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	<title>Digitale Gesundheit &#8211; Katja Baumgarten</title>
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	<description>Filmemacherin, Journalistin, Hebamme</description>
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	<title>Digitale Gesundheit &#8211; Katja Baumgarten</title>
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		<title>»Die Frau hat die Datenhoheit«</title>
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		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 22 Jul 2023 12:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Beirätin für den Freiberuflichenbereich im Deutschen Hebammenverband kümmert sich seit etwa fünf Jahren um die fortschreitende Digitalisierung: Sie berichtet von den Verhandlungen zur elektronischen Patientenakte, von der Umsetzung der Telematikinfrastruktur und den Diskussionen zum Datenschutz. Was verlangt die Digitalisierung von den Hebammen und was kostet sie? Wie können Hebammen, Frauen und Familien davon profitieren?<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-frau-hat-die-datenhoheit/"><span class="screen-reader-text">"»Die Frau hat die Datenhoheit«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Die Beirätin für den Freiberuflichenbereich im Deutschen Hebammenverband kümmert sich seit etwa fünf Jahren um die fortschreitende Digitalisierung: Sie berichtet von den Verhandlungen zur elektronischen Patientenakte, von der Umsetzung der Telematikinfrastruktur und den Diskussionen zum Datenschutz. Was verlangt die Digitalisierung von den Hebammen und was kostet sie? Wie können Hebammen, Frauen und Familien davon profitieren?</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Viele freiberufliche Hebammen haben sich mit der Arbeit am Computer lange schwergetan. Wie hat sich das entwickelt?</strong></p>



<p><strong>Ursula Jahn-Zöhrens: </strong>Durch die Coronazeit haben alle Hebammen eine Lernkurve entwickelt, die wir uns nie hätten vorstellen können. Kolleginnen haben gute Erfahrungen mit virtuellen Kursen gemacht. Wir wissen durch eine Studie der Hochschule für Gesundheit in Bochum, dass 50 % der Versicherten diese digitalen Angebote positiv sehen. Aber 50 % wünschen sich ausdrücklich, den Kontakt in Präsenz zu haben. 88 % geben an, digitale Angebote sollten ergänzend zur Verfügung stehen, sie könnten den persönlichen Kontakt nie ersetzen.</p>



<p><strong>Sind die älteren Kolleginnen noch etwas zurückhaltender?</strong></p>



<p>Durch Corona hat sich das egalisiert. Die Hebammen, die voll in der Arbeit stehen – etwa von Mitte 30 bis Anfang 60 – haben diesen Arbeitsbereich selbstver­ständlich aufgenommen. Im ersten Schritt ist es vielleicht eine Verschärfung, bis ich die Dinge gelernt habe und weiß, welche Technik für mich passt und bis ich meine Ausrüstung angepasst habe. Unterm Strich muss der Benefit größer sein als die Belastung.</p>



<p>Was wir auch sehen müssen: Wir verlangen, dass die Hebammenhilfe im Gesundheitswesen einen festen Platz hat, und wollen deren Professionalisierung. Wir haben den Anspruch, dass wir die physiologischen Vorgänge rund ums Kinderkriegen selbstständig begleiten. Dann dürfen wir uns nicht davor verschließen, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens auch in unserer Arbeit Einzug hält. Das bedeutet, wir müssen mitgestalten, uns einmischen und wir müssen erreichen, dass die Vorteile für die Hebammen dann auch verwirklicht werden, zum Beispiel durch die elektronische Versichertenbestätigung und lückenlosen Zugang zu Befunden.</p>



<p><strong>Wie wird die Digitalisierung konkret umgesetzt?</strong></p>



<p>Die Gematik, die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (siehe Kasten), ist für die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen zuständig. Sie wurde 2005 gegründet, um die elektronische Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenkassen, die eGK – das teuerste Gesundheitsprojekt weltweit – und die elektronische Patientenakte, ePA, einzuführen. Bis heute gibt es bei beiden Probleme. Für die Etablierung der Telematikinfrastruktur mussten jetzt die »Fälle« der Hebammenarbeit in diese Technik überführt werden: Für die Programmierung werden Fall­beschrei­bungen gebraucht, die zu erarbeiten sehr anspruchsvoll war. Die Informatiker:innen der Gematik waren sprachlos über die Vielfältigkeit des Hebammenberufs und dankbar, dass die Fachfrauen vom DHV ihnen all diese Fallbeschreibungen geliefert haben.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><strong>Vorgestellt</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Gematik</h2>



<p>Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik) wurde im Januar 2005 von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet. Sie ist die Nationale Agentur für Digitale Medizin und trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.</p>



<p>Mit der Definition und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die Gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt. Sie kooperiert international mit »National Digital Health Agencies« anderer Länder.</p>



<p>Die Gesellschafter der Gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).</p>



<p>Das Gesundheitsministerium hält aktuell 51 % der Geschäftsanteile. Der GKV-Spitzenverband, der 22,05 % hält, finanziert die Arbeit der Gematik zu 100 % mit einem Betrag in Höhe von 1 Euro je Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Verband der Privaten Krankenversicherung ist mit 2,45 % an der Gematik beteiligt. Die restlichen 24,5 % der Geschäftsanteile verteilen sich auf die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer.</p>



<p>Gründung, Existenz und Zweck der Gematik basieren auf gesetzlichen Grundlagen, die in § 291 b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) verankert sind. Dort werden auch die Aufgaben beschrieben, die von der Gematik zu erfüllen sind, im Wesentlichen sind das technische Spezifikation der erforderlichen Datenformate, Dienste und Komponenten für die Telematikinfrastruktur zu entwickeln, Test und Zulassung der Dienste und Komponenten sowie Betrieb eines Teils der Telematikinfrastruktur. Die Gematik schätzte die Gesamtkosten des Projekts auf 14 Milliarden Euro.</p>



<p>Quelle: www.gematik.de, Wikipedia</p>



<h2 class="wp-block-heading">mio42</h2>



<p>Das Unternehmen mio42 GmbH mit Sitz in Berlin entwickelt in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die sogenannten »Medizinischen Informationsobjekte«, MIOs. Damit können medizinische Daten standardisiert dokumentiert werden – beispielsweise in einer elektronischen Patientenakte.</p>



<p>MIOs können als kleine digitale Informationsbausteine verstanden werden, die universell verwendbar und kombinierbar sind. Sie sollen digitale Antworten auf Probleme in der Kommunikation des Gesundheitswesens sein.</p>



<p>Die »42« im Namen des Unternehmens ist ein Zitat aus der Kult-Romanreihe »Per Anhalter durch die Galaxis« des britischen Schriftstellers Douglas Adams, deren erster Teil Ende der 1970er Jahre erschienen ist. Die Zahl steht symbolisch für die »Antwort auf alles, das Leben, das Universum und den ganzen Rest«.</p>



<p>Quelle: www.mio42.de</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><strong>Welche Herausforderungen gibt es?</strong></p>



<p>Ich erhoffe mir durch die Digitalisierung einen Hierarchieabbau im deutschen Gesundheitswesen. Das wird nicht von allen so gesehen. Rund um Lese- und Schreibrechte in der ePA mussten wir lange Diskussionen führen, bis eine Lösung gefunden war.</p>



<p>Ich erinnere mich auch an eine Diskussion mit mio42 zum ärztlichen Entlassungsbrief. mio42 ist eine Tochtergesellschaft der kassenärztlichen Bundesvereinigung (siehe Kasten). Dort schreiben Mediziner:innen und Informatiker:innen die Programme für die Telematikinfrastruktur. Als es um den ärztlichen Entlassungsbrief ging, habe ich an allen Stellen immer wieder drauf hingewiesen: Die Pflege braucht den Überleitungsbericht und die Hebammen brauchen den Geburtsbericht. In der virtuellen Sitzung zur Umsetzung des ärztlichen Entlassungsbriefs mit rund 80 Teilnehmer:innen verschiedenster Couleur habe ich angeregt, bei der Programmierung für den Arztbrief möge man doch die Entlassungsbriefe für die Hebammen gleich mitdenken. Von der ärztlichen Seite kam daraufhin, es ginge nicht, dass alle huckepack auf den Arztbrief aufspringen. Das sei jetzt zunächst ein ärztlicher Bericht, die anderen Leistungserbringer sollten erst einmal warten.</p>



<p>Ein dickes Brett wird da gebohrt: Als ich 2017 an einer Tagung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen teilnahm, ging es drunter und drüber mit verschiedenen Systemen und Schnittstellen, die häufig nicht kompatibel waren. Es geht um einen bedeutenden Markt – auch Machtfragen spielen eine Rolle.</p>



<p>Ich habe das Thema Digitalisierung im März 2018 bei meinem Amtsantritt als Beirätin für den Freiberuflichenbereich von Susanne Steppat übernommen, der damaligen Beirätin für den Angestelltenbereich. Da war abzusehen, dass die ePA die freiberuflichen Hebammen mehr betrifft. Damals habe ich die alten Protokolle gesichtet: Bis etwa 2013 hatten die Ärzteverbände, die als Gesellschafter in der Gematik sitzen, die anderen Leistungserbringer überhaupt nicht im Blick. Sie wollten das quasi in ihrem Kreis klären. Ein starker Entwicklungsschub, dass auch die anderen Gesundheitsberufe in die Telematikinfrastruktur einbezogen wurden, kam erst 2019 mit dem für uns ärgerlichen Terminservice- und Versorgungsgesetz, dem TSVG, wo uns ja dann unsere Hebammen-Suchliste vom GKV-Spitzenverband verordnet wurde. Für Hebammen ist die Anbindung an die TI noch freiwillig. Damals gab es noch Unklarheiten zum Beispiel zur Refinanzierung der damit verbundenen Kosten oder auch zu den Schreib- und Leserechten in der ePA binden Arbeitszeit.</p>



<p><strong>Wie ist die Gematik organisiert?</strong></p>



<p>In der Gesellschafterversammlung sitzen Vertreter:innen des GKV Spitzenverbands und verschiedener Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekerverbände und Kammern, ansonsten sind keine weiteren Gesundheitsberufe vertreten. Im Beirat der Gematik hat allerdings auch die Vertretung der Pflege einen Sitz und einen weiteren hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände. Darin sind fünf Mitgliedsverbände vereint aus den Berufen der Sprachtherapie und Logopädie, der Podologie, Ernährungstherapie, Ergotherapie und der Physiotherapie. Auch wir Hebammen hatten angefragt, aber keinen Sitz bekommen. Damit haben wir uns arrangiert.</p>



<p>Wir nutzen unsere guten Kontakte mit den anderen Berufsgruppen und können im Beirat unseren Bedarf anmelden. In der Struktur der Gematik sind die Abläufe bei den Hebammen und beispielsweise bei den Physiotherapeut:innen nicht gravierend unterschiedlich. Und wir finden bei der Gematik Gehör.</p>



<p>Beim Bundesministerium für Gesundheit, dem BMG, werden wir in der dafür zuständigen Abteilung deutlich mehr gehört als in anderen Fachabteilungen des Ministeriums. Wir waren auch in die Arbeitsgruppen zur Digitalisierungsstrategie eingebunden, den das BMG vor drei Monaten veröffentlicht hat. Wir hatten dort vehement kritisiert, dass die technische Ausstattung mobil noch nicht zur Verfügung stand, sondern nur die stationären TI-Konnektoren, was bedeutet, dass Zugang zur ePA nur in den Räumen der Hebamme oder des Geburtshauses möglich ist. Wir brauchen aber die mobile Anbindung, weil wir mehrheitlich aufsuchend unterwegs sind.</p>



<p><strong>Was wird sich für die Hebammen finanziell ändern?</strong></p>



<p>Die Refinanzierung der Hardware und Software für die Telematikinfrastruktur ist gesetzlich geregelt. Die ursprüngliche Kostenerstattung hat bislang zwei Komponenten: einmal ein großes Paket der Erstausstattung, das eins zu eins bezahlt wird. Hebammen erhalten einmalig etwa 4.100 bis 4.400 Euro für den Konnektor, der als zentrale Komponente die sichere Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur gewährleistet, das Kartenlesegerät, die Software und den elektronischen Heilberufsausweis. Dieses Paket hatte die KBV, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, mit dem GKV-SV ausgehandelt. Alle anderen Leistungserbringer:innen müssen nach demselben System bezahlt werden. Das Laptop oder Tablet, das die Hebammen ebenfalls benötigen, müssen sie selbst anschaffen. Als zweite Komponente erhalten Hebammen außerdem monatliche Abschläge für Betriebskosten, etwa 260 bis 270 Euro: für die Fortführung des Systems, beispielsweise für Software-Updates, die elektronische Institutionskarte oder für Schulungen.</p>



<p>Diese Regelung möchte das BMG ändern. Das große Paket der Einmalzahlung soll verschwinden und dafür sollen die monatlichen Abschläge angepasst werden. Zu der Laufzeit der Karten gibt es unterschiedliche Angaben, die Software bleibt zwei bis drei Jahre aktuell, bevor ein Update ansteht. Die durchschnittlichen Kosten könnten auf den monatlichen Betrag umgelegt werden, den man für Neuanschaffungen auf die hohe Kante legen muss. Die erste Anschaffung müsste man dann vorstrecken.</p>



<p><strong>Warum soll die Refinanzierung geändert werden?</strong></p>



<p>Das Ministerium argumentiert, so wie die Finanzierung zunächst gedacht gewesen sei, greife die Industrie zu viel Profit ab. Es gebe keinen Anreiz für Wettbewerb, die Preise seien überteuert. Das BMG hat die Änderung im vergangenen Dezember in einem Gesetz formuliert. Darin hat es der KBV aufgetragen, mit dem GKV-SV eine neue Vereinbarung zu treffen. Künftig soll alles über monatliche Abschläge finanziert werden.</p>



<p>Eine Hebamme, die sich an die Telematikinfrastruktur, die TI anschließt, muss dann für die Kosten in Vorleistung gehen. Die dann tatsächlich aufgerufenen Preise kennen wir nicht. Denn unsere Finanzierung hängt gesetzlich verpflichtend an der Finanzierung der Ärzt:innen. Die Umsetzung ist inzwischen gescheitert, denn die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-SV konnten sich nicht einigen. Das BMG muss nun bis zum 30. Juni in einer Verordnung festlegen, wie diese Finanzierung künftig aussehen wird.</p>



<p><strong>Können die Hebammen darauf Einfluss nehmen?</strong></p>



<p>Für den DHV habe ich schon im März dem BMG die Situation der Hebammen geschildert und unsere Bedenken formuliert: Bei den Ärzt:innen ist die Anschaffung der Erstausstattung abgeschlossen, wozu sie seit 2019 verpflichtet sind. Wir Hebammen befinden uns bislang in einem frei­willigen Bereich. Nach Wunsch des BMG sollen alle Akteur:innen im Gesundheitswesen bis 2026 verpflichtend an die TI angebunden sein. Manche Berufsgruppen verfügen nicht über große Geldmittel. Deshalb sollte eine Übergangsmöglichkeit geschaffen werden. Da muss man sich einmischen, einbringen und Koalitionen schmieden. Ich hatte jetzt gerade mit den Physiotherapeut:innen und der Pflege Gespräche dazu. Zusammen mit anderen Leistungserbringer:innen haben wir Ende Mai nochmal einen Brief an des BMG gerichtet und darin gefordert, dass für uns die Refinanzierung zum Anschluss an die TI anders bewertet wird als im ärztlichen Bereich.</p>



<p><strong>Was verändert sich durch die Digitalisierung gegenüber der Zeit, als viele Kolleginnen ihre Rechnungen noch selbst geschrieben haben?</strong></p>



<p>Nur 2 bis 3 % der Hebammen schreiben heute ihre Rechnungen noch mit der Hand. Zunehmend organisieren Kolleginnen auch ihren Arbeitsalltag digital: beispielsweise mit Kalendern oder über die Hebammen-App »ammely«. Wir sind verpflichtet, unsere telemedizinischen Beratungen und Online-Kurse – also die Beratungen per Video – mit einem besonderen datengeschützten Programm durchzuführen. Die Liste der Anbieter für diese Tools ist auf der Homepage des GKV-SV zu finden und wird dort regelmäßig aktualisiert. Dank der Übergangsvereinbarung zur Videobetreuung ist die Bezahlung dieser Leistungen geregelt bis der neue Hebammenhilfevertrag in Kraft tritt und dann die Videobetreuung in das Regelwerk aufgenommen ist. Die Telematik­infra­struktur bedeutet, dass es ein geschütztes Datennetz gibt, in dem in der Hoheit der Versicherten ihre medizinischen Befunde in einer elektronische Patientenakte, der ePA, hinterlegt sind.</p>



<p><strong>Was ist das Trägermedium dieser elektronischen Patientenakte?</strong></p>



<p>Es ist die Kombination aus der elektronischen Gesundheitskarte der Krankenkasse, der eGK mit dem Chip, in dem die Daten der Nutzerin gespeichert sind, und einer App auf ihrem Tablet oder Smartphone, um sie zu lesen.</p>



<p><strong>Die betreute Frau muss ein Smart­phone besitzen?</strong></p>



<p>Sie braucht als Trägermedium ein so genanntes Frontend. Das kann ein Smartphone, ein Tablet, es kann auch ein PC zu Hause oder ein Laptop sein. Wenn die Versicherte es wünscht, müssen Leistungserbringer:innen verpflichtend ihre Daten in diese ePA einpflegen – die Verpflichtung geht von der Versicherten aus.</p>



<p><strong>Die Datenhoheit liegt also bei den Versicherten beziehungsweise Patient:innen?</strong></p>



<p>Ja, es gibt aktuell eine Rangelei mit den Ärzt:innen, die auf dem Standpunkt stehen: »Was in die ePA rein und raus kommt, müssen wir bestimmen.« Das könne die Versicherte nicht allein entscheiden. Fakt ist, die Versicherte hat erstens das Anrecht, eine elektronische Patientenakte zu nutzen, und zweitens, die Hebamme muss dann alles, was sie an Befunden erhebt, in diese ePA eingeben – und zwar in die vorgeschriebenen Programme. Das entspricht dem, was wir heute als Mutterpass aus Papier kennen. Er wird eins zu eins in die ePA übernommen. Die Dinge, die wir heute mit dem Kugelschreiber eintragen, würden wir dann in die ePA eintippen, nicht mehr und nicht weniger.</p>



<p><strong>Was heißt das für freiberufliche Hebammen konkret?</strong></p>



<p>Als Hebamme muss ich mich über kurz oder lang darauf einstellen, dass die betreute Frau diesen Wunsch an mich heranträgt. Die Schwangere sagt beispielsweise: »Mein Mutterpass ist übrigens in meiner ePA enthalten und ich möchte, dass Sie sie bedienen.« Die Hebamme kann dann antworten: »Es tut es mir leid, Sie müssen sich eine andere Kollegin suchen, ich nutze diese Technik nicht.« Oder sie sagt: »Selbstverständlich, wir verbinden uns.«</p>



<p>Die Finanzierung des Mutterpasses wird für denjenigen aufgerufen, der ihn anlegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu festgestellt, dass nur eine Art der Führung bezahlt wird – entweder der Papier-Mutterpass oder der elektronische Mutterpass. Wir haben das kritisiert, weil aktuell weder Hebammen noch Rettungsdienste oder Krankenhäuser flächendeckend den eMutterpass lesen können. Dies ist ein eklatantes Risiko für die Schwangere.</p>



<p>Der Mutterpass sollte ursprünglich vorrangig in die ePA eingebunden werden. Mittlerweile ist er nachrangig, weil seine Programmierung so kompliziert ist. Wir haben also bis heute noch nie eine Schwangere mit einem elektronischen Mutterpass getroffen, weil er noch nicht programmiert ist. Die Hürden werden wohl bis 2024 genommen sein. Deswegen sollten Hebammen sich jetzt schon damit beschäftigen.</p>



<p><strong>Die Frau hat also die Datenhoheit und das Gerät, das ihr den Zugang zu ihrer elektronischen Patientenakte ermöglicht. Wo trägt die Hebamme ihre Befunde dann ein?</strong></p>



<p>Als Hebamme benötige ich folgende Komponenten: Um mich in die Telematikinfrastruktur einzuwählen, brauche ich einen elektronischen Heilberufsausweis, der etwa 500 Euro kostet, eine Instituts-Kennkarte, die etwa 470 Euro kostet, ich brauche einen Konnektor, der auch in einem Rechenzentrum stehen kann – und ich brauche ein mobiles Kartenlesegerät, wo die elektronische Gesundheitskarte der Versicherten und meine Karte gleichzeitig gelesen werden. Damit öffnet sich für mich die Tür in die elektronische Patientenakte dieser Versicherten.</p>



<p><strong>Mein Laptop oder Tablet wird also mit dem Kartenlesegerät verbunden, in das die beiden Karten eingeschoben sind, und dann sehe ich den Mutterpass?</strong></p>



<p>Ja, dann kann die Hebamme auch ihre Befunde eingeben. Heute kann sie Befunde oder Berichte in der ePA als PDF hochladen. Diese Technik wird vielleicht bald überholt sein. Auch die Labore sind zum Beispiel in das System eingebunden. Künftig kann es sein, dass der Laborbericht, wenn die Hebamme eine Antikörper- oder Hb-Kontrolle veranlasst hat, über andere Wege in die ePA eingegeben wird. Vieles ist noch im Fluss.</p>



<p><strong>Lohnt sich die ganze Anschaffung und Umstellung für Kolleginnen, die nur wenig arbeiten?</strong></p>



<p>Der Abschlag wird für alle Hebammen gleich sein – es spielt keine Rolle, ob ich zwei Frauen oder 20 Frauen im Monat betreue. Und noch wissen wir nicht, ob die Refinanzierung kostendeckend sein wird. Die Kollegin mit dem traditionellen Konzept arbeitet so viel, dass sie damit gut zurechtkommt. Alle anderen werden sich in Gruppen zusammentun. Dann braucht nicht jede Hebamme alles anzuschaffen, beispielsweise wenn sie bei einer Arbeitgeber-Hebamme angestellt ist, die als Institution die Infrastruktur bereitstellt.</p>



<p><strong>Wie aufwendig ist es, bis eine Hebamme sattelfest mit dem neuen System umgehen kann?</strong></p>



<p>Zur mobilen Anbindung gibt es ein Software-Lernprogramm. Vom Aufwand her ist die Änderung gut zu bewerkstelligen. Auch Dienstleister werden Hebammen unterstützen, so wie jetzt beim Abrechnungssystem auch. Sie werden sicher am Anfang viel helfen und dann wird man sich freischwimmen. Diese Entwicklung wird natürlich auch etwas anderes auslösen: Einige Kolleginnen sagen, das ist mir alles zu viel. Wenn das kommt, gehe ich raus aus dem Beruf oder in Rente. So wie damals, als das Qualitätsmanagement für Hebammen verpflichtend eingeführt wurde. Der DHV bietet monatlich eine offene Sprechstunde zu dem ganzen Projekt an, um die Kolleginnen gut zu informieren.</p>



<p><strong>Es wurde diskutiert, ob gewisse Befunde nur für bestimmte Gesundheitsanbieter lesbar sein sollten. Wie ist das aktuell vorgesehen?</strong></p>



<p>Wir erwarten in Kürze einen Gesetzentwurf vom BMG, der zwei Punkte regelt. Erstens soll die Zustimmung zur ePA eine Opt-out Regel werden: Jede Versicherte erhält eine ePA und muss aktiv widersprechen, wenn sie keine will. Bis vor kurzem sollte Opt-in gelten, die Versicherte beantragt aktiv ihre ePA. Es könnte eine heiße Diskussion dazu geben, ähnlich wie beim Organspendeausweis.</p>



<p>Zweitens soll die Versicherte Bereiche sperren können: Es geht beispielsweise meinen Zahnarzt nichts an, wenn ich einen Schwangerschaftsabbruch hatte. Es gab beim Thema Datenhoheit Ärzt:innen, die die Einschränkungen kritisiert haben. Ich denke, wenn ich mit einer Schwangeren ihre Anamnese erhebe, weiß ich auch nur das, was sie mir sagen möchte. Dieses Recht muss in der ePA erhalten bleiben.</p>



<p>Der DHV vertritt klar die Meinung, die Hoheit liegt bei der Besitzerin der ePA. Das gilt auch für den Mutterpass. Er gehört der Schwangeren. Ich habe Frauen immer ermutigt, ihre Beobachtungen auch selbst mit Datum in den Mutterpass einzutragen, wann sie ihr Kind zum ersten Mal gespürt haben oder wann sie Kreislaufprobleme hatten.</p>



<p>Auf der anderen Seite gibt es die Meinung, in den Mutterpass dürften nur die Ärzt:innen etwas eintragen. Die Versicherte zu stärken, du hast diese ePA und sie ist in deiner Hoheit, das unterstützt der Hebammenverband massiv. In jeder Stellungnahme wird benannt, dass die höchsten Rechte der Versicherten zu achten sind. Der Datenschutz ist in unserem Fokus. Missbrauch kann dennoch nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden.</p>



<p><strong>Es gibt immer wieder Datenlecks, wo Hacker sich Zugang zu geschützten Systemen verschaffen.</strong></p>



<p>Ja, tiefste Kriminalität kann man nicht aufhalten. Der Chaos Computer Club – der als Sicherheitsexperte durchaus akzeptiert ist – versucht regelmäßig, die Telematik zu hacken. Dessen Mitglieder waren es auch, die sich einmal einen Arztausweis an eine Supermarkt-Fleischtheke in Berlin haben liefern lassen. Solche Überprüfungen von Dritten, die technisch sehr versiert sind und der Gematik entsprechenden Druck machen, zeigen, dass dieses System grundsätzlich schon ziemlich gut ist. Datenschützer sind dennoch auch besorgt, dass doch mehr Daten an Dritte herausgegeben werden, was Rückschlüsse auf die betroffenen Menschen erlauben könnte. Gesundheitsdaten gelten als höchstes Gut.</p>



<p><strong>Ich habe von Ärzt:innen auch schon die Auffassung gehört, je ernster Patient:innen von Erkrankungen betroffen seien, desto weniger spiele Datenschutz eine Rolle, als sei das ein Luxusproblem. Anscheinend ist das eine Machtfrage: Wer so krank ist, dass er von Mediziner:innen abhängig ist, verliert zunehmend diese persönlichen Rechte.</strong></p>



<p>Ein Beispiel, das Gesundheitsminister Karl Lauterbach anführt, ist das israelische System. In Israel gibt es die ePA schon lange, dort gibt es an Gesundheitsdaten nichts, was man nicht weiß – natürlich anonymisiert beziehungsweise pseudonymisiert. Zu Zeiten von Corona hatten die Israelis die schnellsten Auswertungsergebnisse zur Verfügung. Man kann hoffen, dass durch die Auswertung der Daten gesundheitliche Erkenntnisse ans Licht kommen. Von Betroffenen seltener Erkrankungen wird die wissenschaftliche Auswertung der ePA eher gewünscht.</p>



<p><strong>Worin besteht letztlich der Benefit der ePA für die Gesundheit der Betroffenen?</strong></p>



<p>Erstens stehen allen Personen dieselben Informationen zur Verfügung und vielleicht wird auch die eine oder andere Querverbindung schneller erkannt. Die Künstliche Intelligenz, die KI, wird beim digitalen System oft mitdiskutiert: Können Algorithmen bei der Auswertung der ePA zur Diagnostik beitragen? Ich kann mir das vorstellen, aber der Einsatz von KI kann auch problematisch sein. Dort eine Balance herzustellen, ist die größte Herausforderung.</p>



<p><strong>Gibt es für die einzelne Nutzerin noch die Transparenz und die Wahl, was für sie nützlich ist und was nicht?</strong></p>



<p>Für mich ist es ein Indikator, ob und inwieweit diese Diskussion Opt-out oder Opt-in in der Gesellschaft eine Welle schlägt. Von Berufsverband aus werden wir die Entwicklung kritisch begleiten, wir werden die Probleme benennen.</p>



<p>Ich würde jede meiner Kolleginnen, die mit der digitalen Akte konfrontiert ist, bitten, dass sie das aufklärend und sensibel behandelt. Ich verlange das von allen, die in diesem System beteiligt sind. Niemand sollte hier unkritisch etwas eintragen oder übernehmen. Beim Datenschutz gilt, dass nur das digital hinterlegt wird, was zwingend erforderlich ist. In die ePA wird ja nicht meine persönliche Dokumentation aufgenommen, sondern es werden Fakten aufgenommen. Das, was ich mit der Schwangeren bespreche über ihre Befindlichkeiten oder ihre psychische Situation, wird nicht in der ePA stehen, sondern das ist Bestandteil meiner Hebammendokumentation. In der ePA werden wichtige Daten vom Geburtsbericht stehen, vielleicht anders als wir es von der Perinatal­erhebung kennen. Nur messbare Befunde oder standardisierte Berichte können in der ePA hinterlegt werden. Wenn die Versicherte zum Beispiel ein Konsil beim Psychologen hatte oder stationär in einer Klinik aufgenommen wurde. Individuelle Einschätzungen und Beobachtungen bleiben in der Dokumentation der Hebamme.</p>



<p><strong>Haben Nutzer:innen durch ihre Bildung oder die ökonomischen Ressourcen nicht sehr unterschiedliche Bedingungen, ihre Hoheit bei der ePA wahrzunehmen?</strong></p>



<p>Ein Vorteil der ePA ist – und den Anspruch muss man haben – dass das Softwareprogramm die Sprache regelt. Das erleben wir auch jetzt schon bei der Videoberatung von Menschen mit Sprachbarrieren. Andererseits ist die Aufklärung bislang mangelhaft. Das betrifft sowohl das Gesundheitswesen als auch alle anderen Bereiche, die wir digitalisieren.</p>



<p>Die Revolution, die uns heute ins Haus steht, erscheint mir noch gigantischer als die industrielle Revolution im 18. und 19. Jahrhundert. Von dieser Warte aus betrachtet, ist es ein kleines Rädchen, das der DHV dreht. Wir hoffen, dass es uns immer gelingen wird, uns Gehör zu verschaffen: Wenn du weißt, das Boot fährt den Fluss hinab, ist es besser, du stehst mit am Ruder und schaust ihm nicht hinterher. Von den Techniker:innen erhalten wir viel Wertschätzung und werden geduldig in die technischen Zusammenhänge eingeführt. Sie lassen die Leistungserbringer nicht im Regen stehen. Sie wissen natürlich auch, wenn sie uns nicht mit ins Boot holen, haben sie nachher umso mehr Ärger mit der Umsetzung.</p>



<p><strong>Was denken Sie, wie sieht das System in zehn Jahren aus?</strong></p>



<p>In zehn Jahren werden selbstverständlich jeder Versicherten und jeder Hebamme auf einem geeigneten Gerät alle Informationen zur Verfügung stehen – vom Onlinebanking über die Gesundheitsakte bis hin zu lebenswichtigen Notfalldaten. Davon gehe ich aus.</p>



<p><strong>Vielen Dank, liebe Ursula Jahn-Zöhrens für diesen spannenden Blick in die nähere Zukunft!</strong></p>



<p><strong>Die Interviewte<br></strong>Ursula Jahn-Zöhrens ist seit weit über dreißig Jahren freiberufliche Hebamme mit und ohne Geburtshilfe. Seit 1993 ist sie in verschiedenen Funktionen für den Deutschen Hebammenverband (DHV) und die Hebammengemeinschaftshilfe (HGH) tätig. Seit 2018 ist sie Beirätin für den Freiberuflichenbereich im Präsidium des DHV. Als Autorin von Büchern und Artikeln ist sie Verfechterin einer eigenverantwortlichen Hebammenarbeit.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kongress Digital Health 2017</title>
		<link>https://viktoria11.de/rasant-vernetzt-ueber-die-datenautobahn/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 31 Dec 2017 23:00:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bericht]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Wo die Süddeutsche Zeitung Tag für Tag entsteht, wurde beim zukunftsweisenden Kongress diskutiert, wie mit digitaler Vernetzung die Versorgung von Patienten optimiert werden kann. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>&nbsp;</p>



<p><strong>Der Kongress „Digital Health – Gesundheit neu denken“ in München betrachtet die digitalen Innovationen im Gesundheitswesen. Welche Möglichkeiten und Märkte, Potenziale und Probleme eröffnen sich heute und in Zukunft? Ein Kongressbericht</strong>.<br><br>Zum Kongress „Digital Health – Gesundheit neu denken. Wie Vernetzung das Gesundheitswesen verändert“ hatte die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 26. und 27. September 2017 in das Konferenzzentrum ihres Verlagsgebäudes nach München eingeladen: Das Gesundheitswesen stehe durch die digitalen Innovationen in der Informations- und Kommunikationstechnologie vor neuen Herausforderungen und Möglichkeiten. Die zunehmende Vernetzung, der beschleunigte Informationsaustausch und die damit einhergehenden Veränderungen im Versorgungsprozess brächten neue Geschäftsmodelle hervor. Hier öffne sich ein unübersehbar großer Markt für neue Wettbewerber.</p>



<p>Der Kongress richtete sich an Entscheider und an Führungskräfte – an Anbieter und Dienstleister von Informations- und Kommunikationstechnologie, an Software- und App-Entwickler, Krankenkassen und Trägergesellschaften, Medizintechnikunternehmen, Kliniken und Krankenhäuser sowie Anbieter von Unternehmens- und Rechtsberatung im Gesundheitswesen. Die zweitägige Veranstaltung setzte sich aus Key-Notes, Podiumsdiskussionen, Vorträgen und Gesprächen zusammen. Eine kleine Fachausstellung zeigte innovative Produkte.</p>



<p><br>Etwa 170 TeilnehmerInnen hatten sich im imposanten, 100 Meter hohen, voll verglasten Verlagsgebäude eingefunden – nur 50 Frauen unter ihnen. Eine führende Klinikmitarbeiterin aus der Pflege gab sich zu erkennen, ansonsten schienen ausschließlich ÄrztInnen und deren Verbandsfunktionäre als aktive Anbieter von Gesundheitsleistungen im Publikum vertreten. Sie informierten sich über Themenschwerpunkte wie das E-Health-Gesetz oder die Telematik-Infrastruktur, über E-Medikation, E-Akte, E-Rezept und Telemedizin. Es ging um die Fragen, wie sich digitale Innovationen in die Regelversorgung integrieren lassen, wo mit „Digital Care“ die Potenziale von E-Health im Pflegebereich liegen oder wie „Big Data“ in der Forschung und Versorgung verknüpft und genutzt werden kann. Es ging auch um die Kostenträger, darum wie die Fernbehandlung im Praxistest besteht, wie Leistungserbringer vernetzt werden können, um das papierlose Krankenhaus als Ziel oder auch um personalisierte Medizin durch maßgeschneiderte Versorgung. </p>



<p><strong>In der digitalen Steinzeit</strong></p>



<p>Durch das Programm mit 56 ReferentInnen führten abwechselnd zwei Redakteure der SZ: <strong>Dr. Kim Björn Becker</strong>, für den Bereich Gesundheitspolitik zuständig, und <strong>Dr. Marc Beise, Leiter des Wirtschaftsressorts. </strong>„Das deutsche Gesundheitswesen befindet sich noch in der Steinzeit, was die Digitalisierung angeht“, begann Becker: „Gerade in der Fläche ist es noch nicht so weit entwickelt, wie man es gerne hätte!“ Heutige Möglichkeiten würden noch lange nicht ausgeschöpft, beispielsweise dass hoch spezialisierte FachärztInnen per Videoschalte mit PatientInnen kommunizieren könnten. Betont weniger altmodisch gaben sich die Referenten in den zwei Tagen mit einer Vielzahl neudeutscher Ausdrücke: Gesundheit hieß hier „Health“, Pflege nicht anders als „Care“.</p>



<p>Als Impuls zum Auftakt schätzten drei Experten die Chancen für künftige Veränderungen angesichts neuer politischer Konstellationen ein – wenige Tage zuvor war gewählt worden: „Nach der Bundestagswahl: Gesundheitspolitische Forderungen an die neue Regierung“. Der Wirtschaftsingenieur <strong>Winfried Holz</strong> vertrat den Digitalverband Bitkom, einen Zusammenschluss einzelner Branchenverbände, in dem über 2.500 Unternehmen der digitalen Wirtschaft organisiert sind. Ihm lagen die „Health-Gesetze“ am Herzen. Gesundheitsminister Herrmann Gröhe sei dem Thema Digitalisierung gegenüber immer sehr aufgeschlossen gewesen und habe in seiner Amtszeit beispielsweise das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ auf den Weg gebracht, das Ende 2015 in Kraft getreten sei. Ein wichtiges Anliegen sei dem Minister auch der Breitbandausbau in wenig entwickelten Landstrichen mit schlechter medizinischer Versorgung gewesen. Er hoffe auf eine Fortsetzung dieses Weges, wies aber auch auf drängende gesellschaftliche Fragen hin: Das Potenzial für Produktivität und Qualität durch die Digitalisierung sei gigantisch. Zum Stichwort „Privacy“, warnte er: „Nicht alles, was man kann, sollte man machen.“ Man müsse auch über ethische Fragen diskutieren. <br><br></p>



<p><strong>E-Health muss praxisnah sein</strong></p>



<p><strong>Holger Rostek</strong>, einziges nichtärztliches Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) mit beruflichem Hintergrund aus der Informationstechnik (IT), widersprach der Einschätzung: Deutschland befände sich in der digitalen Steinzeit. Und wenn doch, dann liege das nicht an den niedergelassenen ÄrztInnen. „Es gibt 170.000 Arztpraxen in Deutschland, die Mehrzahl der Ärzte scannt ihre Arztbriefe ein.“ Zu den Mitgliedern seiner KV gehörten allerdings auch klassische Hausarztpraxen aus Regionen wie der Prignitz, wo Elche und Wölfe zu Hause seien, wo man aber keinen IT-Techniker fände, der einem den PC repariere.</p>



<p>Ein Prozent Honorarabzug hätten KassenärztInnen ab kommenden Sommer hinzunehmen, wenn sie bis dahin nicht mit einem speziellen Lesegerät an die Infrastruktur angeschlossen seien und die Stammdaten ihrer PatientInnen für die Kostenträger darüber verwalteten. „Was hat der Landarzt davon?“, fragte er – die Industrie sei noch nicht in der Lage zu liefern. E-Health-Gesetze müssten praxisnah sein. Scheingesetze wie dasjenige, wonach bis zum 1. Juli 2018 alle Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken an die digitale Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein müssen, würden niemandem helfen. Die neue Gesundheitskarte mit Foto und Chip, die seit 2004 langwierig und mühevoll eingeführt worden sei, habe keinerlei Mehrwert.</p>



<p>Er bemängelte auch die unterschiedlichen Anforderungen an die Datensicherheit: Die Hürden bei eArztbriefen seien sehr hoch angesetzt im Vergleich mit dem konventionellen System, gleichzeitig würden diese nur halb so gut bezahlt. Ein eArztbrief würde auch nur dann vergütet, wenn er mittels elektronischem Heilberufsausweis sowohl vom Sender wie vom Empfänger über eine qualifizierte elektronische Signatur in einem speziellen Praxisverwaltungssystem sicher verschlüsselt versendet würde. „Die Anforderungen sind so hoch, dass es nicht zu leisten ist!“, schloss Rostek: „Wenn der Brief dann per Fax gesendet wird, was weiterhin doppelt so teuer mit 55 Cent vergütet wird – ist das sicher?“ <strong>Reinhard Brücker</strong> von der Viactiv Betriebskrankenkasse mit 700.000 Mitgliedern teilte die massive Kritik an der Gesundheitskarte für PatientInnen. 1,7 Milliarden Euro seien für ihre Einführung nutzlos versenkt worden, eine Farce – man habe mehr als zehn Jahre lang „rumgedaddelt“, im Rückblick ein Riesenskandal. Für Entwicklungen wie das eRezept, die ePatientenakte oder den elektronischen Medikationsplan müsse der Datenschutz an erster Stelle stehen.</p>



<p>Noch wichtiger sei Datensouveränität für die NutzerInnen von Gesundheitsleistungen: Versicherte sollten „Herr“ über ihre Daten sein – sie hätten jedoch keine wirkungsvolle Lobby. Der Patient müsse seine eAkte mitnehmen. Sie dürfe kein Wettbewerbsinstrument von Anbietern sein. Die Plattform für Patientendaten sei die eine Sache, der Standard zum reibungslosen Austausch zwischen den Systemen eine andere.</p>



<p>„Gröhe hat beim Thema Digitalisierung rumgeeiert“, er sei stecken geblieben, monierte Brücker, obwohl der Minister in seiner Amtszeit ein Glückspilz gewesen sei: „Wir haben im Gesundheitswesen noch nie so viel Geld zur Verfügung gehabt!“ Geld, das ungerecht verteilt sei. Bei der FDP und den Grünen sehe er keine Person, die die anstehende Umstrukturierung leisten könne. Man könne in gut digitalisierten Regionen anfangen. Doch blieb er skeptisch: „Wir lösen damit nicht die Probleme auf dem Land.“ Apotheker würden beispielsweise häufig nicht mehr beraten – fünf verschiedene Ärzte verschrieben Medikamente, ohne sich untereinander abzustimmen, gefährliche Wechselwirkungen blieben dann oft unbemerkt. <br><br></p>



<p><strong>Österreich und die Schweiz sind schon weiter</strong></p>



<p>Bei der Podiumsdiskussion „Was können wir von unseren Nachbarn lernen? Digitale Gesundheitsmodelle und Strategien im D-A-CH Vergleich“ hagelte es ebenfalls handfeste Kritik: <strong>Dr. Clemens Martin Auer</strong>, Sektionschef im Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit, hielt die deutsche Gesundheitskarte bereits für veraltet. Auch das deutsche E-Health-Gesetz hielt seinem Urteil nicht stand: „So einen Schrott sollte man vergessen – es gehört möglichst schnell eingestampft!“ Im öffentlichen Interesse für eine bessere Gesundheit brauche man eine <em>europäische</em> Debatte über einen gemeinsamen Raum des digitalen Austauschs.</p>



<p>Die elektronische Gesundheitsakte sei mit dem System ELGA in den österreichischen Krankenhäusern bereits flächendeckend eingeführt, was Laborbefunde, Radiologie, Entlassungsbrief und Medikationsplan angehe. Denn die Polypharmazie, die gleichzeitige Einnahme von mehreren Medikamenten mit ihren unklaren Wechselwirkungen, sei heute der größte Killer nach Krankenhausinfektionen. Hier sei die Bündelung aller Daten unerlässlich. „Wir sind euch weit voraus, meine lieben Freude und Freundinnen aus Deutschland“, schloss der Österreicher humorvoll provokant: „Sie sind eine digitale Wüste, geben Sie Gas!“</p>



<p>Der Schweizer <strong>Martin Rüfenacht</strong> von der Interessengemeinschaft IG eHealth schloss sich seinem Vorredner an. Die Schweiz habe eine solide Ausgangslage bei der Digitalisierung: breite Autobahnen. Man brauche nicht so sehr Richtlinien, sondern eine sehr gute Infrastruktur.</p>



<p><strong>Hans-Peter Bursig</strong> vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) fragte: „Warum muss man einen Arztbrief austauschen, warum sprechen die Systeme nicht miteinander?“ Es gebe hierzulande 220.000 niedergelassene Ärzte: „Es muss klar sein, was darf wer? In drei bis vier Jahren redet niemand mehr von Akten, sondern von selbstkommunizierenden Systemen. Mit diesen Versorgungsdaten kann man auch forschen.“ <br><br></p>



<p><strong>Professionelle Gesundheits-Apps</strong></p>



<p>Nicht nur um die großen digitalen Strukturveränderungen im Gesundheitswesen ging es, um Datensicherheit und wer auf welche Weise Zugriff auf Gesundheitsdaten haben solle. Es sprengt den Rahmen, hier nur annähernd die Vielfalt aller Themengebiete wieder zu geben. Als Beispiele von „Best Practice“ stellten drei Startup-Unternehmen ihre innovativen Gesundheits-Apps vor, die in Zusammenarbeit mit MedizinerInnen entwickelt worden waren. Gerade in Zeiten von Ärztemangel ein wertvoller Baustein zur Selbsthilfe. Darunter war „Kaia“ von <strong>Moritz Philipp Weisbrodt</strong>, die erste Medizin-App, mit der NutzerInnen ihre Rückenschmerzen mit einem individuell zugeschnittenen Trainingsplan selbst zu Hause behandeln können.</p>



<p><strong>Kristina Wilms</strong> lebt selbst mit einer Depression und wollte nicht länger Opfer ihrer Erkrankung sein. Auf dem Hintergrund ihrer eigener Erfahrung entwickelte sie „Arya“: Die App soll Betroffenen dabei helfen, ihr Leben wieder in die eigenen Hände zu nehmen. Sie wird in Verbindung mit professioneller therapeutischer Behandlung eingesetzt und soll psychisch Erkrankten helfen, Verhaltensmuster und Emotionen zu kontrollieren, ihr Leben dadurch zu verbessern, die Wartezeit zwischen den Behandlungsterminen zu überbrücken oder um im Anschluss an eine Therapie Rückfälle zu vermeiden.</p>



<p><strong>David Schärf</strong>von der OneLife Health GmbH aus Hamburg zeigte die mit zahlreichen Preisen ausgezeichnete App „Femisphere“ für Mütter in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr ihres Kindes. Die App solle ein intelligentes Tagebuch sein, evidenzbasierte medizinische Hinweise geben und sich auch mit einer Zusatzfunktion mit Hebammen und ÄrztInnen vernetzen können. Ein digitaler Mutterpass sei integriert, Ultraschallbilder könnten aufs Smartphone übertragen werden. Durch die einfache Dokumentation der Selbstbeobachtung seien die Informationen für Hebammen und ÄrztInnen wertvoll und könnten auch in die Gesundheitsakte übertragen werden.</p>



<p>Gerade werde die Integration der Hebammenbetreuung in die App weiter entwickelt. Beispielsweise sei eine Videosprechstunde geplant. Die Entwickler kooperierten mit Unicef und der WHO, mit Hebammen, ÄrztInnen, Kliniken und Versicherung, um die App mit dem medizinischen Alltag zu vernetzen. Rund um die Uhr solle so Fachwissen für die NutzerInnen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig solle es Spaß machen, die App zu nutzen. <br><br></p>



<p><strong>Finden Hebammen frühzeitig den Anschluss?</strong></p>



<p>Es war eine aufregende Tagung, in der die rasanten technischen Entwicklungen mit ihren Problemen hervorragend präsentiert wurden. Auch das Potenzial dieses enormen Marktes wurde deutlich und damit Fragen von Macht und Wirksamkeit. Ob der vergleichsweise kleine Berufsstand der Hebamen, der weiterhin mit drängenden wirtschaftlichen Problemen in Anspruch genommen ist – mit dem Umstieg in die Akademisierung und damit, die mangelhafte Versorgung sicherzustellen – hier schon in den Startlöchern steht und angemessen auf die Zukunft vorbreitet ist?</p>



<p>Wann werden die Hebammen einen Heilberufsausweis und mit diesem goldenen Schlüssel den Zugang zu den medizinischen Daten der von ihnen betreuten Frauen haben? Sie sind ein Wissenspool, der interprofessionellen Austausch ermöglicht – sofern die NutzerInnen der Gesundheitsleistungen es wünschen. Aus dieser Kommunikation sind Hebammen bislang ausgeschlossen – wie auch zwei Millionen anderer Mitglieder von Gesundheitsberufen, darunter die Pflege.<br><br></p>



<p><strong>Die Autorin</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten</strong> ist seit 1981 Hebamme und war sowohl in der Klinik wie auch 25 Jahre lang in der Hausgeburtshilfe tätig. Sie studierte und unterrichtete bildende Kunst und Film an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig und hat mehrere Dokumentarfilme veröffentlicht, darunter „Geburt im Sommer“ und „Mein kleines Kind“. Seit 2000 gehört sie zum Redaktionsteam der DHZ.<br><br><a href="http://www.katjabaumgarten.de/">www.KatjaBaumgarten.de</a></p>



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<p><strong>Links</strong></p>



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https://www.sv-veranstaltungen.de/fachbereiche/digital-health/
</div></figure>



<p>Der Kongress: Eckdaten und Programm</p>



<p>www.gematik.de</p>



<p>Die gematik – Gesellschaft für Telematik-Anwendungen der Gesundheitskarte mbH – eine Organisation, gegründet 2005 von den Spitzenverbänden der Leistungserbringer und Kostenträger des deutschen Gesundheitswesens</p>



<p>www.elga.gv.at</p>



<p>Die Österreichische Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) www.de.onelife.me</p>



<p>femisphäre – App für die Schwangerschaft und das erste Jahr nach der Geburt für Nutzerinnen und ihre Hebammen und ÄrztInnen</p>



<p>www.kaia-health.com</p>



<p>Kaia – App zur Selbsthilfe für ein Leben ohne Rückenschmerzen, digitale Rückenschmerztherapie mit persönlichem ganzheitlichen Trainingsprogramm</p>



<p>www.aryaapp.co</p>



<p>Arya – App für Menschen mit seelischen Erkrankungen als Ergänzung zur professionellen Therapie, gleichzeitig auch für TherapeutInnen<br><br></p>



<p><strong>Der elektronische Heilberufeausweis</strong></p>



<p><strong>Das Gegenstück zur Chipkarte der Versicherten</strong><br>Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ist für den elektronischen medizinischen Informationsaustausch und als Teil der <a href="http://www.arztwiki.de/wiki/Telematik">Telematik-Infrastruktur</a> für das deutsche Gesundheitswesen zwingend. Die Chipkarte als Berufsausweis für ÄrztInnen und ApothekerInnen ist das Gegenstück zur elektronischen <a href="http://www.arztwiki.de/wiki/Gesundheitskarte">Gesundheitskarte</a> der Versicherten und soll mit einer qualifizierten Signatur den Datenschutz garantieren. </p>
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