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	<title>Borkum &#8211; Katja Baumgarten</title>
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		<title>Drillinge auf Borkum</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Jun 2014 09:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Borkum]]></category>
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					<description><![CDATA[Kommt es im Frühsommer zum Urteil im Schwurgerichtsprozess gegen eine praktische Ärztin und Hebamme? In die Beweisaufnahme werden auch Geburten einbezogen, die nicht unmittelbar mit dem Fall in Verbindung stehen: Am 41. und 43. Verhandlungstag geht es am Landgericht Dortmund um eine Drillingsgeburt, bei der die Geburtshelferin nur anwesend war. Sie wird für den Tod<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/drillinge-auf-borkum/"><span class="screen-reader-text">"Drillinge auf Borkum"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Kommt es im Frühsommer zum Urteil im Schwurgerichtsprozess gegen eine praktische Ärztin und Hebamme? In die Beweisaufnahme werden auch Geburten einbezogen, die nicht unmittelbar mit dem Fall in Verbindung stehen: Am 41. und 43. Verhandlungstag geht es am Landgericht Dortmund um eine Drillingsgeburt, bei der die Geburtshelferin nur anwesend war. Sie wird für den Tod eines Mädchens bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage im Juni 2008 verantwortlich gemacht – die Anklage lautet auf Totschlag.</strong></p>



<p>»Ist das Filmen eingestellt?«, fragt der Vorsitzende Richter Wolfgang Meyer. »Dann darf ich bitten, die Apparate aus­ zuschalten.« Heute sind zwei Filmteams im Einsatz: Im großen Gerichtsaal 130 wer­den bis zum Erscheinen des fünfköpfigen Richterteams Aufnahmen gemacht. Ver­handlungen selbst dürfen generell weder gefilmt, noch fotografiert, noch dürfen Tonaufnahmen gemacht werden. Nur ein Gerichtszeichner dokumentiert wieder die Situationen im Saal in seinen Skizzen. An der Seite der Angeklagten sitzt heute das komplette Team ihrer Strafverteidiger: Hans Böhme als Pflichtverteidiger, Prof. Dr. Hans Lilie sowie Mark Sendowski. Ih­nen gegenüber sitzen Oberstaatsanwältin Susanne Ruland und Nebenklagevertreter Alexander Kurz.</p>



<p>Viertel vor zehn beginnt am 3. März der 41. Tag der Hauptverhandlung. Meyer bittet Prof. Dr. Axel Feige aus Nürnberg als gerichtlich bestellten Sachverständigen für die Geburtshilfe in den Zeugenstand.<br>»Unterlagen mitnehmen wäre vielleicht nicht schlecht«, empfiehlt der Vorsitzen­de freundlich. »Wir haben ergänzende Fragen. Zur Beweiserhebung hatten wir eine Drillingsgeburt auf Borkum. Wie ist das in so einem Fall mit einer Spontangeburt – gibt es das?« Die Vernehmung der besagten Mutter und ihrer Hebamme steht heute auch auf dem Programm, nach einer fachlichen Einführung des Sachverstän­digen. »Ich habe ein paar Zeichnungen vorbereitet«, erläutert Feige zunächst am Richtertisch den vorliegenden Fall: Ein Kind hatte eine eigene Plazenta gehabt und zwei eine gemeinsame Plazenta, in der ihre Blutkreisläufe miteinander ver­bunden gewesen waren. Eines der drei Kin­der war etwa in der 32. Woche intrauterin verstorben. Die Mutter aus Freiburg hatte sich danach zur Geburt bei einer Hebam­me auf Borkum entschieden. Zu klären ist heute, inwieweit die hier angeklagte Ärz­tin und Hebamme dabei möglicherweise beteiligt war.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fetofetales Transfusionssyndrom</h2>



<p>Zunächst schildert der Sachverständi­ge ausführlich, wie es sich generell mit ein-, zwei- oder dreieiigen Drillingen ver­hält, wann sie eine getrennte, wann eine gemeinsame Plazenta und Eihülle auf­weisen. Eingehend erklärt der Sachver­ständige den Richtern die Problematik des fetofetalen Transfusionssyndroms: Im gemeinsamen Mutterkuchen werde über eine Gefäßverbindung in der Plazenta – einen »Shift« – Blut vom »Spender«, dem Donor, zum Akzeptor, dem »Empfänger«, hinüber gelenkt. »Der ist dann nicht mehr in der Lage, mit dem Blutvolumen fertig zu werden. Wird, wenn der eine schon tot ist, die Gefäßverbindung nicht durch eine Thrombose gestoppt – was leider oft nicht eintritt – verblutet auch der andere mit.« Ideal sei, wenn alle drei Föten eine isolier­te Plazenta hätten. Wenn Kinder ein feto­ fetales Transfusionssyndrom überhaupt überlebten, hätten etwa 20 % von ihnen im späteren Leben hirnorganische Erkrankungen. Um das Ausmaß der Ge­fährdung zu beurteilen, müssten solche Mehrlinge in der Schwangerschaft einmal am Tag mit einem Ultraschalldoppler kon­trolliert werden, einmal pro Woche müs­se die Größe der Feten ermittelt werden. Deshalb sollten Schwangere wie diese un­bedingt stationär aufgenommen werden. Zeichne sich eine Gefährdung ab, müss­ten die Kinder ab der 26. bis 28. Schwan­gerschaftswoche per Kaiserschnitt geholt werden – mit einem entsprechend hohen Frühgeburtsrisiko für alle drei. »Oder man bespricht mit der Frau: Wir riskieren das Absterben von zwei Kindern, damit sich ein Kind gut entwickeln kann«, schildert Feige das Dilemma.</p>



<p>Prof. Dr. Kurt Hecher, Chefarzt am Universitätsklinikum Hamburg-Eppen­dorf (UKE), sei auf die Laserbehandlung solcher Auffälligkeiten spezialisiert. »Mit einer Optik geht man in die Gebärmutter, sucht das Gefäß auf und verschließt es mit Laser«, beschreibt Feige den Eingriff. Die Drillingsmutter, um deren Geburt es hier geht, hatte sich dieser Behandlung unter­zogen – mit Komplikationen. »Leider ist das in Hamburg nicht gelungen. Wenn das Fruchtwasser blutig ist, sieht man nichts mehr. Das kann passieren, dann muss man das Manöver abbrechen«, erklärt Feige. Man habe in Hamburg vorgeschla­gen, die Schwangere aus Freiburg ab der 25. Schwangerschaftswoche zur Kontrolle stationär aufzunehmen. Die Neonatologen sähen für die Kinder von diesem Zeitpunkt an hinsichtlich Mortalität und Morbidität eine realistische Chance zu überleben.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="681" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140314_Feige_Farbe_1_140424-1024x681.jpg" alt="" class="wp-image-3202" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140314_Feige_Farbe_1_140424-1024x681.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140314_Feige_Farbe_1_140424-300x200.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140314_Feige_Farbe_1_140424-768x511.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140314_Feige_Farbe_1_140424.jpg 1148w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Zeichnung: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>Feige führt weiter aus, wie man sich im Krankenhaus auf eine Drillingsgeburt vorbereite: »Man muss für Drillinge einen riesenorganisatorischen Aufwand treiben: Jeder Neonat braucht ein eigenes Team aus Neonatologen und Kinderschwestern, außerdem Anästhesisten, Hebammen, Geburtshelfer – insgesamt braucht man mindestens elf Personen.« Als Chefarzt habe er das früher in seiner Klinik in Nürnberg ausgereizt – in zehn Jahren sei­en dort 26 % der Drillinge vaginal geboren worden. Manchmal gab es Ärger: »Wie sollen wir das bewerkstelligen?«, hätten sich seine Kollegen aus der Neonatolo­gie beschwert. Weil dieser Aufwand nicht rund um die Uhr zu leisten sei, gelte heu­te die allgemeine Empfehlung, Drillinge in der 32. bis 34. Schwangerschaftswoche per Kaiserschnitt zu entbinden. »Drillin­ge ohne diese Besonderheiten?«, fragt der Vorsitzende nach, was Feige bejaht. Er habe nie erlebt, dass Drillinge über die 34. Schwangerschaftswoche hinausge­kommen seien: »Auch wenn jedes Kind eine eigene Plazenta hat, ist sie trotzdem zu klein. Man muss die Schwangerschaft in der 34. Woche beenden.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Spontan oder Sectio?</h2>



<p>Eine Spontangeburt bei Drillingen sei in Feiges Abteilung in 26 % der Fälle möglich gewesen, wiederholt Meyer und hat noch weitere Fragen: ob zum Begriff der Spontangeburt auch eine Einleitung zähle, was Feige bestätigt. Und wie es mit den allgemeinen Risiken einer Drillings­geburt aussehe? Bei diesem Stichwort er­läutert Feige anschaulich die Gefahren einer vorzeitigen Plazentaablösung nach der Geburt des ersten Drillings, was auch passieren könne, wenn jedes Kind eine isolierte Plazenta hätte. »Wenn man ma­nuell sehr geschickt ist, macht man dann eine ganze Extraktion der nachfolgenden Kinder. Wer nicht so geschickt ist, macht schnellstmöglich eine Sectio.« Es gehe auch um das Risiko für die Mutter, wenn sich die Gebärmutter nicht zusammenzieht: »Bei einer Atonie bluten die Frauen im Strahl und benötigen Erythrozyten­konzentrat«, schildert Feige. Das höchste Risiko von Frauen sei Verbluten, auch noch im Wochenbett. »Eine Zwillingsgeburt ist immer eine heiße Kiste – eine Drillings­geburt sowieso!«, warnt er und verweist auch auf die Hebammenberufsordnung: »Hebammen leisten eigenverantwortlich Hilfe bei regelrechten Geburten, ansons­ten müssen sie einen Arzt hinzuziehen.« Der Vorsitzende merkt an, die Angeklagte habe ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko für die Mutter bei einem Kaiserschnitt gegen­über einer vaginalen Geburt angegeben.</p>



<p>Es sei schwer zu trennen, ob das einer Grunderkrankung oder der Sectio zuzu­rechnen sei, erklärt Feige: »Ja, die Sterb­lichkeit nach einem Kaiserschnitt ist für die Mutter 30 % höher als nach va­ginaler Einlingsgeburt. Leider müssen wir die Risiken für sie in Kauf nehmen, sonst setzen wir das Leben der Kinder aufs Spiel.« In einer lebensbedrohlichen Situa­tion müsse sogar notfalls die Gebärmutter entfernt werden. »Welches Risiko ist hö­her zu bewerten?«, fragt der Vorsitzende. »Hier eindeutig das Risiko einer vaginalen Geburt«, antwortet Feige. Vor allem sei sie nicht außerklinisch möglich: »Es gibt kaum noch Kollegen, die eine vaginale Drillingsgeburt beherrschen.«</p>



<p>»Ich bleibe bei Mehrlingsgeburten – Stichwort ›Holz-Uterus‹«, hakt Meyer nach. Feige erklärt es ihm: »Wenn sich die Nachgeburt vorzeitig löst, bei einer zent­ralen Anhaftung – das ist die übelste Situ­ation, wenn die Frauen nicht nach außen bluten. Der Uterus wird dann bretthart!« Es geht in aller Ausführlichkeit noch eine Zeitlang weiter über mögliche geburts­hilfliche Gefahren bei Mehrlings- und Einlingsgeburten, auch hinsichtlich Na­belschnurumschlingung, Bluthochdruck und der Autoimmunerkrankung Lupus erythematodes.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Geburtshilfe Gefahren</h2>



<p>Meyer macht sich bei Prof. Feige auch über Gestose, Eklampsie und HELLP-Syn­drom zu einem anderen Fall kundig, mit dem sich die Kammer bei ihrer Beweisauf­nahme ebenfalls befasst: Zu dieser Geburt im August 2007 war die angeklagte Ärztin und Hebamme nachts von einer Hebamme in deren Geburtshaus gerufen worden. Ei­nige Stunden später hatte die Gebärende, gerade als sie in die Klinik verlegt werden sollte, einen eklamptischen Anfall gehabt. Ihre Tochter hatte den Notkaiserschnitt zu 100 % schwerstbehindert überlebt, wie die Eltern bei ihrer Zeugenverneh­mung im Dezember 2012 ausgesagt hatten. Beide involvierte Geburtshelferinnen sind durch diesen Schadensfall in einen Zivil­prozess verwickelt, was der Vorsitzende in diesem Schwurgerichtsprozess in zahlrei­chen Vernehmungen einbezieht.</p>



<p>Bei einer Eklampsie sei keine Prognose möglich, sagt Feige. Die Frauen würden im Krampfgeschehen nicht atmen, das Kind sei dadurch akut von der Sauerstoffversor­gung abgeschnitten, eine sofortige Notsec­tio zwingend. Meyer fragt auch nach der Bedeutung der Apgar-Werte. »Menschen müssen bei der Geburt schreien, wenn sie gesund sind!«, erklärt Feige dem Rich­ter das Punkteschema: Sieben und mehr Punkte gälten als lebensfrisch, unter drei Punkten liege eine vitale Bedrohung vor, bei null Punkten ein Scheintod.</p>



<p>Zum Thema Übertragung referiert Feige: Es gebe seit langem die Erkenntnis, dass die Mortalität der Kinder sieben Tage nach dem errechneten Entbindungster ­ min zunehme. Ob er Fälle von Übertra­gung erlebt habe, fragt Meyer. »Immer wieder«, erinnert sich Feige, wenn keine exakte Ultraschallmessung in der Früh­schwangerschaft erfolgt sei, »weil Frauen sich der Schwangerschaftskontrolle entzo­gen haben.« »Wenn man eine echte Über­tragung zulässt und es passiert was, hat man einen Termin mit Justitia«, sagt der Geburtshelfer. Und auf den vorliegenden Gerichtsfall bezogen, wo es auch um eine Terminüberschreitung geht: Wenn man wisse, es liegt eine rechnerische Übertra­gung vor, müsse man umso mehr überwa­chen.</p>



<p>»Es ist geltend gemacht worden, dass Sie sich widersprechen«, merkt der Vor­sitzende an. Feige habe im Rahmen einer zertifizierten Ärztefortbildung geäußert, bei einer Beckenendlagengeburt sei der Abgang von Mekonium physiologisch und auf Kompression beim Tiefertreten zu­rückzuführen. Im vorliegenden Fall habe er den Abgang von Mekonium während der Geburt dagegen als pathologisches Zeichen eingestuft. Die Verteidigung hat­te dies in einem Ablehnungsantrag gegen den Sachverständigen unter anderem an­geführt. Michael Krause sei der Erstautor der zitierten Textstelle, merkt Feige dazu an: »Ich selbst glaube nicht, dass Meko­nium kompressionsbedingt abgeht – ich kann mir das nicht vorstellen.« Wenn man Blutgase bestimme, stelle man fest, dass BEL-Kinder etwas saurer seien, dadurch sei die BEL in Verruf gekommen: »Der Me­koniumabgang ist in der Regel Ausdruck von Übersäuerung«, schließt Feige: »Da findet ja überhaupt keine Kompression statt!« Und auf Nachfragen der Anwälte betont er: »Wenn es unter der Geburt zum Abgang von Mekonium kommt, dann ist das ein Alarmsignal.«</p>



<p>»Warum haben Sie das nie in Ihren Bü­chern beschrieben? Sie haben eine Mono­grafie über Beckenendlagen geschrieben – dort ist von Mekonium nicht die Rede«, fragt Pflichtverteidiger Hans Böhme. »Mit Sicherheit habe ich das irgendwo beschrie­ben«, entgegnet Feige, das sei Allgemein­gut. Man sollte bei Mekoniumabgang nicht überreagieren, dies sei ein Hinweis, kontinuierliche CTG-Aufzeichnungen zu machen, um sicher zu sein, dass es ein ein­maliges Ereignis gewesen sei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zeugenaussagen zur Drillingsgeburt</h2>



<p>Gegen elf wird die erste Zeugin auf­gerufen: die Hebamme, die die Drillings­geburt auf Borkum betreut hatte. Sie er­scheint in Begleitung ihres Anwalts. Bei ihren Personalien gibt es Änderungen seit der ersten Vernehmung am zweiten Verhandlungstag Ende August 2012: Sie ist unterdessen von der Nordseeinsel weg­ gezogen. Wie sie schon damals angegeben hatte, ist sie nicht mehr als Hebamme tä­tig. Meyer klärt sie über ihre allgemeinen Rechte als Zeugin auf, sich nicht selbst be­lasten zu müssen: »Ich weise darauf hin, wenn Sie in der ersten Vernehmung die Unwahrheit gesagt haben.« »Ich habe Ih­nen nicht die Unwahrheit gesagt«, stellt die Zeugin fest. »Ich weise ja nur darauf hin, dass Sie Gebrauch machen können von diesem Recht. Es gibt Anhaltspunkte, dass Sie nicht in allen Punkten die Wahr­heit gesagt haben. Es könnte sein, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt«, setzt der Vorsitzende nach und wendet sich an den Anwalt, ob er das mit seiner Mandan­tin besprochen habe. »Wir haben nichts besprochen, weil keine Falschaussage ge­macht wurde«, entgegnet dieser.</p>



<p>Zunächst geht es kurz um die Krankenhausversorgung auf Borkum. 1996 sei das dortige Krankenhaus geschlossen und an einen niedergelassenen Arzt verpachtet worden, der es mit acht Betten weiter füh­re. »Ist aus Ihrer Sicht eine intensivmedizi­nische Behandlung dort möglich?«, fragt Meyer die Zeugin. »Nur bei Kreislaufbe­schwerden, bevor man aufs Festland ver­legt«, antwortet sie. »Sie bestätigen, dass das Krankenhaus damals nicht zur Verfü­gung stand«, hält Meyer fest.</p>



<p>Nach einer kurzen Pause soll zunächst die Drillingsmutter vernommen werden – ihre Hebamme wird hinausgebeten. An der Seite der Zeugin, einer Studentin, hat derselbe Anwalt von eben wieder Platz genommen. Meyer erklärt ihr, worum es in diesem Prozess gegen die Ärztin und Hebamme im Zusammenhang mit dem Tod eines Mädchens bei seiner außerklini­schen Geburt geht: »Wir prüfen das unter dem Aspekt des Totschlags durch Unter­lassen. Es geht dabei auch um Risiken, die die Angeklagte eingegangen ist.« »Meine Mandantin hat nach der Hausdurchsu­chung bei ihr noch Unterlagen gefunden, die vielleicht zur Klärung beitragen«, er­ greift der Anwalt das Wort und übergibt dem Vorsitzenden Behandlungsunterla­gen im Zusammenhang mit den Drillin­gen. »Schade, dass Sie das nicht vorab über­sandt haben«, bedauert Meyer: »Das führt dazu, dass es heute länger dauert. Wenn Sie die Unterlagen überreichen, entbin­den Sie Ihre Ärzte von der Verschwiegen­heitsverpflichtung?«, erkundigt sich der Vorsitzende Richter. »Das möchte meine Mandantin nicht«, verkündet der Anwalt. Auch ihre Hebamme entbindet sie nicht von der Schweigepflicht. Meyer nimmt den Sachverhalt ausführlich zu Protokoll, bevor er eine Stunde Pause anordnet, in der die 20 bis 25 Seiten der vorgelegten ärztlichen Behandlungsberichte kopiert, an alle Prozessbeteiligten verteilt und ge­lesen werden sollen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gestörtes Vertrauen</h2>



<p>Als es um 13 Uhr weitergeht, fordert Meyer die Zeugin auf, ihre Schwanger­schaft mit eigenen Worten zu schildern. Sie sei regulär bei der Frauenärztin gewe­sen, im ersten Trimester seien zunächst zwei Kinder gesichtet worden, das nächs­te Mal drei. Im zweiten Trimester sei sie an einen Spezialisten überwiesen worden. Der habe festgestellt, dass möglicherweise ein fetofetales Transfusionssyndrom vor­liege. Er habe ihr dringend eine Behand­lung in Hamburg bei Prof. Hecher nahege­ legt. »Das ist leider misslungen«,schildert die Zeugin. Er sei damals kräftig mit dem Endoskop in ihren Bauch eingedrungen. Weil sich das Fruchtwasser sofort blutig verfärbte, habe man dann nichts mehr ma­chen können. Die Kinder hätten danach noch Lebenszeichen gezeigt, sie seien aber verändert gewesen. Eines ihrer Kinder sei später verstorben. Sie sei von dem miss­glückten Eingriff schockiert gewesen und habe das normale Programm der Spezialis­ten nicht mehr weiter mitmachen wollen.</p>



<p>Damals sei sie auf ihre Hebamme ge­troffen und habe sich die weitere Schwan­gerschaft über von ihr betreuen lassen. ,»… und Geburt«, setzt der Vorsitzende hinzu. »Die Geburt fand auf Borkum statt«, erklärt die Mutter, weil ihr in Freiburg immer »ir­gendwelche Sectiotermine aufgedrängt« worden seien. Ein Spezialist habe ihr ge­sagt: »Ohne Sectio geht es nicht.« Sie haben ihre Hebamme dann gefragt, ob die Geburt bei ihr stattfinden könne. »Ja, wenn nichts dagegen spricht«, habe diese dazu gesagt. Meyer resümiert noch einmal die geburts­hilflichen Probleme, deren Behandlung und die möglichen Gefahren, wie sie aus den Unterlagen hervorgehen. »In Hamburg haben Sie die Behandlung als ziemlich er­schreckend wahrgenommen und sich wei­teren Untersuchungen durch Spezialisten entzogen.« »Ich bin nicht mehr dahin ge­gangen«, bestätigt die Zeugin. Von einem Facharzt berichtet sie: »Er hat mir so ins Gewissen geredet, dass die Kinder nicht überleben«, und etwas später schildert sie: »Die sind quasi über mich hinweg gewalzt.« »In Freiburg haben Sie sich den Spezialisten entzogen«, wiederholt Meyer. »Mein Vertrauen war total gestört.«</p>



<p>Um die Zeit des Eingriffs in Hamburg am 2. Oktober 2007 sei der Kontakt zu ih­rer Hebamme entstanden. Nach dem Ein­griff hätten sie sich gesehen, danach sei sie nach Freiburg zurückgefahren. »Die Erfahrung in Hamburg war grundlegend. Durch Recherchen habe ich Daten be­kommen, dass ein Kaiserschnitt nicht un­gefährlich ist.« Wie oft sie ihre Hebamme getroffen habe, möchte Meyer wissen. Ein­mal in München hätten sie sich in einem Hotel getroffen. Sie habe die Arztberichte mitgebracht und sei von ihr untersucht worden. Sie hätten häufig telefoniert. »Ist über diese Frage unmittelbar gesprochen worden, Entbindung außerhalb der Kli­nik?«, erkundigt sich der Vorsitzende. Sie hätten den Verlauf der Schwangerschaft zunächst beobachtet. Es habe ja die räum­liche Distanz gegeben und sie habe wei­terhin schulmedizinische Behandlung in Anspruch genommen.</p>



<p>»Ist auch über eine spontane Geburt im Krankenhaus nachgedacht worden?«, fragt Meyer weiter. In einer Freiburger Kli­nik wäre dies unter Umständen vielleicht möglich gewesen. Wann sie zur Geburt nach Borkum gefahren sei? »Am Tag vor der Geburt.« Die Kinder waren am 21. Ja­nuar 2008 auf der Nordseeinsel zu Beginn der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt gekommen. Einige Wochen vorher, am 28. Dezember sei festgestellt worden, dass ein Kind gestorben sei, schildert die Zeugin. Sie habe sich mit dem behandelnden Arzt darüber beraten, ob man jetzt dringend handeln müsse. Er habe das nicht für erforderlich gehalten. Mit ihrer Hebamme habe sie auch darüber gesprochen, wie sie die Situation seelisch durchstehen könne. »Jeder Tag ist für die Kinder ein Geschenk«, sei sie ermutigt worden, die Schwanger­schaft fortzusetzen.<br>»Haben Sie sich gefragt, ob Sie richtig gehandelt haben?«, möchte Meyer von ihr wissen und spricht die stationäre Überwachung ab der 25. Schwangerschaftswoche an, von der Prof. Feige vorhin gesprochen hatte. Die Zeugin antwortet: »Nach dem fehlgeschlagenen Eingriff habe ich mich nur auf mich selbst verlassen.« »Zwang das Absterben des Kindes nicht zur Neubewertung?«, fragt der Richter weiter. »Nein, für mich nicht.« »Man hätte eventuell alle drei holen können«, spricht der Vorsitzende an. Ob mit ihr darüber gesprochen worden sei, wie die Krankenhausversorgung auf Borkum gewesen sei. »Ich war informiert«, stellt die Zeugin klar. »Ihnen war bewusst, was Ihr Risiko angeht und auch das Ihrer Kinder«, hält Meyer fest. Sie habe sich vor der Geburt noch einmal von ihrer Frauenärztin untersuchen lassen. Ihre Hebamme habe ganz genau wissen wollen, wie die Lage der Kinder gewesen sei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Keine Geburtshilfe geleistet</h2>



<p>»Ist vorher darüber gesprochen worden, ob sie noch jemanden hinzuzieht?», erkundigt sich der Richter nach den näheren Umständen. Es sei besprochen worden, dass ihre Hebamme die Geburt alleine betreut und sie habe es auch allein gemacht. Die hier angeklagte Ärztin und Hebamme sei da gewesen. Sie habe ihre Hebamme besucht, warum genau, wisse sie nicht – vielleicht habe sie sehen wollen, wie eine Drillingsgeburt funktioniert, vermutet die Zeugin. Wann sie die Angeklagte zum ersten Mal gesehen habe, erkundigt sich der Richter. Sie habe schon leichte Wehen gehabt, sie sie sich gegenseitig vorgestellt hätten: »Sie hat gefragt, ob es okay ist, wenn sie da ist.« »Gab es während der Geburt Schwierigkeiten, die wahrnehmbar waren, oder waren es normale Anstrengungen und Schmerzen?« Ob sie beispielsweise Mittel gegen Schmerzen erhalten habe? »Nein!«, ist ihre klare Antwort, alles sei unkompliziert verlaufen. Wie lange die Geburt gedauert habe, fragt Meyer. »Zwei Stunden«, gibt die Zeugin an. Ob die Angeklagte tätig geworden sei, möchte der Vorsitzende genauer wissen. Die Geburt durchgeführt habe ihre Hebamme, die hier angeklagte Geburtshelferin sei daran nicht beteiligt gewesen. Ob sie denn die Erstuntersuchung der Kinder gemacht habe, fragt Meyer. »Das kann ich nicht mehr sagen«, erwidert die Zeugin. Ob sie mit ihr nach der Geburt noch einmal gesprochen habe, weiß sie nicht mehr. Sie selbst sei mit dem Stillen ihrer Kinder beschäftigt gewesen und habe sich im Haus der Hebamme nur in ihrem Geburtszimmer aufgehalten. Eine Woche sei sie mit ihren Kindern auf Borkum geblieben. Bis zum 27. Januar.</p>



<p>Wie es zur Krankenhausbehandlung eines ihrer Kinder nach einer Woche gekommen sei, erkundigt sich der Vor­sitzende. Ihr Kind sei blass gewesen, so dass man sicherheitshalber in die Klinik gefahren sei. Es sei dort vom 28. Januar bis 16. Februar stationär aufgenommen gewesen: Zunächst sei eine Sepsis ange­nommen worden, was sich aber als Erkäl­tungsinfekt herausgestellt habe. Wann sich herausgestellt habe, dass dieses Kind halbseitig gelähmt ist, fragt Meyer. Schon in den Wochen vor der Geburt, nach dem Eingriff habe es per Ultraschall Hinweise darauf gegeben. Das andere Kind sei heu­te gesund und normal entwickelt.</p>



<p>Die Zeugin erwähnt ihre Belastungen bei den Ermittlungen und im Vorfeld dieser Vernehmung: Die Kripo habe zur Hausdurchsuchung vor der Haustür ge­standen, dann sei ein Anruf vom Jugend­amt vor der Vorladung gekommen – der Richter hatte dort eine Kinderbetreuung veranlasst, damit die Mutter aus Frei­burg zur Vernehmung nach Dortmund fahren konnte. »Ich dachte, das ist mir zu viel, ich möchte mich unterstützen lassen«, begründet die Zeugin, dass sie juristischen Beistand mitgebracht hat. Sie habe durch Berichte im Internet auch mitbekommen, wie mit manchen anderen Zeuginnen bei diesem Prozess umgegangen worden sei. Ob sie mit ih­rer Hebamme Kontakt gehabt habe? »Ich habe sie angerufen und gefragt, ob ich hierher kommen muss. Sie ist ja mein Bezug – das ist ja Neuland für mich – Totschlag!«, bemerkt die Zeugin. »Ent­binden Sie die Angeklagte von der Ver­schwiegenheitsverpflichtung?«, fragt Meyer. »Nein«, das möchte sie nicht. Ihr Anwalt bittet um eine kurze Pause, um das draußen mit seiner Mandantin zu beraten. Als sie wieder hereinkommen, bestätigt er das Nein.</p>



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<p>Oberstaatsanwältin Ruland hat ei­nige Fragen an die Zeugin, insbesonde­re zur Anmeldung und Bestattung des verstorbenen Kindes. Sie zweifelt da­ran, dass sein Gewicht unterhalb der 500-Gramm-Grenze gelegen habe und dass es damit auf jeden Fall bestattungs­pflichtig gewesen sei: »Es taucht nirgend­wo auf, dass das Kind einmal gelebt hat.« »Es war sehr, sehr klein«, beschreibt die Mutter. »Es war ja über vier Wochen vor der Geburt gestorben.« »Fragen von Pro­fessor Feige?«, erkundigt sich der Vorsit­zende Richter. »Nein«, ist dessen knappe Antwort. Er hat in seinem Aluminium­koffer aber die Niedersächsische Bestat­tungsverordnung zur Hand, aus der er nun Details vorträgt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zeugin bleibt bei ihrer Aussage</h2>



<p>Um 14 Uhr wird die Hebamme der Drillingsmutter vernommen, der Anwalt bleibt gleich an seinem Platz. »Wir kön­nen nicht nach der Geburt fragen, weil es keine Entbindung von der Verschwiegen­heitsverpflichtung gibt«, beginnt Meyer. Er fährt mit einem anderen Punkt fort: Ob sie dabei bleibe, dass sie den Eltern des ver­storbenen Mädchens – um dessen Tod es in diesem Schwurgerichtsprozess eigent­lich geht – keine schriftliche Erklärung vorgelegt habe, die die Haftung betraf. Ein Zeuge habe Gegenteiliges angegeben. »Ich kann dazu nichts sagen«, erwidert die Zeu­gin – sie kenne den Zeugen nicht. »Und ich bleibe bei meiner Aussage«, bekräftigt sie. Meyer begründet, warum er entschieden hat, die Zeugin nicht zu vereidigen: »Es gibt ein Vereidigungsverbot, wenn man von dem Verdacht ausgeht, dass die Aus­sage nicht der Wahrheit entspricht.« Nach diesem kurzen Auftritt schließt er: »Dann sind Sie entlassen.«</p>



<p>Wie es mit der Verfassung der Ange­klagten aussehe, wendet er sich an sie. »Ich merke, ich kann mich nicht mehr konzent­rieren«, gibt diese an. »Weil wir keine aktu­ellere ärztliche Untersuchung haben, unterbrechen wir die Verhandlung«, kündigt der Vorsitzende an. In der Folge ihrer fünf­wöchigen Untersuchungshaft hatte die Ge­burtshelferin an seelischen Belastungen gelitten, so dass sie bei einer gerichtlich angeordneten ärztlichen Untersuchung für begrenzt vernehmungsfähig erklärt worden war – für maximal vier Stunden an einem Verhandlungstag. Es wird beschlos­sen, die Anhörung des Gutachters Feige zu einem anderen Termin fortzusetzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sicht des Gutachters</h2>



<p>Erneut geladen ist Prof. Dr. Feige am 1. April, dem übernächsten Verhandlungstag, um seine Erklärungen zur Drillingsgeburt auf Borkum fortzusetzen, diesmal im klei­nen Sitzungssaal. Heute sitzen die Anwälte Hans Böhme und Mark Sendowski rechts und links neben der Angeklagten. Im Pu­blikum hat sich – neben den regelmäßig anwesenden Hebammen, Eltern und an­ deren Interessierten – auch der Chefarzt der Dortmunder Frauenklinik Prof. Dr. Schwenzer eingefunden, der schon an früheren Verhandlungstagen in diesem Pro­zess ausgesagt hatte, sowie ein Fachanwalt für Medizinrecht, der sich auf die Vertre­tung von Eltern geburtsgeschädigter Kin­der spezialisiert hat. Später in der Pause am Vormittag sitzen die beiden mit dem Gutachter und den Richtern in der Cafete­ria zusammen ins Gespräch vertieft. Am Ende des Verhandlungstages wird Rechtsanwalt Böhme einen Antrag verlesen und überreichen, worin der Gerichtsmediziner Dr. Ralf Zweihoff, der am letzten Verhand­lungstag, am 12. März, noch einmal ver­nommen worden war, wegen der Besorg­nis der Parteilichkeit abgelehnt wird.</p>



<p>Den Ausführungen des sachverstän­digen Gynäkologen Prof. Dr. Axel Feige lässt der Vorsitzende Richter heute brei­ten Raum: Er lässt ihn noch einmal die medizinischen Besonderheiten, Risiken und Gefahren von Drillingsgeburten er­läutern, seine persönlichen Erfahrungen dazu und die fachlichen Einschätzungen im vorliegenden Fall. Insbesondere zu den Herausforderungen und der Behand­lung des fetofetalen Transfusionsysdroms. Wenn die vernommene Drillingsmutter mit einer stationären Aufnahme einver­standen gewesen wäre, hätte man zu 60 % vom überleben aller Kinder aus­gehen können, vermutet er. Er gibt auch an, welche Risiken Drillingskinder selbst bei intensivmedizinischer Behandlung haben, mit einem bleibenden Schaden zu überleben. Der Vorsitzende gleicht sein ge­burtshilfliches Wissen und die Fachbegriffe immer wieder mit Feiges Erklärungen ab. »Mehrlinge, auch Zwillinge sind eine Krankheit – eine schwere Komplikation«, ist die Einschätzung des Sachverständigen. »Bei einer Atonie ist die Mutter in Lebens­gefahr. Man rennt den Ereignissen immer hinterher, es kommt zu einem Riesenblut­verlust: Man hört, wie das Blut runter läuft auf die Fliesen.« Man müsse für umfang­reiche Bluttransfusionen vorbereitet sein und darauf, den Uterus zu entfernen: »Das erfordert ein eingespieltes Team in einer großen Klinik!«</p>



<p>Durch das intrauterin verstorbene Kind habe in diesem Fall ein besonderes Blutungsrisiko für die Mutter vorgelegen: für ein »Dead-fetus-Syndrom« mit der Ge­fahr einer Verbrauchskoagulopathie. Der Richter bittet Feige ein weiteres Mal um seine gynäkologische Sicht zur Drillings­geburt auf Borkum. »Aus meiner Sicht ist es nicht vorstellbar, dass man dazu seine Einwilligung gibt«, ist das klare Urteil des Sachverständigen. »Man wird immer mal wieder konfrontiert mit Frauen, die sagen, ›Ich will keinen Kaiserschnitt.‹« Prof. Feige schildert, wie ein Kollege sich in so einem Fall verhalten habe: »Dann stirbt erst das Kind, dann sterben Sie«, habe er der Pati­entin entgegnet. »Die Frau hat natürlich eingewilligt, auch wenn sie sich später über diese drastische und uncharmante Aufklärung beschwert hat.«<br>Bis Ende Juni sind weitere Termine an­gesetzt bis zum 51. Verhandlungstag.<br>Fortsetzung folgt.</p>



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		<title>Im Rachen zähes Sekret?</title>
		<link>https://viktoria11.de/im-rachen-zaehes-sekret/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2014 09:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Borkum]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Noch sind nicht alle Fragen geklärt im Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund gegen eine praktische Ärztin und Hebamme. Die Geburtshelferin ist wegen Totschlags angeklagt: Sie wird für den Tod eines Mädchens bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage im Juni 2008 verantwortlich gemacht. Katja Baumgarten Der letzte Verhandlungstag im Jahr 2013 endet am 16. Dezember schon nach<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/im-rachen-zaehes-sekret/"><span class="screen-reader-text">"Im Rachen zähes Sekret?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Noch sind nicht alle Fragen geklärt im Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund gegen eine praktische Ärztin und Hebamme. Die Geburtshelferin ist wegen Totschlags angeklagt: Sie wird für den Tod eines Mädchens bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage im Juni 2008 verantwortlich gemacht. Katja Baumgarten</strong></p>



<p>Der letzte Verhandlungstag im Jahr 2013 endet am 16. Dezember schon nach 35 Minuten. »Ein Ge­richtsmitglied ist aus gesundheitlichen Gründen lediglich in der Lage kurz an der Verhandlung teilzunehmen«, erklärt der Vorsitzende Richter Wolfgang Meyer die kurzfristige Änderung: »Alle Beteilig­ten, die weite Wege zurückzulegen ha­ben, sind von mir mündlich abgeladen worden. Für die Presse und die Zuhörer ist das selbstverständlich nicht möglich. Wer hierher kommt, tut das mit dem Ri­siko, dass nur kurz verhandelt wird.« An der Seite der angeklagten Hebamme und Ärztin vertritt Rechtsanwalt Norbert Hufelschulte aus dem 40 Kilometer ent­fernten Hamm heute Pflichtverteidiger Hans Böhme, der aus Heidelberg hätte anreisen müssen. »Ich bin dankbar, dass Sie so kurzfristig einspringen konnten!«, begrüßt ihn Meyer. »Gibt es medizinische Gründe, hier im Gerichtssaal zu trinken?«, fragt er unvermittelt mit Blick zu den Zu­schauerbänken . »Das hatte ich vergessen, tut mir leid!«, entschuldigt sich die Ange­sprochene.</p>



<p>Für einige Dokumente, die heute ver­lesen werden sollten, wird nun das Selbst­leseverfahren angeordnet. Lediglich der Geburtsbericht einer Mutter, die von der Angeklagten betreut und von ihr in eine Klinik verlegt worden war, wird von Meyer verlesen, ebenso wie ein Brief der Geschäftsführer in der Gesellschaft für Qualität in der Außerklinischen Geburts­hilfe (QUAG), Anke Wiemer. Sie nimmt zu einer Anfrage des Vorsitzenden Richters vom 28. November Stellung: Die Perinatal­erhebung, die von QUAG e.V. ausgewertet würde, sei ein freiwilliges Verfahren , das von Hebammen für Hebammen – nicht für Ärzte – für außerklinisch begonnene Geburten entwickelt worden sei. Im Jahr 2008 habe der Erfassungsgrad bei 81,8 % gelegen. Für Nordrhein-Westfalen sei­en damals 1.440 außerklinische Geburten gemeldet worden, 533 Hausgeburten sowie 907 Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen. Davon seien 238 Gebären­de, also 16,5 %, in die Klinik verlegt worden. 1.202 Frauen hätten ihre Kinder zu Hause oder in einem Geburtshaus zur Welt gebracht. Zur perinatalen Mortalität im Jahr 2008 heißt es: 682.514 Kinder sei­en in Deutschland lebend geboren worden. Von 3.632 verstorbenen Kindern, 0,53 %, seien 2.412 tot geboren und 1.220 in den ersten sieben Tagen nach der Geburt verstorben. Für bundesweit 9.736 außer ­ klinisch begonnene Geburten seien 18 Kinder, das sind 0,18 %, der perina­talen Mortalität zugerechnet worden, drei davon in Nordrhein-Westfalen. Die beiden Todesfälle, die vom Gericht angefragt wor­den waren, seien nach Abgleich der Daten nicht unter den von QUAG e.V. erfassten Geburten .</p>



<p>Rechtsanwalt Hufelschulte übergibt dem Vorsitzenden in Vertretung des Leip­ziger Kollegen Sendowski den Entwurf »eines möglicherweise noch zu stellenden Beweisantrags«, wonach Gewebe des ver­storbenen Mädchens auf eine Benzalkoni­umchlorid-Vergiftung hin nachuntersucht werden soll. Diese Substanz war bei der Obduktion in der Leber gefunden worden. Wenige Minuten später beendet der Vor­sitzende die Verhandlung: »Ja, das war es für heute.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere Beweisanträge</h2>



<p>An den drei folgenden Verhandlungsta­gen im Januar, am 7., 15. und 29., werden vier weitere Zeuginnen vernommen, die als Gebärende von der Angeklagten be­treut und bei geburtshilflichen Schwie­rigkeiten verlegt worden waren. Auch ein Frauenarzt und eine freiberufliche Heb­amme werden zu Schwangerschaftsver­läufen und Geburten von Müttern befragt, in deren Betreuung auch die angeklagte Geburtshelferin involviert gewesen war.</p>



<p>Außerdem stellt die Verteidigung am 7. Januar zwei Beweisanträge, um Fragen zum Einsatz von Notarzt und Babynotarzt zu klären. Letzterer war damals in der Notsituation von der Geburthelferin angefor­dert worden. »Wir überlegen, dass wir noch eine Erklärung abgeben – eine Ein­lassung«, kündigt Prof. Dr. Lilie, einer der beiden Strafverteidiger aus Leipzig an, die neben Pflichtverteidiger Böhme seit April vergangenen Jahres im Einsatz sind. »Nach 38 Verhandlungstagen wäre es gut, wenn das dann mal passiert!«, fordert Oberstaats­anwältin Susanne Ruland gereizt. »Jawohl, Frau Oberstaatsanwältin!«, entgegnet Lilie knapp. Der Versitzende Richter fragt die Verteidiger nach einer laufenden Spen­denaktion zugunsten der Angeklagten. Die Oberstaatsanwältin bringt während­dessen ihre Empörung darüber nonverbal zum Ausdruck. »Ich habe davon erfahren, kann so etwas auch nicht verbieten«, stellt Lilie klar. Anschließend verliest er die bei­ den angekündigten Beweisanträge: Die zehnminütige Reanimation des Neuge­borenen durch den Notarzt Dr. Tervooren sei zu kurz gewesen. Bei einer adäquaten länger andauernden Reanimation mit Intu­bation durch einen Spezialisten hätte das Kind überleben können. Es wird beantragt, den Namen des Babynotarztes, der damals von der Angeklagten angefordert worden war, zu ermitteln, um ihn zu vernehmen. Es sei medizinisch nicht nachvollziehbar, warum Dr. Tervooren, der selbst kein Spe­zialist für Kinderreanimation sei, seine Reanimationsbemühungen eigenmächtig abgebrochen habe, obwohl bekannt ge­wesen sei, dass der Babynotarzt in Kürze eintreffen würde. Die Aussage des Baby­notarztes sei außerdem erforderlich, um zu erfahren, warum Tervooren ihn nach seinem Eintreffen weggeschickt habe. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Speicherchip des EKG-Monitors damals verloren gegangen sei. Selbst nach erfolgloser Reanimation sei der Babynot­arzt notwendig gewesen, beispielsweise um den pH-Wert des Nabelvenenblutes zu ermitteln, womit man die in Frage stehen­de Azidose hätte aufklären können. »Ich kann mich nicht erinnern, dass gesagt wor­den ist, dass der Babynotarzt weggeschickt wurde, sondern dass er selbst entschieden hat, nicht tätig zu werden«, merkt der Vor­sitzende an: »Und zur Kompetenz des Notarztes: Er hat mehrere Jahre in einem Haus mit geburtshilflicher Abteilung gearbeitet und dabei mindestens fünf bis zehn Neu­geborene reanimiert.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Spontane Vorladung einer Zeugin</h2>



<p>Zum nächsten Termin am 15.1. ist nur Rechtsanwalt Böhme auf der Vertei­digerseite vertreten. Er stellt weitere sie­ben Beweisanträge, die teilweise schon vorgelegen und vorab bearbeitet worden waren, beispielsweise einen Antrag zur Vernehmung zahlreicher Zeuginnen hin­sichtlich der Klinikeinweisungen durch die Geburtshelferin in Risikofällen. »So­weit sie sich auf die Zeuginnenbefragung beziehen, wollen Sie die Anträge vielleicht gar nicht mehr stellen?«, erkundigt sich der Vorsitzende. »Ich möchte sie dennoch verlesen und dann für erledigt erklären«, kündigt Böhme sein Vorgehen an.</p>



<p>Eine der Zeuginnen, deren Verneh­mung beantragt wird, sichtet der Vorsit­zende im Zuschauerraum. Die Hebamme hat regelmäßig an den Verhandlungen teil­genommen. Spontan wird sie direkt in den Zeugenstand gebeten. Sie bezeugt, dass sie mehrmals erlebt habe, dass ein Kind nach einer Terminüberschreitung von mehr als 21 Tagen gesund geboren sei, was der gerichtlich bestellte Gutachter Prof. Dr. Feige kategorisch in Abrede gestellt hat­te: Nach einer Terminüberschreitung von mehr als drei Wochen würden die Kinder tot geboren. Die Hebamme schildert drei Fälle im Detail – in zwei weiteren Fällen hätten die Mütter sie nicht von der Schwei­gepflicht entbunden. Eines der Kinder sei ihr 21-jähriger Sohn gewesen, der sowohl rechnerisch wie per Ultraschall doku­mentiert 22 Tage nach dem errechneten Termin zu Hause unkompliziert geboren sei. Bei einem Kind habe die Konzeption festgestanden und sei per Ultraschall be­stätigt worden. Dieses Kind sei 23 Tage nach dem errechneten Termin gesund zur Welt gekommen. Nachdem das geklärt ist, liest der Vorsitzende Auszüge kritischer Schilderungen des Gerichtsprozesses aus einem Internetforum für Hebammen vor, die mit einem Spendenaufruf zugunsten der Angeklagten verbunden sind. Ob sie das geschrieben habe, fragt er die Zeugin streng. »Ja!« bestätigt die Hebamme.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zu Drillingsgeburt hinzugezogen?</h2>



<p>»Um es vorweg zu schicken: Wir haben nicht nur den Babynotarzt namentlich ermittelt – darauf ist ja Wert gelegt wor­den. Er wird seinen Bericht faxen, in dem steht, was er erfahren hat und warum er von einem weiteren Tätigwerden abgese­hen hat. Herr Dr. Hofmann wird zu einem weiteren Termin geladen werden«, beginnt der Vorsitzende Richter den 38. Verhand­lungstag am 29. Januar. Oberstaatsanwäl­tin Susanne Ruland informiert, dass Be­handlungsunterlagen der Frauenärztin aus Riga eingetroffen sind, die die Mutter des verstorbenen Mädchens in der Schwan­gerschaft betreut hatte. Außerdem be­richtet der Vorsitzende: »Wir haben einen Durchsuchungsbeschluss durchgeführt in Freiburg im Zusammenhang mit einer Rechnung zu einer Drillingsgeburt, bei der ein Kind abgestorben sei, jedenfalls nicht lebend geboren wurde.« Zwei der Kinder seien lebend zur Welt gekommen. »Bei der Mutter der Drillinge war die Poli­zei gestern«, berichtet Meyer. Sie habe ihn telefonisch zurückgerufen und erklärt, dass sie sich zur außerklinischen Geburt entschlossen habe, da einer der Drillinge fünf Wochen vor der Geburt gestorben sei. Ärztlicherseits sei in der Schwanger­schaft ein Lasereingriff an der Plazenta vorgenommen worden. Den Tod eines der Kinder habe sie nicht zum Anlass genom­men, sich ins Krankenhaus zu begeben. Sie habe stattdessen entschieden, ihre Kinder außerhalb der Klinik auf Borkum zur Welt zu bringen, was am 21. Januar 2008 statt­ gefunden habe, schildert er. Offenbar habe die betreuende Hebamme die angeklagte Geburtshelferin dabei hinzugezogen. »Die Beteiligung sieht danach aus, weil wir ja auch eine Rechnung der Angeklagten haben«, vermutet der Vorsitzende.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein Rechtsanwalt als Zeuge</h2>



<p>Der für diesen Verhandlungstag gela­dene Zeuge sitzt schon im Zeugenstand, ein niedergelassener Rechtsanwalt, der mit der Angeklagten bekannt ist. Auch seine Vernehmung betrifft einen der Be­weisanträge der Verteidigung. »Ich be­kam morgens einen Anruf und habe das als nachbarschaftlichen Dienst aufgefasst. Sicherheitshalber bitte ich um eine Entbin­dung von der Verschwiegenheitsverpflich­tung«, sagt er mit Blick zur Angeklagten, die zustimmend nickt. Er war am Morgen nach der tragischen Geburt von der An­geklagten dazugerufen worden, als die Kriminalpolizei bei ihr vor der Tür stand. Er sei in zehn Minuten drüben im Haus der Geburtshelferin gewesen. »Ich sprach mit einem Kripobeamten, er hat mir sei­nen Durchsuchungsbeschluss gezeigt.« Er habe dann mit der Angeklagten draußen kurz gesprochen. An Einzelheiten könne er sich nicht erinnern. Sie habe ihm gesagt, im Hotel Gut Höing sei nachts ein Kind tot geboren worden. Keine weitere Aus­sage zu machen, habe er ihr geraten. Sie könne aber nichts dagegen tun, wenn die Kripo Unterlagen von der Geburt mitnehme. Die Kripobeamten hätten sich etwas später auf der Straße mit einem Paar un­terhalten. »Das sind die Eltern«, habe ihm die Geburtshelferin erklärt. Sie sollten am Nachmittag für ihre Aussage zur Polizei kommen. Das Elternpaar sei dann herein gekommen, man habe sich an den Tisch gesetzt. Die Angeklagte sei aufgelöst und völlig fertig gewesen: »Äußerlich hat man ihr das nicht angesehen, aber sie war völlig durch den Wind.« Die Eltern hätten auf ihn einen eher abgeklärten Eindruck gemacht, sie hätten sich unterhalten. »Jeder geht mit Trauer anders um«, setzt er hinzu.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img decoding="async" width="1024" height="668" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_004_farbe_2-1024x668.jpg" alt="" class="wp-image-2951" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_004_farbe_2-1024x668.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_004_farbe_2-300x196.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_004_farbe_2-768x501.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_004_farbe_2-1536x1002.jpg 1536w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_004_farbe_2-2048x1336.jpg 2048w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_004_farbe_2-1568x1023.jpg 1568w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Zeichnung: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>Etwa zweieinhalb Stunden habe das Gespräch gedauert. »Sie sagten, sie hätten von Lettland aus in ganz Deutschland ge­sucht, weil sie eine außerklinische Geburt machen wollten.« Ob und welche Risiken die Eltern kannten, möchte der Vorsitzen­de wissen. »Das ist fünf Jahre her. Ich habe mir keine Notizen gemacht, es war ja kein Mandatsverhältnis«, erklärt er: »Ich kann Ihnen meinen Eindruck schildern – es wa­ren sehr gebildete Menschen, denen das Risiko bewusst war.« Ob Papiere auf dem Tisch gelegen hätten, möchte der Vorsit­zende wissen. Die Kindeseltern hätten ausgesagt, er habe ihnen eine Erklärung vorgeschlagen, worin sie bestätigen sollten, dass sie 20 Artikel aus dem Internet gele­sen und sich geweigert hätten, ins Kran­kenhaus zu gehen. Er werde sicher nichts vorbereitet haben, das könne er sich nicht vorstellen, entgegnet der Anwalt. »Es geht nicht darum, was Sie sich heute vorstel­len können, sondern was Sie erinnern«, insistiert der Vorsitzende. Die Eltern hät­ten eine umfangreiche Internetrecher­che über Beckenendlagen angestellt und Fachbücher gelesen. Es könne sein, dass überlegt worden sei, wenn sie für ihre Ge­burtshelferin etwas tun wollten, könnten sie bei der Polizei eine Aussage machen, dass ihnen die Risiken bewusst gewesen seien, versucht sich der Anwalt zu erin­nern: »Ich kann nicht ausschließen, dass ich sowas geäußert habe, dass das hilfreich wäre.« Ob er die Eltern dazu aufgefordert habe, schriftlich niederzulegen und zu unterschreiben, dass eine Verlegung abge­lehnt wurde, ja oder nein, wird der Vorsit­zende nun gereizter. Der Zeuge sagt nichts. Oberstaatsanwältin Ruland schüttelt den Kopf. Meyer setzt nach einer Weile wieder an: »Haben Sie die Frage beantwortet, habe ich was überhört?«, und zur Protokollan­tin gewandt: »Dann nehmen wir auf, der Zeuge erklärte unter anderem: Es ist mög­lich, dass ich angesprochen habe, dass die Kindseltern …« Er diktiert den Wortlaut der Aussage des Zeugen, der lässt sie sich noch einmal vorlesen und bestätigt sie. Anschließend verkündet der Vorsitzende Rich­ter eine Viertelstunde Pause zur Beratung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Strafvereitelung?</h2>



<p>Nachdem das Gericht wieder eingetre­ten ist, beginnt die Oberstaatsanwältin an den Zeugen gewandt: »Im Moment steht im Raum der Versuch einer Strafvereite­lung.« Ein längerer Disput beginnt, woran der Zeuge sich bezüglich der angeblichen Erklärung erinnern kann und woran nicht und welche Bedeutung sein Verhalten in dieser Situation für ihn selbst habe. Seine Erinnerung wird auch so nicht aktiviert. Er schweigt häufig zu den an ihn beharr­lich gestellten Fragen. »Natürlich ist mir klar, dass eine solche Erklärung wichtig gewesen wäre«, sagt er schließlich ratlos: »Ich hätte jedenfalls nicht etwas bestätigt haben wollen, was nicht richtig war!« »Ist das Ihre Aussage?«, versichert sich Meyer. »Ja!«, bestätigt der Zeuge. Es geht noch eine Zeit lang weiter um dieses Thema, auch was er darüber wisse, dass den Eltern ein Dokument von einer Hebamme auf Bor­kum zur Unterschrift vorgelegt worden sei. Das Paar hatte sie unmittelbar nach der Geburt besucht. Er weiß nichts Ge­naues. »Wissen Sie, was mich wundert?«, wendet sich die Oberstaatsanwältin an den Zeugen: »Dass Sie wegen einer Falsch­aussage Riesenprobleme kriegen werden.« Warum er sich so verhalte und woher er denn von der Erklärung auf Borkum erfah­ren habe. Von einer der Beteiligten, er ver­mute von der Geburtshelferin selbst, man habe weiterhin über den Fall gesprochen. »Die Erklärung ist nicht von mir!«, erklärt er kategorisch. Er habe die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, weil ihm gesagt worden sei, es sei eine Haftungsfrei­zeichnung darin enthalten gewesen. »Das ist mir schon klar, wie das im Nachhinein ankam!«, versichert er.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Babynotarzt sieben Minuten vor Ort</h2>



<p>Am Donnerstag, dem 13. Februar, ist der Babynotarzt Dr. Hofmann zur Verneh­mung geladen, den die Geburtshelferin in der Nacht vom 30. Juni 2008 zur Hilfe an­gefordert hatte. Am besagten Tag habe er Schichtdienst in der Kinderklinik am Kli­nikum Dortmund geleistet. Der Baby-NAW, der Baby-Notarztwagen aus Dortmund, unterstütze den Rettungsdienst und leis­te überörtlich auch Hilfe im Kreis Unna. Um 22.31 auf Signal des Notfallmelders seien der reguläre Notarztwagen in Unna und der Baby-NAW zeitgleich ausgerückt. Der Baby-NAW mit längerer Fahrzeit sei 22.53 Uhr in Unna im Hotel Gut Höing ein­ getroffen. Als das Notfallteam im Begriff gewesen sei, das Hotelzimmer zu betreten, sei ihnen der Notarzt Dr. Tervooren entgegen gekommen. Der habe ihn zur Seite genommen und erklärt, dass er we­nige Minuten vorher seine Reanimations­maßnahmen beendet habe. Er habe das leblose Neugeborene von der Ärztin und Hebamme übernommen, die es bis dahin erfolglos reanimiert habe, und habe sei­ne Bemühungen dann nach zehn Minu­ten eingestellt. Nach dem relativ kurzen Gespräch sei das Baby-NAW-Team sieben Minuten später wieder auf dem Weg ge­wesen. »Erschien Ihnen das plausibel?«, erkundigt sich der Vorsitzende. »Man ist auf die Information angewiesen, die man geschildert bekommt«, entgegnet der Neo­natologe: ,,Das Kind war 40 Minuten zuvor zur Welt gekommen, leblos gewesen, so dass die frustrane Reanimation dann be­endet worden ist – da hat es keinen Sinn, wenn man noch einmal neu starten wür­de.« »Haben Sie das Kind gesehen?«, fragt der Vorsitzende. »Nur aus dem Augenwin­kel, nicht aus nächster Nähe«, schildert Dr. Hofmann: »Die Eltern waren mit dem Säugling zusammen.« »Uns ist unterbrei­tet worden, der Notarzt habe den Babynot­arzt weggeschickt«, fragt Meyer nach. »Der Notarzt hat mich ja nicht weggeschickt – wenn der Kindernotarzt nicht mehr nötig ist … «, erklärt dieser. »Es erschien Ihnen so plausibel, Sie hätten sonst Maßnahmen entfaltet?«, schließt Meyer daraus. »Mir ist im Nachhinein nicht klar, ob suffizient oder insuffizient durch die Hebamme reanimiert wurde – gleiches gilt für den Notarzt. Man kann nach so einer langen Zeit den Kreislauf kaum wieder herstellen, das Gehirn ist auch unter Reanimations­maßnahmen nie optimal versorgt – ein Hirnödem und eine Schocklunge sind dann wahrscheinlich.« Ob er eigene Reani­mationsmaßnahmen für nicht erforder­lich gehalten und damit gerechnete habe, dass Schäden bereits eingetreten seien, fragt ihn der Vorsitzende. »Genau, als Kin­derarzt weiß man: überleben um jeden Preis ist nicht immer sinnvoll. Schäden bedeuten auch Schmerzen und nie eigen­ständig leben zu können. Man muss von bleibenden Hirnschäden ausgehen nach einem so langen Zeitraum.« »Es war also hoffnungslos?«, fragt Meyer. »Ja!«, stimmt ihm Hofmann zu. Nach den Leitlinien zur Neugeborenenreanimation sei seit 2010 eine 30-minütige Reanimationszeit einzu­halten, 2008 habe das noch nicht gegolten. Ob Hofmann Hinweise sähe, dass nicht legeartis vorgegangen worden sei, fragt der Vorsitzende den Neonatologen, der die Frage klar verneint.</p>



<p>Nun werden die Fragen der anderen Prozessteilnehmer zugelassen. Rechtsanwalt Böhme möchte wissen: »Was hätten Sie gemacht, wenn Sie vor dem Notarzt ge­kommen wären und die Angeklagte das Kind noch reanimiert hätte?« »Ich mache mir als erstes ein Bild«, beschreibt der Baby­notarzt: »Wenn gute, suffiziente Reanima­tionsmaßnahmen stattfinden, muss man sich als Team da einfinden. Man versucht sich dann Stück für Stück in die Reanima­tion einzuführen. Man übernimmt da, wo Unterstützung am notwendigsten ist.</p>



<p>Anders ist es, wenn Laien vor Ort sind. Zunächst geht es um die Basismaßnah­ men Thoraxkompression und Beatmung im Rhythmus drei zu eins. Wenn möglich ein sicherer Zugang zu den Atemwegen durch Intubation, dabei weiter Herzdruck­maßnahmen, Zugang zum Gefäßsystem und Medikamentengabe wie Adrenalin.« Ob mit Maske oder durch Intubation beat­met werden solle, erkundigt sich Böhme.<br>»Wenn die Ventilation über die Maske gut gelingt – wie in vielen Fällen – dann kann man später in Ruhe intubieren.« »Passiert es ab und zu, dass die Reanimation nicht möglich ist?«, fragt der Rechtsanwalt nach. »Es ist manchmal schwierig, Neugeborene zu intubieren – es ist wenig Platz, der Kehl­deckel ist noch schlecht durchknorpelt, man benötigt einen geraden Spatel für eine freie Sicht«, erläutert der Neonatologe. »Geschieht das immer mal, dass Sie nicht intubieren?«, möchte Böhme von ihm wissen. Der Babynotarzt erklärt: »Ich habe eine gute Expertise – allenfalls bei Fehlbildun­gen gibt es manchmal Grenzen. Mit dem Larygoskop, das ja aus Edelstahl besteht, hat man nur einen Versuch, weil man mit den eigenen Maßnahmen die sensiblen Strukturen im Bereich des Kehlkopfes zum Anschwellen bringt. Ich bin so erfahren, dass ich bevorzuge, nasal zu intubieren. Da lässt sich der Beatmungsschlauch in der Luftröhre besser befestigen und ich sau­ge gleich unter Sicht den Schleim aus der Luftröhre ab. Nur im Notfall intubiert man oral.« »Kommt dann noch etwas, beispiels­weise ein EKG?«, erkundigt sich Böhme. »Wichtig sind erstmal die Basismaßnah­men! Die weiteren Maßnahmen kommen dann als nächste Schritte. Da gibt es keine genauen Vorgaben.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">EKG wenig hilfreich</h2>



<p>»Würden Sie mit der Reanimation aufhö­ren, wenn das EKG noch ausschlägt?«, fragt Böhme. »Das EKG ist wenig hilfreich. Der Rhythmus, den man darauf sieht, kann einem etwas vorgaukeln: Es ist zwar Ak­ tivität sichtbar, aber der Herzmuskel zieht sich trotzdem nicht zusammen. Selbst EKG-Zacken können bedeuten, dass das Herz nicht schlägt, und das heißt dann nicht, dass man nicht aufhören darf, denn diese elektrische Aktivität erhöht die Über­lebenschance nicht.« Böhme fragt weiter: »Was passiert in der Klinik nach einer frus­tranen Reanimation?« »Wenn wir den Tod des Säuglings festgestellt haben, entfernen wir je nach Wunsch der Eltern das Fremd­material und geben den Eltern ihr Kind in den Arm, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu verabschieden«, beschreibt der Kinderarzt: »Nach den sicheren Todes­zeichen sehen wir in zeitlichem Abstand bei der Leichenschau. Wenn wir, wie hier, dazukommen und es ist nicht geklärt, ob eine natürliche oder unnatürliche Todes­ursache vorliegt, nehme ich das auf, was mir erzählt wurde. Im Totenschein wird ›unklare Todesursache‹ angegeben. Dann werden Maßnamen getroffen, um das zu klären. Ich kann dazu wenig leisten als Notarzt, das ist auch nicht meine Aufgabe.« Böhme will wissen, was im Krankenhaus bei unklarer Todesursache geschieht: Ob dann die Polizei zu informieren sei und ob Material gesichert würde, wie Schleim oder Blut, beispielsweise für eine Blutgas­analyse zur Bestimmung des Blutzuckers oder der Elektrolyte? Hofmann erläutert: »Es ist nicht Aufgabe des Arztes, Material zu aservieren. Das veranlasst erst die Staats­anwaltschaft im Rahmen der Obduktion. Wenn es darum geht, dass eine Maßnahme nicht richtig durchgeführt wurde, schrei­ben wir in der Klinik alle Dinge genau auf, die bei der frustranen Maßnahme passiert sind, bis die Kriminalpolizei da war.«</p>



<p>Warum eine Blutgasanalyse während der Reanimation sinnvoll sei, möchte Böh­me wissen. »Man kann dann in der Situ­ation überlegen, ob man eine Pufferung mit Natriumbicarbonat durchführt oder noch einen Versuch mit Adrenalin.« »Wie schnell stehen Ihnen die Werte zur Verfü­gung?«, fragt der Strafverteidiger weiter. »Innerhalb von 90 Sekunden bei unseren mobilen Geräten, im Krankenhaus nach 60 Sekunden. Damals hatten wir diese Geräte allerdings noch nicht.« Böhme: »Hätte es demnach am 30.Juni 2008 keine Möglich­keit gegeben, den pH-Wert zu ermitteln?« Dr. Hofmann verneint: »Die Blutgasanalyse sollte zeitnah erfolgen. Je länger das Blut liegt, umso eher verfälschen sich die Werte – so nach einer halben bis einer Stunde – je zeitnäher umso aussagekräftiger.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Intubation braucht Erfahrung</h2>



<p>»lntubieren Sie immer bei einem hy­poxischen Kind?«, erkundigt sich Böhme weiter. »Eine Intubation kann einem viele Sorgen nehmen«, antwortet der Babynot­arzt: »Jemand, der keine Erfahrung hat, sollte vorsichtig sein. Jemand wie ich, der zweimal die Woche eine Intubation durch­führt, würde immer intubieren. Man soll­te es nicht erzwingen – die Frage ist: Kann ich mit Maskenbeatmung die Ventilation sicherstellen?« Böhme fragt weiter: »Wenn durch die Reanimation ein Pneumothorax erzeugt wird, welche Auswirkung kann das haben?« Hofmann: »Das kann durch die Herzdruckmassage schnell passieren. Mich schreckt das nicht: Mit einer Kanü­le mache ich eine Thoraxdrainage und lasse die Luft wieder ab.« Böhme: »Bei der Verdachtsdiagnose, es ging keine Luft in die Lunge, denkt man dann nur an einen Pneumothorax oder kann auch zu wenig Surfactant-Faktor vorhanden gewesen sein?« »Dass zu wenig Surfactant vor­handen ist, betrifft eigentlich nur Früh­geborene. Bei Reifgeborenen ist das eher ungewöhnlich. Bei Mekoniumaspiration können die Atemwege verstopft sein«, nennt er einen weiteren Grund für Prob­leme bei der Beatmung.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="570" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_Richter_2_Farbe_1_140424-1024x570.jpg" alt="" class="wp-image-2954" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_Richter_2_Farbe_1_140424-1024x570.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_Richter_2_Farbe_1_140424-300x167.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_Richter_2_Farbe_1_140424-768x427.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_Richter_2_Farbe_1_140424-1536x855.jpg 1536w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_Richter_2_Farbe_1_140424-2048x1139.jpg 2048w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_Richter_2_Farbe_1_140424-1568x872.jpg 1568w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Zeichnung: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>Der Vorsitzende möchte gleich das Ein­satzprotokoll des Notarztes Dr. Tervooren verlesen und wendet sich an den Kinder­arzt: »Sie haben dann Gelegenheit uns zu erklären, ob Sie auch so gehandelt hätten.«<br>»Maskenbeatmung ist legitim, wenn man keine Chance hat, zu intubieren«, kommen­ tiert der Babynotarzt das Protokoll. »Dort ist von zähem Sekret die Rede«, bemerkt Meyer. »Wenn es Mekonium war, hat man keine realistische Chance, es zu entfernen. Die Maßnahmen wurden von dem Kolle­gen adäquat durchgeführt«, erscheint es Hofmann nach diesem Bericht. Böhme hat noch eine Frage zum von Tervooren erwähnten zähen, dunklen Sekret, das den gesamten Rachenraum verlegt haben soll: »Wenn das zähe Sekret Mekonium gewesen wäre, hätte man das bei der Obduktion fest­stellen müssen. Hat man aber nicht. Was sonst hätte es sein können?« Hofmann hat keine Idee – die Beschreibung passe zu Me­konium – sonst vielleicht zähes Blut? Im Obduktionsbefund hatte gestanden: »in der einsehbaren Mundhöhle kein ortsfremder Inhalt« und: »keine tiefe Aspiration von Mekonium«. Die Angeklagte fragt, ob es normal gewesen sei, dass die Thoraxexkur­sion nur bis zur 3. bis 4. Rippe gereicht hät­te. Das sei zu weit oben, urteilt Hofmann, wenn Luft reingehe, hebe sich der ganze Brustkorb. Die Geburtshelferin fragt weiter, ob man sich irren könne, wenn Luft in den Magen gelange und die Exkursion hervor­rufe. Es sei gut möglich, das zu verwechseln – es sei kaum möglich, dass der Magen sich nicht aufblähe, stimmt ihr der Neonatolo­ge zu und schließt: »Jemand der erfahren ist, sollte das unterscheiden können.«</p>



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			</item>
		<item>
		<title>Als Inselhebamme auf Borkum</title>
		<link>https://viktoria11.de/als-inselhebamme-auf-borkum/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Nov 2009 23:00:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Barbara Kosfeld]]></category>
		<category><![CDATA[Borkum]]></category>
		<category><![CDATA[Geburtshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Inselhebamme]]></category>
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					<description><![CDATA[Barbara Kosfeld arbeitet auf der Nordseeinsel Borkum. Nachdem die Bewohner 20 Jahre lang ohne Hebamme auskommen mussten, können sie seit drei Jahren wieder umfassende Hebammenhilfe vor Ort nutzen, die Barbara Kosfeld anbietet. In diesem zweiten Teil des Interviews betont sie, wie notwendig kompetente Hebammenbetreuung an der Seite der Frau ist. Katja Baumgarten: Im ersten Teil<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/als-inselhebamme-auf-borkum/"><span class="screen-reader-text">"Als Inselhebamme auf Borkum"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Barbara Kosfeld arbeitet auf der Nordseeinsel Borkum. Nachdem die Bewohner 20 Jahre lang ohne Hebamme auskommen mussten, können sie seit drei Jahren wieder umfassende Hebammenhilfe vor Ort nutzen, die Barbara Kosfeld anbietet. In diesem zweiten Teil des Interviews betont sie, wie notwendig kompetente Hebammenbetreuung an der Seite der Frau ist.</p>



<p><em><strong>Katja Baumgarten: Im ersten Teil unseres Gesprächs sind Sie für die freie Wahl des Geburtsortes für die Gebärende eingetreten – auch bei außergewöhnlichen Geburten, beispielsweise Mehrlingen. Die Grenze, an der das Selbstbestimmungsrecht von Eltern aufhört, ist manchmal schwer zu ziehen. Gibt es Schwangere, die Sie für unverantwortlich halten? </strong></em></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Mir machen der gravierende Alkohol-, Drogen- und Nikotinmissbrauch der jungen Generation große Sorgen, der rein oberflächliche Konsum – die Abkehr von nachhaltiger Lebensweise und der Verlust von Lebensqualität. Deshalb arbeite ich mit der Selbstverantwortung der werdenden Mutter und lasse mich nicht auf falsche Kompromisse ein. Es ist eine unserer originären Aufgaben, kompetent durch die Schwangerschaft zu begleiten. Dies kann nur gelingen, wenn Hebammen von Anfang an in die Betreuung der Schwangerschaft einbezogen werden. Die Lebensweise der Frau und ihre Anpassung an die Schwangerschaft, ihr Bedürfnis nach Sicherheit, Geborgenheit, Ruhe und Balance zu unterstützen, ist eine Kernaufgabe der Hebamme. Sie kann Mutter und Ungeborenes in ihrer Wahrnehmung verbinden und so zum Handeln motivieren. Sie bewirkt also etwas. Wenn Mutter und Kind sich aufeinander einlassen, geschieht etwas mit ihnen und in ihnen. Sie erfahren sich in einem neuen Zusammenhang und können dann die Ressourcen ihrer Symbiose zu nutzen. Bestenfalls motiviert das die werdende Mutter, Verantwortung zu übernehmen. Menschliche Wärme, Zuneigung und Aufmerksamkeit kosten nichts und sind doch unbezahlbar. Auf der Skala der Menschlichkeit sind sie jedenfalls wertvoller, besser und exklusiver als alles, was die Gerätemedizin anzubieten hat.</p>



<p><em><strong>Warum nehmen Hebammen diese Kernaufgabe, Frauen von Anfang an durch ihre Schwangerschaft hindurch zu begleiten, nicht häufiger wahr?</strong></em></p>



<p>Die Gynäkologen wollen heute die Betreuung der Schwangeren gerne vollständig übernehmen, ohne die Aufgabe angemessen erfüllen zu können. Sie kämpfen mit Hilfe der Medien – unterstützt von Babynahrungsherstellern und der Pharmaindustrie – um die Aufmerksamkeit der werdenden Eltern. Diese sind dann kaum noch in der Lage zu differenzieren, was ihre Aufmerksamkeit verdient, was sie eigentlich hören, sehen, fühlen und wissen wollen.</p>



<p>Auf Borkum betreue ich Schwangere und junge Mütter, die mehrfach in der Woche kommen. Sie können jederzeit zu mir ins Haus kommen – Tag und Nacht – und sie wissen, dass ihnen immer geholfen wird. Wenn ich beispielsweise eine Frau betreue, die aufhören will zu rauchen, dann kann sie immer kommen, wenn sie meint, sie schafft es doch nicht. Ich koche einen Tee und helfe ihr durch ihren Tiefpunkt hindurch. Häufig kann ich sie dann wieder stabilisieren. Hier auf der Insel kann ich das anbieten, anders als auf dem Festland, weil niemand weite Wege hat. Letzte Woche kam beispielsweise ein Vater mit dem Fahrrad, den Mutterpass in der Hand, und rief, „Kommen Sie schnell, meiner Frau geht es schlecht!“ Die Menschen hier holen die Hebamme dann ab – so wie früher.</p>



<p><em><strong>Für die Schwangeren und die jungen Familien ist es sicher ein Gewinn, dass es seit drei Jahren wieder eine Hebamme auf Borkum gibt. </strong></em></p>



<p>Wieso stellt sich niemand die Frage, warum Borkum 20 Jahre lang <em>nicht</em> mit Hebammenhilfe versorgt war? Warum gibt es immer noch Regionen in Deutschland, die unversorgt sind? Hier gibt es pro Jahr 20 bis 40 Schwangere. Die Schwangeren auf Borkum sind froh, dass ich da bin. Wenn eine Schwangere weiß, dass sie schnell entbinden wird, musste sie, bevor ich hier lebte, 14 Tage vor dem errechneten Termin aufs Festland übersiedeln. Ob sie sich das leisten konnte oder ob sie vielleicht noch größere Kinder hatte, die hier zur Schule gehen, das war ihre Privatsache. Wissen Sie, wie viele Kinder ich hier schon „aufgefangen“ habe? Ich muss „aufgefangen“ sagen – die Mütter haben angerufen, haben drei Wehen bekommen und hatten Pressdrang. Diese Frauen waren ohne mich sich selbst überlassen, zum Festland schafften sie es in keinem Fall.</p>



<p><em><strong>Sind die Borkumer an Hausgeburten interessiert, nachdem diese Option so lange „ausgestorben“ war? </strong></em></p>



<p>Ich würde sagen ja, denn schließlich entbindet inzwischen jedes Jahr schon ein Drittel aller Schwangeren glücklich auf ihrer Insel.</p>



<p>Gerade vor einigen Tagen ist hier ein „echter“ Borkumer geboren. Die Insulanerin hatte an meinem Geburtsvorbereitungskurs teilgenommen. Ihre beste Freundin war Kinderintensivschwester – zunächst war für sie klar, dass sie auf dem Festland im Krankenhaus entbinden würde. In Oldenburg hatte sie in der Nähe der Klinik bereits eine Wohnung gemietet. Eines Tages bat sie um einen Termin und sagte: „Ich möchte zur Geburt zu Hause bleiben. Der Kurs hat mir klar gemacht: Ich bekomme keinen Patienten, sondern ein ganz normales Kind. Wenn es nötig ist, können wir immer noch ins Krankenhaus gehen.“ Nach der Hausgeburt, alles lief rund, sie hatte keine Geburtsverletzung, überlegte sie: „Frau Kosfeld, zu welchem Zeitpunkt hätte man denn jetzt den Arzt geholt und was hätte der getan?“</p>



<p><em><strong>Wie betreuen Sie die Familien im Wochenbett?</strong></em></p>



<p>Im Wochenbett besuche ich die Mütter in den ersten Tagen zweimal täglich – wegen der kurzen Wege hier auf der Insel ist das möglich. Interessanterweise hat genau dies auch die Hebamme früher getan: Sie ist morgens gekommen, hat die Betten aufgeschüttelt und nach allem geschaut. Abends hat sie die Frauen „zur Ruhe gebettet“ und „das Gemüt beruhigt“. Das mache ich hier auch – es ist eine sehr wirkungsvolle Prävention bei Stillproblemen. Abends kommen die Zweifel und Verunsicherungen auf – es hilft den Eltern, wenn ich dann komme. Ab dem fünften Tag setze ich die Wochenbesuche einmal täglich fort. Die Eltern kommen zu Hause sehr gut zurecht. „Bonding“ bereitet unter diesen Bedingungen keinerlei Schwierigkeiten.</p>



<p><em><strong>Sie haben sich intensiv mit traditioneller Hebammenkunst auseinandergesetzt. Ist sie auf die heutige Zeit und auf eine moderne Sicht von Geburtshilfe übertragbar? </strong><br></em><br>Es gibt klare und Jahrhunderte alte Informationen darüber, was geburtshilflich gut zu bewältigen ist und welche geburtshilflichen Verläufe Schwierigkeiten erwarten lassen. In meinen Fortbildungen stelle ich seit vielen Jahren evidenzbasiertes Hebammenwissen, aus 400 Jahren aufgearbeitet, zur Verfügung. <br>&nbsp;<br><em><strong>Ist dieses alte Hebammenwissen wirklich evidenzbasiert?</strong><br>&nbsp;<br></em>Ja, evidenzbasiert auf der Grundlage von empirisch nachgewiesener Wirksamkeit, nicht im Sinne randomisierter, sprich auf medizinische Forschung bezogene Evidenz. Die Evidenz zeigt sich im praktischen Erfahrungswissen, welches in mehreren Jahrhunderten der geburtshilflichen Literatur immer wieder als zielführend und wirksam beschrieben ist, zum Beispiel in der Anwendung von Handgriffen bei der Geburt. Die Hebammen, die sich mit diesem Wissen fortgebildet haben, kennen klare Entscheidungswege und haben dadurch weniger Stress in ihrem Beruf. <br>Die Unterscheidung zwischen Geburtshilfe und Geburtsmedizin ist ein wichtiger Punkt: Geburtsleitung im traditionellen Verständnis von Geburtshilfe greift weder instrumentell noch medikamentös in den physiologischen Geburtsprozess ein. Ihr Fokus liegt darauf, die jeweils <em>individuelle</em> mütterliche und kindliche Gesundheit bestmöglich zu erhalten. Geburtsmedizin hingegen ist von Leitlinien bestimmt und diese sind eng mit wirtschaftlichen und gesundheitsökonomischen Aspekten verzahnt. Die Geburtsmedizin lässt nicht nur ärztlich-wissenschaftliche Ansichten – also Ergebnisse von kontrollierten klinischen Studien und Wissen von Medizinern in den Geburtsprozess einfließen. Sie muss auch mit einer Vielzahl von Interessenvertretungen und Institutionen den kleinsten gemeinsamen Nenner finden. Die Interessen der Mütter und Kinder werden beim Erstellen der Leitlinien nicht vertreten. Hier kann also nicht streng genug unterschieden werden. Die Hebammenkunst ist daher auch nur bedingt auf die Klinik und die Geburtsmedizin übertragbar und das ist ja meist die moderne Sicht von Geburtshilfe. Und ganz offensichtlich müssen wir inzwischen auch die Krankenhaushebamme von der autonomen Hebamme in ihrer Arbeitsauffassung abgrenzen.</p>



<p><em><strong>Sind Sie auf ernste Komplikationen ausreichend vorbereitet?</strong></em></p>



<p>Geburten verlaufen nicht immer problemlos. Plazentalösungsstörungen und verstärkte Blutungen wünscht sich keine Hebamme in ihrer Geburtsbetreuung. Beispielsweise ist die Verbrauchskoagulopathie seit 400 Jahren bekannt und auch, dass man daran sterben kann. Das ist kein neues Wissen – wir haben heute aber bessere Möglichkeiten, damit umzugehen.</p>



<p><em><strong>Haben Sie auf der Insel Borkum keine Angst vor Komplikationen – beispielsweise vor einer Verbrauchskoagulopathie?</strong></em></p>



<p>Nein. Der Verbrauchskoagulopathie geht ja ganz viel voraus, sie passiert nicht einfach so! Damit muss man in einer intensiven Eins-zu-eins-Betreuung und bei fundierten Handlungsfolgen nicht rechnen. Gerade am vergangenen Wochenende hatte ich eine Atonie zu bewältigen. In so einer Situation muss ich konzentriert arbeiten. Dafür bin ich Hebamme! Ich habe keine Angst. Angst ist für jede Profession ein Signal, weiter zu lernen. Vor der Übernahme einer Entbindung muss immer die Selbstreflexion stehen. Hierbei kann dann auch herauskommen: Dies ist meine persönliche Grenze.</p>



<p>Eine gesunde Schwangere, das heißt eine Frau mit gesundem Herz-Kreislauf-System und gesundem Metabolismus, kann ein atonisches Geschehen verkraften. Wenn sie ein einwandfreies Blutbild hat und ihr Gefäßsystem nicht medikamentös beeinflusst ist, kann man davon ausgehen, dass sie einen gewissen Blutverlust verträgt. Als Hebamme bekommt man eine Atonie in den Griff, sie darf nicht schrecken. Herausfordernder ist immer eine vaginale Blutung, bei der man nicht direkt weiß, woher sie kommt. Aber wenn der Uterus atonisch ist, dann stellt man den Tonus – möglichst ohne Medikamente – eben wieder her und hilft so dem Körper aus einer Krise.</p>



<p><em><strong>Wie machen Sie das?</strong></em></p>



<p>Wenn es sprudelnd blutet, ist erprobte Vorgehensweise: „Kompression gleichzeitig von unten und von oben“. Eine Binde vaginal einführen, fest gegen den Muttermund drücken – mit der Faust dagegen, die Binde muss nicht steril sein – und von oben hinter den Fundus, so dass man gleichzeitig auch noch eine Aortenkompression durchführen kann. Wenn man den Uterus zwischen beiden Händen hält, spürt man unmittelbar, wie er reagiert. Wenn er seinen Tonus wieder gefunden hat, hat man die Blutung im Griff. Die Doppelkompression ist das Entscheidende. Wenn man sich vergewissert hat, dass die Plazenta vollständig ist, sollte man sofort komprimieren und so dem Uterus die nötige Unterstützung geben. Vorausgesetzt die Mutter ist gesund, reicht diese Hilfe in der Regel aus.</p>



<p><em><strong>Wird die Hebammenhilfe bei Hausgeburten angesichts der großen Verantwortung angemessen honoriert? Kommen Sie damit aus?</strong></em></p>



<p>Abseits der klinischen Geburtshilfe ist das Verhältnis der Hebammenleistungen zur finanziellen Vergütung indiskutabel und lässt eine eigenständige bürgerliche Existenz der Hausgeburtshebamme nicht mehr zu. Das heißt, man nimmt ihr die Freiheit, ein eigenes Leben zu führen, wenn sie von Geburtshilfe leben will. Übt man den Beruf der Hausgeburtshebamme konsequent und mit Empathie aus, so lebt man in jedem Fall sehr ungewöhnlich, genährt von idealistischen Träumen und der Treue zur tätigen Nächstenliebe. Womit wir auch heutzutage noch den Glaubenssätzen des Mittelalters dienen: Wir tun Gutes und können daher durch unsere Arbeit unsere Seligkeit befördern. Unser Anspruch auf Vergütung allerdings läuft ins Leere. Wo bleibt da die Willens- und Entscheidungsfreiheit? Wo bleibt die Autonomie des Berufsstandes? Noch nicht einmal 600 Euro brutto Aufwandsentschädigung für eine Hausentbindung – dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Geburtshilfe ist für mich reiner Luxus geworden, und dabei geht es um Elementares: Zeit, Aufmerksamkeit, Raum, Ruhe, Umwelt und Sicherheit. Alle das ist knapp, selten, teuer und begehrenswert. Die Konzentration auf das Wesentliche und den Reichtum der Sinne – das ist es, worauf es ankommt und wohin wir zurück müssen.</p>



<p><em><strong>Was macht eine gute Hausgeburtshebamme aus? </strong></em></p>



<p>Wer das Prinzip, mehrere Dinge möglichst schnell und gleichzeitig zu erledigen, zum Arbeits- und schlimmer noch zum Lebensmotto erhebt, gerät in einen Zeitdruck, der nahezu automatisch Fehler generiert. Die Persönlichkeit, der Anspruch an ein Leben jenseits von Hektik und Stress und nicht zuletzt die Gesundheit bleiben irgendwann auf der Strecke. Um diesem Fluch zu entkommen, muss man sich überlegen, auf was man verzichten könnte. Selbstständig über seine Zeit zu entscheiden, sein Leben zu entschleunigen, ist die einzige Chance. Innehalten und dort nachdenken, wo blinder Aktionismus Scheinlösungen produziert. Die Hebamme ist nur in ihrer freien, autonomen Arbeit in der Lage, die Zeit qualitativ zu gestalten, zu unterbrechen, innezuhalten, nachzudenken und somit Aktivitäten eventuell zu korrigieren. Sie ist die Expertin für Geburtshilfe und sie ist in der Lage, auf Herausforderungen – auch in Stresssituationen – angemessen zu reagieren und sie zu bewältigen. Um diesen Anforderungen standzuhalten, muss sie auf eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung zurückgreifen können. Präventives Handeln und ein Bezug zum gesamten Schwangerschaftsverlauf sind ganz wichtige Voraussetzungen für die geburtshilflich arbeitende Hebamme. Ich selbst leite nur dann in eine medizinische Hilfe über, wenn sie wirklich nötig ist. Wobei es uns freiberuflichen Hebammen mittlerweile Angst machen kann, wenn wir Mutter oder Kind tatsächlich verlegen – wie geht es dann weiter? Meine Erfahrung in den letzten Jahren mit den Entscheidungswegen im Krankenhaus lässt mein Vertrauen mehr und mehr schwinden. Ich kann im Krankenhaus nicht immer mit Fachkompetenz und Erfahrung rechnen.</p>



<p><em><strong>Sind Sie schon einmal bei einer Geburt an Ihre Grenzen gekommen?</strong></em></p>



<p>Ich bin im Februar 2007 nach Borkum gekommen und die Geburt, von der ich jetzt berichte, war im darauf folgenden Dezember. An diesem Tag tobte hier ein Unwetter mit der Windstärke elf – das bedeutet, alles wird gesichert, niemand fährt mehr aufs Meer hinaus. Kein Flug ist möglich. Eine Erstgebärende fing zügig mit ihrer Niederkunft an: Blasensprung und direkte heftigste Wehentätigkeit, passend zum Wetter. Die werdenden Eltern hatten zehn Jahre auf ein Kind gewartet. Die Frau wurde in der Schwangerschaft von mir betreut. Es war keine Hausgeburt geplant und der Mann hatte, als es losging, einen Notruf an die Borkumer Hausärztin und an mich losgelassen. Die Ärztin hat dann sofort alles für einen Transport zum Festland veranlasst. Wie es für mich als Hebamme normal ist, erhob ich erst einmal einen Befund: Da war der Muttermund bereits sieben Zentimeter eröffnet – dünn verstrichen, der Kopf des Kindes drückte stark, die Wehen waren heftig. Ich sagte zu der Ärztin: „Wir schaffen es mit diesem Befund nirgendwo mehr hin, wir können nur hier zu Hause bleiben – das Kind kommt sonst auf dem Meer zur Welt!“ Darauf entgegnete sie nur lapidar: „Dann nehmen Sie halt ein Badehandtuch mit!&#8220; Ich hielt das für einen Witz. Die Rettungskette ging jedoch schnell vonstatten, die Frau war in kurzer Zeit an Bord des Seenotrettungskreutzers. Die Ärztin sagte noch zu einem Sanitäter: „Fahr mit, da erlebste was!&#8220; Sie selbst ist nicht mitgekommen, ist in ihren Wagen gestiegen und hat uns alles Gute gewünscht. In dem Moment, als die Gebärende auf See war, war die Ärztin nicht mehr in der Verantwortung. Ich bin natürlich mitgefahren – aber ich würde es nie wieder so tun! Ich hätte mich mit der Entbindenden an den Boden gekettet, wenn ich gewusst hätte, was dieses Wetter zu bedeuten hatte – was ich als „Landei“ damals nicht einschätzen konnte. Windstärke elf bedeutet, dass man gnadenlos durch die Gegend fliegt – wir waren in einem Rettungsboot, das dafür ausgerüstet ist, dass es sich im Wasser drehen kann und sich dann wieder aufrichtet. So war das dann auch. Man fällt mit dem Boot von fünf Meter hohen Wellen runter – das kracht im Kreuz! Ich habe von diesem Erlebnis immer noch Rückenbeschwerden und wir alle haben davon ein Trauma zurückbehalten. Die Gebärende hat auf See eine Dauerkontraktion entwickelt und mir war klar, dass ich da überhaupt nichts machen kann. Das war lebensgefährlich! Irgendwann war Ole dann geboren. Da das Kind auf See geboren wurde, ist sein offizieller Geburtsort nun Berlin: Wer auf dem Wasser zur Welt kommt, wird der Bundeshauptstadt zugeordnet. An Bord wurden der genaue Längen- und Breitengrad seiner Geburt festgestellt und die Mannschaft hat ein Kerzchen angezündet. Die Seenotretter waren sehr bemüht, haben mir sogar heißes Wasser in einer Schüssel gebracht – schwankend – diese Männer können das, sie leben ja auf den Booten. Sie haben mir auch einen Kaffee gebracht, den sie in der Tasse wieder aufgefangen haben, als er bei einer heftigen Welle durch die Luft schwappte. Das war sehr beeindruckend!</p>



<p><em><strong>Wie hat die Gebärende das verkraftet?</strong></em></p>



<p>Ihr Vater ist Seemann, sie kennt die Nordsee. Das hat ihr geholfen, sich zu orientieren. Die Seeleute sind dann nach der Geburt auf Wunsch der jungen Mutter wieder abgedreht und nach Borkum, nach Hause gefahren – als das Kind geboren war, durften wir ja wieder zurückkommen. Aber selbst dann war die Ärztin nicht zur Stelle. Sie hatte nur einen Rettungswagen zum Hafen geschickt. Die Frau wurde aus dem Boot gehievt. Wir sind dann mit dem Krankenwagen in das Haus der Familie gefahren. <br><br>Ich habe sie weiter versorgt und den Kreislauf stabilisiert, der sehr labil war – wie der von uns allen auch.</p>



<p><strong>Die Interviewte</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld</strong> gründete 1994 die erste Aachener Hebammenpraxis, 1997 das erste Aachener Geburtshaus, das im Dezember 2006 aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Perspektive für die Hebammen geschlossen wurde. Sie initiierte 1998 die Fortbildungsakademie Pegasus für Hebammen e.V. Seit 1999 berät sie Hebammen bei Unternehmensgründungen. Außerklinische Geburtshilfe unterrichtet sie europaweit. Seit März 2007 ist sie auf der Insel Borkum zudem als freiberufliche Hebamme tätig. (Stand Dezember 2009)</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Nach bestem Wissen</title>
		<link>https://viktoria11.de/nach-bestem-wissen-interview-mit-barbara-kosfeld-teil-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Aug 2009 22:00:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Barbara Kosfeld]]></category>
		<category><![CDATA[Borkum]]></category>
		<category><![CDATA[Geburtshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Inselhebamme]]></category>
		<category><![CDATA[traditionelle Hebammenkunst]]></category>
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					<description><![CDATA[&#160;Die Hebamme Barbara Kosfeld erzählt von ihrer Tätigkeit und Rolle als Geburtshelferin auf der Nordseeinsel Borkum. Traditionelle Geburtshilfe sei erlernbar ist und es gäbe klar erkennbare Grenzen zur Geburtsmedizin, ist eine ihrer grundlegenden Auffassungen. Sie tritt für den Erhalt der Hebammenkultur und das seit vielen Generationen erlernte Wissen rund um Geburt ein. Ein Interview von<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/nach-bestem-wissen-interview-mit-barbara-kosfeld-teil-1/"><span class="screen-reader-text">"Nach bestem Wissen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>&nbsp;Die Hebamme Barbara Kosfeld erzählt von ihrer Tätigkeit und Rolle als Geburtshelferin auf der Nordseeinsel Borkum. Traditionelle Geburtshilfe sei erlernbar ist und es gäbe klar erkennbare Grenzen zur Geburtsmedizin, ist eine ihrer grundlegenden Auffassungen. Sie tritt für den Erhalt der Hebammenkultur und das seit vielen Generationen erlernte Wissen rund um Geburt ein.</p>



<p><strong>Ein Interview von Katja Baumgarten</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sie sind in Hebammenkreisen sehr umstritten – für viele „ein rotes Tuch“, für manche eine der kompetentesten Vertreterinnen originärer Hebammenarbeit. Warum polarisieren Sie so?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Existiert Leben nicht immer in Polarität? Durch mein Studium der vergleichenden Literaturwissenschaft vor der Hebammenausbildung bin ich es gewohnt, Dinge kritisch zu betrachten. Ich weiß, wie wichtig freies Denken ist und dass es sein Potenzial in Forschung und Lehre nur ausschöpfen kann, wenn ein Höchstmaß an Autonomie gegeben ist. So war es für mich sehr schnell klar, dass das, was in Deutschland in der klinischen eindimensionalen Hebammenausbildung gelehrt wurde, auf einer einseitigen, lückenhaften und oft nur flüchtig gewonnenen Kenntnis der Quellen beruht. Äußert man das, wird man schell unbequem und bleibt von Spötteleien über sein praktisches Tun nicht verschont. Die Geburt meiner Tochter vor 30 Jahren war der Ausgangspunkt, um mich näher mit dem Thema Hebammenarbeit zu befassen.</p>



<p><strong><em>War die Geburt Ihrer Tochter für Sie ein Schlüsselerlebnis, Hebamme zu werden?</em></strong></p>



<p>Ja, auf jeden Fall! Ich bin aus dieser Erfahrung mit der Arbeitshypothese herausgegangen: Wenn der Mensch so entbinden muss, wie ich es erlebt hatte, dann muss ich mich damit aussöhnen – aber wenn dem nicht so ist, dann muss ich mich darum kümmern, dass sich Ähnliches nicht mehr für andere werdende Mütter abspielt.</p>



<p><strong><em>Hatten Sie keine glückliche Geburt erlebt?</em></strong></p>



<p>Aus klinischer Sicht hatte ich sicherlich eine unauffällige Niederkunft – aber wie ich behandelt worden bin, das war für mich sehr traumatisierend! Seitdem schaue ich anders auf Geburt und Mutterschaft. Ich habe dann mit älteren erfahrenen Hebammen, die im zweiten Weltkrieg gearbeitet haben, Kontakt aufgenommen – primär um mein eigenes Erleben zu bewältigen. Unter den Umständen, unter denen sie notgedrungen arbeiten mussten, hätten nach moderner Ansicht weder Frauen noch Kinder überleben dürfen. Dass diese Hebammen in einem hohen Maße kompetent waren, wird niemand leugnen wollen.</p>



<p><em><strong>Ein Grund für die Ablehnung vieler Kolleginnen ist Ihre Bereitschaft, auch Geburten bei Zustand nach Sectio, Beckenendlagen-, Zwillings- oder Drillingsgeburten zu Hause zu betreuen, die als Risikogeburten gelten. Warum stellen Sie sich gegen den Konsens der Hebammenverbände, was die Auswahlkriterien für eine Hausgeburt betrifft?</strong></em></p>



<p>Die dort verfassten Ungenauigkeiten und Flüchtigkeiten kann ich nicht wider besseren Wissens übernehmen. Der Blick in die Quellen unseres Handwerks ergibt nämlich ein anderes Bild. Ich habe die historische geburtshilfliche Literatur ausgiebig studiert; hier stellen sich die Anzeichen von sogenannten Gefahren anders dar Sie werden überdies genauestens beschrieben und es werden Lösungswege aufgezeigt, welche sich immer am Erhalt der mütterlichen und, wenn möglich, kindlichen Gesundheit orientiert haben. Das was unseren Beruf auf Jahrhunderte hinaus geprägt und in seiner Ausrichtung bis heute bestimmt, ist nur im gesellschaftlichen Kontext zu verstehen. Es kann letztlich immer nur um die Formen der Wissensvermittlung, um die Methoden wissenschaftlichen und praktischen Arbeitens und um die Wege zur Weitergabe und Umsetzung des geburtshilflichen Wissens gehen. Auf keinen Fall kann es darum gehen, einfach einem Konsens der Hebammenverbände zu folgen, welche im Bemühen, Sichtweisen einer anderen Berufsgruppe zu tradieren, die Vertretung ihrer Mitglieder und der werdenden Mütter aus den Augen zu verlieren scheinen. Und so hoffe ich sehr auf den neu gegründeten Berufsverband, den Deutschen Fachverband für Hausgeburtshilfe (DFH), der sich diesem Konsens übrigens nicht angeschlossen hat. Ihm kann es gelingen, die Emanzipation der Hebammenwissenschaft von der Gynäkologie als der bisherigen Leitdisziplin zu vollziehen. Damit müsste sich die Hausgeburtshilfe nicht länger im isolierten Raum abspielen. Im Erhalt der physiologischen Geburtshilfe und im Schutz der Hebammenarbeit könnten endlich wieder zukunftsweisende Tendenzen sichtbar werden.</p>



<p><em><strong>Wie sollte die Hebamme entscheiden, welche besonderen Geburten sie annimmt?</strong></em></p>



<p>Es ist meine Überzeugung, dass man sich als Hebamme, in erster Linie mit „Gefahren“ befassen muss und nicht mit „Risiken“. Mir kommt es ungerecht vor, Frauen mit sogenannter Risikogeburt per se auszugrenzen und nicht zu Hause zu entbinden. Ich werde also nicht sagen, besondere Geburten, wie Beckenendlagengeburten oder Mehrlingsentbindungen sind grundsätzlich außerklinisch nicht möglich. Bei dieser sehr persönlichen Entscheidung der Frauen, nicht in der Klinik zu entbinden, ist Hebammenunterstützung wirklich nötig. Eine Hebamme muss wissen, nach welchen Kriterien eine Beckenendlage spontan entbunden werden kann oder was darauf hinweist, dass es eine schwierige Entwicklung wird. Dann kann sie in Ruhe entscheiden, ob sie persönlich diese Frau bei ihrer Niederkunft betreuen kann oder nicht. Die Geburt von Mehrlingen war – nach Aussagen von alten Hebammen – meist kein Problem – da kam eben noch ein weiteres Kind hinterher und das oft unerwartet. Sind denn die heute beschrittenen Pfade die einzig möglichen und richtigen?</p>



<p><em><strong>Woher nehmen Sie das fachliche Selbstvertrauen und die geburtshilfliche Kompetenz, auch schwierige Ausgangssituationen für eine Hausgeburt anzunehmen?</strong></em></p>



<p>Persönlich habe ich sehr viel von den erfahrenen Hebammen der älteren Generation und durch ausgiebige Literaturstudien gelernt sowie durch meine zahleichen Auslandsaufenthalte. Ich war praktisch in Indien tätig, habe sieben Jahre im Rahmen eines EU-Projektes immer wieder Theorie und Praxis ursprünglicher Hebammenkunst in Prag unterrichtet und dabei viel sehen dürfen: Die Prager Krankenhäuser haben allein 6.000 bis 8.000 Geburten pro Jahr, da lernt man einiges. Ich habe in Kanada, den USA, in nahezu allen europäischen Ländern und in der Schweiz die Arbeit der Hebammen vor Ort kennengelernt Wirklich interessante Fachrichtungen wie die Zellbiologie, die Soziologie und anderer wissenschaftlicher Disziplinen haben mich in meinem Wissen erheblich beeinflusst&nbsp; und ebenfalls fachlich sehr sicher werden lassen. Und sagte nicht schon Goethe „sobald du dir vertraust, sobald weißt du zu leben“?</p>



<p><em><strong>Die Leitung von Drillingsentbindungen beispielsweise ist sowohl für Ärzte und erst recht für Hebammen schwer zu erlernen. Wie können Sie den Frauen sagen, dass Sie bei dieser Herausforderung eine kompetente Hebamme sind?</strong></em></p>



<p>Die Geburtshilfe bei Drillingen ist plausibel in der alten Literatur beschrieben, wohingegen sie in heutigen Werken, beispielsweise in einem neu erschienenen Buch über Mehrlinge von Axel Krause, nicht wirklich nachvollziehbar ist. Der Weg zu einer gelingenden Drillingsgeburt ist sehr speziell, aber erlernbar ist auch das. Die Kriterien für eine Vorauswahl dessen, was außerklinisch in der Betreuung bei Schwangerschaften und Geburten prinzipiell möglich ist, muss man genau kennen – sonst bleibt man in Standards stecken. Diese werdenden Mehrlingsmütter kommen in großer Not zu mir, weil sie sehr unter Druck gesetzt werden, der frühzeitigen OP und der Trennung von ihren Kindern zuzustimmen. Mit den Konsequenzen der frühen Entbindung werden sie dann allein gelassen. Sie haben eine sehr subjektive Wahl getroffen. Dabei hat sie ein Kriterium vor allen anderen geleitet: Ihr berechtigter Wunsch nach einer interventionsfreien Begleitung ihrer Kinder ins Leben, den sie klinisch nicht berücksichtigt sehen. Wenn ich selbst betroffen wäre, hätte ich auf jeden Fall auch gerne eine freie Wahl des Geburtsortes und würde mir immer eine faire Betreuung suchen, welche meine und die Bedürfnisse meiner Ungeborenen gebührend berücksichtigt und mich nicht erpresst und bedrängt, sondern mich mit meinen Kindern verbindet und stärkt.</p>



<p>Drillingsgeburten sind nicht mein „Hobby“ – ich reiße mich nicht darum, solche besonderen Geburten zu betreuen. Aber ich bin vor allem meinem Gewissen verpflichtet und übernehme immer die Verantwortung für mein Handeln und Tun. Mit Freiheiten umzugehen und Regeln als kulturelle Notwendigkeit zu akzeptieren und einzuhalten, ist mir ein Selbstverständnis.</p>



<p><strong><em>Was möchten Sie Hebammen mit auf den Weg geben, wenn sie in ihrem beruflichen Alltag auf besondere Schwangerschaften stoßen?</em></strong></p>



<p>Man kann in unserem Beruf alles lernen, um das zu bewältigen, womit die Natur uns geburtshilflich konfrontiert – da gibt es keine Mythen und Geheimnisse. Aber man darf niemanden so unter Druck und in Angst und Schrecken versetzen, wie es mit Schwangeren und Müttern heute allzu oft geschieht. Schwangere Frauen brauchen Schutz und Hebammen. Will eine Hebamme also in der Schwangerschaft und bei der Geburt mehr als eine Nachbarin tun, dann ist sie aufgefordert, sich um physiologisches Geburtswissen zu kümmern. Sie muss sich fortbilden und dann aber auch als Hebamme handeln und sich nicht verdrängen lassen. Alles Wissen ist schon lange da und braucht nur wieder abgerufen zu werden. Besondere Schwangerschaften sind keine Erfindung des 21. Jahrhunderts. Uns Hebammen sollte ein hoher fachlicher Anspruch verbinden und wir sollten uns dem Schutz von Müttern und Kindern verpflichtet fühlen. Dem eigenen schwindenden Vertrauen in das Kernstück unseres Berufes, die Geburt, müssen wir dringend entgegenwirken! Wenn man sich die einvernehmlichen Meinungen der Gynäkologenschaft zu Themen der Geburtshilfe anhört, so bezweifele ich, ob sie wirkliche Gesprächspartner sein können bei Fragen zur gesunder Schwangerschaft und Geburt. Jede dritte Schwangere erleidet heutzutage eine Geburtsoperation. Diese Kinder werden nicht geboren. Sie werden in die Welt hinein operiert. Das ist kein möglichst guter Start in ein gelingendes Leben. Besondere Schwangerschaften brauchen besondere Hebammen Unterstützung – noch sind wir da.</p>



<p><strong><em>Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Sie bereit sind, bei einer Geburt zu helfen? Nehmen Sie jede Frau an, die mit einer „besonderen Geburt“ zu Ihnen kommt?</em></strong></p>



<p>Natürlich unterstütze ich jede Schwangere. Ob ich ihr bei der Entbindung beistehen kann, zeigt dann der Verlauf der Schwangerschaft. Um eine außerklinische Geburtshilfe möglich zu machen, muss in erster Linie die Abwesenheit von Krankheit bei der Mutter feststellbar sein. Das gehört zu meinen Kernkompetenzen. In der alten Literatur wird klar beschrieben: Das Gefährlichste in der Schwangerschaft sind Medikamente jeder Art, Alkohol, Drogen, schlechter Lebenswandel und Stress! Gerade vor Medikamenten muss gewarnt werden. Wir wissen nie, was für ein Langzeitprogramm sie bei dem Ungeborenen neben dem vermeintlich erwünschten „Schutz“ noch initiieren. Das deckt sich mit den Erkenntnissen von Prof. Berthold Huppertz aus seiner Plazentaforschung. Es wird oft vergessen, dass die Plazenta mit allem zurechtkommen muss, was der Frau verabreicht wird. Außerdem weist die Forschung heutzutage nach, dass die Ängste der Mütter das Kind unter maximalen Stress setzen und beim Kind dann eine hormonelle Gegensteuerung auslösen, die sich stark gesundheitsschädigend auswirkt. All das ist schon lange bekannt und gehört in die aufklärende Arbeit der Hebamme! Besondere Situationen müssen grundsätzlich adäquat berücksichtigt und fachlich eingeordnet werden. Das bestimmt den persönlichen Entscheidungsweg der Hebamme, ob sie hier Geburtshilfe leisten kann oder nicht. Es kommen keinerlei Interventionen in der Schwangerschaft in Frage, nur präventive Maßnahmen zur Vermeidung von größeren Problemen bei beginnenden Auffälligkeiten. Primär muss immer erst die Fähigkeit zur Selbstregulation des mütterlichen Körpers unterstützt werden. Manipulationen jeder Art, auch Wendungen bei Beckenendlage, lehne ich persönlich ab. Mir stellt sich stattdessen die Frage, warum liegt das Kind in Beckenendlange? Man kann mit einer erzwungenen Wendung Kind und Mutter aus der Balance bringen und viel Schaden anrichten. Das Kind ist ein Mensch, der klar signalisieren und sehr gut kommunizieren kann. Und als Hebamme kann man die Botschaften deuten. Eine gesunde Reaktionslage des Kindes reicht weit über die Parameter hinaus, die klinisch untersucht werden können.</p>



<p><em><strong>Sie sagen also auch „Nein“, wenn Sie eine Hausgeburt nicht verantworten können?</strong></em></p>



<p>Selbstverständlich gibt es Grenzen für Hausgeburten, also Situationen, in denen ein differenziertes klinisches Management für die Gesundheit von Frau und Kind vorzuziehen ist.</p>



<p><em><strong>Für Sie gilt ine Drillings- oder eine Beckenendlagengeburt nicht grundsätzlich als Risikogeburt?</strong></em></p>



<p>Ganz genau. Es ist eine besondere Schwangerschaft, um zunächst einmal den Gedanken an „Gesundheit“ als dynamischen Gleichgewichtszustand zu wahren. Und es ist eine Situation, die gerade besonders viel Hebammenunterstützung braucht. Diese Frauen haben schon genug Unruhe in sich und um sie herum. Abgesehen von den schnellen körperlichen Veränderungen, ist es für sie bei Mehrlingsschwangerschaften keine einfache Vorstellung, demnächst mehr als einen Säugling zu haben. Die Umgebung suggeriert der werdenden Mutter, dass es nur die frühzeitige Operation als Lösung gibt. Viele Frauen möchten aber nicht operiert werden. Das reicht doch schon!</p>



<p>Wenn die Schwangere dann überhaupt keine kompetente Hilfe mehr erwarten kann, vor allem keine Differenzierungen, sondern nur noch „gesetzmäßig“ eingeordnet wird, ist das ein Verlust wesentlicher menschlicher Kultur. Vor allem stellt sich mir die Frage, wie wir als Frauen mit anderen Frauen umgehen. Was bräuchten wir selbst in der Situation? Und wer sollte uns davon abhalten, das zu bekommen, was wir brauchen?</p>



<p><em><strong>Gehen Sie nicht sehr weit, wenn Sie bei solch außergewöhnlichen Geburten ausgerechnet auf Borkum Hebammenhilfe leisten? </strong></em></p>



<p>Ich wünschte, ich könnte Schwangeren empfehlen, in diese oder jene Klinik zu gehen, weil es dort wirklich gut läuft. Zwei Stunden vom Festland entfernt Drillinge holen zu müssen – das wünscht sich niemand, auch ich nicht. Aber ich habe gelernt und geübt, Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung verlangt vom Einzelnen immer persönliche Anstrengung, Selbstdisziplin und die Bereitschaft zur Leistung. Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit lässt auch die werdenden Mütter die Herausforderungen der Geburtsarbeit mit der nötigen Gelassenheit und Zuversicht angehen. Ein nicht unwichtiger Punkt: Die werdenden Mütter wissen, was in ihnen steckt. Sie bringen die besten Voraussetzungen mit und scheuen keine persönliche Anstrengung, um ihren Kindern einen guten Start zu ermöglichen. Sie nehmen eine lange Reise auf sich bis nach Borkum. Autonomie und Freiheit gehören zu einer humanen Demokratie.</p>



<p>Die Eltern wissen genau, was ich leisten kann und was nicht. Ich überschreite keine Grenzen und bin auch nicht allein bei diesen Geburten. Da wird sehr gut geplant und ein ganzes geburtshilfliches Team samt einer erfahrenen Ärztin wird hinzugezogen. Diese Menschen reisen ebenfalls nach Borkum im Respekt vor dem Weg der Eltern und mit großer Bereitschaft, zu unterstützen.</p>



<p>Die Eltern sind aufgeklärt, dass es nicht dem heutigen Stand der Geburtshilfe entspricht, Mehrlinge, Beckenendlagengeburten oder andere besondere Geburten zu Hause zu betreuen. Sie wissen auch, dass es hier auf Borkum keinen Gynäkologen und kein Krankenhaus gibt, und dass sie auf dem normalen Schiffsweg zwei Stunden vom Festland entfernt sind.</p>



<p><em><strong>Was „bewegt“ diese Eltern? </strong></em></p>



<p>Die Eltern machen sich erst auf den langen Weg, nachdem sie sich mit der Problematik intensiv auseinandergesetzt haben. Sie würden ja ein Krankenhaus aufsuchen, wenn es für sie eine menschliche und fachliche Alternative böte! Sie realisieren aber, dass sie keine elterliche Macht mehr ausüben können, wenn ihre frühgeborenen Kinder im Krankenhaus sind – dass sie also vorübergehend eines Grundrechtes beraubt werden. Das ist für einige Eltern keine Option. Die Schwangerschaft wird von ihnen als Ganzes ge- und erlebt. Sie sind mit ihren Kindern in Kontakt, kommen dann hierher und besprechen ihre Situation ganz genau. Alle Drillingseltern, die wir entbunden haben, sind trotz ihrer glücklichen Geburten mit Vorwürfen überschüttet worden, genau wie unser gesamtes geburtshilfliches Team – immer wieder.</p>



<p>Niemand – weder aus meinem Kolleginnenkreis noch aus dem Umfeld der Eltern, sagt: Herzlichen Glückwunsch! Oder: Wie habt ihr das gemacht – kann man das lernen? Es wird immer nur Leichtsinn unterstellt, alle haben halt Glück gehabt und es wird nichts hinterfragt. Das schmerzt. Als wäre in jedem besonderen Fall die maximale Angst und die am weitesten reichende „Therapie“ angebracht und Heil bringend.</p>



<p><em><strong>Sie stellen sich mit Ihrer Haltung gegen die gesamte geburtshilfliche Schulmedizin. Wie sichern Sie sich ab, falls es bei einer besonderen Geburt zu einem Schadensfall kommen würde, was Ihnen offenbar noch nicht passiert ist?</strong></em></p>



<p>Nein, einen Schadensfall und geburtshilfliche Katastrophen habe ich außerklinisch noch nie erlebt. Aber mit sämtlichen beschriebenen geburtshilflichen Komplikationen habe ich bei Hausgeburten schon umgehen müssen. Schließlich war ich 15 Jahre in der praktischen Weiterbildung von Kolleginnen in außerklinischer Geburtshilfe tätig. Nur dafür gab es ja das Fortbildungszentrum Pegasus, um das Potenzial junger Kolleginnen zu fordern, bevor es verdorrt oder sich Auswege sucht.</p>



<p><strong><em>Wie sichern Sie sich gegen Klagen und Regressansprüche ab, damit Sie – bei allem humanitären Anspruch – nicht Ihre eigene Existenz gefährden?</em></strong></p>



<p>Das kann man in letzter Konsequenz nicht. Die Definition von Recht und Unrecht ist immer eng verbunden mit der Ausübung von Macht. Man kann zwar die Eltern umfassend aufklären. Aber ein einziger Haftungsfall kann heutzutage ausreichen, um die Hebamme zu ruinieren. Das ist mir sehr bewusst. Wenn dieser Fall eintritt, ist es egal, ob ich <em>ein</em> Kind auf die Welt geholt habe oder mehrere auf einmal. So, wie es im Moment läuft, kann ich immer vollständig ruiniert werden in der Ausübung meines Berufes. Die Rechtssprechung zeigt deutlich, dass sich die „Schuld“ problemlos und immer auf die Hebamme abschieben lässt. Das ist der Preis dafür, dass es einen unausgesprochenen Allmachtsgedanken in der Geburtsmedizin gibt. Solange die Hebammenarbeit sich nicht deutlich davon abgrenzen lässt, zahlt die einzelne Hebamme dafür.</p>



<p><strong><em>Wie beurteilen Sie die Entscheidung der Eltern persönlich – sind sie ein Risiko für ihre Kinder eingegangen, indem sie zu Ihnen nach Borkum gekommen sind, um ihre Drillinge zur Welt zu bringen?</em></strong></p>



<p>Ein „Risiko“ besteht bei jeder Geburtsform und an jedem Geburtsort. In den beschriebenen Fällen wurde das klinische Risiko für die jeweilige Familie höher bewertet. Die Eltern waren bemüht, das Leben und die Gesundheit ihrer Kinder zu schützen und ihnen den bestmöglichen Start zu bieten. Sie sahen keine wirkliche Alternative. Wir haben darüber ausführliche Gespräche geführt – über das, was möglich ist und was nicht möglich ist. Sie haben meist einschlägige, sehr persönliche Erfahrungen gemacht. Daraus ziehen sie ihre Schlüsse und entscheiden. Außerdem kann man, wenn nötig, auch von der Insel eine Verlegung in eine Klinik oder Kinderklinik veranlassen. Das ist ebenso möglich wie in Berlin, München oder in ländlichen Gebieten.</p>



<p><em><strong>Wie lange dauert eine Verlegung im Ernstfall?</strong></em></p>



<p>Wenn die Rettungskette gut funktioniert, ist eine Verlegung innerhalb einer halben Stunde möglich. Da aber die Hubschrauber für alle ostfriesischen Inseln im Einsatz sind, sind sie unter Umständen gerade unterwegs und man muss länger warten – genauso wie überall. Manchmal können sie wetterbedingt auch nicht fliegen und mit dem Seenotrettungsboot, das dann eingesetzt wird, ist man eine Stunde bis zum Festland unterwegs. Eigentlich ist kein großer Unterschied zum Festlandprocedere vorhanden. Wenn man dort in ein Krankenhaus verlegt, hat das OP-Team vielleicht auch gerade einen anderen Notfall zu versorgen, oder man steht im Stau oder der Krankenwagen kommt und kommt nicht. Die Frage des Notfallmanagements wird hierzulande oft überstrapaziert.</p>



<p>Man bemüht sich immer um die besten Umstände: Mit unserem ganzen Rettungswesen haben wir hier in Deutschland – im Vergleich mit anderen europäischen Ländern – einen sehr ausgezeichneten Service.</p>



<p><em><strong>Im zweiten Teil des Interviews schildert Barbara Kosfeld ihre präventive Hebammenarbeit auf Borkum.</strong></em><br><br><a href="https://viktoria11.de/als-inselhebamme-auf-borkum/" data-type="post" data-id="2855">Weiter Lesen: Teil 2 &#8211; Als Inselhebamme auf Borkum</a></p>



<p><strong>Die Interviewte </strong><br><strong>Barbara Kosfeld</strong> gründete 1994 die erste Aachener Hebammenpraxis, 1997 das erste Aachener Geburtshaus, das im Dezember 2006 aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Perspektive für die Hebammen geschlossen wurde. Sie initiierte 1998 die Fortbildungsakademie Pegasus für Hebammen e.V. Seit 1999 berät sie Hebammen bei Unternehmensgründungen. Außerklinische Geburtshilfe unterrichtet sie europaweit. Seit März 2007 ist sie auf der Insel Borkum als freiberufliche Hebamme tätig. (Stand September 2009)</p>
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