig sein: „Denn euch tut es ja auch leid.&#8220;</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Reagieren Kinder häufig emotional so heftig?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Dies war das erste Mal, dass ich erlebt habe, dass ein Kind so heftig reagiert hat. Mit zehn Jahren konnte der Junge ja schon verbalisieren, was er empfand. Wir haben auch darüber gesprochen, dass sie ihm das Okay geben, mit jemandem außerhalb der Familie darüber zu reden, zum Beispiel in der Schule, so dass es nicht zu einem Geheimnis gemacht wird. Denn das ist ja für Kinder oft sehr belastend.</p>



<p>In den anderen Fällen waren die Geschwisterkinder kleiner. Sie haben es oft noch nicht bewusst erfahren, sondern ihnen war gesagt worden: „Das Baby ist gestorben und wir beerdigen es jetzt.&#8220; Dann begleite ich diesen Trauerprozess. Ich ermutige sie, den Tod des Geschwisterkindes zum Thema zu machen, traurig zu sein, zu weinen, Kerzen aufzustellen, das Begräbnis vorzubereiten, Luftballons wegzuschicken, ihm beim Essen einen Platz zu geben – dem verstorbenen Kind einen sichtbaren Platz in der Familie einzuräumen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie wichtig ist das Umfeld für die Familie?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Eltern, die Unterstützung aus dem sozialen Umfeld haben, weil sie es einweihen können und Geheimnisse nicht notwendig sind, tun sich leichter. Da öffnet mir dann beispielsweise der Opa die Haustür, der auch schon weint und der sich später bedankt, weil ich da war und das seiner Tochter gut tut. Paare, die alleine bleiben, tun sich oft sehr schwer, weil die Männer ja oft anders trauern als die Frauen: „Wir haben das doch entschieden!&#8220; Da ist dann kein Platz für dieses Hineingehen in diesen Schmerz und das Betrauern. Es gibt auch wenig Gleichgesinnte, man kann Frauen nach einem Abbruch nicht in eine Selbsthilfegruppe für Eltern nach Totgeburten vermitteln. Unterdessen gibt es schon Selbsthilfegruppen – in Wien gibt es eine – speziell für diese Frauen. Sie sollten sich mit ihresgleichen austauschen können. Es ist ja eine bestimmte Form von „Outing&#8220;. Man braucht einen sehr geschützten Rahmen. Die Schuldfrage kannst du den Eltern ohnehin nicht nehmen. Aber darüber sprechen und sie entlasten, weil es anderen Frauen auch so geht. Auf Wunsch und mit Einverständnis der betroffenen Frauen vernetzte ich die Frauen, die ich nachbetreut habe. Sich mit anderen Betroffenen auszutauschen, wird von ihnen als sehr unterstützend erlebt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie geht es Ihnen persönlich mit den späten Schwangerschaftsabbrüchen? Sie haben eine 42 Jahre alte Schwester mit einem Down-Syndrom.</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Interessanterweise hatte ich lange Zeit keine Frau mit embryopathischer Indikation nach der Diagnose Down-Syndrom. Ich wusste natürlich, dass dies die meisten Entscheidungsgründe für einen Abbruch sind. Aber gerade diese Frauen sind lange Zeit nicht bei mir gelandet. Ich war gespannt, wie es mir damit gehen würde.</p>



<p>Ich erinnere mich noch genau daran, als ich einen solchen Fall zum ersten Mal hatte. Es war eine sehr herzliche Frau, sie hatte schon zwei Kinder – sie war sehr geerdet. Ich habe gemerkt, wie schwer ihr ihre Entscheidung gefallen war. Sie war religiös. Sie hat sich mit der Situation einfach überfordert gefühlt. Ihre anderen beiden Kinder waren noch klein. „Ich habe diese Kraft nicht. Ich weiß, was es braucht – ich habe auch nicht den Mann dazu. Ich kann das nicht, ich bin jetzt schon am Limit.&#8220;, hat sie gesagt. Bei ihr hatte ich das Gefühl, sie hat ihre Trauer und diesen Schmerz sehr angenommen. Ich konnte das gut nachvollziehen. Gedanken wie, naja, Down-Syndrom ist nicht so schlimm, sind mir nicht in den Sinn gekommen.</p>



<p>Als ich gegangen bin, habe ich nachgedacht: Gibt es etwas, was ich mir von ihr mitnehme, was meine Schwester betrifft? Ich habe gemerkt, nein, überhaupt nichts. Ihr Leben war ihres und mein Leben war meins. Ich hatte ihr natürlich nicht gesagt, dass ich eine Schwester mit Down-Syndrom habe. Aber ich konnte es bei ihr lassen und habe ihr Kind nicht mit meiner Schwester assoziiert.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Ging es Ihnen in anderen Fällen ähnlich?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich habe später noch einmal eine Frau nach einem Abbruch wegen embryopathischer Indikation aufgrund eines Down-Syndroms ihres Kindes betreut. Es war die Frau, die gesagt hatte: „Ich will ein perfektes Kind.&#8220; (siehe DHZ 2/2016, Seite 44ff.) Diese Aussage konnte ich auch ganz bei ihr lassen und habe sie nie in Verbindung mit meiner Schwester gebracht. Eigentlich ist es mir besser gegangen, als ich es mir vorgestellt hatte. Meine Schwester ist nie aufgetaucht als nicht perfekte Person. Wie es mir gehen würde, wusste ich aber vorher nicht. Genauso wenig wie ich gewusst habe, wie ich mit einem Fetozid umgehen kann.</p>



<p>Was ich aber wusste: Wenn es mir zu belastend wird, dann arbeite ich das mit einem Therapeuten auf, indem ich mir meinen Anteil dabei anschaue. Ich kenne meine Muster in solchen Fällen. Dann würde ich Therapie als Unterstützung in Anspruch nehmen. Das war bis jetzt selten nötig, ich bin aber sehr achtsam, was das betrifft. Allzu viel geht ohnehin nicht, ich könnte nicht häufig Frauen nach einem Abbruch annehmen. Ich beobachte mich immer, wie ich in eine Wohnung reingehe und wie ich rausgehe: Was spüre ich im Körper, wie fühlt sich mein Herz an, wie geht es mir? Dabei merke ich schon, gottseidank, ich gehe jetzt zu einer anderen Frau mit einem Kind, das lebt. Ich brauche diesen Ausgleich.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie oft übernehmen Sie diese Art von Betreuungen?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich nehme inzwischen manche Frauen nach einem späten Abbruch nicht an, denn es geht nicht immer. Wenn ich sechs Frauen im Wochenbett betreue, kann ich eine solche Betreuung nicht zusätzlich übernehmen. Diese Frauen brauchen viel Zeit, da geht nichts schnell. Bei ihnen sitze ich lange, mindestens eine Stunde. Ich habe an die vierzig Frauen nach einem späten Abbruch aus embryopathischer Indikation betreut, nach Fetozid waren es zehn. Nachdem ich jetzt schon eine gewisse Erfahrung habe – auch mit der Anstrengung, die so eine Betreuung bedeutet – sage ich immer wieder einmal ab und entscheide mich, nein, ich muss nicht alles machen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Übernehmen auch Ihre Kolleginnen im Umkreis diese Art der Betreuung?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich weiß nur von einer Hebamme.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie werden betroffene Frauen auf Ihr Betreuungsangebot aufmerksam?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Die Vermittlung läuft über Mundpropaganda. Die Hebammen oder auch Gynäkologen empfehlen mich. Es steht auch auf meiner Website, dass ich eine Fachfrau bin zu dem Thema.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Hilft Ihnen Ihre zusätzliche Ausbildung als Psychotherapeutin und Trauerbegleiterin?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ja, das alles hilft mir natürlich. Ich arbeite mit diesen Frauen normalerweise nicht als Therapeutin, sondern als Trauerbegleiterin. Das hilft mir auch als Hebamme, sie in dieser Situation professionell zu begleiten: Zum einen mich selbst gut zu schützen, es hilft mir aber auch, dass ich Auffälligkeiten bei den Frauen erkenne und sie anspreche, dass sie sich Unterstützung holen sollten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Arbeiten Sie generell nicht therapeutisch mit diesen Frauen?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Die Frauen wissen, dass ich auch Therapeutin bin. Mit manchen habe ich über die Hebammenbetreuung hinaus auch therapeutisch gearbeitet. Sie müssen die Kosten dafür selbst tragen. Mit der erwähnten Frau, die diesen Anspruch auf Perfektion hatte, habe ich beispielsweise therapeutisch gearbeitet. Sie hatte es sich von mir gewünscht, weil sie sich niemand anderem anvertrauen wollte, außer mir und ihrem Partner.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie sehen Sie die Rolle der Hebamme bei späten Schwangerschaftsabbrüchen – vor dem Hintergrund Ihrer langjährigen Erfahrung?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber:</strong> In Hebammenkreisen ist das Thema Pränataldiagnostik mit ihren Konsequenzen für die Frau, das Paar, das Baby und die Hebamme ein Tabu. Es ist selten ein Thema bei Fortbildungen und auch nicht in der Hebammendiskussion. Ich habe dieses Thema an der Fachhochschule im Bachelorstudium Hebammenkunde unterrichtet: Bei den Studierenden gab es eine große Offenheit und auch persönliche Betroffenheit. Bei den Kolleginnen, die späte Schwangerschaftsabbrüche im Krankenhaus begleiten, gibt es dagegen wenig Reflexion, wenig Diskussion, wenig Bewusstsein. Von ihnen erhalte ich Antworten, wie: „Ja, sicher ist das Hebammenarbeit, wer soll es denn sonst machen?&#8220; Dann frage ich weiter: „Ja, aber wie geht es dir als Hebamme dabei?&#8220; „Ja, wie soll das sein?&#8220;, kommt dann als Antwort. Ich nehme schon wahr, dass es manchen Hebammen damit nicht gut geht. Sie könnten sich natürlich weigern, einen späten Schwangerschaftsabbruch zu unterstützen. Das geht – aber nur, wenn es genug andere Kolleginnen gibt, die diese Begleitung dann übernehmen. Es gibt keine Supervision dazu beziehungsweise wird sie von den Hebammen nicht angefordert. Würden die Hebammen diese Arbeit besser reflektieren, würden sie erkennen, dass sie auch für ihre eigene Befindlichkeit Unterstützung brauchen. Die Ärzte distanzieren sich und halten es danach schwer aus, wenn das Kind den Frauen gezeigt wird und der Trauerprozess durch die Hebamme unterstützt wird. Somit sind die Hebammen ganz alleine mit den Frauen beziehungsweise mit den Paaren und diesem Thema.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie könnte sich die Situation ändern?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich biete zu diesem Thema Hebammen-Fortbildungen an, dabei geht es auch um die Betreuung durch die Hebamme bei einem Abbruch nach Pränataldiagnostik – bei der Geburt und im Wochenbett zu Hause oder im Krankenhaus, wie auch nach Fehlgeburten und Totgeburten, die spontan auftreten. Vor etwa 20 Jahren, nach meiner Ausbildung zur Trauerbegleiterin, habe ich als eine der ersten Fortbildungen für Hebammen zur Trauerbegleitung bei Totgeburt angeboten.</p>



<p>Wenn ich dahinspüre, einen späten Abbruch in der Klinik zu betreuen, weiß ich nicht, wie es mir gehen würde. Ich finde diese Vorstellung nicht so einfach: Im Nebenraum liegt eine Schwangere mit drohender Frühgeburt in der 24. Schwangerschaftswoche und ich betreue einen Schwangerschaftsabbruch in derselben Schwangerschaftswoche. Ich habe den Eindruck, das ist mit den Hebammen passiert – die Pränataldiagnostik passiert ihnen und sie sind dann Teil der Ausführenden. Die Entscheidung ist im Vorfeld mit den Pränataldiagnostikern und Psychologinnen gefallen, sie werden in die Entscheidung nicht einbezogen. Und dann werden diese Frauen im Kreißsaal von uns Hebammen betreut. Mir scheint, die Kolleginnen kommen teilweise gar nicht zum Denken und zum Überlegen und sind schon mittendrin. Bei der ganzen Pränataldiagnostik habe ich oft den Eindruck, man ist immer hinterher: Es gibt schon wieder etwas Neues, noch einen früheren Test, noch eine neue Untersuchung mehr – so dass du da sehr dran bleiben musst, damit du auf dem letzten Stand der Dinge bist. Die Hebammen sind kaum oder gar nicht einbezogen. Wir sind dann die Ausführenden, die Unterstützerinnen für das Paar – sprich, wir sind bei der belastenden Arbeit dabei: der vorzeitig eingeleiteten Geburt mit einem Kind, das verstirbt oder nach einem Fetozid tot zur Welt kommt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Was sollten die Kolleginnen ändern?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Die Hebammen müssen da sehr auf sich selbst aufpassen. Sie müssen ihre Haltung analysieren und reflektieren zu diesem Thema und zu den Frauen, die sich für diesen Weg entscheiden. Es gibt auch Hebammen, die sagen: „Nein, so etwas würde ich nie machen und solche Frauen würde ich auch nie nachbetreuen!&#8220; Tatsache ist aber, dass es einfach passiert und gar nicht so selten ist, sondern wahrscheinlich sogar eher noch häufiger stattfinden wird. Wenn jetzt diese ganze Früherkennung vor der zwölften Woche stattfindet, dann wird die vorzeitige Geburt vielleicht nicht mehr im Kreißzimmer stattfinden. Wir Hebammen werden trotzdem immer wieder damit zu tun haben. Es wird immer Frauen geben, die erst spät von einer belastenden Diagnose für ihr Kind erfahren und sich dann auch spät für den Abbruch entscheiden werden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Wie sehen Sie das Problem aus Ihrer Warte als Hebammendozentin? Werden die angehenden Hebammen in der Ausbildung ausreichend auf diese Realität vorbereitet?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber:</strong> Es geht immer darum: Wie viel Bewusstsein haben die einzelnen Lehrenden dafür, wie kritisch dieses Thema den Studierenden vermittelt wird? An einigen Fachhochschulen haben sie für die Lehre Fachfrauen, die auch Psychologinnen sind, sich mit dem Thema sehr gut auskennen und auch sehr reflektiert mit den Studierenden arbeiten. An manchen Fachhochschulen wird das Thema Pränataldiagnostik nur aus der Sicht des Pränataldiagnostikers gelehrt. Das Thema sollte auch aus der Sicht von betroffenen Frauen, auch Moraltheologen, Ethikern, Genetikern und allen anderen betroffenen Fachleuten mit den Studierenden diskutiert, analysiert und reflektiert werden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Gehört denn die Betreuung von Frauen rund um die Pränataldiagnostik aus Ihrer Sicht zur Hebammenarbeit?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ja, auch das gehört zur Hebammenarbeit: Wir sind mit diesen Frauen konfrontiert. Wir sind mit Schwangeren konfrontiert, die Pränataldiagnostik machen, wir sind mit den auffälligen Befunden konfrontiert und natürlich mit den anschließenden Geburten. Wir können das nicht ausblenden. Ich kann mich zwar entscheiden, ich arbeite nicht in einem Spital, wo Pränataldiagnostik durchgeführt wird. Aber die Abbrüche finden auch in Kliniken statt, die keine Pränataldiagnostik anbieten. Es ist sinnvoll, sich vorher damit auseinanderzusetzen: Wie ist meine ethische Haltung als Hebamme zum Abbruch, zum Fetozid, zur Reproduktionsmedizin, zur Mehrlingsreduktion?</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Jede Hebamme sollte ihren individuellen Standpunkt finden, der dann auch respektiert werden sollte?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Genau. Die Möglichkeit, dass man nein sagt, bedarf im Vorfeld einer Reflexion seiner eigenen Haltung.</p>



<p>Bewusstseinsfördernde Prozesse gehören in die Hebammenausbildung. Danach kann ich immer noch sagen, ich schaue es mir an oder ich schaue es mir nicht an. Es geht um die eigene ethische Haltung. Wenn etwas unreflektiert ist, projiziert man es unter Umständen auf die Frauen, verurteilt sie beispielsweise, macht Schuldzuweisungen. Dann wird es kein gutes Miteinander geben, dann wird sich die Frau durch die Hebamme auch nicht unterstützt fühlen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Haben Sie schon einmal den ganzen Prozess von der Diagnose und der anschließenden Entscheidungsphase und der Zeit danach bei einem Elternpaar begleitet?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Meistens werde ich erst kontaktiert, wenn die Entscheidung schon gefallen ist. Bei meiner Schwangerenvorsorge habe ich nur selten erlebt, dass dann etwas nicht in Ordnung war. Zweimal habe ich diese Entscheidungskrisenzeit auch begleitet. Bei den meisten Frauen, die ich in der Schwangerenvorsorge betreue, wurde die Pränataldiagnostik schon vorher gemacht und es gab keine Auffälligkeiten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Gibt es in Wien überhaupt Hebammen, die den ganzen Prozess begleiten können?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Wenn Frauen sich sehr früh anmelden, beziehungsweise wenn die Schwangerenvorsorge schon am Beginn der Schwangerschaft durch die Hebamme durchgeführt wird, wäre das theoretisch möglich.</p>



<p>Die Krankenkasse bezahlt in Österreich aber nicht die vollständige Schwangerenvorsorge durch Hebammen, sondern nur zwei Vorsorgetermine bei geplanter ambulanter Geburt oder vier Vorsorgetermine bei geplanter Hausgeburt bis zum Geburtstermin und eine Hebammensprechstunde bei allen Frauen in der 18. bis 22. Schwangerschaftswoche. Es ist somit auch ein finanzielles Problem für die Frauen, sich regelmäßige Schwangerenvorsorge durch die Hebamme zu leisten. Der derzeitige vertragliche Stand mit dem Hauptverband der Krankenkassen ändert sich hoffentlich in den nächsten Jahren.</p>



<p>Den ganzen Prozess begleiten, das heißt von der Beratung zur Pränataldiagnostik über die Entscheidung bei auffälligem Befund bis hin zum Schwangerschaftsabbruch und das Wochenbett danach, diese Prozessbegleitung macht meines Wissens keine Hebamme in Wien.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Sollten Hebammen betroffene Frauen möglichst so umfassend begleiten?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber:</strong> Oh ja, ich finde es sehr sinnvoll, dass die Hebammen in die Entscheidungsphase mit einbezogen werden und dass sie dann mit der Frau weiter durch diesen Prozess hindurchgehen – dass sie die Frauen von Anfang an begleiten. Wir bräuchten dafür in der Ausbildung mehr Inhalte zum Thema Beratung. Es ist zu wenig, nur mit gutem Willen an diese Art der Betreuung heranzugehen. Unter Beratung verstehe ich nicht, dass eine Hebamme die Frau nur informiert, sondern dass sie sie wertfrei unterstützt, einen Weg für sich zu suchen und eine Entscheidung zu treffen. Dafür sind die meisten Hebammen nicht ausgebildet. Denn sonst stülpe ich unter Umständen der Frau wieder das über, was ich selbst für richtig halte. Wissen dahingehend, wie man eine Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch bei der Geburt begleiten kann, bekommen die Hebammen in der Ausbildung. Aber für die Schwangerschaft, für die Schwangerenvorsorge bräuchte es noch einmal eine zusätzliche Beraterinnenausbildung, um diesen Prozess der Entscheidungsfindung auch begleiten zu können.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Wäre das ein Inhalt für die Masterausbildung?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber:</strong> Ja, genau! Beratung in schwierigen Situationen – egal wann: vor der Schwangerschaft, in der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett, im ersten Jahr nach der Geburt. Bei der Beratung brauchen die Hebammen noch sehr viel mehr Wissen. Wir begleiten ja Frauen, Paare, Familien in vielen schwierigen Situationen, wofür wir eigentlich zu wenig ausgebildet sind.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Herzlichen Dank, Renate Mitterhuber, für das offene Gespräch zu diesem häufig verschwiegenen Thema!</p>



<p><strong>Die Interviewte</strong><br>Renate Mitterhuber MSc ist akademisch geprüfte Lehrhebamme, Still- und Laktationsberaterin IBCLC, ausgebildete Psychotherapeutin und Trauerbegleiterin. An der Donauuniversität in Krems studierte sie Pflegepädagogik. Sie ist Mitbegründerin des Geburtshauses Nussdorf in Wien, in dem sie zwölf Jahre tätig war. Von 2003 bis 2009 war sie angestellte akademische Lehrhebamme an der Fachhochschule Wien. Seit Mai 2009 arbeitet sie als freiberufliche Dozentin an mehreren Fachhochschulen in Österreich. Außerdem ist sie als freiberufliche Hebamme in der Praxis, insbesondere in der Wochenbettbetreuung tätig.</p>
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			</item>
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		<title>Schmerz und Schuld</title>
		<link>https://viktoria11.de/schmerz-und-schuld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Feb 2016 15:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Renate Mitterhuber]]></category>
		<category><![CDATA[Schwangerschaftsabbruch]]></category>
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					<description><![CDATA[Eine Wiener Hebamme, Psychotherapeutin und Trauerbegleiterin erzählt von ihrer Wochen­bettbetreuung bei Frauen, die sich zu einem späten Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, manchmal mit Fetozid. Schon bei der ersten Begleitung spürte sie, dass diese Art von Betreuung eine andere Dimension haben würde. Katja Baumgarten: Sie betreuen Frauen nach einem späten Schwangerschaftsabbruch im Wochenbett zu Hause. Wie oft<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/schmerz-und-schuld/"><span class="screen-reader-text">"Schmerz und Schuld"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Eine Wiener Hebamme, Psychotherapeutin und Trauerbegleiterin erzählt von ihrer Wochen­bettbetreuung bei Frauen, die sich zu einem späten Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, manchmal mit Fetozid. Schon bei der ersten Begleitung spürte sie, dass diese Art von Betreuung eine andere Dimension haben würde.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Sie betreuen Frauen nach einem späten Schwangerschaftsabbruch im Wochenbett zu Hause. Wie oft haben Sie das bislang erlebt?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich betreue neben den Frauen mit gesunden Kindern auch Wöchnerinnen nach Schwangerschaftsabbrüchen aus embryopathischer Indikation – bislang etwa 40 Frauen, vielleicht auch mehr. In Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch aus embryopathischer Indikation juristisch möglich, wenn aufgrund der Pränatalen Diagnostik „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“. In Deutschland fällt dies unter die „medizinische Indikation“.</p>



<p>Diese speziellen Betreuungen haben sich von selbst ergeben, ohne dass ich aktiv geworden bin. Nachdem ich von meiner Ausbildung her Hebamme, Trauerbegleiterin und Psychotherapeuten bin, habe ich seit 1986 immer wieder auch Frauen nach Totgeburten betreut, um sie im Trauerprozess zu unterstützen – bislang etwa 30 Frauen nach Totgeburten und etwa 10 bis 15 Frauen nach Fehlgeburten. Irgendwann sind dann auch die Betreuungen der Frauen dazugekommen, die einen späten Schwangerschaftsabbruch hinter sich hatten, manchmal auch mit Fetozid. Diese Frauen verlassen meistens schnell die Klinik, weil sie hier in Wien in den Krankenhäusern auf der Geburtshilfe­station untergebracht sind – sie werden im Kreißsaal betreut – und wollen dann sehr schnell heimgehen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Seit wann betreuen Sie diese besonderen Wöchnerinnen?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Seitdem es die Pränataldiagnostik mit den Konsequenzen dazu gibt. Die Betreuung nach Fetozid mache ich seit 2003. Ich wusste damals zwar, dass es den Fetozid gibt, hatte mir aber noch keine Gedanken gemacht, wie das genau vor sich geht und wie es von den Frauen beziehungsweise den Paaren erlebt wird.</p>



<p>Dann hatte ich plötzlich eine Frau zur Betreuung, die gerade einen Fetozid hinter sich hatte. Es war der bisher späteste Schwangerschaftsabbruch bei einer Frau, die ich betreut habe. Sie war in der 33. Woche schwanger. Ich erinnere mich noch genau, wie sie angerufen hat: „Ich hatte eine Geburt nach einem Fetozid und gehe jetzt nach Hause. Ich suche eine Hebamme, die mich betreut.“ Erst nach dem Telefonat und meiner Zusage habe ich realisiert, dass sie Fetozid gesagt hatte. Sofort habe ich in der Fachliteratur recherchiert und gelesen, was mich erwartet. Ich habe gleich gemerkt: Das ist noch einmal eine ganz andere Dimension. Ich hatte bis dahin öfter Frauen nach Totgeburten betreut. Ich sage immer Totgeburt, auch wenn das Kind noch sehr klein ist, denn es ist ja eine Geburt und keine „Fehl“-geburt. „Kann ich das überhaupt?“, habe ich mich gefragt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie ging es dieser Wöchnerin?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Als ich diese Frau besucht habe, ging es ihr psychisch sehr schlecht. Die Entscheidung zum Abbruch ihrer Schwangerschaft war aufgrund einer embryopathischen Indikation getroffen worden. Ihr Kind hatte einen angeborenen Herzfehler, der nicht mit dem Leben vereinbar war. Ich habe mir erzählen lassen, wie sich der Fetozid abgespielt hat: Durch einen Herzstich war das Kind vor der Geburt getötet worden – unter Ultraschallsicht – und sie hatte auch zugeschaut. Nur während die Spritze in das Herz ihres Kindes eingedrungen war, hatte sie nicht hingeschaut. Ihr Mann hatte sich auch das angeschaut.</p>



<p>Ihr war gesagt worden, die Geburt werde danach eingeleitet und dann käme das Kind. Was sie nicht wusste: Sie war drei Tage im Kreißzimmer mit einer Einleitung. Das hat nicht gleich funktioniert, es hat einfach gedauert und das war traumatisch für sie. Sie wusste vorher nicht, dass sie dann rundherum alle Geburten mitkriegt von den Kindern, die leben.</p>



<p>Ich habe sie gefragt: „Warum haben Sie Ihr Kind nicht ausgetragen? Wenn man weiß, das Kind hat einen Herzfehler, mit dem es nicht überleben kann, dann wird es sowieso versterben.“ Diese Alternative hatte nicht zur Debatte gestanden, sondern ihr war eher gesagt worden: „Sie werden doch jetzt nicht noch acht Wochen schwanger sein? Das hat doch keinen Sinn, das kann man beenden.“ Auch vom Pränataldiagnostiker ist ihr das so gesagt worden. Es war auch der Wunsch ihres Vaters und ihres Ehemannes, hat sie zu mir gesagt. Sie ist von den drei Männern bei der Entscheidung bestimmt worden. Sie sagte: „Ich bin gar nicht zum Denken gekommen – das war für die ganz klar.“</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Wie konnten Sie dieser Frau helfen?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich habe viel mit ihr gesprochen, weil ich das Gefühl hatte, dass sie emotional gar nicht nachvollzogen hatte, was passiert war. Der Schwangerschaftsabbruch war eine rationale Entscheidung der anderen gewesen und sie hatte zugestimmt. Als ich am dritten Tag bei ihr war, hat sie während sie erzählte, was sie erlebt hatte, eine Panikattacke bekommen – mit Atemnot, Luft anhalten und Schütteln. Ich fragte sie, ob sie so etwas schon einmal erlebt habe, und sie erwiderte, ja, das kenne sie von einer früheren psychischen Erkrankung. Wir haben dann ein Notfallprogramm entwickelt, was zu tun ist, wenn sie wieder Angstzustände bekommt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>War die seelische Verfassung der Frau bei der Entscheidung und der Behandlung berücksichtigt worden?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber:</strong> Ich habe sie gefragt: „Wurden Sie nach Ihren früheren psychischen Problemen gefragt? Ist dahingehend eine Anamnese gemacht worden? War klar, dass die Panikattacken wieder auftauchen könnten, wenn Sie so ein dramatisches Erlebnis haben – was ein später Schwangerschaftsabbruch ja ist?“ Sie sagte: „Nein.“</p>



<p>Jetzt hätte ich gerne ihren Pränataldiagnostiker hier, habe ich gedacht, damit er sieht, wie es dieser Frau geht. Diese Entscheidung war wenig reflektiert worden, es gab nur ein One-way-Ticket. Das Kind hatte einen Herzfehler, mit dem es nicht hätte überleben können. Es schien selbstverständlich zu sein, dass man dann die Schwangerschaft abbricht – man braucht doch mit einem Kind, das ohnehin dem Tod geweiht ist, nicht mehr schwanger sein. Eine andere Möglichkeit war kein Thema gewesen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Hatte die Frau die Entscheidung der anderen denn zweifelsfrei akzeptiert?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich hatte den Eindruck, Zweifel sind für sie dann doch aufgetaucht – sicher auch durch diese drei Tage im Kreißsaal. Sie hatte angenommen, die Geburt leitet man ein, fünf Stunden später ist das Kind geboren und dann geht sie wieder nach Hause. Dass sie damit so lange zu tun haben würde, wusste sie nicht.</p>



<p>Das war meine erste Erfahrung mit einem Fetozid. Zugleich war es die dramatischste Geschichte, auch weil die Schwangerschaft schon so weit vorangeschritten war. Die Frau hatte in der 28. Woche von dem schweren Herzfehler ihres Kindes erfahren. Die Diagnose war in einem Pränataldiagnostikzentrum in Wien gestellt worden. Daraufhin war sie zu einem Pränataldiagnostikzentrum nach Linz überwiesen worden, dort sind die Herzspezialisten. Die Ärzte haben die Diagnose bestätigt und gleich angeboten, sie würden den Abbruch durchführen. Dann ist sie noch in ein anderes Pränataldiagnostikzentrum in Wien gegangen, wo die Diagnose ebenfalls bestätigt wurde. Schließlich ist der Fall vor eine Ethikkommission gebracht worden. Die Frau ist von der 28. bis zur 33. Schwangerschaftswoche gegangen, bis die Entscheidung getroffen worden ist. Sie und auch ihr Partner hatten das Gefühl, dass jedes dieser drei Häuser daran interessiert war, dass der Schwangerschaftsabbruch bei ihnen gemacht wird. Ihnen sei sehr großzügig in allen drei Kliniken angeboten worden, dass sie gleich dortbleiben könnten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie haben die anderen Frauen den Fetozid erlebt?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Die anderen Frauen, die ich nach einem Fetozid betreut habe, hatten kürzere Schwangerschaften gehabt. Manche Frauen haben gesagt, sie hätten bei dem Fetozid nicht hingeschaut. Eine Frau wusste, ihr Kind hatte drei Herzstiche gebraucht. Es war nicht gleich gestorben, es hatte ziemlich lange gedauert, bis ihr Kind nicht mehr gelebt hat. Sie hatte sich das ganz leicht vorgestellt – sie hatte gedacht, ein Stich und dann ist es vorbei. Das war aber nicht so.</p>



<p>Eine Frau hat mir erzählt, ihr Pränataldiagnostiker, eigentlich ein routinierter Spezialist, hatte während des Fetozids geweint. Das hat sie sehr berührt und ihr auch geholfen, das hat es ihr leichter gemacht. Er hat geweint und sie hat auch geweint. Ich war erstaunt, wie ist das möglich? Ich mache etwas, das mich sehr bewegt, entgegen meinem Herzen, und ich mache es dennoch? Ich habe bislang etwa zehn Frauen nach einem Fetozid im Wochenbett betreut. Sie waren in der 23. oder 24. Schwangerschaftswoche oder darüber. Bei jüngeren Schwangerschaften, wenn man davon ausgehen kann, dass das Kind ohnehin nicht überleben wird, findet ja kein Fetozid statt. Ich bitte die Frauen, wenn ich komme: „Erzählen Sie mir, was ist bisher alles geschehen, wann und von wem wurde diagnostiziert, wie sind Sie schwanger geworden, wie ist das alles abgelaufen?“ Ich lasse sie reden, um mir ein Bild zu machen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie unterscheidet sich die Betreuung von Frauen nach einem späten Schwangerschaftsabbruch von der Betreuung nach einer schicksalhaften Totgeburt?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Mir fällt ein Unterschied auf: Frauen, die selbst entscheiden, die Geburt einzuleiten und über die Geburt ihr Kind versterben zu lassen, weil es eine schwere Behinderung oder eine für sie oder für das Kind nicht lebensmögliche Einschränkung mitbringen würde, fragen mich, wenn sie mir ihre Erlebnisse erzählt haben: „Was hätten Sie gemacht?“ Da merke ich, es geht um die Schuldfrage. Sie bestätigen mir zwar in jedem zweiten Satz, sie würden es wieder tun. Trotzdem habe ich das Gefühl, da ist einerseits der Kopf und die rationale Entscheidung: „Ich will kein behindertes Kind“. Das argumentieren sie dann auch. Andererseits gibt es vielleicht auch noch eine andere unausgesprochene Seite …</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Können Sie den Entscheidungen der Frauen immer innerlich folgen?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Eine Frau hat mir einmal gesagt: „Wissen Sie, ich bin eine Perfektionistin und ich will ein perfektes Kind. Ein Kind mit Down-Syndrom kommt für mich nicht in Frage.“ Das konnte ich nicht nachvollziehen. Ich habe meine Zweifel, ob einem das Leben bei solch einem Anspruch nicht einmal einen Strich durch die Rechnung macht. Aber meist kann man nachempfinden, dass sich die Frauen in großer Not befinden, dass sie allein sind oder einen Partner haben, der sie nicht unterstützt. Oft hatten sie auch zu wenig Zeit, sich zu informieren: Was bedeutet diese Form der Behinderung genau, wie lebt es sich damit? Es sind meist sehr schnelle Entscheidungen, innerhalb von ein paar Tagen. Die Frauen kennen meine Einstellung zu dem Thema nicht. Ich habe das Gefühl, sie rechtfertigen sich. Ich sage immer: „Wissen Sie, für mich ist das alles in Ordnung. Ich bin da, um Sie zu begleiten.“ Das spüren sie ohnehin. Trotzdem gibt es diese unbewusste oder bewusste Schuld: „Ich habe das entschieden.“</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Die Entscheidung zu treffen, ist die eine Seite – sie dann wirklich zu vollziehen noch ein ganz anderer Schritt …</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Bei einer Frau, die ich betreut habe, wurde der Schwangerschaftsabbruch medikamentös mit Mifegyne eingeleitet. Bei ihrem Kind war eine Spina bifida diagnostiziert worden. Eine Gynäkologin sei gekommen, erzählte sie mir, habe ihr die Tablette gegeben und gesagt: „Die nehmen Sie jetzt gleich. Ich bleibe hier so lange stehen, bis Sie sie eingenommen haben.“ Die Frau fühlte sich unter Druck gesetzt: Sie habe sich überrumpelt gefühlt. Das sei sehr dramatisch für sie gewesen, weil sie eigentlich das Gefühl gehabt habe, sie brauche noch Zeit. Klar, hatte sie entschieden, dass sie diesen Weg geht. Sie hat zu mir gesagt: „Ich war mir bewusst, mit dem Schlucken der Tablette bringe ich dieses Kind um. Dafür hätte ich einfach Zeit gebraucht.“ Ich habe mit der betreffenden Gynäkologin guten Kontakt und habe ihr damals Rückmeldung gegeben: „Warum machst du das so? Warum legst du die Tablette der Patientin nicht hin? Was könnte die Frau denn tun mit dieser Tablette? Wenn sie sie wegschmeißt, ist es auch eine Entscheidung.“ Der Ärztin war es gar nicht bewusst gewesen. Es gibt noch sehr viel Unbewusstes auch auf Seiten des Personals.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Trauern die Frauen nach einem späten Abbruch anders als Frauen nach einer Totgeburt?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Oft erlebe ich einen großen Schmerz. Die Frauen weinen viel, wenn sie mir von ihrem Abbruch erzählen. Es ist ein Unterschied gegenüber den schicksalhaften Totgeburten, es ist nicht die leichtere Variante. Ich frage die Frauen: „Wer weiß noch davon?“ Bei den meisten ist es außer dem Partner niemand. Es ist die Ausnahme, dass eine Frau sagt: „Die Verwandtschaft und die KollegInnen am Arbeitsplatz wissen es auch, dass ich diese Entscheidung getroffen habe.“ Für den Trauerprozess ist es dann oft schwierig, sich zu sozialisieren. Das Umfeld ist dann sehr klein, in dem man darüber reden und auch traurig sein kann. Auch ein solcher Verlust braucht einen Trauerprozess.</p>



<p>Ich ermutige alle Paare, ihr Kind zu bestatten – zum Beispiel im Familiengrab oder in einem Gemeinschaftsgrab. All die Trauerrituale, die ich auch bei Kindern empfehle und unterstütze, die sich in der Schwangerschaft von selbst verabschiedet haben, können auch nach einem Abbruch wichtig sein.</p>



<p>Auch als Hebammenlehrerin habe ich versucht, in der Ausbildung zu vermitteln, wie wichtig es ist, diesen Trauerprozess schon bei der Betreuung der vorzeitig eingeleiteten Geburt zu unterstützen: Die Frauen sollten ihre verstorbenen Kinder sehen und sich verabschieden können. Die Kinder sollten möglichst lange bei ihnen bleiben können, sie sollten ein Bild haben und einen Fußabdruck. Darauf wird heute wirklich gut geachtet. In den Pränataldiagnostikzentren gibt es auch eine große Achtsamkeit von Seiten der Hebammen. Die Gynäkologen gehen teilweise noch nicht so gut damit um: Sie sind entweder abwesend oder halten es schlecht aus, wenn das Baby nach der Geburt noch einige Stunden bei den Eltern bleibt und sie ihr Baby berühren, anfassen und genau anschauen und bei sich haben, so lange sie es wollen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wo werden die Kinder normalerweise bestattet?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Es gibt in Wien die Möglichkeit, die Kinder in einem gemeinschaftlichen Grab mit anderen zusammen in einem Sarg zu bestatten. Es kostet nichts und die Familien können dabei sein. Diese Beisetzungen finden alle paar Monate statt. Manche Eltern haben ein eigenes Grab. Ich motiviere sie, ein eigenes Begräbnis für ihr Kind zu gestalten. Meistens findet es ungefähr zwei bis vier Wochen nach der Geburt statt. Ich bereite die Eltern auf die Bestattung vor, auf die Rituale, die man im Vorfeld machen kann. Auch darauf, wie die Geschwisterkinder mit einbezogen und auf das Begräbnis vorbereitet werden können.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie geht es den Frauen längerfristig?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich betreue die Frauen meistens so lange, bis das Begräbnis stattgefunden hat. Danach komme ich noch einmal, um zu sehen, wie es ihnen geht. Ich empfehle ihnen, Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, um das Erlebnis zu verarbeiten. Ein halbes Jahr später rufe ich noch einmal an. Den meisten Frauen geht es dann noch nicht gut.</p>



<p>Manche versuchen, gleich wieder schwanger zu werden, um das Erlebte zu verdrängen. Bei einer Frau beispielsweise hatte ich diesen Eindruck. Ihr Mann weinte immer, wenn ich dort war, sie niemals. Sie war sehr hart zu sich selbst. Dieser Frau hatte ich Psychotherapie empfohlen. Mir schien, sie lässt gar nichts in sich hinein. Nach einem halben Jahr habe ich sie getroffen: Da war sie schon wieder schwanger. Als ich fragte, wie es ihr geht, erzählte sie mir, dass sie in der Nacht wach wird, weil sie von dem Kind träumt, das sie beim Abbruch verloren hatte. Wie sie dann aufspringt und mit dem Kopf an die Wand schlägt, bis die Stirn blutig ist. Sie war auch verletzt, als ich sie sah. Ich habe zu ihr gesagt: „Ein Schwangerschaftsabbruch mit einem Fetozid ist sehr traumatisch. Das macht etwas in der Seele, dann kann es zu solchen Panikattacken kommen. Jetzt sind Sie schwanger und noch sensibler dafür. Bitte gehen Sie in Psychotherapie. Das andere Kind sollte erst einmal verabschiedet werden mit allem, was dazugehört, bevor das neue Kind kommt.“ Ich weiß nicht, ob sie meinen Rat angenommen hat. Ich habe ihr – wie schon nach der Geburt – wieder eine Telefonnummer gegeben, wo sie psychotherapeutische Hilfe bekommen kann.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie wichtig ist professionelle Trauerbegleitung?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Die Trauer ist ein Prozess, auf den man sich einlassen kann oder auch nicht. Ich empfehle allen Frauen Psychotherapie und erkläre ihnen, wie wichtig es ist, für die psychische und körperliche Gesundheit in dieser schweren Zeit therapeutische Begleitung zu haben. Der Verstand verarbeitet schnell, aber die Seele braucht viel Zeit, sie braucht Seelenhygiene: das viele darüber Reden und Weinen und auch Niederschreiben – alles, was auch sonst bei Trauerprozessen hilfreich ist.</p>



<p>Ich komme zu den Frauen nach Hause: Der Hebammenteil ist, über die Schwangerschaft und die Geburt zu reden, wie alles verlaufen ist, und sie bei den guten Erinnerungen an die Schwangerschaft und Geburt zu stärken. Ich schaue mir die Brust, die Rückbildung und Wundheilung an, berate und informiere und empfehle den Frauen Schonung, weil ja auch Zeit für die körperliche Heilung nötig ist. Alles andere ist Trauerbegleitung, dass die Frauen darüber reden können, dass ich sie unterstütze, diesen Weg zu gehen, indem ich Dinge anspreche, die ihnen vielleicht gar nicht so bewusst sind.</p>



<p>Viele haben die Möglichkeit, in der Klinik, wo sie ihr Kind geboren haben, Gespräche mit Psychologinnen in Anspruch zu nehmen: ein beratendes Gespräch vor der Geburt und ein weiteres Gespräch sechs Wochen nach der Geburt. Dieses Angebot nehmen manche Frauen an. Andere sagen: „Nein, ich möchte nicht wieder zurück an diesen Ort.“</p>



<p>Es ist ein Tabu, über den Abbruch zu sprechen – beispielsweise auch in Erfahrungsaustausch mit anderen betroffenen Eltern zu gehen. Mann und Frau sind auch dadurch alleine, weil es nur wenige Menschen gibt, die die Entscheidung und den Schwangerschaftsabbruch begleitet haben – Verbündete. Ich besuche die Frauen im Wochenbett, aber ich betreue die Geburt der Frau nicht. Ich erlebe oft, dass die Frauen sehr gerne mit der Hebamme, die bei der Geburt dabei war, reden oder in Kontakt bleiben würden. Sie ist eine der wenigen Menschen, die ihr Kind gesehen und die diesen Prozess begleitet hat. Aber diese Kolleginnen machen keine Nachbetreuung bei diesen Frauen. Warum, weiß ich nicht.</p>



<p>Ich erinnere mich an eine Frau, die immer wieder gesagt hat, dass sie mit der Hebamme, die bei der Geburt dabei war, so zufrieden war und sie gerne noch einmal wiedersehen möchte. Meine Kollegin hatte davor große Angst. Ich sagte ihr: „Da wird nichts Schlimmes kommen, ich bin dabei. Es würde der Frau für ihren Heilungsprozess helfen.“ Sie ist dann mitgefahren. Es war sehr rührend, sie haben beide geweint, das war wirklich sehr gut. Ich habe versucht, sie zu motivieren, diese Frauen selbst im Wochenbett zu betreuen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Ist es in Wien prinzipiell nicht vorgesehen, dass die Klinikhebammen auch ambulante Wochenbettbetreuung anbieten?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Doch, das könnten sie tun. Aber sie machen es nicht, weil es eine belastende Arbeit ist. Das ist schon bei den Totgeburten so und bei Abbrüchen erst recht. Ich habe diese Hebammenkollegin später einmal gefragt, ob sie noch öfter Frauen im Wochenbett betreut hat und sie sagte: „Nein, das habe ich nur einmal gemacht und auch nur, weil du mit dabei warst. Alleine würde ich mir das nicht zutrauen.“ Da gibt es eine große Angst und Unsicherheit. Von vielen Hebammenkolleginnen weiß ich, sie machen diese Betreuungen generell nicht. Es hat noch einmal eine andere Qualität als bei Totgeburten. Bei Totgeburten ist der Schmerz einfach präsent. Es wird geweint, geflucht, gestöhnt und gejammert und dann auch wieder gelacht. Der normale Trauerprozess.</p>



<p>Bei diesen Frauen ist es sehr viel schwieriger. Sie fangen an zu weinen und dann kommt ein „aber“. Es wird immer gleich wieder auf der rationalen Ebene erklärt. Das Weinen, der Schmerz, das darf nicht sein, denn „ich hab es ja selbst entschieden“. Das ist bei Frauen nach Totgeburten nicht so. Da hat sich etwas schicksalhaft vollzogen, die Schmerzen gehören dazu. Da musst du durchgehen. Die Frauen nach Fetozid ermutige ich: „Bleiben Sie einmal bei diesem Gefühl. Sie haben eine Entscheidung treffen müssen, die man als Mensch schwer treffen kann. Das geht natürlich ins Herz.“</p>



<p><strong>Die Interviewte</strong><br>Renate Mitterhuber MSc ist akademisch geprüfte Lehrhebamme, Still- und Laktationsberaterin IBCLC, ausgebildete Psychotherapeutin und Trauerbegleiterin. An der Donauuniversität in Krems studierte sie Pflegepädagogik. Sie ist Mitbegründerin des Geburtshauses Nussdorf, in dem sie zwölf Jahre tätig war. Von 2003 bis 2009 war sie angestellte akademische Lehrhebamme an der Fachhochschule Wien. Seit Mai 2009 arbeitet sie als freiberufliche Dozentin an mehreren Fachhochschulen in Österreich. Außerdem ist sie als freiberufliche Hebamme in der Praxis, insbesondere in der Wochenbettbetreuung tätig.</p>
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			</item>
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		<title>Nur Zuwendung hat Zukunft</title>
		<link>https://viktoria11.de/nur-zuwendung-hat-zukunft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 May 2005 15:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerd Eldering]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten hat mit Dr. Gerd Eldering über die Veränderungen im Gesundheitswesen gesprochen. Der innovativ denkende Frauenarzt sieht gute Chancen für eine Geburtshilfe, die die Familie in den Mittelpunkt stellt und dennoch die künftigen ökonomischen Herausforderungen besteht Katja Baumgarten: Warum haben Sie im Juni 2003 Ihre Tätigkeit als Chefarzt im Vinzenz-Palotti-Hospital Bensberg niedergelegt? Dr. Gerd<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/nur-zuwendung-hat-zukunft/"><span class="screen-reader-text">"Nur Zuwendung hat Zukunft"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Katja Baumgarten hat mit Dr. Gerd Eldering über die Veränderungen im Gesundheitswesen gesprochen. Der innovativ denkende Frauenarzt sieht gute Chancen für eine Geburtshilfe, die die Familie in den Mittelpunkt stellt und dennoch die künftigen ökonomischen Herausforderungen besteht</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Warum haben Sie im Juni 2003 Ihre Tätigkeit als Chefarzt im Vinzenz-Palotti-Hospital Bensberg niedergelegt?</strong></p>



<p><strong>Dr. Gerd Eldering: </strong>Die Gründe, die Klinik zu verlassen, obwohl mein Vertrag noch längst nicht erfüllt war, sind mehrschichtig. Erstens haben wir in unserer geburtshilflichen Abteilung mit dem, was wir in den letzten 20 Jahren aufgebaut haben, das erreicht, was man erreichen konnte. Wir standen am Ende dieser Entwicklung. Das bedeutete für mich gleichzeitig wieder einen Aufbruch. Ich hatte die Vision, gegebenenfalls noch einmal die Geburtshilfe im Krankenhaus komplett umzustrukturieren und ein neues System in das Krankenhauswesen zu implementieren. Ich stand also vor der Entscheidung, ob ich jetzt ein neues Konzept initiieren sollte oder ob ich das vorhandene Konzept einfach weiterführe und die finanziellen und sonstigen Früchte daraus in den nächsten fünf Jahren bis zum Beginn meiner Pensionierung ernten sollte. Letzteres war mir zu wenig. Ersteres, ein geburtshilflicher Neuanfang, wäre zwar interessant gewesen, ließ sich aber nicht realisieren. Ich fand nicht die entsprechenden kompetenten Partner, die bereit gewesen wären, mein Konzept, beispielsweise als Modell-Projekt, zu realisieren. Die Geschäftsführungen und die Verwaltungen der Krankenhäuser waren mit der Einführung der DRGs anderweitig absorbiert &#8211; Qualitätsmanagement-Zentren einzuführen, Brustzentren aufzubauen und so weiter. Es gab zu wenig freie Kapazitäten, um meine Idee zu realisieren.</p>



<p><strong>Worin besteht Ihr Konzept für eine Umstrukturierung?</strong></p>



<p>Es macht keinen Sinn, wenn eine Frau, die keine medizinische Hilfe benötigt, in einem hoch technisierten Krei§saal mit einem Stab an Hebammen und Ärzten entbindet. Während eine andere Frau, die sich gleichzeitig im Kreißsaal nebenan befindet, nicht die medizinische Versorgung bekommt, die sie bekommen müsste, weil eine Hebamme und die Ärzte gleichzeitig zwei bis drei, manchmal sogar vier Frauen auf einmal betreuen müssen. Das ist auch ökonomisch gesehen absolut sinnlos. 60 Prozent aller Frauen, die ohne Risiko zur Geburt kommen, müssen in solche &#8211; zum Teil auch abstoßende Kreißsäle gehen, wo sie sich innerlich nicht verbunden fühlen, um den Akt des Gebärens zu vollbringen. Sie fühlen sich dabei durch die medizinische Präsenz gestört. Sie könnten eigentlich wunderbar in Geborgenheit ihr Kind bekommen und diesen schöpferischen produktiven Akt ungestört vollziehen. Das können Krankenhäuser zurzeit mit der üblichen Ausstattung &#8211; personell und räumlich nicht bieten.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/Eldering4_200.jpg" alt="" class="wp-image-3293"/></figure>



<p><strong>Was wäre die Alternative?</strong></p>



<p>Meine Idee ist folgende: Jede Frau, die sich für den Geburtsort ihres Kindes entscheidet, sollte diese Entscheidung auch nach medizinischen Gesichtspunkten treffen. Eine Frau ohne Risiko für die Geburt sollte nicht in der Klinik entbinden, sondern entweder zu Hause oder in einem Geburtshaus &#8211; das idealerweise in oder an der Klinik angesiedelt wäre, um Transportwege zu vermeiden und um sofortige medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Ob eine Frau eine &#8222;No-risk-Geburt&#8220;, eine &#8222;Low-risk&#8220;- oder &#8222;High-risk-Geburt&#8220; zu erwarten hat, wird durch eine gemeinsame Untersuchung und Beurteilung nach ausschlie§lich medizinischen Gesichtspunkten mit der Hebamme und einem Arzt entschieden. Für Frauen ohne Risiko sind die Krankenhäuser momentan einfach nicht speziell gerüstet. Frauen mit hohem Geburtsrisiko entbinden selbstverständlich in der Klinik &#8211; mit der Betreuungsperson Hebamme, aber auch mit der medizinischen Kompetenz der Ärzte. Frauen mit einer &#8222;Low-risk-Geburt&#8220; können beispielsweise in einem Geburtshaus im Krankenhaus nur mit einer Hebamme ohne ärztliche Betreuung entbinden. Falls sich aus einer Low-risk-Geburt eine High-risk-Geburt entwickelt, wird die Frau in den Kreißsaal transferiert, wo sie mit entsprechend hoher medizinischer Kompetenz versorgt werden kann. Genauso muss eine Frau, deren Geburt zunächst als High-risk eingestuft worden ist, die Möglichkeit haben, in die Low-risk- oder No-risk-Gruppe zu wechseln. Die Einschätzungen müssen transparent bleiben und dürfen nicht starr sein. Dieses zu realisieren, erfordert ein hohes Ma§ an fachlicher Kompetenz und gegenseitigem Respekt aller begleitenden Geburtshelfer: Hebammen und Ärzte. Mit diesem Konzept können Kosten gespart werden. Und so könnten die Frauen, die eine High-risk-Geburt vor sich haben, eine Eins-zu-Eins-Betreuung durch die Hebammen und Ärzte erhalten.</p>



<p><strong>Gerade Frauen mit Risikogeburten brauchen besonders viel Zeit, Zuwendung und menschlichen Rückhalt. Können Hebammen das in einem normalen Kreißsaal dann noch leisten &#8211; wird das bezahlbar bleiben?</strong></p>



<p>Auf lange Sicht ist das sicher bezahlbar. Gerade deswegen muss das System dringend umstrukturiert werden. Die Hebammen im Kreißsaal müssen andere Aufgaben bekommen. Es ist ja Unsinn, dass Hebammen Dinge tun müssen, wie beispielsweise die Vorräte im Kreißsaal aufzufüllen. Das können andere machen. In der High-risk-Gruppe ist eine Eins-zu-Eins-Betreuung erforderlich. Die wird gegenwärtig nicht geboten. Durch eine mangelhafte Betreuung kann der Gesundheitszustand von Mutter oder Kind Schaden nehmen. Wenn man das einkalkuliert, ist der andere Weg sicher bezahlbar. Man spart ja auf der anderen Seite das medizinische Angebot für die Frauen ein, die keine medizinische Hilfe brauchen. Die außerklinisch tätige Hebamme bekommt ihre Gebühr für die Geburtshilfe und die Fallpauschale wird nicht abgerechnet. Möglicherweise müsste &#8211; fernab von den üblichen Mischkalkulationen &#8211; die Fallpauschale der Krankenhäuser für die Risikogeburten dann erhöht werden und für die Geburten im Geburtshaus ohne ärztliche Hilfe gesenkt werden.</p>



<p><strong>Können Hebammen die Frauen überhaupt noch mit der geburtshilflich nötigen Ruhe begleiten?</strong></p>



<p>In der Hausgeburtshilfe oder Geburtshausbetreuung gibt es das natürlich oder auch in den von Hebammen geleiteten Kreißsälen. Die sind vom routinemäßigen medizinischen System abgekoppelt. Ein von Hebammen geleiteter Kreißsaal kommt ohne Ärzte &#8211; und damit auch ohne den Konflikt &#8222;Arzt &#8211; Hebamme&#8220; aus. Im herkömmlichen System gibt es immer einen Konflikt, weil die Machtposition der Ärzte zu ihren Gunsten ausfällt. Ein von Hebammen geleiteter Kreißsaal hat die Chance, mit Zuwendung, aber dennoch mit fachlicher Kompetenz, den Frauen das zu geben, was sie in sich tragen, nämlich eine &#8222;Nicht-Risikogeburt&#8220; zu erleben &#8211; jedenfalls ist dies das Ziel. Diese Geburtshilfe ist vom üblichen Medizinbetrieb entkoppelt. Jeder stellt das zur Verfügung, was er kann. Entscheidend ist natürlich, dass die Hebammen auch die Größe haben müssen, sich zu entkoppeln und die Verantwortung zu übernehmen. Auf der anderen Seite müssen Hebammen auch die notwendige Fachkompetenz haben und sie müssen ihre Grenzen kennen. Leider überschreiten manche Hebammen ihre Möglichkeiten, weil sie die Frauen vor den Ärzten schützen wollen. Das ist gefährlich. Umgekehrt sollte es für Ärzte selbstverständlich sein, den Hebammen &#8211; natürlich auch den Frauen &#8211; zu helfen, ein geburtshilfliches Problem zu bewältigen. Die Ausbildungsgänge und das Selbstverständnis der beiden Berufsgruppen sind unterschiedlich. Es darf kein Konkurrenzdenken entstehen, wie man es häufig sieht: Die Hebammen denken, sie kommen ohne Ärzte aus und die Ärzte betrachten die Hebammen als Fußvolk. Hier ist eine gemeinsame Supervision angesagt!</p>



<p><strong>Der Wert der Hebammenarbeit wird noch immer nicht überall als selbstständige Qualität in der Geburtshilfe respektiert.</strong></p>



<p>Deswegen können sich heute auch noch manche Krankenhäuser und Ärzte erlauben, &#8222;Schwester&#8220; zu einer Hebamme zu sagen, wie in einer Klinik, die ich kürzlich besucht habe: Dort werden alle Hebammen mit &#8222;Schwester&#8220; angesprochen. Das bedeutet etwas: Entsprechend wird die Geburtshilfe dort sein. Aber sie haben wunderbare neue Krei§säle &#8211; mit Sternenhimmel und so weiter. Frauen, die entbinden, brauchen keinen Sternenhimmel und kein Design des 30. Jahrhunderts. Sie brauchen eine Ecke, eine Höhle, Geborgenheit &#8211; nicht so einen offenen Kreißsaal, wo jeden Moment die Tür aufgehen kann und die Frau in ihrer Produktivität gestört wird. Die Marketing-Mentalität vieler Kliniken besagt: &#8222;Wir haben ein breites Bett, eine Badewanne, ein Seil von oben, einen Gebärhocker &#8211; bei uns kriegen Sie alles &#8211; suchen Sie es sich aus!&#8220; Aber selten findet man dazu ein Betreuungskonzept, wo die Hebammen sagen: &#8222;Wir zwei probieren einmal, was Ihnen gut tut. Hier haben wir einen Gebärhocker. Setzen Sie sich mal drauf! Versuchen Sie das doch mal.&#8220; Oder: &#8222;Legen Sie sich doch mal ins Bett. Wenn Ihr Mann müde ist, kann er sich ruhig mit reinlegen. Wie Sie es zu Hause auch tun. Wenn ich reinkomme, klopfe ich. Dann warte ich einen Moment und erst wenn Sie &#8218;herein&#8216; sagen, komme ich rein.&#8220; Das verstehe ich unter &#8222;Bewahrung der Privatsphäre&#8220;. Das erhält den Frauen beziehungsweise den Familien die Stärke.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/Eldering5_200.jpg" alt="" class="wp-image-3296"/></figure>



<p><strong>Wie sehen Sie die langfristige Entwicklung in der Geburtshilfe?</strong></p>



<p>Die Krankenhäuser sind durch die Einführung der DRGs und durch die Gesundheitsreform in einen zunehmenden Konkurrenzkampf gekommen, der nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden muss &#8211; entweder man überlebt oder man fällt hinten runter. Wir haben in Deutschland einen erheblichen Geburtenrückgang: Früher wurden über 900.000 Kinder im Jahr geboren. Jetzt liegen wir bei jährlich 750.000 bis 780.000 Geburten. Das sind etwa fünf Prozent weniger pro Jahr. Man rechnet damit, dass sich ausgehend vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2030 die Zahl der Kinder halbieren wird. Zurzeit haben wir in Deutschland eine Überkapazität an geburtshilflichen Betten bei sinkenden Geburtenzahlen und sich verkürzender Verweildauer in den Krankenhäusern. Man muss davon ausgehen, dass bis zum Jahre 2030 die Hälfte aller geburtshilflichen Abteilungen geschlossen wird. Erst Recht, wenn man bedenkt, dass sich weniger als 700 Geburten im Jahr für eine Klinik nicht rechnen &#8211; und dass die medizinische Versorgung durch Hebammen und Ärzte immer teurer wird. Die Zahl der Entbindungsabteilungen wird sich erheblich reduzieren: Die kleinen Abteilungen mit weniger als 700 Geburten werden nicht bestehen können. In fünf bis zehn Jahren werden kaum noch Frauen im Krankenhaus bleiben, um sich auszuruhen &#8211; wenn sie denn überhaupt im Krankenhaus entbunden haben. Das wird zu teuer. Sie werden bald nach der Geburt nach Hause gehen. Die Zahl der ambulanten Geburten wird also für Frauen ohne medizinisches Risiko erheblich zunehmen. Deswegen werden sich auch die Kliniken ändern: Sie werden medizinische Kompetenzzentren sein, mehr nicht. Die Betreuung des größten Teils der Frauen liegt dann in der Hand der Hebammen. Dieses Konzept vernünftig umzusetzen, bedeutet sehr viel Input.</p>



<p><strong>Durch Ihre Beratungstätigkeit haben Sie Einblick in viele Kreißsäle und Entbindungsstationen. Hat sich die Geburtshilfe durch die Gesundheitsreform geändert?</strong></p>



<p>Die Geburtshilfe kann sich nicht dadurch ändern, sie ändert sich nur mit den Menschen, die mit ihr umgehen. Es gibt positive Entwicklungen in Deutschland, wo sich eine weitere Unterstützung lohnt. Es gibt Kreißsäle und Entbindungseinheiten, die mit sehr hoher menschlicher Kompetenz und Emotionalität in scheußlicher Umgebung zurecht kommen und dabei einen wichtigen Stellenwert haben. Auf der anderen Seite gibt es wunderbar ausgestattete Kreißsäle, ohne dass dort wirklich eine fürsorgliche Betreuung gelebt wird, weder von den Hebammen noch von den Ärzten. Die DRGs spielen da nicht die entscheidende Rolle. Es ist Vieles Fassade, weil die Konkurrenz der Krankenhäuser untereinander so groß geworden ist. Viele Krankenhäuser sind vom Marketinggedanken beseelt und meinen, damit etwas retten zu können. Aber man steht nicht richtig mit Haut und Haar dahinter. Sie ändern das äußere Ambiente, indem sie Gebärbadewannen aufstellen, denn es wird ja auch immer danach gefragt. Aber wie viele Frauen entbinden dort letztlich in einer Gebärbadewanne? Die Geburtshilfe hat sich nicht verändert, sie ist weniger transparent geworden. Da fehlt häufig eine Ehrlichkeit. Geburt muss heutzutage verkauft werden. Geburtshilfe ist ein Markt &#8211; das ist nicht &#8222;Werdung von Familie&#8220;. Der Markt steht in den Krankenhäusern im Vordergrund. So müssen sie auch denken &#8211; sie werden ja auch entsprechend kontrolliert und honoriert.</p>



<p><strong>Kann eine menschliche Geburtshilfe auf so einem Markt überhaupt bestehen?</strong></p>



<p>Ich habe das Glück gehabt, in einer Zeit eine Klinik hochzubringen, in der die Frauen kritisch gewesen sind. Wenn man eine ehrliche Medizin macht, wo man das, was man sagt, auch wirklich lebt, dann hat diese Art der Geburtshilfe eine Chance. Nicht umsonst sind einige Kliniken beliebter als andere. Ein vordergründiges Marketing wird sich auf die Dauer nicht halten lassen, sondern nur eine zuwendungsreiche Geburtshilfe. Wenn Betten abgebaut und viele Kliniken geschlossen werden, dann bleiben möglicherweise nur noch vordergründig gut funktionierende Medizineinrichtungen übrig. Diese Medizineinheiten müssen dann auch für solche Frauen zur Verfügung stehen, die sie brauchen. Der Rest geht dann nicht mehr in die Klinik.</p>



<p><strong>Kann es auch positiven Einfluss auf die Geburtshilfe haben, selbst wenn die Veränderungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorangetrieben werden?</strong></p>



<p>Ja, das denke ich schon. Es ist vielleicht auch eine Chance für die Frauen, eine andere Geburtshilfe zu verlangen und zu bekommen. Auf der anderen Seite weiß ich nicht, ob das in unserer &#8222;Lifestyle-Gesellschaft&#8220; überhaupt gewollt ist: siehe gewünschter Kaiserschnitt ohne Indikation. Es ist die Frage, ob es die Frauen sind, die sich das nehmen oder ob sie wissen, was sie überhaupt wünschen. Ein Großteil der Frauen wird immer konformistischer und hat mehr den Gedanken des Wohlergehens im Kopf. Viele Frauen scheinen zu vergessen, dass die Beziehung zwischen ihnen und ihren Kindern das Hauptwohlergehen sein sollte.</p>



<p><strong>Der Wunschkaiserschnitt ist ein Angebot auf einem expandierenden &#8222;Geburtshilfe-Markt&#8220;. Wird den Frauen nicht ein falsches Bild vom Geschehen verkauft?</strong></p>



<p>Das haben wir doch überall im Marketing, dass falsche Bilder verkauft werden. Deswegen ist es wichtig, Frauen und Familien darüber aufzuklären, was sie wirklich mit ihrer Entscheidung bewirken. Sei es die Pränataldiagnostik, die Geburtshilfe oder die Zeit nach der Geburt: Die Eltern müssen sich damit auseinander setzen. Aber wenn sie noch nicht einmal wissen, was sie wollen, dann müssen sie das nehmen, wo sie theoretisch denken, dass es ihnen gut tut. Die Zeit ist vorbei, wo die Frauen sagten, &#8222;Mein Bauch gehört mir&#8220;. Der Bauch der Frau gehört heute zum größten Teil anderen, den Kliniken und den DRGs.</p>



<p><strong>Gegenwärtig wird immer schneller die Entscheidung zu operativen Eingriffen getroffen. Ist das neue Abrechnungssystem die Ursache?</strong></p>



<p>Das hat verschiedene Gründe: Erstens ist man ein möglicherweise aufkommendes Problem los und zweitens kann man seine Zeit besser einteilen. Es ist sehr aufwändig, nachts neben einer Geburt zu sitzen, zu warten und nichts zu tun &#8211; um der natürlichen Geburt eine Chance zu geben.</p>



<p><strong>Wird so etwas bald der Vergangenheit angehören?</strong></p>



<p>Nein, ich möchte ein Beispiel nennen: Durch meine persönliche Erfahrung mit der Wassergeburt überblicke ich bundesweit etwa 20.000 Geburten im Wasser. Mir ist bis heute kein Fall bekannt, in dem ein Kind durch eine Wassergeburt zu einem bleibenden Schaden gekommen ist. Warum? Weil die Wassergeburt die Nähe der Hebamme erfordert &#8211; das Betreuungskonzept ist so angelegt, dass alle Frauen bei einer Wassergeburt eine Eins-zu-Eins-Betreuung haben. Es scheint die intensive Betreuung durch die Hebammen zu sein, die die Risiken abwendet. Da geht es nicht mehr um Machtverhältnisse, sondern um etwas Genuines, was die Hebammen in diesem Bereich leisten und auch leisten müssen. Wenn das so ist, dass durch die Eins-zu-Eins-Betreuung wirklich weniger passiert, dann muss man doch erst Recht für die Risikofälle grundsätzlich eine solche Betreuung verlangen. Ich denke, das ist ein politisches Problem. Es ist ein Problem der Hebammen- und Ärzteverbände, dies auch für andere transparent zu machen. Sie sollten viel mehr aufeinander zu gehen, mehr miteinander statt gegeneinander agieren. Auch die beiden Berufsverbände der Hebammen sollten stärker Einfluss nehmen, indem sie sich auf eine gemeinsame Strategie einigen. Die Ökonomie im Krankenhaus funktioniert offenbar nach Gesichtspunkten, die der Geburtshilfe widerstreben.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/Eldering3_200.jpg" alt="" class="wp-image-3299"/></figure>



<p><strong>Gibt es Kräfte, die das wieder zusammen denken?</strong></p>



<p>Es wird wieder anders kommen, es wird einen Rebound-Effekt geben. Die Entwicklung in der Geburtshilfe ist wie ein Ausprobieren. Im Moment wird Hightech und 4D-Ultraschall probiert. Das wird wieder umschlagen. Es wird anders werden, wenn die Frauen wieder merken, dass die Geburt etwas so Außergewöhnliches und Besonderes ist, dass sie gut vorbereitet werden muss. Und zwar nicht nur mit irgendwelcher Atemtechnik, sondern wirklich mit Aufklärung über das, was im Körperlichen und im Seelischen vor sich geht. Im Moment spielt in unserer Lifestyle-Gesellschaft das Körperliche eine große Rolle. Der Widerstand, den Frauen früher hatten, wird heute unterlaufen und kommt nur oberflächlich auf.</p>



<p><strong>Denken Sie, die Frauen können das Selbstvertrauen wieder ergreifen, das ihnen verloren gegangen zu sein scheint?</strong></p>



<p>Ich hoffe es. Ich finde es eigentlich schlimm, dass Frauen da in ihre Rolle zurückfallen, die sie vor Jahrzehnten hatten, dass sie Opfer von irgendwelchen Systemen sind. Sie haben nicht mehr so viel Selbstwertgefühl und Mut, sich dagegen zu stellen, da auf der anderen Seite der Druck der Medizin ganz erheblich ist. Nach dem Motto: &#8222;Wenn Sie das nicht machen, dann ist das aber schlecht für Sie und ihr Kind.&#8220; So wird es immer verpackt. Die Ambivalenz, die auch wir Mediziner haben, kommt ja fast nie zum Ausdruck. Wir sind häufig gar nicht so sicher, wie wir vorgeben. Wenn man sich zum Beispiel mit einer Frau über den Wunschkaiserschnitt unterhält, denkt man manchmal, vielleicht ist eine Sectio wirklich besser für diese Frau, wenn sie diese Ängste hat und wenn sie einen nun bereits auf eine Sectio angesprochen hat. Da darf dann bei der Geburt nichts passieren &#8211; das engt einen ein. Auch dieses Gefühl, wenn man eine Frau doch überzeugt hat, eine Normalgeburt zu versuchen und das Ganze endet nach zehn oder zwölf Stunden in einer Sectio, dann sagt einem die Frau oder Familie: &#8222;Wir wollten ja von vornherein eine Sectio. Ich weiß gar nicht, warum wir uns so lange quälen mussten.&#8220;</p>



<p><strong>Ich bin skeptisch, ob sich das Rad wieder zurück drehen lässt. Die Frauen fühlen sich weniger als Opfer, sondern eher als Kundinnen, die die Wahl haben. Es ist eigentlich ein geburtshilfliches Angebot, das indirekt zu Opfern führt.</strong></p>



<p>Es wird wohl nicht wieder zum Ausgangspunkt zurückgehen. Vielleicht war der Ausgangspunkt ja auch nicht richtig. Ich weiß nicht, ob es zum Beispiel richtig gewesen ist, jede Sectio zu umgehen und eine Sectiorate von unter zehn Prozent anzustreben. Aber es ist sicher auch falsch, heute so viele Kaiserschnitte durchzuführen. Man wird wieder einen Mittelweg finden müssen, vielleicht über die Zwänge der Vergütung. Ich finde es schade, dass es über die monetäre Schiene zu laufen scheint und nicht inhaltlich begründet ist. Die Betreuer, also Hebammen und Ärzte, sollten möglichst nach dem Prinzip der Eigenempfindung handeln. Die erste Frage, die wir uns beantworten müssen, heißt: Ist es medizinisch notwendig? Wenn wir meinen, dass etwas medizinisch nicht notwendig ist, sollten wir es nicht machen. Zweitens: Würde ich diese oder jene Betreuung für mich auch haben wollen? Wenn ich nicht damit einverstanden wäre, dann darf ich das nicht machen. Wenn man nach diesem Motto vorgeht, ist das eine gute Ausgangsposition, sein Fachwissen, seine Kompetenz und seine Emotionalität zur Verfügung zu stellen.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/Eldering2_200.jpg" alt="" class="wp-image-3302"/></figure>



<p><br><br><br><br></p>



<p><strong>Der Interviewte</strong></p>



<p>Dr. med. Gerd Eldering war von 1980 bis 2003 Chefarzt der Frauenklinik des Vinzenz-Pallotti-Hospitals Bensberg, wo er mit seinem Team wegweisende Konzepte der familienorientierten Geburtshilfe entwickelte. So führte er beispielsweise die Wassergeburt und den Kaiserschnitt nach Misgav Ladach in Deutschland ein.1989 gründete er zusammen mit der Hebamme Sabine Friese-Berg die Hebammenschule am Krankenhaus Bensberg und leitete sie. Daneben ist er seit 1980 Leiter des Zytologischen Instituts. 1990 gründete er mit Sabine Friese-Berg und der Physiotherapeutin Annemie Hoppe das Fortbildungszentrum Bensberg, dessen Leitung er ebenfalls übernahm. In diesem Zentrum werden Fortbildungen für Hebammen, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern und Gynäkologen, Arbeitsanalysen sowie ein Coaching von Frauenkliniken, die ihre Geburtshilfe verändern möchten, angeboten.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Viel können und sich zurück nehmen</title>
		<link>https://viktoria11.de/viel-koennen-und-sich-zurueck-nehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jan 2003 12:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://viktoria11.de/?p=3464</guid>

					<description><![CDATA[Dr. Marina Marcovich berichtet im zweiten Teil des Gesprächs von schwierigen Situationen in ihrem Berufsleben als Kinderärztin. Ihre neuen Ideen der liebevollen Pflege von Frühgeborenen weckten nicht nur Zustimmung DHZ: Wann begannen Sie eigene Wege im Umgang mit Frühgeborenen zu gehen? Dr. Marcovich: Schon 1978, als ich die Station erstmals vertretungsweise führen durfte, fand ich<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/viel-koennen-und-sich-zurueck-nehmen/"><span class="screen-reader-text">"Viel können und sich zurück nehmen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Dr. Marina Marcovich berichtet im zweiten Teil des Gesprächs von schwierigen Situationen in ihrem Berufsleben als Kinderärztin. Ihre neuen Ideen der liebevollen Pflege von Frühgeborenen weckten nicht nur Zustimmung</p>



<p><strong>DHZ: Wann begannen Sie eigene Wege im Umgang mit Frühgeborenen zu gehen?</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>Schon 1978, als ich die Station erstmals vertretungsweise führen durfte, fand ich es unerträglich, dass die Eltern draußen auf dem Balkon stehen und über Wochen und Monate ihr Kind nur durch zwei Fensterscheiben sahen. Da habe ich gewagt, die Eltern auf die Station zu lassen. Die alten Oberärzte sind damals in Ohnmacht gefallen und haben gesagt: „Die Eltern werden die Keime reinbringen, die Kinder werden alle sterben!“ Die Eltern mussten sich verkleiden wie die Marsmenschen – Mäntel, Hauben, Masken und Überschuhe. Dann mussten sie durch eine Ozonlampe durch und bekamen fast eine Ganzkörperdusche in Sterilium! Ganz schüchtern standen sie vor dem Inkubator. Wir haben sie ermutigt doch mal zum Kind hineingreifen und haben ihnen eine Öffnung aufgemacht. Ganz vorsichtig haben sie dann mit einem Finger das Kind gestreichelt. Wenn man sich das heute vor Augen führt, man kann es nicht fassen. Damals war das eine Sensation.</p>



<p><strong>DHZ: Wie wurden Ihre neuen Erfahrungen, die dann folgten, aufgenommen?</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich:</strong> Ich war naiv und habe geglaubt, wenn ich das an der Uniklinik vortrage, werden alle sagen: „Super, was diese Neugeborenen können! Das haben wir ihnen nie zugetraut! “ Stattdessen haben sie gepfiffen und „Buh! Aufhören, aufhören!“, geschrieen. Ich habe überhaupt nicht gewusst was los ist.</p>



<p>Ich wurde in alle mögliche Richtungen falsch verstanden. Als ich gesagt habe: „vom sanften Umgang mit Frühgeborenen“ sind sie aufgesprungen und haben geschrieen: „Sanft sind wir alle und schon immer!“ Sie haben es als Vorwurf aufgefaßt, als hieße das, sie seien brutal. Ich habe dann gesagt: „Wir haben die Intensivmedizin auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.“ Darauf haben sie gesagt: „Wir tun auch nichts Überflüssiges!“ Dann hat&#8217;s Leute gegeben, die haben gesagt: „Endlich einmal jemand, der nicht jeden Dreck aufzieht! Und der nicht überall die Maschinen einsetzt, sondern der Natur ihren Weg lässt.“ Das war auch ein völlig falscher Eindruck, weil bei uns ist kein Kind ohne Intensivmedizin gestorben. Also, versucht haben wir es. Eine dieser falschen Vorstellungen war auch, dass man nur nichts zu tun braucht, und dann geht‘s schon. Ich habe immer gesagt, man muss sehr viel wissen und tun können, um sich dann wieder zurücknehmen zu können.</p>



<p><strong>DHZ: Sie hatten mit Ihrer neuen Methode gute Ergebnisse. Warum kam es schließlich zum Prozess?</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>So ein Prozess hat eine eigene Dynamik. Bei Ärzteprozessen zeigen normalerweise die Patienten den Arzt an und dann helfen die Kollegen des Arztes ihm mit ihren Gutachten wieder heraus. Bei mir war es genau umgekehrt. Mich haben die Kollegen angezeigt und die Eltern sind für mich auf die Straße gegangen. Sie haben innerhalb von Tagen 12.000 Unterschriften in Wien gesammelt und haben sich für mich ins Fernsehen gesetzt. Das lässt schon Rückschlüsse auf das Verhältnis zu, das wir mit den Eltern hatten.</p>



<p><strong>DHZ: War Ihr Chef nicht stolz auf Sie? Das Krankenhaus ist durch Sie doch sehr bekannt geworden!</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>Da muss ich unterscheiden: Mein alter Chef, unter dem sich diese ganze Arbeit entwickeln konnte, hat den neuartigen Umgang gefördert. Denn man braucht auch Rückendeckung und Lob für so etwas. In dieser Zeit hat sich alles hervorragend entwickelt. Dann ging er in Pension und es kam sein Nachfolger von der Universitätsklinik. Er hatte mit Neonatologie überhaupt nichts zu tun, er war ein Stoffwechselexperte. Das Mautner Markhofsche Kinderspital war wegen der Neonatologie damals schon recht bekannt: Leute kamen aus dem Ausland, um es sich anzuschauen, auch Fernsehteams und Journalisten. Das hat diesen neuen Chef in seiner Wichtigkeit oder in seinem Darstellungsbedürfnis offenbar angegriffen.</p>



<p><strong>DHZ: Er hätte sich die Lorbeeren doch einverleiben können.</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>Er hätte mitschwimmen können, aber so groß war er nicht. Dann ist etwas Skurriles passiert: Er hat eine so genannte Sachverhaltsdarstellung an die Gemeinde Wien abgegeben über den Fall von verstorbenen Vierlingskindern. Und über ein weiteres Kind, das an einer unheilbaren Stoffwechselerkrankung gestorben ist. Dort wurde gesagt: „Wir sind keine Mediziner &#8211; wir können das nicht entscheiden, wir müssen uns Gutachter holen.“Das war alles von langer Hand vorbereitet, denn der Gutachter war sofort gefunden. Dieser Gutachter, Professor Pohlandt aus Ulm, hat es dann nicht bei den fünf Todesfällen bewenden lassen, sondern hat sämtliche Todesfälle des zweiten Halbjahres 1993 genommen: Das waren 16 Kinder. Wir hatten sehr viele Patienten, daher gab es auch einige Todesfälle. Er hat in seinem Gutachten geschrieben, alle hätten überleben können, wenn ich sie ordentlich behandelt hätte.</p>



<p><strong>DHZ: Wie haben Sie auf diese Vorwürfe reagiert?</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>Das, was mir vorgeworfen wurde, war natürlich eine Absurdität! Er hat eine Nullmortalität gefordert. Und die gibt es nirgends. Die hat auch Professor Pohlandt nicht gehabt. Im Gegenteil! Dessen Sterblichkeitsrate war dreimal so hoch wie unsere. Im Fernsehen war am Abend zu hören: „Marcovich &#8211; 16-fache Mörderin oder Totschlägerin.“ Ich war die stationsführende Oberärztin. Aber erstens gibt es dahinter noch einen verantwortlichen Chef. Wenn ihm das nicht gepasst hätte, hätte er etwas sagen müssen, er war jeden Tag auf Visite da. Zweitens sind viele Ärzte im Dienst – es gibt Tag- und Nachtschichten. Da müsste man zuerst auseinander klauben, wer was entschieden hat. Es gab das Pauschalurteil: „Die Marcovich hat 16 Kinder umgebracht und daher muss sie vor den Kadi.“ Der Dienstgeber hat natürlich gesagt: „Ja, wenn der Herr Professor aus dem Ausland sagt, da waren lauter Behandlungsfehler &#8211; wir sind keine Experten. Dann müssen wir das dem Gericht weitergeben“. So hat alles seinen geregelten Ablauf und jeder sagt „Ich kann nichts dafür, ich muss so handeln, ich bin ja verantwortlich.“ Und so war ich plötzlich in 16 Fällen angezeigt &#8211; nicht angeklagt.</p>



<p><strong>DHZ: Wie ging das Ermittlungsverfahren damals aus?</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>Die 16 Fälle wurden dem Justizminister vorgelegt, der hat gesagt: „Zehn Fälle können eingestellt werden.“ Das waren diejenigen, die ich nicht gekannt habe. Das wäre zu absurd gewesen. „Aber sechs müssen weiter verfolgt werden.“ Und dann kamen jahrelange Untersuchungen und schließlich waren auch die einstellungsreif. Vor allem hatten meine Gegner mittlerweile mitgekriegt, dass die Öffentlichkeit in meinem Lager ist, dass sie sich damit keine Lorbeeren holen. Sie sind nicht gut ausgestiegen aus dem Ganzen und haben mich schließlich rehabilitiert.</p>



<p><strong>DHZ: Gibt es in Deutschland Kliniken, die nach Ihrem Vorbild arbeiten?</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>Jede Klinik wird Ihnen sagen, dass sie sanft und liebevoll arbeiten &#8211; wenn Sie mit den Eltern sprechen, gewinnen Sie einen anderen Eindruck. Es liegt immer an jedem einzelnen, der dort vor Ort ist.</p>



<p>Unlängst hat mir eine Mutter erzählt, sie hatte einen 1300 g schweren Buben und hat drei Wochen lang gebeten, ob sie ihn aus dem Inkubator rausnehmen darf. Immer hieß es: „Nein, das geht noch nicht, es geht ihm nicht gut genug.“ Endlich war es soweit. Sie lag ganz beseeligt mit ihm im Stuhl und ist erfüllt Heim gegangen. Als sie am nächsten Tag erfreut wiederkommt, steht die Schwester neben dem Inkubator und sagt: „Die ganze Nacht hat er gebraucht, um sich davon zu erholen, dass er gestern bei Ihnen draußen war.“ Was geht in so einer Frau vor? Wer will denn seinem Kind schaden?</p>



<p>Ich erinnere mich auch an den Besuch in einer Klinik, wo sie mir stolz gezeigt haben, dass sie jetzt auch „känguruhen“, &#8211; wobei ich nicht verstehe, warum wir uns immer zum Vergleichen ins Tierreich begeben müssen, wenn eine Mutter ihr Kind in den Arm nimmt. Das ist das Selbstverständlichste von der Welt. Da saß eine Mutter, in einem Schaukelstuhl, ihren kleinen beatmeten Buben. Er hing noch mit den Beatmungsschläuchen an der Maschine. Es war ein Bild des Jammers. Sie hat ganz angespannt vorne auf der Kante des Schaukelstuhls gesessen, wahrscheinlich in der Angst, dass es dem Kind die Beatmungsschläuche aus der Nase zieht, wenn der Stuhl zu schaukeln beginnt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das Kind wohl gefühlt hat, er hat auch nicht gut ausgeschaut. Manchmal ist das Bemühen da, aber was dann letzten Endes daraus wird… der hätte wahrscheinlich lieber entspannt im Inkubator gelegen.</p>



<p><strong>DHZ: Wo sehen Sie die Grenzen Ihrer Arbeit? Wann hören Sie auf, ein Kind zu behandeln.</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>In meiner Ausbildungszeit und den Jahren, als ich an der ersten Klinik war, haben wir uns immer wieder gefragt, was wir mit diesen völlig ausgereizten armen Patienten machen sollen, die wochenlang an der Beatmungsmaschine hingen, das Hirn schon voll Blut. Man konnte an den Fingern einer Hand abzählen, dass aus diesem Kind kein gesundes Kind mehr werden wird. Da gab es natürlich oft die Diskussion: „Was tut man?“ Ich habe das in unserer Arbeit im Mautner Markhofschen Kinderspital überhaupt nicht mehr erlebt. Entweder sind die Kinder sehr bald und trotz aller Intensivmedizin gestorben oder sie haben gesund überlebt. Diese „Medizinopfer“, das haben wir nicht mehr gesehen.</p>



<p>Ich habe einmal etwas erlebt, was mich sehr belastet hat. Ein Ehepaar hatte einen Buben, der an einer Microcephalie gelitten hat und mit acht Jahren verstorben ist. Als die Frau wieder schwanger wurde, war die Angst der Eltern groß, dass so etwas noch einmal passiert. Sie wurde dann zu drei Ultraschallpäpsten geschickt. Alle haben gesagt: „Die Nackenfalte des Kindes sieht so aus, dass wieder mit so einer Situation zu rechnen ist.“ Und daraufhin hat man in der 26. Schwangerschaftswoche die Geburt eingeleitet, hat mich aber gerufen. Das ist immer so, die Geburtshelfer wollen den Neonatologen dabei haben, damit das Gefühl vermittelt wird, es wird alles getan. Das Kind kam dann zur Welt, ein Mädchen. Und für mich hat dieses Kind völlig normal und gesund ausgeschaut, so wie jedes andere Frühgeborene in dieser Schwangerschaftsperiode. Der Befund lag schriftlich auf dem Tisch, darin stand &#8211; Nackenfalte &#8211; und zu erwartende Mikrocephalie. Ich habe nicht gewusst, was ich machen soll. Mir waren die Hände gebunden. Ich habe mir gedacht: „fange ich jetzt an, das Kind erstzuversorgen, und es überlebt &#8211; und es hat wieder eine Microcephalie, das ist untragbar.“ Umgekehrt da zu stehen und ein Kind, das einem völlig gesund erscheint, einfach sterben zu lassen, das war eine schreckliche Situation.</p>



<p>Auch eine andere Situation habe ich erlebt, wo ich mich im Nachhinein nicht wohl gefühlt habe. Es ging um eine Schwangere in der 21. Schwangerschaftswoche, die schon drei Kinder verloren hatte. Und das war jetzt das vierte. Der Geburtshelfer hatte mich angerufen und gesagt, die Geburt ist nicht aufzuhalten und er wisse es bestehe keine Hoffnung. Aber ich möchte bitte kommen, damit die Eltern das Gefühl haben, man versuche alles. Es wurde ein Bub mit 380 Gramm geboren. Weil es gar nicht so kleine Beatmungsschläuche gibt, habe ich versucht ihn mit einer Ernährungssonde zu intubieren. Es war fast nicht möglich, in diese winzige Mundöffnung den Spatel des Larygoskopes hineinzukippen. Und ich habe dann, weil man ja an Ernährungssonden keinen Atembeutel anschließen kann, einfach mit dem Mund hineingeblasen und versucht, die Lunge zu blähen. Aber es war nichts zu machen. Ich habe dann also aufgeben müssen, habe dieses kleine Kindlein genommen und bin zu den Eltern gegangen und habe es gehalten und hab darüber gesprochen, dass es einfach noch nicht kann, dass die Lunge noch zu unreif ist. Die Mutter hat aufrecht im Kreißbett gesessen, die Hände über der Brust verschränkt. Ich hätte ihr das Kind so gerne gegeben. Aber sie hat keine Bewegung gemacht. Ich habe gedacht, ich will&#8217;s ihr nicht aufdrängen, ich kann ihr ja nicht einfach das Kind so hindrücken und bin dann gegangen. Drei Tage später hat mich die Mutter angerufen und wollte sich noch einmal bedanken, dass ich dort war und mich bemüht habe. Dann hat sie gesagt: „Und wissen Sie, was ich nicht verwinden kann, dass ich ihn nicht angegriffen hab.“ Da habe ich mir gedacht, hätte ich ihn ihr nur in den Arm gelegt! Daraus habe ich viel gelernt. Das sind halt Situationen, die im Laufe eines Neonatologenlebens passieren &#8211; so wie im Hebammenleben &#8211; wo man sein Bestes tut. Aber ob‘s das Beste war, wird man nie wissen.</p>



<p>Das Gespräch führte Katja Baumgarten gemeinsam mit Dorothea Kühn (BfHD). Teil 1 siehe auch DHZ Juli 2002</p>



<p><strong>Die Interviewte:<br></strong>Dr. med. Marina Marcovich ist Kinderärztin in Wien. Sie arbeitete dort über zwanzig Jahre als Neonatologin, zuletzt als leitende Oberärztin der neonatologischen Intensivstation des Mautner Markhofschen Kinderspitals. Viele Jahre war sie Vizepräsidentin der deutsch-österreichischen Neonatologiegesellschaft und langjähriges Vorstandsmitglied der österreichischen Gesellschaft für perinatale Medizin. Sie betreibt heute zwei Kinderarztpraxen in Wien, unterrichtet Hebammenschülerinnen und wird auch regelmäßig zu Hausgeburten gerufen.</p>
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