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	<title>Katja Baumgarten</title>
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	<description>Filmemacherin, Journalistin, Hebamme</description>
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		<title>»Niemand trägt Schuld am Tod der Frau«</title>
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		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 May 2024 12:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Bochum]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Am fünften Verhandlungstag wird das Strafverfahren gegen eine Hebamme eingestellt, der die fahrlässige Tötung einer Mutter im Zusammenhang mit einer Hausgeburt vorgeworfen wurde. Zuvor stellt ein Gutachten der Verteidigung die Beurteilung durch die geburtshilfliche Gutachterin umfassend in Frage. Der Gerichtsmediziner erläutert das Ergebnis der Obduktion der verstorbenen Mutter. Am vierten Verhandlungstag, dem 28. August, hatte<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/niemand-traegt-schuld-am-tod-der-frau/"><span class="screen-reader-text">"»Niemand trägt Schuld am Tod der Frau«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><em>Am fünften Verhandlungstag wird das Strafverfahren gegen eine Hebamme eingestellt, der die fahrlässige Tötung einer Mutter im Zusammenhang mit einer Hausgeburt vorgeworfen wurde. Zuvor stellt ein Gutachten der Verteidigung die Beurteilung durch die geburtshilfliche Gutachterin umfassend in Frage. Der Gerichtsmediziner erläutert das Ergebnis der Obduktion der verstorbenen Mutter.</em></p>



<p>Am vierten Verhandlungstag, dem 28. August, hatte Strafverteidiger Armin Octavian Hirschmüller eine geburtshilflich-gynäkologische Begutachtung durch eine:n andere:n Sachverständige:n gefordert. In seinem ausführlichen Antrag begann er um 9.30 Uhr das von der Verteidigung in Auftrag gegebene Gutachten von Dr. Wolf Lütje vorzulesen. Dieser hatte zunächst die seelische Situation der Schwangeren gewürdigt, die aus der Erstgeburt traumatisiert hervorgegangen war. Die Hebamme habe das erkannt. Es habe »unterlassene Hilfeleistung« im Raum gestanden, falls sie die Betreuung der Hausgeburt abgelehnt hätte. (Siehe Teil 6, DHZ 4/2024 Seite 82ff.)</p>



<p>Hirschmüller fährt fort: Der ehemalige Chefarzt der Frauenklinik am Hamburger Amalie Sieveking Krankenhaus betone in seinem Gutachten ausdrücklich, es habe kein Verstoß der Hebamme gegen die Sorgfaltspflicht vorgelegen. Er widerspricht damit den Einlassungen der Gutachterin Dr. Christiane Nübel. Die Kriterien für Hausgeburten sähen zwar vor, dass bei den vorliegenden Risikofaktoren besondere Sorgfalt bei Aufklärung, Planung und Durchführung der Hausgeburt angezeigt sei. Dem sei aber fallbezogen entsprochen worden: Die Geburtstraumatisierung sei hinterlegt und berücksichtigt worden, mehrere Personen, insbesondere Ärztinnen, hätten ihre Bedenken begründet vorgetragen. Die Hebamme habe das Risiko einer möglichen erneuten postpartalen Blutung im Rückblick auf die erste Geburt – mit tagelanger Einleitung, vaginal-operativer Beendigung mit großem Dammschnitt und unter Kristellerhilfe sowie manueller Lösung in Intubationsnarkose – zu Recht relativiert und habe sich bei der Hausgeburt ärztlicher Mithilfe gewiss sein können.</p>



<p>Die Makrosomie des Kindes, die Nübel bei einem Geburtsgewicht des Jungen von 4.220 g der Hebamme als Risikofaktor angelastet habe, sei nicht bekannt gewesen: Eine Pränataldiagnostikerin habe drei Tage nach dem errechneten Termin das Gewicht des Kindes per Ultraschall auf 3.835 g geschätzt. Die Geburt selbst sei schnell und unkompliziert verlaufen. Mehrere Faktoren, die bei der ersten Geburt eine Rolle gespielt hätten und die jeder für sich ein um etwa 100 % erhöhtes Wiederholungsrisiko für eine postpartale Blutung nahelegten, seien hier nicht im Spiel gewesen, wie eine Oxytocin-unterstützte Einleitung, eine vaginal-operative Entbindung und eine protrahiert verlaufende Geburt. Im No-Risk-Kollektiv sei immer ein Grundrisiko von 5 % für eine postpartale Blutung gegeben. Hier sei das Risiko vermutlich erhöht gewesen, aber die von Dr. Nübel angenommenen 30 % seien haltlos und unqualifiziert. Unter den Rahmenbedingungen dieser Zweitgeburt sei nicht zwangsläufig von unbeherrschbaren Komplikationen bei der Mutter auszugehen gewesen. »Es erfolgte also durchaus Shared-decision-Making auf Basis der Risiken mit der Erkenntnis, dass die Hausgeburt alternativlos ist und die Restrisiken tragbar sind unter diesen ganz besonderen, einmaligen Umständen mit zwei Notärztinnen vor Ort.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Oxytocingabe post partum zwingend?</h2>



<p>Weiter geht Lütje auf die besonderen Umstände der Geburt ein. Trotz Risiken, einschließlich nicht vorbekannter Makrosomie, sei die Geburt des Kindes zunächst problem- und komplikationslos verlaufen: »Das Kind wird top fit geboren«, fasst er zusammen. Die Leitlinie »Vaginale Geburt am Termin«, die die postpartale Gabe von Oxytocin stark empfehle, sei zum Zeitpunkt dieser Geburt noch nicht veröffentlicht gewesen. Die Gabe von Oxytocin wäre hier rückblickend wünschenswert gewesen, jedoch nicht zwingend. Trotz Vorgeschichte habe der Geburtsverlauf nicht unbedingt erwarten lassen, dass es nach der Geburt zu dramatischen Blutungen kommen würde. Unter dieser Prämisse sei der Verzicht auf Kontraktionsmittel zu vertreten gewesen. Es bleibe offen, ob die prophylaktische Gabe von Oxytocin den tragischen Verlauf entscheidend beeinflusst hätte. Selbst für den Fall einer Blutung als kausale Ursache sei nicht gesichert, dass das Leben der Mutter hätte gerettet werden können: »Unter der Annahme einer Fruchtwasserembolie als Ursache hat die Oxytocingabe so gut wie keine Relevanz.«</p>



<p>Der weitere postpartale Verlauf erschließe sich nicht klar aus den Unterlagen. Die Beteiligten hätten unterschiedliche Angaben gemacht. »Es ist nicht auszuschließen, dass diese ex post der eigenen Entlastung dienen«, meint Lütje. Im Gutachten von Dr. Nübel sei ein Foto erwähnt, das um 6.39 Uhr, also 15 Minuten post partum entstanden sei. Darauf erkenne die Gynäkologin eine deutliche Rotfärbung des Poolwassers. »Jeder Mediziner – insbesondere mit großer Erfahrung mit Wassergeburten – weiß, dass selbst kleinste Blutmengen zu intensivster Rotfärbung führen und den Eindruck großen Blutverlustes vortäuschen«, betont Lütje. Aus der rein optischen Wahrnehmung auf einem Foto könne man nicht schließen, dass eine ungewöhnliche Blutung vorlag. Schon gar nicht könne anhand der Färbung des Geburtswassers die Menge eines Blutverlustes definiert werden. »Die Gutachterin Frau Dr. Nübel spricht von geschätzten 1.500 ml Blut, was haltlos ist und wenig qualifiziert klingt«, urteilt Lütje.</p>



<p>Der sich dann abzeichnende Schockzustand bei der Mutter habe weder von der Hebamme noch den anderen Beteiligten einer schweren Hämorrhagie zugeordnet werden können. Selbst wenn der von der Hebamme geschätzte Blutverlust um 7.28 Uhr nicht 500 ml, sondern 1.000 ml gewesen wäre, erkläre dies nicht die Notwendigkeit verschärfter Reanimationsmaßnahmen. Wie Dr. Nübel in ihrem Gutachten richtig ausgeführt habe, komme es zu einem solchen blutungsbedingten Schockzustand bei gesunden Frauen erst ab einem Blutverlust von mindestens zwei bis drei Litern. »Für diesen Fall hätte das Poolwasser von Blut und Koageln dick durchtränkt sein müssen, was offenbar nicht vorlag.« Selbst wenn sich Blut in der Scheide gesammelt hätte, wäre jemandem der Abgang großer Koagel aufgefallen. Dies sei aber nirgendwo dokumentiert. »Es ist also nicht auszuschließen, dass bei diesem tragischen Fall ein anderes akut lebensbedrohliches Ereignis wie eine Fruchtwasserembolie vorlag«, resümiert Lütje.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verantwortung der beiden Notärztinnen</h2>



<p>Das unklare Bild der Störungen habe bei dem völlig überforderten Betreuungsteam ohne klare Abstimmungen und Aufträge im Zusammenhang von Kollision und Befangenheit zu einer laienhaften Erstversorgung mit erheblicher Zeitverzögerung geführt. Mögliche hebammenspezifische Maßnahmen wie die dann erfolgte Gabe von Cytotec zur Plazentalösung oder das Legen eines Katheters hätten für den weiteren Verlauf eine untergeordnete Rolle gespielt. Während der Reanimation habe die Frau nicht geblutet, der Uterus sei gut kontrahiert gewesen. Ob unmittelbar postpartal eine kurzfristige Atonie bei partiell gelöster Plazenta aufgetreten sei, bleibe offen. Eindeutige Beschreibungen in der Dokumentation wären für eine nachträgliche gutachterliche Beurteilung erforderlich gewesen, beispielsweise »Badewasser gefüllt mit Koageln und dickem Blut«.</p>



<p>Aus Sicht von Lütje trugen die beiden anwesenden Notärztinnen »die Hauptverantwortung für die insuffiziente Erstversorgung, die ohne Frage ihnen oblag.« Dass der Rettungsdienst so spät gerufen worden sei, sei eine ärztliche Fehlleistung. »In einer Situation der Hochpathologie mit Reanimation steht die Hebamme überall in zweiter Linie und ist für Organisation und Behandlung nicht primär verantwortlich.« Er fragt, warum sich die Ärztinnen nicht bewusst gewesen seien, dass sie für den Fall von Komplikationen in der Mitverantwortung gestanden hätten und zwangsläufig im Notfall – so wie auf der Straße – Erste Hilfe hätten leisten müssen. Hier hätten sie sogar die Möglichkeit gehabt, sich entsprechend einzurichten. Warum hatten sie sich nur halbherzig mit Ambubeutel, Kanüle, Infusion vorbereitet, nicht aber der möglichen Situation entsprechend professionell? Beispielsweise hätten die beiden Notärztinnen problemlos zwei Gramm Tranexamsäure vorhalten können – einen lebensrettenden Gerinnungsstabilisator.</p>



<h2 class="wp-block-heading">In der Klinik kostbare Zeit verloren?</h2>



<p>Auch die weitere Behandlung nach Verlegung ins Bochumer St. Elisabeth-Krankenhaus stellt Lütje in Frage. Die Mutter sei im Schockraum interdisziplinär versorgt worden. »Alle Befunde sprechen für einen äußert kritischen Zustand mit fast infauster Prognose«, schildert er die Lage. Die anwesenden Gynäkolog:innen hätten keine Blutung festgestellt, auch nicht bei der offenbar unkomplizierten Plazentalösung. Die auch mit Ultraschall verifizierte Situation habe die Gynäkolog:innen sogar dazu veranlasst, die Inspektion der Geburtswege und eine Ausschabung der Gebärmutter mit Einlegen eines Ballons oder einer Tamponade zu unterlassen. »Dies ist ein schwerer Behandlungsfehler«, urteilt Lütje. Es könne sein, dass im Schockzustand die Blutzufuhr zum Uterus im Sinne einer Zentralisierung komplett heruntergefahren werde. Entsprechend könne es nach Stabilisierung erneut bluten, was fatalerweise hier auch geschehen sei.</p>



<p>Nach dem Leitsatz der Medizin »Was häufig ist, ist häufig – was selten ist, ist selten«, hätten die Ärzt:innen zunächst von den naheliegenden Diagnosen »postpartale Hämorrhagie« oder »Fruchtwasserembolie« ausgehen und diese konsequent behandeln müssen. Tragischerweise hätten sie aber der raschen Durchführung einer Computertomografie den Vorzug gegeben, weil sie die wahrscheinliche Ursache der Reanimationspflichtigkeit »völlig unbegründet in Frage gestellt« hätten. Auch hier habe offenbar ein tragischer Diagnose-Irrtum vorgelegen. Das CT habe erwartungsgemäß keinen zielführenden Befund gebracht. Auffälligkeiten hätten sich allerdings im Uterus gezeigt: Noch während der Untersuchung habe es dramatisch zu bluten begonnen, so dass bei der frisch Entbundenden im OP eine Ausschabung durchgeführt worden sei – angeblich ohne Plazentareste. Vorsorglich sei ein Bakri-Ballon eingelegt worden. Dennoch sei es zu erneuten Blutungen gekommen – nun vermutlich aufgrund einer manifesten Gerinnungsstörung. Daraufhin sei die Notfall-Hysterektomie vorgenommen worden. Die pathologische Untersuchung der Gebärmutter habe später ein relativ großes Areal mit Plazenta-Anteilen bei Plazenta accreta gezeigt.</p>



<p>»Sowohl im häuslichen Bereich als auch in der Klinik führten Diagnose-Irrtümer zu jeweils falschen Annahmen und Behandlungen«, beurteilt Lütje die komplexe Situation. Die sofortige Ausschabung nach Plazenta-Entfernung mit Einlegen eine Ballons oder einer Celoxtamponade hätten vielleicht einen weiteren Blutverlust verhindert, der möglichweise der entscheidende Faktor zur Auslösung der tödlichen Gerinnungstörung war. Diese Einschätzung bleibe jedoch hypothetisch und bedürfe der weiteren gutachterlichen Einschätzung durch eine:n Intensivmediziner:in und Hämostasiolog:in.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wahllos Infusionenen verabreicht?</h2>



<p>Hinsichtlich der Gerinnungsstörung stellt Lütje auch das Infusionsmanagement in Frage. Gemäß der Protokolle seien seit Eintreffen des Notarztes bis zum Ende der Behandlung im Schockraum »wahllos« wahrscheinlich insgesamt viereinhalb Liter Trägerlösungen wie Jonosteril infundiert worden. Im Rahmen der sogenannten Flüssigkeitsreanimation und des Algorithmus der PPH-Konsensus-Gruppe »wird der eher restriktive Umgang mit kristallinen Trägerlösungen empfohlen mit der Gabe von maximal drei bis dreieinhalb Litern.« Der Flüssigkeitsersatz müsse zudem sehr gut gesteuert werden – insbesondere über den zentralen Venendruck. »In diesem Fall hat die Flüssigkeitsüberladung sicher einen gewaltigen Verdünnungseffekt ausgelöst und die instabile Gerinnungssituation möglicherweise zusätzlich verschlechtert.«</p>



<p>Hirschmüller trägt schließlich Lütjes Resümee vor: Eine schwere, mitunter auch okkult ablaufende postpartale Hämorrhagie werde selbst im klinischen Setting nicht immer rechtzeitig diagnostiziert und könne damit auch nicht immer erfolgreich behandelt werden. In diesem Fall müsse unabhängig von der nicht zu beweisenden Diagnose »von einer extremen Fulminanz ausgegangen werden«. Somit sei das Überleben der Mutter »auch im klinischen Setting selbst unter bestmöglichen Rahmenbedingungen keineswegs garantiert gewesen.« Nach 45 Minuten kommt Hirschmüller nun zum Ende und tritt mit seinem Papier an den Richtertisch. Der Vorsitzende Richter Josef Große Feldhaus diktiert für das Protokoll: »Herr Hirschmüller verlas einen Antrag, den er in Schriftform überreichte.«</p>



<p>Anschließend sollen Fotos und Videoaufnahmen von der Geburt am 10. September 2020 angeschaut werden. Der Vorsitzende Richter verkündet dazu einen Gerichtsbeschluss: »Für die Inaugenscheinnahme der Lichtbilder und Geburtsaufnahmen soll die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, weil es sich um ein höchstpersönliches Geburtsgeschehen handelt.« Die Zuschauer:innen verlassen den Saal.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Obduktion zwölf Tage nach dem Tod</h2>



<p>Um kurz vor 11 Uhr geht es weiter: Der Gerichtsmediziner Dr. Kurt Trübner vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Essen erstattet sein Gutachten von der Obduktion der verstorbenen Mutter. Er hatte die Untersuchung mit einem weiteren Facharzt für Rechtsmedizin am 23. September vorgenommen – zwölf Tage nach ihrem Tod. Die Obduktion sei spät erfolgt, erst nachdem die Ehefrau der Verstorbenen Vorwürfe gegen die Hebamme erhoben habe.</p>



<p>In der eineinhalbstündigen Untersuchung des Leichnams seien Zeichen massiven Multiorganversagens gefunden worden. Man habe die Organe auch feingeweblich untersucht: Bei der Leber habe sich ein Normalbefund gezeigt. Beim Herz habe man keine Herzmuskeluntergänge gefunden, aber geringe Einblutungen in die Herzaußenhaut – insgesamt auch ein Normalbefund. Der Dickdarm sei allerdings schwer geschädigt gewesen. Es habe eine »nekrotisierende und akut entzündliche Dickdarmschleimhaut« vorgelegen, führt Trübner aus und erläutert, die Dickdarmschleimhaut sei teilweise massiv eingeblutet und entzündlich infiltriert gewesen. Das untergegangene Darmgewebe sei im Rahmen eines abdominellen Kompartmentsyndroms schwärzlich-dunkelrot verfärbt gewesen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Schwer geschädigte Lunge</h2>



<p>Der Gerichtsmediziner kommt nun zur Untersuchung der Lunge: Auch die Lunge sei zum Zeitpunkt des Todes, knapp einen Tag nach dem Schock, schwerstens geschädigt gewesen mit massiver Lungenüberwässerung. Das Gewebe sei aber relativ blutarm gewesen – sogar eine gewisse Blässe habe hier vorgeherrscht. Man habe den Zustand nach Anlage einer EKMO, einer Extrakorporalen Membranoxygenierung, vorgefunden. Bei diesem Verfahren übernehme eine Maschine vorübergehend die Funktion der Lunge und versorge den Körper mit Sauerstoff. Es habe das Vollbild einer Lungenfunktionsstörung als Folge des Schockgeschehens vorgelegen. Trübners Diagnose: schwere eitrige Entzündung der Luftröhre und der Bronchien mit beginnender Lungenentzündung, akute Blutstauung, Lungenödem, deutliche Reduktion von funktionstüchtigem Lungengewebe, Verdacht auf Pilz-Pneumonie. Feste Bestandteile als Hinweise auf eine Fruchtwasserembolie seien im Lungengewebe nicht gefunden worden.</p>



<p>Trübner schließt mit seiner Einschätzung: »Unter Einbeziehung der Vorgeschichte muss davon ausgegangen werden, dass der Blutung die entscheidende todesursächliche Bedeutung zukommt. Im Rahmen dieser Blutung kam es zu einem schweren Schock mit Abfall des pH-Wertes.« Der Kreislauf habe durch die intensivmedizinischen Maßnahmen zwar zunächst erhalten werden können. »Ausgangspunkt und damit todesursächlich war aber hier die klinisch bereits bekannte Blutung mit dem hämorrhagischen Schock.« Trübner geht nun noch einmal die Geburt und das Geschehen danach durch und kommentiert die Unterlagen im Hinblick auf seine Deutung der Todesursache. Dabei sieht er vor allem das Vorgehen der Hebamme kritisch, diese Hausgeburt übernommen zu haben und bei Beginn der Komplikationen nicht frühzeitig einen Notarzt gerufen zu haben. Besonders die Azidose der Mutter beim Eintreffen in der Klinik sieht er bedenklich: Der pH-Wert war gegenüber dem Norm-Wert von 7,3 bis 7,4 abgesunken auf 6,3 – und nach Therapie nur auf 6,8 angestiegen. Wenn die Frau rechtzeitig im Krankenhaus gewesen wäre, hätte man schnell reagieren und puffern können. »Die Azidose ist die Folge der Blutung über einen sehr langen Zeitraum. Sie ist das entscheidende Problem für den moribunden Zustand gewesen, mit dem die Patientin im Krankenhaus eingetroffen ist«, urteilt Trübner. Man habe zu diesem Zeitpunkt nichts mehr machen können. »Der niedrige Hb-Wert von 5,8 g/dl beim Eintreffen in die Klinik ist ein klarer Fakt, an dem kommt man nicht vorbei.« Alles andere seien Folgen. Als Rechtsmediziner sei er kein Gynäkologe, aber: »Die Wahl des Settings war falsch!« und nach der Geburt »wurde die Situation nicht richtig eingeschätzt«, das steht für ihn außer Frage.</p>



<p>Nun wird der Gerichtsmediziner von den Richtern und den Anwälten ausführlich zu Details seiner Einschätzung hinsichtlich Blutverlust und Reanimation befragt und dem Zeitpunkt verschiedener Maßnahmen, die ergriffen worden waren. Strafverteidiger Hirschmüller geht auf den niedrigen initialen Hb-Wert bei Ankunft in der Klinik ein. Nach ihrer ersten Geburt, habe die Mutter einen Hb-Wert von 5,5 g/dl gehabt bei einem Blutverlust von 700 ml. Sie habe sich damals aber nicht in einem lebensbedrohlichen Zustand befunden. »Für mich ist das lebensbedrohlich.«, entgegnet Trübner. »Kann es sein, dass Menschen unterschiedlich reagieren?«, fragt der Verteidiger weiter. »Normalerweise ist das pathologisch und lebensbedrohlich. Die Reserve eines Menschen ist immer unterschiedlich«, räumt der Gerichtsmediziner ein. »Sie wurde dann mit einem Hb-Wert von 6,4 g/dl nach Hause entlassen«, hakt Hirschmüller nach. »War das ein lebensbedrohlicher Zustand?« Nach einem kleinen Austausch über den Hb-Wert, dem Trübner einen hohen Stellenwert in seinem Gutachten gegeben hatte, gibt er zu: »Ich hatte diese Unterlagen nicht und wusste nicht, dass sie mit einem solchen Wert entlassen wurde.« Hirschmüller fragt auch genauer zur anderen diskutierten Todesursache nach, auf die der Vorsitzende vorher schon angesprochen hatte: »Sie sagten, Sie hatten keine Anhaltspunkte für eine Fruchtwasserembolie. War es zu dem späten Zeitpunkt der Obduktion überhaupt noch möglich eine Fruchtwasserembolie nachzuweisen?« Trübner antwortet, ohne auf den zweiten Teil der Frage genauer einzugehen: »Eine Embolie kann durch eine EKMO therapiert werden. Dazu muss ich mich schlau machen, ob das auch für eine Fruchtwasserembolie zutrifft. Wir haben bei der histologischen Untersuchung der Lunge keine Fruchtwasserbestandteile gesehen – weder in den kleinen Gefäßen noch in der Lunge. Wenn man sonst nichts anderes findet – die Klinik passte überhaupt nicht dazu!« Um 14.10 Uhr wird der Gerichtsmediziner entlassen.</p>



<p>Nachdem der Vorsitzende sechs neue Verhandlungstermine für weitere sechs Wochen bis Mitte Oktober festgelegt hat, ergreift er abschließend das Wort: »Nach vorläufiger Würdigung der Beweisaufnahme neigt die Kammer zu der Annahme, dass die Hebamme ein Übernahmeverschulden trifft.« Den Ansatz dafür sehe die Kammer in der Berufsordnung für Hebammen, ergänzt er und zitiert: »Hebammen leisten Hilfe bei allen regelrechten Vorgängen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts.« Die Geburtsbegleitung sei unzureichend gewesen, die Hebamme hätte die Betreuung der Hausgeburt ablehnen müssen, weil sie keine ausreichende Qualifikation hatte. Die Kriterien für die Versorgung mit Hebammenhilfe nach dem fünften Sozialgesetzbuch würden nicht nur für gesetzlich Krankenversicherte gelten, sondern so wie hier auch für Privatversicherte. In diesem Fall hätten Risiken vorgelegen, wie eine Blutung bei der ersten Geburt sowie eine Terminüberschreitung bei dieser Geburt. Die Hebamme habe kein fachärztliches Konsil eingeholt. Der Vorsitzende erläutert: »Die Kammer gibt ihre Auffassung bekannt, wo die Reise hingeht. Das ist so üblich, wenn die Beweisaufnahme so gut wie abgeschlossen ist.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Überraschendes Prozessende</h2>



<p>Für den fünften Verhandlungstag am 1. September scheint wenig anzuliegen. Zeug:innen oder Gutachter:innen sind nicht geladen. Im Zuschauerraum sind nur wenige Interessierte anwesend. Von den Prozessbeteiligten fehlt Strafverteidiger Hirschmüller wegen einer Erkrankung. Der Vorsitzende Richter verkündet zunächst den Beschluss der Kammer: Der Antrag von Strafverteidiger Hirschmüller, eine neue geburtshilflich-gynäkologische Begutachtung durch eine:n andere:n Sachverständige:n anzuordnen, wird abgelehnt. Anschließend wird die Beweisaufnahme geschlossen, aus Sicht der Kammer sei alles geklärt. Alle drei Parteien werden gefragt, ob sie heute noch plädieren könnten.</p>



<p>Staatsanwalt Jens Cieslak und der Anwalt der Nebenkläger:innen, Marcus Tewes, sind darauf eingestellt und bejahen. Pflichtverteidiger Marcus Bartscht hält dies für unglücklich, weil sein Kollege Hirschmüller nicht anwesend ist, der die Angeklagte federführend vertreten hatte. Er habe beantragt, den Termin zu verschieben, was die Kammer abgelehnt habe. Wenn es nicht anders ginge, könne er aber plädieren.</p>



<p>Überraschenderweise stellt der Vorsitzende nun die Einstellung des Verfahrens in Aussicht – nach einer entsprechenden Erklärung der Hebamme. Neben anderen Anschuldigungen in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die das Gericht nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht aufrecht erhalten habe, stehe am Ende noch ein Übernahmeverschulden der Hebamme im Raum. Zunächst fragt der Vorsitzende Richter den Staatsanwalt, ob die Einstellung für ihn eine Option sei. Der antwortet: »Es gibt einiges, was gegen die Angeklagte spricht. Aber es gibt auch einiges, was für die Angeklagte spricht.« Deshalb würde er dem Vorschlag der Kammer zustimmen. Auch der Anwalt der Nebenklage Tewes stimmt sofort zu, ebenso wie Pflichtverteidiger Bartscht. Nachdem auch die Angeklagte zugestimmt hat, wird die Verhandlung für eine Beratungspause unterbrochen.</p>



<p>Zurück im Gerichtssaal, verliest die Hebamme eine vorbereite Erklärung: Mit dem Wissen aus heutiger Sicht hätte sie die Vorgeschichte der ersten Geburt genauer recherchiert und die Betreuung der Hausgeburt dann nicht übernommen. Damals seien ihr bedeutende Details zur ersten Geburt nicht bekannt gewesen und auch durch das Paar leider nicht bekannt gemacht worden. Auch im Mutterpass seien keine Risiken dokumentiert gewesen, bei allen aufgeführten Risiken sei explizit »Nein« angekreuzt gewesen. Selbst in der Epikrise zur ersten Geburt habe die Klinik keine der Komplikationen wie Uterus-Atonie, manuelle Nachtastung bei unvollständiger Plazenta accreta und Kürettage in Intubationsnarkose im Mutterpass dokumentiert, ebensowenig wie die niedergelassene Gynäkologin, die durch Arztbriefe entsprechend informiert gewesen sei. Da ihr diese Informationen nicht vorgelegen hätten, habe die Hebamme keinen Anlass gesehen, zur ersten Geburt weiter zu recherchieren. Sie schaut die Witwe an und setzt hinzu: »Es tut mir leid«.</p>



<p>»Niemand trägt die Schuld am Tod der Frau«, stellt der Vorsitzende Richter abschließend fest. »Auch Sie nicht«, ergänzt er mit Blick auf die Witwe. Mit einer Zahlung von 12.000 Euro von der Hebamme an den Bochumer Kinderschutzbund soll das Verfahren beendet werden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse. Die Hebamme hat ihre eigenen Auslagen zu tragen, wie die erheblichen Kosten für ihren Strafverteidiger, ebenso die Auslagen und Anwaltskosten aller Nebenkläger:innen – der Witwe, die auch im Namen ihrer beiden Kinder geklagt hatte. Die Hebamme ist damit weder schuldig gesprochen noch vorbestraft.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ein entgegengesetztes Gutachten</title>
		<link>https://viktoria11.de/ein-entgegengesetztes-gutachten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Apr 2024 12:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Bochum]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Strafprozess gegen eine Hebamme, der die fahrlässige Tötung einer Mutter im Zusammenhang mit der Hausgeburt ihres Kindes vorgeworfen wird, wird die geburtshilfliche Gutachterin befragt. Der Strafverteidiger weist auf Ungereimtheiten in ihrem Gutachten hin. Als Zeugin sagt eine Hebamme aus, die die Verstorbene bei ihrer ersten Schwangerschaft betreut hatte. Schließlich bringt die Verteidigung ein neues<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/ein-entgegengesetztes-gutachten/"><span class="screen-reader-text">"Ein entgegengesetztes Gutachten"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><em>Im Strafprozess gegen eine Hebamme, der die fahrlässige Tötung einer Mutter im Zusammenhang mit der Hausgeburt ihres Kindes vorgeworfen wird, wird die geburtshilfliche Gutachterin befragt. Der Strafverteidiger weist auf Ungereimtheiten in ihrem Gutachten hin. Als Zeugin sagt eine Hebamme aus, die die Verstorbene bei ihrer ersten Schwangerschaft betreut hatte. Schließlich bringt die Verteidigung ein neues Gutachten ins Spiel.</em></p>



<p>Am Vormittag des 14. August 2023 hatte die gynäkologische Hauptgutachterin ihr Gutachten erstattet. Dr. Christiane Nübel, Chefärztin der Frauenstation im St. Johannisstift Paderborn, wird an diesem Tag nach der Mittagspause von den beiden Strafverteidigern befragt. Sie sitzen rechts neben der angeklagten Hebamme.</p>



<p>Der Vorsitzende Richter Josef Große Feldhaus erteilt den Verteidigern das Wort. Armin Octavian Hirschmüller beginnt. Die Gutachterin habe von einer »schweren Blutung« bei der ersten Geburt 2017 gesprochen. »Woraus entnehmen Sie konkret, dass es eine schwere Blutung war? Wie können Sie das beurteilen?« Die Gynäkologin antwortet, nach Aussagen der Ehefrau habe ihre Partnerin damals einen Hb von 6,4 g/dl gehabt als ersten Kontrollwert und einen schweren Blutverlust von 700 ml. Die Gutachterin schätzt: »Ich denke, es war mehr.« Es seien eher 800 bis 1.500 ml gewesen. »Mit welchem Wert wurde die Mutter damals entlassen?« 6,4 g/dl antwortet Nübel. »Ist das ein potenziell lebensbedrohlicher Zustand? Ist ein derartiger Wert per se reanimationspflichtig?«, fragt er weiter. Die Frau habe damals Infusionen bekommen und Medikamente. »Können wir feststellen, dass der Hb-Wert an sich nicht viel aussagt?« »Es kommt auf die Situation an«, entgegnet die Chefärztin. Hirschmüller fragt weiter zur Geburt von 2017: Die Gutachterin habe von einer Uterusatonie gesprochen, die Geburt sei damals über mehrere Tage eingeleitet worden. »Um wie viel steigt das Blutungsrisiko in einem solchen Fall?« Als die Sachverständige nicht antwortet, setzt er nach: »Können Sie nichts dazu sagen?« »Nein«, antwortet sie. »Gibt es ein isoliertes postpartales Risiko durch die Vakuumextraktion?«, fragt der Verteidiger weiter. »Das ist nicht ausgeschlossen«, erwidert die Gutachterin.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Im Mutterpass keine Auffälligkeiten</h2>



<p>Hirschmüller fragt die Sachverständige, ob im Mutterpass Komplikationen bei der ersten Geburt dokumentiert seien. Nübel räumt ein: »Dort ist kein Kreuz bei Komplikationen bei vorausgegangener Geburt.« »Wenn man als Hebamme einen Blick in den Mutterpass wirft, sollte man sich darauf verlassen dürfen? Sind die Angaben der Patientin verlässlicher als die, die eine Ärztin im Mutterpass dokumentiert? Würden Sie sich im Zweifel auf die Angaben von Patientinnen eher verlassen oder auf ärztliche Kollegen?« Nübel reagiert wortkarg. In diesem Fall sei es um eine dreitägige Einleitung und eine Vakuumgeburt gegangen, setzt Hirschmüller nach. »Wäre es vertretbar gewesen, die postpartale Nachblutung darauf zurückzuführen?« Die Sachverständige gibt darauf keine Antwort.</p>



<p>Später fragt Hirschmüller: »Haben Sie Erfahrung mit Wassergeburten? Wie viele haben Sie erlebt?« »Einige«, antwortet die Sachverständige. Eine äußerlich wahrnehmbare Blutung führe zu einer deutlichen Rotfärbung des Wassers, wie sie es in ihrem Gutachten anhand eines Fotos beschrieben habe. Ob sie damit die Blutmenge schätzen könne? »Ich weiß nicht genau, es kommt darauf an, wie viel Wasser im Pool ist.« »Welcher Spezialist könnte das?«, fragt Hirschmüller weiter. »Eine spektrometrische Messung«, vermutet die Sachverständige.</p>



<p>»Hätte die Mutter beim Aussteigen aus dem Wasser weiter bluten müssen?« Eine atonische Blutung könne auch nach innen bluten oder schwallartig intermediär, erläutert die Gynäkologin. Ob es bei einem Intervall vom Stoppen bis Wiederauftreten der Blutung um Stunden oder Minuten gehe, fragt der Strafverteidiger. Nübel erläutert: »Das kann man nicht sagen, normalerweise innerhalb von Minuten.«</p>



<p>Die Frau sei dann gelagert worden, erst am Boden, dann auf der Matratze. »Hätte es in der Zeit wahrscheinlich zu weiterer schwallartiger Blutung kommen müssen?« Ja, das sei »sehr wahrscheinlich«. Der Blutverlust würde oft unterschätzt, wenn man das Gewicht der Unterlagen nicht misst. Hirschmüller insistiert, ob so ein Blutschwall zu übersehen sei: »Müsste er sich auf dem Boden oder auf der Matratze abzeichnen?« »Ja«, antwortet die Gutachterin. Hirschmüller versucht, sich die Blutungssituation vorzustellen: »Im Pool schwallartig, dann Stopp. Wie oft hätte sich ein derartiger Schwall wiederholt?« »Das kann ich nicht beantworten«, entgegnet Nübel. »Als die Rettungskräfte eingetroffen sind, hätten sie das Blutungsszenario dokumentieren müssen? Darf man davon ausgehen, dass ein Arzt eine Blutung dokumentiert?« Die Gutachterin antwortet ausweichend.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Uterus gut kontrahiert, Blutung regelrecht</h2>



<p>»Um 7.10 Uhr wurde ›Jono‹ gegeben, um 7.15 Uhr steht innerhalb der Dokumentation der Hebamme ›Uterus gut kontrahiert, Cytotec, Blutung regelrecht‹« führt Hirschmüller an: »Musste man zu diesem Zeitpunkt zwingend von einem Notfall ausgehen?« »Ja«, antwortet die Gutachterin entschieden, die Patientin sei »schockig« gewesen, »sie gehörte ins Krankenhaus«. Hirschmüller weiter, ob es eine Atonie gewesen sein könne, »wenn zum Fundusstand um 7.15 Uhr ›o.B.‹ eingetragen war«? Nübel erläutert, die Gebärmutter könne sich »wieder verfestigen«. Hirschmüller fragt: 20 Minuten nach der Aufnahme im Krankenhaus sei um 8.40 Uhr die »Blutung als regelrecht« dokumentiert worden. »Wo müsste sie geblutet haben – intrauterin?« »Es könnte sich auch um eine Ruptur in der Gebärmutterwand gehandelt haben, die nicht erkannt worden ist«, hält Nübel für möglich.</p>



<p>Diese Aussage erstaunt, denn auch ihr liegt das Gutachten der Pathologin Prof. Dr. Andrea Tannapfel vor, in deren Institut der Uterus nach der Hysterektomie untersucht worden war: Man hatte keine Verletzungen bis auf eine aufgeraute Haftstelle der Placenta accreta im Endometrium festgestellt. Der Verteidiger fragt weiter: Wenn es eine versteckte Blutung in die Gebärmutterhöhle gewesen sei, ob es dann 1.000 ml Blut gewesen sein könnten. »Es kann auch mehr sein«, erläutert Nübel. Hirschmüller erkundigt sich: »Irgendwann ist der Raum erschöpft – wurde das im Rahmen der klinischen Untersuchung nicht festgestellt?« »Das ist mir nicht bekannt«, entgegnet die Sachverständige.</p>



<p>»Die Plazenta wurde manuell gelöst. Hätte da die Blutmenge erkannt werden können?«, erkundigt sich der Strafverteidiger weiter. Nübel entgegnet: »Ja, sie wurde manuell gelöst. Es ist nicht beschrieben, wie die Blutung war.« »Der OP-Bericht von Chefarzt Dr. K. liegt Ihnen vor. Ich lese Ihnen dazu etwas vor.«, erwidert Hirschmüller und beginnt: »Daraufhin wird, mit sterilen Handschuhen, die Plazentalösung durch Oberarzt Dr. W. in typischer Weise durchgeführt. Keine verstärkte Blutung. Es besteht ein Dammriss 1°, der zurzeit nicht blutet. Keine weiteren erkennbaren Verletzungen.« Hirschmüller ergänzt, damit korrespondiere auch eine Passage aus dem Arztbericht nach der manuellen Plazentalösung: »Erneute Zusammenfassung der Lage im Team, ein plausible Ursache der Reanimation ist bisher nicht gefunden.«</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Der Fall und die Vorgeschichte</h2>



<p>Am 1. September 2023 wurde am Landgericht Bochum der Schwurgerichtsprozess gegen eine 60-jährige freiberufliche Hebamme wegen fahrlässiger Tötung am fünften Verhandlungstag überraschend eingestellt – gegen die Zahlung von 12.000 Euro an den Bochumer Kinderschutzbund. Die Staatsanwaltschaft hatte der Hebamme zur Last gelegt, verantwortlich für den Tod einer Mutter zu sein. Die 45-jährige Zweitpara hatte am 10. September 2020 um 6.24 Uhr bei einer zunächst physiologisch verlaufenen Hausgeburt ihren gesunden Sohn zur Welt gebracht. Später bekam sie zunehmende Kreislaufprobleme, die sich dramatisch ausweiteten bis hin zu einem Herzstillstand. Um 7.39 Uhr war der Rettungsdienst eingetroffen und sie war unter Reanimation in die Klinik verlegt worden. Dort wurde die Plazenta manuell gelöst.</p>



<p>Die frisch Entbundene hatte dann am Vormittag massive Nachblutungen mit Gerinnungsstörungen entwickelt, die nicht zu beherrschen gewesen waren, auch nicht mit einer Hysterektomie. Etwa 20 Stunden nach der Geburt war die Mutter nach einer weiteren Verlegung in eine Klinik höherer Versorgungsstufe an einem Multiorganversagen gestorben.</p>



<p>Am 7. August 2023 wurde die Hauptverhandlung eröffnet. Am ersten Verhandlungstag sagten als Zeuginnen die Witwe der Verstorbenen sowie eine Freundin aus, die bei der Geburt dabei gewesen waren. Beide waren ausgebildete Notärztinnen und beriefen sich darauf, nur in der privaten Rolle anwesend gewesen zu sein. Als sich die Kreislaufsituation der Mutter zuspitzte, hatten sie die Wiederbelebungsmaßnahmen übernommen und die Ehefrau hatte dann den Notarzt gerufen, was die Mutter lange Zeit entschieden abgelehnt und auch die Hebamme zunächst nicht für nötig gehalten hatte.</p>



<p>Zwei Kriminalbeamtinnen schilderten am zweiten Verhandlungstag, dass die Ärzt:innen im Krankenhaus zunächst von einem schicksalhaften Geschehen mit natürlicher Todesursache ausgegangen seien. Erst nach Intervention der Witwe, die die Hausgeburtshebamme belastet hatte, hätten sie im Totenschein »unklare Todesursache« angekreuzt.</p>



<p>Die Videoaufzeichnung der polizeilichen Vernehmung der Hebamme vom 8. November 2022 wurde im Gerichtssaal vorgeführt. Die Hebamme schilderte darin, wie bereits beim ersten Telefonat die schwangere Frau von der traumatischen ersten Geburt berichtet habe, die der Grund für den unbedingten Wunsch nach einer Hausgeburt gewesen war. Bei der Vernehmung wurde die Hebamme von den Kriminalbeamtinnen offensiv befragt, ob sie den Blutverlust nach der Geburt nicht unterschätzt hätte. Die Hebamme wies das zurück und stand zu ihren Entscheidungen.</p>



<p>Am dritten Verhandlungstag erstattete die Pathologin Prof. Dr. Andrea Tannapfel ihr Gutachten. Sie erläuterte die Untersuchungsbefunde der Placenta accreta und des Uterus, die sie nicht beunruhigt und deren Zustand nicht zwingend zur Nachblutung geführt hätten. Die gynäkologische Hauptgutachterin Dr. Christiane Nübel beurteilt das Vorgehen der Hebamme nach der Geburt kritisch: Schon bei den ersten Zeichen einer Komplikation hätte die Frau angesichts mehrerer Risikofaktoren verlegt werden müssen. Zudem hätte sich die Hebamme besser auf Komplikationen vorbereiten und schneller reagieren müssen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Blutung wegen Uterusatonie?</h2>



<p>Hirschmüller resümiert: »Sowohl nach Aufnahme der Patientin im Krankenhaus als auch nach manueller Plazentalösung gab es keine verstärkte Blutung.« Er richtet sich weiter an die Gynäkologin, die in ihrem Gutachten als Ursache für den Tod der Frau eine Blutung aufgrund einer Uterusatonie nach der Geburt angenommen hatte: »Stützen die klinischen Unterlagen Ihre Vermutung oder stehen sie dagegen?« Der Strafverteidiger weist darauf hin, erstmals seien Blutungen hier dokumentiert worden: »Um 10.45 Uhr telefonische Info über eine starke vaginale Blutung«. Hirschmüller formuliert bedächtig seine Frage: »Können Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen: Wenn Sie die Unterlagen anschauen, sprechen sie für eine andere Ursache?«</p>



<p>Er zitiert weiter aus dem OP-Bericht der Klinik, nachdem das Abdomen-CT durchgeführt worden war: »Bei Palpation des Abdomens Auslaufen eines Blutschwalls von vaginal.« Nübel stellt fest, dass ein DR 1° in der Regel nicht stark blute und dass die Patientin keine weiteren Geburtsverletzungen hatte. »Daraus schließen Sie, dass es nur eine Uterusatonie gewesen sein kann?«, fasst der Strafverteidiger zusammen. Nübel schätzt, dass die Mutter mindestens 2,2 l Blut verloren haben müsse. Hirschmüller fragt die Gutachterin nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand, mit welcher Methode das Blutvolumen berechnet wird. Die Frauenärztin geht bei ihrer Berechnung gegen Ende der Schwangerschaft von 65 ml pro Kilogramm Körpergewicht + 50 % aus. Hirschmüller hakt nach: »Ist auszuschließen, dass ein lebensbedrohlicher Zustand erst nach Einlieferung in die Klinik eintrat?« Nübel entgegnet, schon zu Hause sei der Zustand der Mutter lebensbedrohlich, sie sei reanimationspflichtig gewesen.</p>



<p>»War die Menge von Jonosteril lege artis? Welche Auswirkungen hat sie auf die Gerinnung?«, fragt der Verteidiger weiter. Nübel erläutert, bei einem Schock müsse man abwägen. Die Patientin habe zu Hause 1.000 ml Jonosteril erhalten, im Rettungswagen 1.500 ml und später in der Klinik noch mehr. Hirschmüller fragt nach der Behandlung in der Klinik: »Können Sie ausschließen, dass es zu Insuffizienzen kam?« Nübel erwidert: »Ich kann es nicht ausschließen.« Er fragt weiter, ob sie nach dem Gesamteindruck der Unterlagen den Eindruck habe, die Situation sei richtig eingeschätzt worden? Die Gutachterin antwortet, die Patientin sei zeitnah gynäkologisch behandelt worden, »sie war instabil« und habe stabilisiert werden sollen, beispielsweise durch die Gebärmutterentfernung.</p>



<p>Hirschmüller fragt, was bei einer Klinikgeburt anders gemacht worden wäre. Nübel führt an, dass die Plazentarperiode prophylaktisch aktiv mit Oxytocingabe geleitet worden wäre. Der Verteidiger fragt weiter, ob es fehlerhaft sei, kein Oxytocin einzusetzen, ob es den wissenschaftlichen Standard der Geburtshilfe unterschreite. Nübel erläutert, 3 IE Oxytocin post partum sei der beste Weg. Ob es in der Hausgeburtshilfe dazu Vorschriften gebe, fragt er weiter. Sie sei bislang nie hausgeburtlich tätig gewesen, bekennt Nübel.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fragen von der Angeklagten</h2>



<p>Nun fragt die angeklagte Hebamme die Gutachterin zum Mutterpass und den Problemen bei der ersten Geburt: »Gehen Sie von Komplikationen aus, wenn sie nirgendwo im Mutterpass dokumentiert sind?« Diese würden die behandelnden niedergelassenen Frauenärzt:innen dort eintragen, erläutert die Sachverständige. »Von der letzten Geburt ist dort kein pathologischer Befund dokumentiert«, hakt die Angeklagte nach. Der Vorsitzende Richter unterbricht die Angeklagte, weil diese Frage sinngemäß schon ihr Verteidiger gestellt hatte und die letzte Bemerkung nicht als Frage formuliert ist. Als die Hebamme ihren angefangenen Satz nicht sofort abbricht, wird Große Feldhaus laut: »Wenn ich rede, rede nur ich!« Eine weitere Frage der Angeklagten zur angenommenen Makrosomie des in der 42. Schwangerschaftswoche mit 4.220 g gesund geborenen kleinen Jungen beanstandet der Vorsitzende ebenfalls, obwohl die Fragen des Verteidigers dazu anders gelagert waren.</p>



<p>Die Hebamme fragt die Gutachterin: »Können Sie den Unterschied zwischen Übertragung und Terminüberschreitung definieren?« Da sei kein Unterschied, entgegnet die Gynäkologin, die bei der Erläuterung ihres Gutachtens immer von Übertragung gesprochen hatte, wenn sie Terminüberschreitung meinte.</p>



<p>»Wie wird die Diagnose Fruchtwasserembolie gestellt?«, fragt die Hebamme. »Als Ausschlussdiagnose«, erklärt Nübel. »Auch wenn der Nachweis von Fruchtwasser fehlt?« Wieder geht der Vorsitzende dazwischen. Hirschmüller stellt auch noch eine Frage: »Sie erwähnten, der Notruf hätte frühzeitiger erfolgen sollen. Zu welchem Zeitpunkt wäre er unabdingbar gewesen?« »7.10 Uhr allerspätestens«, entgegnet Nübel. Hirschmüller fährt fort: »Spätestens bei Einsetzen der Reanimationsmaßnahmen ist der Zeitpunkt nicht mehr zu diskutieren.« »Ja«, stimmt Nübel zu. Welchen Unterschied es gemacht hätte, »wenn der Notruf 22 Minuten früher abgesetzt worden wäre?«, möchte er wissen. Nübel betont: »22 Minuten können entscheidend sein. Für eine schockige Patientin ist das eine lange Zeit.« »22 Minuten früher hätten den Exitus verhindert?«, fragt der Strafverteidiger nach. Nübel schätzt, beim Eintreffen im Krankenhaus habe sich die Patientin »in einem relativ infausten Zustand« befunden. »Wie hoch war die Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht überlebt?«, fragt er weiter. »Ich kann das nicht sagen, ich bin keine Hellseherin«, antwortet die Gutachterin. Gegen 16.20 Uhr geht der intensive Sitzungstag zu Ende.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-full"><img decoding="async" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_9.jpg" alt="" class="wp-image-4615"/><figcaption class="wp-element-caption">Der Flur des Landgerichts Bochum. Illustration: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Nach Terminüberschreitung in die Klinik</h2>



<p>Am 28. August, dem vierten Verhandlungstag, hat sich um 9 Uhr im Landgericht als Zeugin die Hebamme eingefunden, die die verstorbene Mutter bei ihrer ersten Schwangerschaft betreut hatte. Der Vorsitzende Richter möchte sie von der Schweigepflicht entbinden. Die Witwe der verstorbenen Mutter nickt zustimmend, ebenso Staatsanwalt Jens Zieslak.</p>



<p>Richter Große Feldhaus eröffnet die Vernehmung: »Hat sich die verstorbene Mutter einmal an Sie als Hebamme gewandt?« Als sie mit ihrem ersten Kind schwanger gewesen sei, seien sie sich 2017 bei einem Geburtsvorbereitungskurs in ihrer Hebammenpraxis zum ersten Mal begegnet. Im Anschluss habe die Schwangere den Wunsch geäußert, ob sie sie bei ihrer Geburt zu Hause betreue. Bei einem persönlichen Termin hätten sie die Anamnese erhoben und ein Aufklärungsgespräch zur Begleitung der Erstgeburt zu Hause geführt. Der erwartete Geburtstermin sei dann aber überschritten gewesen. Sie habe die Schwangere drei Tage danach zur regelmäßigen Kontrolle an eine Fachärztin übergeleitet. Am neunten Tag nach ET sei das CTG auffällig gewesen, ohne geburtsreifen Befund. Sie habe die Schwangere dann an das St. Anna Hospital nach Herne verwiesen. »Wir trennten uns mit meiner Überweisung in die Klinik«, erinnert sich die Hebamme. »War das dann zu Ende mit der Betreuung – keine Nachsorge?«, erkundigt sich der Vorsitzende. Die Wochenbettbetreuung habe eine Kollegin übernommen. Sie selbst habe die Wöchnerin noch zweimal zu Hause getroffen, um sich zu verabschieden.</p>



<p>Wie es in der zweiten Schwangerschaft gewesen sei, fragt Große Feldhaus. »Sie rief im Januar 2020 an und bat um einen Termin in der Hebammenpraxis mit dem Wunsch nach einer Hausgeburt.« Die vorherige Geburt sei der Hebamme noch präsent gewesen: »Aus meiner Erfahrung heraus wollte ich sie nicht begleiten. Ich teilte ihr klar mit, dass sie innerhalb unseres Hebammenteams nicht betreut wird.« Wie die Schwangere reagiert habe, fragt der Vorsitzende. »Das führte zur Enttäuschung, im ersten Moment war sie nicht einsichtig«, schildert die Hebamme. »Die Ehefrau hat ihrer Frau dann zugesprochen: ›Lass uns in die Klinik gehen.‹« Und weiter: »Ich habe ihr klar gemacht, dass ich den Weg der Hausgeburt nicht mitgehe. In der Regel begleiten wir die Hausgeburten im Zweier-Team.«</p>



<p>Der Vorsitzende fragt: »Fällt Ihnen noch etwas ein, wo Sie sagen, das wäre Ihnen wichtig?« Die Angesprochene verneint. Die beisitzende Richterin möchte wissen, warum sie die Schwangere nicht zur Hausgeburt angenommen habe. »Wir haben absolute oder relative Ausschlusskriterien. Die nehme ich mir dazu und dann wird geschaut, ob es möglich ist oder nicht.« Sie erläutert: »Wir hatten die vorangegangene Endometriose als relatives Risiko und die atonische Blutung ebenfalls als relatives Risiko. Beides zusammengezählt hat zur Ablehnung geführt.« Die Beisitzerin stellt fest: »Sie haben für sich entschieden, die Geburt nicht zu betreuen, wegen der zusammengenommenen Risiken.«</p>



<p>Der Vorsitzende wendet sich an die Angeklagte: »Haben Sie Fragen?« Sie bejaht und tauscht sich leise mit ihrem Strafverteidiger aus, bevor sie ihre Kollegin zu fragen beginnt: »Mich interessiert, ob dir damals im Nachgespräch über die Komplikationen der ersten Geburt berichtet wurde. War dir bekannt, dass die Plazenta bei der Geburt des ersten Kindes unvollständig war?« Die Kollegin verneint. Die Angeklagte fragt weiter: »War dir bekannt, dass es sich um eine Placenta accreta gehandelt haben soll?« Auch hier verneint die Befragte. »War dir bekannt, dass es eine atonische Nachblutung mit einem hohen Blutverlust gegeben haben soll?« »Nein«, lautet auch hier die Antwort. Schließlich fragt die Angeklagte, ob der Kollegin bekannt gewesen sei, dass es nach der Geburt eine manuelle Nachtastung und auch eine Kürettage in Intubationsnarkose gegeben habe. »Nein«, erwidert die Hebamme: »So detailliert wurde mir von der Geburt nicht berichtet.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Beharrliche Fragen</h2>



<p>Nach der 30-minütigen Vernehmung wird die Zeugin entlassen. Strafverteidiger Armin Octavian Hirschmüller stellt den Antrag, eine neue geburtshilflich-gynäkologische Begutachtung durch eine:n andere:n Sachverständige:n anzuordnen. In der Hauptverhandlung habe sich am 14. August gezeigt, dass das erstattete Gutachten von Dr. Christiane Nübel ungenügend sei. Ihr fehle die nötige Sachkunde für das außerklinische Geburtsgeschehen. »Die Gutachtenerstattung geht im Zusammenhang mit dem schriftlichen Vorgutachten von unzutreffenden Voraussetzungen aus, weist Widersprüche auf und steht nicht im Einklang mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft.« Sowohl das schriftliche Vorgutachten vom 15. August 2022 als auch das mündliche Gutachten der Sachverständigen vom 14. August 2023 seien deshalb durch den Sachverständigen Dr. Wolf Lütje, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe und ehemaliger Chefarzt der Frauenklinik des Evangelischen Amalie Sieveking Krankenhauses, Hamburg, sowie Leitlinienbeauftragter der DGGG und OEGGG gutachterlich geprüft worden. Ihm hätten dafür alle relevanten Unterlagen zu dem Fall vorgelegen.</p>



<p>Hirschmüller trägt 45 Minuten lang das ausführliche Gutachten von Dr. Wolf Lütje vor, der einen entgegensetzten Standpunkt beim Blick auf die Geburt und das anschließende tragische Geschehen einnimmt als die Gutachterin Dr. Christiane Nübel. Er betrachtet die Situation deutlich offener und auf die Frau hin orientiert, sieht kritische Punkte in der Geburtshilfe bei der Erstgeburt und den Auswirkungen der Interventionen auf das weitere Geschehen. Weder habe es ein Nachgespräch noch eine unmittelbare Therapie der Traumatisierung der Mutter gegeben. Das Trauma durch die erste Geburt betrachtet er differenziert und erkennt darin die Ursache für den unbedingten Wunsch der Schwangeren an, bei der nächsten Geburt auf jeden Fall zu Hause zu gebären und die Klinik zu meiden.</p>



<p>Das Handeln der Hebamme beurteilt er weniger kritisch als Nübel, erkennt ihre Beweggründe und entlastet sie. Sein Augenmerk fällt auch auf die Verantwortung der beiden bei der Geburt »privat« anwesenden Notärztinnen.</p>



<p>Lütje entnimmt dem Gedächtnisprotokoll der Hebamme, dass die Traumatisierung durch die erste Geburt die Vorsorge thematisch durchzogen habe. Die Hebamme habe versucht, die Schwangere »traumatherapeutisch anzubinden«. All dies habe bei ihr keinen Einstellungswandel zum Geburtsort erwirken können, dem Grad der Traumatisierung entsprechend. So habe es nur die Möglichkeit gegeben, »schweren Herzens dem Wunsch nach einer Hausgeburt zu entsprechen oder die Schwangere einer Alleingeburt zu überlassen«. Selbstbestimmung und Fürsorgeverpflichtung seien kollidiert – in diesem Fall vor allem im Hinblick auf die gefährdete Mutter.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ärztinnen waren vor Ort</h2>



<p>Für die Hebamme habe »unterlassene Hilfeleistung« im Raum gestanden, falls sie die Betreuung der Hausgeburt abgelehnt hätte. Sie habe die Frau »sowohl in der Selbstinszenierung als auch im Rahmen einer erzwungenen Klinikgeburt in vielfältiger Weise in Gefahr« gesehen. Sie »habe ihr nach sorgfältiger Güterabwägung entgegenkommen« und einen möglicherweise sichereren Geburtsrahmen verschaffen wollen. »Wichtig ist festzuhalten, dass die Ehefrau der Verstorbenen sowie die ebenfalls bei der Geburt anwesende Freundin Ärztinnen mit Anästhesiehintergrund sind.« Auch ohne gezielte Absprache habe die Hebamme bei der Überlegung zur geplanten Hausgeburt davon ausgehen können, dass bei Komplikationen bei der Mutter ausgewiesenes ärztliches Personal zur Erstversorgung vor Ort sei. Man habe sich ärztlicherseits mit Kanülen, Infusionen, Ambubeutel ausgerüstet, sich also auf mögliche Komplikationen eingerichtet. Dass Absprachen im Vorfeld nicht verschriftlicht abgestimmt wurden, liege letztlich in der Verantwortung aller Beteiligten, insbesondere der Ärztinnen.</p>



<p>Die postpartale Entgleisung der Mutter sei geburtshilflich nicht klar zuzuordnen gewesen. Primär habe es ein Problem mit den Vitalparametern bei der Mutter gegeben. »Somit war völlig klar, dass die anwesenden Fachärztinnen für Anästhesie trotz Befangenheit – so wie bei einem plötzlichen Notfall auf der Straße – für die Behandlung zuständig und dazu auch verpflichtet sind.« Dies sehe auch das rechtzeitige Hinzuziehen eines Notarztes vor. Auf diese selbstverständliche Vorgehensweise habe sich die Hebamme verlassen dürfen und in dieser Situation keine weitere Hinzuziehungsverpflichtung gehabt. Ärztinnen für die vermutete Störung waren bereits vor Ort. »Möglicherweise konnte sie sich gerade deswegen nach Abwägung der Risiken für die Begleitung der Hausgeburt entscheiden, da sie mit der kompetenten medizinischen Unterstützung rechnen durfte.«</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gutachten einer Gynäkologin</title>
		<link>https://viktoria11.de/gutachten-einer-gynaekologin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Mar 2024 13:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Bochum]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Eine sachverständige Gynäkologin erstattet ihr Gutachten im Strafprozess gegen eine Hebamme. Der wird die fahrlässige Tötung einer Mutter im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes vorgeworfen. Die Sachverständige beurteilt das Vorgehen der Hausgeburtshebamme nach der Geburt kritisch: Angesichts mehrerer Risikofaktoren hätte die Frau eher verlegt werden müssen. Zudem hätte sich die Hebamme besser auf Komplikationen<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/gutachten-einer-gynaekologin/"><span class="screen-reader-text">"Gutachten einer Gynäkologin"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Eine sachverständige Gynäkologin erstattet ihr Gutachten im Strafprozess gegen eine Hebamme. Der wird die fahrlässige Tötung einer Mutter im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes vorgeworfen. Die Sachverständige beurteilt das Vorgehen der Hausgeburtshebamme nach der Geburt kritisch: Angesichts mehrerer Risikofaktoren hätte die Frau eher verlegt werden müssen. Zudem hätte sich die Hebamme besser auf Komplikationen vorbereiten müssen.</em></p>



<p>Am dritten Verhandlungstag, dem 14. August, tritt vormittags als zweite Sachverständige die gynäkologische Hauptgutachterin Dr. Christiane Nübel auf. Sie ist Chefärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am St. Johannisstift Paderborn. Schon häufiger sei sie Gutachterin gewesen, allerdings noch nicht in einem Strafprozess, schickt sie voraus. Der Vorsitzende Richter Josef Große Feldhaus erläutert, im Strafprozess würden Gutachten in der Hauptverhandlung mündlich so verwertet, dass auch medizinische Laien sie verstehen. Die Frauenärztin beginnt, ihr Gutachten vom 15. August 2022 zum Todesfall der Mutter vorzutragen.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Der Fall und die Vorgeschichte</h2>



<p>Am 1. September 2023 wurde am Landgericht Bochum der Strafprozess gegen eine 60-jährige freiberufliche Hebamme wegen fahrlässiger Tötung am fünften Verhandlungstag überraschend eingestellt – gegen die Zahlung von 12.000 Euro an den Bochumer Kinderschutzbund. Die Staatsanwaltschaft hatte der Hebamme zur Last gelegt, verantwortlich für den Tod einer Mutter zu sein. Die 45-jährige Zweitpara hatte am 10. September 2020 um 6.24 Uhr bei einer zunächst physiologisch verlaufenen Hausgeburt ihren gesunden Sohn zur Welt gebracht. Später bekam sie zunehmende Kreislaufprobleme, die sich dramatisch ausweiteten bis hin zu einem Herzstillstand. Um 7.39 Uhr war der Rettungsdienst eingetroffen und sie war unter Reanimation in die Klinik verlegt worden. Dort wurde die Plazenta manuell gelöst.</p>



<p>Die frisch Entbundene hatte dann am Vormittag massive atonische Nachblutungen mit Gerinnungsstörungen entwickelt, die auch mit einer Hysterektomie nicht zu beherrschen gewesen waren. Etwa 20 Stunden nach der Geburt war sie an einem Multiorganversagen gestorben.</p>



<p>Am 7. August 2023 wurde die Hauptverhandlung eröffnet. Am ersten Verhandlungstag sagten als Zeuginnen die Witwe der verstorbenen Mutter sowie eine Freundin aus, die bei der Geburt dabei gewesen waren. Beide sind ausgebildete Notärztinnen und beriefen sich darauf, nur in der privaten Rolle anwesend gewesen zu sein. Als sich die Kreislaufsituation der Mutter zuspitzte, hatten sie die Wiederbelebungsmaßnahmen übernommen. Die Ehefrau hatte schließlich auch den Notarzt gerufen, was die Mutter lange Zeit abgelehnt und auch die Hebamme zunächst nicht für nötig gehalten hatte. Die Mutter hatte nach einer traumatischen Erstgeburt in der Klinik unter allen Umständen ihr zweites Kind zu Hause zur Welt bringen wollen. Zwei Kriminalbeamtinnen schilderten am zweiten Verhandlungstag, dass die Ärzt:innen im Krankenhaus zunächst von einem schicksalhaften Geschehen mit natürlicher Todesursache ausgegangen seien. Erst nach Intervention der Witwe hätten sie im Totenschein »unklare Todesursache« angekreuzt.</p>



<p>Die Videoaufzeichnung der polizeilichen Vernehmung der Hebamme vom 8. November 2022 wurde im Gerichtssaal vorgeführt. Darin wurde sie von den Kriminalbeamtinnen offensiv befragt, ob sie den Blutverlust nach der Geburt nicht unterschätzt hätte. Die Hebamme wies das zurück und stand zu ihren Entscheidungen.</p>



<p>Am dritten Verhandlungstag erstattete die Pathologin Prof. Dr. Andrea Tannapfel ihr Gutachten. Sie erläuterte die Untersuchungsbefunde der Placenta accreta und des Uterus, die sie nicht beunruhigt und deren Zustand nicht zwingend zur Nachblutung geführt hätten.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Unstimmigkeiten beim Gewicht</h2>



<p>Zunächst schildert sie die Eckpunkte der Schwangerschaft und der Hausgeburt. Der Vorsitzende wirft zwischendurch ein: »Die Angabe zum Gewicht der Verstorbenen hat sich inzwischen relativiert.« Bei einer Größe von 168 cm habe ihre behandelnde Frauenärztin das Ausgangsgewicht von 70 kg, wie es im Mutterpass dokumentiert sei, »für nichts Besonderes« gehalten, 24,8 sei kein erhöhter BMI. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hatte es zu Beginn der Hauptverhandlung noch geheißen, die Schwangere sei von adipöser Statur gewesen, was als Risikofaktor für eine Hausgeburt der Hebamme zur Last gelegt worden war. Nübel hatte in ihrem Gutachten, das der Anklageschrift des Staatsanwalts zugrunde gelegen hatte, ein Gewicht von 100 kg und eine unzutreffende Körpergröße von 173 cm angenommen mit einen BMI von 33,4. Im Mutterpass der Frau war dieses Gewicht nirgends dokumentiert.</p>



<p>Die Sachverständige entgegnet: »Ich hatte das Körpergewicht von 100 kg dem Obduktionsbericht entnommen«, ein BMI von 25 sei tatsächlich völlig normal. 76 kg sei die letzte dokumentierte Gewichtsangabe in der 32. Schwangerschaftswoche gewesen, bis zum Ende der Schwangerschaft sei es vermutlich noch etwas angestiegen. Offensichtlich hatte die Sachverständige ihr schriftliches Gutachten für die Staatsanwaltschaft erstellt, ohne den Mutterpass einzubeziehen, denn der wurde dem Gericht erst zum Auftakt des Prozesses von der Witwe überreicht.</p>



<p>Es habe hier ein Zustand nach Vakuumextraktion bei der ersten Geburt 2017 bestanden, mit anschließender schwerer postpartaler Blutung und einem Abfall des Hb-Wertes auf 6,4 g/dl. Infolge »Übertragung« sei die Geburt seinerzeit eingeleitet worden, wegen der Blutung dann eine manuelle Plazentalösung vorgenommen worden, anschließend eine Ausschabung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Unter Reanimation in die Klinik</h2>



<p>Bei der zweiten Geburt am 10. September 2020 sei um 6.24 Uhr ein Junge mit einem Gewicht von 4.220 zur Welt gekommen, Apgar 10/10/10, nach einer »rechnerischen Übertragung von elf Tagen«, wie die Frauenärztin die Terminüberschreitung bezeichnet. In der weiteren postpartalen Phase sei die Entbundene kollaptisch und reanimationspflichtig geworden und schließlich vom verständigten Notarzt intubiert worden. Um 8.20 Uhr sei sie in die Notaufnahme des St. Elisabeth-Krankenhaus Bochum eingeliefert worden. Der Hb-Wert habe bei Aufnahme bei 5,8 g/dl gelegen, der pH-Wert im nicht messbaren Bereich. Erst um 9.48 Uhr habe der pH-Wert der Mutter mit 6,8 erstmals nachgewiesen werden können, was deutlich zu niedrig sei.</p>



<p>Der hinzugerufene Gynäkologe habe um 8.40 Uhr die Plazenta manuell gelöst. Zu dem Zeitpunkt habe sich keine verstärkte Blutung gezeigt, die Patientin habe Oxytocin als Uterotonikum erhalten. Die Patientin sei jedoch weiterhin in einem kritischen Zustand gewesen mit schwerster Blutungsanämie, trotz der Gabe von Blutersatzprodukten – der Hb-Wert habe inzwischen sogar bei 5,6 g/dl gelegen. Auch Gerinnungsstörungen seien diagnostiziert worden.</p>



<p>Um 10.48 Uhr sei der Uterus kürettiert und ein Bakri-Katheter eingelegt worden bei fortbestehender Uterusatonie. Um 11.43 Uhr sei bei immer noch fortbestehender Blutung schließlich die Gebärmutter mit Bauchschnitt entfernt worden.</p>



<p>Nachmittags sei die Patientin zur weiteren intensivmedizinischen Versorgung ins St. Josef-Hospital Bochum verlegt worden. Hier wurde der Bauch der Patientin aufgrund eines akuten Abdomens erneut per Längsschnitt eröffnet. Zwei Stunden später sei die Operation wiederholt worden. Es sei ein Kompartmentsyndrom des Darmes diagnostiziert worden, »aufgrund diffuser intraabdominaler und retroperitonealer Blutungen bei disseminerter intravasaler Gerinnung«. Bei einer solchen Komplikation sei »der Darm nicht ausreichend durchblutet« und werde schließlich »schwarz«. Die lebenserhaltenden Maßnahmen seien daraufhin eingestellt worden. Am 11. September 2020 sei die Patientin um 3.23 Uhr verstorben.</p>



<p>Bei der Obduktion hätten sich ausgeprägte Schockzeichen mit Einblutungen in multiple Organe gezeigt, ein Lungenödem sowie ein Kompartmentsyndrom des Darmes. Histologisch hätten sich keine Zeichen einer Fruchtwasserembolie gezeigt, hingegen Zeichen einer eitrigen Entzündung der Atemwege.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Über Risiken aufgeklärt</h2>



<p>Nübel fasst die Vorgeschichte zusammen: Die verstorbene Mutter »wünschte aufgrund der ersten Geburt unbedingt eine Hausgeburt«. Die Erstgeburt sei damals »nachvollziehbar dramatisch« verlaufen durch eine Placenta accreta, eine Komplikation, bei der der Mutterkuchen mit der Gebärmutterwand verwachsen gewesen sei. Die betreuende Gynäkologin und auch die Hebamme hätten nach Aussage der Ehefrau »über die Risiken aufgeklärt bis hin zum Tod durch Verbluten«. Die Schwangere habe dann ihre Gynäkologin nach dem 30. Juni nicht mehr aufgesucht. Obwohl das Kind zu groß gewesen sei, habe es keine weitere Kontrolle bei der Ärztin gegeben.</p>



<p>Es hätten »erhebliche Risikofaktoren« vorgelegen, die laut Nübel »eine Hausgeburt nicht sinnvoll erscheinen« ließen, darunter Risikofaktoren »für einen verlängerten Geburtsverlauf, für eine Uterusatonie und auch für eine Fruchtwasserembolie«.</p>



<p>Erstens sei die Patientin »mit 45 Jahren in einem deutlich fortgeschrittenen Alter für eine Gebärende« gewesen mit einen erhöhten Risiko für Hypertonie, HELLP-Syndrom, schwangerschaftsbedingten Diabetes, akutes Herzversagen, Nierenversagen sowie Plazentationsstörungen.</p>



<p>Zweitens habe ein Risiko für einen Blutverlust bestanden. Die Komplikationen der ersten Geburt führten zu einem Wiederholungsrisiko von 20 bis 30 % für eine erneute Atonie.</p>



<p>Drittens sei die Schwangerschaft durch Embryotranfer nach Eizell- und Samenspende als Risikoschwangerschaft einzuordnen. Das Risiko für eine Präeklampsie sei erhöht, peripartale Blutungen seien häufiger, die Wahrscheinlichkeit einer Sectio sei doppelt so hoch.</p>



<p>Viertens trete ein zu hohes kindliches Geburtsgewicht häufiger auf, das in der Regel vor der Geburt durch Ultraschalluntersuchungen erkannt würde. Die Sachverständige ergänzt: »Auch hierdurch ist das Risiko einer Uterusatonie erhöht.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gemeinsam entscheiden</h2>



<p>»Eine Hausgeburt unterliegt dem Kriterienkatalog des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands, des BfHD, in der aktuellen Fassung vom 1. April 2020«, fährt Nübel fort. Danach sei abzuschätzen gewesen, ob eine Hausgeburt möglich sei. Ein hoher Blutverlust bei der ersten Geburt sei demnach kein Ausschlusskriterium per se – hier hätte es ein »Shared Decision Making« gemeinsam mit der Ärztin und der Hebamme geben sollen »mit einer speziellen Risikoaufklärung«. In diesem Fall zu den vorliegenden Risikofaktoren »hoher postpartaler Blutverlust bei vorangegangener Schwangerschaft«, »Zustand nach manueller Lösungsstörung der Plazenta« und »Verdacht auf fetale Makrosomie mit Gewicht über der 95. Perzentile.« Der letzte Punkt zum angeblichen Risiko verwundert, denn am zweiten Verhandlungstag hatte eine Gynäkologin ausgesagt, die die Schwangere zur Abklärung des Geburtsgewichts aufgesucht hatte. Sie hatte das Gewicht des Ungeborenen laut ihrer Ultraschalluntersuchung auf der 70. Perzentilen als »völlig okay« beurteilt. Gutachterin Nübel fährt zur Risikoaufklärung fort: »Die jeweilige Entscheidung muss zwischen der Hebamme und der Schwangeren dokumentiert und von beiden Seiten unterschrieben werden.«</p>



<p>»Mir liegen keine Unterlagen zur Risikoaufklärung vor«, beanstandet die Gynäkologin. »Die Angaben auf der Karteikarte der Hebamme waren extrem gering, für das, was gewesen ist.« Es habe keine Absprachen mit der Ärztin gegeben. Der Vorsitzende wirft ein, dass die beiden Frauenärztinnen, die der Schwangeren von einer Hausgeburt abgeraten hätten, ihre Unterlagen unterdessen dem Gericht überreicht hätten: »Die würde ich Ihnen gerne zur Kenntnis bringen.« Er erläutert: »Ein Strafprozess ist ein fließendes Gebilde.«</p>



<p>Er fragt die Gutachterin nach Leitlinien. »Die gibt es, aber die sind zu weich«, meint sie. »Man muss sich daran nicht halten.« Es solle einen Vordruck geben, einen Risikokatalog für Geburtshäuser, aber sie habe kein Äquivalent für Hausgeburten gefunden.</p>



<p>Der Vorsitzende fragt nach den Risiken durch den Embryonentransfer. »Ob das hier eine Rolle gespielt hat, kann ich nicht sagen«, so die Gynäkologin. Große Feldhaus fragt weiter nach den Risiken »bei einer Übertragung von zehn oder elf Tagen«. »Das Ausschlusskriterium gilt ab 14 Tagen, beim errechneten Termin schwimmen die Grenzen«, erläutert Nübel.</p>



<p>Nach den Zwischenfragen fährt die Gutachterin fort: »Der Verlauf der Geburt und der postpartale Verlauf können nur anhand der erst sekundär entstandenen Angaben auf der Karteikarte der Hebamme und der Aussagen der Ehefrau beurteilt werden.« Der Verlauf bis zur Geburt sei unauffällig gewesen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Aktives Management der Plazentageburt</h2>



<p>Postpartal werde bei Risikofaktoren empfohlen, »eine aktive Plazentarperiode durchzuführen« und großzügig Medikamente zu geben, um »die Lösung der Plazenta zu beschleunigen« und »einer Uterusatonie vorzubeugen«. Diese trete in 2 bis 8 % aller Geburten auf, vor allem bei »Überdehnung der Uterusmuskulatur bei großem Kind«, »protrahierten Geburtsverläufen« und »Zustand nach Uterusatonien«. »Die typischen Symptome sind unmittelbar postpartal einsetzende kontinuierliche oder intermittierende schwallartige Blutungen«, erläutert Nübel den Richtern eine Atonie. Es gebe in den Aufzeichnungen der Hebamme keine Angaben zu Hilfsmaßnahmen oder zur Kontrolle des Fundus der Gebärmutter.</p>



<p>Als die Mutter um 6.43 Uhr aufgefordert worden sei, den Pool zu verlassen, sei die Plazenta noch in utero gewesen, das Kind noch nicht abgenabelt. »Ein mitgeliefertes Foto von 6.39 Uhr zeigt eine deutliche Rotfärbung des Wassers im Pool, so dass von einer stärkeren Lösungsblutung oder atonischen Blutung ausgegangen werden muss«, urteilt die Gutachterin. Die Patientin habe da schon Symptome einer Hypotonie aufgewiesen, Fotos von 6.43 Uhr zeigten sie mit blassem Hautkolorit und blassen Lippen. Angaben in der Dokumentation über eine Blutung gebe es nicht, ebenso wenig über eine Blutdruckmessung, zum Fundusstand oder zu Lösungszeichen.</p>



<p>»Erstmals wird um 7.05 Uhr ein Blutdruckwert von 100/60 mm/Hg angegeben.« Er sei niedrig und auffällig gewesen, schildert sie. Im Mutterpass war der Blutdruck allerdings über die ganze Schwangerschaft hinweg in diesem Bereich dokumentiert worden. Nübel fährt fort: »Erst um 7.10 Uhr wird ein intravenöser Zugang gelegt und eine Infusion mit Jonosteril zur Kreislaufunterstützung angehängt.« Sie schätzte das als zu spät ein.</p>



<p>Um 7.15 Uhr sei die Mutter nach Angaben der Hebamme »schockig« geworden, mit Kaltschweißigkeit, Blässe, Bewusstseinstrübung und Agitiertheit. Die Gutachterin geht hier schon von einem Blutverlust vom 1.000 ml aus. »Sie beginnt mit der kardiopulmonalen Reanimation«, schildert Nübel den Einsatz der Hebamme. Dann fährt sie fort: »Das Kind wird erst um 7.15 Uhr abgenabelt, der Uterus wird zu diesem Zeitpunkt als gut kontrahiert beschrieben.« Zehn Minuten später sei die Plazenta noch nicht gelöst gewesen. »Die Patientin erhält jetzt erstmals Cytotec rektal zwei Tabletten sowie oral eine Tablette«. Der Blutverlust sei um 7.28 Uhr in der Dokumentation mit weniger als 500 ml beschrieben worden. »Diese Angabe erscheint mir allerdings als viel zu gering, da bereits im Pool eine deutliche Blutung stattgefunden haben muss.« Die Mutter sei weiterhin von der Ehefrau und ihrer Freundin kardiopulmonal reanimiert worden. »Erst um 7.32 Uhr erfolgt der Notruf der Feuerwehr.« Die Gutachterin beendet die Zusammenfassung der dramatischen Entwicklung mit der Bemerkung: »Damit vergehen 50 Minuten nach der Geburt, in denen keine adäquate Therapie zur Verhinderung einer postpartalen Hämorrhagie erfolgt.«</p>



<p>Der Ablauf der Nachgeburtsperiode, den die Gutachterin dem Gericht schildert, wirft Fragen auf: Erst 16 Minuten, nachdem die Hebamme mit der kardiopulmonalen Reanimation begonnen haben soll, sei der Notarzt gerufen worden? Und zur gleichen Minute, als sie zu reanimieren begonnen habe, soll die Hebamme auch noch das Kind abgenabelt und den Uterus als gut kontrahiert getastet haben? Ist die Gutachterin hier bei den Zeitangaben durcheinander geraten? Verglichen mit den Aussagen der beiden Zeuginnen, der Dokumentation und den Aussagen der Hebamme ergibt sich eine zeitliche Diskrepanz: Um 7.15 Uhr soll nach Aussage der Hebamme die Mutter gegenüber ihrer Ehefrau noch vehement eine Verlegung in die Klinik abgelehnt haben. Mit der kardiopulmonalen Reanimation durch die Hebamme und die anwesende Freundin der Familie, einer ausgebildeten Notärztin, wurde nach ihrer Aussage um 7.31 Uhr begonnen, der Notarzt von der Ehefrau unmittelbar danach um 7.32 Uhr gerufen, der dann mit seinem Team um 7.39 Uhr die Reanimation übernommen hatte. Auch die Ehefrau und die Freundin hatten in ihren Zeuginnenaussagen geschildert, dass unmittelbar nach Beginn der Reanimation der Rettungsdienst gerufen worden war. Das Gericht geht nicht näher auf die Unstimmigkeiten ein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Müttertodesfälle weltweit</h2>



<p>Die Gutachterin erläutert allgemein die postpartale Hämorrhagie, die weltweit für ein Viertel aller Müttertodesfälle verantwortlich sei. In der westlichen Welt trete sie bei zwei von 1.000 Geburten auf, meist aufgrund einer Uterusatonie. Von einer schweren postpartalen Blutung spreche man ab 1.500 ml. Dabei sei mit einem hämorrhagischen Schock zu rechnen, der als Folge der Minderdurchblutung der Organe schnell in ein Multiorganversagen mit in­fauster Prognose übergehen könne. Ein Blutverlust von mehr als 2.000 ml gehe normalerweise mit einer Gerinnungsstörung einher. In der Gebärmutterhöhle könne sich unbemerkt eine Blutmenge von 500 bis 1.000 ml ansammeln. Generell gelte, dass ein Blutverlust visuell um 30 bis 50 % unterschätzt werde. »Je größer der Blutverlust, desto größer das Ausmaß der Unterschätzung«, gibt sie zu bedenken.</p>



<p>Die Gabe von 3 bis 5 IE Oxytocin könne bis zu 79 % der postpartalen Blutungen in der Hochrisikogruppe verhindern. »Inwieweit die Hebamme sich vor der Hausgeburt auf eine mögliche Blutungskomplikation vorbereitet hat, kann ich den Unterlagen nicht entnehmen«, merkt die Sachverständige an. »Oxytocin als Prophylaxe der Atonie oder zur Plazentalösung wurde nicht gegeben.« Eine Angabe zum Fundusstand finde sich in der Karteikarte erst 40 Minuten post partum um 7.15 Uhr. Auch die Entleerung der Harnblase sei bei Uterusatonien wichtig. Ob und wann eine Blasenentleerung erfolgt sei, sei nicht dokumentiert.</p>



<p>Bei Aufnahme der Mutter im St. Elisabeth-Krankenhaus habe der Hb-Wert nur bei 5,8 g/dl gelegen, was nicht einmal 50 % des Normalwertes entspreche. Die Gutachterin schätzt das Blutvolumen der Mutter vor der Geburt auf »circa 7.700 ml«. Sie legt bei ihrer Berechnung die Formel zugrunde: 65 ml/kg Körpergewicht + 50 %. Bei einem Blutverlust von 30 % seien das mehr als 2.200 ml, was zu schweren Gerinnungsstörungen führe.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fruchtwasserembolie?</h2>



<p>Auf die Fruchtwasserembolie als weitere denkbare Todesursache geht die Gutachterin ebenfalls ein: Sie sei mit 2 bis 6 Fällen auf 100.000 Geburten sehr selten, aber eine schwere Komplikation mit hoher Letalität. Die Fruchtwasserembolie gehe mit einer klassischen Trias einher: Hypoxie, Hypotonie und Koagulopathie, einer Störung der Blutgerinnung. Dem könnten Agitiertheit, Abgestumpftheit oder Lichtempfindlichkeit vorausgehen. Dazu sei in den Unterlagen aber nichts erwähnt. Die typischen Symptome seien ausgeprägte Zyanose, Tachykardie, Tachypnoe, Hypotonie und ein plötzlicher Herzstillstand. Es komme auch zu Blutungen aus der Gebärmutter. Die Ehefrau habe die Mutter allerdings eher als blass, nicht als zyanotisch beschrieben. Eine Fruchtwasserembolie bleibe häufig unerkannt und sei schwer nachzuweisen. Auch wenn man bei der Obduktion keine Fruchtwasserbestandteile finde, sei sie nicht sicher auszuschließen.</p>



<p>In diesem Fall »spricht der Verlauf der Symptome eher für eine postpartale Hämorrhagie, wahrscheinlich ausgelöst durch eine Uterusatonie bei Plazentaretention«, urteilt die Gutachterin. »Im Krankenhaus wurde für die Patientin eine Maximaltherapie durchgeführt. Allerdings war die Prognose schon beim Eintreffen als extrem schlecht beziehungsweise infaust anzusehen.«</p>



<p>Aufgrund der Risikofaktoren hätte man von einer Hausgeburt zwingend Abstand nehmen müssen. Weil man dem ausdrücklichen Wunsch der Mutter habe nachgeben wollen, hätte man sich besser auf Komplikationen vorbereiten und darauf reagieren müssen, beanstandet die Sachverständige: »Die entsprechenden Symptome wurden nicht erkannt.« Auch im Krankenhaus hätte es mit hoher Wahrscheinlichkeit postpartale Probleme gegeben, »man hätte dort aber sehr viel schneller und besser darauf reagieren und damit wahrscheinlich einen Exitus verhindern können«, schließt die Gutachterin.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fragen an die Sachverständige</h2>



<p>Nach einer Pause, in der die Gutachterin die nachgereichten Unterlagen der behandelnden Frauenärztinnen durchsieht, geht es mit einer intensiven Befragung weiter. Die Unterlagen bestätigten, dass beide Frauenärztinnen der Schwangeren von einer Hausgeburt dringend abgeraten und sie zu den Risiken »aufs Heftigste aufgeklärt« hätten, resümiert Nübel. Der Vorsitzende erläutert: Das Problem, das das Gericht zu klären habe: »Hat sich ein Risiko verwirklicht, in strafrechtlich relevantem Erfolg?«</p>



<p>Es geht nun im Frage-Antwort-Austausch detailliert um die verschiedenen Risiken und darum, wie man auf Komplikationen genau reagiert. Der Vorsitzende fragt: »Wie viele Frauen versterben im Krankenhaus bei der Geburt?« »Sechs Frauen auf 100.000 Geburten,« antwortet Nübel und ergänzt: »davon ein bis zwei Frauen aufgrund von Blutungen.« Der Vorsitzende erkundigt sich: »Wenn eine Frau sagt, ich bin gegen eine Geburt in der Klinik, gibt es aus ärztlicher Sicht Dinge, die man in der Vorbereitung beachten sollte?« Nübel bejaht: »Wenn man sich eines Risikos bewusst ist, muss man dann das Problem schnell erkennen.« Man sollte beispielsweise wissen, warum es blute, ob der Grund eine Verletzung oder Gerinnungsstörungen sei, und dann zügig Medikamente einsetzen. »Hier war es nicht zügig genug?«, fragt der Vorsitzende. »Ja«, bestätigt die Gynäkologin.</p>



<p>»Welches Zeitfenster besteht?«, möchte Richter Große Feldhaus wissen. »Kann es einen Zeitpunkt geben, wo es bei einer Verlegung zu spät ist, vier Stockwerke hinunter zu kommen und für den Weg bis zum Schockraum im Krankenhaus?« Nübel antwortet: »Das ist schwer einzuschätzen. Manchmal muss man innerhalb weniger Minuten reagieren, man läuft der Zeit hinterher.« Hier sei über eine Stunde vergangen von der Geburt bis der Rettungsdienst gerufen worden sei, statt 20 Minuten nach der Geburt, als er bereits hätte gerufen werden müssen.</p>



<p>Es geht weiter um Fragen zu verschiedenen Blutungen bei der Geburt und wie man darauf reagiert. Die beisitzende Richterin fragt: »Ist Cytotec verschreibungspflichtig?« Nübel bejaht: »Es ist ein probates Mittel, das wird jede Hebamme zur Verfügung haben.« Staatsanwalt Jens Cieslak, der sich normalerweise zurückhält, fragt die Gutachterin, ob in der konkreten Situation eine Verlegung aus der Wohnung in die Klinik die einzige Option gewesen sei. Die Sachverständige antwortet: »Ich gehe davon aus, dass zu Hause keine Kürettage möglich gewesen wäre.« Auch der Anwalt der Witwe der Verstorbenen, die als Nebenklägerin auftritt, stellt ein paar Fragen. Und die Witwe selbst fragt, obwohl sie Notärztin ist: »Wie lange braucht eine Infusion von 1.000 ml Jono, um durchzulaufen – länger als 20 Minuten?« »Man kann das nicht generell sagen«, antwortet die Sachverständige.</p>



<p>»Haben die Verteidiger Fragen?«, wendet sich nun der Vorsitzende Richter an die beiden Strafverteidiger, die rechts neben der angeklagten Hebamme sitzen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>»Ich würde nichts anders machen«</title>
		<link>https://viktoria11.de/ich-wuerde-nichts-anders-machen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Feb 2024 13:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Bochum]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Strafprozess gegen eine Hebamme wegen fahrlässiger Tötung am Landgericht Bochum wird ein Video vorgeführt: Zwei Kriminalbeamtinnen befragen die Beschuldigte zum zunächst komplikationslosen Verlauf der Geburt eines gesunden Jungen und wie sich danach der Zustand der Mutter dramatisch verschlechterte. Nach Verlegung in die Klinik war sie am darauffolgenden Tag gestorben. Als Sachverständige berichtet eine Pathologin<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/ich-wuerde-nichts-anders-machen/"><span class="screen-reader-text">"»Ich würde nichts anders machen«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Im Strafprozess gegen eine Hebamme wegen fahrlässiger Tötung am Landgericht Bochum wird ein Video vorgeführt: Zwei Kriminalbeamtinnen befragen die Beschuldigte zum zunächst komplikationslosen Verlauf der Geburt eines gesunden Jungen und wie sich danach der Zustand der Mutter dramatisch verschlechterte. Nach Verlegung in die Klinik war sie am darauffolgenden Tag gestorben. Als Sachverständige berichtet eine Pathologin von der Untersuchung der Plazenta und des Uterus.</em></p>



<p>Im abgedunkelten Gerichtssaal wird am zweiten Prozesstag, dem 8. August, die aufgezeichnete polizeiliche Vernehmung der Hebamme vorgeführt. Die Beschuldigte – zu dem Zeitpunkt war sie noch nicht angeklagt – hatte am 8. November 2022 im Bochumer Polizeipräsidium zwei Kriminalbeamtinnen etwa eineinhalb Stunden gegenüber gesessen. Sie hatte zu ihren Erinnerungen ausgesagt und freimütig Fragen beantwortet.</p>



<p>Auf der Vorderseite der Leinwand verfolgen die Prozessbeteiligten die Projektion. Im Zuschauerraum, der durch eine Glasscheibe abgetrennt ist, schauen neun Personen auf die Rückseite der Leinwand, auf die das Video von hinten projiziert wird. Das viergeteilte Bild zeigt aus unterschiedlichen Kameraperspektiven, wie die freiberufliche Hebamme ihre Sicht und ihre Erinnerungen an die Betreuung der später verstorbenen Mutter anschaulich schildert. Nachdem sie zunächst ausführlich vom ersten Kontakt und der Betreuung in der Schwangerschaft berichtet hat, kommt sie zu ihren Erinnerungen an den Verlauf der Geburt und wie sich die Komplikationen anschließend entwickelt hatten.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Der Fall und die Vorgeschichte</h2>



<p>Am 1. September wurde am Landgericht Bochum der Strafprozess gegen eine 60-jährige freiberufliche Hebamme wegen fahrlässiger Tötung am fünften Verhandlungstag überraschend eingestellt – gegen die Zahlung von 12.000 Euro an den Bochumer Kinderschutzbund. Die Staatsanwaltschaft hatte der Hebamme zur Last gelegt, verantwortlich für den Tod einer Mutter zu sein. Die 45-jährige Zweitpara hatte am 10. September 2020 um 6.24 Uhr bei einer zunächst physiologisch verlaufenen Hausgeburt ihren gesunden Sohn zur Welt gebracht. Später bekam sie zunehmende Kreislaufprobleme, die sich dramatisch ausweiteten bis hin zu einem Herzstillstand. Um 7.39 Uhr war der Rettungsdienst eingetroffen und sie war unter Reanimation in die Klinik verlegt worden. Dort wurde die Plazenta manuell gelöst.</p>



<p>Die frisch Entbundene hatte dann am Vormittag massive atonische Nachblutungen mit Gerinnungsstörungen entwickelt, die auch mit zahlreichen Interventionen wie einer Hysterektomie nicht zu beherrschen gewesen waren. Am 11. September, etwa 20 Stunden nach der Geburt, war sie an einem Multiorganversagen gestorben. Mit Einverständnis ihrer Ehefrau waren zuvor die lebenserhaltenden Maßnahmen, wie die extrakorporale kardiopulmonale Reanimation (ECMO), eingestellt worden.</p>



<p>Am 7. August 2023 wurde die Hauptverhandlung vor der fünfköpfigen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Josef Große Feldhaus eröffnet. Neben ihm waren daran eine beisitzende Richterin, ein besitzender Richter sowie zwei Schöffinnen beteiligt. Pflichtverteidiger Marcus Bartscht und Strafverteidiger Armin-Octavian Hirschmüller saßen an der Seite der Angeklagten. Am ersten Verhandlungstag verlas</p>



<p>Staatsanwalt Jens Cieslak die Anklageschrift. Als Zeuginnen hatten die Witwe der verstorbenen Mutter sowie eine Freundin ausgesagt, die bei der Geburt dabei gewesen waren. Beide waren ausgebildete Notärztinnen und hatten sich darauf berufen, nur in der privaten Rolle bei der Geburt anwesend gewesen zu sein. Als sich die Kreislaufsituation der Mutter zuspitzte, hatten sie die Wiederbelebungsmaßnamen übernommen. Die Ehefrau hatte schließlich auch den Notarzt gerufen, was die Mutter lange Zeit abgelehnt und auch die Hebamme zunächst nicht für nötig gehalten hatte. Die Mutter hatte nach einer traumatischen Erstgeburt in der Klinik unter allen Umständen ihr zweites Kind zu Hause zur Welt bringen wollen. Zwei Kriminalbeamtinnen schilderten den Beginn der Ermittlungen, als nach Intervention der Witwe die Ärzt:innen im Krankenhaus im Totenschein »unklare Todesursache« angekreuzt hatten. Zunächst waren sie von einem schicksalhaften Geschehen mit einer natürlichen Todesursache ausgegangen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Die Geburt</h2>



<p>Als die Geburt in der Nacht vom 10. September 2020 losgegangen sei, habe die Gebärende sie um 1.22 Uhr angerufen, schildert die Hebamme. Um 1.44 Uhr sei sie eingetroffen, habe ihre Hebammenausstattung in mehreren Koffern in das oberste Stockwerk des Mehrfamilienhauses getragen. Sie musste dafür zweimal laufen. Die Wehen seien alle zwei bis drei Minuten gekommen. Sie habe notiert, dass die Gebärende nach der Hypnobirthing-Methode atme und gut zurechtkomme. Der Muttermund sei schon fast acht Zentimeter eröffnet und die Herztöne des Kindes während der ganzen Geburt unauffällig gewesen.</p>



<p>Gegen 2.10 Uhr sei eine Freundin der Familie eingetroffen, Notärztin von Beruf – ebenso wie auch die anwesende Ehefrau. Man habe eine Wassergeburt geplant, deshalb war der Geburtspool bereits im Kinderzimmer installiert, wo das zweite Kind des Paares zur Welt kommen sollte. Die Eltern hätten gewünscht, dass die Geburt gefilmt werde. Dafür habe die Hebamme ihre Spiegelreflexkamera mit Videofunktion zur Verfügung gestellt und auf einem Stativ installiert. Ab 2.30 Uhr sei die Geburt und die Zeit danach kontinuierlich aufgezeichnet worden, schildert die Beschuldigte den Kriminalbeamtinnen.</p>



<p>Die Witwe hatte bei ihrer gerichtlichen Vernehmung ausgesagt, dass ihr die Hebamme die Speicherkarte mit der Aufzeichnung kurz nach der Geburt ausgehändigt habe. Ihre Freundin hatte als Zeugin davon berichtet, dass sie diese Videoaufnahmen von der Geburt in den Wochen vor dem Prozess gemeinsam mit der Witwe angeschaut habe. Bei Gericht wurde die Videoaufzeichnung als Beweismittel nicht verwendet.</p>



<p>Die Hebamme schildert detailliert, wie die Geburt des gesunden, lebensfrischen Jungen um 6.24 Uhr problemlos verlaufen sei. Um 6.43 Uhr habe sie die Mutter aufgefordert, aus dem Geburtspool zu kommen. Die habe gesagt: »Mir ist gerade nicht gut. Ich weiß nicht, ob ich das allein schaffe.« Dann habe man zu dritt der Mutter mit dem noch angenabelten Neugeborenen aus dem Wasserbecken geholfen. Im Lauf der nächsten Dreiviertelstunde habe sich das Befinden der Mutter immer weiter verschlechtert, bis sie reanimationspflichtig wurde und sogar einen Herzstillstand erlitten hatte.</p>



<p>Beide Beamtinnen vernehmen die Hebamme intensiv zu ihrem Erleben und ihren Einschätzungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Scheinbar normale Kreislaufprobleme</h2>



<p>Eine der Kriminalbeamtinnen hakt nach: »Hat die Mutter nicht den Eindruck gemacht, sie ist ein bisschen blass um die Nase, ihr geht es kreislaufmäßig nicht gut?« »Nein überhaupt nicht«, entgegnet die Hebamme. Andere Zeuginnen hätten ausgesagt, sie habe blass ausgesehen und schon schlecht Luft bekommen, als sie aus dem Pool herauskam, merkt die Beamtin an. Die Hebamme stellt klar, dass die Mutter gesagt habe, es gehe ihr nicht so gut, und auch: »Ich kriege gerade nicht so gut Luft«, das habe sie ja eben berichtet und es auch so dokumentiert. »Was ging Ihnen durch den Kopf, als sie das gehört haben?«, möchte die Beamtin wissen. Sie sei von normalen Kreislaufproblemen durch die lange Zeit im warmen Wasser ausgegangen: »Es war insgesamt warm, sie hatte gerade ein Kind geboren. Das ist nicht ungewöhnlich.« Nichts habe darauf hingedeutet, dass etwas nicht in Ordnung gewesen sei, wie etwa eine vermehrte Blutung.</p>



<p>»Ab wann haben Sie gedacht, das nimmt jetzt einen unguten Verlauf?« »Dass es ihr nicht wirklich gut ging, das war, als sie auf der Matratze lag. Aber es war für mich erst nicht ungewöhnlich, dass eine Frau nach der Geburt kreislauftechnisch etwas schlechter zurecht ist.« Man lagere dann die Beine hoch und gebe der Frau Flüssigkeit.</p>



<p>Die Hebamme schildert, wie beharrlich die Entbundene sich gegen den Notruf gewehrt habe: »Das müsste auf dem Film ja drauf sein. Um 7.15 Uhr, als die Ehefrau sagte: ›Ich rufe jetzt einen Notarzt!‹, hat die Mutter vehement gesagt: ›Auf gar keinen Fall, ich gehe nicht in die Klinik.‹« Da habe die Hebamme gedacht: »Jetzt müssen wir mal gucken, ob es ihr weiter so geht.« Die Mutter habe auch um 7.20 Uhr noch mit ihnen gesprochen. Die Hebamme sei zu der Zeit immer noch davon ausgegangen, die Situation sei zu beherrschen: »Für mich gab es keinen Grund zu sagen, wir müssen sofort einen RTW holen.« Um 7.32 Uhr habe die Ehefrau dann den Notarzt gerufen, als sie mit der Herzdruckmassage beginnen mussten – die Notwendigkeit sei auch für die Hebamme klar gewesen.</p>



<p>Eine der Beamtinnen fragt sie: »Wenn ich eine Frau habe, die bei der ersten Geburt Schwierigkeiten hatte und auch stark geblutet hat, da ruft man vielleicht sicherheitshalber schneller einen Krankenwagen. Aber da hatten sie keine Bedenken?« »Nein, hatte ich nicht«, erwidert die Hebamme. »Aus meiner Sicht ist diese Blutungssituation seinerzeit zustande gekommen, weil damals über fünf Tage massiv medikamentös, wehentechnisch … sie ist halt eingeleitet worden. Nach fünf Tagen Dauermedikation kriegt ein Muskel das irgendwann nicht mehr gut hin.« Es habe keine Gerinnungsstörung vorgelegen. Aus dem, wie die beiden Frauen die erste Geburt geschildert hätten, habe sie geschlossen, dass die vermehrte Blutung ausschließlich eine Folge der vorausgegangenen Interventionen gewesen sei.</p>



<p>Die Partnerin habe nach dieser Geburt mehrfach den Notarzt rufen wollen und nach deren Angaben solle die Hebamme das mehrfach deutlich verneint haben. »Nein, mehrfach nicht, nur beim ersten Mal«, stellt die Beschuldigte klar. Danach habe die Mutter wiederholt zu ihrer Frau gesagt: »Das tust du nicht, ich will das nicht.« »Sie wollen das nicht gesagt haben? Weil wir hier zwei unterschiedliche Angaben haben«, konfrontiert sie die Beamtin. »Ja, einmal war es tatsächlich so, zu Beginn«, differenziert die Hebamme.</p>



<p>Zunächst als die Mutter aus dem Pool gekommen sei, sei die Frage nicht nach dem Notarzt, sondern nach einem venösen Zugang gewesen. Da habe sie gesagt: »Nein, wir gucken jetzt erstmal.« Weil sie es zunächst mit den üblichen Maßnahmen wie Beine-Hochlagern habe versuchen wollen. Dann habe die Mutter ja einen Zugang erhalten. »Genau, aber Sie waren nicht für diesen Zugang, ist das richtig?«, fragt die Beamtin. »Nicht zu dem ersten Zeitpunkt. Um 7.10 Uhr hat sie dann natürlich einen Zugang gekriegt. Wir reden jetzt gerade über den Zeitraum 20 Minuten davor, also 6.50 Uhr«, stellt die Hebamme klar.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Frage der Blutungsstärke</h2>



<p>Es geht dann ausführlich um die Details der sich zuspitzenden Situation. Besonderes Augenmerk legen die Kriminalbeamtinnen auf die Frage nach einer Blutung und ob das Wasser des Geburtspools übermäßig viel Blut enthalten habe oder nicht. Die Hebamme schätzt den Blutverlust als normal ein. Es sei üblich, dass das Wasser nach der Geburt sehr rot gefärbt wirke, selbst wenn der Blutverlust im Rahmen sei.</p>



<p>Sie habe mehrfach den Uterus getastet – nach der Geburt und auch als sie die Frau auf der Matratze gelagert hatten. Man mache das als Hebamme immer wieder routinemäßig. Der Uterus sei immer gut kontrahiert gewesen, das habe sie auch dokumentiert. Nachdem die Mutter aus dem Pool gekommen sei, habe sie nicht nennenswert geblutet. »Ich bin davon überzeugt, dass die Frau eine Fruchtwasserembolie hatte«, sagt die Hebamme, auch wenn sie wisse, dass ein Gutachten das verneine. Eine Fruchtwasserembolie lasse sich nur eine begrenzte Zeit lang nachweisen. Sie sei eine der gefürchtetsten Komplikationen, die in 80 % der Fälle tödlich ende.</p>



<p>Eine Zeugin habe eine große Menge Blutkoagel beim Abpumpen des Pools gesehen, setzt die eine Beamtin an: »Wir kennen uns da auch ein bisschen aus, weil wir im Bereich der Tötungsdelikte ja auch aktiv sind, als Mordkommission. Das sieht manchmal sehr blutig aus und die Menge ist dann gar nicht so groß.« Aber hier sei es um eine große Menge Blut gegangen, so die Beamtin weiter:. »Wenn ich nur diese Müslischale nehme, von der die Zeugin gesprochen hat, sind wir ja bei einem Liter Blut.« Sie fährt fort: »Würden Sie nicht sagen, dass Sie rückblickend die ganze Situation erheblichst unterschätzt haben und die ganze Situation mit dem Blut schon sehr heruntersprechen?«, fragt die Beamtin. »Ich habe keinen Grund, das runterzureden. Ich erzähle Ihnen, wie ich das wahrgenommen habe. Und so habe ich es auch nach der Geburt dokumentiert«, erwidert die Hebamme unbeirrt. Es gebe Fotos, als die Mutter im Pool das Baby auf dem Arm hat – man sehe ihre Beine und ihren Körper im Wasser. Wenn es voll Blut gewesen wäre, dann wäre das nicht möglich gewesen, erläutert die Hebamme. »Woher wissen Sie das?«, fragt die Kriminalbeamtin. »Weil ich seit 28 Jahren Geburten mache«, entgegnet die Hebamme entschieden. »Ich kann nochmal sagen, ich weiß nichts von einer Müslischale voller Blutkoagel. Sondern ich weiß von diesem einen handtellergroßen, flachen Koagel, den wir uns angeschaut haben, als das Wasser aus dem Pool gepumpt wurde.« Er sei mühelos durch den Schlauch gegangen. Das sei eine normale Menge gewesen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Im Rückblick</h2>



<p>»Wie betrachten Sie die Geburt im Rückblick? Würden Sie im Nachhinein sagen, da hätte ich etwas erkennen müssen?«, fragt eine der Polizistinnen an anderer Stelle: »Oder denken Sie, Sie haben alles richtig gemacht?«. »Ich frage mich das mindestens einmal die Woche, mich beschäftigt das total,« bekennt die Hebamme: »Da ist ein Mensch gestorben, da haben zwei Kinder ihre Mutter verloren.« Seit 30 Jahren sei sie in der Geburtshilfe tätig, sie habe so etwas zum ersten Mal erlebt, abgesehen von zwei Neugeborenen, die beide an einem unerkannten Herzfehler verstorben seien. »Das ist der totale Albtraum!«, sagt sie erschüttert.</p>



<p>Für jemanden von außen klinge das vielleicht komisch oder ignorant: »Ich würde nichts anders machen. Es hat keinen Grund gegeben, vorher zu sagen, ich mache die Hausgeburt nicht.« Sie fährt fort: »Wenn Sie sich entscheiden, in der Geburtshilfe zu arbeiten …«, die Hebamme ringt mit der Fassung, weint und bittet um eine Pause. Schließlich setzt sie hinzu: »Bevor ich Hebamme geworden bin, habe ich Medizin studiert, fast bis zum ersten Staatsexamen. Ich habe entschieden, dass ich nicht so arbeiten möchte und bin Hebamme geworden. Wenn man sich für die Geburtshilfe entscheidet, entscheidet man sich immer auch dafür, dass solche Situationen entstehen können.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Plazenta und Uterus</h2>



<p>Am dritten Verhandlungstag, dem 14. August 2023, erstattet als erste Sachverständige die Pathologin Prof. Dr. Andrea Tannapfel ihr Gutachten. Sie erläutert die Untersuchungsbefunde der Plazenta, die morgens in der Klinik nach Eintreffen der bewusstlosen Frau manuell gelöst worden war, und des später entnommenen Uterus. Die Leiterin des Instituts für Pathologie an der Ruhr-Universität Bochum stellt zunächst klar, sie habe die verstorbene Mutter nicht seziert. In ihrem Institut würden nur Verstorbene mit natürlicher Todesursache untersucht. Bei unklarer Todesursache übernähmen Gerichtsmediziner:innen die Obduktion.</p>



<p>Sie sei von den behandelnden Ärzt:innen der Mutter am Tag der Geburt zunächst nur beauftragt worden, die Plazenta auf Auffälligkeiten und Vollständigkeit zu untersuchen. Es sei um die Abklärung gegangen, ob eine Placenta accreta vorgelegen habe, und um den Verdacht einer maternalen Fruchtwasserembolie.</p>



<p>Am folgenden Tag, dem 11. September, sei dann auch der Uterus in ihrem Institut eingegangen mitsamt dem Nachresektionat, dem Gewebe und Blut, das am dorsalen Anteil der Uteruswand bei der Nachkürettage einige Zeit nach der manuellen Plazentalösung gewonnen worden war. Es habe eine postpartale Gerinnungsstörung mit dissiminierter intravasaler Gerinnung (DIG) vorgelegen. Erst später habe sie Kontakt mit dem Gerichtsmediziner gehabt, von dem sie erfahren habe, dass eine nicht natürliche Todesursache im Raum stehe.</p>



<p>Die Plazenta sei gleich am Abend des 10. September untersucht worden und mit einer Größe von 19,2 mal 17,5 mal 3 Zentimeter bei einem Gewicht von 591,5 Gramm auf den ersten Blick nicht besonders auffällig erschienen. Es seien eher kleine Zeichen gewesen, die aber nicht ungewöhnlich gewesen seien. Die Eihäute hätten eine grünliche Farbe gehabt. Die Vollständigkeit der Plazenta sei nicht sicher zu beurteilen gewesen, da die Basalfläche mehrfach aufgerissen gewesen sei mit einem Defekt von 6,8 x 2,5 x 1,8 Zentimetern. Sie habe einige wenige kleinere Infarkte in einer Ausdehnung von weniger als 5 % der Gesamtfläche aufgewiesen. Es habe jedoch keine großen Flächen gegeben, an denen man hätte ablesen können, wo die Plazenta in den Uterus eingewachsen gewesen sei. Auch wenn sie klinisch als Placenta accreta beschrieben worden sei, seien keine Uteruswandanteile an der Plazenta vorhanden gewesen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">»Etwas adhärent«</h2>



<p>Einen Tag später habe das Institut auch den Uterus untersucht. Dabei sei dann festgestellt worden, dass Uterus und Plazenta doch »etwas adhärent« gewesen seien. Tannapfel sah einen möglichen Zusammenhang mit der Vorerkrankung der Verstorbenen, deren Endometriose zweimal behandelt worden war. Der Vorsitzende präzisiert anhand seiner Unterlagen, Ende 2015 sei der Befund Endometriose erhoben worden. Man führe dann eine typische Abrasio durch, erläutert die Pathologin. Es habe sich um eine Endometriose externalis gehandelt, die zu Zyklusstörungen führe und einem Kinderwunsch entgegenstehe. »Wenn die Schleimhaut entfernt wird, geht es den Frauen besser.« 2015 und 2017 sei abdradiert worden. An dem Bereich, wo sie entfernt worden sei, habe sich die Schleimhaut wieder gebildet.</p>



<p>Richter Große Feldhaus möchte wissen, was der Begriff DIG bedeute. »Das heißt ›disseminierte intravasale Gerinnung‹,« erklärt ihm Tannapfel, »das Nebeneinander von Blutung und Gerinnung – eine antagoniserende Pathologie im Gefäßsystem.« Ob das eine genetische Veranlagung sei, eine Störung der Gerinnungsfaktoren, fragt der Vorsitzende Richter. Die DIG könne beispielsweise unter der Geburt auftreten, so Tannapfel. Auch erbliche Erkrankungen gebe es. »Bei einem gesunden Menschen tritt eine DIG als fatale Komplikation auf«, erläuter die Pathologin. »So etwas wird uns mitgeteilt, wenn wir eine Section machen. Wir kriegen das Gefäß mit dem Gewebe und der Angabe ›Verdacht auf DIG‹.«</p>



<p>Der Vorsitzende fragt weiter nach der Mekoniumaspiration, von der im Gutachten die Rede ist. »Das bedeutet, dass das Kind mekoniumhaltiges Fruchtwasser unter der Geburt eingeatmet hat.« Bei 20 % aller untersuchten Plazenten finde man Hinweise, dass das Ungeborene Fruchtwasser mit Mekonium aspiriert habe. Man habe durch eine immunhistochemische Untersuchung in den Eihäuten eine Vermehrung von Makrophagen nachgewiesen, die für eine Mekonium-Aspiration spräche. »Ist das gefährlich?«, fragt der Vorsitzende. »Nein,«, antwortet Tannapfel, »hier war es sehr wenig, in dieser Form ist es häufig. Wenn es massiv ist, bedeutet es Stress.« Der Vorsitzende möchte wissen, ob es einen Zusammenhang gebe zu Todesfällen von Kindern. »Wenn es massiv ist, geht es den Kindern schlecht. Wir würden dann eine massive Mekoniumaspiration finden.«</p>



<p>Als ihre Mitarbeiter:innen am 11. September den Uterus untersucht hätten, hätten sie »etwas Plazentareste« gefunden, Residuen einer Placenta accreta. Das Endometrium sei teils aufgeraut gewesen auf einer Fläche von 5 x 4,2 cm. Verwachsungen von Plazenta und Uterus nähmen zu, vor 20 Jahren sei das seltener vorgekommen. Einmal pro Tag würden sie eine Placenta accreta untersuchen. Dieser Befund »hat uns nicht aufgeregt«.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mikroskopischer Nachweis</h2>



<p>Der Vorsitzende bemerkt: »Die Plazenta wurde manuell gelöst?« Tannapfel stellt klar: »Das sehen wir nicht.« Bei der Placenta accreta gebe es ein Graduierungssystem, nach der der Befund eingeordnet würde. Man habe mikroskopisch an der Uteruswand Anteile eines Zottenbaums der Plazenta und der Decidua gravidatis nachgewiesen. Die Chorionzotten der Plazenta hätten das Myometrium unmittelbar erreicht. »Bei einem Befund wie diesem machen Sie sich normalerweise keine Sorgen?«, fragt Große Feldhaus. »Nein.« Erst danach hätten sie erfahren, dass es für die Mutter nicht gut ausgegangen sei.</p>



<p>Ob dieser Befund zu einer atonischen Nachblutung geführt haben könne, fragt der Vorsitzende. »Das kann man nicht sagen. Für eine Prognose ist ein solcher Befund nicht relevant«, urteilt die Pathologin. Wie oft das vorkomme, fragt der Richter weiter. Früher habe die Häufigkeit bei 1 : 1.500 Geburten gelegen, heute bei mehr als 1 : 500. »Die Zunahme der Kaiserschnitte ist für uns die Erklärung.«</p>



<p>Der Vorsitzende fragt, ob eine Endometriose eine Risikoschwangerschaft sei. »Das ist nicht mein Fachgebiet,« grenzt sich die Pathologin ab. Die Nebenrichterin möchte wissen, ob die Untersuchung der Plazenta die klinische Verdachtsdiagnose »Fruchtwasserembolie« erhärtet habe. »Nein«, erwidert die Sachverständige und verweist auf den Rechtsmediziner, der anhand seiner Untersuchung von Leber und Lunge dazu mehr sagen könne.</p>
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		<title>»Sie war völlig traumatisiert«</title>
		<link>https://viktoria11.de/sie-war-voellig-traumatisiert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jan 2024 13:41:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Bochum]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Strafprozess gegen eine Hebamme am Landgericht Bochum wegen fahrlässiger Tötung berichten zwei Kriminalbeamtinnen vom Beginn der Beweisaufnahme, nachdem eine Mutter am Tag nach der Hausgeburt in der Klinik gestorben war. Zwei Gynäkologinnen erinnern sich an die Schwangerschaftsuntersuchungen und dass sie die Frau, trotz ihrer Bedenken nicht von einer Klinikgeburt überzeugen konnten. Die angeklagte Hebamme<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/sie-war-voellig-traumatisiert/"><span class="screen-reader-text">"»Sie war völlig traumatisiert«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Im Strafprozess gegen eine Hebamme am Landgericht Bochum wegen fahrlässiger Tötung berichten zwei Kriminalbeamtinnen vom Beginn der Beweisaufnahme, nachdem eine Mutter am Tag nach der Hausgeburt in der Klinik gestorben war. Zwei Gynäkologinnen erinnern sich an die Schwangerschaftsuntersuchungen und dass sie die Frau, trotz ihrer Bedenken nicht von einer Klinikgeburt überzeugen konnten. Die angeklagte Hebamme sagt aus, dass sie schon beim ersten Telefonat wahrgenommen habe, wie traumatisiert die Schwangere durch ihre erste Geburt gewesen sei.</em></p>



<p>Der zweite Verhandlungstag beginnt mit der getrennten Vernehmung von zwei Kriminalbeamtinnen aus Bochum, die eine Hausdurchsuchung bei der Hebamme vorgenommen hatten. »Ich habe es dort als etwas unordentlich empfunden«, sagt eine der Zeuginnen. Die später eintreffende Hebamme habe einen unbekümmerten Eindruck gemacht. Sie sei freundlich gewesen, habe mitgewirkt und die Patientenkarteikarte übergeben.</p>



<p>Ob ein sechsseitiger Dokumentationsbogen sichergestellt worden sei, möchte der Vorsitzende Richter wissen. Sie sei als Begleitung vor Ort gewesen und könne sich nicht erinnern, antwortet die Beamtin. Die Beschuldigten-Vernehmung später auf dem Polizeirevier sei videografiert worden, merkt der Vorsitzende mit Blick in die Akten an. »In der verschriftlichten Form ist die Rede von einem sechsseitigen vorgegebenen Formular, das von den Frauen unterschrieben wird.« Darin sei dokumentiert, ob Risiken besprochen worden seien, erläutert die Beamtin. Die Unterlagen seien zu den Akten gegangen, die sie jedoch nicht selbst geführt habe. Ob sie vorgelegen hätten oder nachgereicht worden seien, wisse sie nicht.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Fall und Vorgeschichte</h2>



<p>Am 1. September wurde am Landgericht Bochum der Strafprozess gegen eine 60-jährige freiberufliche Hebamme wegen fahrlässiger Tötung am fünften Verhandlungstag überraschend eingestellt – gegen die Zahlung von 12.000 Euro an den Bochumer Kinderschutzbund. Die Staatsanwaltschaft hatte der Hebamme zur Last gelegt, verantwortlich für den Tod einer Mutter zu sein. Die 45-jährige Zweitpara hatte am 10. September 2020 um 6.24 Uhr bei einer zunächst physiologisch verlaufenen Hausgeburt ihren gesunden Sohn zur Welt gebracht. Später bekam sie zunehmende Kreislaufprobleme, die sich dramatisch ausweiteten bis hin zu einem Herzstillstand. Um 7.39 Uhr war der Rettungsdienst eingetroffen und sie war unter Reanimation in die Klinik verlegt worden. Dort wurde die Plazenta manuell gelöst. Die frisch Entbundene hatte dann am Vormittag massive atonische Nachblutungen mit Gerinnungsstörungen entwickelt, die auch mit zahlreichen Interventionen wie einer Hysterektomie nicht zu beherrschen gewesen waren. Am 11. September, etwa 20 Stunden nach der Geburt, war sie an einem Multiorganversagen verstorben. Mit Einverständnis ihrer Ehefrau waren zuvor die lebenserhaltenden Maßnahmen, wie die extrakorporale kardiopulmonale Reanimation (ECMO), eingestellt worden.<br>Am 7. August 2023 wurde die Hauptverhandlung vor der fünfköpfigen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Josef Große Feldhaus eröffnet. Neben ihm waren daran eine beisitzende Richterin ein besitzender Richter sowie zwei Schöffinnen beteiligt. Am ersten Verhandlungstag wurde von Staatsanwalt Jens Cieslak die Anklageschrift verlesen. Als Zeuginnen hatten die Witwe der verstorbenen Mutter sowie eine Freundin ausgesagt, die bei der Geburt dabei gewesen waren. Beide waren ausgebildete Notärztinnen und hatten sich darauf berufen, nur in der privaten Rolle bei der Geburt anwesend gewesen zu sein. Letztlich hatten sie, als sich die Kreislauf-Situation der Mutter zuspitzte, die Wiederbelebungsmaßnahmen übernommen. Die Ehefrau hatte schließlich auch den Notarzt gerufen, was die Mutter lange Zeit abgelehnt und auch die Hebamme zunächst nicht für nötig gehalten hatte. Die Mutter hatte nach einer traumatischen Erstgeburt in der Klinik unter allen Umständen ihr zweites Kind zu Hause zur Welt bringen wollen. Mit ihrer Frau hatte es deshalb Meinungsverschiedenheiten gegeben. Auch ihre Frauenärztinnen sahen die Hausgeburt als zu risikoreich an und hatten die Schwangere entsprechend beraten.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Zwei Kriminalbeamtinnen</h2>



<p>Auch die zweite Zeugin, eine Kriminaloberkommissarin, wird vom Richter zum Umfang der beschlagnahmten Dokumentation vernommen. Zusätzlich zur Karteikarte sei ein beidseitig beschriebener gelber Bogen dabei gewesen, schildert sie. Laut der Akten sei ein sechsseitiger Dokumentationsbogen zur Aufklärung bekannt, fragt der Vorsitzende wieder. Nach Aussagen der Angeklagten sei er vorgegeben und wurde vom Ehepaar unterschrieben. »Haben Sie das Dokument einmal gesehen?« Die Beamtin erwidert: »Das war letztes Jahr, ich weiß es nicht mehr.« »Band 1 der Akte ist verloren gegangen. Wir wissen nicht, ob das Dokument vorgelegen hat«, erläutert der Vorsitzende seine Nachfragen.</p>



<p>»Sie sollen im Krankenhaus gewesen sein,« fragt der Vorsitzende nun zum Beginn der Ermittlungen. »Es war der Erstkontakt mit den behandelnden Ärzten«, schildert die Polizistin. Sie sei zur polizeilichen Leichenschau ein paar Tage nach dem Tod der Mutter dort gewesen. »Die Ärzte waren geneigt, eine natürliche Todesursache anzunehmen«, erläutert die Kriminalbeamtin, die mit einer Ärztin gesprochen hatte. So sei es auch zunächst in der Todesbescheinigung angekreuzt gewesen. Sie hätten versucht, das Leben der Mutter zu retten: Die Gynäkolog:innen hätten die Plazenta geborgen und die Gebärmutter entfernt, die Blutung aber nicht stoppen können. Deshalb hätten sie keine Anhaltspunkte dafür gehabt, keine natürliche Todesursache anzunehmen, schildert sie. Später habe aber die Witwe gegenüber den Ärzt:innen Vorwürfe gegen die Hebamme erhoben. Deswegen sei es ab dem Zeitpunkt eine »ungeklärte Todesursache« gewesen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Eine hinzugezogene Frauenärztin</h2>



<p>Die nächste Zeugin, eine 44-jährige Frauenärztin, war von der später verstorbenen Mutter in der Schwangerschaft konsultiert worden. Der Vorsitzende weist sie auf ihre ärztliche Schweigepflicht hin: Sie müsse abwägen, ob sie für die Wahrheitsfindung aussagen wolle, die Witwe und der Staatsanwalt hätten keine Bedenken. Er fragt, wie der Erstkontakt zustande gekommen sei. Die Ärztin berichtet, die Schwangere habe sich am 1. Juli 2020 in der 32. Woche bei ihr zur Ultraschalluntersuchung vorgestellt. Das Baby sei in einer anderen Pränataldiagnostik-Praxis sehr groß geschätzt worden, sie habe wissen wollen, ob eine Spontangeburt möglich sei. »Die Kollegen hatten wegen der Größe abgeraten, sie wollte eine zweite Meinung.« Das Gewicht sei auf der 70. Perzentile und damit völlig okay gewesen. Das entspreche dem normalen Mittelfeld: »70 von 100 Kindern sind kleiner, 30 sind größer.« Zu dem Zeitpunkt sei die geschätzte Größe aber nicht aussagekräftig, die Schwangere habe am errechneten Termin noch einmal wiederkommen sollen.</p>



<p>»Wussten Sie von der Endometriose und vom Embryotransfer?«, möchte der Vorsitzende wissen. Die Ärztin bejaht. Er fragt weiter: »Und die Umstände im Zusammenhang mit dem ersten Kind?« »Bei der Geburt war alles so, wie sie es nie haben wollte«, erinnert sich die Ärztin. Die Schwangere habe vehement eine Hausgeburt angestrebt. Sie selbst habe eine Zyste am Nabelschnuransatz diagnostiziert und geraten, man dürfe nicht an dieser Nabelschnur ziehen. Sie hätten über das Alter der Schwangeren und über die Risiken einer Hausgeburt gesprochen. »Die gesamte Situation war für mich keine unkomplizierte Schwangerschaft«, schildert die Ärztin: »Sie sagte, die Einwände wegen der Blastocytenspende oder ihrem Alter habe sie das letzte Mal schon gehört, sie wollte nicht nochmal drüber sprechen.«</p>



<p>Als sich die Schwangere Anfang September noch einmal vorgestellt habe, war das Kind von der Größe her wie die erste Tochter, es gab aber wenig Fruchtwasser. Sie habe aufgrund der Schwangerschaft nach Eizellspende und dem wenigen Fruchtwasser zur Einleitung geraten. Der Vorsitzende fragt, ob die »drei Tage Übertragung« zu diesem Zeitpunkt kein Problem gewesen seien? Einer anderen Frau mit einer solchen Vorgeschichte würde man in der 39. Schwangerschaftswoche eine Einleitung empfehlen, erläutert die Frauenärztin. Ob sie einen fachlichen Austausch mit der Hebamme gehabt habe, fragt der Richter. Sie habe der Schwangeren die Berichte an die Hebamme mitgegeben. »Ich konnte es nur so machen. Sie war nicht einverstanden mit einem direkten Austausch über die Befunde.« Im Beisein der Schwangeren habe sie zweimal mit der Hebamme telefoniert: »Drei Tage über dem errechneten Termin ist aus kindlicher Protektion eine Einleitung nicht ganz verkehrt.«, habe sie zu ihr gesagt. Die Schwangere sei jedoch gänzlich ablehnend gewesen. Ihr als Ärztin sei es um die kindlichen Risiken gegangen. Danach habe sie keinen Kontakt mehr zu der Schwangeren gehabt. Der Vorsitzende fragt nach ihren Aufzeichnungen in der Patientinnenakte, die sie nun chronologisch durchgeht.</p>



<p>Ob da etwas zum Risiko vermerkt sei, fragt er. Der Embryotransfer sei dokumentiert. In der ersten Schwangerschaft habe es keine Komplikationen gegeben, die zweite Schwangerschaft sei wieder mit dem gleichen Spender zustande gekommen. Es sei immer wieder darum gegangen »wie wichtig es ihr war, Selbstbestimmung über die Geburt zu haben«, entnimmt die Ärztin ihren Notizen. Die Schwangere habe betont: »Es darf nicht so werden wie bei der letzten Geburt.« Ob über eine Geburt im Geburtshaus gesprochen worden sei? »Geburtshäuser sind medizinisch besser ausgestattet als ein Wohnzimmer«, bemerkt der Vorsitzende. »Das war nicht im Gespräch«, erwidert die Ärztin.</p>



<p>Zum zweiten Termin am 8. August sei die Schwangere mit ihrer Ehefrau gekommen. Man habe Befunde besprochen: »Die Größe des Kindes lag mit 3.800 Gramm auf der 67. Perzentile. Das ist keine problematische Größe für eine Frau, die schon ein Kind geboren hat.« In der Karteikarte stehe: »Möchte weiter zu Hause entbinden.«</p>



<p>Beim dritten Termin am 2. September habe die Frauenärztin ein kleines Fruchtwasserdepot festgestellt, unterhalb der Norm. »Das haben Kinder am Termin öfter.« Eine Risikoaufklärung habe die Schwangere nicht gewollt: »Keine Diskussion, das haben wir schon letztes Mal besprochen.« Die Patientin sei »unbeugsam« und »sehr fixiert« gewesen. Ob sie am Telefon alles mit der Hebamme durchgegangen sei, fragt Große Feldhaus, »auch was vorher war?« »Die Endometriose, das kann sein, dass ich das vorher nicht wusste,« überlegt die Zeugin. Die beisitzende Richterin fragt, ob ihr bewusst gewesen sei, dass bei der ersten Geburt eine Placenta accreta vorgelegen habe und ein Blutverlust von 700 ml bei einer atonischen Nachblutung. »Ich habe den Befund nicht gehabt. Eine Teilplazentaretention ist nicht ganz selten. Ich wusste in Teilen davon«, schildert sie. Sie sei nicht die hauptbehandelnde Gynäkologin gewesen. Sie habe mit der Schwangeren über ihre Hochrisikoschwangerschaft aus kindlicher Ursache gesprochen und über einen möglichen Tod des Kindes. Sie habe ihr mit dem dringenden Rat zur Einleitung gesagt: »Es gibt nicht noch eines, nehmen Sie das Kind in den Arm!«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die betreuende Gynäkologin</h2>



<p>Bis zur Mittagspause wird eine weitere Frauenärztin vernommen, die die primäre Gynäkologin der verstorbenen Mutter war. Sie habe ihr mehrfach von einer Hausgeburt abgeraten, weil die erste Geburt so komplikationsreich gewesen sei. Die Schwangere sei sehr willensstark und sehr differenziert gewesen. Sie hätten sich auch privat gekannt, aber nicht privat getroffen. Sie habe sie gemocht und sei über ihren Tod sehr betroffen. Die Schwangere habe bestimmte Dinge nicht mehr gewollt, vieles abgelehnt – keinen Zuckertest, kein CTG. »Nach einem Gespräch am 30. Juni in der 31. Schwangerschaftswoche hat sie die Behandlung bei mir abgebrochen«, schildert die Zeugin. Sie hätten an dem Tag über Komplikationen gesprochen. »Die Risiken sind für die Mutter tragbar gewesen,« sie habe sich gut gefühlt. »Sie war in einer sehr guten biologischen Verfassung, fühlte sich kräftig – was sie auch war.« Zwar habe sie ein Hochrisiko gehabt, aber die Schwangerschaft habe sich gut entwickelt.</p>



<p>Ihre Patientin sei mit der Beratung nicht zufrieden gewesen. Denn sie habe ihr wegen der Vorgeschichte zur Klinik geraten, wo man schneller reagieren könne vor allem bei einer nicht beherrschbaren Blutung. Davon sei die Schwangere »nicht angetan gewesen«. Die Ärztin habe ihr eine ambulante Geburt im Krankenhaus in Herdecke nahebringen wollen, vier bis sechs Stunden danach nach Hause. Dort gehe man nicht streng schulmedizinisch vor, sondern stelle sich auf die Frauen ein. Ob dort auch Bluttransfusionen vorrätig seien, möchte der Vorsitzende wissen. Natürlich würden sie bei Bedarf mit Blaulicht von der Blutbank geholt, entgegnet die Frauenärztin.</p>



<p>Verschiedene Komplikationen werden bei der richterlichen Vernehmung erörtert. Schließlich geht es wieder um das Ende ihrer Betreuung: »War klar, dass Sie sich nicht mehr sehen?«, fragt der Vorsitzende. »Nein«, entgegnet die Ärztin. Sie habe das Gefühl gehabt, die Schwangere sei dem Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke gegenüber aufgeschlossen gewesen. Sie habe aber beratungsresistent an der Hausgeburt festgehalten, bemerkt der Richter. »Sie wünschte sich das, deshalb ist sie nicht mehr gekommen«, meint die Ärztin.</p>



<p>Die beisitzende Richterin fragt nach der Anamnese im Mutterpass: »Haben Sie das ausgefüllt?« Die Ärztin bejaht, dass sie die Kästchen zu vorausgegangenen Komplikationen und Risiken alle mit »Nein« angekreuzt habe. »Hätte man das mit ›Ja‹ ankreuzen müssen?« Die Ärztin räumt das ein. Auch Strafverteidiger Armin-Octavian Hirschmüller hakt hier ein: »Verlassen Sie sich auf den Mutterpass?« »Meistens«, antwortet die Ärztin, »manchmal ist er nicht korrekt ausgefüllt.« »Ist ein Mutterpass nicht korrekt auszufüllen?«, insistiert der Verteidiger. »Ja, er sollte es sein«, bestätigt die Gynäkologin.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vernehmung der Hebamme</h2>



<p>Nach der Pause hängt eine große Projektionsleinwand zwischen dem Gerichtssaal und dem durch eine Glasscheibe abgetrennten Zuschauerraum. Acht Zuschauer:innen sitzen dort, sowie die Pressevertreterin der DHZ. Weitere Medienvertreter sind an den Verhandlungstagen nicht anwesend. Nur zum Prozessauftakt waren ein paar Journalist:nnen kurz vor Ort.</p>



<p>Auf beiden Seiten der Leinwand wird nun die Videoaufzeichnung vom 8. November 2022 projiziert, als die Hebamme im Polizeirevier in Bochum vernommen worden war. Eineinhalb Stunden lang steht sie Rede und Antwort zu allen Details ihrer Betreuung der Schwangeren bis zur dramatischen Entwicklung nach der Geburt und der Verlegung der Frau. In einem vierfach unterteilten Bild ist sie aus verschiedenen Perspektiven bei ihrer Aussage zu beobachten. Man erkennt auch die beiden Polizeibeamtinnen, die morgens als Zeuginnen ausgesagt hatten. Im Hintergrund sitzt der damalige Anwalt der Hebamme, der später abgelöst wurde. Er hält sich vollkommen zurück. Auf die Frage: »Möchten Sie zur Sache aussagen?«, antwortet die Beschuldigte: »Auf jeden Fall«, und schildert nun freimütig ihre Sicht der Ereignisse.</p>



<p>»Ich hatte das erste Mal Kontakt im Januar. Ich stand am Flughafen, wollte gerade in meinen Jahresurlaub reisen, als ein Anruf kam«, beginnt die Hebamme. Das Telefonat mit der Schwangeren, die auf der Suche nach einer Hebamme für ihre Hausgeburt war, habe sehr lange gedauert, »40 Minuten ungefähr«. Bereits da sei deutlich geworden, wie sehr sie die seelischen Folgen der ersten Geburt noch belastet hätten. »Sie war völlig traumatisiert«, schildert die Hebamme. Eigentlich sei auch damals eine Hausgeburt geplant gewesen, aber die betreuende Hebamme habe sie nach zehn Tagen Terminüberschreitung an die Klinik verwiesen. Dort sei die Geburt über drei Tage mit Cytotec eingeleitet worden, damals im Off-Lable-Use. Inzwischen sei das Mittel in der Geburtshilfe verboten. Dieses Detail sei relevant, betont die Hebamme gegenüber den Kriminalbeamtinnen, denn die Mutter habe damals nach der Geburt geblutet.</p>



<p>Über weitere zwei Tage sei anschließend Oxytocin als Wehentropf eingesetzt worden. Nach fünf Tagen im Krankenhaus habe die Gebärende dann eine PDA erhalten. Es sei auch danach schleppend weitergegangen, der Wehentropf sei die ganze Zeit weiter gelaufen. Irgendwann sei die Geburt schließlich mit der Saugglocke beendet worden. Nach einem so langen Einsatz von Oxytocin kämen verstärkte Blutungen sehr häufig vor. Für die Blutung sei auch von Bedeutung, dass die Gebärende einen großen mediolateralen Dammschnitt erhalten habe und der Kristeller-Handgriff angewandt worden sei: »Da wird von oben mit dem Unterarm auf das Kind gedrückt und einer zieht unten mit der Saugglocke. Das ist nicht schön.« Der Handgriff sei mehr oder weniger untersagt, erläutert die Hebamme.</p>



<p>Während die Schwangere ihr das alles am Telefon erzählt habe, habe sie geweint und gesagt, die Geburt sei total schlimm gewesen. Für sie sei klar, dass diesmal nichts anderes als eine Hausgeburt in Frage käme. Die Hebamme habe der Anruferin geraten, das Erlebnis mit einer Trauma-Therapeutin zu bearbeiten und ihr auch direkt den Kontakt zu einer geeigneten Therapeutin geschickt. Sie habe sich dann verabschiedet: »Ich bin gleich im Flugzeug und melde mich, wenn ich zurück bin.«</p>



<p>Nach dem Urlaub habe sie die Schwangere betreut und entsprechend den Empfehlungen der Mutterschaftsrichtlinien regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt, 14 insgesamt – sowie elf telefonische Beratungen und zusätzlich ein Aufklärungsgespräch über die Hausgeburt Anfang August.</p>



<p>Die beiden Frauen hätten vorher jahrelang vergeblich versucht, über eine Spermaspende schwanger zu werden. Schließlich hätten sie sich bei beiden Schwangerschaften für einen Embryotransfer in Tschechien entschieden. Die Kontakte zur behandelnden Frauenärztin seien reduzierter gewesen, weil die Schwangere sich nicht den kritischen Diskussionen über eine Hausgeburt hatte aussetzen wollen. Es habe aber mehrere Ultraschalluntersuchungen bei zwei weiteren Frauenärztinnen gegeben. Im April seien die Schwangere und ihre Frau an Corona erkrankt, hätten das aber gut überstanden. Die Hebamme beschreibt ausführlich die Zeit der Schwangerschaftsvorsorge. Die Schwangerschaft sei problemlos verlaufen, das Kind habe sich gut entwickelt.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>»Ich hatte keinen Abstand«</title>
		<link>https://viktoria11.de/ich-hatte-keinen-abstand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Dec 2023 13:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Bochum]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Einer Hebamme wird die fahrlässige Tötung einer Mutter zur Last gelegt, die am Tag nach der zunächst geglückten Hausgeburt im Krankenhaus an einem Multiorganversagen gestorben war. Vor Gericht sagen als Zeuginnen zwei Freundinnen des Elternpaares aus. Eine von ihnen ist ausgebildete Notärztin, war bei der Geburt aber als Privatperson dabei. Am 1. September wurde am<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/ich-hatte-keinen-abstand/"><span class="screen-reader-text">"»Ich hatte keinen Abstand«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Einer Hebamme wird die fahrlässige Tötung einer Mutter zur Last gelegt, die am Tag nach der zunächst geglückten Hausgeburt im Krankenhaus an einem Multiorganversagen gestorben war. Vor Gericht sagen als Zeuginnen zwei Freundinnen des Elternpaares aus. Eine von ihnen ist ausgebildete Notärztin, war bei der Geburt aber als Privatperson dabei.</em></p>



<p>Am 1. September wurde am Landgericht Bochum der Strafprozess gegen eine 60-jährige freiberufliche Hebamme wegen fahrlässiger Tötung am fünften Verhandlungstag überraschend eingestellt – gegen die Zahlung von 12.000 Euro an den Bochumer Kinderschutzbund. Die Staatsanwaltschaft hatte der Hebamme zur Last gelegt, verantwortlich für den Tod einer Mutter zu sein. Die 45-jährige Zweitpara hatte am 10. September 2020 um 6.24 Uhr bei einer zunächst physiologisch verlaufenen Hausgeburt ihren gesunden Sohn zur Welt gebracht. Später bekam sie zunehmende Kreislaufprobleme, die sich dramatisch ausweiteten bis hin zu einem Herzstillstand. Um 7.39 Uhr war der Rettungsdienst eingetroffen und sie war unter Reanimation in die Klinik verlegt worden. Dort wurde die Plazenta manuell gelöst. Die frisch Entbundene hatte dann am Vormittag massive atonische Nachblutungen mit Gerinnungsstörungen entwickelt, die auch mit zahlreichen Interventionen wie einer Hysterektomie nicht zu beherrschen gewesen waren. Am 11. September, etwa 20 Stunden nach der Geburt, war sie an einem Multiorganversagen verstorben.</p>



<p>Am ersten Verhandlungstag war die Anklageschrift von Staatsanwalt Jens Cieslak verlesen und als erste Zeugin die Witwe der verstorbenen Mutter vernommen worden, eine Notärztin und Anästhesistin in Facharztausbildung. Sie war als Nebenklägerin am Prozess beteiligt, auch im Namen ihrer beiden Kinder. Das Gericht hatte ihr als Beistand einen Rechtsanwalt zur Seite gestellt. Die 55-jährige hatte Selbstvorwürfe geäußert, nicht früher ein Rettungsteam gerufen zu haben – insbesondere während der offensiven Befragung durch Strafverteidiger Armin-Octavian Hirschmüller. Ihre Partnerin hatte nach einer traumatischen ersten Geburt die Klinik vehement abgelehnt und unbedingt eine Hausgeburt angestrebt (siehe Teil 1, DHZ 10/2023).</p>



<p>Die Patentante der ersten Tochter<br>Nachdem die angeklagte Hebamme der Witwe in persönlichen Worten ihr Mitgefühl ausgesprochen hatte, spricht der Vorsitzende Richter Große Feldhaus sie an: Die Kammer habe ihr genau zugehört und sich Notizen gemacht, was sie zur Zeugin gesagt habe. »Sie gestehen keine Schuld ein?« »Nein«, antwortet die Hebamme.</p>



<p>Anschließend wird eine 54-jährige Freundin der später Verstorbenen vernommen. Sie war nach der Geburt aus Berlin angereist, weil die Ehefrau der frisch Entbundenen, die da schon in der Klinik lag, nicht mehr mit der Hebamme habe sprechen wollen: »Ich habe die Kommunikation übernommen.« Sie sei mit der Mutter 18 Jahre befreundet gewesen, Patentante der erstgeborenen Tochter, berichtete sie. In der zweiten Schwangerschaft habe sich ihre Freundin mit der ersten Geburt auseinandergesetzt und sei der Auffassung gewesen, dass die anschließende Blutung in der Klinik durch die tagelange Einleitung ausgelöst worden sei. Deshalb habe sie sich diesmal für eine Hausgeburt entschieden.</p>



<p>Ob sie über die Bedenken der behandelnden Gynäkologin gegen eine Hausgeburt gesprochen hätten, fragt sie der Vorsitzende, die ja aufgrund der ersten Geburt davon abgeraten habe. Nein, nur vom Hörensagen habe sie davon gewusst, die Schwangere habe ihr das nicht gesagt. Sie habe eigene Bedenken gehabt, arbeite als Kinderkrankenschwester auf der Intensivstation: »Ich war der Meinung, dass sie eine Risikoschwangere ist, vom Alter her und nach der atonischen Blutung bei der ersten Geburt.« Die Hebamme habe die Schwangere in ihrem Wunsch bestärkt. Sie selbst habe sie letztlich unterstützt.</p>



<p>Strafverteidiger Hirschmüller hakt später nach: »Sie sind Kinderkrankenschwester, woher wussten Sie, dass es eine atonische Blutung war? War das eine Vermutung?« »Das könnte sein«, antwortet die Zeugin. »Haben Sie sich die Risikofaktoren selbst hergeleitet?«, insistiert der Strafverteidiger? Die Angesprochene bejaht. »Worin bestand das Risiko einer Hausgeburt?«, fragt er nach. »Ich habe eine geteilte Meinung zur Hausgeburt«, bekennt die Zeugin. Wenn eine Hausgeburt »schief gegangen« sei, kämen die Kinder zu ihr auf die Station. »Haben Sie Sorge um das Ungeborene gehabt?«, fragt der Verteidiger. »Um beide«, antwortet sie. »Können Sie beurteilen, was ein Risiko ist oder nicht?« »Nein«, antwortet die Zeugin.</p>



<p>Die Trauzeugin des Paares<br>Nach der Mittagspause wird eine 58-jährige Zeugin vernommen, wie die Witwe ebenfalls ausgebildete Notärztin, die privat bei der Hausgeburt dabei gewesen war. Der Vorsitzende Richter beginnt: »Was haben Sie mit den Eheleuten zu tun?« Sie sei mit der Partnerin der verstorbenen Mutter befreundet, mit der sie 2015 zusammengearbeitet habe. In der zweiten Hälfte 2017 habe sie deren Lebensgefährtin näher kennengelernt, als diese mit dem ersten Kind schwanger war. Sie sei Trauzeugin des Paares gewesen und später Patin der Tochter geworden. »Sind Sie Fachärztin?«, fragt der Vorsitzende. »In der Facharztausbildung«, antwortet sie. Sie arbeite in der Intensivmedizin. Vorher sei sie Anästhesie­schwester gewesen.</p>



<p>Zum Verlauf der ersten Geburt habe sie keine besondere Erinnerung – die Freundin habe dabei relativ viel Blut verloren, sei ein paar Tage später wieder zu Hause gewesen. Man habe nicht viel über diese Geburt gesprochen. Ob sie psychisch angeschlagen gewesen war, sei ihr nicht aufgefallen. Sie habe gewusst, dass sie sich diesmal eine Hausgeburt gewünscht und sich mit einer Hypnobirthing-CD vorbereitet habe: »Ich kannte das nicht.«</p>



<p>Sie habe die zweidreiviertel Jahre alte Tochter des Paares während der Hausgeburt hüten sollen, sei aber nicht in den Kreis um die Geburt einbezogen gewesen. Als sie im Raum war, habe sie versucht, nicht zu stören. Die Gebärende habe sie gebeten, viele Fotos zu machen. Als das Kind geboren war, habe zunächst alles gut ausgesehen: »Dem Kind ging es gut, ihr ging es gut.« Die hinzugeholte erstgeborene Tochter sei eingeschüchtert und berührt gewesen. Da habe die Hebamme vorgeschlagen, raus auf die Dachterrasse zu gehen und die Familie in Ruhe zu lassen. Als die beiden nach wenigen Minuten wieder hereingekommen seien, habe sie gedacht, die Freundin müsse nun raus aus dem Wasser. Die Hebamme habe auch gleich gesagt: »Jetzt komm mal aus dem Pool.« Die Mutter habe es versucht – sei aber zusammengesackt. Sie und die Ehefrau hätten ihr rausgeholfen, die Hebamme habe das noch angenabelte Kind genommen.</p>



<p>Die Frage nach dem Notruf<br>Die Zeugin habe der Mutter Traubenzucker zu trinken gegeben und gefragt, ob sie den Notarzt holen solle. Sowohl die Mutter als auch die Hebamme hätten gesagt: »Nein.« Sie hätten die Freundin, die zunächst kurz auf dem Fußboden lag, dann auf eine Matratze umgelagert, Oberkörper hoch, Beine hoch. Ihr sei klar gewesen: »Sie muss Volumen haben.« Weil die Partnerin, ebenfalls eine Notärztin, gezittert habe, habe sie es übernommen, einen venösen Zugang zu legen und Jonosteril zügig reinlaufen zu lassen. »Die Hebamme hat dazu gesagt, ›Na wenn du meinst‹. Sie schien zu denken, das ist nicht indiziert.«</p>



<p>Das Kind sei abgenabelt worden. Die Ehefrau habe dann noch einmal wegen des Notarztes gefragt. Doch die Hebamme habe das wieder abgelehnt und dann mit Zustimmung der Mutter Kontraktionsmittel gegeben, die Gebärmutter getastet und gesagt: »Der Uterus ist fest.« »Sie war noch orientiert?«, fragt der Vorsitzende wegen der Zustimmung zum Medikament. »Dafür hat es gereicht, auch für ein Nein zum Arzt. Inwieweit sie noch genau orientiert war, weiß ich nicht«, schätzt die Zeugin.</p>



<p>Der Mutter sei es schließlich noch schlechter gegangen. Ihre Ehefrau habe dann entschieden: »Jetzt ruf ich den Notarzt.« Die Hebamme habe zu dem Zeitpunkt keine Einwände gehabt. Weiter schildert die Zeugin: »Direkt nach dem Anruf war der Beginn der Reanimation.« Sie hätten die bewusstlose Freundin mit dem Tuch, in dem sie lag, von der Matratze auf den Boden gezogen, sie habe mit Herz-Druck-Massage reanimiert. Die Hebamme habe eine Atemspende gegeben. »Ein Zyklus ist – man zählt bis 30, dann kommt eine Atemspende.« Kurz danach sei das Rettungsteam eingetroffen und habe übernommen.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="694" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_5-1024x694.jpg" alt="" class="wp-image-4576" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_5-1024x694.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_5-300x203.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_5-768x521.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_5-1536x1041.jpg 1536w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_5-2048x1389.jpg 2048w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_5-1568x1063.jpg 1568w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Der Staatsanwalt wirft der angeklagten Hebamme vor, Schuld am Tod einer Mutter zu sein.
Illustration: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>Die Co-Mutter habe dann ihre Tochter in die Kita gebracht. Bis sie wieder zurückgekommen sei, sei ihre Partnerin ins Krankenhaus gebracht worden. Der Vorsitzende ergänzt mit Blick in die Unterlagen, die Rettungskräfte hätten sie unter Beatmung aus dem vierten Stock abtransportiert. Er fragt, ob es Gespräche gegeben habe mit der Hebamme und der Partnerin? Die Zeugin habe zunächst blitzartig versucht, alles aufzuräumen: »Auch wenn es nicht viel Unordnung ist, sieht es bedrohlich aus«, schildert sie den Zustand des Geburtszimmers. Ob sie den Pool ausgeleert habe, fragt der Vorsitzende. »Mit der Pumpe«, antwortet sie, zum Schluss habe sie Blutkoagel mit der Hand aus dem Pool geholt, die mit dem Schlauch nicht abgepumpt worden seien – eine Müslischale voll und noch etwas mehr. Der Vorsitzende fragt nach Blut auf dem Fußboden. »Dort war ein größerer Fleck, keine gravierende Menge, auch nicht auf der Matratze«, erinnert sie sich. Aber das Wasser im Pool habe gewirkt, als sei darin viel Blut gewesen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Reanimation</h2>



<p>Nachmittags habe sie gemeinsam mit der Hebamme ein Gedächtnisprotokoll angefertigt. Die Karte mit der Dokumentation der Hebamme lag auf dem Tisch. Zusammen hätten sie die Zeiten rekonstruiert, auch anhand der Zeitangaben zu den Fotos und Videos in ihrer Kamera.</p>



<p>Am nächsten und übernächsten Tag habe sie noch ein weiteres handschriftliches Protokoll erstellt. »Haben sie es nochmal durchgelesen, sehen Sie das heute anders?«, fragt der Vorsitzende Richter. »Was da steht, weiß ich alles noch«, bekräftigt die Zeugin. Dazu kämen noch die Fotos. Warum sie ihr Protokoll am 11. und 12. September so detailliert angefertigt habe, fragt der Vorsitzende Richter Große Feldhaus. Das sei üblich in der medizinischen Situation. »Es geht schnell, dass man sich nicht mehr erinnern kann. Ich habe in der Pflege und als Ärztin gelernt, zu dokumentieren«, erläutert die Anästhesistin. »Eigentlich war es eine schöne Geburt«, setzt sie hinzu.</p>



<p>Der Richter fragt noch nach Details aus ihrem Protokoll. Die Zeugin erinnert sich an das sehr blasse Gesicht der Mutter, die Lippen seien weiß gewesen, die Zunge bleich, als sie aus dem Pool geholt worden sei. Der Vorsitzende erwähnt die körperliche Unruhe, die Hebamme habe einen Blutdruck von 100/60 RR gemessen. »Ich habe femoral getastet, der Puls war noch gut zu tasten. Bradykard war sie nicht, eher tachykard.« »Hier steht ›Pupille mittelweit‹«. »Ich habe ihr direkt in die Augen geschaut«, beschreibt die Zeugin.</p>



<p>Richter Große Feldhaus möchte genauer wissen, was unter »unruhig« zu verstehen ist. »Sie hat sich immer wieder bewegt, hatte eine sehr schnelle Atmung«, schildert die Ärztin. Sie hätten sie deshalb in eine Tüte atmen lassen. Sie habe auch immer wieder Abwehrbewegungen gemacht, keine gezielten Bewegungen, habe versucht, hochzukommen und habe ihre Frau angeschaut. Schließlich habe sie weder Atmung noch Herzschlag gehabt.</p>



<p>Das sei wohl der Zeitpunkt der Bewusstlosigkeit gewesen, fragt der Vorsitzende Richter mit Blick in die Unterlagen nach. Die Hebamme habe eine Atemspende gegeben. »Ohne Tubus oder etwas dazwischen?«, möchte er wissen. Die Atemspende der Hebamme sei ungerichtet gewesen, schildert die Ärztin. Einen Laryx-Tubus für die Beatmung hätten sie nicht einführen können, weil der verkrampfte Kiefer sich nicht habe öffnen lassen. Sie habe die Kardiopulmonale Reanimation durchgeführt.</p>



<p>Nach etwa zehn Reanimationszyklen seien der Notarzt und die Rettungsassistenten da gewesen und hätten übernommen. Sie hätten ein mechanisches Kardiokompressionsgerät mitgebracht, mit dem man auch »schocken« könne. Beim Anlegen der Paddles auf der Haut sei auf dem Monitor eine Nulllinie zu sehen gewesen, dann die Rückkehr des Spontankreislaufs mit einer Herzfrequenz von 200. Ob vor Ort ein Elektroschock verabreicht worden sei, fragt der Vorsitzende. »Bei einer Nulllinie macht man das nicht«, erläutert die Ärztin, »nur bei Kammerflimmern.«</p>



<p>Der Vorsitzende fragt nach weiteren Erinnerungen. Sie sei beeindruckt gewesen, dass die Hebamme nicht reagiert habe: » … dass man seine Notfälle erkennen und handeln muss.« Der Vorsitzende Richter sagt zu der Zeugin: »Dass wir uns einig sind, das ist eine Wertung.« »Ja«, entgegnet die Ärztin: »Das ist eine Wertung.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Verteidigung stellt Fragen</h2>



<p>Die Befragung durch die Verteidigung folgt sehr ausführlich. Strafverteidiger Hirschmüller lässt sich mit der Formulierung seiner Fragen teilweise viel Zeit, denkt zwischendurch lange nach, formuliert neu. Manchmal unterbricht der Vorsitzende Richter ihn ungeduldig, das sei bereits gefragt worden. Der Verteidiger lässt sich dadurch nicht beirren, fragt dann noch einmal mit anderem Fokus.</p>



<p>Als erstes interessiert ihn der zeitliche Ablauf. Die Mutter sei zunächst aus dem Pool gekommen, im Bett gelagert worden und habe Traubenzucker erhalten. Das sei gegen 6.50 Uhr gewesen. »Hatten Sie den Eindruck, dass ein Notfall vorlag?« »Erst fand ich das normal. Nachdem es nicht besser wurde, dachte ich, das geht nicht in Ordnung«, schildert die Ärztin. »Gingen Sie von einem Notfall aus?«, präzisiert Hirschmüller. Sie habe sich auf die Hebamme verlassen. »Hätten Sie sonst andere Maßnahmen ergriffen?«, hakt er nach. »Ja!«, antwortet die Zeugin.</p>



<p>Der Strafverteidiger zitiert den zeitlichen Ablauf, den die Zeugin gemeinsam mit der Hebamme nach der Geburt rekonstruiert hatte: »6.43 Uhr war die Order, den Pool zu verlassen, der Blutdruck von RR 100/60 war 7.05 Uhr gemessen worden. Der venöse Zugang wurde 7.10 Uhr gelegt … Wie war der Allgemeinzustand nach einem Liter Jonosteril?«, fragt er. »Besser«, antwortet die Zeugin. »Sie haben den Notruf abgesetzt, als die zweite Flasche durchlief?« Die Ärztin antwortet: »Es wurde zwischendurch etwas besser, das ließ danach wieder nach. Man kann kein Blut ersetzen mit Jono.« »Wollten Sie Blut ersetzen?«, erkundigt sich Hirschmüller, und ob sie der Auffassung gewesen sei, dass die Mutter einen erheblichen Blutverlust erlitten habe. »Es ging ihr zunehmend schlecht, bis hin zum Kreislaufversagen«, beschreibt sie. »Haben Sie das auf die Aufregung zurückgeführt?« »Eine Zeit lang ja. Irgendwann nicht mehr – nachdem sie in die Tüte atmen musste«, bekennt die Zeugin.</p>



<p>»Irgendwann sieht sie rosiger aus«, entnimmt Hirschmüller ihrem Erinnerungsprotokoll. »Sind Sie denn vom Notfall ausgegangen?« »Ja«, ist die Antwort. »Die Frau hatte nach einem Liter Jonosteril einen verbesserten Allgemeinzustand«, konstatiert Hirschmüller. Die Ärztin erläutert, man habe gehofft, dass es ein Kreislaufgeschehen post partum sei, das sich wieder stabilisiere. »Haben Sie sich mit Ihrer Freundin und Kollegin über den Allgemeinzustand ausgetauscht?«, fragt der Verteidiger. »Ja, als sie auf dem Boden lag, ganz kurz – wieso atmet sie so schnell, kurze Statements«, schildert die Ärztin. »Bezog sich der Austausch auf die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Stabilisierung des Kreislaufsystems?«, will es der Anwalt genauer wissen. »Ja, die Infusionen wirkten, so dass ich dachte, es wird besser. Es wirkte dann doch nicht.« Hirschmüller stellt fest: »Ein Auf und Ab im Rahmen des Allgemeinzustandes.« »Eigentlich abwärts, nicht ein normales Niveau«, schätzt die Zeugin im Nachhinein ein. »Ein kontinuierliches Abwärts, aber Sie sahen keine Veranlassung, einen Notruf abzusetzen?«, fragt Hirschmüller ungläubig. »Wenn ich nicht privat eingebunden gewesen wäre, hätte ich sofort einen Notruf abgesetzt«, begründet die Ärztin ihr Zögern. »Woran machen Sie das fest?« Als er keine Antwort erhält, fragt der Verteidiger weiter: »Haben Sie Ihre ärztliche Kompetenz an der Garderobe abgegeben?« »Ja, mit Ansage«, erwidert die Angesprochene.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Rollenkonflikt</h2>



<p>Die Gebärende und die Hebamme hätten im Vorfeld klargemacht, dass die Hebamme die Geburt leite: »Das war für mich vorher akzeptabel. Es war nicht an mir, da einzugreifen« »Sind Sie dazu nicht verpflichtet?«, fragt Hirschmüller. »Ja, wenn ich außenstehend wäre. Ich war aber Wahlverwandte«, schildert die Zeugin ihre Situation. Sie habe keinen Abstand gehabt. Wann sie die ärztliche Rolle abgelegt habe und wieso sie dann die Infusionen verabreicht hätte, fragt der Anwalt beharrlich: »Sind Sie partiell in die ärztliche Rolle geschlüpft?« Das klinge für sie zu technisch, entgegnet die Befragte.</p>



<p>»Also bis kurz vor Absetzen des Notrufs sind Sie nicht von einem Notfall ausgegangen«, setzt der Verteidiger noch einmal an. »Nein«, entgegnet die Ärztin, sie habe der Hebamme geglaubt. »Ich hatte keinen Abstand. Das muss ich mir vorwerfen!« Sie habe am Boden daneben gekniet: »Der geliebte Mensch stirbt. Das darf nicht sein, dass man keinen Abstand hat!« »Reicht das als Begründung aus, ein Nähe-Verhältnis? – Also, Sie konnten das nicht einschätzen«, arbeitet der Verteidiger heraus und fragt weiter, ab wann sich das geändert habe. »Spätestens nach der Schocklagerung.« »Sie haben sich von der Hebamme leiten lassen, die Weisungen kamen von der Hebamme?« »Ja.«</p>



<p>Der Strafverteidiger weist darauf hin, in ihrer polizeilichen Vernehmung habe die Witwe ausgesagt, sie selbst habe gesagt, »dass es besser geht. Lass uns noch abwarten.« »Ich kann mich nicht erinnern. Wenn sie es gesagt hat, wird es stimmen«, räumt die Ärztin ein. »War die Reanimation vor oder nach dem Notruf?« »Danach.« »Also dann waren Sie der Auffassung, dass es keine andere Handlungsoption gab?« Die Ärztin schildert: »Bis dahin habe ich gedacht, das darf nicht passieren. Wenn ich als Notärztin gekommen wäre …«</p>



<p>Sehr lange insistiert der Strafverteidiger, um den »Kipppunkt« herauszuarbeiten, wann genau die Zeugin aus ihrer Position als Freundin in ihre Verantwortung als Ärztin in das Geschehnis eingestiegen sei – »egal, wer die Chefin ist«. Ab wann habe sie ihre Einschätzung gebildet, dass ein Notfall vorlag? Was sei der Unterschied zu vorher gewesen und wann sei sie ihrer Einschätzung gefolgt?</p>



<p>Pflichtverteidiger Marcus Bartscht stellt nun ebenfalls eine Frage: »Waren Sie sich mit Ihrer Freundin im Hinblick auf den Notarzt einig?« Er zitiert die Aussage der Witwe, als sie einen Notarzt rufen wollte und schilderte: »Ich fühlte mich hilflos, weil drei gegen mich waren.« »Wenn ich gesagt habe, ›Lass uns nochmal warten,‹ kann sein, dass sie sich gebremst gefühlt hat. Wir sind zwei Ärztinnen«, bekennt die Zeugin. Es sei bitter, emotional eine Riesenfrage: »Warum haben wir uns nicht im Einklang durchgesetzt?«</p>
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		<title>Tod einer Mutter nach der Geburt</title>
		<link>https://viktoria11.de/tod-einer-mutter-nach-der-geburt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Nov 2023 13:31:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Bochum]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 1. September wurde am Landgericht Bochum der Strafprozess gegen eine freiberufliche Hebamme wegen fahrlässiger Tötung überraschend eingestellt: Mit der Auflage einer Zahlung von 12.000 Euro an den Bochumer Kinderschutzbund wurde das Verfahren beendet. Niemand trage die Schuld am Tod der Frau, hatte der Vorsitzende Richter abschließend festgestellt. Vom Auftakt des Schwurgerichtsprozesses berichten zahlreiche überregionale<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/tod-einer-mutter-nach-der-geburt/"><span class="screen-reader-text">"Tod einer Mutter nach der Geburt"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Am 1. September wurde am Landgericht Bochum der Strafprozess gegen eine freiberufliche Hebamme wegen fahrlässiger Tötung überraschend eingestellt: Mit der Auflage einer Zahlung von 12.000 Euro an den Bochumer Kinderschutzbund wurde das Verfahren beendet. Niemand trage die Schuld am Tod der Frau, hatte der Vorsitzende Richter abschließend festgestellt.</em></p>



<p>Vom Auftakt des Schwurgerichtsprozesses berichten zahlreiche überregionale Zeitungen und Fernsehsender. Der Vorwurf der Anklage: Die 60-jährige Hebamme sei schuldig am Tod einer 45-jährigen Mutter. Im September 2020 hatte die Frau einen gesunden Sohn bei einer Hausgeburt zur Welt gebracht, die zunächst physiologisch verlaufen war. Nach der Geburt hatte sich ihr Zustand verschlechtert und sie war unter Reanimation vom Rettungsdienst in die Klinik verlegt worden. Dort hatte sich nach einiger Zeit eine massive Blutung entwickelt, die nicht zu beherrschen gewesen war. 21 Stunden nach der Geburt ihres Sohnes war die Mutter auf der Intensivstation an einem Multiorganversagen gestorben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Anklage: Tod eines Menschen verursacht</h2>



<p>Am 7. August beginnt der Prozess unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Josef Große Feldhaus am Landgericht Bochum. Die Schwurgerichtskammer besteht neben dem Vorsitzenden aus zwei beisitzenden Richter:innen, einer Frau und einem Mann, sowie aus zwei Schöffinnen. Staatsanwalt Jens Cieslak verliest die Anklageschrift: Die Hebamme wird beschuldigt, zwischen dem 9. und 11. September 2020 »durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht« zu haben. Die Angeklagte habe sich als selbstständige Hebamme Mitte Mai 2020 mit einer Schwangeren »in Verbindung gesetzt«, die im darauffolgenden September die Geburt ihres Kindes erwartet habe. Deren erste Geburt sei drei Jahre zuvor im Krankenhaus von starken Blutungen begleitet gewesen. Weil die Schwangere »gemeint« habe, »schlechte Erfahrungen mit einer klinischen Geburt gemacht zu haben«, habe sie versucht, eine Hebamme zu finden, die ihre Hausgeburt begleitet. Die behandelnde Frauenärztin und eine zunächst angefragte Hebamme hätten dies abgelehnt, die zu erwartende Geburt sei als Risikogeburt gesehen worden: Denn die Schwangere sei 45 Jahre alt gewesen, die Schwangerschaft durch einen Embryonentransfer zustande gekommen, die Mutter von adipöser Statur gewesen und bei ihrer ersten Geburt sei es zu Komplikationen gekommen.</p>



<p>Nach der Spontangeburt eines Jungen im Geburtspool am 10. September um 6.24 Uhr hätten deutlich erkennbare Blutungen eingesetzt. Aufgrund der bekannten Risiken hätte die Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt, spätestens aber um 6.44 Uhr notärztliche Hilfe herbeiholen müssen. Ab diesem Zeitpunkt sei das Wasser stark rot verfärbt gewesen. Die Entbundene habe schlecht Luft bekommen, was ebenfalls ein Anzeichen für starke Komplikationen sei. Da habe sie bereits zwei Liter Blut verloren gehabt. Pflichtwidrig habe die Angeklagte darauf jedoch nicht reagiert, sondern gewartet, bis um 7.32 Uhr die Ehefrau der Mutter einen Notruf absetzte. Um 7.39 Uhr seien Rettungsfahrzeug und Notarzt eingetroffen. Erst 93 Minuten nachdem ein hämorrhagischer Schock um 6.44 Uhr eingetreten sei, habe die Mutter ins Krankenhaus »verbracht« werden können, wo sie mit schwerster Azidose mit einem pH-Wert unter 6,3 eingetroffen sei, was mit dem Leben bereits nicht mehr vereinbar gewesen sei.</p>



<p>Nachdem die Ärzt:innen in der Klinik die Plazenta entnommen hätten, sei die frisch Entbundene am späten Nachmittag des 10. September auf die Intensivstation einer Klinik höherer Versorgungsstufe verlegt worden. Dort seien ein abdominelles Kompartmentsyndrom, diffuse intraabdominale und retroperitoneale Blutungen bei disseminierter intravasaler Gerinnung sowie eine hämorrhagische Dünndarminfarzierung diagnostiziert worden. Die Blutung habe nicht mehr gestoppt werden können, so dass die Mutter anderntags um 3.23 Uhr an einem Multiorganversagen nach atonischer Blutung verstorben sei.</p>



<p>»Hätte die Angeschuldigte aufgrund der ihr bekannten Risiken bei einer Hausgeburt für das Auftreten einer Blutung ordnungsgemäß vorgesorgt und bei Eintreten der Blutung rechtzeitig ärztliche Hilfe herbeigeholt, wäre das Leben [der Mutter] um eine messbare Spanne verlängert oder aber gar erhalten worden«, resümiert die Anklageschrift.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fünf Verhandlungstage</h2>



<p>In den fünf intensiven und teilweise langen Prozesstagen der Hauptverhandlung werden Zeuginnen und Gutacher:innen zu den genauen Umständen des tragischen Todesfalls vernommen. Im Laufe der Verhandlung kommt beiläufig zur Sprache, dass offenbar bei der Staatsanwaltschaft die Akte mit allen Dokumenten und Behandlungsunterlagen zu diesem Fall verloren gegangen war. Ob sie vollständig wiederhergestellt werden konnte, bleibt offen.</p>



<p>In der Rekonstruktion des komplexen Geschehens werden die Emotionen und Belastungen der Beteiligten spürbar und widersprüchliche Beurteilungen sichtbar. Es geht um Schuldzuschreibungen und auch Selbstvorwürfe, dass der Rettungsdienst im Rückblick spät gerufen wurde. Die Mutter hatte das wiederholt abgelehnt, selbst als sie sich nicht mehr wohlgefühlt hatte.</p>



<p>Zentrales Thema ist die Wahrnehmung und Schätzung, wie viel Blut die später Verstorbene zu Hause verloren gehabt haben könnte – vor allem im Wasser des Geburtspools. Die betreuende Hebamme gibt an, die Menge sei normal gewesen. Später, nachdem die Mutter auf eine Matratze umgelagert worden sei, habe sie nicht nennenswert geblutet. Der Uterus sei kontrahiert gewesen und auch beim Transport in die Klinik habe der Rettungsdienst keine Blutung dokumentiert. Die beiden bei der Geburt anwesenden Zeuginnen erinnern sich an das rot gefärbte Wasser etliche Minuten nach der Geburt. Eine von ihnen hat das Bild vor Augen, wie beim Abpumpen des Wassers am Boden des Geburtspools Blutkoagel auftauchten, etwa eine Müslischale voll.</p>



<p>Bemerkenswert ist, wie die geburtshilfliche Gutachterin den Blutverlust beziffert und beurteilt. Mit Hilfe eines Laienfotos ohne definierte Farbscala schließt sie aus der Färbung des Wassers im Geburtspool auf die Blutmenge. Sie errechnet den Blutverlust bis zur Verlegung nach einer Formel anhand des Hb-Wertes beim Eintreffen in der Klinik und des Gewichts der Verstorbenen, das im Obduktionsprotokoll mit 100 kg angegeben ist. Inwieweit die Menge der zahlreichen Infusionen die Blutmenge verdünnt und damit Einfluss auf den Hb-Wert gehabt haben könnte, bezieht sie nicht ein. Sie schätzt, die Frau habe bis zum Eintreffen in die Klinik drei bis vier Liter Blut verloren.</p>



<p>Zum Körpergewicht sagt dagegen die Witwe aus, ihre Partnerin sei nicht übergewichtig gewesen – bei einer Größe von 173 cm sei sie mit etwa 70 kg in die Schwangerschaft gestartet und habe 12 kg zugenommen. Den Mutterpass zu beiden Schwangerschaften hatte die Frauenärztin für ihr Gutachten nicht angefordert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hausgeburt nach Trauma</h2>



<p>Bei allem, was zur Vorgeschichte der Verstorbenen zutage tritt, erkennt man die Not einer schwangeren Frau nach einer traumatischen Erstgeburt. In der Klinik musste sie damals offenbar Interventionen ohne ihre Einwilligung durchstehen. Ihre Erlebnisse wurden anschließend nicht bearbeitet. Für ihre nächste Geburt hatte sie eine ähnliche Erfahrung unter allen Umständen vermeiden wollen. Ihre Ängste, die durch die Aussagen aller Zeuginnen bei den Vernehmungen zur Sprache kommen, waren offenbar so belastend und bedrohlich gewesen, dass sie sich vehement gegen die vermehrte Risikoaufklärung und alle Einwände gegen ihre Entscheidung zur Hausgeburt wehrte – auch ihrer Ehefrau gegenüber.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img decoding="async" width="1024" height="763" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_2-1024x763.jpg" alt="" class="wp-image-4566" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_2-1024x763.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_2-300x224.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_2-768x572.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_2-1536x1145.jpg 1536w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_2-2048x1526.jpg 2048w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/10/Prozess2023_2-1568x1169.jpg 1568w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Ein Videojournalist des WDR, im Hintergrund der Staatsanwalt. Illustration: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>Als Zeuginnen werden befragt: die Witwe der verstorbenen Mutter, die als ausgebildete Notfallärztin auf der Intensivstation einer Klinik ihre Facharztausbildung zur Anästhesistin absolvierte und mehrere Jahre als Notärztin im Rettungsdienst eingesetzt war, daneben eine Freundin, ebenfalls Ärztin, in fortgeschrittener Facharztausbildung zur Anästhesistin. Beide waren bei der Geburt dabei und Teil des dramatischen Geschehens. Die beiden Anästhesistinnen betonen die private Natur ihrer Anwesenheit – als Ehepartnerin und als Freundin der Familie. Sie hätten sich nicht als Ärztinnen zuständig gefühlt, die Verantwortung habe vollständig bei der Hebamme gelegen.</p>



<p>Eine weitere Zeugin, eine Kinderkrankenschwester aus Berlin, war nach der Geburt und Verlegung der Mutter angereist, um sich um die dreijährige Tochter zu kümmern. Sie war von der Ehefrau gebeten worden, den weiteren Kontakt mit der Hebamme zu halten, wozu sie sich selbst in der belasteten Situation nicht imstande gesehen hatte. Die Witwe hatte seit der Geburt den Kontakt mit der Hebamme abgebrochen, was diese respektiert hatte.</p>



<p>Auch zwei Polizeikommissarinnen, die die Hebamme mit Videoaufzeichnung vernommen hatten, werden als Zeuginnen befragt. Außerdem zwei Frauenärztinnen, die die Mutter in der Schwangerschaft betreut und eindringlich vor einer Hausgeburt gewarnt hatten, sowie die freiberufliche Hebamme, die die Frau in der ersten Schwangerschaft und im Wochenbett betreut hatte, die aber die Betreuung dieser Geburt als Hausgeburt nicht hatte übernehmen wollen.</p>



<p>Drei Gutachter:innen erläutern ihre fachlichen Untersuchungen und Beurteilungen: Prof. Dr. Andrea Tannapfel, Leiterin des Instituts für Pathologie der Ruhr-Universität, hatte die Plazenta und später den Uterus der Verstorbenen untersucht. Dr. Christine Nübel, Chefärztin der Frauenstation im St. Josef-Stift Delmenhorst, hatte den Fall aus geburtsmedizinischer Perspektive zu begutachten. Und Dr. Kurt Trübner vom Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Essen hatte die Obduktion des Leichnams der verstorbenen Mutter vorgenommen.</p>



<p>Schließlich wird auch die Videoaufzeichnung der etwa eineinhalbstündigen polizeilichen Vernehmung der Angeklagten gezeigt. So werden die Betreuung der Frau und der Verlauf der Geburt aus ihrer Perspektive deutlich, obwohl sie während des Verfahrens grundsätzlich nichts zur Sache aussagt. Vor Gericht stehen ihr der Pflichtverteidiger Marcus Bartscht sowie Strafverteidiger Armin-Octavian Hirschmüller zur Seite.</p>



<p>Auch ein Video und Fotos von der Geburt werden im engeren Kreis der direkten Prozessbeteiligten gezeigt. Ein weiteres Video, das die Hebamme auf Wunsch des Paares vom Verlauf der Geburt bis zur Verlegung mit ihrer Videokamera auf Stativ aufgezeichnet und auf einer Datenkarte an die Witwe übergeben hatte, wird mehrmals während der Verhandlung erwähnt. Obwohl es zur Verschlechterung des Zustands der Mutter nach der Geburt widersprüchliche Aussagen gibt, bezieht das Gericht dieses Beweismittel nicht ein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Witwe wird vernommen</h2>



<p>Als erste Zeugin wird die 55-jährige Witwe der verstorbenen Mutter vernommen, die auch im Namen der beiden gemeinsamen Kinder als Nebenklägerin am Prozess teilnimmt. Der Vorsitzende möchte Genaueres zur Vorgeschichte der Schwangerschaften und der ersten Geburt erfahren. Es habe zwei Operationen zur Behandlung einer Endometriose gegeben, berichtet die Ehefrau. Sie schildert die erste Geburt 2017, als ihre Frau die Tochter unter schwierigen Bedingungen im Krankenhaus zur Welt gebracht habe. Auch damals sei eine Hausgeburt geplant gewesen. Wegen Terminüberschreitung habe die betreuende Hebamme die Schwangere an die Klinik übergeleitet. »Es war eine Einleitung gegen ihren Willen – eine sehr, sehr lange Geburt«, schildert die Witwe die Strapazen ihrer Partnerin. Der Muttermund habe sich geöffnet und wieder geschlossen, sie habe viele Hebammenwechsel miterlebt und eine PDA erhalten.</p>



<p>Der Vorsitzende fragt nach Komplikationen. Die Geburt sei mit einer Vakuumextraktion beendet worden, danach habe ihre Frau viel Blut verloren, eine Kürettage sei durchgeführt worden. »Gab es weitere Komplikationen – beispielsweise eine atonische Blutung?«, fragt der Vorsitzende. »Vor Ort fiel das Wort nicht«, erinnert sich die Zeugin. Ob eine Placenta accreta eine Rolle gespielt habe? Aus eigener Erinnerung wisse sie das nicht, antwortet die Witwe.</p>



<p>»Wie war die Zeit nach der Geburt?«, fragt Richter Große Feldhaus. »Sie war erschöpft, psychisch nicht belastbar und wollte nicht darüber sprechen. Das führte zu Konflikten, dass nicht darüber gesprochen werden konnte«, berichtet die Zeugin. »Meine Frau dachte: ›Das wäre nicht passiert, wenn ich nicht in der Klinik gewesen wäre.‹ Schuld hatte die Klinik.« Auf die Frage des Vorsitzenden: »Sind Sie eher schulmedizinisch ausgerichtet?«, bekennt sie: »Ich bin der Meinung, dass die Klinik nicht für alle Frauen richtig ist, meine Frau gehörte sicher dazu.« »Schon bei der ersten Geburt?«, hakt der Richter nach. »Da noch nicht«, erwidert sie.</p>



<p>»Die Hausgeburt stand im Raum beim zweiten Kind?«, fragt er. »Ja«, bestätigt die Witwe. Sie könne sich nicht erinnern, dass es in der zweiten Schwangerschaft Probleme gegeben habe. Die betreuende Gynäkologin habe aber jedes Mal von einer Hausgeburt abgeraten, so dass ihre Frau schließlich nicht mehr zu ihr gehen wollte. »Haben Sie darüber gesprochen?« »Wir haben teilweise gestritten, so dass wir schließlich gar nicht mehr darüber geredet haben. Sie wollte vaginal gebären und hatte sich entmündigt gefühlt. Dem wollte sie sich nicht wieder aussetzen.« Hinzu seien die Auswirkungen der Corona-Pandemie gekommen: Mit Maske zu gebären sei für ihre Frau ein No-Go gewesen und auch, dass sie als Partnerin bei der Geburt eventuell nicht hätte dabei sein dürfen. Der Richter erkundigt sich nach den Inhalten der Streits. »Meine Frau hat gesagt, entweder gehst du die Hausgeburt so mit, wie ich es wünsche, oder ich suche jemand anderes. Da habe ich aufgegeben und mich zurückgenommen.« Wenn Risiken angesprochen worden seien, habe ihre Frau gesagt: »Das will ich nicht hören«, sie mache die Geburt mit ihrer Hebamme. Mit einem Hypnobirthing-Kurs als App habe sie sich darauf vorbereitet.</p>



<p>»Hatte Ihre Frau ein erhebliches Körpergewicht?«, erkundigt sich der Vorsitzende. Nein, ihre Frau sei mit einem normalen Gewicht in die Schwangerschaft gestartet und habe 12 kg zugenommen. »100 Kilogramm geistert in den Unterlagen herum. Das ist sicher falsch«, resümiert der Vorsitzende und fragt weiter zum Geburtsbeginn. »Ich sollte untersuchen«, schildert die Zeugin. Obwohl sie keine Gynäkologin sei, habe sie festgestellt, dass sich die Cervix öffnete. Sie habe die Hebamme anrufen wollen, aber ihre Frau habe damit noch warten wollen. Schließlich sei die Hebamme gerufen worden und als sie da war, habe man den Geburtspool aufgepumpt. Auch eine Freundin sei gekommen, ebenfalls eine Ärztin, die sich um die dreijährige Tochter kümmern sollte. Sie selbst sei innerlich auf eine Geburtsdauer von zwei bis vier Stunden eingestellt gewesen, es habe aber länger gedauert. Auch die Gebärende sei nervöser geworden, weil es weh tat, sie habe Rückenschmerzen gehabt. Die Hebamme habe das nicht besorgniserregend gefunden und ihr Mut zugesprochen. Der Richter fragt die Witwe, ob sie die Hausgeburt durchgängig abgelehnt habe oder ob es auch gute Phasen gegeben habe. Bis zur Geburt habe sie die Hausgeburt weiterhin abgelehnt, war besorgt, habe das aber nicht gesagt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein tragischer Verlauf</h2>



<p>Um 6.24 Uhr sei der Sohn geboren. Sie habe dann seine Schwester dazu geholt. »Meine Frau war glücklich, saß im Pool mit dem Kleinen auf dem Arm und hatte ihn angelegt.« Seine Nabelschnur sei kurz gewesen. Die Hebamme und die Freundin hätten gesagt: »Wir lassen euch mal kurz allein als Familie.« Als sie dann auf der Toilette gewesen sei, sei das Wasser im Pool anschließend rot gewesen. Sie und die Freundin hätten der Mutter geholfen, sich aus dem Pool auf eine Matratze umzulagern, weil sie nicht allein habe stehen können. Die Hebamme habe das Kind gehalten.</p>



<p>Der Notarzt habe später eine schnippische Bemerkung gemacht, erinnert sie sich – weil sie den Willen ihrer Frau so lange respektiert habe. Die Mutter sei zunehmend »schockig« geworden, konnte nicht mehr stehen und sei blass gewesen. Sie sei wütend über das Verhalten der anderen gewesen, die den Rettungsdienst nicht rufen wollten – drei, die Nein sagen. Sie habe keinen Streit, keine Eskalation gewollt. So habe die Co-Mutter die Tochter noch mal ins Bett gebracht. »Mir gingen viele Sachen durch den Kopf«, erzählt sie und habe da beschlossen, dass nun ein Zugang gelegt werden müsse.</p>



<p>Ihre Freundin habe der Mutter den Zugang gelegt und sie hätten zwei Liter »Jono« infundiert, um den Kreislauf zu stabilisieren, nachdem ihre Frau kollabiert war. »Isotonische Kochsalzlösung«, bemerkt der Vorsitzende. Die Hebamme habe Cytotec verabreicht. Den Blutdruck zu messen, sei ihr und ihrer Freundin nicht gelungen. Die Hebamme habe am Arm auf der anderen Seite RR 100/60 mm gemessen. »Das kann nicht sein«, meint sie. Ob sie einen Schmerzreiz gesetzt habe, fragt der Richter. Nein, sagt die Zeugin. Die Pupillen seien weit gestellt gewesen. »Hat sich der Zustand gebessert?«, fragt der Vorsitzende. »Ich kann über den Zustand nichts sagen, ich war auf der Suche nach Medikamenten. Als ich zurückkam, hatte sie Schnappatmung«, schildert sie die zugespitzte Situation, als ihre Freundin die inzwischen Bewusstlose mit Herzdruckmassage und Beatmung reanimiert habe. Schließlich sei der Rettungsdienst da gewesen, habe die Reanimation sofort übernommen und ihre Frau verkabelt, die unterdessen einen Herzstillstand gehabt hatte. »Der Herzschlag war dann regelmäßig, tachycard – es hörte sich an, als sei das Herz hohl, ich habe so was noch nie gehört.« Dann sei ihre Frau abtransportiert worden.</p>



<p>Nun ist die Befragung auch für die beisitzenden Richter:innen, den Staatsanwalt und die Verteidigung geöffnet. Rechtsanwalt Hirschmüller fordert die Zeugin mit seinen insistierenden Fragen. Ein Beispiel aus dem Dialog zwischen Strafverteidiger und der Witwe: »Woran machen Sie fest, dass es viel Blut gewesen war?« Sie habe im Wasser große Koagel gesehen. Die 400 Liter Wasser im Geburtspool seien rot gewesen. Ihre Frau sei blass gewesen und habe nicht mehr stehen können, erläutert die Befragte. »Sie haben angegeben, dass Sie mehrfach einen Notarzt rufen wollten. Wann war das?« »Zwischen 6.45 und 6.47 Uhr, als meine Frau aus dem Pool gekommen war.« »Gingen Sie zu dem Zeitpunkt davon aus, dass es ein Notfall war?« »Ich ging davon aus, dass die Situation nicht gut war und zu Hause zu bleiben nicht mehr richtig war.« »Können Sie einen Notfall erkennen?« »Ja, ich kann einen Notfall erkennen.« »Lag ein Notfall vor?« »Das kann ich nicht mit Ja oder Nein beantworten. Im Rückblick – ja, es war ein Notfall. In der Situation habe ich es als ernste Situation eingeschätzt.« »Warum haben Sie keinen Notarzt gerufen?« »Die Frage stelle ich mir jeden Tag!« Hirschmüller hakt nach: »Sie haben darauf verzichtet, um einen Konflikt zu vermeiden? Ihre Frau war aus Ihrer Sicht in ernster Gefahr, aber um einen Konflikt zu vermeiden, haben Sie auf den Notruf verzichtet?« … »Ihre Frau war klar ansprechbar. Haben Sie ihr gesagt, sie ist in ernsthafter Gefahr?« »Nein, ich konnte es nicht sicher sagen. Ich hatte keine Beweise.« »Hatten Sie ein klares klinisches Bild oder waren Sie unschlüssig?« »Ich war unschlüssig.« »Trifft es zu, dass Sie sich über den Zustand unschlüssig waren?« »Ich war besorgt, dass sie in Gefahr rutscht. Ich habe den Notarzt zu spät gerufen. Damit muss ich leben – ein Leben lang.«</p>



<p>Als die Vernehmung zu Ende ist, wendet der Vorsitzende sich an die Angeklagte, ob sie zur Witwe etwas sagen möchte. Die Hebamme ergreift das Wort: »Ist es in Ordnung für dich, wenn ich dich anspreche und ist das okay, wenn ich weiter »Du« sage?« Als die Angesprochene nickt, fährt sie fort … »Es tut mir unendlich leid, alles was passiert ist! Es ist eine Tragödie, die wird dich und deine Kinder ein Leben lang begleiten. Und sie wird mich ein Leben lang begleiten. Ich kann meine Gefühle als Frau und Mutter genauso wenig in Worte fassen, wie es für dich sein mag. Ich sage das unabhängig von Schuld, es geht mir nicht um Schuld.« Sie drückt ausführlich ihre eigene Bestürzung und ihr Mitgefühl gegenüber der Ehefrau und ihren Kindern aus in sehr persönlichen Worten, von denen etliche Personen im Saal spürbar bewegt sind.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>»Die Klagebereitschaft hat zugenommen«</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-klagebereitschaft-hat-zugenommen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Aug 2023 12:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller und Armin Octavian Hirschmüller]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Gespräch mit den beiden Anwält:innen des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) wird deutlich, dass rechtliche Auseinandersetzungen, an denen Hebammen beteiligt sind, noch zunehmen könnten. Auf der einen Seiten stehen immer häufiger Eltern mit sehr genauen Vorstellungen, bei denen der schicksalhafte Verlauf einer Geburt keine Rolle mehr spielen darf. Auf der anderen Seite steht ein geburtshilfliches System<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-klagebereitschaft-hat-zugenommen/"><span class="screen-reader-text">"»Die Klagebereitschaft hat zugenommen«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Im Gespräch mit den beiden Anwält:innen des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) wird deutlich, dass rechtliche Auseinandersetzungen, an denen Hebammen beteiligt sind, noch zunehmen könnten. Auf der einen Seiten stehen immer häufiger Eltern mit sehr genauen Vorstellungen, bei denen der schicksalhafte Verlauf einer Geburt keine Rolle mehr spielen darf. Auf der anderen Seite steht ein geburtshilfliches System an der Grenze der Belastbarkeit. Wie können Hebammen sich absichern, wo können sie rechtliche Unterstützung bekommen?</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wohin können Eltern sich wenden, wenn sie mit der Behandlung unzufrieden sind – auch wenn kein Schadensfall eingetreten ist?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Wir erleben, dass unzufriedene Eltern sich entweder beim jeweiligen Hebammen-Landesverband beschweren oder beim Gesundheitsamt als Berufsaufsichtsbehörde.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie können Hebammen sich gegen unangemessene Beschwerden wehren?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Sie wenden sich an einen Anwalt, die DHV-Mitglieder wenden sich an uns. So etwas kommt häufiger vor.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Wenn Eltern sich an die Landesverbände wenden, die ja keinen Aufsichtsauftrag haben, ist das ein relativ stumpfes Schwert. Die Hebammen kommen zu uns, wenn sich die Aufsichtsbehörden bei ihnen melden. In der Regel gibt es eine Anhörung der Hebamme. Manche Behörden sind sehr »bürgerfreundlich«, da brauchen die Hebammen Hilfe, um sich angemessen zu wehren und zu Wort zu kommen.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Wir übernehmen das dann. Wir nehmen die Hebammen aus dem Fokus und korrespondieren mit der Berufsaufsicht …</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> … damit es keine rechtlichen Sanktionen für die Hebamme nach sich zieht.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie lauten beispielsweise Vorwürfe gegen Hebammen?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wir haben die klassischen Geschichten, dass die Eltern im Nachhinein monieren, ihr Kind sei beispielsweise nicht ordnungsgemäß überwacht worden oder Einzeltätigkeiten im Rahmen der Nachsorge seien nicht beachtet worden, sie hätten keine ordnungsgemäße Stillberatung erhalten. Dann der Datenschutz – die Verletzung der Schweigepflicht, weil die Hebammen teilweise aufgrund des Verdachts der Kindeswohlgefährdung oder dergleichen Meldung machen oder sich mit Ärzt:innen austauschen. In jedem Bundesland sagt die Berufsordnung, was Hebammen eigenverantwortlich ausführen dürfen. Wenn diese Beschwerden kommen, sagt die Behörde, aus unserer Sicht liegt ein Verstoß gegen die Berufsordnung vor. Beispielsweise bei unzureichender Aufklärung oder Nachsorgetätigkeit, wie einer mangelhaften Überwachung des Kindes oder der Mutter.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sind die Tätigkeitsabläufe so klar definiert, dass die Eltern dann konkret gegen die Hebamme vorgehen?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ja, die Eltern führen teilweise akribisch Protokoll.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Hat die Hebamme nicht eine Art Therapiefreiheit, wie man das bei Ärzt:innen nennt?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Hebammenbetreuung ist eine bedarfsgerechte Versorgung. Es gibt einen gewissen Standard im Rahmen der Nachsorge, der nicht unterschritten werden darf. Dann stellt sich im Rahmen des jeweiligen Individualbedarfs die Frage für die einzelne Hebamme, ob sie darüber hinausgehende Untersuchungen entweder selbst durchführen oder initiieren muss. Es steht und fällt letztlich mit der Beurteilung, ob die Wochenbettversorgung im Einzelfall dem Standard beziehungsweise dem wissenschaftlichen Stand entsprach – und das natürlich auch bedarfsgerecht. Das ist der Klassiker, was die Kinder betrifft: Einige Kinder schimmern etwas gelb – eine erfahrene Hebamme sagt, wenn das Kind sonst topfit ist, wenn es gut trinkt und gut ausscheidet, wir gucken uns das mal an, ich komme morgen wieder. Die nächste Hebamme sagt, gehen Sie lieber mal zum Kinderarzt und lassen Sie den Bilirubinwert untersuchen! (siehe auch Seite 42) Und eine andere Hebamme sagt, ich komme in drei Tagen wieder. Angenommen, das Kind muss dann in die Klinik, der Bilirubinwert steigt stark an, es geht alles gut. Aber die Eltern beschweren sich dann beim Gesundheitsamt und meinen, da seien die Kontrolle und das Vorgehen völlig unzureichend gewesen, die Hebamme habe das Kind dadurch in Gefahr gebracht.</p>



<p>Oder das Vorgehen bei einer Brustentzündung: Die Hebammen gucken sich das genau an, beraten zum Stillen oder wenden Quarkwickel an. Und dann kommt es doch zu einer pathologischen Entwicklung, zu einer Brustentzündung, gegebenenfalls auch mit Abszess­bildung. Dann kann es sein, dass eine Mutter hinterher sagt: Wie konnte die Hebamme denn bei mir in diesem Zustand nur Quark- und Retterspitz-Umschläge anwenden? Meine Brust war ja schon am Explodieren.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Also ist die Bereitschaft, sich zu beschweren …</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>… die ist gestiegen.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Die Schweigepflicht war schon immer ein hohes Gut. Damit muss man verantwortungsbewusst umgehen. Das ist einer der Kernvorwürfe der Eltern im Rahmen der Beschwerden an die Berufsaufsicht. Datenschutzverletzungen sind auch ein häufiges Thema.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Welche Vorwürfe gibt es da zum Beispiel?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Die Weitergabe von Daten an den Kinderarzt ist der Klassiker, die Weitergabe von Daten ans Jugendamt ist sowieso ein Dauerbrenner.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Die Hebamme darf ohne Einverständnis der Eltern nicht Rücksprache halten mit dem Kinderarzt, wenn ihr etwas seltsam vorkommt?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Nein. Es ist eine Frage des Einzelfalls.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Könnte sie das anonym besprechen, nach dem Motto: Ich habe hier einen Fall, da mache ich mir Sorgen?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Wenn die Hebamme sich Sorgen macht, kann sie natürlich nach § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz, des sogenannten Kinderschutzgesetztes, KKG, vorgehen. Da gibt es ein Stufenverfahren, in dem genau beschrieben wird, wann sie welche Daten weitergeben darf oder welche Schritte sie gehen muss, um Daten ans Jugendamt weiterzugeben. So kann sie sich auch anonymisiert Hilfe holen bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Bei Rücksprache mit dem Pädiater steht ihr die Herausgabe von Daten nur im Notfall zu. Ansonsten braucht sie eine Schweigepflichtentbindungserklärung der Eltern. Der kollegiale Austausch mit dem Pädiater oder der Pädiaterin ist rechtlich nicht vorgesehen.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Sich durch fachlichen Austausch mit dem Pädiater über das Vorgehen abzusichern, ist für die Hebamme natürlich wichtig. Das kann sie anonym machen – dann ist es keine Datenschutzverletzung und keine Verletzung des KKG. Im Gesetz zur Kooperation im Kinderschutz sind alle Leistungserbringer:innen aufgefordert, eine Kindeswohlgefährdung zu melden, beziehungsweise erst einmal in Stufen vorzugehen. Das sind aber nicht die Klassiker, die zu rechtlichen Problemen führen. Sondern das sind eher Fälle, wo die Hebamme sagt, suchen Sie bitte einen Arzt oder die Klinik auf, das ist sehr wichtig. Die Eltern sagen das auch zu. Dann versucht die Hebamme am nächsten Tag, die Eltern anzurufen, ob sie beim Arzt waren – und was er gesagt hätte. Sie erreicht die Eltern aber nicht und wird unruhig. Und dann ruft sie beim Kinderarzt an und fragt, ich habe die Familie Xy vor zwei Tagen zu Ihnen geschickt, war sie da? Da wird es kritisch, das geht so einfach nicht. Wenn die Eltern nicht beim Arzt waren, dann folgt daraus möglicherweise für die Hebamme und auch für den Kinderarzt eine Kindeswohlgefährdung. Dann geht es ans Jugendamt und es werden möglicherweise Daten preisgegeben. Im Nachhinein wird dann auch geprüft, war diese Datenweitergabe unter diesen Voraussetzungen ohne Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht korrekt? Gerade dann, wenn das Jugendamt einschreitet.</p>



<p>Dazu hatte ich ein Strafverfahren – das war aber wirklich ein absoluter Ausnahmefall. Da hatte eine Hebamme tatsächlich mit dem Jugendamt aufgrund der Kindeswohlgefährdung korrespondiert und gesagt, aus ihrer Sicht müsse das Kind aus der Familie rausgenommen werden. Da lief es schon nicht mehr nach dem Motto, wir schauen mal anonym, sondern es stand eine konkrete Kindeswohlgefährdung im Raum. Das Jugendamt ist aktiv geworden und hat das Kind tatsächlich in Obhut genommen. Die Eltern haben daraufhin Strafanzeige erstattet gegen alle Beteiligten des Jugendamtes, insbesondere auch gegen die Hebamme wegen der Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger. Das Verfahren wurde dann für die Hebamme zu ihren Gunsten beendet.</p>



<p>Aber an der Stelle wird deutlich, in welchen Konstellationen man sich aufhält und wie sensibel dieser Bereich ist. Man muss gut aufpassen und sorgfältig entscheiden, ob man Daten weitergibt. Und man muss sich immer fragen, unter welchen Voraussetzungen darf ich die Daten in erlaubter Weise weitergeben – ohne die Entbindung von der Schweigepflicht? Und wann muss ich mich regelhaft auf die Schweigepflichtsentbindung zurückziehen und sie erst mal einholen? Das gilt für alle Beteiligten, sowohl für den Arzt oder die Ärztin als auch für die Hebamme oder für klinisches Personal. Solche Beschwerden landen bei den Berufsaufsichtsbehörden – bei den Gesundheitsämtern bisher und neuerdings auch bei den Landesdatenschutzaufsichtsbehörden. Da werden dann auch entsprechende Auskünfte bei der Hebamme eingeholt nach der Datenschutzgrundverordnung, der DSGVO.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Welche Konsequenzen drohen einer Hebamme schlimmstenfalls?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Eine Geldstrafe, Ordnungsgelder.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Kein Berufsverbot?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Nein, aber mit einem Verstoß gegen den Datenschutz kann automatisch auch eine Schweigepflichtsverletzung einhergehen. Dann sind wir im strafrechtlich relevanten Bereich und überdies wieder bei der Berufsaufsicht.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Haben Sie Fälle erlebt, dass eine Hebamme dann mit ernsthaften Sanktionen belegt wurde?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Aufgrund einer Verschwiegenheits­verletzung? Nein, das gab es bei uns noch nie. In den Fällen, wenn ich die Hebammen verteidigt hatte, sind sie entweder freigesprochen oder die Verfahren eingestellt worden. Auch beim Datenschutz gibt es bis jetzt noch keine rechts­kräftigen Entscheidungen. Die Fälle haben wir bisher alle gut geregelt und abgewendet, da gab es keine Konsequenzen. Wir müssen nur schauen, was kommt jetzt Neues auf die Hebammen zu?</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Die Eltern sind sensibler geworden, was den Datenschutz angeht. Was auch sehr zugenommen hat, sind die negativen Bewertungen auf Internetplattformen und in den sozialen Medien.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie kann sich eine Hebamme dagegen wehren – auch gegen falsche Behauptungen? Manchmal gehen sie in Richtung Verleumdung.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Das kommt auf den Fall an: Man kann sich direkt bei Google melden, sie haben eigene Richtlinien. Dabei habe ich gute Erfahrung gemacht: Wenn die Hebamme sagt, das war nicht so, und das belegen kann, löschen sie den Eintrag sofort. Dann muss man schauen, ob der strafrechtliche Bereich tangiert ist – also ob es sich um eine Beleidigung handelt oder eine Verleumdung. Das ist schwieriger, da sind die Hebammen teilweise sehr aufgebracht. In der Regel ist es am zielführendsten, die negative Bewertung einfach löschen und das auf sich beruhen zu lassen, wenn bestimmte Grenzen nicht überschritten wurden. Da ist das, was rechtlich möglich ist, aber manchmal leider weit entfernt von dem, was eine Hebamme gerne hätte, die sich persönlich angegriffen fühlt.</p>



<p>In der Regel machen wir gute Erfahrungen, wenn tatsächlich böswillige Vorwürfe erhoben wurden. Wenn die Frau unzufrieden mit der Betreuung ist, ist es ihr gutes Recht, das zu schreiben. Wenn sie nicht lügt, dann ist das nun mal so! Es ist natürlich manchmal schwer zu ertragen, wenn jemand die Betreuungsqualität anders wahrgenommen hat als man selbst. Die Hebamme kann natürlich immer eine Gegendarstellung schreiben, wenn sie eine andere Sicht auf die Dinge hat.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Solche Bewertungen bleiben stehen. Manchmal sind die verrücktesten Behauptungen Jahre später noch im Netz zu finden.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wenn das erlaubte Maß überschritten ist, empfehlen wir den Hebammen, sich anwaltlich zur Wehr zu setzen und sich mit einem entsprechenden Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch an die Frau zu wenden, damit solche Einträge aus dem Internet entfernt werden.</p>



<p>Eine persönliche Meinungs­äußerung ist nicht angreifbar. Man muss sich diese Bewertung im Einzelnen genau anschauen, denn oftmals ist sie doch eine Schmähkritik oder hat beleidigenden Charakter, oder es werden unwahre Tatsachen behauptet. An der Stelle kann ich dann eingreifen, das ist mein Einfallstor, um dagegen vorzugehen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Darüber müssen sich die Eintragenden im Klaren sein.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Sie haben einen großen Überblick, was unseren Berufsstand betrifft.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ja. Wir arbeiten jetzt im zwölften Jahr für den DHV und für die Hebammen. Wir können nicht alles machen, oftmals sind wir nur der Wegweiser für die einzelne Hebamme.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Was können Sie nicht übernehmen?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Theoretisch könnten wir natürlich alles machen. Aber unser Rechtsgebiet ist das Strafrecht und das Medizinrecht. Mietrechtliche, sozialrechtliche oder arbeitsrechtliche Angelegenheiten sind nicht unser Spezialgebiet – wobei wir das auch im Einzelfall machen. Bei vielen rechtlichen Fragen sind wir Wegweiser und können eine Ersteinschätzung geben. Es ist auch Teil unserer Beratung, zu sagen: »Wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Fachanwalt oder die Fachanwältin, der oder die zu diesem Rechtsgebiet eine höhere Expertise aufweist«.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Haben Sie nur mit Hebammen zu tun?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Nein, auch mit anderer Mandantschaft.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Aber die juristischen Probleme von Hebammen sind ein klarer Schwerpunkt von uns. Ich sehe bei der nachfolgenden Generation, den Studierenden, dass sie rechtlich sehr umfassend informiert sind. Sie denken auch kaufmännischer. Man kann als Hebamme heute nicht mehr sagen, ich hole Kinder auf die Welt und alles andere interessiert mich nicht.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Ja, das Selbstverständnis war früher anders.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Einige, oftmals jüngere Hebammen, kommen zu mir: Hier ist meine Homepage, gucken Sie mal drüber? Man merkt dann, dass man sich im Vorfeld mit diesem Thema ausgiebig auseinandergesetzt hat. Während andere sich mit solchen Dingen nicht gerne beschäftigen. Die junge Generation wächst da schon mehr hinein. Wenn man freiberuflich tätig ist, muss man sich aus anderen Professionen Hilfe holen. Man kann ja nicht in allem gut sein. Ich würde mir wünschen, dass die Hebammen nicht nur aus ihrem Herzen heraus, sondern mehr mit dem Kopf handeln und sich absichern. Denn die Eltern sind heutzutage anders und alles schlägt größere Wellen durch die sozialen Medien.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Die Sorge vor juristischen Konse­quenzen und das eigene Absicherungsbedürfnis sickern heute überall in die Arbeit ein, auch in medizinische und geburtshilfliche Entscheidungen.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Es gab in den USA eine Untersuchung, dass wenn sich ein Arzt entschuldigt, dies wohl die Rate um 30 % senkt, verklagt zu werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass ein solcher Umgang in einigen Fällen tatsächlich zielführender wäre. Aber man kann es eben nicht mit Sicherheit vorhersagen. Daher muss man rein rechtlich immer raten, lieber nichts zu sagen. Und deshalb machen das die Ärzt:innen im Krankenhaus nach meiner Erfahrung auch nicht, weil der Haftpflicht­versicherer ihnen sicherlich rät, sich bloß nicht zu positionieren. Vielleicht würde ein anderer Umgang mit Fehlern die Klagebereitschaft wieder eingrenzen. Hier in Deutschland ist es haftungsrechtlich schwierig, weil man insbesondere das Problem haben könnte, dass einem eine Entschuldigung dann in einem Strafprozess eventuell auf die Füße fällt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Kann man seine Empathie in einer tragisch ausgegangenen Situation nicht anders formulieren?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Ja, man kann sagen: Mir tut es um den Ausgang leid. Aber zur Sache äußern sollte man sich nicht. Deswegen ist es gut, wenn die Hebamme sich nach so einem Fall schnell telefonisch bei uns meldet, um zu wissen, was sie machen kann, wenn zum Beispiel die Kripo Fragen hat.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Was sollte die Hebamme grundsätzlich wissen, bevor ein Schaden eingetreten ist? Betroffene machen sonst vielleicht Fehler, wenn sie im Schock etwas Unbedachtes sagen.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> DHV-Mitglieder erhalten einen klaren Leitfaden: Was tue ich nach einem schlimmen Vorfall? Wo melde ich mich zuerst für eine vorsorgliche Schadensmeldung? Rufe ich den Verband an? Rufe ich gleich in der Kanzlei an, wenn ich DHV-Mitglied bin? Was mache ich mit meiner Dokumentation? Wir erklären den Hebammen, die anrufen, alles Notwendige. Wenn sie direkt beim Verband anrufen, geben die beratenden Hebammen ihnen genau diese Vorgehensweisen an die Hand. Sie sind nicht alleingelassen, wenn ein solcher Fall eintritt und sie sich melden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Manche Hebamme leidet darunter, wenn sie für die Frauen zur Gegnerin wird. Oft fordert auch die Versicherung, dass sie keinen Kontakt mehr mit der Frau haben darf, obwohl sie vielleicht mehrere Geburten miteinander erlebt haben. Die Frauen und die Hebammen werden gegeneinander aufgebracht.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Ich muss ehrlich sagen, auch wir beraten so. Angenommen, eine Frau will eine bestimmte Maßnahme partout nicht – beispielsweise die Hebamme möchte den Rettungswagen rufen, weil ihr beim Geburtsverlauf etwas nicht gefällt. Die Hebammen fragen mich auf Fortbildungen: Wenn die Frau nicht will, was mache ich dann? Dann sage ich: Sie rufen den Rettungswagen! Auch um aus der Haftung zu kommen. Denn die Frau, die entschieden sagt, bloß keinen Rettungswagen, ist später die erste, die sagt, hätte ich gewusst, dass mein Kind sterben kann, wäre ich natürlich einverstanden gewesen.</p>



<p>Das Klima wechselt leider schnell von Seiten der Frauen, nicht von Seiten der Hebammen. Das muss man wissen. Für ein Vertrauensverhältnis ist es schwierig, im Hinterkopf zu haben, dass es sich schnell in Feindseligkeit wandeln kann. Deswegen ist es die richtige Beratung nach einem Schadensfall, möglichst wenig Kontakt zu haben oder in der Nachsorge nicht darüber sprechen. Das ist ein Balanceakt, im rechtlichen Interesse der Hebamme ist es aber nicht anders möglich. Aber darunter leiden die Hebammen, denn sie sind oft auch Frauenrechtlerinnen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Nicht immer sind es die Frauen, die gegen die Hebammen vorgehen, sondern ihre Krankenversicherung möchte den Prozess anstrengen, weil sie bestimmte Leistungen nicht bezahlen und sie an die Haftpflichtversicherung weitergeben wollen.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Das ist unser System. Die Tendenz ist nun einmal so, dass die Versicherungen den Hut aufhaben. Sie nehmen dann die Position ein: Wir zahlen, deshalb mischen wir jetzt mit.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Die Hebammen sind rechtlich angreifbarer geworden.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Das ist der Gegenpol zur berufspolitisch gewollten Entwicklung. Die Hebammen sollen in der ersten Reihe stehen und damit auch eine ganz eigene Verantwortung wahrnehmen. Je mehr Verantwortung übernommen wird, umso mehr steht man im Fokus und desto angreifbarer ist man.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sie auch?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ja, sicher. Wir stehen dafür, wie wir Dinge bewerten, die wir teilweise erstmalig bewerten. Dafür müssen wir uns verantworten. Nicht jedem wird unsere Auffassung gefallen – dann werden wir angegriffen. Je mehr ich in den Vordergrund komme, desto eher bekomme ich möglicherweise Gegenwind. Auch damit müssen die Hebammen umgehen können.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Dass Eltern eine Entschädigung bekommen, wenn wirklich ein Kunstfehler passiert ist, das ist etwas Positives. Manchmal hat man heute allerdings den Eindruck, dass die Krankenversicherungen über diese Prozesse ihre Kosten auf die Haftpflichtversicherungen abwälzen wollen.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Die Klagebereitschaft hat insgesamt zugenommen. Wenn ein Kind gestorben ist, bringt es kein Geld der Welt zurück.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Wenn ihr Kind gestorben ist, geht es den Eltern in der Regel nicht ums Geld. Sie fordern aus ihrer Sicht Gerechtigkeit und benötigen eine verantwortliche Person für den erlittenen Verlust. Ganz allgemein habe ich das Gefühl, dass ein größerer Anteil der Gesellschaft immer weniger akzeptieren will, dass es auch schicksalhafte Verläufe gibt, die wir nicht im Griff haben. Die Tendenz, dass man eine Person oder mehrere unbedingt schuldhaft an den Pranger stellen will, hat sich verstärkt. Wir können immer schwerer akzeptieren, dass es Bereiche im Leben gibt, die wir als Mensch trotz unseres technischen Fortschritts nicht kontrollieren können, vielleicht auch niemals kontrollieren werden oder sollen. Etwas als schicksalhaft hinzunehmen, ist offenbar immer schwerer zu ertragen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Umgekehrt gibt ja auch so etwas wie ein Versprechen – alles ist machbar. Das geht von Mediziner:innen, vielleicht auch von Hebammen aus – eine Art Überheblichkeit oder fehlende Demut.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Das ist ein gutes Stichwort, Demut. Mangelnde Demut. Ich habe manchmal den Eindruck, dass die Ärzteschaft oder andere im medizinischen Bereich tätige Personen sich anmaßen, über den Menschen und seine persönlichen Interessen hinweg zu entscheiden, koste es, was es wolle – beispielsweise die unbedingte Lebenserhaltung, unabhängig davon, was der jeweilige Mensch oder die Eltern eines Neugeborenen tatsächlich wünschen.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Was bei alten Menschen sich teilweise als schwierig darstellt, ist auch bei Neu­geborenen manchmal schwer durchzusetzen. Wir hatten einen Fall, in dem die Eltern gesagt hatten, sie wollten nach der Geburt ihres viel zu früh geborenen Kindes keine lebenserhaltenden Maßnahmen, weil klar war, es würde immer schwer geschädigt bleiben. Das Kind kommt auf die Welt und die Ärzte lassen ihm Maximalversorgung zukommen – entgegen der Entscheidung der Eltern. Was soll man da machen? Jetzt ist das Kind ein Pflegefall und lebt. Jetzt streitet man, ob man die Maschinen abstellt.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Die Auseinandersetzung mit dem Leben und dem Tod ist pervertiert geworden. Es darf kein Mensch mehr sterben. So ist es aber nicht vorgesehen. Manchmal drängt sich der Eindruck auf, dass man seitens der Ärzteschaft und der Gutachter:innen dem Schicksal oder dem tragischen Zusammentreffen verschiedener Umstände gar keinen Raum mehr lässt oder lassen will. Man muss einen Schuldigen finden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Das Gesundheitswesen selbst ist nicht so perfekt, wie man von Einzelnen in einem Gerichtsverfahren erwartet, wie sie hätten handeln müssen.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller</strong>: … und wie die Eltern auch immer denken: Wir gehen in eine Klinik der Maximalversorgung, hier passiert mir nichts. Es muss die perfekte Geburt sein – selbstbestimmt am besten. Und dann geht etwas schief. Die Bilder im Kopf stimmen mit der Realität nicht überein. Die unterbesetzten Kreißsäle, der Personalmangel oder die überarbeiteten Hebammen. Eigentlich steigt die Fehleranfälligkeit aktuell. Man merkt es noch nicht, weil die Hebammen alles geben, um Missstände auszugleichen, aber wenn irgendwann etwas passieren sollte, wäre es kein Wunder bei dem Druck.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wenn ich mich als Hebamme um sieben Kreißende gleichzeitig kümmern muss, ist es nur eine Frage der Zeit, bis etwas passiert. Das führt natürlich zu einer gewissen Defensivhaltung, weil alle Angst vor Haftung und Schaden haben. Aber darunter leidet die Versorgungsqualität. Man hat die juristischen Risiken im Hinterkopf.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Der Personalmangel ist noch nie so schlimm gewesen. Wobei es auch tatsächlich Kliniken gibt, die ausreichend und zufriedenes Personal haben.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Viele Kreißsäle haben sich in ihrem Anspruch einer humanen Geburtshilfe positiv verändert. Man hat aber eine falsche Vorstellung, wie die Arbeitsrealität durch den Fachkräftemangel heute zuweilen aussehen kann.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Die Hebammen sind permanent gestresst. Dennoch muss man sich auf jede Frau einstellen, die berechtigterweise den Anspruch hat, dass sie jetzt hier die wichtigste Person ist. Die Rahmenumstände lassen doch dieses persönliche Eingehen auf die Frau gar nicht mehr zu. Man kann die Diskussion wieder aufleben lassen: Was hat eine physiologische Geburt im Krankenhaus zu suchen? Eigentlich gar nichts, das ist für krankhafte oder regelwidrige pathologische Zustände vorgesehen. Vielleicht kann sich eine Struktur etablieren, wo eine physiologische Geburt bedarfsgerecht stattfinden kann – außerklinisch oder klinisch oder eine Mischung. Natürlich mit der Hilfestellung sämtlicher Akteure im Fall der Fälle.</p>



<p><strong>Vielen Dank Ihnen beiden für das ausführliche Gespräch und Ihre Sicht als Jurist:innen auf den Hebammenberuf.</strong></p>



<p><strong>Die Interviewten</strong><br>Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller und Armin-Octavian Hirschmüller arbeiten als Rechtsanwält:innen in gemeinsamer Kanzlei in Hannover. Seit 2012 sind sie die juristische Vertretung des Deutschen Hebammenverbands, beraten Hebammen im Rahmen der Rechtsstelle des DHV und vertreten sie im Rahmen von juristischen Auseinandersetzungen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>»Begegnung, Bildung, Bündnisse«</title>
		<link>https://viktoria11.de/begegnung-bildung-buendnisse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 22 Jul 2023 12:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Hebammenhilfe ist ein Menschenrecht Der Deutsche Hebammenkongress fand in diesem Jahr nach der Corona-Pandemie zum ersten Mal seit vier Jahren wieder in Präsenz statt: vom 15. bis 17. Mai im Berliner Estrel Congress Center unter dem Motto »Begegnung, Bildung, Bündnisse – wir alle in Berlin!« Fast 3.300 Hebammen waren in die Bundeshauptstadt gekommen, weit mehr<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/begegnung-bildung-buendnisse/"><span class="screen-reader-text">"»Begegnung, Bildung, Bündnisse«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<h2 class="wp-block-heading">Hebammenhilfe ist ein Menschenrecht</h2>



<p>Der Deutsche Hebammenkongress fand in diesem Jahr nach der Corona-Pandemie zum ersten Mal seit vier Jahren wieder in Präsenz statt: vom 15. bis 17. Mai im Berliner Estrel Congress Center unter dem Motto »Begegnung, Bildung, Bündnisse – wir alle in Berlin!« Fast 3.300 Hebammen waren in die Bundeshauptstadt gekommen, weit mehr als die Veranstalter:innen vom Deutschen Hebammenverband (DHV) zu hoffen gewagt hatten, wie <strong>Ulrike von Haldenwang</strong> betonte. Sie war als Leitung mit ihrem Team für die Kongressorganisation verantwortlich.</p>



<p>Erstmals habe ein Beirat aus acht Kolleg:innen das Programm mitbestimmt und praxisnahe Perspektiven aus unterschiedlichen Bereichen der Hebammenarbeit eingebracht. »Es war ein richtiger Schatz, mit ihnen zusammenzuarbeiten«, schwärmte von Haldenwang im persönlichen Gespräch. Sie seien per Losverfahren aus etwa 40 Bewerber:innen ausgewählt worden und hätten die inhaltliche Ausrichtung mitbestimmt. 100 Veranstaltungen mit etwa 200 Referent:innen trugen zum Programm bei, mit Podiumsdiskussionen, Seminaren und Workshops oder interaktiven Veranstaltungen. Das neue Format »Thementisch« – ein Thema, eine Referentin, eine Stunde – sei sehr gut angekommen. Ein Highlight war auch die große Hebammenparty, wo Kolleginnen ausgelassen feierten und tanzten.</p>



<p>Das Veranstaltungszentrum habe bereits 2019 fest angemietet werden müssen, schilderte von Haldenwang. Als sich die Pandemie, Krieg in Europa und die Inflation als Herausforderungen entwickelten, habe man gebangt und mit allenfalls 2.000 Teilnehmer:innen gerechnet. Deswegen seien manche Seminarräume zu klein gewesen, wofür es Kritik gehagelt habe. Man habe sich um schnelle Lösungen bemüht. Auch in das künftige Fortbildungsangebot des DHV würden diese Angebote einfließen, an den nicht alle Interessierten hatten teilnehmen können. Bei den Aussteller:innen seien die ökonomischen Herausforderungen besonders stark zu spüren gewesen: Kleine Firmen, die früher zehn Quadratmeter gebucht hätten, seien diesmal mit der Hälfte ausgekommen, was sich spürbar aufs Gesamtbudget des Kongresses ausgewirkt habe.</p>



<p>Künftig solle der Deutsche Hebammenkongress des DHV alle zwei Jahre stattfinden, so Haldenwang, statt wie bisher alle drei Jahre: Abwechselnd ein kleinerer hybrider Kongress an wechselnden Veranstaltungsorten, der für etwa 1.000 Präsenz-Teilnehmer:innen vorgesehen ist, und ein großer Kongress in Präsenz in Berlin. Der nächste Deutsche Hebammenkongress werde vom 5. bis 7. Mai 2025 in Münster stattfinden. Mit Berlin als Veranstaltungsort alle vier Jahre richte der DHV den Fokus auf seine berufspolitische Arbeit.</p>



<p>Als Gastgeberin führte die Präsidentin des DHV, <strong>Ulrike Geppert-Orthofer</strong>, durch die Eröffnungsveranstaltung. Der achtköpfige LGBTIQ-A-capella-Chor »Kleine Berliner Chorversuchung« sorgte für die musikalische Untermalung und erhielt begeisterten Beifall. Zwei Grußworte aus der Bundesregierung würdigten die Bedeutung der Hebammenarbeit: Mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Familienministerin Lisa Paus (Die Grünen), die auch Schirmherrin war, unterstützten beide Ministerien den Kongress. Die niederländische Hebamme Franka Cadée sprach ein weiteres Grußwort für den Internationalen Hebammenverband (ICM). Als Weltpräsidentin leitet sie den ICM seit 2017. Die international hochengagierte Kollegin nahm am ganzen Kongress teil und kam bei mehreren Veranstaltungen zu Wort.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Beziehungen machen glücklich und gesund</h2>



<p>In ihrem Festvortrag »Glücklich im Anthropozän? Herausforderungen und Chancen für Hebammen heute« reflektierte <strong>Prof. Dr. Beate Schücking</strong> von der Universität Leipzig, wie sehr das Zeitalter menschengemachter Veränderungen der Erde durch Klimawandel und Folgephänomene unsere Welt und damit die Hebammenarbeit bereits prägten. Die aktuellen politischen Weichenstellungen durch Gesetzesänderungen müssten die hebammengeleitete Geburtshilfe stärken. »Frauen brauchen Hebammen« sei seinerzeit eine wichtige Parole des DHV gewesen. »Heute hieße es wohl eher: Frauen und alle, die schwanger werden?«, fragte Schücking. Mit Formulierungen wie »Menschen mit Uterus, people who get pregnant« fühle sie sich unbehaglich, sie wolle Frauen auch weiterhin explizit benannt wissen, positionierte sie sich selbst als Feministin. Dennoch – gerade in Gesundheitsberufen komme man nur mit Offenheit für unsere bunte Welt und ihre unterschiedlichen Menschen weiter. Die vorurteilsfreie Begleitung aller müsse die Basis professionellen Handelns sein, in der Praxis wie im Studium.</p>



<p>Schücking stellte auch den Wert der Bindung heraus: Sie sei die Basis für gute Beziehungen im ganzen Leben. Die seit mehr als 75 Jahren laufende Harvard-Happiness-Studie zeige: Für unsere Gesundheit und unser Glück seien Beziehungen bei weitem wichtiger als Erfolg oder Wohlstand.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Geburtshilfe da anbieten, wo Familien leben</h2>



<p>In ihrer kämpferischen Eröffnungsrede erläuterte Ulrike Geppert-Orthofer die berufspolitischen Meilensteine, um die der DHV in den vergangenen Monaten erfolgreich gerungen habe und weiterhin ringe: Als einziger Berufsverband vertrete der DHV mit gut 22.000 Mitgliedern die Interessen aller Hebammen – angestellter und freiberuflicher Kolleg:innen, werdender Hebammen, Kolleginnen im Rentenalter, Praktiker:innen, Forscher:innen, Lehrender und Berufspolitiker:innen. Beispielsweise habe die Richterin bei der Gerichtsverhandlung zum Hebammenhilfevertrag vor wenigen Monaten betont, die Interessenvielfalt der Hebammen sei innerhalb des DHV gegeben. Diese gelte es vor der Einflussnahme Dritter zu schützen, aber auch vor einer Ungleichgewichtung einzelner Tätigkeitsbereiche der Hebammen. Nur so könne man sicherstellen, dass die Interessen der kleinen Berufsgruppe nicht gegeneinander ausgespielt würden.</p>



<p>Aktuell gehe es um die Krankenhausstrukturreform: Nicht mehr alles solle überall vorgehalten werden, gleichzeitig müsse überall eine gute Grundversorgung sichergestellt werden. Es brauche einen Kulturwandel, wie wir die Geburt betrachten, forderte Geppert-Orthofer: »Geburtshilfe muss da angeboten werden, wo Familien leben. Immer weiter zu zentralisieren, immer mehr Stationen unkoordiniert zu schließen und immer weitere Fahrzeiten in Kauf zu nehmen – das ist der falsche Weg.« Die Hebammen-geleitete Geburt müsse als verbindliche Säule der Grundversorgung etabliert werden, klinisch und außerklinisch, einschließlich der Hausgeburten und Geburten in Geburtshäusern. »Unser Ziel ist, die Facharzt- und Notfallversorgung für die Frauen und Kinder frei zu halten, die sie wirklich brauchen, oder die sie aktiv wünschen, und gleichzeitig gesunde Frauen vor zu frühen und zu vielen Eingriffen zu schützen.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Belastende juristische Risiken</h2>



<p>Mit einem Programmpunkt in eigener Sache, begann der Kongress für mich selbst: An die 1.000 Hebammen waren zur Vorführung meines neuen Dokumentarfilms »Gretas Geburt« gekommen, der wenige Tage zuvor Premiere gehabt hatte. In einer persönlichen Langzeitbeobachtung über zehn Jahre hatte ich, <strong>Katja Baumgarten</strong>, von 2012 bis 2014 den Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund gegen eine Ärztin und Hebamme beobachtet, die wegen Totschlags schuldig gesprochen und zu Haftstrafe, Berufsverboten und Schadensersatzzahlungen verurteilt worden war. Ein kleines Mädchen war aus Steißlage zur Welt gekommen und kurz darauf gestorben. Der Film zeigt auch die Jahre nach dem Urteil, die Zeit im Gefängnis bis nach der Entlassung aus der Haft (siehe DHZ 5/2023).</p>



<p>Ich war auf eine kontroverse Diskussion eingestellt gewesen. Stattdessen meldeten sich vorwiegend Kolleginnen mit nachdenklichen und empathischen Kommentaren zu Wort. Häufig erzählten sie von ihren eigenen Ängsten vor juristischen Risiken – sowohl bei der Arbeit in der freien Praxis als auch im Kreißsaal. Auch an den folgenden beiden Kongresstagen wurde ich oft angesprochen: Beispielsweise hörte ich von zwei ähnlich gelagerten Fällen, wo ebenfalls Kinder leblos geboren worden seien, ohne dass sie zu reanimieren gewesen waren – obwohl sie im Krankenhaus zur Welt gekommen und sofort durch ein neonatologisches Team erfolgreich intubiert worden waren. Das eine Kind war aus Schädellage, das andere aus Beckenendlage geboren. Beide waren gestorben, zu einem juristischen Nachspiel sei es nicht gekommen.</p>



<p>Das hochaktuelle Veranstaltungsprogramm kann in seiner Fülle hier nicht wiedergegeben werden. Beim Podium »Klimakrise als medizinischer Notfall – Implikationen für das Hebammenwesen« diskutierten <strong>Ricarda Lang</strong> (Bündnis90/die Grünen), <strong>Ulrike Geppert-Orthofer</strong>, <strong>Franziska Dresen</strong>, Dr<strong>. Sabine Baunach</strong> und <strong>Maike Voss</strong>, die zunächst in ihrem Impulsvortrag »Die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und Gesundheit rund um die Geburt« erläuterte. In der Session »Identitäten und Hebammenarbeit«, ging es um »Hebammenarbeit und Sexarbeit«, »Erfahrungen von Migrantinnen bei der Informationssuche in der Zeit um die Geburt« und um die »Versorgung geflüchteter Mütter rund um Schwangerschaft und Geburt«. In der Podiumsveranstaltung zur Internationalen Hebammenarbeit »Role of the midwife in disaster and emergency prepardness« (Die Rolle der Hebamme bei der Notfallversorgung und im Katastrophenschutz) hielt ICM-Präsidentin <strong>Dr. Franka Cadée</strong> den Impulsvortrag: »Hebammenhilfe in humanitären Einsätzen ist kein Luxus, sondern ein grundlegendes Menschenrecht.« Die rumänische Hebamme <strong>Melania Tudose</strong> erhielt für ihre Präsentation »Romanian midwives act for the Ukrainian women and children fleeing the war« standing Ovations.</p>



<p></p>
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			</item>
		<item>
		<title>»Die Frau hat die Datenhoheit«</title>
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		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 22 Jul 2023 12:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Beirätin für den Freiberuflichenbereich im Deutschen Hebammenverband kümmert sich seit etwa fünf Jahren um die fortschreitende Digitalisierung: Sie berichtet von den Verhandlungen zur elektronischen Patientenakte, von der Umsetzung der Telematikinfrastruktur und den Diskussionen zum Datenschutz. Was verlangt die Digitalisierung von den Hebammen und was kostet sie? Wie können Hebammen, Frauen und Familien davon profitieren?<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-frau-hat-die-datenhoheit/"><span class="screen-reader-text">"»Die Frau hat die Datenhoheit«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><em>Die Beirätin für den Freiberuflichenbereich im Deutschen Hebammenverband kümmert sich seit etwa fünf Jahren um die fortschreitende Digitalisierung: Sie berichtet von den Verhandlungen zur elektronischen Patientenakte, von der Umsetzung der Telematikinfrastruktur und den Diskussionen zum Datenschutz. Was verlangt die Digitalisierung von den Hebammen und was kostet sie? Wie können Hebammen, Frauen und Familien davon profitieren?</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Viele freiberufliche Hebammen haben sich mit der Arbeit am Computer lange schwergetan. Wie hat sich das entwickelt?</strong></p>



<p><strong>Ursula Jahn-Zöhrens: </strong>Durch die Coronazeit haben alle Hebammen eine Lernkurve entwickelt, die wir uns nie hätten vorstellen können. Kolleginnen haben gute Erfahrungen mit virtuellen Kursen gemacht. Wir wissen durch eine Studie der Hochschule für Gesundheit in Bochum, dass 50 % der Versicherten diese digitalen Angebote positiv sehen. Aber 50 % wünschen sich ausdrücklich, den Kontakt in Präsenz zu haben. 88 % geben an, digitale Angebote sollten ergänzend zur Verfügung stehen, sie könnten den persönlichen Kontakt nie ersetzen.</p>



<p><strong>Sind die älteren Kolleginnen noch etwas zurückhaltender?</strong></p>



<p>Durch Corona hat sich das egalisiert. Die Hebammen, die voll in der Arbeit stehen – etwa von Mitte 30 bis Anfang 60 – haben diesen Arbeitsbereich selbstver­ständlich aufgenommen. Im ersten Schritt ist es vielleicht eine Verschärfung, bis ich die Dinge gelernt habe und weiß, welche Technik für mich passt und bis ich meine Ausrüstung angepasst habe. Unterm Strich muss der Benefit größer sein als die Belastung.</p>



<p>Was wir auch sehen müssen: Wir verlangen, dass die Hebammenhilfe im Gesundheitswesen einen festen Platz hat, und wollen deren Professionalisierung. Wir haben den Anspruch, dass wir die physiologischen Vorgänge rund ums Kinderkriegen selbstständig begleiten. Dann dürfen wir uns nicht davor verschließen, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens auch in unserer Arbeit Einzug hält. Das bedeutet, wir müssen mitgestalten, uns einmischen und wir müssen erreichen, dass die Vorteile für die Hebammen dann auch verwirklicht werden, zum Beispiel durch die elektronische Versichertenbestätigung und lückenlosen Zugang zu Befunden.</p>



<p><strong>Wie wird die Digitalisierung konkret umgesetzt?</strong></p>



<p>Die Gematik, die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (siehe Kasten), ist für die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen zuständig. Sie wurde 2005 gegründet, um die elektronische Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenkassen, die eGK – das teuerste Gesundheitsprojekt weltweit – und die elektronische Patientenakte, ePA, einzuführen. Bis heute gibt es bei beiden Probleme. Für die Etablierung der Telematikinfrastruktur mussten jetzt die »Fälle« der Hebammenarbeit in diese Technik überführt werden: Für die Programmierung werden Fall­beschrei­bungen gebraucht, die zu erarbeiten sehr anspruchsvoll war. Die Informatiker:innen der Gematik waren sprachlos über die Vielfältigkeit des Hebammenberufs und dankbar, dass die Fachfrauen vom DHV ihnen all diese Fallbeschreibungen geliefert haben.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><strong>Vorgestellt</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Gematik</h2>



<p>Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik) wurde im Januar 2005 von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet. Sie ist die Nationale Agentur für Digitale Medizin und trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.</p>



<p>Mit der Definition und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die Gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt. Sie kooperiert international mit »National Digital Health Agencies« anderer Länder.</p>



<p>Die Gesellschafter der Gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).</p>



<p>Das Gesundheitsministerium hält aktuell 51 % der Geschäftsanteile. Der GKV-Spitzenverband, der 22,05 % hält, finanziert die Arbeit der Gematik zu 100 % mit einem Betrag in Höhe von 1 Euro je Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Verband der Privaten Krankenversicherung ist mit 2,45 % an der Gematik beteiligt. Die restlichen 24,5 % der Geschäftsanteile verteilen sich auf die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer.</p>



<p>Gründung, Existenz und Zweck der Gematik basieren auf gesetzlichen Grundlagen, die in § 291 b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) verankert sind. Dort werden auch die Aufgaben beschrieben, die von der Gematik zu erfüllen sind, im Wesentlichen sind das technische Spezifikation der erforderlichen Datenformate, Dienste und Komponenten für die Telematikinfrastruktur zu entwickeln, Test und Zulassung der Dienste und Komponenten sowie Betrieb eines Teils der Telematikinfrastruktur. Die Gematik schätzte die Gesamtkosten des Projekts auf 14 Milliarden Euro.</p>



<p>Quelle: www.gematik.de, Wikipedia</p>



<h2 class="wp-block-heading">mio42</h2>



<p>Das Unternehmen mio42 GmbH mit Sitz in Berlin entwickelt in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die sogenannten »Medizinischen Informationsobjekte«, MIOs. Damit können medizinische Daten standardisiert dokumentiert werden – beispielsweise in einer elektronischen Patientenakte.</p>



<p>MIOs können als kleine digitale Informationsbausteine verstanden werden, die universell verwendbar und kombinierbar sind. Sie sollen digitale Antworten auf Probleme in der Kommunikation des Gesundheitswesens sein.</p>



<p>Die »42« im Namen des Unternehmens ist ein Zitat aus der Kult-Romanreihe »Per Anhalter durch die Galaxis« des britischen Schriftstellers Douglas Adams, deren erster Teil Ende der 1970er Jahre erschienen ist. Die Zahl steht symbolisch für die »Antwort auf alles, das Leben, das Universum und den ganzen Rest«.</p>



<p>Quelle: www.mio42.de</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><strong>Welche Herausforderungen gibt es?</strong></p>



<p>Ich erhoffe mir durch die Digitalisierung einen Hierarchieabbau im deutschen Gesundheitswesen. Das wird nicht von allen so gesehen. Rund um Lese- und Schreibrechte in der ePA mussten wir lange Diskussionen führen, bis eine Lösung gefunden war.</p>



<p>Ich erinnere mich auch an eine Diskussion mit mio42 zum ärztlichen Entlassungsbrief. mio42 ist eine Tochtergesellschaft der kassenärztlichen Bundesvereinigung (siehe Kasten). Dort schreiben Mediziner:innen und Informatiker:innen die Programme für die Telematikinfrastruktur. Als es um den ärztlichen Entlassungsbrief ging, habe ich an allen Stellen immer wieder drauf hingewiesen: Die Pflege braucht den Überleitungsbericht und die Hebammen brauchen den Geburtsbericht. In der virtuellen Sitzung zur Umsetzung des ärztlichen Entlassungsbriefs mit rund 80 Teilnehmer:innen verschiedenster Couleur habe ich angeregt, bei der Programmierung für den Arztbrief möge man doch die Entlassungsbriefe für die Hebammen gleich mitdenken. Von der ärztlichen Seite kam daraufhin, es ginge nicht, dass alle huckepack auf den Arztbrief aufspringen. Das sei jetzt zunächst ein ärztlicher Bericht, die anderen Leistungserbringer sollten erst einmal warten.</p>



<p>Ein dickes Brett wird da gebohrt: Als ich 2017 an einer Tagung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen teilnahm, ging es drunter und drüber mit verschiedenen Systemen und Schnittstellen, die häufig nicht kompatibel waren. Es geht um einen bedeutenden Markt – auch Machtfragen spielen eine Rolle.</p>



<p>Ich habe das Thema Digitalisierung im März 2018 bei meinem Amtsantritt als Beirätin für den Freiberuflichenbereich von Susanne Steppat übernommen, der damaligen Beirätin für den Angestelltenbereich. Da war abzusehen, dass die ePA die freiberuflichen Hebammen mehr betrifft. Damals habe ich die alten Protokolle gesichtet: Bis etwa 2013 hatten die Ärzteverbände, die als Gesellschafter in der Gematik sitzen, die anderen Leistungserbringer überhaupt nicht im Blick. Sie wollten das quasi in ihrem Kreis klären. Ein starker Entwicklungsschub, dass auch die anderen Gesundheitsberufe in die Telematikinfrastruktur einbezogen wurden, kam erst 2019 mit dem für uns ärgerlichen Terminservice- und Versorgungsgesetz, dem TSVG, wo uns ja dann unsere Hebammen-Suchliste vom GKV-Spitzenverband verordnet wurde. Für Hebammen ist die Anbindung an die TI noch freiwillig. Damals gab es noch Unklarheiten zum Beispiel zur Refinanzierung der damit verbundenen Kosten oder auch zu den Schreib- und Leserechten in der ePA binden Arbeitszeit.</p>



<p><strong>Wie ist die Gematik organisiert?</strong></p>



<p>In der Gesellschafterversammlung sitzen Vertreter:innen des GKV Spitzenverbands und verschiedener Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekerverbände und Kammern, ansonsten sind keine weiteren Gesundheitsberufe vertreten. Im Beirat der Gematik hat allerdings auch die Vertretung der Pflege einen Sitz und einen weiteren hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände. Darin sind fünf Mitgliedsverbände vereint aus den Berufen der Sprachtherapie und Logopädie, der Podologie, Ernährungstherapie, Ergotherapie und der Physiotherapie. Auch wir Hebammen hatten angefragt, aber keinen Sitz bekommen. Damit haben wir uns arrangiert.</p>



<p>Wir nutzen unsere guten Kontakte mit den anderen Berufsgruppen und können im Beirat unseren Bedarf anmelden. In der Struktur der Gematik sind die Abläufe bei den Hebammen und beispielsweise bei den Physiotherapeut:innen nicht gravierend unterschiedlich. Und wir finden bei der Gematik Gehör.</p>



<p>Beim Bundesministerium für Gesundheit, dem BMG, werden wir in der dafür zuständigen Abteilung deutlich mehr gehört als in anderen Fachabteilungen des Ministeriums. Wir waren auch in die Arbeitsgruppen zur Digitalisierungsstrategie eingebunden, den das BMG vor drei Monaten veröffentlicht hat. Wir hatten dort vehement kritisiert, dass die technische Ausstattung mobil noch nicht zur Verfügung stand, sondern nur die stationären TI-Konnektoren, was bedeutet, dass Zugang zur ePA nur in den Räumen der Hebamme oder des Geburtshauses möglich ist. Wir brauchen aber die mobile Anbindung, weil wir mehrheitlich aufsuchend unterwegs sind.</p>



<p><strong>Was wird sich für die Hebammen finanziell ändern?</strong></p>



<p>Die Refinanzierung der Hardware und Software für die Telematikinfrastruktur ist gesetzlich geregelt. Die ursprüngliche Kostenerstattung hat bislang zwei Komponenten: einmal ein großes Paket der Erstausstattung, das eins zu eins bezahlt wird. Hebammen erhalten einmalig etwa 4.100 bis 4.400 Euro für den Konnektor, der als zentrale Komponente die sichere Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur gewährleistet, das Kartenlesegerät, die Software und den elektronischen Heilberufsausweis. Dieses Paket hatte die KBV, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, mit dem GKV-SV ausgehandelt. Alle anderen Leistungserbringer:innen müssen nach demselben System bezahlt werden. Das Laptop oder Tablet, das die Hebammen ebenfalls benötigen, müssen sie selbst anschaffen. Als zweite Komponente erhalten Hebammen außerdem monatliche Abschläge für Betriebskosten, etwa 260 bis 270 Euro: für die Fortführung des Systems, beispielsweise für Software-Updates, die elektronische Institutionskarte oder für Schulungen.</p>



<p>Diese Regelung möchte das BMG ändern. Das große Paket der Einmalzahlung soll verschwinden und dafür sollen die monatlichen Abschläge angepasst werden. Zu der Laufzeit der Karten gibt es unterschiedliche Angaben, die Software bleibt zwei bis drei Jahre aktuell, bevor ein Update ansteht. Die durchschnittlichen Kosten könnten auf den monatlichen Betrag umgelegt werden, den man für Neuanschaffungen auf die hohe Kante legen muss. Die erste Anschaffung müsste man dann vorstrecken.</p>



<p><strong>Warum soll die Refinanzierung geändert werden?</strong></p>



<p>Das Ministerium argumentiert, so wie die Finanzierung zunächst gedacht gewesen sei, greife die Industrie zu viel Profit ab. Es gebe keinen Anreiz für Wettbewerb, die Preise seien überteuert. Das BMG hat die Änderung im vergangenen Dezember in einem Gesetz formuliert. Darin hat es der KBV aufgetragen, mit dem GKV-SV eine neue Vereinbarung zu treffen. Künftig soll alles über monatliche Abschläge finanziert werden.</p>



<p>Eine Hebamme, die sich an die Telematikinfrastruktur, die TI anschließt, muss dann für die Kosten in Vorleistung gehen. Die dann tatsächlich aufgerufenen Preise kennen wir nicht. Denn unsere Finanzierung hängt gesetzlich verpflichtend an der Finanzierung der Ärzt:innen. Die Umsetzung ist inzwischen gescheitert, denn die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-SV konnten sich nicht einigen. Das BMG muss nun bis zum 30. Juni in einer Verordnung festlegen, wie diese Finanzierung künftig aussehen wird.</p>



<p><strong>Können die Hebammen darauf Einfluss nehmen?</strong></p>



<p>Für den DHV habe ich schon im März dem BMG die Situation der Hebammen geschildert und unsere Bedenken formuliert: Bei den Ärzt:innen ist die Anschaffung der Erstausstattung abgeschlossen, wozu sie seit 2019 verpflichtet sind. Wir Hebammen befinden uns bislang in einem frei­willigen Bereich. Nach Wunsch des BMG sollen alle Akteur:innen im Gesundheitswesen bis 2026 verpflichtend an die TI angebunden sein. Manche Berufsgruppen verfügen nicht über große Geldmittel. Deshalb sollte eine Übergangsmöglichkeit geschaffen werden. Da muss man sich einmischen, einbringen und Koalitionen schmieden. Ich hatte jetzt gerade mit den Physiotherapeut:innen und der Pflege Gespräche dazu. Zusammen mit anderen Leistungserbringer:innen haben wir Ende Mai nochmal einen Brief an des BMG gerichtet und darin gefordert, dass für uns die Refinanzierung zum Anschluss an die TI anders bewertet wird als im ärztlichen Bereich.</p>



<p><strong>Was verändert sich durch die Digitalisierung gegenüber der Zeit, als viele Kolleginnen ihre Rechnungen noch selbst geschrieben haben?</strong></p>



<p>Nur 2 bis 3 % der Hebammen schreiben heute ihre Rechnungen noch mit der Hand. Zunehmend organisieren Kolleginnen auch ihren Arbeitsalltag digital: beispielsweise mit Kalendern oder über die Hebammen-App »ammely«. Wir sind verpflichtet, unsere telemedizinischen Beratungen und Online-Kurse – also die Beratungen per Video – mit einem besonderen datengeschützten Programm durchzuführen. Die Liste der Anbieter für diese Tools ist auf der Homepage des GKV-SV zu finden und wird dort regelmäßig aktualisiert. Dank der Übergangsvereinbarung zur Videobetreuung ist die Bezahlung dieser Leistungen geregelt bis der neue Hebammenhilfevertrag in Kraft tritt und dann die Videobetreuung in das Regelwerk aufgenommen ist. Die Telematik­infra­struktur bedeutet, dass es ein geschütztes Datennetz gibt, in dem in der Hoheit der Versicherten ihre medizinischen Befunde in einer elektronische Patientenakte, der ePA, hinterlegt sind.</p>



<p><strong>Was ist das Trägermedium dieser elektronischen Patientenakte?</strong></p>



<p>Es ist die Kombination aus der elektronischen Gesundheitskarte der Krankenkasse, der eGK mit dem Chip, in dem die Daten der Nutzerin gespeichert sind, und einer App auf ihrem Tablet oder Smartphone, um sie zu lesen.</p>



<p><strong>Die betreute Frau muss ein Smart­phone besitzen?</strong></p>



<p>Sie braucht als Trägermedium ein so genanntes Frontend. Das kann ein Smartphone, ein Tablet, es kann auch ein PC zu Hause oder ein Laptop sein. Wenn die Versicherte es wünscht, müssen Leistungserbringer:innen verpflichtend ihre Daten in diese ePA einpflegen – die Verpflichtung geht von der Versicherten aus.</p>



<p><strong>Die Datenhoheit liegt also bei den Versicherten beziehungsweise Patient:innen?</strong></p>



<p>Ja, es gibt aktuell eine Rangelei mit den Ärzt:innen, die auf dem Standpunkt stehen: »Was in die ePA rein und raus kommt, müssen wir bestimmen.« Das könne die Versicherte nicht allein entscheiden. Fakt ist, die Versicherte hat erstens das Anrecht, eine elektronische Patientenakte zu nutzen, und zweitens, die Hebamme muss dann alles, was sie an Befunden erhebt, in diese ePA eingeben – und zwar in die vorgeschriebenen Programme. Das entspricht dem, was wir heute als Mutterpass aus Papier kennen. Er wird eins zu eins in die ePA übernommen. Die Dinge, die wir heute mit dem Kugelschreiber eintragen, würden wir dann in die ePA eintippen, nicht mehr und nicht weniger.</p>



<p><strong>Was heißt das für freiberufliche Hebammen konkret?</strong></p>



<p>Als Hebamme muss ich mich über kurz oder lang darauf einstellen, dass die betreute Frau diesen Wunsch an mich heranträgt. Die Schwangere sagt beispielsweise: »Mein Mutterpass ist übrigens in meiner ePA enthalten und ich möchte, dass Sie sie bedienen.« Die Hebamme kann dann antworten: »Es tut es mir leid, Sie müssen sich eine andere Kollegin suchen, ich nutze diese Technik nicht.« Oder sie sagt: »Selbstverständlich, wir verbinden uns.«</p>



<p>Die Finanzierung des Mutterpasses wird für denjenigen aufgerufen, der ihn anlegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu festgestellt, dass nur eine Art der Führung bezahlt wird – entweder der Papier-Mutterpass oder der elektronische Mutterpass. Wir haben das kritisiert, weil aktuell weder Hebammen noch Rettungsdienste oder Krankenhäuser flächendeckend den eMutterpass lesen können. Dies ist ein eklatantes Risiko für die Schwangere.</p>



<p>Der Mutterpass sollte ursprünglich vorrangig in die ePA eingebunden werden. Mittlerweile ist er nachrangig, weil seine Programmierung so kompliziert ist. Wir haben also bis heute noch nie eine Schwangere mit einem elektronischen Mutterpass getroffen, weil er noch nicht programmiert ist. Die Hürden werden wohl bis 2024 genommen sein. Deswegen sollten Hebammen sich jetzt schon damit beschäftigen.</p>



<p><strong>Die Frau hat also die Datenhoheit und das Gerät, das ihr den Zugang zu ihrer elektronischen Patientenakte ermöglicht. Wo trägt die Hebamme ihre Befunde dann ein?</strong></p>



<p>Als Hebamme benötige ich folgende Komponenten: Um mich in die Telematikinfrastruktur einzuwählen, brauche ich einen elektronischen Heilberufsausweis, der etwa 500 Euro kostet, eine Instituts-Kennkarte, die etwa 470 Euro kostet, ich brauche einen Konnektor, der auch in einem Rechenzentrum stehen kann – und ich brauche ein mobiles Kartenlesegerät, wo die elektronische Gesundheitskarte der Versicherten und meine Karte gleichzeitig gelesen werden. Damit öffnet sich für mich die Tür in die elektronische Patientenakte dieser Versicherten.</p>



<p><strong>Mein Laptop oder Tablet wird also mit dem Kartenlesegerät verbunden, in das die beiden Karten eingeschoben sind, und dann sehe ich den Mutterpass?</strong></p>



<p>Ja, dann kann die Hebamme auch ihre Befunde eingeben. Heute kann sie Befunde oder Berichte in der ePA als PDF hochladen. Diese Technik wird vielleicht bald überholt sein. Auch die Labore sind zum Beispiel in das System eingebunden. Künftig kann es sein, dass der Laborbericht, wenn die Hebamme eine Antikörper- oder Hb-Kontrolle veranlasst hat, über andere Wege in die ePA eingegeben wird. Vieles ist noch im Fluss.</p>



<p><strong>Lohnt sich die ganze Anschaffung und Umstellung für Kolleginnen, die nur wenig arbeiten?</strong></p>



<p>Der Abschlag wird für alle Hebammen gleich sein – es spielt keine Rolle, ob ich zwei Frauen oder 20 Frauen im Monat betreue. Und noch wissen wir nicht, ob die Refinanzierung kostendeckend sein wird. Die Kollegin mit dem traditionellen Konzept arbeitet so viel, dass sie damit gut zurechtkommt. Alle anderen werden sich in Gruppen zusammentun. Dann braucht nicht jede Hebamme alles anzuschaffen, beispielsweise wenn sie bei einer Arbeitgeber-Hebamme angestellt ist, die als Institution die Infrastruktur bereitstellt.</p>



<p><strong>Wie aufwendig ist es, bis eine Hebamme sattelfest mit dem neuen System umgehen kann?</strong></p>



<p>Zur mobilen Anbindung gibt es ein Software-Lernprogramm. Vom Aufwand her ist die Änderung gut zu bewerkstelligen. Auch Dienstleister werden Hebammen unterstützen, so wie jetzt beim Abrechnungssystem auch. Sie werden sicher am Anfang viel helfen und dann wird man sich freischwimmen. Diese Entwicklung wird natürlich auch etwas anderes auslösen: Einige Kolleginnen sagen, das ist mir alles zu viel. Wenn das kommt, gehe ich raus aus dem Beruf oder in Rente. So wie damals, als das Qualitätsmanagement für Hebammen verpflichtend eingeführt wurde. Der DHV bietet monatlich eine offene Sprechstunde zu dem ganzen Projekt an, um die Kolleginnen gut zu informieren.</p>



<p><strong>Es wurde diskutiert, ob gewisse Befunde nur für bestimmte Gesundheitsanbieter lesbar sein sollten. Wie ist das aktuell vorgesehen?</strong></p>



<p>Wir erwarten in Kürze einen Gesetzentwurf vom BMG, der zwei Punkte regelt. Erstens soll die Zustimmung zur ePA eine Opt-out Regel werden: Jede Versicherte erhält eine ePA und muss aktiv widersprechen, wenn sie keine will. Bis vor kurzem sollte Opt-in gelten, die Versicherte beantragt aktiv ihre ePA. Es könnte eine heiße Diskussion dazu geben, ähnlich wie beim Organspendeausweis.</p>



<p>Zweitens soll die Versicherte Bereiche sperren können: Es geht beispielsweise meinen Zahnarzt nichts an, wenn ich einen Schwangerschaftsabbruch hatte. Es gab beim Thema Datenhoheit Ärzt:innen, die die Einschränkungen kritisiert haben. Ich denke, wenn ich mit einer Schwangeren ihre Anamnese erhebe, weiß ich auch nur das, was sie mir sagen möchte. Dieses Recht muss in der ePA erhalten bleiben.</p>



<p>Der DHV vertritt klar die Meinung, die Hoheit liegt bei der Besitzerin der ePA. Das gilt auch für den Mutterpass. Er gehört der Schwangeren. Ich habe Frauen immer ermutigt, ihre Beobachtungen auch selbst mit Datum in den Mutterpass einzutragen, wann sie ihr Kind zum ersten Mal gespürt haben oder wann sie Kreislaufprobleme hatten.</p>



<p>Auf der anderen Seite gibt es die Meinung, in den Mutterpass dürften nur die Ärzt:innen etwas eintragen. Die Versicherte zu stärken, du hast diese ePA und sie ist in deiner Hoheit, das unterstützt der Hebammenverband massiv. In jeder Stellungnahme wird benannt, dass die höchsten Rechte der Versicherten zu achten sind. Der Datenschutz ist in unserem Fokus. Missbrauch kann dennoch nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden.</p>



<p><strong>Es gibt immer wieder Datenlecks, wo Hacker sich Zugang zu geschützten Systemen verschaffen.</strong></p>



<p>Ja, tiefste Kriminalität kann man nicht aufhalten. Der Chaos Computer Club – der als Sicherheitsexperte durchaus akzeptiert ist – versucht regelmäßig, die Telematik zu hacken. Dessen Mitglieder waren es auch, die sich einmal einen Arztausweis an eine Supermarkt-Fleischtheke in Berlin haben liefern lassen. Solche Überprüfungen von Dritten, die technisch sehr versiert sind und der Gematik entsprechenden Druck machen, zeigen, dass dieses System grundsätzlich schon ziemlich gut ist. Datenschützer sind dennoch auch besorgt, dass doch mehr Daten an Dritte herausgegeben werden, was Rückschlüsse auf die betroffenen Menschen erlauben könnte. Gesundheitsdaten gelten als höchstes Gut.</p>



<p><strong>Ich habe von Ärzt:innen auch schon die Auffassung gehört, je ernster Patient:innen von Erkrankungen betroffen seien, desto weniger spiele Datenschutz eine Rolle, als sei das ein Luxusproblem. Anscheinend ist das eine Machtfrage: Wer so krank ist, dass er von Mediziner:innen abhängig ist, verliert zunehmend diese persönlichen Rechte.</strong></p>



<p>Ein Beispiel, das Gesundheitsminister Karl Lauterbach anführt, ist das israelische System. In Israel gibt es die ePA schon lange, dort gibt es an Gesundheitsdaten nichts, was man nicht weiß – natürlich anonymisiert beziehungsweise pseudonymisiert. Zu Zeiten von Corona hatten die Israelis die schnellsten Auswertungsergebnisse zur Verfügung. Man kann hoffen, dass durch die Auswertung der Daten gesundheitliche Erkenntnisse ans Licht kommen. Von Betroffenen seltener Erkrankungen wird die wissenschaftliche Auswertung der ePA eher gewünscht.</p>



<p><strong>Worin besteht letztlich der Benefit der ePA für die Gesundheit der Betroffenen?</strong></p>



<p>Erstens stehen allen Personen dieselben Informationen zur Verfügung und vielleicht wird auch die eine oder andere Querverbindung schneller erkannt. Die Künstliche Intelligenz, die KI, wird beim digitalen System oft mitdiskutiert: Können Algorithmen bei der Auswertung der ePA zur Diagnostik beitragen? Ich kann mir das vorstellen, aber der Einsatz von KI kann auch problematisch sein. Dort eine Balance herzustellen, ist die größte Herausforderung.</p>



<p><strong>Gibt es für die einzelne Nutzerin noch die Transparenz und die Wahl, was für sie nützlich ist und was nicht?</strong></p>



<p>Für mich ist es ein Indikator, ob und inwieweit diese Diskussion Opt-out oder Opt-in in der Gesellschaft eine Welle schlägt. Von Berufsverband aus werden wir die Entwicklung kritisch begleiten, wir werden die Probleme benennen.</p>



<p>Ich würde jede meiner Kolleginnen, die mit der digitalen Akte konfrontiert ist, bitten, dass sie das aufklärend und sensibel behandelt. Ich verlange das von allen, die in diesem System beteiligt sind. Niemand sollte hier unkritisch etwas eintragen oder übernehmen. Beim Datenschutz gilt, dass nur das digital hinterlegt wird, was zwingend erforderlich ist. In die ePA wird ja nicht meine persönliche Dokumentation aufgenommen, sondern es werden Fakten aufgenommen. Das, was ich mit der Schwangeren bespreche über ihre Befindlichkeiten oder ihre psychische Situation, wird nicht in der ePA stehen, sondern das ist Bestandteil meiner Hebammendokumentation. In der ePA werden wichtige Daten vom Geburtsbericht stehen, vielleicht anders als wir es von der Perinatal­erhebung kennen. Nur messbare Befunde oder standardisierte Berichte können in der ePA hinterlegt werden. Wenn die Versicherte zum Beispiel ein Konsil beim Psychologen hatte oder stationär in einer Klinik aufgenommen wurde. Individuelle Einschätzungen und Beobachtungen bleiben in der Dokumentation der Hebamme.</p>



<p><strong>Haben Nutzer:innen durch ihre Bildung oder die ökonomischen Ressourcen nicht sehr unterschiedliche Bedingungen, ihre Hoheit bei der ePA wahrzunehmen?</strong></p>



<p>Ein Vorteil der ePA ist – und den Anspruch muss man haben – dass das Softwareprogramm die Sprache regelt. Das erleben wir auch jetzt schon bei der Videoberatung von Menschen mit Sprachbarrieren. Andererseits ist die Aufklärung bislang mangelhaft. Das betrifft sowohl das Gesundheitswesen als auch alle anderen Bereiche, die wir digitalisieren.</p>



<p>Die Revolution, die uns heute ins Haus steht, erscheint mir noch gigantischer als die industrielle Revolution im 18. und 19. Jahrhundert. Von dieser Warte aus betrachtet, ist es ein kleines Rädchen, das der DHV dreht. Wir hoffen, dass es uns immer gelingen wird, uns Gehör zu verschaffen: Wenn du weißt, das Boot fährt den Fluss hinab, ist es besser, du stehst mit am Ruder und schaust ihm nicht hinterher. Von den Techniker:innen erhalten wir viel Wertschätzung und werden geduldig in die technischen Zusammenhänge eingeführt. Sie lassen die Leistungserbringer nicht im Regen stehen. Sie wissen natürlich auch, wenn sie uns nicht mit ins Boot holen, haben sie nachher umso mehr Ärger mit der Umsetzung.</p>



<p><strong>Was denken Sie, wie sieht das System in zehn Jahren aus?</strong></p>



<p>In zehn Jahren werden selbstverständlich jeder Versicherten und jeder Hebamme auf einem geeigneten Gerät alle Informationen zur Verfügung stehen – vom Onlinebanking über die Gesundheitsakte bis hin zu lebenswichtigen Notfalldaten. Davon gehe ich aus.</p>



<p><strong>Vielen Dank, liebe Ursula Jahn-Zöhrens für diesen spannenden Blick in die nähere Zukunft!</strong></p>



<p><strong>Die Interviewte<br></strong>Ursula Jahn-Zöhrens ist seit weit über dreißig Jahren freiberufliche Hebamme mit und ohne Geburtshilfe. Seit 1993 ist sie in verschiedenen Funktionen für den Deutschen Hebammenverband (DHV) und die Hebammengemeinschaftshilfe (HGH) tätig. Seit 2018 ist sie Beirätin für den Freiberuflichenbereich im Präsidium des DHV. Als Autorin von Büchern und Artikeln ist sie Verfechterin einer eigenverantwortlichen Hebammenarbeit.</p>
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		<title>Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt …</title>
		<link>https://viktoria11.de/wenn-die-staatsanwaltschaft-ermittelt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Jun 2023 12:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller und Armin Octavian Hirschmüller]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Im ersten Teil des Gesprächs ging es um die unterschiedlichen Bereiche ihrer Arbeit für den Deutschen Hebammenverband und um ihre anwaltliche Hilfe für Hebammen bei juristischen Auseinandersetzungen. Während Ann-Kathrin Hirschmüller sich vor allem auf Verwaltungsrecht spezialisiert hat und auch für die juristische Umsetzung der Akademisierung zuständig ist, hat sich Armin Octavian Hirschmüller besonders auf das<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/wenn-die-staatsanwaltschaft-ermittelt/"><span class="screen-reader-text">"Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt …"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Im ersten Teil des Gesprächs ging es um die unterschiedlichen Bereiche ihrer Arbeit für den Deutschen Hebammenverband und um ihre anwaltliche Hilfe für Hebammen bei juristischen Auseinandersetzungen. Während Ann-Kathrin Hirschmüller sich vor allem auf Verwaltungsrecht spezialisiert hat und auch für die juristische Umsetzung der Akademisierung zuständig ist, hat sich Armin Octavian Hirschmüller besonders auf das Strafrecht spezialisiert.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Der juristische Druck scheint für Hebammen auf allen Ebenen immer größer zu werden – kein Vergleich zu meinen ersten Berufsjahren, Anfang der 1980er Jahre. Das rechtliche Risiko ist auf einem ganz anderen Niveau angelangt.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Ja – und zwar insgesamt, auch was den Datenschutz angeht oder Schweigepflichtverletzungen. Hebammen haben heute mehr mit rechtlichen Themen zu tun als noch vor elf Jahren, zu Beginn unserer Arbeit als Rechtsanwälte für den DHV. Die Sensibilität der Bevölkerung – in unserem Fall der Eltern – und die Klagebereitschaft haben zugenommen.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Wobei sich in der Regel die berufsrechtlichen Sanktionen automatisch bei solchen Strafangelegenheiten anschließen. Durch das neue Hebammengesetz kann die Behörde das Ruhen der Berufserlaubnis anordnen bis beispielsweise ein Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: So war es vorher nicht?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Nein. Vorher hätte eine Behörde im Rahmen der Gefahrenabwehr vorsorglich entscheiden können, die Berufserlaubnis zu widerrufen – gegebenenfalls mit sofortiger Wirkung – wenn nach ihrer Einschätzung von einer Hebamme eine Gefahr für die Volksgesundheit ausging, ohne auf die rechtskräftige Entscheidung im Strafverfahren zu warten. Das habe ich allerdings bisher noch nicht erlebt, sondern die Behörden haben abgewartet – zumindest was in der ersten Instanz entschieden wurde. Manchmal warteten sie auch bis zur Rechtskraft des Urteils, dann schloss sich das Berufsrechtliche an.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie ist der berufsrechtliche Ablauf heute?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Die Staatsanwaltschaft hat bestimmte Meldepflichten. Die Behörden werden über ein Ermittlungsverfahren informiert oder wenn es zu einer Anklage kommt, bei der eine Hebamme wegen berufsrelevanter Vorwürfe vor Gericht steht.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, greift eine Norm, in der die Informationspflichten der Staatsanwaltschaft gegenüber den Berufszulassungsbehörden geregelt sind: In Niedersachsen ist es das Landessozialamt, in Hessen und in Bayern sind die Regierungspräsidien zuständig, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen – je nachdem, welche Behörde die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt hat. Das ist in den Ländern unterschiedlich. Die Behörde wird in der Meldung darüber informiert, dass die Hebamme Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren ist und wird dann über den jeweiligen Sachstand in Kenntnis gesetzt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie verhält sich eine Hebamme, wenn etwas Schlimmes oder Trauriges – wenn ein Schadensfall passiert ist?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Unab­hängig davon, ob das im klinischen oder im außerklinischen Bereich geschehen ist, melden sich DHV-Mitglieder oder auch andere Hebammen in der akuten Situation in der Regel zu allererst bei uns: »Letzte Nacht ist ein Kind bei der Geburt verstorben.« Melden sie sich in der Geschäftsstelle des DHV, werden sie auch zur weiteren Klärung an uns verwiesen. Wir geben ihnen einen ersten Wegweiser mit: Wie können sie sich verhalten? Was können sie zu Hause vorbereiten? Womit müssen sie als nächstes rechnen?</p>



<p>Zunächst muss der ärztliche Dienst, der den Tod feststellt, darüber entscheiden, was er im Totenschein einträgt. Es gibt drei Möglichkeiten: »natürliche Todesursache«, »nicht natürliche Todesursache« und »ungeklärte Todesursache«. Alle Fälle, die nicht eine »natürliche Todesursache« betreffen, finden automatisch den Weg zur Staatsanwaltschaft beziehungsweise zur Kriminalpolizei. Dort wird ein allgemeines Todesermittlungsverfahren eingeleitet. In der Regel wird der Leichnam des Kindes zunächst sichergestellt, obduziert und ein rechtsmedizinisches Gutachten erstellt. In diesen Gutachten wird in der Regel empfohlen, ein fachspezifisches gynäkologisch-geburtshilfliches Gutachten einzuholen.</p>



<p>Möglicherweise kommen noch histologische oder toxikologische Gutachten in Betracht. Das geschieht im Rahmen eines allgemeinen Todesermittlungsverfahrens, wo es noch keinen konkreten Anfangsverdacht gegenüber einer Hebamme und noch kein Ermittlungsverfahren gegen sie gibt. Sie hat in diesem Zeitraum noch Zeugenstatus und hat keine unmittelbare Möglichkeit auf dieses Verfahren einzuwirken. Nach Auswertung aller Gutachten, die von der Staatsanwaltschaft eingeholt werden, entscheidet diese, was weiter passiert. Entweder schließt sie das Todesermittlungsverfahren, weil nach den bisherigen Erkenntnissen nichts dafürspricht, dass eine dritte Person den Tod schuldhaft verursacht oder mitverursacht hat. Das Verfahren wird eingestellt. Oder es werden Ermittlungsverfahren gegen Personen eingeleitet, wenn etwas auf mögliches Fremdverschulden konkreter Beteiligter hindeutet: Es gibt eine Einleitungsverfügung. Die Hebammen erfahren davon erst dann, wenn die Kriminalpolizei sich bei ihnen meldet, entweder telefonisch, manchmal durch einen persönlichen Besuch oder schriftlich. Man eröffnet ihnen: »Sie sind Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren unter Hinweis auf den Tatvorwurf. Wir würden Sie gerne dazu vernehmen.«</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Das kann ja sehr viel später sein – was ist üblich?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Ja, das ist unterschiedlich. Es können ein Jahr oder anderthalb Jahre dazwischen liegen. Es kann auch zügig gehen – sogar innerhalb weniger Wochen, wenn die Gutachten eindeutig sind und ein Ermittlungsverfahren direkt eingeleitet wird. Ab da weiß die Hebamme, ich bin jetzt Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren. Für diesen Fall hat sie vorher mit uns telefoniert: Wie sie sich dann zu verhalten hat und an wen sie sich wenden kann.</p>



<p>In der Regel meldet sich die betroffene Hebamme dann bei mir, ich bestelle mich als Verteidiger gegenüber der Kripo oder gegenüber der Staatsanwaltschaft direkt. Ich teile mit, dass sich die Hebamme zur Sache nicht einlassen wird und beantrage Akten­einsicht. In der Ermittlungsakte informiere ich mich über den Stand der Dinge. Ein Verteidiger kann dann im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegebenenfalls angezeigte Anträge stellen und auf das Verfahren einwirken, beispielsweise die Staatsanwaltschaft darauf hinweisen, ob weitere Gutachten einzuholen sind. Wenn die Staatsanwaltschaft spezifische Fachgutachten von Geburtshelfern eingeholt hat, arbeite ich mit namhaften Chefärzten zusammen, die für uns Privatgutachten erstellen und sich mit den Ergebnissen der Staatsanwaltschaft auseinandersetzen. Ich brauche dann medizinischen Input, den ich als Verteidiger im Rahmen des Verfahrens verarbeiten kann. Dann wird auf das Verfahren entsprechend Einfluss genommen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Also manchmal relativ spät. Zurück zu dem verstorbenen Kind: Bei der Obduktion kann der Untersuchende nur die Hinweise finden, nach denen er sucht oder die offensichtlich sind. Das Kind könnte eine seltene Vorschädigung haben, die schwer zu erkennen ist.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Man würde unterstellen, dass sie während der Obduktion ermittelt wurde.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Falls bestimmte Untersuchungen nicht durchgeführt wurden, weil sie wieder vergessen oder nicht für nötig gehalten wurden?</strong></p>



<p>Armin Octavian Hirschmüller: Ich sehe aufgrund des ausführlichen Obduktionsberichtes, was untersucht wurde, welche Organe entnommen wurden, welche Feststellungen getroffen wurden. Diese Gutachten bekommen auch meine Gutachter. Bei Auffälligkeiten, wenn etwas vergessen wurde, kann ich darauf hinweisen. Im Zweifel, wenn die Staatsanwaltschaft nicht sauber ermittelt hat, wirken diese Versäumnisse letztlich zugunsten der Beschuldigten.</p>



<p>In der Hauptverhandlung kann die Verteidigung im Rahmen der Beweisaufnahme noch etwaige Beweisanträge stellen. Dann entscheidet die Kammer, ob sie diesen Beweisanträgen folgt oder sie zurückweist. So etwas macht die Verteidigung nicht selten, um die Revisionsinstanz vorzubereiten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Überprüft der BGH in der Revision nicht nur die formalen Fehler eines Prozessablaufs?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ja, der BGH ist keine weitere Tatsacheninstanz, sondern eine reine Revisionsinstanz und prüft, ob Rechtsfehler vorliegen. Hat die Kammer im Rahmen der Beweiserhebung prozessuale Fehler gemacht? Hat sie Beweise fehlerhaft gewürdigt? Zum Beispiel diese Punkte überprüft der BGH.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Also geht es um die formelle Richtigkeit.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Es geht beim BGH darum, ob ein Urteil rechtsverletzend ist und gegen etwaige prozessuale Vorgaben verstoßen hat.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Der BGH gibt auf seiner Internetseite an, dass er nur 5 % der Urteile aus Strafverfahren, für die eine Revision beantragt wird, überhaupt zur Überprüfung zulässt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Urteil zurückgewiesen wird, ist also eher gering.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Wenn nicht allzu viel zurückgegeben wird, ist das nicht unbedingt ein schlechtes Zeichen. Der BGH ist ja nicht irgendwer. Ich fände es schlimmer, wenn regelmäßig etwas zurückgegeben würde, dann könnte man sich auf die Instanzen vorher nicht verlassen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Was Kolleginnen von ihren Prozesserfahrungen berichten – wie es ihnen dabei ergeht – klingt manchmal beunruhigend, auch bei Zivilprozessen. Welche Rolle nehmen dabei der Haftpflichtversicherer und sein Anwalt gegenüber der Hebamme ein? Sollte sich eine Hebamme bei einem Zivilprozess von Anfang an auch von einem eigenen Anwalt vertreten lassen?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Auch wir werden von den Haftpflichtversicherern mit solchen Mandaten beauftragt und übernehmen sie, das ist gang und gäbe. Das ist das Grundkonzept in allen Leistungsbereichen, egal ob es Kliniken, Ärzte oder Hebammen betrifft, dass der Haftpflichtversicherer die bestmögliche anwaltliche Vertretung stellt und auch bezahlt. Dabei kommt auch ein Mandatsverhältnis zwischen der Hebamme und dieser Kanzlei zustande und natürlich sollte es zwischen ihnen einen ausreichenden Informationsaustausch geben. Dass daneben noch selbst anwaltliche Vertretungen durch die Hebamme selbst beauftragt werden, ist nicht angezeigt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wenn Sie von einer Haftpflichtversicherung eingesetzt werden, haben Sie gleichzeitig auch ein Mandatsverhältnis mit der betroffenen Hebamme?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Natürlich, wir vertreten die Hebamme in diesem Prozess.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Manche Kolleginnen berichten, der Anwalt habe in erster Linie die Interessen der Versicherung vertreten und nicht ihre eigenen. Manchmal äußern die Kolleginnen ein Gefühl von Ohnmacht während des Verfahrens.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Möglicherweise ist das ein Gefühl, das aufgekommen ist, eine Fehlinterpretation ihrer Position. Wir versuchen, ein solches Gefühl auf der Seite der Hebamme zu vermeiden. Mit den Hebammen, die wir vertreten, habe ich regelmäßigen Kontakt und Austausch, sofern Bedarf besteht. Wenn sie Nachfragen haben, werden die natürlich geklärt.</p>



<p>Die Hebamme wird im Verfahren über ihren Anwalt gehört. Die Kanzleien, die von den Haftpflichtversicherern in solchen Verfahren eingesetzt werden und die Kollegen und Kolleginnen, die diese Verfahren begleiten, wissen nach unserer Erfahrung was sie tun. Sie wissen, was vorgetragen werden muss und was besser nicht. Da gibt es oftmals unterschiedliche Auffassungen, dass die Mandantin das Gefühl hat, etwas müsse unbedingt gesagt oder vorgetragen werden. Der Anwalt entgegnet jedoch, das brauchen wir nicht, es wäre vielleicht sogar kontraproduktiv. Er braucht eine gewisse Ruhe, damit er den Fall vernünftig begleiten und bearbeiten kann. Er wird nur das in Betracht ziehen und umsetzen, was im Ergebnis dem prozessualen Erfolg zuträglich ist. Wenn einzelne Informationen nicht verwertet werden, die aus Sicht der Mandantin unbedingt eingebracht werden müssen, dann wohl aus gutem Grund.</p>



<p>Wir kennen das auch: Hebammen, die sich in solchen Verfahren befinden, tragen viel zusammen, machen sich Mühe, nicht nur mit dem Gedächtnis­protokoll, sondern ergänzen auch eine Bewertung und führen Literatur an. Das hilft dann manchmal nicht weiter, weil es im Kern tatsächlich um etwas anderes geht. Aber dann erkläre ich das. Wir lassen die betroffene Mandantin in dem Moment nicht alleine, weil das die oben geschilderten Vermutungen hervorrufen würde. Ich erkläre, warum ich nur das übernehme, was in diesem Prozess aus meiner Sicht zu verwerten ist. Ich entscheide letztlich, was in den Schriftsatz aufgenommen wird und was nicht, weil ich unterschreibe – ich trage dafür die Verantwortung.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Es ist immer die Frage, wie man die Mandantschaft abholt. Wenn die Anwälte sagen, ich korrespondiere nur mit der Versicherung und mich interessiert die betroffene Hebamme wenig, dann fühlt sie sich natürlich nicht gut aufgehoben. Das heißt nicht, dass der Anwalt die Interessen nicht gut vertreten hat.</p>



<p>Es gibt immer wieder Hebammen, die von Kolleg:innen vertreten werden und dennoch bei uns anrufen und fragen. Oft kann man sich nicht äußern, wenn man den Fall nicht genau kennt. Aber wenn man manche Punkte erklärt, sind sie oft schon zufrieden. Ich habe das auch schon öfter mitbekommen, dass sie sich nicht gut abgeholt fühlen.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Genau. Dann wird manchmal eine Verknüpfung hergestellt, zwischen einer ungünstigen gerichtlichen Entscheidung und der Empfindung einer schlechten Vertretung. Nach dem Motto: Kein Wunder, dass ich den Prozess verloren habe, der Anwalt hat mich ja nie gehört. Er hat wichtige Punkte, die ich beigesteuert hatte, nicht verwertet. Diese Verknüpfung muss nicht richtig sein. Es kann sein, dass der Anwalt oder die Anwältin sehr gut gearbeitet haben, aber das ungünstige Urteil dennoch völlig korrekt ist.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Die Versicherungen haben ein Interesse zu gewinnen, sie müssen sonst bezahlen. Insofern geben die Anwälte der Versicherung auch ihr Bestes, sie kämpfen auf einer Seite.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Aber ich habe auch schon gehört, dass manche Hebammen sich ausgeschlossen gefühlt haben.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie entwickelt sich ein Fall, wenn die zugesprochene Deckungssumme aufgebraucht ist?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Die Versicherung wird dann nur mitteilen, dass die zur Verfügung stehende Summe verbraucht ist. In diesem Fall müsste die Hebamme ihr Privatvermögen einsetzen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Gibt es eine Stelle, an die man sich wenden kann, um sich »coachen« zu lassen, wie man sich während eines Prozesses sinnvollerweise verhält – wo man durch so einen Prozess begleitet wird?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wenn ich in einem Prozess anwaltlich vertreten bin, egal ob strafrechtlich oder zivilrechtlich, und innerhalb dieser Vertretung das Gefühl aufkommt, ich müsste mich parallel auch noch durch einen anderen Anwalt unterstützen oder informieren lassen, dann stimmt meiner Meinung nach in diesem Mandatsverhältnis etwas nicht. Das sagen wir auch. Wenn Hebammen sich bei mir melden, und sagen, sie sei eigentlich schon anwaltlich vertreten, aber sie würde das gerne mal von uns überprüfen lassen, sagen wir ihnen, dass die Verantwortung der betreuenden Kanzlei obliegt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Welche Rolle nehmen Sie als Anwalt gegenüber Ihrer Mandantin ein?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wir müssen unterscheiden zwischen zivilrechtlicher Vertretung und Strafverteidigung. Ein Strafverteidiger hat eine ganz eigene Position. Er ist nicht Sprachrohr der Beschuldigten oder der Angeklagten. Er ist auch nicht weisungsabhängig. Der Strafverteidiger trifft eigene Entscheidungen und entsprechend werden auch die Äußerungen und Maßnahmen des Strafverteidigers der Beschuldigten und Angeklagten nicht zugerechnet, so wie in einem Zivilprozess. Ich bin kein Prozessvertreter als Verteidiger.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sprechen Sie sich dann mit der betroffenen Hebamme ab?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> In der Verteidigung? – Ja, selbstverständlich, wenn sich die Mandantin damit einverstanden erklärt. Sagt sie, nein, damit komme ich nicht klar, dann bin ich der falsche Verteidiger.</p>



<p>Ich sage ihr genau – das gilt auch für die Vorbereitung des Prozesses – wie sie sich zu verhalten hat: Wann und in welcher Form sie etwas sagen sollte. Sie weiß, dass man die Gerichtsverhandlung unterbrechen kann, wenn sie eine Frage hat. Der Verteidiger gibt auch Verhaltensweisen vor, beziehungsweise sie werden abgesprochen.</p>



<p>Das ist ein wichtiger Unterschied: Im Strafprozess wird die Hebamme nicht vertreten, sondern sie wird verteidigt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sie führen Ihre Mandantinnen offenbar mit guter Kommunikation durch den Prozess. Andere Hebammen berichten manchmal, dass sie sich dabei ganz auf sich gestellt gefühlt haben.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Es gibt Perioden der Funkstille, weil nichts passiert, was zu berichten wäre. Dann kommt dieses Gefühl auf, ich bin jetzt ganz allein. Aber das ist die Hebamme nie.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Das ist für die Mandantin schwer auszuhalten. Wenn in der Sache ein paar Wochen oder Monate nichts passiert, wundert sie sich – meldet sich hier keiner? Das ist ein allgemeines Problem, das der Anwalt auffangen sollte.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Gibt es Konzepte, sich frühzeitig mit den Eltern zu einigen, wenn ein möglicher Schadensfall eingetreten ist? Eine Art Schlichtungsstelle, so dass es gar nicht erst zu einer großen juristischen Auseinandersetzung kommt?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Es geht immer darum, die jeweilige Position der Hebamme nicht zu verschlechtern oder zu gefährden. Da scheiden sich die Geister in der Herangehensweise. Wir müssen immer schauen: Wenn ein Kind stirbt, ist der strafrechtlich relevante Bereich nicht so fern. Dass sich strafrechtliche Ermittlungen gegen diese Hebamme anschließen, ist nicht ausgeschlossen.</p>



<p>Man muss aufpassen, wie man sich in diesem Zeitraum verhält. Es gibt auf zivilrechtlicher Ebene die Position, dass man offen zugibt, dass etwas schiefgelaufen ist: Ja, das war unser Fehler, wir regulieren das. Man versucht es durch gute Kommunikation zu lösen, damit es keine großen Wellen schlägt. Das ist aber kein Garant dafür, dass es damit tatsächlich 100 % befriedet wird. Zivilrechtlich muss man auch immer schauen, welcher Haftpflichtversicherer ist davon betroffen? Mit dem sind vorherige Schritte abzustimmen.</p>



<p>Entweder gibt es vom Versicherer das »Go« oder der Haftpflichtversicherer tritt direkt in Regulierungsgespräche ein. Das betrifft das Zivilrechtliche, da geht es ja in Anführungszeichen nur ums Geld. Wenn die Hebamme auf die Eltern zugeht, beispielsweise im außerklinischen Bereich, und sagt, »das tut mir leid, da ist ein Fehler passiert«, in der Hoffnung, dass daraus nichts erwächst, kann das kontraproduktiv sein, weil diese Äußerungen später in einem Strafverfahren gegen sie verwendet werden können. Wenn ich die Einschätzung habe, es könnte zum Ermittlungsverfahren kommen, verhänge ich den Hebammen, salopp gesagt, einen ›Maulkorb‹: »Äußern Sie sich jetzt über diesen Fall bitte nicht.« Es gibt Konstellationen, in denen die Mutter trotz eines außerklinischen Todesfalls in der Nachsorge noch von dieser Hebamme betreut wird, man ist täglich im Austausch. Natürlich kommen dann Fragen unter Tränen: »Hast du eine Erklärung dafür, warum mein Kind gestorben ist?« Was soll die Hebamme antworten? Gerade, wenn sie wirklich Fehler gemacht hat. Ich schlage dann vor, dass eine Kollegin die Nachsorge übernimmt und empfehle: »Wenn Sie die Nachsorge selbst übernehmen, können Sie nur allgemein mit der Frau darüber sprechen, aber auf keinen Fall ins Detail gehen.« Alle eigenen Erklärungsversuche der Hebamme fallen später möglicherweise auf sie belastend zurück.</p>



<p>Vielen Dank für diese Einblicke in Ihre Arbeit!</p>



<p><strong>Die Interviewten<br></strong>Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller und Armin Octavian Hirschmüller arbeiten als Rechtsanwält:innen in gemeinsamer Kanzlei in Hannover. Seit 2012 sind sie die juristische Vertretung des Deutschen Hebammenverbands, beraten Hebammen im Rahmen der Rechtsstelle des DHV und vertreten sie in von juristischen Auseinandersetzungen.</p>
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			</item>
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		<title>»Wir öffnen nicht nur eine einzige Tür«</title>
		<link>https://viktoria11.de/wir-oeffnen-nicht-nur-eine-einzige-tuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 May 2023 12:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller und Armin Octavian Hirschmüller]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Ann-Kathrin und Armin Octavian Hirschmüller sind gemeinsam die juristische Vertretung im Deutschen Hebammenverband. Sie berichten über rechtliche Entwicklungen der letzten Jahre, etwa im Zuge der Akademisierung. Daneben geht es darum, warum die Gebühren­verhandlungen mit den Kassen ins Stocken geraten sind. Und schließlich kommen Strafgerichtsprozesse zur Sprache, so auch zur Remonstrationspflicht von Hebammen. Katja Baumgarten: Sie<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/wir-oeffnen-nicht-nur-eine-einzige-tuer/"><span class="screen-reader-text">"»Wir öffnen nicht nur eine einzige Tür«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Ann-Kathrin und Armin Octavian Hirschmüller sind gemeinsam die juristische Vertretung im Deutschen Hebammenverband. Sie berichten über rechtliche Entwicklungen der letzten Jahre, etwa im Zuge der Akademisierung. Daneben geht es darum, warum die Gebühren­verhandlungen mit den Kassen ins Stocken geraten sind. Und schließlich kommen Strafgerichtsprozesse zur Sprache, so auch zur Remonstrationspflicht von Hebammen.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Sie arbeiten seit 2012 mit Ihrer Rechtsanwaltskanzlei für den Deutschen Hebammenverband. Wie bewältigen Sie das breit gefächerte Gebiet zwischen Berufsgesetzen, Gebührenverhandlungen und juristischen Auseinandersetzungen von Hebammen?</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Mein Mann und ich haben uns die Bereiche aufgeteilt. Wir arbeiten oft als Tandem. Einer der Schwerpunkte meines Mannes liegt im Strafrecht. Ich übernehme beispielsweise die Fälle zum Sozialgesetzbuch VIII, alles was die Arbeit von Familienhebammen betrifft. Mein Schwerpunkt lag schon immer im Verwaltungsrecht, allgemein im öffentlichen Recht und auch im Arbeitsrecht. Deshalb kümmere mich auch um die Umsetzung der Akademisierung. Bei ihrer Einführung habe hauptsächlich ich beraten. Mein Mann ist meist bei den Vertragsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband dabei.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie erleben Sie den Start in die Akademisierung?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller:</strong> Die Akademisierung ist spannend, auch für mich. Sie steckt aber teilweise noch in den Kinderschuhen: Die Gesetze sind schon lange in Kraft getreten, müssen jetzt aber in der Praxis umgesetzt werden und es stellen sich Herausforderungen, die wir teilweise im Entstehungsprozess zwar mitbedacht haben, die der (Bundes-)Gesetzgeber aber nicht alle gelöst hat beziehungsweise lösen konnte. Das Hochschulrecht ist beispielsweise Ländersache. Im Bereich der Akademisierung haben wir daher immer wieder Anfragen, weil neue Gesetze immer auch Auslegungsfragen aufwerfen. Wenn man miterlebt hat, wie ein Gesetz »geboren« wird, um in der Hebammensprache zu bleiben, kann man es ganz anders interpretieren als andere, die sich fragen, was der Hintergrund der Regelung war. Denn auch in der Gesetzesbegründung findet sich nicht immer eine Antwort.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Gibt es dazu unterschiedliche Sichtweisen?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Natürlich kann man an der einen oder anderen Stelle die Gesetzesauslegung diskutieren. In bestimmten Bereichen müssen nun erste Rechtsmeinungen gesetzt werden, denn das Gesetz muss angewandt werden. Noch gibt es da aber keinen Streit. Die Hochschulen sind lösungsorientiert, die Kliniken möchten eine rechtssichere Umsetzung und die Hebammenseite natürlich auch. Wir sind auch mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft gelegentlich im Austausch. Man stimmt sich ab. Solange alle Beteiligten Interesse daran haben, eine gute Lösung zu finden, wüsste ich nicht, warum es Probleme geben sollte. Aber man muss die Gesetze eben an einigen Stellen nach dem gesetzgeberischen Willen auslegen. Dabei gibt es manchmal Schwierigkeiten praktischer Art, für die man keine schnelle Lösung hat.</p>



<p>In den letzten Jahren hat sich gesetzgeberisch eine Menge getan, nicht nur das neue Hebammengesetz und die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen, auch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, wo die Hebammen zunächst aus dem Pflegebudget gestrichen und dann zwei Monate später im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wieder aufgenommen wurden. In diesem Arbeitsbereich kommt eigentlich nie Langeweile auf.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Können Sie zur Entscheidung des DHV etwas sagen, die Doppelmit­glied­­­schaft in zwei Verbänden nicht mehr zuzulassen? Das hat für viel Diskussion gesorgt.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Mehrere Landesverbände haben diesen Antrag gestellt. Er wurde auf der Bundesdelegiertentagung im November in Berlin erörtert. Am Ende wurde der Antrag mit über 80 % Zustimmung angenommen und entspricht offensichtlich einer deutlichen Mehrheit der Mitglieder. Dieser Beschluss muss noch in den 16 Landessatzungen umgesetzt werden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Die verschiedenen Interessenvertreter haben unabhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder bei Verhandlungen über die Hebammengebühren jeweils eine gleichwertige Stimme. Bei demokratischen Entscheidungen geht es normalerweise um Proporz. Warum greift das bei den Verhandlungen mit dem GKV-SV nicht?</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Der DHV hat als größter Verband bis jetzt das Paritätsprinzip mitgetragen. Manche sehen das in Bezug auf den demokratischen Willen seiner Mitglieder kritisch.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Könnte das Paritätsprinzip verändert werden?</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Ob man das ändern kann, müsste man prüfen. Ob man es ändern will, ist eine andere Frage. Natürlich ist es bei näherer Betrachtung auffällig, dass trotz unterschiedlicher Mitgliedsstärke nach dem Paritätsprinzip verfahren wird.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wir werden in jegliche Richtung überlegen. Welche Überlegungen dann in die Tat umgesetzt werden, obliegt dem Vorstand oder dem entscheidungspflichtigen Gremium. Wir sind als Anwälte keine berufspolitischen Entscheidungsträger, sondern beraten zur Zielerreichung berufspolitischer Vorhaben.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Wir öffnen mögliche Türen und der Vorstand beziehungsweise die Gremien des DHV entscheiden, durch welche Tür man gehen möchte. Wir öffnen nicht nur eine einzige Tür, wir öffnen immer alle in Frage kommenden.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wir skizzieren Möglichkeiten und Wege im Rahmen der angeforderten Beratung. Und wir sind dann die juristische Exekutive, die eine Entscheidung umsetzt oder umzusetzen versucht, wenn die eine oder andere Richtung eine Mehrheit gefunden hat.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Für uns ist das kein Neuland. Wir hatten 2013 zum Beispiel das Verfahren mit dem DFH, dem Fachverband für Hausgeburtshilfe, bei dem es ebenfalls darum ging, ob er ein maßgeblicher Berufsverband nach § 134a Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V ist. Damals wurde auch vorab in alle Richtungen geprüft. Das war notwendig, weil es das erste Verfahren in dieser Art war.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Der DFH wollte die Hausgeburtshebammen bei den Gebührenverhandlungen vertreten. Das Netzwerk der Geburtshäuser nimmt jetzt für sich in Anspruch, die freien Hebammen verantwortlich zu vertreten. Damals fiel die Entscheidung, der DFH sei kein maßgeblicher Verband, um mit am Verhandlungstisch zu sitzen.</strong></p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Das Verfahren war berufspolitisch wichtig, um die Hebammen nicht weiter zu spalten. Denn jede Hebamme darf Hausgeburtshebamme sein, wenn sie sich dementsprechend versichert, es gibt im Hebammenberuf ja keine Spezialisierung in dem Sinne. Will man nach bestimmten Einsatzorten differenzieren, dann spaltet man die Gruppen. Insofern war das damals eine wichtige und richtige Entscheidung für den Berufsstand der Hebammen.</p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Es steht mit den gesetzlichen Vorgaben nicht im Einklang, dass sich ein Verein gründet und selbst entscheidet, dass man jetzt gerne mit an den Verhandlungstisch kommen möchte. Der alleinige Maßstab ist, was das Gesetz an der Stelle sagt. Der Gesetzgeber hat aufgrund der Gewährleistung, dass die Hebammen auf Bundesebene durchsetzungsstark und effektiv vertreten werden müssen, also dass ein angemessenes Gegengewicht zum GKV-Spitzenverband geschaffen wird, Schranken und damit Voraussetzungen formuliert, die einen Verband berechtigen, an diesen Tisch zu kommen. Andernfalls wären Tür und Tor geöffnet für jegliche Partikularinteressenvertretung. Das gilt es im Sinne der Hebammen zu überwachen und zu schützen, denn andernfalls würde es die Durchsetzungsfähigkeit und die Interessenvertretung auf Hebammenseite deutlich schwächen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Ist das Netzwerk der Geburtshäuser gegen das Gerichtsurteil vom 25. Januar dieses Jahres, dass es über die Hebammengebühren nicht mitverhandeln und entscheiden darf, in Berufung gegangen?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Es hat angekündigt, man habe auf der Mitgliederversammlung entschieden, dieses Urteil nicht zu akzeptieren. Mittlerweile hat das Netzwerk der Geburtshäuser Berufung eingelegt. Es ist ein legitimes Mittel, das Urteil überprüfen zu lassen. Damit werden wir uns jetzt in der nächsten Instanz auseinandersetzen. Die Frage ist nur, wie wir in der Zwischenzeit mit den Vertragsverhandlungen umgehen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Ruhen die Gebührenverhandlungen solange?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Wir hatten dem GKV-SV und dem Netzwerk noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist wieder einen Kompromissvorschlag unterbreitet: Wir haben angeboten, wenn beide gegnerische Parteien, sowohl Kassen als auch das Netzwerk, auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin verzichtet hätten, dann hätten wir das Netzwerk der Geburtshäuser im alten Status der beratenden Funktion bei den Gebührenverhandlungen wieder akzeptiert. Aber dafür hätten sie, wie gesagt, auf Rechtsmittel verzichten müssen. Das hat das Netzwerk nicht getan.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Hat der GKV-Spitzenverband das Urteil akzeptiert?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Es hat aus unserer Sicht alles dafür gesprochen, dass der GKV-SV das Urteil akzeptieren würde. Entweder gibt es noch eine einvernehmliche Lösung oder es muss wieder streitig entschieden werden, was mit diesem Übergangszeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrenspassiert. Wir können dabei aber dieses Urteil und die Entscheidungsgründe nicht komplett ausblenden. Das Gericht hat im Januar geurteilt, dass die Verhandlungen fortzufüh­ren sind, ohne Beteiligung des Netzwerks – egal in welcher Form.</p>



<p>Der Druck an der Basis ist verständ­licherweise enorm, wenn man sich die wirtschaftliche Entwicklung und die Preissteigerungen der letzten Jahre vor Augen hält. Man muss das vor dem Hintergrund sehen, dass seit 2017 aufgrund der Schiedsstellenentscheidung keine Vergütungserhöhung möglich war, weil der Vertrag über Jahre bis Ende 2020 für Änderungen geschlossen war. Erstmals ab 2021 konnte er wieder zur Verhandlung geöffnet werden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Die Gebühren sind seit 2017 eingefroren?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Genau. Zudem hatten wir in der Zwischenzeit mit Corona zu kämpfen und haben dafür entsprechende Übergangsregelungen getroffen. Nachdem wir 2021 wieder in die Verhandlungen einsteigen konnten, hatten wir ein enormes Interesse daran, insbesondere die Höhe der Vergütungen schnell zu erörtern. Da sagte auf einmal das Netzwerk der Geburtshäuser, es möchte den neuen Vertrag jetzt auch verantwortlich mitverhandeln und mitzeichnen. Das hat plötzlich alles zum Stillstand gebracht.</p>



<p>Ich möchte dazu auf die obigen Ausführungen zum DFH hinweisen. Der DHV war auch hier der Auffassung, dass das Netzwerk die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Druck auf den DHV war sehr hoch, weil die übrigen Beteiligten wie der GKV-Spitzenverband, der BfHD – der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands – und auch das Bundesministerium für Gesundheit der Auffassung waren, dass der DHV mit seiner Rechtsauffassung allein auf verlorenem Posten stünde. Man warf uns unberechtigterweise vor, wir würden die Verhandlungen blockieren. Das gerichtliche Urteil am 25. Januar hat unsere Auffassung bestätigt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sie vertreten und verteidigen auch Hebammen in juristischen Auseinandersetzungen. Im vergangenen November wurde eine Kollegin am Landgericht Verden wegen Totschlags zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, nachdem ein Kind bei der Geburt gestorben war. Vor der Verurteilung einer Ärztin und Hebamme am Landgericht Dortmund im Jahr 2014 hat man von solchen Urteilen nie gehört. Werden Hebammen inzwischen härter angegangen?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ohne die Hintergründe zu kennen, lässt sich schwer etwas zu diesem Fall sagen. Die Hürden sind hoch, bevor ein Gericht zu einem Urteil »Totschlag durch Unterlassen« kommt. Die Strafkammer muss nach der Beweisaufnahme von einem Vorsatz überzeugt sein – bedingter Vorsatz reicht aus. Wenn sie überzeugt ist, dass ein bedingt vorsätzliches Handeln oder entsprechendes Unterlassen vorlag, sind wir aus dem Fahrlässigkeitsbereich raus und dann bleiben im Rahmen der Tötungsdelikte nicht viele Alternativen, außer Totschlag. Bei fahrlässiger Tötung – ebenfalls ein Tötungsdelikt – fehlt das Vorsatzmerkmal. Sie resultiert aus einer Sorgfaltspflichtverletzung – keiner bewusst gewollten beziehungsweise bedingt vorsätzlichen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Auch im Dortmunder Urteil wegen Totschlags ging es um bedingten Vorsatz.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ich verteidige bundesweit nicht wenige Hebammen aufgrund von Vorwürfen, die Tötungsdelikte betreffen. Früher bezogen sich Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren in der Regel auf fahrlässige Tötung. Grundsätzlich geht die Staatsanwaltschaft zunächst von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht aus. Die Eltern des verstorbenen Kindes sind in solchen Ermittlungsverfahren auch beteiligt und lassen sich anwaltlich vertreten. Anhand der Ermittlungsakten, die ich jeweils einsehe, weiß ich, dass die Anwälte der Eltern unter Verweis auf das Urteil des Landgerichts Dortmund die Staatsanwaltschaft oft auf die Schiene des Totschlagvorwurfs zu führen versuchen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Das Urteil des Landgerichts Dortmund nimmt also Einfluss auf Hebammenprozesse?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ja, seitdem taucht es in Ermittlungsakten auf. Seitens der Staatsanwaltschaften nicht unbedingt eigeninitiativ, aber die anwaltlichen Vertretungen der Eltern, die dieses Urteil kennen, führen ausführlich aus, warum es im vorliegenden Fall keine Fahrlässigkeit mehr sei, sondern warum es hier zum Totschlagsvorwurf kommen muss. Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass die Staatsanwaltschaft die Sachlage daraufhin anders bewertet und den entsprechenden Vorwurf erhoben hat. Es blieb zumindest in meinen Fällen immer bei der Fahrlässigkeit.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Haben Strafprozesse aufgrund von Schadensfällen zugenommen?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Reprä­sentativ auf Bundesebene können wir nicht sprechen – wir können nur über Fälle aus unserer Kanzlei berichten. Das sind nicht alles Fälle von fahrlässiger Tötung, sondern auch Körperverletzungsdelikte, Schweigepflichtverletzungen oder Vorwürfe wegen Abrechnungsbetrugs. Bei uns melden sich auch Hebammen: »Wir hatten jetzt eine kritische Geburt.« Den Ausgang einer Geburt mit einem verstorbenen Kind haben wir leider häufiger. Manchmal stellt sich aber bei der Obduktion heraus, dass es ein schicksalhaftes Versterben war, das nicht auf einem Fehler der Hebamme beruhte.</p>



<p>Aber es spitzt sich nach meiner Erfahrung schon zu. Im Dezember habe ich einen Prozess in Bochum zu Ende gebracht. Eine Hebamme und eine Ärztin waren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt in einem klinischen Setting. Dieser Prozess unterstrich die allgemeine Tendenz, dass man den Hebammen seitens der Gutachter und auch seitens der Gerichte immer mehr Verantwortung und noch mehr Aufgaben im Rahmen der Remonstration zuspricht. Auf der einen Seite ist das zu begrüßen, damit wird ja auch die gewichtige Rolle und die Verantwortung der Hebamme unterstrichen. Es bedeutet aber auch, dass Hebammen besonders im fachlichen Konflikt mit dem ärztlichen Dienst viel deutlicher auftreten müssen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Was wurde von der Hebamme erwartet?</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Im konkreten Fall hatte die Assistenzärztin die primäre Verantwortung übernommen. Die Hebamme war mit dem Verlauf der Geburt nicht einverstanden, hatte Auffälligkeiten beobachtet und die Ärztin immer wieder darüber in Kenntnis gesetzt. Mehrmals wurde auch die Sectio ärztlicherseits angesprochen, aber nicht sehr dringlich. Die Frau wollte angeblich der Sectio nicht zustimmen. Die Hebamme wurde inzwischen sehr unruhig, die Assistenzärztin hat den Chefarzt angerufen und von da an war auch er involviert. Lange Rede, kurzer Sinn, der geburtshilfliche Gutachter, ein Chefarzt aus Norddeutschland, hat bei Gericht tatsächlich sinngemäß ausgeführt: »Wenn die Hebamme denkt, jetzt müsste sectioniert werden, dann darf es für sie keine Rolle mehr spielen, ob die Assistenzärztin das anders sieht und noch zuwartet oder ob der Chefarzt zuwartet. Dann hat sie auf den roten Knopf zu drücken und hat die Notsectio auszulösen.«</p>



<p>Ich dachte, tatsächlich? Das entspricht nicht der Realität in den Kreißsälen. Was passiert denn in den Kreißsälen? Gesetzt den Fall, der ärztliche Dienst, also Assistenzärzte, Oberärzte und der Chefarzt – alle drei Beteiligte rufen die Notsectio nicht aus – und die Hebamme würde sagen, die Einschätzung der Ärzte interessiert mich nicht, ich rufe jetzt die Notsectio aus! Wenn sie das macht, kann das im Zweifel die absolut richtige Entscheidung gewesen sein: Das Kind würde überleben. Aber sie wird die längste Zeit dort gearbeitet haben. Gleichwohl werden diese Anforderungen an die Hebammen offenbar vermehrt gestellt. Ob die gutachter­liche Einschätzung in diesem Verfahren ein Einzelfall war, bleibt abzuwarten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Ja, die Arbeitsrealität im Kreißsaal ist anders!</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Dafür interessiert sich das Gericht im Zweifelsfall nicht und dann kommen solche gutachterlichen Aussagen. Diese galt es durch eine entsprechende Vernehmung der Verteidigung zu hinterfragen.</p>



<p>Das Verfahren gegen die Hebamme wurde dann abgetrennt und unter sehr guten Bedingungen eingestellt. Dadurch waren auch keine berufsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Deshalb hatte es sich erübrigt, die Aussagen des Gutachters weitergehend zu problematisieren. Für die Hebamme ist es im Endeffekt gut ausgegangen. Die Ärztin wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Aber ich war dennoch sehr erstaunt, dass das Gericht die besondere Position und Eigenverantwortlichkeit der Hebamme stark herausgestellt hat und im Kern den Ausführungen des Sachverständigen insoweit gefolgt ist, als dass gesagt wurde, wenn die Hebamme die Gefahr erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dann hätte sie sich im Zweifel über alle hinwegsetzen müssen. Von einem solchen Umfang der Remonstrationspflichten wäre die Strafkammer ausgegangen, wenn es zu einer Entscheidung, zu einer Urteilsfindung gegen die Hebamme gekommen wäre.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Es ist noch keine 15 Jahre her, als ich zum ersten Mal über das Ausmaß der Remonstrationspflicht »bis hin zum Eklat« gehört habe. Früher herrschte die Vorstellung, die Hebamme sei in Krisensituationen Gehilfin bei ärztlichen Entscheidungen.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ja, und so einfach ist es eben nicht. Seit Jahren betonen wir, die Hebammen bilden eine eigene Säule im Klinikum – neben der Ärzteschaft und der Pflege. Wenn man diese Säule, die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit auf der einen Seite stärkt, insbesondere mit Blick auf die Akademisierung, muss man auch akzeptieren, dass damit mehr Verantwortung übernommen werden muss. Das angemessene Maß darf dabei aber nicht übertroffen werden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Mit dem Zuwachs an Verantwortung sollten die Hebammen auch besser bezahlt werden.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller:</strong> Sicher, diese Medaille hat zwei Seiten. Ich kann argumentieren, es gibt einen anderen Bildungsstandard und Verantwortungsrahmen, dadurch hat die Hebamme Anspruch auf mehr Vergütung. Aber dann muss sie sich gefallen lassen, dass sie mehr Verantwortung trägt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Das wird offenbar von den Hebammen auch ohne angepasste Vergütung erwartet.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Ja, diese Haltung gegenüber der Hebamme im Bochumer Fall ist zum Glück nirgendwo verbrieft, sonst hätte ich das in der zweiten Instanz vehement angegriffen, weil das über das erlaubte und gebotene Maß hinausgegangen wäre. Anhand dieses Verfahrens wird aber deutlich, wie wichtig die Kenntnis über die sekundäre Verantwortungsebene der Hebamme ist, um sie auch wahrzunehmen. Das Besondere in dem Fall war sogar, dass diese Hebamme zu dem Zeitpunkt, als das Ereignis stattgefunden hat und dieser Schaden eingetreten ist, erst circa sechs Monate im Beruf war – sie war Berufsanfängerin. Trotzdem sagt das Gericht, das sei unerheblich, als Hebamme müsse sie in der Lage sein, ihre Position vollumfänglich ausüben zu können.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Die Praxiserfahrung während der Ausbildung ist gar nicht umfassend genug, als dass sich eine junge Hebamme auf ihr erlerntes Wissen mehr verlassen könnte als auf die Expertise der erfahrenen Ärzt:innen im Team.</strong></p>



<p><strong>Armin Octavian Hirschmüller: </strong>Die Hebamme möchte ich sehen, die den Mut hat – erster Arbeitgeber, sechs Monate im Beruf – zu sagen, Leute, was ihr macht, ist eure Sache, aber ich drücke jetzt auf den Knopf zur Notsectio.</p>



<p><strong>Ann-Kathrin Hirschmüller: </strong>Das war jetzt ein einzelner Gutachter, aber wir werden das künftig im Blick behalten. Das Remonstrationsrecht war haftungsrechtlich schon immer ein Schwerpunkt.</p>



<p>Wir müssen die Entwicklung abwarten: Die Akademisierung führt zu mehr Verantwortung – mehr Verantwortung bietet eben auch mehr Angriffsfläche. Die Studierenden sollten wissen, dass sie mehr Verantwortung tragen und damit auch anders auftreten müssen. Darauf arbeiten wir auf der anderen Seite auch hin. Wir beobachten das: Dies war das erste Mal, dass es so einen Ausreißer bei einem Sachverständigen gab. Die Haltung dieses Gerichts liegt nicht schwarz auf weiß vor, aber es ist die Frage, ob diese Auffassung noch woanders Blüten schlägt.</p>



<p><strong>Vielen Dank Ihnen beiden für diese Einblicke!</strong></p>



<p>Im zweiten Teil des Gesprächs wird es unter anderem um den Verlauf eines Strafprozesses gehen.</p>



<p><strong>Die Interviewten<br></strong>Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller und Armin Octavian Hirschmüller arbeiten als Rechtsanwält:innen in gemeinsamer Kanzlei in Hannover. Seit 2012 sind sie die juristische Vertretung des Deutschen Hebammenverbands, beraten Hebammen im Rahmen der Rechtsstelle des DHV und vertreten sie in von juristischen Auseinandersetzungen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechtsweg und Fehlerkultur</title>
		<link>https://viktoria11.de/rechtsweg-und-fehlerkultur/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 May 2023 11:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Das juristische Risiko für Hebammen hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Strafverfahren bei Gericht scheinen für Hebammen strenger zu werden. Im vergangenen Herbst wurde am Landgericht Verden wieder eine Hebamme wegen Totschlags mit bedingtem Vorsatz durch Unterlassen zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Liest man das Gerichtsurteil oder Zeitungsartikel zum Prozess, entstehen innere Bilder einer<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/rechtsweg-und-fehlerkultur/"><span class="screen-reader-text">"Rechtsweg und Fehlerkultur"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Das juristische Risiko für Hebammen hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Strafverfahren bei Gericht scheinen für Hebammen strenger zu werden. Im vergangenen Herbst wurde am Landgericht Verden wieder eine Hebamme wegen Totschlags mit bedingtem Vorsatz durch Unterlassen zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Liest man das Gerichtsurteil oder Zeitungsartikel zum Prozess, entstehen innere Bilder einer dramatischen Hausgeburtssituation über mehrere Tage. Ein kleines Mädchen war in der Klinik tot zur Welt gekommen, nachdem seine Mutter verlegt worden war. Viel zu spät, wie das Gericht urteilte.</p>



<p>Aus der Distanz fragt man sich: Wie entsteht eine Dynamik, in der erfahrene Geburtshelfer:innen auf Hinweise und Warnzeichen nicht reagieren? In der sie von (vermeintlicher) Sicherheit ausgehen und Gebärende weiterhin ermutigen, obwohl dies retrospektiv gesehen nicht (mehr) angebracht war? Liegt es, wie im Fall dieser Hausgeburt, tatsächlich an der »Ideologie« der Geburtshelferin, die die meiste Zeit ihrer Berufstätigkeit in der Klinik gearbeitet hatte, eine Geburt unter allen Umständen zu Hause zu beenden? Diese Erklärung hatte das Gericht im Urteil für die Begründung des bedingten Vorsatzes angeführt, so wie auch beim Totschlagsurteil gegen eine Ärztin und Hebamme in Dortmund 2014 argumentiert worden war.</p>



<p>Von einem anderen Fall – diesmal aus einer Geburtsklinik – berichtet der Strafverteidiger Armin Octavian Hirschmüller im Interview: Es ging um ein Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Tötung. Ein zu lange abwartendes Verhalten war auch hier verhängnisvoll für das Kind gewesen (siehe Seite 30). Die Hebamme sei über den Verlauf der Geburt beunruhigt gewesen, die verantwortlichen Ärzt:innen hätten weiter zugewartet. Der Gutachter habe der jungen Hebamme bei Gericht vorgeworfen, sie hätte gemäß ihrer Remonstrationspflicht die Verantwortung gehabt, eine Notsectio auszurufen, selbst wenn die Ärzt:innen eine andere Einschätzung gehabt hätten. Die Kollegin hatte als Berufsanfängerin erst ein halbes Jahr im Kreißsaal gearbeitet. Das Verfahren gegen sie sei zwar von der Staatsanwaltschaft noch während des Prozesses eingestellt worden, dennoch sei das Gericht offen für die Auffassung des Gutachters gewesen.</p>



<p>Das Konzept von Ermittlung, Anklage und Bestrafung ist der Weg des Rechtsstaats, menschliche Verfehlungen aufzuklären und zu ahnden. Für die Geburtshilfe wäre es wertvoll, auch auf etwas andere Weise möglichst sorgfältig auf jedes dieser tragischen Ereignisse zu schauen. Wie könnte eine Fehlerkultur aussehen, wo nicht Anklage, Schuld und damit verbunden Selbstschutz und Abwehr im Mittelpunkt stehen, sondern betroffene Fachkräfte sich wirklich offen einer Betrachtung stellen, bei der die tragische Dynamik aus unterschiedlichen Perspektiven vertieft analysiert wird? Ansätze davon werden bereits in anonymisierten Fehlerberichtsystemen von Kliniken und Ärzt:innen oder im Hebammenprojekt »Fälle für alle« praktiziert. In ihrer Weiterentwicklung liegt eine große Chance.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Was macht die »Henrike« nachhaltig?</title>
		<link>https://viktoria11.de/was-macht-die-henrike-nachhaltig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Dec 2022 06:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[Bis zu 4.500 Kinder sollen in Hannovers künftigem Perinatalzentrum »Henrike« jährlich zur Welt kommen können. Der Chefarzt Prof. Dr. Ralf Schild, die leitende Hebamme Sabine Schulte und die leitende Oberärztin Dr. Christine Morfeld erläutern, warum der neue Geburtsort als Leuchtturmprojekt für Niedersachsens Geburtshilfe gilt. Katja Baumgarten: Welche Aspekte der Nachhaltigkeit haben bei der Planung und<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/was-macht-die-henrike-nachhaltig/"><span class="screen-reader-text">"Was macht die »Henrike« nachhaltig?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Bis zu 4.500 Kinder sollen in Hannovers künftigem Perinatalzentrum »Henrike« jährlich zur Welt kommen können. Der Chefarzt Prof. Dr. Ralf Schild, die leitende Hebamme Sabine Schulte und die leitende Oberärztin Dr. Christine Morfeld erläutern, warum der neue Geburtsort als Leuchtturmprojekt für Niedersachsens Geburtshilfe gilt.</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Welche Aspekte der Nachhaltigkeit haben bei der Planung und beim Bau des neuen Perinatalzentrums eine Rolle gespielt?</strong></p>



<p><strong>Prof. Dr. Ralf Schild: </strong>Das Perinatalzentrum liegt im Grünen, direkt am hannoverschen Stadtwald Eilenriede und ist gleichzeitig verkehrstechnisch gut angebunden. Es wird nach den neuesten Richtlinien energetisch effizient gebaut. Wir werden Fernwärme ohne fossile Brennstoffe nutzen und viel weniger von Energie abhängig sein als jetzt im Altbau, wo es oft wie Hechtsuppe zieht. Den Strom beziehen wir über Solar- und Windenergie. Auch das Abfallkonzept wird ausgeklügelt sein. Wir erhalten einen Glasfaseranschluss, was zwar kein ökologischer Aspekt ist, aber wertvoll für unsere Patient:innen und für uns.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Hintergrund</h2>



<p>Vereint im neuen Perinatalzentrum: »Henrike«<br>Am 14. September wurde in Hannover das Richtfest für das neue Perinatalzentrum »Henrike« gefeiert. Es entsteht im Stadtteil Bult in einer Kooperation des evangelischen Trägers Diakovere und der Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt. Wenn es fertig ist, werden zwei geburtshilfliche Standorte mit langer Tradition geschlossen: im Henriettenstift in Hannover-Kirchrode und im Friederikenstift in der Calenberger Neustadt. Voraussichtlich Anfang 2024 eröffnen sie vereint im neuen Perinatalzentrum neben dem Kinderkrankenhaus auf der Bult, dessen Neonatologie Tür an Tür nahtlos integriert werden soll.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><strong>Baumgarten: Entscheidend für eine nachhaltige Geburtshilfe ist die Personalsituation. Wie sieht das bei Ihnen aus?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Sie erinnern sich sicher noch an die Personalnot, unter der wir jahrelang gelitten haben. Insbesondere bei den Hebammen ist es inzwischen sehr auskömmlich: Das Team von Frau Schulte verjüngt sich kontinuierlich. Jetzt werden zunehmend akademisierte Hebammen zu uns stoßen mit einem anderen Ansatz, vielleicht auch mit einer anderen Denkweise, so dass sie manches mehr hinterfragen, was andere vielleicht nicht immer so getan haben. Den Mix zu haben ist sehr wohltuend – Erfahrene und weniger Erfahrene und eine breite Altersverteilung.</p>



<p><strong>Baumgarten: Wie groß wird das geburtshilfliche Team aus Hebammen und Ärzt:innen sein?</strong></p>



<p><strong>Schild:</strong> An den zwei bisherigen Standorten haben wir 42 Ärzt:innen. Wahrscheinlich werden wir knapp dreiviertel davon mit in die Geburtshilfe rüber nehmen. Im neuen Zentrum werden wir zwischen 25 und 30 Vollzeitkräfte haben.</p>



<p><strong>Sabine Schulte: </strong>Die Hebammen werden alle zusammen ins neue Haus wechseln. Die endgültige Personalplanung ist noch nicht abgeschlossen, da die natürliche Fluktuation in jungen Hebammenteams sehr lebhaft ist. Stand heute werden wir mit circa 50 Hebammen in die »Henrike« einziehen. Die Verteilung der Stellenanteile ist sehr unterschiedlich, da es gerade im Bereich der Geburtshilfe einen sehr hohen Anteil von Teilzeitkräften gibt. Wir gehen von einem Stellenschlüssel von 100 Geburten pro Vollzeithebamme aus. Dabei sind auch die Medizinischen Fachangestellten im Hebammenteam mit eingerechnet.</p>



<p><strong>Schild: </strong>Bei geschätzt künftig bis zu 4.500 Geburten brauchen wir ausreichend Personal, um auch nachts ein Schichtsystem zu bedienen. Die Arbeitsauslastung wird so hoch sein, dass man nicht mehr in 12– oder 24-Stunden-Diensten wird arbeiten können. Es ist sinnvoll, dann neue Arbeitszeitmodelle zu entwickeln. Das wird spannend.</p>



<p><strong>Baumgarten: Wie soll das Arbeitszeitmodell aussehen?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Es gibt verschiedene Bedürfnisse: Manche wollen später kommen wegen des Kindes, andere früher gehen. Manche wollen halbe Tage arbeiten, andere ganze Tage. Es wird unsere Aufgabe sein, diesen Wünschen gerecht zu werden. Daran werden wir gemessen werden. Der Trend geht eindeutig dahin, dass es nicht mehr 100-prozentige Stellen geben wird. Zumindest im Arztbereich werden viele Mitarbeiter:innen Teilzeitstellen einnehmen, zum Beispiel 80 %. Das bedeutet, die Kontinuität, wie wir sie früher hatten – man war immer da – ist nicht mehr gegeben. Wir hätten auch gerne eine Kita an Bord, so dass die Wege zum Kind extrem kurz wären.</p>



<p><strong>Schulte:</strong> Wir brauchen neue Konzepte, weil die Ansprüche anders geworden sind. Kolleg:innen mit Familie brauchen Verlässlichkeit. Auch die Arbeitsbelastung ist ein großes Thema. Statt auszubrennen, sollten Mitarbeiter:innen rechtzeitig Phasen der Ruhe und Entspannung erhalten. Es liegt an uns, diese Konzepte mit zu entwickeln.</p>



<p><strong>Baumgarten: Gehört zum neuen Konzept auch hebammengeleitete Geburtshilfe?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Worauf wir ein Auge geworfen haben, ist die Integration eines externen Geburtshauses. Die Schwierigkeit liegt darin, die speziellen Wünsche und Vorstellungen aller beteiligten Interessenten unter einen Hut zu bringen. Ob es verwirklicht wird, hängt von vielen Faktoren ab: ob der Bedarf von Hebammenseite gesehen wird, ob wir Räumlichkeiten haben, ob die Geschäftsführung sich darauf einlässt, dass wir künftig nicht nur die fest angestellten Hebammen haben, sondern auch externe freiberufliche. Wir haben mittelfristig vor, auch einen hebammengeleiteten Kreißsaal anzubieten.</p>



<p><strong>Baumgarten: In der Vorplanung waren Sie vor Jahren im Gespräch mit dem Geburtshaus Eilenriede. Hat sich das vertieft?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Von unserer Seite aus herzlich gerne sofort. Nur ist es schwierig, das zu verhandeln. Wir müssen versuchen zu erklären, was ist dabei unser Nutzen und der Nutzen für die Frauen, für die Familien hier in Hannover? Was ist vielleicht auch der Vorteil für uns? Wir lernen gerne von den Kolleginnen, die freiberuflich arbeiten. Wir arbeiten eng mit ihnen zusammen.</p>



<p>Wir sehen kein Problem darin, in einem großen Perinatalzentrum im Portfolio der Geburtshilfe das Geburtshaus mit anzubieten. Im Gegenteil: Es ist eine Möglichkeit für Frauen, in ihrer freien Geburtsplatzwahl zu schauen, was für sie passt. Es wäre an eine Level-1-Klinik mit kurzen Wegen und Kinderklinik Tür an Tür auf derselben Ebene angeschlossen, um für Mutter und Kind so viel Sicherheit wie möglich zu bieten. Aus unserer Sicht ist das sehr sinnvoll. Wir sind deshalb in der Argumentation sehr fleißig und geben nicht so schnell auf.</p>



<p><strong>Schild: </strong>Das Perinatalzentrum Henrike wird allgemein als Leuchtturmprojekt für ganz Niedersachsen bezeichnet. Nach unserer Auffassung heißt ein Leuchtturmprojekt nicht, man baut etwas Neues, Großes, es ist modern und das war’s. Leuchtturm heißt für uns, da muss auch das Innere innovativ sein. Dass wir die Geburtshilfe auch für diejenigen interessant machen, die möglichst wenig apparative Geburtshilfe oder Schulmedizin suchen. Wir möchten ein breites Spektrum bieten, bei dem die Wege dann kurz sind.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie wird die geburtshilfliche Abteilung künftig aussehen?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Wir planen die Innenräume nach einem Feng-Shui-Konzept. Die Idee stammt vom UKE in Hamburg. Ich habe sie hier weiterverfolgt. Zuerst haben alle gelacht, was für eine spinnerte Idee, sie ließe sich nicht verwirklichen. Schließlich konnte uns unser Geschäftsführer den Feng-Shui-Master Dr. Ulrich Arendt vermitteln, einen Kinderarzt und ehemaligen Piloten. Wir haben gesehen, dass Feng Shui das Raumkonzept, die Ausstattung und die Anordnung viel besser gestalten hilft als das konventionelle Architekten-Denken.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Warum erschien Ihnen Feng Shui für die geburtshilfliche Station besonders geeignet?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Es wird darauf geachtet, wie das Licht fällt oder dass über dem Kreißsaal-Bett keine Schränke sind. Das Kreißsaal-Bett sollte eher geschützt stehen, wie in einer Höhle. In den neuen Gebäuden werden wir bodentiefe Fenster haben und überall viel Tageslicht, um so dem Tages- und Biorhythmus der Patient:innen und Mitarbeitenden zu entsprechen. Es gibt Vorschläge, im Geburtsraum am unteren Fensterrand eine Bank aufzustellen, auf der man sitzen kann und die gleichzeitig Stauraum bietet. Die Gebärwanne soll die Farbe der Tapete bekommen und es wird einen Sichtschutz zur Tür geben. Manchmal Kleinigkeiten, die sich so summieren.</p>



<p><strong>Baumgarten: Worauf kommt es dabei an?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Die Kreißsäle sind in vielen Häusern sehr funktional gestaltet: im Zentrum das Kreißbett, die Überwachung steht im Vordergrund. Immer die Technik – wie kann ich es am sichersten machen? Wir haben jetzt mit Hilfe von Feng Shui primär geschaut, wo steht hier eigentlich die Frau, die Geburtssituation an sich? Wie erreichen wir diesen höhlenartigen Charakter? Das waren solche Punkte, wo wir in Kontakt mit Dr. Arendt getreten sind.</p>



<p><strong>Baumgarten: Vorher hatten Sie ein Konzept von Architekten. Was hat Ihnen daran nicht gefallen?</strong></p>



<p><strong>Schild:</strong> In der Planung der Kreißsäle herrschten die typischen Männerfarben vor. Feng Shui als Schlagwort ist natürlich auch ein Publikumsrenner. Man stellt es sich fernöstlich vor, aber so wird es gar nicht werden. Es ist ein Konzept, bei dem alles aufeinander abgestimmt ist, mit dem Licht und mit allem.</p>



<p><strong>Schulte:</strong> Im Feng Shui liegt beispielsweise dem Farbkonzept ein tiefes inneres Verständnis zugrunde. Für uns ist das kein Werbegag. Wir bringen damit zum Ausdruck, wie wertvoll uns die Frauen, die Familien sind und vor allem die Mitarbeitenden. Die Entwürfe, die uns die Architekten im Vorfeld präsentiert haben, entsprachen gar nicht unseren Vorstellungen: Sie wirken schrill und laut, sie vermitteln keine Atmosphäre, die den Menschen im Kreißsaal Ruhe schenkt. Es war offensichtlich, dass die Planer sich nicht mit Beispielen aus hebammengeleiteten Kreißsälen oder Einrichtungen auseinandergesetzt hatten.</p>



<p><strong>Baumgarten: Haben Sie die Mitarbeitenden in die Planung eingebunden?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Es ist gut, wenn viele mit schauen. Das fertige Ergebnis wird nicht allen gefallen, aber man fühlt sich zu mindestens gehört.</p>



<p><strong>Schulte:</strong> Die Ausstattung, das Design, Farbe, Stoffe, Lichtkonzept ist das eine. Für uns ist auch das praktische Arbeiten wichtig. Ist es sinnvoll, diesen Schrank an diesem Ort zu haben? Deshalb brauchen wir immer wieder die Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern. Wir haben Stunden darüber diskutiert, sind Schränke in einer Arbeitshöhe über 1,80 Meter sinnvoll? Für die Durchschnittsmitarbeiterin mit 1,65 Körpergröße sind sie nicht geeignet. Solche Details sind wichtig, damit es ein gutes Arbeiten wird. Wir haben uns auch über Lager und Logistik, Ver- und Entsorgung und Elektroanschlüsse ausgetauscht. Es ist unglaublich, was alles beachtet werden muss. Vor allem ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden sich dort wohlfühlen. Wie viel Zeit verbringen wir in diesen Räumlichkeiten?</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img decoding="async" width="1024" height="767" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4a326c5d9_Baumgarten_Interview_2jpg_90ed2d7a32-1024x767.jpg" alt="" class="wp-image-4283" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4a326c5d9_Baumgarten_Interview_2jpg_90ed2d7a32-1024x767.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4a326c5d9_Baumgarten_Interview_2jpg_90ed2d7a32-300x225.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4a326c5d9_Baumgarten_Interview_2jpg_90ed2d7a32-768x576.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4a326c5d9_Baumgarten_Interview_2jpg_90ed2d7a32.jpg 1441w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p><strong>Baumgarten: Gab es bei den Berufsgruppen unterschiedliche Vorlieben?</strong></p>



<p><strong>Dr. Christine Morfeld: </strong>Auf jeden Fall. Bei der Planung der Kreiß­saal­aus- stattung ging es für uns Ärzt:innen um Platz für Instrumente und Geräte, aber die Hebammen wollten denselben Platz für die Ausstattung fürs Kind, beispielsweise für eine Wärmedecke. Wir waren nicht böse miteinander, aber wir haben hart verhandelt – so viel Platz braucht ihr nicht, so viel Platz brauchen wir nicht. Man möchte immer mehr Raum, als man hat. Dabei wird auch die Schublade irgendwann emotional.</p>



<p><strong>Schulte: </strong>Wenn wir uns einig waren, sagte der Bauzeichner oder der Architekt, super Idee, aber so viel Raum habt ihr gar nicht. Also haben wir wieder von vorne angefangen. Das ist wie ein Hausbau in XXXL.</p>



<p><strong>Schild: </strong>… und wir werden etwas vergessen.</p>



<p><strong>Schulte:</strong> Ja, das ist jetzt schon klar. Aber es ist toll zu sehen, was in diesem gemeinsamen Austausch alles einfließt aus den Erfahrungen der Mitarbeiter:innen, aus ihren ehemaligen Arbeitsstätten oder was sie auf Kongressen und Messen gesehen haben.</p>



<p><strong>Baumgarten: Sie nutzen die Schwarmintelligenz im Team.</strong></p>



<p><strong>Schulte:</strong> Ja, die braucht man. Als ich beim Richtfest während der Führungen immer wieder bewusst über die Etagen gelaufen bin, dachte ich, wow, das ist wirklich eine riesige Fläche.</p>



<p><strong>Schild:</strong> Man kommt so auf seine 10.000 Schritte am Tag …</p>



<p><strong>Schulte:</strong> Die große Fläche, die wir »bespielen« werden, das ist sensationell!</p>



<p><strong>Baumgarten: Wie viele Mitglieder aus dem Team haben in den sieben Jahren der Planung mit überlegt?</strong></p>



<p><strong>Morfeld: </strong>Über die Jahre waren etwa 30 bis 50 Mitarbeiter:innen von beiden Standorten einbezogen – Ärzt:innen, Pflegende, Hebammen. Wir haben das Projekt zwischendurch immer wieder im größeren Kreis vorgestellt.</p>



<p><strong>Baumgarten: </strong>Wie oft haben Sie sich getroffen?</p>



<p><strong>Morfeld: </strong>Zeitweise habe ich mindestens vier Stunden pro Woche für die Planung eingesetzt. Jetzt geht das Projekt in die letzte Phase und wir müssen vieles neu überlegen: Wie wollen wir arbeiten? Es geht darum, die Arbeitszeiten und die Klinikprozesse anzupassen, beispielsweise das Aufnahmeprozedere, wenn eine Patientin ankommt. Wir haben das zunächst im kleinen Team geplant und müssen es jetzt noch mit der Pflegedienstleitung abstimmen. Wie organisieren wir die Abläufe? Wir sollten das Mitte nächsten Jahres fertig haben.</p>



<p><strong>Baumgarten: Wann ziehen Sie um?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Wir haben den Umzug im Zeitraum von Ende 2023 bis Ostern 2024 angepeilt – plus minus.</p>



<p><strong>Baumgarten: Sie haben für die »Henrike« auch ein Konzept der elternzentrierten Neonatologie geplant. Wie wird das aussehen?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Was wir hier schon im Kleinen machen, setzen wir künftig im größeren Format um. Im Neubau der Neonatologie wird ein Hot- und Cold-Bereich unterschieden. Im Hot-Bereich werden die intensivpflichtigen Kinder gepflegt. Je näher sie an den Übergang in das normale Kinderzimmer und an ihre Entlassung kommen, umso mehr werden die Eltern auch räumlich mit einbezogen. Vier Eltern-Kind-Zimmer sind dafür vorgesehen.</p>



<p><strong>Morfeld: </strong>Wir legen jetzt schon großen Wert darauf, dass die Eltern eine großzügige Zeit für das Bonding mit ihrem Kind haben – auch bei den Frühgeborenen. Man muss sicherstellen, ist es warm genug, haben wir ausreichend Personal, haben wir die nötige Ruhe? Wir müssen in Geburtshilfe und Neonatologie noch sehr viel mehr zusammenrücken, was auch räumlich der Fall sein wird: Wir werden Tür an Tür Nachbarn auf derselben Etage sein.</p>



<p>Wir führen bereits heute die pränatalen Gespräche mit den Kinderärzt:innen gemeinsam, wenn es um die extremen Frühgeborenen geht. Unser Konzept ist, dass das noch mehr zusammenwachsen soll für Mutter und Kind. Dafür schulen wir jetzt in beiden Bereichen das Personal, so dass alle mehr voneinander wissen und lernen können. Dass die Pflegenden auf der Neonatologie beispielsweise wissen, was eine Tokolyse oder eine Lungenreife ist. Oder was heißt es für die Frau, wenn wir ihr Kind palliativ versorgen? Da gibt es noch eine Menge zu tun, was Fortbildung oder gemeinsames Denken angeht.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="768" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4aa17433a_Baumgarten_Interview_Bild_Erbprinzessin_neujpg_a86e73b617-1024x768.jpg" alt="" class="wp-image-4280" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4aa17433a_Baumgarten_Interview_Bild_Erbprinzessin_neujpg_a86e73b617-1024x768.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4aa17433a_Baumgarten_Interview_Bild_Erbprinzessin_neujpg_a86e73b617-300x225.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4aa17433a_Baumgarten_Interview_Bild_Erbprinzessin_neujpg_a86e73b617-768x576.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-11276-637f4aa17433a_Baumgarten_Interview_Bild_Erbprinzessin_neujpg_a86e73b617.jpg 1440w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p><strong>Baumgarten: In den skandinavischen Ländern ist die elternzentrierte Neonatologie seit vielen Jahren gut etabliert, damit auch die kleinsten und die sehr kranken Kinder nicht von ihren Eltern getrennt sein müssen.</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Das haben die Skandinavier wirklich gut gemacht: Sie haben wenige Häuser, aber sehr große Zentren, so dass für alle Eventualitäten gesorgt ist. So dass Eltern, die von weither kommen und bei ihrem Kind bleiben wollen, dort auch direkt eine Unterbringungsmöglichkeit haben.</p>



<p><strong>Baumgarten: Wird das hier auch so sein?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Es gibt die Eltern-Kind-Zimmer auf der neonatologischen Seite. Außerdem wird es Eltern-Apartments auf dem Gelände geben. Zu uns kommen nicht nur Frauen aus Hannover und Umgebung, sondern auch heute schon Eltern, die von weither anfahren.</p>



<p><strong>Baumgarten: Wo sind Mütter nach einer frischen Sectio untergebracht, deren Kind auf die Intensivstation verlegt werden musste? Liegen sie dann an zwei verschiedenen Orten im Krankenhaus?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Hier ist der Klärungsprozess noch nicht abgeschlossen. Heute sind diese Mütter traditionell auf der Wochen­station. Es hängt natürlich davon ab, wer welche Frauen versorgt. Eine Betreuung der Frauen ausschließlich auf der neonatologischen Station im Mütter-Kind-Zimmer wäre nicht zielführend, da das Kinderpersonal derzeit noch nicht so versiert in den Wochenbettaspekten ist. Die frischentbundenen Mütter brauchen ja auch Hebammen, Schwestern und ärztliche Versorgung. Wir werden klären, dass wir die Visite dann dorthin verlegen.</p>



<p><strong>Schulte: </strong>Wir versuchen heute schon, die Mütter schnellstmöglich mit ihrem Kind zusammenzubringen: Sie werden in ihrem Bett auf die Neonatologie gebracht und können bei ihrem Kind sein. Wenn sie sich stabil genug fühlen und das Bett verlassen können, haben sie dort bei ihrem Kind einen bequemen Stuhl.</p>



<p><strong>Baumgarten: Lassen sich die Bedürfnisse der Eltern mit denen des Personals immer in Einklang bringen?</strong></p>



<p><strong>Schild:</strong> Die Eltern möchten natürlich nah beim Kind sein, auch auf der Intensivstation. Das ist fürs Personal eine Herausforderung. Manchmal wird es nicht einfach sein, alles auf einen Nenner zu bringen. Aber unser Ziel ist das.</p>



<p>Ein auskömmlich ausgestatteter Personalschlüssel ist dabei hilfreich. Und das ist die Herausforderung, denn die Personalnot in der Pflege ist ja da! Bei Hebammen hatten wir diesen Notstand bislang auch, aber wir bekommen Gott sei Dank momentan gute Bewerbungen, um die offenen Stellen aufzufüllen. Für das, was wir vorhaben, ist das ideal.</p>



<p><strong>Baumgarten: Und bei den Ärzt:innen?</strong></p>



<p><strong>Schild: </strong>Bei den Ärzt:innen haben wir kein Problem beim Personal. Das ist der Vorteil, dass wir in einer Universitäts- stadt sind. Auch unser guter Team-Spirit spricht sich herum – und dass man viel bei uns lernt. Es ist immer viel zu tun, die jungen Ärzt:innen müssen schnell ran und viel arbeiten.</p>



<p><strong>Baumgarten: Bieten Sie eine Eins-zu-eins-Betreuung durch die Hebammen an?</strong></p>



<p><strong>Schulte:</strong> Wir sind beim Personal so aufgestellt, dass wir Gebärende nach Möglichkeit eins-zu-eins betreuen können. In einem so großen Kreißsaal muss man unter Umständen auch einmal mehrere Klingeln bedienen. Wenn dann aber eine Frau in die aktive Geburt geht, dann übernehme ich und die Kolleginnen kümmern sich um alles andere. Wir haben verschiedene Verfahren geschaffen, in dem wir die reine Geburtsbetreuung vom ambulanten Bereich abkoppeln können. Wir haben bereits einen abgekoppelten Kreißsaal-Ambulanzbereich, wo wir die Frauen im Vorfeld begrüßen, triagieren und entscheiden, ob sie stationär aufgenommen werden oder wieder nach Hause gehen.</p>



<p>Wir haben jetzt schon im Minimum drei examinierte Kräfte pro Schicht und dann kommen unsere Hebammen-Studentinnen oder -Schülerinnen dazu. Auch berufsübergreifend Praktikantinnen, FSJler:innen, die den Bereich der Geburtshilfe kennenlernen wollen, oder Doulas im Rahmen ihrer Ausbildung. Das Innovative zeichnet uns hier auch ein bisschen aus. Wir lehnen nichts von vorneherein ab, sondern hören uns das in Ruhe an und beraten, ob es zu uns passt. Nichts ist in Stein gemeißelt – wenn wir etwas ausprobiert haben und feststellen, es passt nicht, können wir uns guten Gewissens dagegen entscheiden.</p>



<p><strong>Baumgarten: Wo probieren Sie zum Beispiel etwas Neues aus?</strong></p>



<p><strong>Morfeld: </strong>In unserem Kreißsaal war es zu unruhig. Kreißsäle mutieren irgendwann zur Zweitnotaufnahme jeder Klinik. Durch die Schwangeren, die ungeplant kommen, entsteht eine Unruhe für die Gebärenden, die wir eigentlich betreuen wollen. Wir hatten gedachten, wenn wir umziehen und künftig mehr als 4.000 Geburten zu versorgen haben, da muss man die Bereiche wirklich trennen. Die Frauen stellen sich im Durchschnitt 2,7-mal in der Schwangerschaft bei uns vor. Bei 2.700 Geburten, die wir hier im Henriettenstift schon jetzt betreuen, ist das ein erheblicher Durchlauf neben dem normalen Kreißsaalbetrieb.</p>



<p>Wir haben mit der Trennung der Bereiche hier schon mal begonnen. Ich hoffe, wenn wir umziehen, haben wir ambulant und stationär so getrennt, dass wir den Kreißsaal den Gebärenden vorbehalten und die Ambulanz dann eine eigene Einheit ist. Es wird vielleicht ineinander übergehen und wir werden beide Bereiche mit unserem Personal versorgen, aber eigentlich wollen wir das wirklich trennen. Es dauert auch, bis alle das neue Konzept im Kopf haben. Das Gute ist, wir haben noch Zeit zu üben.</p>



<p><strong>Baumgarten: Wenn Sie künftig mehr als 4.000 Geburten in einer Abteilung zu versorgen haben, besteht nicht die Gefahr, dass es dann anonymer und trubeliger wird?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Wenn wir die beiden geburtshilflichen Abteilungen an unseren jetzigen Standorten zusammenzählen, haben wir heute schon gemeinsam die Größe, die wir dann an einem Ort abbilden. Ja, das ist eine Menge Personal und eine große Zahl von Geburten mit allen Begleitpersonen und allem Drum und Dran. Natürlich steigt das Risiko der Anonymität, je größer eine Abteilung wird. Letztlich liegt es aber an den einzelnen. Es kommt auf die Haltung an, wie man es dann mit Leben ausfüllt. Die Menschlichkeit, die Wertschätzung, die gehören einfach dazu, neben der medizinischen Behandlung. Die Herzlichkeit, der Respekt den Patient:innen gegenüber – auch in einem kleinen Haus kann das schief gehen.</p>



<p><strong>Baumgarten: Braucht man andere Konzepte für ein großes Haus mit sehr vielen Geburten, mehr Menschen und mehr Räumen?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Große Einrichtungen brauchen andere Konzepte als kleine.</p>



<p><strong>Morfeld:</strong> Wir wollen den Kreißsaal auch in Low- und High-Risk-Bereich unterteilen. Dafür haben wir genug Platz. In den Bereich für ein niedriges Risiko kommt die Frau, die sich eigentlich eine Hausgeburt gewünscht hätte. Die Geburtsräume für Frauen mit einem höheren Risiko oder kranke Frauen liegen in der Nähe des OP. Wir müssen die Abläufe gut planen, so dass man weniger hin und her läuft – schon das macht Unruhe, die man reduzieren kann.</p>



<p><strong>Schulte: </strong>Auch die Konzepte für unsere Personalführung sind wichtig, beispielsweise dass das Leitungsteam klar aufgestellt ist. Wir richten uns jetzt schon perspektivisch neu aus und gehen neue Wege. In unseren Nachbarländern, beispielsweise in Skandinavien gibt es bereits Personal­führungskonzepte oder Team-Führungskonzepte für große Häuser.</p>



<p><strong>Baumgarten: Woran denken Sie?</strong></p>



<p><strong>Schulte:</strong> Wir denken zum Beispiel über die Aufstockung von Teamleitungsfunktionen nach. Klassisch ist, dass ein Kreißsaal von einer Teamleitung operativ geführt wird. In der zu erwartenden Größe der »Henrike«, mit neun Kreißsälen und einem Hebammenteam von mindestens 50 Kolleg:innen braucht es noch weitere Teamleitungen, die gleichberechtigt die Teams steuern. Aktuell sind wir in der Umsetzung des Personalkonzeptes und führen Einstellungsgespräche in den einzelnen Berufsgruppen, Hebammen und Medizinischen Fachangestellten. Des Weiteren erarbeiten wir die genauen Funktionsbeschreibungen für die einzelnen Fachbereiche, damit die Aufgaben klar definiert sind.</p>



<p>Im Rahmen des Hebammenstudiums haben wir beispielsweise eine Praxiskoordinatorin benannt, die sich primär um die Einbindung der Studentinnen und der Schülerinnen kümmert. Dann gibt es die Teamleitungen, die bei den operativen täglichen Arbeiten vor Ort sind. Ich in meiner Funktion als Leitende Hebamme schaue über allem, wie die einzelnen Aufgaben verteilt sind.</p>



<p>Wir haben die Gruppe unserer medizinischen Fachangestellten. Die eine ist im Kreißsaalbereich aktiv und beobachtet, wie die Prozesse laufen. Andere arbeiten im administrativen Bereich. Eine Hebammenkollegin, die ein großartiges Konzept dafür entwickelt hat, kümmert sich um die Einarbeitung neuer Kolleginnen – das haben wir bereits separiert. Eine Gruppe kümmert sich um Social Media. Wir sind ein Team und schauen, wer hat das Talent, diese oder jene Aufgabe besonders gut auszufüllen? Damit motivieren wir auch die Mitarbeitenden und finden gute Lösungen.</p>



<p><strong>Baumgarten: Beim Richtfest wurde mir der Bereich im Rohbau gezeigt, wo künftig stille Geburten stattfinden sollen. Wie ist Ihr Konzept für die Betreuung?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Die Betreuung der »Leere Wiege-Geburten« ist uns ein großes Anliegen gerade hier an einem Standort des kirchlichen Trägers Diakovere. Mit Prof. Schild haben wir einen Spezialisten der Pränataldiagnostik und betreuen regelmäßig späte Schwangerschaftsabbrüche nach Fetozid. Das wurde hier heiß diskutiert.</p>



<p><strong>Baumgarten: Ich erinnere mich an eine kontroverse Diskussion unter den Mitarbeiter:innen, die auch durch die Medien ging.</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Ja, wir sind ein christliches Haus. Wir sind für alle da – auch für die Frauen, die das große Problem nach einer belastenden Diagnose haben. Sie brauchen Menschen, die sie in ihrer Entscheidungsfindung beraten und unterstützen. Genau das machen wir zusammen im großen Ethikrat. Auch Schwangere, die mit einem intrauterinen Fruchttod zu uns kommen, betreuen wir hier. Heidi Blohmann, die ehemalige Leitende Hebamme hat unser Konzept eingeführt, zusammen mit dem Verein »Leere Wiege«. Wir möchten Familien, die ein Kind verlieren, besonders gut betreuen und beraten und entwickeln das Konzept weiter.</p>



<p>Bei der Planung des Neubaus war klar, dass wir für die stillen Geburten eine ruhigere Zone schaffen. Dazu kommen ein Beratungszimmer der Seelsorge, eine Teeküche und ein Aufenthaltsraum. Zusammen mit dem Raum der Stille, der unten im Eingangsbereich geplant ist, können wir den Familien einen geschützten Raum anbieten. Seit einiger Zeit bieten wir auch eine palliative geburtshilfliche Begleitung an gemeinsam mit den Kolleg:innen von der Neonatologie und der Seelsorge. Das ist für alle etwas Besonderes – für uns war es neu, als wir damit begonnen haben.</p>



<p><strong>Baumgarten: Sie haben aktuell an beiden Standorten zusammen mit 27,1 % eine der niedrigsten Sectioquoten Niedersachsens. Wie gelingt Ihnen das?</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Als Perinatalzentrum können sich unsere Zahlen sehen lassen. Unsere Ärzt:innen sind sehr gut geschult, machen viele Fortbildungen und setzen sich mit neuesten Studien auseinander. Sie trauen sich etwas zu und können Verantwortung übernehmen. Auch unsere Hebammen bieten in der hauseigenen Akademie Fortbildungen an, beispielsweise um altes Hebammenwissen lebendig zu halten.</p>



<p>Meistens treffen wir unsere geburtshilflichen Entscheidungen im Konsens: Zunächst schätzen die Hebammen den Geburtsverlauf ein, dann das ärztliche Team und man bildet sich eine Meinung. Man spricht dann mit der Frau über ihre Möglichkeiten und was wir ihr anbieten können. Bevor wir operativ tätig werden, fließt meist viel Wasser die Leine runter.</p>



<p>Bei einer Beckenendlage beispielsweise führen wir erst ein Gespräch und machen eine Voruntersuchung. Bevor wir an eine primäre Sectio denken, bieten wir eine äußere Wendung an und auch spontane Beckenendlagengeburten gehören für uns mit dazu. Alle unsere Angebote greifen ineinander. Unsere Akupunktursprechstunde ist gut besucht und die Konzepte unserer Elternschule, die Kursangebote ergänzen unsere Geburtshilfe. Den ganzheitlichen Gedanken in der Geburtshilfe dürfen wir nicht verlieren.</p>



<p><strong>Baumgarten: Ihr Gesamtkonzept klingt ideal – läuft es im arbeitsintensiven Alltag immer rund?</strong></p>



<p><strong>Schulte:</strong> Dinge, die einmal nicht gut laufen, sind für uns Ansporn, sie zu verbessern. Da muss man hinschauen. Diese Fehlerkultur habe ich in meiner vorherigen Stelle kennengelernt, am Unispital in Basel in der Schweiz. Wenn dort ein Fehler passiert war, wurde darüber gesprochen: Was war die Ursache? Wie können wir diesen Fehler künftig vermeiden? Dieses Umdenken hat gedauert, aber es funktioniert.</p>



<p><strong>Baumgarten: Die Fehlerkultur hat hierzulande oft noch großes Potenzial.</strong></p>



<p><strong>Schulte: </strong>Schuldzuweisungen haben noch nie geholfen und Teamstreitigkeiten in verschiedenen Disziplinen untereinander schon gar nicht. Sprachlosigkeit in einem Geburtshilfe-Setting – das darf nicht passieren: Wenn die Hebamme Angst hat, dem Arzt zu berichten, oder die junge Ärztin Angst hat, ihrer Oberärztin zu berichten, oder die Berufsgruppen gar nicht mehr miteinander sprechen. So etwas ist eine Katastrophe und zwar letztlich für die Mutter und das Kind, denn dann passieren Fehler. Das ist der wichtigste Punkt hier im Haus: Wir sind immer in Kommunikation, auch fachgruppenübergreifend mit der Anästhesie, der Kinderklinik, dem OP, der Gynäkologie und auch mit denen, die uns zuarbeiten. Was will ich machen ohne den Reinigungsdienst oder den Hol- und Bring-Service?</p>



<p>Es wird eine Herausforderung sein, alle Mitarbeiter:innen unter ein gemeinsames Dach zu bringen. Aber es wird uns gelingen, weil wir auf niedrigen Hierarchie-Ebenen miteinander arbeiten.</p>



<p><strong>Vielen Dank für das spannende Gespräch. Gute Wünsche für den Aufbruch in die Henrike!</strong></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bedenke das Ende</title>
		<link>https://viktoria11.de/bedenke-das-ende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Dec 2022 06:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[»Was du auch tust, tue es klug und bedenke das Ende.« Die alte Weisheit des griechischen Geschichtsschreibers Herodot aus dem Jahrtausend v. Chr. hat mir mein Großvater als Kind beigebracht. Ein Lebensmotto für nachhaltiges Handeln, Jahrzehnte bevor das Wort »Nachhaltigkeit« geläufig und schließlich auch vom Marketing in der Wirtschaft entdeckt worden war. »Niemals mehr als<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/bedenke-das-ende/"><span class="screen-reader-text">"Bedenke das Ende"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>»Was du auch tust, tue es klug und bedenke das Ende.« Die alte Weisheit des griechischen Geschichtsschreibers Herodot aus dem Jahrtausend v. Chr. hat mir mein Großvater als Kind beigebracht. Ein Lebensmotto für nachhaltiges Handeln, Jahrzehnte bevor das Wort »Nachhaltigkeit« geläufig und schließlich auch vom Marketing in der Wirtschaft entdeckt worden war. »Niemals mehr als die Hälfte«, war eine andere Regel von ihm, stets einen Teil für die anderen übrig zu lassen. Meine Großeltern, die bescheiden lebten und mit ihrer Familie zwei Weltkriege durchgestanden hatten, wussten ihr Leben lang mit Ressourcen achtsam umzugehen. Sie hatten so fundamentale Erschütterungen erfahren, dass Weitsicht für sie überlebensnotwendig gewesen war.</p>



<p>Gute Hebammenarbeit ist im Kern nachhaltig. Schon früh hatte ich als junge Hebamme verstanden, dass die Sorgfalt und Umsicht, mit der ich mich zu Beginn einer Betreuung den Ängsten und Wünschen einer Schwangeren widmete, sich im Laufe der kommenden Monate nicht nur für die Familie auszahlte, sondern auch für meine eigene Arbeit. Familien, deren Sorgen beruhigt und Fragen geklärt waren, die sich im Lot und sicher aufgehoben fühlten, brauchten später umso weniger Zuwendung, wenn sie auf sich gestellt selbstbewusst gut klarkamen.</p>



<p>Überrascht war ich kürzlich, als ich Besuch von einem Vater mit seiner erwachsenen Tochter bekam, bei deren Hausgeburt ich vor fast 40 Jahren geholfen hatte. Die beiden wollten nun ein Video zum 60. Geburtstag seiner Frau und ihrer Mutter drehen und besuchten die Menschen, die in ihrem Leben wichtig gewesen waren. Ich war beeindruckt, welche Bedeutung die beiden Hausgeburten in der Familie gehabt hatten: wie genau der Familienvater die Details noch in Erinnerung hatte, wie viel auch die Tochter davon wusste, welches Selbstbewusstsein und welche Energie ihre Mutter nach ihren Schilderungen daraus gezogen hatte. Sie war damals jung gewesen und hatte sich gegen allerhand Widerstände für ihren eigenen Weg entschieden – hatte dabei auch ihren zögerlichen Partner überzeugt, der deswegen immer noch stolz auf sie war. Wir saßen in meinem Garten und die beiden schilderten mir, welche Rolle ich als junge Hebamme dabei gespielt hatte und dass am Familientisch zu Hause regelmäßig noch diese Zeiten der Schwangerschaften und Geburten zur Sprache kamen bis hin zu Details, was ich damals gesagt und getan hatte.</p>



<p>»Gestandene« Hebammen kennen solche anrührenden Begebenheiten. Mitten in der Arbeit für diese Ausgabe zum Schwerpunkt »Nachhaltigkeit« war die Begegnung für mich auch im weiteren Sinne bewegend: Was für eine Ehre, dass ich bei der Entwicklung dieser Familie so einen Stellenwert hatte! Gleichzeitig wurde mir bewusst, welche Verantwortung eine Hebamme hat, die in einer sensiblen und entscheidenden Zeit so nah bei der Familie ist. Unachtsamkeit hätte womöglich ebenso nachhaltig gewirkt.</p>



<p>Für die Adventszeit und die Weihnachtstage die besten Wünsche!</p>
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			</item>
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		<title>»Unsere jungen Kolleginnen sind unsere Zukunft«</title>
		<link>https://viktoria11.de/unsere-jungen-kolleginnen-sind-unsere-zukunft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Oct 2022 05:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Studiengangkoordinatorin für den Bachelorstudiengang Angewandte Hebammenwissenschaft an der Universitätsmedizin Charité blickt am Ende ihres Berufslebens zurück auf 45 Jahre als Schülerin, Hebamme, Lehrende, Schulleiterin und internationale Netzwerkerin. Ihre Visionen bauen auf einer vielfältigen beruflichen Erfahrung auf – wirksam sein zu können, ist bis heute ihre größte Triebfeder gewesen. Katja Baumgarten: Am 1. Oktober verabschieden<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/unsere-jungen-kolleginnen-sind-unsere-zukunft/"><span class="screen-reader-text">"»Unsere jungen Kolleginnen sind unsere Zukunft«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Die Studiengangkoordinatorin für den Bachelorstudiengang Angewandte Hebammenwissenschaft an der Universitätsmedizin Charité blickt am Ende ihres Berufslebens zurück auf 45 Jahre als Schülerin, Hebamme, Lehrende, Schulleiterin und internationale Netzwerkerin. Ihre Visionen bauen auf einer vielfältigen beruflichen Erfahrung auf – wirksam sein zu können, ist bis heute ihre größte Triebfeder gewesen.</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Am 1. Oktober verabschieden Sie sich in die Rente. Wie ist es für Sie als Hebamme losgegangen?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Es war eher Zufall, wie ich zum Hebammenberuf gekommen bin. Ich wollte nicht länger zur Schule gehen, sondern einen Beruf lernen, der mit Menschen zu tun hat. Unsere Nachbarin war Hebamme. Sie hatte auch meine Mutter im Wochenbett betreut. Mit ihr bin ich ab und zu mitgegangen. Sie sagte: »Wenn ich einmal in Rente gehe, ist es gut, wenn wir hier jemand Junges haben. In München gibt es eine Schule, da kannst du dich bewerben.« Da dachte ich, ja, das gefällt mir, ich werde Hebamme.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Es war damals nicht einfach, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Die Münchner Hebammenschule hatte 400 Bewerberinnen für 50 Plätze. Ich war 17 Jahre alt, kurz von meinem 18. Geburtstag. Völlig unerwartet habe ich den Platz bekommen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie hat Ihnen die Hebammenausbildung gefallen?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>1977 habe ich mit meiner Ausbildung angefangen, die damals noch zwei Jahre dauerte. Den Beruf fand ich spannend, aber die Ausbildung war sehr schwierig: Ich wurde nicht immer nett behandelt und hatte zu parieren. Wir mussten noch im Internat zu zweit in einem Zimmer wohnen und wurden teilweise zu Unzeiten gerufen, um spontan im Dienst einzuspringen. Wenn ich das heute den Studierenden erzähle, lachen sie und können sich das nicht vorstellen. Mich so unterzuordnen, das war hart für mich als junger Mensch. Vielleicht ist es mir leichter gefallen, weil ich aus einem recht strengen Elternhaus komme. Aber ich fand es fragwürdig, wie mit einem umgegangen wurde.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie zum Beispiel?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Beispielsweise wurde das Zimmer kontrolliert und durchsucht. War es nicht ordentlich, wurde man vor der Klasse bloßgestellt: Man würde nie eine gute Hebamme, weil man ein unordentliches Zimmer hat. Oder sie haben geguckt, ob wir Verhütungsmittel nehmen. Es gab auch schöne Sachen, wir haben miteinander gefeiert, haben Ausflüge gemacht. Die Grenzüberschreitungen waren das Schwierigste. Oder bei Lehrvisiten vorgeführt zu werden oder von manchen Hebammen behandelt zu werden wie der letzte Depp. Das hat mich mehr gestört als die viele Arbeit, die gehörte dazu. Ich habe immer gedacht, so werde ich später nie – so wie man in der Ausbildung behandelt wird, das ist nicht in Ordnung.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie ging es danach weiter?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Nach dem Examen 1979 ging eine meiner Mitschülerinnen nach Berlin. Im Martin-Luther-Krankenhaus, wo sie anfangen wollte, suchten sie noch eine Hebamme. Ich dachte, Berlin ist spannend, da ist was los. Als ich mich beworben habe, bin ich direkt genommen worden, ohne mich vorzustellen. Gerhard Martius, der damalige Klinikchef, kannte die Oberhebamme der Hebammenschule. Auf ihr Urteil hat er sich unbesehen verlassen – eigentlich absurd, wenn man sich das heute vorstellt. Zum Entsetzen meiner Eltern habe ich dann in Berlin im Kreißsaal angefangen und 1982 kam dort auch meine Tochter zur Welt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie war die Geburtshilfe im Martin-Luther-Krankenhaus?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Wenn die Ärzte das Gefühl hatten, man weiß, was man tut, konnte man als Hebamme sehr selbstständig arbeiten und es hat nicht immer jemand dazwischen­geredet. Man hatte die Möglichkeit, die Geburten mit den Frauen zu gestalten.</p>



<p>Die PDA wurde dort schon sehr früh gegeben als Single Shot. Es gab noch viele Privatpatientinnen zur Martius-Zeit. In Berlin war es angesagt, dort hinzugehen. Zu seiner Zeit gab’s ja noch Absurditäten wie die programmierte Geburt, Amnioskopien und die ständigen Untersuchungen, um zu sehen, wie weit der Muttermund geöffnet war. Wenn der errechnete Termin überschritten war, wurde eingeleitet.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: In der Zeit wurden auch noch sehr viele Dammschnitte gemacht.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel:</strong> Ja, aber in unserem Kreißsaal nicht routinemäßig. Wenn es ohne ging, war es in Ordnung. Bei einem Riss musste man sich allerdings rechtfertigen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie stand man dort zu aufrechten Geburtspositionen? Ab 1980 haben in Deutschland einzelne Kliniken eine Geburtshilfe angeboten, die von Sheila Kitzinger, Michel Odent und Frédérick Leboyer inspiriert war. Wie war das in Berlin?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>So eine Szene gab es noch nicht, in einzelnen Krankenhäusern wurde es vielleicht schon etwas umgesetzt. Wenn die Frauen eine Single-Shot-PDA hatten, konnten sie sich natürlich kaum bewegen. Sie haben in Seitenlage geboren, oder wir konnten das Rückenteil hochstellen und sie etwas aufrechter setzen. Aber zu dem Zeitpunkt gab es noch nicht die große Innovation. Vierfüßler-Stand, was man später gemacht hat, Gebärhocker oder Wassergeburt waren da noch kein Thema. Man hatte als Hebamme relativ viel Freiheit, die Geburten so zu leiten und zu begleiten, wie man es gut fand und wie die Frau das wünschte. Außer es war eine Privatpatientin, da musste man sich natürlich an die Regularien des Chefarztes oder des jeweiligen Oberarztes oder jeweiligen Oberärztin halten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie sahen diese Regularien aus?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Manche haben einen einfach machen lassen. Bei anderen hatte man schnell raus, sie nicht zu früh zu rufen, um der Frau zu ermöglichen, spontan zu gebären. Damit nicht die Saugglocke angesetzt wird, wenn das Kind nach dreimal pressen nicht kommt – als »Erleichterung«. So wurde das verkauft. Ich habe es oft als hinterhältig empfunden, der Frau nachher zu suggerieren, »wir haben Ihnen jetzt geholfen«, wenn sie es eigentlich selbst gekonnt hätte. Sogar »Durchtrittsnarkosen« gab es dort Anfang der 80er-Jahre noch, obwohl sie eigentlich damals schon aus der Zeit gefallen waren. Da hat man überlegt, wie lange braucht dieser Arzt, bis er von zu Hause hier ankommt – was kann ich machen, damit ich der Frau und dem Kind so etwas erspare?</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Haben die Frauen diese Geburtshilfe damals akzeptiert? Bücher, die eine humane Geburtshilfe gefordert haben, waren schon sehr populär.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Die meisten Frauen haben sich einfach in die Hände derjenigen begeben, die sie betreut haben. Sie haben selten Wünsche geäußert, selbst wenn wir sie bei ihrer Anmeldung danach gefragt haben. Die Geburtshilfe hat sich erst mit der Zeit verändert. Hier in Berlin gab es eine innovative Bewegung für selbstbestimmtes Gebären schon bevor es Ende der 1980er, Anfang der 90er-Jahre die ersten Geburtshäuser gab. Einige Krankenhäuser haben diese Ideen aufgegriffen, wie das Krankenhaus Havelhöhe. Andere haben länger gebraucht.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie ging es Ihnen im Martin-Luther-Krankenhaus?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel:</strong> Im Martin-Luther-Krankenhaus habe ich mich immer wohl gefühlt – mit dem Team, mit den Kolleginnen. 1980 wurde dort eine Hebammenschule gegründet. Mit den Auszubildenden zu arbeiten hat mir immer Spaß gemacht. Ich hatte im Hinterkopf: Du wirst sie nie so behandeln, wie du behandelt worden bist. Das habe ich mein ganzes Leben beibehalten: mit Auszubildenden oder mit Studierenden auf Augenhöhe zu arbeiteten, sie als Menschen zu respektieren, fair miteinander umzugehen. Aber auch Kritik zu äußern, wenn sie angebracht ist, auf eine Art, die andere nicht verletzt und ihnen nicht das Gefühl gibt, sie hätten keinerlei Rechte. Als Studierende oder als Auszubildende ist man das letzte Glied in der Kette. Wenn ich ehemalige Schülerinnen und Studierende treffe, höre ich oft: Wir haben dich in guter Erinnerung, du warst fair zu uns.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wann wurden Sie Hebammenlehrerin?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel:</strong> Von 1989 bis 1990 habe ich den einjährigen Weiterbildungslehrgang als Lehrerin für Hebammenwesen absolviert und bin nach etwa zehn Jahren Kreißsaal im Juli 1991 in die Hebammenschule am Martin-Luther-Krankenhaus gewechselt. Dort habe ich unter anderem mit Ulrike Harder zusammengearbeitet, die ebenfalls Hebammenlehrerin war. Als alleinerziehende Mutter war es eine Erleichterung, aus dem Schichtdienst rauszugehen, es war auch für mein Kind besser und hat mir einfach Riesenspaß gemacht.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Den Namen Gerhard Martius kennt man aus Lehrbüchern. Hatten Sie in der Hebammenschule Kontakt zu ihm?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Als ich an der Schule war, war Gerhard Martius schon in Rente. Als Kreißsaalhebamme hatte ich mit ihm gearbeitet. Es war »sein Kind« gewesen, diese Schule aufzubauen. Die Lehrerinnen haben sie letztlich in ihrem Stil prägt. Natürlich haben auch Ärzte unterrichtet, aber es schwebte nicht immer die ärztliche Oberaufsicht darüber.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Was hat Ihnen dort besonders gut gefallen?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Die Hebammenschule war einzügig. Weil wir nur den einen Kurs hatten, haben wir die Schülerinnen in der Praxis und in der Theorie sehr eng begleitet und haben eine intensive Bindung zu ihnen aufgebaut. Es war schade, dass diese Schule 1995 nach etwa 15 Jahren geschlossen wurde. Nach einem Jahr auf der Wochenstation, wo ich die integrative Wochenpflege mit eingeführt habe, bin ich nach Neukölln gewechselt, als dort eine Stelle an der Hebammenschule frei geworden war. Ich war 16 Jahre am Martin-Luther-Krankenhaus bis 1996.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Es gab eine Zeit lang drei Hebammen­schulen in Berlin.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Ja, außer der Hebammenschule am Martin-Luther-Krankenhaus und der in Neukölln gab es auch noch eine an der Charité.</p>



<p>Im Frühjahr 1996 habe ich als Lehrerin im Team der Schule in Neukölln angefangen, wo Christine Geist die Schulleitung hatte. In der Frauenklinik am Mariendorfer Weg mit dem riesengroßen Kreißsaal war es ganz anders als im Martin-Luther-Krankenhaus, das deutlich kleiner war. Als ich kam, hatte schon Klaus Vetter die Leitung übernommen. Aber die Geburtsmedizin, die Erich Saling dort entwickelt hatte, hatte die Geburtshilfe nachhaltig geprägt. Der Kreißsaal war ganz anders strukturiert und viel technisierter als im Martin-Luther-Krankenhaus. Es war nicht schwierig, aber anders, sich in ein so großes Team einzugewöhnen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie konnten Sie als Hebammenlehrerin die unterschiedlichen Entwicklungen in der Geburtshilfe vermitteln – wie aufrechte Geburtspositionen oder spätes Abnabeln?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Diesen Kampf, den kämpft man über Jahrzehnte. Es hat mir immer gefallen, mich kontinuierlich zu verändern, dazu zu lernen. Positionen wieder zu verlassen, weil es mittlerweile Forschung gibt, wo man erkennt: Das ist nicht gut, was wir da gemacht haben.</p>



<p>Den Studierenden erzähle ich oft: In meinem Hebammenleben habe ich vier verschiedene Versionen gelernt, wie man ein Neugeborenes lagert. Auf dem Bauch, auf der Seite, in unterstützter Seitenlagerung und jetzt in Rückenlage. Erst als man von der Bauchlage weggekommen ist, hat man beim Plötzlichen Kindstod signifikante Veränderungen gesehen. Das hat sich entwickelt durch Forschung, durch Nachdenken, dadurch, dass man Dingen auf den Grund geht. Wir wissen bis heute nicht genau, was die Ursache ist, es gibt Theorien. Das ist bei vielen Dingen in der Geburtshilfe so. Das tradierte Wissen wird einfach weitergegeben. Erst wenn man Evidenzen hat, verändert es sich. Manchmal verändert sich trotzdem nichts, wie beispielsweise beim Dauer-CTG, obwohl es seit Langem Evidenzen gibt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Auch zur Episiotomie gab es schon Ende der 1970er Jahre Forschung, die den häufigen Einsatz in Frage gestellt hat.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Wir haben in den 1970er Jahren gelernt: Eine Episiotomie schützt den Damm, man darf nicht zu lange warten und wenn es reißt, ist es furchtbar. All diese Dinge, die sich langsam verändert haben: »Hands-on« und »Hands-off« – was ist eigentlich ein Darmschutz? Müssen wir das immer machen? Jetzt gibt es die neue S3-Leitlinie zur vaginalen Geburt: Die Latenzphase, alle Phasen der Geburt, die so eng limitiert waren – jetzt sieht man, man hat mehr Zeit, kann den Druck rausnehmen.</p>



<p>Viele der Innovationen oder Forschungsergebnisse brauchen lange, bis sie in die Praxis fließen. In dem Spannungsfeld befinden wir uns immer noch. Wir bringen unseren Schülerinnen oder Studierenden die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bei, wie man etwas machen sollte, aber in der Praxis erleben sie es zum Teil anders und das irritiert sie.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Haben Sie Beispiele im Sinn?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Die Geburtseinleitung, die programmierte Geburt, dieses ständige Untersuchen der Frau, was völlig unnötig ist. Dann die Geburtspositionen: Wenn jemand auf dem Hocker gebärt oder im Vierfüßler-Stand, ist das immer noch eine Ausnahme, keine Regel!</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Dabei sind die Vorteile seit Jahrzehnten klar …</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Kristellerhilfe, all diese Dinge – wo wir mittlerweile genug Untersuchungsergebnisse haben, die belegen, dass man es anders machen soll. Wenn man eine Frau gut betreuen will, muss man eine Eins-zu-eins-Betreuung haben. Die Kolleginnen arbeiten unter Umständen, die in großen Teilen untragbar sind – auch untragbar für die Ausbildung. Die Eins-zu-eins-Betreuung von Gebärenden erleben die Auszubildenden und die Studierenden selten. Das hat mich über all die Jahre am meisten belastet, die unzureichende Betreuung von Frauen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Auch zum Benefit der Eins-zu eins-Betreuung gab es vor Jahrzehnten Forschungsergebnisse.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Wir haben diese Evidenzen, sie werden aber nicht umgesetzt – unter anderem, weil es politisch nicht unterstützt wird, und weil es gesellschaftlich zu wenig eingefordert wird. Oder weil die Kolleginnen keine Möglichkeiten haben, es zu praktizieren, weil sie ständig mit etwas anderem beschäftigt sind. Ruhephasen, in denen man weniger zu tun hat, in denen man sich im Team austauscht, das gibt es doch gar nicht mehr! Es ist nur noch ein Funktionieren.</p>



<p>Es wird nicht besser, es wird eigentlich schlechter! In den letzten 15 bis 20 Jahren ist so gespart worden. All das, was man hätte positiv entwickeln können, wird nur noch dem Geldverdienen untergeordnet. Kolleginnen werden ausgepresst und Teams sind am Anschlag. Trotzdem engagieren sie sich noch! Sie brauchen viel mehr Unterstützung für die Betreuung von Frauen.</p>



<p>Das ist letztlich das Allerwichtigste. Wie man geboren wird, entscheidet, wie man im Leben weitergeht. Wenn ein Drittel aller Menschen aus dem mütterlichen Leib herausgeschnitten wird, macht das etwas aus. Wie wichtig der Prozess des Gebärens für Mutter und Kind ist – das wissen wir alles heutzutage. Trotzdem ermöglichen die Rahmenbedingungen das nicht.</p>



<p>Es bedrückt mich auch, wenn Auszubildende und Studierende heute noch von manchen Kolleginnen wie der Dreck am Ärmel behandelt werden. Unsere jungen Kolleginnen sind doch unsere Zukunft. Sie werden die künftige Geburtshilfe prägen, ihnen müssen wir das denkbar Beste mitgeben, damit sie sich entfalten können und das auch an die Frauen und Familien weitergeben können. Vielleicht bin ich zu naiv oder immer noch zu enthusiastisch. Es ist mir ein Rätsel, dass das nicht überall funktioniert.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie bewahren Sie sich Ihre Zuversicht?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Wir müssen den werdenden Hebammen vorleben, wie es anders geht. Ich möchte ihnen immer wieder das Schöne in diesem Beruf zeigen, auch sagen: Seid feministisch! Arbeitet für die Frauen, unterstützt sie – ihr seid auch Frauen. Es ist immer noch ein Frauenberuf, auch wenn ich gedacht habe, durch die Studiengänge mit einer universitären Karriere würden mehr Männer in den Beruf kommen. Ich bin erstaunt, dass es nicht so ist.</p>



<p>Wofür machen wir das eigentlich? Nicht für uns, unser Beruf ist kein Selbstzweck. Wir machen es für die Frauen und die Kinder. Um sie gut betreuen zu können, müssen wir auch selbst gut betreut werden. Wir müssen uns doch wohl fühlen in unserem Beruf! Wir müssen sicher sein und uns aufgehoben fühlen. Dann können wir das auch weitergeben.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sie waren für den DHV Delegierte beim Weltverband der Hebammen, dem ICM – wie kamen Sie dazu?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel:</strong> Als meine Tochter größer war, konnte ich mich parallel zu meiner Arbeit an der Hebammenschule wieder berufspolitisch im Berliner Hebammenverband engagieren. Bei einer Delegiertentagung im Jahr 1997 wurde durch einen Rücktritt die Position der ICM-Delegierten frei. Da habe ich mich spontan gemeldet und wurde gewählt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Was hat Sie besonders inspiriert?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Großbritannien oder die nordischen Länder haben viel früher die Akademisierung der Hebammen umgesetzt. Beeindruckend waren auch die Forschungseinrichtungen in den nordischen Ländern, wie das Karolinska Institut in Schweden. Die Hebammen dort haben einen anderen Status als die Kolleginnen hierzulande. Andererseits war es bewegend, bei den Weltkongressen zu erleben, mit welch dramatischen Probleme Hebammen in manchen Ländern zu kämpfen haben. Wie viele Frauen sterben, weil sie verbluten? Die Kolleginnen aus Afrika berichteten, wie sie die Ausbildung vorantreiben, damit es mehr Hebammen gibt, um die Frauen zu betreuen.</p>



<p>Da relativiert sich die Dramatik der eigenen Probleme. Oft sind es nicht nur die rein medizinischen Probleme, sondern auch politische Probleme, dass Frauen insgesamt wenige oder keine Rechte haben.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie lange waren Sie beim ICM?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel:</strong> Ich war dort acht Jahre als Delegierte, weitere drei Jahre im Board of Management für die zentraleuropäische Region. Zu Beginn meines Studiums habe ich das aufgegeben: Schulleitung, ICM-Delegierte und Masterstudium, das war zu viel.</p>



<p>Im Education Standing Committee des ICM habe ich noch eine Weile mitgearbeitet. Dort sind Lehrende aus allen Ländern zum Thema Ausbildung vernetzt, wodurch man gegenseitig von den Innovationen der anderen lernt. Auch der europäische Hebammenverband EMA hat seine Kongresse inzwischen stärker auf die Ausbildung ausgerichtet. Zum Teil waren wir Hebammen auch in der WHO Europa vertreten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie kam es zu Ihrem Masterstudium?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Ich hatte nie gezweifelt, dass die Akademisierung der Hebammen auch in Deutschland kommen wird, und wollte aktiv daran teilhaben. Im neuen Masterstudiengang in Österreich an der Uni Krems waren wir der erste Kurs. Das Studium hat mir sehr viel Spaß gemacht. Entgegen unwissender Aussagen mancher Kolleginnen, den Abschluss würde man sich kaufen, fand ich das Studium sehr anspruchsvoll. Ich kann diesen Dünkel nicht nachvollziehen. Ich habe es auch als Arroganz gegenüber den österreichischen Kolleginnen empfunden, die den Studiengang mit aufgebaut haben.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Dort wird eine Mischung aus Hebammenkunde und wissenschaftlichem Arbeiten angeboten zusammen mit Management- und Betriebswirtschaftslehre.</strong></p>



<p>Das Studium dort hat andere Schwerpunkte als üblich. Als Schulleitung konnte ich diese wichtigen Inhalte in einem Studium sehr viel besser vertiefen. Ich habe das dann auch in meiner Masterarbeit mit einem qualitativen Forschungsprojekt zum Thema »Risikomanagement in der klinischen Hebammentätigkeit durch kollegiale Supervision« aufgegriffen. In Krems lehrten Referenten, die CEOs in größeren Unternehmen waren und viel aus ihrer Berufspraxis weitergeben konnten. Ich fand das spannend.</p>



<p>Ich würde dieses Studium wieder wählen, aber wenn man eine akademische Karriere als Perspektive hat, war es ausbremsend, denn dann fehlen einem die ECTS-Punkte: Man steigt dort als berufserfahrene Hebamme direkt ins Masterstudium ein, ohne dass ein Bachelorstudium gefordert wird. Und weil es als Universitätslehrgang tituliert wird, erkennen es manche Hochschulen nicht als Studiengang an, obwohl das Masterstudium in Krems EU-akkreditiert ist. Das habe ich erst nachher erfahren.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wurden Ihnen bei all Ihrer Berufserfahrung in der Praxis und Lehre mit Zusatzausbildungen nicht genügend ECTS-Punkte angerechnet?</p>



<p><strong>Andrea Stiefel:</strong> Nein, auch die Herausgabe der Lehrbücher wurde mir nicht angerechnet. Seit 25 Jahren entwickele ich Lehrbücher mit, wie die »Hebammenkunde« oder die Skills-Bände in der Schweiz, woran ich mitgearbeitet habe, oder ein Fachbuch zum Wochenbett und andere Veröffentlichungen. Ich publiziere, bin in der Lehre und in der Praxis, habe international gearbeitet – und das ist nicht einmal ein Äquivalent zu einem Bachelor?</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Hierzulande wurde damals kein vergleichbares, deutschsprachiges Masterstudium für Hebammen angeboten.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Wir können es uns nicht erlauben, uns gegenseitig Steine in den Weg zu legen. Diesen Studiengang in deutscher Sprache konnten Kolleginnen besuchen, die einen Master in Englisch vielleicht nicht hätten absolvieren können, was ich durchaus gekonnt hätte. Mich hat es angesprochen, mit Kolleginnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu studieren. Auch von der Struktur her konnte ich das Studium gut mit meiner Arbeit vereinbaren.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Haben Sie überlegt zu promovieren?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Nein, nachdem ich auf diese Schwierigkeiten gestoßen bin, war das Thema erledigt. Im Nachhinein hätte es mich gereizt, aber vielleicht hätte ich meinen Master auch fünf oder sieben Jahre früher machen müssen. Ich war 50, als ich mit dem Studium fertig war. Dann bin ich in die Schweiz nach Winterthur an die ZHAW gegangen und habe dort den Studiengang aufgebaut. Man muss auch einfach mal sagen, mehr geht nicht. Ich merke jetzt, es macht energetisch etwas mit einem, wenn man ständig zwei oder drei Projekte hat, an denen man intensiv arbeitet. Was ich heute an Energie investiere, damit ich auf diesem Level arbeiten kann, das an der Universität verlangt wird, das kostet mich so viel, da bleibt fast kein Freiraum übrig.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie lange sind Sie an der ZHAW in Winterthur gewesen?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Genau neun Jahre ab 2009, direkt nach meinem Masterabschluss. Davor war ich an der Hebammenschule in Neukölln zunächst acht Jahre als Lehrerin tätig und dann fünf Jahre als Schulleitung. Ich habe den Master während der Schulleitungszeit gemacht. Als ich fertig war, kam das Angebot aus der Schweiz. Mein Mann hatte dann eine Stelle in Süddeutschland. Damals habe ich mir gedacht, wenn nicht jetzt, wann dann? 2018 bin ich wegen der Familie dann wieder nach Berlin zurückgekommen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Welche Position haben Sie jetzt in Berlin?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Seit März 2020 bin ich Studiengangskoordinatorin an der Charité und habe dort bis jetzt den Bachelorstudiengang Angewandte Hebammenwissenschaft mit aufgebaut und das Curriculum entwickelt. Wir haben letztes Jahr mit der ersten Kohorte gestartet, jetzt kommt die zweite Gruppe zum Winter­semester.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Das ist bestimmt bereichernd, so einen Lehrplan zu entwickeln.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Ja. Das war sehr sportlich, weil die Zeit kurz war und die Ressourcen knapp. Ich hatte keine günstigen Startbedingungen, denn ich habe dort zu Beginn der Coronapandemie angefangen und war bald im Homeoffice. Es ist schwierig zu starten, ohne mit den Strukturen einer großen Universität vertraut zu sein. So habe ich viel Zeit verloren, herauszufinden, wer für was zuständig ist oder mit wem ich mich vernetzen kann.</p>



<p>Der Studiengang ist inzwischen gestartet und die Studentinnen sind gut im Studium und in der Praxis angekommen. Das ist schön zu sehen. Es tut mir für die Studierenden leid, wenn ich jetzt gehe, weil ich gerne eine Ansprechpartnerin für sie bin. Jetzt muss ich auch einmal an mich selbst denken. Man muss erkennen, wenn man seine Grenzen erreicht hat.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie ist die Situation für lehrende Hebammen?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Ich bin immer wieder entsetzt, wie wenig Deutschland in Bildung investiert. Wir haben letztes Jahr mit den ersten Studentinnen angefangen. Erst jetzt mit Beginn der zweiten Studiengruppe erhalten wir auch Räume auf dem Campus in Berlin-Mitte an dem wir lehren. Wenn man plant, einen Studiengang aufzubauen, sollte man von vornherein optimale Rahmenbedingungen schaffen. Wir mussten immer wieder hören: »Sie sind ja auch noch da, wir wussten das gar nicht!«</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Hat es damit zu tun, dass die Charité so eine riesige Institution ist?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Das ist kein spezielles Charité-Problem. In Bildung muss investiert werden, in Gesundheit, in Frauen, in Kinder und Familien – das frustriert mich am Ende meines Berufslebens am meisten, dass das in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern immer weniger wird. Ich habe in verschiedenen Ländern unterrichtet und von Kolleginnen Einblicke in ihre Curricula, in ihre Rahmenbedingungen bekommen – dagegen sehen wir etwas blass aus.</p>



<p>Ich sehe heute immer noch viele Parallelen zu meinen Anfängen und hatte eigentlich gehofft, wenn ich irgendwann mal aus meinem Beruf gehe, schaue ich in eine andere Zukunft.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie lange sind Sie jetzt Hebamme?</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>Ich habe 1977 mit der Hebammenausbildung angefangen und höre jetzt 2022 auf – 45 Jahre. Ein halbes Jahr hatte ich Erziehungsurlaub genommen, als meine Tochter geboren wurde, sonst war ich immer berufstätig. Die Studentinnen haben mich einmal gefragt: »Warum machen Sie das schon so lange?« Es macht mir immer noch Spaß, aber jetzt sollten andere übernehmen. Ich habe auch früher schon den Weg für andere freigemacht und finde daran nichts Verwerfliches.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: … im Gegenteil.</strong></p>



<p><strong>Andrea Stiefel: </strong>In der Schweiz habe ich ein Jahr bevor ich gegangen bin, meine Leitungsfunktion abgegeben. Ich habe zu meinen Kolleginnen im Leitungsteam gesagt, wir sind alle gleich alt, wir sitzen hier noch fünf oder sechs Jahre. Aber die motivierten Kolleginnen, die nach uns kommen, haben wenig Chancen weiterzukommen. Also muss man irgendwann Plätze räumen. Das hat Bewegungen in Gang gebracht, allein mein Zurücktreten von meiner Stelle und zu sagen, ich bin ab jetzt wieder Dozierende und für Internationales zuständig. Ich hänge nicht an der Macht. Eine Position zu haben, in der ich Dinge beeinflussen kann, das ist wichtig.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Es geht Ihnen mehr um Wirksamkeit?</strong></p>



<p>A<strong>ndrea Stiefel: </strong>Ja, genau. Der Status, den das mit sich bringt, hat mir nie etwas bedeutet. Sonst wäre ich jetzt Professorin und hätte nicht bei meinem Masterabschluss aufgehört. Ich habe schon ein paarmal gemerkt, dass manche Mitmenschen mich nicht ernst nehmen oder nicht wahrnehmen, weil kein Doktortitel vor meinem Namen steht. Zum Glück gibt es auch andere.</p>



<p><strong>Danke für den Einblick in Ihren beeindruckenden Lebensweg als Hebamme!</strong></p>



<h3 class="wp-block-heading">Die Interviewte</h3>



<p><strong>Andrea Stiefel</strong> ist diplomierte Hebamme mit einem Masterabschluss im Management im Gesundheitswesen. Sie war viele Jahre als Hebamme, Dozentin, Stationsleitung, Schulleitung und Autorin tätig – außerdem als Delegierte und Vorstandsmitglied im Internationalen Hebammenverband (ICM). Zuletzt war sie Studiengangkoordinatorin für den Bachelorstudiengang Angewandte Hebammenwissenschaft an der Universitätsmedizin Charité. Nach 45 Jahren geht sie im Oktober in den Ruhestand.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Unabhängigkeit in Gefahr</title>
		<link>https://viktoria11.de/unabhaengigkeit-in-gefahr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2022 05:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Vertragsverhandlungen für die Hebammengebühren stocken, denn das Netzwerk der Geburtshäuser möchte sie neben den Berufsverbänden der Hebammen gleichrangig mitverhandeln gegenüber dem GKV Spitzenverband, dem bundesweiten Zusammenschluss der allgemeinen Krankenkassen. Die Verhandlungs­führerin aus dem Präsidium des Deutschen Hebammenverbandes erläutert, warum der DHV dagegen Klage eingereicht hat: So würde die Autonomie des Berufsstandes unterwandert, Bezahlung und<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/unabhaengigkeit-in-gefahr/"><span class="screen-reader-text">"Unabhängigkeit in Gefahr"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Die Vertragsverhandlungen für die Hebammengebühren stocken, denn das Netzwerk der Geburtshäuser möchte sie neben den Berufsverbänden der Hebammen gleichrangig mitverhandeln gegenüber dem GKV Spitzenverband, dem bundesweiten Zusammenschluss der allgemeinen Krankenkassen. Die Verhandlungs­führerin aus dem Präsidium des Deutschen Hebammenverbandes erläutert, warum der DHV dagegen Klage eingereicht hat: So würde die Autonomie des Berufsstandes unterwandert, Bezahlung und Bedingungen der Hebammenarbeit eigenständig auszuhandeln.</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wann kommt die nächste Gebührenerhöhung für die Hebammen?</strong></p>



<p><strong>Ursula Jahn-Zöhrens:</strong> Das ist aktuell leider unberechenbar. Als wir im Frühjahr 2021 die Vertragsverhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband der Krankenkassen aufgenommen haben, hatte ich die stille Hoffnung, dass wir es spätestens in der ersten Jahreshälfte 2023 geschafft hätten. Nun ist das Ende nicht absehbar, weil die Verhandlung stagniert. Wir versuchen trotzdem weiter zu arbeiten, aber verbindliche Absprachen mit dem GKV-Spitzenverband können wir derzeit nicht treffen.</p>



<p><strong>Woran liegt das?</strong></p>



<p>Neuerdings gibt es überraschenderweise zwei Rechtsauffassungen zum ersten Absatz von § 134a des fünften Sozialgesetzbuches, dem SGB V, der die Versorgung mit Hebammenhilfe regelt: Wer ist eigentlich Vertragspartner für den Rahmenvertrag, der die Vergütung der Leistungen aller freiberuflichen Hebammen festlegt?</p>



<p>Seit über 13 Jahren waren sich alle Beteiligten einig, wer für den Rahmenvertrag verantwortlich zeichnet, und wer für den Ergänzungsvertrag, der die Betriebskosten von Geburtshäusern regelt. Bisher waren das für den Rahmenvertrag die beiden Berufsverbände der Hebammen: der Deutsche Hebammenverband, der DHV, und der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, der BfHD. Beim Ergänzungsvertrag waren die beiden Berufsverbände gemeinsam mit dem Netzwerk die Vertragspartner des GKV-Spitzenverbandes.</p>



<p>Weil es im Gesetz in Absatz 1 heißt, »Verbände der von Hebammen geleiteten Einrichtungen«, ist jetzt die Frage aufgekommen, ob das Netzwerk der Geburtshäuser auch ein gleichberechtigter Vertragspartner für den Rahmenvertrag sein kann, will oder muss. Nachdem der GKV-Spitzenverband, das Netzwerk, der BfHD und der DHV dazu in den letzten Monaten viele Gespräche in unterschiedlicher Besetzung geführt haben, herrscht heute Einigkeit, dass wir Rechts­sicherheit brauchen. Solange die Frage nicht gerichtlich geklärt ist, riskiert man, dass die Vertragsabschlüsse nachher nicht für alle Beteiligten gesetzlich verbindlich sind.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><strong>§ 134a SGB V</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Versorgung mit Hebammenhilfe</h2>



<p>Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen schließt mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten <strong>maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen und den Verbänden der von Hebammen geleiteten Einrichtungen</strong> auf Bundesebene mit bindender Wirkung für die Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen unter Einschluss einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen, die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen, die Anforderungen an die Qualität der Hebammenhilfe einschließlich der Verpflichtung der Hebammen zur Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie über die Höhe der Vergütung und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnung durch die Krankenkassen. Die Vertragspartner haben dabei den Bedarf der Versicherten an Hebammenhilfe unter Einbeziehung der in § 24f. Satz 2 geregelten Wahlfreiheit der Versicherten und deren Qualität, den Grundsatz der Beitragssatzstabilität sowie die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen zu berücksichtigen. Bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen nach Satz 2 sind insbesondere Kostensteigerungen zu beachten, die die Berufsausübung betreffen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><strong>Wie war das bisher?</strong></p>



<p>Noch 2013 hatten beide Rechtsbeistände, sowohl vom GKV-Spitzenverband als auch vom Netzwerk der Geburtshäuser, schriftlich ausgeführt, dass die Vertreter:innen des Netzwerks sich nicht als Vertragspartner für den Rahmenvertrag sehen. Deren Auffassung hat sich plötzlich geändert, obwohl sich der Wortlaut des Paragrafen nicht verändert hat.</p>



<p><strong>Wie kam es zu dieser plötzlichen Änderung?</strong></p>



<p>Meine Kolleginnen im DHV-Präsidium und mich traf das Ansinnen des Netzwerks der Geburtshäuser völlig unerwartet und auch, dass der GKV-Spitzenverband den Anspruch akzeptiert hat.</p>



<p><strong>Wie begründet das Netzwerk der Geburtshäuser seine neue Forderung?</strong></p>



<p>Weil die Vertreter:innen des Netzwerks immer wieder mit am Verhandlungstisch sitzen und mitsprechen, möchten sie nun auch den Rahmenvertrag für die Gebühren der freiberuflichen Hebammen mit unterschreiben.</p>



<p><strong>Warum sitzt das Netzwerk immer mit am Verhandlungstisch?</strong></p>



<p>Das ist eine neu gewachsene Geschichte. Es gibt seit 2020 verschiedene eigenständige Vereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband, die weder Bestandteile des Rahmenvertrags noch des Ergänzungsvertrags sind. Dazu zählen beispielsweise die Pauschalen rund um die Praxiseinsätze der Studierenden im außerklinischen Bereich. Geburtshäuser haben hier eine wichtige Aufgabe und sind bei der Erstattung von Kostenpauschalen ausdrücklich im Gesetz genannt. Auch bei der Kostenerstattung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur sind die hebammengeleiteten Einrichtungen genannt. Das ist auch richtig: Ein Geburtshaus als hebammengeleitete Einrichtung muss eine Kosten-­erstattung erhalten, wie auch Arztpraxen. Immer dann, wenn Geburtshäuser als Institutionen direkt betroffen sind, begrüßen wir die Vertragspartnerschaft des Netzwerks der Geburtshäuser sehr.</p>



<p>Im Rahmenvertrag, der sich auf die Arbeit der Hebammen bezieht, sehen wir das anders. In früheren Äußerungen durch Vertreter:innen des Netzwerks selbst ist zu lesen, dass die Expertise des Netzwerks zu einzelnen Punkten erfragt werden kann und gleichzeitig verhindert werden muss, dass Partikularinteressen zu stark vertreten sind.</p>



<p><strong>Wie begründet das Netzwerk, dass es die Vergütung aller freiberuflichen Hebammen mitverhandeln will?</strong></p>



<p>Uns gegenüber argumentiert es so, dass es auch die Hebammen vertrete, die in hebammengeleiteten Einrichtungen tätig sind. Daraus leitet es seinen Anspruch ab.</p>



<p><strong>Diese Hebammen wären dann ja doppelt vertreten – durch ihren Berufsverband und durch das Netzwerk.</strong></p>



<p>Man könnte auf den Gedanken kommen, je mehr Vertreter:innen am Tisch sitzen, umso stärker ist ihre Durchsetzungskraft. Aber wenn man weiß, wie politische Wege gehen und wie Verhandlungen in der Selbstverwaltung laufen, dann wird klar: Um etwas zu erreichen, müssen gleich starke Partner auf beiden Seiten sitzen. Das beobachtet man auch bei den Ärzt:innen: Wenn die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die KBV, als Ganzes mit dem GKV-Spitzenverband die Bundesmantelverträge der Ärzt:innen aushandeln, dann ist es eine ganz andere Position, als wenn jeder Verein der Ärzt:innen einzeln auf der einen Seite steht und der große GKV-Spitzenverband auf der anderen Seite.</p>



<p>Die einzelnen Verbände der Krankenkassen, die früher gemeinsam die Verhandlungen geführt haben, wurden nicht grundlos zu einem Dachverband, dem GKV-Spitzenverband, zusammengeschlossen. Der Alltag bei den Sitzungen sieht so aus, dass auf Kassenseite neben den Vertreter:innen des GKV-Spitzenverbandes auch diejenigen der Bundeskassenverbände sitzen. Das letzte Wort und die Unterschrift hat aber der GKV-Spitzenverband, sonst niemand.</p>



<p><strong>Ist es bei den Ärzt:innen auch üblich, dass dort Nicht-Ärzt:innen ihre Honorare mit aushandeln?</strong></p>



<p>Nein! Die Führungsspitze der KBV, die über die Gebühren verhandelt, besteht ausschließlich aus Ärzt:innen.</p>



<p><strong>Gibt es einen Proporz bei Entschei­dungen – hat ein Verband, der viele Mitglieder vertritt, eine gewichtigere Stimme als kleinere Verbände?</strong></p>



<p>Nein, es gibt keinen Proporz. In unseren internen Arbeitsgruppen erarbeiten wir gemeinsam einzelne Positionen. Ich habe das Ziel, Forderungen zu formulieren, die von einer breiten Basis getragen werden. Beim Rahmenvertrag haben BfHD und DHV gegenüber dem GKV-Spitzenverband die gleiche Stimme, beim Ergänzungsvertrag auch das Netzwerk gemeinsam mit den beiden Berufsverbänden. Es ist unumstritten, dass ich die Verhandlungsführerin bin als Vertretung des DHV. Wortmeldungen kommen von allen Beteiligten.</p>



<p>Im DHV gibt es durchaus scharfe Kritik von unseren Mitgliedern: Sie fragen, wie kann es sein, dass der DHV mit fast 22.000 Mitgliedern und über 100 Geburtshäusern als Mitglieder das gleiche Votum hat wie der BfHD, der deutlich weniger als 1.000 Mitglieder vertritt, und das Netzwerk der Geburtshäuser, in dem etwa halb so viele hebammengeleitete Einrichtungen organisiert sind wie im DHV. Das Netzwerk der Geburtshäuser ist aus unserer Sicht übrigens kein Verband, sondern mangels erforderlicher Größe lediglich ein Verein. Der Proporz ist an keiner Stelle gewahrt, auch nicht in der Schiedsstelle. Es ist eine offene Wunde der DHV-Mitglieder, dass in der letzten Schiedsstelle der BfHD gemeinsam mit dem GKV-SV gegen den DHV gestimmt hat, als es um Beschränkungen für die Beleghebammen und die geforderte Erhöhung der Gebühren ging.</p>



<p><strong>Aus welchen Berufsgruppen stammen die Vertreterinnen des Netzwerks, die bei den Verhandlungen der Hebammengebühren künftig mitentscheiden wollen?</strong></p>



<p>Gegenwärtig sind das neben einer Hebamme auch eine Psychologin und eine Betriebswirtin. Wer künftig für das Netzwerk spricht, weiß ich nicht. Auch Jurist:innen oder Verwaltungsfachleute wären denkbar. Es gibt hier keine vorgeschriebene Qualifikation.</p>



<p><strong>Wäre es auch möglich, dass gar keine Hebamme dabei ist?</strong></p>



<p>Laut aktueller Satzung des Netzwerks muss im dreiköpfigen Vorstand mindestens eine Hebamme sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies nicht. Geburtshäuser sind hervorragende Einrichtungen, auch als Unterstützer im Zusammenspiel zwischen Hebammen und Nicht-Hebammen. Es gibt Vereine, die Hebammen ermöglichen, ein Geburtshaus zu betreiben. Wir haben auch Geburtshäuser, in denen Hebammen die Träger sind. Das ist alles wertvoll. Aber wir sehen eine Gefahr: Im Gesetzestext steht »Verbände der von Hebammen geleiteten Einrichtungen«. Wir müssen davon ausgehen, dass sich weitere Interessensvertretungen für Geburtshäuser gründen. Inwieweit dann dort Hebammen im Vorstand vertreten wären, bleibt künftig unberechenbar.</p>



<p>Wir hoffen sehr, dass sich die Rechtsauffassung des DHV bestätigt. Andernfalls könnte jede bundesweit agierende Gruppierung, die Träger von Geburtshäusern vertritt, den Anspruch erheben, bei den Vertragsverhandlungen für die Hebammengebühren mit am Tisch zu sitzen. Eine Schieflage zu Ungunsten der Hebammen wäre dann nicht mehr aufzuhalten. Ich sehe ganz klar ein gesundheitspolitisches Kalkül: Eine starke Berufsvertretung für Hebammen ist nicht gewünscht.</p>



<p><strong>Falls ein Klinikkonzern beschließt, ergänzend zu seinen Geburtskliniken auch Geburtshäuser auf dem Krankenhausgelände anzusiedeln, könnte er dafür eine eigene Vertretung gründen und dürfte sich an den Gebührenverhandlungen für die Hebammenleistungen beteiligen?</strong></p>



<p>Genau das ist es, was wir aktuell verhindern wollen. Wir können es gerade gut bei medizinischen Versorgungszentren beobachten: Klinikverbünde kaufen gegenwärtig Kassenarztsitze auf und nehmen darüber Einfluss auf die Arbeit niedergelassener Ärzt:innen. Entsprechend spezialisierte Anwält:innen könnten Verträge so gestalten, dass sie im Einklang mit dem Ergänzungsvertrag stehen. Wir müssen davon ausgehen, dass dann auch Vertreter:innen eines solchen Trägers von Geburtshäusern mit am Verhandlungstisch über die Hebammengebühren sitzen würden.</p>



<p><strong>Wer kann überhaupt Träger einer hebammengeleiteten Einrichtung sein?</strong></p>



<p>Für den DHV ist klar, dass die derzeit geltenden Bedingungen laut Ergänzungsvertrag weiterbestehen müssen. Dazu gehört, dass nur ausgewählte Gesellschaftsformen als Träger einer hebammengeleiteten Einrichtung in Frage kommen, dass in den Entscheidungsgremien Hebammen eine Mehrheit haben und die fachliche Leitung eine Hebamme sein muss.</p>



<p>Wir fürchten, dass der Schutz der Hebammen angegriffen wird, den wir bisher für gegeben gehalten haben. Im Zuge der Gesundheitswirtschaft entwickelt sich eher eine Liberalisierung. Wir riskieren damit auch, dass die homogene kleine, aber starke Berufsgruppe der Hebammen bei dem maßgeblichen Vertrag über Geld und Bedingungen ihrer Arbeit nicht mehr die Verhandlungshoheit behält.</p>



<p><strong>Das hätte berufspolitisch erhebliche Auswirkungen …</strong></p>



<p>Diese Sorge haben wir verschiedentlich vorgetragen. Welche Berufsgruppe kann es sich erlauben, dass Berufsfremde über die Basis ihrer Existenzgrundlage mitentscheiden?</p>



<p>Der DHV mit seinen 22.000 Mitgliedern trägt die Verantwortung dafür, dass jede Hebamme ihre Tätigkeit bestmöglich ausüben kann, unabhängig davon, ob sie Hausgeburtshilfe anbietet, Kurse oder Wochenbettbetreuung, ob sie im Geburtshaus arbeitet, als Beleghebamme im Schichtdienst oder Eins-zu-eins-Betreuung in der Klinik anbietet. Für uns darf das keine Rolle spielen. Wir müssen alle Hebammen maximal unterstützen. Kleinere Verbände vertreten verständlicherweise eher Partikularinteressen. Zwar sehen wir aktuell die Schnittmenge mit dem Netzwerk, aber die Träger von hebammengeleiteten Einrichtungen und deren Interessen werden sich verändern. Damit könnte diese Schnittmenge deutlich kleiner werden. Für Hebammen, die in diesen Einrichtungen arbeiten, könnte sich die Lage verschlechtern. Wir dürfen nicht vom heutigen Ist-Zustand ausgehen.</p>



<p><strong>Wie läuft die Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der Geburtshäuser generell?</strong></p>



<p>Wir kommen gut mit den Kolleginnen vom Netzwerk aus, da gibt es keine persönlichen Animositäten. Wir müssten hier wirklich an einem Strang ziehen, man muss das von einem Stockwerk höher aus betrachten: Es gibt die berufsständische Vertretung der Hebammen, den BfHD und den DHV – und es gibt eine Vertretung der Träger von Einrichtungen, in denen Hebammen arbeiten. Niemand käme auf die Idee, die Deutsche Krankenhausgesellschaft zu den Verhandlungen zum Rahmenvertrag der Hebammen einzuladen, wenn es um die Gebühren für die Dienst-Beleghebammen geht. Ich halte es für gefährlich, wenn Leitungen von Institutionen Zutritt zu einem Vertrag erhalten, der die Einzelleistungen einer Berufsgruppe regelt. Man stelle sich auch einmal vor, die Träger von Pflegeeinrichtungen würden auf Seiten von Ver.di die Vergütung der Pflegenden mit verhandeln.</p>



<p><strong>Welches Ziel hat die Klage des DHV?</strong></p>



<p>Der DHV hat Mitte Juli Klage gegen den GKV Spitzenverband beim zuständigen Sozialgericht in Berlin eingereicht mit dem Ziel, dass die bisherigen spezifischen Zuständigkeiten der Verbände unverändert bestehen bleiben. Dabei geht es uns nicht um den DHV oder das Netzwerk, es geht um den Berufsstand als Ganzes. Die Klage soll Rechtssicherheit herstellen und den Rahmenvertrag vor Zugriff von Dritten schützen, denn er ist für uns Hebammen ein hohes Gut.</p>



<p>Die Physiotherapeut:innen haben jetzt erst ihren Rahmenvertrag erhalten, den wir schon seit vielen Jahren haben. Sie haben so lange gekämpft, als homogene Gruppe mit der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, damit sie als Berufsgruppen einen Bundesvertrag bekommen. Und wir Hebammen, wir sollen das jetzt aufgeben? Das kann ja nicht sein!</p>



<p>Um trotz der unterschiedlichen Rechtsauffassung zügig mit den Verhandlungen fortfahren zu können, ringt der DHV mit den anderen Beteiligten um Lösungen: Wir wissen, dass die Hebammen dringend eine bessere Vergütung benötigen. Deswegen appellieren wir an alle Beteiligten bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung, die Verhandlungspraxis beizubehalten wie wir sie in den vergangenen Jahren erfolgreich gelebt haben.</p>



<p><strong>Finanzinvestoren sollen in den vergangenen Jahren hunderte Arztsitze aufgekauft und zu Praxis-Ketten zusammengeschlossen haben, die ihre Leistungen ökonomisch ausrichten. Man möchte sich Vergleichbares für die Geburtshilfe und die Hebammenarbeit lieber nicht vorstellen …</strong></p>



<p>Wir dürfen weder zulassen, dass Träger einer Einrichtung die Vergütung von Hebammen mitverhandeln, noch dürfen sie die inhaltliche Qualität­s­vereinbarung und das Audit mitbestimmen – es gibt viele Dinge, die damit zusammen­hängen, die wir heute nicht überschauen. Wo stehen wir in vier bis fünf Jahren? Wir werden kein staatliches Gesundheitssystem haben, obwohl ich das gerne einmal durchdenken würde – so dass jede Frau Anspruch auf eine gute Hebammenversorgung und jede Hebamme einen Anspruch auf eine gute Bezahlung hätte. Die Hebamme als Einzelunternehmerin soll es weiterhin geben. Junge Kolleginnen oder Hebammen, die in Familienzeit sind, möchten allerdings immer öfter angestellt arbeiten und dennoch aufsuchend tätig sein. Unsere Offenheit für verschiedene Versorgungsmodelle ist gut und richtig. Aber was Hebammen am Ende auf dem Konto haben, darf nicht fremdbestimmt sein.</p>



<p><strong>Herzlichen Dank für das Gespräch!</strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ledermodell oder Hightech-Puppe?</title>
		<link>https://viktoria11.de/ledermodell-oder-hightech-puppe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2022 05:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://viktoria11.de/?p=4254</guid>

					<description><![CDATA[Der praktische Unterricht im Skillslab: Mit verschiedenen Modellen und in digital gesteuerten Simulationen lernen Studierende der Hebammenwissenschaft den Geburtsmechanismus kennen. Wie pathologische Situationen oder Notfälle zu lösen sind, üben sie in Rollenspielen. Welche Potenziale bieten moderne Hightech-Simulationsmodelle? Katja Baumgarten: Die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) hat im Mai dieses Jahres ihr modernes Skillslab im Hebammen-Studiengang eröffnet.<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/ledermodell-oder-hightech-puppe/"><span class="screen-reader-text">"Ledermodell oder Hightech-Puppe?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Der praktische Unterricht im Skillslab: Mit verschiedenen Modellen und in digital gesteuerten Simulationen lernen Studierende der Hebammenwissenschaft den Geburtsmechanismus kennen. Wie pathologische Situationen oder Notfälle zu lösen sind, üben sie in Rollenspielen. Welche Potenziale bieten moderne Hightech-Simulationsmodelle?</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) hat im Mai dieses Jahres ihr modernes Skillslab im Hebammen-Studiengang eröffnet. Was versprechen Sie sich davon?</strong></p>



<p><strong>Melita Grieshop:</strong> Vom Skillslab erwarten wir eine große Qualitätsverbesserung für unser Studium der Hebammen­wissenschaft. Jetzt können die Studierenden ihre theoretischen Kenntnisse zunächst in einem geschützten Raum trainieren. Wir werden auch Peer-gestütztes Lernen einführen. Die Studierenden können dann ergänzend ohne Lehrpersonal in kleinen Gruppen üben, bevor sie sich mit fortgeschrittener Kompetenzentwicklung im Umgang mit den realen Klientinnen sicherer fühlen und auch die Praxisanleiterinnen auf ein anderes Kompetenzniveau aufbauen können.</p>



<p><strong>Sie haben in Ihrem Skillslab auch ein Hightech-Modell zur Geburtssimulation. Können solche Modelle den Geburtsweg des Kindes, die Geburtsmechanik und die komplexen Vorgänge einer Geburt realistisch darstellen?</strong></p>



<p>Ja, wir haben ein High-Fidelity-Simulationsmodell für komplexe Prozesse in der Geburtshilfe. Es ist in der Anwendung recht aufwendig und personalintensiv, da das Modell vor der Lehrveranstaltung vorbereitet und der Geburtsablauf programmiert werden muss. Zudem benötigen wir bei der Durchführung des Trainings eine zusätzliche Person, die das Modell und das Übungsszenario steuert. Daneben haben wir weiterhin andere Modelle, mit denen wir weniger komplexe Simulationen durchführen, bis hin zum altbewährten Lederphantom. Wir arbeiten auch weiterhin mit dem knöchernen Becken und der Lederpuppe. Unsere Ausstattung reicht also von einfachen anatomischen Modellen bis hin zu dieser High-Fidelity-Ausstattung in Verbindung mit einem sehr modernen Audio-Video-System. Darüber können wir Situationen filmen und Marker setzen, wenn etwas besonders zu betrachten ist, damit wir uns die simulierte Situation hinterher mit den Studierenden ansehen und feststellen können: Dies ist besonders gut gelungen oder hier gibt es noch Verbesserungspotenzial.</p>



<p><strong>Welchen Stellenwert haben Lederphantom und Lederpuppe gegenüber den neuen technischen Modellen?</strong></p>



<p>Die gute Sichtbarkeit des Geburtswegs ist weiterhin ein Vorteil der althergebrachten Modelle. Da kann ich in das Innere hineinschauen, das Zusammenspiel von Kopf und Becken gut nachvollziehen und auch die knöchernen Strukturen und die Pfeilnähte betrachten und tasten. Es fehlt nur leider der weiche Geburtsweg. Der ist ja am Lederphantom nicht sehr realitätsnah dargestellt. Das Kind wirkt darin immer etwas verloren. Beim Lederphantom ist zunächst eine Deckhülle auf dem Beckeneingang, wir können hinterher hineinschauen und das ganze Kind sehen: So habe ich das Kind eingestellt und das ist das, was die Studierenden vaginal getastet haben – so passt es zueinander. Das ist ein großer Vorteil, während so ein High-Fidelity-Simulationsmodell nur von uns vorbereitet wird. Das machen nicht die Studierenden. Nur die vorbereitende Person sieht, wie das Kind eingestellt ist.</p>



<p><strong>Das »Kind« muss vorab manuell eingestellt werden – es stellt sich nicht automatisch in einer programmierten Haltung ein?</strong></p>



<p>Es braucht beides: Das Kind wird zunächst manuell in die Puppe bspw. in Schädellage eingelegt und arretiert. Danach wird es über die digitale Steuerung, die vorab festgelegt wurde, in die vorgesehene Stellung und Haltung gebracht. Dafür ist eine gute Vorbereitung notwendig, eine didaktische Einbettung in die Lehre und eine Art Drehbuch. Man kann einstellen, wie schnell die Geburt vorangehen, wie schnell das Kind tiefer treten soll oder wie häufig die Wehen stattfinden sollen. Man kann die Situation stoppen oder beschleunigen. Das wird alles vorher festgelegt. Die Studierenden wissen in der Regel, um welches Lernthema es sich handelt.</p>



<p>Wir haben im Sommersemester mit den Trainings im neuen Skills-Lab begonnen. Dabei lassen wir die Studierenden nicht unvorbereitet in ein Szenario gehen. Sie wissen in der Regel, um welches Lernthema es sich handelt. Dafür müssen sie zunächst die Grundlagenkenntnisse an den altbekannten Modellen erworben haben. Damit ich eine Haltung oder eine Einstellungsanomalie vaginal zu tasten lerne, brauche ich kein Hightech, keine digitale Steuerung.</p>



<p><strong>Wo liegt der spezielle Nutzen des Hightech-Modells?</strong></p>



<p>Die Hightech-Puppe wird zielgerichtet für komplexe Szenarien eingesetzt. Zum Beispiel beim Management einer Schulterdystokie, bei einem Notfall – das wäre das Paradebeispiel. Es kann auch eine Beckenendlage sein. Gut eignen sich natürlich Szenarien, in denen mehrere Personen anwesend sind, eine interdisziplinäre Situation, in der verschiedene Aufgaben zu bewältigen sind – vor allem wenn schnell gehandelt werden muss.</p>



<p><strong>Wie differenziert läuft das ab, sagen wir bei einer Schulterdystokie? Unterscheidet die Programmierung des Modells beispielsweise zwischen einer erschwerten Schulterentwicklung, einer unvollständigen oder einer vollständigen Schulterdystokie?</strong></p>



<p>Nein, entsprechend der Literatur wird so unterschieden: Entweder ist es eine Schulterdystokie oder ist es keine Schulterdystokie. Die Studierenden müssen die Merkmale der Schulterdystokie erkennen, die Kriterien bewerten und dann die Diagnose aussprechen. Das Notfallszenario muss natürlich vorher sehr gut besprochen worden sein: Es muss in der Theorie erlernt und die Rollen müssen abgestimmt worden sein, wer ist jetzt wer in dieser Situation. Wenn Studierende in Gruppen eingesetzt werden, ist es immer gut, wenn sie beispielsweise auch einmal die Rolle der Begleitperson übernehmen, um die Situation aus deren Perspektive zu erleben und zurückzumelden.</p>



<p>Dann schauen wir, wie die Notfallsituation im Team bewältigt wird. Wir können den einzelnen Beteiligten über kleine Sender Hinweise geben. Wenn beispielsweise in einer Notfallsituation die Begleitperson vergessen wird, könnte ich ihr über den Regieraum die Anweisung geben, »machen Sie doch einmal auf sich aufmerksam, simulieren Sie Angst oder Unsicherheit oder fragen Sie etwas, damit man Sie wieder miteinbezieht«. Auch das ist möglich, die Situation nachzusteuern.</p>



<p><strong>Kann dieses Modell die Geburtsmechanik realistisch darstellen? Wird das Becken im Modell dann enger? Oder beispielsweise bei einem hohen Schultergeradstand, wird das »Kind« dann vorab im Becken entsprechend eingestellt?</strong></p>



<p>Die Situation einer Schulterdystokie wird programmiert und dann stoppt die Simulation an der Stelle, wenn der Kopf geboren ist, aber eben im Schildkröten­phänomen darüber aufgesetzt bleibt und das Kind nicht weiter geboren wird. Die Studierende, die in der Rolle der Hebamme eingesetzt ist, soll feststellen, ob die maßgeblichen Kriterien für eine Schulterdystokie vorliegen. Dann hat sie die Diagnose auszusprechen und das Notfallszenario auszulösen. Dann wird alles gemacht, wie es dann auch in der Praxis gemacht werden muss. Es ist wirklich gut, das ganze Notfallszenario durchzuspielen, weil oft Kleinigkeiten vergessen werden. Alle denken immer gleich an McRoberts, aber damit fängt es ja nicht an. Es fängt damit an, dass ich erst einmal Hilfe aktiviere oder das Bett flach stelle – und dann werden erst die Manöver durchgeführt. Die Fortsetzung der Geburt wird im Simulationsmodell erst ausgelöst, wenn das Manöver richtig durchgeführt wurde.</p>



<p><strong>Trainieren diese Hightech-Modelle die Studierenden nicht eher auf eine Geburt im Liegen?</strong></p>



<p>Man kann dieses Simulationsmodell in den Vierfüßlerstand oder auch in Seitenlage bringen. Aber je mehr wir die Hightech-Puppe bewegen, desto eher wird wahrscheinlich einmal ein technischer Defekt auftreten. Mit dieser Puppe kann man sehr gut trainieren, wie die Manöver durchgeführt werden, weil die Geburt erst erfolgt, wenn zum Beispiel der suprapubische Druck richtig ausgeführt worden ist. Das passiert also überwiegend liegend. Aber wir haben ja andere Möglichkeiten, die aufrechten Geburtspositionen und die Vorteile der aufrechten Haltung unter der Geburt zu trainieren. Diese Übungen schließen dann an – auch für die Schulterdystokie.</p>



<p><strong>Wie vermitteln Sie die vertikalen Geburtspositionen?</strong></p>



<p>Die Studierenden müssen erst einmal den physiologischen Geburtsmechanismus verstehen und warum sich eine aufrechte Haltung positiv auf den Geburtsverlauf auswirken kann. Sie sollten alles selbst ausprobieren und Rückschlüsse ziehen. Dann sollten sie lernen, eine Gebärende anzuleiten, andere Positionen einzunehmen. Das können wir mit einer anderen Puppe üben.</p>



<p><strong>In dem Hightech-Modell ist die Muskulatur nicht speziell dargestellt – bewegt sich das Kind wie durch Zauberhand durch das Becken?</strong></p>



<p>Den Geburtsfortschritt kann man nachvollziehen, aber der Geburtsweg ist weiter als in der Realität. Es ist eher das Becken dargestellt. Dieses Modell ist jedoch näher an der Realität als das Lederphantom. Die Muttermundöffnung wird gut dargestellt: Der Muttermund öffnet sich, der Kopf kommt tiefer und er verändert auch seine Einstellung. Das High-Fidelity-Modell hat den Vorteil, dass es den ganzen Geburtsprozess besser darstellen kann, während es im Modell vom knöchernen Becken immer ein Umgreifen erfordert, wenn ich das Kind halte. Das ist anstrengend: Wenn ich vier Tage lang bei den mündlichen Examensprüfungen bei jeder Studentin das Modell vom Kind einstellen muss, dann merke ich das auch in der Hand. Wenn ich die Haltung des Kindes verändere, muss ich am Kopf des Kindes umgreifen. Dabei gibt es immer einen Bruch im Geburtsprozess.</p>



<p><strong>Die alten Modelle betonen die Abstraktion, während sich die technische Simulation der Realität immer mehr annähern soll, aber sie doch nicht erreichen kann. Steht diese Scheinwirklichkeit den Studierenden nicht auch im Weg?</strong></p>



<p>Diese Frage haben wir bis jetzt nicht evaluiert. Zunächst nehmen die Studierenden das Skillslab als hilfreich wahr und fragen nach mehr Lerneinheiten dort. Zum anderen wissen sie, dass es ein Modell ist. Sie kennen ja ihren eigenen Körper und sie sind ja auch schon im Kreißsaal und sehen echte Geburten und wissen, dass es da Unterschiede gibt.</p>



<p>Man sollte bei den Skillslab-Übungen immer darauf achten, dass das Simulationsmodell einen Namen bekommt. Damit wir die Puppe so einsetzen, als wäre sie eine reale Gebärende. Man achtet beispielsweise darauf, wie die Arme der Modell-Frau liegen, dass sie nicht unbequem verdreht sind.</p>



<p>Es ist ein Simulationsmodell mit all seinen Einschränkungen, aber es hilft uns, die Brücke in die Praxis zu schlagen. Wir wollen nicht nur unsere manuellen Fähigkeiten schulen, sondern parallel einüben, dass Geburtshilfe eine individualisierte Betreuung ist. Die Modell-Frau und ihre Begleitperson werden angesprochen, es wird darauf geachtet, dass die »Frau« sich wohl fühlt, ihre Intimsphäre gewahrt wird und die Kommunikation respektvoll und empathisch geschieht. Sonst würde das ganze Skillslab-Training zu einer verrichtungsorientierten Angelegenheit.</p>



<p><strong>Das Hightech-Modell ist menschenähnlich gestaltet, der Geburtsvorgang wird programmiert und von außen gestaltet. Wird die Gebärende dadurch bei den angehenden Hebammen eher als passive Figur eingeführt?</strong></p>



<p>Das ist ein wichtiger kritischer Blick auf diese Entwicklung – die Gefahr besteht. Wenn die Technik im Vordergrund steht, kann so etwas passieren. Aber wir arbeiten immer mit konkreten Fallbeispielen: Die Gebärende und die Begleitperson haben Namen – beispielsweise geht es dann um eine 36-jährige Drittgravida, Zweitpara, drei Tage vor Termin, und hinterher hat auch das Neugeborene einen Namen. Es ist eine individualisierte Situation und unser Auftrag ist dann nicht: »Führen Sie eine Handlung durch«, sondern: »Betreuen Sie Frau Müller in dieser Situation angemessen.« Die Lehrveranstaltungen zu professioneller Kommunikation und Betreuungsgestaltung sind vorher schon gelaufen und es wird erwartet, dass diese Kenntnisse hier eingesetzt werden. Deshalb wird die High-Fidelity-Puppe erst in den höheren Semestern eingesetzt.</p>



<p>Wenn man als Kind mit Puppen gespielt hat, hat man Situationen in der Fantasie erlebt, als wären sie echt. Haben Erwachsene auch noch diese »Verspieltheit«, geburtshilfliche Vorstellungen auf das technische Gerät zu übertragen, als wären sie real?</p>



<p>Es ist wichtig, dass wir unsere Rolle kennen. Es ist und bleibt eine Simulationspuppe, keine echte Frau. Aber wir trainieren hier etwas, was für die echte Frau wichtig ist, damit die Studierenden in der Arbeitsrealität möglichst keine Fehler machen. Das heißt auch, dass ich wieder aus der Rolle herausgehen muss.</p>



<p>In der Lehre müssen die Studierenden auch in andere Rollen schlüpfen. Es ist für sie sehr hilfreich, beispielsweise einmal die Perspektive der gebärenden Person einzunehmen. Ich bin manchmal erstaunt, wie gut die Studierenden diese Rollen ausfüllen und in die vorgegebenen Szenarien eintauchen. Wir hatten letztens im Setting bei einer Schulterdystokie-Simulation eine Kollegin dabei, die hatte die Rolle des Partners übernommen. In der Art wie sie die Hand gehalten hat, zeigte sich ihre Fähigkeit zum Perspektivwechsel – das Verhalten ist dann nahezu echt. Allen ist aufgefallen, dass die Betreuung durch den Partner sehr gut war, ohne dass es dafür ein Skript gab.</p>



<p><strong>Das Potenzial der Hightech-Modelle liegt also vor allem darin, dass die Studierenden im Team trainiert werden und die Betreuungssituation als Ganzes erleben?</strong></p>



<p>Die Hightech-Puppe ist nicht auf den Geburtsmechanismus reduziert. Es gehört mehr dazu: die Wehentätigkeit, die Überwachung des Kindes, die Äußerungen der Frau – sie kann stöhnen, rufen und kleine Fragmente sprechen. Sie kann auch krampfen. Das ist um ein Vielfaches komplexer, als wenn es nur darum geht, im ersten oder zweiten Semester den Geburtsmechanismus zu verstehen und bei der vaginalen Untersuchung die Einstellung des Kopfes und die Muttermundsweite festzustellen. Dafür brauche ich keine Digitalisierung. Der Geburtsverlauf an dem althergebrachten Modell bleibt eher statisch. Man teilt ein in Beckeneingang, Beckenmitte und Beckenausgang und quer, schräg oder längs verlaufende Pfeilnaht.</p>



<p><strong>Bisher hatte ich die Vorstellung, dass die Komplexität einer Geburt nicht wirklich abzubilden ist.</strong></p>



<p>Ja. Die wahre Komplexität der Geburtshilfe lässt sich nicht abbilden. Weil all das, was die Frau mitbringt, von ihren Ängsten und Wünschen bis zu ihrer körperlichen Konstitution, so individuell ist. Wir können nur ein paar Parameter vorgeben.</p>



<p>Das Skillslab ist nur ein Zwischenschritt. Es ist ein Lernort, um das, was die Studierenden in der Theorie gelernt haben, ein erstes Mal anzuwenden, mit dem Wissen, wenn ich jetzt hier einen Fehler mache, das ist nicht schlimm, wir können zurückspulen. Wir können es noch einmal machen, um dann erst in die reale Praxis zu gehen.</p>



<p><strong>Fördern digitale Lehrmethoden nicht letztlich die Technisierung der Geburtshilfe?</strong></p>



<p>Digitale Lernmodelle verändern nicht unsere Haltung zu einer gesundheitsfördernden, frauenorientierten und interventionsarmen Geburtshilfe. In der Lehre und in der Geburtshilfe muss es nicht digitaler werden. Im Gegenteil: Wir schulen mit diesen technischen Hilfsmitteln besser, damit Hebammen auch in schwierigen Situationen, zum Beispiel auch in der Hausgeburtshilfe, handlungskompetent sind und sich sicherer fühlen. Gerade in Zeiten von Hebammenmangel, wo Kolleginnen in kleinen Kliniken allein im Dienst sind, sollen sie wissen: Ich habe Erfahrung im praktischen Handeln, auch wenn es nur Skillslab-Erfahrung ist. Ich fühle mich sicher und deswegen traue ich es mir zu, alleine im Dienst zu sein. Sie machen im Studium praktische Erfahrung in Situationen, die sie in der Praxis hoffentlich nicht so häufig erleben.</p>



<p><strong>Herzlichen Dank für das interessante Gespräch!</strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vorstellungen vom Geburtsweg</title>
		<link>https://viktoria11.de/vorstellungen-vom-geburtsweg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2022 05:32:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Weg, der für Hebammen und ärztliche Geburtshelfer:innen aus Beckenräumen, Ebenen, Muskelschichten, Maßen, Zeitvorgaben und der Wirkung von Kräften und Widerständen besteht, ist für das Kind sein Aufbruch aus dem Inneren seiner Mutter. Der elementarste Schritt in die selbstständige Existenz – einer von vielen, die noch folgen werden. Erstaunlich, dass das Kind von Fach­leuten meist<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/vorstellungen-vom-geburtsweg/"><span class="screen-reader-text">"Vorstellungen vom Geburtsweg"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Weg, der für Hebammen und ärztliche Geburtshelfer:innen aus Beckenräumen, Ebenen, Muskelschichten, Maßen, Zeitvorgaben und der Wirkung von Kräften und Widerständen besteht, ist für das Kind sein Aufbruch aus dem Inneren seiner Mutter. Der elementarste Schritt in die selbstständige Existenz – einer von vielen, die noch folgen werden. Erstaunlich, dass das Kind von Fach­leuten meist als passiv wahrgenommen wird. Im Geburtsvorgang wird es beispielsweise als »Fruchtwalze« oder »Geburtsobjekt« bezeichnet. Als Persönlichkeit mit Intelligenz wird es eher selten gesehen. Was trägt es selbst dazu bei, dass die Reise gelingt auf diesem Weg, bei dem es kein Zurück gibt?</p>



<p>Möglich, dass die Geburt eine frühe unbewusste Erfahrung von Selbstwirksamkeit sein kann, wenn es der eigene Weg im eigenen Rhythmus ist. Oder das Gegenteil davon, wenn es gefährlich wird und von außen eingegriffen werden muss, um Schaden abzuwenden. Oder wenn es einfach keinen angemessenen Raum, keine Zeit gibt, wenn die Intimität zwischen Kind und Mutter gestört wird und kein gemeinsamer Rhythmus zustande kommt.</p>



<p>Über Jahrhunderte hinweg haben Geburtshelfer:innen sich Vorstellungen vom Geburtsweg gebildet und in Darstellungen vermittelt. An lebenden Menschen konnte er aber früher kaum präzise erfasst werden. Noch in Lehrbüchern aus den 1920er Jahren findet man historische Darstellungen von Momenten der Austrittsphase, die aus Gefrierschnitten von Müttern gewonnen wurden, die die Geburt nicht überlebt hatten. 1918 stellte der Geburtshelfer Kurt Warnekros (1882–1949) den Weg des Kindes durch das Becken der Mutter mit Röntgenbildern von lebenden Menschen dar (siehe Seite 16). Man mag sich nicht vorstellen, welche Störung die wiederholten Aufnahmen in der Aus­tritts­periode für die Gebärende bedeutet und welche Auswirkungen die Strahlenbelastung für Mutter und Kind im Dienst der Wissenschaft gehabt haben mag. Eindeutige Erkenntnisse schienen diese Aufnahmen nicht immer gebracht zu haben: Wie die Röntgenbilder für den Geburtsmechanismus genau zu interpretieren seien, wurde damals diskutiert.</p>



<p>Vermutlich ist es kein Zufall, dass in dieser Zeit, als die Passage des Kindes mit Röntgenstrahlen durchleuchtet werden konnte, auch die Psychoanalyse die einschneidende Bedeutung der Geburt erkannte. 1924 veröffentlichte der Freud-Schüler und Psychoanalytiker Otto Rank sein Buch »Das Trauma der Geburt«. In seinem kontrovers aufgenommenen Werk setzt er sich als erster mit der Geburt als einem lebenslang prägenden Ereignis und einer möglichen Quelle von Ängsten auseinander.</p>



<p>Wie viel von diesen Sichtweisen ist 100 Jahre später noch lebendig im heutigen Verständnis davon, wie das Kind seinen Geburtsweg nimmt? Hat es der inzwischen deutlich ungefährlichere Kaiserschnitt überflüssig gemacht, alle Aspekte des Geburtswegs genau zu begreifen?</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Recht und Moral</title>
		<link>https://viktoria11.de/recht-und-moral/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Dec 2021 06:28:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[»Ethische Herausforderungen in der Geburtshilfe« bringen betroffene Frauen und Familien genauso wie Hebammen und andere beteiligte Gesundheitsfachkräfte oft in ein Dilemma. Die 5. Fachtagung Geburtshilfe der Berner Fachhochschule beleuchtete Anfang Oktober ethische Fragen in der Geburtshilfepraxis aus unterschiedlichen professionellen Blickwinkeln. Zum Thema »Ethische Herausforderungen in der Geburtshilfe« fand am 8. Oktober die 5. Fachtagung Geburtshilfe<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/recht-und-moral/"><span class="screen-reader-text">"Recht und Moral"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>»Ethische Herausforderungen in der Geburtshilfe« bringen betroffene Frauen und Familien genauso wie Hebammen und andere beteiligte Gesundheitsfachkräfte oft in ein Dilemma. Die 5. Fachtagung Geburtshilfe der Berner Fachhochschule beleuchtete Anfang Oktober ethische Fragen in der Geburtshilfepraxis aus unterschiedlichen professionellen Blickwinkeln.</strong></p>



<p>Zum Thema »Ethische Herausforderungen in der Geburtshilfe« fand am 8. Oktober die 5. Fachtagung Geburtshilfe der Berner Fachhochschule (BFH) statt. Die Kooperation mit der Lindenhofgruppe, einem privaten Krankenhausbetreiber, hätte eigentlich im vergangenen Sommer in Bern stattfinden sollen, wurde aber wegen der Pandemie auf diesen Herbst verschoben und fand nun als Online-Tagung statt.</p>



<p>Die Hebamme und habilitierte Pflegewissenschaftlerin <strong>Prof. Dr. Eva Cignacco</strong>, Co-Leiterin Fachbereich Geburtshilfe und Leiterin angewandte Forschung und Entwicklung an der Fachhochschule für Gesundheit in Bern (BFH), begrüßte an die 120 Teilnehmer:innen an ihren Bildschirmen. Es folgten sechs spannende Vorträge und eine anschließende Diskussion, in denen es aus unterschiedlichen professionellen Blickwinkeln um ethisch-moralische Fragen ging, die für Betroffene und beteiligtes Gesundheitsfachpersonal oft ein Dilemma darstellen.</p>



<p>Ziel der Tagung sei es, Fachpersonen für diese Fragestellungen in der Geburtshilfe zu sensibilisieren. Sie würden aktuelles Wissen und konkrete Hinweise erhalten, wie sie in ihrer Praxis mit ethisch herausfordernden Situationen umgehen könnten, hieß es in der Einladung. Der Wissensaustausch zwischen der Ärzt:innenschaft, Hebammen, Pflegenden und Vertreter:innen aus Ethik, Recht, Forschung und Lehre solle gefördert werden. Davon könne die interprofessionelle Kommunikation im geburtshilflichen Team profitieren, die Wechselwirkungen zwischen wissenschaftlicher Evidenz und perinataler Versorgung werde gestärkt und dies solle ethisch begründetes Handeln ermöglichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Eskalationskaskade nach Zwang</h2>



<p>Der Psychologe und Dozent an der Berner Fachhochschule <strong>Dr. Stephan Oelhafen</strong> sprach über »Informellen Zwang in der Geburtshilfe: Prävalenz und Einflussfaktoren in der Schweiz«. Er stellte eine Online-Umfrage der BFH vor, an der von August bis Dezember 2019 (in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch) über 6.054 Frauen teilgenommen hatten.</p>



<p>Als Zwang gelte laut einer Definition der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) von 2015 »jede im medizinischen Kontext angewandte Maßnahme«, die »gegen den selbstbestimmten Willen oder den Widerstand« einer Patientin oder eines Patienten durchgeführt werde, unabhängig davon, ob ein geäußerter, vorverfügter oder mutmaßlicher Wille bekannt sei. Die ethische Bewertung von Zwang reiche von »gebotenem Zwang«, beispielsweise bei der Durchführung eines lebensrettenden Eingriffs bei einem Säugling, der sich dagegen wehrt, bis zu »völlig inakzeptablem Zwang«, wie der medikamentösen Zwangsbehandlung bei urteilsfähigen Patient:innen. Bei »informellem Zwang« könne es laut SAMW zu einer Eskalationskaskade kommen: Information, Beratung, Empfehlung und Überzeugung entwickelten sich dann hin zu Überredung, Manipulation, Täuschung, Druck, Drohung bis zur Anwendung körperlicher Gewalt.</p>



<p>In der Umfrage fanden sich tatsächlich Formen von informellem Zwang wie Druck ausüben, einseitig informieren, keine Zeit zum Überlegen lassen, Maßnahmen ohne Einverständnis oder trotz Widerstand, einschüchtern und manipulieren. 27 % der befragten Frauen hatten informellen Zwang erlebt.</p>



<p>Bei ungeplanten Eingriffen sei das Risiko stark erhöht: bei Notsectio um 110 %, bei vaginal-operativer Geburt sogar um 117 %. 87 % der Frauen hätten sich ein Shared Decision-Making gewünscht, 90 % wünschten sich eher oder ganz bestimmt eine vaginale Geburt. Oelhafen betonte die ernsten Folgen für die Frauen: Nach dem Erleben von Zwang steige ihr Risiko für eine postpartale Depression um 35 %.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fürs Leben lernen</h2>



<p>Den »Ethikunterricht im Bachelor-Studiengang Hebamme« schilderten die Hebamme <strong>Ursula Hölzli Reid</strong>, Dozentin an der BFH, und der Seelsorger und Ethiker <strong>Hubert Kössler</strong> vom Inselspital, Teil des Universitätsspitals Bern. In Fallschulungen würden Studierende durch eigene Erfahrungen in fiktiven oder erlebten ethischen Dilemma-Situationen Wissen an die Hand bekommen. Sie könnten im Unterricht lernen, ihre Entscheidungsoptionen zu reflektieren, beispielsweise wie sie sich in Hierarchien oder bei einer unübersichtlichen, überfordernden Arbeitssituation möglichst gut verhalten könnten. So könnten sie später in der Praxis Theorien bewusst anwenden.</p>



<p>Im Vorfeld seien Vorbehalte aus dem Kreißsaalteam zu spüren gewesen, nach dem Motto: »Die kommen dann und sagen uns, wie wir uns verhalten sollen.« Doch bald hätten die Kolleg:innen gemerkt, dass ihnen diese Art der professionell erlernten Bewusstheit tatsächlich nützt. Mit der Ausbildung sei es keineswegs getan. Die eigene Schulung für ethische Probleme müsse sich im ganzen Berufsleben weiterentwickeln.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Entscheidungen bei extremer Frühgeburt</h2>



<p><strong>Prof. Dr. Tanja Krones</strong>, Leitende Ärztin, Klinische Ethikerin und Soziologin am Universitätsspital Zürich sowie am Institut für Biomedizinische Ethik und Medizingeschichte der Universität Zürich, sprach über »Palliative Geburt und intensivmedizinische Behandlung – ethische Entscheidungsfindung bei extrem Frühgeborenen«. ln der Ethik gehe es um menschliches Handeln und Entscheidungen unter Unsicherheit in komplexen Situationen. Klinische Ethik suche nach bestmöglichen, ethisch begründeten Entscheidungskriterien. Dazu gehörten ein Entscheidungsprozess, die Umsetzung, das Aushalten der Situation danach und, wenn möglich, das gemeinsame Tragen und die kritische Evaluation von Entscheidungen. Verantwortung müsse übernommen werden in schwierigen Situationen, denn: »Man kann nicht nicht entscheiden.« Vorsicht sei geboten bei Aussagen wie: »Das ist ganz klar – das müssen wir tun.«</p>



<p>Zur klinisch-ethischen Kompetenz gehöre eine Grundhaltung, als »gute« Gesundheitsfachpersonen handeln zu wollen. Ziele der Medizin seien, den vorzeitigen Tod zu vermeiden, Krankheit vorzubeugen, Kranke zu betreuen, Leid zu lindern – kurz: für Lebens- und Sterbensqualität zu sorgen. Der Nutzen für Patient:innen aus ihrer eigenen Sicht sei entscheidend für eine Behandlung. Medizinische Wirksamkeit, also klinische Effekte oder das ärztliche Fachurteil darüber, seien zwar notwendige, aber nicht hinreichende Kriterien für den Nutzen.</p>



<p>»Was ist und wer definiert das ›beste Interesse‹ eines neugeborenen Kindes?«, fragte Krones. Aus Sicht der meisten Schweizer Fachpersonen seien das anscheinend nicht primär die Eltern, wie eine Studie gezeigt habe: Weniger als 15 % hätten der Aussage zugestimmt, Eltern könnten am besten beurteilen, was im besten Interesse ihres Kindes liege. Dagegen sollten aus Sicht der Mehrheit der Bevölkerung Eltern das letzte Wort bei Entscheidungen für ihr Kind haben. Unmöglich, hier auch nur annähernd den komplexen, gehaltvollen Vortrag in Kürze wiederzugeben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Selbstbestimmt entscheiden?</h2>



<p><strong>Dr. Tina Jung</strong>, als Politologin wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Politikwissenschaft der Justus-Liebling-Universität Gießen, stellte in ihrem Vortrag in Frage, ob Frauen tatsächlich selbstbestimmte Wahlentscheidungen treffen könnten: »Die ›gute‹ Geburt – Ergebnis richtiger Entscheidungen?« Neoliberale Sichtweisen setzten heute ein »unternehmerisches Selbst« voraus. Schwangerschaft und Geburt seien nicht mehr als Schicksal hinzunehmen, sondern durch Selbstbestimmung aktiv zu gestalten. Zwar gebe es eine Fülle von Ratgeberliteratur zum Thema »selbstbestimmte Geburt« – der Begriff Selbstbestimmung bleibe aber meist unklar.</p>



<p>In der Frauenbewegung der 1970er und der Gesundheitsbewegung der 1980er Jahre sei die Forderung nach Selbstbestimmung entstanden und habe beispielsweise zu feministischen Gesundheitszentren geführt. Damals habe es die Forderung nach radikalem sozialem Wandel gegeben. Der Begriff Selbstbestimmung habe sich unterdessen verändert: Heute werde der Körper mehr im Dienste der Selbstoptimierung und der Selbstdisziplinierung gesehen. Beispielsweise sei die Geburtsvorbereitung früher als Selbsthilfe gesehen worden. Heute sei es vielfach eine Arena, wo Schwangere zur Arbeit an sich selbst angehalten würden. Jung fragte: »Ist die Frau als Kundin selbstbestimmt?«</p>



<p>Die Ökonomisierung der Gesundheitsbranche bringe eine Konkurrenz- und Wettbewerbssituation, aber auch »Kund:innenorientierung«. Die Forderungen der Nutzer:innen sei aufgenommen und umgedeutet worden. Für Schwangere und Gebärende transportiere dies nach außen das Versprechen größerer Selbst- und Mitbestimmungsrechte, für die Kliniken das Versprechen eines marktwirtschaftlichen Vorteils. Gleichzeitig werde die »Entsorgung von Sorgebeziehungen« verschleiert: DRG böten Anreize für Interventionen; die Schließung wohnortnaher Krankenhäuser und die Überlastung des Personals stünden nicht im Interesse der Nutzer:innen. Das positive Bild von Selbstbestimmung, das die Ratgeberliteratur vermittele, kehre sich häufig ins Gegenteil um – die Machtverhältnisse bewirkten eine Verantwortungszuschreibung in Richtung der Frau. Bis hin zum »Blaming« könne es führen, wenn nach einer belastenden Geburt, die anders als gewünscht verlaufen sei, der Frau vom Personal offen vermittelt werde, falsche Entscheidungen getroffen zu haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fetozid als Routinepraxis?</h2>



<p>Zur »Rolle der Hebamme bei Spätabbrüchen nach Pränataldiagnostik« sprach die Theologin und Ethikerin <strong>Prof. Dr. Hille Haker</strong>, die an der Loyola University Chicago lehrt. Es gebe eine subjektive Schuld und Scham bei Spätabbrüchen und eine objektive rechtliche Schuldfrage. Hinter einem Abbruch stehe für die betroffene Frau vor allem eine moralische Tragödie. Umso wichtiger seien Handreichungen der Hebammen wie ein Moseskörbchen, eine Kerze oder die Ermutigung an die Eltern, einen Abschiedsbrief zu schreiben.</p>



<p>»Die Entwicklung der Pränataldiagnostik in den letzten drei Jahrzehnten hat die Rate der pränatalen Erkennung fötaler Anomalien stark erhöht«, führte Haker vor Augen. Diese Quote sei in den europäischen Ländern unterschiedlich, nach Zahlen aus den europäischen Registern liege sie zwischen 30 % und 80 %. In Frankreich seien allein 2017 fast 7.000 Abbrüche nach der 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt worden, fast alle um die 22. Woche herum, nur wenige nach der 23. bis 24. Woche.</p>



<p>Deshalb müsse die Aus- und Weiterbildung vorangetrieben werden, forderte Haker. Hebammen sollten in die Beratung und Begleitung bei den Entscheidungen einbezogen werden. Möglicherweise sei eine Spezialisierung auf späte Abbrüche sinnvoll. Auch sei eine Weiterbildung zur Begleitung nach der Geburt dringend geboten. Sie forderte auch eine Diskussion der Fachgesellschaften zu den ungelösten Problemen: beispielsweise zu »Moral distress« und Belastung des ganzen Teams oder zur gesellschaftlichen Frage nach dem Recht auf ein gesundes Kind. Welche Rolle spielten Geschlechterungleichheit, Schicht und Ethnie? »Wie kann die Diskussion geführt werden, ohne Frauen weiter zu stigmatisieren?«, fragte Haker abschließend.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sectio ohne Einwilligung?</h2>



<p>»Der Kaiserschnitt aus Notwendigkeit und auf Wunsch. Oder auch mit Zwang? Historische, gesellschaftliche, medizinische und rechtliche Anmerkungen zu einem besonderen Eingriff« machte die Juristin <strong>Prof. Dr. Andrea Büchler</strong> von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.</p>



<p>Die Notwendigkeit des Informed consent schütze sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Patientin wie auch ihre körperliche Integrität. Die informierte Einwilligung setze Urteilsfähigkeit und Aufklärung voraus.</p>



<p>Auch für gebärende Frauen gelte die Vermutung der Urteilsfähigkeit. Nur im Einzelfall könne eine vorübergehende Urteilsunfähigkeit wegen einer Extremsituation bestehen, so dass ihr Partner oder ihre Partnerin für sie entscheiden müsse. In dringlichen Situationen müsse sich ärztliches Handeln nach dem mutmaßlichen Willen der Frau richten.</p>



<p>Besonders spannend waren Büchlers Ausführungen zum Kaiserschnitt, der mit Zwang durchgeführt wird: bei klarer Indikation – anfänglich oder im Verlauf – und verweigerter Zustimmung der schwangeren Frau.</p>



<p>Eine Zuspitzung der Problematik stellte die Juristin mit dem viel diskutieren Fall von Angela Carter vor: Die Frau, in der 26. Woche schwanger und terminal krebskrank, hatte sich für eine palliative Behandlung in ihren letzten Lebenstagen entschieden, zumal ein Kaiserschnitt zu belastend für sie gewesen wäre. Die Überlebenschance des Fetus sei auf 50 % geschätzt worden. Gegen ihren Willen wurde ein Zwangskaiserschnitt durchgeführt. Ihr Kind starb kurz nach der Geburt und Angela Carter fiel ins Koma, aus dem sie nicht wieder erwachte. Sie starb wenige Tage nach ihrem Kind.</p>



<p>Der Kaiserschnitt gegen den Willen der Frau sei rechtlich umstritten und werde unterschiedlich beurteilt. Pränataler Kindesschutz sei dabei ein wichtiges Argument, ebenso Haftungsfragen. Aus zivilrechtlicher Sicht sei ein Zwangskaiserschnitt ein Widerspruch zur körperlichen Integrität. Das Kind sei erst eine Rechtspersönlichkeit nach vollständigem Austritt aus dem Körper der Frau. Es gebe vielleicht eine moralische, aber keine rechtliche Verpflichtung für die Mutter zuzustimmen. Ein gewisses »Eingriffsopfer« sei zumutbar und müsse geduldet werden. Der Kaiserschnitt sei aber ein schwerer Eingriff, seine Duldung sei nicht zumutbar. Wenn die Frau ihre Zustimmung zur Sectio verweigert habe, entfalle die haftungsrechtliche Verantwortung der Ärzt:innen wegen eines unterlassenen Notstandseingriffs. Dies sei ihre juristische Auffassung, es gebe allerdings auch andere Positionen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Pragmatische Alternative</h2>



<p>Es war eine hochkarätige und inspirierende Fachtagung, die in Bern auf die Beine gestellt worden war. Man sah den Zuspruch in vielen positiven Chat-Beiträgen. Auch wenn die Online-Tagung eine hervorragende, pragmatische Alternative in Zeiten der Pandemie war, wünscht man sich gerade für so ein anspruchsvolles, sensibles Thema, dass eines Tages wieder Präsenzveranstaltungen möglich sein werden. So fehlten ein wenig die konzentrierte Spannung des gemeinsamen Denkens und Empfindens im selben Raum, der direkte persönliche Austausch und das Weiterdiskutieren im kleinen Kreis.</p>
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		<title>Zu Tode geschüttelt</title>
		<link>https://viktoria11.de/zu-tode-geschuettelt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Dec 2021 06:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Anfang 2014 wurde ich am Landgericht Dortmund auf das Schwurgerichtsverfahren gegen eine Mutter aufmerksam. Es begann parallel zum Prozess gegen eine Ärztin und Hebamme unter Leitung desselben Vorsitzenden Richters. Der siebenmonatige Nils war 2010 an Hirnblutungen nach einem Schädelbruch gestorben. Am Ende eines Mammutprozesses – nach 95 Verhandlungstagen in viereinhalb Jahren – war das Richterteam<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/zu-tode-geschuettelt/"><span class="screen-reader-text">"Zu Tode geschüttelt"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Anfang 2014 wurde ich am Landgericht Dortmund auf das Schwurgerichtsverfahren gegen eine Mutter aufmerksam. Es begann parallel zum Prozess gegen eine Ärztin und Hebamme unter Leitung desselben Vorsitzenden Richters.</p>



<p>Der siebenmonatige Nils war 2010 an Hirnblutungen nach einem Schädelbruch gestorben. Am Ende eines Mammutprozesses – nach 95 Verhandlungstagen in viereinhalb Jahren – war das Richterteam zweifelsfrei davon überzeugt, der Säugling sei keineswegs an den Folgen eines Unfalls gestorben, wie es die Mutter angegeben hatte, sondern sie selbst habe Nils zu Tode geschüttelt. Die Mutter hatte bis zum Schluss beteuert, ihr Sohn sei aus dem Elternbett gefallen, als sie den Raum kurz verlassen habe – sie habe Nils geliebt und nicht misshandelt.</p>



<p>In einem offensiven Expert:innenstreit vertraten zahlreichen Gutachter:innen kontroverse Erklärungsansätze, einige hielten die Mutter für glaubhaft. Nicht nur die Verteidiger, auch die Staatsanwaltschaft hatten am Ende auf Freispruch plädiert. Dennoch lautete das Urteil »schuldig«: drei Jahre und vier Monate Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Im vergangenen Sommer wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt, Nils` Mutter muss als Verbrecherin ihre Haftstrafe antreten. Ihr zweites Kind wird an den Folgen mitzutragen haben.</p>



<p>Kann es Familien helfen, wenn ein vermutlich hoffnungslos überfordertes Elternteil ins Gefängnis kommt, das in einem verzweifelten Affekt die Nerven verloren hat? Entfalten derartige Strafen abschreckende Wirkung für andere Eltern und werden Säuglinge so geschützt? Wird der Gesellschaft Genugtuung verschafft mit dem juristischen Blick auf das Familiendrama als Verbrechen?</p>



<p>Man findet unzählige Urteile, wo Mütter oder Väter zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Hinter jedem Fall steckt eine Tragödie. Hilflose Eltern konnten der Wucht und der Energie ihres nicht zu beruhigenden, exzessiv schreienden Säuglings nicht standhalten. Sie fanden keinen Ausweg und machten sich an ihrem Kind schuldig. Mit dem selbst verursachten schweren Schaden oder gar Tod des eigenen Kindes weiterzuleben, wird für Eltern die schlimmste Strafe sein. Jedes Jahr werden in Deutschland schätzungsweise 100 bis 200 Säuglinge infolge eines Schütteltraumas stationär aufgenommen. 10 bis 30 % von ihnen sterben daran. Nur 10 bis 20 % überleben ohne bleibende Schäden.</p>



<p>Frühzeitige, wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Kleinsten sind notwendig. Letztlich ist es ein Armutszeugnis der Gesellschaft, wenn es zu derartigen Überforderungen mit lebensbedrohlichen Folgen für Säuglinge kommt. Die Isolation in Kleinfamilien mag dazu beitragen, dass sich manchmal kein Weg aus der Eskalation findet. Niedrigschwellige Angebote, möglichst mit aufsuchender Beratung, wie Hebammen sie anbieten können, sind eine kostbare Möglichkeit der Prävention, damit es nicht zum Äußersten kommt. Die Eltern brauchen Strategien, um aus Tiefpunkten wieder zurückzufinden. Solidarität ist gefragt!</p>
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		<title>Die Halswirbelsäule mobillisieren</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-halswirbelsaeule-mobillisieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Aug 2021 05:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[Eine Beckenendlage des Kindes ist eine mögliche Ursache des KiSS-Syndroms. Ein Hausarzt und Manualtherapeut mit Erfahrungen in der Hausgeburtshilfe erläutert die Zusammenhänge. Die Aufgabe der Hebammen sei es, das klinische Bild zu erkennen und die Eltern zu beraten. Katja Baumgarten: Wie kann die Beckenendlage des Kindes die Entwicklung einer Kopfgelenk-induzierten Symmetrie-Störung (KiSS-Syndrom) begünstigen? Bruno Maggi:<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-halswirbelsaeule-mobillisieren/"><span class="screen-reader-text">"Die Halswirbelsäule mobillisieren"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Eine Beckenendlage des Kindes ist eine mögliche Ursache des KiSS-Syndroms. Ein Hausarzt und Manualtherapeut mit Erfahrungen in der Hausgeburtshilfe erläutert die Zusammenhänge. Die Aufgabe der Hebammen sei es, das klinische Bild zu erkennen und die Eltern zu beraten.</em></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie kann die Beckenendlage des Kindes die Entwicklung einer Kopfgelenk-induzierten Symmetrie-Störung (KiSS-Syndrom) begünstigen?</strong></p>



<p><strong>Bruno Maggi: </strong>Die Beckenendlage bedeutet häufig, dass das Kind im Uterus relativ stark in seiner Kopfhaltung fixiert ist. In der Behandlung der KiSS-Babys erhebe ich bei der ersten Konsultation eine ausführliche Schwangerschafts- und Geburts­anamnese. Lag eine Beckenendlage vor, schildern die Mütter in den meisten Fällen, dass der kindliche Kopf sich über Wochen in der gleichen Position im Fundus befand. Besteht wochenlang eine intrauterine Zwangshaltung, ist die Beweglichkeit der kindlichen Halswirbelsäule schon vor der Geburt eingeschränkt. Dies ist selbstverständlich auch bei Schädellagen der Fall, wenn der Kopf mehrere Wochen im mütterlichen Becken fixiert ist.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Welche Auswirkungen hat das für die Geburt?</strong></p>



<p><strong>Bruno Maggi: </strong>Die Einschränkung der Kopfbeweglichkeit kann den Geburtsprozess verzögern. Das Kind muss sich unter der Geburt auch selbst aktiv bewegen können, es wird nicht nur passiv »herausgedrückt«.</p>



<p>Diese Bewegungseinschränkung kann bei einer vaginalen Geburt aus Beckenendlage zu Schwierigkeiten führen, da diese die Manöver zur Entwicklung des kindlichen Kopfes sowohl bei der Manualhilfe nach Bracht als auch bei der Entwicklung nach Veit Smellie erschweren kann. Die Kopfentwicklung ist bekanntlich auch bei einer normal beweglichen Halswirbelsäule manchmal schwierig. Bei einer Sectiogeburt ist dies weniger der Fall, wobei auch hier die Entwicklung des Kindes durch den Schnitt nach Pfannenstiel schwierig sein kann.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Kann ein KiSS-Syndrom auch auftreten, wenn das Ungeborene in der Schwangerschaft normal beweglich war?</strong></p>



<p><strong>Bruno Maggi: </strong>Es zeigt sich, dass in vielen Fällen auch die geburtshilflichen Manöver per se zu einer funktionellen Einschränkung der kindlichen Halswirbelsäule führen können. Dies kommt auch bei vaginalen Geburten aus Schädellage vor, sofern die Austreibungsphase verlängert ist und die Geburt beendet werden muss – sei es mit Kristellerhandgriff, Forceps oder Vakuum. Auch sehr schnelle Geburten können zu einem Trauma der Halswirbelsäule führen. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder mit einem KiSS-Syndrom sehr oft eine komplizierte Geburt hatten. Zur Illustration: Von 26 Kindern, die ich mit Verdacht auf KiSS in der Praxis in einem Zeitraum von zwei Monaten untersuchte, hatten acht eine normale, fünf eine protrahierte und vier eine sehr schnelle Geburt. Fünf wurden mit Vakuum und vier per Sectio entbunden. Bei 16 der Kinder erwähnte die Mutter eine mehrere Wochen dauernde intrauterine Zwangshaltung am Schwangerschaftsende. Zwölf Kinder entwickelten die auffällige Haltung erst nach zwei Wochen. In meinem Kollektiv finde ich mehr als nur 5 % Beckenendlagenkinder, was gemäß der allgemeinen Wahrscheinlichkeit dieser Lage zu erwarten wäre.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Worauf muss die Hebamme nach einer Geburt aus Beckenendlage bei der Erstuntersuchung achten?</strong></p>



<p><strong>Bruno Maggi: </strong>Ein Neugeborenes mit einer Funktionsstörung der oberen Halswirbelsäule liegt häufig in einer großbogigen skoliotischen Haltung des gesamten Rumpfes und dreht den Kopf bevorzugt in die konkave Seite. Manchmal zeigt sich auch eine Tendenz zum Überstrecken des Rumpfes und des Halses nach dorsal. Die Kinder schreien eher viel, sind schwer an der Brust anzulegen und saugen schlecht. Häufig haben sie auch einen vermehrten Reflux.</p>



<p>Es ist wichtig zu wissen, dass viele Neugeborene zeitweise solche Haltungsmuster zeigen können, ohne dass eine Funktionsstörung vorliegt. Die Diagnose KiSS lässt sich erst im Verlauf stellen. Wenn die Hebamme dieses Muster feststellt, bedeutet das noch nicht unbedingt, dass das Neugeborene das Syndrom hat. Die Hebamme sollte den Eltern dann raten, dass sie bei den ersten Vorsorgeuntersuchungen die Ärztin oder den Arzt darauf aufmerksam machen. Da diese nicht immer bereit sind, den Vorschlägen der Eltern zu folgen, wäre es hilfreich, eine Fachperson zu kennen, der man das Kind mit der Frage nach einer Funktionsstörung der Halswirbel­säule vorstellen kann. Das können Ärzt:innen, Physiotherapeut:innen, Craniosakraltherapeut:innen oder Osteopath:innen sein. Ich selber habe immer wieder direkte Zuweisungen von Hebammen.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="267" height="296" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/Maggi_MRI-mit-BU.jpg" alt="" class="wp-image-4231"/></figure>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie ist das weitere Vorgehen?</strong></p>



<p><strong>Bruno Maggi: </strong>Es ist sinnvoll, erst einmal einige Wochen abzuwarten, da eine große Selbstheilungstendenz in den ersten zwölf Wochen besteht (Buchmann &amp; Bülow 1983). Selbstverständlich sollte man bei massiven Schlaf- und Trinkstörungen schneller intervenieren. Die Instruktion der Eltern, wie sie ihr Kind lagern und stimulieren können, dass es den Kopf in die eingeschränkte Richtung bewegt, erfolgt am besten durch eine Kinderphysio­therapeutin. Sie kann die Eltern kontrollieren und die Verbesserung oder deren Ausbleiben registrieren. Diese Therapie sollte so bald wie möglich beginnen. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, braucht das Kind physiotherapeutische Maßnahmen. Hierzu gibt es verschiedene Methoden, je nach Ausbildungsweg der Kinderphysiotherapeut:innen. In der Regel nutzen diese Methoden die bestehende Motorik aus, da man die kleinen Patient:innen ja nicht verbal instruieren und korrigieren kann. Die Therapiestunde sollte in Anwesenheit eines Elternteils erfolgen. Führt dies auch nicht zum Erfolg, ist eine Zuweisung an eine Manualmedizinerin oder einen Manualmediziner indiziert. Nach einer klinischen und radiologischen Untersuchung erfolgt die Manipulation der Kopfgelenke. Die verbesserte Beweglichkeit lässt sich oft unmittelbar überprüfen. Drei Wochen Therapiepause sind indiziert. Danach übernimmt die Physiotherapie die weitere Behandlung. Nur in etwa 20 % der Fälle braucht es eine zweite Manipulation. Diese sollte aber frühestens sechs Wochen nach der ersten durchgeführt werden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Kann es passieren, dass die Geburtshelfer:innen bei der Entwicklung des Kindes aus Beckenendlage seine Hauswirbelsäule schädigen?</strong></p>



<p><strong>Bruno Maggi: </strong>Da ich früher selbst geburtshilflich tätig war, kenne ich die »andere Seite«: Primär will man die Geburt so beenden, dass es am Ende Mutter und Kind gut geht. In gewissen dramatischen Momenten dachte ich nie an die kindliche Halswirbelsäule. Hier gelten andere Prioritäten. Geburtshelfer:innen sollten sich nie für eine KiSS-Symptomatik schuldig fühlen. Hast, Ungeduld und Eile sollte man vermeiden. Aber das gilt für die gesamte Geburtshilfe. Wenn schnell gehandelt werden muss, kann man keine Rücksicht auf die möglichen späteren Störungen der Halswirbelsäulenfunktion nehmen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Ziele der Manualmedizin</h2>



<p>Die Manualmedizin bei Kindern, speziell bei Säuglingen hat das Ziel, individuelle Ursachen für Auffälligkeiten oder Probleme zu finden und daraus eine Basis für die Therapie abzuleiten. Zunächst gilt es im Rahmen der Differentialdiagnose, systemische Grunderkrankungen wie neurologische Störungen, genetische Anomalien, Dysplasien oder Stoffwechselerkrankungen auszuschließen. Bei Säuglingen, die auffällig unruhig sind, viel schreien, Stillprobleme oder Lage- und Bewegungsasymmetrien haben, können funktionelle Störungen des sensomotorischen Systems die Ursache darstellen. Sie können die sensorische und die motorische Spontanentwicklung beeinflussen. Darüber hinaus ergeben sich Wechselwirkungen mit der Verarbeitung von Afferenzen und der Bewertung eigener motorischer Leistungen bis hin zur Entwicklung von Sozialstrukturen wie dem Bindungsverhalten.</p>



<p>Verschiedene Auffälligkeiten der sensomotorischen Organisation des Säuglings können ihren Ursprung in dysfunktionalen Afferenzen des propriozeptiven Systems haben. Dazu zählen etwa konstante Haltungs- und Bewegungsasymmetrien, kombinierte vegetative Auffälligkeiten, Trink-, Schluck- und Saugstörungen, ein- und beidseitige Stillstörungen sowie Entwicklungsverzögerungen (Sacher et al 2012). Geht mit diesen Symptomen eine segmentale Dysfunktion der hochzervikalen Region einher, sprechen wir von KiSS (Kopfgelenk-induzierte Symmetriestörung).</p>



<p>Neben einer genetischen Prädisposition werden peripartale Traumen, intrauterine Zwangslagen und andere Ursachen diskutiert. Sie sind einer manualmedizinischen und/oder osteopathischen Behandlung zugänglich.</p>



<p>Quelle: Stephan Temme</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Literatur</h2>



<p>Biedermann H: Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung: Frühkindliche Fehlhaltungen sind funktional. Deutsche Hebammen Zeitschrift 2020. 11: 72–76</p>



<p>Buchmann J, Bülow B: Funktionelle Kopfgelenksstörungen bei Neugeborenen im Zusammenhang mit Lagereaktionsverhalten und Tonusasymmetrie. Manuelle Medizin 1983. 21:59–62</p>
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		<title>Nach dem Urteil</title>
		<link>https://viktoria11.de/nach-dem-urteil/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Aug 2021 10:38:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Wie ging es weiter für die Ärztin und Hebamme, die am 1. Oktober 2014, wenige Tage vor ihrem 61. Geburtstag, wegen »Totschlags durch Unterlassen« verurteilt worden war? Das für die Geburtshilfe außergewöhnlich harte Urteil wurde am Ende eines mehr als zwei Jahre dauernden Schwurgerichtsprozesses von einem großen Medienaufgebot und von der Fachwelt verfolgt. Ein Blick<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/nach-dem-urteil/"><span class="screen-reader-text">"Nach dem Urteil"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Wie ging es weiter für die Ärztin und Hebamme, die am 1. Oktober 2014, wenige Tage vor ihrem 61. Geburtstag, wegen »Totschlags durch Unterlassen« verurteilt worden war? Das für die Geburtshilfe außergewöhnlich harte Urteil wurde am Ende eines mehr als zwei Jahre dauernden Schwurgerichtsprozesses von einem großen Medienaufgebot und von der Fachwelt verfolgt. Ein Blick auf die Zeit der Haft, kurz nach der Entlassung.</strong></p>



<p></p>



<p>Ein kleines Mädchen war im Sommer 2008 im Zusammenhang mit seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage gestorben. Dessen Eltern waren vier Wochen zuvor aus Lettland zum Wohnort der Geburtshelferin angereist und hatten sich in der Nähe einquartiert, um ihr Kind in deren Praxis zur Welt zu bringen. Zu Hause hatte der Schwangeren ausschließlich die Option »primärer Kaiserschnitt« zur Verfügung gestanden.</p>



<p>Der Geburtshelferin war die volle Verantwortung für den Tod des Kindes zugesprochen worden, sie habe mit »bedingtem Vorsatz« gehandelt, habe den Tod des Mädchens kommen sehen und ihn »billigend in Kauf genommen«. Aufgrund ihrer Ideologie, weil sie die Klinik prinzipiell ablehne, habe sie die Gebärende nicht ins Krankenhaus verlegt. Dort hätte das Kind mit einem Kaiserschnitt »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit« überlebt, bei Verlegung schon am Nachmittag wahrscheinlich gesund. Die Ärztin und Hebamme sei »entschlossen« gewesen, »die Entbindung auf jeden Fall und auch für den Fall eines tödlichen Ausgangs« außerklinisch weiterzuführen. Sie habe durch eine Verlegung ihre »Reputation« nicht aufs Spiel setzen wollen. Das war das Fazit des fünfköpfigen Richterteams nach 59 Verhandlungstagen gewesen.</p>



<p>Mit einem »Ausschlussverfahren«, wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Meyer die Vorgehensweise bei der Beweisaufnahme genannt hatte, habe man verschiedene mögliche Todesursachen durch Gutachter:innen überprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass das Mädchen bei seiner Geburt an einem Sauerstoffmangel gestorben sei. Sechs Jahre und neun Monate Haft, Berufsverbote für ihre beiden Berufe, Entschädigungszahlungen an die Eltern und Übernahme der erheblichen Gerichtskosten, besagte das Urteil.</p>



<p>Erst im darauffolgenden Mai liegt das schriftliche Urteil des Landgerichts Dortmund vor – mit einer 436 Seiten starken Begründung. Fast wortgleich hatte der Vorsitzende Richter das Urteil fast drei Stunden lang in freier Rede verkündet. Ich bin beim Lesen überrascht, dass ein Urteil von solcher Tragweite persönliche Sichtweisen und Fantasien des Richterteams enthält und auch mit moralisierenden, wertenden Begriffen nicht spart. Von »dreisten Lügen«, »Dreistigkeit und Impertinenz« ist dort die Rede, von »Zynismus« und »Verdrehung der Tatsachen«. Nicht nur über die Aussagen der Angeklagten, sondern auch über unbescholtene Zeug:innen – Frauen, die sie betreut hatte, Hebammen, mit denen sie zusammengearbeitet hatte, oder Gutachter:innen, die die Verteidigung gestellt hatte.</p>



<p>Manche dieser Aussagen hätte ich anders eingeordnet als Hebamme, die sowohl mit der Klinik- wie auch der Hausgeburtshilfe vertraut ist und auf zahllosen Kongressen die fachlichen Diskussionen der schulmedizinischen und der außerklinischen Geburtshilfe verfolgt hat. Unabhängig vom gesellschaftlichen Auftrag eines Gerichts, Schuld und Strafe zu ermitteln, macht ein Satz auf den letzten Seiten nachdenklich: »Letztlich bedeutet das Urteil für die Angeklagte den wirtschaftlichen und persönlichen Ruin.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Haftstrafe antreten</h2>



<p>Die Revision der Verteidigung wird vom Bundesgerichtshof ein Jahr später im Mai 2016 zurückgewiesen, das Urteil gegen die Geburtshelferin bestätigt. Um eine inhaltliche Überprüfung geht es dort nicht, sondern lediglich um Rechtsfehler. Ich höre davon unterwegs im Auto in den Nachrichten. Nun ist klar, die Kollegin muss ihre Gefängnisstrafe antreten. Im Spätsommer findet sie in ihrem Briefkasten Post: Zu einem bestimmten Termin soll sie sich in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Lichtenberg einfinden. Ihre Sachen zu packen und sich auf den Weg zu machen – sie schafft es nicht. Eines ihrer drei Kinder braucht sie ganz besonders: Ihr zweiter Sohn, der mit Anfang 30 in einer Lebensgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen lebt, ist regelmäßig bei ihr zu Hause und eng mit ihr verbunden. Ihre über 90-jährige Mutter lebt in einem Seniorenheim. Diese beiden Menschen in den nächsten Jahren nicht zu sehen, sie kann es sich nicht vorstellen. Wird sie ihre Mutter überhaupt je wiedersehen, wenn sie inhaftiert ist? Sie lässt den Termin verstreichen, vielleicht mit der stillen Hoffnung, dass sie vergessen wird. Ihr Sohn ist in den Herbstferien bei ihr, sie feiern seinen Geburtstag.</p>



<p>Eine Woche vor Weihnachten 2016 holt die Polizei sie ab, ohne Ankündigung. Zunächst wird sie in die JVA Gelsenkirchen gebracht, Mitte Januar 2017 soll sie ins Frauengefängnis Berlin-Pankow überstellt werden. Durch Zufall lese ich von einem kurzfristigen Pressetermin dort: Das Gefängnis ist umgebaut und neu eröffnet worden, die Presse zur Besichtigung eingeladen. Der Berliner Justizsenator, Dirk Behrens, der damalige Leiter der vier Berliner Frauengefängnisse, Andreas Kratz, und die Leiterin des Frauengefängnisses Pankow, Daniela Leschhorn, wollen den Umbau und vor allem die Mutter-Kind-Abteilung vorstellen, die vorbildlich sein sollen.</p>



<p>Zwei Tage später befinde ich mich unter den etwa 20 Medienvertreter:innen, die über das Frauengefängnis informiert werden. »Wir sind hier im Berliner Vollzug sehr liberal und gehen mit großem Augenmaß vor. Wir schauen genau auf den Einzelfall«, sagt Kratz: »Es ist immer sinnvoll, eine Anstalt nach außen sicher zu machen und nach innen möglichst liberal, so dass die Frauen sich innen möglichst frei bewegen können.«</p>



<p>Wir werden durch die Räumlichkeiten geführt, Schlüsselbunde klirren in Türschlössern, vor jedem neuen Flur. Die schmalen, acht Quadratmeter großen Zellen haben alle ein eigenes Bad. Die gefangenen Frauen könnten rund um die Uhr nach außen telefonieren, Gespräche würden nicht kontrolliert. Anrufe von außen seien nicht möglich. Kürzlich habe man eine Auszeichnung erhalten von der internationalen Anti-Folter-Kommission, die unangemeldet Gefängnisse überprüft. »In Zeiten schlechter Bedingungen für den Strafvollzug und sehr hoher Personalnot ist das schon ein Ritterschlag«, sagt Kratz zum Ende des Besuchs. Man nimmt ihm sein Engagement ab.</p>



<p>Vielleicht sehe ich diese Führung mit etwas anderen Augen als die anderen Journalist:innen: Die verurteilte Ärztin und Hebamme, deren Gerichtsprozess und die Zeit danach ich inzwischen seit über vier Jahren verfolgt und begleitet habe, wird in wenigen Tagen hier leben. Zwei Jahre geschlossener Vollzug im Frauengefängnis Pankow liegen vor ihr.</p>



<p>Acht Wochen später kann ich sie dort treffen. Ich warte alleine im Besuchszimmer: Teppichboden, mehrere Tischgruppen, ein Automat für Getränke und Süßigkeiten. Unser Treffen liegt außerhalb der streng reglementierten Besuchszeiten. Ich darf sie als Journalistin dreimal im Jahr besuchen, wir werden jeweils drei Stunden für uns allein haben. Die Kollegin hier wiederzusehen ist bewegend, hinter ihr die Gitterstäbe an den Fenstern, sie sieht ernst und erschöpft aus.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Versuchen zu verstehen, ohne zu urteilen</h2>



<p>Vor dem Prozess in Dortmund kannten wir uns nur flüchtig. Sie hatte einige Beiträge in der DHZ veröffentlicht, zweimal haben wir uns auf Tagungen gesehen. Ihren Gerichtsprozess hatte ich an fast allen der insgesamt 59 Verhandlungstage verfolgt und dokumentiert (siehe Kasten). Nach dem Urteil hatten wir den Kontakt gehalten.</p>



<p>Ich müsste die Frau, die einmal Ärztin und Hebamme gewesen war, nach ihren gerichtlich angeordneten Berufsverboten hier richtigerweise »ehemalige Kollegin«, »ehemalige Geburtshelferin« und »ehemalige Ärztin und Hebamme« nennen. Sie damit persönlich aus dem Kreis meiner Kolleginnen auszuschließen, obwohl sie weiterhin mit der Geburtshilfe stark verbunden ist und diese beiden Berufe ihr Leben lang ihre Identität ausgemacht haben, erscheint mir nicht richtig. Unabhängig vom Urteil könnte sie heute nicht mehr praktizieren, wegen einer Erkrankung ihrer Hände, sagt sie.</p>



<p>Während der Gerichtsverhandlung hatte ich mir vorgenommen, einen sorgfältigen Blick der »Allparteilichkeit« einzunehmen, um zu verstehen und möglichst nicht zu urteilen – weil das schon genug andere taten. Nicht nur eine Kollegin auf der Anklagebank mit einem Totschlagvorwurf zu sehen, hatte mich beeindruckt. Die trauernden Eltern des verstorbenen Mädchens mit ihren persönlichen Schilderungen zu erleben, hatte mich zutiefst angerührt. Ihre Reise auf der Suche nach einer Alternative zum primären Kaiserschnitt – an ihrer Stelle hätte ich vermutlich ebenfalls nach eigenen Lösungen gesucht. Den geburtshilflichen Gutachter kannte ich seit Jahren von Kongressen und hatte immer Hochachtung vor seinem Engagement, das Wissen um die vaginale Beckenendlagengeburt in der Geburtshilfe wiederzubeleben und weiterzutragen. Viele Fragen waren für mich bei der Verhandlung offengeblieben – auf allen Seiten und auch beim Urteil.</p>



<p>Durch viele Gespräche lerne ich meine Kollegin mehr und mehr kennen: Sie ist offen, immer gastfreundlich und bereit, ihre Gedanken zu teilen und vieles von sich zu zeigen.</p>



<p>Vieles ist mir vertraut in der Haltung der Kollegin, zumal wir unsere Hebammenausbildung an derselben Schule durchlaufen haben – sie drei Jahre vor mir – und den Aufbruch in der Frauenbewegung Ende der 1970er Jahre miterlebten. Beide waren wir damals von der Überzeugung getragen, für eine reformierte, menschlichere, frauenorientierte Geburtshilfe einzutreten. Nicht in allen Punkten folge ich ihr, als Hebamme war mein Betreuungsspektrum begrenzter. Sie hatte für sich in der Personalunion aus Ärztin und Hebamme die ideale Verbindung gefunden: in der Betreuung rund um die Geburt und den Lebensanfang des Kindes, nah an der Frau und ihrer Familie mit dem gleichzeitigen Wissen und Können einer Medizinerin. Bei Gericht war ihr Ärztinnenberuf kaum beachtet worden: Sie war auf das einschränkende Berufsgesetz für Hebammen festgelegt worden, ihrer hochwertigeren Qualifikation wurde wenig Gewicht beigemessen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Im Gefängnis</h2>



<p>»Ja, Frauenknast«, beginnt die Kollegin, als wir uns in der JVA Pankow gegenübersitzen. Ich zeichne unser Gespräch auf, höre ihr zu: »Das Gute ist, ich habe hier überhaupt keine Probleme. Das, was man vielleicht vom Fernsehen kennt, diese Gewaltszenen, das Sich-Zusammenrotten, das ist gottseidank nicht. Es gibt auch keine Gemeinschaftsduschen, wo du mal zusammengeschlagen werden könntest. Ich kann die Fenster aufmachen und habe dann nur sieben Gitterstäbe vor mir – nicht wie in Gelsenkirchen einen Drahtverhau. Die allermeisten Bediensteten sind freundlich. Nur wenige brauchen eine Art Befehlston.«</p>



<p>»Ich bin bemüht, hier meine eigenen Freiheiten zu entwickeln«, fährt sie fort: »Das sind natürlich auch die der Definition. Da es mir hier nicht wirklich ausgesprochen schlecht geht, abgesehen von den zusätzlichen Quälereien von außen, wie eintreffende Zahlungsforderungen im Zusammenhang mit dem Urteil oder dass ich weiß, dass meine Tochter mit der Situation zu Hause durch meine Abwesenheit überfordert ist. Und dass mein behinderter Sohn jetzt unter Psychopharmaka steht, weil er die Situation überhaupt nicht geregelt kriegt. Und dass meine Mutter sich Gedanken macht, warum ihre Tochter ununterbrochen in Berlin arbeitet.« »Sie weiß das gar nicht?«, frage ich. »Nein«, antwortet die Kollegin: »Ich bin der Auffassung, dass man ihr nicht zumuten kann, mit 91 Jahren zu akzeptieren, dass ihre Tochter im Gefängnis gelandet ist, das kriege ich nicht fertig.«</p>



<p>Sie erzählt: »Andererseits inspiriert mich das hier auch. Denn hier sind viele Mütter, Großmütter, Leute in meinem Alter – ich bin bald 64 – und eine 70-Jährige. Wenn du mit solchen Leuten in Kontakt bist, weißt du, sie sind im Prinzip ungefährlich. Es ist so wenig sinnvoll, sie hinter Mauern zu setzen. Was du hier offensichtlich lernen sollst und wo ich den Eindruck habe, das brauche ich eigentlich nicht unbedingt, ist Bescheidenheit – mit dem Vorlieb nehmen, was hier geboten wird. Warten können, darin bin ich sowieso Meisterin. Mein Geist geht dann spazieren an alle Orte, Szenen von Reisen, wo ich mit meinem Partner war. Ich lasse mich überraschen. Mir schießen urplötzlich Bilder von einem Markt in der Provence in den Kopf: Ich sehe die Stände vor mir, die Farben, die Treppe, die zu irgendeiner Kirche führt und da gehe ich spazieren und habe so eine gewisse Lust rauszugehen. Aber hier im Innenhof, da hast du ein Karree, das ist dreizehn mal zehn Schritte lang. Da stehen drei Bäume drauf und wenn du das fünfzehn Mal umrundet hast, musst du die Richtung wechseln, sonst kriegst du einen Drehwurm. Das ist so langweilig, dass ich jetzt immer schon Ausflüchte mache – da ist ein Eingang mit zwei Stufen, da gehe ich dann eine Weile Stufen rauf und runter und mache Sprünge. Hier ist eine Treppe, die ist etwas höher, da gehe ich dann zehnmal rauf und runter. Bei der Kellertreppe mache ich das Gleiche und versuche eine Stunde rumzukriegen. Es ist trotzdem langweilig.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die guten Dinge sehen</h2>



<p>Sie arbeitet in der Gefängnisbibliothek, diese Tätigkeit hatte sie sich von allen Arbeitsmöglichkeiten hier gewünscht. Sie habe Glück gehabt, sagt sie: Wenn sie aus ihrem Zimmer schaue, sehe sie eine schöne Backsteinfront mit abgesetzten Bögen in hellem Putz, die sie an die alten Zechenhäuser im Revier erinnerten. Würde sie auf der anderen Seite wohnen, sähe sie nur weiße Flächen mit vergitterten Fenstern. »Vielleicht versuche ich auch mit aller Macht, mich an den angenehmen Sachen hochzuziehen.«</p>



<p>Die drei Stunden vergehen wie im Flug. Sie spricht reflektiert von ihren Erlebnissen, ihrer Inhaftierung, dem Transport nach ihrer Festnahme, der Odyssee durch verschiedene Gefängnisse, bis sie endlich hier angelangt ist. Die Behandlung auf diesem Weg mit den vielen Stationen sei teilweise freundlich, teilweise barsch gewesen, manchmal sei sie in Handschellen transportiert worden. Im Gefängnisbus, der sie vom Gelsenkirchener Gefängnis zur nächsten Station gefahren hatte, habe sie in einer kleinen Zelle gesessen, so eng, dass sie ihre Beine über Stunden nicht habe ausstrecken können. Sie war die einzige Gefangene in dem großen Polizei-Omnibus. Ein winziges Fenster lag so hoch, dass sie die sonnige Landschaft nicht sehen konnte, durch die der Bus fuhr.</p>



<p>»Wenn du irgendwo ankommst, ist das immer eine merkwürdige Situation«, schildert sie: »Du hast das Gefühl, sicherheitshalber behandeln sie dich erst einmal wie einen Schwerverbrecher. In einer Hab­achtstellung, das Gegenteil zu dem, wie ich gearbeitet habe und wo ja vielleicht letztlich ein Fehler von mir lag.« Sie reflektiert: »Vertrauen hat die Grundlage meiner Arbeit ausgemacht: In Beziehung gehen und parteiisch sein für die jeweilige Frau und Vertrauen aufzubauen – auch mein Vertrauen, vielleicht sogar im Vorhinein. Hier bin ich mit einer Situation konfrontiert, wo du spürbar mit Misstrauen zu tun hast, was ich natürlich nachvollziehen kann. Hier soll es Leute geben, die tatsächlich gewalttätig geworden sind, die vielleicht auch unberechenbar sind. Es ist eine Einstellung zu spüren, gerade denjenigen, die besonders aufgeschlossen rüberkommen, erst einmal zu unterstellen, dass sie einen anlügen. Da bin ich wieder im selben Thema wie im Prozess. In meinem wirklichen Leben war ich eine, von der man gesagt hat, ehrlich bis zur Taktlosigkeit. Und im Prozess werde ich als Lügnerin dargestellt. Hier wird im Grunde auch immer wieder abgeklopft, ob ich nicht lüge.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gedanken an den Tod</h2>



<p>Ende desselben Jahres besuche ich sie erneut in der JVA Pankow – ein Jahr Haft im geschlossenen Vollzug liegt hinter ihr, noch weitere Jahre Gefängnisstrafe vor ihr. Sie sagt: »Jetzt in dieser Winterdepressions-Jahreszeit beschäftige ich mich jeden Tag mit dem Tod. Ich denke, was ist das hier eigentlich? Warum machen Menschen das mit anderen Menschen? Es ist, als hätte ich mein Todesurteil erhalten. Da haben Menschen entschieden, wir machen diese Frau kaputt. Und das könnte gelingen, ich habe das langsam begriffen – über Rufmord, über Enteignung, über Entführung und Wegsperren.«</p>



<p>Die Kollegin erlebt gerade mit, dass eine Frau auf ihrer Station ihren Lebensmut verloren hat. »Sie sagt, sie kann ohne Lockerung nicht mehr leben. Sie muss ihre Tochter sehen. Sie ist seit ein paar Tagen im Hungerstreik und trinkt auch nichts mehr. Ich weiß nicht, ob es irgendjemand mitgekriegt hat.«</p>



<p>Sie habe versucht, das Personal zu informieren, wisse nicht, ob zwischen Weihnachten und Neujahr jemand ihre Nachricht empfangen hat. »Sie meint das ernst. Sie hat ihr Testament geschrieben und sagt, sie kann einfach nicht mehr. Das Einzige, was ihr bleibt ist, selbst ihren Tod zu bewirken, statt noch weiter abzuwarten. Sie ist schon lange in Haft und aus unerfindlichen Gründen kriegt sie keine Lockerung. Sie sagt, das würde sie noch am Leben halten, wenn sie in absehbarer Zeit ihre 14-jährige Tochter sehen könnte, die den Kontakt zur Mutter braucht. Ich kann das alles nachvollziehen.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Lockerungen</h2>



<p>Im Februar sehen wir uns wieder. Obwohl sie im geschlossenen Vollzug untergebracht ist, gibt es erste Lockerungen für sie. Eines Tages ein Anruf – ich bin zufällig in Berlin. Sie lädt mich ein, sie bei ihrem ersten Ausgang zu begleiten. Es geht gleich los. Ihr Partner hat ein kleines Ausflugsprogramm durch Berlin zusammengestellt. S- und U-Bahn-Fahren, ins Café mit dem besten Apfelstrudel, thailändisch Essen gehen. Sie sieht gerührt das Handyvideo vom Enkelkind ihres Freundes, das vor wenigen Monaten geboren ist. Sehr blass sieht sie aus. Ich spüre in ihrer Gesellschaft die Kostbarkeit dieser alltäglichen Normalität und der Beweglichkeit.</p>



<p>Sie hat danach öfter Ausgang. Bald darf sie sogar für einige Tage nach Hause fahren und ihre Familie wiedersehen. Ihr Sohn kann in diesen Tagen bei ihr sein und sie besucht ihre Mutter. Als ihre Mutter einige Monate später im Krankenhaus liegt, darf sie für drei Wochen nach Hause fahren und kurz darauf noch einmal, als die Mutter stirbt.</p>



<p>Im Herbst 2018 wird die ehemalige Geburtshelferin zur Preisverleihung des Ingeborg-Drewitz-Literaturpreises für Gefangene eingeladen, der alle drei Jahre verliehen wird. Sie hatte einen Text eingereicht, der minutiös und reflektierend ihre Festnahme beschreibt. Sie gehört zu den wenigen Inhaftierten, die persönlich an der Feier teilnehmen dürfen, und ist allein aus Berlin nach Dortmund angereist.</p>



<p>Ihr Text »Die Menschenwürde ist angreifbar« wird von einer Schauspielerin gelesen: »Wenn sie dich das erste Mal fesseln, bist du vielleicht spät abends von einer Wohnungsrenovierung müde, reinigungsbedürftig und hungrig in deine Heimstatt zurückgekehrt. Du willst mit dem zubereiteten Essen und einem Glas Wein in der Hand aus der Küche in das Wohnzimmer, freust dich auf die Mahlzeit.« Sie schildert in ihrem Text, wie sie »plötzlich das freundlich wirkende Gesicht eines Mädchens mit blonden Haaren« durch die Scheibe der Haustür erkennt, »das im Licht aus der Küche erhellt wird. Hinter ihr drei dunkle Schemen.«</p>



<p>Sie vermutet späte Besucher, die zu ihren Mitbewohnern wollen, und öffnet. »Und dann erlebst du, wie sich vier Leute in den Raum drängen, dich umringen, sich breitbeinig aufbauen. Einer der drei Männer unterstellt dir mit barschem Tonfall eine bestimmte Identität. (…) Der andere Mann zieht nun ein paar Handschellen aus seiner Jacke. Ich registriere sie, habe noch nie echte Stahlfesseln gesehen, denke gleichzeitig an sexuelle Fesselungsspiele, weiß der Himmel, warum. Was hat er damit vor? Er öffnet sie. Ich höre das sanfte Klicken. Er will, dass ich ihm meine Handgelenke zur Verfügung stelle. Ich verschränke meine Arme instinktiv vor der Brust, richte mich zu voller Größe auf. Ich bin höher gewachsen als er. Ich nehme in Kauf, dass ich jetzt vielleicht bedrohlich für ihn wirke. Er versucht es mit einer Erklärung, er müsse zu dieser Maßnahme greifen. (…) Ich probiere es mit Worten: ›Hören Sie, das ist unnötig. Ich bin weder gewalttätig noch fluchtbereit. Ich habe nichts verbrochen. Lassen Sie mich in Ruhe.‹</p>



<p>Seine Miene ist unbewegt. Er wiederholt, dass die Fesselung sein ›müsse‹, schiebt noch nach, dass Menschen ›in dieser Situation‹ zu unberechenbaren Aktionen neigen und lässt keinen Zweifel an seiner Durchsetzungsabsicht. (…) ›Schauen Sie, ich bin ein Mensch wie Sie, eine Großmutter und alleine. Sie sind zu viert. Glauben Sie wirklich, Sie müssen diese entwürdigende Maßnahme durchziehen?‹ Ich werde ganz starr in dem Begreifen, dass ich völlig ausgeliefert bin, mir niemand helfen wird. ›Ist nicht die Polizei für den Schutz der Bevölkerung da?‹, ist ein irritierender Gedanke.</p>



<p>Ich fühle, wie sich die schmale Stahlfessel um mein mageres rechtes Handgelenk schmiegt, wie es eng wird und wie scharf der Rand ist, höre das Einrasten. Das Metall ist noch warm von der Körpertemperatur des Mannes, der sie anlegt. (…) Ich beobachte mich selbst, wie ich auch den zweiten Arm hinhalte, wie mein Widerstand erlischt. Ich habe aber nicht damit gerechnet, dass mir jetzt die Arme auf den Rücken gedreht und dort zusammengeschlossen werden. Diese Haltung öffnet meinen Körper für Angriffe. Auf einmal ist mein Mund ganz trocken. (…)«</p>



<p>Im Rahmenprogramm der Preisverleihung wird der Jurist und Autor Thomas Galli interviewt. Der ehemalige Gefängnisdirektor schildert, wie er über 15 Jahre im Strafvollzug gearbeitet und diesen zunehmend kritisch gesehen habe. Er plädiert für eine Abschaffung von Gefängnissen, weil diese nutzlos seien, und hält stattdessen verpflichtende gemeinnützige Arbeit für sinnvoll. Er würde ein Konzept mit einem Täter-Opfer-Ausgleich in den Mittelpunkt stellen. Nur Verurteilte, vor denen die Allgemeinheit geschützt werden müsse, sollten in einem abgeschlossenen Gebiet untergebracht werden.</p>



<p>Im Band der ausgewählten Texte der Gefangenen lese ich später in seinem Vorwort: »Die allerwenigsten Straffälligen sind bösartige Menschen (…). Jede und jeder von uns kann straffällig werden. In und hinter fast jeder Tat, mit der ein anderer geschädigt wird, steckt auch etwas anderes, das verstanden werden will. Dies zu erfassen ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass es sich in Zukunft anders Ausdruck verleihen kann als in der Schädigung anderer. (…) Wer anderen Gewalt antut oder einen schweren Schaden zufügt, der trennt, spaltet, schafft Gräben, verletzt. Wer andere zur Strafe inhaftiert, der trennt, spaltet, schafft Gräben, verletzt«, schreibt Galli.</p>



<h2 class="wp-block-heading">In den offenen Vollzug</h2>



<p>Im Januar 2019 zieht die Kollegin in die JVA Reinickendorf um – dort herrscht offener Vollzug. Sie ist für eine Weiterbildungsmaßnahme angemeldet: Moderation und Coaching. Die Kurse finden ganztags an fünf Tagen die Woche statt. Sie fährt dazu in einen anderen Stadtteil und muss sich abends wieder im Gefängnis einfinden. Der Kontakt mit den anderen Teilnehmer:innen, Neues und Sinnvolles zu lernen, das lässt sie spürbar aufleben. Am Ende des Sommers hält sie ihr Zertifikat glücklich in den Händen und hat große Lust, auf diesem Gebiet zu arbeiten, zu dem sie so viele Vorkenntnisse aus ihren bisherigen Berufen mitbringt. Erste zuversichtliche Bewerbungen und Arbeitsmöglichkeiten laufen ins Leere – wenn potenzielle Arbeitgeber erfahren, dass das Gehalt über die JVA läuft, gibt es Absagen.</p>



<p>Der Alltag wird wieder enger, wie vor der Weiterbildungsmaßnahme. Freie Tage und Besuche sind genau festgelegt. Sie verbringt wieder die meiste Zeit im Gefängnis. Sie stellt einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung wegen guter Führung.</p>



<p>Der Beginn der Covid-19-Pandemie bringt eine unerwartete Wendung: Sie darf nach Hause reisen, eine Art »verlängerter Ausgang«, der von Woche zu Woche von der JVA verlängert wird. Anfangs ist sie noch erleichtert, zu Hause zu sein, lebt dort relativ zurückgezogen. Mehr und mehr kommt eine Unruhe dazu – die Vorstellung, wieder zurück ins Gefängnis zu müssen, ist zunehmend belastend. Als die Corona-Inzidenz sinkt, wird die Angst konkreter. Gleichzeitig denkt sie darüber nach, was nach der Haftzeit auf sie zukommt. Erhebliche Geldforderungen der Eltern des verstorbenen Mädchens und die enorme Rechnung für den Gerichtsprozess stehen an.</p>



<p>Schließlich ein Termin bei einer Richterin am Landgericht Berlin im August 2020 wegen ihrer vorzeitigen Entlassung. Enttäuscht kommt sie aus dem Gespräch zurück: Zunächst muss ein psychologisches Gutachten erstellt werden. Wieder vergehen Monate. Ein Psychiater telefoniert mit ihr Anfang dieses Jahres und fertigt dann ein 66-seitiges Gutachten über ihre Persönlichkeit an. Offenbar spricht nichts gegen ihre Entlassung. Als sie vor einigen Wochen, Anfang Juni 2021, einen neuen Termin am Landgericht hat, bekommt sie grünes Licht für die Entlassung. Sie hat mehr als Zweidrittel ihrer Strafe verbüßt, eine Entlassung ist nun bei »guter Führung« ein übliches Vorgehen.</p>



<p>Eine Sorge hatte sie bis zum Schluss gehabt: Weil sie das Urteil gegen sie nie akzeptiert und sich nicht wie gefordert, »positiv mit ihrer Straftat auseinandergesetzt« hatte, hätte die Entscheidung auch anders ausfallen können. Noch immer wisse man nicht, woran das Kind genau gestorben sei, sagt sie. Und noch immer suche sie nach einer Erklärung für den tragischen Ausgang der Geburt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Entlassung aus der JVA Reinickendorf</h2>



<p>Die Entlassung aus der Haft verläuft unspektakulär. Schon eine Woche später, Mitte Juni, reist sie vom Ruhrgebiet wieder nach Berlin. Ich warte vor dem großen blauen Gefängnistor auf sie, bis sie die Entlassungsformalitäten erledigt hat.</p>



<p>Wir gehen auf den nahegelegenen Friedhof, ein stiller Ort, wo sie manche freie Stunde verbracht hat. »Es gab noch eine kurze Belehrung, ich werde einen Bewährungshelfer kriegen. Das hab ich so übersetzt, er sei wohl die Vermittlungsperson zwischen der Justiz und mir. Ja, so sei das und damit war die Geschichte auch schon beendet«, schildert sie die letzten Momente im Gefängnis. Sie erhält ihre verbliebenen Habseligkeiten und ihren Personalausweis zurück und muss noch ein paar Unterschriften leisten: »Ich musste auch unterschreiben, dass ich in der Haft keine Körperverletzung erlitten hatte. Dann hab ich den Schlüssel noch abgegeben. Dann war es gut, dann konnte ich raus.«</p>



<p>Wie es ihr jetzt gehe, frage ich. »Ich bin da nicht mit einem Gefühl von Aufregung reingegangen«, schildert sie: »Es war ja jetzt irgendwie ein Stück Zuhause für mich, weil ich ja immer dahin zurückkehren musste, da ein Bett hatte und zu Essen bekam. Es ist so eine Art Unterkunft gewesen. Das war jetzt auch zwanglos. Wie gesagt, keine große Erleichterung. Nur, es ist jetzt ein Strich gemacht.«</p>



<p>Links<br><a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dortmund/lg_dortmund/j2014/37_Ks_3_11_Urteil_20141001.html">www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dortmund/lg_dortmund/j2014/37_Ks_3_11_Urteil_20141001.html</a></p>



<p>Literatur<br>Ingeborg-Drewitz-Literaturpreis für Gefangene: Begegnungen in der Welt des Widersinns. Texte aus dem deutschen Strafvollzug. Rhein-Mosel-Verlag 2018</p>
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		<title>Die beherzte Holländerin</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-beherzte-hollaenderin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Feb 2021 06:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Nachruf]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein Blick zurück auf das Wirken von Elfriede Fletterman, in Berlin und Hannover wie auch im Hebammenverband als »Elf« bekannt: Die gebürtige Niederländerin arbeitete zunächst im Kreißsaal, dann in der Hausgeburtshilfe. Als Rentnerin widmete sie sich der ehrenamtlichen Hospizarbeit. Ihr fachliches Selbstbewusstsein und ihre empathische Solidarität bleiben in Erinnerung. »Meine Kollegin bringt weder ein transportables<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-beherzte-hollaenderin/"><span class="screen-reader-text">"Die beherzte Holländerin"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Ein Blick zurück auf das Wirken von Elfriede Fletterman, in Berlin und Hannover wie auch im Hebammenverband als »Elf« bekannt: Die gebürtige Niederländerin arbeitete zunächst im Kreißsaal, dann in der Hausgeburtshilfe. Als Rentnerin widmete sie sich der ehrenamtlichen Hospizarbeit. Ihr fachliches Selbstbewusstsein und ihre empathische Solidarität bleiben in Erinnerung.</strong></p>



<p>»Meine Kollegin bringt weder ein transportables Wasserbecken noch einen Gebärhocker mit. Die Schwangere, die sich telefonisch bei ihr zur Hausgeburt anmelden wollte, legt dankend wieder auf. Meine Kollegin hat auch keine Zusatzausbildung in Homöopathie, Fußreflexzonenmassage oder Akupunktur. Wenn sie eine Frau betreut, bringt sie in erster Linie etwas anderes mit: die klassischen Tugenden einer Hebamme, von alters her – ihr umfangreiches geburtshilfliches Wissen, Erfahrung, Feinfühligkeit, Menschenkenntnis, Respekt, Zuneigung, Geduld. Sie verströmt unerschütterliche Sicherheit, dass die Frau ihre Geburt aus eigener Kraft bewältigen wird. Medikamente finden sich in ihrem Hebammenkoffer ausschließlich für den Notfall. Der ist nicht übermäßig schwer. Zum Wochenbettbesuch kommt sie immer mit der gleichen Tasche: für die anschließenden Einkäufe im Supermarkt. Nur ihr Portemonnaie ist darin.«</p>



<p>Elfriede Fletterman war es gewesen, die mich vor 20 Jahren zu diesem Editorial für die DHZ inspiriert hatte. Im April 2001 ging es um Naturheilkunde in der Hebammenarbeit und ihre »Nebenwirkungen«. Wir hatten wieder einmal einen angeregten Austausch gehabt: Sie war beunruhigt über eine unübersehbare Entwicklung im Berufsstand und befürchtete, dass das Hebammenhandwerk hinter der zunehmenden Fülle möglichst breiter Angebote zu verschwinden droht. Das »eigentliche« geburtshilfliche Können, das Kerngeschäft der Hebammenkunst, schien nicht mehr auszureichen.</p>



<p>Elf, wie sie kurz und herzlich genannt wird von denen, die sie kennen, beobachtete eine »Bauchladenmentalität«. Schwangere würden von diesen Dienstleistungen der Hebammen und den teilweise noch so gut gemeinten Angeboten eher in ihrem Selbstbewusstsein und ihrer Kompetenz verunsichert und zu falschen Erwartungshaltungen geführt.</p>



<p>Sie selbst hatte das ganze geburtshilfliche Spektrum der Hebammenkunst zu bieten: 1944 in Den Haag geboren, hatte sie als junge Frau Anfang der 1960er Jahre in den Niederlanden ihre Hebammenausbildung absolviert – handwerklich solide und umfassend, wovon sie ihr Leben lang profitierte. Weder CTG noch Ultraschall gab es damals: Sie hatte zu lernen, mit dem Hörrohr und ihren Händen auszukommen, all ihre Sinne einzusetzen und sich darauf zu verlassen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Von der Klinik- zur Hausgeburt</h2>



<p>Ohne Anregungen aus ihrem Familienhintergrund war es eine Fügung gewesen, wie sie zu ihrem Berufswunsch gefunden hat. Als Mädchen war sie durch Zufall bei der Geburt eines Lämmchens dabei gewesen und hatte es aus seiner Eihülle befreit. »Hebamme – das werde ich!«, wusste sie in dem Moment. Bei mehr als 3.000 Geburten hat sie in ihrem Berufsleben geholfen, schätzt sie später: Erst in einer großen Klinik, später bei Hausgeburten. Nach der Ausbildung geht sie mit ihrem damaligen Partner zunächst nach Südafrika, wo die beiden 1966 heiraten. 1968 ziehen sie nach Berlin: Dort arbeitet Elf 16 Jahre lang am St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof.</p>



<p>Sie erzählte über ihre Arbeitssituation dort immer sehr positiv: Ihr zupackender Einsatz, ihre gute Ausbildung und ihre wachsende Erfahrung verschafften ihr als Hebamme Respekt und sie konnte in der Klinik so arbeiten, wie es ihrem geburtshilflichen Selbstverständnis entsprach.</p>



<p>In den 1970er Jahren wächst die Familie: Ihre Tochter Saskia kommt 1974 zur Welt, ihr Sohn Felix drei Jahre später. Elf gönnt sich nur die beiden beruflichen Pausen, die die Mutterschutzzeit vorgibt. Durch berufliche Veränderungen ihres Mannes gibt Elf schließlich ihre sichere Anstellung in der Klinik auf und folgt ihm mit den Kindern 1984 nach Hannover. Hier ist der berufliche Start zunächst alles andere als entgegenkommend: Ihre Diabetes-Erkrankung ist der Grund dafür, dass kein Krankenhaus bereit ist, sie einzustellen. Ein Glück im Rückblick! Notgedrungen beginnt sie sich für die Freiberuflichkeit zu interessieren – die Hausgeburtssituation ist damals von massivem Hebammenmangel und großer Nachfrage der Frauen geprägt. Das neue Hebammengesetz von 1985 mit dem lang ersehnten Wegfall der Niederlassungserlaubnis steht unmittelbar bevor. Bis dahin war die Zulassung von neuen freien Hebammen für Hausgeburten behördlich stark reglementiert.</p>



<p>Der Einstieg in Hannover ist für Elf ein beherzter Sprung ins kalte Wasser: Eigentlich hatte sie die Hausgeburtskollegin Sigrun Marquald, die in ihrer Nachbarschaft wohnte, erst einmal nur kennenlernen wollen, um sich bei ihr über die Freiberuflichkeit zu erkundigen. Die drückt ihr jedoch gleich ihren Hebammenkoffer in die Hand und bittet sie, sie zu vertreten, weil sie wegmüsse. Gesagt, getan. Elf hospitiert bei Sigrun danach noch bei einigen Geburten und macht sich mit der neuen Arbeitsweise vertraut. Dann übernimmt sie zügig selbst Frauen zur Betreuung, häufig im Team mit einer weiteren Kollegin.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mit Herzblut für die Frauen</h2>



<p>Elfriede Chemaitis-Fletterman, wie sie damals noch heißt, ist ein großer Gewinn für die Hausgeburtsszene in Hannover und Umgebung. Die schlanke, drahtige Frau mit kurzen Haaren und häufig mit knallrotem Lippenstift findet schnell Kontakt. Ihre unverblümte, frische Art, den Nagel auf den Kopf zu treffen, der charmante holländische Akzent, das große fachliche Selbstbewusstsein als Hebamme – vor allem aber ihre bedingungslose Solidarität für die Frauen, die sie mit Herzblut betreut: Es dauert nicht lange, bis sich herumgesprochen hat, dass eine neue Kollegin im Einsatz ist.</p>



<p>Wir Hausgeburtshebammen – auch ich war seit 1983 in Hannover in der Hausgeburtshilfe aktiv – hatten damals große Unterstützung von einigen ärztlichen GeburtshelferInnen, insbesondere von Dr. Lothar Kindermann, später auch Marina Kaiser-Springorum und Dr. Ela Stammer.</p>



<p>Gemeinsam mit den ÄrztInnen traut sich Elf auch geburtshilflich anspruchsvolle Einsätze zu, wie Beckenendlagen oder Zwillingsgeburten, als dieses geburtshilfliche Handwerk in den hiesigen Kliniken zugunsten geplanter Sectiones zu verschwinden droht. Sie hat das in den Niederlanden gelernt, wo Hebammen in der Hausgeburtshilfe umfassendere Kompetenzen haben als bei uns. Auch in der Klinik in Berlin gehörte dieses Können zu ihrem geburtshilflichen Alltag.</p>



<p>Dass Qualität in der Hausgeburtshilfe nicht nur an oberster Stelle steht, sondern auch sichtbar gemacht wird, ist ihr immer ein Anliegen. Sie kümmert sich frühzeitig um die Perinatalerhebung im hannoverschen Raum. Dadurch ist sie auch unter den Kolleginnen und im Verband gut vernetzt. Von 1997 bis 2005 ist sie Landeskoordinatorin von QUAG e.V. Etwa in dieser Zeit nimmt sie auch als Gasthörerin an Seminaren von Prof. Dr. Barbara Duden am Institut für Soziologie der Uni Hannover teil – zur Zeitgeschichte der Hebammenarbeit. Sie ist davon sehr inspiriert: In jungen Jahren hatte sie keine Gelegenheit zu studieren, und die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit ihrem Berufsstand fasziniert sie. Als Praktikerin ist sie dort hochwillkommen und trägt zu einem lebendigen, fruchtbaren Austausch bei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mit ganzer Kraft – auch in Grenzsituationen</h2>



<p>Die Geburten, die sie auf besondere Weise bewegt und gefordert haben, während es gleichzeitig ihre schönsten Erlebnisse waren, sind die ihrer vier Enkelinnen. Als Hebamme ihrer eigenen Tochter in deren »schweren Stunden« zur Seite zu stehen, »das ist nochmal etwas ganz anders«, schildert sie mir einmal. Wenn das eigene Kind Schmerzen leide, könne man sich nicht so abgrenzen, wie man es sonst als Hebamme professionell gewohnt sei. Deshalb holt sie sich dabei jeweils eine befreundete Hebammenkollegin dazu.</p>



<p>Unsere Verbindung ist nicht allein kollegial, sondern auch sehr persönlich: durch die besondere Geburt von Martin, meinem vierten Kind. Nach einer niederschmetternden pränatalen Diagnose für ihn in der Mitte der Schwangerschaft, mit seinen schweren Fehlbildungen ist klar, dass er nicht lange leben wird. Ich entscheide mich zur Hausgeburt, statt zum »angebotenen« späten Schwangerschaftsabbruch. Nach der Absage einer anderen Kollegin, diese Geburt zu betreuen, sagt Elf sofort zu, ohne zu zögern. Im starken Team, gemeinsam mit Lothar Kindermann und Marina Kaiser, sind mein Sohn, meine Familie und ich bei dieser Geburt zu Hause mit dem anstehenden Abschied so bestmöglich beschützt.</p>



<p>Diese direkte Solidarität, auch in Grenzsituationen der Gebärenden mit Herz und Seele zur Seite zu stehen, zeichnet Elfs Haltung in ihrem ganzen Berufsleben aus. Es wird nicht das einzige Mal bleiben, dass sie nach bekannter infauster pränataler Diagnose zur Begleitung einer Familie bereit ist, wo Geburt und Abschied eines Kindes zusammenfallen. Als ich mit meinem autobiografischen Film »Mein kleines Kind« einige Jahre später zu Kinodiskussionen eingeladen werde, sitzt sie mehrfach mit auf dem Podium und stellt sich den Fragen des Publikums.</p>



<p>Pünktlich mit 65 Jahren geht Elf 2009 in Rente: Es ist für sie ein klarer Schnitt. Eine Ausnahme sind die beiden letzten Geburten ihrer Tochter 2010 und 2013 – ihre letzten Einsätze als Hebamme.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Am Ende des Lebens</h2>



<p>Wenn wir uns treffen, betont sie, auch wenn sie ihren Beruf geliebt habe, die permanente Rufbereitschaft fehle ihr nicht. Die Entwicklung in der Hausgeburtshilfe mit dem exorbitanten Anwachsen der Berufshaftpflichtversicherung und den zunehmenden juristischen Risiken empfinde sie als bedrückend. Sie sei froh, dass sie unter diesen Umständen nicht mehr arbeiten müsse. Sie hat nun endlich Zeit, im Chor zu singen, und sie genießt das.</p>



<p>Und Elf beginnt, ehrenamtlich Menschen an deren Lebensende zu begleiten. Sie besucht Fortbildungen zur Hospizarbeit. Ob es eine Zigarette ist, die sie einem Schwerstkranken hält, ob sie jemandem etwas vorliest oder einer Frau hilft, Lippenstift aufzulegen: Sie hat bei ihren wöchentlichen Besuchen immer das feine Gespür, womit sie den Menschen einen Wunsch erfüllen kann. Zwei oder drei solcher Besuche macht sie pro Woche in unterschiedlichen Hospizen oder bei den PalliativpatientInnen zu Hause. Manche dieser Begleitungen sind eher kurz, andere erstrecken sich über Jahre – Beziehungen, die immer vertrauter werden.</p>



<p>2019 beendet Elf die ehrenamtliche Hospizarbeit. Es ist das Jahr, in dem wir uns im Sommer das letzte Mal zufällig über den Weg laufen, spontan in ein Café setzen und uns wieder mal aufs Laufende bringen: Gerade denkt Elf über ihre künftige Wohnsituation im Alter nach. Wie immer, gibt es viele Familiendinge zu erzählen: von den Kindern und den inzwischen sieben Enkelkindern – ihr Sohn Felix ist jetzt Vater von drei Söhnen. An deren Leben und Entwicklungen nimmt sie regen Anteil. Die Trennung von ihrem Mann liegt schon viele Jahre zurück, scheint aber manchmal noch schmerzhaft hindurch. Das nächste Mal wollen wir uns in meinem Garten treffen …</p>



<p>Saskia wird mir später erzählen, was ich direkt von Elf nicht mehr erfahren kann: Anfang vergangenen Jahres spürt sie, dass gesundheitlich etwas nicht stimmt: »Mich frisst etwas auf von innen«, sagt sie zu ihrer Tochter. Im Frühjahr wird ihre schwere Erkrankung schließlich diagnostiziert. Die Zeit, die ihr bleibt, ist begrenzt. Ihren 76. Geburtstag feiert sie am 29. August im Kreis der Familie – ihr schönster Tag im ganzen Jahr, sagt sie. Die Klinikaufenthalte sind für sie außerordentlich belastend: Sie, die immer achtsam und solidarisch mit den Frauen umgegangen war, leidet darunter, wie unwürdig und missachtend sie als Patientin in der unpersönlichen Krankenhausroutine behandelt wird.</p>



<p>Weil sie sich nicht mehr allein zu Hause versorgen kann und palliative Pflege braucht, findet der Malteser Hospizdienst, für den sie jahrelang ehrenamtlich gearbeitet hatte, für sie einen Platz im Hospiz in Salzgitter. Sie lebt spürbar wieder auf, seit sie dort ab Ende September zu Gast ist. »Ich werde hier nicht nur fachlich super betreut, sondern auch mit Respekt, Würde und viel Herz umsorgt. Das ist einfach toll«, zitiert die Salzgitter Zeitung Elf in einem Artikel, der am 7. November 2020 über sie erscheint: »Hebamme Elfriede Fletterman hat sich ein Leben lang um Menschen gekümmert, im Hospiz wird sie nun umsorgt.« Ihre Lieblingsspeisen werden dort beispielsweise extra für sie zubereitet. Nicht nur das Sprechen, auch das Essen fällt ihr inzwischen sehr schwer und sie kann alles nur noch püriert zu sich nehmen. Besonders liebt sie Kartoffelbrei mit Butter. Einen Wunsch habe sie noch, äußert Elf in dem Artikel: »Noch einmal alleine aufstehen können. Und mit ihren Kindern Weihnachten feiern.«</p>



<p>Dieser Wunsch wird für sie nicht mehr in Erfüllung gehen. Wenige Tage später, in der Nacht vom 11. auf den 12. November ist Elfriede Fletterman im Hospiz Salzgitter gestorben.</p>
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		<title>Sicher tasten und auf die leisen Töne horchen</title>
		<link>https://viktoria11.de/sicher-tasten-und-auf-die-leisen-toene-horchen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Sep 2020 05:11:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Auf Kongressen werden gelegentlich Studien diskutiert, in denen es um die Zuverlässigkeit geburtshilflicher Befunde geht: Verglichen mit dem Ultraschall schneiden die vaginalen oder die manuellen äußeren Untersuchungen von Hebammen und ÄrztInnen dabei häufig schlechter ab. Auch die Vergleichbarkeit der Befunde unterschiedlicher Untersuchender divergiere teils beträchtlich. Fazit dieser Studien ist jeweils, die Überlegenheit der Ultraschalluntersuchung anzuerkennen<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/sicher-tasten-und-auf-die-leisen-toene-horchen/"><span class="screen-reader-text">"Sicher tasten und auf die leisen Töne horchen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Auf Kongressen werden gelegentlich Studien diskutiert, in denen es um die Zuverlässigkeit geburtshilflicher Befunde geht: Verglichen mit dem Ultraschall schneiden die vaginalen oder die manuellen äußeren Untersuchungen von Hebammen und ÄrztInnen dabei häufig schlechter ab. Auch die Vergleichbarkeit der Befunde unterschiedlicher Untersuchender divergiere teils beträchtlich. Fazit dieser Studien ist jeweils, die Überlegenheit der Ultraschalluntersuchung anzuerkennen und sie beispielsweise während der Geburt noch häufiger einzusetzen.</p>



<p>Was ist die Ursache für diese Diskrepanz? Gab es solche deutlichen Unsicherheiten schon immer? Hat der häufige und routinemäßige Einsatz von bildgebendem Ultraschall die Kompetenz der Untersuchenden über die vergangenen Jahrzehnte hinweg geschwächt, sich auf ihre selbst erhobenen Befunde verlassen zu können? Oder kommt diese Schwäche erst jetzt durch direkten, systematischen Vergleich ans Licht?</p>



<p>Werden Hebammen und ärztliche GeburtshelferInnen in einem turbulenten Alltag mit Personalmangel und Arbeitsverdichtung in der Klinik heute noch ausreichend und sorgfältig geschult, sodass sie auch anspruchsvolle, nicht so häufige Befunde zuverlässig und sicher erheben können? Oder ist gerade der schnelle Griff zum Ultraschallgerät, um sich Klarheit zu verschaffen – sei es, um die Kindslage zu bestimmen oder die Einstellung des kindlichen Kopfes im mütterlichen Becken – eine Ursache dafür, dass die eigene Kompetenz verblasst, sich durch gekonntes, systematisches Ertasten eine unmittelbare, eigene räumliche Vorstellung der geburtshilflichen Situation zu bilden?</p>



<p>Und wer kann heutzutage die kindlichen Herztöne noch sicher mit dem Pinard-Hörrohr erfassen? Das wache, aufmerksame Horchen auf die leisen Töne im Bauch der Schwangeren, nicht verstärkt durch ein elektronisches Gerät, das geht nicht ohne den sehr direkten Kontakt – die ungeteilte Konzentration auf die Schwangere und ihr Kind –, eine intime Nähe, direkte Zweisamkeit zwischen der Hebamme und dem Ungeborenem und auch zu seiner Mutter, die diese Nähe zulässt.</p>



<p>Das Erfahren mit den eigenen Sinnen, sei es durch das haptische, taktile Erfassen eines manuellen Tastbefundes beim äußerlich-abdominalen Untersuchen oder beim Hören der »originalen«, nicht der artifiziellen, elektronisch aufbereiteten Herztöne, bietet eine Fülle von Informationen »nebenher«, mit denen GeburtshelferInnen bewusst und unbewusst arbeiten. Es lohnt sich, sich mit Erkenntnissen der Neurobiologie bei der Wahrnehmung komplexer Zusammenhänge durch sinnliches Begreifen zu befassen, bevor vorschnell das angegriffene Vertrauen in die eigenen Sinne an die Technik abgegeben wird. Eine disziplinierte (Selbst-)Schulung beim Untersuchen sollte die Konsequenz bei mangelhafter Sicherheit im Erheben von Befunden sein, weniger ein vermehrter Einsatz von Technik in der Schwangerschaft und unter der Geburt.</p>
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			</item>
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		<title>Pro und Kontra</title>
		<link>https://viktoria11.de/pro-und-kontra/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2020 05:09:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Die fünfte Tagung »Geburtshilfe mal anders – Kontroversen, Kasuistiken und Kooperationen« war Anfang März in Hannover eine der letzten vor dem großen Shutdown wegen der Corona-Pandemie. Nach bewährtem Rezept gab es lebhafte Debatten über strittige Fragen, interessante Einblicke und aufschlussreiche Fallbesprechungen. Am 5. und 6. März fand in Hannover im traditionsreichen Friederikenstift zum fünften Mal<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/pro-und-kontra/"><span class="screen-reader-text">"Pro und Kontra"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Die fünfte Tagung »Geburtshilfe mal anders – Kontroversen, Kasuistiken und Kooperationen« war Anfang März in Hannover eine der letzten vor dem großen Shutdown wegen der Corona-Pandemie. Nach bewährtem Rezept gab es lebhafte Debatten über strittige Fragen, interessante Einblicke und aufschlussreiche Fallbesprechungen.</strong></p>



<p>Am 5. und 6. März fand in Hannover im traditionsreichen Friederikenstift zum fünften Mal die Tagung »Geburtshilfe mal anders – Kontroversen, Kasuistiken und Kooperationen« statt. Unter den 190 TeilnehmerInnen waren an die 40 % Hebammen und etwa 60 % ÄrztInnen aus der Geburtsmedizin. Es war eine der letzten geburtshilflichen Tagungen vor dem großen Shutdown infolge der Corona-Pandemie. Zwar hielt man sich bereits zurück mit zu viel Nähe, aber immer noch kam es vor, dass man spontan eine entgegengestreckte Hand schüttelte. Nur wenige Wochen später erscheint der unbeschwerte fachliche Austausch unwirklich fern, als hätte all dies vor sehr lange Zeit stattgefunden.</p>



<p><strong>Prof. Dr. Ralf Schild</strong>, Chefarzt für Geburtshilfe und Perinatalmedizin der Frauenklinik der Diakovere, und <strong>Prof. Dr. Werner Rath</strong>, ehemaliger Chefarzt der Universitätsfrauenklinik Aachen, jetzt an der Uni Kiel angegliedert, führten als Gastgeber durch die Tagung. Das lebendige und lehrreiche Konzept hat sich bereits bewährt: In Pro- und Kontra-Vorträgen vertreten ausgewiesene ExpertInnen gegensätzliche Auffassungen zu aktuellen und brisanten Fragen der Geburtsmedizin. Der zweite Programm-Block »Kooperationen« stellt zu einem Thema alternative Sichtweisen aus unterschiedlichen Professionen oder Fachdisziplinen vor. Im dritten Block werden interessante Falldarstellungen zu verschiedenen geburtshilflichen Komplikationen präsentiert. Die Diskussion mit den TeilnehmerInnen war wie immer sehr offen und praxisbezogen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Risiko-Aufklärung vor vaginaler Geburt?</h2>



<p>Zur Frage »Aufklärung über die Risiken einer Spontangeburt – notwendig oder nicht notwendig?« stellten <strong>PD Dr. Heiko Franz</strong>, Chefarzt am Klinikum Braunschweig, und <strong>Prof. Dr. Christiane Schwarz</strong>, Leiterin des dualen Studiengangs Hebammenwissenschaft an der Universität zu Lübeck, ihre kontroversen Positionen vor. Anale Sphinkterverletzungen, sonografisch nach vaginalen Geburten häufig zu beobachten, seien prädiktiv für schwere anale Kontinenzeinschränkungen, führte Franz anhand aktueller Studienergebnisse über geburtsbedingte Beckenbodenstörungen an. Die Rate notwendiger Prolaps-Chirurgie steige über einen Zeitraum von drei Dekaden bei Frauen nach vaginalen Geburten linear an. Schäden durch eine vaginale Geburt wirkten ein Leben lang fort: Frauen litten unter Inkontinenzproblemen häufiger nach vaginalen Geburten als nach Kaiserschnitt. Langzeitdaten zeigten, dass der protektive Effekt eines Kaiserschnitts nicht nur vorübergehend bestehe, sondern bis zum Alter anhalte und nicht auf milde Formen der Inkontinenz beschränkt sei. Acht bis neun Sectiones verhinderten einen Fall von Urininkontinenz. Besonders bei hohem fetalem Gewicht, hohem BMI der Mutter über 30 oder ihrem Alter über 35 sei Vorsicht geboten.</p>



<p>Zwar werde die Gefahr der Beckenbodenschädigung durch die Geburt aus juristischer Sicht nicht als Behandlungsrisiko angesehen, sondern als allgemeines Lebensrisiko. Er plädierte dennoch eindringlich dafür, die Schwangere nicht zu entmündigen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu respektieren: »Klären Sie auf! Die Schwangere kann und sollte selbst entscheiden, ob sie eine Geburtserfahrung mit den Vorteilen der vaginalen Geburt vorzieht oder eine kontrollierte und nebenwirkungskontrollierbare Sectio caesarea.«</p>



<p>Christiane Schwarz hielt eine Aufklärung über die Risiken einer Spontangeburt nicht für notwendig: »Die Geburt ist kein Eingriff, sondern ein natürlicher Vorgang. Deshalb muss nicht aufgeklärt werden«, zitierte sie die Rechtsanwältin Tonja Gaibler von der Kanzlei Ulsenheimer. Zur Frage »Schützt die Sectio vor Inkontinenz« gebe es zahlreiche Forschungsarbeiten und eine widersprüchliche Evidenz.</p>



<p>Sie führte das Thema geburtshilflich etwas weiter aus und stellte wissenschaftlich belegte wirkungsvolle Methoden des Dammschutzes vor: Dammmassage ab der 34. Schwangerschaftswoche, kein forciertes Pressen, kein Dauer-CTG, Geduld in der Austreibungsperiode, individuelle optimale Gebärposition, bewegliches Sacrum, warme Kompressen und eine Episiotomie nur im Notfall. Gefahren für den Damm seien (Dauer-)CTG, PDA, forciertes Pressen, Rückenlage mit unbeweglichem Sacrum, Kristellern oder vaginal-operative Geburt. Die Episiotomie habe ein dreifach erhöhtes Risiko für OASIS (obstetric anal sphincter injuries). All diese Faktoren würden in die Studien zu vaginaler Geburt versus Sectio in der Regel nicht einbezogen. Ebenso wenig gebe es eine evidenzbasierte standardisierte Nahtversorgung mit fundierter Ausbildung, Versorgung post partum und einem späteren Feedback.</p>



<p>Schwarz stellte das Konzept UR-CHOICE (siehe Kasten, Seite 88) vor, mit individueller Beratung bei niedrigem, mittlerem und hohem Risiko für Beckenbodenschädigungen. »Keine routinemäßige Aufklärung über die Risiken einer vaginalen Geburt«, lautete das Fazit von Christiane Schwarz, »auch um einen Nocebo-Effekt zu vermeiden.«</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Glossar</h2>



<p><strong>UR-CHOICE</strong></p>



<ul>
<li>U – Urininkontinenz vor der Schwangerschaft</li>



<li>R – Rasse/Ethnizität</li>



<li>C – Alter der Mutter (Childbearing age)</li>



<li>H – Höhe/Körpergröße der Mutter</li>



<li>O – Gewicht der Mutter/BMI (Overweight)</li>



<li>I – Familienanamnese (Inheritence)</li>



<li>C – Geplante Kinderzahl (Children desired)</li>



<li>E – Fetales Gewicht (Estimated fetal weight)</li>
</ul>



<p>Der als UR-CHOICE bezeichnete Algorithmus fragt verschiedene Risikofaktoren ab, die in einen Online-Rechner eingetragen werden (http://riskcalc.org/UR_CHOICE). Automatisch lässt sich ablesen, mit welchem Risiko einer Beckenbodenschädigung die Schwangere bei welchem Geburtsmodus rechnen muss. Dies ist Ausgangspunkt für eine individuelle Beratung zur Geburtsplanung.</p>



<p><strong>TORCH</strong></p>



<p>Akronym für den Komplex kongenitaler Infektionen, die in der Schwangerschaft oder bei der Geburt auf das Kind übertragen werden können und zu gravierenden Schädigungen führen können.</p>



<ul>
<li>Toxoplasma</li>



<li>Others
<ul>
<li>Chlamydien</li>



<li>Lues</li>



<li>Hepatitis B</li>



<li>Parvovirus B19</li>



<li>VZV</li>



<li>Listerien</li>
</ul>
</li>



<li>Rubella</li>



<li>CMV</li>



<li>HSV</li>
</ul>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Arbeitsweisen dem Personalmangel anpassen</h2>



<p>Im Themenblock »Kooperationen« ging es unter anderem um: »Hebammenmangel im Kreißsaal – wie beheben?« Das Problem brennt fast allen geburtshilflichen Abteilungen auf den Nägeln. Zunächst stellte die Oberärztin am Henriettenstift von Diakovere, <strong>Dr. Christine Morfeld</strong> aus Hannover, gemeinsam mit ihrer Hebammenkollegin <strong>Svenja Tafel</strong> die Problematik aus der Praxis dar. Sie beleuchteten auch die rechtlichen Probleme angesichts der Organisationspflichten des Krankenhausträgers. Patientengefährdung zu vermeiden durch personelle und materielle Qualitätsanforderungen sei das Ziel, ebenso Stress zu reduzieren und die Zufriedenheit der MitarbeiterInnen zu steigern. »Sind Geburten in Sicherheit und Geborgenheit nur noch ein edler Anspruch oder tatsächlich lebbare Realität?«, fragten sie: »Kann es überhaupt Lösungen geben?«</p>



<p>Um mit dem Mangel ressourcenschonend umzugehen, hätten sie ein neues Konzept zur Organisation des Teams entwickelt: Ein Notfallplan regele das Vorgehen bei personellen Engpässen und zu hohem Patientenaufkommen mit Hilfe einer Triage. Es gebe klare Anweisungen, wie bei Engpässen zu verfahren sei. Zur Strukturierung unübersichtlicher Situationen sei ein Ampelsystem eingeführt worden, schilderte Svenja Tafel. Es sei schnell einsetzbar, diene dem geordneten Ablauf und lasse sich ohne zusätzlichen Aufwand direkt umsetzen. Die Hebammen im Kreißsaal würden, je nach Erfahrung und Einarbeitung, in drei Kategorien eingeteilt: A – mehr als drei Jahre Berufserfahrung, grün; B – bis zu drei Jahren Berufserfahrung, gelb; und C – weniger als ein Jahr Berufserfahrung, rot. Berufsanfängerinnen oder neue Kolleginnen würden nach einem festen Konzept mit Qualitätskontrollen eingearbeitet. Die Kreißsaalbesetzung würde eingeteilt nach der Anzahl der diensthabenden Hebammen, nach Berufserfahrung und dem Grad der Einarbeitung am Standort. Daraus ergäben sich die an einem Arbeitstag möglichen medizinischen Leistungen, die, je nach Erfahrung der Hebammen und Anzahl der Kolleginnen, unterschiedlich umfangreich sein könnten. Diese Leistungssteuerung lege die dienstälteste Hebamme mit dem Chefarzt oder einer OberärztIn bei der morgendlichen Übergabe verbindlich fest.</p>



<p>Bei sehr hohem Patientinnenaufkommen komme das Triagesystem zum Einsatz, ein standardisiertes Verfahren für eine erste Eingruppierung: In fünf Stufen werden alle Fälle unterschieden, von der Notwendigkeit einer sofortigen Behandlung bis hin zu einer möglichen Wartezeit von zwei Stunden. Die Behandlungsprioriäten könnten damit je nach Dringlichkeit schnell und transparent festgelegt werden, Beschäftigte und Patientinnen seien zufriedener und Stresssituationen im Kreißsaal würden abgebaut.</p>



<p>Der Personalmangel in deutschen Kreißsälen sei nicht wegzudiskutieren, deshalb müsse die Arbeit dem Personalnotstand angepasst werden. Auch wenn die Ampel und die Triage keine Patentlösungen seien, hätte das Kreißsaalteam damit zwei Ins­trumente in der Hand, um die Arbeit sicherer zu machen und sich selbst und den Frauen besser gerecht zu werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wo bleiben die Absolventinnen?</h2>



<p>Über »Ursachen für und Auswege aus dem Hebammenmangel im Kreißsaal« sprach <strong>Yvonne Bovermann</strong>, Beirätin für den Bildungsbereich im Deutschen Hebammenverband. »Was hat der Mangel mit der Ausbildung zu tun?«, fragte sie und verglich die Zahl der aktiven Hebammen: In den 1950er Jahren betreuten 12.224 Hebamme in Deutschland 1.116.701 Geburten, 1985 kamen 6.934 Hebammen auf 813.803 Geburten und in der aktuellen Situation gibt es rund 24.000 Hebammen bei 792.131 Geburten im Jahr 2016. Die Gesamt-Hebammenzahl sei dabei heute vergleichsweise hoch.</p>



<p>Die Ausbildung werde darüber hinaus stark vorangetrieben: Für 780 bis 1.000 Ausbildungsplätze sei der Start bis Ende 2022 noch an den traditionellen Hebammenschulen möglich, parallel dazu würden im Wintersemester 2020/21 circa 400 Studierende an den unterschiedlichen Hochschulstandorten aufgenommen. Nur: »Wo sind die Absolventinnen?«, fragte Bovermann und zitierte eine Studie von Caroline Agricola, die Hebammenschülerinnen befragt habe, ob sie sich die Übernahme durch die Ausbildungsklinik vorstellen könnten: Von 55,6 % im ersten Jahr sei der Anteil auf nur noch 8,3 % im vierten Jahr gesunken (siehe DHZ 9/2018, Seite 32ff.).</p>



<p>Das Gutachten des IGES-Instituts zur stationären Hebammenversorgung aus dem Jahr 2018 komme zu dem Ergebnis, dass 28 % der Hebammen darüber nachgedacht hätten, ihre Tätigkeit im Krankenaus ganz aufzugeben. 43 % hätten überlegt, die Arbeitszeit zu verkürzen. Weiter heißt es darin, während einer üblichen Schicht sei das durchschnittliche Verhältnis von Hebammen und gleichzeitig zu betreuenden Frauen eins zu drei: 26 % der Hebammen hätten zwei Frauen, 46 % drei Frauen und immerhin noch 25 % der Hebammen hätten vier und mehr Frauen gleichzeitig zu betreuen – in Level-1-Häusern sogar 34 %. Eine einzige Frau hätten dagegen nur 2 % der Hebammen normalerweise zu betreuen.</p>



<p>Weitere Ursachen für den Hebammenschwund und abschreckende Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen seien immer noch zu häufig steile Hierarchien, die Situation leitender Hebammen, die keine ausreichende Arbeitszeit für ihre Leitungsaufgaben hätten oder Respektlosigkeit und Gewalt in der Geburtshilfe.</p>



<p>Um Abhilfe zu schaffen, fordere der DHV ein Geburtshilfe-Stärkungsgesetz mit nachhaltigen politischen Maßnahmen. Bovermann nannte ein Hebammen-Sonderstellenprogramm für mehr Personal im Kreißsaal, eine bessere ambulante Notfallversorgung sowie Maßnahmen für ein gutes Fehlermanagement und bessere interprofessionelle Zusammenarbeit im Kreißsaal. Das volle Hebammenpotenzial müsse genutzt und fachfremde Aufgaben sollten delegiert werden.</p>



<p>Eine gute Entwicklung sieht sie im Ausbau der Hebammenkreißsäle, in der Mitwirkung von Hebammen bei der Entwicklung von Leitlinien oder im Expertinnenstandard »Förderung der physiologischen Geburt«. »Ein starkes Hebammenwesen für eine gute Geburtshilfe«, ist Yvonne Bovermanns Plädoyer zum Abschluss.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einblicke in die Fetalpathologie</h2>



<p>Ein sensibles Thema im Vortrags-Block zu den Kooperationen war »Der intrauterine Fruchttod« (IUFT). <strong>Prof. Dr. Ralf Schild</strong> stellte die Sicht des Geburtshelfers dar. Die Hauptrisikofaktoren Adipositas, Rauchen und fetale Wachstumsrestriktion seien für meisten Fälle von intrauterinem Fruchttod bei Feten ohne erkennbare Anomalien verantwortlich und potenziell beeinflussbar.</p>



<p>Ab der 32. Schwangerschaftswoche nähmen auch Nabelschnuranomalien als Ursache zu. So führe eine dreimalige Nabelschnurumschlingung um den Hals zu einem Risiko für einen IUFT von 1,9 % versus 0,5 %. Bei histologischer Untersuchung der Plazenta seien in 77,3 % der Fälle schwere oder leichtere Läsionen zu finden. Bei einer Autopsie mit normalem Karyotyp fänden sich 24,7 % Auffälligkeiten, ein abnormer Karyotyp in 11,7 % der Fälle. Infektionen in der Schwangerschaft aus dem TORCH-Komplex (siehe Kasten, Seite 88) würden bei 18,8 % nachgewiesen. Zur Diagnostik der Ursache schlägt Schild folgendes Vorgehen vor: Anamnese und Voruntersuchungen sowie die Beratung über Obduktion, Histologie der Plazenta und Zytogenetik. Vor einer Einleitung solle außerdem eine invasive zytogenetische Analyse vorgenommen werden.</p>



<p>Zur Einleitung der stillen Geburt werde 200 bis 600 mg Mifepriston als Einzeldosis geben, 36 bis 48 Stunden später 100 bis 400 µg Misoprostol (vaginal/bukkal/sublingual) mit Wiederholung alle 3 bis 6 Stunden. Je höher das Gestationsalter, desto niedriger sei die nötige Dosis. Vor Beginn sei für eine gute Analgesie mit Ibuprofen per os zu sorgen. Der Frau und ihrer Begleitung werde ein gemeinsames Einzelzimmer angeboten sowie kontinuierliche Hebammenbetreuung. Als Nachbetreuung werde die Trauerbegleitung des Vereins »Leere Wiege« angeboten, der von der Hebamme Heidi Blohmann geleitet wird.</p>



<p>Nach der Geburt gebe es verschieden Untersuchungsmöglichkeiten, wie Zytogenetik aus der Nabelschnur, falls nicht vorher erfolgt, bei Anomalien ein MRT des Zentralen Nervensystems oder Röntgen bei anderen Auffälligkeiten. Fetus und Plazenta sollten eingehend inspiziert, vermessen und gewogen werden. Von beiden sollten Fotos angefertigt werden. Frontale und Profil-Fotografien vom ganzen Körper des Kindes, von Gesicht, Extremitäten und von eventuellen Fehlbildungen. Alle Auffälligkeiten sollten dokumentiert werden. Den Eltern sollte auch eine selektive Obduktion angeboten werden.</p>



<p>Die Sicht der Fetalpathologin erläuterte <strong>Dr. Katharina Schoner</strong>, Oberärztin am Universitätsklinikum Marburg und Leiterin der dortigen Fetalpathologie. Der hochinteressante, reichhaltige Vortrag zu einem normalerweise verschwiegenen Thema gehörte zu den Höhepunkten der Tagung. Ihre Zahlen zu den Ursachen unterschieden sich ein wenig von denen ihres Vorredners: plazentare Ursachen 48,4 %, fetale Ursachen 22,0 % (darunter Fehlbildungen 10 %, Nabelschnurkomplikationen 2,8 %, andere Ursachen 8,3 %). Maternale Ursachen beträfen 7,3 % der Fälle, plazentare kombiniert mit mütterlichen Ursachen 1,02 %, plazentare kombiniert mit fetalen Ursachen 12,8 %. Ungeklärt bleibe die Ursache in 13,2 % der Fälle. »Oder ist sie nicht ausreichend abgeklärt?«, fragte Schoner zweifelnd.</p>



<p>Eine große Erfahrung sei die Voraussetzung für diese Arbeit. »Nur was man weiß, das sieht man auch«, gab sie zu bedenken. Sie schilderte, wie sie in manchen Fällen einen intrauterin verstorbenen Fetus viele Stunden lang akribisch in ihrem spezialisierten Labor untersuche, bis sie schließlich doch die verborgene Todesursache herausgefunden habe. »Es ist nicht leicht, wenn ich ein Kind habe, das scheinbar nichts hat, und es ist trotzdem tot«, bekannte sie und man spürte, mit welchem Engagement sie bei der Sache ist.</p>



<p>Zwischen 2004 und Januar 2020 habe sie 1.038 Fet-Obduktionen vorgenommen. Mehr als die Hälfte der Untersuchungen machten Fälle nach Interruptio aus zur Überprüfung der pränatalen Diagnose – im zweiten Trimenon sogar an die 70 %. Neben den Fällen von IUFT kämen insbesondere im dritten Trimenon 22,2 % Fälle von perinatalem Frucht- oder Kindstod dazu, neben 33,9 % IUFT und 40,6 % Interruptiones.</p>



<p>Von den Eltern brauche sie ihr Einverständnis zur Obduktion, zur Zyto- und Molekulargenetik und zum Bestattungsmodus. Zum Standard einer Obduktion gehöre die Röntgenaufnahme der Feten. Gewebeproben würden entnommen, beispielsweise für Zytogenetik oder für eventuelle Molekularanalysen. Die äußeren und inneren Merkmale, wie Lage und Zustand der Organe, sowie alle pathologischen Befunde würden mit Bildern dokumentiert. Ferner gehöre eine anthropomentrische Vermessung zur Untersuchung und die Feststellung der Organgewichte. Zudem die Mikroskopie mit Histologie von jedem Organ. Befundabhängig würden weitere Untersuchungen ergänzt bei Verdacht auf Infektionen oder Muskelerkrankungen. Bei Fehlbildungen würden zum Beispiel das Skelettsystem, das kardiovaskuläre System, der Respirationstrakt oder das Zentralnervensystem speziell untersucht.</p>



<p>Schoner gab einen Überblick mit besonderen Beispielen aus ihrem Archiv zu unterschiedlichen Krankheitsgruppen bei Feten in den verschiedenen Schwangerschaftsaltern. Die Hälfte der Spontanaborte bis zur 14. Schwangerschaftswoche beträfen Chromosomenanomalien – unter Frühaborten bis zu 70 %. Hierunter seien Trisomien mit 68 % am häufigsten. Die fachlichen Fotos der Feten oder Organe, die sie untersucht hatte, verlangten den Zuschauer­Innen eine gewisse Standhaftigkeit ab. Durch den engagierten Vortrag und die interessanten Zusammenhänge, die sie darstellte, sah man sich mit der Zeit in die Thematik ein.</p>



<p>Aufgabe und Stellenwert der Fetalpathologie sieht Schoner in der Qualitätssicherung, in der Bestätigung und Präzisierung der Pränataldiagnostik und im Ausschluss assoziierter Fehlbildungen. Auch das Erfassen von Zusammenhängen zwischen fetalen Entwicklungsstörungen und eventuellen elterlichen Erkrankungen sei wichtig. Der Obduktionsbefund diene als Basis für eine genetische Beratung der Eltern und für die Berechnung des familiären Wiederholungsrisikos für eine nachfolgende Schwangerschaft.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vorfreude</h2>



<p>Alle Beiträge, auch die interessanten Fallbesprechungen im letzten Teil der Tagung, lieferten wieder spannende Anregungen. Man freut sich schon auf das kommende Jahr mit neuen Kontroversen, Kooperationen und Kasuistiken.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>»Schuldig in einem minder schweren Fall«</title>
		<link>https://viktoria11.de/schuldig-in-einem-minder-schweren-fall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Feb 2020 16:22:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[In einem Prozess am Berliner Landgericht ging es um einen medizinisch komplexen Fall: Vor neun Jahren hatten eine leitende Oberärztin und ein Chefarzt bei einer Kaiserschnittgeburt von eineiigen Zwillingen dem schwer geschädigten der beiden Mädchen im geöffneten Uterus das Leben genommen, nachdem das gesunde Kind bereits sicher geboren war. Die Mutter hatte sich nach einer<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/schuldig-in-einem-minder-schweren-fall/"><span class="screen-reader-text">"»Schuldig in einem minder schweren Fall«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>In einem Prozess am Berliner Landgericht ging es um einen medizinisch komplexen Fall: Vor neun Jahren hatten eine leitende Oberärztin und ein Chefarzt bei einer Kaiserschnittgeburt von eineiigen Zwillingen dem schwer geschädigten der beiden Mädchen im geöffneten Uterus das Leben genommen, nachdem das gesunde Kind bereits sicher geboren war. Die Mutter hatte sich nach einer medizinischen Indikation für einen selektiven Fetozid entschieden. War das Kind eine Leibesfrucht oder ein Mensch, das die MedizinerInnen getötet hatten? Im dritten Teil der Reportage geht es um das Plädoyer des Strafverteidigers des ehemaligen Klinikchefs und um die Urteilsbegründung.</strong></p>



<p>Am 12. November, dem vorletzten Tag des Schwurgerichtsprozesses, plädiert die Staatsanwältin <strong>Silke van Sweringen</strong> auf »schuldig des Totschlags in einem minder schweren Fall«. Sie fordert Freiheitsstrafen auf Bewährung von 18 Monaten für beide MedizinerInnen. Die Strafverteidigerin der 58-jährigen leitenden Oberärztin, <strong>Dr. Tonja Gaibler</strong>, schließt ihr fast eineinhalbstündiges Plädoyer mit einem Antrag auf Freispruch, »hilfsweise eine Verfahrenseinstellung« oder »die mildeste denkbare Strafe«. Beide Frauen begründen ausführlich und fundiert ihre Sichtweisen in diesem Fall, der in ethischer, medizinischer, philosophischer und in juristischer Hinsicht zur Nachdenklichkeit einlädt, jenseits von schnellen Antworten.</p>



<p>Alle drei Plädoyers spiegeln auf unterschiedliche Weise das Dilemma der FrauenärztInnen wider, diesen Fall für das gesunde Mädchen und die Mutter medizinisch bestmöglich zu lösen: Bei der komplikationsreichen, eineiigen Zwillingsschwangerschaft einer 27-jährigen Mutter war im Mai 2010 ein Fetofetales Transfusionssyndrom (FFTS) diagnostiziert worden, das mit Laserkoagulation in einem Hamburger Klinikum behandelt worden war. Einige Wochen später war die Diagnose periventrikuläre Leukomalazie für eines der beiden ungeborenen Mädchen gestellt worden – eine durch erheblichen Sauerstoffmangel verursachte Schädigung der weißen Substanz im Gehirn. Die Eltern hatten sich für einen selektiven Fetozid entschieden. Die Schwangere war in das Berliner Klinikum zur Betreuung der Zwillingsschwangerschaft stationär aufgenommen worden, wo die leitende Oberärztin und ihr damaliger Chefarzt tätig waren.</p>



<p>Fast fühlt man sich bei den Statements der JuristInnen an die Bühne eines Theaters erinnert, an eine faszinierende Dramaturgie im Wechsel der unterschiedlichen Positionen. Tiefe Fragen werden juristisch verhandelt, die mit rhetorischer Kunst und Darstellungskraft und auch manchmal in Nebenbemerkungen und scharfen Formulierungen zutage treten. Hier geht es um einen tragischen Fall aus der Wirklichkeit. Die Entscheidung der 32. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin betrifft nicht nur die Angeklagten, sondern sie könnte langfristige Auswirkungen auf die Geburtshilfe haben und auf die Sichtweise, wo die Grenze zwischen dem juristischen Status einer Leibesfrucht und eines strafrechtlich geschützten Menschen zu ziehen ist (siehe auch DHZ 12/2019 Seite 94ff. und DHZ 1/2020 Seite 88ff.).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Plädoyer des Verteidigers</h2>



<p>Als letzter an diesem langen und inhaltsreichen Verhandlungstag ergreift der Strafverteidiger des 73-jährigen ehemaligen Chefarztes Rolf-Werner Bock das Wort für sein Plädoyer: Er schließe sich der Auffassung seiner Kollegin in allen Punkten auch für seinen Mandanten an und ergänzt: »Das Strafrecht ist die schärfste Waffe des Staates, um Lebenssachverhalte zu regeln. Im Einzelfall kann das eine Grenzfallsituation sein. Die Kammer trifft am Ende eine Grenzfallentscheidung.« Es gehe hier um zwei Fragen: »Handelte es sich bei dem zweiten Zwilling bereits um einen Menschen? Und wollten die beiden Ärzte einen Menschen töten?« In diesem Verfahren gehe es um »wissenschaftliche Fragen, neue Erkenntnisse und Fortschritte der Medizin«.</p>



<p>Sein Mandant sei seit 2012 pensioniert und nur noch ehrenamtlich tätig. Die Anzeige, die zu diesem Verfahren geführt habe, stamme aus dem Jahr 2014. Der ehemalige Chefarzt habe die »lupenreine Vita eines unbescholtenen, engagierten Geburtshelfers, der Leben schenken wollte«, … »eines Praktikers und Wissenschaftlers mit einer großen Lebensleistung«, ohne jede »Verbrechervernunft«. Der Anwalt fragt: »Wieso sollte er seine Lebensleistung verbrennen?«</p>



<p>Der Geburtshelfer habe sich bemüht, zur Aufklärung beizutragen in dieser Grenzsituation, als die Ärzte medizinisch dem Elternwunsch entsprochen hätten. »Die beiden Mediziner hatten keinerlei kriminelle Energie«, stellt der Strafverteidiger fest. Am Ende habe sein Mandant als erster Assistent bei der Operation agiert. Morgens sei eine neue geburtshilfliche Situation eingetreten, die leitende Oberärztin habe gerufen und ihren Chefarzt hinzu gebeten. »Was wissen wir zum Sachverhalt?«, rekapituliert der Strafverteidiger. »Jede Zwillingsschwangerschaft ist eine Risikoschwangerschaft, ein FFTS ist ein Hochrisiko.« Hier sei es um einen nicht regulären Geburtsverlauf gegangen. »Nach der Laserkoagulation konnte man nicht sicher davon ausgehen, dass alle Gefäßverbindungen sicher unterbunden waren.« Es habe sich um eine zulässige normkonforme Abtreibung aus medizinischer Indikation gehandelt. Die medizinische Indikation habe einen therapeutischen Zweck: »Sie ist keine Indikation zweiter Klasse«, betont der Anwalt. »Die Eltern wünschten den Versuch, das gesunde Kind zu retten.« Durch jegliche invasive Maßnahme wie eine Nabelschnurokklusion habe die Gefahr einer Frühgeburt bestanden mit Schädigung des gesunden Kindes. »Es ging darum, die Chancen offen zu halten.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">BGH-Urteile aus dem Jahr 1983</h2>



<p>Am 12. Juli sei in Schwangerschaftswoche 32+0 eine Notfallsituation aufgetreten, die eine Notfallentscheidung erfordert habe. Hierfür habe es keinen in der Fachliteratur dokumentierten Königsweg gegeben. »Weil der erste Zwilling in Führung lag, musste der zweite gar nicht angefasst werden«, schildert Bock: »Der lag in seiner Fruchthöhle.« Die Behandlungsdokumentation sei nicht so gewesen, »wie Verbrecher vorgehen« – alles sei transparent dokumentiert.</p>



<p>Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 1983 zum Beginn des Menschseins sei hier nicht unmittelbar anwendbar. In diesem Urteil, das der Strafverteidiger anspricht, hatte der BGH im April 1983 in einem anders gelagerten Fall über die strafrechtliche Grenze zwischen Fetus und Mensch zu entscheiden gehabt, die auch in diesem Schwurgerichtsverfahren im Zentrum steht. Im damaligen Urteil heißt es: »Bei regulärem Geburtsverlauf kann der Beginn der Geburt, mit dem die Leibesfrucht zum Menschen im Sinne der Tötungsdelikte wird, nicht vor Einsetzen der Eröffnungswehen angenommen werden.« (BGH, Urteil vom 22.4.1983 – 3 StR 25/83, BGHSt 31, 348). In einem späteren BGH-Urteil aus demselben Jahr wird die Entscheidung vom April untermauert: »Bei der insoweit entscheidenden Frage des Beginns des menschlichen Lebens ist von § 217 Absatz 1, Strafgesetzbuch (StGB) auszugehen. In dieser Vorschrift wird die Tötung des unehelichen Kindes durch die Mutter ›in oder gleich nach der Geburt‹ unter Strafdrohung gestellt.« (BGH, Urteil vom 7.12.1983 – 1 StR 665/83) Die beiden BGH-Urteile von 1983 arbeiten den Unterschied heraus, den das Gesetz im § 217 StGB macht, indem es das Ungeborene dort während seiner Geburt bereits als Mensch unter strafrechtlichen Schutz stellt, anders als im § 218 StGB, wo es um die Schwangerschaft geht, die unter bestimmten Umständen beendet werden darf (siehe Kasten). Absatz 1 der alten Fassung des § 217, auf den die beiden BGH-Urteile Bezug nehmen, war 1998 gestrichen worden. Das Strafgesetzbuch selbst sagt nicht, wo genau die Grenze der »Menschwerdung« aus strafrechtlicher Perspektive zu ziehen ist.</p>



<p>Die damalige Entscheidung habe eine Bedeutung, denn »sie gibt Hinweise«, betont der Verteidiger. Der BGH gehe auch von einer Weiterentwicklung richterlicher Auslegung aus. Im Urteil heiße es zum Zeitpunkt der Menschwerdung in strafrechtlicher Hinsicht: »frühestens bei Eröffnungswehen«. Demzufolge könnten also auch spätere Zeitpunkte angenommen werden. Hier habe es sich um einen hochspeziellen Einzelfall gehandelt. Minimalinvasive Eingriffe der Fetalchirurgie stellten das Kriterium der Eröffnung der Gebärmutter als Beginn der Geburt in Frage. »Auch hierbei wird der Uterus durchstoßen, die Intaktheit wird verletzt«, führt der Strafverteidiger ins Feld. »In der Fetalchirurgie wird der Fetus exkorporiert und inkorporiert.« Würde also aus dem Fetus zwischenzeitlich ein Mensch, dann wieder ein Fetus und bei seiner Geburt später wieder ein Mensch? »Angenommen, die Fetalchirurgie schlägt fehl«, konstruiert der Strafverteidiger, könnte die Mutter dann eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch mit Fetozid erhalten. Zu diesem argumentativ angenommenen Fall hatte der Sachverständige <strong>Prof. Dr. Peter Kozlowski</strong> eine Woche zuvor bestätigt: »Das ist möglich.« »Das bloße Abstellen auf die Eröffnung der Gebärmutter greift zu kurz«, problematisiert Bock.</p>



<p>Die Mutter habe eine Indikation zum Fetozid gehabt. Die »intakte Fruchtblase« zeige, »dass der Fetus noch kein Mensch war«, deutet der Strafverteidiger. Die Mediziner hätten nicht billigend in Kauf nehmen wollen, einen Menschen zu töten. Zur Frage nach dem rechtlich einzuholenden Rat, gibt er zu bedenken, ein Jurist – auch er selbst – hätte den Ärzten zum rechtlich eindeutig sicheren Weg geraten: »Lassen Sie die Finger davon, treiben Sie beide ab.«</p>



<p>Die Rechtsprechung habe in den vergangenen Jahrzehnten eine Entwicklung genommen, beispielsweise sei bei einem ärztlich assistierten Suizid »der Arzt nicht mehr Garant des Suizidenten«. Dies könne also auch nicht mehr für den »normativ freigegebenen Zwilling« gelten. Die Ärztin und der Arzt seien die Garanten nur für die Mutter und den gesunden Zwilling gewesen. Hier sei es um die Mutter gegangen. Bei Problemen des ungeborenen Kindes sei ein Spätabbruch möglich, »was die Billigung der Staatsanwaltschaft findet. Geregelt ist die Problematik nicht. Alle halten still, niemand geht ran«, kritisiert Bock. Die normative Wertung des Beginns der Geburt sei erforderlich, um sie bestimmen zu können. Diese Bestimmtheit, diese Sicherheit habe eine verfassungsrechtliche Dimension. Die betroffene Mutter habe ein Grundrecht auf Regelung der Rechtslage zur Auslegung der Norm für den Beginn der Geburt.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="626" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9307-5e299f3a41501_2002_Baumgarten_02jpg_95d3d11f3d-1024x626.jpg" alt="" class="wp-image-4148" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9307-5e299f3a41501_2002_Baumgarten_02jpg_95d3d11f3d-1024x626.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9307-5e299f3a41501_2002_Baumgarten_02jpg_95d3d11f3d-300x183.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9307-5e299f3a41501_2002_Baumgarten_02jpg_95d3d11f3d-768x470.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9307-5e299f3a41501_2002_Baumgarten_02jpg_95d3d11f3d-1536x939.jpg 1536w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9307-5e299f3a41501_2002_Baumgarten_02jpg_95d3d11f3d-1568x959.jpg 1568w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9307-5e299f3a41501_2002_Baumgarten_02jpg_95d3d11f3d.jpg 1653w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Illustration: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>»Wir Juristen haben Zeit, Gerichte und Instanzen. Das ist natürlich in der Medizin anders«, gibt er zu bedenken. »Ich sage den Ärzten, so ist das Recht. Wir machen das am Schreibtisch.« Bei MedizinerInnen rufe beispielsweise jemand aus der Intensivstation an, es piepten Geräte oder es ginge um besondere Auffassungen, wie die von Zeugen Jehovas. In der Medizin heiße es: »Im Zweifel für das Leben.« Dabei seien auch wechselnde Interessen des Lebens zu berücksichtigen – von Mutter, Vater, Kindern. In dieser Situation habe ein Konflikt bestanden, mit Tatbestandsausschluss, Irrtumsproblematik, Unzumutbarkeit. Normkonform wäre ein Fetozid bei beiden Zwillingen gewesen. »In Anbetracht von allen Zweifeln«, schließt Strafverteidiger Bock, »stelle ich den Antrag, den Angeklagten freizusprechen.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Urteil</h2>



<p>»Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Schuldig des Totschlags in einem minder schweren Fall«, verkündet der Vorsitzende Richter <strong>Matthias Schertz</strong> eine Woche später, am 19. November. Der letzte von fünf Verhandlungsterminen in diesem Prozess findet mittags im großen Gerichtssaal statt. Die Presse ist zahlreich zugegen. Alle Anwesenden haben sich mit Eintritt der fünf RichterInnen von ihren Plätzen erhoben und hören stehend, wie die Entscheidung ausgefallen ist. Die beiden angeklagten Geburtshelfer schauen reglos und ernst. Sie werden mit Freiheitsstrafen auf Bewährung bestraft: die leitende Oberärztin mit einem Jahr und sechs Monaten, ihr ehemaliger Chef mit einem Jahr und neun Monaten Haft. Die Bewährungszeit beträgt für beide zwei Jahre.</p>



<p>Als sich alle wieder gesetzt haben, beginnt die fast 30-minütige Urteilsbegründung zum Schuldspruch wegen »gemeinschaftlich begangenen Totschlags«. Der Vorsitzende erklärt, die Kammer sei zu der Einschätzung gekommen, dass sich die Tat im Wesentlichen genauso abgespielt habe, wie es die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft formuliert. »Ganz bewusst haben sich die beiden Ärzte über geltendes Recht hinweggesetzt«. Schertz betont: »Von dem kranken Kind ging zu keiner Zeit eine Gefahr für das gesunde Kind aus.« Zu den Hintergründen bemerkt er: »Im Jahr 2010 blickten beide Ärzte auf glänzende Karrieren zurück, sie waren äußerst erfahren.« Hinsichtlich des hirngeschädigten Zwillingsmädchen stellt er fest: »Sie waren einzig von dem Wunsch geleitet, dass es nicht lebt.«</p>



<p>Die Mutter habe sich entschieden, das kranke Kind nicht bekommen zu wollen – »was bei Zwillingen nicht so einfach ist«. Im Hamburger Klinikum, wohin die Schwangere zur Lasertherapie des FFTS gereist war, sei man später nicht bereit gewesen, eine Abtreibung vorzunehmen. In der 29. Schwangerschaftswoche, »gelangte sie in die Hände« der Berliner Oberärztin, schildert der Vorsitzende. Ein Indikationsschreiben vom 11. Juni 2010 »vom vorangegangenen Behandler« mit medizinischer Indikation nach § 218a habe vorgelegen. In den Gesprächen mit der Oberärztin sei deutlich geworden, dass eine selektive Abtötung des kranken Zwillings mit einem Risiko für die gesamte Zwillingsschwangerschaft verbunden gewesen wäre. Deshalb habe sie empfohlen abzuwarten, da mit Fortschreiten der Schwangerschaft das Risiko für den gesunden Zwilling abnehme.</p>



<p>Der damalige Chefarzt sei als Vorgesetzter verantwortlich eingebunden gewesen, die Oberärztin als betreuende Ärztin. Der durchgeführte Kaiserschnitt sei als die gesamte Entbindung beider Kinder zu sehen, bewertet der Vorsitzende. Das Abklemmen der Nabelschnur und die Injektion von Kaliumchlorid bei dem kranken Kind sei ein Übereinkommen beider Ärzte gewesen, nur das gesunde Kind überleben zu lassen. »Die Zusage an die Mutter sollte – komme was da wolle – umgesetzt worden«, schildert Schertz. Als ihre Wehen am 12. Juli im Berliner Klinikum nicht medikamentös zu unterdrücken gewesen seien, habe man den Entschluss zur Sectio gefasst. Um 5.20 Uhr sei ein gesundes Mädchen geboren worden.</p>



<p>»Dann erfolgt das, was wohl besser nicht erfolgt wäre«, sagt der Vorsitzende. Das zweite Mädchen, »1.430 Gramm schwer und 41 Zentimeter lang, war komplett ausgebildet. Das getötete Kind wäre lebensfähig gewesen«, stellt er fest. »Die Beisetzung erfolgte dann durch die Großeltern«, beschreibt der Richter die Bestattung des Mädchens: »Die Mutter hat das psychisch nicht hinbekommen«.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Würdigung des Tathergangs</h2>



<p>Zur »Würdigung des Tathergangs« schätzt er ein: »Niemandem sind die Nerven durchgegangen«, sondern die Tat sei wohlüberlegt geplant und umgesetzt worden. Der Sachverständige habe die objektiven Vorgänge aus gutachterlicher Sicht dargestellt, die Kriminalbeamtin den subjektiven Verlauf aus Sicht der Mutter. Die Angeklagten hätten kein Schuldeingeständnis eingeräumt, sondern geäußert, sie seien davon ausgegangen, dass sie rechtlich korrekt gehandelt hätten. »Ihre Einlassung ist schlicht unglaubhaft«, wertet der Vorsitzende: »Es handelt sich um hochkarätige Ärzte, keine Kurpfuscher.« Sie hätten gewusst, was sie taten. Auch »Feld-Wald- und Wiesenärzte« wüssten, dass es verboten sei, »ein Kind totzuspritzen«.</p>



<p>Der ehemalige Chefarzt sei in zahlreichen Gremien, auch in der Ärztekammer tätig gewesen – Beratungen dort seien auch »Rechtsgespräche«. Was die leitende Oberärztin bei ihrer Vernehmung geäußert habe, sei »ein ziemliches Herumgeeiere« gewesen – auch nach dreimaligen Nachfragen habe sie wiederholt, sie sei davon ausgegangen: »Ich bin auf der sicheren Seite«. Die Ärzte hätten rechtliche Erkundigungen einholen können. Die korrekte Transparenz in der Dokumentation, die die Angeklagten über ihre Verteidiger vorgetragen hätten nach dem Motto: »Wir hätten den OP-Bericht ja fälschen können«, hielt das Gericht den Medizinern nicht zugute: »Dazu waren zu viele Leute beteiligt. Man war sich aufgrund der herausgehobenen Stellung sicher«, wertet der Vorsitzende, und habe sich mit dieser »Hybris über geltendes Recht hinweggesetzt«. Er fährt fort: »Ich will nicht darauf eingehen, wie die weitere Praxis am Klinikum gewesen sein mag.«</p>



<p>Die Ärzte seien den »Leichenschaupflichten durch einen anderen Arzt nicht nachgekommen, obwohl es sich unzweifelhaft um keinen Schwangerschaftsabbruch gehandelt hat.«, beanstandet Schertz. Auch für den zweiten Zwilling habe die Geburt begonnen gehabt: Es spreche einiges für einen Geburtsbeginn, wenn Wehen nicht durch Wehenhemmer zu stoppen seien. In den Plädoyers sei die Sicht vertreten worden, dass dies noch nicht die Entbindung des zweiten Zwillings gewesen sei. »Das ist abwegig konstruiert – es ist Unsinn!«</p>



<p>Laut BGB beginne »in der Tat« die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung seiner Geburt, erläutert der Vorsitzende: »Das Strafrecht geht hier ganz bewusst andere Wege. Es geht um die Schutzfunktion für das Leben.« Das hätten die Ärzte gewusst und das sei »hier im Gerichtssaal untergegangen«. Das Abklemmen der Nabelschnur und die Injektion von Kaliumchlorid sei weder Notstand noch schwierige Konfliktsituation der Ärzte gewesen. »Eine Pflichtenkollision lag hier nicht vor«, befindet der Vorsitzende: »Was wir uns hier alles anhören durften, war schlicht abwegig.« Es sei »ein von langer Hand geplantes Vorgehen« gewesen, das »professionell umgesetzt worden« sei. »Das stellt sich als Aussortieren eines kranken Kindes am offenen Mutterleib dar und ist keinesfalls hinnehmbar.«</p>



<p>In der Rechtsnorm werde sich diese Handlung nicht durchsetzen, »denn das wäre ein Schlag ins Gesicht von behinderten Menschen, wenn man so vorgehen dürfte.« Sonst seien »Tür und Tor geöffnet für Missbrauch und Entschuldigungsgründe«. Die Ärzte hätten »bewusst die rote Linie überschritten«. Bei Totschlag sei normalerweise 5 bis 15 Jahre Haft vorgesehen. Die Kammer habe zu prüfen gehabt, ob hier ein minder schwerer Fall vorliege. Die Angeklagten seien überwiegend geständig gewesen. Das medizinische Anliegen sei nachvollziehbar gewesen, sie seien »schlicht zu weit gegangen«. Ein selektiver Fetozid wäre noch nachts um 3.30 Uhr lege artis gewesen, mit einem anschließenden Kaiserschnitt – allerdings mit einem gewissen Risiko, räumt der Vorsitzende Richter ein: »Wenn man kein Risiko will«, hätten beide Zwillinge lebend zur Welt kommen können. »So ist die Rechtslage«.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Berufliche Folgen</h2>



<p>Die beruflichen Folgen für die leitende Oberärztin seien nicht absehbar, ihr drohe ein Verlust der Approbation. Der angeklagte Professor im Ruhestand sei durch das Verfahren sicher psychisch belastet gewesen, jedoch nicht so wie die leitende Oberärztin. Ihr Urteil falle mit einem Jahr, sechs Monaten Haft geringer aus, weil alle Richter den Eindruck gehabt hätten, sie sei in rechtlicher Hinsicht einsichtig gewesen. Bei dem ehemaligen Chefarzt »war das nicht zu bemerken. Ich glaube, er geht heute noch davon aus, dass er richtig gehandelt hat«, nimmt Schertz an.</p>



<p>Seine Strafe falle mit einem Jahr und neun Monaten höher aus als die der Oberärztin, »weil er nun mal der Chef von’s Ganze war. Wenn er im OP gesagt hätte, ›das ist mir zu heiß‹, hätte sie nicht weitergemacht,« vermutet der Richter: »Das wäre für beide positiv gewesen.« Von der Oberärztin habe man »gehört, sie würde es so nicht noch einmal tun. Wir gehen davon aus, dass sie eine gute Ärztin ist«, gesteht ihr der Vorsitzende Richter zu. Die Kammer habe ein Berufsverbot geprüft: »Eine Gefahr, die sich realisieren würde, sehen wir nicht.« Der ehemalige Chefarzt sei im Ruhestand, bei der Ärztin habe sich so etwas in den vergangenen Jahren nicht wiederholt, dies sei als »Vorbewährung« zu sehen.</p>



<p>»Sie haben die Möglichkeit, Revision innerhalb einer Woche einzulegen«, schließt der Vorsitzende Richter Schertz. »Sie stehen für zwei Jahre unter Bewährung. Ich gehe nicht davon aus, aber sollten Sie das wieder tun, wird die Strafe vollstreckt. Und dann ist kein Raum für einen minder schweren Fall.«</p>



<p><em>Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die MedizinerInnen haben Revision eingelegt.</em></p>



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<h2 class="wp-block-heading">Urteile des BGH</h2>



<p><strong>Auszug aus dem BGH-Urteil vom 22.4.1983</strong></p>



<p>»Die Leibesfrucht wird nach der Systematik der das Leben schützenden Strafvorschriften Mensch im Sinne dieser Vorschriften erst mit dem Beginn der Geburt. Das ergibt sich aus dem Verhältnis des § 218 StGB (Abbruch der Schwangerschaft) und des § 217 StGB (Kindestötung) zueinander. Nach § 217 StGB wird eine Mutter, welche ihr nichteheliches Kind in oder gleich nach der Geburt tötet, mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft, während der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Daraus folgt, daß eine Tötung nach Beginn der Geburt nicht mehr als Schwangerschaftsabbruch (Tötung der Leibesfrucht), sondern als Tötung eines Kindes, also eines Menschen, anzusehen ist. Diese in dem Beginn der Geburt liegende Zäsur hat über den nur die Mutter eines nichtehelichen Kindes betreffenden Tatbestand des § 217 StGB hinaus grundsätzliche Bedeutung für den Anwendungsbereich der allgemeinen Tötungstatbestände.«</p>



<p>Quelle: BGH, Urteil vom 22.4.1983, AZ: 3 StR 25/83</p>



<p><strong>Auszug aus dem BGH-Urteil vom 7.12.1983 – 1 StR 665/83</strong></p>



<p>»Bei regulärem Geburtsverlauf wird die Leibesfrucht zum Menschen im Sinne der Tötungsdelikte mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen (im Anschluß an BGHSt 31, 348 vom 22.4.1083).«</p>



<p>»Wie die Frage des Beginns der Geburt zu beurteilen ist, wenn andere Vorgänge als Wehen (zum Beispiel Blasensprung, Kaiserschnitt) den Auftakt der Geburt bilden, bedarf nach Sachlage des Falles hier keiner Entscheidung.«</p>



<p>Quelle: BGH: Urteil vom 7.12.1983, AZ: 1 StR 665/83. Instanz: LG Konstanz</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Links</h2>



<p>BGH Karlsruhe: AZ: 3 StR 25/83, Urteil vom 22.4.1983 <a href="http://www.iurado.de/?site=iurado&amp;p=urteile&amp;id=3108&amp;page=1&amp;type=2">www.iurado.de/?site=iurado&amp;p=urteile&amp;id=3108&amp;page=1&amp;type=2</a></p>



<p>BGH Karlsruhe: AZ:1 StR 665/83, Urteil vom 7.12.1983 (Landgericht Konstanz). <a href="https://opinioiuris.de/print/1245">https://opinioiuris.de/print/1245</a></p>



<h2 class="wp-block-heading">Literatur</h2>



<p>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1 Begin der Rechtsfähigkeit des Menschen</p>



<p>Strafgesetzbuch (StGB): § 212 Totschlag, § 213 Minder schwerer Totschlag, § 217, Absatz 1 Kindestötung (alte Fassung, 1998 gestrichen), § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wann wird der Fetus ein Mensch?</title>
		<link>https://viktoria11.de/wann-wird-der-fetus-ein-mensch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 12 Jan 2020 16:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Urteil gegen eine leitende Oberärztin und einen ehemaligen Chefarzt an einem Berliner Klinikum lautet: »Schuldig des Totschlags in einem minder schweren Fall«. Im Prozess am Berliner Landgericht ging es im Herbst um einen medizinisch komplexen Fall: Vor neun Jahren hatten die beiden Geburtshelfer bei einer Kaiserschnittgeburt von eineiigen Zwillingen das schwer geschädigte der beiden<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/wann-wird-der-fetus-ein-mensch/"><span class="screen-reader-text">"Wann wird der Fetus ein Mensch?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Das Urteil gegen eine leitende Oberärztin und einen ehemaligen Chefarzt an einem Berliner Klinikum lautet: »Schuldig des Totschlags in einem minder schweren Fall«. Im Prozess am Berliner Landgericht ging es im Herbst um einen medizinisch komplexen Fall: Vor neun Jahren hatten die beiden Geburtshelfer bei einer Kaiserschnittgeburt von eineiigen Zwillingen das schwer geschädigte der beiden Mädchen im geöffneten Uterus getötet, nachdem das gesunde Kind bereits sicher geboren war. Die Mutter hatte sich nach einer medizinischen Indikation für einen selektiven Fetozid entschieden. Dies sei zu dem Zeitpunkt kein später Schwangerschaftsabbruch mehr gewesen, urteilt das Gericht. Im zweiten Teil der Gerichtsreportage geht es um die Plädoyers der Staatsanwältin und der Strafverteidigerin der Ärztin.</strong></p>



<p>Der vorletzte der fünf Verhandlungstage beginnt am 12. November wie üblich gegen 9.30 Uhr (siehe auch Teil 1 der Gerichtsreportage, DHZ 12/2019, Seite 94ff.) Das Interesse von Öffentlichkeit und Presse ist heute überschaubar. Zunächst geht es um die Biografien der beide Mediziner, die des Totschlags angeklagt sind: Die 58-jährige Gynäkologin schildert ihren familiären und beruflichen Lebensweg. Im Berliner Klinikum, wo der verhandelte Fall am 12. Juli 2010 stattgefunden hatte, ist sie seit 2005 als leitende Oberärztin tätig.</p>



<p>Der Vorsitzende Richter der 32. Strafkammer Matthias Schertz spricht für das Richterteam aus drei BerufsrichterInnen, einer Frau und zwei Männern, sowie zwei Frauen als Geschworenen. Er erkundigt sich: »Gab es Überlegungen, Sie dort von Ihren Aufgaben zu entbinden?« Die Medizinerin schildert, zu Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen hätten Gespräche mit der Geschäftsführung ihrer Klinik und der Abteilung Justiz stattgefunden, man habe ihr weiter das Vertrauen ausgesprochen. Auch als zum Auftakt des Prozesses Ende Oktober der Fall an die Öffentlichkeit kam, habe die Geschäftsführung ihr versichert, man stehe hinter ihr.</p>



<p>Die Ärztin gibt an, sie sei Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPGM), habe seit 2006 den Berliner Kongress der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin im wissenschaftlichen Bereich organisiert und sei auch in der Ärztekammer ehrenamtlich tätig. Als ihr ehemaliger Chefarzt Ende September 2012 in den Ruhestand getreten sei, habe sie die Klinik kommissarisch geleitet, bis der neue Chefarzt im Mai 2014 seine Stelle angetreten habe.</p>



<p>Der mitangeklagte 73-jährige Mediziner stellt ebenfalls seine Vita vor: ein Lebensweg im Zeichen von vielerlei Erfolg in verantwortlichen Positionen, Forschung und innovativen Entwicklungen. Zu Beginn steht ein breit angelegtes Studium – nicht nur der Medizin mit den Fächern Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Endokrinologie, sondern auch der Soziologie und der Sozialpsychologie – als Rentner absolviert er noch ein Masterstudium in Krankenhausmanagement, übt Beratungs- und Lehrtätigkeiten aus. Er ist eine international vernetzte Leitfigur der Geburtshilfe.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Letzte Details der Beweisaufnahme</h2>



<p>Bevor der Vorsitzende die Beweisaufnahme schließt, geht es noch um Details aus den Behandlungsunterlagen der Schwangeren, nachdem Komplikationen ihrer eineiigen Zwillingsschwangerschaft festgestellt worden waren: Im Mai waren in der gemeinsamen Plazenta der Kinder Querverbindungen der Gefäße und damit Kurzschlüsse zwischen den Blutkreisläufen beider Kinder diagnostiziert worden – ein Fetofetales Transfusionssyndrom (FFTS), das kurz darauf in einem Hamburger Klinikum mit einer fetalchirurgischen Laserkoagulation behandelt worden war. Einige Wochen später war bei einem der Zwillingsmädchen eine periventrikuläre Leukomalazie erkannt worden – eine durch erheblichen Sauerstoffmangel verursachte Schädigung der weißen Substanz im Gehirn.</p>



<p>Die Staatsanwältin weist auf einen Vermerk zum Schwangerschaftsverlauf vom 21. Juni 2010 im OP-Bericht hin, dass angesichts der Diagnose »Leukomalazie« nach langer Beratung der Entschluss zum Fetozid im Rahmen der Sectio gefallen sei und wöchentliche Kontrollen durch den behandelnden Feindiagnostiker geplant seien. Eine Eintragung vom 2. Juli gibt Wohlbefinden der Patientin an, ein langes Gespräch und den Befund über eine Muttermundsweite von drei Zentimetern.</p>



<p>Das Indikationsschreiben des mitbehandelnden Pränataldiagnostikers vom 28. Juni 2010 besagt, die 27-jährige Schwangere, Gewicht 54 kg, mit spontaner Konzeption von Zwillingen und errechnetem Termin am 27. August 2010, habe sich in der Praxis am 11. Juni vorgestellt. Nach vorausgegangener stationärer Aufnahme und Laserbehandlung des FFTS sei occipitotemporal eine periven­trikuläre Leukomalazie diagnostiziert worden – eine schwerwiegende Veränderung, ohne dass ein Zusammenhang zur Lasertherapie bestehe. Die Behinderung des Kindes gefährde die seelische und körperliche Gesundheit der Mutter. Der selektive Schwangerschaftsabbruch sei aus mütterlicher Indikation begründet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Plädoyer der Staatsanwältin</h2>



<p>»Hohes Gericht«, beginnt die Staatsanwältin Silke van Sweringen, zu diesem ungewöhnlichen Verfahren sei in der Presse zu gelesen gewesen, »dass es ohne die beiden Angeklagten das neunjährige Mädchen nicht gäbe.« Die Mutter hätte bis zur Geburt abtreiben können, dann wären beide Kinder tot. »Das stellt sich in keiner Weise so dar«, widerspricht sie entschieden. Über eine Spätabtreibung müsse jeder moralisch selbst entscheiden. »Aber: Die Angeklagten haben hier keine Abtreibung vorgenommen, sie sind keine Lebensretter!« Die Mutter habe die rechtliche Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs gehabt, die Ärzte jedoch keineswegs die Verpflichtung, diesen auch umzusetzen. 2010 habe in der Berliner Fachklinik nicht die hochdifferenzierte Möglichkeit bestanden, die Situation eines selektiven späten Schwangerschaftsabbruchs medizinisch so zu lösen, dass der behinderte Zwilling nicht überlebt und der gesunde nicht gefährdet würde. »Wenn das nicht möglich ist, kann der Fetozid eben nicht umgesetzt werden«, betont die Staatsanwältin: »Die Alternative wären zwei lebende Babys gewesen: ein gesundes und ein behindertes.« Die Anklage wegen Totschlags sei angemessen.</p>



<p>Es geht um den zeitlichen Übergang zwischen legalem Fetozid und illegaler Tötung eines Kindes. »Wann beginnt das Menschsein?« Der Bundesgerichtshof (BGH) habe dazu eine gefestigte Rechtsprechung: bei einer natürlichen Geburt mit Eröffnungswehen, Abgang von Fruchtwasser oder bei einem Kaiserschnitt mit Eröffnung der Gebärmutter. »Gedacht haben die Angeklagten, dass solche Wehen vorliegen, Wehen trotz Wehenhemmer.« Denn daraufhin sei der Entschluss gefasst worden, »mit dem geplanten Kaiserschnitt nicht mehr zuzuwarten«.</p>



<p>Der ehemalige Chefarzt habe dargestellt, dies sei ein strategischer Entschluss gewesen, weil der OP gerade frei gewesen sei. Jedoch habe man eigentlich mindestens bis zur 34. Schwangerschaftswoche warten wollen. Eindeutig sei es eine Tötung des zweiten Zwillings gewesen, als die Gebärmutter eröffnet und der erste Zwilling geboren gewesen sei, befindet die Staatsanwältin. Die Verteidigung habe ins Feld geführt, das erste Kind hätte geboren werden können und das zweite Kind Tage später – oder eine fetalchirurgische Operation hätte intrauterin durchgeführt werden können, wozu ebenfalls die Gebärmutter eröffnet würde. Man habe damit angedeutet, die Geburt des ersten Kindes bedeute noch nicht das »Menschsein« des zweiten Kindes.</p>



<p>In den Unterlagen sei allerdings früh vermerkt worden, der eine Zwilling würde »unmittelbar mit Geburt des anderen getötet« – die Schwangerschaft sei damit beendet. Das Szenario der Verteidigung, man habe die Gebärmutter theoretisch auch wieder zunähen können und die Schwangerschaft hätte sich dann für den zweiten Zwilling fortgesetzt, lässt die Staatsanwältin nicht gelten: »Das ist abwegig. Es gab dafür keinen medizinischen Grund.« Dies sei eine makabre Idee, ohne rechtliche Relevanz: »Auch das zweite Kind war ein Mensch.« Es handele sich um »Vorsatz. Wissen um das, was man tut«.</p>



<p>Das zweite Zwillingsmädchen habe nach der Abtreibungsindikation sterben sollen und sei dann wissentlich durch das Abklemmen der Nabelschnur getötet worden. Die Ärzte hätten gewusst, dass es ein Kind gewesen sei und kein Fötus. »Die Angeklagten unterliegen nicht der Wahrheitspflicht, ihnen muss nicht gefolgt werden«, weist sie die Darstellung der Mediziner zurück. Sie hätten sich in diesem Prozess zur OP und zur Tötung des zweiten Zwillings »in vollem Umfang eingelassen«: »Ich werde das würdigen«, hält sie zugute. »Aber es ist nicht hinnehmbar, dass sie nicht gewusst haben sollen, wann ein Fötus zum Mensch wird und welche Konsequenzen das hat.« Der ehemalige Chefarzt habe gewusst, welche Methoden es gegeben habe, die üblichen seien zu gefährlich gewesen. »Für eine solche Tötung gibt es keine Rechtfertigung. Eine Abwägung von Menschenleben ist nicht möglich.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Keine rechtliche Grauzone</h2>



<p>Die Angeklagten hätten nicht überprüft, ob ihr Handeln rechtlich in Ordnung sei. Einen »Verbotsirrtum« lege sie für den Strafrahmen nicht zugrunde. »Die Angeklagten wussten als ausgewiesene Fachleute von minimalinvasiven Methoden.« Mit der Mutter seien viele Fragen besprochen worden, die Rede sei vom selektiven Fetozid gewesen. »Natürlich wussten sie, was in Hamburg gemacht wird«, dass Kaliumchlorid im dortigen Klinikum nicht eingesetzt werde, zur Schonung des anderen Zwillings. Schon seit 2000 werde das Verfahren der Nabelschnurokklusion mittels Laser dort angewandt, 2010 habe es dazu Fachveröffentlichungen in Deutschland gegeben. »Es hat keine Fachveröffentlichung über die hier angewandte Methode gegeben, den zweiten Zwilling im eröffneten Mutterleib zu töten«, betont sie. Auf die Frage warum, habe der Sachverständige Prof. Dr. Peter Kozlowski ausweichend geäußert, es handele sich um eine »Grauzone«. »Rechtlich ist dies keine Grauzone«, stellt van Sweringen klar: »Es ist verboten und medizinethisch und rechtlich nicht vertretbar.« Dass sich das zweite Zwillingsmädchen noch im Mutterleib befunden habe, sei »reine Kosmetik«, rechtlich sei es dasselbe Kind als wenn es aus dem Mutterleib herausgeholt worden wäre. »Man fragt sich, warum machen sich andere Zentren die Mühe, wenn es so einfach geht?«</p>



<p>Zum Risiko für die Mutter sagt die Staatsanwältin: »Ein Risiko hat die Patientin im Einzelfall immer zu tragen«, hier auch das Risiko für das gesunde Kind. Es habe ein statistisches Risiko von 10 bis 18 % für den Tod des gesunden Kindes bestanden. Aus ihrer Sicht sei der geplante selektive Fetozid in einer weiter entfernteren Fachklinik auch eine Option gewesen. In der 30. Schwangerschaftswoche sei »eine dadurch ausgelöste Frühgeburt nicht mehr so dramatisch«, interpretiert sie die Erläuterungen des Sachverständigen. Das Timing sei in einem solchen Fall sicher diffizil: »Das rechtmäßige Alternativverfahren war das lebende Zurweltbringen beider Zwillinge.«</p>



<p>Eine »Pflichtenkollision« erkennt die Staatsanwältin nicht: »Es gab keine akute Gefahr, weder für die Mutter noch für das gesunde Kind. Einen anderen medizinischen Grund für die Tötung gab es nicht – es ging keine Gefahr von dem kranken Kind aus.« Zum Schutz der psychischen Gesundheit der Mutter gebe es das Recht auf Abtreibung. »Dies gilt aber nur für den Fötus.«</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="724" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9233-5dfa3bd75b0b1_2001_Baumgarten_Gericht_02jpg_91d69c72ae-1024x724.jpg" alt="" class="wp-image-4135" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9233-5dfa3bd75b0b1_2001_Baumgarten_Gericht_02jpg_91d69c72ae-1024x724.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9233-5dfa3bd75b0b1_2001_Baumgarten_Gericht_02jpg_91d69c72ae-300x212.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9233-5dfa3bd75b0b1_2001_Baumgarten_Gericht_02jpg_91d69c72ae-768x543.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9233-5dfa3bd75b0b1_2001_Baumgarten_Gericht_02jpg_91d69c72ae.jpg 1527w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Illustration: Nikolaus Baumgarten
</figcaption></figure>



<p>»Die Angeklagten werden zu bestrafen sein«, beschließt sie ihr Plädoyer. 5 bis 15 Jahre Freiheitsentzug stehe auf Totschlag. »Davon reden wir nicht.« Dies sei ein besonderer Fall und »der Erfolgsunwert ist gering. Bei Durchführung eines kunstgerechten Fetozids wäre das Kind auch gestorben.« Die Auswirkungen hätten sich möglicherweise nicht wesentlich von einem legalen Verfahren unterschieden. Die Angeklagten hätten sich davon leiten lassen, maximale Sicherheit für das gesunde Kind zu erreichen. Sie sehe einen »minder schweren Fall des Totschlags«. Für die Angeklagten sprächen ihre »geständigen Einlassungen«. Die Ärztin habe aufrichtig gesagt, eine akute Gefahr sei nicht gegeben gewesen.</p>



<p>Der Vorfall liege neun Jahre zurück und sei durch eine anonyme Anzeige ausgelöst worden, was für die Angeklagten besonders belastend sei. Auch das lange Verfahren und dass beide Mediziner vorher und nachher nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten seien, hält van Sweringen ihnen zugute. Der »Gedanke der Machbarkeit in der Medizin« sei ohne medizinethische Grundlage verfolgt worden. Die Oberärztin habe die Tötung erdacht, ihr ehemaliger Chefarzt habe diese als Vorgesetzter gebilligt und unterstützt und nicht gebremst. Eine Kompensation beim Strafmaß für das lange Verfahren hält sie nicht für angebracht: Neben den Nachteilen habe die Angeklagte auch den Vorteil »durch den nicht unerwünschten Aufschub« gehabt, dass sie im schwebenden Verfahren weiter als leitende Oberärztin habe tätig sein können. Die Staatsanwältin spricht sich dafür aus, dass beide Mediziner gleich bestraft werden: mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und ohne Berufsverbot.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Plädoyer der Strafverteidigerin</h2>



<p>Nach einer kurzen Pause folgt das Plädoyer der Strafverteidigerin der Oberärztin Dr. Tonja Gaibler. Fast eineinhalb Stunden lang schildert sie das medizinische Dilemma der Ärzte und die in der Rechtsprechung nicht eindeutig definierten Kriterien zur Grenze, wann die Leibesfrucht zum Menschen wird. Im Strafgesetzbuch (StGB) sei sie nicht definiert, anders als im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).</p>



<p>In dem ungewöhnlichen Verfahren sei es um einen Sonderfall gegangen – der Sachverständige Prof. Dr. Kozlowski habe von »klitzekleinen Fallzahlen« gesprochen – um einen Notfall und Konfliktlagen. Beide Zwillinge seien »auf Gedeih und Verderb« miteinander verbunden gewesen. Das große Engagement ihrer Mandantin zeige sich in ihrer ständigen Erreichbarkeit, dass sie ihrer Patientin sogar ihre Handynummer gegeben habe. Bei der Indikation zum selektiven Fetozid mit Teilabbruch der Schwangerschaft des kranken Kindes sei zusätzlich das gesunde Kind vor einer Gefährdung zu schützen gewesen. Die »ex post Sichtweise« der Staatsanwältin sei interessant. Die ärztliche Sicht sei aber »ex ante« gewesen, da habe man auch mit zwei behinderten und auch mit zwei toten Kindern rechnen müssen. »Ich weiß nicht wo das Unrecht sein soll?«, fragt die Strafverteidigerin: »Wenn ich in der Situation gewesen wäre, hätte ich mir eine solche Ärztin gewünscht«.</p>



<p>Bei der hochrisikoreichen monochorialen Zwillingsschwangerschaft habe es drei Optionen gegeben: die Beendigung am Anfang, die Reduktion auf ein Kind oder die Situation anzunehmen und das Beste daraus machen. »Beide Kinder hatten ein hohes Risiko zu sterben.« In der Folge kam es zur schweren Grunderkrankung des einen Zwillings, möglicherweise durch den Lasereingriff, und zur Aufklärung über die Möglichkeit eines selektiven Fetozids. Die Mutter habe es sich nicht leicht gemacht – nach reiflicher Überlegung habe sie sich dafür entschieden, lange vor ihrem ersten Kontakt mit der Oberärztin.</p>



<p>Als die Schwangere dann im Berliner Klinikum aufgenommen worden sei, habe die behandelnde Ärztin sich mit ihrem damaligen Chef ausgetauscht. Eine Sectio war geplant, weil die Schwangere »schmal gebaut« gewesen sei. Man habe überlegt, dabei den Fetozid vorzunehmen. »Gibt es ein anderes sicheres etabliertes Verfahren?«, hätten die Mediziner erörtert. Danach sei die Problematik des selektiven Fetozids ausführlich mit den Eltern besprochen worden. Durch die Injektion von Kaliumchlorid wäre das andere Kind massiv gefährdet gewesen. Die Eltern hätten den Schutz für ihr gesundes Kind gewollt. Um es reifen zu lassen, sollte der Fetozid so spät wie möglich sein.</p>



<p>Die Oberärztin habe dafür Sorgen getragen, dass die Indikationspapiere in den Unterlagen ordnungsgemäß vorhanden gewesen seien. Für das gesunde Kind sei eine Lungenreifebehandlung vorgenommen worden. Der auffällige Hirnbefund des kranken Kindes sei durch die Charité bestätigt und mit einer Magnetresonanztomografie gesichert gewesen.</p>



<p>Die Mutter habe sich bei der Ärztin gut aufgehoben gefühlt nach dem Vertrauensverlust im Hamburger Klinikum. Von dort habe sie berichtet: »Wir hatten 1.000 Fragen, keine wurde beantwortet.« Die Oberärztin habe alle, auch viele redundante Fragen immer wieder geduldig beantwortet – klar und mit offenen Karten. »Es gab kein Wissen, das nicht geteilt wurde«, schildert die Strafverteidigerin.</p>



<p>Zur Rechtssicherheit habe die Kripobeamtin als Zeugin ausgesagt, was über die rechtliche Grenze gesagt worden sei: »Wir sind auf der sicheren Seite, solange das Kind den Uterus nicht verlassen hat.« Kein Wissen sei vorenthalten worden, keine Angaben wider besseren Wissens gemacht worden. Der OP-Bericht mit der Interpretation von Wehen am 11. Juli sei ohne Zweifel korrekt verfasst worden, dort sei nicht die Rede von Eröffnungswehen gewesen.</p>



<p>Als bei der zeitnahen OP der gesunde Zwilling geboren sei, sei die Eihülle des kranken Fötus intakt gewesen. Er sei im Uterus verblieben. Erst als das Herz nicht mehr geschlagen habe, sei er entnommen worden. Die Cervix sei bei der Sectio auf zwei Zentimeter dilatiert worden, nach einem rückläufigen Befund von vorher drei Zentimetern Muttermunderöffnung. Zum Geburtsbeginn habe der Sachverständige Prof. Dr. Kozlowski bei seiner Vernehmung gesagt: »Wir wissen es nicht gesichert aus retrospektiver Sicht. Es kann sein, dass die Ärzte davon ausgegangen sind.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Enormes Risiko</h2>



<p>Damals habe es international geringe Fallzahlen derartiger Komplikationen gegeben und kein etabliertes Verfahren. Die Mediziner hätten mit einem enormen Sterberisiko von 15 bis 20 % für das gesunde Kind umzugehen gehabt. Egal bei welchem Vorgehen: Das Risiko einer Hirnschädigung sei das Hauptproblem der Frühgeburtlichkeit gewesen. Jede Intervention hätte auch die Schwangerschaft für das gesunde Kind beenden können, das klein und durch das FFTS belastet gewesen sei. Es habe möglichst erst nach der 34. Schwangerschaftswoche geboren werden sollen. Die wenigen Zentren in Hamburg, Bonn, Leiden und Barcelona, die für diesen Fall in Frage gekommen wären, standen in jenem Sommer mit ihren Kapazitäten nicht immer zur Verfügung: »In der Urlaubszeit konnte man nicht leicht woanders hingehen.«</p>



<p>Der Sachverständige habe das »schreckliche Dilemma« eines terminlich geplanten Eingriffs aus Sicht des Mediziners aufgezeigt: »Wir machen den Fetozid in der 32. Schwangerschaftswoche. Wir verlegen das Risiko auf die Mutter und das Kind, auf Grund von wohlverstandenen Interessen des Arztes – um nicht in eine rechtliche Grauzone zu kommen.« Man belaste das gesunde Kind mit zusätzlicher Problematik, nur um sich selbst zu schützen. »Wir haben es gut mit unseren Jobs, wir kommen nicht in eine solche Situation«, sinniert die Anwältin. »Auch wenn es vielleicht eine rechtliche Grauzone gewesen sein mag, es war der medizinisch sichere Weg.«</p>



<p>Eine rechtliche Grauzone habe ihre Mandantin jedoch nicht gesehen. Man müsse diesen Sachverhalt rechtlich würdigen. »Klares Nein, dies war kein Totschlag«, betont Gaibler entschieden, denn es heiße im Gesetz, »wer einen Menschen tötet«. »War hier bereits geborenes Leben – der geborene Mensch im Gegensatz zur ungeborenen Leibesfrucht?«</p>



<p>»Menschenqualität« sei »kein rein deskriptives Element in unserer deutschen Rechtsordnung«. Es gebe eine »unterschiedliche Auslegung«. Im Zivilrecht des BGB beginne die Rechtsfähigkeit des Menschen, wenn die Geburt vollendet sei – mit vollständigem Austritt aus dem Mutterleib. Genau den Gedanken habe die Ärztin gehabt. Im Strafrecht sei jedoch der Beginn der Geburt ausschlaggebend. »Wie kann eine Rechtsordnung zwei verschiedene Maßstäbe anlegen?« Diese Divergenz entspringe rechtspolitischen Erwägungen. Eigentlich würde man werdendes Leben in die Geburt einbeziehen. Weil die Geburt gefährlich sei, sei der Strafrechtsschutz ausgedehnt worden.</p>



<p>In einem Übergangsbereich habe sich der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22. April 1983 zum Beginn des Menschseins geäußert – bei einer regulären Geburt sei dies frühestens bei Eröffnungswehen. Weitere Kriterien seien unbeantwortet geblieben und bis heute nicht höchstrichterlich entschieden: Es gebe sehr unterschiedliche Auffassungen, welche Bedeutung die Bauchdecke, eine Narkose oder die Fruchtblase dabei hätten. Beispielsweise sei ein Uterusschnitt kein rechtsklares Kriterium: Die Eröffnung des Uterus sei nicht immer eine OP, um das Kind auf die Welt zu bringen, es könne sich auch um einen fetalchirurgischen Eingriff handeln.</p>



<p>»Der Uterusschnitt war in diesem Fall dazu da, um das gesunde Kind aus der Gefahrenzone zu bringen, er war für diesen Zwilling bestimmt.« Jede Situation sei gesondert zu bewerten, die Mehrlingsschwangerschaft anders als eine Einlingsschwangerschaft. Es gebe zweizeitige Geburten, wo die Menschwerdung des einen nicht das andere Kind betrifft. Hochkomplexe Fragen stellten sich hier, problematisiert Gaibler. »Es bedarf einer normativen Korrektur«, stellt die Verteidigerin klar: »Es steht nicht im Strafgesetz, wann ein Mensch ein Mensch wird.« Es sei kein rechtsfreier Raum, aber »es ist nicht entschieden«. Diesser Fall mache die strafrechtliche Konfliktlage bei einer medizinisch sinnvollen Lösung deutlich.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zweifelhafte Rechtslage</h2>



<p>»Sie wollte keinen Menschen töten, sie wollte einen Fötus abtöten«, erklärt die Strafverteidigerin: »Ich weiß, das klingt schrecklich.« Das Handeln der Oberärztin habe sich auf die Leibesfrucht bezogen. »Wenn ich klare Vorstellungen habe, muss ich nicht Zweifel haben.« Es sei kein Handeln wider besseren Wissens gewesen: »Sie ist vom Schwangerschaftsabbruch ausgegangen«, und sei »subjektiv vom Rettungswillen getragen« gewesen. Der Medizinerin würde ein Wissen als juristischer Laiin abverlangt, das selbst für erfahrene Juristen nicht eindeutig sei: Als die Ermittlungen in dem Fall losgegangen seien, hätten der stellvertretende Institutsleiter der Rechtsmedizin an der Charité und ein Staatsanwalt den Fall eingehend überprüft und beurteilt, es habe sich um eine Leibesfrucht gehandelt – genauso wie es die Oberärztin gesehen habe. Sie hätten den Fall damals eingestellt.</p>



<p>Die juristische Grenze zwischen Leibesfrucht und Mensch spiele im Alltag von Geburtshelfern keine Rolle. Sie selbst sei in 20 Jahren Tätigkeit als Fachanwältin für Medizinrecht erst einmal auf diese Problematik gestoßen. Wenn nicht einmal ein Rechtsmediziner und ein Staatsanwalt die korrekte Rechtslage erkannt hätten, wo hätte sich die Geburtshelferin erkundigen können? Es sei fraglich, ob sie die richtige Auskunft bekommen hätte. Die Ärztin habe immer Leben schützen wollen und ein außergewöhnliches berufliches Engagement gezeigt. Auch wenn sie ihre Berufstätigkeit habe fortsetzen können, habe das Verfahren eine erhebliche Belastung für die Gynäkologin bedeutet: Nach Abschluss der Ermittlungen habe sie keine Fachärzte mehr prüfen dürfen. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags drohe ihr – wie bei jeder Vorsatztat – der Entzug ihrer Approbation.</p>



<p>Die Strafverteidigerin beantragt, ihre Mandantin freizusprechen, hilfsweise eine Verfahrenseinstellung oder die mildeste denkbare Strafe.</p>



<p><strong>Hinweis</strong><br>Am 19. November wurde das Urteil verkündet: »Schuldig des Totschlags in einem minder schweren Fall«, zwei Jahre auf Bewährung. Die leitende Oberärztin wird mit einem Jahr und sechs Monaten, ihr ehemaliger Chef mit einem Jahr und neun Monaten Haft bestraft. Die Bewährungszeit beträgt für beide zwei Jahre. Berufsverbote werden nicht ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frauenärzte haben Revision eingelegt.</p>



<p>Im 3. Teil wird es um das Plädoyer des Strafverteidigers des damaligen Klinikchefs und um die Begründung für das Urteil gehen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Totschlag?</title>
		<link>https://viktoria11.de/totschlag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Dec 2019 16:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Legaler Fetozid oder Totschlag? Im Oktober und November wurde am Landgericht Berlin die Anklage gegen eine Oberärztin und einen ehemaligen Chefarzt verhandelt. Vor neun Jahren hatten sie bei der Kaiserschnittgeburt von eineiigen Zwillingen das schwer geschädigte der beiden Kinder erst getötet, als das gesunde Kind sicher geboren war. Das Urteil am 19. November lautete: Totschlag<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/totschlag/"><span class="screen-reader-text">"Totschlag?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Legaler Fetozid oder Totschlag? Im Oktober und November wurde am Landgericht Berlin die Anklage gegen eine Oberärztin und einen ehemaligen Chefarzt verhandelt. Vor neun Jahren hatten sie bei der Kaiserschnittgeburt von eineiigen Zwillingen das schwer geschädigte der beiden Kinder erst getötet, als das gesunde Kind sicher geboren war. Das Urteil am 19. November lautete: Totschlag in einem minder schweren Fall. Im ersten Teil der Gerichtsreportage geht es um die Aussagen der Zeugen und des Gutachters.</strong></p>



<p>Am 22. Oktober eröffnete der Vorsitzende Richter <strong>Matthias Schertz</strong> die Hauptverhandlung vor der 32. Strafkammer des Landgerichts Berlin zu einem viel beachteten Schwurgerichtsprozess. Eine 58-jährige Oberärztin an einem großen Berliner Klinikum und ihr ehemaliger Chefarzt, heute 73 und seit 2012 im Ruhestand, sind des Totschlags angeklagt: Sie sollen am 12. Juli 2010 im Verlauf eines Kaiserschnitts in der 32. Schwangerschaftswoche bei eineiigen Zwillingen ein Kind mit einer ausgeprägten Hirnschädigung im Mutterleib getötet haben. Sein gesundes Geschwisterkind war kurz zuvor auf die Welt geholt worden. Das heute neunjährige Mädchen ist gesundheitlich wohlauf.</p>



<p>»Man muss Geduld haben«, sagt einer der beiden angeklagten Geburtshelfer, als wir vor Beginn des zweiten Verhandlungstages am 29. Oktober vor dem Gerichtssaal ein paar Worte wechseln: »Das vorgetragene Recht ist für diesen Fall nicht anwendbar.«</p>



<p>Für die Staatsanwältin <strong>Silke van Sweringen</strong> scheint der Fall eindeutig: »Die beiden Ärzte haben ein Kind getötet, zu einem Zeitpunkt, wo sie es nicht mehr hätten tun dürfen.« Die Ärztin und der Arzt sehen den Fetozid als juristisch erlaubte Maßnahme im Rahmen eines späten Schwangerschaftsabbruchs nach § 218a Strafgesetzbuch (StGB) aus medizinischer Indikation. Die Staatsanwaltschaft wertet den Fall anders: Ein ungeborenes Kind ändere seinen juristischen Status mit Beginn seiner Geburt und werde strafrechtlich gesehen von einem Fetus zu einem Menschen – entweder mit Einsetzen der Wehen oder mit Eröffnung der Gebärmutter bei einem Kaiserschnitt. Die Ärztin und der Arzt weisen den Vorwurf zurück – sie hätten keine Zweifel gehabt, richtig zu handeln: Ihnen sei es darum gegangen, das gesunde Kind keiner Gefahr auszusetzen. Der Prozess war ins Rollen gekommen, nachdem ein Mitarbeiter der Klinik den Vorfall drei Jahre später anonym zur Anzeige gebracht hatte.</p>



<p>Nach weiteren drei Jahren, im Juni 2016 waren die Ärztin und der Arzt angeklagt worden, gemeinschaftlich einen Menschen getötet zu haben. Bei dem Kaiserschnitt hätten sie um 5.20 Uhr zunächst einen der Zwillinge entwickelt und abgenabelt – ein 40 cm langes und 1.670 g schweres Mädchen. Anschließend hätten sie die Nabelschnur des zweiten Zwillings, der sich noch in der Gebärmutter befunden habe, abgeklemmt und so die Blutzufuhr unterbrochen. Wie gemeinsam geplant, hätten sie daraufhin in die Nabelvene 20 Milliliter Kaliumchlorid injiziert, um das Kind zu töten. Nachdem sein Herzschlag ausgesetzt habe, sei das zweite Zwillingsmädchen, 1.430 g schwer und 41 cm lang, um 5.30 Uhr tot entwickelt worden. Die Angeschuldigten hätten die Tötung des Zwillings durchgeführt, obwohl sie als erfahrene Geburtshelfer gewusst hätten, dass sie keinen Schwangerschaftsabbruch mehr vornehmen, weil die Geburt bereits begonnen habe. Das Verbrechen sei strafbar gemäß §§ 212, 25 Abs. 2 StGB.</p>



<p>Dieser Prozess ist komplex in medizinischer, juristischer und ethischer Hinsicht. Es wird für die Praxis der Geburtshilfe relevant sein, wie das Urteil ausfällt. Der Fall ist in einem Perinatalzentrum Level I angesiedelt. Angeklagt sind eine auch wissenschaftlich für die Geburtshilfe engagierte Oberärztin und ihr damaliger Chefarzt, der zu den angesehensten Geburtshelfern in Deutschland gehört.</p>



<p>Die Staatsanwältin, die Ärztin und der Arzt hatten am ersten Verhandlungstag ihre Positionen dargestellt und die Medien berichteten unterschiedlich über den Prozessauftakt. Ab dem zweiten Verhandlungstag verfolge ich die weiteren vier Prozesstermine im Berliner Landgericht. Es ist im Gebäudekomplex des Kriminalgerichts Moabit untergebracht, dem größten Strafgericht Europas. In dem wilhelminischen Bau, um 1906 errichtet, inszeniert sich die Justiz in der monumentalen Eingangshalle mit einem prachtvollen Treppenaufgang und einem Labyrinth aus Fluren. Am Eingang passiert man zunächst eine Sicherheitskontrolle, ähnlich wie im Flughafen.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="670" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9184-5dd7ccd594f7d_1912_Baumgarten_Prozess_05jpg_ece235f239-e1726153505143-1024x670.jpg" alt="" class="wp-image-4116" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9184-5dd7ccd594f7d_1912_Baumgarten_Prozess_05jpg_ece235f239-e1726153505143-1024x670.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9184-5dd7ccd594f7d_1912_Baumgarten_Prozess_05jpg_ece235f239-e1726153505143-300x196.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9184-5dd7ccd594f7d_1912_Baumgarten_Prozess_05jpg_ece235f239-e1726153505143-768x502.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9184-5dd7ccd594f7d_1912_Baumgarten_Prozess_05jpg_ece235f239-e1726153505143.jpg 1495w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Illustration: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Vernehmung der ZeugInnen</h2>



<p>Die betroffene Mutter, die der Vorsitzende Richter am 29. Oktober als Zeugin vernehmen möchte, klärt er zunächst auf: »Es geht um den Vorwurf des Totschlags am 12. Juli 2010 zum Nachteil eines Ihrer Zwillinge.« Die heute 36-jährige Angestellte brauche die Fragen nicht zu beantworten, um sich nicht selbst zu belasten. »Sie waren ja mal beschuldigt«, erläutert der Vorsitzende. Das Verfahren sei eingestellt worden, könne aber jederzeit wieder aufgenommen werden: »Die Gefahr ist nicht komplett weg.« Die Zeugin möchte nicht aussagen und wird entlassen. Auf die Frage, ob ihre Ehe bereits geschieden sei, antwortet sie: »Noch nicht.« Ihr Ehemann, der anschließend befragt werden soll, wird ebenfalls über seine Rechte als Zeuge aufgeklärt. »Ich möchte nichts sagen«, gibt er gleich an. Auch dieser Zeugenauftritt bleibt kurz.</p>



<p>Nach einer Pause beginnt die Befragung einer weiteren Zeugin, der 39-jährigen Kriminalbeamtin, die vor vier Jahren in dem Fall ermittelt hatte. Die Mutter sei damals aussagewillig gewesen, beginnt die Zeugin: Sie habe vollumfänglich mit ihr zusammengearbeitet und über den gesamten Vorfall berichtet.</p>



<p>Zur Schwangerenvorsorge sei die Mutter zu ihrem Berliner Frauenarzt gegangen, schildert die Kripobeamtin ihre überraschend präzisen Erinnerungen an die Ermittlungen. Beim ersten und zweiten Termin habe er eine intakte Zwillingsschwangerschaft festgestellt. Er habe die Schwangere zusätzlich zu einem renommierten Spezialisten für Feindiagnostik überwiesen. Der habe bei der eineiigen Zwillingsschwangerschaft keine Auffälligkeiten festgestellt, aber darauf hingewiesen, dass ein Fetofetales Transfusionssyndrom (FFTS) auftreten könne. Tatsächlich habe der Professor dies beim nächsten Termin diagnostiziert und die Schwangere nach Hamburg an das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) zur Laserbehandlung überwiesen. Dort seien die gemeinsamen »Versorgungsleitungen« zwischen den Kindern mit Laser unterbrochen und das übermäßig vorhandene Fruchtwasser entnommen worden. Der Berliner Pränataldiagnostiker habe vier bis fünf Wochen nach der Behandlung festgestellt, dass bei einem der Zwillingsmädchen die Gehirnmasse nicht ausreichend vorhanden gewesen sei. In der Charité sei der Befund bestätigt worden.</p>



<p>Die Mutter habe der Kripobeamtin beschrieben, wie sie dort im Ultraschallbild ihre beiden Kinder gesehen habe: Beim ersten Zwilling sei das Gehirn normal vorhanden gewesen, beim zweiten stark unterentwickelt. Es sei ein eindringlicher Moment gewesen, berichtet die Polizistin vom damaligen Gespräch mit der Mutter – der Arzt in der Charité habe sich in seiner Wortwahl nicht taktvoll verhalten.</p>



<p>Nach der Diagnose sei die Frau weiter bei ihrem Gynäkologen in Behandlung gewesen, der im Austausch mit dem Feindiagnostiker gestanden habe. Der selektive Fetozid in der Charité habe im Raum gestanden. Nach der Erfahrung dort, habe sie sich verloren gefühlt und nicht gewusst, wo sie hinsolle.</p>



<p>Ihr Frauenarzt und der Pränataldiagnostiker hätten dann Kontakt mit einem anderen Berliner Klinikum aufgenommen, wo die angeklagte Oberärztin ihre Ansprechpartnerin gewesen sei. Bei ihr habe sich die Mutter zum ersten Mal gut behandelt gefühlt, all ihre Fragen seien umfassend beantwortet worden. Sie sei dort zwei Wochen stationär aufgenommen gewesen. In der Zeit sei auch über den selektiven Fetozid gesprochen worden. Nach ihrer Entlassung habe sie wöchentlich zu Kontrollen in die Klinik kommen sollen und für alle Fälle habe die Oberärztin ihr ihre Mobiltelefonnummer gegeben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Geburt per Kaiserschnitt</h2>



<p>Am 11. Juli 2010 habe die Schwangere zu Hause ein leichtes Ziehen im Bauch bemerkt, Blutstropfen seien abgegangen, erinnert sich die Polizistin an die Ermittlungsgespräche mit der Mutter. Als die Wehen häufiger wurden, sei ihr telefonisch geraten worden, in die Klinik zu kommen. Die Wehenhemmer, die man ihr dort verabreicht habe, seien ihr eher wie »Wehenbeschleuniger« vorgekommen. Während einer Untersuchung sei die Fruchtblase geplatzt. Im Kreißsaal sei daraufhin der Kaiserschnitt in die Wege geleitet worden, der aufgrund der Zwillingsschwangerschaft schon lange geplant gewesen sei. Ihr Mann sei während der OP beruhigend bei ihr gewesen. Mit einer Spinalanästhesie sei sie dann schläfrig weggedämmert. Die beiden angeklagten Ärzte hätten operiert. Irgendwann sei ihr ihre gesunde Tochter gezeigt worden, die dann gleich weggebracht worden sei.</p>



<p>Der Vorsitzende gleicht die Aussagen der Polizeibeamtin mit dem Protokoll der Vernehmung vor vier Jahren ab, um manche Punkte zu vertiefen. »Sie hat ein ›Rumgeruckel‹ im Bauch verspürt und ein Ziehen«, erinnert sich die Zeugin an die Aussagen der Mutter, und sei dann »zugenäht worden«. Dann habe sie ihre tote Tochter zum Abschiednehmen bekommen. Ihre gesunde Tochter habe sie nach deren Erstversorgung eine halbe Stunde später bekommen.</p>



<p>Den Vorsitzenden interessieren die vorherigen Gespräche mit der Oberärztin: »Was war geplant?« Die Polizistin erwidert, während des Krankenhausaufenthalts habe die Ärztin empfohlen, die Schwangerschaft möglichst weit über die 30. Woche hinauszubringen, das gesunde Kind sollte möglichst kräftig und lebensfähig werden – »je länger desto besser«. Der Fetozid habe im Rahmen des Kaiserschnitts durchgeführt werden sollen. »Die Ärztin hat nicht selbst ‚getötet’ gesagt«, wiederholt sie die Aussage der Mutter aus ihrer Erinnerung. Der Kaiserschnitt sei aus anderen Gründen bereits geplant gewesen, nicht speziell für den Fetozid.</p>



<p>Richter Schertz erkundigt sich, ob die Schwangere und die Oberärztin darüber gesprochen hätten, »was überhaupt erlaubt ist?« Die Mutter habe vor vier Jahren ausgesagt: »Es hieß immer, dass wir auf der rechtlich sicheren Seite sind, solange das Kind den Mutterleib nicht verlässt.« Mehrfach habe sie bei der Vernehmung ausgesagt, sie habe sich nicht gut aufgehoben gefühlt, bis die Oberärztin sich ihrer angenommen und ihr vermittelt habe: »Ich bin für Sie da!«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nicht gut verkraftet</h2>



<p>In welcher Verfassung die Mutter fünf Jahre nach dem Geschehen gewesen sei, möchte der Richter wissen. »Die ganze Familie hat es nicht gut verkraftet«, schildert die Zeugin, nicht nur den Fetozid selbst: »Dass sie die Entscheidung in der Schwangerschaft überhaupt treffen musste. Es gab Probleme mit der Tochter, die immer wieder danach fragte. Und sie hat schlecht verkraftet, dass das alles in ihrem Körper stattfand.« »War das Thema im Vorfeld – die Folgen?«, erkundigt sich der Vorsitzende Schertz. Die Mutter habe damals während der Entscheidung keine psychologische Beratung gehabt, erwidert die Kriminalbeamtin. Bei der Befragung sei sie immer wieder sehr emotional gewesen. Sie habe erst später, im September 2015 psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen.</p>



<p>Der Vorsitzende möchte die Anteile der beiden Ärzte an der Behandlung genauer wissen. Erste Ansprechpartnerin sei die Oberärztin gewesen, der Chefarzt habe sich vorab einmal vorgestellt, erst im Kreißsaal zur Geburt habe die Mutter ihn dann wiedergesehen. Welche Aussagen zur möglichen Behinderung des einen Kindes gemacht worden seien, fragt der Vorsitzende. Ihr Kind könne maximal schlucken, habe man ihr vorausgesagt. In der Charité war gemutmaßt worden, dass das Kind unter Umständen die Geburt nicht überlebe oder bereits im Mutterleib sterben könne.</p>



<p>Der beisitzende Richter fragt nach der Laserbehandlung in Hamburg. Die Mutter sei in der fortgeschrittenen Schwangerschaft noch ein zweites Mal ans UKE überwiesen worden und unter Strapazen nach Hamburg gefahren, schildert die Zeugin. Sie sei davon ausgegangen, dass man dort über den selektiven Fetozid in der Ethikkommission entscheiden wollte, sie habe dort eigentlich gehört werden sollen. Das sei dann aber nicht mehr Thema gewesen. Die Kripobeamtin erinnert sich: »Ich meine, dass sie gesagt hat, ihr Fall sei schlecht für den Ruf des Krankenhauses.« Nachdem ihr Pränataldiagnostiker die Kaliumchloridspritze erwähnt habe, sei die Ethikkommission entsetzt gewesen und die Maßnahme sei »schlichtweg abgelehnt« worden. Niemand, weder ein Ansprechpartner aus der Kommission noch sonst jemand aus dem UKE, sei danach für sie erreichbar gewesen. Sie habe sich nicht gut beraten gefühlt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Antworten auf alle Fragen</h2>



<p>Der Vorsitzende Richter fragt die Zeugin noch einmal zu der Aussage der Mutter, sie habe sich bei der angeklagten Oberärztin gut aufgehoben gefühlt und ihre Fragen seien beantwortet worden: »Hat das häufiger stattgefunden?« Ja, die Mutter habe in einem Kalender all ihre Fragen eingetragen, erläutert die Polizistin. Die Antworten habe sie dann jeweils daneben geschrieben. Weitere Einzelheiten erfragt der Richter: »Stichwort: Gefahr für das gesunde Kind«. Aus dem Vernehmungsprotokoll, aus dem er vorliest, geht hervor, dass die Mutter von dem Risiko wusste, dass ein Fetozid auch für das gesunde Kind gefährlich gewesen wäre, weil möglicherweise nicht alle Gefäßverbindungen durch die Lasertherapie getrennt worden seien.</p>



<p>Die Staatsanwältin fragt nach dem Kalender der Mutter: »Welche Antwort bekam sie auf die Frage, ob ein Fetozid auch noch möglich sei, wenn der Muttermund eröffnet sei?« »Ja, das wäre möglich«, sei der Schwangeren damals geantwortet worden. Die Staatsanwältin bleibt bei diesem Punkt: »Bitte schildern Sie, wie der Fetozid durchgeführt werden sollte.« Die Zeugin beginnt: »Nachdem das gesunde Kind geboren war, sollte das kranke Kind ‚totgespritzt’ werden. ‚Totgespritzt’ war nicht ihre Wortwahl, das ist jetzt mein Wort.«</p>



<p>Die Strafverteidigerin der Oberärztin, <strong>Dr. Tonja Gaibler</strong>, bringt nochmal ins Spiel, dass der Kontakt zum UKE in Hamburg unbefriedigend verlaufen und dort niemand mehr für die Schwangere zu erreichen gewesen sei. Nach Angaben der Zeugin sei der Schwangeren dann von ihrem behandelnden Gynäkologen mitgeteilt worden, dass der Professor, der den Eingriff hätte machen sollen, im Urlaub sein würde, so dass Hamburg ausschied.</p>



<p>Die Verhandlung soll am darauffolgenden Dienstag, den 5. November, mit der Anhörung des Sachverständigen <strong>Prof. Dr. Peter Kozlowski</strong> fortgesetzt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fetofetales Transfusionssyndrom</h2>



<p>»Ich bitte Sie, auch vorzustellen, welche Möglichkeiten des selektiven Fetozids es gibt«, beginnt der Vorsitzende Richter am folgenden Verhandlungstag, als Prof. Dr. Kozlowski sein Gutachten erläutert. Er ist Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Medizinische Genetik, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin und ausgewiesener Experte der Pränataldiagnostik.</p>



<p>Zunächst soll er aus »unparteilicher Sicht« den Schwangerschaftsverlauf darstellen. Die Situation und die möglichen Maßnahmen kommentiert er dabei fachlich. Unter anderem schildert er die Situation und das Vorgehen beim FFTS. Im Jahr 2010 seien bei circa 678.000 Geburten etwa 12.000 Zwillinge geboren worden, davon 3.000 monozygot, als eineiige Zwillinge – und davon wiederum 2.700 monochorial, mit einer gemeinsamen Plazenta. Sie gelten mit einem Anteil von 3 bis 4 auf 1.000 Schwangerschaften als »Hochrisiko«. Die Fehlbildungsrate sei erhöht. Es gebe eine dreifach höhere Wahrscheinlichkeit für eine Totgeburt und ein 50 % höheres Risiko für eine Frühgeburt als bei einer dichorialen Schwangerschaft, bei der jedes Kind seine eigene Plazenta habe. Bei mindestens 300 Zwillingsschwangerschaften pro Jahr entwickele sich ein FFTS. Nach Zahlen von 2008 aus Hamburg überlebten nach einer korrekt ausgeführten Lasertherapie in 83 % der Fälle mindestens eines der Kinder, in 60 % beide Zwillinge und bei 17 % keiner der Zwillinge. Heute sei die Überlebensrate etwa 10 % höher.</p>



<p>Bei der Beratung betroffener Schwangerer habe man im Jahr 2010 die gleichen Optionen gehabt wie heute: erstens Abbruch der gesamten Schwangerschaft aus medizinischer Indikation. Es gebe dazu keine belastbaren Zahlen, weil es hierzulande kein Fetalregister gebe, wo man Schwangerschaften nachverfolgen könne. Zweitens eine frühzeitige »Reduzierung« von einer Zwillings- auf eine Einlingsschwangerschaft – nach dem Prinzip »alles oder nichts«: »Entweder der zweite übersteht es oder nicht.« Die dritte Option sei, dass die Frau die Schwangerschaft annehme und man versuche, das Beste draus zu machen mit engmaschigen Kontrollen.</p>



<p>Falls sich ein FFTS manifestiert, belaste die miteinander geteilte Blutmenge den »Empfänger«, das weiter unten liegende Kind, und führe bei ihm zu Bluthochdruck. Der »Spender«, das höher liegende Kind, bei dem zu wenig Blut ankommt, leide umgekehrt unter Hypotonie – bei ihm könne die Nierenfunktion zum Erliegen kommen. 2010 boten sich zwei Therapieoptionen: zum einen wiederholte Fruchtwasserreduktion beim Empfänger und zweitens die Laserdurchtrennung der Gefäße. Die Überlebensrate sei hierbei höher. Dennoch könnten Rezidive auftreten, weil in es in der Tiefe erneut zu Transfusionen kommen könne. Prognosen seien schwer möglich. Hirnschäden träten bei 6 bis 8 % der Fälle auf. Nach der Laserbehandlung könnten neurologische Schädigungen nach der 26. bis 28. Schwangerschaftswoche mittels Ultraschalls und MRT diagnostiziert werden. Auch nach erfolgreicher Lasertherapie könne es durch ungleiche Plazentaanteile zu schwerem Wachstumsrückstand bei einem der Kinder kommen. Wie gehe man vor, wenn spät eine Fehlbildung, eine starke Wachstumsverminderung oder gravierende Erkrankung eines Zwillings diagnostiziert würde? Eine selektive Schwangerschaftsbeendigung durch Fetozid sei nicht wie bei einem Einling möglich, erläutert Kozlowski. Normalerweise injiziere man Kaliumchlorid, womit der Herzstillstand eintritt. Bei einer Zwillingsschwangerschaft sei die Gefahr jedoch zu groß, dass die gefährliche Substanz auch zum gesunden Kind übertritt. Man entscheide sich für Maßnahmen, wie die bipolare Nabelschnurokklusion, den Verschluss der Nabelschnur mit Hilfe eines drei Millimeter dicken Instruments, oder die Nabelschnur werde verschlossen, indem der Nabelbereich des Fetus mit koaguliert werde. Dies sei sehr komplikationsträchtig. Der Zeitpunkt des Eingriffs solle deshalb so spät wie möglich gewählt werden. 2010 hätten nur wenige Zentren die Expertise gehabt, einen solchen Eingriff durchzuführen: außer in Hamburg und Bonn gebe es europaweit solche Zentren noch in Leiden, Paris und Barcelona.</p>



<p>Kozlowski stellt die überschaubaren Zahlen aus der Fachliteratur vor. Sie zeigen, wie risikoreich das Krankheitsbild ist, welche Chancen und Gefahren die Laserbehandlung birgt und wie gefährlich es auch für den anderen Zwilling ist, wenn eines der Kinder intrauterin getötet wird. Der Zeitpunkt des Eingriffs sei planbar – die Zeit bis zur Geburt nur dann optimal kurz, wenn Fetozid und Geburt in derselben Einrichtung vorgenommen würden. Weil der spontane Geburtseintritt schwer vorauszusehen sei, sei nicht gewährleistet, dass die Schwangere dann rechtzeitig ein spezialisiertes Zentrum erreicht: »Es handelt sich um seltene Eingriffe. Es gibt nur wenige Experten, die das können«, schildert der Gutachter. Würden Fetozid und Geburt zeitlich voneinander getrennt, »würde man auf die Schwangere ein höheres Risiko übertragen, dass sie auch das gesunde Kind verliert oder dass es mit einem Schaden überlebt.«</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="726" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9184-5dd7cccde8ee5_1912_Baumgarten_Prozess_02jpg_1e92c4beb5-1024x726.jpg" alt="" class="wp-image-4119" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9184-5dd7cccde8ee5_1912_Baumgarten_Prozess_02jpg_1e92c4beb5-1024x726.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9184-5dd7cccde8ee5_1912_Baumgarten_Prozess_02jpg_1e92c4beb5-300x213.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9184-5dd7cccde8ee5_1912_Baumgarten_Prozess_02jpg_1e92c4beb5-768x545.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/csm_tt_news-9184-5dd7cccde8ee5_1912_Baumgarten_Prozess_02jpg_1e92c4beb5.jpg 1523w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Illustration: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Hirnschädigung</h2>



<p>Richter Schertz kommt auf die konkrete Situation zurück: Anfang Mai habe der Pränataldiagnostiker eine große Fruchtwasserdiskrepanz festgestellt, der »Spender«-Zwilling habe kein Fruchtwasser mehr gehabt. Am nächsten Tag sei die Schwangere im UKE aufgenommen und aufgeklärt, und am übernächsten Tag die Laserbehandlung vorgenommen worden. Bei der anschließenden Kontrolle habe sich die Fruchtwassermenge normalisiert. Auch 16 Tage später in der 25+2 Schwangerschaftswoche sei der Befund unauffällig gewesen. Kurz darauf habe der betreuende Frauenarzt auffällig vergrößerte Hirnkammern festgestellt und sechs Tage später habe der Pränataldiagnostiker die schwere Hirnschädigung des zweiten Zwillings diagnostiziert, eine periventrikuläre Leukomalazie – die Schädigung der weißen Substanz im Gehirn, die wenige Tage darauf in der Charité bestätigt worden sei. Drei Tage später sei die Schwangere dann zum zweiten Mal in Hamburg gewesen. Vor dem Lasereingriff im Mai sei sie dort korrekt aufgeklärt worden, dass schwerwiegende Veränderungen der Hirnsubstanz auftreten könnten. Der betreuende Pränataldiagnostiker habe den Fall nach dem ergebnislosen Besuch im UKE dann im Klinikum in Berlin vorgestellt, wo die Schwangere bei verkürztem Muttermund stationär bis zum 9. Juli aufgenommen worden sei und sich am 11. Juli wieder mit Wehen gemeldet habe. Dort sei in der Nacht um 3.20 Uhr bei stärkeren Wehen und drei Zentimeter eröffnetem Muttermund der Entschluss zur Sectio gefallen.</p>



<p>Der Vorsitzende fragt nach dem bipolaren Nabelverschluss mit medizinischen Geräten. Ob dadurch keine Eröffnung der Gebärmutter notwendig sei und kein Medikament injiziert würde, ob das gesunde Kind bei dem Verfahren nicht in Gefahr sei? Der Sachverständige nennt eine Studie, wonach von 80 gesunden Kindern bei diesem Eingriff am Geschwisterkind 9 innerhalb von 24 Stunden verstorben seien. Er erläutert, wie ein geplanter Eingriff vorgenommen wird – »… wenn, dann nicht so spät in der 32. Schwangerschaftswoche. Dann kann es nicht passieren, dass die Frau nachts mit Wehen kommt.«</p>



<p>»Ist es möglich, die Nabelschnur abzuklemmen, wenn die Wehen bereits eingesetzt haben?«, fragt der Richter weiter. »Technisch ist es nicht ausgeschlossen«, ist die Antwort. Ob die Sectio genauso bei gesunden Kindern geplant worden wäre? »Ja«, antwortet Kozlowski. Der beisitzende Richter möchte wissen, ob Eröffnungswehen vorgelegen hätten. Bei Zwillingsschwangerschaften könne es normal sein, dass der Muttermund zwei bis drei Zentimeter eröffnet sei, ohne Geburtseintritt. Aber Wehen, die durch Wehenhemmer nicht aufgehört hätten, fragt der Richter nach. »Es ist nicht auszuschließen«, schätzt der Gutachter.</p>



<p>Der beisitzende Richter bemerkt: »Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das hier angewandte Verfahren für den gesunden Zwilling das risikoärmste.« Wann die Kaliumchloridspritze verabreicht worden sei? Der Gutachter erläutert, als der erste Zwilling entwickelt worden sei. »Wird der Herzstillstand nicht schon herbeigeführt, wenn die Nabelschnur abgeklemmt wurde?« Dem OP-Bericht habe er entnommen, dass die Blutzufuhr damit unterbrochen worden und der sofortige Herzstillstand eingetreten sei. »Also damit’s schneller geht«, gibt der Gutachter zur Antwort. »Wenn nicht, hätte es länger gedauert.«</p>



<p>»Warum haben Sie über dieses Verfahren nichts in der Literatur gefunden?«, fragt die Staatsanwältin den Gutachter. Darüber könne er nur spekulieren. Man befinde sich in einer rechtlich nicht eindeutigen Zone und wolle sich womöglich nicht einer Beanstandung aussetzen. »Wollten Sie formulieren ‚rechtlich nicht zulässig’?«, insistiert die Staatsanwältin. »Nein, aus meiner Sicht nicht.«</p>



<p>Der Verteidiger des ehemaligen Chefarztes fragt nach der Nabelschnurokklusion als Methode des Fetozids. Auch das berge doch ein Risiko für das gesunde Kind: »Es wird mit zwei Instrumenten durch die Bauchdecke vorgenommen, wir haben auch ein Loch in der Gebärmutter«. Ja, bestätigt Kozlowski, die Punktion erhöhe das Risiko der Frühgeburt. Zum FFTS fragt der Verteidiger weiter, ob von einer Unterbrechung erst zu sprechen sei, wenn wirklich alle Gefäße unterbunden seien? Nach dem Lasereingriff in Hamburg sei dies nicht sicher gewesen, erinnert der Gutachter: In der gesamten Plazenta könne es weitere Querverbindungen geben, die man nicht erreicht habe. Es gebe keine vollständige Trennung.</p>



<p>Ausführlich geht es um eine zweizeitige Zwillingsgeburt. Der Verteidiger des ehemaligen Chefarztes, <strong>Rolf-Werner Bock</strong> fragt, ob die Fruchtblase des kranken Kindes, das sich nach der Kaiserschnittgeburt des ersten Kindes noch in Utero befunden habe, beschädigt gewesen sei. »Nein«, ist die Antwort. »Hätte es auch Stunden oder Tage später geboren werden können?« »So etwas ist selten, aber bekannt«, bemerkt der Sachverständige. »Ist es also möglich, dass der erste Zwilling geboren ist, der zweite Zwilling noch nicht unter der Geburt?«, führt der Verteidiger seinen Gedanken fort. »Das kann ich nicht beantworten«, überlegt der Gutachter. »Ist es möglich, den Uterus wieder zu verschließen und abzuwarten?«, fragt Bock. »Das sei nicht auszuschließen«, schätzt Kozlowski ein, so etwas gebe es beispielsweise bei Operationen am Fetus. Der Verteidiger fährt fort: Bei der Fetalchirurgie würde der Fetus exkorporiert und anschließend wieder in den Uterus eingebracht – Fruchtblase, Uterus und Bauchdecke wieder verschlossen? »Ja«, bestätigt der Gutachter. Dann sei folgendes Szenario möglich: »Im Rahmen der Fetalchirurgie exkorporiert und inkorporiert man den Fetus, die Schwangerschaft geht weiter, der Eingriff misslingt und die Mutter erhält eine Indikation zum späten Schwangerschaftsabbruch?« »Das ist möglich«, antwortet der Gutachter.</p>



<p>Es geht weiter mit gedachten Szenarien, um die Thematik Geburtsbeginn zu beleuchten und den Fetozid bei geöffnetem Uterus einzuordnen. Schließlich wird der Sachverständige entlassen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Anonyme Anzeige</h2>



<p>»Für den Fall, dass es zu einer Bestrafung kommt«, kommt der Vorsitzende zum nächsten Punkt, wolle die Kammer über die ungewöhnliche Länge des Verfahrens Bericht erstatten. Am 20. Juli 2013 sei die anonyme Anzeige eines Klinikmitarbeiters eingegangen, die zur Strafanzeige geführt habe. Am 20. November 2013 habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Nach einer wiederholten anonymen Anzeige am 27. Mai 2014 sei die Wiederaufnahme der Ermittlungen verfügt worden. Im Juni 2014 seien die Praxisräume der behandelnden Frauenärzte und die Räume des Klinikums mit richterlichem Beschluss durchsucht und am 3. September 2014 ein erster Gutachter beauftragt worden, der sein Gutachten am 6. März 2015 vorgelegt habe. Zur Anklage sei es dann am 1. Juli 2016 gekommen.</p>



<p>Wiederholt sei es zu »Verfristungen« gekommen, weil die Strafkammer ausgelastet gewesen sei. Auch habe sich der erste Gutachter zwar nicht fachlich, aber persönlich als ungeeignet erwiesen. Das neue Gutachten sei am 7. Dezember 2018 übermittelt und anschließend das Hauptverfahren eröffnet worden.</p>



<p>Neben dem OP-Bericht vom 12. Juli 2010 verliest der Vorsitzende Richter die anonyme Anzeige, die zur Strafanzeige geführt hatte. Die Person, die den Fall gemeldet hatte, erklärt darin ihren Schritt: »… weil ich die Spätabtreibungspraxis nicht länger ertragen kann«. Sie sei immer wieder damit konfrontiert, dass lebensfähige Kinder getötet würden. Weil der Eingriff an ihrer Klinik so einfach möglich sei, kämen immer mehr Eltern mit dem Wunsch nach einem Spätabbruch von weiter her. Sie beobachte einen regelrechten »Spätabtreibungstourismus« und vermute ein »gutes Geschäft« für die Klinik. Ihr Gewissen belaste sie und sie »möchte nicht länger stummer Mitwisser sein«. Sie bittet mit der Anzeige darum, die gesamte Spätabtreibungspraxis zu überprüfen. Beigelegt ist der OP-Bericht zu dem verhandelten Fall. Weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz habe, wolle die Person anonym bleiben.</p>



<p>Der Vorsitzende Richter kündigt für den nächsten Verhandlungstag die »Schlussvorträge« an.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Plädoyers</h2>



<p>In ihrem Plädoyer am 12. November wird die Staatsanwältin eine Bestrafung beider Angeklagter wegen eines minderschweren Falls des Totschlags von eineinhalb Jahren Haftstrafe mit einer Bewährung von zwei Jahren fordern. Es sollen keine Berufsverbote ausgesprochen werden. Beide Anwälte werden für ihre Mandanten den Antrag auf Freispruch stellen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>»Lasst niemanden zurück«</title>
		<link>https://viktoria11.de/lasst-niemanden-zurueck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jul 2019 14:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Yvonne Bovermann]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Hebammengesetz von 1985 soll modernisiert werden und auch die vollständige Akademisierung der Hebammen festschreiben. Die Beirätin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) für den Bildungsbereich, Yvonne Bovermann, nimmt Stellung zur zukünftigen Hebammenausbildung: DHV und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) wollen einen schnellen Übergang an die Hochschulen. Katja Baumgarten: Sie kommen soeben aus der Anhörung des<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/lasst-niemanden-zurueck/"><span class="screen-reader-text">"»Lasst niemanden zurück«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Das Hebammengesetz von 1985 soll modernisiert werden und auch die vollständige Akademisierung der Hebammen festschreiben. Die Beirätin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) für den Bildungsbereich, Yvonne Bovermann, nimmt Stellung zur zukünftigen Hebammenausbildung: DHV und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) wollen einen schnellen Übergang an die Hochschulen.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Sie kommen soeben aus der Anhörung des Referentenentwurfs. Wie will man den Übergang an die Hochschulen in kurzer Zeit erreichen?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir brauchen eine Übergangsphase, beispielsweise für die Qualifizierung von PraxisanleiterInnen. Für die Praxisanleitung im Krankenhaus sind 25 % der praktischen Ausbildungszeit gefordert – das finden wir gut. Wir haben dennoch vorgeschlagen, dass die Bundesländer fünf Jahre lang einen niedrigeren Prozentsatz zulassen dürfen – allerdings nicht weniger als 10 %. Flächendeckend wäre das schon deutlich mehr, als wir heute haben, wo die Praxisanleitung gesetzlich gar nicht festgelegt ist. Wenn sie anschließend auf die jetzt festgeschriebenen 25 % angehoben würde, wäre das realistisch.</p>



<p>Wir sollten keine Auflagen machen, die die Studiengänge nicht erfüllen können. Sonst dürften sie nicht starten, weil das ein Gesetzesverstoß wäre. Wir müssen auch bei der Studienprüfungsordnung aufpassen, wie Praxisanleiterinnen qualifiziert sein sollen. Wenn wir eine auf­wendige Weiterbildung fordern, dann wird das Studium ebenfalls noch nicht stattfinden können.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetz zur Reform der Hebammen­ausbildung</h2>



<p>Das Hebammenreformgesetzt soll das Hebammengesetz (Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers) an die Erfordernisse einer modernen Geburtshilfe und an EU-Richtlinien anpassen. Aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30. September 2005, S. 22; L 271 vom 17. Oktober 2007, S. 18) ist das Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers bis zum 18. Januar 2020 zu novellieren. Darin wird unter anderem die Ausbildung als Hochschulstudium festgeschrieben. Daneben ist unter anderem auch die Anerkennung von Hebammen aus EU-Ländern und Drittstaaten geregelt. Die Bezeichnung Entbindungspfleger wird künftig wegfallen, stattdessen dürfen sich künftig auch Männer »Hebamme« nennen.</p>



<p>Den Gesetzentwurf finden Sie als Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit und auch ein Statement dazu des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn: <a href="http://www.bundesgesundheitsministerium.de/hebammenreformgesetz.html">www.bundesgesundheitsministerium.de/hebammenreformgesetz.html</a></p>



<p><strong>Die Reden der Anhörung im Bundestag</strong> vom 24. Juni finden Sie unter: <a href="http://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7362163#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczNjIxNjM=&amp;mod=mediathek">www.bundestag.de/mediathek?videoid=7362163#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczNjIxNjM=&amp;mod=mediathek</a></p>



<p><strong>Der zeitliche Ablauf bis zum geplanten Inkrafttreten:</strong></p>



<ul>
<li>Referentenentwurf: 20. März 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Fachanhörung: 9. April 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Verabschiedung des Kabinettsentwurfs: 15. Mai 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Lesung im Bundestag: 6. Juni 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Durchgang im Bundesrat: 7. Juni 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Anhörung im Bundestag: 24. Juni 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>2./3. Lesung im Bundestag: Oktober 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Durchgang im Bundesrat: November 2019</li>
</ul>



<ul>
<li>Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Januar 2020</li>
</ul>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><br><strong>Katja Baumgarten:</strong> Gibt es denn eine annähernd ausreichende Zahl von Praxisanleiterinnen?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Der Umfang der Praxisanleitung kann schnell aufgebaut werden, vielleicht zunächst mit etwas weniger qualifizierten Kolleginnen, die dann über die Jahre weiterqualifiziert werden. Wir sollten auch Berufserfahrung und Erfahrungen in der Ausbildung großzügig anerkennen. Viele Hebammen – im ambulanten und im stationären Bereich – leiten bereits sehr gut an. Der Anteil von 25 % bei der Praxisanleitung stellt im außerklinischen Bereich kein Problem dar, weil die Kolleginnen fast immer eins zu eins mit den Studierenden unterwegs sind und ohnehin viel anleiten. Deshalb haben wir für den ambulanten Bereich nicht vorgeschlagen, die Anleitungszeit zu reduzieren.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Ungewöhnlich ist, dass die Studierenden auch weiterhin eine Vergütung für ihre Ausbildung bekommen sollen – so wie bisher an den Hebammenschulen.</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Das gehört zum dualen Studium. Es gibt keinen anderen Studiengang, in dem Studierende für die praktischen Anteile keinen Lohn erhalten, außer in den Pflegewissenschaften. Letztere haben es des­halb so schwer, BewerberInnen zu finden. Auch hier zeigt sich wieder – es ist ein Frauenberuf. Anfangs hieß es: Bei einem Studium bekommt man nun mal kein Geld. Grundsätzlich stimmt das, aber normalerweise ist ein Studium nicht mit einem so hohen Praxisanteil verbunden. Deswegen haben wir immer ein duales Studium – also ein Studium mit zwei Lernorten – im Auge gehabt. Die EU-Richtlinie schreibt diesen hohen Praxisanteil vor. Den können wir nicht innerhalb der Hochschule oder durch Praktika abdecken. Es geht ja auch um die »Fälle«, die die Studierenden gemäß der EU-Richtlinie erreichen müssen, wie zum Beispiel 40 eigenständig betreute Geburten oder 100 Untersuchungen bei Schwangeren. Und es geht um die Fertigkeiten. Also arbeiten die Studierenden viel in der Praxis.</p>



<p>Es kann doch nicht angehen: In einem Gesundheitsberuf macht man die praktischen Einsätze im Studium angeblich aus Leidenschaft – und weil man die Arbeit mit dem Herzen macht, soll sie kostenlos sein. Und wenn ich bei Siemens oder Bosch studiere oder bei der Bundeswehr oder der Polizei, ebenfalls dual mit hohen Praxisanteilen, bekomme ich dafür eine Studienvergütung. Das ist ungerecht und stellt Gesundheitsberufe unattraktiver. Da die Vergütung zum dualen Studium dazugehört, hat der Gesetzgeber sie mit aufgenommen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Die Führung bei der praktischen Hebammenausbildung wird laut Gesetzentwurf ausschließlich von Kliniken übernommen, die als sogenannte »Praxispartner« diesen Anteil der Ausbildung gewährleisten sollen. Sie sollen auch die Externate bei freiberuflichen Hebammen und Geburtshäusern mitorganisieren. Könnte nicht auch eine hebammengeleitete Einrichtung Praxispartner werden?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Der Gesetzgeber hat es so gesehen, dass nur ein Krankenhaus dies leisten kann. Es ist vielleicht augenblicklich schwer vorstellbar, dass auch andere Einrichtungen Praxispartner werden können, weil eine hohe Verantwortung damit verbunden ist und sie viel gewährleisten müssen. Das neue Gesetz hat allerdings vielleicht wieder mehr als 30 Jahre Bestand. Denkbar ist, dass sich in den nächsten fünf bis zehn Jahren die Struktur und die Professionalisierung der Geburtshäuser weiterentwickeln. Warum sollte dann nicht auch ein Geburtshaus einen Vertrag mit Studierenden schließen? Deswegen schlagen wir vom DHV in unserer Stellungnahme ausdrücklich vor, dass Geburtshäuser, wenn sie Vertragspartner nach § 134a SGB V sind, ebenfalls vertragliche Kooperationspartner einer Hochschule werden können. Bislang ist das aber im Entwurf so nicht vorgesehen.</p>



<p>Es wäre auch zielführend, wenn Geburtshäuser sich in dieser Form professionalisieren – wenn sie zu größeren Einheiten würden. In der Denkschrift der Robert-Bosch-Stiftung zum Thema »Gesundheitsberufe neu denken, Gesundheitsberufe neu regeln« von 2013 wird beispielsweise betrachtet: Wie könnten Gesundheitsberufe in Zukunft zusammenarbeiten? Darin wird vorausgesehen, dass die Arztpraxis der Zukunft nicht mehr aus einem Arzt mit einer Arzthelferin bestehen werde, es könnten 17 ÄrztInnen sein. So glaube ich auch, dass größere Einheiten bei den Hebammen ebenfalls wirkungsvoll wären, um den Belastungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Eine Hebamme, die Qualitätsmanagement macht und gleichzeitig die Praxisanleitung übernehmen soll – das ist alles sehr viel. Wenn in einem Team von mehreren Hebammen eine Kollegin für QM verantwortlich ist, eine andere ist Praxisanleiterin, dann ist die Last besser zu verteilen. Dann ist es auch gut vorstellbar, dass Hebammen-geleitete Einrichtungen (HgE) einen Praxispartnervertrag schließen. Das kann ein Ansporn sein, sich zu entwickeln.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Der Gesetzentwurf sieht das Studium zwischen sechs und acht Semestern vor. Soll das je nach Hochschule variabel sein?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Genau. Das Studium könnte dann in unterschiedlichen Bundesländern mit einem Bachelor-Abschluss mit 180, 210 oder 240 ECTS-Punkten erworben werden. Wir haben zunächst überlegt, ob wir einen Bachelor mit 180 ECTS-Punkten akzeptieren könnten und haben es dann verneint. Denn wir Hebammen arbeiten so selbstständig wie kaum ein anderer Gesundheitsberuf, das muss sich in der Ausbildung widerspiegeln. Um alle Inhalte unterzubringen, brauchen wir mindestens sieben Semester. In Österreich wurde das Bachelorstudium mit sechs Semestern eingeführt – inzwischen merkt man, dass die Zeit sehr knapp bemessen ist. Der Gesetzgeber dort ist jedoch derzeit nicht zu einer Änderung zu bewegen.</p>



<p>Wir sehen die Gefahr, dass Hochschulen – gerade in finanziell schwächeren Bundesländern – den Studiengang mit nur sechs Semestern anbieten müssen, so dass wir »Billigstudiengänge« hätten. Können die angehenden Hebammen dort das Studienziel erreichen und auch die staatliche Prüfung? Es sollte einheitlicher sein. Wir hoffen, dass der Gesetzgeber unseren Vorschlag aufnimmt: sieben Semester mit 210 ECTS-Punkten – nach oben hin keine zeitliche Begrenzung – denn mehr als 240 ECTS-Punkte sind für den Bachelor ohnehin nicht möglich, vier Jahre sind das Maximum beim Vollzeitstudium. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich auch Teilzeitstudiengänge zugelassen. Dazu gibt es dann entsprechende Masterstudiengänge: mit 90 ECTS-Punkten, wenn ich einen 240 ECTS-Punkte-Bachelorabschluss habe oder 120 ECTS-Punkte bei einem 210 ECTS-Bachelor.</p>



<p>Gegenspieler unseres Vorschlags zur Semesterzahl könnten die Bundesländer sein, denn je länger ein Studium dauert, umso teurer ist es. Sie sind nun zur Stellungnahme gebeten. Später sind sie noch einmal beteiligt, weil bei diesem Gesetz der Bundesrat zustimmen muss.</p>



<p>Im Augenblick ist es allerdings schwer zu argumentieren, dass das Geld fehlt – wir haben derzeit nicht einmal 1.000 AbsolventInnen jedes Jahr, verteilt auf 16 Länder. Das ist eine kleine Zahl – und damit keine große Summe, die in die Studiengänge investiert werden müssen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie geht es weiter mit dem Gesetz? Wird noch viel nachgebessert?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Das weiß man nicht. In den letzten Monaten sind aus dem BMG unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn viele Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht worden. Teilweise herrschte Aufregung – beispielsweise bei den Pflegegesetzen, weil nur wenig verändert wurde. Man erkennt ein gewisses Beharrungsvermögen im BMG.</p>



<p>Das Gesetz ist in sich schlüssig. Man kann nachbessern, aber man kann nicht wesentliche Teile herausnehmen, sonst funktioniert das ganze Gebilde nicht mehr.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Vom Referentenentwurf zum Gesetzentwurf</h2>



<p>Nach der ersten Anhörung wurde der Referentenentwurf zum ersten Mal überarbeitet. Über 800 Stellen wurden leicht verändert.<br>Die wichtigsten Änderungen:</p>



<ul>
<li>Im Einleitungstext steht nun, dass »das Studium als duales Studium ausgestaltet [ist]«. Ein klares Bekenntnis für die Struktur im Gesetzentwurf, in dem die Studierenden einen Vertrag mit einem Praxispartner eingehen und ein Studiengehalt erhalten.</li>



<li>Für die Praxisanleitung wurde eine Übergangszeit von 10 Jahren eingefügt, in der eine nachgewiesene Praxisanleitungszeit von mindestens 10 % ausreichend ist (anstatt später mindestens 25 %).</li>



<li>Die Finanzierung der Kosten der praktischen Ausbildung im außerklinischen Bereich wurde nach den Vorschlägen des DHV angepasst. Demnach sollen nun nicht mehr die Krankenhäuser die Höhe der Kosten mit den Krankenkassen verhandeln, sondern die maßgeblichen Hebammenverbände mit dem GKV eine Pauschale ausmachen. Das vereinfacht das Verfahren für die außerklinisch tätigen Hebammen außerordentlich!</li>



<li>Die Übergangszeit für die Hebammenschulen wurde von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert.</li>
</ul>



<p>Bis zum 20. Juni 2019 erarbeitet der DHV eine neue Stellungnahme. Am 26. Juni 2019 – kurz vor Erscheinen dieser Ausgabe der DHZ – gibt es eine öffentliche Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss, an der Yvonne Bovermann als Vertreterin des DHV teilnimmt.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie erklären Sie sich die eher kritische Haltung der Ärztevertreter gegenüber der Akademisierung der Hebammen, die bei der Anhörung deutlich wurde?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>In Deutschland ist das Gesundheitswesen arztzentriert organisiert, was wohl eine eher paternalistische Grundhaltung fördert. Diese »väterliche Haltung« wird umso selbstverständlicher, je klarer bereits über die Qualifikationseben Hierarchien vorgegeben sind. Womöglich macht es diese deutsche Tradition schwer, sich auf die vollständige Akademisierung eines Gesundheitsfachberufes einzulassen.</p>



<p>Nun wird, quasi als Gegenargument, die jetzige Hebammenausbildung über den grünen Klee gelobt. Dabei sind die Rahmenbedingungen durch die veralteten Berufsgesetze, das Hebammengesetz von 1985 und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von 1987 wirklich schlecht. Verbesserungen wären längst nötig gewesen. Aber wo waren die Ärztinnen und Ärzte, wenn wir gefordert haben, verpflichtend eine qualifizierte Praxisanleitung auch bei uns einzuführen? Haben sie uns da je unterstützt? Haben sie je geholfen, dass Praxisanleitung in unser Gesetz aufgenommen wird, damit dafür Ressourcen zur Verfügung gestellt werden? Haben sie etwas dazu beigetragen, dass das veraltete Gesetz aktualisiert wird, die Lehrinhalte an neue Anforderungen angepasst werden? Es gab bisher kein offensichtliches Interesse daran, dass Hebammen besser qualifiziert werden. Wir müssen zu einer erwachsenen, gleichberechtigten Kommunikation und Zusammenarbeit kommen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Enthält der Entwurf Punkte, die Sie für besonders problematisch halten?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Die vorgesehenen Regelungen zur Anerkennung von Hebammen aus EU- und aus Drittländern halten wir für bedenklich. Wir haben das juristisch prüfen lassen – das Problem ist, dass sie meist auf Staatsverträgen beruhen oder auf der EU-Richtlinie direkt. Dort ist festgelegt, wie Berufe automatisch anerkannt werden, auch wenn das inhaltlich für den Hebammenberuf fragwürdig sein kann. Dies lässt sich in einer einzelnen Nation kaum individuell anders regeln, eben weil die EU-Mitgliedstaaten sich darüber verständigt haben.</p>



<p>Es gibt unter anderem die Vorgabe, dass eine Migrantin eine Bescheinigung aus ihrem Herkunftsland vorlegen muss, dass sie dort als Hebamme gearbeitet hat. In den meisten Ländern außerhalb und teilweise auch innerhalb der EU heißt aber »als Hebamme gearbeitet« etwas völlig anderes als in Deutschland. Laut EU-Richtlinie muss man in Europa 40 Geburten selbstständig geleitet haben, um Hebamme zu werden. Manche Kolleginnen aus Drittländern haben zum Teil weder in der Ausbildung noch in ihrer Berufstätigkeit so viele Geburten selbstständig geleitet. Manchmal arbeiten sie kaum direkt mit Schwangeren. Die erforderliche Bescheinigung können sie aber vorlegen, weil sie entsprechend ihrer Landesregelungen als Hebamme gearbeitet haben.</p>



<p>Für die Anerkennung wird dann von den Behörden der Bundesländer eine Prüfung des Kenntnisstandes verlangt. Diese Prüfungen werden in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Manche Aufsichtsbehörden sind sehr streng, der Kenntnisstand einer Hebamme wird von einer Hebammenlehrerin oder von den Lehrenden eines Studienganges überprüft. Aber mancherorts reicht eine Prüfung im Kreißsaal durch das dortige Personal. Wenn dort der Personalbedarf hoch ist, kann das sicher die Bewertung der Prüfung beeinflussen. Eine staatliche Prüfung sollte nur von den dafür vorgesehenen Lehrenden durchgeführt werden.</p>



<p>Da kann es zu Situationen kommen, in denen die Kenntnisse der Hebamme doch nicht für die Berufspraxis ausreichen. Das Problem ist, wenn die Kolleginnen aus Drittländern von Bundesland zu Bundesland gehen können, um schließlich vielleicht irgendwo niedrigere Anforderungen zu haben. Teilweise muss hinterfragt werden, ob anerkannte Hebammen aus Drittländern immer die Qualifikationen haben, die für die Hebammenarbeit in Deutschland nötig ist.</p>



<p>Wir wollen diesen Kolleginnen hier nicht das Leben schwer machen. Wir möchten erreichen, dass sie überall unterstützt und weiterqualifiziert werden, damit sie dann tatsächlich auf dem Level arbeiten können, wie es in Deutschland nötig ist. Am Ende geht es um den Schutz der Gesundheit für die Frauen und Kinder, die betreut werden. Dafür haben wir einen reglementierten Beruf. Und es geht auch um den Schutz der Kolleginnen selbst, die sich sicher fühlen sollen mit dem, was sie tun.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Welchen Status werden künftig Hebammen mit traditioneller Ausbildung haben?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Grundsätzlich haben sie ihre Berufserlaubnis und sind für ihre gesamten Berufsjahre vollwertige Hebammen. Zusätzlich möchten wir vom DHV, dass Hebammen, die »nach altrechtlichem Gesetz« gelernt haben, also drei Jahre Berufsausbildung mitbringen, niedrigschwellig und schnell einen Bachelortitel erlangen können. So wurde es auch in der Schweiz nach der Akademisierung eingeführt. Das ist wichtig und fehlt bislang im Gesetz. Eine solche Regelung könnte auch verhindern, dass sich unterschiedliche Gehälter in den Kreißsälen herausbilden. Nach Tarifrecht ist das zwar nicht vorgesehen, schleichend könnte es sich aber etablieren. Hebammen mit Berufserfahrung haben vielleicht nicht ganz so viele Kenntnisse in der Wissenschaft, aber sie bringen viele Kompetenzen mit – man wird keinen großen Unterschied in der Berufsausübung feststellen, und dies sollte gewürdigt werden.</p>



<p>Einige Hebammen werden sich beruflich weiterentwickeln wollen. Von ihnen das volle Studium in einem ausführlichen Bachelorstudiengang zu verlangen, um dann endlich einen Masterabschluss zu machen, dauert viel zu lange und ist für berufserfahrene Kolleginnen nicht angemessen. In anderen Ländern ist der Übergang gut verlaufen. Es gab beispielsweise einen direkten Zugang zum Masterstudium in Österreich oder in Großbritannien. Dort hat Professorin Leslie Page gesagt: »Straight to the Master, don’t leave capable people behind«, frei übersetzt: »Lasst niemanden zurück, ihr seid auf alle angewiesen, die was draufhaben!« Unsere jungen Bachelorabsolventinnen sind tolle Frauen, die viel können. Aber Berufserfahrung haben sie noch nicht viel – und wir brauchen auch und gerade in der Lehre Berufserfahrung.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wäre eine solche Übergangslösung möglich?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir haben nicht viele Beispiele für derartige Reformen in Deutschland. Es gab früher beispielsweise die Dentisten oder die Ingenieure in der ehemaligen DDR, wo es noch Ingenieursschulen gab. Nach der Wende durften sie ohne eine Weiterqualifikation auf Antrag den akademischen Grad führen. Das hat in den neuen Bundesländern nicht zum Niedergang der Ingenieurswissenschaften geführt. Ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht besagte damals: Wenn diejenigen, die nachträglich den akademischen Grad erhalten, den Beruf weitestgehend ausüben können und sich selbst um ihre Weiterbildung bemühen müssen, dann ist eine solche Übergangsregelung zulässig. Wir haben es für unseren Fall prüfen lassen: Juristisch ist das möglich, und es gibt viele politische Gründe, es auch umzusetzen.</p>



<p>Auch unsere Mitglieder im DHV fordern eine solche Lösung, weil sie sich auf einmal formal schlechter gestellt fühlen, auch wenn sie es eigentlich nicht sind – sie haben die Berufsurkunde und verdienen das gleiche Geld. Aber formal haben Hebammen, die studiert haben, eine höhere Qualifikation. Das fühlt sich nicht gut an, wenn man so viel Erfahrung hat und die Fahne in der Berufspraxis immer hochhält.</p>



<p>Wir müssen nicht nur den Prozess für die Hochschulausbildung in Gang bringen, sondern auch die Basis der Hebammen sollte die Akademisierung mittragen können mit dem Gefühl: Ich habe alle Optionen und damit Chancengleichheit. Es sollte einen ganzen Strauß an Möglichkeiten für sie geben.</p>



<p>Von den Hochschulen wird der unkomplizierte Bachelorerwerb in der Übergangsphase weniger positiv gesehen, aber von der Mitgliederbasis des DHV fühle ich mich mit dieser Forderung getragen. Ich habe nicht nur den Auftrag von den Vorsitzenden der Landesverbände, sondern bei jedem Kontakt mit Hebammen, die im Berufsfeld arbeiten, höre ich: »Kümmert euch darum.« Keineswegs rufen alle Hebammen: »Wir wollen die Akademisierung.« Viele fragen: »Was soll das? Ich bin eine gute Hebamme.« Das stimmt. Wenn wir antworten, wir möchten, dass ihr euch auch in Zukunft gleichwertig fühlen könnt, heißt es: »Setzt euch bitte dafür ein!« Ich weiß nicht, ob es je so weit ist. Aber wir kämpfen weiter.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Danke, Yvonne Bovermann, für dieses spannende Gespräch zur Zukunft des Hebammenberufs!</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Interviewte</h2>



<p>Yvonne Bovermann, MSc, ist Hebamme und Stillberaterin. Nach langjähriger Tätigkeit in einem Geburtshaus und der Leitung einer Hebammenschule ist sie Beirätin für den Bildungsbereich im Deutschen Hebammenverband. Sie hat einen Bachelor in Health Care Education und einen Master in Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ihre noch unver­öffentlichte Bachelorarbeit schrieb sie zum Thema »Hebammen in der ärztlichen Ausbildung – ein Modell für Interprofessional Education und Collaborative Practice am Beispiel der Medical School, University of California, San Francisco«.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>»Schnell an die Hochschulen«</title>
		<link>https://viktoria11.de/schnell-an-die-hochschulen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Jun 2019 14:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Yvonne Bovermann]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 9. April fand die Anhörung zum Gesetzentwurf für das Hebammenreformgesetz im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin statt. Es soll das Hebammengesetz von 1985 den modernen Anforderungen anpassen. Die Hebamme Yvonne Bovermann schilderte anschließend im Gespräch ihre noch frischen Eindrücke. Katja Baumgarten: Sie waren heute als Beirätin des DHV für den Bildungsbereich ins Bundesministerium für<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/schnell-an-die-hochschulen/"><span class="screen-reader-text">"»Schnell an die Hochschulen«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Am 9. April fand die Anhörung zum Gesetzentwurf für das Hebammenreformgesetz im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin statt. Es soll das Hebammengesetz von 1985 den modernen Anforderungen anpassen. Die Hebamme Yvonne Bovermann schilderte anschließend im Gespräch ihre noch frischen Eindrücke.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Sie waren heute als Beirätin des DHV für den Bildungsbereich ins Bundesministerium für Gesundheit eingeladen – zur Anhörung zum Hebammenreformgesetz. Wie haben Sie den Tag erlebt?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Es war großartig, bei der Anhörung dabei zu sein! Seit 20 oder 30 Jahren denken viele und auch ich selbst: Beim Hebammengesetz muss eine Reform her. Jetzt haben wir an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet und darüber diskutiert. Es ist gelebte Demokratie, gehört zu werden und sich damit auseinanderzusetzen, wie der Berufsstand in Zukunft aufgestellt sein sollte – das finde ich klasse!</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Wie viele Teilnehmende waren versammelt, welche Verbände vertreten?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> An der Stirnseite der Tischrunde saßen die sechs Verantwortlichen aus dem zuständigen Referat im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Unterabteilung 31, »Medizin und Berufsrecht«, darunter der Referatsleiter Markus Algermissen. Das Ministerium hatte etwa 30 Vertreter von zahlreichen Verbänden eingeladen, pro Verband maximal zwei.</p>



<p>Die Hebammen waren durch den Deutschen Hebammenverband (DHV) vertreten, den Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD), das Netzwerk der Geburtshäuser und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi).</p>



<p>Der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) kamen mit je zwei Vertretern, die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) und die Ärztekammer waren ebenfalls dabei. Auch Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Arbeiter-Samariter Bund, Krankenhausverbände wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der G-BA, Vertreter kirchlicher Verbände, gesetzliche Krankenkassen sowie Vertreter des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) waren anwesend.</p>



<p>Zur schriftlichen Stellungnahme waren weitere Verbände eingeladen, wie der Deutsche Fachverband für Hausgeburtshilfe, die Deutsche Hebammenhilfe, der Deutsche Hausärzteverband, der Hartmannbund, der Marburger Bund und viele andere Verbände – insgesamt waren rund 60 Organisationen und Verbände aus verschiedenen Bereichen involviert.</p>



<p>Der Deutsche Pflegerat war erstaunlicherweise nicht eingeladen worden. Wir haben das BMG darauf hingewiesen, dass er unser Dachverband ist und gebeten, ihn künftig auch zu berücksichtigen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie war die Stimmung, wie wurde diskutiert?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir Vertreterinnen der Hebammenverbände hatten uns vorher ausgetauscht und uns auch direkt nach der Anhörung zusammengesetzt. Das ist sehr positiv – wir müssen nicht in allen Punkten übereinstimmen, aber wir stimmen überwiegend überein. Wir saßen auf der einen Seite des Raumes zusammen und waren sehr gut vorbereitet – natürlich ist das auch unsere ureigene Aufgabe, weil das neue Gesetz primär uns betrifft.</p>



<p>Das zuständige Referat des BMG führte ruhig und sachlich durch die Anhörung. Wir sind Absatz für Absatz das Gesetz durchgegangen. Nachdem die ersten kritischen Paragrafen abgehakt waren, beispielsweise die vorbehaltenen Tätigkeiten und die Studienziele der Hebammenausbildung, entspannte sich die Stimmung. Es gab dann wenig Diskussion, die Standpunkte wurden mitgeteilt und zur Kenntnis genommen. Wir hatten die Möglichkeit, darauf jeweils noch einmal zu reagieren.</p>



<p>In den letzten Monaten haben wir von Ärzten öfter gehört, dass die Hinzuziehungspflicht aus dem Dritten Reich stamme und deswegen dringend abgeschafft gehöre. Das Argument wurde bei der Anhörung wiederholt, verbunden mit einer Kritik an das BMG, wie man solch einen Paragrafen noch einmal aufnehmen könne. Das BMG hat sehr ruhig erwidert, dass der Paragraf zu den vorbehaltenen Tätigkeiten inklusive der Hinzuziehungspflicht aus dem Hebammengesetz von 1985 stammt und damit aus einem gut begründeten Gesetz. Dieser unsachliche Einwurf seitens der Gynäkologen ruft natürlich auch Emotionen hervor.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Wie standen die Ärztevertreter dem Gesetzentwurf gegenüber?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir Hebammen waren überrascht, wie vehement teilweise von ärztlicher Seite diskutiert wurde. Besonders kontrovers war der Austausch zu den vorbehaltenen Tätigkeiten, zur Hinzuziehungspflicht, aber auch zum Studienziel. Teilweise erschien mir die Diskussion missverständlich, im Sinne von: »Im Gesetzentwurf müsste doch viel klarer sein, wann die Hebamme an den Arzt abgeben muss.« Dabei ist genau das im Entwurf erwähnt. Vor allem regeln die Hebammen-Berufsordnungen der Bundesländer und auch der Vertrag mit dem GKV-SV am Ende genau, welche Tätigkeiten die Hebamme ausüben darf. Das wird nicht über ein Berufsgesetz geregelt.</p>



<p>Es herrschte eine Aufregung, als würde Hebammen nun etwas erlaubt, was sie wegen der Verantwortlichkeiten niemals ausführen könnten. Ein Bachelor ist zwar ein akademischer Abschluss, aber ganz am Anfang der akademischen Qualifikationen. Befürchtungen, dass wir uns damit ÄrztInnen gleichgestellt fühlen würden, sind unsinnig. Das sind wir nicht. Wir haben in unserem Studium allerdings auch nur ein kleines Teilgebiet – das lernen wir sehr vertieft. Studierende der Medizin müssen in sechs Jahren das umfassende Fachgebiet lernen. Da dringt man in einzelne Teilbereiche nicht so tief ein. Auch in der Facharztausbildung muss sehr breit viel Stoff gelernt werden – in den Fertigkeiten und in den Kompetenzen, damit ist vertieftes Wissen in allen Feldern der Geburtshilfe kaum zu erwerben wie beispielsweise zum Stillen und zur Mutter­milchernährung.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Welche Einwände wurden vorgebracht?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Die größte Sorge ist offensichtlich, dass wir künftig Dinge tun würden, ohne einen Arzt oder eine Ärztin hinzuzuziehen, wie zum Beispiel die Reanimation von Frauen oder Neugeborenen – wobei im Gesetz eindeutig steht, dass das so lange der Fall sein soll, »bis der Arzt eintrifft«. Hebammen sollen, auch das steht im Entwurf, Anzeichen von Regelwidrigkeiten bei Mutter oder Kind erkennen, die das ärztliche Eingreifen erforderlich machen. Wenn das »erforderlich« ist, heißt das automatisch per Berufsordnung, dass ich einen Arzt oder eine Ärztin hinzuziehe. Dennoch gab es erhebliche Befürchtungen.</p>



<p>Es wurde auch viel über die Schwangerenvorsorge diskutiert – können Hebammen das überhaupt? Lustigerweise hatte der Verband der niedergelassenen Frauenärzte im vergangenen Herbst in einer Veröffentlichung geäußert, Hebammen seien dafür nicht gut genug ausgebildet, weil sie nur eine dreijährige Ausbildung hätten. Wir fanden es problematisch, dass die Ärztevertreter nun sagen, das Studium sei eigentlich noch schlechter als die Ausbildung an einer Hebammenschule, weil der praktische Anteil unzureichend sei und so könnten wir die Schwangerenvorsorge immer noch nicht durchführen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Die Hebammen betreuen Schwangere schon lange.</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Ja, wir machen das längst und wir dürfen es auch. Die Kritikpunkte waren teilweise nicht nachzuvollziehen.</p>



<p>Es wurde wiederholt eingewandt: Die Schwangerenvorsorge ist über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in den Mutterschaftsrichtlinien geregelt, das machen also Ärztinnen und Ärzte. Nun ist in den Studienzielen für Hebammen im Gesetzentwurf auch die Feststellung der Schwangerschaft aufgeführt, ebenso wie in der EU-Richtlinie. Die Ärzte sagten, die Schwangerschaft würde heutzutage per Ultraschall festgestellt, also grundsätzlich nicht durch Hebammen. Laut Mutterschaftsrichtlinie ist der erste Ultraschall jedoch erst ab der vollendeten achten bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Die Schwangerschaft wird früher festgestellt. Und laut EU-Richtlinie, Berufsordnungen und Hebammenhilfevertrag dürfen auch Hebammen die Schwangerschaft feststellen.</p>



<p>Als ehemalige Geburtshaushebamme weiß ich, dass zwar nicht viele Frauen die Schwangerschaft bei uns feststellen ließen, aber wir haben auch das mitgemacht, wenn gewünscht. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir nicht alles erfassen können und ausdrücklich unterstützt, wenn die Frau die Vorsorgeuntersuchungen im Wechsel mit ÄrztInnen machen wollte. Wir können die Schwangeren­vorsorge, die in Deutschland auf einem hohen Level ist, durch eine bessere Zusammenarbeit weiter verbessern. Mehr ärztliche Betreuung für Frauen, die es wirklich brauchen, vielleicht ein bisschen weniger für die Frauen, die heute eher zu viel bekommen, um so die knappen Ressourcen sinnvoll zu verteilen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie haben die Vertreterinnen der Hebammen auf die Kritik reagiert?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Wir vom DHV haben betont, dass es nicht darum geht, uns neue Kompetenzen zuzuschreiben, sondern dass im Entwurf konkret wird, welche Tätigkeiten wir bereits seit vielen Jahren ausüben, wofür wir auch Verträge mit dem GKV-SV haben – wobei aber über die Ausbildungsziele im jetzigen Hebammengesetz nicht geregelt ist, dass wir diese Kompetenzen auch wirklich erwerben. Es geht darum sicherzustellen, dass Hebammen sie über das Studium in Zukunft erlernen. Der GKV-SV oder auch die Krankenhausträger müssen sicher sein, dass die Fertigkeiten, die wir anwenden dürfen, solide gelernt wurden.</p>



<p>Wir wollen weder die ÄrztInnen verdrängen noch eine neue Aufgabenverteilung zugunsten der einen oder anderen Berufsgruppe etablieren. Dazu ist ein Berufsgesetz nicht geeignet. Das Hebammengesetz soll unseren Beruf beschreiben. Insofern war die Aufregung unbegründet. Es wurde auch kritisiert, dass der Gesetzgeber ab und zu erwähnt: Hebammen sollen studieren, damit sie zum Beispiel den hohen ärztlichen Interventionsraten entgegen wirken können.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Das steht so im Gesetz?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Im Begründungstext steht beispielsweise auf Seite 59: »Die hohen ärztlichen Interventionsraten und Kaiserschnittraten …« das hat die Ärzte sehr aufgebracht. Aber tatsächlich hatte auch der DHV in seiner schriftlichen Stellungnahme bereits vorgeschlagen, auf diese Passage zu verzichten. Wir haben eine Formulierung vorgeschlagen, die klarstellen soll, dass Hebammen auch deshalb studieren sollen, um gegen zu hohe Interventions- und Kaiserschnittraten unseren Teil beitragen zu können und um unseren Beitrag für eine bessere interprofessionelle Zusammenarbeit leisten zu können. Für die Interventionsraten ist das ganze Gesundheitssystem verantwortlich. In die Begründung gehört nicht, dass eine Berufsgruppe für Missstände verantwortlich ist und eine andere die Verantwortung übernehmen soll, diesen entgegenzuwirken. Wir möchten nicht, dass die Berufe gegeneinander ausgespielt werden. Das war ein Punkt, um den es ganz konkret ging.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Gab es von anderen Verbänden ebenfalls engagierte Einwände?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Die Vertreter der anderen Verbände waren entspannter. Sie haben eher zugehört und nur zu wenigen Punkten das Wort ergriffen. Die Gewerkschaftsvertreter beispielsweise finden das duale Studium sehr positiv, weil es praxisintegrierend sein soll. Das heißt, dass die bereits gelebte Praxis in dualen Studiengängen anderer Branchen, wie den Ingenieurs- oder den Wirtschaftswissenschaften, jetzt auch im Gesundheitswesen Einzug halten soll, so dass es auch verbindliche Verträge für Studierende gibt. Sie sollen nicht nur PraktikantInnen sein, sondern auch Rechte haben. Wir vom DHV sind der Meinung, dass diese Art des Studierens am Ende viel Sicherheit bietet, auch wenn jetzt einige noch Sorge haben – vermutlich, weil man diese Form der Ausbildung im Gesundheitswesen noch nicht gut kennt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Über welche weiteren Punkte wurde gesprochen?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Beispielsweise haben wir über einen kniff­ligen, eigentlich sehr sinnvollen Teil im Gesetz diskutiert, der noch nicht optimal gelöst ist: Paragraf 18 des Entwurfs zum Hebammenreformgesetz soll regeln, dass auch den im ambulanten Bereich tätigen Hebammen und den Geburtshäusern die Kosten der praktischen Ausbildung erstattet werden. Bislang soll laut Entwurf die Vergütung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelt werden. Das heißt, die Studierenden und die Hochschule schließen einen verbindlichen Vertrag mit einem Krankenhaus. Das Krankenhaus führt dann die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Kosten für die praktische Ausbildung. In diese Verhandlung sollen dann die Forderungen der freiberuflichen Hebammen für ihren Anteil an der praktischen Ausbildung mit einfließen. So wie es jetzt vorgesehen ist, müssten freiberufliche Hebammen künftig ihre Berechnungen bei den jeweiligen Krankenhäusern einreichen und diese würden dann die Höhe der Kostenerstattung mit den Krankenkassen verhandeln.</p>



<p>Der GKV-SV fand das problematisch, weil es nicht Aufgabe des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sei, Kostenfragen im ambulanten Bereich zu lösen. Das sehen wir auch so. Zudem ist es aus unserer Sicht eine Überforderung der Kolleginnen im ambulanten Bereich, eigene Berechnungen regelmäßig vorzulegen. Und wir vermuten, dass sich ein Krankenhaus nie so leidenschaftlich für die Interessen freiberuflicher Hebammen einsetzen wird, wie für die eigenen Belange.</p>



<p>Wir haben zum wiederholten Male vorgeschlagen, das Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu ändern: Im Paragraf 134a sollte geregelt werden, dass der GKV-SV und die maßgeblichen Hebammenverbände die Kosten der praktischen Ausbildung aushandeln. Beispielsweise könnte man die Kostenerstattung für die Externatshebammen direkt über die Leistungsabrechnung regeln.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Die Krankenkassen werden künftig die Ausbildungskosten der studierenden Hebammen übernehmen?</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Der GKV-SV hat sich erfreulicherweise nicht stark dagegen gestellt, diese Kosten zu übernehmen. Dieser Gesetzesentwurf stellt ja ein Novum dar: Zum ersten Mal plant der Gesetzgeber eine verbindliche Finanzierung der praktischen Studienphase im Gesundheitswesen. In der freien Wirtschaft kalkulieren die Betriebe die Kosten der praktischen Ausbildung in ihre Produktpreise mit ein. Das kann ein Krankenhaus nicht, das kann die freiberufliche Hebamme nicht. Bisher galt der Grundsatz, dass Krankenhäuser nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie ausbilden – aber eben nur für die Berufsschul­ausbildung. Beim Pflegestudium ist bislang keinerlei Finanzierung vorgesehen.</p>



<p>Deswegen ist es richtungsweisend, dass unsere Vorschläge für unseren Beruf aufgegriffen und fast eins zu eins umgesetzt werden sollen. So kann dieses duale Studium auch gelebt werden – die Hebammen aus der freien Praxis werden sich engagieren, wenn sie nicht draufzahlen müssen. Bekommen sie ihren Zeitaufwand erstattet, können sie mehr Studierende aufnehmen, sich an der Hochschule einbringen und im Team eine Praxisanleiterin freistellen. Damit kann die dringend erforderliche gute Qualität der praktischen Studienanteile gewährleistet werden.</p>



<p>Eine Verringerung der praktischen Einsatzzeiten ist ja notwendig und unverzichtbar – die jetzigen 3.000 Stunden sind nicht mehr zeitgemäß und auch kein Garant für eine gute praktische Anleitung. Gleichzeitig muss natürlich die Qualität der praktischen Einsätze steigen, zum Beispiel durch strukturierte Praxisanleitung. Die Finanzierung hierfür ist der Dreh- und Angelpunkt. Vermutlich wurde das Konzept im BMG auch mit dem Gedanken aufgenommen, dass es bei anderen Gesundheitsberufen ebenfalls sinnvoll sein könnte.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Der Deutsche Pflegerat hatte sich im Vorfeld sehr positiv über den Gesetzentwurf geäußert.</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann: </strong>Der Deutsche Pflegerat sagt in seiner Pressemeldung zum Gesetzentwurf: »Die wegweisende Richtungsentscheidung in der Hebammenausbildung zeigt mit Blick auf das verwässerte Pflegeberufegesetz, man kann es auch besser machen.« Auch die Ärztinnen und Ärzte fordern schon lange, das praktische Jahr im Medizinstudium anders zu finanzieren. Der DHV hat immer argumentiert: Warum sollen Studiengänge in der Wirtschaft attraktiver sein als in den Gesundheitsberufen?</p>



<p>Die Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildung in der Pflege im Präsidium des Deutschen Pflegerates sehen mit Sorge, dass für die Praxisphasen der Pflegestudiengänge eine Finanzierung durch die Sozialversicherungsträger fehlt. Im Prinzip besteht bei allen Gesundheitsberufen dasselbe Problem: Wie soll ein Krankenhaus in die Praxisanleitung von Studierenden Geld und Zeit investieren, ohne dass das refinanziert wird? Wir wissen doch alle, dass die DRGs schon für das reguläre Personal nicht ausreichen, zumal die Bundesländer ihren Verpflichtungen zur Finanzierung des Investionsbedarfs nicht nachkommen. Für zusätzliche Aufgaben in der Qualifikation des Nachwuchses reichen sie überhaupt nicht aus.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Ich war überrascht, wie modern sich der Entwurf teilweise liest – auch in Nebensätzen zu ethischen Aspekten und den Kompetenzen der Hebammen.</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann:</strong> Ja, im Absatz 4 ist beispielsweise eine Liste von »Fertigkeiten« aufgeführt, die weitgehend aus der EU-Richtlinie entnommen ist. Sie sollen Hebammen in allen EU-Mitgliedsstaaten zur Ausübung gestattet sein – also muss der Erwerb dieser Fertigkeiten durch die Ausbildung sichergestellt werden. Aus Sicht des DHV fehlen noch kleinere Punkte, wie das Anlegen eines Dammschnitts oder das Erkennen von Regelwidrigkeiten in der Schwangerschaft. Einige Ärztevertreter haben vorgeschlagen, diese Liste zu streichen – doch das wäre fahrlässig: Denn sie betrifft Dinge, die wir längst tun, und dann sollten sie auch Studienziele sein.</p>



<p>Viele Aspekte der Studienziele sind aus dem Eckpunktepapier übernommen, das wir mit der DGHWi entwickelt und dem BMG im April 2017 übergeben haben. Das zeigt, dass wir damals eine hervorragende Vorlage erarbeitet haben.</p>



<p>Die Ärztevertreter haben übrigens zusätzlich zu den fachlichen Bedenken in den Vordergrund gestellt, dass durch das Gesetz künftig eine riesige Lücke in der Versorgung der Gebärenden drohen würde. Es würde zu lange dauern, bis genügend Studiengänge eingerichtet seien und bis es ausreichend entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal gebe. Die DGHWi hat daraufhin vorgerechnet, dass als erstes die vielen ausbildungsbegleitenden Studiengänge, die wir aktuell haben, in primäre Studiengänge umgewandelt werden könnten. Wenn diese mit genügend Studierenden starten, wären die Hochschulen sogar in der Lage, sofort die gesamten Ausbildungskapazitäten der jetzigen Hebammenschulen zu übernehmen. Es liegt also bei den Ländern, hier die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Zudem sind viel eher schlechte Arbeitsbedingungen als geringe Ausbildungszahlen ein wesentlicher Grund für offene Stellen in den Kliniken. Der DHV und die DGHWi vertreten die Ansicht, der Übergang an die Hochschulen sollte schnell stattfinden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Interviewte</h2>



<p><strong>Yvonne Bovermann</strong>, MSc, ist Hebamme und Stillberaterin. Nach jahrelanger Tätigkeit in einem Geburtshaus und der Leitung einer Hebammenschule ist sie nun Beirätin für den Bildungsbereich im Deutschen Hebammenverband. Sie hat einen Bachelor in Health Care Education und einen Master in Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ihre noch unveröffentlichte Bachelorarbeit schrieb sie zum Thema »Hebammen in der ärztlichen Ausbildung – ein Modell für Interprofessional Education und Collaborative Practice am Beispiel der Medical School, University of California, San Francisco«.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung</h2>



<p>Das Hebammenreformgesetzt soll das Hebammengesetz (Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers) an die Erfordernisse einer modernen Geburtshilfe und an EU-Richtlinien anpassen. Aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30. September 2005, S. 22; L 271 vom 17.Oktober 2007, S. 18) ist das Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers bis zum 18. Januar 2020 zu novellieren. Darin wird unter anderem die Ausbildung als Hochschulstudium festgeschrieben.</p>



<p>Den Gesetzentwurf finden Sie als Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit: <a href="http://www.bundesgesundheitsministerium.de/hebammenreformgesetz.html">www.bundesgesundheitsministerium.de/hebammenreformgesetz.html</a></p>
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		<title>»Gemeinsam für eine noch bessere Geburtshilfe«</title>
		<link>https://viktoria11.de/gemeinsam-fuer-eine-noch-bessere-geburtshilfe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 12 May 2019 14:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Erneut gab es eine vielseitige geburtshilfliche Tagung in Hannover mit fachlich anspruchsvollen Beiträgen, spannenden Kontroversen und Fallgeschichten. Ein Resümee. Am 28. Februar und 1. März fand im Diakovere Krankenhaus Friederikenstift in Hannover zum vierten Mal die Tagung »Geburtshilfe mal anders – Kontroversen, Kooperationen, Kasuistiken« unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Pränatal -und Geburtsmedizin (DGPGM)<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/gemeinsam-fuer-eine-noch-bessere-geburtshilfe/"><span class="screen-reader-text">"»Gemeinsam für eine noch bessere Geburtshilfe«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Erneut gab es eine vielseitige geburtshilfliche Tagung in Hannover mit fachlich anspruchsvollen Beiträgen, spannenden Kontroversen und Fallgeschichten. Ein Resümee.</strong></p>



<p>Am 28. Februar und 1. März fand im Diakovere Krankenhaus Friederikenstift in Hannover zum vierten Mal die Tagung »Geburtshilfe mal anders – Kontroversen, Kooperationen, Kasuistiken« unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Pränatal -und Geburtsmedizin (DGPGM) statt. <strong>Prof. Dr. Ralf Schild</strong> und <strong>Prof. Dr. Werner Rath</strong> führten als Gastgeber wieder abwechselnd durch das Programm der Tagung mit etwa 200 TeilnehmerInnen – ÄrztInnen und Hebammen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Akademisierung</h2>



<p>War’s, weil man in vielen Teilen Deutschlands gerade Karneval feierte, dass die Veranstalter im Norden eine besondere Posse aufs Programm gesetzt hatten? Den Auftakt zu den ansonsten fachlich relevanten und praxisnahen Diskussionen bildete verblüffenderweise ein Pro und Contra zur »Akademisierung der Hebammen« – als stünde sie zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch zur Diskussion! Eine EU-Richtlinie fordert seit 2005 von allen Mitgliedsstaaten die vollständige Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschulen – bis spätestens 18. Januar kommenden Jahres. Fast alle EU-Länder haben dies seit Jahren erfolgreich umgesetzt, Deutschland ist bekanntlich das Schlusslicht. Einer Hebamme mit deutschem Hebammenschul-Abschluss wird deshalb im europäischen Ausland häufig nur ein Arbeitsplatz auf einem niedrigeren Qualifikationsniveau angeboten. An der notwendigen Änderung des Hebammengesetzes wird aktuell im Bundesgesundheitsministerium mit Hochdruck gearbeitet – in sprichwörtlich letzter Minute.</p>



<p><strong>Yvonne Bovermann</strong>, MSc, Beirätin für den Bildungsbereich des Deutschen Hebammenverbandes (DHV), begann ihr flammendes Pro-Statement aus Argumenten, Zahlen und Fakten mit einem irritierten Einschub: »Ich hatte erwartet, dass die andere Berufsgruppe, mit der wir gemeinsam die Schwangeren und Gebärenden betreuen, uns auf dem Weg zur Akademisierung unterstützt hätte – beispielsweise gegenüber den zuständigen Ministerien. Nichts dergleichen ist passiert. Stattdessen finde ich mich hier bei dieser Kontroverse wieder.« Die EU-Vorgabe für die Ausbildung sei absolut notwendig und zeitgemäß für eine moderne Geburtshilfe: »Wir brauchen reflektierte Praktikerinnen, die ihr Vorgehen wissenschaftlich begründen können und weniger aus einem Bauchgefühl handeln.« Dazu sei auch die Forschung von Hebammen selbst notwendig. Hebammenschulen könnten dies so nicht leisten. »Sie haben auch keine Ärzteschulen«, führte Bovermann ins Feld. »Wir brauchen das akademische Niveau, um das Potenzial des Hebammenberufs voll zu nutzen auch im Hinblick auf den anstehenden Fachkräftemangel. Warum muss ich darüber noch diskutieren?«</p>



<p><strong>Prof. Dr. Axel Feige</strong>, bis 2005 Chefarzt der Geburtshilfe am Klinikum Süd in Nürnberg, zog als Konterpart den Sinn der Akademisierung der Hebammen entschieden in Zweifel. Was die Hebammen davon abhalte, im Kreißsaal zu arbeiten, fragte er sich angesichts des teilweise dramatischen Hebammenmangels in der Geburtshilfe, und ob die Akademisierung dazu beitragen werde, die Anzahl der Hebammen in der Klinik zu erhöhen. Der 78-Jährige hatte sich offenbar vor allem mit der Situation vor seiner Haustür im Bundesland Bayern vertraut gemacht, wo die Hochschulausbildung an den drei Standorten Landshut, Regensburg und München mit insgesamt 100 Studienplatzen erst im kommenden Wintersemester anlaufen solle. »Wie das Studium genau aussieht, muss allerdings erst erarbeitet werden«, zitierte er den Bayerischen Ministerrat. »Das machen die Hebammen unter sich und formulieren da irgendetwas«, spekulierte er, als gebe es nicht seit Jahren Hochschulen über das ganze Bundesgebiet verteilt, die Bachelorstudiengänge mit professionellen Curricula anbieten. Dass die Vorsitzende des bayerischen Hebammenverbandes, Astrid Giesen, die Feige zitierte, sich von der Hochschulausbildung neben einer besseren Bezahlung auch ein Arbeiten auf Augenhöhe mit MedizinerInnen versprach, schien ihn zu beunruhigen: »Berührt die Akademisierung den Dienstvertrag des leitenden Arztes?«, fragte er sich. Der sei für den geordneten Betrieb seiner Klinik und die beste Versorgung der Patientinnen verantwortlich. In Diagnostik und Therapie sei er in seinen ärztlichen Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. »Wie wird die Schnittstellenproblematik geregelt? Welche Aufgaben hat die akademisierte Hebamme, die die nichtakademisierte Hebamme auch hat oder eben nicht hat? Muss die Berufsordnung für Hebammen geändert werden, die die Weisungsbefugnis durch den Arzt oder die Ärztin regelt?«, fragte er: »Denn jeder Mensch, der eine Klinik betritt, hat Anspruch auf Facharztstandard.« Nebenbei rüttelte Feige bei der Gelegenheit kräftig an der Hinzuziehungspflicht, nach der keine Geburt ohne Hebammen stattfinden darf: »Sie ist ein Relikt der braunen Vergangenheit!«. In der späteren Diskussion entgegnete Yvonne Bovermann, sichtlich empört über dieses »Nazi-Argument«, das heutige Hebammengesetz sei aus dem Jahr 1985. Als es erneuert worden sei, habe man die Hinzuziehungspflicht als Qualitätsmerkmal bewusst erhalten wollen und in das neue Gesetz überführt.</p>



<p>Gegen Ende seines Statements bemerkte Feige zum Wunsch der Hebammen nach angemessenerer Bezahlung: »Da habe ich nichts dagegen, Geld verdienen wir alle gerne mehr!« Er rätselte: »Dient die Akademisierung lediglich dazu, den Wunsch nach höherer Bezahlung umzusetzen?« Ungeachtet der gesetzlichen EU-Vorgaben plädierte er dafür, Hebammenschulen vorerst weiter bestehen zu lassen und in Bayern die Ergebnisse der drei Fachhochschulen abzuwarten, bevor der gesamte Berufsstand der Hebammen akademisiert werde. »Was hindert Hebammen daran«, fragte er sich zum Schluss, »nach dem Abitur ein sechsjähriges Medizinstudium mit einem universitären Abschluss anzuschließen, statt sich einer vier- bis fünfjährigen Ausbildung an einer Fachhochschule zu unterziehen?«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zentralisierung der Geburtshilfe?</h2>



<p>Zu Beginn der anschließenden Kontroverse zur »Zentralisierung der Geburtshilfe« betone der Hamburger Chefarzt <strong>PD Dr. Holger Maul</strong> seine gute Erfahrung in der Zusammenarbeit mit akademisch ausgebildeten Hebammen: Er befürworte diese Entwicklung als einen Weg in die richtige Richtung. Maul lehnte auch die »Vergeudung von Ärzten« ab »für Schwangere, die das nicht nötig haben«. Alleine aufgrund des Fachkräftemangels bei den ÄrztInnen werde es zu einer Übertragung von Aufgaben auf die Hebammen kommen. Dadurch sei eine Steigerung der Hebammengehälter zu erwarten. Streckenweise werde es eine gemeinsame Ausbildung von Hebammen und ÄrztInnen geben.</p>



<p>Engagiert sprach er sich für die Zentralisierung in der Geburtshilfe aus, um langfristig eine möglichst hohe Qualität zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf organisatorische und wirtschaftliche Effizienz: »Wenn wir besser bezahlt werden wollen, können wir nicht den sozialen Gedanken wie eine Monstranz vor uns hertragen, sondern müssen uns um Effizienzsteigerung kümmern!« Die Arbeitsbedingungen hätten sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert: Die Notwendigkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei zu Recht für die neue Generation keine Frage mehr, auch bei den männlichen Ärzten. Das Arbeitszeitschutzgesetz sei zu beachten. Das Verursacherprinzip, das auch in der Geburtshilfe Einzug gehalten hat, habe die Haftpflichtprämien für BelegärztInnen auf 60.000 Euro ansteigen lassen.</p>



<p>Seine Vision einer Geburtshilfe im Jahr 2030: große Zentren mit dreistufigem Betreuungssystem, wo wenige ÄrztInnen möglichst viele Geburten betreuen könnten. Alle Versorgungslevel seien unter einem Dach versammelt mit gemeinsamer Leitung aus Arzt/Ärztin und Hebamme. Die Geburtshilfe solle nicht in einer einzigen Abteilung stattfinden, »nicht in einem Kreißsaal wie in einer Wurstfabrik«, sondern solle stattdessen parzelliert werden in unterschiedlich großen »Sub-Kreißsälen« mit unterschiedlich großen Hebammen- und Ärzteteams. Denkbar seien diverse Träger unter einem Dach, wie freie, gemeinnützige Träger, Konzerne oder eine Universität. Auch besondere Ausbildungskreißsäle für ÄrztInnen und Hebammen könnten darunter versammelt sein. Unterschiedliche Betreuungskonzepte könnten in den verschiedenen Sub-Einheiten angeboten werden: So könne es beispielsweise eine Einheit als eine Art Geburtshaus unter diesem Dach geben mit etwa 100 Geburten im Jahr.</p>



<p>Für Geburtshilfe des untersten Risikolevels ohne vorhersehbare Risiken, nach dem heutigen Standard »Geburtsklinik« (heutige Versorgungsstufe IV) sah er vor, dass ausschließlich Hebammenbetreuung durch Beleghebammen und/oder angestellte Hebammen angeboten würde, solange keine Pathologie auftrete. Ärztliche Geburtshilfe, Anästhesie und Neonatologie könnten bei Bedarf auf Abruf dazukommen. »Architektonisch« stellte er sich dafür »Geburtshausatmosphäre« vor. Pro Arztstelle sehe sein Konzept hier 3.000 bis 6.000 Geburten im Jahr vor. Auf eine Hebammenstelle kämen sowohl auf dieser Versorgungsstufe wie auf allen höheren 100 Geburten pro Jahr.</p>



<p>In Low-Risk-Einheiten (Standard »Perinataler Schwerpunkt« der heutigen Versorgungsstufe III) gäbe es ebenfalls gemischte Personalkonzepte mit angestellten Hebammen und Beleghebammen, und anästhesiologische und ärztliche geburtshilfliche Versorgung auf Abruf. Gebärende Frauen würden überwiegend von Hebammen betreut gemeinsam mit FachärztInnen. Auf 2.000 Geburten käme hier eine Arztstelle. Auch hier solle »Geburtshausatmosphäre« herrschen.</p>



<p>Frauen mit mittleren oder hohen Risiken würden im selben Haus in Level 1- und Level 2-Einheiten versorgt – vorwiegend ärztlich-perinatologische und Hebammenbetreuung mit dauerhafter Anästhesiepräsenz und neonatologischer Kompetenz. Hier seien auch Pränataldiagnostik, Genetik, Kinder- und Fetalchirurgie angesiedelt und eine interdisziplinäre Versorgung von Müttern vorgesehen, auch mit ÄrztInnen der internistischen Fächer. In diesen Einheiten würden ausschließlich angestellte Hebammen arbeiten, mit anästhesiologischer und geburtshilflicher Versorgung auf Abruf. Hier kämen auf eine Arztstelle 1.000 Geburten. Frauen, die pränatal oder postpartal die Nähe zur Klinik brauchten, bei denen aber (noch) keine Versorgung notwendig sei, könnten in nahegelegene Drei-Sterne-Hotels anreisen.</p>



<p>Für die Hausgeburtshilfe und die Geburtshilfe in Hebammen-geleiteten Einrichtungen sah Maul ein »faktisches Verbot« vor: Sie sollten nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sein, ebenso wenig durch die Kranken- und Sozialversicherungen – und zwar sowohl für die Geburt als auch für potenzielle Geburtsschäden. Die Forderung des DHV nach einem Personalschlüssel von 30 Geburten pro Jahr auf eine Hebammenstelle im Sinne einer Eins-zu-eins-Betreuung hielt er für unrealistisch: »Das ist nicht gegenzufinanzieren!«</p>



<p><strong>Prof. Dr. Rainhild Schäfers</strong> von der Hochschule für Gesundheit Bochum gab Kontra: Sie bezweifelte, dass Qualität in der Geburtshilfe zwangsläufig mit der Zentralisierung einhergehe. Sie führte Zahlen aus Studien an, wonach es überflüssig sei, kleinere Kliniken zu schließen, die in einem gut entwickelten, regionalen Weiterleitungssystem vernetzt sind. Zahlen aus Australien belegten, dass Low-risk-Geburten in kleinen Kliniken nicht zu schlechteren Outcomes führten. Schäfer bemängelte, bislang würde bei den Bestrebungen, die Geburtshilfe in großen Einrichtungen zu zentralisieren, die Public-Healthperspektive nicht berücksichtigt. Sie verwies auf die hohen Interventionsraten hierzulande. Es gebe neben den populären Gründen, wie Alter der Mutter, Erkrankungen wie Adipositas und Diabetes mellitus oder dem Kaiserschnitt auf Wunsch auch einen Zusammenhang von systemimmanenten Faktoren und hohen Interventionsraten: Geburtsort, Gestaltung des Geburtsraumes, Größe der Klinik und Fallzahlen, Wochentag und Tageszeit sowie der »Physician factor«. Er besagte Alter, Art der Spezialisierung, Voll- oder Teilzeitbeschäftigung und Geschlecht von ÄrztInnen hätten alle einen Einfluss auf die Anzahl der Interventionen. Auch gebe es keinen Nachweis der Qualitätsverbesserung in Form einer umfassenden Darstellung von Mortalitäts- und Morbiditätsraten einschließlich derer durch medizinisch unbegründete Interventionen. Außerdem fehlten bislang »Patient reportet Outcomes«: Wie die betroffenen Mütter die zentralisierte Versorgung erlebten und bewerteten, würde nicht erhoben. Sie zitierte eine Mutter auf Fehmarn, wo es keine Geburtsklinik mehr gibt. Über eine Brücke zum Festland könnten Schwangere an Land in eine Geburtsklinik fahren. Aus dem Zitat sprach die Sorge, ob der Weg tatsächlich schnell genug zu bewältigen sei: Die Brücke müsse bei starkem Wind gesperrt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wissenswertes und Kontoverses im Duett</h2>



<p>Eine Fülle von Anregungen nahm man mit nach Hause bei den Diskussionen »Vorzeitiger Blasensprung in oder nach der 34. Schwangerschaftswoche: Abwarten versus Einleiten«, »Wie lange darf eine Geburt dauern? Zeitliche Begrenzung oder nicht?« »Präeklampsie-Marker – Bedeutung bei hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen«. Bei den Themen zu Kooperationen hätte man angesichts des gemeinsamen geburtshilflichen Alltags auch einen Austausch zwischen ärztlichen GeburtshelferInnen und Hebammen erwartet, statt nur bei den Kontroversen. Hier ging es um »Aufklärung der Schwangeren vor Geburts­einleitung und Geburtseinleitung nach Sectio« aus Sicht des Kieler Geburtshelfers<strong> Prof. Dr. Alexander Strauss</strong> und aus Sicht des Rechtsanwalts <strong>Axel Näther</strong> aus der Bonner Kanzlei Dr. Roland Uphoff für Medizinrecht. Spezialisiert auf Geburtsschadensfälle und dabei ausschließlich auf die Vertretung von geschädigten PatientInnen gegen MedizinerInnen, gab es hier einen vermutlich im Alltag eher seltenen Fall von Kooperation.</p>



<p>»Mütterliche Todesfälle: Wie vermeiden? Was tun?« aus Sicht des Geburtshelfers und aus Sicht des Anästhesisten stellten <strong>Prof. Dr. Werner Rath</strong> aus Aachen beziehungsweise Kiel und <strong>Dr. Michael Papsdorf</strong> aus Würzburg vor. Auch »Fetale Neuroprotektion« aus Sicht des Geburtshelfers und des Neonatologen oder die Indikation zur »Gabe von Antibiotika in Schwangerschaft und Wochenbett« aus Sicht des Geburtshelfers und des Mikrobiologen waren spannende Duette.</p>



<p>Für die beeindruckenden Kasuistiken »Akute fetale Hypoxie sub partu«, »Juckreiz in der Schwangerschaft«, »Massivblutung und Gerinnungsstörung nach der Geburt« und »Augenerkrankung: Grund für Sectio?« hatten die ReferentInnen besonders viel Anerkennung verdient, sie vor einem kritischen Fachpublikum zur Diskussion zu stellen – gerade, wenn erst im Nachhinein die bestmögliche Vorgehensweise erkannt werden konnte. Lehrreich für künftige Geistesblitze, frühzeitiges Erkennen und Handeln und zur Vermeidung von Fehlern sind diese Fallbeispiele immer.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p>Wie schon in den Jahren zuvor, war auch diese wieder eine höchst anregende Tagung mit einem außergewöhnlichen und lebendigen Format. Und wieder nimmt man als Hebamme auch einen Wermutstropfen mit nach Hause angesichts der subtilen und der offensichtlichen Signale, dass für die reibungslose, respektvolle Zusammenarbeit der Berufsgruppen immer noch Steine im Weg liegen, die wertvolle Energie binden und Ressourcen ungenutzt lassen. Hier ist noch Luft nach oben für künftige Veranstaltungen.</p>
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		<title>&#8222;Eine humane Geburt wirkt lebenslang&#8220;</title>
		<link>https://viktoria11.de/hebammensymposium5/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Mar 2019 09:47:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Zum fünften Mal gab es Mitte Januar das Winterthurer Hebammensymposium nahe Zürich. Die Einflüsse in der Schwangerschaft auf Mutter und Kind sowie die langfristigen Wirkungen daraus standen im Mittelpunkt der interessanten Tagung. „Epigenetik – Mama ist an allem schuld?“ – nicht das Motto des 5. Winterthurer Hebammensymposiums an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/hebammensymposium5/"><span class="screen-reader-text">"&#8222;Eine humane Geburt wirkt lebenslang&#8220;"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Zum fünften Mal gab es Mitte Januar das Winterthurer Hebammensymposium nahe Zürich. Die Einflüsse in der Schwangerschaft auf Mutter und Kind sowie die langfristigen Wirkungen daraus standen im Mittelpunkt der interessanten Tagung. </strong></p>



<p>„Epigenetik – Mama ist an allem schuld?“ – nicht das Motto des 5. Winterthurer Hebammensymposiums an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) war es gewesen, das mich gelockt hatte, in die Schweiz zu reisen: Es erschloss sich mir weder fachlich noch mit Humor. Ungeachtet dessen hatten sich an die 200 Hebammen am 19. Januar zur Fortbildungsveranstaltung im 25 Kilometer entfernten Nachbarort von Zürich eingefunden. Dort erwartete sie, anders als es der Titel vermuten ließ, ein interessantes eher bunt gemischtes Programm, das sich nur in einem, dafür fachlich umso hochkarätigerem Vortrag intensiv mit Epigenetik auseinandersetzte. Zum Glück wurde dabei nach der Schuld von Müttern nicht gefragt.</p>



<p>Die meisten Kolleginnen waren aus der Schweiz gekommen, einige aus dem angrenzenden Österreich und Deutschland. Bis auf Prof. Dr. Andreas Gerber-Grote, der als Direktor des Departements Gesundheit kurz zur Begrüßung auftauchte, und einen jungen Fotografen, waren die Frauen den ganzen Tag unter sich. Andrea Stiefel, MSc Midwifery, die auf 40 Berufsjahre zurückblickt und nach ihrer jahrelangen Tätigkeit an der ZHAW seit kurzen ein neues Tätigkeitsfeld in der Hebammenausbildung in Berlin gefunden hat, war gerne wieder nach Winterthur angereist, wo sie die Veranstaltung souverän moderierte. Ihre persönliche, herzliche Vorstellung aller Referentinnen sorgte für eine gute, gastliche Stimmung.</p>



<p></p>



<p><strong>Epigenetik – nur einer von vielen Faktoren</strong><br>„Die Rolle der Epigenetik für die Schwangerschaft“ erläutere die Leiterin für Klinische Psychologie und Psychotherapie <strong>Prof. Dr. Ulrike Ehlert </strong>vom Psychologischen Institut der Universität Zürich. Psychoendokrinologie und Stress seien die Forschungsschwerpunkte ihres Lehrstuhls. „Ich arbeite nun seit gut 20 Jahren zu diesem Thema – Sie müssen nicht denken, dass ich alles zum Thema ‚Stress‘ im Griff habe!“, begann sie sympathisch salopp. Die Epigenetik zeige das Zusammenspiel von Mensch und Umwelt, sei aber nur <em>ein</em> Teilaspekt. In einem der Forschungsprojekte ihres Instituts zum Thema „Gesundes Altern“ habe man beispielsweise 124 Risiko-Gen-Schalter ausgemacht. Man müsse aber bedenken, dass ein Chromosomensatz aus 20.000 bis 30.000 Genen bestehe, die unter gewissen Umständen an- und abgeschaltet werden könnten. Auch die Lesbarkeit und die Häufigkeit, mit der ein Gen abgelesen werde, variiere. Die Forschung, bestimmte Merkmale zuzuordnen, gleiche der berühmten Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen.</p>



<p>Darüber hinaus gebe es 20 verschiedene Mechanismen, die ein Gen „abschalten“, so dass es schlechter ausgelesen werden kann. Es gebe aber auch Reparaturmechanismen neben der Vermischung der genetischen Merkmale von Vater und Mutter. Ehlert erklärte zunächst konzentriert die Grundlagen der Epigenetik und spornte ihre Zuhörerinnen an, ihr bei der anspruchsvollen Materie zu folgen, denn das sei unerlässlich für das Verständnis der Zusammenhänge. Die Epigenetik beziehe sich auf Mechanismen und Konsequenzen vererbbarer Chromosomenveränderungen, die nicht auf einem Abweichen von der regulären DNA-Abfolge beruhten. Diese Mechanismen seien vielfältig und würden aktuell weiter erforscht. Dazu gehörten Veränderungen der Methylierung, die Anlagerung oder das Fehlen von Methylgruppen an Basen der DNA oder Histonmodifkationen, chemische Veränderungen an Histon-Proteinen, die Einfluss auf die DNA-Transkription hätten. Nicht nur beim Ungeborenen oder bei der Schwangeren könne man epigenetische Veränderungen nachweisen, sondern auch in der Plazenta. Lebensstilfaktoren der Eltern wie Rauchen, Alkoholkonsum, Essgewohnheiten oder sportliche Aktivität könnten diese Veränderungen auslösen. Manche Faktoren hätten günstige epigenetische Effekte für die Schwangerschaft. Sie könnten aber eben auch genau gegenteilige Effekte bewirken. Beispielsweise gebe es Hinweise darauf, dass Stress und traumatische Lebenserfahrungen epigenetische Auswirkungen haben könnten. Sehr bekannt sei die Forschung über die Auswirkungen des niederländischen Hungerwinters 1944/45 anhand von Untersuchungen an 60 Menschen, die damals geboren wurden. Auf die spätere Gesundheit von Ungeborenen, deren Mütter im dritten Trimenon betroffen waren, habe der Hunger sich nicht ausgewirkt, außer, dass die Kinder mit einem zu geringen Geburtsgewicht geboren worden waren. Jedoch in den ersten zehn Schwangerschaftswochen habe das Hungern auf die Gene der Ungeborenen gewirkt: Sie seien dann zwar mit normalem Geburtsgewicht geboren worden, hätten aber lebenslang übermäßig insulinähnliche Wachstumsfaktoren produziert, weil damals das dafür verantwortliche Gen abgeschaltet worden sei. Dadurch hätten sie langfristig eine erhöhte Krankheitsanfälligkeit entwickelt.<br>„Die Gene erklären nicht alles“, relativierte Ehlers und schloss: „Es gibt so viele weitere Einflussfaktoren. Die Epigenetik ist nur <em>ein</em> Marker. </p>



<p><strong>Lebenslange Liebe zum Beruf</strong></p>



<p>Schon zur Begrüßung am Morgen hatte die Leiterin des Instituts für Hebammen, <strong>Beatrice Friedli </strong>, der Gastprofessorin für Hebammenwesen aus London<strong> Prof. Lesley Page </strong> zu ihrem 75. Geburtstag nochmal vor der versammelten Hebammenschaft gratuliert. Lesley Page hatte ihn am Vorabend gemeinsam mit ihren Gastgeberinnen gefeiert. „Es ist so schön zu sehen, mit welchem Feuer sie sich noch immer für die Geburtshilfe einsetzt!“, begeisterte sich Friedli. Zweifellos war Lesley Pages Vortrag über „Die Auswirkungen der Humanisierung und der physiologischen Geburt auf die Gesundheit – Konsequenzen für die Praxis“ der Höhepunkt des Tages. Durch ihre sprühende Liebe zum Beruf, die sie wunderbar mit Worten auszudrücken vermochte, rührte die warmherzige, ältere Dame bei den meisten Anwesenden an die eigenen Ideale und trieb ihnen Tränen in die Augen. „I love being a midwife“, begann die international renommierte Hebamme und Wissenschaftlerin, die die erste Professorin für Hebammenwesen in Großbritannien gewesen war. Von 2012 bis 2017 war sie Präsidentin des Royal College of Midwives gewesen und 2014 war sie mit der Ernennung als Commander of the British Empire (CBE) geehrt worden. Wer die Serie „Call the Midwife“ kenne, fragte sie in die Runde und zeigte ein Bild von sich als blutjunge Hebamme im kommunalen Gesundheitsdienst: „Genauso habe auch ich in den 1960er Jahren in Schottland gearbeitet.“</p>



<p>Die grundlegende Bedeutung der Humanisierung bestehe darin, eine nachhaltigere Welt und Gesellschaft zu entwickeln. Für die Geburt heiße dies, den eingeengten Blick auf die Geburt als ein von Medizin geprägtes Ereignis zu öffnen hin zu einer breiteren Sichtweise. Humanisierte Geburt erkenne die Bedeutung der Geburt für die Einzelnen an, für Familien und für die Gesellschaft. Sie beinhalte eine Betreuung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden des Babys, der werdenden Mutter, des Vaters oder anderer Elternteile und den Schutz der gesamten Familie verbessere. Dies betreffe sowohl die kurz- als auch die langfristige Gesundheit. Für eine Strategie und Praxis der humanisierten Mutterschaftspflege müsse man mehrere wissenschaftliche Disziplinen einbeziehen, darunter die Physiologie der Geburt, die Bindungsforschung, die Epigenetik und Epidemiologie sowie das Verständnis der Einflussfaktoren von Gesundheit und Wohlbefinden. Um den erforderlichen Paradigmenwechsel besser zu verstehen und die Humanisierung des Gesundheitswesens voranzubringen sollten wir unsere Art zu Denken etwas ändern: weg von „Schwarz-Weiß-Denken“ hin zu einem „Sowohl-als-auch-Denken“. Lesley Page plädierte außerdem für eine menschliche Beziehung in der persönlichen Betreuung: In Großbritannien sei die Schwangerenbetreuung sehr häufig fragmentiert. Die Schwangere sollte „ihre“ Hebamme vertrauensvoll kennenlernen können durch ein Konzept der „continuity of care“ in einem möglichst kleinen Team.</p>



<p><strong>Spannende, praxisnahe Kurzvorträge</strong></p>



<p>In einem Veranstaltungsblock nach dem Mittagessen gab es zahlreiche praxisnahe Kurzvorträge in vier parallelen Blöcken, bei denen die Auswahl schwerfiel: „Zeit für Neues – der Lehrplan Hebamme BSc wird überarbeitet“, schilderten <strong>Gabriele Hasenberg</strong>, MSc, und <strong>Mona Schwager </strong>, MSc, von der ZHAW. „Das Hebammennetzwerk Familystart Zürich bringt Vorteile für Mütter, Spitäler und Hebammen“, warb <strong>Dr. Susanne Grylka</strong>, Hebamme und Epidemiologin von der ZHAW. Zur „Förderung der physiologischen Latenzphase“ regten <strong>Eliane Wolf </strong> und <strong>Prisca Walter</strong> an, beide Bachelor-Studentinnen aus Hamburg.</p>



<p>Mit der Studie „BRIDGE“ stellten Gabriele Hasenberg, und <strong>Paola Origlia Ikhilor</strong>, MSc aus Bern, die barrierefreie Kommunikation in der geburtshilflichen Versorgung von Migrantinnen vor, die sich nicht in der Landessprache verständigen können. „Individuelle Tragdauer – die Reife ist nicht errechenbar“ erläuterte die Münchner Hebamme <strong>Dorothea Zeeb</strong>, MSc, ihre Masterarbeit an der Hochschule Salzburg. Auch eine Posterpräsentation erwartete die Teilnehmerinnen.</p>



<p><strong>Gedanken einer Studentin</strong></p>



<p>Zum Abschluss der Tagung hatte traditionell auch in diesem Jahr wieder eine Hebammenstudentin der ZHAW das Schlusswort: „Gedanken einer Studentin“ nannte <strong>Michèle Oberholzer</strong> die sehr persönliche und für sie schmerzhafte Schilderung ihres Werdegangs bis zur Hebamme BSc. Sie habe sich oft gefragt, welche Auswirkung die schwierige Zeit auf sie gehabt habe, als ihre Mutter mit ihr schwanger gewesen sei – manches von dem, was heute in den Vorträgen zu Sprache gekommen sei, vielleicht auch epigenetische Einflüsse, könne bei der Erklärung helfen. Sie habe keine leichte Kindheit und Jugend erlebt bis sie nun am Ende ihres Studiums zur Hebamme angekommen sei. Gelernt habe sie dennoch, vielleicht gerade durch die vergangenen Schwierigkeiten: Empathie. Und dies sei ihr nun in ihrem Beruf als Hebamme die wertvollste Gabe. Die warmherzige Anteilnahme aller im Raum war ihr sicher, Andrea Stiefel bedankte sich bei ihr direkt: „Es ist ein Privileg, wenn jemand seine persönlichen Erfahrungen mit einem teilt.“</p>



<p><p>Das 6. Winterthurer Hebammensymposium wird in zwei Jahren an einem anderen Ort stattfinden: Im „Haus Adeline Favre“, einem neuen Hochschulgebäude, benannt nach der bekannten Schweizer Hebamme (1908–1983) aus dem <em>Val d&#8217;Anniviers</em>, die durch ihre Lebenserinnerungen unvergesslich geworden ist.</p>
<hr></p>



<p><p><strong>5. Winterthurer Hebammensymposium</strong><br>Ein Abstract und drei Referate zu den vier Hauptvorträgen von <strong>Prof. Dr. Annick Bogaerts, Prof. Dr. Ulrike Ehlert, Martina König-Bachmann und Prof. Lesley Page </strong>können auf der Internetseite der ZHAW zur Veranstaltung <a href="http://www.zhaw.ch">www.zhaw.ch</a> heruntergeladen werden.</p>
<hr></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Das Feuer weitertragen</title>
		<link>https://viktoria11.de/das-feuer-weitertragen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Sep 2018 14:52:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Geburtshilfe]]></category>
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					<description><![CDATA[Zwei Veranstaltungen im Juni 2018 in Norddeutschland, die frischen Wind in der Geburtshilfe signalisierten. Ein Kommentar von Katja Baumgarten Zwei Veranstaltungen im Juni haben in mir nachgeklungen: Sie setzten ermutigende Zeichen gegen manch bedrückende Entwicklung in der Geburtshilfe. Zunächst beeindruckte das Symposium „Geburtshilfe – eine komplexe Kunst“ in Hamburg am 5. Juni. Hebamme, IBCLC und<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/das-feuer-weitertragen/"><span class="screen-reader-text">"Das Feuer weitertragen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><br><strong>Zwei Veranstaltungen im
Juni 2018 in Norddeutschland, die frischen Wind in der Geburtshilfe signalisierten.
</strong></p>



<p><strong>Ein Kommentar von Katja Baumgarten</strong></p>



<p>Zwei Veranstaltungen im Juni haben in mir nachgeklungen: Sie setzten ermutigende Zeichen gegen manch bedrückende Entwicklung in der Geburtshilfe. Zunächst beeindruckte das Symposium „Geburtshilfe – eine komplexe Kunst“ in Hamburg am 5. Juni.</p>



<p><strong>Hebamme, IBCLC und
Chefärztin</strong></p>



<p>Zur spannenden und gut besuchten Abendveranstaltung im Saalhaus der Patriotischen Gesellschaft hatte <strong>Dr. Maike Manz</strong> im Namen ihrer Klinik eingeladen. Zur Begrüßung stellte sie sich als Hebamme, IBCLC und Chefärztin der Geburtshilfe und Pränatalmedizin an der Helios Mariahilf Klinik Hamburg vor. Das war überraschend: Zwar gibt es etliche Hebammen, die später Ärztinnen wurden. Auf ihre beruflichen Wurzeln als Expertinnen für die physiologische Geburt verweisen aber die wenigsten. Nicht so Maike Manz: Sie habe in Tübingen ihre Hebammenausbildung absolviert, schilderte sie, im selben Kurs wie die DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer<em>. </em></p>



<p>Manz, die den Chefärztinnenposten in Hamburg im Jahr zuvor übernommen hatte, wolle die normale Geburt stärken. Ökonomisch werde das nicht belohnt: Eine komplikationslose Geburt werde im DRG-System der Klinik mit 1.896 Euro vergütet, eine komplikationslose Sectio bringe 1.000 Euro mehr ein – 2.897 Euro. Bei einer Sectio seien zwei ÄrztInnen etwa 20 Minuten beschäftigt – eine vaginale Geburt könne gut 20 Stunden dauern. Trotz der wirtschaftlichen Schieflage habe sie sich auf die Fahnen geschrieben, die Sectioquote in ihrer Abteilung zu senken. 2017, zu Beginn ihrer Tätigkeit an der Mariahilf Klinik, habe die Rate bei 30,13 % gelegen. Inzwischen sei die Frauenklinik in separate Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe getrennt worden. Aktuell liege die Sectioquote bei 23,9 %.</p>



<p><strong>ExpertInnenwissen
vernetzen</strong></p>



<p><strong>Dr. Michel Odent</strong>,
Jahrgang 1930, prägt und befeuert seit Jahrzehnten die Debatte um die
physiologische Geburt. Seit 1990 lebt er in London und ist unermüdlich
unterwegs, um seine Ideen in allen Teilen der Welt vorzutragen. Als Chefarzt in
Pithiviers, einer Kleinstadt südlich von Paris, hatte er seine innovative
Geburtshilfe entwickelt und bekannt gemacht. Als ich ihn vor 15 Jahren einmal
fragte, ob es ihn nicht entmutige, dass trotz seiner jahrzehntelangen
Anstrengungen die Geburtshilfe immer weiter zu noch mehr Interventionen strebe,
antwortete er geduldig, die Zeiten würden sich auch wieder in die andere
Richtung wandeln. Damals fehlte mir das Verständnis für seine Zuversicht. </p>



<p>In Hamburg erlebte ich mit Hochachtung, wie er im fortgeschrittenen
Alter von 88 Jahren noch immer für die „gute Sache“ unterwegs ist und die
aktive Geburtshilfe durch sein Vorbild stärkt. Sein Vortrag lautete: „In the
Age of Overspecialization“, zu Deutsch: „Im Zeitalter der Überspezialisierung“.
Odent betonte den Charakter der Geburtshilfe als „Kunst“. Die einzelnen Bausteine
des Wissens hochspezialisierter ExpertInnen müssten zusammengeführt und
vernetzt werden, um so die Physiologie der Geburt noch besser zu verstehen. Die
Art der Lichtquelle habe zum Beispiel Auswirkungen auf die Geburt: Kerzen seien
von Glühbirnen abgelöst worden und diese heutzutage von LED-Leuchten. Letztere
störten die Ausschüttung des wichtigen Hormons Melatonin, das eine Synergie mit
dem Geburtshormon Oxytocin eingehe. Melatonin habe eine schützende Wirkung im
Blut des Neugeborenen. Bei einer primären Sectio würde dagegen kein Melatonin
ausgeschüttet und an das Kind weitergegeben.</p>



<p>Eine wichtige Voraussetzung für die ungestörte Geburtsarbeit sei, die Aktivität des Neocortex herabzusetzen. Hebammen wüssten, dass Frauen sich ohne dessen Kontrolle zuweilen bizarr verhielten wie ein wildes Tier – ein perfekter Zustand, um ihr Kind zur Welt zu bringen.</p>



<p><strong>Die erste Sectio vermeiden</strong></p>



<p>Der zweite Referent, der israelische Geburtshelfer <strong>Prof. Dr.</strong> <strong>Michael Stark</strong>, ist seit den 1990er Jahren durch seine gewebeschonende,
blutungsarme und zeitsparende Misgav-Ladach-Kaiserschnitt-Technik weltweit bekannt
geworden. Sie wurde nach dem Krankenhaus in Jerusalem benannt, dessen
gynäkologisch-geburtshilfliche Abteilung Stark von 1983 bis 2000 geleitet hatte, und
wird heute in über 100 Ländern angewandt. Weniger bekannt ist, dass Stark mit
seinem Team für einen Wechsel von einer technisierten, interventionsreichen hin
zu einer humanen, familienorientierten Geburtshilfe stand. </p>



<p>„Der evidenzbasierte Kaiserschnitt und der mögliche Einfluss
auf die menschliche Evolution aufgrund seiner zu häufigen Anwendung“, hieß sein
Vortrag. Stark erläuterte die Vorteile seiner Operationstechnik mit Fotos und
Studienergebnissen. Am wichtigsten sei es allerdings, die erste Sectio
möglichst zu vermeiden, betonte er. Einen fixen Termin zur primären Sectio
lehne er ab: „Kommen Sie mit Wehen“, empfehle er stattdessen Frauen vor einer
notwendigen primären Sectio. </p>



<p>Er schneide so wenig wie möglich, sondern dehne das Gewebe
im Bauchraum auf. Und so weit wie möglich verzichte er auf Nähte. „Der Uterus
repariert sich selbst“, erklärte Stark. Nähte seien höchstens notwendig, um
Blutungen zu stoppen. Das Peritoneum lasse er offen, es bilde sich innerhalb
von 24 bis 48 Stunden neu. Damit vermeide er Schmerzen für die Frauen. Anhand
eines Videos vom Vortag, als er als Gast mit Maike Manz drei Sectiones
durchgeführt hatte, kommentierte er abschließend seine Vorgehensweise. </p>



<p>„Tradition ist die Weitergabe des Feuers und nicht die Anbetung der Asche“, hatte es in der Einladung von Maike Manz geheißen – ein perfektes Motto für eine fortwährende Erneuerung in der Geburtshilfe. </p>



<p><strong>Macht,
wirksam zu sein</strong></p>



<p>Auch die Antrittsvorlesung von Deutschlands
erster Universitätsprofessorin mit einem Lehrstuhl für Hebammenwissenschaft <strong>Prof. Dr. Christiane Schwarz</strong> an der Universität zu Lübeck am
22. Juni passte unter dieses Motto. Ihr Vortrag „Hebamme, die Wissen schafft –
Geburtshilfe mit Herz und Verstand“ umriss anhand zahlreicher Kostproben ihrer
bisherigen Forschungsprojekte ihre Vorstellungen, wie Forschung und Lehre aus
Hebammenperspektive unter ihrer Leitung aussehen könnte. Offene Fragen lauteten
zum Beispiel: „Wie lange dauert eine individuelle Schwangerschaft? Woran
sterben Kinder intrauterin? Welches Kind ist in Gefahr? Warum, wann und wie
beginnt eine Geburt?“ </p>



<p>Wissen müsse gesammelt,
erforscht und weitergegeben werden. Noch 2009 habe der Präsident der
Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. Theodor Windhorst sich zum Gesundheitscampus
NRW Bochum geäußert: „Stecken Sie das viele Geld lieber in die Ausbildung der
Ärzte und nicht in ein akademisiertes Proletariat.“ Die Akademisierung der
Hebammen sei heute unaufhaltsam, war sich Christiane Schwarz sicher. Nicht um
der Hebammen selbst willen sei sie notwendig, sondern für Frauen und Kinder und
für ein gesundes Geburtserlebnis im Sinne der Forderung der WHO.</p>



<p>Es war ein bewegender
Moment, als sich direkt nach ihrem Vortrag alle 120 ZuhörerInnen erhoben und
mit nicht enden wollendem Beifall die frischgebackene Professorin ehrten. In
dieser Ehrung lag zum einen der Respekt für ihren weiten Weg über viele
Stationen, auf dem sie keine Anstrengung gescheut hatte, ohne dabei ihre
sprühende Herzlichkeit und ihr glühendes Engagement für die Geburtshilfe und
die betreuten Familien zu verlieren. Es lag auch die Würdigung und Hoffnung für
die Vertreterin einer Hebammengeneration darin, die für den Aufbruch steht und
die den Durchbruch geschafft hat, die Wissenschaft aus der Perspektive der
Hebammen nun mit eigenen Inhalten zu bereichern und die Hebammengeburtshilfe an
der Universität in die Praxis umzusetzen.</p>



<p>„Jetzt habe ich Macht“, sagte Christiane Schwarz später im persönlichen Gespräch beim anschließenden Umtrunk. Nicht Selbstzufriedenheit klang dabei aus ihren Worten, sondern die Erleichterung über ein Ende der Ohnmacht, mit der sich Hebammen zu lange zu arrangieren hatten. Und die Gewissheit, nun substanziellen Einfluss zu nehmen und die Hebammenkunst auf akademischem Niveau zu beleben – und dem Ausbluten des Hebammenstandes in seinen originären Aufgaben zugkräftige Argumente entgegenzusetzen, die auch gehört werden </p>



<p><strong>Ausblick</strong></p>



<p>Ein Lichtblick, diese beiden Veranstaltungen: Zwei Beispiele von starken Frauen, die heute in wirksame Positionen vorgedrungen sind und die – jede auf ihre Weise – die gesunde, interventionsarme Geburt wieder zum Normalfall werden lassen wollen. Die Tradition der humanen Geburtshilfe, aus der sie ihr Feuer erhalten haben, haben beide aufscheinen lassen. Dass sie die Flamme erfolgreich weitertragen werden, ist ihnen zuzutrauen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die humanitäre Aufgabe schultern</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-humanitaere-aufgabe-schultern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 12 Aug 2018 14:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Die »Perinatale Versorgung von Frauen und ihren Kindern nach Flucht und Migration« stand in Bern auf der vierten Fachtagung Geburtshilfe zur Diskussion. Auch wenn die Schweiz ein traditionelles Einwanderungsland ist und junge Zugewanderte als Ressource gesehen werden können, liegt die Gesundheitsversorgung von geflüchteten Frauen und Migrantinnen im Argen. Die hochkarätige Tagung bot Fachwissen und Ermutigung.<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-humanitaere-aufgabe-schultern/"><span class="screen-reader-text">"Die humanitäre Aufgabe schultern"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Die »Perinatale Versorgung von Frauen und ihren Kindern nach Flucht und Migration« stand in Bern auf der vierten Fachtagung Geburtshilfe zur Diskussion. Auch wenn die Schweiz ein traditionelles Einwanderungsland ist und junge Zugewanderte als Ressource gesehen werden können, liegt die Gesundheitsversorgung von geflüchteten Frauen und Migrantinnen im Argen. Die hochkarätige Tagung bot Fachwissen und Ermutigung.</strong></p>



<p>Während in Deutschl­and der Streit in der Regierung um die Flüchtlingspolitik auf seine Eskalation zusteuerte, fand in der Schweiz am 15. Juni die vierte Fachtagung Geburtshilfe unter dem Motto »Perinatale Versorgung von Frauen und ihren Kindern nach Flucht und Migration« statt. Das Team der Berner Fachhochschule (BFH) Gesundheit um die Hebamme und Pflegewissenschaftlerin <strong>Prof. Dr. Eva Cignacco</strong> hatte mit seinen Kooperationspartnern – der Frauenklinik des Universitätsspitals Basel und der Lindenhofgruppe, einem Zusammenschluss aus drei privaten Kliniken im Kanton Bern – ins Kongresszentrum auf dem Messegelände der Bernexpo eingeladen.</p>



<p>Unter den etwa 180 TeilnehmerInnen waren neben Hebammen auch Pflegefachkräfte, ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen und Fachleute aus dem öffentlichen Gesundheitsbereich und aus den Gesundheitsbehörden. Was ihnen an diesem sonnigen Tag im Vortragssaal geboten wurde, war nicht nur hochkarätiger fachlicher Input. Die neun intensiven Vorträge mit ihren Schlaglichtern auf die Gesundheitsversorgung der Neuankömmlinge zeigten einmal mehr auf bestürzende Weise die Schere auf, wie im medialen Reflex der plakativen politischen Auseinandersetzung die Fakten systematisch verdrängt werden – vor allem die Nöte und Grundbedürfnisse der traumatisierten, von Flucht und Migration betroffenen Menschen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Respekt und Anstand</h2>



<p>Mit dem ersten Vortrag »Aktuelle migrationspolitische Herausforderungen in der Schweiz« startete <strong>Mario Gattiker</strong>, der Leiter des Staatssekretariats für Migration in Bern. Seit langem sei die Schweiz ein Einwanderungsland und trage eine humanitäre Verantwortung. Der Saldo aus Zu- und Abwanderung betrage jährlich 60.000 bis 90.000 zusätzlicher EinwohnerInnen. 10 % kämen im Rahmen innereuropäischer Mobilität, 11 % aufgrund von Aus- und Weiterbildung. Familiennachzug sei mit 30 % einer der Hauptgründe für die Zuwanderung. 5 % der Zugewanderten beantragten Asyl – im vergangenen Jahr seien es 18.000 Asylgesuche gewesen. Die geflüchteten Menschen kämen vor allem aus Syrien, Somalia, Afghanistan und Eritrea. In der Türkei seien drei Millionen Flüchtlinge gestrandet, in Libyen warte eine weitere Million und wolle nach Europa – man könne nicht vorhersagen, wie sich die Situation künftig entwickeln werde.</p>



<p>Von allen Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren, die ständig in der Schweiz wohnten, hätte ein Viertel einen ausländischen Pass oder sei im Ausland geboren. Unter den Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen und Kindern mit vorläufiger Aufnahme habe die Zahl der Kinder im Alter bis zu fünf Jahren in den vergangenen fünf Jahren »markant zugenommen«. Die Hälfte aller Kinder bis zu sechs Jahren habe einen Migrationshintergrund.</p>



<p>Es dürfe in der Schweiz keine Parallelstrukturen geben: Arbeits-, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen müssten für alle gleichermaßen zugänglich sein – ein Kernpunkt von Chancengleichheit und Partizipation. Der Staatssekretär betonte, er sei sehr froh über die junge ausländische Bevölkerung von Zugewanderten. Bislang habe die Integration von MigrantInnen recht gut funktioniert, ohne Ghettos und oder größere soziale Spannungen. Im Asylbereich gebe es allerdings Probleme bei der Integration. 85 % der Angekommenen seien von Sozialhilfe abhängig, selbst wenn sie arbeiteten. »Sie kommen, um ihr Leben zu retten«, schilderte Gattiger, »oft schwer traumatisiert und oft mit niedrigem Bildungsstand.« Nur die Hälfte habe einen Schulabschluss. Angebote der Gesundheitsversorgung würden oft nicht wahrgenommen. Sozial benachteiligte Frauen verzichteten oft aus Unkenntnis des Schweizer Gesundheitswesens auf medizinische oder zahnärztliche Versorgung. Es gebe also keine Chancengleichheit gegenüber der einheimischen Bevölkerung. Die Mütter- und die Säuglingssterblichkeit seien höher, Neugeborene litten häufiger an Atemstörungen und seien öfter auf der Intensivstation.</p>



<p>»Wir tragen Verantwortung für diese junge Migrationsbevölkerung, die uns bereichert«, betonte der Staatssekretär, sie müsse auf Augenhöhe gebracht werden. Wichtig seien Sprachkurse, auch zu Schwangerschaft und Geburt. Transkulturelle Kompetenz der Helfenden sei unerlässlich. Sie müssten Vorurteilen und Ermüdungserscheinungen standhalten. Man brauche ein offenes System für Nothilfeversorgung – als ein verfassungsmäßiges Recht. Illegal Eingereiste trauten sich oft nicht, notwendige Gesundheitsversorgung in Anspruch zu nehmen. Für den Staat sei dies nicht lösbar.</p>



<p>»Das erste Lebensjahr ist die Basis der Gesundheit und der erfolgreichen Entwicklung!«, betonte Gattiger. Es sei für die Gesellschaft deutlich günstiger, hier vorzubeugen. »Wir haben in der Schweiz keine Bodenschätze. Wenn wir eine Ressource in diesem Einwanderungsland haben, dann sind es diese jungen Migranten!«, gab der Staatssekretär zu bedenken.</p>



<p>Er forderte Respekt und Anstand auch für diejenigen, die keinen legalen Status hätten, »auch wenn wir der Meinung sind, dass sie das Land wieder verlassen müssen«. Beispielweise seien bei schwangeren Frauen Zwangsrückführungen bis zur 36. Schwangerschaftswoche möglich – eine Entscheidung, die »eine Kommission aus der Ärzteschaft so normiert« habe. »Wir brauchen kritisches Engagement als Korrektiv, dass die Politik zu noch besseren Lösungen kommt«, appellierte Staatssekretär Gattiger zum Abschluss: »Bleiben Sie kritisch!«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Geflüchtete Frauen leiden unter Gewalt</h2>



<p>Die Ergebnisse der REFUGEE-Studie zu »Sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung von Frauen und ihren Säuglingen in Asylunterkünften in der Schweiz«, stellte <strong>Prof. Dr. Eva Cignacco</strong> vor. Sie leitet den Bereich »Angewandte Forschung und Entwicklung Geburtshilfe« an der BFH Gesundheit. Bei diesem Forschungsprojekt der BFH in Kooperation mit der Hochschule Osnabrück und dem Berner Verein Mamamundo waren acht Schweizer Asylunterkünfte aus drei Sprachregionen in den Kantonen Bern, Waadt und Tessin untersucht worden: zur perinatalen Versorgung, zu Abläufen und Koordination der Versorgung, zur Kommunikation und zum Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt – quantitativ mittels Erhebungsbogen und qualitativ, indem das Betreuungspersonal befragt worden war.</p>



<p>Eva Cignacco bekannte, dass man der Lebenswelt von Geflüchteten als WissenschaftlerIn und Fachperson durch Daten aus der Forschung keineswegs gerecht werden könne. Die Mehrheit der Frauen sei von Gewalt betroffen. »Wir wollen davon nichts wissen, weil Gewalt verstörend ist«, stellte sie fest. »Der gute investigative Journalismus« versuche, davon ein Bild zu vermitteln – oft aussagekräftiger und treffender, als es die Forschung vermöge. Frauen auf der Flucht seien eine außerordentlich verwundbare Bevölkerungsgruppe, sie machten 48 % der Flüchtenden aus. Oft seien es junge Frauen im reproduktiven Alter – Schwangere, Gebärende, Wöchnerinnen – und sie reisten meist allein. Die perinatale Versorgung auf dem Fluchtweg sei ungenügend und sie hätten einen erschwerten Zugang zu Verhütung, Schwangerenvorsorge, Geburtshilfe und Wochenbettpflege. Auch der Ernährungsstatus von Müttern und ihren Kindern sei problematisch.</p>



<p>Diese Frauen hätten ein sehr hohes Risiko für geschlechtsspezifische Gewalterfahrungen, für ungewollte und stigmatisierende Schwangerschaften: Frauen mit einer Schwangerschaft nach Vergewaltigung würden häufig aus ihrer Familie ausgeschlossen, was zusätzlichen Stress und Trauma bedeute. Durch traumatisierende Erfahrungen sei die psychische Belastung hoch, ebenfalls das Risiko für stressbedingte Depressionen vor und nach der Geburt.</p>



<p>Unterwegs erhielten sie Lebensmittel und Hilfsgüter von Mitarbeitern der Hilfsorganisationen häufig nur gegen sexuelle Gefälligkeiten. Die sexuelle Ausbeutung gehe in der Schweiz oft weiter, der Frauenhandel sei stark angestiegen: In mehr als einem Drittel der Fälle im Jahr 2017 seien asylsuchende Frauen betroffen gewesen, gegenüber zehn Prozent im Jahr 2016. Die Verletzung der sexuellen Integrität mache auch in den Flüchtlingsheimen in der Schweiz nicht halt: Im Jahr 2017 seien dort 33 Fälle von sexuellem Missbrauch registriert worden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Schlechte Versorgung für asylsuchende Mütter</h2>



<p>Europäische Studien zeigten, dass bei asylsuchenden Müttern schwere Erkrankungen 4,5 Mal häufiger vorkämen als bei einheimischen Müttern, sie seien auch 3,6 Mal häufiger betroffen als Migrantinnen mit einer Aufenthaltsgenehmigung, so Eva Cignacco weiter. Grund dafür sei die suboptimale Schwangerenvorsorge in mehreren europäischen Ländern, signifikant spätere Zuweisungen zur Schwangerschaftsbetreuung und weniger Kontrolluntersuchungen. Außerdem stünden Sprachbarrieren im Weg. Migrantinnen hätten geringere Gesundheitskompetenz und Schwierigkeiten, sich durch das komplexe System zu navigieren und zu Informationen zu kommen, beispielsweise über die hebammengeleitete perinatale Versorgung. Demgegenüber hätten die Fachpersonen zu wenig transkulturelle Kompetenz.</p>



<p>Die Ergebnisse der REFUGEE-Studie gaben zu denken: Demnach gebe es große Versorgungsunterschiede in den Kantonen. Bei der geburtshilflichen Standardversorgung liege der Fokus auf medizinischen Aspekten, weniger auf Aufklärung und Prävention. Psychische Belastungen würden nicht erkannt. Gewalterfahrungen würden nicht systematisch erfasst. Hebammen, Mütter- und VäterberaterInnen seien zu wenig in die Gesundheitsversorgung eingebunden. Teilweise habe man massive Kommunikationsprobleme festgestellt, weil finanzierte Dolmetscherdienste fehlten.</p>



<p>Der Zugang zur Familienplanung sei ungenügend: Nur Kondome seien kostenlos, nicht jedoch Pille, Kupferspirale, Dreimonatsspirale oder die Pille danach. Die Rate der Schwangerschaftsabbrüche – für die wiederum die Kosten übernommen würden – sei in der Schweiz bei asylsuchenden Frauen 2,5 Mal höher als in der übrigen Bevölkerung. »Die Versorgung dieser vulnerablen Gruppe ist mangelhaft«, zitierte Cignacco aus der Studie.</p>



<p>Die Studie empfehle innovative Modelle der integrierten Gesundheitsversorgung: Sie sollten nichtärztliches Gesundheitspersonal systematisch einbinden, die präventiven Aufgaben stärken und die migrationsspezifische Expertise von Hebammen, Pflegefachpersonen und ÄrztInnen durch Anpassung der Curricula sicherstellen.</p>



<p>Die BRIDGE-Studie zu »Barrierefreier Kommunikation in der geburtshilflichen Versorgung allophoner Migrantinnen«, ein weiteres Forschungsprojekt der BFH mit weiteren Kooperationspartnern wie der ZHAW, stellte die Hebamme und Dozentin <strong>Paola Origlia Ikhilor</strong> vor, ebenfalls von der BFH. Hintergrund der explorativen Studie: Sprachbarrieren und mangelnde Verständigung beeinträchtigten die reproduktive Gesundheit. Ein Zehntel der seit mehr einem Jahr in der Schweiz ansässigen Migrantinnen mit ausländerrechtlichem Status spreche keine der Landessprachen. Interkulturelles Dolmetschen wirke sich positiv auf die Gesundheit aus.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Begleitung auf emotional schwierigem Terrain</h2>



<p>Als Multitalent nicht nur in fachlicher Hinsicht betrat <strong>Prof. Dr. med. Dr. phil. Peter Kaiser</strong> die Bühne: Der Ärztliche Leiter des Ambulatoriums für Folter- und Kriegsopfer beim Schweizerischen Roten Kreuz in Bern, Professor für Religionswissenschaft an der Universität Bremen, Psychiater und Tropenmediziner hatte nicht nur vielfältigen Zugang zum Thema seines Vortrags »Kultursensibler Umgang mit traumatisierten Frauen«. Kaiser schlug das Publikum mit seiner dynamischen, unterhaltsamen wie feinsinnigen Präsentation in den Bann. Gekonnt balancierte er auf dem Grat, wo virtuos eingesetzter Humor dem ernsten Sujet die Tiefe verlieh und beim Publikum die Bereitschaft weckte, sich emotional auf schwieriges Terrain zu begeben: um sich einzufühlen, auf welche Weise mit Menschen, die unaussprechliches Leid erfahren haben, Begegnungen möglich, hilfreich und vielleicht sogar heilsam sein können.</p>



<p>Die Körperpsychotherapeutin <strong>Maria Zemp</strong> aus Euskirchen, Fachreferentin für Traumaarbeit und Frauengesundheit von medica mondiale, knüpfte in ihrem Vortrag »Traumasensitiver Ansatz für Gesundheitsfachpersonen« direkt an Kaisers Vortrag an.</p>



<p>Die Australierin <strong>Kate Gilmore</strong>, früher Sozialarbeiterin, heute stellvertretende Hochkommissarin der Vereinten Nationen in Genf, dankte in einem sehr emotionalen, wertschätzenden Vortrag den Menschen, die sich für die Versorgung geflüchteter Frauen engagieren. Sie sprach über das »Recht auf Gesundheit – und die Schlüsselrolle, die Angehörige der Gesundheitsberufe bei Wahrung der Menschenrechte spielen können«.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Eine Ermutigung</h2>



<p>Nach einer Podiumsdiskussion und der Verabschiedung durch <strong>Dorothée Eichenberger</strong>, der Leiterin Abteilung Geburtshilfe an der BFH Gesundheit, wurden die TagungsteilnehmerInnen nachdenklich in den sonnigen Abend der malerischen Stadt Bern entlassen. Was dieser intensive Tag an emotionalen Eindrücken und fachlichen Informationen hinterlassen hat, wird starke Nachwirkungen haben. Wieder eine außergewöhnlich gelungene Fachtagung der BFH, die erstklassige ExpertInnen versammelt hat, um eine oft verdrängte humanitäre Aufgabe zu schultern. Sie haben den TeilnehmerInnen konzentriertes, praxisnahes Fachwissen an die Hand gegeben. Der gemeinsame Tag – auch mit den Gesprächen und Kontakten am Rande – war eine Ermutigung, Probleme weiterhin schonungslos in den Blick zu nehmen, gegen Ermüdungserscheinungen gemeinsame Kräfte zu bündeln und sich vernetzt zu stärken.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wie weit geht der Dialog?</title>
		<link>https://viktoria11.de/wie-weit-geht-der-dialog/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 May 2018 14:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Anfang März fanden zwei geburtshilfliche Veranstaltungen statt, die interessante Gegensätze und Gemeinsamkeiten zeigten: Auf die kleine Tagung »Geburtshilfe mal anders« in Hannover folgte der große Kongress »Geburtshilfe im Dialog« in Mannheim. Der Weg zur Kooperation auf Augenhöhe ist weit, doch Hebammen und ÄrztInnen haben einige Schritte gemacht. In Hannover und Mannheim fanden Anfang März zwei<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/wie-weit-geht-der-dialog/"><span class="screen-reader-text">"Wie weit geht der Dialog?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Anfang März fanden zwei geburtshilfliche Veranstaltungen statt, die interessante Gegensätze und Gemeinsamkeiten zeigten: Auf die kleine Tagung »Geburtshilfe mal anders« in Hannover folgte der große Kongress »Geburtshilfe im Dialog« in Mannheim. Der Weg zur Kooperation auf Augenhöhe ist weit, doch Hebammen und ÄrztInnen haben einige Schritte gemacht.</strong></p>



<p>In Hannover und Mannheim fanden Anfang März zwei beachtenswerte geburtshilfliche Veranstaltungen statt, die – beide ausgebucht – unterschiedlicher nicht hätten sein können. Gemeinsam war ihnen, dass sie die Betonung auf fachlichen Austausch und Zusammenarbeit legten. Mit etwa 200 TeilnehmerInnen im übersichtlichen Format angelegt war die Tagung »Geburtshilfe mal anders. Kontroversen, Kooperationen, Kasuistiken« am 1. und 2. März in Hannover. In der traditionsreichen hannoverschen Klinik Friederikenstift stand sie unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPGM). Überwiegend ärztliche GeburtshelferInnen widmeten sich anspruchsvollen geburtsmedizinischen Problemstellungen. Unter den TeilnehmerInnen waren Hebammen zu einem Viertel vertreten, unter den ReferentInnen war nur eine.</p>



<p>Ganz anders kam die Großveranstaltung »Geburtshilfe im Dialog« im Mannheimer Kongresszentrum Rosengarten daher, die eher Eventcharakter hatte: Am 2. und 3. März fand dort der Kongress der Fortbildungsgesellschaft mbH Pro Medico des Gynäkologen <strong>Dr. Ansgar Römer</strong> statt, der diesmal mit über 2.600 TeilnehmerInnen seinen eigenen Rekord gebrochen hatte. Aus neun Ländern waren die TeilnehmerInnen angereist, hauptsächlich aus Deutschland, der Schweiz und Österreich, aber auch aus Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Dänemark und Italien. Mit seiner besonderen Mischung der teilweise unterhaltsamen Präsentation geburtshilflichen Fachwissens hat sich der Kongress auch als überregionaler Treffpunkt für Hebammen entwickelt. Sie waren hier in deutlicher Überzahl: Nur zu einem Fünftel waren ÄrztInnen im Publikum vertreten, die Anteile der Berufsgruppen bei den ReferentInnen hielten sich die Waage.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hannover: Von Kontroversen und Alternativen</h2>



<p>In Hannover führten, wie schon bei den beiden vorausgegangenen Tagungen »Geburtshilfe mal anders«, die beiden Gastgeber abwechselnd durch das Programm: <strong>Prof. Dr. Ralf Schild</strong>, Chefarzt der beiden hannoverschen Frauenkliniken von Diakovere – des Henriettenstifts und des Friederikenstifts, und <strong>Prof. Dr. Werner Rath</strong>, der langjährige ehemalige Klinikdirektor der Universitätsfrauenklinik Aachen.</p>



<p>Die als »etwas andere« angekündigte Fortbildung hatte wieder ein spannendes Programm zu bieten: Am ersten Tag wurden unterschiedliche geburtshilfliche Vorgehensweisen und Sichtweisen kontrovers zur Diskussion gestellt, am zweiten Tag wurden besonders lehrreiche Fallbeispiele geburtsmedizinischer Problemsituationen vorgestellt und analysiert. Die Kontroversen, die die gestandenen MedizinerInnen mit zumeist einleuchtenden Sichtweisen und rhetorischem Geschick führten, ließen das persönliche Handlungsspektrum aufscheinen. Sie zeigten, dass oft mehrere Wege zum Ziel führen können – und regten an, die gewohnte Vorgehensweise zu hinterfragen.</p>



<p>»Doppler in Terminnähe und nach dem Termin«, stellte Prof. Dr. Ralf Schild als Befürworter vor, Kontra gab <strong>PD Dr. Frank Reister</strong> aus Ulm. Zehn triftige Gründe für »Lachgas zur Schmerzerleichterung unter und nach der Geburt« nannte <strong>Dr. Babett Ramsauer</strong> aus Berlin, <strong>Prof. Dr. Franz Kainer</strong> aus Nürnberg hielt schlagfertig dagegen. Fürs Behandeln von »Scheideninfektionen in der Schwangerschaft« stand <strong>Prof. Dr. Ekkehard Schleußner</strong> aus Jena. Nicht behandeln empfahl <strong>PD Dr. Holger Maul</strong> aus Hamburg.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hebammenvorsorge »nice to have«?</h2>



<p>Hellhörig wurde man beim Pro und Kontra zur Schwangerenvorsorge: Hier sollte offenbar ein seit Jahrzehnten vorhandenes Angebot zweier Berufsgruppen mit unterschiedlicher Ausprägung für schwangere Frauen und ihre Kinder als Kontroverse zur Diskussion gestellt werden. Als Fürsprecher für »Richtlinienkonforme Schwangerenvorsorge« stand der Frauenarzt Prof. Dr. Axel Feige aus Nürnberg, die Hebamme und Professorin für Hebammenkunde Dr. Rainhild Schäfers aus Bochum als Kontrahentin.</p>



<p>Feige verglich das Angebot der Schwangerenvorsorge, das in beiden Berufsgruppen unterschiedlich organisiert und abgerechnet wird. Die Tätigkeit der Hebamme betrachtete er defizit­orientiert aus dem Fokus des niedergelassenen Facharztes und mit Blick auf die ärztlichen Mutterschafts-Richtlinien. »Wer braucht Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft?«, stellte er in den Raum: »Der Arzt?« Sei sie für ihn oder die Schwangere »nice to have oder unverzichtbar?« Für den Fetus beantwortete er seine Frage mit »eher nicht« und stellte die »Beratung zum Wohl des Fetus und des Kindes« im Rahmen der Hebammenvorsorge prinzipiell in Frage. Die Hebamme selbst könne die Schwangerenvorsorge brauchen, vermutete er: als »neue Aufgabe« und »Alternative zu Kliniktätigkeit und Nachsorge«. Wissenschaftlich Belege für die Verzichtbarkeit oder Inneffizienz der Hebammenvorsorge legte Feige nicht vor.</p>



<p>»Wer finanziert die Schwangerenvorsorge durch die Hebamme?«, warf er als eine angeblich »ungeklärte Frage« auf. »IGeL? Oder Finanzierung durch die Krankenkassen über die Solidargemeinschaft der Versicherten?«, spekulierte er, zweifellos darüber im Bild, dass die Hebammenleistungen in der Schwangerschaft im fünften Sozialgesetzbuch und der Hebammen-Vergütungsvereinbarung mit den Kassen geregelt sind. »Durch die Schwangerenvorsorge von Hebammen werden diese Hebammen von der Betreuung von Schwangeren sup partu in der Klinik und der Wochenbettbetreuung abgezogen. Eine Hebammenverknappung wird künstlich generiert«, warnte Feige. Eine erstaunliche Sicht trat in dieser Wortwahl zutage, als würden Hebammen nicht selbst über ihr Tätigkeitsfeld entscheiden, ebenso wie ÄrztInnen. War dem ehemaligen Chefarzt entgangen, dass schon immer Hebammen außerhalb der Klinik in den verschiedenen Feldern ihres Berufs gearbeitet haben?</p>



<p>Abschließend stellte Feige die Finanzierbarkeit der Hebammenvorsorge für Schwangere noch einmal pointiert in Frage, angesichts des gesetzlich notwendigen Sparzwangs der Krankenkassen. Was für die Schwangerenvorsorge durch Hebammen finanziert werden müsse, fehle Frauen später im Alter, stellte er besorgt in Aussicht. »Wer zahlt, entscheidet«, war auf der letzten Folie seines Vortrags zu lesen. Man konnte darüber nachdenken, ob er dabei im Blick gehabt haben mag, dass die Frauen oder ihre Partner die Krankenkassenbeiträge zahlen, mit denen sowohl ÄrztInnen als auch Hebammen finanziert werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Katalog im Mutterpass ohne Evidenz</h2>



<p>Prof. Dr. Rainhild Schäfers outete sich zu Beginn ihres Vortrags als leidenschaftliche Verfechterin einer »richtlinienkonformen, evidenzbasierten Schwangerenvorsorge«, sie fühle sich mit der vorgegebenen Kontra-Position unwohl. Der Katalog des Mutterpasses sei nicht evidenzbasiert. Beispielsweise werde der Ultraschall in Dänemark, Finnland und Norwegen, die uns im Hinblick auf ihre Ergebnisse in der Geburtshilfe überlegen sind, zurückhaltend angeboten und im dritten Trimenon nicht empfohlen. In Deutschland hingegen werde Ultraschall laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung, dem Gesundheitsmonitor 2015, bei gesunden Schwangeren im Schnitt 4,6 Mal durchgeführt, zwischen 0 und 24 Mal. Bei Schwangeren mit Befunden, die auf Risiken hindeuten, seien es durchschnittlich 5,8 Mal und bis zu 40 Untersuchungen.</p>



<p>Bei gesunden Schwangeren würden laut dieser Studie alles in allem fast ebenso viele Untersuchungen durchgeführt wie bei Risikoschwangeren. CTG, mehr als drei Ultraschalluntersuchungen, vaginale Abstriche oder spezielle Blutuntersuchungen gehörten häufig zur Routine der Schwangerenvorsorge. Dabei würden gesunde Schwangere laut einer Studie oft durch fehlerhafte Befunde beunruhigt. Die Hälfte der Schwangeren berichtete demnach von auffälligen oder pathologischen Ultraschallbefunden, die zu 80 % unbegründet gewesen seien und häufig nicht einmal im Mutterpass dokumentiert.</p>



<p>In der anschließenden Diskussion fragte Prof. Schild nach einer Arbeitsteilung bei der Schwangerenvorsorge: »Wer macht was?« »Die Hebamme macht alles außer Ultraschall«, entgegnete Schäfers entschieden, sie sei zur Schwangerenvorsorge ebenso befugt wie ÄrztInnen. Auf Grabenkriege solle man verzichten: »Die Frau entscheidet.« Ein falsches Vergütungssystem bei der Schwangerenvorsorge honoriere beispielsweise die wichtige psychosoziale Beratung nicht angemessen – auch bei den ÄrztInnen nicht.</p>



<p>Weit über das vorgesehene Thema Schwangerenvorsorge hinaus wurde die Referentin eingehend zum aktuellen akuten Hebammenmangel in der Klinik befragt, wobei ihr Kontrahent und der Moderator sie rechts und links einrahmten. »Wir haben keinen Hebammenmangel, sondern einen Versorgungsmangel«, stellte Schäfers klar, »induziert durch häufig inakzeptable Arbeitsbedingungen.« »Was kann man tun, damit die Damen wieder Freude haben, in die Kliniken zu kommen?«, erkundigte sich Schild. Schäfers führte die Bedürfnishierarchie nach Maslow ins Feld: Die Grundbedürfnisse von Hebammen müssten in ihrer Arbeit aufgehen, sie müssten sich selbstverwirklichen können. Da liege es häufig im Argen. Eine aktuelle Studie aus dem Jahr 2016 zeige: Eine von Mitbestimmung und Eigenverantwortung geprägte Arbeitsatmosphäre in der Klinik erhöhe die Arbeitszufriedenheit bei Hebammen im Kreißsaal.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kooperation ohne Hebammen?</h2>



<p>»Da es in der Geburtshilfe wesentlich auf das Zusammenwirken aller Beteiligten ankommt, haben wir uns entschlossen, einen neuen Block in unser Programm zu integrieren: Kooperationen«, war im Grußwort zur Tagung zu lesen. Es ging um »Thromboembolie und Thrombophilie in der Schwangerschaft: Wann welche Diagnostik, wann Heparin?« aus Sicht des ärztlichen Geburtshelfers <strong>Prof. Dr. Michael Bohlmann</strong>, Mannheim, und aus Sicht der Transfusionsmedizinerin <strong>Dr. Hannelore Rott</strong>, Duisburg. Beim »Organisationsverschulden im Kreißsaal« stellte <strong>Prof. Dr. Friedrich Wolff</strong> aus Köln seine Sicht als Geburtshelfer vor, aus Sicht des Juristen sprach der Münchner <strong>Dr. Rudolf Ratzel</strong>. Bei »Peripartale Blutungen – Diagnostisches und therapeutisches Vorgehen« erläuterte Prof. Rath die Sicht des Geburtshelfers, die Perspektive des Anästhesisten stellte der Kölner <strong>Dr. Heiko Lier</strong> dar.</p>



<p>Aber warum war die Kooperation mit den Hebammen, auf die es bei jeder Geburt im Kreißsaal ankommt, kein Ausgangspunkt für einen Austausch über geburtshilfliche Problemstellungen?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mannheim – im Dialog</h2>



<p>Der Austausch der Berufsgruppen von Hebammen und ÄrztInnen über geburtshilfliche Fachfragen sollte beim Mannheimer Kongress umso mehr im Mittelpunkt stehen. Das Ungleichgewicht war in die andere Richtung verschoben: Fünfmal mehr Hebammen als ÄrztInnen waren hier im großen Kongresssaal zusammen gekommen – trotz eines speziellen Sonderangebots für Tandem-Buchungen aus je einer Hebamme und einer Ärztin/eines Arztes aus einem Team, um den ÄrztInnen-Anteil anzuheben und den fachlichen Austausch zu fördern.</p>



<p>Dieses Mal hatte Ansgar Römer einen Publikumsmagnet für den »besonderen Vortrag« eingeladen: Der Extrembergsteiger <strong>Reinhold Messner</strong> sprach über »Grenzerfahrungen – Gipfel &amp; Geburten. Berge versetzen, Wunder erleben«. Höhepunkte waren auch die bewegenden, sehr persönlich vorgetragenen Poetry-Slam-Einlagen der österreichischen Hebamme <strong>Agnes Maier</strong> zum Thema Hebammenkunst oder weiblicher Orgasmus. Besonders ergreifend war der Teil, worin sie ihre Erfahrungen als Teenager-Mutter verarbeitet hatte. Sie wurde mit anhaltendem Beifall bedacht.</p>



<p>Interessante Vorträge gab es beispielsweise zu Kristellerhilfe, epigenetischer Prägung, Begleitung abhängigkeitserkrankter Frauen mit illegalem Drogenkonsum, zu den Geißeln von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, wie Adipositas, Diabetes, Hypertonie, Gestose und HELLP oder zum Problem von dorsoposteriorer Einstellung und hohem Geradstand.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zukunftsweisender Anfang</h2>



<p>»Die neue S3-Leitlinie Sectio ist da. – Jetzt wird alles anders? Wird die Leitlinie das Denken und Handeln von GeburtshelferInnen und Hebammen verändern?« So war der gemeinsame Vortrag der Hebamme <strong>Prof. Dr. Monika Greening</strong> aus Mainz und des Frauenarztes <strong>Prof. Dr. Michael Abou-Dakn</strong> aus Berlin angekündigt. Weil die neue S3-Leitlinie »Sectio« noch auf sich warten lässt, handelte er von der gemeinsamen Entwicklung der evidenzbasierten Leitlinie, die für die Geburtshilfe richtungsweisend sein soll. Sie wird die hochwertigste Klassifikation wissenschaftlicher Evidenz haben, die bisher bei keiner geburtshilflich relevanten Leitlinie erfüllt ist.</p>



<p>Es war vorbildlich und zukunftsweisend, wie beide Vortragenden auf der Bühne in gegenseitiger Wertschätzung auftraten und sich die Bälle zuwarfen: die Professorin für Hebammenwissenschaften an der Katholischen Hochschule Mainz, bis vor kurzem Vorsitzende der ersten nichtärztlichen Fachgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaften (DGHWi), und der Professor für Geburtsmedizin am Hebammenstudiengang Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule in Berlin, der gleichzeitig als Chefarzt die Gynäkologisch-Geburtshilfliche Klinik des St. Joseph-Krankenhauses Berlin Tempelhof leitet.</p>



<p>Auf 31,1 % sei die Sectiorate 2011 in Deutschland angestiegen gewesen und damit deutlich über dem Schnitt von 26,9 % innerhalb der 35 OECD-Mitgliedsstaaten, die in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zusammengeschlossen sind und mit hohem Pro-Kopf-Einkommen als entwickelte Länder gelten. Davon beunruhigt, hatten verschiedene Initiativen seit 2013 die Entwicklung der S3-Leitlinie Sectio auf den Weg gebracht: der Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF), eine interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung als Resultat aus dem Bürgerdialog zwischen der Hebamme Nitya Runte und der Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) – dabei als treibende Kraft deren damaliger Präsident <strong>Prof. Dr. Frank Louwen</strong>. Das Organigramm der Leitliniengruppe zeigte alle mitwirkenden Fachgesellschaften, Berufsverbände und andere Interessengruppen, die hier unter einen Hut gebracht werden mussten. Das Reibungspotenzial der Aufgabe war groß. Federführend für die Leitlinie, die für Deutschland, Österreich und die Schweiz gelten soll, sind die DGGG und die DGHWi.</p>



<p>Zum Stand der Dinge: Eine systematische Evidenz-Recherche habe stattgefunden, beispielsweise mit Hilfe des Pico-Modells, mit dem sich nützliche Fragestellungen eruieren lassen. Die Leitlinie verfüge über alle Elemente einer systematischen Entwicklung, wie Logik-, Entscheidungs-, und Outcome-Analyse, Bewertung der klinischen Relevanz wissenschaftlicher Studien und regelmäßige Überprüfung. Empfehlungen seien bis Dezember 2017 abgestimmt worden. Es fehlten aber noch einige wesentliche Schritte: Die ausführlich begründenden Kapitel stünden noch aus, die anschließend auch noch in eine einheitliche Form gebracht werden müssten. Schließlich müsse das gesamte Werk von allen Fachgesellschaften begutachtet und Einwände formuliert werden, bis am Ende alle Fachgesellschaften zustimmen könnten. Bis einschließlich Mai würden die redaktionelle Überarbeitung und die juristische Prüfung noch dauern. Schlusspunkt sei die Publikation der Leitlinie mit einer zusätzlichen Version für Patientinnen/Klientinnen, die am 30. Juni geplant sei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Leitlinien gemeinsam erarbeiten</h2>



<p>Die S3-Leitlinie zur vaginalen Geburt am Termin befinde sich ebenfalls in der Entwicklung, hieß es weiter von den beiden Vortragenden. Im August 2019 sei der frühestmögliche Zeitpunkt der Veröffentlichung.</p>



<p>Bei der Erarbeitung der Leitlinien hätten die Hebammen sich dafür engagiert, dass der Blick auf die Physiologie gestärkt wurde, sowie auf eine salutogenetische und ressourcenorientierte Per­spektive. Sie hätten sich auch für mehr Betreuung statt Intervention eingesetzt, für Beratung und Aufklärung ohne Risikofokussierung und Stärkung der Selbstkompetenz von Frauen und Paaren. Dies sei jeweils deutlich leichter gewesen, wenn die Argumente durch Studien untermauert werden konnten.</p>



<p>Die fachliche Auseinandersetzung habe die gegenseitige Toleranz gefördert, schilderte Greening. In der Leitlinie zu kurz gekommen seien aus ihrer Sicht das Nachgespräch zum Kaiserschnitt, die Stärkung der Selbstkompetenz der Frau und die Auswirkungen der Umwelt auf den Geburtsverlauf. Problematisch bleibe auch die Defensiv-Medizin aus Angst vor Klagen und dass zu wenige Studien aus Hebammenperspektive vorlägen. Beide Vortragenden betonten, eine Leitlinie sei keineswegs das alleinige Maß für eine Entscheidungsfindung, sondern allenfalls ein wichtiger Baustein in der individuellen Entscheidungssituation.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vision einer fernen Zukunft</h2>



<p>Bis die beiden Berufsgruppen aus Hebammen und ÄrztInnen flächendeckend in gegenseitigem Respekt und auf Augenhöhe einen fruchtbaren Dialog führen werden und ihr Fachwissen konstruktiv verknüpfen, wird noch allerhand Wasser die Leine und den Neckar hinabfließen. Die gemeinsame Entwicklung der S3-Leitlinien ist ein vielversprechender Anfang. Es sollte weniger um Ab- oder Ausgrenzung der Professionen gehen, sondern um ein selbstverständliches, inspirierendes und verbindendes Miteinander zum Besten von Mutter und Kind. Angesichts der akuten geburtshilflichen Herausforderungen und des drohenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen kann sich die Gesellschaft im demografischen Wandel etwas anderes gar nicht mehr leisten.</p>



<p>Nach dem Eindruck der beiden Tagungen tauchte wie von selbst wieder meine Lieblingsvision vor meinem inneren Auge auf: Beide Berufsgruppen studieren an der Universität, teilweise auch gemeinsam. Die ProfessorInnen für Hebammenkunde leiten ebenso wie ProfessorInnen der Medizin gleichzeitig eine geburtshilfliche Abteilung. Als Expertinnen für die physiologische Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit kooperieren sie mit den GeburtsmedizinerInnen, die in derselben Abteilung für die Betreuung pathologischer Verläufe verantwortlich sind. Denn erst wenn die Wirksamkeit in der Praxis, der Wissenschaft und Lehre gleichmäßig geteilt wird, werden Geburtshilfe und die Geburtsmedizin nicht mehr im Widerstreit liegen – zum Nutzen der Gesundheit von Familien.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wir gratulieren!</title>
		<link>https://viktoria11.de/wir-gratulieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Mar 2018 15:26:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Unter dem Motto »Probleme lösen – Zukunft gemeinsam gestalten« fand in Berlin Ende letzten Jahres der Kongress der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) statt. Neben fachlichen Fragen und wissenschaftlichen Erkenntnissen rund um die Geburt stand diesmal die Zusammenarbeit der Professionen im Mittelpunkt. Die Geburtstagsfeier war Anlass für den Rückblick auf ein spannendes halbes Jahrhundert<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/wir-gratulieren/"><span class="screen-reader-text">"Wir gratulieren!"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Unter dem Motto »Probleme lösen – Zukunft gemeinsam gestalten« fand in Berlin Ende letzten Jahres der Kongress der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) statt. Neben fachlichen Fragen und wissenschaftlichen Erkenntnissen rund um die Geburt stand diesmal die Zusammenarbeit der Professionen im Mittelpunkt. Die Geburtstagsfeier war Anlass für den Rückblick auf ein spannendes halbes Jahrhundert Perinatalmedizin.</strong></p>



<p>Eingeladen hatten die Neonatologin <strong>Prof. Dr. Eva Mildenberger</strong> aus Mainz als Präsidentin der DGPM und der Kongresspräsident, der Geburtshelfer <strong>Prof. Dr. Franz Kainer</strong> aus Nürnberg. Das Präsidium hatte für den Kongress vom 30. November bis 2. Dezember 2017 ein vielseitiges, praxisnahes Programm zusammengestellt, unterstützt durch den Vorstand der DGPM und zahlreiche befreundete nationale und internationale Fachgesellschaften und Verbände. Auch der Deutsche Hebammen Verband (DHV) und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaften (DGHWi) waren darunter. Alle zwei Jahre werden beim »Perinatalkongress« aktuelle Fragen rund um die Geburtshilfe und die Geburtsmedizin diskutiert. Diesmal feierte er seinen 50. Geburtstag.</p>



<p>1.649 BesucherInnen waren in den »City Cube« nach Berlin gekommen, ein puritanisches Gebäude mit viel Beton, dem allein der lebendige Geist der Veranstaltung mit dem innovativen Programm, dem persönlichen Austausch zwischendurch und der umfangreichen Industrieausstellung Leben einhauchen konnte. Die große Überzahl der 1.232 registrierten Frauen gegenüber 417 Männern bestimmte das Bild. An den 395 Hebammen lag das nicht. Es zeigte vielmehr, dass aus der Männerdomäne »Gynäkologie« innerhalb einer Generation überwiegend ein Frauenberuf geworden ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Schwerpunkt: Interdisziplinäre Zusammenarbeit</h2>



<p>In zwölf Hauptsitzungen wurden relevante Themen von verschiedenen Seiten mit Impulsvorträgen und Diskussionen beleuchtet: Neue Möglichkeiten der Gendiagnostik und Gentherapie wurden vorgestellt, es ging um Pränatale Diagnostik und Therapie, um extrem zu früh geborene Kinder, um Ethik und Perinatalmedizin, um die Problematik der Infektion mit multiresistenten Keimen, um geburtshilfliche Notfälle oder auch um bindungsorientierte Geburtsbegleitung und das Neueste zum Stillen. Die Wahl zu treffen, fiel schwer angesichts der zahlreichen Parallelveranstaltungen aus wissenschaftlichen Sitzungen, Seminaren, freien Vorträgen, Workshops, Kursen und Postersessions. Einen Schwerpunkt des Kongresses hatten die VeranstalterInnen auf die interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Hebammen, GeburtshelferInnen und NeonatologInnen gelegt.</p>



<p>Die Eröffnungsveranstaltung am Abend des ersten Kongresstages – als alle bereits ein strammes Programm hinter sich hatten – stand im Zeichen der 50. Geburtstagfeier: Am 25. November 1967 hatte das »Urgestein« der Perinatalmedizin, <strong>Prof. Dr. Erich Saling</strong> den ersten Perinatalkongress maßgeblich mit aus der Taufe gehoben. »Hat er so früh schon so alt ausgesehen oder hat er sich so gut gehalten?«, kommentierte der aktuelle Kongresspräsident Prof. Kainer ein Foto seines Vorgängers der ersten Stunde beim Kongress vor 50 Jahren, der sich seitdem kaum verändert habe. Der 92-jährige Saling, der die aktuelle Geburtsmedizin noch immer aktiv mitverfolgt und hier und da mitmischt, nahm in der ersten Reihe den saloppen Spruch humorvoll als Kompliment entgegen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">»Wir stören uns noch«</h2>



<p><strong>Yvonne Bovermann</strong>, Beirätin im DHV für den Bildungsbereich, nutzte ihr Grußwort im Namen des Verbandes, um nach allerhand Geburtstagsklamauk auf der Bühne wieder den Ernst ins Spiel zu bringen und tiefsichtig über die Potenziale der Zusammenarbeit von Hebammen und ärztlichen GeburtshelferInnen nachzudenken: »Wir müssen Probleme gemeinsam lösen«, stellte sie klar. Ohne die interprofessionelle Kooperation, wie sie die WHO für die primäre Gesundheitsversorgung fordere, gehe es nicht. Man brauche hierzulande Regelwerke, damit man sich nicht störe. »Wir stören uns nämlich noch! Über gemeinsame Ziele haben wir nicht gesprochen.« Auch die Frauen wünschten sich die Betreuung so, wie die WHO sie vorschlage. »Hier erlaubt sich Deutschland einen Innovationsstau mit Dominanzansprüchen einer Berufsgruppe.« Gemeinsames Lernen der Berufsgruppen voneinander und übereinander sei notwendig. »Wir lernen an unterschiedlichen Orten«, bemängelte sie: »Wir brauchen den ganz großen Wurf!« Bovermann erkannte erfreut an, dass Frauen in der Geburtshilfe zunehmend Führungspositionen einnehmen – an den Senior gewandt fragte sie: »Herr Prof. Saling, hätten Sie vor 50 Jahren gedacht, dass heute die Männer hier aufgereiht sitzen und den Präsidentinnen der Fachgesellschaften zuhören, wie Frau Prof. Seelbach-Göbel für die DGGG oder Frau Prof. Mildenberger für die DGPM?«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Schweigeminute und Ehrungen</h2>



<p>Mit einer Schweigeminute wurde der verstorbenen Mitglieder der Fachgesellschaft gedacht. Drei Persönlichkeiten standen dabei stellvertretend für alle, die nicht mehr dabei sind: die Neonatologin Prof. Dr. Ingeborg Rappoport, die ein wechselvolles Schicksal als Jüdin in Deutschland und den USA durchlebt hatte und ab 1969 die europaweit erste Ordinaria für Neonatologie im damaligen Ost-Berlin war (siehe DHZ 7/2017, Seite 84ff.). Sie war 102 Jahre alt geworden. Dr. Gerd Eldering aus Bensberg hatte als Chefarzt mit seinem Team eine richtungsweisende patientenorientierte Geburtshilfe umgesetzt und weiter entwickelt (siehe DHZ 12/2017, Seite 92ff.). Prof. Dr. Karl-Heinrich Wulf hatte sich als engagierter Wegbereiter der Perinatalmedizin in Würzburg einen Namen gemacht.</p>



<p><strong>Prof. Dr. Klaus Vetter</strong> – bis 2012 Chefarzt am Vivantes-Klinikum Berlin-Neukölln und Kongresspräsident von 1999 bis 2015 – wurde die Ehrenmitgliedschaft der DGPM verliehen. In seiner Dankesrede erinnerte er an einen weiteren bedeutenden Geburthelfer, der im vergangenen Jahr gestorben war und der ihn geprägt habe: Der Franzose Frédérick Leboyer habe den Respekt vor der Intimität der Geburt in den Mittelpunkt gerückt, die durch die Technisierung verloren gegangen sei. »Liebe ist notwenig. Ohne Liebe ist man höchsten geschickt«, zitierte er Leboyer.</p>



<p>Das Gedenken an die Pioniere einer humanen Geburtshilfe im großen Plenum zeigte, welche Entwicklung die DGGG seit ihren Anfängen genommen hat: Vor 30, 40 Jahren waren gerade die Gedanken von Leboyer von der etablierten Geburtsmedizin angegriffen und verhöhnt worden.</p>



<p>Mit der höchsten Auszeichnung der DGPM, dem renommierten und von den Humana Milchwerken gesponserten »Maternité-Preis«, wurde der Geburtshelfer <strong>Prof. Dr. Roland Zimmermann</strong> aus Zürich geehrt. Der Sicherheit von Mutter und Kind dienen sein wegweisendes Vakuum-Konzept und sein Konzept für die »schwierige Sectio« zur Reduktion von Verletzungen sowie sein verbessertes Notfallmanagement bei der postpartalen Blutung und beim Notfallkaiserschnitt. Mit dem Credé-Preis für besondere wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Perinatalmedizin wurde <strong>Prof. Dr. Sven Kehl</strong> aus Erlangen ausgezeichnet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Alte Zeiten vor Augen</h2>



<p>In seiner Festansprache zur »Gründung und Frühperiode der Perinatalen Medizin« ließ Prof. Saling alte Zeiten Revue passieren. Es habe mit Beginn der 1960er Jahre »einen tiefgreifenden Wandel unseres Faches« gegeben: Aus einer vorrangig auf die Mutter orientierten Geburtshilfe mit operativem Charakter, habe sich eine neue, auch stark auf das Kind hin ausgerichtete Geburtsmedizin entwickelt.</p>



<p>Saling stellte die Amnioskopie vor, eine seiner zahlreichen Erfindungen, die über Jahrzehnte nicht nur deutschlandweit in der Schwangerenbetreuung verbreitetet gewesen war – ein Verfahren zur Begutachtung der Farbe und Beschaffenheit des Fruchtwassers am Ende der Schwangerschaft. Sie wird unterdessen in der Schwangerenvorsorge nicht mehr eingesetzt, nachdem die Untersuchungen jahrzehntelang Millionen hochschwangerer Frauen geplagt hatten, ohne dass sie verwertbaren, wissenschaftlich überprüfbaren Nutzen geliefert hätten. Stattdessen wurden unzählige Fruchthüllen mit dem metallenen Amnioskop verletzt und Geburten vor der Zeit versehentlich »eingeleitet«.</p>



<p>Saling, offenbar noch heute von seiner damaligen Innovation überzeugt, die »zu unrecht fast verschwunden sei«, kommentierte: »Die Amnioskopie hat damals schon symbolisch gezeigt, dass die neue intrauterine Medizin keineswegs nur sub partu, sondern auch in den Schwangerschaftswochen Fuß gefasst hatte.« Als »große und tiefgreifende neue Maßnahme« sei Ende der 1960er Jahre die Ultraschalldiagnostik eingeführt worden. Weitere Fortschritte seien hinzugekommen – eine »große neue Medizin« sei entstanden: »die Pränatale und unter interdisziplinären Aspekten die Perinatale Medizin«. Angesichts der Umwälzungen habe man »beziehungsnahe Disziplinen« mit ins Boot holen müssen, allen voran die Neonatologie. Die Kolleginnen im Kreißsaal, die Hebammen, erwähnte er dabei mit keinem Wort. »Am 6. Februar 1967 riefen 54 Gründungsmitglieder die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin ins Leben«, schilderte Saling, darunter 15 Frauenärzte, sieben Neonatologen, ein Kinderchirurg und sogar ein Veterinär-Geburtshelfer und eine Schulärztin – seine Frau.</p>



<p>Der erste Kongress fand ein halbes Jahr später in der »Schwangeren Auster« statt, der damals noch recht jungen, architektonisch wegweisenden Kongresshalle im Berliner Tiergarten. Hauptthemen waren die Zustandsdiagnostik bei Neugeborenen unmittelbar post partum, deren Reanimation und die organisatorischen Maßnahmen zur Senkung der perinatalen kindlichen Sterblichkeit beispielsweise durch den Morbus haemolyticus fetalis. Die TeilnehmerInnenzahlen seien in den ersten Jahren rasant gestiegen von 250 beim ersten Kongress 1967 auf 850 zwei Jahre später – schon 1973 sei die Schallgrenze von 2.000 überschritten gewesen. Saling beklagte die aktuellen strukturpolitischen Mängel in Deutschland, die »uns Sorge bereiten sollten« und die »die erreichten Fortschritte ernsthaft gefährden«. Hier dagegenzuhalten, sei die jüngere Generation gefragt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hebammengeburtshilfe braucht klare Kompetenzen</h2>



<p>Aus der überbordenden Fülle der Vorträge können hier nur zwei Kostproben angerissen werden. In der wissenschaftlichen Sitzung »Hebammenkreißsaal – Konzept hebammengeleitete Geburtshilfe« stellte <strong>Andrea Bosch</strong> aus Stuttgart die »Sicht der Hebamme« vor. Sie leitet ein Team aus 40 Hebammen eines Perinatalzentrums Level 1 mit einer angegliederten Hebammenschule – mit mehr als 3.000 Geburten im Jahr und einer hohen Kaiserschnittrate. Alle engagierten sich sehr, die normale Geburt und eine interventionsarme Geburtsleitung zu erhalten. Frauen mit geringem Risiko hätten die freie Wahl zwischen Standard- und Hebammen-Entbindung. Die Hebammen führten dabei das Vorgespräch mit den schwangeren Frauen und übernähmen später eigenständig die Aufnahme zur Geburt und die Geburtsleitung. Bei Komplikationen sei es jederzeit möglich, ÄrztInnen hinzuzuziehen und die Frauen in die Standardbetreuung überzuleiten. Bei den Ein- und Ausschlusskriterien richte man sich nach der Hebammenberufsordnung, wonach die Hebamme die normale Geburt in eigener Verantwortung leite.</p>



<p>Das Ergebnis nach zehn Jahren Erfahrung mit dem Hebammenkreißsaal: 2.500 Frauen hätten die Hebammensprechstunde konsultiert, 2.000 seien in den Hebammenkreißsaal aufgenommen worden. Die Hälfte der Geburten hätten bis zum Ende ausschließlich Hebammen betreut. Hauptgründe für die Überleitung in die Standardbetreuung seien in 26 % der Fälle ein auffälliges CTG gewesen (201 Frauen), 30 % hätten Schmerzmittel benötigt (230 Frauen).</p>



<p>Die Frauen bewerteten den Hebammenkreißsaal durchweg positiv und nähmen für diese Wahlmöglichkeit weitere Anfahrten in Kauf. Das Angebot wirke sich auch positiv auf die Zufriedenheit der Hebammen aus, zu zweit bei einer Geburt lernten sie viel voneinander – gerade für Berufsanfängerinnen ein Gewinn. Die kollegiale Beratung, Unterstützung und das gemeinsame Ziel stärke das Hebammenteam. Die Zusammenarbeit mit den ÄrztInnen habe durch das gemeinsame Mitwirken am Kriterienkatalog ebenfalls gewonnen. Gleichzeitig entwickelten die Hebammen Verständnis für die ärztliche Verantwortung – insbesondere in forensischer Hinsicht. Beim Nähen erhielten sie praktische Anleitung durch die ÄrztInnen und auch die Konsultationen und Einzelfall­entscheidungen verliefen kollegial, Überleitungen in die Standardbetreuung undramatisch. Die Hebammengeleitete Geburt sei zur Normalität geworden.</p>



<p>Andrea Bosch sah großen Bedarf an Informationen für interessierte Teams und für die Koordination der 20 Hebammenkreißsäle in Deutschland. Eine einheitliche Dokumentation, Kriterienkataloge und eine Datenbank seien ein perspektivisches Ziel, wissenschaftliche Begleitung und Forschung notwendig. »Mein Anliegen ist die Eins-zu-eins-Betreuung für jede Frau«, betonte Bosch: »Bei einem Risiko ist sie mindestens ebenso wichtig, damit die Geburt so normal wie möglich wird.« Sie ergänzte: »Unsere Kompetenzen in der Klinik sind nicht geklärt. Das Konzept für den Hebammenkreißsaal ist das einzige Konzept, das die Kompetenzen klarstellt.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Alte Zöpfe abschneiden</h2>



<p>In der Hauptveranstaltung »Perinatologie – Standortbestimmung und Ausblick« skizzierte Prof. Vetter, wohin die Reise aus Sicht des Geburtshelfers gehen werde. Alte Zöpfe müssten beherzt abgeschnitten werden, indem man auf Methoden ohne Effekt, gezielte Fragestellung oder Konsequenzen verzichtet: in der Schwangerschaft auf Bettruhe, Tokolyse, Progesteron zur Frühgeburtsprävention oder CTG ohne spezifische Indikation, bei der Geburt auf routinemäßige Episiotomie, Spasmolytika, systemische Opiate oder invasive Fetalblutanalyse.</p>



<p>Beispielsweise zur Prävention von Frühgeburten nütze stattdessen die Optimierung der Lebensumstände, Vermeidung von Infektionen und Verhinderung von Mehrlingsschwangerschaften – mit entsprechenden Vorgaben für die Fertilitätsmedizin. Eine frühzeitige Beratung über die Geburt sei von Nutzen, intrapartal eine elektronische, nicht-invasive Überwachung und eine beckenbodenschonende Geburt. Für Schwangerschaft und Wochenbett empfahl er Beratung zu mehr Bewegung und Sport, zu Ernährung und Hygiene, Eltern-Schulung, auf Wunsch psychosoziale Unterstützung und ein gezieltes Augenmerk auf Symptome depressiver Erkrankungen.</p>



<p>Die geburtshilflichen Versorgungsstrukturen würden durch knappe Ressourcen behindert, sowohl finanziell, personell wie auch intellektuell, was die Ausbildung und die Weiter- und Fortbildung des Personals angehe. Teamorientierung in der Peripherie müsse das Ziel sein, interdisziplinär und interprofessionell, Berufsmonopole sollten kompetenzorientiert umstrukturiert werden. So würden dann in einem perinatalen Kompetenz-Netzwerk zur Versorgung von etwa 5.000 bis 15.000 Geburten neun Kliniken miteinander kooperieren, davon eine Klinik Level 1, zwei Level 2 mit angegliederter Pränataldiagnostik, zwei Level 3 und vier Geburtskliniken Level 4. Bundesweit stünden etwa 75 Kompetenzeinheiten bereit mit einer Zentralklinik Level 1 und den entsprechenden kooperierenden regionalen Kliniken.</p>



<p>Für die Zukunft sah er Aufgaben in der präkonzeptionellen Vorbereitung, in einem frühen Risikoscreening, im Angebot genetischer Diagnostik, in einer risikoadaptierten Schwangerenbetreuung und risikoorientierter Geburtsplanung am optimalen Geburtsort.</p>



<p>Eine »genetische Revolution« stehe an durch nichtinvasive Genetik mit Ganz-Genom-Analyse, Eingriffsmöglichkeiten in das Genom und Beseitigung genomischer Fehler beim Menschen. Extrem schnelle Quanten-Computer, wie sie aktuell entwickelt würden, schafften dazu die Voraussetzungen. Sie führten in Kürze zu bahnbrechenden technischen Umwälzungen durch künstliche Intelligenz, die nicht nur im Alltag in der ganzen Gesellschaft, sondern gerade auch für die Medizin eine neuen Basis schafften – zum Beispiel durch umfassende genetische Analysen oder auch individuelle Schwangerschafts- und Geburtsmedizin. Aus der Nanotechnologie entwickelte Sensorik könne künftig mit »wearables« – tragbaren Computersystemen – und Chips Daten von Mutter und Kind kontinuierlich erfassen, künstliche Intelligenz zur Entscheidung genutzt werden. Für all diese tiefgreifenden Wandlungen, die die Geburtsmedizin in den kommenden Jahren zu bewältigen habe, brauche es Kommunikation, gegenseitige Wertschätzung, Selbstbestimmung und Werte-Orientierung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: das wichtigste Forum</h2>



<p>Nach drei Tagen verließ man den »City Cube« erfüllt und auch ein wenig erschöpft von der Flut der Eindrücke, den vielen Begegnungen und neuen Impulsen. Zu Recht gilt der »Perinatalkongress« seit Jahrzehnten als wichtigstes Forum im deutschsprachigen Raum für alle fachlichen Themen rund um die Geburt. Die Hebammen und die Themen, für die sie stehen, nehmen im Programm und in den Diskussionen zunehmend mehr Raum ein. Schon mal vormerken: Der 29. Kongress ist an einem anderen Veranstaltungsort in Berlin angekündigt – im Maritim-Hotel in der Stauffenbergstraße 26 – vom 27. bis 30. November 2019.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kongress Digital Health 2017</title>
		<link>https://viktoria11.de/rasant-vernetzt-ueber-die-datenautobahn/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 31 Dec 2017 23:00:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bericht]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Wo die Süddeutsche Zeitung Tag für Tag entsteht, wurde beim zukunftsweisenden Kongress diskutiert, wie mit digitaler Vernetzung die Versorgung von Patienten optimiert werden kann. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>&nbsp;</p>



<p><strong>Der Kongress „Digital Health – Gesundheit neu denken“ in München betrachtet die digitalen Innovationen im Gesundheitswesen. Welche Möglichkeiten und Märkte, Potenziale und Probleme eröffnen sich heute und in Zukunft? Ein Kongressbericht</strong>.<br><br>Zum Kongress „Digital Health – Gesundheit neu denken. Wie Vernetzung das Gesundheitswesen verändert“ hatte die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 26. und 27. September 2017 in das Konferenzzentrum ihres Verlagsgebäudes nach München eingeladen: Das Gesundheitswesen stehe durch die digitalen Innovationen in der Informations- und Kommunikationstechnologie vor neuen Herausforderungen und Möglichkeiten. Die zunehmende Vernetzung, der beschleunigte Informationsaustausch und die damit einhergehenden Veränderungen im Versorgungsprozess brächten neue Geschäftsmodelle hervor. Hier öffne sich ein unübersehbar großer Markt für neue Wettbewerber.</p>



<p>Der Kongress richtete sich an Entscheider und an Führungskräfte – an Anbieter und Dienstleister von Informations- und Kommunikationstechnologie, an Software- und App-Entwickler, Krankenkassen und Trägergesellschaften, Medizintechnikunternehmen, Kliniken und Krankenhäuser sowie Anbieter von Unternehmens- und Rechtsberatung im Gesundheitswesen. Die zweitägige Veranstaltung setzte sich aus Key-Notes, Podiumsdiskussionen, Vorträgen und Gesprächen zusammen. Eine kleine Fachausstellung zeigte innovative Produkte.</p>



<p><br>Etwa 170 TeilnehmerInnen hatten sich im imposanten, 100 Meter hohen, voll verglasten Verlagsgebäude eingefunden – nur 50 Frauen unter ihnen. Eine führende Klinikmitarbeiterin aus der Pflege gab sich zu erkennen, ansonsten schienen ausschließlich ÄrztInnen und deren Verbandsfunktionäre als aktive Anbieter von Gesundheitsleistungen im Publikum vertreten. Sie informierten sich über Themenschwerpunkte wie das E-Health-Gesetz oder die Telematik-Infrastruktur, über E-Medikation, E-Akte, E-Rezept und Telemedizin. Es ging um die Fragen, wie sich digitale Innovationen in die Regelversorgung integrieren lassen, wo mit „Digital Care“ die Potenziale von E-Health im Pflegebereich liegen oder wie „Big Data“ in der Forschung und Versorgung verknüpft und genutzt werden kann. Es ging auch um die Kostenträger, darum wie die Fernbehandlung im Praxistest besteht, wie Leistungserbringer vernetzt werden können, um das papierlose Krankenhaus als Ziel oder auch um personalisierte Medizin durch maßgeschneiderte Versorgung. </p>



<p><strong>In der digitalen Steinzeit</strong></p>



<p>Durch das Programm mit 56 ReferentInnen führten abwechselnd zwei Redakteure der SZ: <strong>Dr. Kim Björn Becker</strong>, für den Bereich Gesundheitspolitik zuständig, und <strong>Dr. Marc Beise, Leiter des Wirtschaftsressorts. </strong>„Das deutsche Gesundheitswesen befindet sich noch in der Steinzeit, was die Digitalisierung angeht“, begann Becker: „Gerade in der Fläche ist es noch nicht so weit entwickelt, wie man es gerne hätte!“ Heutige Möglichkeiten würden noch lange nicht ausgeschöpft, beispielsweise dass hoch spezialisierte FachärztInnen per Videoschalte mit PatientInnen kommunizieren könnten. Betont weniger altmodisch gaben sich die Referenten in den zwei Tagen mit einer Vielzahl neudeutscher Ausdrücke: Gesundheit hieß hier „Health“, Pflege nicht anders als „Care“.</p>



<p>Als Impuls zum Auftakt schätzten drei Experten die Chancen für künftige Veränderungen angesichts neuer politischer Konstellationen ein – wenige Tage zuvor war gewählt worden: „Nach der Bundestagswahl: Gesundheitspolitische Forderungen an die neue Regierung“. Der Wirtschaftsingenieur <strong>Winfried Holz</strong> vertrat den Digitalverband Bitkom, einen Zusammenschluss einzelner Branchenverbände, in dem über 2.500 Unternehmen der digitalen Wirtschaft organisiert sind. Ihm lagen die „Health-Gesetze“ am Herzen. Gesundheitsminister Herrmann Gröhe sei dem Thema Digitalisierung gegenüber immer sehr aufgeschlossen gewesen und habe in seiner Amtszeit beispielsweise das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ auf den Weg gebracht, das Ende 2015 in Kraft getreten sei. Ein wichtiges Anliegen sei dem Minister auch der Breitbandausbau in wenig entwickelten Landstrichen mit schlechter medizinischer Versorgung gewesen. Er hoffe auf eine Fortsetzung dieses Weges, wies aber auch auf drängende gesellschaftliche Fragen hin: Das Potenzial für Produktivität und Qualität durch die Digitalisierung sei gigantisch. Zum Stichwort „Privacy“, warnte er: „Nicht alles, was man kann, sollte man machen.“ Man müsse auch über ethische Fragen diskutieren. <br><br></p>



<p><strong>E-Health muss praxisnah sein</strong></p>



<p><strong>Holger Rostek</strong>, einziges nichtärztliches Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) mit beruflichem Hintergrund aus der Informationstechnik (IT), widersprach der Einschätzung: Deutschland befände sich in der digitalen Steinzeit. Und wenn doch, dann liege das nicht an den niedergelassenen ÄrztInnen. „Es gibt 170.000 Arztpraxen in Deutschland, die Mehrzahl der Ärzte scannt ihre Arztbriefe ein.“ Zu den Mitgliedern seiner KV gehörten allerdings auch klassische Hausarztpraxen aus Regionen wie der Prignitz, wo Elche und Wölfe zu Hause seien, wo man aber keinen IT-Techniker fände, der einem den PC repariere.</p>



<p>Ein Prozent Honorarabzug hätten KassenärztInnen ab kommenden Sommer hinzunehmen, wenn sie bis dahin nicht mit einem speziellen Lesegerät an die Infrastruktur angeschlossen seien und die Stammdaten ihrer PatientInnen für die Kostenträger darüber verwalteten. „Was hat der Landarzt davon?“, fragte er – die Industrie sei noch nicht in der Lage zu liefern. E-Health-Gesetze müssten praxisnah sein. Scheingesetze wie dasjenige, wonach bis zum 1. Juli 2018 alle Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken an die digitale Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein müssen, würden niemandem helfen. Die neue Gesundheitskarte mit Foto und Chip, die seit 2004 langwierig und mühevoll eingeführt worden sei, habe keinerlei Mehrwert.</p>



<p>Er bemängelte auch die unterschiedlichen Anforderungen an die Datensicherheit: Die Hürden bei eArztbriefen seien sehr hoch angesetzt im Vergleich mit dem konventionellen System, gleichzeitig würden diese nur halb so gut bezahlt. Ein eArztbrief würde auch nur dann vergütet, wenn er mittels elektronischem Heilberufsausweis sowohl vom Sender wie vom Empfänger über eine qualifizierte elektronische Signatur in einem speziellen Praxisverwaltungssystem sicher verschlüsselt versendet würde. „Die Anforderungen sind so hoch, dass es nicht zu leisten ist!“, schloss Rostek: „Wenn der Brief dann per Fax gesendet wird, was weiterhin doppelt so teuer mit 55 Cent vergütet wird – ist das sicher?“ <strong>Reinhard Brücker</strong> von der Viactiv Betriebskrankenkasse mit 700.000 Mitgliedern teilte die massive Kritik an der Gesundheitskarte für PatientInnen. 1,7 Milliarden Euro seien für ihre Einführung nutzlos versenkt worden, eine Farce – man habe mehr als zehn Jahre lang „rumgedaddelt“, im Rückblick ein Riesenskandal. Für Entwicklungen wie das eRezept, die ePatientenakte oder den elektronischen Medikationsplan müsse der Datenschutz an erster Stelle stehen.</p>



<p>Noch wichtiger sei Datensouveränität für die NutzerInnen von Gesundheitsleistungen: Versicherte sollten „Herr“ über ihre Daten sein – sie hätten jedoch keine wirkungsvolle Lobby. Der Patient müsse seine eAkte mitnehmen. Sie dürfe kein Wettbewerbsinstrument von Anbietern sein. Die Plattform für Patientendaten sei die eine Sache, der Standard zum reibungslosen Austausch zwischen den Systemen eine andere.</p>



<p>„Gröhe hat beim Thema Digitalisierung rumgeeiert“, er sei stecken geblieben, monierte Brücker, obwohl der Minister in seiner Amtszeit ein Glückspilz gewesen sei: „Wir haben im Gesundheitswesen noch nie so viel Geld zur Verfügung gehabt!“ Geld, das ungerecht verteilt sei. Bei der FDP und den Grünen sehe er keine Person, die die anstehende Umstrukturierung leisten könne. Man könne in gut digitalisierten Regionen anfangen. Doch blieb er skeptisch: „Wir lösen damit nicht die Probleme auf dem Land.“ Apotheker würden beispielsweise häufig nicht mehr beraten – fünf verschiedene Ärzte verschrieben Medikamente, ohne sich untereinander abzustimmen, gefährliche Wechselwirkungen blieben dann oft unbemerkt. <br><br></p>



<p><strong>Österreich und die Schweiz sind schon weiter</strong></p>



<p>Bei der Podiumsdiskussion „Was können wir von unseren Nachbarn lernen? Digitale Gesundheitsmodelle und Strategien im D-A-CH Vergleich“ hagelte es ebenfalls handfeste Kritik: <strong>Dr. Clemens Martin Auer</strong>, Sektionschef im Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit, hielt die deutsche Gesundheitskarte bereits für veraltet. Auch das deutsche E-Health-Gesetz hielt seinem Urteil nicht stand: „So einen Schrott sollte man vergessen – es gehört möglichst schnell eingestampft!“ Im öffentlichen Interesse für eine bessere Gesundheit brauche man eine <em>europäische</em> Debatte über einen gemeinsamen Raum des digitalen Austauschs.</p>



<p>Die elektronische Gesundheitsakte sei mit dem System ELGA in den österreichischen Krankenhäusern bereits flächendeckend eingeführt, was Laborbefunde, Radiologie, Entlassungsbrief und Medikationsplan angehe. Denn die Polypharmazie, die gleichzeitige Einnahme von mehreren Medikamenten mit ihren unklaren Wechselwirkungen, sei heute der größte Killer nach Krankenhausinfektionen. Hier sei die Bündelung aller Daten unerlässlich. „Wir sind euch weit voraus, meine lieben Freude und Freundinnen aus Deutschland“, schloss der Österreicher humorvoll provokant: „Sie sind eine digitale Wüste, geben Sie Gas!“</p>



<p>Der Schweizer <strong>Martin Rüfenacht</strong> von der Interessengemeinschaft IG eHealth schloss sich seinem Vorredner an. Die Schweiz habe eine solide Ausgangslage bei der Digitalisierung: breite Autobahnen. Man brauche nicht so sehr Richtlinien, sondern eine sehr gute Infrastruktur.</p>



<p><strong>Hans-Peter Bursig</strong> vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) fragte: „Warum muss man einen Arztbrief austauschen, warum sprechen die Systeme nicht miteinander?“ Es gebe hierzulande 220.000 niedergelassene Ärzte: „Es muss klar sein, was darf wer? In drei bis vier Jahren redet niemand mehr von Akten, sondern von selbstkommunizierenden Systemen. Mit diesen Versorgungsdaten kann man auch forschen.“ <br><br></p>



<p><strong>Professionelle Gesundheits-Apps</strong></p>



<p>Nicht nur um die großen digitalen Strukturveränderungen im Gesundheitswesen ging es, um Datensicherheit und wer auf welche Weise Zugriff auf Gesundheitsdaten haben solle. Es sprengt den Rahmen, hier nur annähernd die Vielfalt aller Themengebiete wieder zu geben. Als Beispiele von „Best Practice“ stellten drei Startup-Unternehmen ihre innovativen Gesundheits-Apps vor, die in Zusammenarbeit mit MedizinerInnen entwickelt worden waren. Gerade in Zeiten von Ärztemangel ein wertvoller Baustein zur Selbsthilfe. Darunter war „Kaia“ von <strong>Moritz Philipp Weisbrodt</strong>, die erste Medizin-App, mit der NutzerInnen ihre Rückenschmerzen mit einem individuell zugeschnittenen Trainingsplan selbst zu Hause behandeln können.</p>



<p><strong>Kristina Wilms</strong> lebt selbst mit einer Depression und wollte nicht länger Opfer ihrer Erkrankung sein. Auf dem Hintergrund ihrer eigener Erfahrung entwickelte sie „Arya“: Die App soll Betroffenen dabei helfen, ihr Leben wieder in die eigenen Hände zu nehmen. Sie wird in Verbindung mit professioneller therapeutischer Behandlung eingesetzt und soll psychisch Erkrankten helfen, Verhaltensmuster und Emotionen zu kontrollieren, ihr Leben dadurch zu verbessern, die Wartezeit zwischen den Behandlungsterminen zu überbrücken oder um im Anschluss an eine Therapie Rückfälle zu vermeiden.</p>



<p><strong>David Schärf</strong>von der OneLife Health GmbH aus Hamburg zeigte die mit zahlreichen Preisen ausgezeichnete App „Femisphere“ für Mütter in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr ihres Kindes. Die App solle ein intelligentes Tagebuch sein, evidenzbasierte medizinische Hinweise geben und sich auch mit einer Zusatzfunktion mit Hebammen und ÄrztInnen vernetzen können. Ein digitaler Mutterpass sei integriert, Ultraschallbilder könnten aufs Smartphone übertragen werden. Durch die einfache Dokumentation der Selbstbeobachtung seien die Informationen für Hebammen und ÄrztInnen wertvoll und könnten auch in die Gesundheitsakte übertragen werden.</p>



<p>Gerade werde die Integration der Hebammenbetreuung in die App weiter entwickelt. Beispielsweise sei eine Videosprechstunde geplant. Die Entwickler kooperierten mit Unicef und der WHO, mit Hebammen, ÄrztInnen, Kliniken und Versicherung, um die App mit dem medizinischen Alltag zu vernetzen. Rund um die Uhr solle so Fachwissen für die NutzerInnen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig solle es Spaß machen, die App zu nutzen. <br><br></p>



<p><strong>Finden Hebammen frühzeitig den Anschluss?</strong></p>



<p>Es war eine aufregende Tagung, in der die rasanten technischen Entwicklungen mit ihren Problemen hervorragend präsentiert wurden. Auch das Potenzial dieses enormen Marktes wurde deutlich und damit Fragen von Macht und Wirksamkeit. Ob der vergleichsweise kleine Berufsstand der Hebamen, der weiterhin mit drängenden wirtschaftlichen Problemen in Anspruch genommen ist – mit dem Umstieg in die Akademisierung und damit, die mangelhafte Versorgung sicherzustellen – hier schon in den Startlöchern steht und angemessen auf die Zukunft vorbreitet ist?</p>



<p>Wann werden die Hebammen einen Heilberufsausweis und mit diesem goldenen Schlüssel den Zugang zu den medizinischen Daten der von ihnen betreuten Frauen haben? Sie sind ein Wissenspool, der interprofessionellen Austausch ermöglicht – sofern die NutzerInnen der Gesundheitsleistungen es wünschen. Aus dieser Kommunikation sind Hebammen bislang ausgeschlossen – wie auch zwei Millionen anderer Mitglieder von Gesundheitsberufen, darunter die Pflege.<br><br></p>



<p><strong>Die Autorin</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten</strong> ist seit 1981 Hebamme und war sowohl in der Klinik wie auch 25 Jahre lang in der Hausgeburtshilfe tätig. Sie studierte und unterrichtete bildende Kunst und Film an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig und hat mehrere Dokumentarfilme veröffentlicht, darunter „Geburt im Sommer“ und „Mein kleines Kind“. Seit 2000 gehört sie zum Redaktionsteam der DHZ.<br><br><a href="http://www.katjabaumgarten.de/">www.KatjaBaumgarten.de</a></p>



<p>&nbsp;</p>



<p><strong>Links</strong></p>



<figure class="wp-block-embed"><div class="wp-block-embed__wrapper">
https://www.sv-veranstaltungen.de/fachbereiche/digital-health/
</div></figure>



<p>Der Kongress: Eckdaten und Programm</p>



<p>www.gematik.de</p>



<p>Die gematik – Gesellschaft für Telematik-Anwendungen der Gesundheitskarte mbH – eine Organisation, gegründet 2005 von den Spitzenverbänden der Leistungserbringer und Kostenträger des deutschen Gesundheitswesens</p>



<p>www.elga.gv.at</p>



<p>Die Österreichische Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) www.de.onelife.me</p>



<p>femisphäre – App für die Schwangerschaft und das erste Jahr nach der Geburt für Nutzerinnen und ihre Hebammen und ÄrztInnen</p>



<p>www.kaia-health.com</p>



<p>Kaia – App zur Selbsthilfe für ein Leben ohne Rückenschmerzen, digitale Rückenschmerztherapie mit persönlichem ganzheitlichen Trainingsprogramm</p>



<p>www.aryaapp.co</p>



<p>Arya – App für Menschen mit seelischen Erkrankungen als Ergänzung zur professionellen Therapie, gleichzeitig auch für TherapeutInnen<br><br></p>



<p><strong>Der elektronische Heilberufeausweis</strong></p>



<p><strong>Das Gegenstück zur Chipkarte der Versicherten</strong><br>Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ist für den elektronischen medizinischen Informationsaustausch und als Teil der <a href="http://www.arztwiki.de/wiki/Telematik">Telematik-Infrastruktur</a> für das deutsche Gesundheitswesen zwingend. Die Chipkarte als Berufsausweis für ÄrztInnen und ApothekerInnen ist das Gegenstück zur elektronischen <a href="http://www.arztwiki.de/wiki/Gesundheitskarte">Gesundheitskarte</a> der Versicherten und soll mit einer qualifizierten Signatur den Datenschutz garantieren. </p>
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		<title>Freigeist mit Reibungsfläche</title>
		<link>https://viktoria11.de/freigeist-mit-reibungsflaeche/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Nov 2017 23:00:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gerd Eldering]]></category>
		<category><![CDATA[Nachruf]]></category>
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					<description><![CDATA[ Der Geburtshelfer und Frauenarzt Dr. Gerd Eldering prägte im Vinzenz Pallotti Hospital in Bensberg und darüber hinaus seit Anfang der 1980er Jahre neue Wege in der Geburtshilfe. Der Wunsch der Frau und ihrer Familie und das menschliche Grundbedürfnis nach Bindung standen für ihn im Mittelpunkt bei allen Neuerungen. Ein Nachruf. „Der Moment, in dem Mutter<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/freigeist-mit-reibungsflaeche/"><span class="screen-reader-text">"Freigeist mit Reibungsfläche"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p> <strong>Der Geburtshelfer und Frauenarzt Dr. Gerd Eldering prägte im Vinzenz Pallotti Hospital in Bensberg und darüber hinaus seit Anfang der 1980er Jahre neue Wege in der Geburtshilfe. Der Wunsch der Frau und ihrer Familie und das menschliche Grundbedürfnis nach Bindung standen für ihn im Mittelpunkt bei allen Neuerungen. Ein Nachruf.</strong></p>



<p>„Der Moment, in dem Mutter und Kind sich zum ersten Mal in die Augen sehen, ist ein besonderer, schützenswerter ‚Augenblick’“, schrieb der Frauenarzt und Geburtshelfer Dr. Gerd Eldering 2004 in einem Artikel für die DHZ. „Beide sollten jetzt nach Möglichkeit nicht getrennt werden. Um dem Säugling den Übergang in die Arme seiner Eltern zu erleichtern, tun wir alles, um auf seine empfindlichen Sinne Rücksicht zu nehmen: Wir legen das Kind auf ein angewärmtes dunkelrosa Tuch zwischen die Beine seiner Mutter. Nach der Geburt sind wir Geburtshelfer – Hebammen und Ärzte – nur noch Beobachter. Wir fassen das Kind nicht an. Der erste Berührungskontakt kommt von den Eltern. Das auf dem Tuch liegende Kind kann dann von seiner Mutter, seinem Vater aufgenommen und angenommen werden. So können alle drei nach und nach Kontakt miteinander aufnehmen und ein Familiengefühl entwickeln. Das Licht ist gedämpft, es wird, wenn überhaupt, leise gesprochen. Wir wollen in unserer emphatischen Vorstellung dem Kind ermöglichen, sanft und langsam in diese Welt einzutreten. Damit die Mutter es wirklich annimmt und damit die Verantwortung für ihr Kind übernimmt, warten wir, bis sie es selbst hochhebt und an ihre Brust legt: eine Geste des Beschützens.“ (siehe DHZ 3/2004, Seite 44ff.)</p>



<p>Als Gerd Eldering 1980 als Leiter der Frauenklinik am Vinzenz Pallotti Hospitals (VPH) nach Bensberg gekommen war, stand seine Abteilung mit 200 Geburten pro Jahr kurz vor der Schließung. Gemeinsam mit den Hebammen und ÄrztInnen reformierte er das bis dahin schulmedizinische Konzept mehr und mehr, indem er Elemente der „alternativen“ Geburtshilfe einfließen ließ. Diese waren inspiriert von Frédérick Leboyer, Michel Odent, Sheila Kitzinger und vielen, die sich aus unterschiedlichen Richtungen dem Gedanken einer humanen Geburtshilfe mit einem glücklichen Start für das Neugeborene und einer gelungenen Eltern-Kind-Bindung verschrieben hatten.</p>



<p>Beeinflusst von den 68ern, hatte er den Erneuerungswillen, persönlich auch das Rückgrat, die Gabe zu Überzeugen und die Durchsetzungskraft, den Zeitgeist der Frauen- und Gesundheitsbewegung der späten 70er und frühen 80er Jahre aufzunehmen und dem restriktiven Routinebetrieb der konventionellen Kliniken entgegenzusetzen. Bensberg wurde weit über die Region hinaus bekannt als Vorreiter bei vielen Innovationen, darunter auch allerlei technischen Entwicklungen. Im Zentrum stand die menschliche Haltung gegenüber der Frau, dem Kind und der Familie.<br><br></p>



<p><strong>Die Wünsche der Frau als Richtschnur</strong></p>



<p>„Immer auf Augenhöhe mit der gebärenden Frau“, lautete eine der Grundregeln, die Eldering sich mit seinem Team zu Eigen machte. Das war durchaus wörtlich zu nehmen: Wenn eine Frau ihr Kind in der Hocke zur Welt brachte, hatten sich alle im Raum auf ihre Höhe zu begeben – ohne Ausnahme. „Wenn ich reinkomme, klopfe ich. Dann warte ich einen Moment und erst wenn die gebärende Frau ‚herein’ sagt, komme ich rein. Das verstehe ich unter ‚Bewahrung der Privatsphäre‘. Das erhält den Frauen beziehungsweise den Familien die Stärke“, erläutere er einmal seine Haltung. (Baumgarten 2005)</p>



<p>„Wir hielten es für wichtig, dass Frauen ihre eigenen Kräfte unter der Geburt haben und behalten. Wir haben nur da eingegriffen, wo es medizinisch unbedingt notwendig war.“ Das Handwerk zur Entwicklung einer spontanen Beckenendlagengeburt oder die Leitung von Mehrlingsgeburten beherrschten er und die ÄrztInnen in seinem Team. Zum Dogma erhob er die natürliche Geburt nicht: „Wir haben natürlich auch respektiert, dass Frauen Schmerzmittel unter der Geburt wollten, wie zum Beispiel die Leitungsanästhesie. Wir waren eine der ersten Kliniken, die auch den Kaiserschnitt in Leitungsanästhesie durchführten.“ (babyportal.de)</p>



<p>Eldering setzte sich konstruktiv mit ungewöhnlichen Wünschen der Frauen auseinander. So konnten ab 1982 die Frauen auch Wassergeburten wählen, was zu der Zeit unter GeburtshelferInnen hoch umstritten war. „Wir haben Literaturstudium betrieben und sind in andere Zentren gefahren, wo in Europa bereits Wassergeburten üblich waren, beispielsweise nach Moskau“, schilderte er einmal die Anfänge. In Zusammenarbeit mit der Industrie entwickelte er damals ein wasserdichtes CTG-System, mit dem auch in der Wanne die kindlichen Herztöne und die Wehen abgeleitet und überwacht werden konnten. Er führte die Diskussion in Fachkreisen mit seiner Studie über die ersten 1.000 Wassergeburten in Bensberg mit positivem Outcome: Sie zeigte, dass Wassergeburten unter den dort festgelegten Bedingungen nicht gefährlicher waren als Geburten außerhalb des Wassers, jedoch zu weniger Geburtsverletzungen und Dammschnitten führten. Bis zu seinem Ausscheiden wurden dort 3.500 Kinder im Wasser geboren.</p>



<p>Als erster in Deutschland führte Gerd Eldering 1995 die damals innovative Sectio-Operationstechnik nach Misgav-Ladach ein. Das Team hatte sie beim Besuch in Jerusalem im familienfreundlichen, fortschrittlich eingestellten Misgav-Ladach-Hospital beim dortigen Chefarzt Dr. Michael Stark kennengelernt – als eher zufälligen Nebeneffekt des Besuchs.</p>



<p>In der Wochenstation in Bensberg wurden Familienzimmer eingerichtet: Die Mutter, der Vater, das Neugeborene und gegebenfalls auch Geschwisterkinder blieben so zusammen und es war selbstverständlich, dass alle Familienmitglieder am Morgen- und Abendbuffet mit versorgt wurden.</p>



<p>Für Kinder, die nach der Geburt eine Phototherapie brauchten, konstruierte er ein spezielles Bett, Bilarium genannt, in dem sie an der Brust der Mutter liegen konnten und nicht von ihr getrennt werden mussten.<br><br></p>



<p><strong>Reformen im Umgang mit frühen Verlusten</strong></p>



<p>Frühzeitig reformierte er die Betreuung von Müttern, die ein intrauterin verstorbenes Kind zur Welt brachten. „Man glaubte uns zunächst einfach nicht, dass die Eltern sich das Kind ansehen, es berühren und es selbst anziehen sollten“, beschrieb er einmal den Widerstand betroffener Eltern, als diese Begleitung zum Abschied noch nicht üblich war. In solchen Situationen habe er auf das blinde Vertrauen der Frauen in ihn als Arzt gesetzt: „Glauben Sie mir, es ist so. Ich habe mich schon lange damit auseinandergesetzt. Ich weiß es, dass es gut für Sie ist!“</p>



<p>In seiner Facharztausbildung hatte er in den 1970er Jahren das Gegenteil gelernt: „Wir haben in unserer Ausbildung eigentlich nur die Geburt gelernt als organischen Vorgang und nicht als psychisches Erleben von Eltern“, beschrieb er es einmal: „Das heißt, wir mussten dafür sorgen, medizinisch gesehen, dass der tote Fötus so schnell aus der Mutter herauskam, wie nur eben möglich. Wir meinten, Mütter schonen zu müssen und zu können, dadurch, dass wir sie nicht zu sehr mit dem Tod konfrontierten. Wir haben deswegen Tücher gespannt, damit die arme Mutter nicht ihr totes Kind sehen musste.“ (www.veit.de)</p>



<p>Ein Novum war auch ein kleiner Friedhof im Park des Krankenhauses, wo Eltern ihre kleinen Kinder bestatten konnten, die sie als Fehlgeburt verloren hatten und die zu jener Zeit als „Abortmaterial“ normalerweise noch im Klinikmüll entsorgt wurden. Eldering widersetzte sich der barbarischen Sprache im routinierten Medizinbetrieb: „Abort ist für mich ein WC im Zug“, konnte er sich erregen, ebenso bei Begriffen, wie „Geburtskanal“, „Vaginalrohr“, „Blasensprengung“, „Austreibungsperiode“, „Skalpelektrode“, „Geburtsobjekt“ oder „Milcheinschuss“. Von Ungeborenen sprach er grundsätzlich als Kinder, unabhängig von ihrem Entwicklungsstand und wenn sie auch noch so winzig klein waren.<br><br></p>



<p><strong>Hebammenschule gegründet</strong></p>



<p>Zum besonderen Ruf des familienorientierten „Bensberger Modells“ der Geburtshilfe trug nicht zuletzt die staatliche Hebammenschule bei, die Gerd Eldering 1989 zusammen mit der Hebamme Sabine Friese-Berg gegründet und bis zu seinem Ausscheiden von ärztlicher Seite geleitetet hatte.</p>



<p>Schulnoten zählten für ihn nicht vorrangig bei der Auswahl der Hebammenschülerinnen. Nicht ohne Stolz bekannte er gerne, dass er selbst sein Abitur mit der Durchschnittsnote 4 bestanden hatte: „Das war schwerer, als ein gutes Abi zu schaffen.“ Als Freigeist war er als junger Mensch in ständiger Rebellion gegen die Autorität seiner Lehrer gewesen. Ihren Gegenwind und sein minimalistisches Engagement hatte er als gekonnten Drahtseilakt in seinen Noten ausbalanciert. Bewerberinnen für die Hebammenschule habe er immer gefragt, wofür sie sich besonders interessierten – über ihren Berufswunsch Hebamme hinaus. „Haben Sie Ihr Instrument dabei?“, fragte er einmal eine Anwärterin aus Bayern, die ihm erzählt hatte, sie spiele auf dem Hackbrett, einer besonderen Art der Zither. Die junge Frau habe es aus dem Auto geholt und ihn mit ihrem Spiel beeindruckt – sie bekam eine Zusage.</p>



<p>Als Chefarzt war er zuweilen schwer gelitten, eine Reibungsfläche, an der sich alle im Team auch abarbeiten mussten, gestand er selbstkritisch ein, mit gleichzeitiger Anerkennung für das Hebammenteam: „Ich habe die Hebammen damit stark gemacht. Sie sind es, die die Geburtshilfe in Bensberg unverändert hochhalten.“</p>



<p>Als Gerd Eldering 2003 seine Tätigkeit als Chefarzt niederlegte, war er 23 Jahre lang Leiter der Frauenklinik am Vinzenz Pallotti Hospitals (VPH) in Bensberg gewesen mit der Zusatzqualifikation „Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“, viele Jahre als Mitglied der Betriebsleitung sowie als Ärztlicher Direktor des VPH. Mehr als 1.500 Kinder kamen am Ende seiner Zeit jährlich zur Welt. Insgesamt wurden dort an die 30.000 Kinder unter seiner Verantwortung geboren. <br><br></p>



<p><strong>Geburtshilflicher Neuanfang?</strong></p>



<p>„Wir haben in unserer geburtshilflichen Abteilung mit dem, was wir in den letzten 20 Jahren aufgebaut haben, das erreicht, was man erreichen konnte“, erklärte er damals sein Ausscheiden. Die fünf Jahre bis zu seiner Pensionierung einfach so weiterzumachen, sei ihm nicht genug gewesen: „Ich hatte die Vision, gegebenenfalls noch einmal die Geburtshilfe im Krankenhaus komplett umzustrukturieren und ein neues System in das Krankenhauswesen zu implementieren.“ Seine Idee sei gewesen: Frauen ohne Risiko für ihre Geburt sollten nicht unbedingt in der Klinik, „sondern entweder zu Hause oder in einem Geburtshaus gebären – das idealerweise in oder an der Klinik angesiedelt wäre, um Transportwege zu vermeiden und um sofortige medizinische Hilfe zur Verfügung zu haben. Durch eine gemeinsame Untersuchung durch Hebamme und ÄrztIn und der gemeinsamen Beurteilung nach medizinischen Gesichtspunkten sollte darüber zusammen mit der Frau entschieden werden. Mit diesem Konzept könnten Kosten gespart werden und für Frauen, die eine High-Risk-Geburt erwarteten, wäre dadurch eine Eins-zu-Eins-Betreuung durch die Hebammen und Ärzte zu finanzieren.“</p>



<p>Ein geburtshilflicher Neuanfang ließ sich damals nicht realisieren, weil er keine Partner fand, die sein Konzept als Modell-Projekt umsetzen wollten. In der Zeit seien die Geschäftsführungen und die Verwaltungen der Krankenhäuser stattdessen mit der Einführung von Qualitätsmanagement und Fallpauschalen absorbiert gewesen. (Baumgarten DHZ 5/2005, Seite 16ff.)</p>



<p>Seine andere Begründung für den Abschied war vorausschauend: „Der Konkurrenzkampf in der Medizin wird immer größer – Stellen werden abgebaut, weil sie nicht mehr zu finanzieren sind. Der Zwang zur Kostensenkung bescheidet immer mehr die freie Tätigkeit im Krankenhaus. Die Verwaltungstätigkeit nimmt enorm zu und geht bei der Betreuung verloren. Es gibt kein Polster mehr, dass man jemandem einmal etwas Gutes tut. Wir werden bald einen eklatanten Hebammen- und Ärztemangel haben – das macht bald keiner mehr mit. Hebammen werden immer mehr von dem Eigentlichen, von der Geburtshilfe abgezogen. Und wenn sie da abgezogen werden, ist das sicher nicht der Gesundheit der Geburtshilfe dienlich.“ (Baumgarten DHZ 3/2004, Seite 2</p>



<p>Natürlich arbeitete er weiter: Im Fortbildungszentrum Bensberg, das er 1993 mit Sabine Friese-Berg und der Physiotherapeutin Annemie Hoppe gegründet hatte, engagierte er sich weiterhin. Auch in der Hebammenschule unterrichtete er noch lange. Bis zu seinem Lebensende führte er auch das von ihm gegründete Zytologische Institut und beriet in seiner Dysplasie-Sprechstunde Frauen mit auffälligen Befunden.</p>



<p>Ehrenamtlich engagierte er sich in zahlreichen Projekten und Initiativen. Beispielsweise setze er sich gemeinsam mit Donum Vitae, wo er zehn Jahre lang im Vorstand tätig war, für die Verbesserung von Müttern im Gefängnis ein. Die Frauen mussten dort teilweise unter unwürdigen Bedingungen in Handschellen ihre Kinder zur Welt bringen und wurden gleich von ihnen getrennt. <br><br></p>



<p><strong>Geburt mitten im Krieg</strong></p>



<p>Gerd Eldering war selbst mitten im Krieg geboren worden, am 6. Juni 1943 in der Privatklinik seiner Eltern in Köln. Sein Vater hatte dort als Frauenarzt und Geburtshelfer, seine Mutter als Kinderärztin gearbeitet. Die Familie wohnte auch dort. Kurze Zeit später wurde das Gebäude bei einem Bombenangriff zerstört. Nicht nur sein Großvater kam dabei ums Leben – auch alle Neugeborenen und ihre Mütter starben im Luftschutzkeller der Klinik. Er überlebte, weil seine Mutter sich am Tag zuvor mit ihrem Neugeborenen zu Verwandten ins Bergische Land in Sicherheit gebracht hatte. Ihn beschäftigte das sein Leben lang.</p>



<p>Vielleicht war es dieser Lebensanfang in einer traumatischen, maximal gefährdeten Zeit, der ihn mit der lebenslangen unerschöpflichen Energie versehen hatte, die Geburtshilfe menschlicher zu machen und die Bindung zwischen dem Kind und seiner Familie in den Mittelpunkt zu rücken. Im Vinzenz-Pallotti Hospital fand Jahr für Jahr eine viel beachtete Tagung unter dem Motto der Geburtshilfe in Bensberg statt: „Gebären in Sicherheit und Geborgenheit“. Dorthin lud er namhafte Experten zum Austausch ein, die dazu neue Gedanken beizusteuern hatten.</p>



<p>In den vergangenen zwei Jahren hatte sich Gerd Eldering erneut mit einer schweren Erkrankung auseinanderzusetzen. Bei allen Herausforderungen, die ihm das abverlangte, verlor er bis zum Schluss nicht die Schaffenskraft für neue Projekte, seinen Unternehmungsgeist und seinen Ideenreichtum. Fast schien es manchmal, als spornte ihn die bewusst gespürte Endlichkeit der eigenen Existenz in seinem Tatendrang umso mehr an, seine Anliegen umzusetzen, neue Fäden zu spinnen oder Strippen zu ziehen, etwas zu hinterlassen und auch Beziehungen zu klären.</p>



<p>Sein lebenslanges Motto als Geburtshelfer erfüllte sich für ihn selbst an seinem Lebensende. Gerd Eldering starb am 13. Oktober zu Hause im Kreis seiner Familie – in Sicherheit und Geborgenheit. „Ich habe keine Angst“, hatte er noch kurz vor seinem Tod gesagt. In seinem ganzen Leben hatte er bestimmt und organisiert – und auch darüber hinaus. Wie er es gewünscht hatte, wurde er in seinem Haus aufgebart. Viele Menschen nutzten die Gelegenheit, sich dort in den Tagen nach seinem Tod von ihm zu verabschieden. <strong><br></strong></p>



<p>Es war bewegend zu hören, wie viele BesucherInnen außer ihrer Hochachtung und den inspirierenden, verbindenden und stärkenden Erlebnissen mit ihm auch von seinen unbequemen Seiten, von Grenzüberschreitungen, Enttäuschungen und Verletzungen erzählten. Es sprach für ihn und zeigte den Geist seiner Beziehungen, dass dies unter seinem Dach so ausgesprochen werden konnte. Die Verbundenheit ist geblieben.<br><br></p>



<p><strong>Quellen</strong></p>



<p>Baumgarten, K.: Editorial, DHZ 03/2004 S.3</p>



<p>Baumgarten, K.: Nur Zuwendung hat Zukunft, DHZ 05, 2005</p>



<p>Effing, I. und Mai, A.<strong>:</strong> Stille Geburt im Kreißsaal, DHZ 07/2003 S.7 ff.</p>



<p>Eldering, G.: Sicher und geborgen, DHZ 03/2004</p>



<p>Eldering, G.: Geburtshaus im Krankenhaus, DHZ, 11/2004</p>



<p>Eldering, G. et al. in Schneider Husslein Schneider: Die Geburtshilfe, Springer, Wassergeburt S. 998 ff.</p>



<p>www.babyportal.de http://www.babyportal.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=8&amp;Itemid=124 (letzter Zugriff 6.11.17)</p>



<p>www.veid.de (letzter Zugriff 6.11.17)<br><br></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aus der Tabuzone holen</title>
		<link>https://viktoria11.de/aus-der-tabuzone-holen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Oct 2017 23:00:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Editorial]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Psychische Erkrankungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein Kommentar von Katja Baumgarten Kürzlich erzählte mir eine Freundin – eine belastbare Familienmutter und Ärztin – wie sie einmal mit einer privaten Krankenversicherung telefoniert hatte. „Wir versichern doch kein brennendes Haus!“, begründete ein Mitarbeiter am anderen Ende salopp, warum ihr Anliegen abgelehnt worden war. Irgendwann Jahre zuvor hatte sie Psychotherapie in Anspruch genommen. Noch<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/aus-der-tabuzone-holen/"><span class="screen-reader-text">"Aus der Tabuzone holen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Ein Kommentar von Katja Baumgarten</strong></p>



<p>Kürzlich erzählte mir eine Freundin – eine belastbare Familienmutter und Ärztin – wie sie einmal mit einer privaten Krankenversicherung telefoniert hatte. „Wir versichern doch kein brennendes Haus!“, begründete ein Mitarbeiter am anderen Ende salopp, warum ihr Anliegen abgelehnt worden war. Irgendwann Jahre zuvor hatte sie Psychotherapie in Anspruch genommen. Noch heute stecke ihr diese Demütigung in den Knochen.</p>



<p>Situationen wie diese tragen dazu bei, seelische Erkrankungen zum Tabu zu machen. Psychisch erkrankten Müttern kann die Scham, nicht dem landläufigen Bild der glücklichen Mutter zu entsprechen, zum Verhängnis werden. Die Dunkelziffer betroffener Frauen, deren Krankheit nicht oder nicht frühzeitig erkannt wird, ist enorm. Dramatisch können die Folgen sein, wenn Hilfe zu lange ausbleibt. Suizid gehört zu den häufigsten Gründen für Müttersterblichkeit in westlichen Ländern. Eine seelisch kranke Mutter kann durch rechtzeitige Therapie vor einer Ausweitung ihrer Erkrankung bewahrt und ein ganzes Familiengefüge wieder stabilisiert werden. Ihrem Kind wird damit viel Not im weiteren Leben durch einen wenig glücklichen Bindungsaufbau am Anfang erspart.</p>



<p>Hebammen sitzen hier in einer Schlüsselposition, frühzeitig Hilfe anzubahnen. Doch auch sie erkennen häufig nicht die feinen Signale oder vermeiden ein klares, offenes Wort – vielleicht aus Sorge, die betreute Frau selbst mit vermeintlicher Stigmatisierung zu belasten – und werden damit auch zu Akteurinnen in dieser Tabuzone.</p>



<p>Die Tagung „Psychische Erkrankungen in Schwangerschaft und nach der Geburt“ im vergangenen Jahr in Bern (siehe DHZ 4/16) hat mir den Anstoß gegeben, dieses hochrelevante, vernachlässigte Thema der Müttergesundheit wieder aufzugreifen. Die Hebamme und Pflegewissenschaftlerin Eva Cignacco Müller und ihr Team hatten unterschiedliche Disziplinen zusammengebracht. Besonders beeindruckt war ich von der Aufbruchsstimmung und wie emotional aufgeladen eine wissenschaftliche Tagung sein kann: Durch die verschiedenen Blickwinkel der Fachleute, die ihr Wissen hier teilten, potenzierte sich die Empfindung für die oft unerkannte Not und den enormen Handlungsbedarf einerseits und die große Chance für Familien andererseits, wenn frühzeitige Hilfe und Heilung möglich wird. Nur mit gebündelten Kräften in einem tragfähigen Netz kann es gelingen, den Frauen rechtzeitig zur Seite zu stehen – und durch eine offene gesellschaftliche Diskussion. Es sind die Fachleute, die den Stein ins Rollen bringen müssen.</p>



<p></p>



<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>&#8222;Für mich war er ein Meister&#8220;</title>
		<link>https://viktoria11.de/fuer-mich-war-er-ein-meister/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Aug 2017 22:00:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Frédérick Leboyer]]></category>
		<category><![CDATA[Nachruf]]></category>
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					<description><![CDATA[&#160; Der Geburtshelfer Frédérick Leboyer ist am 25. Mai 2017 im Alter von 98 Jahren in der Schweiz gestorben. Auf ihn geht die Idee der „sanften Geburt“ zurück, mit der er die Sicht auf die Geburt Mitte der 1970er Jahre revolutionierte. Die Hebamme Sybille Berresheim hat mit ihm zusammengearbeitet, viel von ihm gelernt und ihn<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/fuer-mich-war-er-ein-meister/"><span class="screen-reader-text">"&#8222;Für mich war er ein Meister&#8220;"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>&nbsp;</p>



<p><strong><em>Der Geburtshelfer Frédérick Leboyer ist am 25. Mai 2017 im Alter von 98 Jahren in der Schweiz gestorben. Auf ihn geht die Idee der „sanften Geburt“ zurück, mit der er die Sicht auf die Geburt Mitte der 1970er Jahre revolutionierte. Die Hebamme Sybille Berresheim hat mit ihm zusammengearbeitet, viel von ihm gelernt und ihn auch privat gut gekannt.</em> </strong></p>



<p><strong><em>Katja Baumgarten: Sie kannten den Geburtshelfer Frédérick Leboyer über viele Jahre sehr persönlich. Wie haben Sie ihn kennen gelernt </em></strong></p>



<p><strong>Sybille Berresheim: </strong>1985 habe ich Frédérick Leboyer in Freiburg bei seinem ersten Seminar in Deutschland „Atmen und Singen“ kennen gelernt. Gehört hatte ich von ihm lange vorher: 1975, als ich 16 Jahre alt war, wurde sein Film „Geburt ohne Gewalt“,„Naissance“ wie er auf französisch heißt, im deutschen Fernsehen ausgestrahlt. Kurz zuvor hatte ich noch vor meiner Hebammenausbildung meine erste Geburt ganz „klassisch“ miterlebt. Seine Gedanken waren damals etwas völlig Neues. Ich habe dann seine Bücher gelesen. Schon zu Anfang meiner Hebammenschulzeit, die ich 1981 begann, waren seine Ideen für mich sehr wichtig. 1985 hatte ich mich gerade als Hebamme selbstständig gemacht. In dem Seminar habe ich seinen Film „Das Fest der Geburt“ gesehen und war sehr beeindruckt. Wir sind dann näher in Kontakt gekommen, weil ich Französisch spreche. Kurz darauf habe ich ihn in Deutschland als Übersetzerin bei Kongressen und Seminaren begleitet.</p>



<p><strong><em>Ich habe Frédérick Leb</em></strong><strong><em>oyer nur einmal gesehen, 1980 als Hebammenschülerin: Er zeigte seine Filme „Naissance“ und „Shantala“ und sprach in einem vollbesetzten Veranstaltungssaal vor 2.000 Menschen. Jedes seiner Worte traf mich ins Herz, insbesondere weil ich in der Hebammenschule damals sehr unglücklich war, wie wir die Neugeborenen behandeln mussten. Von MedizinerInnen soll er aber angegriffen und verlacht worden sein. </em></strong></p>



<p>Sein Film „Naissance“ löste in medizinischen Kreisen immer große Aufregung und Widerstand aus. Manchmal gab es heftige Diskussionen. Zum Beispiel kritisierten die Kinderärzte, wie man ein Kind nach der Geburt so röcheln lassen könne, ohne abzusaugen.</p>



<p>Wenn er damals nach Deutschland kam, haben wir uns getroffen. Kurze Zeit später bin ich in den Südosten von Frankreich gezogen. Er wohnte in London und verbrachte viel Zeit in Indien bei einem indischen Lehrmeister.</p>



<p>In Frankreich hatte er nicht mehr viele Kontakte zu Medizinern. Nach seinem ersten Buch und seinem Film, die in Frankreich abgelehnt wurden, hatte er damals sein Arzt-Diplom niedergelegt und war nach England gegangen. Seitdem nannte er sich nicht mehr Arzt, sondern Schriftsteller.</p>



<p>Als ich mit meinem zweiten Kind schwanger war, habe ich ihn bei einem Kongress wiedergetroffen. Er hat gleich begonnen mit mir zu singen, also zu tönen. Von da an haben wir uns regelmäßig gesehen. Er kam oft zu uns nach Hause und ich habe dann mit ihm Seminare zum „Atmen und Singen“ organisiert.</p>



<p><strong><em>Hat er dan</em></strong><strong><em>n auch bei Ihnen gewohnt?</em></strong></p>



<p>Ja. Von 1992 bis 2012 war er regelmäßig ein- oder zweimal im Jahr bei uns in Frankreich zu Besuch und hat Seminare abgehalten. Danach habe ich ihn ab und zu besucht. Ich war auch vergangenes Jahr am 1. November zu seinem 98. Geburtstag noch bei ihm. Körperlich nahmen die Einschränkungen irgendwann zu. Bis er 90 war, sogar bis 94, war er noch sehr fit. Nach einem leichten Infarkt hat er kein Tai Chi mehr gemacht und hatte etwas Gleichgewichtsstörungen. Nach einer Krankheit ist er dann im Mai gestorben.</p>



<p>Sein Tod wurde hier in Frankreich nicht besonders gewürdigt. Es gab keinen großen Nachruf in den Tageszeitungen – bis auf eine kleine Würdigung in <em>Le Monde</em> ((kursiv)). Freunde aus Deutschland haben mich angerufen, die die Todesanzeigen in der <em>Frankfurter Allgemeinen Zeitung ((kursiv)) </em>und in der <em>Süddeutschen Zeitung</em> ((kursiv)) gesehen hatten.</p>



<p><strong><em>Sie erfuhren von seinem Tod durch</em></strong><strong><em> die Anrufe? </em></strong></p>



<p>Nein. Ich bin mit Mieko, seiner Frau, in Kontakt. Sie hatte mich am Tag vorher darauf vorbereitet, dass es zu Ende geht. Ich hatte ihn dann noch kurz am Telefon. Nach seinem Abschied hat sie mich direkt angerufen.</p>



<p><strong><em>Welche Bedeutung hatte Leboyer für Sie?</em></strong></p>



<p>Für mich war er eine Art Meister. Ich war damals, als wir uns kennen lernten, eine junge Hebamme und hatte mich gerade selbstständig gemacht. Ich war selbst in dieser Zeit mehrere Male in Indien gewesen und habe ihn gefragt: „Können Sie nicht mein Meister sein?“ Das wollte er nicht. Trotzdem habe ich ihn immer als meinen Meister empfunden.</p>



<p>Was ich von ihm gelernt habe, hat genau in diese Phase gepasst. Ich musste nicht mehr die Bedingungen in einem Kreißsaal erfüllen, sondern konnte eine Geburt anders begleiten und die neugeborenen Kinder in den Familien begrüßen.</p>



<p>Frédérick Leboyer war eine Vaterfigur für mich. Wir haben viel über Geburt und Tod gesprochen. Und wie weit die Frauen bei der Geburt gehen können – sich trauen oder eben nicht. Er sagte zwar immer: „Ich als Mann dürfte eigentlich nicht dabei sein“, gleichzeitig konnte er trotzdem nicht loslassen. Er war für mich eine wichtige Figur, obwohl er ein Mann war. Das war schon immer ein Zwiespalt.</p>



<p><strong><em>Ein Zwiespalt – für ihn oder für die anderen?</em></strong></p>



<p>Für ihn vielleicht auch. In Seminaren hat er gesagt: „Eigentlich sollte ich hier nicht sitzen – ich bin ein Mann und habe gar keine Ahnung vom Kinderkriegen.“ Aber trotzdem hat er dann immer gelehrt. Als Meister stand er da und hat den Frauen gesagt, was sie zu tun haben. Zwar mit einer gewissen Sanftheit, aber gleichzeitig auch immer sehr bestimmend.</p>



<p><strong><em>Wie haben Sie das empfunden? Sie sind ja eher eine „frauenbewegte“ Frau &#8230;</em></strong></p>



<p>Da ich ihn als meinen Meister akzeptiert habe, konnte ich das von ihm gut annehmen, obwohl eine Geburt Frauensache ist.</p>



<p><strong><em>Warum haben Sie sich Frédérick Leboyer als Meister ausgesucht?</em></strong></p>



<p>Es war die spirituelle Seite der Geburt, nicht die medizinische – die ist nicht so wichtig. Seine Aussage, dass die Frauen ihren eigenen Weg gehen sollten, dass sie bei sich sein sollen, sich finden sollen, und dass man sie lassen sollte. Und dass wir GeburtshelferInnen, wir Hebammen und die Partner nur im Umfeld um sie herum da sein und sie beschützen sollten auf ihrem eigenen Weg. Durch diesen Sturm hindurchgehen, „traverser la tempête“, hat er immer gesagt – dass die Gebärende eigentlich die Kapitänin ist. Er war der Auffassung, dass man eine Gebärende am besten ganz alleine lässt und nur da ist, wenn sie etwas braucht. So ist es ja heute in der Realität nicht. Die Frauen brauchen relativ viel – sie meinen es zumindest.</p>



<p><strong><em>Die Frauen sind von der Geburtshilfe auf diesen Weg gebracht worden, dass sie ihr Handwerkszeug v</em></strong><strong><em>erloren haben oder sich dessen nicht mehr bewusst sind.</em></strong></p>



<p>Genau. Leboyer hat immer darauf bestanden, dass die Frauen die Werkzeuge für die Geburt ihres Kindes in sich trügen. Dafür wurde er oft angegriffen. Ich bin völlig seiner Meinung. Manche Frauen trauen sich, aber nicht alle. Das muss man erkennen, um den Weg mit ihnen zu gehen. Das zeigte damals schon sein Film „Le sacre de la naissance“, „Atmen und Singen“, der 1982 herausgekommen war. Da hat er die Gebärende über das Singen zu ihrem Urvertrauen gebracht und dann zum Gebären in Ruhe gelassen. Diesen Film fand ich schon immer sehr intensiv. Diese Wellen, die dich überrollen – selbst nach x-maligem Ansehen bekomme ich immer noch Gänsehaut.</p>



<p>Es war diese Botschaft, die mir die Augen geöffnet hat, wodurch ich dann auf meinen Weg als Hebamme gekommen bin. Später – etwa 1992 – hatte ich ein Erlebnis, dass eine Frau, die ich bei ihrer Geburt fragte: „Kann ich etwas für dich tun?“, mir antwortete: „Was willst<em> du</em> ((kursiv)) denn tun,<em> ich</em> ((kursiv)) gebäre doch das Kind.“ Dann ist sie weggegangen auf die Toilette. Ihr Partner und ich, wir standen herum und haben uns gefragt: „Was machen wir jetzt?“ Sie hat uns dann gerufen, als der Kopf geboren wurde. Für mich war das ein Aha-Erlebnis, was ich als Hebamme bin.</p>



<p><strong><em>Hat die Beschäftigung mit seinen Gedanken, Ihre Begegnungen und Ihre Freundschaft auch Einfluss auf Ihre eigenen Geburten gehabt?</em></strong></p>



<p>Auf die zweite Geburt auf jeden Fall. Vor allen Dingen, weil ich ihn im letzten Drittel der Schwangerschaft noch einmal getroffen hatte. Danach habe ich jeden Tag getönt. Er hatte das in Gang gebracht und es hat mir sehr gut getan.</p>



<p><strong><em>Was ist das Besondere am Tönen?</em></strong></p>



<p>Man beginnt zunächst kurz mit Tai Chi-Übungen. Dann setzt man sich auf einem Stuhl so auf die Sitzbeinhöcker, dass man sie bei jedem Ton spürt. Dabei macht man eine Bewegung vor und zurück. Das Tönen kommt aus Indien. Es wird dort von einer Tampura begleitet, einem Saiteninstrument mit einer typischen Tonalität. Leboyer sagte, wenn jemand auf einer Tampura in der Nähe einer Frau mit Wehen spielt, dann könne ihr das etwas von den Schmerzen nehmen. Auch wenn sie sehr intensive Schmerzen habe, das Tönen würde ihr helfen, nicht ins Leiden zu gehen. Wenn die Gebärmutter auf die Schmerzen mit einem Krampf reagiert, dann wird es schwierig. Aber wenn die Frau da hindurchgehen kann mit Tönen oder auf ihre Art, dann kann sie den Schmerz zum Weitergehen nutzen.</p>



<p>Bei den Seminaren hat Leboyer mit einer klassischen Musikerin aus Südindien gearbeitet. Sie spielte Tampura und gab Gesangsunterricht mit einer speziellen Tonleiter in verschiedenen Tonalitäten und Sanskritwörtern. Das löste bei den Teilnehmerinnen viel aus. Die Frauen waren manchmal ganz aufgelöst, weil bei bestimmten Tönen auch eine bestimmte Stimmung angeregt wird. Es gibt viele verschiedene Tonfolgen, Ragas genannt, beispielsweise eine für den Morgen, eine für den Abend, jeweils eine für verschiedene Stimmungen. Je nachdem trifft dich das dann auch sehr persönlich.</p>



<p>Nach ein paar Jahren hat Frédérick Leboyer mir die Erlaubnis gegeben, seine Arbeit mit dem Atmen und Tönen weiterzuführen.</p>



<p><strong><em>Waren das Kurse für schwangere Frauen?</em></strong></p>



<p>Für Hebammen und Schwangere und auch für Paare. Die Männer hat Leboyer provokativ gefragt: „Was machen Sie denn hier?“ Er war trotzdem froh, dass sie da waren. Einmal war eine Frau dabei, die nicht schwanger war, aber sie interessiert sich. „Sie haben hier nichts zu suchen!“, sagte er da. Er war ziemlich provokativ.</p>



<p>Jetzt biete ich die Kurse zum Atmen und Tönen alle zwei Wochen in meiner Praxis an: Eine halbe Stunde Übungen und eine halbe Stunde Singen, so wie er es gemacht hat. Meistens kommen Schwangere, die ich begleite, die bei meinen Kollegen oder Kolleginnen aus der Region in Betreuung sind. Zu einer Geburt zu gehen, wenn die Frau sich so vorbereitet hat, das ist immer wunderbar.</p>



<p>Wir machen sehr viel mit dem Tönen – alle meine Kolleginnen. Es ist immer so ein tiefes O oder A. Die Frauen lieben das: Sie haben das Gefühl, sie zentrieren sich besser – sie bleiben da. Wenn es einmal schwierig wird, kommt keine Panik hoch.</p>



<p><strong><em>Die Begrüßung des Kindes war ein Ritual, dass damals sehr stark von Leboyer ausging. Ich habe 1981/82 im Kreiskrankenhaus Dachau gearbeitet. Dort wurden die Gedanken von Frédérick Leboyer und Michel Odent sehr früh in die Geburtshilfe einbezogen. Sehr konsequent wurde damals bei jeder Geburt das Baderitual vollzogen: Der Vater badete nach der Geburt sein Kind zusammen mit der Mutter im Dämmerlicht.</em></strong></p>



<p>Ich habe ihn hier einmal mitgenommen nach einer Hausgeburt. Leboyer hat den Eltern erklärt, wie sie ihr Kind halten und wie das Bad am besten durchführen sollten. Ich persönlich mache das nicht mit dem Baden: Die Kinder, die zu Hause kommen, lassen wir in Ruhe. Die Eltern baden ihre Kinder nach den Hausgeburten erst eine Woche später. Aber damals war das Ritual in den Kliniken sicher sehr angebracht.</p>



<p><strong><em>Im Krankenhaus hat es bei allen eine andere Haltung zur Geburt entstehen lassen. Wir haben auch andere seiner Anregungen beachtet, wie die Vorhänge zu schließen, um ein Dämmerlicht zu haben, das Kind nach der Geburt unbedingt erstmal bei seiner Mutter auf dem Bauch zu lassen, erst abzunabeln, wenn die Nabelschnur auspulsiert ist, und uns insgesamt leise zu verhalten. Alles, was zum Glück heute in mehr Kliniken verbreitet ist.</em></strong></p>



<p>Die Bedeutung des Haut-zu-Haut-Kontakts, das Bonding kam erst durch Leboyer ins Bewusstsein. Bei den ersten Geburten, die ich gesehen habe, wurde das Kind an den Füßen genommen und so weggetragen. 1981, als ich meine Hebammenausbildung begonnen habe, da haben wir vielleicht das Kind in ein OP-Tuch gewickelt und der Mutter kurz gegeben – eine Minute lang und das hieß schon die „Methode-Leboyer“. Dann wurde das Kind weggebracht zum Absaugen.</p>



<p><strong><em>Erstaunlich, wie viele Jahre es nach seinem ersten Buch dauerte, bis die Gedanken von Leboyer zaghaft umgesetzt worden sind. Und frappierend, wie lange sich die Unterschiede zwischen den Kliniken immer noch halten – obwohl man die Bedeutung unt</em></strong><strong><em>erdessen genau kennt.</em></strong></p>



<p>Damals ging es noch gar nicht um die Frauen. Er hat sich erst für die Kinder eingesetzt: Warum müssen die Kinder bei der Geburt leiden? Müssen sie leiden oder können sie das auch alles anders erleben? Etwas später hat er sich die gleiche Frage in Bezug auf die Frauen gestellt: Wie kann eine Frau durch die Intensität des Gebärens gehen, aber nicht darunter leiden?</p>



<p><strong><em>Eine befreundete Kollegin hatte ihn vor langer Zeit zu einer Team-Fortbildung eingeladen – in die Klinik, in der sie damals gearbeitet hatte. Sie war enttäuscht und entsetzt, weil er ein Kind seiner Mutter nach der Geburt weggenommen hatte, um es in einem anderen Zimmer ohne d</em></strong><strong><em>ie Eltern zu baden. Haben Sie so etwas auch erlebt? </em></strong></p>



<p>Nein, als ich ihn kennen gelernt habe, hat er das schon nicht mehr gemacht. Wir sollten immer daran denken, dass er in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts Geburtshelfer war. Ja, er war sehr dominant. Das kam nicht überall gut an. Ich sehe halt, aus welcher Zeit er kam. Seine aktive Klinikzeit hatte er bis Anfang der 70er Jahre. Er war ein sehr anerkannter Geburtshelfer und als Chefarzt einer Pariser Privatklinik verantwortlich für viele tausend Geburten gewesen. Er hatte damals die Chloroform-Methode angewandt, damit die Frauen nicht leiden. Und hat später von sich selbst gesagt: „Ich habe allen Frauen ihre Geburt geraubt.“</p>



<p><strong><em>Sie sind mit seiner Dominanz zurechtgekommen?</em></strong></p>



<p>Ich hätte ihn niemals zu einer Geburt mitnehmen wollen. Dabei hätte mich seine Dominanz gestört. Er hatte einen sehr bestimmenden Charakter, er hatte immer Recht. Wenn du etwas anderes machtest oder anders dachtest, dann hattest du unrecht. Wir haben oft diskutiert. Mein Mann ist Yoga-Lehrer. Leboyer war selbst vom Yoga zum Tai Chi gewechselt. Er bevorzugte die Bewegung des Tai Chi gegenüber dem Statischen des Yoga. Wir hatten immer wieder Diskussionen mit sehr viel Humor.</p>



<p>Es gab zwischen uns eine Art Einverständnis, ein paar Themen lassen wir aus, weil sie zu ewigen Diskussionen führen würden.</p>



<p>Was er mir gegeben hat, war viel wichtiger als diese Meinungsverschiedenheiten. Zum Schluss wurde unsere Beziehung eine Freundschaft, anfangs war es ein Meister-Schülerin-Verhältnis.</p>



<p><strong><em>Haben Sie durch seine Seminare von ihm gelernt, die Sie organisiert hatten? Oder hat er Sie auch direkt unterwiesen? </em></strong></p>



<p>Beides. Bei den Seminaren habe ich stundenlang praktiziert und getönt. Und zu Hause ging es weiter. Vieles von ihm hat mein Hebammenleben beeinflusst und auch mein privates Leben.</p>



<p>Er sagte, man solle jeden Tag bestimmte Gewohnheiten beibehalten, wie Zähneputzen oder Frühstücken. Wir machen morgens immer Yoga und haben seine Tai Chi Übungen hinzugenommen. Jeden Morgen ein kurzer Gedanke an ihn und an das, was er mir gegeben hat.</p>



<p><strong><em>Welcher Art sind seine Übungen?</em></strong></p>



<p>Er hat viel Tai Chi gemacht und Übungen daraus für schwangere Frauen angepasst. Einige hat er aussortiert – Übungen, die ihm wichtig waren, hat er vereinfacht. Er sagte, es sei wichtig, eine lebendige Wirbelsäule zu haben und dem Hohlkreuz entgegen zu wirken.</p>



<p><strong><em>Wie haben Sie seinen Abschied erlebt? </em></strong></p>



<p>Frédérick Leboyer ist zu Hause gestorben, seine Frau war bei ihm.</p>



<p>Die Abschiedsfeier fand in einem Schweizer Ort im Wallis statt, wo er zuletzt gelebt hatte. Die Zeremonie nach seinem Tod war sehr intensiv und ergreifend. Es war eine laizistische, keine religiöse Zeremonie. Viele Menschen waren gekommen, von denen ich seit 32 Jahren gehört, die ich in dem Film „Le sacre de la naissance“ gesehen und nie getroffen hatte. Es war alles so herzlich. Er geht weg und führt uns zusammen. Sechs oder sieben Menschen, die ihn besonders gut gekannt hatten, saßen noch lange zusammen. Wir hatten alle das gleiche Bild von ihm und die gleiche Erfahrung. Auch seine Beharrlichkeit kam zur Sprache, aber mit Humor. Denn trotz seiner dogmatischen Haltung war er vor allem ein Philosoph. Ein Mensch, der auch sehr offen war.</p>



<p>Ein Teil seiner Asche kommt nach Indien – an den Ort, der ihm viel bedeutet hat. Ein Grab wird es nicht geben.</p>



<p><strong><em>Danke Sybille Berresheim, für das persönliche Gespräch über diesen außerordentlichen Geburtshelfer, der so viel bewirkt hat.</em></strong><br><br><br></p>



<p><strong>Der Geburtshelfer </strong></p>



<p><strong>Dr. Frédérick Leboyer </strong>wurde am 1. November 1918 in Paris geboren und starb am 25. Mai 2017 in Vens, im Kanton Wallis in der Schweiz. Er war Frauenarzt, Schriftsteller und Filmemacher.</p>



<p>In seinen ersten Buch „Pour une naissance sans violance“ (1974), auf Deutsch „Geburt ohne Gewalt“ (1975), zeigte Leboyer mit ergreifenden Schwarz-weiß-Fotografien und poetischen Texten, wie wichtig ein respektvoller, behutsamer Empfang bei der Geburt eines Neugeborenen ist und wie offen seine ersten Blicke sein können, wenn es in Geborgenheit geboren wurde.</p>



<p>Seine drei Filme „Naissance“ von 1975 (Geburt), „Shantala“ (Sanfte Hände) und „Le sacre de la naissance“ von 1982 („Wellen des Lebens“) folgten. In Deutschland als VHS-Kassetten erschienen, sind sie heute vergriffen. Auch die 2008 in Frankreich erschienene DVD</p>



<p>„Naître Autrement“, die alle drei Filme enthält, ist im Handel nicht mehr erhältlich. Weitere Bücher: „Shantala (1976)/„Sanfte Hände“ (1979), ein Buch über traditionelle indische Babymassage, „Cette lumière d’où vient l’enfant“ (1978)/„Weg des Lichts“ (1980) über eine indische Schwangere, die sich mit Yoga auf ihre Geburt vorbereitet, „Das Fest der Geburt“ (1982), „Die Kunst zu atmen“ (1983), „Atmen, singen, gebären“ (deutsch 2006) und „Das Geheimnis der Geburt“ (2000), französisch „Si l’enfantement m’était conté“ (1996).</p>



<p><p>Frédérick Leboyer hat den landläufigen Begriff der „sanften Geburt“ geprägt und beeinflusste damit entscheidend einen Teil der Frauenbewegung und die Sicht auf die Geburtshilfe der 1970er und 80er Jahre in vielen Ländern, insbesondere in Deutschland und Großbritannien.</p>
<hr></p>



<p><strong>Die Interviewte</strong></p>



<p><strong>Sybille Berresheim, </strong>1959 in Deutschland geboren, legte 1983 ihr Hebammenexamen in Wuppertal ab. Seit 1985 ist sie als freiberufliche Hebamme niedergelassen, bis 1989 in Hessen, anschließend in der Drôme (Frankreich). Sie betreut dort unter anderem Hausgeburten.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Im Dialog</title>
		<link>https://viktoria11.de/im-dialog/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Jun 2017 14:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Sein Motto „Geburtshilfe im Dialog“ nahm der Kongress in Mannheim Ende März wörtlich: Meist sprachen jeweils eine Hebamme und ein Arzt oder eine Ärztin zu einem gemeinsamen Thema, begleitet von einem ebenso besetzen Moderatorenteam. So entstanden interessante wechselseitige Einblicke. Kongresspräsident Dr. Ansgar Römer strahlte zur Eröffnung des Kongresses „Geburtshilfe im Dialog&#8220; im Congress Center Mannheim<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/im-dialog/"><span class="screen-reader-text">"Im Dialog"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Sein Motto „Geburtshilfe im Dialog“ nahm der Kongress in Mannheim Ende März wörtlich: Meist sprachen jeweils eine Hebamme und ein Arzt oder eine Ärztin zu einem gemeinsamen Thema, begleitet von einem ebenso besetzen Moderatorenteam. So entstanden interessante wechselseitige Einblicke.</strong></p>



<p>Kongresspräsident <strong>Dr. Ansgar Römer</strong> strahlte zur Eröffnung des Kongresses „Geburtshilfe im Dialog&#8220; im Congress Center Mannheim am 24. und 25. März: „2.112 TeilnehmerInnen aus acht Ländern!&#8220; Nicht nur aus Deutschland, Österreich und der Schweiz waren Hebammen, ÄrztInnen, Schülerinnen und Studierende gekommen. Auch Frankreich, Luxemburg, Belgien, die Niederlande und Dänemark waren vertreten.</p>



<p>Weil sich in den vergangenen Jahren viele TeilnehmerInnen mehr Ruhe im Vortragssaal gewünscht hatten, gab es diesmal für Eltern mit Kindern einen eigenen Saal mit Live-Übertragung aus dem Plenarsaal. Mit Hilfe einer Kongress-App konnten sich die Mütter von dort aus am Dialog beteiligen, was sie gerne nutzten – ihre Fragen und Anmerkungen wurden bei den Diskussionen den ModeratorInnen direkt zugespielt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gemeinsame Themen</h2>



<p>„Der Dialog ist manchmal schwer&#8220;, begann Römer seinen Eröffnungsvortrag und ermutigte, gegenseitiges Misstrauen zwischen den Berufsgruppen der Hebammen und ÄrztInnen weiter abzubauen. Jüngst hätten unterschiedliche Auffassungen bei der gemeinsamen Schwangerenvorsorge zu Verwerfungen geführt, insbesondere ein Newsletter des Berufsverbandes der Frauenärzte, der seinen Mitgliedern von der Schwangerenvorsorge parallel zur Arbeit der Hebammen abgeraten hatte – dies sei für sie nicht mit den Krankenkassen abzurechnen. Frauen müssten ihren GynäkologInnen teilweise unterschreiben, dass sie nicht bei einer Hebamme Schwangerenvorsorge in Anspruch nähmen. Die Antwort der Bundesregierung Ende Januar auf eine „kleine Anfrage&#8220; der Partei „Die Linke&#8220; zu dieser Problematik falle positiv aus: Eine gute Kooperation bei der Schwangerenvorsorge in Abstimmung mit der Frau sei für ÄrztInnen und Hebammen nicht ausgeschlossen. Jeder Berufsverband bestehe jedoch auf seiner Perspektive, kritisierte Römer. Gegenseitige Schuldzuweisungen seien dabei nicht Ziel führend. Stattdessen müssten der Politik die Problemfelder aufgezeigt und darauf hingewirkt werden, dass die Rahmenbedingungen für beide Berufsgruppen gerecht seien. „Es ist eine privilegierte Stellung und eine große Faszination, bei der Geburt mitzuwirken&#8220;, stellte Römer heraus: „Dieses Feuer, das wir gehabt haben, als wir uns für diesen Beruf entschieden haben, darf nicht verloren gehen!&#8220;</p>



<p>Ein ausgewogener Dialog zwischen Hebammen und ÄrztInnen solle sich künftig auch im Publikum widerspiegeln, in dem derzeit die Hebammen, HebammenschülerInnen und Studierenden mit 79 Prozent in großer Überzahl vertreten waren, ÄrztInnen jedoch nur mit 21 Prozent. Deshalb warb Römer dafür, dass die Hebammen zum nächsten Kongress die Ärztin oder den Arzt mitbringen sollten, mit der oder dem sie zusammenarbeiten. Er stellte Sonderkonditionen für solche Zweier-Gespanne in Aussicht.</p>



<p>Anders als in früheren Jahren waren die Vorträge diesmal gleichmäßig auf beide Berufsgruppen verteilt: Meist sprachen jeweils eine Hebamme und ein Arzt oder eine Ärztin zu einem gemeinsamen Thema, begleitet von einem Moderatorenteam ebenfalls aus Hebamme und Arzt oder Ärztin. Neben neun Dialog-Vorträgen gab es zusätzlich am Morgen und in den Mittagspausen fünf Symposien – beispielsweise zu neuen Aspekten der Muttermilchforschung und Stillförderung, zur Schmerztherapie mit Lachgas in der Geburtshilfe oder zur außerklinischen Geburtshilfe. So war das dichte Programm neben der umfangreichen Industrieausstellung und den persönlichen Kontakten kaum zu bewältigen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Evolution des Gebärens</h2>



<p>Den „besonderen Vortrag&#8220;, der beim Mannheimer Kongress traditionell am Ende des Programms steht, hielt der Anthropologe und Humanethologe <strong>Prof. Dr. Wulf Schiefenhövel</strong> vom Max-Planck-Institut diesmal gleich zu Beginn. Sein Thema: „Wird der Kaiserschnitt zur Regelgeburt? Zur Evolution des Gebärens.&#8220; Schiefenhövel hatte sich in den 1970er und 80er Jahren einen Namen mit seiner Forschung zum Geburtsverhalten der Eipo gemacht, die in einer der ältesten traditionellen Kulturen der Welt in Hochland-Neuguinea leben.</p>



<p>Er erinnerte sich daran, wie sein Vater, ein praktischer Arzt und Geburtshelfer, ihn als „kleinen Bub&#8220; manchmal zu Geburten mitgenommen habe. Das habe ihn geprägt. Heute drücke sich in unserer Gesellschaft in der Wahlmöglichkeit zum Kaiserschnitt auch ein Stolz aus: „Die Pluralität soll sich in der Geburtshilfe widerspiegeln.&#8220; Das zeige sich in Angeboten wie „sanfter Kaiserschnitt&#8220; oder „Kaisergeburt&#8220;. Aus seiner Sicht seien 5 bis maximal 15 Prozent Kaiserschnitte ausreichend, die zu erwartende Steigerung der Sectiones auf über 40 Prozent müsse gestoppt werden.</p>



<p>In Europa könne man bei reifen Kindern und wenn wesentliche Risikofaktoren fehlten, durch eine Sectio die Mortalitäts- und Morbiditätsraten gegenüber der vaginalen Geburt nicht senken. Die starke Verringerung der perinatalen kindlichen Mortalität sei vor allem durch zum Teil problematische Intensivmaßnahmen zur Sicherung des Überlebens von extremen Frühgeburten erreicht worden.</p>



<p>„Warum hat sich in der Evolution des Menschen das Becken nicht um einen Zentimeter größer entwickelt&#8220;, fragte er: „als es noch keine großen Kliniken und keinen Kaiserschnitt gegeben hat?&#8220; Es habe so viele Anpassungsvorgänge im Verlauf der Hominisation gegeben. In der Tat sei der Gebärvorgang beim Menschen durch einige der stammesgeschichtlichen Sonderentwicklungen schwieriger als bei anderen Primaten. Der Schädel des Kindes sei immer größer geworden, weil es als physiologisches Frühgeborenes mit einem großen Gehirn die besseren Überlebenschancen gehabt habe. Aber das Becken der Mutter sei nicht mitgewachsen, denn ein zu breites Becken sei nicht günstig zum Gehen: „Seit 30.000 Jahren haben Frauen dasselbe Becken wie Sie hier im Saal&#8220;, gab er zu bedenken. Die Natur habe sich mit einem intelligenten Trick geholfen: mit einer Änderung der Beckenachse. In der Natur ebenso wie in der Technik gebe es keine 100-Prozent-Lösungen, denn das sei zu kostspielig. Manchmal müsse man dann eingreifen. So sei die Hebamme nötig geworden – wegen diesem „Knirsch&#8220; zwischen dem Kopf des Kindes und dem Becken der Mutter, der bei der Geburt auch zu Angst und Schmerz führe. Heute litten wir nicht mehr unter Parasiten, stattdessen unter Überernährung, was das Problem verschärfe. Die Frau müsse bei der Geburt ihre Position finden, dies sei dann auch für das Kind besser. Und die Hebamme müsse der Ergonomie der Frau folgen. „Wir wechseln die Hebammen in der Klinik wie die Postkutschenpferde!&#8220;, kritisierte Schiefenhövel: „Das kann man nicht machen. Sie sind der Anker für die Gebärende.&#8220;</p>



<p>Von seinen Forschungsreisen in Hochland-Neuguinea zeigte Schiefenhövel Bilder von Geburten der Eipofrauen, die „mit maximaler Selbstbestimmung meist in der tiefen Hocke&#8220; ihre Kinder zur Welt bringen würden. Dies sei die beste Position, urteilte der Anthropologe im Hinblick auf Infektionsschutz und für eine hilfreiche Asymmetrie des Beckens. Die Geburt des Kindes geschehe bei den Eipo ohne jede äußere Hilfe. „Wir haben heute eine Schmerz verleugnende Gesellschaft&#8220;, stellte er fest – Frauen würden bei der Geburt eher als „Verbraucherinnen&#8220; gesehen. Die lebendige Diskussion im Anschluss an seinen Vortrag schloss Schiefenhövel mit den Worten: „Ich denke, am ersten Feuer, das die Menschen entzündet haben, saß auch die Hebamme.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das „Lesen der Plazenta&#8220;</h2>



<p>Ihre ungewöhnliche Kooperation unter dem Motto „Die Plazenta. Das Tagebuch der Schwangerschaft&#8220; stellten die Hebamme <strong>Esther Göbel</strong> vom Geburtshaus sowie der Frauenarzt- und Hebammenpraxis Bühlau in Dresden und <strong>Prof. Dr. Annette Müller</strong>, Leiterin des Zentrums Kinderpathologie und Pathologie an der Universitätsklinik Bonn, vor. In ihrem wechselseitigen Vortrag „Notizen zum langen Weg von der zeitweiligen Nichtachtung bis zur neuen Wertschätzung als Informationsquelle&#8220; schilderten beide das „Lesen der Plazenta&#8220;: Einmal durch den Blick der Hebamme, die mit der Plazenta auch das Kind, seine Schwangerschaftszeit und Geburt vor Augen hat und wie es sich weiterentwickelt. Andererseits mit den Augen der Kinderpathologin, die 80 bis 90 Prozent des Tages vor dem Mikroskop sitze und dort unter anderem Plazenten untersuche, nachdem diese in Formalin fixiert und in Scheiben geschnitten worden seien. Sie könne dabei Details erkennen, die bei der routinemäßigen Inspektion der Plazenta nach der Geburt nie zu entdecken wären. Esther Göbel schicke jeden Mutterkuchen an die Kinderpathologin zur Untersuchung, sofern die Eltern damit einverstanden seien. Die Krankenkasse trage die 45 Euro für die Untersuchung. Anschließend erhalte sie das Ergebnis von Annette Müller.</p>



<p>Beispielsweise sei die Zottengestaltung sehr wichtig: In einer reifen Plazenta müssten mindestens 60 Prozent der Endzotten ausgebildet sein, damit ein Kind ausreichend mit Sauerstoff versorgt werde, betonte Müller. Sie erläuterte eindrucksvoll ihre projizierten Bilder. Dabei wies sie auf einen unscheinbaren hellen Fleck mit einem kleinen schwarzen Punkt hin: „Bei jeder zehnten Schwangerschaft findet sich eine Zwillingsanlage in den Eihäuten.&#8220; Ein anderes Detail, einen gelblichen Fleck der Plazenta, erklärte sie so: „Dies ist kein Fett – es gibt keine Fettzellen in der Plazenta. Dies sind Blutungsreste der Mutter aus der Zeit der Schwangerschaft.&#8220; Ein „Maternal Floor Infarct&#8220;, den sie anhand einer Aufnahme erklärte, könne zu einem plötzlichen intrauterinen Kindstod führen mit hoher Rezidivrate bei anschließenden Schwangerschaften. Er sei mit bloßem Auge nicht von anderen Infarkten zu unterscheiden. Man brauche dazu eine mikroskopische Untersuchung. Auch die Nabelschnur untersuche Müller genau. Nicht nur die Anlage aller Nabelschnurgefäße, auch die Anzahl der Umdrehungen sei von Bedeutung: Eine übermäßig verdrillte Nabelschnur mit mehr als ein bis zwei Umdrehungen auf fünf Zentimeter könne zu Thrombenbildung führen.</p>



<p>Dieser gemeinsame Vortrag öffnete dem Publikum die Augen, welche bedeutenden Informationen über intrauterine Bedingungen des Kindes an den mikroskopischen Strukturen der Plazenta abzulesen sind, die normalerweise mit ihr unerkannt entsorgt werden. Erstaunlich, dass derartige aussagekräftige Untersuchungen nicht zu den Routineuntersuchungen gehören – von haftungsrechtlichen Aspekten ganz zu schweigen. Nicht nur, wenn ein Kind nicht gesund oder gar tot zur Welt kommt, sollte eine kompetente Untersuchung des Mutterkuchens für eine Diagnose immer mit dazu gehören.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der juristische Blick auf Kooperationen</h2>



<p>Der angekündigte Dialog zwischen der Justiziarin des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF), der Münchner Rechtsanwältin <strong>Claudia Halstrick</strong>, und dem Justiziar des Deutschen Hebammenverbandes (DHV), Rechtsanwalt <strong>Armin-Octavian Hirschmüller</strong> aus Hannover, fand leider nicht statt, weil Hirschmüller die Einladung abgesagt hatte. Ob es Dialog fördernd war, den persönlichen E-Mail-Verkehr des Kongresspräsidenten mit der Absage Hirschmüllers auf der großen Leinwand zur Schau zu stellen, sei dahingestellt.</p>



<p>Das für beide Berufsgruppen wesentliche Thema, „Vorsorgeleistungen durch die Hebamme in Kooperation mit der gynäkologischen Praxis&#8220;, das Römer bereits zu Beginn angesprochen hatte, wurde notgedrungen von Claudia Halstick allein bestritten. Sie erläuterte die beklemmenden Vorgaben der Krankenkassen für die Abrechnung der FrauenärztInnen, die der Kooperation beider Berufsgruppen unnötige Steine in den Weg legen. Demnach dürfe im Quartal nur ein Arzt die Pauschale abrechnen, wenn er die vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinien vollständig erbracht hat. Einzig der Umzug der Frau oder der Todesfall des Arztes ließen Ausnahmen zu. Eine Doppelversorgung mit denselben Leistungen dürfe es schon wegen des Wirtschaftsgebotes nicht geben. Halstrick stellte Kooperationsmodelle vor und zeigte die juristischen Möglichkeiten und Schwierigkeiten auf. Wertvoll war dieser Einblick in die Perspektive der FrauenärztInnen auf jeden Fall. Schade, dass es nicht zum Austausch beider Justiziare kam.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Professionelle Gemeinsamkeit?</h2>



<p>Weitere Themen von Dialog-Vorträgen waren beispielsweise „Intermittierende Auskultation versus CTG – Erkenntnisse, Erfahrungen, Empfehlungen&#8220; aus Sicht der Hebamme <strong>Cäcile Fey</strong> aus Freiburg und des ärztlichen Geburtshelfers <strong>Prof. Dr. Franz Kainer</strong> aus Nürnberg. „Evidenzbasierte Geburtshilfe – Was bringt den Frauen die Wissenschaft?&#8220;, „Analyse und Empfehlungen&#8220; boten aus der Hebammenwissenschaft <strong>Prof. Dr. Melita Grieshop</strong> an und aus der Geburtsmedizin <strong>Prof. Dr. Michael Abou-Dakn</strong>, beide aus Berlin. Der ärztliche Geburtshelfer <strong>PD Dr. Frank Reister</strong> und die Hebamme<strong> Dr. Christiane Schwarz</strong> stellten ihre „fachlichen Streitpunkte in der Hebammen- und Ärzte-geleiteten Geburtshilfe&#8220; vor und wie „beide Berufsgruppen gemeinsam weiterkommen können zum Wohle von Mutter und Kind&#8220;.</p>



<p>Auch vorbildliche Flüchtlingsprojekte wurden vorgestellt: das RMSA „refugee-midwifery-service-austria&#8220; von den Hebammen <strong>Sarah Bestle</strong> aus Innsbruck und <strong>Johanna Sengschmid</strong> aus Wien – und ein Beispiel aus Hamburg: das Women Health Team von der Hebamme <strong>Wibke Bohny</strong> und der Ärztin <strong>Dr. Mirjam Wagner</strong> (siehe DHZ 3/2016, Seite 16ff.).</p>



<p>Mit einem Rollenspiel und einem anschließenden analysierenden Gespräch zeigten die Soziologin <strong>Prof. Dr. Amara Eckardt</strong> und der Geburtshelfer <strong>Prof. Dr. Sven Hildebrand</strong> „Die Verlockung der Macht – Autoritätsmuster und Machtstrukturen in der Geburtshilfe als ungünstige Einflussfaktoren auf das Gelingen der Geburt&#8220;. Sie fragten sich: „Wie erreichen wir professionelle Gemeinsamkeit?&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Eine S3-Leitlinie pro Jahr</h2>



<p>„Das Ziel aller: Die physiologische Geburt. Ist zur Förderung dieses Ziels die Zentralisation der Geburtshilfe sinnvoll oder hilfreich?&#8220; Die Hebamme <strong>MSc Anne Steiner</strong> aus Aarau beleuchtete das Thema für die besonderen Bedingungen in der Schweiz. <strong>Prof. Dr. Frank Louwen</strong>, Leiter der Geburtshilfe und Perinatalmedizin der Uniklinik Frankfurt, strich vor allem die Zentralisation von geburtshilflichen Kompetenzen heraus, beispielsweise bei der vaginalen Beckenendlagengeburt, wo große geburtshilfliche Erfahrung für die Qualität entscheidend sei.</p>



<p>Bestens gelaunt war Louwen auf der Bühne erschienen, der auch Vorsitzender der AG Geburtshilfe der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) ist. Bevor er mit seinem Vortrag begann, verkündete er die frohe Botschaft, er komme gerade von der am Vortag neu gegründeten „Deutschen Stiftung Frauengesundheit&#8220;. Für alle wichtigen gesundheitlichen Themen in der Frauenheilkunde und der Geburtshilfe sollten die qualitativ hochwertigsten Leitlinien zur Verfügung stehen, die jedoch bislang fehlten. Solche S3-Leitlinien zu erstellen, koste bis zu 250.000 Euro. Nun soll die Stiftung Frauengesundheit mindestens eine S3-Leitlinie pro Jahr finanzieren (Interview dazu im nächsten Heft).</p>



<p>Die spontane Würdigung einer verdienten, streitbaren Autorin zu vielen Themen der Frauengesundheit ergab sich zum Schluss: Prof. Dr. Abou-Dakn hielt einen zweiseitigen Zeitungsartikel in die Höhe: „Die Geburt – der Weg ins Leben&#8220;. Der Beitrag zur physiologischen Geburt war am selben Morgen in der Wochenendausgabe der Süddeutschen Zeitung erschienen. Weil er die Autorin <strong>Dr. Eva Schindele</strong> in der ersten Reihe entdeckte, dankte er ihr persönlich für den wertvollen Beitrag zur physiologischen Geburt. Die 2.000 TeilnehmerInnen schlossen sich mit großem Applaus an.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausblick</h2>



<p>Der Kongress brachte praxisnahe Themen aus den Perspektiven beider Berufsgruppen auf den Punkt und arbeitete auch die Unterschiede in der Sicht und den Vorgehensweisen heraus. Sicher können alle geburtshilflich Aktiven von diesen gegenseitigen Einblicken lernen. Sollte es den Veranstaltern beim nächsten Kongress am 2. und 3. März 2018 tatsächlich gelingen, das Eins-zu-eins-Verhältnis der Berufsgruppen auch unter den TeilnehmerInnen im Publikum zu erreichen, wäre dies eine kleine Revolution für den geburtshilflichen Dialog auf Augenhöhe.</p>
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			</item>
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		<title>Zur Diskussion gestellt</title>
		<link>https://viktoria11.de/zur-diskussion-gestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 May 2017 14:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Auch die zweite geburtshilfliche Tagung mit dem besonderen Konzept aus „Kontroversen und Kasuistiken“ bot eine geballte Ladung fachlicher Anregungen: Pro- und Contra-Stimmen diskutierten unterschiedliche Standpunkte zu geburtshilflichen Vorgehensweisen und spannende Fälle wurden vorgestellt. Die Tagung unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPGM) begann mit einer Entschuldigung zur Begrüßung: Leider habe man<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/zur-diskussion-gestellt/"><span class="screen-reader-text">"Zur Diskussion gestellt"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Auch die zweite geburtshilfliche Tagung mit dem besonderen Konzept aus „Kontroversen und Kasuistiken“ bot eine geballte Ladung fachlicher Anregungen: Pro- und Contra-Stimmen diskutierten unterschiedliche Standpunkte zu geburtshilflichen Vorgehensweisen und spannende Fälle wurden vorgestellt.</strong></p>



<p>Die Tagung unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPGM) begann mit einer Entschuldigung zur Begrüßung: Leider habe man im diesjährigen Programm die Hebammen als Referentinnen versehentlich vergessen.</p>



<p>Zum Thema „Geburtshilfe mal anders – Kontroversen und Kasuistiken&#8220; hätte deren Sicht sicher Inspiration und Diskussionsstoff geboten und möglicherweise dem gegenseitigen fachlichen Verständnis und der Zusammenarbeit beider Berufsgruppen gut getan. Bis auf diesen bemerkenswerten Wermutstropfen waren es dennoch zwei Tage voll mit fachlichem Input.</p>



<p>Die Tagung fand am 2. und 3. März im traditionsreichen Friederikenstift in Hannover statt: Ursprünglich eine eigenständige diakonische Einrichtung seit der Gründung im Jahr 1841, ist es seit Anfang 2016 Teil des neuen diakonischen Konzerns Diakovere gGmbH.</p>



<p>Zu den „etwas anderen&#8220; Fortbildungstagen hatte nach dem erfolgreichen Auftakt im vergangenen Jahr erneut <strong>Prof. Dr. Ralf L. Schild</strong>, Chefarzt der beiden hannoverschen Frauenkliniken des Henriettenstifts und des Friederikenstifts von Diakovere, eingeladen, gemeinsam mit <strong>Prof. Dr. Werner Rath</strong>, dem langjährigen ehemaligen Klinikdirektor der Universitätsfrauenklinik Aachen. Die beide Geburtshelfer führten abwechselnd durch die Veranstaltung, zu der an die 180 TeilnehmerInnen vor allem aus dem klinischen Bereich gekommen waren – unter ihnen nur etwa 40 Hebammen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wandel der Pränataldiagnostik?</h2>



<p>„Kann die nicht-invasive Pränataldiagnostik das Ersttrimesterscreening ersetzen?&#8220; Ja, fand <strong>Dr. Poupak Javaher</strong>, Fachärztin für Humangenetik aus Hannover. Nicht-invasive pränatale Diagnostik (NIPD) sind Verfahren, bei denen durch Bluttests mögliche Abweichungen der Chromosomen des ungeborenen Kindes im mütterlichen Blut nachgewiesen werden können. Dazu zählen der Harmony-Test (299 Euro), der PraenaTest (349 Euro) oder der Prenatalis-Test (554 Euro). Sie trügen dem „persönlichen Sicherheitsbedürfnis&#8220; von Müttern Rechnung. Seit 2012 habe ein Paradigmenwechsel in der Pränataldiagnostik stattgefunden. Ein Konsensus-Papier aus Empfehlungen der Fachgesellschaften der drei Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz habe im Oktober 2015 das primäre Screening zur Analyse der zellfreien kindlichen DNA-Bruchstücke im mütterlichen Blut für die fetale Trisomie 21 bei Schwangerschaften jeden Alters und jeder Risikogruppe empfohlen. Bei der dazu gehörigen komplexen Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz sah die Humangenetikerin potenzielle Schwachpunkte, ob hier die geforderte Qualität immer eingehalten würde.</p>



<p>Ein Bild zum Abschluss des Vortrags machte nachdenklich. Drei Jugendliche – aus einer „sehr netten syrischen Familie&#8220;, wie betont wurde – waren dort mit ihren erblich bedingten Skelettanomalien zu sehen. Eine vierte Schwangerschaft ihrer Mutter sollte humangenetisch vorbereitet werden. Trotz der medizinischen Auffälligkeiten wirkten die exponierten, sparsam bekleideten Jungen im Untersuchungszimmer fröhlich und munter. Die bescheidene fotografische Qualität des spontanen Schnappschusses ließ die skurrile Situation erahnen, wie medizinisches Anschauungsmaterial wohl meist entsteht, das traditionell das Bild der MedizinerInnen von Erkrankungen und Abweichungen vom „normalen&#8220; Bild des Menschen aus Lehrbüchern prägt – und möglicherweise auch ihre Ängste. Warum wird hier nicht ebenso professionell am Bildmaterial gearbeitet wie an medizinischen Fragen? Nebenbei: Die drei Jungen wären möglicherweise nicht unter uns, wäre das Blut der Mutter in ihrem vorgeburtlichen Dasein getestet worden.</p>



<p>„Nein&#8220;, vertrat dagegen Prof. Dr. Schild seinen Standpunkt, die nicht-invasive Pränataldiagnostik könne keine Aussagen über konkrete Anomalien des Feten treffen, dazu bedürfe es des qualifizierten Ultraschalls. Er empfahl die Zusammenarbeit von Pränatalmedizin und Humangenetik. Einen auffälligen Befund bei NIPD sehe er nicht automatisch als Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Immerhin seien 0,1 Prozent der Tests falsch positiv. Ein Problem bei der Diagnostik seien auch Mehrlinge oder eine Mosaikbildung des Plazentagewebes.</p>



<p>Ob ein Abbruch nur aufgrund von NIPD und Ultraschall möglich sein solle, wird aus dem Publikum in der anschließenden Diskussion gefragt. Zuvor wurde ein Fallbeispiel geschildert, in dem bei einem Ungeborenen durch den Test eine Trisomie 21, im Ultraschall jedoch keinerlei Fehlbildungen oder Auffälligkeiten diagnostiziert worden waren. Die Mutter hatte die Schwangerschaft nicht fortsetzen wollen – der Arzt, Dr. Sven Seeger, Chefarzt aus Halle, hatte einen Konflikt zu den Drei-Länder-Empfehlungen gesehen, wonach ein auffälliger Testbefund immer durch einen invasiven Eingriff wie Chorionzottenbiopsie oder Amniozentese abgeklärt werden müsse. Mit Blick auf die Gesetzeslage entgegnete Schild: „Wir können die Frauen ja nicht zwingen, wenn die Belastungen zu groß sind.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fetale Mikroblutanalyse?</h2>



<p>„Pathologisches CTG: Fetale Mikroblutanalyse – ja oder nein?&#8220; folgte als nächstes. Für „Ja&#8220; plädierte uneingeschränkt <strong>Prof. Dr. Maritta Kühnert</strong>, Leitende Oberärztin der Geburtshilfe des Universitätsklinikums Marburg: Durch frühzeitiges Erkennen von Störungen der Sauerstoffversorgung des Feten mittels Mikroblutuntersuchung (MBU), könne durch gezielte Geburtsbeendigung Schaden vom Kind abgewendet werden. Die Hälfte der Kaiserschnitte mache man ohne Grund, weil ein pathologisches CTG fehlinterpretiert worden sei. Bei einer Bradykardie des Ungeborenen unter 110 Schlägen pro Minute länger als drei Minuten, würde in ihrem Haus sofort eine MBU durchgeführt, ebenso nach sechs tiefen frühen Dezelerationen über 60 und auch bei variablen und späten Dezelerationen. Eine Tachykardie über 160 Schläge pro Minute sei dagegen keine Indikation, ebenso wenig wie grünes Fruchtwasser bei unauffälligem CTG und auch keine, wenn ein Notkaiserschnitt eindeutig indiziert ist.</p>



<p>Für „Nein&#8220; stand <strong>Prof. Dr. Klaus Vetter</strong> aus Berlin, der den invasiven Eingriff bis auf wenige gezielte Einzelfälle nicht für sinnvoll hält. In seinem spannenden Vortrag holte Vetter weit aus zu einem Rückblick in die Entwicklungsgeschichte der MBU, die er in seinem Berufsleben von Anfang an miterlebt hat. Als Nachfolger des Geburtsmediziners Prof. Dr. Erich Saling, dem Erfinder der MBU und zahlreicher weiterer Entwicklungen, die heute aus der Geburtshilfe verschwunden sind, war Vetter von 1991 bis 2012 Chefarzt der Klinik für Geburtsmedizin am Vivantes Klinikum Neukölln gewesen. Diese Klinik hatte im Zentrum technischer und geburtsmedizinischer Innovationen gestanden. Wer, wenn nicht er, hätte die MBU mit kritischem Blick entzaubern können?</p>



<p>Die biologischen Werte, die der MBU zugrunde gelegt würden, seien nie systematisch erhoben worden, problematisierte Vetter den unkritischen Einsatz. Damals hätten alle versucht, Normwerte zu erzeugen – idealisierte Werte, auch mit Rechenfehlern, die nie hinterfragt worden seien. „Trotzdem hat die MBU funktioniert für die Kliniker&#8220;, gab er zu – sie hätten daran geglaubt. Er selbst habe allerdings auch noch Zeiten erlebt, wo ein Chefarzt bei einem auffälligen CTG gesagt habe: „Stellen Sie es ab, früher haben wir das auch nicht gesehen.&#8220;</p>



<p>Die folgende lebendige Diskussion zeigte, dass die Mehrzahl der TeilnehmerInnen auf die MBU setzt. „Wie muss man die Mutter aufklären?&#8220;, war eine Frage, gerade im Hinblick auf die Körperverletzung des Kindes. „Ein Muss&#8220;, empfahl Prof. Rath, der zugab, auch ihm sei die MBU „immer unsympathisch&#8220; gewesen. Die kommerziellen Sets, die heute gebräuchlich seien, hätten die Blutentnahme erleichtert.</p>



<p>Eine Chefärztin aus dem Publikum: „Wenn man es gut begründet, ist keine Frau dagegen.&#8220; Rath gab zu bedenken, dass die Empfehlungen zur MBU allenfalls eminenz-, nicht evidenzbasiert seien. „Es fehlt an wissenschaftlicher Forschung zu Indikationen und Wirksamkeit&#8220;, unterstützte ihn Vetter. <strong>Prof. Dr. Axel Feige</strong>, ehemaliger Chefarzt aus Nürnberg, relativierte die Gefahren unbeabsichtigter ernster Verletzungen des Kindes: „Wer hat diese Komplikationen gesehen? Ich nicht.&#8220;</p>



<p>Als ein Einwand aus dem Publikum kommt, die deutsche Rechtsprechung mache heute den Einsatz der MBU erforderlich, erwiderte Vetter: „Die Rechtsprechung sind nicht die zehn Gebote!&#8220; Er erinnerte an den renommierten, 2008 verstorbenen Geburtshelfer Prof. Dr. Fritz Beller, der am Ende seines Berufslebens große Fehler in seiner Gutachterlaufbahn eingeräumt hatte – nachdem er seine Sichtweise zu den vermeintlichen Geburtsschäden durch Sauerstoffmangel geändert hatte. „Einen Zwang zur MBU gibt es nicht, bekräftigte Vetter: „Wir sind die Gutachter!&#8220;</p>



<p><strong>Dr. Babett Ramsauer</strong>, Leitende Oberärztin des Vivantes Klinikums Berlin, kommentierte eine Empfehlung aus dem Publikum, die MBU sei wertvoll für unerfahrene AssistentInnen: „Bei uns hören sie bald damit auf, weil sie lernen, die CTGs und die Geburtsverläufe besser zu beurteilen.&#8220; Vetter pflichtete ihr bei: „Hammacher, der Erfinder des CTGs, lebte in dem System und wusste immer, was mit dem Kind passiert. Da wo man wirklich schwimmt, kann man die MBU anwenden. Wir sollten die jungen Leute nicht allein lassen, damit sie die Beurteilung der CTGs lernen und nicht so viele Kinder verletzen.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einmal Sectio – immer Sectio?</h2>



<p>Zur „Geburtsleitung nach vorangegangener Sectio&#8220; stellten <strong>Prof. Dr. Peter Husslein</strong>, Chefarzt der Universitätsklinik für Frauenheilkunde aus Wien, und <strong>Prof. Dr. Birgit Seelbach-Göbel</strong>, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und Chefärztin an der Universität Regensburg, ihre unterschiedlichen Standpunkte vor. Der „Sectio-Papst&#8220; sprach sich erwartungsgemäß für die Resectio aus, Seelbach-Göbel für Abwarten und gegebenenfalls Einleiten.</p>



<p>Weiteren Diskussionsstoff boten Themen wie biochemische Tests bei drohender Frühgeburt und bei Präeklampsie, die sonografische Beurteilung der Sectionarbe, die Methoden der Geburtseinleitung – nur Prostaglandine/Misoprostol versus mechanische Methoden wie Ballon beziehungsweise beides – oder Zeitpunkt und Häufigkeit der Lungenreifeinduktion.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Lebererkrankung bei Schwangeren</h2>



<p>Die Fallbeispiele, die am zweiten Tag vorgestellt und diskutiert wurden, hatten es in sich. Einen Fall mit „akuter Lebererkrankung in der Schwangerschaft&#8220;, bei dem ein Ungeborenes in der 37. Schwangerschaftswoche scheinbar überraschend gestorben war, präsentierte <strong>PD Dr. Holger Maul</strong>, Chefarzt des Hamburger Marienkrankenhauses. Eine Schwangere hatte sich am Tag vor Heiligabend vorgestellt mit Juckreiz am ganzen Körper und Kratzspuren an den Armen und am Bauch. Nach einem „durchgehend normalen CTG&#8220; und auffälligen, aber scheinbar undramatischen Laborwerten sei die Frau mit Verdacht auf intrahepatische Cholestase, einem Gallenstau in der Leber, stationär zur Beobachtung aufgenommen worden mit täglichen Laboruntersuchungen und Kontroll-CTGs. Sechs Tage später sei das Kind plötzlich gestorben. Erst im Nachhinein seien die Zusammenhänge verstanden worden. Ein zentrales Problem sei dabei die Ermittlung von Laborbefunden über die Feiertage gewesen. Die Untersuchung der Gallensäuren hätte nicht im hauseigenen Labor erledigt werden können, sondern extern durchgeführt werden müssen. Erst am 3. Januar sei der Befund der Proben vom 23. Dezember auf Nachfrage zugegangen und bot die fatale Erklärung für den plötzlichen Tod des Kindes: Die dramatische Veränderung der Gallensäurewerte wurde viel zu spät erkannt.</p>



<p>Maul erläuterte detailliert die physiologischen Veränderungen der Leber in der Schwangerschaft und worauf bei einer Erkrankung zu achten ist. „Der intrauterine Fruchttod wäre durch frühzeitige Einleitung zu verhindern gewesen. Der Fall spiegelt alle Probleme wider, die wir mit der Diagnostik und der Entscheidungsfindung haben&#8220;, schloss Maul selbstkritisch. Unterdessen würden im hauseigenen Labor auch solche weniger häufigen Untersuchungen durchgeführt und seien damit kurzfristig verfügbar.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Außergewöhnliche Fälle</h2>



<p>Zum „Krampfanfall unter der Geburt&#8220; stellte Prof. Dr. Rath ein Fallbeispiel vor. Eine „Lebensbedrohliche postpartale Blutung&#8220; erläuterte <strong>Prof. Dr. Markus Schmidt</strong> aus Duisburg. Die Psychiaterin <strong>Dr. Valenka Dorsch</strong> aus Bonn sprach über schwere psychische Störungen nach der Geburt, <strong>Dr. Christine Morfeld</strong> aus Hannover über einen Fall von „Coma diabeticum&#8220;. „Schwere Geburtskomplikation: Der juristische Fall&#8220; thematisierte Prof. Dr. Axel Feige aus Nürnberg, „Geburtsstillstand im Beckeneingang&#8220; <strong>Dr. Sven Seeger</strong> aus Halle an der Saale und einen Fall von „Peripartaler Herzerkrankung der Mutter&#8220; schilderte <strong>Dr. Klaus Altmann</strong> aus Hannover.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die eigene Praxis überprüfen</h2>



<p>Nach dem Hochstart im vergangenen Jahr war auch die diesjährige Tagung wieder eine spannende Gelegenheit, die eigene Praxis gedanklich durchzulüften und sich von dem einen oder anderen alten Zopf zu trennen oder die Gepflogenheiten von Kliniken in der Zusammenarbeit besser zu verstehen. Interessant zu erleben, dass es durchaus mehrere „Wahrheiten&#8220; gab, die renommierte geburtshilfliche ExpertInnen respektvoll nebeneinander stehen lassen konnten – bei aller leidenschaftlichen Diskussion. Wenn bei der nächsten Tagung in Hannover am 1. und 2. März 2018 nicht nur Beispiele aus der Geburtsmedizin, sondern auch aus der Hebammengeburtshilfe vorgestellt würden, dürfte das den Blick auf die physiologisch(er)e Geburt lenken. Von diesem Fokus dürften dann auch MedizinerInnen profitieren.</p>
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		<title>Bindung schafft Resilienz</title>
		<link>https://viktoria11.de/bindung-schafft-resilienz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Jan 2017 15:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Ende Oktober tagte in der Sächsischen Schweiz die Internationale Gesellschaft für Prä- und Perinatale Psychologie und Medizin (ISPPM). Diesmal stand die seelische Widerstandskraft im Fokus und wie sie im Zusammenhang mit einer guten Geburt steht. Bei der Anreise ins mittelalterliche Stolpen thront die geschichtsträchtige Burg im dunstigen Morgenlicht auf einer Anhöhe in der Hügellandschaft. Eine<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/bindung-schafft-resilienz/"><span class="screen-reader-text">"Bindung schafft Resilienz"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Ende Oktober tagte in der Sächsischen Schweiz die Internationale Gesellschaft für Prä- und Perinatale Psychologie und Medizin (ISPPM). Diesmal stand die seelische Widerstandskraft im Fokus und wie sie im Zusammenhang mit einer guten Geburt steht.</strong></p>



<p>Bei der Anreise ins mittelalterliche Stolpen thront die geschichtsträchtige Burg im dunstigen Morgenlicht auf einer Anhöhe in der Hügellandschaft. Eine schöne Einstimmung auf die 28. Jahrestagung der Internationale Gesellschaft für Prä- und Perinatale Psychologie und Medizin (ISPPM). Zum Austausch unter dem Motto „Bindung und Geburt im transgenerationalen Kontext. Geburt als Resilienzfaktor seelischer Gesundheit – seelische Gesundheit als Resilienzfaktor der Geburt&#8220; hatte der scheidende Präsident der Gesellschaft, der Frauenarzt und Geburtshelfer <strong>Prof. Dr. Sven Hildebrandt</strong> noch einmal in seinem Heimatort am Rande des sächsischen Elbsandsteingebirges eingeladen – nicht weit von Dresden entfernt.</p>



<p>Vom 21. bis 23. Oktober trafen sich dort an die 100 TeilnehmerInnen im Veranstaltungssaal des „Goldenen Löwen&#8220; – darunter Körper- und PsychotherapeutInnen, HeilpraktikerInnen, PädagogInnen, ÄrztInnen und auch zehn Hebammen. Einige waren von weit her gekommen, beispielsweise aus Israel, der Türkei, aus Rumänien, Polen, Österreich, der Schweiz oder aus Tschechien – eine Teilnehmerin war sogar aus New Mexico (USA) angereist.</p>



<p>Zum offiziellen Auftakt übergab Sven Hildebrandt den Staffelstab der Präsidentschaft an seine Nachfolgerin: Die Diplom-Sozialpädagogin und Körperpsychotherapeutin <strong>Paula Diederichs</strong> aus Berlin bekleide als erste Frau in der Geschichte der ISPPM das Amt der Präsidentin, betonte er. „Ich setze mich für Frauen und Mütter ein&#8220;, stellte Diederichs sich vor, eine gesunde Mutterschaft müsse man pflegen. In Berlin, wo sie zu Hause sei, hätten dies auch die Politiker erkannt – man setze inzwischen auf Prävention. Diederichs leitet eine der Berliner „SchreiBabyAmbulanzen&#8220;, die sie selbst maßgeblich mit aufgebaut hat. Das Präsidentenamt in der ISPPM sei ihr ein Herzensanliegen.</p>



<p>Durch die Tagung zog sich das Thema Resilienz: die seelische Widerstandskraft, Krisen zu bewältigen und sie durch Einsatz persönlicher und sozial vermittelter Ressourcen für eigene Entwicklungen zu nutzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Eine glückliche Kindheit</h2>



<p><strong>Dr. Helga Blazy</strong>, psychoanalytische Psychologin aus Köln mit den Arbeitsschwerpunkten Bindungsanalyse und Kinderanalyse, begann nachdenklich mit einem Zitat des irischen Schriftstellers Frank Mc Court aus seinem Roman „Die Asche meiner Mutter&#8220;: „Natürlich hatte ich eine unglückliche Kindheit. Eine glückliche Kindheit lohnt sich ja kaum.&#8220; Sie fragte: „Bedeutet Resilienz dem Autor, dass ein Kind seine Kräfte mobilisieren könne und solle, um zu tragfähigen Beziehungen zu kommen, oder dass er die Kraft zu seinem Roman in sich bündeln und so gestalten konnte, dass andere sich in ihm wiederfinden?&#8220;</p>



<p>In ihrem Vortrag „ISPP und ISPPM zu Resilienzfaktoren in prä- und perinatalen Themen in Gesellschaft und Humanwissenschaften&#8220; blickte Helga Blazy zurück auf die Geschichte und Entwicklung der ISPPM, der sie seit 1989 angehört und würdigte Persönlichkeiten, die sie dort besonders geprägt hatten. Unter ihnen Gustav Hans Graber, ein Schweizer Psychologe und Psychoanalytiker. Er habe ebenfalls unter einer unglücklichen Kindheit gelitten und habe zu den Vorreitern gehört, das pränatale Leben in die Analyse einzubeziehen. Graber sei der erste Präsident der Vorläufer-Gesellschaft (ISPP) gewesen, die aus dem Bereich der Psychotherapie entstanden war und die er 1971 mitgegründet hatte. Später als in die Gesellschaft auch die medizinische Forschung einbezogen worden sei, wurde die ISPP zur ISPPM – das M steht seit 1989 für die Medizin. Resilienz bedeute vor allem, „mit einem neuen multilateralen Blick auf eine Person oder ein Konzept zu schauen&#8220;, erläutere Blazy. Sie erinnerte an die grundlegende Forschung der US-amerikanische Entwicklungspsychologin Emmy Werner. Bereits 1977 hatte letztere eine Studie über Kinder auf Hawaii veröffentlicht, wonach diese trotz schwierigster Lebensbedingungen und Traumatisierungen psychisch hätten standhalten können, wenn ihnen ein Helfer in ihrer Umgebung zur Seite stand, der ihre Fähigkeiten wahrnahm und sie achtete. Werner habe erkannt, dass es einige schützende Faktoren gebe, die offenbar zur Entwicklung erheblicher Stressresistenz betragen können. Zentral sei dabei die frühe Bindung an eine verlässliche Bezugsperson. Resiliente Versuchspersonen seien außerdem in der Lage gewesen, komplexe Probleme besonders kreativ und flexibel zu lösen.</p>



<p>Zu ihrem Abschied als langjährige Vizepräsidentin aus dem Vorstand der ISPPM wies sie auf drei Themenbereiche der frühen pränatalen Zeit hin, die ihr besonders wichtig seien: auf die Schriften von Joanna Wilheim, die auf die Bedeutung der frühesten Beziehung von Ei und Samen hingewiesen habe – deren Verschmelzung sei die erste und vielleicht einzige Paarung. „Von der vitalen Seite aus wird der Moment der Begegnung Zusammenkommen bedeuten, Integration, Penetration und gegenseitige Aufnahme, nach der notwendigen Suche eine Verwirklichung der völligen Erfüllung.&#8220;, gab sie Wilheim wieder: „Er markiert die Grundmater des Gefühls vom Ende der Einsamkeit und vom Unbegleitetsein, das Ende des Gefühls einer großen und unendlichen Melancholie.&#8220;</p>



<p>Auch die Aufsätze von John Sonne legte sie dem Publikum ans Herz – zu den Überlebenden von versuchten Schwangerschaftsabbrüchen, da dieses Thema bislang weitgehend verschwiegen werde. Die Themen Abbruch und Resilienz stünden sich zunächst konträr entgegen. Solange das Trauma nicht entdeckt und aufgearbeitet worden sei, sei Resilienz nicht möglich. „Das Konzept des Fetozids&#8220;, habe Sonne bereits 1966 gesagt, „ist ein verwilderter Gedanke, der suizidal die eigene Basis verkehrt und zerstört&#8220; … „Wenn ein Fetus willentlich desintegriert wird, macht das menschliche Denken einen Schritt zur Bedeutungslosigkeit …&#8220;</p>



<p>Als dritten Punkt wies sie auf das Werk des ungarischen Psychoanalytikers Jenö Raffai (1954–2015) hin: Sein Therapiekonzept der Mutter-Kind-Bindungsanalyse sei vorrangig damit beschäftigt, Probleme der eigenen transgenerationalen Erlebnisse und der Geburtsprobleme der Eltern aufzulösen, die sich dann in größerer Freiheit ihrem Kind zuwenden könnten, schilderte Blazy. Die Sectiorate der so begleiteten und vorbereiteten Mütter sei minimal, wie auch die Rate an Depressionen nach der Geburt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Psyche und Berührung</h2>



<p>Über „Bindung und Geburt im transgenerationalen Kontext. Geburt als Resilienzfaktor psychosomatischer und psychosozialer Gesundheit für Mutter und Kind&#8220; sprach <strong>Prof. Dr. Barbara Maier</strong>, Chefärztin der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe des Wilhelminenspitals des KAV, der zweitgrößten Geburtsklinik in Wien. Sie stehe als Level 1 Klinik für eine High-End-Geburtshilfe. Seit 1986 sei sie in der Geburtshilfe tätig und habe diesen Bereich immer auch mit Philosophie und Psychotherapie verbunden. Das Ur-Drama sei, geboren zu werden und von anderen abhängig zu sein. „Es gibt eine Geburtsvergessenheit in unserer Fachdisziplin&#8220;, merkte sie an. Einmal im Jahr, wenn es Weihnachten würde, erinnere man sich wieder. Schwangerschaft und Geburt, das Kind und auch seine vorgeburtliche Zeit seien an den Rand unseres Lebensvollzugs gedrängt worden. Bei Entwicklungen, wie beispielsweise der S3-Leitlinien zur vaginalen Geburt und zum Kaiserschnitt, sollte es eine gesellschaftliche Beteiligung geben. „Wir brauchen gesellschaftliche Kritik&#8220;, forderte sie. Auch Fragen, wie beispielsweise „Was ist Psyche?&#8220;, würde von ExpertInnen einseitig mit Vorstellungen und Zuschreibungen aus der Erwachsenenwelt definiert, bemängelte sie: „Wo bleibe die vorgeburtliche Zeit?&#8220;</p>



<p><strong>Dr. Mehdi Djalali</strong>, Frauenarzt aus Düsseldorf, sprach über „Haptonomie in der Geburtshilfe&#8220;. Bereits beim Prekongress-Workshop am Tag zuvor hatten die TeilnehmerInnen Gelegenheit, in die Haptonomie eingeführt zu werden. Sie sei nach seiner Erfahrung die beste Voraussetzung dafür, dass das Kind und seine Eltern die Schwangerschaft und die Geburt positiv erlebten und Mutter und Kind den Ablauf der Geburt so autonom wie möglich und ohne Hilfe von außen selbst bestimmen könnten. So könne sich wie selbstverständlich eine liebevolle Bindung zwischen Mutter, Vater und Kind entwickeln – das Fundament für die körperliche und seelische Gesundheit in der Familie.</p>



<p>Diese besondere Methode, Eltern zu einer affektiven Berührung und einer inneren Verbindung mit ihrem Kind anzuleiten, war von dem niederländischen Arzt Frans Veldman (1921–2010) entwickelt und über Jahrzehnte verfeinert und verbreitet worden. Djalali, der auch als Belegarzt tätig ist, ist durch seine Erfahrung mit mehr als 250 haptonomisch begleiteten Schwangerschaften und Geburten von dieser Methode überzeugt. Nur zwei bis drei Prozent der so von ihm betreuten Mütter hätten einen Kaiserschnitt erhalten, keine Zangen- oder Vakuumextraktionen. Vehement kritisierte er, wie Frauen heutzutage von GynäkologInnen in der Schwangerschaft in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht würden. Bei der Geburt, unter den Wehen hätten sie dann allerdings keine Hilfe. Djalali plädierte dafür, dass auch Hebammen haptonomisch ausgebildet werden – auch für ihre affektive Präsenz. Viele Frauen strahlten während der Geburt Einsamkeit aus. Und auch für das Kind sei Einsamkeit bei der Geburt ein Problem. Ohne haptonomische Begleitung fehle vielen Kindern der Kontakt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">„Aktion Leben&#8220;</h2>



<p>Mit der ganzen Fülle des abwechslungsreichen Programms wieder einmal eine sehr anregende Tagung der ISPPM, der man noch viel mehr TeilnehmerInnen gewünscht hätte – vor allem auch noch mehr jüngere.</p>



<p>Die bemerkenswerte mobile Mitmach-Ausstellung der österreichischen „Aktion Leben&#8220; sei noch erwähnt: „LebenErleben. Vorgeburtliches Leben – mit allen Sinnen&#8220; mit einem Parcours aus sechs interaktiven Stationen, wo Kinder und Jugendliche die Schwangerschaft und die vorgeburtliche Zeit anhand fantasievoller, sinnlicher pädagogischer Objekte näher gebracht werden soll. Der Wiener Bildungsreferent <strong>Wolfgang Winkler</strong> tourt damit durch Schulen und bietet einen dreistündigen, jeweils altersgerechten Workshop an. Sehr engagiert führte er die TeilnehmerInnen durch sein anschauliches Programm – beispielsweise konnte man sich einen „Bauch&#8220; umschnallen, der in Gewicht und Umfang einem schwangeren Bauch nachempfunden war, kleine und größere Kissen in die Hand nehmen, die in Gewicht und Größe zum Vergleich mit dem Ungeborenen in unterschiedlichen Schwangerschaftswochen gestaltet waren oder Herztöne hören. Viele Überraschungen und Aha-Erlebnisse waren eingebaut. Man beneidet die jungen Menschen, denen so erfrischend lebensnah die vorgeburtliche Zeit näher gebracht wird, wo sie selbst noch nicht ganz so weit davon entfernt sind.</p>
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			</item>
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		<title>24 Wochen</title>
		<link>https://viktoria11.de/24-wochen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Dec 2016 08:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Bereits bei seiner Uraufführung im Februar hat der Spielfilm „24 Wochen“ als einziger deutscher Wettbewerbsbeitrag bei der diesjährigen Berlinale für Aufsehen gesorgt. Seit seinem Kinostart im September liefert er bundesweit Diskussionsstoff zu einem weitgehend verschwiegenen Thema. Die aus Erfurt stammende Regisseurin Anne Zohra Berrached bringt das Drama um einen späten Schwangerschaftsabbruch mit Fetozid in beklemmender<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/24-wochen/"><span class="screen-reader-text">"24 Wochen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Bereits bei seiner Uraufführung im Februar hat der Spielfilm „24 Wochen“ als einziger deutscher Wettbewerbsbeitrag bei der diesjährigen Berlinale für Aufsehen gesorgt. Seit seinem Kinostart im September liefert er bundesweit Diskussionsstoff zu einem weitgehend verschwiegenen Thema. Die aus Erfurt stammende Regisseurin Anne Zohra Berrached bringt das Drama um einen späten Schwangerschaftsabbruch mit Fetozid in beklemmender Realitätsnähe auf die Leinwand.</strong></p>



<p>Astrid, eine erfolgreiche, bekannte Kabarettistin, und Markus, ihr Manager – meisterhaft gespielt von Julia Jentsch und Bjarne Mädel – erwarten ihr zweites Kind. Als sie bei einer vorgeburtlichen Untersuchung jenseits der Mitte der Schwangerschaft von der Diagnose Down-Syndrom „kalt erwischt“ werden, sieht es zunächst so aus, als könnten sie sich auf das Leben mit ihrem behinderten Kind einstellen. Sie vertreten beherzt ihre Entscheidung gegen Skepsis und Widerstand in der Familie und im Freundeskreis. Markus steht, anders als man es im Rollenklischee von einem Vater in dieser Situation erwartet, entschieden zum neuen Familienmitglied und an der Seite seiner Frau – bei allen Zweifeln und Unsicherheiten, was auf die Familie zukommen wird.</p>



<p>Als bei einer weiteren Untersuchung auch noch ein schwerer Herzfehler beim Kind festgestellt wird, das ohne mehrere große Operationen kurz nach der Geburt keine Lebensaussichten haben würde, wendet sich das Blatt. Astrid entscheidet sich nach einem Besuch auf einer Kinderintensivstation dagegen, ihrem Kind die anstehenden Prozeduren zuzumuten. Sie möchte nun doch den Abbruch der Schwangerschaft. Nicht nur um ihrem Kind zu ersparen, was die Medizin für erforderlich hält, auch für sich selbst müsse sie diesen Schritt gehen, erklärt sie ihrem Mann. Der tritt weiter für das gemeinsame Kind ein. Astrid fährt ohne ihn in die Klinik.</p>



<p>Die medizinischen Vorbereitungen zum Spätabbruch nehmen ihren Lauf. Schließlich taucht Markus doch im Krankenhaus auf und die Eltern erleben gemeinsam den Eingriff, als ihrem Kind mit einem Fetozid das Leben genommen wird, bevor es mit der eingeleiteten Geburt auf die Welt kommt, die Hebamme ihnen den toten Sohn in den Arm legt und sie ihn verabschieden und betrauern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Entscheidungsnot</h2>



<p>Die schwierigen Tage nach der unerwarteten, belastenden Diagnose sind realistisch gezeigt – es gibt auch Freude und Momente von Leichtigkeit neben der bedrückenden Entscheidungsnot. Stark dargestellt, wie die Eltern versuchen, in enger solidarischer Partnerschaft die Zeit der schicksalhaften Not durchzustehen und sich beide an einem Punkt dann doch eine Zeitlang in ihrer eigenen Einsamkeit wiederfinden.</p>



<p>Die ZuschauerInnen erleben das emotionale Auf und Ab bis zum traurigen Ende mit, die Qual des Dilemmas dank der großartigen Leistungen der Schauspieler hautnah und nachvollziehbar – einschließlich des Fetozids, wenn ihrem Kind Kaliumchlorid ins Herz injiziert wird, was über die hilflosen, bestürzten Gesichter der Eltern erzählt wird. Manchmal ist es eine Nuance im Ausdruck, manchmal sprechende Kleinigkeiten.</p>



<p>Sie habe bei der Inszenierung des Spielfilms mit dokumentarischen Elementen gearbeitet, schildert die 34-jährige Regisseurin Anne Zohra Berrached im Anschluss an die Filmvorführung bei der Preview am 18. September, einer Diskussionsveranstaltung von pro familia im Kino am Raschplatz in Hannover. Das Gesundheitspersonal im Film sei „echt“ und habe nur die Rahmenhandlung des Films, nicht das genaue Drehbuch gekannt. Die Ärzte und die Hebamme – in einem umfangreichen Casting als Laiendarsteller ausgewählt – seien gebeten worden, sich so zu verhalten wie in einer vergleichbaren realen Situation. Berrached sei selbst überrascht gewesen, wie lebensnah und emotional sich alle eingebracht hätten. Der Hebamme seien beim Dreh sogar die Tränen gekommen, schildert sie offen. Sie habe diese Szene jedoch nicht mit in den Film hinein genommen. Die SchauspielerInnen hätten umgekehrt über die genauen medizinischen Abläufe nicht vorab durch das Drehbuch Bescheid gewusst und seien diesen ebenso situativ ausgesetzt gewesen, als kämen sie als Patienten. Die starke spontane Emotionalität, die im Film spürbar wird, ist wohl durch diese Improvisation zustande gekommen.</p>



<p>Es ist das Verdienst des Films, dass er das Unfassbare und das Unaussprechliche, das Eltern beim Tabuthema „später Schwangerschaftsabbruch“ und erst recht beim Fetozid fast immer unvorbereitet überfällt, und dem sie im Schock zumeist hilflos ausgeliefert sind, auf diese Weise in die breitere Gesellschaft trägt. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema sollte zu einem Zeitpunkt stattfinden, wo akute Entscheidungen (noch) nicht anstehen und sie sollte nicht nur auf den Schultern von Eltern und Gesundheitspersonal lasten. Eine Entscheidung vorweg nehmen ließe sich mit Hilfe eines Films sicher nicht – wohl aber eigenen Lebenswerte ausloten und sich für Grenzsituationen sensibilisieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Polarisierung zweier Wege</h2>



<p>Trotz ambivalenter Empfindungen – kein Film, der leicht zu konsumieren ist – konnte ich innerlich der Handlung folgen, ohne auszusteigen, was zweifellos der sensiblen Umsetzung geschuldet ist. Als Hebamme, die um die Belastungen im Zusammenhang mit den Konsequenzen nach PND für die Eltern wie für die Professionellen weiß, als Mutter, die vor Jahren selbst eine Entscheidung über Leben und Tod ihres ungeborenen Kindes zu treffen hatte, und als Filmemacherin, die mit dem Dokumentarfilm „Mein kleines Kind“ vor 15 Jahren ihre Lebenserfahrung mit einem anderen Weg aus der Krise zur Diskussion gestellt hat, war ich darauf eingestellt gewesen, dass ich vielleicht kritisch auf diesen Spielfilm reagieren würde.</p>



<p>Sie habe meinen Film in der Zeit ihrer Recherche für das Drehbuch vor drei Jahren intensiv angeschaut, erzählte mir Anne Zohra Berrached später – in meinem Fall sei mein Sohn ja nicht lebensfähig gewesen. „Ebensowenig das Kind in ‚24 Wochen’“, entgegnete ich. Ich sei überrascht, dass die Eltern, die im Film als unkonventionelle, kreative und durchaus „querdenkende“ Charaktere dargestellt seien, die ihr Kind mit viel Liebe willkommen geheißen hätten – zunächst auch mit dem Wissen um sein Down-Syndrom – in ihren ausführlichen Überlegungen und Diskussionen nicht einmal ansatzweise auch über einen dritten Weg nachgedacht hätten: Seine begrenzte Lebenszeit zu respektieren und es weder aktiv töten zu lassen, noch es auf einem aus Sicht der Mutter zutiefst leidvollen Weg zum Leben zu „zwingen“. Die Regisseurin stutzte kurz. Sie habe das so gewollt, sagte sie schließlich entschieden.</p>



<p>In dramaturgischer Hinsicht ist diese beabsichtigte Zuspitzung in der konventionellen Polarisierung der zwei dramatischen Lösungswege sicher effektvoll für einen Kinofilm und befördert die Diskussion. Was die Familie mit dem zutiefst traurigen Weg des vorzeitigen Todes gewinnt, ob er die Gesundheit der Mutter tatsächlich zu schützen vermag, wie es die medizinische Indikation vorsieht, fragt man sich. Denn was man miterlebt, ist einfach nur bestürzend – gerade in der gleichzeitigen Distanz und Intimität eines Kinosaals. So wendet sich Astrid, die Mutter, im Film ein Jahr später öffentlich an ihr Publikum, das sie über die familiäre Lebenskrise informiert hatte. Sie wisse nicht, ob ihre Entscheidung nun richtig oder falsch gewesen sei, spricht sie in die Kamera: „Wahrscheinlich von jedem ein bisschen.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Dilemma ohne Widerspruch?</h2>



<p>Es bleibt zu hoffen, dass die Nachdenklichkeit über den Film nicht bei der Polarisierung der beiden vorgegebenen Wahlmöglichkeiten stecken bleibt. Als müsse die Medizin notwendigerweise mit massiven, eigentlich übermenschlichen Eingriffen in der einen oder anderen Weise der Fügung des Schicksals ihre Macht entgegensetzen, Leben oder Tod selbst zu gestalten. Leicht könnte der Film als Beitrag verstanden werden, das Dilemma, das daraus erwächst, als notwendigen Teil heutiger Wirklichkeit zu akzeptieren und vorauseilend zu integrieren: Es scheint keinen Widerspruch zuzulassen und verriegelt die Suche nach eigenen Wegen. Die Tränen der sich selbst darstellenden Hebamme, die nicht im Film gezeigt werden, könnten ein Hinweis darauf sein.</p>
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		<title>Selbstbestimmung als Luxus?</title>
		<link>https://viktoria11.de/selbstbestimmung-als-luxus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Oct 2016 07:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Die freie Wahl des Geburtsorts ist nicht der Normalfall, sondern eine Utopie. Warum eigentlich? In ihrem Eröffnungsvortrag auf dem 3. DHZCongress Anfang September beschreibt eine Hebamme und Mutter ihren jahrzentelangen Einsatz um selbstbestimmte Geburten für andere und für sich selbst. Daraus entwickelt sie eine Vision für eine hebammengeleitete Geburtshilfe, die die Frau wieder in den<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/selbstbestimmung-als-luxus/"><span class="screen-reader-text">"Selbstbestimmung als Luxus?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Die freie Wahl des Geburtsorts ist nicht der Normalfall, sondern eine Utopie. Warum eigentlich? In ihrem Eröffnungsvortrag auf dem 3. DHZCongress Anfang September beschreibt eine Hebamme und Mutter ihren jahrzentelangen Einsatz um selbstbestimmte Geburten für andere und für sich selbst. Daraus entwickelt sie eine Vision für eine hebammengeleitete Geburtshilfe, die die Frau wieder in den Mittelpunkt rückt</strong></p>



<p>Wie viel Spielraum hat die Frau noch, eine freie Wahl zu treffen, wo sie ihr Kind zur Welt bringen will? Die Hebammen schlagen seit Jahren Alarm. Elterninitiativen entstehen. Petitionen finden statt. Im März hat beispielsweise Michaela Skott, Mutter und Mitgründerin der Elterninitiative „Mother Hood&#8220;, im Petitionsausschuss die Forderung vorgetragen, das Recht auf eine selbstbestimmte Geburt solle im Grundgesetz verankert werden. Eine wirklich freie Wahl des Geburtsortes oder die Selbstbestimmung über ihre Geburtsarbeit gibt es für die meisten Frauen heute in Deutschland nicht mehr. Wenn man genau hinsieht, hat es diese freie Wahl wohl auch nie wirklich für jede Frau gegeben. Aber es gab immer wieder lebendige Nischen und Regionen, die diese utopische Möglichkeit wach gehalten haben: Die Erfahrung, dass es diese Freiheit einer selbstbestimmten Geburt für alle Frauen im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten eigentlich geben könnte.</p>



<p>Mit eher persönlichen Betrachtungen, Erinnerungen und Beobachtungen möchte ich beginnen – vor allem auch als Mutter: Je mehr ich in den vergangenen Jahren, und gerade in den letzten Monaten erlebe, wie sich die Situation verschärft, desto kostbarer erscheint mir mein Gestaltungsspielraum, den ich damals vor zwanzig, dreißig Jahren beim Auf-die-Welt-Bringen meiner eigenen Kinder selbst in der Hand gehabt habe. Ich hätte es mir gar nicht anders vorstellen können. Was für mich zu den existenziellen, den unverzichtbaren Grundlagen meines Lebens gehört hat, ist inzwischen gefährdet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">„Ich muss bei mir sein …&#8220;</h2>



<p>Am 25. August gab es eine öffentliche Anhörung zur „Ist-Situation und Zukunft der Hebammen in der Region Hannover&#8220;. Ich saß im Publikum. Neun ExpertInnen stellten für KommunalpolitikerInnen die verfahrene Hebammensituation in und um Hannover dar. Fünf Hebammen waren darunter. Eine Vertreterin einer Elterninitiative leider nicht. Ein Vortrag nach dem anderen fasste in jeweils zehn Minuten zusammen, was wir seit Jahren miterleben – nicht nur in Hannover: Die berufliche Situation der Hebammen, die Versorgungssituation für die Frauen und die Personalsituation in den Kliniken sind allesamt miserabel, spitzen sich immer mehr zu, eine schnelle Lösung ist nicht greifbar. Bei der Akademisierung der Ausbildung sind wir in Deutschland europaweit das Schlusslicht. Nichts Neues, eigentlich.</p>



<p>Und doch waren diese geballten Statements im offiziellen Rahmen einer Anhörung noch einmal ganz besonders beklemmend. Am Ende der Anhörung fragte eine junge Frau aus dem Publikum die Experten schlicht: „Wie können Sie uns Frauen künftig eine selbstbestimmte Geburt garantieren?&#8220; Die trockene Antwort des Moderators, ein älterer Herr, der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit: „Sie haben es ja selbst gehört. Ich kann Ihnen keine Hoffnung machen.&#8220; Lachen im Saal. Nur wenige blieben ernst.</p>



<p>Ich habe diese flapsig routinierte Antwort und dieses seltsame Lachen einer verzweifelten, zynischen Situationskomik mit nach Hause genommen. Ist es Luxus, ist es Entgegenkommen, wenn Frauen die Selbstbestimmung über ihre Geburtsarbeit zugestanden wird? Sollten sie überhaupt danach fragen müssen? Wie wäre mein Leben verlaufen, wenn ich keine Hoffnung auf eine Wahl gehabt hätte, die Umstände der Geburten meiner vier Kinder selbst zu bestimmen und zu gestalten? Ich will es mir nicht vorstellen.</p>



<p>Ich bin nicht anpassungsfähig, wenn es um meine eigenen schöpferischen Kräfte geht und wie sie sich entfalten können. Als ich Kunst studiert habe, konnte ich nie in den Ateliers der Hochschule zwischen den anderen arbeiten. Ich habe dort einfach nichts zustande gekriegt. Ich brauche meinen eigenen Raum, der zu mir gehört, wo ich ungestört bin. Auch meine Filme habe ich da entwickelt und gestaltet, wo ich lebe. Wenn ich einen Artikel schreibe, ist es ebenso. Ich muss bei mir sein, wenn ich etwas hervorbringen will. Andere funktionieren vielleicht anders.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Als junge Hebamme</h2>



<p>Die selbstbestimmte Geburt und die freie Wahl des Geburtsortes sind mir eine Herzensangelegenheit, seit ich meine Hebammenausbildung vor 35 Jahren überstanden habe. Noch heute schäme ich mich dafür, wie viele schlimme, sinnlose Dinge – wie viel Gewalt – wir den Frauen und ihren Kindern damals antun mussten. Das reicht als Schubkraft und Überzeugung für ein ganzes Leben aus, um sich für das Gegenteil einzusetzen.</p>



<p>Für meine erste Stelle nach meinem Examen im März 1981 zog ich um nach Bayern: Dort war in Dachau die erste Klinik in Deutschland, die die Ideen von Michel Odent und Frédérick Leboyer in die Praxis umgesetzt hatte – ein paar Monate zuvor. Im Kreiskrankenhaus Dachau, das mit seiner „alternativen Geburtshilfe&#8220; warb, wurde mir sofort zur Selbstverständlichkeit, was anderswo lange noch exotisch und verrückt erschien: Die Einrichtung der Geburtszimmer war einer häuslichen Atmosphäre nachempfunden. Wir klopften an die Tür. Die Frauen bewegten sich frei und brachten ihre Kinder meist aufrecht zur Welt. Wir hatten wenige Dammschnitte, als noch eine Epi-Rate von weit über 90 Prozent landesweit üblich war. Das Neugeborene wurde im dämmrigen Licht begrüßt und seine Nabelschnur erst von den Eltern durchtrennt, wenn sie nicht mehr pulsierte. Bald nach der Geburt wurde gestillt. Der Vater badete sein Kind noch im Geburtszimmer zum ersten Mal zusammen mit der Mutter – immer noch im dämmrigen Licht. Die Frau stand nach der Geburt auf und duschte. Ich hatte noch gelernt, wie sie gewaschen werden musste und anschließend liegend vom Kreißbett ins „weiche Bett&#8220; hinüber robben musste. Und so weiter.</p>



<p>Eigentlich nichts Besonderes, empfand ich es damals bald, und sah den Hype um die Klinik kritisch. So müsste es überall ganz normal sein. ZeitungsjournalistInnen und Leute vom Fernsehen kamen. Nicht alle im Team blieben dem Konzept immer treu. Es war ein Anfang, dem Bescheidenheit gut getan hätte. Der Kreißsaal war mit nur noch 400 Geburten unrentabel gewesen. Die damals innovativen Ideen durften umgesetzt werden, die Umbauten wurden finanziert, nicht weil die Leitung von den Ideen überzeugt gewesen wäre, sondern aus wirtschaftlichen Gründen. Durch das motivierte, engagierte Team im Kreißsaal stiegen die Geburtenzahlen innerhalb von zwei Jahren auf 1.200. Die Eltern kamen aus München und aus der nahen und weiteren Umgebung. Ein Paar war aus Australien angereist und lebte wochenlang im Wohnmobil auf dem Parkplatz hinter dem Krankenhaus, um auf die Geburt zu warten. Ein anderes Paar war extra aus Israel gekommen. In der Geburtsurkunde ihres Kindes stand Dachau als Geburtsort.</p>



<p>Die Änderung des Konzepts hatte auch ihre Schattenseiten: Der Stellenschlüssel für die Hebammen wurde sehr zögerlich angepasst. Wir arbeiteten bis zum Umfallen zu fünft bei 1.000 Geburten, später zu sechst – die Geburtenzahl stieg weiter. Keine Einarbeitung, große Fluktuation. Häufig wurden Kolleginnen krank. Ich war als 21-Jährige nach sechs Monaten „Dienstälteste&#8220; im Hebammenteam.</p>



<p>Einmal zum Beispiel hatte ich 14 Tage am Stück Zwölf-Stunden-Schichten im Nachtdienst. Ich machte zusätzliche Überstunden, wenn morgens zu viel los war für die Kollegin, die im Zwölf-Stunden-Tagdienst ebenfalls allein war. Als ich merkte, dass ich gelernt hatte, was dort für mich zu lernen war, und nur noch die Ausbeutung blieb, legte sich von einem Tag auf den anderen ein innerer Schalter um: Ich musste weg. Das war 1981/1982. Die „alternative&#8220; Geburtshilfe war in Dachau nach ein paar Jahren übrigens wieder verschwunden. Aber ein Team aus Bensberg kam damals zum Hospitieren. Dort haben sich die Ideen von der Freiheit der Gebärenden und dem Respekt vor der Familie gehalten, vertieft und weiterentwickelt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Elternprotest in Hannover</h2>



<p>Zwei Jahre nach meinem Examen begann ich mein Kunststudium – wieder zurück in meiner Heimatstadt. In Hannover und Umgebung war die Lage angespannt: Viele Kliniken arbeiteten noch offensiv, traditionell – wenig Spielraum für die Bedürnisse der Gebärenden. Die Frauen protestierten gegen die programmierte Geburt. Und ihr Kind Tag und Nacht bei sich zu behalten, war Müttern nicht überall möglich. Die ambulante Geburt, die sich viele Eltern wünschten, galt als gefährlich.</p>



<p>Hausgeburten hatte es seit ein paar Jahren wieder viele gegeben. Als ich kam, sah es aber schlecht aus: Zwei jüngere Hausgeburtskolleginnen wurden gerade selbst Mutter und fielen eine Zeitlang aus. Frau Schulze, eine der beiden sehr erfahrenen Hausgeburtshebammen im Stadtgebiet, musste ihre Niederlassungserlaubnis an ihrem 70. Geburtstag zurückgeben und durfte keine Geburten mehr leiten. Frau Strauch, die andere der beiden älteren Kolleginnen, die damals an die 200 Hausgeburten im Jahr betreute, hatte gerade Berufsverbot bekommen. Eigentlich hatte sie mich für die Hausgeburtshilfe anlernen wollen. Dazu kam es nicht: Im Dezember waren zwei Kinder bei Hausgeburten gestorben. Frau Strauch hatte vergeblich versucht, sie zu reanimieren. Sie hatte über 3.000 Kindern auf die Welt geholfen. So etwas war ihr noch nicht passiert.</p>



<p>Die Elternbewegung in Hannover kam in Schwung. Eine große Eltern-Demonstration protestierte gegen das Berufsverbot von Frau Strauch und zog durch die Innenstadt – vorneweg eine Schwangere mit ihrem Megafon und vielen Forderungen. Weit und breit keine Hebamme, die Hausgeburten übernehmen wollte. In der Situation sagte ich „Ja&#8220;, als die Schwangeren mich fragten. So jung, wie ich mit meinen 23 Jahren war, wusste ich: Der Staffelstab musste im Umlauf bleiben. Die lebendige Erfahrung der Frauen, ihre Kinder bei sich zu bekommen, durfte nicht verloren gehen. Mit der Zeit kamen weitere Kolleginnen hinzu. Als sich 1985 das Hebammengesetz änderte und die Niederlassungserlaubnis wegfiel, entspannte sich die Lage. Und ich gründete selbst eine Familie.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Martin</h2>



<p>Manche kennen vielleicht meinen Film „Mein kleines Kind&#8220;. Er handelt von der Zeit mit meinem kleinen Sohn Martin in unserer Familie. Martin war mein viertes Kind. Er lebte dreieinhalb Stunden nach seiner Geburt. Die Zeit mit ihm und was er hinterlassen hat, war in vielerlei Hinsicht entscheidend in meinem Leben, wahrscheinlich auch für meine ganze Familie. Nachträglich gesehen eine kostbare Zeit, in der wir von ihm viel über das Leben gelernt haben, was uns niemand anders hätte zeigen können. Sie hätte auch ein traumatischer Bruch in unseren Biografien werden können. Mein Sohn war nicht gesund. Bei einer Ultraschalluntersuchung in der Mitte der Schwangerschaft die bestürzende Diagnose: ernste Fehlbildungen, sehr begrenzte Lebensaussichten. Ein Schwangerschaftsabbruch wäre der übliche Weg gewesen. Wenn ich mein Kind austragen würde, würde es „in die Hände eines erfahrenen Kinderarztes gehören&#8220;, sagte der Pränataldiagnostiker damals zu mir.</p>



<p>Für mich eine übermenschliche Entscheidung über Leben und Tod meines eigenen Kindes. Panik – zwei Wochen lang. Ich hatte Angst, mein Kind nicht beschützen zu können. Und ich spürte keine Kraft, diese Situation zu bestehen und gleichzeitig Mutter auch für meine anderen drei Kinder zu sein.</p>



<p>Ich brachte Martin schließlich vier Monate später in unserem Haus zur Welt. Im Kreis meiner Familie. Eine Hebamme, eine Ärztin und ein Arzt halfen uns. Mein Leben lang werde ich dafür dankbar sein, dass sich die drei in diesen Monaten und bei der Geburt schützend um uns gestellt haben. Martin lebte eine Zeitlang mit uns, trank von meiner Milch, seine Geschwister hielten ihn im Arm. Als es Abend wurde, schlief er ein und wachte nicht wieder auf. Martins Geburt war vielleicht die schönste meiner vier Geburten, auch wenn ein trauriger Abschied dazu gehörte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Maximaler Rückhalt</h2>



<p>Warum erzähle ich von Martin? Meine Freiheit zu gestalten, mit dem maximalen Rückhalt meiner drei Geburtshelfer, war entscheidend für alles. Ich musste einen Weg für uns suchen, in einer außerordentlichen Situation. Nicht nur für mein kleines Kind und für mich, sondern für uns alle als Familie. Erst mit der Vorstellung davon, wo und wie ich mein Kind mit diesem besonderen Schicksal zur Welt bringen würde, wie es begrüßen und auch wie verabschieden, konnte ich meinen Sohn weiter tragen. Erst als sich meine Helfer um uns gestellt hatten – das dauerte zwei, drei Wochen nach der Diagnose – war meine panische Angst verflogen.</p>



<p>Auch wenn ich noch nicht wissen konnte, was genau auf uns zukommen würde. Ich habe eine feine Spur gesucht. Die einzige für mich mögliche, bei der ich instinktiv das Gefühl hatte, dass sie für Martin und für uns alle auch auf längere Sicht nicht heillos sein würde. Eine Gratwanderung. Im Rückblick für mich wie ein Wunder, dass dieser Weg so möglich war. Man hätte ihn nicht erzwingen können. Als ich damals mit dem Pränataldiagnostiker über Martins Geburt sprach, für den Fall, dass ich mich nicht für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden würde, prophezeite er: „Sie werden niemanden finden, der Sie bei einer Hausgeburt unterstützt.&#8220; Schon in dem Moment wusste ich: Wenn das so wäre, würde ich mein Kind allein zur Welt bringen – wenn es sein muss. Die extreme, verzweifelte Situation hatte mir eine extreme innere Entschiedenheit und Radikalität abverlangt. Ich hätte keine Kompromisse machen können. Und ich bin nachträglich froh, dass ich auch keine machen musste. Niemand ist auf der Strecke geblieben.</p>



<p>Dass Martin nicht mein erstes Kind, sondern mein viertes war, war vielleicht sein Glück. Ich hatte schon manche Proben hinter mir. Keine meiner Geburten war besonders leicht und bilderbuchmäßig verlaufen, aber jede habe ich glücklich in Erinnerung. Auch meine ersten drei Kinder habe ich in unserem Haus auf die Welt gebracht. Wie viele Frauen vor mir, habe ich extreme Momente erlebt, die zu Geburten gehören können: wunderbare – wie die erotische Versunkenheit in den Wehen – und auch das Kämpfen weit über die Grenzen der eigenen Möglichkeiten hinaus.</p>



<p>Ohne diese grundlegenden Erfahrungen hätte ich vermutlich in der Notzeit damals nicht irgendwann die Zeit mit Martin einfach ihren Lauf nehmen lassen und versucht, mit ihm und seinen Geschwistern vor allem die schönen Seiten unseres Sommers zu erleben. 19 Jahre ist es her, dass Martin bei uns war. Wie würde es mir heute ergehen als Schwangere in so einer Lage? Wenn die freie, selbstbestimmte Geburt schon bei unkomplizierten Normalgeburten gefährdet oder nicht mehr möglich ist – wie erst bei einer solchen eher außergewöhnlichen Geburt unter besonderen Bedingungen?</p>



<p>Dabei war es gerade bei dieser Geburt umso wichtiger, dass jeder von uns in der Familie seinen bestmöglichen Platz in der Nähe von Martin finden und ihm sein Bestes geben konnte. Auch seine drei Geschwister, mit ihren drei, zehn und zwölf Jahren. Meine erfahrene Hebamme von damals ist jetzt im Ruhestand. Unsere Ärztin und unser Arzt praktizieren seit Jahren keine Hausgeburtshilfe mehr. Würde ich heute noch ein Team finden, das sich hinter uns stellt?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vernichtendes Urteil</h2>



<p>In den vergangenen Jahren habe ich seit 2012 am Landgericht Dortmund den langen Prozess gegen eine Geburtshelferin miterlebt und als Journalistin und Filmemacherin dokumentiert. Die Ärztin, die sich in der Tradition der alten praktischen Ärzte und Geburtshelfer sieht und gleichzeitig Hebamme ist, wurde als Verbrecherin wegen Totschlags verurteilt, ihre Revision vom BGH im vergangenen Mai zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter hatte es selbst betont: Ein vergleichbares Urteil hat es in der Geburtshilfe noch nie gegeben.</p>



<p>Unbenommen, wie man zu dem konkreten Fall der kleinen Greta steht, die bei ihrer Geburt starb: In dem mehr als zwei Jahre langen Schwurgerichtsverfahren wurden GutachterInnen zu den Bedingungen der Hausgeburtshilfe nicht befragt. Die Gutachter der Geburtsmedizin aus den Universitätskliniken definierten die Maßstäbe allein.</p>



<p>Gestern war ich bei der Verurteilten, die nun jederzeit damit rechnen muss, abgeholt zu werden – für sechseinhalb Jahre Gefängnisaufenthalt. Die Eltern der kleinen Greta waren durch Europa ins Ruhrgebiet gereist, um andere Bedingungen für ihre Beckenendlagengeburt zu wählen als den vorgesehenen Kaiserschnitt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die letzte Wahl</h2>



<p>Vor zehn Jahren war ich mit meinen Filmen in Prag bei einem Kongress zur natürlichen Geburt eingeladen. Auf einem Podium berichtete eine Gruppe von Müttern engagiert von ihren Geburten ohne Hebammen. Mir wurde mulmig beim Zuhören. Weil sie keine Hausgeburtshebammen fanden und weil sie sich nicht den dort sehr restriktiven Geburtsbedingungen in den Kliniken unterwerfen wollten, hatten die Frauen sich bewusst entschieden, ihre Kinder allein, ohne Hebammenhilfe zu Hause zur Welt zu bringen. Manche Mütter mehrmals. Bis dahin hatte ich diese radikale Entschlossenheit, die Geburt selbst in die Hand zu nehmen und systematisch auf fachkundige Hilfe zu verzichten, als Bewegung so noch nicht erlebt.</p>



<p>Auch mir hatte dies als letzte Wahl einmal vor Augen gestanden. Inzwischen ist die unassistierte Geburt keine Seltenheit mehr. In unserem Nachbarland Tschechien dürfen Hebammen Hausgeburten nicht ohne Genehmigung betreuen. Weil sie dafür unrealistische Vorgaben erfüllen müssen, beispielsweise einen Inkubator zur Geburt mitbringen, sind Hausgeburten faktisch verboten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Dezember 2014 dieses staatliche Vorgehen als rechtmäßig bestätigt. Auch in anderen Nachbarländern – von den Niederlanden und Großbritannien einmal abgesehen – sieht es für die Frauen und ihre freie Wahl nicht immer gut aus.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Eine Utopie – warum eigentlich?</h2>



<p>Wenn ich auf mein Leben als Hebamme und als Mutter zurückblicke, ist die Idee der freien, selbstbestimmten Geburt immer als Utopie von den Hebammen und den Frauen hochgehalten worden. Nicht der Normalfall war damit gemeint, sondern der Gegenentwurf. Warum eigentlich? Hat es mit den traditionellen Machtverhältnissen zwischen Geburtsmedizin und Hebammenkunde zu tun? Oder mit einer tiefen Skepsis oder Angst vor der Potenz einer starken Gebärenden?</p>



<p>Solange die Hebammen keine eigene Deutungshoheit und Autonomie haben, und ein Machtgefälle zwischen den Professionen bleibt – wie soll sich wirklich etwas zum Guten für die Hebammengeburtshilfe ändern? Auch die Akademisierung ist bislang noch kein entscheidender Ausweg. Die Wissenschaftlerinnen und die Professorinnen an den Fachhochschulen sind für die praktische Geburtshilfe kalt gestellt. Anders ist es in der Geburtsmedizin.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hebammen und ÄrztInnen gleichgestellt</h2>



<p>Meine Vision für die Hebammengeburtshilfe: Promovierte und habilitierte Hebammen arbeiten in gut bezahlten Führungspositionen, die diesen Namen verdienen. Genau wie die MedizinerInnen sind sie neben der Lehre und Forschung an den Hochschulen gleichzeitig auch als Chefhebammen von Uniklinikkreißsälen verantwortlich für die Hebammengeburtshilfe dort: für die physiologischen Geburten und die möglichst physiologischen Anteile problembelasteter Geburten in kollegialer Leitung mit ärztlichen GeburtshelferInnen. Die Chef-Hebammen an den Unikliniken erhalten dieselbe Vergütung wie die leitenden MedizinerInnen. Beide sind gleichgestellt: Die Hebammen sind verantwortlich für die physiologische Geburt. ÄrztInnen werden nach Bedarf konsultiert und umgekehrt.</p>



<p>Die anderen exzellent ausgebildeten Hebammen halten ein wohnortnahes, flächendeckendes Netz von Hebammengeburtshilfe vor in Form von Hausgeburtshilfe und hebammengeleiteten Kreißsälen. Sie stellen der Geburtshilfe in großen Zentren ein kleinteiliges persönliches Angebot gegenüber. Die Hebammengeburtshilfe – die wieder der Normalfall werden sollte – darf weder in der Verantwortung noch in der Vergütung noch bei der Verteilung der Forschungsmittel der ärztlichen Geburtsmedizin untergeordnet werden. Die gesunde Geburt – möglichst ohne Eingriffe – sollte das höchste Ziel und eine Selbstverständlichkeit sein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein starkes Bild vor Augen</h2>



<p>Meine Mutter hat mir als Kind jedes Jahr zu meinem Geburtstag am Heiligen Abend von meiner Geburt erzählt. Ich hatte von ihr ein starkes Bild von Autonomie, Konzentration und glücklicher Erfüllung vor Augen. Auch ich konnte meinen Kindern von ihren glücklichen Geburten erzählen. Gerade angesichts der bedrückenden Situation im Moment: Ich wünsche meinen künftigen Enkelkindern, dass ihre Mütter ihnen später einmal ebenso von kraftvollen, zutiefst erfüllenden und lebenslang stärkenden Erlebnissen erzählen werden – vom Tag, als sie auf die Welt gekommen sind.</p>
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		<title>Leitung und Verantwortung</title>
		<link>https://viktoria11.de/leitung-und-verantwortung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Sep 2016 07:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Auf der ChefärztInnentagung der Pränatal- und Geburtsmedizin Anfang Juli in Köln sprachen überwiegend männliche Referenten. Frauen in diesen Leitungsfunktionen sind in der Geburtshilfe noch immer die Ausnahme. Der Blick auf den Hebammenberuf nahm einen großen Raum ein, insbesondere der Hebammenkreißsaal wurde kontrovers diskutiert. Leitung und Verantwortung in Pränatal- und Geburtsmedizin&#8220; lautete das Motto einer Tagung,<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/leitung-und-verantwortung/"><span class="screen-reader-text">"Leitung und Verantwortung"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Auf der ChefärztInnentagung der Pränatal- und Geburtsmedizin Anfang Juli in Köln sprachen überwiegend männliche Referenten. Frauen in diesen Leitungsfunktionen sind in der Geburtshilfe noch immer die Ausnahme. Der Blick auf den Hebammenberuf nahm einen großen Raum ein, insbesondere der Hebammenkreißsaal wurde kontrovers diskutiert.</strong></p>



<p>Leitung und Verantwortung in Pränatal- und Geburtsmedizin&#8220; lautete das Motto einer Tagung, die am 1. und 2. Juli in Köln stattfand. Sie stand unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPGM) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe (BLFG e.V.). 75 TeilnehmerInnen waren gekommen, je zur Hälfte ChefärztInnen und leitende OberärztInnen. Drei Chefärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe im Ruhestand hatten in die Caritas-Akademie eingeladen und führten abwechselnd durch das Programm: <strong>Prof. Dr. Axel Feige</strong> aus Nürnberg, <strong>Prof. Dr. Werner Rath</strong> aus Aachen und <strong>Prof. Dr. Friedrich Wolff</strong> aus Köln.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ökonomie und ärztliches Handeln</h2>



<p>„Die Zukunft deutscher Frauenkliniken&#8220; betrachtete <strong>Prof. Dr. Thomas Schwenzer</strong>, Leiter der Frauenklinik Dortmund. Er erinnerte in seinem Vortrag an die Frage des Mediziners und Philosophen Prof. Dr. Giovanni Maio, die dieser 2013 auf dem Ärztetag zur Diskussion gestellt hatte: „Wie weit ermöglicht die Ökonomie ärztliches Handeln und ab wann bestimmt die Ökonomie ärztliches Handeln?&#8220; Während das Bruttoinlandsprodukt von 2005 bis 2014 um 30 Prozent gestiegen sei, seien die Gesundheitsausgaben um 39 Prozent gewachsen, beschrieb Schwenzer die aktuelle Situation. „Reicht das, um in einer alternden Gesellschaft mit wachsendem medizinischem Fortschritt das notwendige Angebot aufrecht zu erhalten?&#8220;, fragte er.</p>



<p>Entsprechend den Gesundheitsausgaben würden natürlich auch die Ausgaben der Krankenhäuser steigen. Allerdings sei der Nutzungsgrad der Betten in der Frauenheilkunde in Nordrhein-Westfalen (NRW) von 2000 bis 2010 um mehr als 16 Prozent zurückgegangen: von 69 Prozent auf 53 Prozent. Man beobachte hier einen Patientinnenschwund – für 2015 sei in NRW eine Überkapazität an Betten ermittelt worden. 57 Prozent aller Allgemeinkrankenhäuser in Deutschland hielten eine Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe. Bei relativ niedriger Auslastung seien hohe personale Fixkosten zu tragen. Die Vergütung der Bereitschaftszeiten werde künftig noch deutlich ansteigen, prognostizierte Schwenzer – weil die Zahl der „nachströmenden&#8220; ÄrztInnen geringer sei als der Bedarf. Kliniken müssten mehr und mehr in Wettbewerb treten – auch was die Gehälter und Arbeitsbedingungen anginge. „Ich nenne keine Zahlen, damit ich die Preise nicht verderbe&#8220;, erklärte der Leiter der Dortmunder Frauenklinik.</p>



<p>Die mittlere Geburtenzahl einer Abteilung liege gegenwärtig bei 956 Geburten pro Jahr. Die Tendenz gehe dahin, dass kleinere Abteilungen geschlossen würden. Es komme zu einer Konzentration in der Geburtshilfe: Eine Klinik betreue sogar mehr als 4.000 Geburten pro Jahr, acht zwischen 3.000 bis 4.000, 37 Abteilungen 2.000 bis 3.000 und 182 Häuser 1.000 bis 2.000 Geburten.</p>



<p>Schwenzer stellte auch die AQUA-Zahlen zur Qualität bei der Sectio hinsichtlich der E-E-Zeit vor – der Zeitspanne vom Entschluss zum Notfallkaiserschnitt bis zur Entwicklung des Kindes. Dass von den 712 geburtshilflichen Abteilungen in Deutschland 56 Abteilungen eine E-E-Zeit von 20 Minuten nicht zuverlässig geschafft hatten, hielt er für „auffällig&#8220;. Denn schon 20 Minuten seien großzügig bemessen. „Wir schaffen jede Notsectio mit einer E-E-Zeit unter 10 Minuten&#8220;, erläuterte er den Stand an seinem Haus. Deutschland nehme mit einer perinatalen Mortalität von 1,6 Promille bis zum siebten Lebenstag keinen Spitzenplatz ein. Den halte Schweden mit 1,2 und es folge Finnland mit 1,3 Promille. Einer der Teilnehmer wandte später in der Diskussion ein, EU-weit sei eine E-E-Zeit unterhalb von 30 Minuten Konsens, so sei es auch in die britischen NICE-Guidelines übernommen worden.</p>



<p>Schwenzers Fazit: Der ökonomische Druck werde angesichts sinkender Fallzahlen und geringerem Auslastungsgrad nicht nachlassen. Deshalb sollten leitende ÄrztInnen die Veränderungen aktiv mitgestalten. Das Fach selbst sei wirtschaftlich nicht bedroht. Er sehe bei der jüngeren Generation – wovon ein beträchtlicher Anteil Frauen sei – allerdings eine begrenzte Bereitschaft, Führungsverantwortung zu übernehmen. „Meine Damen wollen das nicht&#8220;, war seine Einschätzung für das ÄrztInnen-Team seiner Abteilung aus 22 Frauen und 2 Männern neben ihm selbst. Die Chefarztposition sei nicht „vergnügungssteuerpflichtig&#8220;, schloss er seinen Vortrag.</p>



<h2 class="wp-block-heading">„Die beste Leitlinie der Welt&#8220;</h2>



<p>Einige geburtshilfliche Vorträge schlossen sich an zu Themen, wie „Mütterliche Todesfälle in Deutschland – Was sind die aktuellen Ursachen?&#8220;, „Lässt sich die Sectio-Rate in Deutschland senken?&#8220;, „Prädiktion und Prävention der Frühgeburt&#8220;, „Ultraschall im Kreißsaal – wann und warum?&#8220;. Über „Thromboembolieprohylaxe in der Schwangerschaft, nach Sectio und Geburt&#8220; referierte <strong>Prof. Dr. Werner Rath</strong>. Zunächst setzte er sich mit den Leitlinien zur Prophylaxe der venösen Thromboembolie auseinander. „Die deutsche S3-Leitlinie können Sie nicht nehmen&#8220;, warnte er. Sie sei nicht up to date, obwohl ihre überarbeite Auflage 2015 erschienen sei. Stattdessen empfahl er die britische Leitlinie des Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (RCOG): „Sie ist die beste Leitlinie der Welt&#8220;. Eine Möglichkeit der Prävention sei die Reduktion vermeidbarer Kaiserschnitte. Eine elektive Sectio berge ein zweifaches Thromboserisiko, gab er zu bedenken. Nach jeder Sectio sei sicherheitshalber eine sechswöchige Prophylaxe anzuschließen. Niedermolekulare Heparine seien dabei eindeutig besser, weil weniger Wundhämatome aufträten.</p>



<p>Zum Sinn von Thrombosestrümpfen entspann sich eine kleine Diskussion. Prof. Dr. Schwenzer warf ein: „Wir haben die Strümpfe zur Thromboseprophylaxe vollständig abgeschafft.&#8220; Prof. Dr. Michael Abou-Dakn, Chefarzt am St. Joseph-Krankenhaus Berlin Tempelhof, schloss sich ihm an: Seit acht Jahren habe sein Haus die Thrombosestrümpfe abgeschafft. „Thrombosestrümpfe müssen richtig sitzen, sonst kommt es zur Strangulation! Wenn sie gut sitzen, senken sie das Risiko – auch auf Flugreisen. Aber eine amorphe Wurstbildung dürfen sie nicht haben&#8220;, warnte Rath zusammenfassend.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hebammen in Verantwortung?</h2>



<p>Größeren Raum nahm das Thema „Hebammen&#8220; ein, etwa die aktuelle Versorgungssituation, die Zusammenarbeit mit freiberufliche Hebammen oder Haftungsfragen. Eine Hebamme war unter den ReferentInnen nicht vertreten. <strong>Prof. Dr. Wolff</strong> stellte in Auszügen eine Umfrage unter ChefärztInnen zur Hebammensituation vor. Der Bonner Rechtsanwalt <strong>Dr. Roland Uphoff</strong>, einziger Nicht-Mediziner unter den Vortragenden, war mit mehren Beiträgen vertreten, in denen er die Hebammenarbeit besonders in den Blick nahm. Er kritisierte, die begrenzten Haftpflichtansprüche gegenüber freiberuflichen Hebammen gemäß § 134a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) zur „Versorgung mit Hebammenhilfe&#8220; seien in der deutschen Gesetzgebung absolut außergewöhnlich. Sie seien „nur durch Gesundheitsminister Gröhe und die fantastische Lobbyarbeit der Hebammen&#8220; möglich geworden. Zwar gelte der Ausschluss nicht für das geschädigte Kind, doch hätten die Sozialversicherungen keine Haftungsansprüche gegenüber der Hebamme, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe. Er halte das für verfassungswidrig. Warum gelte dies nicht auch für MedizinerInnen? Auch ein Belegarzt sei mit einer hohen Haftpflichtprämie von 60.000 Euro belastet.</p>



<p>Dem Thema „Hebammenkreißsaal – Pro und Contra&#8220; war ein eigener Block gewidmet. <strong>PD Dr. Waltraut Merz</strong>, Chefärztin der Geburtshilfe an der Universitätsfrauenklinik Bonn, vertrat die Pro-Position. Sie berichtete von ihren positiven Erfahrungen bei der Einführung des Hebammenkreißsaals vor sieben Jahren. Bonn sei bislang die einzige Universitätsklinik mit einem Hebammenkreißsaal. Die Einführung habe nicht nur dem Bedürfnis vieler Frauen Rechnung getragen, sondern auch zu guten geburtshilflichen Ergebnissen geführt. Das Team sei dadurch enorm motiviert und darüber hinaus für die natürliche interventionsarme Geburt inspiriert und gestärkt worden – auch im ärztlich geleiteten Anteil des Kreißsaals. Eine umfassende Vorbereitung des gesamten Teams sei dem vorausgegangen. Viele Hebammen hätten gezögert, mehr Verantwortung zu übernehmen. Sie seien generell sehr vorsichtig bei der Betreuung und würden in Zweifelsfällen frühzeitig ärztliche Hilfe hinzuziehen. Keineswegs sei das Konzept mit mehr Risiken verbunden.</p>



<p>Dieser jahrelangen Erfahrung im eigenen Klinikalltag standen drei überzeugte Contra-Positionen ohne aktive Erfahrungen mit dem Konzept Hebammenkreißsaal entgegen. <strong>Prof. Dr. Jan Schmolling</strong>, Chefarzt der Frauenklinik am Krankenhaus der Augustinerinnen in Köln, äußerte sich sehr engagiert: Um die 16 Hebammenkreißsäle in Deutschland werde viel zu viel Aufhebens gemacht. Der hohe Aufwand sei ungerechtfertigt, dafür dass insgesamt nur wenige Kinder in Hebammenkreißsälen geboren würden. Ein hoher Anteil von Gebärenden müsse schließlich doch ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Eins-zu-eins-Betreuung im Hebammenkreißsaal sei eine einseitige Bevorzugung einiger weniger Frauen. Gerade manche Risikopatientinnen hätten diese intensive Betreuung ebenso nötig. Und schließlich sei die Ausbildung junger ÄrztInnen in Gefahr, wenn sie nicht mehr lernten, wie eine normale Geburt abliefe.</p>



<p><strong>Prof. Dr. Axel Feige</strong> zeigte sich in seinem Einführungsstatement zur Diskussion besorgt, die Zuständigkeiten im Hebammenkreißsaal könnten unklar sein und warnte vor Fehlerquellen an den Schnittstellen der Zusammenarbeit, wenn die Verantwortung für die physiologische Geburt ganz in den Händen der Hebamme liege. Ein Arzt müsse immer bei einer Geburt anwesend sein, um im Zweifelsfall schnell reagieren zu können. Manchmal gehe es in der Geburtshilfe um Sekunden.</p>



<p>Er sei bekannt dafür, dass er kein Freund von Hebammen sei, wurde Dr. Uphoff vom Moderator Prof. Wolff eingeführt, bevor er sein Statement abgab. „Ich stehe auf der weißen Seite der Macht&#8220;, begann er. Er vertrete in seiner Kanzlei Kinder, die einen Geburtsschaden erlitten hätten. Vehement trat er für ein Verbot von Geburtshäusern ein. Auch Kliniken mit weniger als 1.000 Geburten müssten geschlossen werden, forderte er. In Tschechien sei die Hausgeburtshilfe generell gesetzlich verboten – abgesegnet vom Europäischen Gerichtshof. Es gebe einen originär Zuständigen für die Geburt und das sei der Facharzt, betonte er. Die MedizinerInnen müssten „Land zurück gewinnen.&#8220; Der Krankenhausträger hafte für die Fehler von Hebammen. „Und die Daten gehen in Ihre Statistik ein!&#8220;, warnte er. Wenn ein Krankenhaus die medizinische Verantwortung für Beleghebammen nicht mittragen wolle, müsse es diese explizit ausschließen.</p>



<p>Dr. Merz gab später in der Diskussion zu bedenken: „Die Frauen wollen die Eins-zu-eins-Betreuung. Sie wollen Zuwendung und werden mit dem Hebammenkreißsaal angeworben.&#8220; Wichtig sei es zu definieren, was hinter dem Konzept stecke. Sie forderte eine Zertifizierung mit Vorgaben, beispielsweise bei welchen Problemen ein Facharzt zu informieren sei, und ein Standardprozedere für Notfallsituationen. „In der Geburtshilfe gibt es zwei Berufsgruppen, deren Aufgaben sich überschneiden&#8220;, merkte sie an: „Man kann das zum Problem machen.&#8220; Sie plädierte jedoch für eine konstruktive Zusammenarbeit. „Natürlich sind Hebammen haftbar&#8220;, wandte sie ein. Merz warb für Vertrauen in die Hebammenarbeit, auch wenn es für mache schwer auszuhalten sei, wenn Hebammen „hinter verschlossenen Türen&#8220; Geburten betreuten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Für und wider Hebammenkreißsaal</h2>



<p>Verschiedene Diskussionen waren in Kleingruppen vorgesehen, darunter auch eine Fortsetzung des Themas „Was bringt der Hebammenkreißsaal? – Risiken, Marketing, Perspektiven&#8220;. Weitere Erfahrungen mit erfolgreichen Hebammenkreißsälen kamen zur Sprache, wie die von <strong>PD Dr. Yves Garnier</strong>. Der Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Klinikum Osnabrück outete sich als „Verfechter des Hebammenkreißsaals&#8220;: „Ich wehre mich gegen den Terminus ‚Marketing’ im Zusammenhang mit dem Hebammenkreißsaal&#8220;, wandte er ein: „Es gibt Frauen, die haben Probleme, sich zur Geburt an große Institutionen zu wenden.&#8220; Von 150 Anmeldungen im Hebammenkreißsaal würden in Osnabrück 60 bis 70 Frauen tatsächlich ausschließlich mit Hebammenhilfe gebären. Und auch wenn schließlich doch MedizinerInnen hinzugezogen würden, gelte: „Die Frau hat bis dahin ihr Ziel erreicht, selbstbestimmt zu gebären. Es ist keine Niederlage, wenn am Ende der Geburt ein Anästhesist eine PDA legt oder anschließend eine Assistenzärztin zur Nahtversorgung dazu kommt.&#8220;</p>



<p>Die positiven Erfahrungsberichte schienen die Kritiker nicht spürbar zu beeindrucken. „Das Selbstbestimmungsrecht der Frau endet da, wo das Kind in Gefahr ist&#8220;, vertrat Uphoff und legte den Begriff „Gefahr für das Kind&#8220; offenbar recht breit aus. „Wir haben unser Konzept mit dem Versicherungsträger abgestimmt&#8220;, entgegnete Chefärztin Merz. Mit Kopfschütteln reagierte der Rechtsanwalt auf ihre Aussage, es sei den Hebammen überlassen, ob sie sich für einen Überwachung mit Dopton oder für die zentrale CTG-Überwachung entschieden.</p>



<p>„Was hat der Fet davon, wenn er im Hebammenkreißsaal geboren wird?&#8220;, fragte eine Neonatologin aus der Schweiz. „Beispielsweise, dass er keine Übertherapie erhält&#8220;, erwiderte Merz. Es sei bekannt, dass durch das CTG bei einer normalen Geburt die Kaiserschnittrate oder die Zahl der vaginaloperativen Eingriffe ansteige, ohne besseres Outcome. Unnötige Eingriffe seien für das Neugeborenen eine Belastung. „Sie reden wie eine Hebamme&#8220;, bemerkte Uphoff. „Es ist ein Skandal, dass Gesundheitsminister Gröhe sich in einem Berliner Geburtshaus öffentlich zeigt&#8220;, ergänzte er seine kritische Haltung zur Hebammengeburtshilfe: „Es wird Zeit, dass der Wahnsinn der Geburtshäuser aufhört.&#8220;</p>



<p>Eine Teilnehmerin zitierte die Chefärztin Prof. Dr. Birgit Seelbach-Göbel aus Regensburg, die während der Tagung in ihrem Vortrag gefragt hatte: „Wie kriegen wir die Hausgeburten in die Klinik?&#8220; Vielleicht eine Kompromissformel für diese versammelte Runde, sich der Hebammengeburtshilfe im Krankenhaus gedanklich doch zu öffnen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kommunikation verbessern</h2>



<p>„Wie mache ich eine Klinik für Geburtshilfe erfolgreich?&#8220;, erläuterte <strong>Prof. Dr. Abou-Dakn</strong> in seinem Vortrag. Seine 90-jährige Tante sei Hebamme gewesen, begann er. Noch immer habe sie verinnerlicht, dass man in die Klinik geht, wenn man krank ist. Er werde nachdenklich, weil sie ihn ungläubig frage: „Habt ihr so viele kranke Frauen?&#8220;, wenn sie höre, wie viele Geburten am St. Joseph-Krankenhaus stattfinden. Abou-Dakn erläuterte sein Konzept der bindungsorientierten Geburtshilfe, das bei den Eltern auf außerordentliche Resonanz stoße. Unterdessen kämen an die 4.000 Kinder im St. Joseph-Krankenhaus auf die Welt. „Ich schäme mich für manche Dinge, die ich vor 30 Jahren gemacht habe&#8220;, bekannte er: „Mir hat Empathie und Wissen gefehlt.&#8220;</p>



<p>Nicht allein medizinisches Training sei für den Veränderungsprozess im Team der Geburtshilfe entscheidend gewesen, sondern mehr noch die Arbeit an der Kommunikation. Dafür habe man „Geld in die Hand genommen&#8220;, um jemanden von außen zu engagieren. „Ihr müsst eure Kommunikation so verändern, bis euch jemand versteht&#8220;, sei eine Botschaft gewesen, die er mitgenommen habe. Nicht nur die Klinikstruktur sei ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Klinik – es sei vor allem die persönliche Arbeit aller. Freundlichkeit im Team sei die Voraussetzung für Empathie.</p>



<p>Abou-Dakn sprach auch den Aspekt „Knowledge Management&#8220; an, die „Wissensverwaltung&#8220;. Die „Generation Y&#8220; sei hochgradig bereit zu wechseln. Das geburtshilfliche Wissen und die Kompetenz einzelner müsse deshalb transparent gemacht und im Team weitergegeben werden, damit sie nicht verloren gingen, wenn ein Mitarbeiter kündige. Auch sollten Anstrengungen unternommen werden, MitarbeiterInnen mit einem wertschätzenden Konzept an das Haus zu binden.</p>



<p>„Generation Y&#8220; war ein Stichwort, das in mehreren Vorträgen auftauchte. Die jüngere ÄrztInnengeneration der von 1980 bis zur Jahrtausendwende Geborenen habe eine andere Auffassung von Work-Life-Balance, als er es aus seiner eigenen Sozialisation als Mediziner kennen gelernt habe. „Ich finde das gut&#8220;, betonte Abou-Dakn, seine Generation sei im Klinikalltag häufig ausgebeutet worden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p>Die interessante Tagung machte die Perspektive zumindest eines Teils leitender ÄrztInnen deutlich. Wegen der guten Resonanz soll sie im kommenden Jahr fortgeführt werden. Auf Hebammentagungen würde man sich mehr von dieser Analyse und Standortbestimmung im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Kontext wünschen.</p>



<p>Nachdenklich machte die sehr kritische Auseinandersetzung mit der Berufsgruppe der Hebammen, für die sich bei den teilweise harschen Statements relativ wenige Fürsprecher fanden. Falls die Stimmung den Hebammen – gerade den Freiberuflerinnen gegenüber – in Köln repräsentativ gewesen sein sollte, liegt vor den Berufsverbänden beider Seiten noch ein großes Stück Arbeit, um in Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels die Ressourcen zu bündeln und eine reibungslose professionelle Zusammenarbeit zukunftsfähig zu machen: für eine Geburtshilfe, die in erster Linie den Familien, den Frauen auf ihrem Weg zur Mutterschaft und vor allem dem gesunden Lebensbeginn dient.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kontroversen und Kasuistiken</title>
		<link>https://viktoria11.de/kontroversen-und-kasuistiken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jun 2016 07:46:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Eine geburtshilfliche Tagung in Hannover mit fortschrittlichem Konzept: Der erste Tag widmete sich unterschiedlichen Vorgehensweisen, wie sie in der Geburtshilfe aktuell praktiziert werden, der zweite Tag interessanten Einzelfallbetrachtungen. Eine hoch aktuelle, inhaltlich dichte Tagung auf hohem Niveau, die zur Diskussion und Reflexion einlud. „Geburtshilfe mal anders – Kontroversen und Kasuistiken“: Die innovative Tagung, die am<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/kontroversen-und-kasuistiken/"><span class="screen-reader-text">"Kontroversen und Kasuistiken"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Eine geburtshilfliche Tagung in Hannover mit fortschrittlichem Konzept: Der erste Tag widmete sich unterschiedlichen Vorgehensweisen, wie sie in der Geburtshilfe aktuell praktiziert werden, der zweite Tag interessanten Einzelfallbetrachtungen. Eine hoch aktuelle, inhaltlich dichte Tagung auf hohem Niveau, die zur Diskussion und Reflexion einlud.</strong></p>



<p>„Geburtshilfe mal anders – Kontroversen und Kasuistiken“: Die innovative Tagung, die am 10. und 11. März 2016 im Diakoniekrankenhaus Friederikenstift in Hannover unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPGM) stattfand, hielt, was ihr Motto versprach. Teilweise außergewöhnlich mutig und eindringlich, wurden Erfahrungen – auch leidvolle – im Fachkreis zur Diskussion gestellt.</p>



<p>Eingeladen hatten der Präsident der DGPGM <strong>Prof. Dr. Ralf L. Schild</strong>, Chefarzt der beiden hannoverschen Frauenkliniken der Diakonie, sowie <strong>Prof. Dr. Werner Rath</strong>, langjähriger ehemaliger Klinikdirektor der Universitätsfrauenklinik Aachen, heute weiterhin an der dortigen Medizinischen Fakultät im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe für Forschung, Lehre und Fortbildung aktiv. Beide Geburtshelfer moderierten abwechselnd die Veranstaltung, zu der fast 180 TeilnehmerInnen gekommen waren. Zur Überraschung der Veranstalter hatten sich nicht nur ÄrztInnen, sondern auch eine größere Zahl von Hebammen angemeldet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">BEL – Vierfüßlerstand versus Liegendgeburt</h2>



<p>Bei der ersten angekündigten Kontroverse „Vaginale Beckenendlagengeburt: Vierfüßlerstand oder klassisch?“ enttäuschte <strong>Prof. Dr. Frank Louwen</strong>, Leiter der Klinik für Geburtshilfe und Pränatalmedizin an der Universität Frankfurt, mögliche Erwartungen an einen fachlichen Disput. Frei von jeglicher Kampfbereitschaft würdigte er das Lebenswerk zur vaginalen Beckenendlagengeburt seines als Kontrahenten vorgesehenen Kollegen <strong>Prof. Dr. Axel Feige</strong>, ehemaliger Chefarzt des Klinikums Süd in Nürnberg. Feige habe die meisten Beckenendlagengeburten gesehen, viele hätten von ihm gelernt. Louwen wolle in seinem Vortrag zeigen, dass eine vaginale Beckenendlagengeburt „nichts Verrücktes“ sei.</p>



<p>Mit seinem leidenschaftlichen Vortrag für die Geburt in aufrechter Position punktete er schließlich auch ohne fachliche Attacken. Die Beckenendlage sei eine Variation der Normalität, keine Pathologie. Die Rückenlage führe bekanntlich zu schlechteren Ergebnissen beim CTG. Die aufrechte Geburtsposition könne dagegen die Risiken der BEL reduzieren, insbesondere bei Armlösungsproblemen. 85 Prozent der vaginalen Beckenendlagengeburten an der Frankfurter Uniklinik verliefen im Vierfüßlerstand spontan, ohne jede manuelle Hilfe von außen.</p>



<p>Feige, der anschließend die sogenannte „klassische“ BEL-Geburt im Liegen vertrat, gab sich ebenfalls kompromissbereit: Die Kontroverse zwischen Vierfüßlerstand oder Geburt im Liegen sei allenfalls eine Glaubensfrage wie die evangelische oder katholische Konfession. Beide Referenten vereine das Engagement für die vaginale Beckenendlagengeburt und die Weitergabe des entsprechenden geburtshilflichen Könnens statt der allgemein verbreiteten Entscheidung zur routinemäßigen primären Sectio. In Studien habe der Vierfüßlerstand bei der Frühmorbidität zwar gegenüber der Liegendgeburt besser abgeschnitten, bei der Spätmorbidität lägen allerdings beide gleich.</p>



<p>Er plädierte für die assistierte BEL-Geburt nach Thiessen: Dabei würde der Steiß zwei bis drei Wehen lang zurückgehalten, damit der Rumpf mit größerer Schubkraft geboren werde. „Die Hebamme muss einen guten Dammschutz machen“, empfahl Feige. Man solle mindestens zwei Methoden der Armlösung beherrschen. Welche man einsetze, sei nicht entscheidend – er bevorzuge die Methode von Bickenbach. Die Kopfentwicklung nach Veit-Smellie solle nicht zu schnell erfolgen. „Auch in Leitlinien wird manchmal Unsinn verzapft, sogar wenn man sie selbst mitgeschrieben hat“, kommentierte er die Leitlinien-Empfehlung, ein hohes sonografischen Schätzgewicht sei eine Kontraindikation für eine vaginale Geburt, die primäre Sectio sei anzuraten: „Sie alle kennen den Messfehler im Ultraschall.“ Vor großen Kindern müsse man sich keinesfalls fürchten – der Steiß steige nicht, wenn eine vaginale Geburt nicht möglich sei, es komme zum Geburtsstillstand. Dann könne man sich in Ruhe zur sekundären Sectio entscheiden. „Es sind maximal drei Prozent Risiken, vor denen wir uns fürchten.“</p>



<p>„Die Geburt aus BEL sollte nach sorgfältiger Information und Aufklärung nur in leistungsfähigen Geburtskliniken stattfinden, in denen neben der abdominalen Geburtshilfe auch die Technik der äußeren Wendung sowie vaginal-operative Entbindungsmanöver beherrscht werden“, lautete Feiges „take home message“. Ein Facharzt mit Qualifikation zur BEL-Geburt müsse ebenso vor Ort sein wie Anästhesie und Neonatologie. Eine Notsectio müsse in einer E-E-Zeit, einer Entschluss-Entbindungs-Zeit von zehn Minuten möglich sein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gängige Zeiteinheiten überdenken</h2>



<p>Bei der anschließenden Diskussion betonte Louwen: „Wir gehen mit der vaginalen Beckenendlagengeburt kein höheres Risiko gegenüber der primären Sectio ein, sondern ein geringeres!“ Sie würden in Frankfurt jede Geburt für die Frau per Video aufzeichnen und bäten anschließend um eine Kopie. Daher habe man einen großen Fundus von Filmen zur vaginalen Geburt im Vierfüßlerstand, die gerade die AssistenzärztInnen „Hunderte Male“ ansähen.</p>



<p>Von den vaginal intendierten Geburten würden 75 Prozent wie geplant enden, 25 Prozent als sekundäre Sectio. Die Ergebnisse dazu habe er mit seinem Team aktuell im amerikanischen International Journal of Gynecology and Obstetrics der FIGO (International Federation of Gynecology and Obstetrics) veröffentlicht. Das größte Kind, das in Frankfurt vaginal aus Beckenendlage geboren worden sei, habe 4.800 Gramm gewogen. „Wir haben das vorher gewusst!“</p>



<p>Feige wies darauf hin, auch die Frau könne die Indikation zur Sectio stellen. Er würde sie jedoch immer ermutigen, die vaginale Geburt zu versuchen, auch wenn es nur eine zehnprozentige Chance für eine Geburt auf natürlichem Wege gebe.</p>



<p>Louwen beklagte, die gängigen Zeiteinheiten zu üblichen Definitionen einer protrahierten Geburt seien ein Problem. Beispielsweise würden für die Austreibungsperiode maximal eineinhalb Stunden in Lehrbüchern genannt. Es gebe dazu jedoch keine randomisierten Studien. In Frankfurt sehe man es als Zeichen, dass ein Kind nicht auf vaginalem Wege geboren werden könne, wenn in der Austreibungsperiode zwei Stunden lang kein Geburtsfortschritt zu verzeichnen sei.</p>



<p>Feige plädierte dafür, die niedergelassenen GynäkologInnen einzubeziehen, die die Schwangeren häufig auf einen Kaiserschnitt festlegten. In seiner aktiven Zeit habe er im Nürnberger Raum die niedergelassenen KollegInnen gebeten: „Wir überlassen Ihnen die Schwangerenvorsorge, bitte überlassen Sie uns die Geburt.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Abwarten oder Entbinden</h2>



<p>Das Thema „Späte fetale Wachstumsrestriktion/Oligohydramnion – Abwarten oder Entbinden?“ war die nächste Kontroverse. <strong>Priv.-Doz. Dr. Dietmar Schlembach</strong>, Chefarzt am Vivantes Klinikum für Geburtsmedizin in Berlin-Neukölln, vertrat die abwartende Position. Definitionsgemäß gehe eine späte fetale Wachstumsrestriktion einher mit der Unterschreitung der 5. beziehungsweise 10. Perzentile und gleichzeitig einem pathologischen Doppler, Oligohydramnion sowie Wachstumsabflachung. Ihre Risiken seien ein pathologisches CTG, drohende fetale Asphyxie und damit das Risiko einer Notsectio. Eine vorzeitige Geburt als „späte Frühgeburt“ berge jedoch für das Kind ebenfalls Risiken, beispielsweise für einen IQ unter 85 oder vermehrte Aufmerksamkeitsdefizitstörungen.</p>



<p>Für das vorzeitige Entbinden sprach der Gastgeber <strong>Prof. Dr. Ralf Schild</strong>. Allerdings differenzierte er das Vorgehen, ebenso wie sein Vorredner. Aktuelle Studien hätten gezeigt, dass allein eine zu geringe Fruchtwassermenge bei unkomplizierten Schwangerschaften vor der vollendeten 40. Woche ohne weitere Risikofaktoren kein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind bergen. Ein solcher Befund sei kein Grund für eine Einleitung beziehungsweise eine vorzeitige Entbindung.</p>



<p>Eine weitere Kontroverse lautete: „Makrosomie jenseits der 95. Perzentile vor dem Termin – Einleiten oder Abwarten?“ Für das Einleiten sprach sich <strong>Priv.-Doz. Dr. Sven Kehl</strong> aus, Oberarzt an der Universitätsfrauenklinik Erlangen. Warte man ab, wachse das Kind weiter, bis es für seine Geburt problematisch werden könne. Das größte Kind sei bislang in Indonesien mit 8.700 Gramm zur Welt gekommen, in Brasilien sei ein Kind mit 7.500 Gramm geboren. Kehl führte eine randomisierte kontrollierte Studie aus 19 Zentren zwischen 2002 und 2009 an, die 2015 in Lancet veröffentlicht worden war. Sie sei zum Ergebnis gekommen, dass die Geburtseinleitung gegenüber abwartendem Management zu einem besseren Outcome geführt habe: Es habe signifikant weniger Schulterdystokien und damit verbundene Morbidität gegeben, weniger Klavikulafrakturen, Plexusverletzungen, Hirnblutungen und Todesfälle. Die Einleitung erhöhe dagegen nicht das Risiko für einen Kaiserschnitt.</p>



<p>Zum Abwarten riet <strong>Priv.-Doz. Dr. Frank Reister</strong>, Oberarzt an der Universitätsfrauenklinik Ulm. Die Hälfte der Diagnosen „Makrosomie“ sei falsch. Die WHO halte allerdings eine Einleitung bei gesicherter Makrosomie für sinnvoll.</p>



<p>Bei der Problemstellung „Unkomplizierte Terminüberschreitung – Einleiten oder Abwarten?“ plädierte <strong>Prof. Dr. Friedrich Wolff</strong>, ehemaliger Chefarzt der Frauenklinik im Städtischen Krankenhaus Holweide aus Köln, für das Einleiten. Die Zahlen des AQUA-Instituts von 2014 mit 690.618 Geburten in 775 Kliniken besagten, dass zwischen der 37. und 41. Schwangerschaftswoche 91,55 Prozent aller Kinder zur Welt kämen. Im Zeitraum von 40+7 bis 40+14 Schwangerschaftswochen kämen 2,59 Prozent aller Kinder. Jenseits der 42+0 Schwangerschaftswoche würden nur noch 0,57 Prozent geboren, es waren 3.954 Kinder im Jahr 2014. Eine Termin­überschreitung zwischen einem und 13 Tagen erhöhe das Risiko für einen Intrauterinen Fruchttod (IUFT) mit einer OR bis 1,5. Mehr als 13 Tage erhöhten dieses Risiko deutlich mit einer OR von mehr als 1,5.</p>



<p>Die Hebamme und Gesundheitswissenschaftlerin <strong>Dr. Christiane Schwarz</strong> war für einen ausgefallenen Referenten spontan eingesprungen. Zum Risiko eines Intrauterinen Fruchtodes (IUFT) durch Terminüberschreitung präsentierte sie Zahlen des AQUA-Instituts aus den Jahren 2004 bis 2013, die sie mit einem Team aus Forscherinnen ausgewertet hatte. Anhand der Daten zu fast sechs Millionen Geburten von Einlingen ohne Fehlbildungen riet sie zum Abwarten bei Terminüberschreitung. Als Termingeburt gelte auch heute noch die Geburt in der Zeit von 37+0 bis 42+0. Bis zur abgeschlossenen 42. Schwangerschaftswoche habe man kein erhöhtes Risiko für das Ungeborene zu befürchten. Erst ab 42+6 steige das Risiko für einen IUFT auf 6,3 pro 1.000 Lebendgeburten an. Ihr geschliffener, profunder Vortrag, den sie auf einem Kongress eine Woche zuvor gehalten hatte und daher noch in ihrem „Gepäck“ dabei gehabt hatte, veranlasste Prof. Dr. Rath, zu einem Sonderapplaus aufzurufen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vorsorge ohne Hebammen?</h2>



<p>Die Kontroverse „Schwangerenvorsorge heute – Hebamme oder Arzt?“ gehörte zu den irritierenden Programmpunkten der Tagung. Nachdem <strong>Prof. Dr. Rainhild Schäfers</strong> vom Studiengang Hebammenkunde an der Hochschule für Bochum die Schwangerenvorsorge durch die Hebamme inhaltlich wie rechtlich gemäß der früheren Reichsversicherungsordnung und deren Überführung in das SGB V sowie der Berufsordnungen vorgestellt hatte, betonte sie die fachliche Qualität der Hebamme als Primärversorgerin. Hebammen und ÄrztInnen seien rechtlich gleichgestellt. Die Schwangerenvorsorge sei für die Frau ein Angebot, keine Verpflichtung. Schäfers wies auf die Rolle der Hebamme als eine mögliche Case-Managerin hin, die Frauen auch bei problematischen Schwangerschaften in einer interdisziplinären Betreuung professionell und koordinierend durch diese Zeit führen könne.</p>



<p><strong>Dr. Christian Albring</strong>, niedergelassener Gynäkologe aus Hannover und Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V., unternahm alle Anstrengungen, den Sinn einer Beteiligung der Hebammen an der Schwangerenvorsorge zu negieren. Er empfahl der Berufsgruppe, sich auf die Betreuung von Wöchnerinnen zu konzentrieren, wo sie dringend gebraucht würde, und das Feld der Schwangerenvorsorge den FrauenärztInnen zu überlassen. Die erste Meldung zur Diskussion kam von einem ärztlichen Kollegen aus dem Publikum: „Ich bin entsetzt über diesen Vortrag“, begann dieser und stellte die große Bedeutung der Hebammen für die Schwangerenbetreuung heraus. Die vernetzte Zusammenarbeit beider Berufsgruppen ohne Rivalität gehöre heutzutage zu einer zeitgemäßen Versorgung schwangerer Frauen. Hebammen seien dabei unverzichtbar.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Aus Einzelfällen lernen</h2>



<p>Der zweite Tag stand im Zeichen von Kasuistiken: Eindrucksvolle, außergewöhnliche Fälle wurden vorgestellt, teilweise mit einer kritischen Selbstreflexion im Austausch mit den TeilnehmerInnen. Die Betrachtung von Einzelfällen beleuchtete Probleme bei der Diagnostik, der Problemlösung, Schwierigkeiten, die schwer zu bewältigen waren, fachliche Niederlagen. Es ging um Fälle von Chorioamnionitis, septische Komplikationen im frühen Wochenbett, vorzeitige Plazentalösung, akuten Herzkreislaufstillstand unter der Geburt, die Differenzialdiagnose HELLP-Syndrom, thrombotischthrombozytopenische Purpura (TTP), atypisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS), Uterusruptur, Floride HSV-Infektion im dritten Trimenon und Postpartale Hämorrhagie (PPH) und ihre Komplikationen.</p>



<p>Dieser neue Geist, ans „Eingemachte“ zu gehen und einen konstruktiven Umgang mit dem zu suchen, was normalerweise nicht in einen größeren Kreis nach außen dringt, stand für den fortschrittlichen Ansatz dieser Tagung mit lehrreichem fachlichem Austausch. Auch für eine moderne Kultur, wo möglichst viele aus Fehlern anderer lernen können, die sie dann selbst nicht zu machen brauchen. Die offene Auseinandersetzung mit unterschiedlichen geburtshilflichen Vorgehensweisen schaffte Raum, eigene Positionen zu überdenken.</p>



<p>Viel Zustimmung und Dank kam zum Abschluss von den TeilnehmerInnen. Im kommenden Jahr wird die nächste Tagung unter demselben Motto stattfinden. Man sollte sich den 2. und 3. März 2017 für eine Reise nach Hannover schon einmal vormerken.</p>
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		<title>Philosophie trifft Handwerk</title>
		<link>https://viktoria11.de/philosophie-trifft-handwerk/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 May 2016 07:38:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerd Eldering]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Die dritte Hebammenfachtagung, ein Initiative der Kreißsaalhebammen der Frauenklinik am Vinzenz Pallotti Hospital in Bensberg, widmete sich dem Geburtsschmerz. Die Vorträge und Workshops verbanden Philosophisches und Handwerkliches auf inspirierende Art und schärften den Blick für den eigenen Umgang mit dem (Geburts-)Schmerz. Unter dem vielversprechenden Titel „Philosophie trifft Handwerk – Umgang mit Geburtsschmerz“ hatte am 20.<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/philosophie-trifft-handwerk/"><span class="screen-reader-text">"Philosophie trifft Handwerk"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Die dritte Hebammenfachtagung, ein Initiative der Kreißsaalhebammen der Frauenklinik am Vinzenz Pallotti Hospital in Bensberg, widmete sich dem Geburtsschmerz. Die Vorträge und Workshops verbanden Philosophisches und Handwerkliches auf inspirierende Art und schärften den Blick für den eigenen Umgang mit dem (Geburts-)Schmerz.</strong></p>



<p>Unter dem vielversprechenden Titel „Philosophie trifft Handwerk – Umgang mit Geburtsschmerz“ hatte am 20. Februar die Kreißsaalleitung am Vinzenz Pallotti Hospital, <strong>Diana Wagner</strong>, Kolleginnen aus ganz Deutschland nach Bensberg eingeladen. <strong>Beate Schröter</strong>, selbst Hebamme und Leiterin des Bildungsinstituts für Gesundheit am Vinzenz Pallotti Hospital, führte durch diese 3. Hebammenfachtagung. 123 Hebammen, Studentinnen und Schülerinnen folgten den Präsentationen der elf ReferentInnen, um sich in einer bislang unüblichen Weise mit dem Geburtsschmerz auseinanderzusetzen – dem Klassiker unter den geburtshilflichen Fortbildungsthemen. Die Philosophie mit ins Boot zu holen, war tatsächlich inspirierend, um sich dem Phänomen Schmerz einmal anders anzunähern als mit der bekannten naturwissenschaftlichen Betrachtungsweise. Dazu gab es sechs Vorträge und fünf Workshops.</p>



<p><strong>Kathrina Pahl</strong>, die vor nicht allzu langer Zeit mit 43 Jahren ihr erstes Kind zur Welt gebracht hatte, eröffnete die Tagung mit ihrer Sicht auf den Geburtsschmerz als Mutter. Ihr beruflicher Hintergrund aus der Businesswelt, in der sie das Ziel von Projekten professionell ansteuert, hatte sie auch bei ihrer späten Schwangerschaft und Geburt geleitet. Pahl schilderte die Erfolgsstory der glücklichen Geburt ihres Kindes gemäß ihrer Haltung: „Wir sind, was wir denken“ und „Der Körper folgt dem Geist“. Sie habe gehört, dass 20 Prozent aller Geburten schmerzfrei seien und das habe sie auch für sich gewollt, trotz unterschiedlichster Unkenrufe von Hebammen und FrauenärztInnen. So habe sie schließlich die geeignete Betreuung für sich gefunden. Eine Aussage der US-amerikanischen Hypnotherapeutin Marie F. Mongan, die das Konzept von HypnoBirthing entwickelt hat, habe Pahl zu denken gegeben: „Der Glaube an Schmerz bei der Geburt ist so stark, dass, anstatt die Gültigkeit des Konzeptes in Frage zu stellen, es viele Anstrengungen gegeben hat, seine Bedeutung zu erklären und ihm einen Grund und höheren Zweck anzuheften.“</p>



<p>Seit Mitte der 1960er Jahre, als sich die Geburtsmedizin etabliert habe, werde die Geburt als der „gefährlichste Moment im Leben“ definiert und biete seitdem nicht Hilfe an, sondern Oberaufsicht. Dagegen habe Katharina Pahl bereits ihre Schwangerschaft positiv zelebriert und sich von negativen Geschichten abgeschirmt. Ihre Geburt sei dann ohne Schmerzen und unkompliziert verlaufen, so wie sie es sich vorgenommen hatte. Sie betonte die Bedeutung der Hebamme für die Chance auf eine schmerzfreie Geburt: „Aus Hebammenhandwerk muss Hebammenkunst werden.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nicht gemessen, sondern angemessen</h2>



<p><strong>Dr. Sabine Dörpinghaus</strong>, Professorin für Hebammenkunde an der Katholischen Hochschule NRW in Köln, die selbst am Vinzenz Pallotti Hospital gelernt und dort viele Jahre als Hebamme gearbeitet hatte, widersprach in ihrem bemerkenswerten Vortrag „Der Geburtsschmerz aus leibphänomenologischer Sicht“ vehement dem Leitsatz ihrer Vorrednerin: „Wir sind, was wir denken.“ „Wir sind, was wir spüren!“, setze sie dem entgegen: „Wir sind leiblich.“ Das Leben sei ein „Angewiesensein“, keineswegs seien wir selbstbestimmt. Auch sei die Arbeit der Hebamme nicht Kunst – denn Kunst sei im Unterschied zur Tätigkeit der Hebamme nicht begründungspflichtig. „Der Schmerz ist eine Angelegenheit, die uns alle betrifft“, „eine Tatsache – aber was für eine Tatsache?“ fragte sie. Kein neutrales Vorkommnis sei er, sondern eine besonders eindringliche Form subjektiver Tatsächlichkeit. Man müsse die Hebammenarbeit unter dem Gesichtspunkt der Leibphänomenologie aus der sentimentalen Schmuddelecke holen. Hebammen arbeiteten weder mit dem Bauch, noch als Expertinnen für Esoterik oder Mystik. Sie setzten sich vielmehr mit ihrer leiblichen Seinsweise ein und seien imstande, Stimmungslagen, Atmosphären und Befindlichkeiten zu registrieren. Für die Begegnung mit dem Geburtsschmerz sei dies unerlässlich – denn er lasse sich als subjektive Tatsache nicht gut versprachlichen. Unsere Denkgewohnheiten seien pathophysiologisch geprägt. Erklärungsmuster – im Gesundheitswesen immer im Zentrum jeder Betrachtung – überdeckten das eigentliche Erleben. Der Schmerz würde aus naturwissenschaftlicher Perspektive dem Leitbild des neuronalen Menschen untergeordnet, beispielsweise als neuronale Gewitter oder als Balanceakt der Psyche zwischen Cortisol und Serotonin.</p>



<p>Hebammen, die ebenso wie MedizinerInnen naturwissenschaftlich ausgebildet sind, registrierten schnell, dass die ausschließlich natur- und technikwissenschaftliche Perspektive in der Geburtshilfe nicht trage. Mit ihren gewählten Zugängen gerieten sie dann allerdings häufig in eine unattraktive Lage: Ihre Vorgehensweisen würden als un- oder pseudowissenschaftlich, sentimental und großmütig in die „Duzi-Duzi-Ecke“ verbannt.</p>



<p>Die Leibphänomenologie rehabilitiere das leibliche Erleben. Dies sei für die Geburtshilfe äußerst bedeutsam, denn für eine Hebamme gehe es in der Begleitung der Gebärenden nicht um das Gemessene, sondern vielmehr um das Angemessene. Das Angemessene orientiere sich an der Gebärenden als Person – an ihren leiblichen Empfindungen. Gerade das, was vormals als „bloß subjektiv“ abgewertet worden sei, erhalte Bedeutung in einer leibphänomenologischen Begleitung: Die Faktizität des Seins zeige sich während der Geburt im Angewiesensein der Gebärenden und darin, dass die Hebamme sie verstehe. Und dabei sei nicht sprachliches Verstehen gemeint, sondern ein leibliches Verstehen – denn leibliches Spüren stelle eine Erkenntnisquelle dar. Für die Geburtshilfe gelte es, diese Unbestimmtheit auszuhalten. „Wir kommen angewiesen auf die Welt und wir gehen angewiesen“, schloss Dörpinghaus, deren Vortrag in Kürze in der DHZ zu lesen sein wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Lachgas oder PDA?</h2>



<p>Der Anästhesist <strong>Dr. Thorsten Löhr</strong> sprach in seinem Vortag „der Anästhesist, ein Eindringling im Kreißsaal“ humorvoll und fachlich über seine Erfahrung: Als Arzt am Vinzenz Pallotti Hospital arbeite er im Spannungsfeld, eine natürliche Geburt zu ermöglichen und gleichzeitig der Mutter ein leidvolles Erleben zu ersparen. „Ich werde sie vermehren, die Mühsal deiner Schwangerschaft, mit Schmerzen sollst du gebären“, zitierte er die berühmte alttestamentarische Drohung aus dem ersten Buch Mose, die einen großen Teil der Menschheit seit Tausenden von Jahren begleitet. Die englische Königin Viktoria habe die Anästhesie zur Geburt gesellschaftsfähig gemacht, als sie 1853 zur Geburt Chloroform erhalten habe.</p>



<p>Löhr stellte die heute verwendeten Analgesieverfahren aus Sicht des Facharztes vor. Die ideale Schmerztherapie biete adäquate Analgesie, keine Einschränkung der Mobilität, keine Beeinträchtigung des Neugeborenen sowie eine geringe Rate an Nebenwirkungen und Komplikationen für die Mutter. Auch das früher häufig verwendete Lachgas (N2O), das seit einigen Jahren wieder im Kommen sei, stellte er näher vor: In einigen Ländern sei es das am häufigsten verwendete Mittel zur Therapie des Wehenschmerzes, beispielsweise in Großbritannien bei 50 bis 75 Prozent der Geburten oder in Finnland bei 60 Prozent. Gebärende Frauen könnten es sich über eine Maske selbst zuführen. Allerdings sei das Timing schwierig, denn es müsse 30 Sekunden vor der nächsten Wehe inhaliert werden. In der im Kreißsaal üblichen Mischung eins-zu-eins mit Sauerstoff, wirke es eher sedierend und angstlösend als analgetisch, die Nebenwirkungen seien dabei gering. Keine Metaanalyse habe bislang einen signifikanten analgetischen Effekt wissenschaftlich nachgewiesen, Studien dazu seien meist von minderer wissenschaftlichen Qualität. Im Kreißsaal sei das Problem der Umweltkontamination zumeist ungelöst, der Grenzwert von 100 ppm für Lachgas am Arbeitsplatz werde häufig nicht eingehalten.</p>



<p>Die PDA sei heutzutage nach wie vor der Goldstandard: Sie sei die effektivste Schmerzlinderung bei der Geburt und könne auch bei einer eventuell notwendigen Sectio weiter eingesetzt werden. Sie berge jedoch auch Nachteile, möglicherweise eine Verzögerung der Geburt, eine erhöhte Rate operativer Entbindungen, allergische Reaktionen, postpartale Kopfschmerzen oder Bondingprobleme, die er jedoch nach Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Literatur überwiegend als gering einstufte.</p>



<p>Für nicht medikamentöse, physikalische und alternative Maßnahmen konnte Löhr keine evidenzbasierte Empfehlung aussprechen. Aus dem Publikum meldete sich der ehemalige Chefarzt der Frauenklinik am Vinzenz Pallotti Hospital <strong>Dr. Gerd Eldering</strong> zu Wort. Er wies darauf hin, dass mit der PDA zwar die Gebärende Schmerzlinderung erhalte, das ungeborene Kind jedoch dann auf die körpereigenen Endorphine seiner Mutter verzichten müsse und durch die PDA nicht in gleicher Weise vor Schmerzen geschützt sei wie die Mutter.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nicht Schmerzen, sondern Mühsal</h2>



<p><strong>Dr. Christina Schües</strong>, außerplanmäßige Professorin am Institut für Philosophie und Kunstwissenschaft an der Leuphana Universität in Lüneburg, nannte ihren Vortrag „‚Unter Schmerzen sollst du gebären …?’ – eine ethische Betrachtung“. Auch sie bezog sich auf das erste Buch Mose, interessanterweise auf eine Lutherübersetzung, in der die Geburt statt mit Schmerzen, wie beim Bibelzitat ihres Vorredners, hier mit Mühsal belastet wird: „Und zur Frau sprach er: Ich will dir viel Mühsal schaffen, wenn du schwanger wirst, unter Mühen sollst du Kinder gebären. Und dein Verlangen soll nach deinem Mann sein, aber er soll dein Herr sein.“ Zu den Aufgaben einer Ethik zählte Schües die Suche nach dem nötigen Wissen, die Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen und die Orientierung. Der Wehenschmerz sei ein Frauenschmerz. Eine ethische Perspektive frage nach den Bedingungen einer Geburt und nach den Bedingungen der Geburtspraxis (siehe auch Seite 48ff.).</p>



<p>Die fünf praxisnahen Workshops machten am Nachmittag mit Methoden vertraut, wie man Geburtsschmerzen wirkungsvoll begegnen kann. Die Bonner Hebamme <strong>Monika Brühl</strong> stellte mit „Atem – Ton – Bewegung „ die Geburtsvorbereitung durch Meditation auf den Körper vor. <strong>Dr. Ansgar Römer</strong>, Frauenarzt und Leiter des Fortbildungsunternehmens Pro Medico aus Mannheim, stellte Aku-Tens vor. Diese Methode gegen Geburtsschmerzen sei in den angelsächsischen Ländern während der Geburt gang und gäbe, hierzulande jedoch relativ unbekannt. <strong>Jantje Möhler</strong>, Hebamme und freie Mitarbeiterin der Firma Weleda, sprach über die Möglichkeiten und Wirkungsweisen der anthroposophischen Medizin.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bewusste Kontrolle ist Illusion</h2>



<p>Als sinnvolle Funktion des Körpers zu seinem eigenen Schutz deutete die Hebamme, Heilpraktikerin für Psychotherapie und Hypnotherapeutin <strong>Beate Switala</strong> den Schmerz. Sie stellte die Hypnose vor, „als Mittel, diese Funktion zu steuern“. Wenn das Bewusstsein im Gehirn mit bestenfalls 70 Bits pro Sekunde aktiv sei, arbeite das Unbewusste gleichzeitig mit 11 Millionen Bits. Das Bewusstsein arbeite hochenergetisch, das Unbewusste – eine Filtermaschine – hochökonomisch. „Die bewusste Kontrolle ist eine Illusion“, postulierte sie. Das erlebe man beispielsweise tagtäglich beim Autofahren, das, einmal bewusst erlernt, später weitgehend unbewusst ablaufe. In unserer Kultur sei eine „Religion des Schmerzes“ üblich, wir glaubten an den Schmerz. Trance durch Hypnose sei eine wirkungsvolle Methode, um selbst starken Schmerzen zu begegnen. So soll beispielsweise Mahatma Gandhi eine Blinddarm-Operation ausschließlich mit Hypnose durchgestanden haben. Für die Geburt sei eine leichte, maximal mittlere Trance bereits ausreichend.</p>



<p>Unvergesslich blieb nach ihrer theoretischen Einführung zur Hypnose der Praxisteil, ihre eindrückliche Präsentation und Kommentierung eines Videos, das eine Operation ihrer Schulter dokumentierte: Die Referentin hatte – als Probe aufs Exempel ihres eigenen Könnens – auf jegliche schulmedizinische Anästhesie verzichtet und sich ausschließlich auf ihre erlernte Hypnose verlassen. Unterstützung hatte sie von einem Kollegen, der neben ihrem Kopf Platz gekommen hatte, um sie mit ermutigender Ansprache durch die 50-minütige Operation zu begleiten. Man sah, wie der Operateur sein Handwerk mit Skalpell und verschiedenen Werkzeugen verrichtete, und spürte im eigenen Körper unbehagliche Empfindungen aufsteigen. Kaum vorstellbar, dass diese Prozedur ohne Schmerzmittel zu überstehen sein könnte. Es sei zwar „anstrengend“ gewesen, schilderte Switala, wie es ihr selbst ergangen sei – aber Schmerzen habe sie zu keiner Zeit gespürt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Innovativ und inspirierend</h2>



<p>Im Vinzenz Pallotti Hospital in Bensberg haben Hebammen und ÄrztInnen seit Beginn der 1980er Jahre zusammen mit dem langjährigen Chefarzt der Frauenklinik Dr. Gerd Eldering eine humane, innovative Geburtshilfe aufgebaut und fortwährend weiterentwickelt. Bensberg steht weiterhin für seinen überregional bekannten Ruf – inzwischen seit 13 Jahren in der Leitung von <strong>Dr. Simeon Korth</strong>. Mehr als 30.000 Kinder sind inzwischen in der Frauenklinik unter diesem besonderen Stern geboren. Ungezählte Eltern wie Fachleute, Hebammen wie ÄrztInnen und alle weiteren ExpertInnen, die Geburt und Elternsein begleiten, wurden über Jahrzehnte inspiriert und geprägt im Geiste der Bensberger Geburtshilfe und der angegliederten Einrichtungen wie der Hebammenschule, der Elternschule, des Fortbildungszentrums und des Bildungsinstituts für Gesundheit.</p>



<p>Beim abschließenden gemeinsamen Ausklang im Foyer mit Sekt und einer roten Rose für alle TeilnehmerInnen war auch nach dieser Hebammenfachtagung deutlich spürbar: Der Weg nach Bensberg hatte sich wieder einmal gelohnt.</p>
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		<title>Das Stigma aufheben!</title>
		<link>https://viktoria11.de/das-stigma-aufheben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Apr 2016 07:35:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
		<category><![CDATA[Psychische Erkrankungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Die 3. Fachtagung Geburtshilfe im Berner Inselspital drehte sich um „Psychische Erkrankungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt“. Dass Depression als Erkrankung aus der Tabuzone geholt werden muss und wissenschaftlich wie gesellschaftlich der Diskussion bedarf, machte diese Tagung durch die präsentierten Daten und Fakten sehr eindringlich klar. Psychische Erkrankungen in der Schwangerschaft und nach<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/das-stigma-aufheben/"><span class="screen-reader-text">"Das Stigma aufheben!"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Die 3. Fachtagung Geburtshilfe im Berner Inselspital drehte sich um „Psychische Erkrankungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt“. Dass Depression als Erkrankung aus der Tabuzone geholt werden muss und wissenschaftlich wie gesellschaftlich der Diskussion bedarf, machte diese Tagung durch die präsentierten Daten und Fakten sehr eindringlich klar.</strong></p>



<p>Psychische Erkrankungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt&#8220; lautete das Motto der 3. Fachtagung Geburtshilfe, die am 22. Januar im Inselspital in Bern stattfand. Eingeladen hatten in interdisziplinärer Kooperation die Berner Fachhochschule (BFH), Disziplin Geburtshilfe, mit ihrer Leiterin <strong>Dorothée Eichenberger</strong> und der Leiterin für Forschung und Entwicklung der Geburtshilfe <strong>Prof. Dr. Eva Cignacco Müller</strong> sowie das Inselspital der Universitätsklinik für Frauenheilkunde, vertreten durch seinen Leiter <strong>Prof. Dr. Daniel Surbek</strong>.</p>



<p>Selten war eine Tagung emotional so aufgeladen und gleichzeitig im wissenschaftlichen Aus-tausch so hochkarätig besetzt. Die perfekt organisierte Fachtagung schaffte es, dass den fast 370 TeilnehmerInnen von der ersten Minute an klar wurde, dass hier ein hochrelevantes und gleichzeitig vernachlässigtes Thema der Müttergesundheit verhandelt wurde. Das interdisziplinäre Konzept war ein entscheidender erster Schritt, um die normalerweise eher isoliert tätigen AkteurInnen rund um die Geburtshilfe zu diesem Tabu­thema zusammenzubringen.</p>



<p>Den acht spannenden Fachvorträgen folgten im Ettore-Rossi-Hörsaal VertreterInnen aller beteiligten Berufsgruppen, darunter 100 Hebammen, 60 Pflegefachpersonen, 35 ÄrztInnen sowie weitere Fachpersonen aus der Mütter- und Väterberatung, der Trauerarbeit und der Sozialarbeit, PsychologInnen, Dozierende und Studierende. Am Ende stellte die Hebamme und Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Cignacco Müller das Modul „Maternal Mental Health&#8220; vor, ein Bestandteil des geplanten Masterstudienganges, der an der Berner Fachhochschule entstehen soll. Er wird eine Lücke schließen in der vertiefenden Ausbildung von Hebammen für dieses anspruchsvolle Gebiet der Betreuung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Überfällige Forschung</h2>



<p>„Psychische Erkrankungen einschließlich der Substanzabhängigkeitsstörungen verursachten weltweit die meisten beeinträchtigten Lebensjahre&#8220;, nämlich durchschnittlich 22,9 Jahre pro betroffener Person, begann die Hebamme und Biologin Dr. Anke Berger, Dozentin der Disziplin Geburtshilfe an der Berner Fachhochschule, ihren eindrücklichen Vortrag „Psychi-sche Erkrankungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt: eine Public Health Perspektive&#8220;. Nach Zahlen aus der Literatur litten weltweit 7,3 Prozent aller Frauen in der Allgemeinbevölkerung an Depressionen, gegenüber 4,0 Prozent bei den Männern. Hinzu kämen 8,7 Prozent Angststörungen bei Frauen gegenüber 4,3 Prozent bei Männern. Demgegenüber herrsche Substanzgebrauch – insbesondere Alkoholmissbrauch – mit 7,0 Prozent bei Männern vor, bei Frauen sei der Anteil nur 2,9 Prozent. Frauen im Alter zwischen 20 und 45 Jahren seien am meisten von psychischen Erkrankungen betroffen.</p>



<p>Zur psychischen Gesundheit von Müttern in der Schweiz habe es bislang viele offene Fragen gegeben: Weder habe man Genaues über die Häufigkeit psychischer Erkrankungen gewusst, noch wie und wo erkrankte Frauen versorgt würden. Auch darüber, wie Erkrankungen erfolgreich vorgebeugt werden könne, würden gesicherte Erkenntnisse fehlen. Man schätze anhand von Zahlen aus anderen Ländern, dass in der Schweiz jährlich 15.000 Frauen an postpartaler Depression litten. Eine systematische Erfassung in Statistiken gebe es nicht, populationsbezogene Daten würden nicht erhoben.</p>



<p>Um diese Lücke zu schließen, habe ein Team der Abteilung angewandte Forschung und Entwicklung der Geburtshilfe an der Berner Fachhochschule gemeinsam mit weiteren Forschenden nationale Gesundheitsstatistiken ausgewertet, und zwar die medizinische Statistik der Krankenhäuser aus dem Jahr 2012 sowie die Statistik der frei praktizierenden Hebammen von 2014. Hinzu seien Statistiken der Versicherung Helsana aus den Jahren 2012 und 2013 gekommen. Die Daten dieser Krankenversicherung seien besonders aufschlussreich gewesen, denn bei der Helsana-Gruppe seien 1,86 Millionen SchweizerInnen versichert – 22 Prozent der Bevölkerung.</p>



<p>Die Auswertung der Daten frei praktizierender Hebammen hätten gezeigt, dass „Depression&#8220; und „Migration&#8220; die beiden häufigsten Ursachen für ärztlich verordnete Wochenbettbesuche über den zehnten Tag hinaus gewesen seien. Darüber, warum 2012 in den Kliniken bei insgesamt 89.718 Müttern nur 1,1 Prozent psychische Erkrankungen diagnostiziert worden seien – weit unter den Prävalenzraten internationaler Erhebungen – und warum auch die Hebammen nur einen kleinen Teil der betroffenen Frauen erfasst hätten, könne man nur spekulieren: Ein systematisches Screening gebe es nicht. Nur Diagnosen, die zu Kosten führten, würden registriert und das geburtshilfliche Personal sei unter Umständen zurückhaltend mit derartigen Diagnosen. Die betroffenen Frauen berichteten vermutlich nicht immer von ihren Symptomen. Möglicherweise wollten sie soziale Normen erfüllen und das Bild der glücklichen Mutter aufrechterhalten. Auch Furcht vor Stigmatisierung und davor, aufgrund der Erkrankung vom Kind getrennt zu werden, könne eine Rolle spielen.</p>



<p>Wie häufig Frauen in der Perinatalzeit psychiatrische Leistungen beziehen, sei dagegen an den Zahlen der Krankenversicherung unmittelbar abzulesen gewesen. 15.103 der dort versicherten Frauen hätten im untersuchten Zeitraum von zwei Jahren ein Kind zur Welt gebracht. Ambulante wie stationäre psychiatrische Leistungen aus der Grundversorgung, Me-dikamente oder Konsultationen hätten in der Schwangerschaft 11,8 Prozent der Mütter in Anspruch genommen, innerhalb von einem Jahr nach der Geburt 17,2 Prozent. Um 2.248 Schweizer Franken (circa 2.050 Euro) seien die durchschnittlichen Behandlungskosten bei Frauen mit psychiatrischer Erkrankung in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt gegen-über dem Durchschnitt erhöht gewesen.</p>



<p>Weiteren Forschungsbedarf, um die großen Wissenslücken zu schließen und eine adäquatere Versorgung zu entwickeln, zeigten diese Ergebnisse. Zunächst müsse die Diskrepanz der Befunde des geburtshilflichen Gesundheitspersonals gegenüber den tatsächlich in Anspruch genommenen Behandlungen erklärt werden. „Welche Bedürfnisse haben die betroffenen Frauen und wie sind die Perspektiven der Gesundheitsversorger?&#8220;, schloss Anke Berger ihre aufschlussreiche Präsentation.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vorbildliches Betreuungskonzept in Bern</h2>



<p>Die „Aktuelle Versorgungslage im Kanton Bern für Frauen mit psychischen Belastungsstörungen während Schwangerschaft und im Postpartum&#8220; erläuterte <strong>Prof. Dr. Thomas Müller</strong>, Chefarzt an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Bern. Er wies entschieden darauf hin, dass er dem Druck zu Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz seiner Klinik gerade in diesem Bereich der Gesundheitsversorgung wenig Sinn abgewinnen könne. Auch er bemängelte, dass über perinatale psychische Erkrankungen zu wenig bekannt sei und dass sie trotz der schwerwiegenden Auswirkungen heute immer noch tabuisiert seien. Hinzu käme, dass man im föderalistisch organisierten Gesundheitswesen in der Schweiz mit 26 verschiedenen Gesundheitssystemen konfrontiert sei, was die Orientierung erschwere. Richtlinien gebe es weder für die Erfassung noch für die Behandlung perinataler psychischer Erkrankungen. Spezifisch ausgebildetes Gesundheitspersonal fehle ebenso wie gezielte Präventionsarbeit. Ausführlich stellte Müller das vorbildliche Versorgungskonzept an seiner Klinik vor. Neben umfangreichen Behandlungsangeboten für erkrankte Mütter, worin auch Hebammen einbezogen seien, werde auch eine ambulante Vätergruppe angeboten.</p>



<p>Was den Bedarf angehe, bestehe im Kanton Bern mit nur vier Betten – stationären Behandlungsplätzen als „Mutter-Kind-Einheit&#8220; – eine leichte Unterversorgung. Gemäß einer Studie der Pariser Forschungsgruppe von Nine Glangeaud-Freudenthal und KollegInnen aus dem Jahr 2014 sollten pro 2.000 Lebendgeburten ein bis eineinhalb Betten stationärer Versorgung zur Verfügung stehen. Auf den Kanton Bern bezogen wären das fünf bis acht Betten. Der Fokus der ExpertInnen müsse insbesondere auf gefährdeten Gruppen wie beispielsweise Migrantinnen liegen. Auch das soziale Umfeld von Müttern mit seelischen Erkrankungen sollte noch besser einbezogen werden, zum Beispiel die Väter. Eine bessere interdisziplinäre Vernetzung und Zusammenarbeit von GynäkologInnen, Hebammen, PsychiaterInnen und Mütterberatungsstellen sei dringend angezeigt, insbesondere die Kommunikation der unterschiedlichen Angebote, gab Müller zu Bedenken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Überzeugungskraft</h2>



<p>Prof. Dr. Anita Riecher-Rössler, Chefärztin und Lehrstuhlinhaberin für Psychi-atrie an der Universität Basel, thematisierte die Indikationen für Psychopharmaka und Psychotherapie in der Schwangerschaft. Wenn psychische Erkrankungen in der Schwangerschaft und Perinatalzeit aufträten, solle zunächst eine stützende Psychotherapie angeboten werden. Sie warnte davor, die Medikation bei psychisch erkrankten Frauen mit Kinderwunsch oder Schwangerschaft auszusetzen, beziehungsweise zu lange zu zögern, wenn je nach Art und Stärke der Erkrankung neben den anderen Therapiemöglichkeiten auch Medikamente erforderlich würden. Eine Behandlung der Erkrankung sei unbedingt notwendig. Nicht nur für die Mutter, sondern auch für das Kind und für die ganze Familie seien andernfalls schwere, langfristige Konsequenzen zu befürchten. In der Gesellschaft und auch bei PsychiaterInnen müsse eine Entstigmatisierung stattfinden, entgegnete sie auf die Frage aus dem Publikum, wie betroffene Frauen an eine Therapie herangeführt werden könnten, die sich häufig schämten. Riecher-Rössler empfahl Direktheit – es komme oft auf die unbefangene Entschiedenheit bei der Vermittlung und auf die eigene Überzeugungskraft und Selbstverständlichkeit an. Psychische Erkrankungen sollten mit derselben sachlichen Herangehensweise behandelt werden wie somatische Erkrankungen. Die Schwangere oder die Mutter und ihren Partner umfassend zu informieren und in alle Entscheidungsprozesse einzubeziehen, sei besonders wichtig. Auch sie betonte, wie notwendig eine gute Kommunikation in einem multidisziplinären Team sei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Risiken für die kindliche Entwicklung</h2>



<p>Über „Mütterliche Therapie mit Psychopharmaka in der Schwangerschaft – Risiken für die kindliche Entwicklung?&#8220; sprach Dr. Wolfgang Paulus, Leiter des Instituts für Reproduktionstoxikologie am Krankenhaus St. Elisabeth in Ravensburg. Die Empfindlichkeit des Embryos gegenüber toxischen Einflüssen hänge von seinem Entwicklungsstadium ab. Während der Organentwicklung sei er besonders gefährdet. Inwieweit exogene Noxen den Embryo überhaupt erreichten, hinge von ihren chemischen und physikalischen Eigenschaften ab. Aussagen über Teratogenität würden oft über Tierversuche getroffen. Jedoch funktioniere der Arzneimittelstoffwechsel bei Labortieren oft anders als der menschliche Metabolismus. Die fruchtschädigenden Effekte im Tierversuch seien deshalb nicht immer auf die therapeutische Anwendung beim Menschen übertragbar. Die zuverlässigste Methode, Aussagen über fruchtschädigende Wirkungen von Medikamenten zu treffen, könnten kontrollierte Studien bieten. Diese seien allerdings beim Menschen aus ethischen Gründen in der Schwanger-schaft meist nicht zu vertreten.</p>



<p>Stattdessen können man aus epidemiologische Erhebungen Aussagen zur Teratogenität machen: Erkenntnisse aufgrund einer versehentlichen oder zwingenden Medikamenteneinnahme in der Frühschwangerschaft würden in Datenbanken gesammelt. Jedoch seien solche Aussagen meist erst längere Zeit nach Einführung eines Präparates möglich. Die Datenbank FETIS an seinem Institut habe seit 1988 über 28.000 Schwangerschaften nach Medikamentenexposition, ihren Verlauf und ihren Ausgang dokumentiert. Paulus ging auf die unterschiedlich fruchtschädigenden Wirkstoffe der üblichen Medikamente bei seelischen Erkrankungen ein und gab Therapieempfehlungen für unschädliche Alternativen. Bei Problemfällen biete das Institut für Reproduktionstoxikologie (www.reprotox.de) einen besonderen Service an: Innerhalb von 24 Stunden erhielten Informationssuchende eine schriftliche Stellungnahme mit aktuellem Literaturverzeichnis zu ihrer Anfrage.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Interdisziplinäres Netz gefragt</h2>



<p>Eine Tagung, wie man sie selten erlebt: In konstruktivem Klima gegenseitiger Wertschätzung gingen die TeilnehmerInnen mit dem Wissen um die Notwendigkeit interdisziplinärer Zusammenarbeit auseinander. Nur wenn alle an einem Strang ziehen, kann Müttern mit seeli-schen Problemen frühzeitig geholfen werden, damit sich beginnende Störungen nicht zu anhaltenden oder lebensbedrohlichen Erkrankungen ausweiten und auch das Kind sich un-belastet entwickeln kann. Ein ganzes Familiensystem kann damit vor dramatischen Turbulenzen bewahrt werden. Auf die nächste inspirierende „4. Fachtagung Geburtshilfe&#8220; in Bern Anfang 2018 kann man sich bereits freuen.</p>
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		<title>Neue DNA-Tests und juristische Zwickmühlen</title>
		<link>https://viktoria11.de/neue-dna-tests-und-juristische-zwickmuehlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Mar 2016 08:31:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Anfang Dezember fand in Berlin der 27. Kongress für Perinatale Medizin statt. Einige Schlaglichter aus dem riesigen Programm, das in zahlreichen Parallelveranstaltungen spannende, zum Teil diskussionswürdige Informationen zu Forschung und Praxis bot. Nach Jahrzehnten im vertraut gewordenen Internationalen Congress Centrum Berlin (ICC Berlin), einer eindrücklichen Architektur der späten 1970er Jahre mit Kultcharakter, fand im vergangenen<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/neue-dna-tests-und-juristische-zwickmuehlen/"><span class="screen-reader-text">"Neue DNA-Tests und juristische Zwickmühlen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Anfang Dezember fand in Berlin der 27. Kongress für Perinatale Medizin statt. Einige Schlaglichter aus dem riesigen Programm, das in zahlreichen Parallelveranstaltungen spannende, zum Teil diskussionswürdige Informationen zu Forschung und Praxis bot.</strong></p>



<p>Nach Jahrzehnten im vertraut gewordenen Internationalen Congress Centrum Berlin (ICC Berlin), einer eindrücklichen Architektur der späten 1970er Jahre mit Kultcharakter, fand im vergangenen Dezember der traditionelle 27. Deutsche Kongress für Perinatale Medizin zum ersten Mal im benachbarten neuen CityCube Berlin statt. Das ICC war aus wirtschaftlichen Gründen im Frühjahr 2014 geschlossen worden und dient seit Ende letzten Jahres als Notunterkunft für 500 geflüchtete Menschen.</p>



<p>Nach Berlin eingeladen hatte im Namen der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) wieder der langjährige Kongresspräsident Prof. Dr. Klaus Vetter gemeinsam mit dem Geburtshelfer Prof. Dr. Ulrich Gembruch vom Universitätsklinikum Bonn, Präsident der DGPM, und der Neonatologin Prof. Dr. Eva Mildenberger aus Mainz, Vizepräsidentin der Gesellschaft.</p>



<p>Der wichtigste interdisziplinär konzipierte geburtshilfliche Kongress in Deutschland bot vom 1. bis 3. Dezember 2015 ein breit gefächertes Programm: Es ging um Früherkennung von Schwangerschaftsrisiken, um pränatale Diagnostik einschließlich der neuen nichtinvasiven genetischen Tests, Diagnostik der gestörten Plazentafunktion und entsprechende perinatale Strategien, um die Minimierung negativer Folgen von Adipositas und Diabetes. Auch um die Vermeidung und optimale Behandlung von Frühgeburtlichkeit, um die Zukunft einer risikobewussten Geburtshilfe, den Nutzen des Kaiserschnitts, Medizin im akuten Notfall und schließlich um den demografischen Wandel und die Zukunft mit Kindern.</p>



<p>An die 1.400 TeilnehmerInnen kamen im schmucklosen, streng funktionalen Betonbau des CityCube zusammen. Etwa 850 ÄrztInnen, 230 Hebammen und an die 50 Studierende und Hebammen in Ausbildung folgten den Vorträgen, Workshops und Diskussionen der mehr als 230 ReferentInnen. Unter ihnen waren auch die Hebammen zahlreich vertreten. Die Etablierung der akademischen Hebammenausbildung macht sich von Jahr zu Jahr zunehmend positiv bemerkbar. Wie wichtig die gute Zusammenarbeit beider Berufsgruppen ist, wurde immer wieder von beiden Seiten betont, wenngleich in vielen Podiumsdiskussionen und Workshops die Positionen der Hebammen leider noch fehlten, wo sie hingehört hätten.</p>



<p>Zahlreiche Posterpräsentationen konnten neben der umfangreichen Industrieausstellung besichtigt werden. Auch Verbände und Selbsthilfegruppen stellten sich dort mit eigenen Ständen vor.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Cerebralparese: europaweite Analyse</h2>



<p>In ihrer morgendlichen Keynote Lecture referierte die Kinderneurologin <strong>Prof. Dr. Ingeborg Krägeloh-Mann</strong> von der Universitätsklinik Tübingen über die Cerebralparese (CP). Es ist die häufigste körperliche Behinderung im frühen Kindesalter mit einer Rate zwischen 2 und 3 pro 1.000 Lebendgeburten. Bei Kindern, die deutlich zu früh oder mit sehr niedrigem Geburtsgewicht geboren würden, steige sie auf 40 bis 100 Erkrankungen pro 1.000 Lebendgeburten an. Die Leiterin der Abteilung Neuropädiatrie, Entwicklungsneurologie und Sozialpädiatrie stellte das SCPE-NET Projekt vor (Surveillance of Cerebral Palsy in Europe, www.scpenetwork.eu). In diesem Netzwerk führen seit 1998 PädiaterInnen, NeuropädiaterInnen, EpidemiologInnen und TherapeutInnen aus ganz Europa ihre Zahlen und Erfahrungen zusammen. Inzwischen verfüge das SCPE über Daten aus den Jahren 1976 bis 2002: 14.731 Kinder mit Cerebralparese aus 26 Registern oder Studien in 16 europäischen Ländern seien darin erfasst mit den verschiedenen Ausprägungen ihrer Erkrankung und Entwicklung.</p>



<p>Wie beim Turmbau zu Babel sei es anfangs zugegangen: Man habe erst einmal eine gemeinsame Sprache entwickeln müssen. Die vielen einzelnen Register mit kleinen Datenmengen seien untereinander durch ihre unterschiedlichen Ein- und Ausschlusskriterien nicht vergleichbar gewesen. Es sei sehr aufwändig, vergleichbare Daten aufzunehmen, bis die Kinder fünf Jahre alt seien. Auch zusätzliche Behinderungen würden nun einheitlich erfasst.</p>



<p>Ziel des SCPE-Netzwerks sei es, Wissen zur Cerebralparese zu entwickeln, zu verbreiten und die Standards der Versorgung für Kinder mit CP zu verbessern. Um die Ursachen besser zu verstehen, müssten Trends bei der Häufigkeit des Auftretens über einen längeren Zeitraum erfasst werden. So könne auch der Bedarf dieser Kinder besser geplant und deren Eltern über wissenschaftliche Studien informiert werden. Die gemeinsame Sprache bei der einheitlichen Erfassung der Cerebralparese ermögliche nun eine europaweite Analyse der CP-Prävalenz. Beispielsweise habe sich gezeigt: Durch die Verbesserung bei der Behandlung Frühgeborener habe die gesamte Rate von CP in den vergangenen 24 Jahren um 15 Prozent abgenommen – bei sinkender Mortalität in allen Gruppen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nichtinvasive Genetik</h2>



<p>Eine Podiumsdiskussion zum Thema „Nichtinvasive Genetik&#8220; moderierte der Pränataldiagnostiker <strong>Prof. Dr. Peter Kozlowski</strong> aus Düsseldorf. Der Geburtshelfer <strong>Prof. Dr. Wolfgang Holzgreve</strong>, ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Bonn und Inhaber mehrerer Patente für Methoden nichtinvasiver Pränataldiagnostik (NIPT) aus DNA im Mutterblut, sprach sich vorbehaltlos für die nichtinvasive Genetik aus. Bereits auf den vergangenen Perinatalkongressen hatte er die rasanten Fortschritte der DNA-Tests aus dem Blut der Mutter vorgestellt, an deren Entwicklung er maßgeblich beteiligt war. „Eine Zelle von einer Million Zellen der Mutter stammt vom Kind&#8220;, stellte er fest. Seit 25 Jahren werde das pränatale Screening verfeinert bis hin zu den neuesten Entwicklungen der nichtinvasiven biochemischen pränatalen Tests im ersten Trimester.</p>



<p>Nicht nur angeborene Anomalien durch genetische oder chromosomale Störungen, wie beispielsweise Aneuploidien, die fehlerhafte Anzahl von Chromosomen, oder auch genetisch bedingte Herzfehler könnten durch den Test erkannt werden. Auch zum Feststellen des Rhesus-Faktors ihres Kindes bei rhesus-negativen Müttern sei der Test geeignet. Die Kosten würden dem in vielen Ländern üblichen Vorgehen entsprechen, diesen Müttern die Anti-D-Prophylaxe routinemäßig zu verabreichen – die bei einem ebenfalls rh-negativen Kind jedoch sinnlos sei. Die Feststellung des Geschlechts sei ebenfalls mit sehr hoher Genauigkeit möglich – was bei Erkrankungen von Bedeutung sei, die mit dem x-Chromosom assoziiert seien wie Muskeldystrophie, Hämophilie A/B oder Ichthyosis, einer pathologischen Verhornung der Haut. Auf 1.851 Bestimmungen hätten gerade einmal vier Proben aus dem mütterlichen Serum mit dem tatsächlichen Geschlecht des Kindes nicht übereingestimmt.</p>



<p>„Durch das, was wir tun, verhindern wir Leben&#8220;, sinnierte Holzgreve. Andererseits sei durch die neuen frühzeitigen Tests die Anzahl der Fruchtwasseruntersuchungen von über 80.000 im Jahr 2006 auf 52.700 im Jahr 2010 deutlich zurückgegangen. Diese seien für das Kind mit einem Risiko verbunden, den invasiven Eingriff nicht zu überleben. Holzgreve forderte: „Die Frauen sollen das entscheiden!&#8220; Seine Tochter habe den nichtinvasiven Blut-Test jedenfalls zweimal gemacht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Billigere DNA-Sequenziergeräte</h2>



<p>Das Statement von <strong>PD. Dr. Maximilian Schmid</strong>, der über die Zukunftsperspektiven sprach, fiel kritischer aus. Der Wiener Frauenarzt beobachtete drei Trends bei den immer günstiger angebotenen Tests: Erstens weg von großen, teuren DNA-Sequenziergeräten hin zu kleineren, billigeren Apparaten. Zweitens beobachte er neuerdings eine Regionalisierung, einen Technologie-Transfer von wenigen Speziallabors auf der ganzen Welt hin zu regionalen kleineren Labors. Drittens würde inzwischen die Abklärung von immer mehr und immer selteneren Krankheiten mit Hilfe der Bluttests angeboten. Nicht alles, was technisch möglich, sondern nur was Krankheiten mit wichtigen Gesundheitsproblemen beträfe, sollten diese Tests leisten, forderte Schmid.</p>



<p>Man müsse sich außerdem kritische Fragen stellen: Zwar hätten die Tests für einzelne Erkrankungen auf den ersten Blick eine hohe Genauigkeit – jedoch kulminierten die falsch-positiven Ergebnisse zu einzelnen Erkrankungen, wenn immer mehr Auffälligkeiten abgefragt würden. Um die beunruhigenden Ergebnisse genauer abzuklären, seien dann doch wieder invasive Techniken wie Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie nötig. Auch gebe es wenig Validierung zur Qualität der Test. „Und wie sieht es in den Labors selbst aus?&#8220;, fragte Schmid. Bei den kleineren Labors, die nicht primär auf nichtinvasive Pränatale Test ausgelegt seien, gebe es ein hohes Risiko der Kontamination und damit von Fehlerquellen. Bei NIPT gehe es um Nanogramm von genetischem Material. „Nur in spezialisierten Labors gibt es eine hohe Performance&#8220;, ist Schmid überzeugt. Über die falsch-positiven Raten bei den Tests werde viel zu wenig gesprochen.</p>



<p>Auch Prof. Dr. Karl Oliver Kagan von der Uniklinik Tübingen sah die NIPT kritisch. Er warnte vor dem psychologischen Effekt für die Frauen, wenn immer mehr Krankheiten getestet würden und sich dabei die falsch-positiven Ergebnisse aufsummierten. Die Schwangeren würden dadurch in die invasive Diagnostik getrieben. Ein Screening durch einen Bluttest vor dem Ersttrimester-Ultraschall-Screening in der 11. bis 13. Schwangerschaftswoche halte er nicht für sinnvoll. Man müsse auch nicht bereits in der achten Woche wissen, dass ein Kind eine Trisomie 18 aufweise. Meist würde es dann ohnehin zur Fehlgeburt kommen. Fehlbildungen oder Auffälligkeiten der Nackenfaltentransparenz seien auch im deutlich günstigeren Ultraschallscreening zu erkennen.</p>



<p>Im Laufe der lebendigen und teilweise kontroversen Diskussion auch mit den ZuhörerInnen, in der auch ethische Fragen aufgeworden wurden, warf Prof. Vetter besorgt ein: Dieser diagnostische Test brauche eine fachgebundene genetische Beratung. Schwer erträglich sei, wenn solche Tests möglicherweise künftig auf dem internationalen Markt als Consumer-Tests im Internet angeboten würden. Holzgreve in seinem Schlusswort: „Es ist merkwürdig: Ein nicht invasiver Test, der das Gleiche leistet wie die Amniozentese und bei dem weniger Kinder verloren gehen, soll schlechter sein?&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Juristische Gratwanderungen</h2>



<p>Beim Workshop „Die rechtliche Stellung des Embryos/Fetus/Nasziturus im Spannungsfeld mütterlicher und kindlicher Interessen&#8220; wurden die Rechte des Kindes gegenüber den möglicherweise widerstreitenden Rechten der Mütter in den verschiedenen Entwicklungsstufen beleuchtet: als Mensch vor der Nidation, als Embryo bis zum Ende der Organentwicklung, bis kurz vor der Geburt als Fetus und als Nasziturus vom Einsetzen der Wehen bis das Neugeborene schließlich das Licht der Welt erblickt hat. Die damit verbundene Verantwortung der GeburtshelferInnen zeigte auch ihr juristisches Risiko. Hebammen waren auf dem Podium nicht zu finden und kaum unter den ZuschauerInnen, und unter den ReferentInnen war keine Mutter: Die fünf mehr oder weniger älteren Herren verhandelten das juristisch wie ethisch brisante Thema unter sich – vor dem Hintergrund zunehmender Klagebereitschaft war die emotional aufgeladene Atmosphäre spürbar.</p>



<p>Das Leitthema des Workshops erläuterte differenziert der emeritierte <strong>Prof. Dr. Hermann Hepp</strong>, bis 2005 Leiter der Frauenklinik Großhadern an der Universität München. „Ab wann genießt neues Leben Würde und Schutz?&#8220;, fragte er. Vor der Nidation greife der § 218 nicht. Auch der pränidatorische Mensch habe ein Recht auf Menschenwürde. „Ein Zellhaufen wie du und ich&#8220;, habe es die Süddeutsche Zeitung einmal herausfordernd formuliert. Sein Schutz sei umfassend.</p>



<p>Seit längerem gebe es die Forderung, die Forschung an embryonalen Zellen auszuschließen nicht mehr. Forschung sei nicht erlaubt, wenn sie außerhalb der Interessen des betroffenen Menschen selbst stehe. Andererseits seien auch die Rechte anderer zu beachten, die von den Ergebnissen dieser Forschung profitieren könnten. Müsste man analog zum § 218 den Lebensschutz im Sinne einer Güterabwägung zurücktreten lassen? Hepp wies auf ein juristisches Problem hin: Das Bundesverfassungsgericht könne über Fragen der Menschenwürde nicht für generelle Problemsituationen entscheiden, sondern immer nur am Einzelfall.</p>



<p>„Gehirnentwicklung des Fötus – wie unterscheiden sich intra- und extrauterines Leben aus neurophysiologischer Sicht?&#8220;, erläuterte <strong>Dr. Christian Wieg</strong>, Leiter der Abteilung Neonatologie/Intensivmedizin am Klinikum Aschaffenburg. Wer es sich bis dahin nicht klar gemacht hatte, erfuhr hier, dass es sich bei Ungeborenen in der Mitte der Schwangerschaft bereits um fühlende Menschen handelt. Bereits in der 22. Schwangerschaftswoche könne beim Ungeborenen Gehirnaktivität von Schmerz, Gehör, Gefühlen, Tasten, optischen Reizen, Riechen und Schmecken ausgemacht werden. Reaktionen auf verschiedene Stimuli bewiesen, dass Feten ein Gedächtnis hätten. Aus medizinischer Sicht sei der einzige Unterschied zwischen intra- und extrauterinem Leben ab der 22. Woche der Sauerstoffpartialdruck, der von intrauterin 30 mmHg auf extrauterin 60 mmHg ansteige.</p>



<p>„Haftungs- und strafrechtliche Aspekte der Geburtshilfe&#8220; erläuterte der Berliner Medizinrechter <strong>Rolf W. Bock</strong>. Der Gesetzgeber, das seien „wir&#8220; als Gesellschaft. Man müsse sich fragen: „Welches Gesetz hat welche Intention? Wir bestimmen die Rechtswirklichkeit!&#8220; Wenn eine Schwangere die Zustimmung zur Sectio versage, stehe ihr Recht gegen das Recht des Kindes. Auch eine Indikation gebe ÄrztInnen keine Berechtigung zu agieren. „Jede Maßnahme ist eine Körperverletzung und bedarf immer einer Einwilligung.&#8220; So einfach sei das jedoch nicht immer. Es gebe zwar keine Vernunftshoheit des Arztes. Das Versagen der Einwilligung der Mutter bedürfe allerdings einer Einsichtsfähigkeit ihrerseits.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum ohne Hebammen?</h2>



<p>Auch beim Workshop mit dem allgemeinen Titel „Neugeborenennotfälle&#8220; fehlten Hebammen unter den ReferentInnen, denn er entpuppte sich als kritische Auseinandersetzung mit der Hausgeburtshilfe ausschließlich aus ärztlicher Perspektive. Sieht so ein professioneller wissenschaftlicher Diskurs aus?</p>



<p><strong>Prof. Dr. Birgit Seelbach-Göbel</strong>, Chefärztin der Geburtshilfe aus Regensburg, referierte über die Evidenzen zur Hausgeburtshilfe, leider mit begrenzter Auswahl von Zahlen, die ihre kritische Haltung belegen sollten. In den Vorträgen des Neonatologen <strong>Prof. Dr. Christof Dame</strong> und seiner Kollegin <strong>Dr. Monika Berns</strong>, beide von der Berliner Charité, ging es um neonatologische Notfälle außerhalb der Klinik und um die spätere Verlegung in die Klinik nach einer zunächst problemlos verlaufenen Hausgeburt.</p>



<p>Die Hausgeburtshebamme <strong>Anke Wiemer</strong> von der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe&#8220; (QUAG e.V.) meldete sich aus dem Publikum zu Wort, stellte spontan manches richtig und ergänzte Studienergebnisse, die den Vortragenden offensichtlich unbekannt gewesen waren. Vor dem Hintergrund, dass Frauen den Geburtsort ihrer Kinder frei wählen, wäre eine solche Veranstaltung klüger gemeinsam mit Hausgeburtshebammen angelegt gewesen – natürlich dabei auch mit kritischem Blick, wo gemeinsame Anstrengungen notwendig sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gemeinsame Ausbildung</h2>



<p>Anders verlief die Podiumsdiskussion „Interprofessionelle Zusammenarbeit in der Geburtshilfe&#8220;: „Netzwerke schaffen, Sicherheit vermitteln, Familien einbeziehen. Interdisziplinäres Arbeiten setzt partizipative Strukturen voraus&#8220;, forderte Prof. Dr. Melita Grieshop von der evangelischen Fachhochschule Berlin. Die Akademisierung der Hebammen trage dazu bei, eine professionelle Diagnosekompetenz wie auch geeignete Betreuungskonzepte für die Familien zu entwickeln – auch in der Zusammenarbeit mit MedizinerInnen.</p>



<p><strong>Prof. Dr. Stephan Schmidt</strong>, Leiter der Geburtshilfe an der Uniklinik Marburg betonte ebenfalls die Notwendigkeit der guten Zusammenarbeit beider Berufsgruppen. Er forderte eine gemeinsame Ausbildung auf Augenhöhe. Sie werde zu einem besseren Ergebnis für die Geburtshilfe führen „im Sinne von Sheila Kitzinger: Im Zentrum stehen Frau und Kind, und wir stehen bei&#8220;.</p>



<p>In ihrer Keynote Lecture zeigte <strong>Prof. Dr. Mechthild Groß</strong>, Leiterin des Europäischen Masterstudiengangs für Hebammenwissenschaft der Medizinischen Hochschule Hannover, „Nationale und internationale Entwicklungen in der Hebammentätigkeit&#8220; auf. Charlotte Heidenreich von Siebold habe 1817 als erste Hebamme promoviert. 1972 sei vom ICM der Beruf der Hebamme definiert worden, 2002 und 2008 ihre essenziellen Kompetenzen. In Deutschland gebe es heute 13 Hochschulen für einen Bachelorabschluss in Hebammenkunde. Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi), die neuerdings auch an der Entwicklung von Leitlinien beteiligt sei, gehöre seit Mai 2015 als erste nichtärztliche Fachgesellschaft zur Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausklang und Ausblick</h2>



<p>Bei der ausgelassenen Kongressparty in der „Bar jeder Vernunft&#8220; bebte die Tanzfläche am Abend des zweiten Kongresstages, als ÄrztInnen und Hebammen sich gemeinsam zu den Klängen der Berliner Frauenband „die Gabys&#8220; austobten. Die Musikerinnen sorgten für beste Stimmung wie auch das opulente Buffet – eine entspannte Auszeit vom anspruchsvollen Programm.</p>



<p>Wie immer war es ein Kongress gespickt mit aktuellen, spannenden Informationen zu Forschung und Praxis, von denen man länger zehren wird. Zusammen mit der Fülle der persönlichen Begegnungen drei Tage intensivster Input, bis der Kopf fast rauchte. Beim nächsten Mal Ende 2017 wünscht man sich noch mehr von den kräftigen Hebammenpositionen am Rednerpult.</p>
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		<title>Die eigene Haltung reflektieren</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-eigene-haltung-reflektieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Mar 2016 08:26:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Renate Mitterhuber]]></category>
		<category><![CDATA[Schwangerschaftsabbruch]]></category>
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					<description><![CDATA[Die österreichische Hebamme, Psychotherapeutin und Trauerbegleiterin Renate Mitterhuber verfügt über einen großen Erfahrungsschatz in der Begleitung von Wöchnerinnen nach einem späten Schwangerschaftsabbruch – auch mit Fetozid. Im zweiten Teil des Interviews weist sie der Selbstfürsorge der Hebamme eine bedeutende Rolle zu. Sie hält eine kritische Auseinandersetzung mit dem Spätabbruch bereits in der Hebammenausbildung für notwendig.<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-eigene-haltung-reflektieren/"><span class="screen-reader-text">"Die eigene Haltung reflektieren"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Die österreichische Hebamme, Psychotherapeutin und Trauerbegleiterin Renate Mitterhuber verfügt über einen großen Erfahrungsschatz in der Begleitung von Wöchnerinnen nach einem späten Schwangerschaftsabbruch – auch mit Fetozid. Im zweiten Teil des Interviews weist sie der Selbstfürsorge der Hebamme eine bedeutende Rolle zu. Sie hält eine kritische Auseinandersetzung mit dem Spätabbruch bereits in der Hebammenausbildung für notwendig.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie erleben Sie die Geschwisterkinder in der belasteten Situation eines späten Abbruchs?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Vor kurzem habe ich eine Frau nach einem Abbruch mit einer embryopathischen Indikation betreut – in der 18. Schwangerschaftswoche, wegen eines Down-Syndroms. Ihr zehnjähriger Sohn hat natürlich gewusst, dass die Mutter schwanger ist und hatte sich sehr auf seinen Bruder gefreut – sie wussten, es wird ein Junge. Dann kam die Diagnose und die Eltern haben sich zum Abbruch entschieden: dieses Kind durch die Geburt versterben zu lassen – einzuleiten. Sie haben das ihrem Sohn auch gesagt und es ihm erklärt. Die Frau wurde ja auch in die Klinik aufgenommen. Der Junge hat sehr heftig darauf reagiert und gesagt: „Ich hasse euch, ihr bringt meinen Bruder um!&#8220; In dieser Situation haben die Eltern mich angerufen, weil sie sich hilflos gefühlt haben, wie sie mit der Reaktion ihres Sohnes umgehen sollen.</p>



<p>Nachdem die Frau wieder zu Hause war, bin ich zu der Familie gefahren. Ich habe mit ihnen besprochen, wie man diesen Trauerprozess mit ihm gestalten kann. Sie hatten eine unterstützende Familie und hatten ein Begräbnis geplant. Ich habe ihnen erklärt, so wie ihr Sohn reagiere, sei er gesund in seiner Seele. Er spreche die Dinge aus, wie sie seien – sie müssten ihm Zeit geben: „Kinder haben noch einen anderen Zugang, bei ihnen ist das Emotionale viel ausgeprägter als das Rationale.&#8220; Ich habe ihnen empfohlen, sie sollten einfach für ihn da sein, ihn nicht verurteilen und mit ihm sprechen, ihn in den Arm nehmen und gemeinsam traurig sein: „Denn euch tut es ja auch leid.&#8220;</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Reagieren Kinder häufig emotional so heftig?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Dies war das erste Mal, dass ich erlebt habe, dass ein Kind so heftig reagiert hat. Mit zehn Jahren konnte der Junge ja schon verbalisieren, was er empfand. Wir haben auch darüber gesprochen, dass sie ihm das Okay geben, mit jemandem außerhalb der Familie darüber zu reden, zum Beispiel in der Schule, so dass es nicht zu einem Geheimnis gemacht wird. Denn das ist ja für Kinder oft sehr belastend.</p>



<p>In den anderen Fällen waren die Geschwisterkinder kleiner. Sie haben es oft noch nicht bewusst erfahren, sondern ihnen war gesagt worden: „Das Baby ist gestorben und wir beerdigen es jetzt.&#8220; Dann begleite ich diesen Trauerprozess. Ich ermutige sie, den Tod des Geschwisterkindes zum Thema zu machen, traurig zu sein, zu weinen, Kerzen aufzustellen, das Begräbnis vorzubereiten, Luftballons wegzuschicken, ihm beim Essen einen Platz zu geben – dem verstorbenen Kind einen sichtbaren Platz in der Familie einzuräumen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie wichtig ist das Umfeld für die Familie?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Eltern, die Unterstützung aus dem sozialen Umfeld haben, weil sie es einweihen können und Geheimnisse nicht notwendig sind, tun sich leichter. Da öffnet mir dann beispielsweise der Opa die Haustür, der auch schon weint und der sich später bedankt, weil ich da war und das seiner Tochter gut tut. Paare, die alleine bleiben, tun sich oft sehr schwer, weil die Männer ja oft anders trauern als die Frauen: „Wir haben das doch entschieden!&#8220; Da ist dann kein Platz für dieses Hineingehen in diesen Schmerz und das Betrauern. Es gibt auch wenig Gleichgesinnte, man kann Frauen nach einem Abbruch nicht in eine Selbsthilfegruppe für Eltern nach Totgeburten vermitteln. Unterdessen gibt es schon Selbsthilfegruppen – in Wien gibt es eine – speziell für diese Frauen. Sie sollten sich mit ihresgleichen austauschen können. Es ist ja eine bestimmte Form von „Outing&#8220;. Man braucht einen sehr geschützten Rahmen. Die Schuldfrage kannst du den Eltern ohnehin nicht nehmen. Aber darüber sprechen und sie entlasten, weil es anderen Frauen auch so geht. Auf Wunsch und mit Einverständnis der betroffenen Frauen vernetzte ich die Frauen, die ich nachbetreut habe. Sich mit anderen Betroffenen auszutauschen, wird von ihnen als sehr unterstützend erlebt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie geht es Ihnen persönlich mit den späten Schwangerschaftsabbrüchen? Sie haben eine 42 Jahre alte Schwester mit einem Down-Syndrom.</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Interessanterweise hatte ich lange Zeit keine Frau mit embryopathischer Indikation nach der Diagnose Down-Syndrom. Ich wusste natürlich, dass dies die meisten Entscheidungsgründe für einen Abbruch sind. Aber gerade diese Frauen sind lange Zeit nicht bei mir gelandet. Ich war gespannt, wie es mir damit gehen würde.</p>



<p>Ich erinnere mich noch genau daran, als ich einen solchen Fall zum ersten Mal hatte. Es war eine sehr herzliche Frau, sie hatte schon zwei Kinder – sie war sehr geerdet. Ich habe gemerkt, wie schwer ihr ihre Entscheidung gefallen war. Sie war religiös. Sie hat sich mit der Situation einfach überfordert gefühlt. Ihre anderen beiden Kinder waren noch klein. „Ich habe diese Kraft nicht. Ich weiß, was es braucht – ich habe auch nicht den Mann dazu. Ich kann das nicht, ich bin jetzt schon am Limit.&#8220;, hat sie gesagt. Bei ihr hatte ich das Gefühl, sie hat ihre Trauer und diesen Schmerz sehr angenommen. Ich konnte das gut nachvollziehen. Gedanken wie, naja, Down-Syndrom ist nicht so schlimm, sind mir nicht in den Sinn gekommen.</p>



<p>Als ich gegangen bin, habe ich nachgedacht: Gibt es etwas, was ich mir von ihr mitnehme, was meine Schwester betrifft? Ich habe gemerkt, nein, überhaupt nichts. Ihr Leben war ihres und mein Leben war meins. Ich hatte ihr natürlich nicht gesagt, dass ich eine Schwester mit Down-Syndrom habe. Aber ich konnte es bei ihr lassen und habe ihr Kind nicht mit meiner Schwester assoziiert.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Ging es Ihnen in anderen Fällen ähnlich?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich habe später noch einmal eine Frau nach einem Abbruch wegen embryopathischer Indikation aufgrund eines Down-Syndroms ihres Kindes betreut. Es war die Frau, die gesagt hatte: „Ich will ein perfektes Kind.&#8220; (siehe DHZ 2/2016, Seite 44ff.) Diese Aussage konnte ich auch ganz bei ihr lassen und habe sie nie in Verbindung mit meiner Schwester gebracht. Eigentlich ist es mir besser gegangen, als ich es mir vorgestellt hatte. Meine Schwester ist nie aufgetaucht als nicht perfekte Person. Wie es mir gehen würde, wusste ich aber vorher nicht. Genauso wenig wie ich gewusst habe, wie ich mit einem Fetozid umgehen kann.</p>



<p>Was ich aber wusste: Wenn es mir zu belastend wird, dann arbeite ich das mit einem Therapeuten auf, indem ich mir meinen Anteil dabei anschaue. Ich kenne meine Muster in solchen Fällen. Dann würde ich Therapie als Unterstützung in Anspruch nehmen. Das war bis jetzt selten nötig, ich bin aber sehr achtsam, was das betrifft. Allzu viel geht ohnehin nicht, ich könnte nicht häufig Frauen nach einem Abbruch annehmen. Ich beobachte mich immer, wie ich in eine Wohnung reingehe und wie ich rausgehe: Was spüre ich im Körper, wie fühlt sich mein Herz an, wie geht es mir? Dabei merke ich schon, gottseidank, ich gehe jetzt zu einer anderen Frau mit einem Kind, das lebt. Ich brauche diesen Ausgleich.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie oft übernehmen Sie diese Art von Betreuungen?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich nehme inzwischen manche Frauen nach einem späten Abbruch nicht an, denn es geht nicht immer. Wenn ich sechs Frauen im Wochenbett betreue, kann ich eine solche Betreuung nicht zusätzlich übernehmen. Diese Frauen brauchen viel Zeit, da geht nichts schnell. Bei ihnen sitze ich lange, mindestens eine Stunde. Ich habe an die vierzig Frauen nach einem späten Abbruch aus embryopathischer Indikation betreut, nach Fetozid waren es zehn. Nachdem ich jetzt schon eine gewisse Erfahrung habe – auch mit der Anstrengung, die so eine Betreuung bedeutet – sage ich immer wieder einmal ab und entscheide mich, nein, ich muss nicht alles machen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Übernehmen auch Ihre Kolleginnen im Umkreis diese Art der Betreuung?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich weiß nur von einer Hebamme.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie werden betroffene Frauen auf Ihr Betreuungsangebot aufmerksam?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Die Vermittlung läuft über Mundpropaganda. Die Hebammen oder auch Gynäkologen empfehlen mich. Es steht auch auf meiner Website, dass ich eine Fachfrau bin zu dem Thema.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Hilft Ihnen Ihre zusätzliche Ausbildung als Psychotherapeutin und Trauerbegleiterin?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ja, das alles hilft mir natürlich. Ich arbeite mit diesen Frauen normalerweise nicht als Therapeutin, sondern als Trauerbegleiterin. Das hilft mir auch als Hebamme, sie in dieser Situation professionell zu begleiten: Zum einen mich selbst gut zu schützen, es hilft mir aber auch, dass ich Auffälligkeiten bei den Frauen erkenne und sie anspreche, dass sie sich Unterstützung holen sollten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Arbeiten Sie generell nicht therapeutisch mit diesen Frauen?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Die Frauen wissen, dass ich auch Therapeutin bin. Mit manchen habe ich über die Hebammenbetreuung hinaus auch therapeutisch gearbeitet. Sie müssen die Kosten dafür selbst tragen. Mit der erwähnten Frau, die diesen Anspruch auf Perfektion hatte, habe ich beispielsweise therapeutisch gearbeitet. Sie hatte es sich von mir gewünscht, weil sie sich niemand anderem anvertrauen wollte, außer mir und ihrem Partner.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie sehen Sie die Rolle der Hebamme bei späten Schwangerschaftsabbrüchen – vor dem Hintergrund Ihrer langjährigen Erfahrung?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber:</strong> In Hebammenkreisen ist das Thema Pränataldiagnostik mit ihren Konsequenzen für die Frau, das Paar, das Baby und die Hebamme ein Tabu. Es ist selten ein Thema bei Fortbildungen und auch nicht in der Hebammendiskussion. Ich habe dieses Thema an der Fachhochschule im Bachelorstudium Hebammenkunde unterrichtet: Bei den Studierenden gab es eine große Offenheit und auch persönliche Betroffenheit. Bei den Kolleginnen, die späte Schwangerschaftsabbrüche im Krankenhaus begleiten, gibt es dagegen wenig Reflexion, wenig Diskussion, wenig Bewusstsein. Von ihnen erhalte ich Antworten, wie: „Ja, sicher ist das Hebammenarbeit, wer soll es denn sonst machen?&#8220; Dann frage ich weiter: „Ja, aber wie geht es dir als Hebamme dabei?&#8220; „Ja, wie soll das sein?&#8220;, kommt dann als Antwort. Ich nehme schon wahr, dass es manchen Hebammen damit nicht gut geht. Sie könnten sich natürlich weigern, einen späten Schwangerschaftsabbruch zu unterstützen. Das geht – aber nur, wenn es genug andere Kolleginnen gibt, die diese Begleitung dann übernehmen. Es gibt keine Supervision dazu beziehungsweise wird sie von den Hebammen nicht angefordert. Würden die Hebammen diese Arbeit besser reflektieren, würden sie erkennen, dass sie auch für ihre eigene Befindlichkeit Unterstützung brauchen. Die Ärzte distanzieren sich und halten es danach schwer aus, wenn das Kind den Frauen gezeigt wird und der Trauerprozess durch die Hebamme unterstützt wird. Somit sind die Hebammen ganz alleine mit den Frauen beziehungsweise mit den Paaren und diesem Thema.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie könnte sich die Situation ändern?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich biete zu diesem Thema Hebammen-Fortbildungen an, dabei geht es auch um die Betreuung durch die Hebamme bei einem Abbruch nach Pränataldiagnostik – bei der Geburt und im Wochenbett zu Hause oder im Krankenhaus, wie auch nach Fehlgeburten und Totgeburten, die spontan auftreten. Vor etwa 20 Jahren, nach meiner Ausbildung zur Trauerbegleiterin, habe ich als eine der ersten Fortbildungen für Hebammen zur Trauerbegleitung bei Totgeburt angeboten.</p>



<p>Wenn ich dahinspüre, einen späten Abbruch in der Klinik zu betreuen, weiß ich nicht, wie es mir gehen würde. Ich finde diese Vorstellung nicht so einfach: Im Nebenraum liegt eine Schwangere mit drohender Frühgeburt in der 24. Schwangerschaftswoche und ich betreue einen Schwangerschaftsabbruch in derselben Schwangerschaftswoche. Ich habe den Eindruck, das ist mit den Hebammen passiert – die Pränataldiagnostik passiert ihnen und sie sind dann Teil der Ausführenden. Die Entscheidung ist im Vorfeld mit den Pränataldiagnostikern und Psychologinnen gefallen, sie werden in die Entscheidung nicht einbezogen. Und dann werden diese Frauen im Kreißsaal von uns Hebammen betreut. Mir scheint, die Kolleginnen kommen teilweise gar nicht zum Denken und zum Überlegen und sind schon mittendrin. Bei der ganzen Pränataldiagnostik habe ich oft den Eindruck, man ist immer hinterher: Es gibt schon wieder etwas Neues, noch einen früheren Test, noch eine neue Untersuchung mehr – so dass du da sehr dran bleiben musst, damit du auf dem letzten Stand der Dinge bist. Die Hebammen sind kaum oder gar nicht einbezogen. Wir sind dann die Ausführenden, die Unterstützerinnen für das Paar – sprich, wir sind bei der belastenden Arbeit dabei: der vorzeitig eingeleiteten Geburt mit einem Kind, das verstirbt oder nach einem Fetozid tot zur Welt kommt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Was sollten die Kolleginnen ändern?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Die Hebammen müssen da sehr auf sich selbst aufpassen. Sie müssen ihre Haltung analysieren und reflektieren zu diesem Thema und zu den Frauen, die sich für diesen Weg entscheiden. Es gibt auch Hebammen, die sagen: „Nein, so etwas würde ich nie machen und solche Frauen würde ich auch nie nachbetreuen!&#8220; Tatsache ist aber, dass es einfach passiert und gar nicht so selten ist, sondern wahrscheinlich sogar eher noch häufiger stattfinden wird. Wenn jetzt diese ganze Früherkennung vor der zwölften Woche stattfindet, dann wird die vorzeitige Geburt vielleicht nicht mehr im Kreißzimmer stattfinden. Wir Hebammen werden trotzdem immer wieder damit zu tun haben. Es wird immer Frauen geben, die erst spät von einer belastenden Diagnose für ihr Kind erfahren und sich dann auch spät für den Abbruch entscheiden werden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Wie sehen Sie das Problem aus Ihrer Warte als Hebammendozentin? Werden die angehenden Hebammen in der Ausbildung ausreichend auf diese Realität vorbereitet?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber:</strong> Es geht immer darum: Wie viel Bewusstsein haben die einzelnen Lehrenden dafür, wie kritisch dieses Thema den Studierenden vermittelt wird? An einigen Fachhochschulen haben sie für die Lehre Fachfrauen, die auch Psychologinnen sind, sich mit dem Thema sehr gut auskennen und auch sehr reflektiert mit den Studierenden arbeiten. An manchen Fachhochschulen wird das Thema Pränataldiagnostik nur aus der Sicht des Pränataldiagnostikers gelehrt. Das Thema sollte auch aus der Sicht von betroffenen Frauen, auch Moraltheologen, Ethikern, Genetikern und allen anderen betroffenen Fachleuten mit den Studierenden diskutiert, analysiert und reflektiert werden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Gehört denn die Betreuung von Frauen rund um die Pränataldiagnostik aus Ihrer Sicht zur Hebammenarbeit?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ja, auch das gehört zur Hebammenarbeit: Wir sind mit diesen Frauen konfrontiert. Wir sind mit Schwangeren konfrontiert, die Pränataldiagnostik machen, wir sind mit den auffälligen Befunden konfrontiert und natürlich mit den anschließenden Geburten. Wir können das nicht ausblenden. Ich kann mich zwar entscheiden, ich arbeite nicht in einem Spital, wo Pränataldiagnostik durchgeführt wird. Aber die Abbrüche finden auch in Kliniken statt, die keine Pränataldiagnostik anbieten. Es ist sinnvoll, sich vorher damit auseinanderzusetzen: Wie ist meine ethische Haltung als Hebamme zum Abbruch, zum Fetozid, zur Reproduktionsmedizin, zur Mehrlingsreduktion?</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Jede Hebamme sollte ihren individuellen Standpunkt finden, der dann auch respektiert werden sollte?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Genau. Die Möglichkeit, dass man nein sagt, bedarf im Vorfeld einer Reflexion seiner eigenen Haltung.</p>



<p>Bewusstseinsfördernde Prozesse gehören in die Hebammenausbildung. Danach kann ich immer noch sagen, ich schaue es mir an oder ich schaue es mir nicht an. Es geht um die eigene ethische Haltung. Wenn etwas unreflektiert ist, projiziert man es unter Umständen auf die Frauen, verurteilt sie beispielsweise, macht Schuldzuweisungen. Dann wird es kein gutes Miteinander geben, dann wird sich die Frau durch die Hebamme auch nicht unterstützt fühlen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Haben Sie schon einmal den ganzen Prozess von der Diagnose und der anschließenden Entscheidungsphase und der Zeit danach bei einem Elternpaar begleitet?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Meistens werde ich erst kontaktiert, wenn die Entscheidung schon gefallen ist. Bei meiner Schwangerenvorsorge habe ich nur selten erlebt, dass dann etwas nicht in Ordnung war. Zweimal habe ich diese Entscheidungskrisenzeit auch begleitet. Bei den meisten Frauen, die ich in der Schwangerenvorsorge betreue, wurde die Pränataldiagnostik schon vorher gemacht und es gab keine Auffälligkeiten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Gibt es in Wien überhaupt Hebammen, die den ganzen Prozess begleiten können?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Wenn Frauen sich sehr früh anmelden, beziehungsweise wenn die Schwangerenvorsorge schon am Beginn der Schwangerschaft durch die Hebamme durchgeführt wird, wäre das theoretisch möglich.</p>



<p>Die Krankenkasse bezahlt in Österreich aber nicht die vollständige Schwangerenvorsorge durch Hebammen, sondern nur zwei Vorsorgetermine bei geplanter ambulanter Geburt oder vier Vorsorgetermine bei geplanter Hausgeburt bis zum Geburtstermin und eine Hebammensprechstunde bei allen Frauen in der 18. bis 22. Schwangerschaftswoche. Es ist somit auch ein finanzielles Problem für die Frauen, sich regelmäßige Schwangerenvorsorge durch die Hebamme zu leisten. Der derzeitige vertragliche Stand mit dem Hauptverband der Krankenkassen ändert sich hoffentlich in den nächsten Jahren.</p>



<p>Den ganzen Prozess begleiten, das heißt von der Beratung zur Pränataldiagnostik über die Entscheidung bei auffälligem Befund bis hin zum Schwangerschaftsabbruch und das Wochenbett danach, diese Prozessbegleitung macht meines Wissens keine Hebamme in Wien.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Sollten Hebammen betroffene Frauen möglichst so umfassend begleiten?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber:</strong> Oh ja, ich finde es sehr sinnvoll, dass die Hebammen in die Entscheidungsphase mit einbezogen werden und dass sie dann mit der Frau weiter durch diesen Prozess hindurchgehen – dass sie die Frauen von Anfang an begleiten. Wir bräuchten dafür in der Ausbildung mehr Inhalte zum Thema Beratung. Es ist zu wenig, nur mit gutem Willen an diese Art der Betreuung heranzugehen. Unter Beratung verstehe ich nicht, dass eine Hebamme die Frau nur informiert, sondern dass sie sie wertfrei unterstützt, einen Weg für sich zu suchen und eine Entscheidung zu treffen. Dafür sind die meisten Hebammen nicht ausgebildet. Denn sonst stülpe ich unter Umständen der Frau wieder das über, was ich selbst für richtig halte. Wissen dahingehend, wie man eine Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch bei der Geburt begleiten kann, bekommen die Hebammen in der Ausbildung. Aber für die Schwangerschaft, für die Schwangerenvorsorge bräuchte es noch einmal eine zusätzliche Beraterinnenausbildung, um diesen Prozess der Entscheidungsfindung auch begleiten zu können.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Wäre das ein Inhalt für die Masterausbildung?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber:</strong> Ja, genau! Beratung in schwierigen Situationen – egal wann: vor der Schwangerschaft, in der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett, im ersten Jahr nach der Geburt. Bei der Beratung brauchen die Hebammen noch sehr viel mehr Wissen. Wir begleiten ja Frauen, Paare, Familien in vielen schwierigen Situationen, wofür wir eigentlich zu wenig ausgebildet sind.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Herzlichen Dank, Renate Mitterhuber, für das offene Gespräch zu diesem häufig verschwiegenen Thema!</p>



<p><strong>Die Interviewte</strong><br>Renate Mitterhuber MSc ist akademisch geprüfte Lehrhebamme, Still- und Laktationsberaterin IBCLC, ausgebildete Psychotherapeutin und Trauerbegleiterin. An der Donauuniversität in Krems studierte sie Pflegepädagogik. Sie ist Mitbegründerin des Geburtshauses Nussdorf in Wien, in dem sie zwölf Jahre tätig war. Von 2003 bis 2009 war sie angestellte akademische Lehrhebamme an der Fachhochschule Wien. Seit Mai 2009 arbeitet sie als freiberufliche Dozentin an mehreren Fachhochschulen in Österreich. Außerdem ist sie als freiberufliche Hebamme in der Praxis, insbesondere in der Wochenbettbetreuung tätig.</p>
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			</item>
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		<title>Schmerz und Schuld</title>
		<link>https://viktoria11.de/schmerz-und-schuld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Feb 2016 15:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Renate Mitterhuber]]></category>
		<category><![CDATA[Schwangerschaftsabbruch]]></category>
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					<description><![CDATA[Eine Wiener Hebamme, Psychotherapeutin und Trauerbegleiterin erzählt von ihrer Wochen­bettbetreuung bei Frauen, die sich zu einem späten Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, manchmal mit Fetozid. Schon bei der ersten Begleitung spürte sie, dass diese Art von Betreuung eine andere Dimension haben würde. Katja Baumgarten: Sie betreuen Frauen nach einem späten Schwangerschaftsabbruch im Wochenbett zu Hause. Wie oft<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/schmerz-und-schuld/"><span class="screen-reader-text">"Schmerz und Schuld"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Eine Wiener Hebamme, Psychotherapeutin und Trauerbegleiterin erzählt von ihrer Wochen­bettbetreuung bei Frauen, die sich zu einem späten Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, manchmal mit Fetozid. Schon bei der ersten Begleitung spürte sie, dass diese Art von Betreuung eine andere Dimension haben würde.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Sie betreuen Frauen nach einem späten Schwangerschaftsabbruch im Wochenbett zu Hause. Wie oft haben Sie das bislang erlebt?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich betreue neben den Frauen mit gesunden Kindern auch Wöchnerinnen nach Schwangerschaftsabbrüchen aus embryopathischer Indikation – bislang etwa 40 Frauen, vielleicht auch mehr. In Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch aus embryopathischer Indikation juristisch möglich, wenn aufgrund der Pränatalen Diagnostik „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“. In Deutschland fällt dies unter die „medizinische Indikation“.</p>



<p>Diese speziellen Betreuungen haben sich von selbst ergeben, ohne dass ich aktiv geworden bin. Nachdem ich von meiner Ausbildung her Hebamme, Trauerbegleiterin und Psychotherapeuten bin, habe ich seit 1986 immer wieder auch Frauen nach Totgeburten betreut, um sie im Trauerprozess zu unterstützen – bislang etwa 30 Frauen nach Totgeburten und etwa 10 bis 15 Frauen nach Fehlgeburten. Irgendwann sind dann auch die Betreuungen der Frauen dazugekommen, die einen späten Schwangerschaftsabbruch hinter sich hatten, manchmal auch mit Fetozid. Diese Frauen verlassen meistens schnell die Klinik, weil sie hier in Wien in den Krankenhäusern auf der Geburtshilfe­station untergebracht sind – sie werden im Kreißsaal betreut – und wollen dann sehr schnell heimgehen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Seit wann betreuen Sie diese besonderen Wöchnerinnen?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Seitdem es die Pränataldiagnostik mit den Konsequenzen dazu gibt. Die Betreuung nach Fetozid mache ich seit 2003. Ich wusste damals zwar, dass es den Fetozid gibt, hatte mir aber noch keine Gedanken gemacht, wie das genau vor sich geht und wie es von den Frauen beziehungsweise den Paaren erlebt wird.</p>



<p>Dann hatte ich plötzlich eine Frau zur Betreuung, die gerade einen Fetozid hinter sich hatte. Es war der bisher späteste Schwangerschaftsabbruch bei einer Frau, die ich betreut habe. Sie war in der 33. Woche schwanger. Ich erinnere mich noch genau, wie sie angerufen hat: „Ich hatte eine Geburt nach einem Fetozid und gehe jetzt nach Hause. Ich suche eine Hebamme, die mich betreut.“ Erst nach dem Telefonat und meiner Zusage habe ich realisiert, dass sie Fetozid gesagt hatte. Sofort habe ich in der Fachliteratur recherchiert und gelesen, was mich erwartet. Ich habe gleich gemerkt: Das ist noch einmal eine ganz andere Dimension. Ich hatte bis dahin öfter Frauen nach Totgeburten betreut. Ich sage immer Totgeburt, auch wenn das Kind noch sehr klein ist, denn es ist ja eine Geburt und keine „Fehl“-geburt. „Kann ich das überhaupt?“, habe ich mich gefragt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie ging es dieser Wöchnerin?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Als ich diese Frau besucht habe, ging es ihr psychisch sehr schlecht. Die Entscheidung zum Abbruch ihrer Schwangerschaft war aufgrund einer embryopathischen Indikation getroffen worden. Ihr Kind hatte einen angeborenen Herzfehler, der nicht mit dem Leben vereinbar war. Ich habe mir erzählen lassen, wie sich der Fetozid abgespielt hat: Durch einen Herzstich war das Kind vor der Geburt getötet worden – unter Ultraschallsicht – und sie hatte auch zugeschaut. Nur während die Spritze in das Herz ihres Kindes eingedrungen war, hatte sie nicht hingeschaut. Ihr Mann hatte sich auch das angeschaut.</p>



<p>Ihr war gesagt worden, die Geburt werde danach eingeleitet und dann käme das Kind. Was sie nicht wusste: Sie war drei Tage im Kreißzimmer mit einer Einleitung. Das hat nicht gleich funktioniert, es hat einfach gedauert und das war traumatisch für sie. Sie wusste vorher nicht, dass sie dann rundherum alle Geburten mitkriegt von den Kindern, die leben.</p>



<p>Ich habe sie gefragt: „Warum haben Sie Ihr Kind nicht ausgetragen? Wenn man weiß, das Kind hat einen Herzfehler, mit dem es nicht überleben kann, dann wird es sowieso versterben.“ Diese Alternative hatte nicht zur Debatte gestanden, sondern ihr war eher gesagt worden: „Sie werden doch jetzt nicht noch acht Wochen schwanger sein? Das hat doch keinen Sinn, das kann man beenden.“ Auch vom Pränataldiagnostiker ist ihr das so gesagt worden. Es war auch der Wunsch ihres Vaters und ihres Ehemannes, hat sie zu mir gesagt. Sie ist von den drei Männern bei der Entscheidung bestimmt worden. Sie sagte: „Ich bin gar nicht zum Denken gekommen – das war für die ganz klar.“</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Wie konnten Sie dieser Frau helfen?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich habe viel mit ihr gesprochen, weil ich das Gefühl hatte, dass sie emotional gar nicht nachvollzogen hatte, was passiert war. Der Schwangerschaftsabbruch war eine rationale Entscheidung der anderen gewesen und sie hatte zugestimmt. Als ich am dritten Tag bei ihr war, hat sie während sie erzählte, was sie erlebt hatte, eine Panikattacke bekommen – mit Atemnot, Luft anhalten und Schütteln. Ich fragte sie, ob sie so etwas schon einmal erlebt habe, und sie erwiderte, ja, das kenne sie von einer früheren psychischen Erkrankung. Wir haben dann ein Notfallprogramm entwickelt, was zu tun ist, wenn sie wieder Angstzustände bekommt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>War die seelische Verfassung der Frau bei der Entscheidung und der Behandlung berücksichtigt worden?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber:</strong> Ich habe sie gefragt: „Wurden Sie nach Ihren früheren psychischen Problemen gefragt? Ist dahingehend eine Anamnese gemacht worden? War klar, dass die Panikattacken wieder auftauchen könnten, wenn Sie so ein dramatisches Erlebnis haben – was ein später Schwangerschaftsabbruch ja ist?“ Sie sagte: „Nein.“</p>



<p>Jetzt hätte ich gerne ihren Pränataldiagnostiker hier, habe ich gedacht, damit er sieht, wie es dieser Frau geht. Diese Entscheidung war wenig reflektiert worden, es gab nur ein One-way-Ticket. Das Kind hatte einen Herzfehler, mit dem es nicht hätte überleben können. Es schien selbstverständlich zu sein, dass man dann die Schwangerschaft abbricht – man braucht doch mit einem Kind, das ohnehin dem Tod geweiht ist, nicht mehr schwanger sein. Eine andere Möglichkeit war kein Thema gewesen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Hatte die Frau die Entscheidung der anderen denn zweifelsfrei akzeptiert?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich hatte den Eindruck, Zweifel sind für sie dann doch aufgetaucht – sicher auch durch diese drei Tage im Kreißsaal. Sie hatte angenommen, die Geburt leitet man ein, fünf Stunden später ist das Kind geboren und dann geht sie wieder nach Hause. Dass sie damit so lange zu tun haben würde, wusste sie nicht.</p>



<p>Das war meine erste Erfahrung mit einem Fetozid. Zugleich war es die dramatischste Geschichte, auch weil die Schwangerschaft schon so weit vorangeschritten war. Die Frau hatte in der 28. Woche von dem schweren Herzfehler ihres Kindes erfahren. Die Diagnose war in einem Pränataldiagnostikzentrum in Wien gestellt worden. Daraufhin war sie zu einem Pränataldiagnostikzentrum nach Linz überwiesen worden, dort sind die Herzspezialisten. Die Ärzte haben die Diagnose bestätigt und gleich angeboten, sie würden den Abbruch durchführen. Dann ist sie noch in ein anderes Pränataldiagnostikzentrum in Wien gegangen, wo die Diagnose ebenfalls bestätigt wurde. Schließlich ist der Fall vor eine Ethikkommission gebracht worden. Die Frau ist von der 28. bis zur 33. Schwangerschaftswoche gegangen, bis die Entscheidung getroffen worden ist. Sie und auch ihr Partner hatten das Gefühl, dass jedes dieser drei Häuser daran interessiert war, dass der Schwangerschaftsabbruch bei ihnen gemacht wird. Ihnen sei sehr großzügig in allen drei Kliniken angeboten worden, dass sie gleich dortbleiben könnten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie haben die anderen Frauen den Fetozid erlebt?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Die anderen Frauen, die ich nach einem Fetozid betreut habe, hatten kürzere Schwangerschaften gehabt. Manche Frauen haben gesagt, sie hätten bei dem Fetozid nicht hingeschaut. Eine Frau wusste, ihr Kind hatte drei Herzstiche gebraucht. Es war nicht gleich gestorben, es hatte ziemlich lange gedauert, bis ihr Kind nicht mehr gelebt hat. Sie hatte sich das ganz leicht vorgestellt – sie hatte gedacht, ein Stich und dann ist es vorbei. Das war aber nicht so.</p>



<p>Eine Frau hat mir erzählt, ihr Pränataldiagnostiker, eigentlich ein routinierter Spezialist, hatte während des Fetozids geweint. Das hat sie sehr berührt und ihr auch geholfen, das hat es ihr leichter gemacht. Er hat geweint und sie hat auch geweint. Ich war erstaunt, wie ist das möglich? Ich mache etwas, das mich sehr bewegt, entgegen meinem Herzen, und ich mache es dennoch? Ich habe bislang etwa zehn Frauen nach einem Fetozid im Wochenbett betreut. Sie waren in der 23. oder 24. Schwangerschaftswoche oder darüber. Bei jüngeren Schwangerschaften, wenn man davon ausgehen kann, dass das Kind ohnehin nicht überleben wird, findet ja kein Fetozid statt. Ich bitte die Frauen, wenn ich komme: „Erzählen Sie mir, was ist bisher alles geschehen, wann und von wem wurde diagnostiziert, wie sind Sie schwanger geworden, wie ist das alles abgelaufen?“ Ich lasse sie reden, um mir ein Bild zu machen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie unterscheidet sich die Betreuung von Frauen nach einem späten Schwangerschaftsabbruch von der Betreuung nach einer schicksalhaften Totgeburt?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Mir fällt ein Unterschied auf: Frauen, die selbst entscheiden, die Geburt einzuleiten und über die Geburt ihr Kind versterben zu lassen, weil es eine schwere Behinderung oder eine für sie oder für das Kind nicht lebensmögliche Einschränkung mitbringen würde, fragen mich, wenn sie mir ihre Erlebnisse erzählt haben: „Was hätten Sie gemacht?“ Da merke ich, es geht um die Schuldfrage. Sie bestätigen mir zwar in jedem zweiten Satz, sie würden es wieder tun. Trotzdem habe ich das Gefühl, da ist einerseits der Kopf und die rationale Entscheidung: „Ich will kein behindertes Kind“. Das argumentieren sie dann auch. Andererseits gibt es vielleicht auch noch eine andere unausgesprochene Seite …</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Können Sie den Entscheidungen der Frauen immer innerlich folgen?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Eine Frau hat mir einmal gesagt: „Wissen Sie, ich bin eine Perfektionistin und ich will ein perfektes Kind. Ein Kind mit Down-Syndrom kommt für mich nicht in Frage.“ Das konnte ich nicht nachvollziehen. Ich habe meine Zweifel, ob einem das Leben bei solch einem Anspruch nicht einmal einen Strich durch die Rechnung macht. Aber meist kann man nachempfinden, dass sich die Frauen in großer Not befinden, dass sie allein sind oder einen Partner haben, der sie nicht unterstützt. Oft hatten sie auch zu wenig Zeit, sich zu informieren: Was bedeutet diese Form der Behinderung genau, wie lebt es sich damit? Es sind meist sehr schnelle Entscheidungen, innerhalb von ein paar Tagen. Die Frauen kennen meine Einstellung zu dem Thema nicht. Ich habe das Gefühl, sie rechtfertigen sich. Ich sage immer: „Wissen Sie, für mich ist das alles in Ordnung. Ich bin da, um Sie zu begleiten.“ Das spüren sie ohnehin. Trotzdem gibt es diese unbewusste oder bewusste Schuld: „Ich habe das entschieden.“</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Die Entscheidung zu treffen, ist die eine Seite – sie dann wirklich zu vollziehen noch ein ganz anderer Schritt …</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Bei einer Frau, die ich betreut habe, wurde der Schwangerschaftsabbruch medikamentös mit Mifegyne eingeleitet. Bei ihrem Kind war eine Spina bifida diagnostiziert worden. Eine Gynäkologin sei gekommen, erzählte sie mir, habe ihr die Tablette gegeben und gesagt: „Die nehmen Sie jetzt gleich. Ich bleibe hier so lange stehen, bis Sie sie eingenommen haben.“ Die Frau fühlte sich unter Druck gesetzt: Sie habe sich überrumpelt gefühlt. Das sei sehr dramatisch für sie gewesen, weil sie eigentlich das Gefühl gehabt habe, sie brauche noch Zeit. Klar, hatte sie entschieden, dass sie diesen Weg geht. Sie hat zu mir gesagt: „Ich war mir bewusst, mit dem Schlucken der Tablette bringe ich dieses Kind um. Dafür hätte ich einfach Zeit gebraucht.“ Ich habe mit der betreffenden Gynäkologin guten Kontakt und habe ihr damals Rückmeldung gegeben: „Warum machst du das so? Warum legst du die Tablette der Patientin nicht hin? Was könnte die Frau denn tun mit dieser Tablette? Wenn sie sie wegschmeißt, ist es auch eine Entscheidung.“ Der Ärztin war es gar nicht bewusst gewesen. Es gibt noch sehr viel Unbewusstes auch auf Seiten des Personals.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Trauern die Frauen nach einem späten Abbruch anders als Frauen nach einer Totgeburt?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Oft erlebe ich einen großen Schmerz. Die Frauen weinen viel, wenn sie mir von ihrem Abbruch erzählen. Es ist ein Unterschied gegenüber den schicksalhaften Totgeburten, es ist nicht die leichtere Variante. Ich frage die Frauen: „Wer weiß noch davon?“ Bei den meisten ist es außer dem Partner niemand. Es ist die Ausnahme, dass eine Frau sagt: „Die Verwandtschaft und die KollegInnen am Arbeitsplatz wissen es auch, dass ich diese Entscheidung getroffen habe.“ Für den Trauerprozess ist es dann oft schwierig, sich zu sozialisieren. Das Umfeld ist dann sehr klein, in dem man darüber reden und auch traurig sein kann. Auch ein solcher Verlust braucht einen Trauerprozess.</p>



<p>Ich ermutige alle Paare, ihr Kind zu bestatten – zum Beispiel im Familiengrab oder in einem Gemeinschaftsgrab. All die Trauerrituale, die ich auch bei Kindern empfehle und unterstütze, die sich in der Schwangerschaft von selbst verabschiedet haben, können auch nach einem Abbruch wichtig sein.</p>



<p>Auch als Hebammenlehrerin habe ich versucht, in der Ausbildung zu vermitteln, wie wichtig es ist, diesen Trauerprozess schon bei der Betreuung der vorzeitig eingeleiteten Geburt zu unterstützen: Die Frauen sollten ihre verstorbenen Kinder sehen und sich verabschieden können. Die Kinder sollten möglichst lange bei ihnen bleiben können, sie sollten ein Bild haben und einen Fußabdruck. Darauf wird heute wirklich gut geachtet. In den Pränataldiagnostikzentren gibt es auch eine große Achtsamkeit von Seiten der Hebammen. Die Gynäkologen gehen teilweise noch nicht so gut damit um: Sie sind entweder abwesend oder halten es schlecht aus, wenn das Baby nach der Geburt noch einige Stunden bei den Eltern bleibt und sie ihr Baby berühren, anfassen und genau anschauen und bei sich haben, so lange sie es wollen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wo werden die Kinder normalerweise bestattet?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Es gibt in Wien die Möglichkeit, die Kinder in einem gemeinschaftlichen Grab mit anderen zusammen in einem Sarg zu bestatten. Es kostet nichts und die Familien können dabei sein. Diese Beisetzungen finden alle paar Monate statt. Manche Eltern haben ein eigenes Grab. Ich motiviere sie, ein eigenes Begräbnis für ihr Kind zu gestalten. Meistens findet es ungefähr zwei bis vier Wochen nach der Geburt statt. Ich bereite die Eltern auf die Bestattung vor, auf die Rituale, die man im Vorfeld machen kann. Auch darauf, wie die Geschwisterkinder mit einbezogen und auf das Begräbnis vorbereitet werden können.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie geht es den Frauen längerfristig?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Ich betreue die Frauen meistens so lange, bis das Begräbnis stattgefunden hat. Danach komme ich noch einmal, um zu sehen, wie es ihnen geht. Ich empfehle ihnen, Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, um das Erlebnis zu verarbeiten. Ein halbes Jahr später rufe ich noch einmal an. Den meisten Frauen geht es dann noch nicht gut.</p>



<p>Manche versuchen, gleich wieder schwanger zu werden, um das Erlebte zu verdrängen. Bei einer Frau beispielsweise hatte ich diesen Eindruck. Ihr Mann weinte immer, wenn ich dort war, sie niemals. Sie war sehr hart zu sich selbst. Dieser Frau hatte ich Psychotherapie empfohlen. Mir schien, sie lässt gar nichts in sich hinein. Nach einem halben Jahr habe ich sie getroffen: Da war sie schon wieder schwanger. Als ich fragte, wie es ihr geht, erzählte sie mir, dass sie in der Nacht wach wird, weil sie von dem Kind träumt, das sie beim Abbruch verloren hatte. Wie sie dann aufspringt und mit dem Kopf an die Wand schlägt, bis die Stirn blutig ist. Sie war auch verletzt, als ich sie sah. Ich habe zu ihr gesagt: „Ein Schwangerschaftsabbruch mit einem Fetozid ist sehr traumatisch. Das macht etwas in der Seele, dann kann es zu solchen Panikattacken kommen. Jetzt sind Sie schwanger und noch sensibler dafür. Bitte gehen Sie in Psychotherapie. Das andere Kind sollte erst einmal verabschiedet werden mit allem, was dazugehört, bevor das neue Kind kommt.“ Ich weiß nicht, ob sie meinen Rat angenommen hat. Ich habe ihr – wie schon nach der Geburt – wieder eine Telefonnummer gegeben, wo sie psychotherapeutische Hilfe bekommen kann.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie wichtig ist professionelle Trauerbegleitung?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Die Trauer ist ein Prozess, auf den man sich einlassen kann oder auch nicht. Ich empfehle allen Frauen Psychotherapie und erkläre ihnen, wie wichtig es ist, für die psychische und körperliche Gesundheit in dieser schweren Zeit therapeutische Begleitung zu haben. Der Verstand verarbeitet schnell, aber die Seele braucht viel Zeit, sie braucht Seelenhygiene: das viele darüber Reden und Weinen und auch Niederschreiben – alles, was auch sonst bei Trauerprozessen hilfreich ist.</p>



<p>Ich komme zu den Frauen nach Hause: Der Hebammenteil ist, über die Schwangerschaft und die Geburt zu reden, wie alles verlaufen ist, und sie bei den guten Erinnerungen an die Schwangerschaft und Geburt zu stärken. Ich schaue mir die Brust, die Rückbildung und Wundheilung an, berate und informiere und empfehle den Frauen Schonung, weil ja auch Zeit für die körperliche Heilung nötig ist. Alles andere ist Trauerbegleitung, dass die Frauen darüber reden können, dass ich sie unterstütze, diesen Weg zu gehen, indem ich Dinge anspreche, die ihnen vielleicht gar nicht so bewusst sind.</p>



<p>Viele haben die Möglichkeit, in der Klinik, wo sie ihr Kind geboren haben, Gespräche mit Psychologinnen in Anspruch zu nehmen: ein beratendes Gespräch vor der Geburt und ein weiteres Gespräch sechs Wochen nach der Geburt. Dieses Angebot nehmen manche Frauen an. Andere sagen: „Nein, ich möchte nicht wieder zurück an diesen Ort.“</p>



<p>Es ist ein Tabu, über den Abbruch zu sprechen – beispielsweise auch in Erfahrungsaustausch mit anderen betroffenen Eltern zu gehen. Mann und Frau sind auch dadurch alleine, weil es nur wenige Menschen gibt, die die Entscheidung und den Schwangerschaftsabbruch begleitet haben – Verbündete. Ich besuche die Frauen im Wochenbett, aber ich betreue die Geburt der Frau nicht. Ich erlebe oft, dass die Frauen sehr gerne mit der Hebamme, die bei der Geburt dabei war, reden oder in Kontakt bleiben würden. Sie ist eine der wenigen Menschen, die ihr Kind gesehen und die diesen Prozess begleitet hat. Aber diese Kolleginnen machen keine Nachbetreuung bei diesen Frauen. Warum, weiß ich nicht.</p>



<p>Ich erinnere mich an eine Frau, die immer wieder gesagt hat, dass sie mit der Hebamme, die bei der Geburt dabei war, so zufrieden war und sie gerne noch einmal wiedersehen möchte. Meine Kollegin hatte davor große Angst. Ich sagte ihr: „Da wird nichts Schlimmes kommen, ich bin dabei. Es würde der Frau für ihren Heilungsprozess helfen.“ Sie ist dann mitgefahren. Es war sehr rührend, sie haben beide geweint, das war wirklich sehr gut. Ich habe versucht, sie zu motivieren, diese Frauen selbst im Wochenbett zu betreuen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Ist es in Wien prinzipiell nicht vorgesehen, dass die Klinikhebammen auch ambulante Wochenbettbetreuung anbieten?</p>



<p><strong>Renate Mitterhuber: </strong>Doch, das könnten sie tun. Aber sie machen es nicht, weil es eine belastende Arbeit ist. Das ist schon bei den Totgeburten so und bei Abbrüchen erst recht. Ich habe diese Hebammenkollegin später einmal gefragt, ob sie noch öfter Frauen im Wochenbett betreut hat und sie sagte: „Nein, das habe ich nur einmal gemacht und auch nur, weil du mit dabei warst. Alleine würde ich mir das nicht zutrauen.“ Da gibt es eine große Angst und Unsicherheit. Von vielen Hebammenkolleginnen weiß ich, sie machen diese Betreuungen generell nicht. Es hat noch einmal eine andere Qualität als bei Totgeburten. Bei Totgeburten ist der Schmerz einfach präsent. Es wird geweint, geflucht, gestöhnt und gejammert und dann auch wieder gelacht. Der normale Trauerprozess.</p>



<p>Bei diesen Frauen ist es sehr viel schwieriger. Sie fangen an zu weinen und dann kommt ein „aber“. Es wird immer gleich wieder auf der rationalen Ebene erklärt. Das Weinen, der Schmerz, das darf nicht sein, denn „ich hab es ja selbst entschieden“. Das ist bei Frauen nach Totgeburten nicht so. Da hat sich etwas schicksalhaft vollzogen, die Schmerzen gehören dazu. Da musst du durchgehen. Die Frauen nach Fetozid ermutige ich: „Bleiben Sie einmal bei diesem Gefühl. Sie haben eine Entscheidung treffen müssen, die man als Mensch schwer treffen kann. Das geht natürlich ins Herz.“</p>



<p><strong>Die Interviewte</strong><br>Renate Mitterhuber MSc ist akademisch geprüfte Lehrhebamme, Still- und Laktationsberaterin IBCLC, ausgebildete Psychotherapeutin und Trauerbegleiterin. An der Donauuniversität in Krems studierte sie Pflegepädagogik. Sie ist Mitbegründerin des Geburtshauses Nussdorf, in dem sie zwölf Jahre tätig war. Von 2003 bis 2009 war sie angestellte akademische Lehrhebamme an der Fachhochschule Wien. Seit Mai 2009 arbeitet sie als freiberufliche Dozentin an mehreren Fachhochschulen in Österreich. Außerdem ist sie als freiberufliche Hebamme in der Praxis, insbesondere in der Wochenbettbetreuung tätig.</p>
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			</item>
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		<title>Impulse geben</title>
		<link>https://viktoria11.de/impulse-geben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Dec 2015 08:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 18. September fand zum ersten Mal in Hannover mit etwa 700 TeilnehmerInnen der „Geburtshilfliche Dialog“ statt. „Aktuelle und praktische Aspekte für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett“ lautete das Kernthema der Tagung. Zum ersten Mal nach Hannover hatte der Geburtshelfer Dr. Ansgar Römer von der medizinischen Fortbildungsgesellschaft Pro Medico am 18. September zum „Geburtshilflichen Dialog&#8220; eingeladen.<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/impulse-geben/"><span class="screen-reader-text">"Impulse geben"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Am 18. September fand zum ersten Mal in Hannover mit etwa 700 TeilnehmerInnen der „Geburtshilfliche Dialog“ statt. „Aktuelle und praktische Aspekte für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett“ lautete das Kernthema der Tagung.</strong></p>



<p>Zum ersten Mal nach Hannover hatte der Geburtshelfer <strong>Dr. Ansgar Römer</strong> von der medizinischen Fortbildungsgesellschaft Pro Medico am 18. September zum „Geburtshilflichen Dialog&#8220; eingeladen. Er habe im vergangenen Jahr bei <strong>Prof. Dr. Adolf Windorfer</strong> angefragt, ob er dessen Tagung übernehmen könne, schilderte er zur Begrüßung. Denn die traditionelle „Niedersächsische Hebammentagung&#8220; fand im März 2014 zum letzten Mal statt, weil sich der ehemalige Leiter des Landesgesundheitsamtes in den Ruhestand zurückziehen wollte. Er hatte über viele Jahre die Hebammen aus Niedersachen in die hannoversche Eilenriedehalle für einen geringen Kostenbeitrag zu Gesundheitsamtsthemen wie Hygiene, Impfen und dem Aufgabenspektrum von Familienhebammen eingeladen – ein bewährter Treffpunkt für die Kolleginnen aus der näheren und weiteren Umgebung von Hannover.</p>



<p>Zwar soll die von Windorfer und seiner Frau Celina gegründete Stiftung „Eine Chance für Kinder&#8220; Kooperationspartner des neuen Kongresses bleiben. Konzept und Programm knüpfen jedoch an den etablierten Mannheimer Kongress von Pro Medico „Geburtshilfe im Dialog&#8220; an. Das bisherige Themenspektrum bleibt nun außen vor. Auch verlegte Römer die Tagung vom gewohnten Veranstaltungsort im Zoo-Viertel in das Congress Centrum Wienecke XI. in Hannover Wülfel, wo seit 2012 alle zwei Jahre der DHZCongress stattfindet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Geburtsarbeit braucht Zeit</h2>



<p>Den Eröffnungsvortrag hielt die emeritierte Professorin der hannoverschen Universität, die Körperhistorikerin<strong> Dr. Barbara Duden</strong> aus Bremen: „Was in der geburtshilflichen Versorgung wirklich zählt, lässt sich nicht zählen.&#8220; Sie dachte in ihrem Vortrag tiefsichtig über die Bedeutung unreglementierter Zeit für eine ungestörte Geburtsarbeit nach. Weil schöpferische Menschen und ihre Gedanken manchmal schwer in vorgegebene Formate zu zwängen sind, kam sie mit ihrer Zeitvorgabe irgendwann nicht mehr zurecht und hetzte sich gegen Ende durch ihren wertvollen Vortrag. Schade, dass der notwendige Zeitraum hier nicht gegeben war oder spontan geöffnet werden konnte – umso mehr machte Duden den inneren Sinn ihrer Gedanken und ihre Not, die Vorgaben zu erfüllen, auch für die TeilnehmerInnen spürbar. Es passte zu ihrem Thema und ließ sich auch auf die Geburtssituation vieler Frauen übertragen.</p>



<p>Die frisch gebackene <strong>Professorin Dr. Mechthild Groß</strong>, Leiterin der AG Hebammenwissenschaft an der Medizinischen Hochschule Hannover, sprach anschließend über „Hebammenarbeit: Machen wir das, was wir können?&#8220; Sie betonte die Bedeutung einer vollständig ausgetragenen Schwangerschaft: Noch am voraussichtlichen Geburtstermin finde die wichtige Ausbildung des Nervensystems, der Gehirnwindungen und eines Großteils der grauen Zellkörper im Gehirn statt. Zum Schluss wies sie auf ein Themenfeld hin, womit sich Hebammen im Moment auseinandersetzen müssten: „Wie erkennen wir wichtige Erkrankungen, die Frauen auf der Flucht mitbringen?&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Keine Angst</h2>



<p><strong>Prof. Dr. Michael Abou-Dakn</strong>, Chefarzt der Geburtshilfe am St. Joseph Krankenhaus in Berlin-Tempelhof, sprach über den „Vorteil des frühen Hautkontaktes – Mythos oder Evidenz?&#8220; Dabei erwähnte er, dass Väter – anders als Mütter – im Schlaf kein Sensorium für ihr Kind hätten. In den ersten Wochen könne es passieren, dass Väter ihre Kinder überrollten und so erstickten, wenn sie nah bei ihnen im Bett schliefen. Hebammen sollten dennoch Vätern diese Information nicht ängstigend weitervermitteln, sondern diplomatisch auf die Sicherheit des Kindes hinwirken.</p>



<p>„Die Beckenendlagengeburt – ein Konzept für Kurzentschlossene&#8220; stellte <strong>Prof. Dr. Franz Kainer</strong> aus Nürnberg launig vor. Wenn man sich merke „Halten – Hebeln – Rotieren&#8220; könne man, angesichts einer spontanen Beckenendlagengeburt, die man zu meistern habe, die vielen Handgriffe, die man mal gelernt habe, ruhig vergessen. Sie seien alle in diesem leicht zu erlernenden Konzept integriert. Kainer ermutigte, die Angst vor der Beckenendlage zu verlieren: „Die risikolose spontane BEL-Geburt muss ich nicht mit einer Sectio verhindern!&#8220; In seiner Klinik mit 3.000 Geburten pro Jahr kommen nach seinem einfachen Konzept 30 Beckenendlagenkinder nach strenger Selektion von Risikofaktoren spontan zur Welt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">„Light-Version&#8220;</h2>



<p>Alles in allem interessante Vorträge von bekannten und bewährten ReferentInnen, zu denen auch die Hebammen <strong>Christiane Schwarz </strong>aus Hannover und <strong>Prof. Dr. Rainhild Schäfer</strong> aus Bochum sowie der Frauenarzt <strong>Dr. Wolf Lütje</strong> aus Hamburg zählten. Dazu gab es eine gut bestückte Industrieausstellung – die „Light-Version&#8220; von „Geburtshilfe im Dialog&#8220; nun auch mit einem Standbein in Niedersachsen. Den günstigen Preis der traditionellen „Niedersächsischen Hebammentagung&#8220; hielt Römer nicht – das spannende Programm musste sich am dreifachen Eintrittspreis messen lassen.</p>
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		<title>Auf die Barrikaden</title>
		<link>https://viktoria11.de/auf-die-barrikaden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2015 07:21:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Ingolstädter Hebamme Sabine Schmuck hat im Sommer vergangenen Jahres vor dem Petitionsausschuss des Bundestages ihre Forderungen für eine flächendeckende Sicherstellung der Geburtshilfe in Deutschland vorgetragen. Was ist daraus geworden? Als ernüchternd beschreibt die Petentin das Ergebnis. Für ihr Engagement erhielt sie kürzlich den Preis der Werner-Bonhoff-Stiftung. Die Hausgeburts- und Geburtshaushebamme, die sich selbst als<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/auf-die-barrikaden/"><span class="screen-reader-text">"Auf die Barrikaden"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Die Ingolstädter Hebamme Sabine Schmuck hat im Sommer vergangenen Jahres vor dem Petitionsausschuss des Bundestages ihre Forderungen für eine flächendeckende Sicherstellung der Geburtshilfe in Deutschland vorgetragen. Was ist daraus geworden? Als ernüchternd beschreibt die Petentin das Ergebnis. Für ihr Engagement erhielt sie kürzlich den Preis der Werner-Bonhoff-Stiftung. Die Hausgeburts- und Geburtshaushebamme, die sich selbst als „konsequent und streitbar“ bezeichnet, im Gespräch.</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Sabine Schmuck, seit wann arbeiten Sie als freie Hebamme?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck:</strong> Ich habe nie im Krankenhaus gearbeitet, sondern mich 1988 sofort nach meinem Examen an der Hebammenschule Ingolstadt selbstständig gemacht. In den ersten zwei bis drei Jahren bin ich mit meiner Kollegin Christiane Liebe-Baader zu Hausgeburten mitgegangen. Sie hatte schon mehrere Jahre Erfahrung mit Geburtshilfe in der Klinik und zu Hause. Irgendwann habe ich auch alleine Geburten betreut.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Wie viele Geburten haben Sie über die Jahre betreut?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck:</strong> In den 14 Jahren von 1988 bis 2002, als ich ausschließlich Hausgeburten betreut habe, werden es insgesamt 500 bis 600 gewesen sein – zwischen 50 und 60 pro Jahr. Die Hausgeburtshilfe habe ich nie aufgegeben. 2002 haben wir dann das Geburtshaus hier in Ingolstadt eröffnet. Wir haben es selbst gebaut zusammen mit unserem Wohnhaus. Heute betreuen wir als Team im Jahr normalerweise 100 bis 120 Geburten – gemischt zu Hause und im Geburtshaus. Es sind 30 bis 40 Hausgeburten pro Jahr, und im Geburtshaus werden wir in diesem Jahr um die 90 bis 100 Geburten haben. Momentan können wir uns gar nicht retten vor Anfragen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie kommt es zu dem vermehrten Zulauf?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck:</strong> Ich höre immer wieder von schwersttraumatisierenden Geburten in den Kliniken. Das ist wohl einer der Gründe. Der Anteil der Frauen, die mit Zustand nach Sectio zu uns kommen, liegt bei 20 Prozent. Hier in unserer Region haben wir eine extrem hohe Kaiserschnittrate: in manchen Kliniken mehr als 50 Prozent – es geht sogar hinauf bis zu 80 Prozent. Sie machen dort sehr viele Interventionen, es wird eigentlich nur eingegriffen in den Geburtsverlauf. Viele Einleitungen. Wenn es ihnen nicht schnell genug geht, wird ein Wehentropf angehängt. Wenn es zu schnell geht und noch fünf Kreißsäle besetzt sind, dann macht man eben eine Pause. Viele Gebärende bekommen eine PDA. Auch die anderen Frauen gebären nicht physiologisch. Sie bekommen nach der Geburt routinemäßig Oxytocin. Es wird sofort abgenabelt. Das ganze übliche Schnell-schnell.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Wie bewältigen Sie die große Nachfrage?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Ich arbeite mit einer Kollegin zusammen, wobei ich den Hauptanteil der Geburten übernehme. Meine andere langjährige Kollegin hat zum 1. Juli mit Geburtshilfe aufgehört. In den nächsten zwölf Wochen, wenn ich im Urlaub bin,ist eine Junghebamme mit im Dienst. Im September nach meiner Rückkehr sind wir zu dritt. Zum 1. Oktober fängt noch eine junge Kollegin an, die jetzt ihr Examen macht. Sie ist natürlich noch unerfahren, wir müssen sie einarbeiten, aber zum „Hüten&#8220; und für Wochenbettbesuche, Kurse geben und bei Vorsorgen wird sie eine große Hilfe sein.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Als Sie 2002 den Betrieb Ihres Geburtshauses gestartet haben, wie hatten Sie das Organisatorische geregelt?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Anfangs haben alle Geburtshaushebammen freiberuflich gearbeitet. Später habe ich auch manche der Kolleginnen angestellt. Zu Beginn waren wir zu viert, nach zwei Monaten nur noch zu dritt und nach einem weiteren halben Jahr zu zweit. Dann kam wieder eine neue Kollegin dazu. Es gab Anfangsschwierigkeiten und ich habe mich immer wieder von Kolleginnen trennen müssen, weil es nicht hingehauen hat. Konkurrenz unter Frauen ist ein spezielles Thema. Das fand ich damals schwierig und es begleitet uns bis heute. Unterdessen sind wir hier gut aufgestellt, auch weil ich immer wieder Neuerungen eingeführt habe. Manche Kolleginnen haben eine Auffassung von der Hebammenarbeit, die nicht zu dem passt, wofür unser Geburtshaus stehen soll. Letztes Jahr hatte ich ein Burnout, bin dann aber schnell darauf gekommen, woran es lag. Nachdem ich mich kurzfristig von einer Kollegin getrennt habe, war ich wieder leistungsfähig. Seitdem macht mir die Arbeit wieder richtig Spaß.</p>



<p>Ein Problem ist, dass man nicht noch mehr Kolleginnen in die Arbeit hier im Geburtshaus reinziehen kann. Auf die junge Hebamme bin ich gespannt, sie ist sehr motiviert und will diesen außerklinischen Weg gehen. Wir werden auf jeden Fall ab Oktober wieder Supervision in Anspruch nehmen. Ich mag sie sehr, aber in manchen Punkten werden wir vielleicht aneinander geraten – da braucht man Unterstützung von außen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Was ist das Trennende mit den Kolleginnen auf der fachlichen Ebene?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Ich bin eine konsequente und streitbare Person. Wenn es Kolleginnen – wie bei vielen GynäkologInnen auch – vor allem darum geht, wie sie aus einer Schwangeren möglichst viel Geld rausziehen können, kann ich das schwer ertragen. Das erlebe ich oft, auch dass mit der Angst der Schwangeren gearbeitet wird. Durch mein Studium bei der salutogenetisch orientierten Hebamme Verena Schmid an der Fachhochschule in Salzburg hat sich viel verändert in meiner Arbeit. Es ist nicht gut, die Frauen durch Überversorgung an sich zu binden. Man bindet sie besser dadurch, dass man sie in Freiheit lässt und sie stärkt, in dem was sie selbst empfinden.</p>



<p>Wenn wir in den Betreuungsprozess gehen, stelle ich immer klar: Die Frauen können gerne kommen, wenn sie das Bedürfnis dazu haben. Aber sie sollten wissen, dass sie nicht überversorgt werden müssen. Babys kommen nicht gesund auf die Welt, weil Hebammen oder GynäkologInnen so eine gute Vorsorge machen, sondern trotzdem. Das vermisse ich bei vielen Kolleginnen, die genau nach Plan vorgehen – mit Vorsorgeterminen alle vier Wochen, zweiwöchentlich oder wöchentlich. Auch die vielen routinemäßigen CTGs habe ich im Geburtshaus abgeschafft.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Schreiben Sie gar keine CTGs?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Wir schreiben CTGs nur nach strengster Indikation: Bei massiv abnehmenden Kindsbewegungen beispielsweise oder bei Terminüberschreitung nach 10 bis 14 Tagen fangen wir damit an. Auch nach vorzeitigem Blasensprung schreiben wir ein CTG – immer in Verbindung mit einer Blutabnahme alle vier bis sechs Stunden, je nach Befund.</p>



<p>Nach meinem Studium „Salutophysiologie für Hebammen&#8220; habe ich bei uns das „verbale CTG&#8220; eingeführt: Man stellt der Mutter viele Fragen in Verbindung mit einer eingehenden salutogenetischen Anamnese. Über den ganzen Schwangerschaftsverlauf wird das weiter ergänzt. Die Fragen sind sehr detailliert: was das Baby macht, wann es etwas macht, worauf und wie es reagiert. Wie es der Hand folgt, wie es mit der Mutter kommuniziert. Ob die Mutter Kontraktionen spürt und wie das Kind darauf reagiert. Das genaue Fragen braucht viel Zeit, deswegen machen es so wenige. Wir planen bei jeder Frau zur Vorsorge etwa eine Stunde ein.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wann haben Sie Ihr Studium abgeschlossen?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Das Masterstudium an der Fachhochschule in Salzburg war 2013 fertig. Ich habe allerdings keine Masterarbeit geschrieben und möchte das auch auf keinen Fall tun. Auch da hat sich bei mir viel gewandelt: Mit der neuen Akademisierung gehe ich überhaupt nicht konform. Ich merke, dass ich das nicht bin – ich kann das nicht, eine Masterarbeit schreiben, es stresst mich – obwohl ich sicher ein „Master of Midwifery&#8220; bin. Ich brauche die Masterthesis für mich nicht und ich möchte auch diesen ganzen Akademisierungswahnsinn nicht unterstützen. Ich sehe mich trotzdem auf Augenhöhe mit den Kolleginnen, die studiert haben.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Haben Sie von Ihrem Studium profitiert?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Das Studium war für mich außerordentlich wichtig. Es hat mich vollkommen verändert und mir einen Schub für unsere Arbeit gegeben. Seitdem haben wir einen derartigen Zulauf im Geburtshaus, dass wir gar nicht alle Anmeldungen annehmen können. Das Studium hat bewirkt, dass ich das, was ich immer schon wusste, nun endlich benennen kann. Mir ist klar geworden, wie wichtig die Physiologie ist und dass sie permanent vergessen wird. Unser Fokus liegt normalerweise immer auf der Pathologie. Auch bei mir war das so. Das haben wir um 180 Grad gedreht. Es geht mir vor allem um „gekonnte Nichtintervention&#8220;, also das Beobachten und Abwarten in einem sich selbst regulierenden Prozess.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Was machen Sie jetzt anders?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Wir erheben eine ganz andere Anamnese. Uns interessieren Fragen, zum Beispiel wie die Arbeitssituation der Frauen ist, wie sie empfinden, wie sie ihren Tag verbringen. Oder wie die Wurzelphase mit dem Kind verlaufen ist, das erste Trimenon der Schwangerschaft. Es ist die wichtigste Phase der Schwangerschaft. In dieser Zeit wird alles am sich entwickelnden Kind festgelegt, etwa die Stress­toleranz und die primäre Gesundheit, mit der dieser Mensch zur Welt kommen wird. Gerade dann ist es besonders wichtig, dass die Mutter die notwendige Ruhe hat, die ihr Körper einfordert, damit das Kind sich gut verwurzeln kann. Leider ist es für berufstätige Frauen oft sehr schwierig, sich diese Zeit zu nehmen. Hier wäre eine Reform der Mutterschutzgesetze angebracht.</p>



<p>Aus den Beobachtungen im ersten Trimenon lassen sich viele Rückschlüsse ziehen. Inwieweit man beispielsweise auf ein HELLP-Syndrom achten muss. Und eben auch ganz viele andere Faktoren, die deutlich machen, ob die Frau eher im Sympathikus oder mehr in Parasympathikus ist, ob sie schläft oder Schlafstörungen hat, wie ihre Verdauung funktioniert oder welche Ressourcen sie hat. Wie sie mit ihrem Kind in Kontakt ist. Es ist eine ressourcenorientierte Arbeit. Weil man dann auf belastende Anzeichen aufmerksam wird und erkennt, inwieweit die Schwangere sie kompensieren kann oder womit wir sie unterstützen und die Schwangerschaft stärken können. Beispielsweise mit einem Beschäftigungsverbot, einer Krankschreibung oder einer Haushaltshilfe. Oder mit Osteopathie, Craniosa­craltherapie oder Akupunktmassage hier im Haus. Wir können viel anbieten, was unterschiedliche Ebenen im Körper anspricht. Seitdem haben wir sehr wenige Verlegungen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Warum lehnen Sie die Akademisierung ab, wenn das Studium für Sie so wertvoll war?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Das hat viele – auch politische Gründe: Dass wir eigentlich gar nicht mehr bestehen können als Hebammen, so wie wir sind, mit unserem Wissen. Dass es nicht als Wissenschaft anerkannt ist, sondern dass wir dafür erst an einer Universität oder einer Fachhochschule studieren müssen. Ich sehe ja, was die Studentinnen an der Fachhochschule lernen, weil ich permanent Schülerinnen hier habe. Sie lernen alles außer Physiologie. Die angehenden Hebammen kommen aus ganz Deutschland, auch aus Hebammenschulen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Würden Hebammen durch einen akademischen Abschluss nicht einen anderen Rückhalt bekommen, weil sie dann gewohnt wären, auf wissenschaftlicher Grundlage zu denken und zu arbeiten oder selbst zu forschen?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Nein, das glaube ich nicht, im Gegenteil. Die Hebammen forschen ja nicht in Richtung Physiologie, sondern in Richtung Pathologie. Den Studentinnen, die zu uns kommen, fällt immer die Kinnlade runter, wenn sie miterleben, was wir hier machen und wie demgegenüber ihr Studium aussieht. Auch da geht es wieder nur um Profit: Für die Kliniken ist es ein gefundenes Fressen, dass die Hebammenstudentinnen für sie arbeiten und sie ihnen keinen Cent bezahlen müssen. Ich sehe, wie es ihnen geht, sie kommen traumatisiert hierher. Sie müssen Dinge tun, die sie von ihrem Wissen und ihrem Verstand her eigentlich gar nicht machen wollen. Ich sehe keinen Unterschied in der Qualität der praktischen Ausbildung zwischen Schülerinnen oder Studentinnen. Manche Studentinnen erzählen beispielsweise, sie haben nur drei Tage Kreißsaal-Einsatz. Dann ist wieder Schluss und sie werden woanders eingesetzt – ganz wirr und unausgegoren.</p>



<p>Natürlich ist die Ausbildung an den Fachhochschulen jetzt noch in einer Entwicklungsphase. Man muss aber grundsätzlich überlegen, wo es eigentlich hingehen soll mit unserer Geburtshilfe.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie müsste die Geburtshilfe aussehen?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Die deutsche Geburtshilfe, wie sie sich im Moment darstellt, ist gefährlich. Es gibt ja genügend Zahlen von QUAG, aber auch die klinischen Zahlen beispielsweise vom AQUA-Institut. Daran kann man sehen, dass die heutigen Interventionsraten nicht gesund sein können. Die Hebammen, die anders arbeiten könnten, werden verheizt. Wenn man die Geschichte zurückverfolgt, wann das angefangen hat, kann man in die 50er- und 60er-Jahre schauen, als die Hebammen mehr und mehr in Kliniken abgewandert sind. Damals hat die massive Spaltung des Hebammenstandes angefangen. Sie wird uns letztlich das Genick brechen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Könnten Sie das näher erläutern?</p>



<p>Sabine Schmuck: Es gibt keine Hebammensolidarität. Ich erlebe hier immer wieder, wie Klinikhebammen über unsere angeblich verantwortungslose Arbeit den Kopf schütteln, aber keine Ahnung haben von dem, was wir eigentlich machen. Auch was sich unter den Schülerinnen über uns erzählt wird. Wir sind nur ein paar Hebammen in der Region, die anders arbeiten.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie viele Geburten müssen Sie in die Klinik verlegen?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Auf eine Verlegungsrate über zehn Prozent kommen wir selten, dieses Jahr liegen wir bis jetzt deutlich darunter. Hinzu kommen die Klinikgeburten, wo wir Frauen die Schwangerschaft hindurch begleitet haben und es sich dabei herausstellt, dass das Kind besser in der Klinik geboren werden sollte. Von den 38 Geburten, die in diesem Jahr im Geburtshaus begonnen haben, und außerdem noch 17 Hausgeburten, hatten wir vier Verlegungen in die Klinik – davon einen Kaiserschnitt, eine vaginal-operative und zwei spontane Geburten auf 55 Geburten im ersten Halbjahr. Das hängt damit zusammen, dass die Frauen gut betreut sind. Sie wissen viel, sie spüren viel und trauen sich die Geburt dann auch zu. Und wir sitzen sie mit ihnen aus. Das können wir, weil das Geburtshaus nur eineinhalb Kilometer von der nächsten Klinik entfernt liegt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Schlägt es sich auf Ihre Arbeit im Geburtshaus nieder, wenn Sie manchmal so angegriffen werden?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Es interessiert mich nicht, was die anderen sagen. Für mich ist nur das eine wichtig: Ich muss für mich wissen, dass ich immer gute Arbeit mache. Wenn irgendetwas passieren sollte, beispielsweise so etwas wie der Prozess gegen die Geburtshelferin in Dortmund, und wenn ich je im Knast lande, dann will ich mir sagen, ich habe mir nichts vorzuwerfen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Das juristische Risiko als freie Hebamme ist mit einem hohen persönlichen Risiko verbunden. Sie sehen dem ins Auge?</p>



<p>Sabine Schmuck: Ja, das ist mir bewusst, bei allem, wo der Weg in Deutschland hingeht. Das ist ja ein gesellschaftliches Thema. Es ist ein absolutes Risiko, so zu arbeiten, aber ich empfinde es nicht als riskant, da ich immer sehr zurückhaltend und voller Respekt vor den natürlichen Prozessen arbeite.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie sieht das Ihre Familie?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Mein Mann trägt meine Entscheidung natürlich mit. Er kann sich gar nichts anderes vorstellen. Bei allem anderen würde ich meine Seele verkaufen. Dann würde ich aufhören zu arbeiten. Meine fünf Söhne betrifft das nicht so sehr. Mein ältester Sohn ist jetzt 31 Jahre alt. Der nächste ist 27 und der dritte ist 24. Die beiden Jüngsten sind 16 und 12 Jahre alt. Die drei älteren sind aus dem Haus, wir sind jetzt zu viert. Weil die Schülerinnen während ihres Praktikums hier wohnen, bin ich froh über die frei gewordenen Zimmer.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Dass die Praktikantinnen bei Ihnen wohnen können, ist ja für das Arbeiten sehr sinnvoll.</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Sie müssen bei mir wohnen, es ist die Bedingung, dass ich sie zum Praktikum annehme. Sie sollen auch meinen Alltag als Hebamme miterleben. Sie bringen sich auch im Haushalt ein, dafür zahlen sie für ihre Unterkunft nichts. Vor allem müssen sie immer parat sein, wenn eine Geburt ansteht oder mit mir zu Hausbesuchen fahren. Ich habe bei meiner Arbeit immer wieder Unterbrechungen: Ich arbeite bis mittags, abends geht es weiter. Würden sie woanders wohnen, wäre das schwierig.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Die Schülerinnen und Studentinnen lernen bei Ihnen eine Menge über die Freiberuflichkeit.</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Das ist mir wichtig. In diese Richtung denke ich weiter, wenn ich einmal nicht mehr in der Geburtshilfe arbeiten will oder kann. Falls der GKV-Spitzenverband seine Forderungen zu den Ausschlusskriterien durchbringt, dann werden die Geburten bei uns wieder weniger. Wahrscheinlich nicht allzu viel: Wir leben hier in einer reichen Gegend, wo die Leute jetzt schon sagen, dass sie für ihre Geburt dann selbst zahlen würden. Aber alle Eltern werden das nicht können.</p>



<p>Im Moment geht es uns wirtschaftlich gut. Ich gehöre nicht zu den klagenden Hebammen, die mit 8,50 Euro auskommen müssen. Wie diese Rechnung zustande kommt, ist mir ohnehin ein Rätsel. Für 8,50 Euro stehe ich nicht auf. Gut, ich habe auch andere Voraussetzungen: Das Geburtshaus trägt sich mit der Betriebskostenpauschale wirklich gut. Ich habe gerade eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz für die nächsten drei Jahre abgeschlossen. Danach schaue ich, ob ich weitermache. Wenn nicht, würde ich gerne mein Wissen weitergeben. Wenn das dann überhaupt noch gewünscht ist.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Meinen Sie, dass sich der GKV mit seinen Vorstellungen durchsetzen wird?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Die Ausschlusskriterien werden sicher durchgehen. Ich befürchte, der DHV wird einknicken, denn er vertritt vor allem freiberufliche Hebammen, die in der Klinik arbeiten. Sie bekommen nur 250 Euro pro Geburt und brauchen dringend das höhere Honorar, das sie nach einer Einigung bekommen würden. Der Verband vertritt kaum außerklinisch tätige Hebammen. Ich setze die Wette darauf, der Plan ist so vorgezeichnet. Wenn man denkt, schlimmer geht‘s nimmer, geht es eben schon noch schlimmer.</p>



<p>Ich hoffe, es wird dann eine Klagewelle geben, denn niemand kann eine Schwangere zwingen, zum Frauenarzt zu gehen. Dann bin ich auch wieder dabei. Ich war schon bei einem Anwalt: Bis jetzt gibt es noch keine Handhabe, um eine Klage aufzusetzen. Aber wenn das durchkommt, gibt es eine: Dadurch würde von den Krankenkassen in mein Berufsfeld eingegriffen.</p>



<p>Wenn ich mir überlege, wie oft wir hier Terminüberschreitungen von 16 oder 17 Tagen haben: Es wird hier auf keinen Fall einen Frauenarzt geben, der dann den Frauen in Anführungszeichen „erlaubt&#8220; – das ist ja schon ein Unding – außerklinisch zu gebären. Weil er dann in Haftung ginge.</p>



<p>Der DHV hat jetzt die Schiedsstelle angerufen. Das ist auch etwas, das mich massiv stört: Dass die Verbände nichts rauslassen. Es gibt beispielsweise auch keine Transparenz, was bei der Versicherung zwischen den Verbänden gelaufen ist.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten:</strong> Sie sind also nicht zuversichtlich? Ich fühle mich an die Zeit Ende der 1970er, Anfang der 80er-Jahre erinnert, als Hausgeburtshilfe auch schon einmal sehr gefährdet war.</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Ja genau, damals sollte beispielsweise die Hinzuziehungspflicht abgeschafft werden. Sie haben das damals nicht geschafft, aber jetzt werden sie es schaffen. Das wird der nächste Schritt. Wir haben so einen massiven Hebammenmangel: Die Kliniken suchen, Geburtshäuser auch. Sie werden irgendwann sagen, das geht nicht mehr, wir haben nicht genügend Personal. Und ab 2016 gibt es auch vom DHV erst einmal keine Haftpflichtversicherung mehr. Keine schönen Aussichten.</p>



<p>In diesen Verband wäre ich nie eingetreten: Wenn ich keine Versicherung gefunden hätte, hätte ich mit der Geburtshilfe aufgehört. Der DHV ist für mich ein rotes Tuch: Er ist mitverantwortlich für die Misere, in der wir stecken. Noch bin ich im BfHD, denke aber über einen Verbandswechsel nach, weil auch der inzwischen für mich untragbar geworden ist. Aber ich muss ja mit dem Geburtshaus in irgendeinem Verband Mitglied sein, damit ich über den GKV abrechnen kann.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie war es im vergangenen Jahr zu Ihrer Petition im Bundestag gekommen?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Zunächst hatte Bianca Kasting letztes Jahr ihre Elternpetitionen bei der Petitionsplattform change.org wegen der Haftpflichtproblematik gestartet. Mit ihr und Katharina Hartmann, einer weiteren Aktivistin, war ich in engem Kontakt. Wir fanden, auch die Hebammen sollten aktiv werden und eine eigene Petition starten, also habe ich das übernommen. Laut der Petitionsausschussvorsitzenden hatte diese Hebammenpetition im vergangenen Jahr 88.000 Unterschriften. Ohne Facebook wären wir nie auf diese Anzahl gekommen. Auch nicht ohne change.org. Dort wurden alle angeschrieben, die auch Bianca Kastings Petition unterschrieben hatten. Die Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages war dann am 23. Juni 2014. Sie ist immer noch in der Prüfung.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Dann ist letztlich gar nichts daraus geworden?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Nein, nie! Wir leben in einer Scheindemokratie. Das verschwindet in der Kiste und interessiert niemanden mehr.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Hatte Ihre Auszeichnung mit dem „Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel&#8220; in diesem Sommer damit zu tun?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Ja, die Werner-Bonhoff-Stiftung hatte mich im Februar angeschrieben. Sie seien auf meine Petition aufmerksam geworden und wüssten gerne mehr dazu. Ich habe dort angerufen und die ganze Hebammenmisere geschildert: Die Frau am Telefon war fassungslos. Ich habe ihr Informationsmaterial geschickt, auch zum Stand der Verhandlungen mit den Krankenkassen und zum Problem der Berufshaftpflichtversicherung. Daraufhin wurde ich zu einem Gespräch nach Berlin eingeladen. Bei dieser Sitzung hatte ich den Eindruck, dass der Stiftung mein Anliegen viel zu groß und zu politisch erschien. Ich rechnete mir keine Chancen aus. Das Gute ist, dass dort lauter Juristen, auch Verfassungsrechtler vertreten sind, die gute Verbindungen in alle Branchen und bis in die höchsten Ämter der Politik haben. Menschen, die im Hintergrund arbeiten – sie verfolgen die Hebammenproblematik auch weiter. Beispielsweise verfassen sie gerade einen Brief an den GKV. Das fand ich spannend.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Die Werner-Bonhoff-Stiftung versteht sich als „Bürokratie-Therapie&#8220;, dafür steht der mit 50.000 Euro dotierte Preis. Das kann man als Licht in der düsteren Zeit sehen.</p>



<p><strong>Sabine Schmuck:</strong> Ja. Ich habe mir erhofft, dass man dadurch noch einmal eine andere Plattform erhält. Vielleicht, dass ich zu Talkshows eingeladen werde. Günther Jauch war dort 2008 Preisträger. Im Berliner Gasometer über die Hebammensituation zu sprechen, würde ich mir schon zutrauen. Das Preisgeld werde ich für hebammenrelevante Investitionen einsetzen. Beispielsweise habe ich einen höheren Betrag für den Film „Sichere Geburt&#8220; gespendet. Je nachdem, was beim GKV entschieden wird, könnte eine größere Summe für eine Klage benötigt werden.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Wie haben Sie in all den Jahren als freie Hebamme Beruf und Familie unter einen Hut gebracht – gerade mit Ihren fünf Söhnen?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Hebammenkinder müssen sehr selbstständig werden, das geht nicht anders und ist sicherlich manchmal nicht so schön: Man plant etwas, das Telefon klingelt und die Mutter lässt alles stehen und liegen und fährt weg. Meine Kinder kennen das nicht anders. Mein Mann versorgt sie mit dem, was sie brauchen. Wir haben auch eine angestellte Haushaltshilfe. Es ist nicht unbedingt einfach, aber mein Mann hat meinen Beruf immer mitgetragen. Er hat mich ja auch als Hebamme kennen gelernt – er ist mein zweiter Mann, wir sind seit 1997 zusammen. Er hat auch alle Kinder mitgetragen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Stehen Ihre Söhne ebenfalls dahinter, wie Sie sich als Hebamme einsetzen?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck: </strong>Meine Großen finden das gut, sie waren auch bei der Anhörung letztes Jahr im Bundestag dabei. Sie unterschreiben jede Petition und verteilen sie weiter. Die beiden jüngeren sind mit anderen Dingen beschäftigt. Aber sie stehen sicher dazu. Letztlich profitieren sie von allem, wie wir leben.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Haben Sie noch etwas auf dem Herzen, was Sie den Kolleginnen mit auf den Weg geben möchten?</p>



<p><strong>Sabine Schmuck:</strong> Ich wünsche mir, dass es eine Umkehr im Denken gibt. Nicht der Profit sollte ständig im Vordergrund stehen, sondern der Mensch, die Frauen, die Familien. Es trifft mich sehr, wie deren Belange mit Füßen getreten werden – auch von den Hebammen. Die Kolleginnen sollten mehr Bescheid wissen, was hierzulande in der Gesundheits- und Berufspolitik abgeht. Das wird uns nicht gefallen, was die Verantwortlichen bei den Krankenkassen und in der Politik machen werden! Ich wünsche mir mehr Aktivität – aktiv auf die Barrikaden zu gehen, das finde ich wichtig.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: </strong>Nun werden Sie erst einmal Ihren VW-Bus für den Sommer auf Korsika packen. Danke vielmals, dass Sie sich vor Ihrem Urlaub Zeit für unser Gespräch genommen haben. Gute Erholung!<br></p>



<p><strong>Die Interviewte</strong><br>Sabine Schmuck ist seit 1988 freie Hebamme und betreut seitdem Hausgeburten. 2002 baute und gründete sie das Geburtshaus Ingolstadt. Von 2011 bis 2013 studierte sie im Masterstudiengang an der Fachhochschule Salzburg Salutogenese und Physiologie für Hebammen. Sie ist verheiratet und Mutter von fünf Söhnen. 2014 trug sie bei einer Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages die Problematik der freiberuflichen Hebammensituation vor. 2015 wurde sie mit dem Preis der Werner-Bonhof-Stiftung ausgezeichnet.</p>



<p><strong>Vorgestellt</strong><br>Die Werner-Bonhoff-Stiftung wurde 2002 von der Unternehmerin Elsbeth Bonhoff ins Leben gerufen zum Andenken an ihre beiden Kinder Erika und Werner Bonhoff, die durch Unglücksfälle ums Leben kamen. Schwerpunkte der Stiftung sind Gewaltprävention und unternehmerische Berufsbildung. Zu einem der Stiftungsprojekte, „bureaucratic transparency&#8220;, gehört die jährliche Verleihung des „Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel&#8220;: Herausragende Bürokratismus-Schilderungen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers werden seit 2006 jährlich mit 50.000 Euro Preisgeld gewürdigt. Die Stiftung lobt den Preis aus, um bürokratiekritisches Engagement unternehmerischer Menschen zu fördern.</p>



<p>www.werner-bonhoff-stiftung.de</p>
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		<title>Visionen für Forschung und Praxis</title>
		<link>https://viktoria11.de/visionen-fuer-forschung-und-praxis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Aug 2015 07:14:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 22. Juni fand auf dem Freiburger Messegelände die 3. Zukunftswerkstatt statt. Sie bietet ein Podium für den Austausch zwischen Hebammen und anderen GeburtshelferInnen aus Forschung, Praxis und Ausbildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diesmal war Deutschland als Veranstaltungsort an der Reihe – nach der 1. Zukunftswerkstatt 2011 im österreichischen Innsbruck und der 2.<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/visionen-fuer-forschung-und-praxis/"><span class="screen-reader-text">"Visionen für Forschung und Praxis"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Am 22. Juni fand auf dem Freiburger Messegelände die 3. Zukunftswerkstatt statt. Sie bietet ein Podium für den Austausch zwischen Hebammen und anderen GeburtshelferInnen aus Forschung, Praxis und Ausbildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz.</strong></p>



<p>Diesmal war Deutschland als Veranstaltungsort an der Reihe – nach der 1. Zukunftswerkstatt 2011 im österreichischen Innsbruck und der 2. im Jahr 2012 im schweizerischen Bern. Abwechselnd soll in einem der drei deutschsprachigen Länder getagt werden. Die Werkstatt richtet sich an Interessierte, die Projekte in der geburtshilflichen Praxis oder individuelle Arbeiten auf Bachelor- und Masterniveau vorstellen und diskutieren möchten. Sie soll die Verbindung von Forschung und Praxis stärken, die PartnerInnen besser vernetzen, den Wissenstransfer in die Praxis erhöhen und die Kompetenz in der praxisorientierten Forschung fördern. Sie soll auch der wachsenden Eigenständigkeit des Berufsstands dienen, indem Hebammen selbst ihre Ausbildungsinhalte und Forschungsthemen vorgeben.</p>



<p>Der Hebammenverband Baden-Württemberg hatte am Tag vor seiner Landestagung gemeinsam mit der Fachhochschule Gesundheit (fhg) in Innsbruck, der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und dem Schweizerischen Hebammenverband, Sektion Ostschweiz, zur dritten Zukunftswerkstatt nach Freiburg eingeladen. Die baden-württembergische Fortbildungsbeauftragte <strong>Marlis Binnig</strong> war für die Organisation vor Ort verantwortlich. Die Gesundheitswissenschaftlerin <strong>Dr. Christine Loytved</strong> hatte die wissenschaftliche Leitung übernommen und moderierte die Tagung unter dem Motto „Visionen für Forschung und Praxis in der Geburtshilfe&#8220;, zu der sich an die 50 Hebammen eingefunden hatten. Zum Auftakt bot sie eine Übersicht über relevante Datenbanken zur Literaturrecherche. Loytvet empfahl als Suchstrategie das PICO-Modell, ein Hilfsschema der evidenzbasierten Medizin zur Formulierung recherchierbarer Fragestellungen: P steht dabei für Population: „Um wen geht es?&#8220;, I steht für Intervention: „Um was geht es?&#8220;, C für comparison – für die Vergleichsintervention: „Was ist die Hauptalternative, mit der die Intervention verglichen werden kann?&#8220;, und O für Outcome, die Zielgröße: „Was soll erreicht werden?&#8220;</p>



<p>In der virtuellen Fachbibliothek Medpilot könne man medizinische Fachinformationen auf Deutsch und Englisch recherchieren. Man finde dort auch Artikel aus Hebammenzeitschriften, jedoch leider nicht aus den Schweizer und Österreichischen Hebammenzeitungen. Aktuell wird sie in das Suchportal Livivo überführt, von dem bereits eine Beta-Version existiert. Pubmed sei englischsprachig und ebenso wie Medpilot kostenlos. Kostenpflichtige Datenbanken seien beispielsweise Web of Science (ehemals ISI Web of Knowledge) oder die für Hebammen besonders relevante Datenbank MiDirs (maternity and infant care) mit Abstracts aus mehr als 550 englischsprachigen Zeitschriften oder Büchern. Die hebammenspezifische Datenbank der Universität Osnabrück werde seit 2012 nicht mehr gepflegt. Mit den Datenbanken könne man von zu Hause aus arbeiten und die gewünschten wissenschaftlichen Artikel oder Bücher dann per Fernleihe kostenpflichtig bestellen, wenn man keinen kostenlosen Zugang beispielsweise über eine örtliche Universitätsbibliothek habe. Selbst Bibliotheken fachfremder Fakultäten, wie Maschinenbau, hätten die medizinischen Datenbanken im Angebot. Manche Kliniken böten ihren MitarbeiterInnen kostenlosen Zugang zu Datenbanken, die das Krankenhaus nutzt. Viele wüssten nicht von dieser Möglichkeit. Selbst bei einer Stadtbibliothek könne man per Fernleihe bestellen. Dies sei allerdings ebenfalls mit Kosten verbunden, die sich bei intensiver Nutzung summieren könnten.</p>



<p>Anschließend fand die Vorstellung und Diskussion der Präsentationen statt. Ein breites Themenspektrum aus spannenden berufspolitischen wie handwerklich-geburtshilflichen Fragen der Hebammenarbeit war bearbeitet worden. Die Vorträge dauerten jeweils 20 Minuten, gefolgt von 10 Minuten Diskussion. Auch sechs Poster wurden vorgestellt. Mehrere Pausen boten reichlich Gelegenheit, um in kleinen Gruppen ins Gespräch zu kommen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Freiberuflerinnen in der Krise</h2>



<p><strong>Clara Mössinger</strong>, die zunächst ihren Bachelorabschluss als Hebamme an der Fachhochschule in Graz absolviert, in London als Hebamme gearbeitet und schließlich in München Public Health studiert hatte, stellte im ersten Vortrag ihre Masterarbeit vor mit dem Titel: „Das Modell der Effort-Reward-Imbalance im Kontext von freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe – Querschnittstudie in Bayern&#8220;. Dieses Modell zur Identifizierung beruflicher Belastung – einem Prädiktor für den Berufsausstieg – sei 1996 von dem Schweizer Medizinsoziologen Johannes Siegrist entwickelt worden. Sie hatte es mit den von ihm entwickelten Fragebögen genutzt, um die Situation freiberuflicher Hebammen zu untersuchen. Nach seinem Modell könne eine „Gratifikationskrise&#8220; entstehen, die Krankheitspotenzial in sich berge, wenn sich eine berufstätige Person stark verausgabe und dafür nicht in angemessener Weise entschädigt würde – beispielsweise wenn der eigene Einsatz in Form von Engagement, Wissen, Zeit, Identifikation, Leistung und Persönlichkeit nicht durch entsprechende Belohnung kompensiert würde – etwa in Form von ausbildungsadäquater Beschäftigung, Lohngerechtigkeit, Arbeitsplatzsicherheit, Weiterbildungs-, Karriere- und Einflussmöglichkeiten.</p>



<p>Zwar war ihre Stichprobe mit 45 bayerischen freiberuflichen Hebammen, die noch Geburtshilfe anbieten, relativ klein. Dennoch deutet sie es als alarmierendes Zeichen, dass sie bei 50 Prozent der bei Hausgeburten oder im Geburtshaus tätigen Hebammen eine Gratifikationskrise ausgemacht habe und sogar bei 86 Prozent der freiberuflichen Hebammen im Schichtdienst in Krankenhäusern. Künftig müsse mit einem Versorgungsengpass gerechnet werden, wenn sich die Situation der Freiberuflerinnen noch weiter zuspitze. In der Wissenschaft werde das Thema kaum untersucht, bis auf eine Doktorarbeit, die gerade in Hamburg entstehe.</p>



<p>Eine weitere Präsentation setzte sich mit der aktuellen Hebammensituation auf andere Weise auseinander: „Hebamme ohne Geburt – Gefahr für die Zu(ku)nft&#8220; hieß der Vortrag von <strong>Gerlinde Wascher-Ociepka</strong>. Grundlage war ihre Masterthesis als Abschluss ihres Studiums „Management im Gesundheitswesen mit Vertiefung Midwifery&#8220; an der Donau Universität Krems. Neben einer Umfrage unter 1.074 Hebammen im Rahmen einer Onlinestudie, die im Team mit mehreren Studierenden entstanden war, hatte sie Hebammenberufsordnungen von 1943 bis 2002 verglichen. Dabei habe sie festgestellt, dass in den Formulierungen die Beistandspflicht der Hebamme – als eine ihrer Kernkompetenzen – in ihre Pflicht übergegangen war, unter bestimmten Bedingungen den Beistand eines Arztes zu veranlassen.</p>



<p>Sie forderte die Anpassungen der Berufsordnungen an die Kernkompetenzen des Berufes und die Berücksichtigung der Wünsche von Müttern. Außerdem eine selbstbestimmte Berufsvertretung und Verteidigung beruflicher Kernkompetenzen von Hebammen, weg von einer Kontrolle durch andere Berufsgruppen. Dies sei gegenwärtig in Deutschland rechtlich noch nicht möglich – beispielsweise die Abschaffung der Kontrolle durch AmtsärztInnen, die oft geringe Kenntnisse von den Erfordernissen und der beruflichen Wirklichkeit von Hebammen hätten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Didaktische Denkmodelle</h2>



<p>„Wie nehmen Hebammenschülerinnen den Leibkörper wahr?&#8220; war die Forschungsfrage von <strong>Annekatrin Skeide</strong>, die an der Universität Bremen Pflegewissenschaft und Berufspädagogik studiert hatte. Sie stellte die Ergebnisse ihrer Masterarbeit vor unter dem Titel: „Ein mächtiger, vielleicht auch stechender und brennender Schmerz&#8220;. Dabei habe sie unter anderem den Forschungsstand methodisch mittels einer qualitativen Inhaltsanalyse nach Philipp Mayring analysiert. Der Begriff Leiblichkeit – im Gegensatz zum Körper – sei zunächst aus der Philosophie übernommen worden. In der Pflegewissenschaft habe er erst langsam Einzug gefunden, in der Hebammenwissenschaft beispielsweise durch Sabine Dörpinghaus, die sich unter anderem in ihrer Dissertation 2013 mit ihm auseinandergesetzt habe. Der Leib sei der beseelte Körper – eigentlich müsse man Leibarbeit sagen, statt Körperarbeit.</p>



<p>Zu den Rahmenbedingung, um den Begriff „Leiblichkeit&#8220; in der Hebammenausbildung zu vermitteln, gehörten Kontinuität und eine Anbahnung eigener leiblicher Kompetenz: den eigenen Körper zu spüren und ihn als Instrument einzusetzen. Zentral sei die Berührung. Hinzu komme das Anknüpfen an altes Wissen, an das Beobachten und Deuten auch der eigenen Körpererfahrung und ein reflexiver Umgang damit.</p>



<p><strong>Elisabeth Spiegel-Hefel</strong> und <strong>Andrea Stiefel</strong>, beide Dozentinnen des Hebammenstudienganges an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Winterthur, stellten gemeinsamen ihr Poster vor: „Birth stool for the midwife: Ein Modell für die didaktische Umsetzung der Regelabweichung in der Geburtshilfe&#8220;. Die Regelabweichung bezeichne eine „Grauzone&#8220; zwischen Physiologie und Pathologie, die eine kompetente und erfahrene Hebamme wünschenswerterweise wieder in den Bereich der physiologischen Geburt führen könne. Dies sei Teil ihrer Kernkompetenz. Daher würden die Studierenden im Bachelorstudiengang Hebamme in aufeinanderfolgenden Modulen in der Geburtshilfe bei regelrichtigen, regelabweichenden und regelwidrigen Zuständen unterrichtet.</p>



<p>Im Modell „Birth stool for the midwife&#8220;, entwickelt von der australischen Hebammenprofessorin Joan Skinner, würde dies an der Konstruktion eines einfachen Gebärhockers anschaulich gemacht: Um mit regelabweichenden Zuständen transparent umgehen zu können und Einflussfaktoren darauf zu identifizieren, biete das Modell eine Orientierung für Studierende. Eine zentrale Bedeutung habe dabei die partnerschaftliche, gleichwertige Beziehung zwischen Hebamme und Klientin – im Gebärhockermodell durch die Sitzfläche veranschaulicht. Die drei Beine repräsentierten jeweils drei Aspekte der Hebammenarbeit: Erstens gewährleisteten auf der professionellen Ebene solide Fachkenntnisse die Zuverlässigkeit in der Berufsausübung. Zweitens müsse das System mitbedacht und gegebenenfalls einbezogen werden. Betreuung fände nicht isoliert, sondern in einem Gesundheitssystem mit vielen Akteuren statt. Und drittens müsse hier mit der Komplexität gearbeitet werden: Komplizierte, vielschichtige Probleme ließen sich selten durch einfache Ursache-Wirkung-Strategien lösen. So nähmen Entscheidungen in der „Grauzone&#8220; mit der Berufserfahrung zu. Ein weiterer Faktor sei der Austausch von Informationen und die Weitergabe eigener Erfahrungen, die das Verständnis der Komplexität in der Praxis unterstützten. Dieser Aspekt wurde im gezeichneten Modell durch die drei stabilisierenden Querverstrebungen der Hockerbeine veranschaulicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wo und wie veröffentlichen?</h2>



<p>Einige „Einschübe&#8220; verliehen der Zukunftswerkstatt Vielfalt über die interessanten Vorträge hinaus. So veranstaltete Christine Loytved zusammen mit der Hebamme und Hebammenwissenschaftlerin <strong>Ans Luyben</strong> aus dem schweizerischen Thun, ein nicht allzu ernstes Methodenquiz zur Aufmunterung nach der Mittagspause. Später führte sie ein Interview mit <strong>Martina König-Bachmann</strong>, der Leiterin des Bachelorstudiengangs Hebamme sowie der Masterweiterbildung Midwifery am Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol in Innsbruck über ihre Erfahrung mit dem Publizieren.</p>



<p>Die Zukunftswerkstatt endete mit einer Fragerunde – beispielsweise, wie die Ergebnisse von forschenden Hebammen Eingang in die Praxis finden können. Hier sei nicht allein die Veröffentlichung in den Hebammenfachzeitschriften wichtig. Kleine Forschungsgruppen könnten zusammenarbeiten, sich aufteilen und beispielsweise bei Kreistagen der Hebammenverbände ihre Forschungsergebnisse vorstellen und mit praktisch tätigen Kolleginnen diskutieren. Auch Social Media wie Twitter und Facebook würden zunehmend genutzt. Bei der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi) entstehe ein Pool, in dem Anregungen zu relevanten Forschungsfragen aus der Praxis gesammelt werden.</p>



<p>Alles in allem wieder ein anregendes Zusammentreffen und ein fruchtbarer Dialog für ein stabiles Netzwerk von Forscherinnen und Praktikerinnen.</p>
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		<title>Ein Leben für die Hausgeburtshilfe</title>
		<link>https://viktoria11.de/ein-leben-fuer-die-hausgeburtshilfe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jun 2015 07:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Therese Schlundt]]></category>
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					<description><![CDATA[Ende vergangenen Jahres ist die Kölner Hausgeburtshebamme Therese Schlundt mit 92 Jahren gestorben. Einen Großteil ihres Lebens war sie rund um die Uhr rufbereit und hat etwa 4.000 Kindern auf die Welt geholfen. Zeitlebens hat sie sich für Verbesserungen für Mütter und ihre Familien sowie für die berufspolitischen Belange der Hebammen eingesetzt. Als ich bei<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/ein-leben-fuer-die-hausgeburtshilfe/"><span class="screen-reader-text">"Ein Leben für die Hausgeburtshilfe"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Ende vergangenen Jahres ist die Kölner Hausgeburtshebamme Therese Schlundt mit 92 Jahren gestorben. Einen Großteil ihres Lebens war sie rund um die Uhr rufbereit und hat etwa 4.000 Kindern auf die Welt geholfen. Zeitlebens hat sie sich für Verbesserungen für Mütter und ihre Familien sowie für die berufspolitischen Belange der Hebammen eingesetzt.</strong></p>



<p>Als ich bei der Beerdigungsfeier in den ersten Januartagen dieses Jahres in der strahlenden Wintersonne am Grab meiner Hebammenfreundin Therese Schlundt stand, war mit dem Abschied von der betagten Kollegin auch der Abschied einer Epoche der Geburtshilfe schmerzlich spürbar. Die Kölner Hausgeburtshebamme war in den Weihnachtstagen, am 26. Dezember, im Alter von 92 Jahren im Kreis ihrer Familie gestorben.</p>



<p>Therese Schlundt hat in einer Zeit gewirkt, als die Hausgeburt noch normal und selbstverständlich war. Qualitätsmanagement und Evidenzbasierte Medizin waren damals ungeläufige Begriffe. Dennoch hat sie das Handwerk der Hebammenarbeit und die sogenannte psychosoziale Betreuung mit allerhöchstem Qualitätsanspruch und direkter Verantwortlichkeit den Familien gegenüber praktiziert. Bis zum Lebensende meldete sie sich zu Wort zu fachlichen Fragen und berufspolitischen Belangen. Ich habe nie eine Kollegin gekannt, die so umfassend im Beruf verwurzelt war wie sie – auch noch im hohen Alter.</p>



<p>Therese Schlund lernte ich kennen, als sie schon Ende 70 war – im Jahr 2000, zu Beginn meiner Zeit als Redakteurin für die DHZ. Zunächst haben wir uns geschrieben: Sie war eine kritische und anregende Leserin. 2002 besuchte ich sie in ihrem Haus in Köln für ein Porträt anlässlich ihres 80. Geburtstags (DHZ 8/2002). Sie erlaubte mir, sie für zwei Tage in ihrem Alltag zu begleiten. Am Ende nahm ich eine kleine Katze mit nach Hannover, die noch immer mit uns lebt. Unser Austausch war immer eine Mischung aus Fachlichem wie Privatem. Viele intensive Erinnerungen sind mir vor Augen: von Begegnungen in Köln, bei ihr zu Hause oder im Domforum in der Innenstadt, wo sie viele Jahre Stammgast war. Oder bei Tagungen und Kongressen, an denen sie auch im fortgeschrittenen Alter trotz der Mühen beim Reisen noch gelegentlich teilnahm. Dass sie die letzten Jahre weiterhin in ihrem Haus leben konnte, als sie mit zunehmenden gesundheitlichen Einschränkungen zu kämpfen hatte, ist der ungewöhnlichen Leistung und Fürsorge ihrer Tochter Ingrid Udelhoven zu verdanken. Von Therese Schlundt und ihrer Familie durfte ich viel lernen. In den letzten Jahren kamen zweimal in der Woche Vorleserinnen zu Besuch, weil sie nur noch wenig sehen konnte: Eine für die christliche Literatur, eine andere las ihr aus Hebammenzeitschriften vor. Ich habe sie nie anders gekannt als geistig hellwach und präzise in ihren Nachfragen im Gespräch und den Kommentaren aus ihren Erfahrungen.</p>



<p>Hier noch einmal ein Einblick in das reiche Leben der schöpferischen, engagierten Hebamme auf der Grundlage des vor fast 13 Jahren in der DHZ veröffentlichten Artikels „80 Jahre… und noch nicht im Ruhestand&#8220;.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Erfinderin</h2>



<p>Juli 2002: Auch in diesem Jahr bewirbt sich Therese Schlundt wieder um den Kölner Innovationspreis. Vor zwei Jahren kam ihre ‚Kölner Kommode‘ in die engere Auswahl und wurde in einem Katalog zwischen Hightech-Entwicklungen präsentiert: Ein schlichtes, praktisches Möbelstück, das den veränderten Bedürfnissen von der Geburt an über die Kinder- und Jugendzeit hinweg angepasst werden kann. Diesmal hat sie das Glanzstück ihrer Erfindungen eingereicht: den „Kölner Strampler&#8220;. „Ich wollte es immer den Müttern und Kindern erleichtern und ihnen Zeit und Nervenkraft sparen&#8220;, lautet die Devise der vielfachen Erfinderin.</p>



<p>Therese Schlundt liebt keine Druckknöpfe und Reißverschlüsse an Babykleidung. Davon ist ihr mitwachsender „Kölner Strampler&#8220; frei: ein schlauchförmiger, gestrickter Strampelsack mit breitem Bündchen oben und unten, der die üblichen Strampelhosen ersetzen soll. Das Säckchen ist so weit, dass man die Windel durch die untere Öffnung leicht wechseln kann. Andererseits bietet die Umhüllung dem Kind Wärme, Begrenzung und genug Beinfreiheit, dass sich beim Strampeln die nackten Füßchen finden und auch die Mutter zur Beruhigung leicht hineingreifen kann. „Das Neugeborene, das aus der Geborgenheit der Gebärmutter kommt, strampelt ängstlich. Seine Welt hat keine Wände mehr&#8220;, war ein Leitgedanke bei der Entwicklung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Im Alter aktiv</h2>



<p>Die betagte Kölner Hebamme ist unermüdlich: Am 10. August 1922 geboren, wird Therese Schlundt im August 2002 80 Jahre alt. Zur Ruhe gesetzt hat sie sich aber noch lange nicht. Nicht nur an ihren Schöpfungen, wie der beliebten Geburtsvorbereitungs-CD, dem „Kölner Wehensong&#8220;, der „Kölner Tür&#8220;, dem „Kölner Keil&#8220; und vielem mehr, arbeitet sie weiter oder sucht nach Vertriebswegen und Produktionsstätten in ihrer Region. Sie ist auch noch als praktizierende Hebamme tätig und stadtbekannt. Gemeinsam mit ihrer Tochter Ingrid Udelhoven, einer ausgebildeten Kinderkrankenschwester, führt sie die „Oase&#8220;, ein Mutter-Kind-Zentrum. 1982 hat sie es gegründet, als eine der allerersten Einrichtungen dieser Art – mit 60 Jahren in einem Alter, wo sich die meisten Kolleginnen schon auf ihren wohlverdienten Ruhestand freuen.</p>



<p>Auch noch mit ihren 80 Jahren führt sie regelmäßig Schwangerenberatung, Geburtsvorbereitungskurse, Wochenbettbesuche, Mütterberatung und Rückbildungskurse durch – nach einem Schlaganfall drei Jahre zuvor allerdings in eingeschränktem Umfang. „Die Oase habe ich mir immer als Ort der Begegnung vorgestellt – die Leute können sich ja untereinander sehr viel helfen.&#8220;</p>



<p>Therese Schlundt verfolgte immer ein offenes Betreuungskonzept: „Die Frauen können so früh und so oft kommen, wie sie wollen. Der Rekord liegt bei 35 Besuchen in einer Schwangerschaft.&#8220; Die Geburtsvorbereitung findet ebenfalls in offenen Kursen statt: „Die Frauen sind ganz frei, wann sie ankommen und wie oft sie kommen.&#8220; Auch die Betreuung „schwieriger Fälle&#8220; scheut die rüstige Kollegin nicht: Als beispielsweise einmal bei einem ungeborenen Kind schwere Fehlbildungen festgestellt wurden, fand die Schwangere die fortlaufende Unterstützung durch die Hebamme und deren Tochter und wagte es, ihr Kind auszutragen.</p>



<p>Von den einfachen alten Hebammenmitteln hält sie nach wie vor sehr viel: Fissan-Silberpuder zur Nabelpflege, Garmastan-Salbe für die Brust, Penaten-Creme für den Po, mit Kleie-Bad von Töpfer und Nivea Creme hat sie sogar Hämorrhoiden erfolgreich behandelt. Und natürlich schwört sie auf den guten alten Fencheltee.</p>



<p>Zu einem ihrer Wochenbettbesuche nimmt sie mich mit. Ich bin beeindruckt, mit welcher Ruhe und Sorgfalt sie die Mutter mit ihrem ersten Kind über die Zwischenzeit seit dem letzten Besuch befragt. Sie gibt ihr behutsam Ratschläge, beruhigt und ermutigt, verwendet eine anschauliche einfache Sprache. Unerschöpfliche Fachkenntnis strahlt sie aus, ohne ihr Wissen belehrend in den Vordergrund zu stellen. Scheinbar nebenbei gibt sie Hinweise, die die junge Frau in ihrer eigenen Kompetenz nicht in Frage stellen. ‚Das Alter kann seine Stärke haben, gerade in unserem Beruf’, denke ich mit Hochachtung. Eine Freude, diese offenherzige Begegnung der vierfachen Urgroßmutter mit der jungen Mutter zu erleben. Die kleine Sprachstörung, das Überbleibsel von ihrem Schlaganfall, ist dabei wie weggeblasen. „Wie lange kommen Sie denn noch?&#8220;, fragt die Wöchnerin. „So lange, bis Sie keine Sorgen mehr haben&#8220;, erhält sie zur Antwort.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Erst zur Andacht in den Dom</h2>



<p>Fast täglich fährt die gläubige Katholikin in die Innenstadt, um den Tag mit einer Morgenandacht im Kölner Dom zu beginnen. Ihr Glaube scheint ihren Blick, ihre Weltsicht und ihre Toleranz zu weiten. Ohne Dogmatik spricht sie von ihren Ansichten – nicht nur als Hebamme. Bei einer Autofahrt zeigt sie mir an einer Ausfallstraße einen Ort, wo für Kölns Prostituierte bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden sollen, was sie vehement befürwortet. Sie erläutert mir ausführlich die Diskussion, die darum in der Öffentlichkeit geführt wird.</p>



<p>Ihr Mittagessen nimmt sie seit ihrem Schlaganfall bei „Emmaus&#8220; ein, einer katholischen Hilfsorganisation mit Mittagstisch für Wohnungslose und Alkoholkranke, wo sie geliebt und von allen gern gesehen ist. Sie macht keinen Unterschied im zugewandten Umgang mit ihren Mitmenschen. Dieses Gebet sah ich bei ihr: „Heiliger Geist, Geist der Freiheit bewahre uns davor, uns in Nebensächlichkeiten zu verlieren und schenke uns das Gespür für Wesentliches. Befreie uns von dem Bedürfnis, uns abzusichern, hin zum Mut für Dich Ungewohntes zu wagen. Durchdringe und überwinde unsere Vorurteile, unsere falschen Rücksichtnahmen und Blockaden, die Leben und Wachstum hemmen. Lass Offenheit und innere Freiheit für Dich und füreinander wachsen, damit wir immer mehr zu Instrumenten Deines befreienden Wirkens in der heutigen Welt werden.&#8220;</p>



<p>Einmal in der Woche geht die kreative Hebamme zum Malen ins Vrings-Treff, ebenfalls ein Projekt für obdachlose Menschen: „Für mich ist es ungeheuerlich, etwas zu machen, wo ich nicht vorhersehe, wie es wird&#8220;, beschreibt sie das Malen und damit das Wesen aller schöpferischen Vorgänge. Ich bewundere die Vielfalt der Blätter und ihren Einfallsreichtum. Unter anderem hat sie Wehen bildlich dargestellt, andere Bilder sind freie Experimente mit Form und Farbe. Bilder gibt es viele im Haus von Therese Schlundt: Ihr verstorbener Mann war unter anderem preisgekrönter Sportfotograf. Das Ehepaar hat früher oft gemeinsam in der Dunkelkammer gestanden und den spannenden Entwicklungsvorgang beobachtet: „Wie das so langsam hochkam – wie die Konturen sich mehr und mehr zeigten.&#8220; Als sie mir die Mappen mit den großartigen Fotografien zeigt, bin ich fasziniert von den Bildern der Hochleistungssportler: In ihrem Gesichtsausdruck – aufgenommen im Moment des Sieges, des Erreichens der Ziellinie nach ungeheuerlicher Anstrengung – finde ich dasselbe Spektrum von Ekstase, von Entrücktheit, Schmerz und Glück wieder, das ich als Hebamme aus den Gesichtern gebärender Frauen so gut kenne.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Prägende Kindheitseindrücke</h2>



<p>„Wie sind Sie darauf gekommen, Hebamme zu werden?&#8220;, möchte ich gerne wissen. „In meiner Verwandtschaft ist eine Mutter von neun Kindern am fünften Wochenbetttag gestorben&#8220;, erinnert sich Therese Schlundt: „Das hat mich als Kind sehr berührt, dass man da überhaupt sterben konnte. Früher wurden da die Kinder zusammengerufen. Es hieß nicht am nächsten Tag: ‚Die Mutter ist gestorben’ – das haben alle mitbekommen. Das Zweijährige stand damals auch am Bett, das ist meine liebste Cousine. Die Mutter hat gesagt: ‚Passt auf dieses Kind auf!’&#8220; Die Erzählungen über diese Familientragödie hat sie immer im Gedächtnis behalten.</p>



<p>Mit 16 Jahren wollte die Kölnerin eine Zeitlang Detektivin werden: „Bin ich auch geworden, eine halbe!&#8220;, lacht sie verschmitzt. Dann machte sie vor dem Abitur ein sechswöchiges Praktikum in einem Säuglingsheim – es herrschte bereits Krieg. Sie arbeitete in einem Zimmer mit acht Kindern: „Das jüngste war drei Wochen alt – es trank nicht, die Mutter war depressiv, der Vater war im Krieg gefallen. Und dann waren da unverheiratete Mütter, die dort gewohnt und in der Uniklinik entbunden haben. Es war oft Fliegeralarm. Dann standen sie, wenn sie Wehen bekamen, bekleidet mit ihren grauen Kitteln in der Ecke und krümmten sich. Das war alles so gespenstisch. Wenn der Alarm vorbei war, wurden sie weggebracht in die Uniklinik. Diese Bilder! Da habe ich immer gedacht: Das muss auch anders gehen.&#8220;</p>



<p>Weitere Wurzeln für ihre zutiefst verantwortungsvolle Berufsauffassung mögen in ihrem Elternhaus angelegt worden sein. Ihr Vater, technischer Oberinspektor der Reichsbahn, war allzeit bereit für einen Einsatz: „Wenn im Stellwerk ein Relais ausgefallen war, musste er mitten in der Nacht die Störung beseitigen. Ich habe noch in Erinnerung, wie vor seinem Bett seine Hose lag, so dass er nur hineinzusteigen brauchte, wenn das Telefon in der Nacht ging. Wie ein Blitz war er dann verschwunden. Dieses Vorbild meines Vaters hat mich lange Jahre begleitet – in den Nächten, die ich bei den Geburten verbrachte. In unserer Dienstordnung steht ja: ‚Ungesäumt, ohne Ansehen des Standes und des Vermögens Hilfe zu leisten’, Diesen Passus habe ich immer ernst genommen.&#8220;</p>



<p>Auch von einem anderen Kindheitserlebnis berichtet sie: „Auch sehr wichtig und schlimm für mich war, dass meine Mutter eine Geburt aus Querlage hatte, wobei dann der kleine Junge starb. Mein Bruder wurde ungetauft – er wurde ja tot geboren – in einer Ecke des Friedhofs beerdigt. Mich hat das arg mitgenommen, damals war ich vier Jahre alt. Für meine Kindheit und mein ganzes Leben war es schlimm, dass dieses Kind ungetauft gestorben ist und dann so beerdigt wurde. Meine Mutter sagte immer: ‚Ich hab‘ mir gar nicht viel Sorgen um die Geburten gemacht, und es ist nie etwas passiert – ich war nie beim Doktor.’ Stimmt ja nicht, denn dieser kleine Bruder wurde aus Querlage tot geboren. Aber scheinbar verdrängte sie das.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Als Mutter noch Hebammenschülerin</h2>



<p>Obwohl sie bereits seit über 50 Jahren als Hebamme praktiziert und für ihre besonderen Leistungen sogar mit dem „Bundesverdienstkreuz am Bande&#8220; ausgezeichnet wurde, hat Therese Schlundt ihre Berufstätigkeit relativ spät begonnen. Knapp 19 Jahre alt, brachte sie nach ihrem Abitur und ihrer Heirat mit Heinz Schlundt zunächst ihre Tochter Ingrid zur Welt. Wegen einer Eileiterfehlgeburt kamen keine weiteren Kinder. „Wir streiten uns immer&#8220;, lacht Ingrid Udelhoven: „Wenn ich sage: ‚Ich habe vier Kinder zu Hause bekommen, da habe ich auch ein bisschen Ahnung davon’, sagt sie immer: ‚Ich 4.000’ – dann steh‘ ich da!&#8220;</p>



<p>„Wenn ich sechs Kinder bekommen hätte, wäre ich nicht Hebamme geworden&#8220;, gibt ihre Mutter zu bedenken. Ihren Beruf wählte sie auch, weil sie eigentlich mit ihrem Mann nach Peru auswandern wollte. Mit 29 Jahren, als ihre Tochter bereits zehn Jahre alt war, machte sie ihr Examen. Nach einer halbjährigen Praktikumszeit erhielt sie im April 1952 ihre Anerkennung als Hebamme. Leicht wird ihr Weg dahin nicht gewesen sein. Heinz Schlundt, als Sportlehrer damals arbeitslos, lebte in einem Zimmer in Iserlohn im Sauerland und versorgte dort das gemeinsame Kind, während sie in Bochum in der Hebammenschule wohnen musste. „Die Zeit war sehr hart&#8220;, erinnert sich Therese Schlundt: „Die verlangten wirklich etwas und es gab nur 14 Tage Urlaub insgesamt. Aber ich fand das gut, weil die Ausbildung nur anderthalb Jahre dauerte. Heute lernen die Schülerinnen drei Jahre, aber sie schlafen zu Hause. Wir wurden, wenn eine Geburt war, wo wir noch etwas lernen konnten, auch in der Nacht gerufen – selbst wenn wir den ganzen Tag gearbeitet hatten. So bin ich Hebamme geworden.&#8220; Ein 16-stündiger Arbeitstag war damals nicht ungewöhnlich.</p>



<p>Auch in anderer Hinsicht war die Ausbildung für die gestandene Mutter eine Herausforderung: Beispielsweise wurde sie eines Tages wegen eines angeblich fehlerhaft ausgeführten Einlaufs gerügt. Sie war sich ihrer Sache jedoch sicher und versuchte sich zu rechtfertigen. Als Disziplinarmaßnahme sollte sie daraufhin hundertmal schreiben: „Ich darf nicht denken.&#8220; Dafür war sie nicht geschaffen: Therese Schlundt gab stattdessen einen Aufsatz über Ignaz Semmelweis ab.</p>



<p>Nicht nur für sie selbst war diese Zeit hart: „Mein Mann und meine Tochter haben während meiner Ausbildungszeit gehungert, er war ja arbeitslos.&#8220; Ihr Mann erkrankte an Lungentuberkulose. Die Auswanderungspläne zerschlugen sich. Weitere Jahre musste die Familie an zwei verschiedenen Orten leben: Während ihrer Berufsanfängerzeit, als ihre Tochter dann wieder bei ihr lebte. Zunächst arbeitete die Junghebamme ein Jahr lang in einem Hagener Krankenhaus. 1953 bekam sie schließlich die ersehnte Niederlassungserlaubnis als freie Hebamme in Paderborn. Sie „beerbte&#8220; damals eine Kollegin, der ihre Eileiterschwangerschaft zum Verhängnis geworden war, so dass sie daran verstarb – eine damals noch häufige Komplikation, bei der Therese Schlundt selbst einige Jahre zuvor „noch einmal davon gekommen&#8220; war. Erst eineinhalb Jahre nach ihrer ersten Praxisgründung konnte sie schließlich zu ihrem Mann ins Sauerland übersiedeln und sich in Menden niederlassen, wo Heinz Schlundt inzwischen Arbeit gefunden hatte. Wieder Jahre später, 1959, ein gemeinsamer Neuanfang in Köln.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hausgeburt als Erbe</h2>



<p>„Ich habe immer viel miterlebt&#8220;, erinnert sich Ingrid Udelhoven mit strahlenden Augen an ihre Jugend: „Deswegen habe ich auch so gerne selbst Kinder gekriegt. Und meine Tochter hat auch ihre drei zu Hause bekommen. Der Mut, zu Hause zu gebären – das vererbt sich. Wenn man diese Sicherheit sieht und wenn die Hebamme immer euphorisch nach Hause kommt. Einmal, da wollte sie nachts um fünf hier alles umbauen, weil sie von einer tollen Geburt kam!&#8220; „Haben Sie denn auch Ihrer Tochter bei den Geburten geholfen?&#8220;, frage ich Therese Schlundt. „Ich wollte es, aber sie wohnte in Berlin&#8220;, erwidert sie: „Ich nahm das nächste Flugzeug, aber die Kinder waren dann schon da – die ersten zwei, die Jungen. Die letzten zwei, die Töchter, die habe ich geholt.&#8220; „Die habe ich dir entgegengebracht!&#8220;, korrigiert Ingrid Udelhoven.</p>



<p>„Ich wünschte, dass jede Schwangere ihre Schwangerschaft so erleben könnte!&#8220;, hat Therese Schlundt am Seitenrand eines Gedichts kommentiert, das ihre Enkelin schrieb – Försterin von Beruf und schwanger mit dem ersten ihrer drei Kinder.</p>



<p>„Ich trage einen Frieden mit mir herum<br>offener schlägt mein Herz<br>leichter läuft meine Zunge<br>mutiger tänzelt mein Fuß<br>Zuversicht hat sich eingenistet<br>Kraft wächst in mir<br>Hoffnung ist in mir<br>alles dies still und behutsam<br>gemächlich, ruhig, stetig, friedlich bescheiden<br>melodisch und wunderbar göttlich<br>natürlich in mir ist Antwort<br>in vielen Sprachen<br>die Fragezeichen entwinden sich<br>glätten sich fraglos in Offenheit, Bereitschaft<br>zerfallen in Tropfen …<br>Tränen des Glücks.&#8220;</p>



<p>Elisabeth Fell-Udelhoven (1992)</p>



<p>Ob Ingrid Udelhoven die häufige Abwesenheit ihrer Mutter manchmal als Belastung erlebt hat? Sie verneint entschieden: „Wenn man zehn Jahre alt ist, ist das nicht so schlimm. Ich war sportgetrieben.&#8220; „Sie war nämlich mehr weg als ich&#8220;, wirft Therese Schlundt ein, deren Mann es als Leistungssportler 1943 zum Deutschen Meister über 800 Laufen gebracht hatte. Ihre Tochter erbte diese Begeisterung für den Sport und die Begabung: Auch sie wurde Deutsche Meisterin. „Ich habe es immer toll gefunden, was meine Mutter machte&#8220;, schwärmt sie: „Diese Natürlichkeit, weil sie auch sonst naturliebend ist. Das sind nicht die Geburten alleine – das zieht sich durchs Ganze. Mein Vater hat das ja auch mitgetragen.&#8220; „Nicht so wie heute, da steht ja in jeder Hebammenzeitung, man solle sich abgrenzen – man hätte auch noch ein Privatleben&#8220;, ergänzt Therese Schlundt: „Bei uns war das eben eine Einheit. …&#8220; Aber meine Enkelin ist einmal gefragt worden, warum sie nicht Hebamme geworden sei. Sie hat geantwortet: ‚Da kann man ja seine Enkel nicht besuchen.’ Das war in der besonderen Situation, als es in Köln und in anderen Städten keine freien Hebammen mehr gab.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mangel an freien Hebammen</h2>



<p>Damals, in den 1980er Jahren, ging Therese Schlundt mit ihren nordrhein-westfälischen Kolleginnen in Bonn mit Transparenten auf die Straße, um für eine bessere Gebührenordnung und eine bessere Situation für die Hebammen zu kämpfen: „Wir hatten so viel zu tun, dass wir uns zum Schluss nicht mehr gegenseitig vertreten konnten. Das war ein absoluter Notfall, auch für unsere Familien. Als mein Mann 1994 starb, hatten wir neun Jahre lang keinen Urlaub gemacht. Das wird es nie mehr geben, dass es so wenig Hebammen gibt. Der Beruf war überaltert. Ich war ja damals als Vorsitzende des Kölner Hebammenvereins nur noch auf Beerdigungen von alten Kolleginnen.&#8220; Über diese Zeit schreibt sie in ihren Aufzeichnungen: „Damals habe ich einmal sämtliche Kölner Krankenhäuser mit viel Arbeit und Kosten angeschrieben und angefragt: ‚Haben wir eine Gebärkultur?’ Wir hatten zu dieser Zeit noch nicht einmal ansatzweise eine Kultur des Gebärens. Haben wir sie heute? Ich war immer getrieben von der Vorstellung: Das muss anders sein, die Geburt muss menschlicher, schöner verlaufen.&#8220;</p>



<p>Mit einer ihrer Kolleginnen hat sie sich besonders intensiv ausgetauscht: mit der gleichaltrigen Monika Plonka. „Das war eine Hebamme! Sie ist vor fünf Jahren an Krebs gestorben. Das habe ich mir anders vorgestellt. Ich wollte mit ihr zusammen …&#8220; Die Freundin fehlt Therese Schlundt. In all den Jahren haben sich die beiden Hausgeburtshebammen respektvoll gesiezt. Erst auf ihrem Krankenlager, in den letzten drei Lebenswochen von Monika Plonka, wechselten die beiden zum Du. „Wir waren grundverschieden, aber wir liebten unseren Beruf. Sie hat oft abends angerufen: ‚Frau Schlundt, das war eine schöne Geburt – so etwas Schönes!’ Sie hatte wirklich Ruhe und Geduld und war auch nicht überfrachtet von Wissen, das sie nicht brauchte. Sie hatte die Volksschule besucht …&#8220;</p>



<p>Mit ihrer gemeinsamen Hebammenerfahrung bei ungefähr 13.000 Geburten hätten die beiden mühelos eigene Studien zur Hausgeburtshilfe bestreiten können: Monika Plonka hat über 9.000 Geburten in ihrem Leben betreut, Therese Schlundt an die 4.000. Sie spricht mit Hochachtung von ihrer Kollegin: „Für ein Buch sind wir einmal interviewt worden: Da hatte sie in einem Jahr 365 Geburten gehabt. So viele! Ich habe ihr gesagt: ‚Frau Plonka, das dürfen Sie nicht schreiben. Das kann keiner verstehen. 265 sind auch noch viel – für Hausgeburten.’ Natürlich hat Frau Plonka auch etwas bewiesen: Kinder kommen auch alleine und es ist dabei nie etwas passiert. Bei jeder sechsten Geburt waren bei ihr die Kinder schon da! Natürlich muss man das näher erläutern, dass es nicht aus Raffgier geschah – das war so in der Zeit. Das war in einer Ära, die jetzt zu Ende ist.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vorbild und Ermutigung</h2>



<p>Ihren reichen Erfahrungsschatz, ihre vielfältigen Erlebnisse und Eindrücke hat Therese Schlundt in einem Buch veröffentlicht: „Geschichten einer Kölner Hebamme&#8220;. Das Erinnern der Stationen ihres Lebens ist nicht immer leicht. Das Heraufholen der weniger glücklichen Lebensmomente bedrückt sie mitunter, so dass sie sich gegen Schwermut wappnen muss „Es ist so viel aufzuarbeiten, es wird alles wieder so bewusst: zum Beispiel der Krieg und die Zeit danach.&#8220;</p>



<p>Als Vorbild ist Therese Schlundt unübertroffen: in ihrer Eigenwilligkeit, Leidenschaft und ihrem Ideenreichtum, mit ihrem kritischen Geist gepaart mit aufrichtiger Toleranz, mit Humor und ihrer großen Zuneigung zu den Schwangeren, den Müttern und Kindern. Kolleginnen wie sie haben mir in meiner freien Praxis als Hebamme und auch sonst für mein Leben immer Mut und Kraft gegeben.</p>
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		<title>„Einfach so weitermachen?“</title>
		<link>https://viktoria11.de/einfach-so-weitermachen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 May 2015 07:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Kongress „Geburtshilfe im Dialog“, der alljährlich von Dr. Ansgar Römer und seinem Team von Pro Medico in Mannheim ausgerichtet wird, stand in diesem Jahr unter dem Motto „Einfach so weitermachen? Respekt und Vertrauen – Maßstäbe setzen für die Geburtshilfe der Zukunft“. Die Podiumsdiskussion zu Beginn sagte viel zum Stand der Dinge. Einfach so weitermachen&#8220;,<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/einfach-so-weitermachen/"><span class="screen-reader-text">"„Einfach so weitermachen?“"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Der Kongress „Geburtshilfe im Dialog“, der alljährlich von Dr. Ansgar Römer und seinem Team von Pro Medico in Mannheim ausgerichtet wird, stand in diesem Jahr unter dem Motto „Einfach so weitermachen? Respekt und Vertrauen – Maßstäbe setzen für die Geburtshilfe der Zukunft“. Die Podiumsdiskussion zu Beginn sagte viel zum Stand der Dinge.</strong></p>



<p>Einfach so weitermachen&#8220;, war diesmal wohl das Motto für die Auswahl der ReferentInnen beim Kongress „Geburtshilfe im Dialog&#8220; am 27. und 28. Februar in Mannheim: Auf der RednerInnenliste fanden sich 14 Ärzte und nur eine Ärztin, gegenüber gerade einmal vier Hebammen. Dialog auf Augenhöhe? Als Moderatorinnen waren weitere fünf Hebammen auf der Bühne vertreten. Freundliche Helferinnen waren – wie könnte es anders sein – Hebammenschülerinnen. MedizinstudentInnen waren als AssistentInnen nicht darunter. Demgegenüber saßen im Publikum unter den 1.650 TeilnehmerInnen aus sieben Nationen – davon 1.400 aus Deutschland – 80 Prozent Hebammen und nur 20 Prozent ÄrztInnen. Man staunt, dass sich traditionelles Rollenverständnis und fachliche Definitionsmacht auf der Bühne zwischen ÄrztInnen und Hebammen bei diesem großrahmig angelegten Kongress immer noch so unschuldig rückwärts gewandt präsentieren. Warum sind sie nicht längst einem zeitgemäßen Dialog gewichen, der diese Bezeichnung verdient?</p>



<p>Vielversprechend las sich im Programm das angekündigte „Round-Table-Dialog-Gespräch&#8220;, angesichts der dramatischen Probleme: „Eine aktuelle berufspolitische Diskussion über die Zukunft der Geburtshilfe&#8220; als Auftakt des zweitägigen Kongresses. Grund genug, sich auf den Weg nach Mannheim zu machen.</p>



<p>Das Podiumsgespräch fand nicht am runden, sondern an einem langen Tisch statt, an dem die TeilnehmerInnen ein­ander nur schwer ansehen konnten. Entsprechend schwerfällig gestaltete sich der Dialog. Ins Gespräch kommen sollten <strong>Martina Klenk</strong>, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV), <strong>Moenie van der Kleyn</strong>, Delegierte des Österreichischen Hebammengremiums (ÖHG), <strong>Dr. Christian Albring</strong>, Präsident des Bundesverbands der Frauenärzte (BVF), <strong>Ruth Pinno</strong>, erste Vorsitzende des Bundes freiberuflicher Hebammen (BfHD), <strong>Prof. Dr. Rainhild Schäfers</strong>, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaften (DGHWI) sowie <strong>Barbara Stocker</strong>, Präsidentin des Schweizer Hebammenverbandes. Eingerahmt waren sie von den beiden ModeratorInnen rechts und links außen, <strong>PD Dr. Mechthild Groß</strong>, Leiterin der AG Hebammenwissenschaft an der Medizinischen Hochschule Hannover, sowie in einer Doppelrolle <strong>Prof. Dr. Frank Louwen</strong>, Chefarzt am Universitätsklinikum der Goethe Universität Frankfurt, der als Vorsitzender der AG Geburtshilfe auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) in der Runde vertrat. <strong>Armin Oktavian Hirschmüller</strong>, Rechtvertretung des Deutschen Hebammen Verbandes (DHV), hatte krankheitsbedingt absagen müssen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kein Interesse an der Diskussion</h2>



<p>Der angefragte Gesundheitsminister <strong>Hermann Gröhe</strong> habe zugesagt und dann wieder abgesagt, bedauerte der wissenschaftliche Kongresspräsident und Veranstalter <strong>Dr. Ansgar Römer</strong>: Alle politischen Parteien und auch der GKV-Spitzenverband hätten ihre Teilnahme abgelehnt. Minister Gröhe habe angesichts der Haftpflichtproblematik bislang immer nur von den Hebammen gesprochen, nie von der Geburtshilfe. „Es geht um strukturelle Lösungen&#8220;, man sei nicht viel weiter gekommen, bemängelte Römer in seinem ausführlichen Einführungsstatement. Der Sicherstellungszuschlag für die Haftpflichtprämie der Hebammen, die ab nächstem Sommer 6.274 Euro, bei einem Vorschaden 7.842 Euro betrage, sei ein Nachlaufen, keine strukturelle Änderung. Der viel diskutierte Verzicht von Regressforderungen der Krankenkassen gegenüber den Haftpflichtversicherern sei wieder vom Tisch. „Warum konzentrieren sich die Themen auf die Hebammen, nicht auf die Geburtshilfe an sich?&#8220; An den DHV gewandt kritisierte er, dessen jüngste Kampagne sei zwar hervorragend, was die öffentliche Aufmerksamkeit angehe. Allerdings kämen nun viele verängstigte Schwangere in seine Sprechstunde, die beklagten: „Ich habe ab 1. Juli keine Hebamme mehr!&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wohnortnahe Versorgung</h2>



<p><strong>Martina Klenk</strong> nahm in ihrem Eingangsstatement Gesundheitsminister Gröhe in Schutz: 2014 sei etliches passiert, er habe den gesetzlichen Sicherstellungszuschlag erwirkt. Ein Regressverzicht hätte wenig Auswirkungen auf die Versicherungsprämie, habe man errechnet. Dies gelte nicht nur für die Hebammen, sondern auch für ÄrztInnen.</p>



<p>Klenk stellte die Möglichkeiten eines Haftungsfonds für Haftungsfragen aller Gesundheitsberufe vor. Der Sicherstellungszuschlag müsse refinanziert werden durch den GKV. „Frauen haben in Deutschland Wahlfreiheit für den Geburtsort. Wir Hebammen haben das Recht, Frauen bei physiologischen Geburten alleinverantwortlich zu betreuen&#8220;, stellte sie fest: „Wie wollen wir unsere Versorgungsleistungen gestalten? Wir haben hierzulande eine Gesundheitswirtschaft statt eines Gesundheitswesens. Wir brauchen mehr öffentliche Hand!&#8220;, forderte die Präsidentin des DHV. Sie plädierte für gemeinsame kommunale Versorgungszentren von ÄrztInnen, der Pflege und Hebammen mit aufsuchender Betreuung: „Für eine Hüft-OP können PatientInnen nach Hamburg oder Murnau fahren. In der Geburtshilfe brauchen wir eine wohnortnahe Versorgung.&#8220; In England werde die Versorgung in Gesundheitszentren erfolgreich praktiziert. Ein reiches Land wie Deutschland dürfe das Gesundheitssystem nicht durch die Ökonomisierung dem Mammon opfern. „Es geht um Frauenrechte, weniger um uns&#8220;, gab sie zu bedenken. „Es kann sein, dass der DHV mit seiner Kampagne den Frauen Angst macht&#8220;, entgegnete sie auf die Kritik von Römer, hielt aber angesichts der aktuellen Lage dagegen: „Frauen sollten Angst haben!&#8220;</p>



<p><strong>Moeni van der Kleyn</strong>, Hebamme aus Graz, schilderte, die Versicherungsproblematik sei noch nicht in Österreich angekommen. Sie bemängelte die fragmentierte Betreuung der Schwangeren. Eine Reihe zur Hebammenarbeit im Lancet habe gezeigt, dass die Hebammenbetreuung beispielsweise zu weniger Frühgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche und zu weniger Eklampsien führe. Auf maximal fünf Fachpersonen sollte sich eine Schwangere einstellen müssen, eine Person – möglichst eine Hebamme – sollte die Frau durch die Schwangerschaft hindurch kontinuierlich begleiten.</p>



<p><strong>Dr. Christian Albring</strong> attestierte aus Sicht des Berufsverbandes der Frauenärzte ein gutes Verhältnis zwischen ÄrztInnen und Hebammen. Er beschrieb die ärztliche Schwangerenvorsorge, ohne dabei auf die Zusammenarbeit mit den Hebammen einzugehen oder entsprechende Ziele zu formulieren. Die Probleme durch steigende Haftpflichtprämien betreffe seit 1994 auch BelegärztInnen, die sich zunehmend aus der Klinik zurückzögen: 2005 seien es noch 1.000 gewesen, heute nur noch 200. Ein Belegarzt mit Geburtshilfe müsse 50.000 bis 75.000 Euro Versicherungsprämie im Jahr finanzieren. Bei etwa 200 Euro Honorar pro Geburt und gleichzeitiger Dauerrufbereitschaft rechne sich das nicht.</p>



<p>„Ich möchte mich den Worten von Martina Klenk anschließen&#8220;, begann Ruth Pinno vom BfHD und fuhr fort, ihr sei es unverständlich, warum die Haftpflichtversicherung für ihren Verband ab diesem Sommer nicht fortgeführt werde. Der letzte „Großschaden&#8220; von mehr als einer Million Euro sei im Jahr 2004 zu verzeichnen gewesen. Die freiberuflichen Hebammen hätten riesige Fortschritte im Qualitätsmanagement gemacht – Leistungen, die nicht gesehen würden. 93 Prozent aller außerklinisch begonnenen Geburten endeten spontan. „Die Gesundheitswirtschaft ist ein profit­orientierter Sektor&#8220;, kritisierte Pinno. Sie sehe für Hebammen schwierige Zeiten kommen. Auch für die Geburtshilfe, wenn sie künftig nur noch in großen Geburtszentren stattfinde.</p>



<p><strong>Prof. Dr. Rainhild Schäfers</strong> erinnerte sich an ihre 21 Jahre Praxis mit Haus- und Beleggeburten. Sie forderte, Hebammen sollten in allen bundesweiten Gremien mit Stimmrecht vertreten sein als Vertreterinnen für die 600.000 Frauen, die jährlich Kinder gebären – beispielsweise im Dachverband der Selbsthilfegruppen. Hebammen würden, anderes als Rechtsanwälte, als Patientenvertreterinnen jedoch nicht anerkannt, obwohl sie selbst Frauen und mit den Belangen von Schwangeren und Müttern bestens vertraut seien. Die akademische Entwicklung begrüßte sie. Wissenschaftliche Fragestellungen sollten aus der eigenen Berufsgruppe heraus entwickelt und bearbeitet werden.</p>



<p><strong>Barbara Stocker</strong> berichtete aus der Schweiz: Ihr Verband vertrete 3.000 Mitglieder, darunter 1.000 Freiberuflerinnen. Sie hätten ebenfalls noch kein Problem mit der Berufshaftpflichtversicherung, beobachteten jedoch mit Sorge die Entwicklung in Deutschland. 600 Schweizer Franken zahle eine Hebamme für ihre Haftpflichtprämie, ÄrztInnen 8.000. Ein Problem sei der seit 20 Jahren bestehende Tarifvertrag mit den Krankenkassen, er sei in seiner Struktur veraltet. Die Kassen sähen nicht, was Hebammen leisteten. Auch sie bemängelte, dass Hebammen zu wenig in Gremien vertreten seien und zu wenig gehört würden. Beispielsweise sei das Honorar für die Schwangerenvorsorge zu gering und Frauen wüssten nichts von dieser Möglichkeit. Sie würden stattdessen zu GynäkologInnen gehen.</p>



<p>Die Einführung der DRG im Jahr 2012 habe zu einer Verlagerung der Versorgung in den ambulanten Bereich geführt. Dafür müssten neue Versorgungsmodelle entwickelt werden. Es gebe nur wenige hebammengeleitete Institutionen. Die Ausbildung auf Fachhochschulniveau ebne den Weg für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Geburtshilfe. Bislang gebe es nur wenige gemeinsame Empfehlungen und Leitlinien. Die standespolitischen Diskussionen mit den GynäkologInnen gestalteten sich schwierig, insbesondere was die hohe Kaiserschnittrate angehe.</p>



<p><strong>Prof. Dr. Frank Louwen</strong> hob die Gemeinsamkeit von Hebammen und ÄrztInnen hervor: Beide Berufsgruppen hätten sich viel Respekt erarbeitet. Sie lägen nicht so weit auseinander in ihrem Ziel einer bestmöglichen Versorgung von Frauen und Kindern. An der falschen Entwicklung in der Geburtshilfe trügen die FrauenärztInnen eine Mitschuld, räumte er ein. Die Krankenkassen als Teil der Gesundheitswirtschaft verdienten hierzulande viel Geld. Früher hätten Eltern Klageverfahren angestrengt. Heute stoße der Medizinische Dienst der Krankenkassen Prozesse an. Es sei zwar Aufgabe der Krankenkassen für die Behandlung von Krankheiten zu zahlen, sie wollten dies aber durch die Schadensersatzklagen abwenden. Auch für Haftpflichtschäden aufgrund „grober Fahrlässigkeit&#8220; müsse er sich unterdessen mit 80.000 Euro jährlich versichern, obwohl er als Chefarzt bisher schadensfrei gearbeitet habe. Medien berichteten nicht über glückliche Geburten, sondern über Schadensfälle, was Eltern verunsichere und zu Misstrauen gegenüber ÄrztInnen und Hebammen führe.</p>



<p>Zur Akademisierung der Hebammen sagte Louwen: „Ich finde das fantastisch!&#8220;, und sprach damit auch für die DGGG, wenngleich auch Hebammen aus Berufsfachschulen hervorragend seien. Die Entwicklung von Leitlinien sehe er als vordringliche Aufgabe, um die Geburtshilfe sicherer zu machen. Bei Minister Gröhe hätte er sich heute gerne bedankt: „Die Bundesregierung finanziert uns eine S3-Leitlinie zur Sectio und zur interventionsarmen Geburt mit 250.000 Euro.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Staatsziel natürliche Geburt</h2>



<p>Nach Eröffnung der Diskussion meldete sich aus dem Publikum der Dresdner Frauenarzt <strong>Dr. Sven Hildebrandt</strong> zu Wort: Seine Vision sei, die natürliche Geburt in den Verfassungsrang zu heben, als Staatsziel zum Schutz der normalen Geburt gegen die Ökonomisierung. Außerdem plädiere er für eine Lösung der Haftpflichtfrage weg von der Erzeuger-orientierten hin zu einer Ereignis-orientierten Versicherung. Dann würde sich die Prämie aus der Anzahl der geleisteten Geburtshilfefälle errechnen, nicht pauschal pro Hebamme, Ärztin oder Arzt. Rainhild Schäfers ging auf Hildebrandts Vorschlag ein: „Das hört sich gut an. Aber wie soll man das Staatsziel definieren? Was ist eine normale Geburt?&#8220; Um Ausschlusskriterien zu formulieren, brauche es Forschung. Auch Leitlinien seien oft wenig evidenzbasiert, beispielsweise beim Thema Terminüberschreitung.</p>



<p><strong>Prof. Dr. Michael Abou-Dakn</strong>, Chefarzt für Geburtshilfe am St. Joseph Krankenhaus Berlin und Professor am Studiengang Hebammenkunde der Evangelischen Hochschule Berlin, gab aus dem Publikum zu bedenken: Bei S3-Leitlinien würden nur Studien auf hohem wissenschaftlichem Niveau einbezogen: „Wir haben aber kaum Daten! Es gibt viele offene Fragen, die wir hingenommen oder aus Lehrbüchern abgeschrieben haben.&#8220; Im vergangenen Jahr sei sein Vorstoß zusammen mit einer Hebamme abgelehnt worden, die „normale Geburt&#8220; in die Liste des immateriellen Weltkulturerbes der UNESCO aufzunehmen. Deutsches Brot sei hingegen angenommen worden.</p>



<p><strong>Andrea Wehling</strong> gab im Publikum bekannt, in diesem Jahr habe sie die Geburtshilfe nach vielen Jahre als Haus- und Beleghebamme in Köln aufgegeben, da sie absolut unwirtschaftlich geworden sei. „Hinzu kommt die ständige Angst, dass wir verklagt werden.&#8220; Auf der anderen Seite werde heute stark interveniert, und durch diese Interventionen würden lebenslange Pflegefälle provoziert. Junge ÄrztInnen sollten in Geburtshäusern ganz normale Geburten miterleben, sie hätten häufig nur Pathologie im Kopf. Dies müsse in die Prüfungsordnung aufgenommen werden.</p>



<p>Nach einer kunterbunten Diskussion in alle Richtungen gab es noch eine Runde mit Abschlussstatements. Mechthild Groß dankte auch dem Publikum und griff noch einmal die Idee von Sven Hildebrandt auf: das „Staatsziel natürliche Geburt&#8220;.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p>Mit schwirrendem Kopf blieb man nach diesem Austausch zurück. Sicher war der Versuch überambitioniert, in zwei Stunden in so großer Runde die Zukunft der Geburtshilfe aus der Perspektive zweier Berufsgruppen und dann noch die unterschiedlichen Probleme in den drei deutschsprachigen Ländern zu skizzieren, geschweige denn zu diskutieren. Ein lockeres Mosaik zum momentan nicht zukunftsfähigen Stand der Dinge wurde in den knapp angerissenen, vielschichtigen Problemen abgebildet und auch die besorgte Grundhaltung der Beteiligten zum Ausdruck gebracht. Eine schärfer und bescheidener formulierte Ausgangsfrage hätte vermutlich eher Konzentration und Tiefgang gebracht, vielleicht auch einen Dialog.</p>



<p>Der weitere Verlauf der beiden Kongresstage bot in den teilweise exzellenten Einzelvorträgen mehr Gewinn. Wieder ein interessanter Kongress in Mannheim, gerade auch beim Nachdenken darüber, welche Wünsche diesmal offen geblieben sind.</p>
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		<title>„Zwischen Mythen und Fakten&#8220;</title>
		<link>https://viktoria11.de/zwischen-mythen-und-fakten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Mar 2015 07:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 17. Januar trafen sich in der Schweiz fast 200 Hebammen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Das 3. Winterthurer Hebammensymposium bot inspirierende Anregungen in der Begegnung von Wissenschaft und Praxis. Wer Mitte Januar durch die winterlichen Schneeflocken den Weg nach Winterthur, der 100.000 Einwohner zählenden Stadt in der Nachbarschaft von Zürich gefunden hatte,<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/zwischen-mythen-und-fakten/"><span class="screen-reader-text">"„Zwischen Mythen und Fakten&#8220;"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Am 17. Januar trafen sich in der Schweiz fast 200 Hebammen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Das 3. Winterthurer Hebammensymposium bot inspirierende Anregungen in der Begegnung von Wissenschaft und Praxis.</strong></p>



<p>Wer Mitte Januar durch die winterlichen Schneeflocken den Weg nach Winterthur, der 100.000 Einwohner zählenden Stadt in der Nachbarschaft von Zürich gefunden hatte, wurde mit einem spannenden Programm belohnt. Das Motto des 3. Winterthurer Hebammensymposiums lautete „Hebamme zwischen Mythen und Fakten&#8220;. <strong>Beatrice Friedli</strong>, Leiterin des Instituts für Hebammen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), erinnerte zur Begrüßung an die Mythen, die in den 1970er und 80er Jahren als Wahrheit galten: Einlauf und Rasur gehörten zum Pflichtprogramm, für Neugeborene wurde die Bauchlage als das Beste angesehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ende und Anfang eines Berufslebens</h2>



<p>Das wissenschaftliche Tagungsprogramm wurde von zwei Kolleginnen unterschiedlicher Generationen eingerahmt: <strong>Hanni Bürgi</strong>, frei praktizierende Hebamme „alter Schule&#8220; aus Opfikon bei Zürich, gab in ihrem Grußwort aus 50 Jahren Berufserfahrung Erinnerungen und Anekdoten zum Besten. 1965 hatte sie ihr Diplom abgelegt. Sie war in vielen Spitälern sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig und hat auch mehr als 1.000 Hausgeburten betreut. Bis heute begleitet sie Frauen und ihre Familien in der Wochenbettzeit. Für Erheiterung im Publikum sorgte, wie sie ihre Eignungsprüfung zur Hebammenausbildung schilderte: Sie musste damals ein Fahrrad zeichnen, Prozentrechnung beherrschen und die Regierungsmitglieder des Schweizerischen Bundesrats aufzählen. Die Ausbildung verlangte den Schülerinnen einiges ab. Beispielsweise mussten sie, selbst wenn sie Nachtdienst geleistet hatten, morgens pünktlich zum Unterricht erscheinen. Stillzeiten, streng alle vier Stunden – auch wenn die Neugeborenen aus Leibeskräften schrien, gehörten damals ebenso dazu, wie Säle mit zwölf Betten, wo die Wöchnerinnen von nur einer diplomierten Hebamme zusammen mit einer Schülerin versorgt wurden. Die Geburt eines Kindes in einem kleinen Wanderzirkus schilderte sie als eine der schönsten Erinnerungen aus ihrer späteren Hausgeburtszeit: Alle ArtistInnen und MitarbeiterInnen des Zirkus hatten sich anschließend um den Zirkuswagen versammelt – jeder trug eine Kerze, um das Neugeborene zu begrüßen.</p>



<p>Mit einem flammenden Schlusswort forderte <strong>Svenja Kagerer</strong> aus Affoltern als Vertreterin der jungen Hebammengeneration auf, „zurück in die Zukunft&#8220; zu blicken. Im Sommer 2012 hatte sie ihr Bachelorstudium zur Hebamme an der ZHAW abgeschlossen. „Liebe Hebammen, an die Macht!&#8220;, feuerte sie die Kolleginnen an, den akademischen Weg einzuschlagen mit Masterabschluss und Promotion. Hebammen und ärztliche GeburtshelferInnen sollten auf Augenhöhe aufeinander zugehen, um zusammen zu lernen und voneinander zu profitieren. Traditionelles Hebammenwissen müsse wissenschaftlich untersucht und belegt werden, um es für die Zukunft zu sichern.</p>



<p>Zwischen den beiden Statements der Kolleginnen mit Blick vom Ende und am Anfang ihres Berufslebens, standen vier Hauptreferate international renommierter WissenschaftlerInnen. Hinzu kamen mehr als 20 Kurzreferate und Posterpräsentationen zu Forschungsprojekten und -ergebnissen. Fast 200 Hebammen aus der Klinik, Freiberuflichkeit, Lehre, Forschung und Studium nutzten das alle zwei Jahre stattfinde Symposium für einen Diskurs zur Hebammenforschung, den Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Lehre sowie zur Standortbestimmung innerhalb des Berufsstandes. Die Industrieausstellung bot in den Pausen einen Überblick über neueste Entwicklungen. In der Mittagspause hatten Interessierte die Gelegenheit, durch die Skillsräume beziehungsweise das Lernlabor der Hochschule geführt zu werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gute Beobachtungsgabe ein Muss</h2>



<p>Die Hebamme <strong>Dr. Mary Stewart</strong> vom University College in London war nicht nur viele Jahre lang als Gemeindehebamme und als Dozentin für Geburtshilfe tätig. Sie hat auch zwischen 2007 und 2010 an der Forschungsabteilung für Perinatale Epidemiologie in Oxford als Hebammenforscherin an der „Birthplace-Study&#8220; mitgearbeitet. Heute ist sie an der „Life-Study&#8220; beteiligt, einer großen Langzeit-Kohortenstudie. Diese Studie untersucht die Einflüsse des familiären, sozialen und physischen Umfelds auf die Gesundheit, Entwicklung und das Wohlergehen von Säuglingen und Kindern. In ihrem Referat sprach Stewart von der Verschränkung zwischen Forschung und Praxis: „Ein sicheres Paar Hände: Hebammenforschung nutzen für die beste Versorgung von Frauen und Familien&#8220;.</p>



<p>Mary Stewart erinnerte an die wichtigsten Studien, die ihren Horizont für die Hebammenarbeit erweitert hatten. Dazu zählten beispielsweise die Studien in den 80er Jahren, die den Nutzen der damals fast bei jeder Geburt durchgeführten Episiotomie nicht hatten belegen können. Eine gute Beobachtungsgabe sei in der Forschung eine wichtige Voraussetzung. Nicht immer könne wissenschaftliche Evidenz zu einer eindeutigen Empfehlung führen: Die künstliche Eröffnung der Fruchtblase sei meist nicht vorteilhaft, in manchen geburtshilflichen Situationen jedoch genau die richtige Entscheidung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zuckerlösung wirkt</h2>



<p>Die Hebamme und habilitierte Pflegewissenschaftlerin <strong>Prof. Dr. Eva Cignacco</strong> forscht seit vielen Jahren zum Schmerzerleben von Neugeborenen. Sie leitet seit Anfang 2014 die Forschungsabteilung der Disziplin Geburtshilfe an der Berner Fachhochschule und ist Privatdozentin am Institut für Pflegewissenschaft der Universität in Basel. In ihrem Vortrag „Schmerzerleben von Neugeborenen. Von wissenschaftlichen Fehlschlüssen hin zur heutigen Evidenz – Eine Zeitreise&#8220; schilderte die international anerkannte Expertin die verschiedenen Interpretationen und Theorien zum Phänomen des Schmerzes im Laufe der Jahrhunderte. Es sei auffallend, dass Kinder bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts von der wissenschaftlichen Erforschung des Phänomens „Schmerz&#8220; ausgeschlossen worden seien. Vor allem Neugeborenen habe man jegliche Schmerzperzeption abgesprochen. Erst im Jahr 1985 habe sich dies durch einen öffentlichen Eklat geändert, als in den USA die Mutter des kleinen Jeffrey Lewson gerichtlich auf Einsicht in die Krankengeschichte ihres verstorbenen frühgeborenen Sohnes geklagt habe. Sie habe damals herausgefunden, dass er bei seiner Operation am offenen Herzen nur sediert, nicht aber narkotisiert worden sei. Eine heftige Medienreaktion sei die Folge gewesen. Schon zwei Jahre später hätten erste Forschungsergebnisse vorgelegen, dass das Nervensystem bei Frühgeborenen voll funktionstüchtig sei. Durch seine vermehrte Plastizität seien die Langzeitfolgen schmerzhafter Eingriffe sogar besonders gravierend.</p>



<p>Der Einsatz von zuckerhaltigen Lösungen sei durch die Forschung im Laufe der folgenden Jahre als extrem wichtig erachtet worden, weil sie bei kürzeren schmerzhaften Interventionen sehr wirksam seien. Mit der besten Evidenz habe diese Erkenntnis als erwiesen gegolten: 57 randomisierte kontrollierte Studien mit großen Fallzahlen hätten die Wirksamkeit der Gabe von zwei Milliliter einer mehr als zwölfprozentigen Zuckerlösung belegt.</p>



<p>Cignacco zeigte anhand eines eindrücklichen Beispiels, dass umfassende Forschung und hochwertige Evidenz allein noch nicht ausreichten, um die Praxis wirksam zu verändern: Im Jahr 2010 sei eine Studie der Londoner Neurowissenschaftlerin Dr. Rebeccah Slater im Lancet erschienen, die die Gabe von 0,5 Milliliter 24-prozentiger Saccharose versus sterilem Wasser verglich. Nur 59 reife Neugeborene seien einbezogen gewesen. Diese einzelne Studie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass Sacharose nicht wirksam sei. Ihre Forschungsmethoden seien allerdings limitiert gewesen: Die Wirksamkeit der Schmerzbehandlung sei anhand von EEG-Messungen untersucht worden, was die Schmerzzentren im Gehirn nicht habe ausreichend erfassen können. Durch die Veröffentlichung in der renommierten Fachzeitschrift sei dieses falsche Forschungsergebnis dennoch außerordentlich wirkungsvoll verbreitet worden. In vielen Kliniken sei dadurch das lange erarbeitete Schmerzmanagement bei den zahlreichen kleinen schmerzhaften Eingriffen im täglichen Klinikbetrieb zurückgenommen, Zuckerlösungen seien nicht länger eingesetzt worden, auch eine Schmerzmessung werde häufig nicht mehr durchgeführt, beklagte Eva Cignacco. Sie hält diese Entwicklung ethisch für fragwürdig. Man rechne, dass es 14 Jahre dauere, bis eine neue Evidenz in der Praxis Fuß fasse – in diesem Fall habe diese eine fehlerhafte Studie an nur 59 Neugeborenen die Anstrengungen vieler Jahre zunichte gemacht. Selbst in Hebammenlehrbüchern oder dem Fachbuch „Das Neugeborene&#8220; gebe es keinen Hinweis auf die erwiesene Wirksamkeit von Zuckerlösung zur unkomplizierten Schmerzbehandlung bei kurzen Interventionen (siehe auch DHZ 1/2015, Seite 39ff.).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Berufsprofil schärfen</h2>



<p>Der Soziologe und Psychologe <strong>Dr. Raymond De Vries</strong>, seit 2010 Professor am Forschungszentrum für Hebammenwissenschaft der Academie Verloskunde Maastricht und gleichzeitig auch in den USA tätig, sprach über „The value of academic skills in midwifery: from technique to art&#8220; – „Der Nutzen akademischer Kompetenzen in der Hebammenkunde: Von der Methode zur Kunst&#8220;. Er ging in seinem Referat auf die Wertschätzung der Hebammenarbeit durch die neue Forschung ein. In den USA wiesen die aktuellen Forschungsergebnisse auf den Wert der Hebammenarbeit hin.</p>



<p>Bislang habe man in Kategorien geburtshilflicher Techniken gedacht – heute werde der Beruf der Hebamme wiederentdeckt. Denn ihre Praxis sei mehr als technisches Können in der Geburtshilfe, sondern habe darüber hinaus eine wert­orientierte, innere Qualität und Wirksamkeit. Hebammen erlebten in ihrer Arbeit Situationen, in denen sie gefordert seien, ihr Wissen in neuer und kreativer Weise anzuwenden. Sie müssten darüber hinaus im modernen Gesundheitswesen ihr Profil schärfen, ihren Beruf bekannt machen und ihn schützen. Dafür bedürfe es eine Reihe akademischer Fähigkeiten, wie Neugierde, kritisches Denken und die Fähigkeit zur Kommunikation.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mütter schützen</h2>



<p>Nicht nur die Hauptreferate, auch die vielen Kurzpräsentationen boten wertvolle Anregungen zu Forschungsergebnissen. So schilderte <strong>Dominique Eisenegger</strong>, Hebamme und Studentin an der ZHAW, wie sie bei ihrem Externat während des Studiums in Sri Lanka die Babymassage kennengelernt hatte. In ihrem Vortrag „Berührung macht stark: Auswirkung der Babymassage auf die postpartale Depression&#8220; berichtete sie vom schützenden Einfluss auf Mütter nach der Geburt. Sie hatte fünf Studien verglichen, von denen vier zu dem Ergebnis gekommen waren, dass Babymassage eine signifikante Verbesserung für den Gemütszustand der Mutter bewirke. Auch positive endokrinologische Wirkungen seien belegt.</p>



<p><strong>Dr. Anke Berger</strong>, als Hebamme und promovierte Biologin an der Fachhochschule Bern tätig, berichtete von einem aktuellen Forschungsprojekt zur psychischen Gesundheit von Müttern vor und nach der Geburt: „Ante- und postnatale psychische Störungen. Forschung für eine wirksame Versorgung betroffener Frauen und Familien in der Schweiz&#8220;. Das Phänomen stehe vergleichsweise wenig im Fokus der Öffentlichkeit und der Fachwelt: 7 bis 19 Prozent aller Mütter erlitten schätzungsweise eine postpartale Depression. In der Schweiz, schätze man, könnten 6.000 bis 16.000 Mütter pro Jahr betroffen sein. Erste Ergebnisse zeigten, dass psychische Erkrankungen bei Müttern häufig nicht erkannt würden. Eine große Dunkelziffer von Frauen fielen durch die Raster der Hilfsangebote.</p>



<p>Dies habe auch gravierende Auswirkungen auf die Kinder. Aus einer britischen Studie wisse man, dass 40 Prozent der Mütter keine Behandlung erhielten, unter anderem, weil sie ihre Krankheit verschwiegen – häufig aus Scham oder aus Angst davor, dass ihnen ihre Kinder weggenommen würden. Die jährlichen 16.000 in der Schweiz auftretenden Schlaganfälle würden demgegenüber deutlich ernster genommen. Weitere Untersuchungen der Studie haben das Ziel, die Situation der Mütter in der Schweiz zu erhellen und eine wirkungsvolle interdisziplinäre Versorgung für betroffene Familien aufzubauen. Hebammen seien prädestiniert dafür, den primären Zugang zu therapeutischer Hilfe anzubahnen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wissen und Zweifel</h2>



<p>Zum Abschied gab <strong>Prof. Dr. Jessica Pehlke-Milde</strong> von der ZHAW, die durch das Programm geführt hatte, den Teilnehmerinnen Goethes Worte mit auf den Weg: „Mit dem Wissen wächst der Zweifel&#8220;. Wenn sich bisher scheinbar gesicherte Fakten als Mythen herausstellten, seien Forschende nicht selten verunsichert. Dazu, die immer wieder neue Verunsicherung als schöpferische Antriebskraft gegen festgefahrene Wissensroutinen liebzugewinnen, hat die gelungene Tagung wieder beigetragen. Schon freut man sich auf das nächste Hebammensymposium in Winterthur im Januar 2017.</p>
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		<title>Die Plädoyers</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-plaedoyers/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2014 11:27:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 1. Oktober wurde das Urteil im Dortmunder Schwurgerichtsprozess verkündet: Die angeklagte Ärztin und Hebamme wurde des Totschlags durch Unterlassen für schuldig gesprochen. Ein Kind war im Juni 2008 bei seiner außerklinischen Beckenendlagengeburt gestorben, die sie betreut hatte. Ein Rückblick über die Verhandlungstage vor dem Urteil von Juli bis Oktober. Nachdem die angeklagte Geburts­helferin am<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-plaedoyers/"><span class="screen-reader-text">"Die Plädoyers"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Am 1. Oktober wurde das Urteil im Dortmunder Schwurgerichtsprozess verkündet: Die angeklagte Ärztin und Hebamme wurde des Totschlags durch Unterlassen für schuldig gesprochen. Ein Kind war im Juni 2008 bei seiner außerklinischen Beckenendlagengeburt gestorben, die sie betreut hatte. Ein Rückblick über die Verhandlungstage vor dem Urteil von Juli bis Oktober.</strong></p>



<p>Nachdem die angeklagte Geburts­helferin am 26. Juni ausführ­lich zu den Vorwürfen Stellung genommen hatte und tags darauf vom Vorsitzenden Richter Wolfgang Meyer eingehend befragt worden war, hatte das Verfahren eigentlich zügig zu Ende gebracht werden sollen: Am 3. und 4.Juli sollten die Plädoyers entgegen genom­men werden, dann »das letzte Wort« der Angeklagten. Danach hätte das Urteil fol­gen sollen. Überraschenderweise wurde jedoch die Beweisaufnahme erneut eröff­net und weitere sechs Verhandlungstage eingeschoben.</p>



<p>Es war ein bemerkenswerter Fall, der im Sommer alles verzögert hatte. Die An­geklagte war zu einer Geburt hinzugezo­gen worden, die sie gleich in die Klinik verlegt hatte. Dort wurde das Kind kurz darauf nach normaler CTG-Aufzeich­nung tot geboren – mit einem physiolo­gischen Nabelschnur-pH-Wert von 7,27. Der Chefarzt der Klinik, sein damaliger Oberarzt und die diensthabende Hebam­me wurden vor Gericht als Zeugen be­fragt. Der Oberarzt verwickelte sich in Widersprüche, Meyer rief ihn später an, was den Arzt zu einer schriftlichen Rich­tigstellung veranlasste. Die Verteidigung stellte daraufhin am 1. September einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsit­zenden Richter. Die beiden Nebenrichter, die über seine mögliche Befangenheit zu entscheiden hatten, wiesen den Antrag als unbegründet zurück.</p>



<p>Das Urteil konnte daher nicht schon am selben, sondern erst am übernächs­ten Verhandlungstag gesprochen werden (siehe DHZ 11/2014, Seite 82ff.). Anklage und Verteidigung hatten durch zwei nachgeschobene Beweisaufnahmen drei­ mal Gelegenheit, ihre Plädoyers vorzu­tragen, was insgesamt zu 15 mehr oder weniger ausführlichen Plädoyers führte. Doch der Reihe nach.</p>



<p>»Dann kann die Beweisaufnahme im allseitigen Einverständnis geschlossen werden. Ist das richtig?«, fragt Meyer am 3. Juli in die Runde. Strafverteidiger, Staatsanwältin und Nebenklagevertreter nicken zustimmend. Man spürt die Be­deutung dieses Moments am 52. Verhand­lungstag nach der langwierigen Haupt­verhandlung seit August 2012.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Staatsanwältin fordert Haft</h2>



<p>»Hohes Gericht«, beginnt Oberstaats­anwältin Susanne Ruland am 3. Juli ihr Plädoyer, nachdem sie sich erhoben hat: Nach über 50 Verhandlungstagen müsse die Kammer nun darüber entscheiden, ob die Angeklagte des Totschlags durch Unterlassen schuldig sei. Sie schildert ausführlich, schnell, mit hoch engagier­ter, lauter Stimme, wie sich der Todesfall bei der außerklinischen Geburt am Ende der Beweisaufnahme für sie darstellt. Bei­spielsweise wie die Angeklagte den Eltern des verstorbenen Kindes bei ihrer ersten Begegnung gesagt haben soll, in Deutsch­land würden Beckenendlagengeburten hysterisch behandelt, obwohl es sich um eine Normlage handele, die auch im Ge­burtshaus stattfinden könne. »Sie gab vor, im Notfall eine Einweisung in die Klinik zu veranlassen. Sie spiegelte vor, in Unna stünden Kliniken zur Verfügung – es hat jedoch keine Zusammenarbeit mit der Klinik in Unna gegeben«, kritisiert die Staatsanwältin. Bei Fragen habe die An­geklagte die Eltern beruhigt, man müsse sich für den physiologischen statt für den pathologischen Weg entscheiden. Die Un­tersuchungen in der Schwangerschaft seien jeweils auf lnitiative der Eltern zu­stande gekommen: »Einbestellt wurden sie nicht.« Trotz Überschreitung des er­rechneten Geburtstermins habe die An­geklagte keine Ultraschalluntersuchung veranlasst. Im Verlauf der tragischen Ge­burt sei es zweimal zu hypoxisch induziertem Mekoniumabgang gekommen. Trotzdem habe sie die Geburt ohne apparative Ausstattung im Hotel fortgesetzt.</p>



<p>»Woran ist das Kind verstorben?«, fragt Ruland. »Organfehl­bildungen finden sich nicht«, betont sie und fasst Aussagen aus den Gutachten der Sachverständigen Dr. Ralf Zweihoff, Dr. Jörg Felsberg, Prof. Dr. Deniz Kececioglu und Prof. Dr. Axel Feige zu­ sammen, in denen sie eine Hypoxie bestätigt sieht. »Die Todesur­sache Hypoxie und Azidose steht fest«, bekräftigt sie. Eine Ent­bindung aus Beckenendlage im Hotelzimmer verstoße darüber hinaus gegen die Berufsordnung für Hebammen in Nordrhein­ Westfalen und gegen diverse Leitlinien und Empfehlungen von geburtshilflichen Fachgesellschaften und Hebammenverbänden. Dies sei kein Dringlichkeitsfall gewesen. Die Leitlinien forderten für vaginale Beckenendlagengeburten Facharztstandard, ständi­ge Anästhesiebereitschaft, kontinuierliche CTG-Aufzeichnung, Blutgasanalyse und Standby neonatologischer und anästhesiolo­gischer Teams. Die Angeklagte sei zwar Ärztin, biete aber weder Facharztstandard noch habe sie Sorge getragen für neonatologi­sches Standby. Sie habe in Ermangelung jeglicher verfügbarer apparativer Ausstattung keine ausreichende Herztonkontrolle alle fünf Minuten gewährleistet. »Unter keinem Gesichtspunkt war eine Hausgeburt vertretbar.«</p>



<p>Auch sei der maximal tolerierbare Grenzwert von zwölf Stun­den für die Eröffnungsperiode und von eineinhalb Stunden für die Austreibungsperiode bei der langen Geburtsdauer seit 4 Uhr früh für beide Phasen massiv überschritten gewesen. Mit einer Verlegung in die Klinik und einer Sectio hätte das Kind bis 21 Uhr lebend, wenn auch eventuell geschädigt, geboren werden können. Die Angeklagte habe sich jedoch mit dem unglücklichen Ausgang der Geburt, mit dem Tod des Kindes »als unveränderlich abge­funden.« »Sie hat ihn nicht verdrängt, sondern bewusst in Kauf genommen«, deutet Ruland das Geschehen.</p>



<p>»Für den Tod trägt sie die alleinige Verantwortung«, klagt die Oberstaatsanwältin die Geburtshelferin an: »Sie ist des Totschlags schuldig, weil sie als Beteiligte untätig geblieben ist.« Sie habe dabei nicht fahrlässig gehandelt, sondern mit bedingtem Tötungs­vorsatz. Mit bedingtem Vorsatz handele derjenige, der den mögli­chen Eintritt des Todes billigt – der die Möglichkeit erkennt, ernst nimmt und für den Ernstfall billigt.</p>



<p>Dies sei kein Einzelfall gewesen. Ruland zählt weitere Ge­burten mit Komplikationen auf, die die Geburtshelferin betreut oder mitbetreut hatte und die im Prozess ausführlich zur Spra­che gekommen waren. Womöglich gebe es eine Dunkelziffer weiterer tragischer Geburtsverläufe, wo betroffene Eltern nicht den Mut aufgebracht hätten, die Betreuung kritisch zu hinter­fragen.</p>



<p>Die Angeklagte scheine die Auffassung zu vertreten, dass die Berufsordnung auf sie nicht zuträfe. Auch an der Perinatalstatis­tik habe sie nicht teilgenommen. Ihre Schuld wegen Totschlags stehe zweifelsfrei fest. Die Strafzumessung betrage dafür 5 bis 15 Jahre. Einziger strafmildernder Grund sei ihr straffreies Vor­leben. Sie habe keine Reue gezeigt und kein Geständnis abgelegt. Strafverschärfend sei die posttraumatische Belastung der Mut­ter, die zur stationären Aufnahme wegen einer mittelgradigen Depression geführt habe, weil sie sich am Tod ihrer Tochter mit­ schuldig gefühlt habe. Auch der Vater sei in erheblichem Maße belastet. Ruland fordert acht Jahre Haftstrafe und ein lebenslan­ges Berufsverbot für die Angeklagte als Hebamme wie als Ärztin. Lediglich fünf Jahre Haft genügten nicht, angesichts der von der Angeklagten drohenden Gefahren und ihrer Uneinsichtigkeit, schließt die Oberstaatsanwältin. Nach ihrem mehr als einstün­digen Vortrag nimmt sie ihren Platz auf der Seite der Ankläger wieder ein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Nebenklagevertreter spricht für die Eltern</h2>



<p>Gleich darauffolgt das Plädoyer von Nebenklagevertreter Ale­xander Kurz. Seine Mandanten hätten ursprünglich eine Haus­geburt in Riga geplant. Ihre Frauenärztin habe angesichts der Beckenendlage zum Kaiserschnitt geraten. Eine Hausgeburt mit ihrer Hebamme sei den Eltern zu riskant erschienen. Der dama­lige Oberarzt am Nürnberger Klinikum, Dr. Michael Krause, sei ihnen empfohlen worden, sowie Prof. Dr. Frank Louwen von der Frankfurter Uniklinik. »Meine Mandanten registrierten, dass das Thema Beckenendlage kontrovers diskutiert wird.« Zunächst seien seine Mandanten zur Uniklinik Frankfurt gereist. Ange­sichts der zahlreichen aufwändigen Untersuchungen, vor allem mit dem vorgesehenen MRT, hätten sie sich dort jedoch nicht wohl gefühlt.</p>



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<p>In einer Buchhandlung im Klinikum hätten sie das Lehrbuch »Hebammenkunde« gekauft, in dem die Angeklagte das Kapitel zur Beckenendlage verfasst habe. Auch zu ihr sei ihnen zuvor von ihrer lettischen Hebamme ein Kontakt vermittelt worden. Sie hät­ten sie noch von der Uniklinik aus angerufen. Die Geburtshelferin habe ihre Bedenken gegen das MRT bestätigt und es als »Unsinn« abgetan. Bei einem Gespräch bei ihr am selben Nachmittag hätten sie den Eindruck gehabt, genau bei der richtigen Fachfrau zu sein. Offensichtlich habe die Angeklagte ein einnehmendes Wesen und Überzeugungskraft, was wohl auch dazu geführt habe, dass sie hier beim Prozess so viel Unterstützung erhalte und Zeugen unter Eid falsche Aus­sagen machten. Sie sei damals für seine Mandanten immer erreichbar gewesen und bei Internetrecherchen hätten sie einen durchweg positiven Eindruck von ihr erhalten. Als seine Mandanten nach Risiken gefragt hätten, habe sie geantwor­tet: »Wollt ihr das wirklich wissen?« Eine Hausgeburt bei einer Beckenendlage sei nicht verboten, bei Komplikationen fahre man sofort in die Klinik.</p>



<p>Zuvor an der Frankfurter Uniklinik seien bei den Untersuchungen optimale Bedingungen festgestellt worden, jedoch habe es dort kein abschließendes Gespräch gegeben. Das Konzept der interventionsarmen Geburtshilfe, das die Angeklagte ihnen vermittelt habe, habe den Eltern zugesagt . Deshalb hätten sie sich einen Monat im Hotel in Unna eingemietet. »Meine Mandanten waren überzeugt, das Richtige zu tun.« Leider sei das in die Angeklagte gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt gewesen.</p>



<p>Rechtsanwalt Kurz schildert den Tag der tragischen Geburt aus der Perspektive seiner Mandanten. »Es war eine pflicht­widrige Übernahme«, beanstandet Kurz die Betreuung der Be­ckenendlagengeburt: »Die Angeklagte hatte die Herrschaft über das Geschehen. Die Eltern waren überfordert.« An den Organen des Kindes seien keine Veränderungen erkennbar gewesen, die an seiner Überlebensfähigkeit hätten zweifeln lassen: »Die al­leinige Verantwortung am Tod des Kindes liegt bei der Ange­klagten.« Auch Kurz plädiert auf Totschlag: »Die Angeklagte hat vorsätzlich gehandelt, sie hat den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen.&#8220; Es sei ihr nicht darum gegangen, dass die Geburt ein gutes Ende nehme. Sie habe die Geburt außer­klinisch zu Ende bringen wollen, im Sinne eines von ihr als höherwertig gesehenen Ziels. Es ändere nichts, dass sie sich in anderen Fällen anders entschieden habe. Sie habe den Eltern verheimlicht, dass sie spätestens seit dem abendlichen Telefo­nat mit einer Kollegin mit ihrem Latein am Ende gewesen sei. Verlegt habe sie die Geburt nicht, trotz der von ihr erkannten Risiken.</p>



<p>Sein Mandant fühle sich von der Ge­burtshelferin betrogen, hält Kurz der Angeklagten vor. Ihre Risikobereitschaft habe sich im Ermittlungsverfahren auch bei anderen Fällen gezeigt. Rechtsanwalt Kurz beantragt, die Angeklagte zu verur­teilen. Hinsichtlich des Strafmaßes stelle er keinen Antrag: Für seine Mandanten ste­he nicht der Umfang des Strafmaßes im Vordergrund, sondern die Untersuchung und Feststellung der Verantwortung am Tod ihrer Tochter. Er beantragt auch ein Berufsverbot, stellt über die Dauer jedoch keinen Antrag.</p>



<p>»Soweit die Ausführungen des Neben­klagevertreters«, übernimmt der Vorsit­zende wieder und kündigt die Mittagspau­se an. Danach solle Prof. Dr. Hans Lilie als einer der drei Verteidiger sein Plädoyer halten. Die Verteidigung ist darauf nicht eingestellt, die drei Anwälte möchten am nächsten Tag geschlossen plädieren. Zwi­schen Meyer und Strafverteidiger Mark Sendowski entspinnt sich ein Disput: Man bleibt uneinig, was tags zuvor am Telefon besprochen worden war, selbst Oberstaatsanwältin Ruland beteiligt sich mit scharfen Einwürfen. »Ich kann keinen Beteiligten zwingen«, beendet der Vorsit­zende die Meinungsverschiedenheit. Am morgigen Freitag könne man allerdings erst um 11 Uhr beginnen und um 15 Uhr sei Geschäftsschluss.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Verteidiger fordern Freispruch</h2>



<p>»Wir haben uns das Plädoyer aufgeteilt, so dass es sich um ein einziges Plädoyer als ›Gesamtkunstwerk‹ handelt «, beginnt Pflichtverteidiger Hans Böhme am folgen­den Sitzungstag. Sein Kollege Sendowski werde sich später mit den medizinischen, Prof. Lilie mit den juristischen Aspekten beschäftigen. Vieles an diesem Verfahren habe nicht nur auf ihn, sondern auch auf Außenstehende in höchstem Maße tenden­ziös gewirkt. Die Staatsanwältin habe in ihrem Plädoyer geäußert, einziger Punkt, der für die Angeklagte spreche, sei ihre Unvorbestraftheit. Wenigstens die Verfah­renslänge von unterdessen sechs Jahren müsse sie auch berücksichtigen, an der gerade diese Staatsanwaltschaft wesentli­chen Anteil gehabt habe. Dies wirke sich normalerweise strafmildernd aus. Das Ge­richt habe zunächst etwa ein Jahr selbst ermitteln und aufklären müssen, was ei­gentlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen sei.</p>



<p>Tendenziös sei ihm die Behandlung der Entlastungszeugen und Gutachter vorge­kommen, die immer wieder mit Strafverfolgung bedroht oder mit Durchsuchun­gen drangsaliert worden seien. Manche hätten deshalb nur mit Anwaltsbeistand aussagen wollen. Höchst zweifelhaft sei ihm auch vorgekommen, dass das Gericht – vor allem der Vorsitzende und die Bericht­erstatterin – bei Befragungen durch die Verteidigung demonstrativ ihre Missach­tung und ihr Desinteresse gezeigt hätten, indem sie sich intensiv miteinander unter­ halten hätten, ohne das Prozessgeschehen zu beachten.</p>



<p>Auch die Antwort von Prof. Feige, als er ihn gefragt habe, warum er den Geburts­beginn auf morgens 5.10 Uhr ansetze, sei zweifelhaft gewesen. Er habe gesagt, die­sen Zeitpunkt habe die Geburtshelferin selbst genannt, als sie der Schwangeren am Telefon gesagt habe »Jetzt geht&#8217;s los.« Feige, der der Angeklagten vorwerfe, ge­gen alle Standards verstoßen zu haben, halte sich selbst nicht an wissenschaftli­che Standards. Sonst hätte er den Beginn der Geburt wissenschaftlich definieren müssen mit regelmäßiger, muttermund­ wirksamer Wehentätigkeit. Dann wäre der Beginn der Geburt etwa auf den Mittag des 30. Juni 2008 gefallen und das Gebäude von der protrahierten Geburt eingestürzt. Von Anfang an habe die Angeklagte hier keine Chance gehabt.</p>



<p>Auch Böhme schildert ausführlich die Umstände der Geburt. Der Hergang stellt sich bei ihm anders dar als bei den beiden Schilderungen zuvor. Die Eltern hätten ge­wusst, dass die Geburtshelferin den Tag für sie freigehalten habe und sie jederzeit die Praxis hätten aufsuchen können – ge­tan hätten sie es nicht. Gegen 15 Uhr sei am Telefon von regelmäßigen Wehen be­richtet worden. Da habe die Angeklagte das Paar aufgefordert, zu ihr in die Pra­xis zu kommen mit den Worten, sie lasse schon mal das Badewasser ein. Die Darstel­lung der Eltern, sie hätte gesagt, sie mögen innerhalb der nächsten Stunde in die Pra­xis kommen, ergebe keinen Sinn. Wenn man jemandem Badewasser einlasse, gehe man davon aus, er möge sofort kommen, sonst sei es bei der Ankunft kalt.</p>



<p>Als beim Telefonat um 16 Uhr von Me­koniumabgang gesprochen worden sei, sei die Geburtshelferin fünf Minuten später im Hotel gewesen und habe die Herztöne mit dem Dopton als normal gemessen. Die Angeklagte habe die Mutter untersucht und nach ihrer Überzeugung sei alles nor­mal gewesen. Auch die spätere zeitweilige Verlangsamung der Wehentätigkeit sei für die Hebamme nach 30-jähriger Erfahrung, in der sie weit über 2.000 Geburten beglei­tet habe, nichts Besonderes gewesen, da so etwas durchaus passieren könne, wenn Hebamme oder Arzt auftauchten. Erst um 18.22 Uhr sei eine starke Wehe und in deren Zusammenhang der Eindruck ei­nes »Mitschiebens« beschrieben worden. Dabei sei wieder Mekonium abgegangen, die Herztöne seien stabil geblieben. Genau dies würde in den einschlägigen Studien beschrieben, wenn dort die Rede davon sei, in der Pressphase sei bei stabilen Herztö­nen Mekoniumabgang kein beunruhigen­ des Merkmal.</p>



<p>Böhme führt ein erhebliches Mitver­schulden der Eltern am Tod ihres Kindes an. Sie hätten gewusst, es handele sich bei einer Beckenendlage um eine Risi­kogeburt, sie hätten Fachliteratur gele­sen. Zunächst hätten sie, weil sie sonst die Flugreise von Riga nach Deutschland nicht hätten antreten dürfen, den Entbin­dungszeitpunkt gefälscht. Dann hätten sie Untersuchungen wie ein MRT verweigert, die Prof. Louwen – die Koryphäe in Bezug auf vaginale Beckenendlagengeburten – für notwendig erachtet habe, und seien aus dem Krankenhaus gegangen. Bei der späteren Frage der Angeklagten, ob sie die Risiken wirklich wissen wollten, hätten sie als verantwortliche Eltern mit ja ant­worten müssen. Er fragt, wieso die Eltern im Verfahren mit Glasehandschuhen an­gefasst worden seien.</p>



<p>Zur Beckenendlage sagt Böhme, die konkreten Risiken lägen darin, dass das Kind zügig entwickelt werden müsse und nicht mit dem Kopf stecken bleibe. Die­ses Kardinalrisiko habe sich hier nicht verwirklicht, das Kind sei innerhalb kür­zester Zeit entwickelt worden und habe bei der Obduktion keinerlei Spuren einer unsachgemäßen Behandlung gezeigt. Es habe kein Risiko gegeben, betont er abschließend, das sich konkret durch Pflichtwidrigkeiten der Angeklagten »ver­wirklicht« habe und für die ein »Tötungs­erfolg« feststellbar sei. Wenn aber keine Pflichtwidrigkeit für den »Erfolg«, für den Tod, die Ursache gewesen sei, dann kön­ne es keine Verurteilung wegen eines »Er­folgsdelikts« geben, wozu Totschlag zähle. Böhme übergibt nun an seinen jüngeren Kollegen und nimmt wieder Platz.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hypoxie – Ursache oder Folge?</h2>



<p>Der zweite Verteidiger, Mark Sendow­ski, erhebt sich und fährt fort: Die Staats­anwaltschaft werfe der Angeklagten ein »Unterlassungsdelikt« vor, sie hätte die Beckenendlagengeburt nicht außerhalb des Krankenhauses durchführen dürfen. Maßgeblich sei dabei die Prüfung, ob die Verletzung der Sorgfaltspflicht den Tod des Kindes überhaupt herbeigeführt habe, ob es dafür eine Kausalität gebe. Er weist auf die Methoden- und Therapiefreiheit für Ärzte hin und darauf, dass die Ange­klagte in 30 Jahren über 120 Beckenendla­gengeburten betreut habe. Es gehe bei der Forderung nach Facharztstandard um den tatsächlichen Wissensstand, nicht um ein formelles Kriterium. Und aus dem Vorwurf, die Angeklagte hätte die Beckenendlagengeburt nicht außerhalb der Klinik durchführen dürfen, könne nicht geschlossen werden, dass dadurch das Kind gestorben sei. Fast jeder Tod brin­ge ein hypoxisches Ereignis mit sich.</p>



<p>Die Frage sei, ob die Hypoxie auf­grund eines Herzstillstandes eingetreten sei, mit der Folge der Unterversorgung der Organe mit Sauerstoff. Oder ob es zu einer Hypoxie gekommen sei, die dann letztlich zu einem Herzstillstand geführt habe. Dies sei hier nicht geklärt worden, Ursache und Wirkung dürften nicht verwechselt werden. Nachgewiesen sei die Hypoxie nicht, und dies sei von den Pathologen bestätigt worden. Es sei nur differenzialdiagnostisch von der Möglich­keit einer Hypoxie ausgegangen worden. Insoweit handele es sich lediglich um eine Vermutung.</p>



<p>Sendowski bemängelt die lückenhaf­te Obduktion durch den Gerichtsmedi­ziner Zweihoff, der beispielsweise eine DNA-Analyse und wichtige Aservate von Gewebe- und Flüssigkeitsproben nicht si­chergestellt habe. Der Verteidiger führt zahlreiche Argumente an, die gegen eine Hypoxie als Todesursache sprächen und erinnert an die Ähnlichkeit des Falls mit Vorkommnissen beim intrauterinen Fruchttod und dem Plötzlichen Kindstod. Von den 3.500 perinatalen Todesfällen im Jahr, die vornehmlich in der Klinik stattfänden, bleibe bei einem Teil die Todesursache ungeklärt. Auch hält er fest, dass Prof. Dr. Leuschner zur Beur­teilung der Organgewichte jeweils un­terschiedliche Tabellen herangezogen habe, um »krampfhaft« zu beweisen, dass ein Organ gerade noch im unteren oder oberen Normbereich gelegen habe. Eine Zusammenschau in einer Tabelle, die kenntlich gemacht hätte, welche Organe vom Normbereich abwichen, sei dadurch nicht möglich gewesen. Vielleicht sei es gerade das Zusammenspiel der Abwei­chungen in der Gesamtheit gewesen, die letztlich zum Tod des Kindes geführt hätte. Eine Hypoxie unter der Geburt erkläre diese auffälligen Organgewichte nicht.</p>



<p>Fakt sei, dass beispielsweise die Lun­ge mit 44 Gramm ein im Verhältnis zum Körper zu geringes Gewicht aufgewiesen habe. Die Lunge habe durch die Reani­mation von zwei Ärzten nicht belüftet werden können – die Ursache dafür sei nicht geklärt. Vor diesem Hintergrund sei die Einschätzung von Prof. Feige zwei­felhaft und entbehre jeglicher wissen­schaftlicher Basis, dass das Kind mit ei­nem Kaiserschnitt bis 21 Uhr noch hätte gerettet werden können. Sendowski geht detailliert auf die Auffälligkeit einzelner Organe ein, bevor er das Wort an Prof. Dr. Hans Lilie übergibt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Im Unterschied zum Straßenräuber</h2>



<p>Der Strafrechtsprofessor geht auf das Plädoyer von Oberstaatsanwältin Ruland ein: »Am Ende stand ein Strafantrag von imposanter Höhe. Deswegen brauchte ich ein wenig Luft, um über den überraschen­den Strafantrag nachzudenken«, beginnt er und führt ausführlich aus, warum er ihn für juristisch unhaltbar halte und »in höchstem Maße unfair, Frau Kollegin«, wie er an Ruland gewandt betont. Die Umstände müssten von der Staatsan­waltschaft mit allen Aspekten für und ge­gen eine Person betrachtet werden, wie es das Gesetz vorschreibt, nicht einseitig, wie es hier geschehen sei. Die schweren, für Menschen kaum ertragbaren Folgen des Todes eines Kindes seien seiner Man­dantin nicht anzulasten als erschweren­de Folgen eines Tötungsdelikts. Auch das beantragte Berufsverbot, das ihre wirtschaftliche Existenz zerstören wür­de, müsse beim Strafmaß zugunsten der Angeklagten berücksichtigt werden, wie auch die überdurchschnittliche Verfah­rensdauer und dass sie bislang ein straf­rechtlich unauffälliges, vorbildliches Leben geführt habe. Wenn überhaupt, könne die Kammer allenfalls auf Fahr­lässigkeit hin verurteilen.</p>



<p>Der »Dolus eventualis«, der bedingte Vorsatz, habe in der Rechtssprechung seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 1955 zu großen Diskussionen geführt und sei heute umstritten. Die Frage sei, ob jemand billigend in Kauf nehme, dass der Tod als Folge einer Tat eintrete oder ob er nur fahrlässig gehan­delt habe, indem er darauf vertraut habe, dass diese Folge nicht eintreten werde. Die Staatsanwältin habe »zu leichtfüßig« argumentiert: Ruland habe der Ange­klagten mehrere unglücklich verlaufene Geburten vorgeworfen, die sie zu verant­worten habe und die angeblich ihre man­gelhafte Arbeit zeigten. Das Gegenteil sei für die Geburtshilfe der Angeklagten der Fall: Schon mathematisch müsse man eine statistisch wahrscheinliche Anzahl unerwünschter Ausgänge von Geburten einräumen. Die Angeklagte habe nach mehr als 2.000 Geburten weit weniger als die heutzutage normalen vier Pro­mille an Todesfällen aufzuweisen. Ihre Verlegungsrate sei bei Beckenendlagen­geburten dreimal höher gewesen als bei Schädellagen.</p>



<p>Angehörigen eines Heilberufs habe man grundsätzlich einen Heilungswillen zu unterstellen. »In unserem Fall unter­scheidet sich eine Hebamme und Ärztin vom üblichen Straßenräuber in medizin­rechtlichen Fragen«, erläutert Lilie. Dass unmittelbar nach dem »Tatgeschehen« Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen wurden und der Notarzt gerufen wurde, spreche gegen einen »Eventualvorsatz«. »Welche Motive sollte eine Medizinerin haben«, fragt er, »aus ›Ideologie pro Haus­geburt‹ vorsorglich einen Koffer bereit stehen zu haben, wie wir es hier gehabt haben?« Dies zeige doch, dass die Fahrt in die Klinik als Ausweg mit einbezogen gewesen sei. »Welche Hebamme kann ein Interesse am Tod kleiner Kinder haben?«, setzt er hinzu. »Hohes Gericht, ich sehe keinen Anlass, von einem Tötungsdelikt auszugehen«, schließt Lilie sein Plädoyer. »Deswegen beantrage ich – auch im Na­men meiner Kollegen – die Angeklagte freizusprechen und die Kosten von der Staatskasse erstatten zu lassen.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Berufung eingelegt</h2>



<p>Die Plädoyers aller Beteiligten in der nächsten Runde am 22. September rufen im Wesentlichen die Kerngedanken ih­rer ersten Ausführungen in Erinnerung. Pflichtverteidiger Böhme gibt zu beden­ken, dass die beantragte Strafzumessung der Staatsanwaltschaft mit einer Haftstra­fe von mehr als acht Jahren angesichts des fortgeschrittenen Alters der Angeklagten von Anfang 60 im Ergebnis »lebensläng­lich« gleichkäme. Auch er plädiert noch einmal auf Freispruch. Weiter erklärt er, die drei Strafverteidiger hätten ihre Mandantin darauf hingewiesen, dass sie – sollte das Gericht zu einem Schuldspruch gelangen – mit einer hohen Verurtei­lungswahrscheinlichkeit und einer hohen Straferwartung zu rechnen habe. Sie sei dennoch in den vergangenen Wochen zu den Verhandlungen erschienen, was zeige, dass keine Fluchtgefahr gegeben sei.</p>



<p>Die Angeklagte wurde am 1. Oktober zu sechseinhalb Jahren Haft, Zahlung von weit über 50.000 Euro an die Eltern und Übernahme der Verfahrenskosten verur­teilt. Die Verteidigung hat Berufung einge­legt. Darüber wird der BGH in Karlsruhe voraussichtlich im kommenden Sommer entscheiden. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt die Geburtshelfe­rin auf freiem Fuß.</p>



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		<title>Das Urteil: »Schuldig«</title>
		<link>https://viktoria11.de/das-urteil-schuldig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Nov 2014 11:22:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Die 37. Kammer am Landgericht Dortmund hat am 1. Oktober ihr Urteil im Schwurgerichtsprozess verkündet: Sie hat die angeklagte Ärztin und Hebamme des Totschlags durch Unterlassen schuldig gesprochen und hart bestraft. Diese hatte ein Elternpaar bei einer Beckenendlagengeburt betreut, das aus Riga ins Ruhrgebiet gereist war, um seine Tochter in ihrer Praxis auf natürlichem Weg<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/das-urteil-schuldig/"><span class="screen-reader-text">"Das Urteil: »Schuldig«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Die 37. Kammer am Landgericht Dortmund hat am 1. Oktober ihr Urteil im Schwurgerichtsprozess verkündet: Sie hat die angeklagte Ärztin und Hebamme des Totschlags durch Unterlassen schuldig gesprochen und hart bestraft. Diese hatte ein Elternpaar bei einer Beckenendlagengeburt betreut, das aus Riga ins Ruhrgebiet gereist war, um seine Tochter in ihrer Praxis auf natürlichem Weg zur Welt zu bringen. Das Kind war am 30. Juni 2008 leblos zur Welt gekommen und verstorben, trotz der Reanimationsbemühungen von Geburtshelferin und Notarzt.</strong></p>



<p>Schon mit Beginn meiner Hebammen­ausbildung 1979 habe ich oft den Satz gehört: »In der Geburtshilfe stehen Sie immer mit einem Bein im Gefängnis.« Erst durch den Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund habe ich ge­lernt: Strafverfahren gegen Hebammen oder ärztliche Geburtshelferinnen sind in Deutschland bislang außerordentlich sel­ten gewesen. Ein Urteil wegen Totschlags hat es im Fachgebiet der Geburtshilfe noch nie gegeben. Selten Verfahren wegen fahr­lässiger Tötung. Im Internet findet man wenige Fälle aus den vergangenen zehn Jahren: den Fall einer Geburtshausheb­amme in Bayern zum Beispiel, die für den Tod eines Kindes bei seiner für sie überraschenden Beckenendlagengeburt verantwortlich gemacht worden war. Sie war im April 2008 wegen fahrlässiger Tötung zu einer zehnmonatigen Gefäng­nisstrafe auf Bewährung verurteilt worden, sowie zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro – kein Berufsverbot. Drei Ärzte wur­den im Februar 2010 ebenfalls in Bayern verurteilt, als nach einem Kaiserschnitt eine Frau verblutet war: Haftstrafen von jeweils acht Monaten auf Bewährung für die zwei Frauenärzte wegen fahrlässiger Tötung, eine Geldstrafe von 9.000 Euro für den beteiligten Anästhesisten wegen fahrlässiger Körperverletzung. Alle durf­ten weiterarbeiten, der Assistenzarzt war während des Verfahrens zum Oberarzt aufgestiegen. Im Februar 2012 wurde in Norddeutschland ein Verfahren gegen zwei Ärzte gegen Zahlung einer Geld­strafe von 20.000 beziehungsweise 10.000 Euro eingestellt, nachdem durch ihr Ver­schulden ebenfalls eine Frau nach einem Kaiserschnitt verblutet war. Im September 2014 wurde ein Anästhesist in Hessen zu 12.000 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, der den Tod einer Gebärenden durch die Injektion einer Überdo­sis Schmerzmittel verursacht hatte.</p>



<p>Darüber, dass Geburtshelferinnen hier­zulande schon einmal einen Gefängnis­aufenthalt anzutreten hätten, ist kein Hin­weis zu finden. Nur ein Fall aus Österreich, wo eine Hebamme nach einem Urteil im Jahr 2004 eine mehrmonatige Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung zu verbüßen hatte. Ein Kind war in ihrem Geburtshaus bei seiner Beckenendlagengeburt gestor­ben. Auch ein Berufsverbot wurde damals verhängt.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="675" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2022/06/141001_016_farbe-scaled-e1718015045261-1024x675.jpg" alt="" class="wp-image-736" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2022/06/141001_016_farbe-scaled-e1718015045261-1024x675.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2022/06/141001_016_farbe-scaled-e1718015045261-300x198.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2022/06/141001_016_farbe-scaled-e1718015045261-768x506.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2022/06/141001_016_farbe-scaled-e1718015045261-1536x1012.jpg 1536w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2022/06/141001_016_farbe-scaled-e1718015045261-2048x1349.jpg 2048w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2022/06/141001_016_farbe-scaled-e1718015045261-1568x1033.jpg 1568w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Der Vorsitzende Richter trägt die Urteilsbegrün­dung der Schwurgerichts­kammer vor. Zeichnung: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>Das Urteil der 37. Strafkammer am Ende des langen Schwurgerichtsverfah­rens am Landgericht Dortmund fällt demgegenüber hoch aus: schuldig des Totschlags – sechs Jahre und neun Mo­nate Haftstrafe für die praktische Ärztin und Hebamme. Drei Monate werden als verbüßt betrachtet aufgrund der jahrelan­gen Ermittlung sowie der fünfwöchigen Untersuchungshaft. Weiter 34.000 Euro Schmerzensgeld an die Nebenkläger – die Eltern. Dazu kommen als Schadensersatz, beispielsweise für die Beerdigungskosten und psychotherapeutische Behandlung, 1.500 Euro an den Vater des verstorbenen Kindes, 6.894 Euro an die Mutter, sowie eine lebenslange monatliche Zahlung an sie in Höhe von 148,80 Euro. Außerdem muss die Geburtshelferin zu 85 % die Behandlungskosten für sämtliche zu­ künftigen Schäden der Eltern infolge des seelischen Traumas durch die Totgeburt ihrer Tochter ersetzen. Die Angeklagte trägt die Kosten des 59 Tage langen straf­rechtlichen Verfahrens einschließlich des angehängten zivilrechtlichen Verfahrens über die Ansprüche des Elternpaares.</p>



<p>Der Aktualität halber wird in diesem Teil der Berichterstattung die Urteilsver­kündung vorgezogen. Was inzwischen ge­schah, nachdem die Geburtshelferin sich am 26. Juni umfassend zu den Vorwürfen geäußert hatte, wird in einem weiteren Bericht nachgeholt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der letzte Verhandlungstag</h2>



<p>Die Verkündung des Urteils am Ende der Hauptverhandlung, die am 28. August 2012 begonnen hatte, ist nach vielen Ver­schiebungen für den 1. Oktober angesetzt. Zahlreiche Medienvertreter:innen, darun­ter drei Filmteams und drei Hörfunk-Jour­ nalist:innen, sowie viele Zuschauer:innen, Männer und Frauen aller Altersklassen, haben sich eingefunden – Angehörige der Angeklagten, Hebammen, Ärzt:innen, El­tern und andere Interessierte. Im Sitzungssaal sind heute – anders als bisher – drei Wachtmeister positioniert: Zwei Männer neben der Tür, eine Frau auf der Fensterseite. Sie verweisen die eintreffenden Zuschauer:innen auf die hinteren Bänke. Auch der geburtshilfliche Gutachter Prof. Dr. Axel Feige ist heute gekommen, eben­falls Prof. Dr. Schwenzer, der im vergange­nen Jahr zu einem anderen Schadensfall ausgesagt hatte, in den die Angeklagte ver­wickelt war. Mit dabei auch ein Patienten­anwalt, der als Zuschauer mit den beiden vorne in der ersten Reihe sitzt.</p>



<p>Die Verhandlung beginnt pünktlich um 9.30 Uhr. Die Angeklagte sitzt zwischen ihren drei Strafverteidigern Hans Böhme, Prof. Dr. Hans Lilie und Mark Sendowski. Gegenüber ist die Staatsan­waltschaft heute zum zweiten Mal durch Oberstaatsanwältin Dr. Bettina Werner vertreten. Die Eltern des verstorbenen Mädchens, um das es im Prozess geht, sind nicht aus Riga angereist. Sie werden als Nebenkläger von Rechtsanwalt Alexander Kurz vertreten.</p>



<p>»Wir haben noch einen Antrag«, meldet sich Strafverteidiger Mark Sendowski zu Wort. »Sie beantragen, in die Beweisauf­nahme einzutreten«, korrigiert der Vorsit­zende; er ist wie seine Beisitzerin sichtlich ungeduldig angesichts des Aufschubs vor dem Urteil. Der Verteidiger verliest ruhig einen Beweisantrag zur erneuten Unter­suchung der kindlichen Organe: der Lun­gen, die pathologisch verändert gewesen sein sollen und mit dem Leben nicht zu vereinbaren, des Herzens und der Leber. Er weist auf mehre fragliche Sachverhalte hin: Nach der für die Verteidigung über­raschenden Ablehnung vorausgegangener Beweisanträge habe er die Gutachten von Prof. Dr. Ivo Leuschner und Dr. Nanette Sa­rioglu der renommierten Fetalpathologin Prof. Dr. Annette Müller vom Universitäts­klinikum Bonn vorgelegt, ebenso wie eine Fotodokumentation, die die Angeklagte im vergangenen Jahr zusammen mit der Kinderpathologin Dr. Helga Göcke von den Organen angefertigt habe.</p>



<p>Frau Prof. Müller habe eine Reihe ungeklärter Auffälligkeiten festgestellt. Beispielsweise machten die Gutachten keine Aussage zur Ursache der festgestell­ten Atelektase der Lunge. Auch sei keine angemessene Histologie des Herzens vor­ genommen worden. Das Reizleitungssys­tem sei beispielsweise nicht präpariert worden. Prof. Leuschner habe unsach­gemäß argumentiert: Der Abgang von Mekonium sei nicht gleichzusetzen mit Hypoxie. Leuschner sei außerdem kein ausgewiesener Fetalpathologe. Auch die Plazentapathologie sei unzureichend durchgeführt worden. Die Verteidigung beantrage, Prof. Müller mit der Untersu­chung zu beauftragen. Eine E-Mail der Fetalpathologin vom 29. September wird als Anlage ebenfalls verlesen: Leuschner habe sich in seinem Gutachten auf eine Hypoxie festgelegt. Der Thymus sei je­doch unauffällig gewesen, was bei einer stundenlangen Hypoxie während der Geburt nicht zu erwarten gewesen wäre, so dass die Schädigung deutlich vor der Geburt zu vermuten sei. Ein hypoxisches Kind mache intrauterin Atemzüge, was man beispielsweise durch Hautschuppen oder Mekonium in der Lunge nachweisen könne, die in diesem Fall fehlten. Leu­schner habe keine Nabelschnuraspekte berücksichtigt. Der Plazentabefund des Pathologen Dr. August Dykgers, es habe eine eingeschränkte Plazentafunktion vorgelegen, sei eine funktionelle Aussa­ge und entspreche nicht pathologischem Standard. Es sei kein qualifiziertes Gut­achten: Die Plazenta hätte histologisch untersucht werden müssen. Jeder Schnitt hätte sowohl Deck- wie Basalplatte enthal­ten müssen, auch fehle die Bestimmung der Plazentazottenreife. Der Plazentabe­fund sei in der Gesamtbeurteilung nicht diskutiert worden. »Es bleiben hier viele Fragen offen«, liest Sendowski aus ihrem Schreiben. Beispielsweise: Warum sei die Lunge atelektatisch gewesen? War­um sei die Plazenta nur unzureichend untersucht worden? Wenn sie nicht die Hypoxieursache war, wo finde sich die Begründung, warum nicht?</p>



<p>Nach einer Pause zur Beratung verkündet die Kammer eine Stunde später: »Der Antrag wird abgelehnt.« Der Gutachterin hätten nicht alle vorhandenen Gutachten vorgelegen, die fraglichen Punkte seien bereits erwiesen und aus ihrer Anhörung würde sich nichts Neues ergeben. Prof. Leuschners Sachkunde sei nicht zweifel­haft. Die Beweisaufnahme wird wieder ge­schlossen. Die Prozessbeteiligten werden aufgefordert, zum dritten Mal nach dem 3. und 4. Juli sowie dem 22. September ihre Plädoyers zu halten. Oberstaatsanwältin Dr. Werner erhebt sich und erklärt knapp: »Hohes Gericht, verehrte Anwesende, ich beziehe mich auf mein Plädoyer vom 22. September 2014 und das Plädoyer von Oberstaatsanwältin Ruland und wieder­hole, die Angeklagte zu einer Freiheits­strafe von acht Jahren und drei Monaten zu verurteilen sowie zu lebenslangem Berufsverbot.« Auch Kurz bezieht sich auf seine beiden vorangegangenen Plädoyers, ebenfalls alle Verteidiger.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das letzte Wort</h2>



<p>»Ihnen steht als Angeklagte das letzte Wort zu, bevor sich die Kammer zur Bera­tung zurückzieht«, wendet sich der Vorsit­zende nun an die Geburtshelferin. Auch sie erhebt sich und beginnt: »Hohes Ge­richt, sehr verehrte Damen und Herren. Ich möchte das vortragen, was für mich seit 1985 leitend war«, beginnt sie und trägt klar und mit ruhiger, deutlich hör­barer Stimme ihr Gelöbnis als Ärztin vor: »Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftig­keit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Un­terschied machen, weder aufgrund einer etwaigen Behinderung noch nach Reli­gion, Nationalität, Rasse noch nach Par­teizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbrin­gen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwen­den. Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies al­les verspreche ich auf meine Ehre.« Sie schließt: »Das war mir wichtig, das hier in diesem Raum noch einmal öffentlich zu sagen. Ich bitte um ein Urteil, das mir gerecht wird.«</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Das Urteil</h2>



<p>Nach einer Pause von fast einer Stun­de haben sich alle wieder im großen Sit­zungssaal versammelt. Die Tische vor den Strafverteidigern und der Angeklagten, die sonst mit Akten und Laptops ange­füllt waren, sind nun leer. Die Kammer erscheint um 12.15 Uhr. Alle erheben sich und hören, wie der Vorsitzende Rich­ter das Urteil der Schwurgerichtskammer verkündet: Schuldig des Totschlags. Dann das Strafmaß.</p>



<p>Nachdem alle wieder Platz genommen haben, beginnt Meyer seine fast dreistün­dige Ansprache zur Urteilsbegründung. Der Vorsitzende hält seinen detailreichen, in aufeinander aufbauenden Gedanken­kreisen komponierten Vortrag frei und schaut dabei konzentriert geradeaus ins Publikum, manchmal zur Angeklagten.</p>



<p>»Ich möchte eine Vorbemerkung vor­ausschicken«, beginnt er. Ein Verfahren sei nun abgeschlossen, »das die Kammer in besonderer Weise belastet hat.« Meyer tritt Kritik entgegen, die er offenbar in In­ternetforen – darunter auch ein geschlos­senes Hebammenforum – und manchen Medien mitverfolgt hatte, wo immer von ihm als Vorsitzendem die Rede war. Er leite zwar die Verhandlung, treffe die Entschei­dungen aber nicht allein: »Das Urteil wird gefällt durch die gesamte Kammer«, betont er. Insbesondere geht er auf einen Radiobei­trag des WDR ein, der in der Art der Pro­zessführung eine Mann-Frau-Problematik gesehen hatte. »Dem Spruchkörper gehö­ren auch zwei Frauen an, über deren Mit­wirkung ich sehr dankbar bin – gerade mit ihren eigenen Erfahrungen mit Geburten.« Besonders unzutreffend erscheine ihm des­halb ein kritischer Ausspruch, den er auf sich selbst gemünzt gelesen hatte: »Ein far­benblinder Mensch habe über Farbkompo­sition zu entscheiden.«</p>



<p>Das Verfahren habe in mehr als zwei Jahren 59 Verhandlungstage gedauert, 60 Zeugen und Zeuginnen seien vernommen worden und mehr als zehn Sachverständi­ge. Auf 300 maschinenschriftlichen Seiten sei das Verfahren gerichtlich dokumen­tiert worden. Es habe sich von allen ande­ren Verfahren, mit denen die Kammer nor­malerweise befasst sei, außerordentlich unterschieden.</p>



<p>»Es handelte sich hier um eine Angehö­rige eines helfenden und heilenden Berufs. Die Kammer war noch nicht mit einem solchen Fall befasst.« Auch in juristischen Datenbanken habe er nichts Vergleichba­res gefunden.</p>



<p>Die Angeklagte sei Akademikerin aus dem Bildungsbürgertum. Anders als sonst, wo allenfalls direkte Angehörige und Freunde das Verfahren auf der Zuschauer­bank verfolgten, hätten dem Publikum vie­le Berufskolleginnen angehört. Die Ange­klagte habe Zuspruch und Unterstützung erfahren, wie es selten sei. Sogar zu Spen­den für ihre Verteidigung sei aufgerufen worden. Nie habe er bislang erlebt, dass so viele Zeug:innen zugunsten der Angeklag­ten die Unwahrheit gesagt hätten. Nur bei Zeugen eines kriminogenen Milieus ken­ne er dies, nicht aus der Mitte der Gesell­schaft. »Die Kammer ist der Auffassung, dass sich diese Zeugen, die mit ihren vor­sätzlichen Falschaussagen die Unwahrheit gesagt haben, selbst in absehbarer Zeit vor Gericht finden werden«, merkt Meyer an.</p>



<p>»Das Gericht hat ohne Ansehen der Per­son zu entscheiden«, betont der Vorsitzen­de, unabhängig von den Verdiensten einer Person. Prozessbeobachter hätten sich im Internet zu Wort gemeldet, es ginge in dem Verfahren nicht um die Angeklagte, sondern um die außerklinische Geburts­hilfe. Die Kammer mache sich zu Hand­langerin von Ärzten, sei dort geäußert worden. »Es gipfelte darin, das Verfahren als Hexenprozess zu bezeichnen«, schildert Meyer: »Man fragt sich, wie naiv und wie einfältig jemand ist, der so etwas äußert oder wie viel Angst zu so einer abstrusen Verschwörungstheorie führt.« Der Kam­mer sei es von Anfang an darum gegangen, aus welchen Gründen das Kind zu Tode gekommen sei und ob die Angeklagte ein hier zu ahndendes Verschulden treffe. Es ginge nicht an, Augen und Ohren vor den Ergebnissen der Beweisaufnahme zu ver­schließen. Das Murren aus dem Zuschau­erraum sei immer deutlich zu spüren und manchmal auch zu hören gewesen. Die professionellen Juristen, die drei Be­rufsrichter der Kammer und besonders Oberstaatsanwältin Ruland hätten damit besser umgehen können. Die beiden Lai­enrichter seien jedoch sehr beeindruckt und besonders belastet gewesen. Das Ver­halten eines Teiles der Zuhörerinnen und Zuhörer sei zu missbilligen und ethisch fragwürdig. Dem verstorbenen Mädchen würde damit das Recht abgesprochen, jede erforderliche und mögliche Hilfe bei der Geburt zu bekommen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Ideale der Geburtshelferin</h2>



<p>Die Urteilsbegründung beginnt der Vorsitzende mit einer Schilderung des Lebenslaufes der Geburtshelferin. Schon früh habe sie Vorbehalte gegen die im Krankenhaus übliche Praxis entwickelt, wo ihrer Wahrnehmung nach ein Kasernenhofton herrsche, mit Behandlungen der Gebärenden, die häufig mehr schade­ten als nutzten. Sie habe beschlossen, nicht als Angestellte im Krankenhaus tätig zu werden. »Zur Verwirklichung eines Ideals einer sanften Geburt unter Achtung der Intimität und der Souveränität der Frau &#8211; ursprünglich von einer idealen Einstel­ lung getragen, hat sich ihre Einstellung entwickelt unter Außerachtlassen der kli­nischen Erkenntnisse. Sie besteht bei der Angeklagten bis heute fort. Sie sieht sich in der Konkurrenz zu Ärzten in der Klinik und unterscheidet zwischen Geburtshil­fe und Geburtsmedizin.« »Das Kind, sagt sie, sei in der Hausgeburtshilfe ein kom­petenter Partner, das ungeborene Kind könne auf Wehenstress reagieren.« Die Angeklagte lehne konsequenterweise die Messung und Dokumentation der Fetalpa­rameter ab. Auch lehne sie die vorgeschrie­bene Aufklärung ab als Nocebo-Effekt, als Noxe, die schädlich wirke auf dem Wege der »Selffulfilling Prophecy«. Wie das mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Aufklärung einer Mutter zu vereinbaren sei, sei nicht nachvollziehbar. »Die Ange­klagte hat Vorschriften nicht beachtet und wissenschaftlich belegte Risiken negiert.« Beispielsweise habe sie die rechnerische Übertragung als ein solches Risiko negiert, obwohl ein Zusammenhang bei der Morbi­dität und Mortalität bestehe.</p>



<p>Auch protrahierte Geburten habe sie betreut, beispielsweise bei Überschreiten der zulässigen Dauer für die Eröffnungs­periode. »Es gibt Untersuchungen, dass das Risiko des Sauerstoffmangels dabei ansteigt«,stellt Meyer fest. Auch Geburten bei Zustand nach Sectio, Mehrlings- und Beckenendlagengeburten habe sie betreut. »Die Beckenendlage ist eine pathologische Kindslage, keine Normvariante der Längs­ lage«, postuliert der Vorsitzende Richter – eine Längslage mit einem besonderen Ri­siko, wo der Umfang des Kopfes mit den In­nenmaßen des Beckens passen müsse. Die Nabelschnur sei bei der Geburt des Kopfes besonders gefährdet. Die Betreuung der Beckenendlage sei durch die Hebamme nur in Dringlichkeitsfällen außerklinisch möglich. Laut den Mutterschaftsrichtlini­en seien Risikogeburten den Kliniken vor­behalten. Die DGGG halte dabei neonato­logische sowie anästhesiologische Teams für erforderlich.</p>



<p>»In einem von der Angeklagten mitver­fassten Lehrbuch wird die Möglichkeit der außerklinischen Geburt aus Beckenendla­ge nicht erwähnt. Die Angeklagte bezeich­net sich als Fachfrau für Beckenendlagen und nimmt bundesweite Kompetenz für sich in Anspruch. Die Risikobereitschaft ist in anderen Vorgängen deutlich gewor­den, mit denen sich die Kammer befasst hat«, stellt Meyer fest und schildert Fälle, bei denen die Kammer unverantwortli­ches Handeln ausgemacht habe.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie es zur tragischen Geburt kam</h2>



<p>Nun geht er auf den tragischen Fall des Mädchens ein, das im Juni 2008 bei seiner Geburt verstorben war. Als im Mai die Beckenendlage diagnostiziert worden sei, habe die Gynäkologin zur Sectio gera­ten. Die Eltern hätten daraufhin von Riga aus Erkundigungen eingezogen, ob auch eine Geburt auf natürlichem Weg möglich sei. Ein Oberarzt aus dem Nürnberger Kli­nikum habe ihnen in einem Telefonat ge­raten, in der Frankfurter Uniklinik Prof. Dr. Frank Louwen aufzusuchen, wohin sie am nächsten Tag auch gereist seien. Nach einer Eingangsuntersuchung hätten die Eltern ein Gespräch mit Prof. Louwen ge­wünscht, zu dem es nicht gekommen sei. »Den Nebenklägern war nicht wohl bei dem Gedanken, bezüglich der Auswirkungen von Strahlen auf das Kind – ob zu Recht oder zu Unrecht«, erläutert Meyer die Umstände. Als sie daraufhin die An­geklagte aufgesucht hätten, habe diese ein MRT für überflüssig gehalten. Sie habe die Schwangere untersucht, auch den Be­ckenumfang gemessen und eine vaginale Geburt für möglich erklärt. Auf die Frage, welche Gefahren bestünden, hätte sie er­ klärt: »Wollt ihr das wirklich wissen?« Die Nebenkläger seien von der Kompetenz der Geburtshelferin beeindruckt gewesen, die erklärt habe, mehr als 100 Beckenendla­gengeburten betreut zu haben.</p>



<p>Der Vorsitzende schildert ausführlich die Betreuung in der Schwangerschaft und die ersten Telefonate am Tag der Ge­burt, gegen 5 Uhr und um 9.39 Uhr, als die Schwangere noch keine Wehen, jedoch Abgang von Fruchtwasser angegeben habe. Bei dem Telefonat gegen halb zehn Uhr habe sie ihr angesichts leichten unregel­mäßigen Ziehens geraten zu entspannen. Aufgesucht oder einbestellt habe sie sie nicht. Erst später beim Telefonat gegen 16 Uhr, als die Gebärende sich nicht mehr habe fortbewegen können, sei sie zum Ho­tel aufgebrochen, lediglich mit einem Dop­ton statt mit einem CTG ausgestattet. Zu dem Zeitpunkt wäre es bereits ihre Pflicht gewesen, die Gebärende in die Klinik ein­zuweisen, da der Zeitraum für eine norma­le Eröffnungsperiode schon abgeschlossen gewesen sei.</p>



<p>Die Angeklagte sei zu keinem Zeit­punkt bereit gewesen, von der außerklini­schen Geburt Abstand zu nehmen. Mutter und Kind hätten sich in Gefahr befunden. Der Vorsitzende schildert eingehend den Verlauf und die Zuspitzung der tragischen Geburt und weist auf kritische Situationen hin, wo sich die Angeklagte nach Auffas­sung der Kammer nicht korrekt verhalten habe. Die Wehen seien seltener geworden, der Zustand der Mutter habe sich ver­schlechtert. Das sei der Grund dafür, dass Hirnschäden entstanden seien. »Kurz vor 22 Uhr fiel das Dopton aus. Es ist auszu­schließen, dass sie noch normfrequente Herztöne hörte«, vermutet Meyer und beschreibt, wie die tragische Geburt um 22.14 Uhr zu ihrem Ende gekommen sei, wie das leblose Kind reanimiert worden sei und wie der hinzu gerufene Notarzt im EKG noch eine elektrische Restaktivität des Herzens festgestellt habe, jedoch kein Pumpen mehr. Das Kind sei aufgrund von Sauerstoffmangel zu Tode gekommen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wahr und unwahr</h2>



<p>Die Angeklagte habe am Anfang der Hauptverhandlung ein Statement über die Verteidigung abgegeben und sich erst am 50. Verhandlungstag zu einer Einlas­sung entschlossen. Nach Auffassung der Kammer habe sie belastende Momente da­rin anders geschildert, habe ihren Bericht angepasst. »Sie ist nicht davor zurück­ geschreckt, Dinge falsch darzustellen.« Daher stütze sich die Kammer uneinge­schränkt auf die Schilderung der beiden Eltern als Zeugen: »Es ist beeindruckend, wie sie um Objektivität bemüht gewesen sind und zu keinem Zeitpunkt absichtlich die Unwahrheit gesagt haben.«</p>



<p>Die Angeklagte habe die Eltern am Morgen der Geburt beruhigt, sie habe sie nicht zum Kommen aufgefordert. »Dass sie ausgesagt hat, die Eltern hätten sie letztlich durch ihr Fehlverhalten genö­tigt, ins Hotel zu kommen, ist an Zynis­mus nicht zu überbieten«, urteilt Meyer. Die Eltern hätten sich auf die Geburtshel­ferin verlassen und keinen Anlass gesehen, sich zu ihr zu begeben. Es sei auch nicht hinzunehmen, dass sie nach 18 Uhr die sofortige Verlegung ins Krankenhaus an­geboten habe. »Auch das ist unrichtig«, ist sich Meyer sicher. Zu keinem Zeitpunkt sei das der Fall gewesen, die Angeklagte sage die Unwahrheit, daran habe die Kammer keinen Zweifel. »Die Nebenkläger sind von der Kammer in Schutz zu nehmen.« Die Angeklagte habe erhebliche Pflichtverlet­zungen begangen. »Die Hypoxie hat sich als klassisches Risiko verwirklicht, wie die Kammer durch die Anhörung der Gutach­ter sicher hat feststellen können. Versuche der Angeklagten, andere Todesursachen zu kreieren und geltend zu machen, das alles ist nach dem Ergebnis der Untersuchungen widerlegt«, bekräftigt Meyer. Die Sachverständigen der Verteidigung, der ehemalige Chefarzt der Geburtshilfe, Dr. Eldering, und die Kinderpathologin Dr. Göcke, hätten die Gutachten nicht er­schüttert. Bei der Erklärung von Frau Dr. Göcke, eine asphyktische Lungendysplasie könne vorgelegen haben, seien die vom Ge­richt bestellten Sachverständigen sprach­los gewesen und hätten mit dem Kopf ge­schüttelt. Ihre Parteilichkeit sei mit den Händen zu greifen gewesen. Alle Organe des verstorbenen Kindes seien reif gewe­sen, besonders die Lungen. Dagegen hätten vier von fünf Symptomen einer Hypoxie vorgelegen: Tardieusche Blutungen, offe­ne Herzgefäße – offener Duktus arterio­sus Botalli und ein offenes Foramen ovale, sowie Hirnschäden, die dazu passten. Die neuropathologische Untersuchung habe nicht generalisierte Nervenschädigungen in den letzten sechs Stunden vor dem Tod ausgemacht. Die Kinderpathologin Dr. Sa­rioglu habe die Befunde klar bestätigt und dieselbe Auffassung vertreten wie Prof. Dr. Leuschner. Der Neuropathologe Prof. Dr. Mittelbronn habe ebenfalls bestätigt, was sein Fachkollege Dr. Felsberg aufgeführt habe. »Wenn ich alles vortragen würde, würde der Tag heute nicht reichen«, fasst er zusammen: »Es hätte keine Geburt aus Beckenendlage außerklinisch geplant wer­den dürfen.«</p>



<p>»Stopp!«, ruft plötzlich ein Mann laut von der hintersten Zuschauerbank: »Hier braucht jemand Hilfe!« Eine junge Frau aus dem Zuschauerraum ist überwältigt von ihrer Erschütterung über das Urteil. Der Vorsitzende kündigt zehn Minuten Pause an und bittet eine Ärztin um Hil­fe, die er im Zuschauerraum gesichtet hat. Kurz vor 15 Uhr geht es weiter .</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bedingter Vorsatz</h2>



<p>Die Angeklagte habe gegen Lehrbuch­wissen und medizinische Erkenntnisse verstoßen. Hervorzuheben sei, dass es unverantwortlich sei, eine erste Geburt ohne Beistand und Zuspruch sich selbst zu überlassen. Dies sei eine erhebliche Pflichtverletzung. Das mit einem solchen Handeln typische Risiko habe sich ver­wirklicht, und es sei zur Hypoxie gekom­men. »Es ist klar, dass die Angeklagte das Ergebnis nicht wollte«, dies sei kein »dolus directus«, kein direkter Vorsatz, aber auch keine fahrlässige Tötung. Man müsse un­terscheiden zwischen bewusster Fahrläs­sigkeit und bedingtem Vorsatz: Jemand, der an seinem Handeln festhält, obwohl er die Folgen sieht und trotzdem nicht ab­lässt. Bei Fahrlässigkeit dagegen vertraue er darauf, dass gerade dieses Mal die Folge nicht eintritt. Beiden Schuldformen ist das Erkennen gemeinsam, dass Menschen bewusst ist, dass ihr Handeln diese Folgen haben kann.</p>



<p>Die Kammer gehe davon aus, dass die Angeklagte angesichts ihrer Erfahrung ge­wusst habe, dass sie einen tödlichen Aus­gang herbeiführe. Sie sei sich im Klaren darüber gewesen, dass die Lage für das Kind sehr ernst gewesen sei. Zu erkennen sei das auch an ihrem Telefonat mit einer befreundeten Kollegin. Diese Zeugin habe bei der polizeilichen Vernehmung ausge­sagt, es sei außergewöhnlich gewesen, dass sie um Hilfe gefragt worden sei. Eine andere Kollegin habe als Zeugin ausgesagt, die Angeklagte sei niemand gewesen, die andere um Hilfe gefragt habe, sondern an­dere hätten sie gefragt. Das Telefonat an jenem Abend sei also ein sehr seltenes, un­gewöhnliches Ereignis gewesen. Sie habe der Kollegin gesagt, es sei massiv Mekoni­um abgegangen, sie habe also Probleme gesehen.</p>



<p>Wenn das Wissen vorhanden war, hat die Angeklagte darauf vertraut, dass sich das Risiko nicht verwirklichen würde oder hat sie es in Kauf genommen? Welchen Anlass hatte sie, von der Verlegung abzu­sehen? Sie habe gewusst, dass die Neben­kläger extra aus Lettland angereist waren, um – wenn möglich – eine außerklinische Geburt zu erleben. Es habe ihr menschlich schwerfallen können, sich einzugestehen, dass sie hier die Gewähr nicht habe über­nehmen können. Sie habe sich als Person gesehen, die in der Kritik stehe. Die Eltern hätten als Zeugen eine Aussage von ihr wiedergegeben, es gebe andere, die nur darauf warteten, dass ihr etwas passiere. Sie wusste, dass die Klinik bei einer Verle­gung andere Möglichkeiten haben würde. Sie habe zuvor bei einer Verlegung in die Klink in einem anderen Fall erlebt, wie ein Kind behindert überlebt habe, was zu einem Zivilprozess geführt habe. Sie habe gewusst, dass die Verlegung aus einem Hotel zur Kritik Anlass würde geben kön­nen und sie in Schwierigkeiten kommen könnte. Sie habe gedacht, dass es so laufen solle wie bei dem anderen Todesfall, als sie dem Notarzt nach seinem Eintreffen gesagt habe: »Herr Kollege, ich glaube, Sie können bestätigen, dass es sich um eine Totgeburt handelt.« »Was bedeutet das?«, analysiert Meyer die Situation: »Wir sind gleichberechtigt – ich bin auch Ärztin. Die Deutungshoheit habe ich. Auch das Gesetz des Handelns liegt bei mir.« »Auch wenn es mir Leid tut, das so sagen zu müssen«, schließt Meyer daraus, die Sorge, ihre Re­putation zu verlieren, habe die Angeklag­te in ihrem Handeln geleitet. Sie habe die Geburt zu Ende bringen wollen, ohne dass es öffentlich würde. »Die Angeklagte hat bewusst entschieden, die Geburt im Ho­tel fortzusetzen, das ist der Kern des Vor­wurfs, der den Vorsatz begründet. Hoff­nung und Bemühen um das Kind waren immer vorhanden.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Strafmaß</h2>



<p>Zum Strafmaß: Die Angeklagte habe sich des Totschlags durch Unterlassen schuldig gemacht. Strafmindernd sei, dass sie »Erstverbüßerin« sei, ebenso ihr Alter und ihre Haftempfindlichkeit, die sich bei der Untersuchungshaft gezeigt habe. »Die Angeklagte steht vor einem Scherbenhaufen ihrer Existenz. Sie ist ruiniert« , re­sümiert der Vorsitzende. Das wirke sich auf das Strafmaß zu ihren Gunsten aus. Dass sie ihre Einstellung nicht geändert habe, wirke sich allerdings auch aus. Die Angeklagte habe Vertrauen missbraucht, Risiken verschleiert und verschwiegen. Ihr menschliches Verständnis sei nicht in Ordnung. Strafverschärfend sei das Leid der Eltern, die mit dem Tod ihrer Tochter weiterleben müssten. »Das Berufsverbot wird für immer verhängt, weil die Ange­klagte ihre Einstellung nicht geändert hat.«</p>



<p>»Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision kann innerhalb einer Woche ab heute beantragt werden«, erläutert der Vorsitzende. »Auch die Nebenklage kann Revision einlegen. Damit ist die Sitzung geschlossen«, endet der Vorsitzende. »Ach so«, setzt er hinzu: »Die Kammer sieht aus­drücklich von einer Verhaftung ab, weil die Angeklagte immer zu den Verhand­lungen gekommen ist – solange das Urteil nicht rechtskräftig ist.« Um 15.15 Uhr ist die Hauptverhandlung beendet.</p>



<p>In der Vorhalle des Sitzungssaals rich­ten sich die Kameras und Mikrofone auf die angeklagte Geburtshelferin. Das Urteil treffe sie nicht unvorbereitet. Spontan sei sie froh, dass sie vorerst auf freiem Fuß bleibe. Die Deutung des Gerichts, dass sie um ihres Renommees willen, ein Kind bewusst habe sterben lassen, könne sie nicht nachvollziehen: »Das ist für mich eine Fantasie, da bin ich kaum fähig, dem zu folgen«, wird sie abends mit einem Statement in der »Aktuellen Stunde« des WDR zu sehen sein, ebenso ihr Pflichtver­teidiger Böhme: »Ein schwarzer Tag für die Geburtshilfe, ein schwarzer Tag für das Recht. Wir werden versuchen, das mit der Revision zu korrigieren.« Ob sie zugelassen wird, entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe frühestens im kommenden Sommer.<br>Ein Bericht über die Verhandlungstage vor dem Urteil folgt.</p>



<p>Link zur Urteilsbegründung: <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dortmund/lg_dortmund/j2014/37_Ks_3_11_Urteil_20141001.html" data-type="link" data-id="www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dortmund/lg_dortmund/j2014/37_Ks_3_11_Urteil_20141001.html">www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dortmund/lg_dortmund/j2014/37_Ks_3_11_Urteil_20141001.html</a></p>



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		<title>Mit bedingtem Vorsatz?</title>
		<link>https://viktoria11.de/mit-bedingtem-vorsatz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Oct 2014 10:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Ende Juni äußert sich nach fast zwei Jahren Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund zum ersten Mal die Angeklagte: Die Hebamme und Ärztin schildert ausführlich ihre Erinnerungen. Ein Kind war aus Beckenendlage leblos zur Welt gekommen und hatte nicht reanimiert werden können. Sie habe mit bedingtem Vorsatz gehandelt, wird der Geburtshelferin vorgeworfen. Die Eltern treten als Nebenkläger<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/mit-bedingtem-vorsatz/"><span class="screen-reader-text">"Mit bedingtem Vorsatz?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Ende Juni äußert sich nach fast zwei Jahren Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund zum ersten Mal die Angeklagte: Die Hebamme und Ärztin schildert ausführlich ihre Erinnerungen. Ein Kind war aus Beckenendlage leblos zur Welt gekommen und hatte nicht reanimiert werden können. Sie habe mit bedingtem Vorsatz gehandelt, wird der Geburtshelferin vorgeworfen. Die Eltern treten als Nebenkläger auf.</strong></p>



<p>Am 26.Juni schildert die angeklagte Geburtshelferin zum ersten Mal im Verlauf des langwierigen Prozesses die Geschehnisse um die tragisch verlau­fene Geburt aus ihrer Sicht. Zuvor hatte sie die Aussage verweigert. Dieses Recht stehe ihr zu, hatte der Vorsitzende Rich­ter Wolfgang Meyer mehrfach eingeräumt. Morgens hatte sie ihren Werdegang zur Hebamme und praktischen Ärztin be­schrieben (<a href="https://viktoria11.de/die-angeklagte-sagt-aus/" data-type="post" data-id="2990">siehe Teil 13</a>). Seit­dem aufgrund des Prozesses ihre Approba­tion ruht, darf sie nicht mehr als Ärztin arbeiten.</p>



<p>Als es nach einer Pause weitergeht, richtet sie sich zunächst an den Vater des verstorbenen Mädchens, der zu diesem 50. Verhandlungstag aus Riga angereist ist, und drückt ihm in persönlichen Wor­ten ihr Mitgefühl aus. Dann beschreibt sie die erste Begegnung mit den Eltern am Nachmittag des 29. Mai 2008. »Es fiel mir auf, dass ich mit dem Paar problem­los in meiner Fachsprache reden konnte, was normalerweise nur mit Ärzten und Hebammen möglich ist.« Die Atmosphäre sei angenehm gewesen. Sie habe sich Zeit genommen, man habe sich bald geduzt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Von Riga ins Ruhrgebiet</h2>



<p>Kurz zuvor habe die Schwangere sie von der Uniklinik Frankfurt aus angeru­fen: Sie stehe vor der Geburt ihres ersten Kindes, in ihrem Wohnort Riga sei eine Hausgeburt geplant gewesen. Ihr Kind befinde sich jedoch in Steißlage, womit ihre Hebamme nicht erfahren sei. Bei ih­rer Recherche sei sie auf zwei Kliniken in Nürnberg und Frankfurt gestoßen, die für die Leitung von spontanen Steiß­lagengeburten bekannt seien. Sie habe telefonisch ermutigende Informationen erhalten. Im Frankfurter Klinikum habe sie nun das übliche Aufklärungs- und Untersuchungsprozedere absolviert. Vor der Magnetresonanztomografie sei sie je­doch zurückgeschreckt und habe das Ge­fühl, hier nicht gut aufgehoben zu sein. Sie hätte von ihr als Geburtshelferin mit viel Erfahrung bei außerklinischen Be­ckenendlagengeburten gehört. Ob sie Zeit für sie habe?</p>



<p>»Auf mich machte sie den Eindruck einer selbstbewussten Frau, die differen­zieren kann und weiß, was sie will. Eine typische Hausgeburtsklientin, die eine möglichst autonome Geburt erleben möch­te und zu ihrer Entscheidung stehen kann«, beschreibt die Angeklagte die Schwangere. Das Paar habe bei seiner Literaturrecher­che an die 20 wissenschaftliche Untersu­chungen über Beckenendlagengeburten gelesen. Die Untersuchungsergebnisse in der Abteilung von Prof. Dr. Louwen hätten nicht gegen eine vaginale Geburt gespro­chen .</p>



<p>Ihre Arbeitsweise bei Hausgeburten basiere auf den klassischen geburtshilflichen Regeln, die durch die moderne Wissenschaft untermauert würden, habe sie dem Paar erklärt. Es sei die vorsich­tigste Geburtshilfe, die sie in mehr als 30 Jahren weiter entwickelt habe, um so wenig wie möglich in den natürlichen Ge­burtsvorgang einzugreifen. Sie sehe ihn als komplexen Informationsprozess, der über verschiedene hormonelle Wechsel­wirkungen gesteuert würde. Dieses Zu­sammenspiel zwischen Mutter und Kind sei Kern ihrer Betreuung. Der Vater habe von »Kybernetik« gesprochen, woran sie sein Verständnis für ihr Konzept erkannt habe, schildert die Geburtshelferin. Sie arbeite nach den Richtlinien der Weltge­sundheitsorganisation und dem Konzept der Salutogenese nach Antonovsky, habe sie erklärt. Die Angeklagte erläutert in ihren Ausführungen den Befund ihrer ersten Untersuchung der Schwangeren: Keine Auffälligkeiten, die gegen eine Pra­xisgeburt gesprochen hätten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausführliche Antworten zur Steißlage</h2>



<p>Auf Steißlagengeburten habe sie sich aufgrund eigener Geburtserfahrung bei ihrem ersten Kind spezialisiert, habe sie den Eltern erklärt. Mehr als 100 Steiß­lagengeburten habe sie betreut. Wie bei jeder Frau, die eine außerklinische vaginale Steißlagengeburt mit ihr wünscht, habe sie den Eltern die geburtshilflichen Zusammenhänge genau erklärt. Ihr sei wichtig, dass die Frauen ihre notwendigen Maßnahmen und den Ablauf der Geburt kennen, damit sie mitarbeiten könnten und Vertrauen hätten, dass sie nichts ge­gen ihren Willen tun werde. In der Hebam­mengeburtshilfe sei die Hebamme nicht die Managerin und die Frau keine Patien­tin, sondern beide seien gleichberechtigt und stimmten sich miteinander ab.</p>



<p>Von den Eltern nach Schwierigkeiten bei Steißlagen befragt, habe sie die frühen Anzeichen erläutert, wenn das Kind nicht durch den Geburtskanal passe. Anhand eines Modells vom weiblichen Becken und einer passende Babypuppe habe sie ihnen den Weg durch das Becken demonstriert. Sie habe betont, dass die Schwangere je­ derzeit ihre Entscheidung revidieren und doch in die Klinik gehen könne. Ihr sei wichtig, dass eine Frau ihre Bedürfnisse ehrlich äußere und genau hinspüre, was sie oder ihr Kind braucht, damit sie dar­auf reagieren könne. Das Paar solle seine Entscheidung überdenken und sich auch mit Betreuungsalternativen auseinander­ setzen. Am nächsten Tag habe die Schwan­gere bei ihr angerufen, dass sie gerne zur weiteren Betreuung zu ihr kommen wolle und habe den geplanten Entbindungsort in ihrer Praxis bestätigt.</p>



<p>Auch die Befunde und Gespräche bei den weiteren Untersuchungen bis zur Ge­burt beschreibt die Geburtshelferin detail­liert. Bis auf einige Schwangerschaftsbe­schwerden, für die sie Verhaltenshinweise gegeben habe, sei die Schwangerschaft un­auffällig verlaufen. Dem Kind sei es immer gut gegangen, was mit ihrem CTG-Gerät auch für die Eltern erkennbar gewesen sei.</p>



<p>Ausführlich schildert die Angeklagte, wie sie auf alle Fragen der Eltern einge­gangen sei. Der Vater habe wissen wollen, ob bei einer Steißlagengeburt schon ein­mal etwas schiefgegangen sei. Von drei Fällen habe sie daraufhin berichtet, wo sie spezielle Herausforderungen zu meistern gehabt habe. Einen Todesfall habe sie bei einer Beckenendlage noch nie erlebt, habe sie erklärt. Ihre Verlegungsrate in die Kli­nik sei bei diesen Geburten fast dreimal so hoch wie bei Schädellagen, weil es häu­figer zu einem Geburtsstillstand komme. Dann einen Wehentropf anzulegen, lehne sie ab, weil diese Intervention in die Klinik gehöre.</p>



<p>Das Verhältnis habe sich freundschaft­lich entwickelt. »Ich habe diesen Kontakt zugelassen: Die jungen Leute waren im Al­ter meiner eigenen Kinder«, schildert sie. Sie habe den Eindruck gehabt, dass ihnen – weit weg von ihrem Wohnort – näherer menschlicher Kontakt gut tat. Als sie er­fahren habe, dass der Vater ein talentierter Pianist sei, hätten sie spontan ein Haus­konzert verabredet.</p>



<p>Am 27. Juni habe sich das Paar etwas Sorgen gemacht, weil der voraussichtliche Geburtstermin elf Tage überschritten ge­wesen sei. Die Geburtshelferin habe kei­ne Auffälligkeiten diagnostiziert und den Eltern erklärt, dass sie seit Jahren keine Einleitungsversuche mehr mache. Die rein rechnerische Übertragung begin­ne mit dem 14. Tag nach dem errechne­ten Termin, in diesem Fall dem 30. Juni. Sie wäre bereit, bis dahin tägliche Kont­rollen zu machen. Ansonsten würde sie auf einen spontanen Geburtsbeginn laut WHO warten, weil dieser ein sicheres Zei­chen sei, dass das Kind reif sei. Wenn die Schwangere den Eindruck habe, dem Kind gehe es nicht mehr gut, wenn es sich weni­ger bewege oder wenn es ihr selbst nicht mehr gut gehe, solle sie sich melden, auch nachts. Dann würde man nicht mehr war­ten. Sie verstehe auch, falls die Eltern jetzt lieber in einer Klinik einen Einleitungs­versuch machen wollten: »Die Praxisge­burt muss nicht durchgezogen werden. Ich akzeptiere jederzeit den Weg in die Klinik«, habe sie gesagt. Die Eltern hätten lieber abwarten wollen. Zwei Tage später, am 29.Juni, habe die letzte Vorsorgeunter­suchung keinerlei Probleme gezeigt. Das Paar sei erfreut gewesen, dass sie nach ih­rem Befund bald mit dem Geburtsbeginn rechnete. Sie sollten sich dann in ihrer Pra­xis einfinden. Für den Fall einer Verlegung, sollten sie einen gepackten Koffer für die Klinik mitbringen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Erste Anzeichen der Geburt</h2>



<p>Gegen fünf Uhr morgens habe die Schwangere angerufen: Sie habe den Ein­druck, dass die Geburt heute losgehen könne. Der erste Anruf einer Klientin in der freiberuflichen Praxis diene der Ver­sicherung, dass ihre Hebamme über den möglichen Geburtsbeginn Bescheid wisse und ab da erreichbar bleibe, erklärt die Ge­burtshelferin. Wenn die Schwangere Unsi­cherheit signalisiert hätte, wäre sie zu ihr gefahren, obwohl eine Untersuchung oder Behandlung im Hotel nicht vereinbart war.</p>



<p>Sie habe ihr verschiedene Ursachen zum angegebenen Abgang wässriger Flüs­sigkeit erläutert. Falls es sich um einen echten Blasensprung handele, sei ihr Kind sicher nicht gefährdet, da es bei ihrer Untersuchung zehn Stunden zuvor fest im Beckeneingang gelegen habe, so dass die Nabelschnur nicht mehr vorfallen könne. Nun müssten noch regelmäßige Wehen auftreten. Ihre Klientin habe noch ruhen wollen.</p>



<p>Nach dem Frühstück habe die Schwan gere gegen 10.40 Uhr erneut angerufen. Sie habe regelmäßiges Ziehen verspürt, weiter­hin sei klares Fruchtwasser abgegangen. Das Ziehen müsse sich noch in richtige Wehen verwandeln, damit sich der Mutter­mund öffne, habe ihr die Geburtshelferin erklärt. Spätestens dann solle sie in ihre Praxis kommen. Sie würde jetzt überprü­fen, ob alles in ihren Geburtsräumen bereit sei und ihre Sprechstunde für diesen Tag absagen. Sie habe der Schwangeren deut­lich machen wollen, dass sie bedingungslos zu ihrer Verfügung stehe. Ab diesem Zeit­punkt habe sie das Paar erwartet. Sie habe vermutet, dass sich ihre Klientin noch in der Latenzphase befinde – einer Phase vor Beginn der Geburt, die häufig zu beobach­ten sei – in der sich äußerlich nicht viel tue, die Frau aber offenbar wichtige psychische Prozesse durchlaufe.</p>



<p>Kurz vor 15 Uhr habe die Schwange­re zum dritten Mal angerufen und von »richtigen«, regelmäßigen Wehen berich­tet, zudem sei der Schleimpfropf abge­gangen. Die Geburtshelferin habe sie ge­beten, endlich in die Praxis zu kommen und angeboten, Wasser für ein Entspan­nungsbad einzulassen, was sie dann auch getan habe. Sie sei irritiert gewesen, als das Paar nach über einer Stunde noch im­mer nicht erschienen sei. Als sie die Eltern gerade habe anrufen wollen, habe sich ge­gen 16 Uhr der Vater gemeldet. Im Hinter­grund klang es, als würde die Gebärende gerade ihr Kind herausschieben. Sie sei auf dem schnellsten Weg mit ihrem Hausge­burtskoffer zum Hotel gefahren. Der Vater habe einen gelassenen Eindruck gemacht. Die Gebärende habe in linker Seitenlage auf dem Bett gelegen, sei orientiert und ruhig gewesen. Die umherliegenden wei­ßen Handtücher seien von klarem Frucht­wasser ohne Spuren von Blut oder Mekoni­um getränkt gewesen. Um die Situation aufzulockern, habe sie gefragt: »Fangt ihr schon ohne mich an?«</p>



<p>Bei der Untersuchung habe sich gezeigt, dass ungefähr ein Eierbecher voll Mekoni­um abgegangen sei. Sie habe vermutet, dass die am Telefon gehörte Wehe dies ausge­löst haben könnte. Mekoniumabgang oder grünes Fruchtwasser könnten zwar Zeichen fetaler Notsituation sein, erklärt die Angeklagte, bei einer Steißlage trete Meko­nium aber in etwa 90 % der Fälle auf und sei mechanisch bedingt. Bei der vagi­nalen Untersuchung sei der Muttermund der Gebärenden etwa sieben Zentimeter er­öffnet gewesen, der kindliche Steiß bereits tief in das mütterliche Becken eingetreten. Die Herztöne seien unauffällig gewesen, was das Paar mitgehört habe. »Ich sagte den Eltern, nach allem was ich feststellen kön­ne, sei alles in Ordnung. Andernfalls hätte ich eine Verlegung in die Klinik erwogen«, schildert die Geburtshelferin.</p>



<p>Zwar hätte sie das Paar lieber in ihre Praxis mitgenommen. Dagegen habe das Bedürfnis der Gebärenden gesprochen, die liegen bleiben wollte. Das Paar habe nicht gewünscht, in die Klinik zu fahren, sonst hätte sie dem entsprochen. Dass die Eltern sie – entgegen der Absprachen – praktisch gezwungen hätten, die Geburt im Hotel zu begleiten, sei für sie kein Geburtshindernis gewesen. Sie habe aber deut­lich gemacht, dass sie hier kein CTG zur gleichzeitigen Messung der Wehen- und Herzfrequenz habe. Da sie Herztöne auch mit dem Herztondetektor überwachen konnte, habe sie es für verantwortbar ge­halten, die Geburt wie eine Hausgeburt an Ort und Stelle zu begleiten.</p>



<p>Die Wehen hätten zunächst nachgelas­sen. Der Vater habe sich liebevoll um seine Lebensgefährtin gekümmert, die ihr et­was schlapp und unbeweglich erschienen sei. Da sie schon in der Schwangerschaft öfter unter Schlappheit gelitten habe, sei sie nicht beunruhigt gewesen. Sehr genau beschreibt die Angeklagte die Geburtssitu­ation über die nächsten Stunden, ihre Be­obachtungen, Überlegungen und Maßnah­men und wie die Beteiligten sich verhalten hätten. Um 18.22 Uhr habe die Gebärende bei einer Wehe überraschend mitgescho­ben. Erneut sei ungefähr ein Esslöffel voll Mekonium ausgetreten. Der Steiß sei nun tiefer getreten, habe sie geschlossen und durch erneute Überprüfung der stabil blei­benden kindlichen Herztöne Anzeichen für eine Notsituation ausgeschlossen. Bei der nächsten Wehe sei kein Pressgefühl mehr aufgetreten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Durch Sectio lebend und gesund?</h2>



<p>In der Anklageschrift, die Oberstaats­anwältin Susanne Ruland am ersten Tag der Hauptverhandlung am 27. August 2012 verlesen hatte, war ein Kernpunkt des Vorwurfs gewesen, dass die Geburts­helferin die Gebärende nicht in die Klinik verlegt hatte. Wenn sie »schon um 16 Uhr in ein Krankenhaus eingewiesen worden wäre, hätte das Kind durch einen Kaiserschnitt lebend und gesund auf die Welt geholt werden können«, wird der angeklagten praktischen Ärztin und Hebamme vorgeworfen: »Selbst bei einer Einweisung um 19 Uhr wäre ein Kaiserschnitt noch möglich gewesen und das Leben des Kin­des gerettet, zumindest aber verlängert worden. Dazu kam es nicht, weil die An­geklagte sich mit dem möglichen Tod des Kindes als einem unvermeidlichen, ›natür­lichen‹ Vorgang abgefunden hatte.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wehen nicht kräftig genug</h2>



<p>Eine Stunde nach ihrem Eintreffen habe sie die Gebärende zu einer Positi­onsänderung ermuntert, um kräftigere Wehen anzuregen, was für die Mutter zu schmerzhaft gewesen sei. »Ich erklärte der Gebärenden daraufhin, dass sie in der Klinik jetzt vermutlich einen Wehentropf bekäme, um die Geburt zu beschleunigen. Wenn sie das versuchen wolle, hätte ich nichts dagegen. Eine medizinische Not­wendigkeit bestünde nicht, nach allem, was ich über ihren Zustand in Erfahrung bringen könne«, schildert die Angeklag­te. Beide Eltern hätten sich dazu nicht geäußert. Kurz vor acht habe die Mutter vorsichtig begonnen, ein paar Mal mitzu­schieben. Auch dabei seien die kindlichen Herztöne normal geblieben. Der Mutter­mund sei fast vollständig eröffnet gewesen, der Steiß tiefer. Sie habe der Mutter mitge­teilt, dass die Geburt weitergegangen sei, nur kräftigere Wehen würden fehlen. Die Gebärende habe kaum noch mit ihr kom­muniziert – möglicherweise, um sich zu konzentrieren, weil sie müde gewesen sei oder vielleicht sei sie über den Vorschlag zum Wehentropf verstimmt gewesen. Ge­gen 20.15 Uhr habe die Geburtshelferin vor der Tür mit einer befreundeten Hebamme kurz telefoniert. Eine langsam verlaufen­de Geburt sei an sich keine Indikation zur Einweisung in die Klinik, erst recht nicht ohne den Wunsch der Frau. Dennoch sei sie unzufrieden damit gewesen, dass sie die betreute Frau weder habe motivieren können, sich zu bewegen, noch Wasser zu lassen oder sich ihr deutlicher mitzuteilen.</p>



<p>Als sie ihrer ebenfalls mit Steißlagen erfahrenen Kollegin die Situation geschil­dert habe, habe diese vorgeschlagen, die Frau wegen mangelnder Kooperation ins Krankenhaus zu verlegen. »Ich sagte, die betreuten Leute seien sicher nicht den lan­gen Weg von Riga über Frankfurt hierhin gekommen, um dann ohne medizinischen Grund in eine Klinik zu gehen«, beschreibt die Geburtshelferin. Daraufhin habe ihre Kollegin empfohlen, die Gebärende energi­scher zu aktivieren, unterstützt mit einem stimulierenden Espresso. Alternativ könne sie die Klinikverlegung deutlicher anspre­chen. Der Austausch und der Blick von au­ßen habe der Geburtshelferin zu eigener Klarheit verholfen: »Ich sagte der Gebären­den, sie könne sich jetzt aussuchen, ob sie sich helfen lassen wolle, auf die Beine zu kommen und so die Geburt voranzubrin­gen, oder ob sie lieber in einen Kreißsaal mit allem Komfort gebracht werden wolle.« Statt einer Antwort habe diese sich sofort hochhelfen und zur Toilette führen lassen. Danach sei es ihr besser gegangen mit re­gelmäßigen Wehen alle vier Minuten. Die kindlichen Herztöne seien beim viertel­stündlichen Abhören stabil geblieben.</p>



<p>Kurz nach 21.30 Uhr sei klar gewesen, dass das Kind nun bald kommen würde, sein Steiß sei bereits zu sehen gewesen. Die Gebärende habe sich nun besser bewegen können, sich trotz der fortgeschrittenen Geburt besser gefühlt als vorher und psy­chisch einen guten Eindruck gemacht. Sie habe kräftig mitschieben können. Nach jeder Wehe habe sich die Geburtshelferin von der normalen Herzfrequenz überzeugt. Alle hätten das Baby freudig erwartet. Als ihr Dopton gegen 22 Uhr ausge­setzt habe, habe die Geburtshelferin für die nächsten Wehen ihr Holzhörrohr ver­wendet. Beim ersten Hören um 22.02 Uhr habe sie eine etwas reduzierte Herzfre­quenz von etwa 100 gezählt. Dies sei in der Austreibungsphase häufiger und noch kein Indiz für eine Gefahr. Sie habe den Steiß des Kindes nach den nächsten zwei Wehen zur besseren Durchblutung der Na­belschnur und zur Erholung für das Kind etwas hochgeschoben. Bei der übernächs­ten Wehe, um 22.08 Uhr, habe sie eine Herzfrequenz von etwa 80 Schlägen pro Minute festgestellt. Der Steiß sei nun greif­bar gewesen und sie habe das Kind aktiv entwickelt. Eine Verlegung sei nicht mehr infrage gekommen: Auch eine sofortige Sectio wäre jetzt nicht schneller gewesen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">»Völlig leblos«</h2>



<p>Die Mutter habe nach Kräften mitge­holfen. Die Geburtshelferin sei in der Si­tuation auf eine Reanimation eingestellt gewesen, obwohl die meisten Kinder nach solchen Maßnahmen erstaunlich fit zur Welt kämen. Um 22.14 Uhr habe sie das neugeborene Mädchen in den Händen ge­halten – völlig leblos, mehr blass als rosig und ohne Nabelschnurpuls. Sofort habe die Ärztin und Hebamme mit der Reani­mation begonnen. Bei der Beatmung habe sie die Lungen nicht belüften können, was ungewöhnlich sei. Sie habe schließlich so viel Druck aufgewandt wie bei einer Er ­wachsenenbeatmung, ohne Erfolg. Ver­zweiflung sei in ihr aufgestiegen und sie haben den Vater aufgefordert, den Baby­ notarzt wegen »vergeblicher Reanimation eines Neugeborenen« anzufordern.</p>



<p>Nach einigen Minuten habe sie das Kind abgenabelt und es nahe zu seinen Eltern gelegt. Auch der Vater habe seiner kleinen Tochter eine Atemspende gegeben, während sie selbst weiter die Herzmassage durchgeführt habe. Ohne dass eine Änderung eingetreten sei, habe sie weiter reanimiert, bis der Notarzt gekommen sei. Weil sie weitere Versuche für vergeblich gehalten habe, habe sie ihm zur Begrüßung sinngemäß gesagt: »Herr Kollege, ich glaube, Sie können bestätigen, dass es sich um eine Totgeburt handelt.« Nach ihrem Eindruck sei der Notarzt mit der Situation überfordert gewesen und habe seine Bedenken gegen den Ort der Geburt loswerden wollen. Mit einem Rettungsassistenten habe er seinerseits versucht das Kind zu reanimieren. Als ihm dies nicht gelungen sein, habe er das tote Neugeborene intubieren wollen. Die Stimmritze könne er nicht darstellen, sie sei mit etwas Grünlichem belegt, habe er gemeint. Daraufhin habe die Angeklagte etwa zwei Milliliter einer grünlich-schleimigen Flüssigkeit abgesaugt. Vermutlich Magensaft, der durch die Reanimationsbemühungen nach oben befördert worden sei. »Ich bin jedenfalls sicher, dass es sich nicht um zähes Mekonium handelte. Dieses hätte sich nicht in der Form absaugen lassen«, schildert sie. Die Intubation sei nicht gelungen.</p>



<p>Um das »zähe, dunkle Sekret«, das im Rachenraum die Stimmritze verlegt haben soll, war es im Verlauf der Verhandlungen immer wieder gegangen: Der Notarzt, Dr. Daniel Tervooren – der kein Babynotarzt sondern Anästhesist war – hatte ausgesagt, dass ihn dies an der Intubation gehindert habe. Der Gerichtsmediziner Dr. Ralf Zweihoff hatte zu seinen Obduktionsbefunden festgestellt: »in der einsehbaren Mundhöhle kein ortfremder Inhalt« und »keine tiefe Aspiration von Mekonium.« Auf die Kinderpathologen Prof. Dr. Ivo Leuschner und Dr. Nanette Sarioglu hatten dies in einer histologischen Untersuchung bestätigt: Alle Anteile der Lunge seien frei von Mekonium oder anderen fremden Substanzen gewesen. Aus ihrer Anklageschrift hatte die Staatsanwältin dagegen vorgetragen, der Zeuge Tervooren habe um 21.40 Uhr seine Reanimationsbemühungen als frustran abgebrochen. Das Kind sei nicht zu beatmen gewesen, es habe massiv Mekonium aspiriert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Polizei eingeschaltet</h2>



<p>Während die Geburtshelferin mit der Plazentageburt beschäftigt gewesen sei, hab der Notarzt die Eltern aufgebracht gefragt: »Wissen sie eigentlich, dass Ihr Kind gerade stirbt?« Worauf sich zwischen dem Vater und dem Notarzt ein Wortgefecht entsponnen habe, dass das Mädchen nicht soeben sterbe, sondern tot zur Welt gekommen sei. »Aus den Reanimationsbemühungen resultierte ein zeitweiliges Zucken des Herzmuskels, welches über das EKG abgeleitet werden konnte. Der Herzschlag war aber nicht kräftig genug, um kreislaufwirksam zu sein«, erklärt die angeklagte Medizinerin die Situation.</p>



<p>Als der Notarzt erfahren habe, dass das Kind in Steißlage zur gekommen sei, habe er die Polizei eingeschaltet. Sie habe dies vermeiden wollen, weil die Trauer der Eltern dadurch beeinflusst würde, erklärt die Geburtshelferin. Sie habe ihnen zumindest eine Zeit allein mit ihrem Kind ermöglichen wollen. Eine Untersuchung des Leichnams wäre auch auf anderem Weg möglich gewesen. »Ich habe mir nicht anmerken lassen, wie traurig und verstört ich über das tragische Ereignis und die Zuspitzung durch die Einschaltung der Polizei war«, erinnert sich die Angeklagte. »Für mich gehörte die Trauer der Eltern in den Mittelpunkt.« Sie habe das tote Neugeborene vermessen, gewogen, untersucht und es dann seinen Eltern übergeben, damit sie ihr Kind noch so lange wie möglich behalten konnten, bis es abgeholt worden sei. Sie sei noch bis etwa 3 Uhr morgens bei den Eltern geblieben.</p>



<p>Was passiert sei, sei für sie völlig unvorhersehbar gewesen. Bis die Herzfrequenz gegen 22 Uhr abgefallen sei, habe sie zu keinem Zeitpunkt eine Notsituation objektivieren können – andernfalls hätte sie die gebärende verlegt. Das Wohl von Mutter und Kind sei immer ihre oberste Priorität gewesen. »Ich bin gerade Hebamme und Ärztin geworden, um das Leben von Mutter und Kind zu schützen und nicht, um sie einem Risiko auszusetzen«, bekennt die Angeklagte unter Tränen. »Der Vorwurf des Totschlags trifft mich zutiefst. Ich habe immer – auch in diesem Fall – professionell gehandelt. « Sie bedauere zutiefst, endet sie: »Mich quält seit damals permanent die Frage nach der Ursache. Mein Mitgefühl gilt den Eltern, für die die Frage nach der Ursache noch viel, viel quälender sein müssen.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mit bedingtem Vorsatz</h2>



<p>Den Totschlagsvorwurf, der bislang bei einem medizinischen Schadensfall absolut außergewöhnlich ist, hatte die Staatsanwältin damit begründet, dass im Handeln der Angeklagten ein beding­ter Vorsatz zu erkennen sei: »Vorsätzlich verhält sich nicht nur der Täter, der sich den Erfolg« – womit in diesem Fall der Tod des Kindes bei der Geburt gemeint ist – »wünscht, ihm positiv oder auch nur gleichgültig gegenübersteht. Im Rechts­ sinne ›billigt‹ auch derjenige den Delikts­erfolg, der die Möglichkeit des Todes er­kennt und diese Möglichkeit – sei sie noch so unerwünscht – ernst nimmt und sich für den Ernstfall damit abfindet.« Genau so habe es sich hier verhalten: Als Ärztin und Spezialistin für Beckenendlagen sei die Angeklagte mit den medizinischen Zusammenhängen und Risiken vertraut gewesen. Dies würden ihre Veröffentlichungen zum Thema belegen. Auch die Kontakte zu einer Kollegin nach dem zweiten Abgang von Mekonium hätten daraufhingewiesen. Sie habe dennoch die »Hausgeburt« ohne Kontrollmöglichkeit durch ein CTG fortgesetzt. Die Möglich­keit, dass das Kind dabei zu Tode kommen könnte, habe sie bewusst in Kauf genom­men. Als Indiz für einen bedingten Vor­satz seien auch ihre Reaktionen auf das Versterben des Kindes von Bedeutung, die von den Zeugen, dem Notarzt und zwei Polizeibeamten geschildert worden seien. Denen habe sie erklärt, es handele sich um einen »normalen Fall einer Totgeburt, der leider immer wieder einmal vorkom­men könne«. Das ließe erkennen, »dass für die Angeklagte der Tod des Kindes nicht überraschend kam, sondern als ein ›na­türliches‹ Geschehen mit der Geburt un­trennbar verbunden war.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Vater im Zeugenstand</h2>



<p>Als um 13.30 Uhr die Verhandlung nach der Mittagspause fortgesetzt wird, beginnt Meyer an die Angeklagte gerich­tet: »Wir haben vernommen, dass Ihre Kräfte schwinden und Sie Fragen heute nicht beantworten wollen.« Es sei aber möglich, Fragen an den Vater des ver­storbenen Mädchens zu richten, der am nächsten Tag nicht kommen könne. Meyer erkundigt sich bei ihm, nachdem er im Zeugenstand Platz genommen hat, »ob es Anlass gibt, Korrekturen zu machen«. Der Zeuge möchte anhand seiner Notizen chronologisch vorgehen. »Also, wir hat­ten in Frankfurt keine umfassende Auf­klärung, ein Gespräch mit Prof. Louwen fand nicht statt«, stellt er klar. Außerdem habe die Geburtshelferin von einer Fehl­geburt in der Anamnese seiner Frau ge­sprochen. »Es gab keine Fehlgeburt, auch kein Hinweis im Mutterpass.« Es habe auch keine zwei Viruserkrankungen gegeben und keine Kreislaufschwäche, wie die Angeklagte ausgeführt habe. Seine Frau habe zwar niedrigen Blutdruck, aber »mir ist keine Diagnose bekannt bei ihr«, stellt er richtig. Zu den Vorgesprächen gefragt, erinnere er sich, dass die Geburtshelferin gesagt habe: »Die Beckenendlage ist eine Normvariante der Längslage.« Auch, dass die Hebamme nicht Managerin der Geburt sei. »Dass sie sagte, ›ich kann für nichts garantieren‹, habe ich nicht im Ohr«, be­merkt der Zeuge und als der Richter nach der erhöhten Verlegungsrate fragt, zögert er: »Ich glaube, das habe ich heute zum ersten Mal gehört«. Er bestätigt die Daten der Untersuchungstermine: »Das klingt plausibel.« Er habe selbst ein Gedächtnis­protokoll erstellt. »Wann?«, möchte Mey­er wissen. »Den großen Zusammenhang müsste ich sehr zeitnah geschrieben ha­ben«, antwortet der Vater.</p>



<p>Beim Telefonat gegen 5 Uhr habe die Geburtshelferin seiner Frau gesagt: »Die Geburt geht los.«, erinnert er sich. Sie sei­ en aber nicht explizit aufgefordert wor­den, sofort in die Praxis zu kommen. Er sei sich nicht sicher, was genau gesagt wurde und ob um 5 oder um 9 Uhr, »auf jeden Fall: Duschen erlaubt«. Er merkt zu ihrer Aussage an, beim letzten Telefonat habe er einen erstaunlich ruhigen Ton gehabt: »Da schwingt ein Vorwurf mit, den ich ganz schrecklich finde!« Gefragt zur Menge der dunklen Substanz, die als Mekonium abgegangen war, antwortet er: »Vielleicht war es ein halber Eierbe­cher voll.« Richter Meyer fragt an ande­rer Stelle nach: »Bis 22 Uhr ist nicht über die Klinik gesprochen worden?« »Nein«, lautet seine Erinnerung. »Alternative: Kli­nik oder Mitarbeiten?«, fragt Meyer, im Hinblick auf die Erklärung der Angeklag­ten zur Situation am Abend. »Das ist so nicht geschehen«, sagt der Zeuge. »Gab es Abwesenheiten?« Nein, er sei immer da gewesen, nur den Kaffee habe er an der Zimmertür kurz entgegengenommen. »Wir hätten sie gezwungen, zum Hotel zu kommen, finde ich zynisch«, kommen­tiert er die Aussage der Geburtshelferin. Er bestätigt aber, dass sie vor der Geburt gesagt habe: »Wenn es schwierig wird, gibt es den Weg in die Klinik.« Auch, dass sie einen gepackten Klinikkoffer mitbrin­gen sollten, bestätigt er.</p>



<p>»Ist mit Ihnen erörtert worden, wann Geburtsbeginn ist?«, fragt der Vorsitzende. »Nein«, erwidert der Vater, bestätigt aber, dass sie in der Geburtspraxis verabredet gewesen seien. Nun schaltet sich der junge beisitzende Richter ein, der normalerwei­se nicht das Wort ergreift: »Warum haben Sie sich dann nicht am Vormittag dahin begeben?« Als der Zeuge auch nach Wie­derholung der Frage mit anderen Worten darauf keine Antwort hat, übernimmt der Vorsitzende wieder und lenkt die Frage in eine andere Richtung: Ob die Geburtshel­ferin gesagt hätte, »am besten kommt ihr jetzt rüber?« An eine solche Aufforderung am Vormittag kann sich der Vater nicht erinnern.</p>



<p>Zur tragischen Geburt seiner Tochter widerspricht er ausdrücklich der Aussa­ge der Angeklagten, ein Nabelschnurpuls habe nicht existiert. »Ich habe die Pulsati­on der Nabelschnur gesehen«, ist ihm im Gedächtnis geblieben. Die Geburtshelfe­rin habe von Totgeburt gesprochen, der Notarzt Dr. Tervooren habe noch eine Herzfrequenz mit seinem EKG abgeleitet. Und zur Reanimation zusammen mit dem Notarzt: »Sie hat gesagt, sie hat abgesaugt. Es ist nichts abgesaugt worden.« Und wei­ter: »Dr. Tervooren war extrem emotiona­lisiert. Er richtete an mich die Frage: ›War­um macht ihr hier eine Geburt?‹ Das habe ich mich in dem Moment auch gefragt«, erinnert sich der Vater.</p>



<p>Anders als die Staatsanwältin und der Nebenklagevertreter haben die Strafver­teidiger keine Fragen an den Vater. Der in­tensive, emotional aufgeladene Verhand­lungstag endet kurz vor 15 Uhr.</p>



<p>Am folgenden Tag beschränkt sich die Verhandlung im Wesentlichen auf die aus­führliche, kritische Befragung der Ange­klagten durch den Vorsitzenden. Die Ge­burtshelferin steht Rede und Antwort und erläutert ihre Arbeitsweise und ihre Sicht auf die Geschehnisse. Zum Schluss gegen 13.15 Uhr gibt die Kammer ihre Entschei­dung zu drei Beweisanträgen vom Vortag bekannt: Alle werden abgelehnt, ebenso zwei Beweisanträge vom 20. Juni sowie ein Befangenheitsgesuch gegen den Ge­richtsmediziner Dr. Ralf Zweihoff.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Urteil nochmals verschoben</h2>



<p>Einen Schuldspruch für die praktische Ärztin und Hebamme wegen bedingten Totschlags hatte die Staatsanwältin in ih­rem Plädoyer am 3.Juli gefordert, mit einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Mona­ten sowie lebenslangem Berufsverbot. Die drei Strafverteidiger hatten das Verfahren gegen ihre Mandantin vehement kritisiert und auf Freispruch plädiert. Für den 28. Juli war das »letzte Wort« der Angeklag­ten und für den 11. August die Verkündung des Urteils geplant. Doch die Kammer hat überraschend die Beweisaufnahme wieder eröffnet und erneut Zeugen vernommen. Weitere Termine wurden vorerst bis zum 1. Oktober angesetzt.<br>Fortsetzung folgt.</p>



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		<title>Die Angeklagte sagt aus</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-angeklagte-sagt-aus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Sep 2014 10:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 50. Verhandlungstag Ende Juni äußert sich die wegen Totschlags angeklagte praktische Ärztin und Hebamme zum ersten Mal zu den Vorwürfen im Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund: Sie schildert ihren Werdegang, ihre Arbeitsweise und Haltung als Geburtshelferin und auch ihre Erinnerungen an die Betreuung des Elternpaars in der Schwangerschaft und bei der außerklinischen Geburt am 30.<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-angeklagte-sagt-aus/"><span class="screen-reader-text">"Die Angeklagte sagt aus"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Am 50. Verhandlungstag Ende Juni äußert sich die wegen Totschlags angeklagte praktische Ärztin und Hebamme zum ersten Mal zu den Vorwürfen im Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund: Sie schildert ihren Werdegang, ihre Arbeitsweise und Haltung als Geburtshelferin und auch ihre Erinnerungen an die Betreuung des Elternpaars in der Schwangerschaft und bei der außerklinischen Geburt am 30. Juni 2008. Dabei war das Kind aus Beckenendlage leblos zur Welt gekommen und hatte nicht reanimiert werden können. Das Urteil wurde erneut verschoben.</strong></p>



<p>Der 49. Verhandlungstag am Freitag, den 20. Juni, beginnt erst um 13 Uhr. Keiner der drei regulären Strafverteidiger konnte den Termin wahrnehmen, deshalb übernimmt Rechtsanwalt Tobias Reimann aus Dortmund die Verteidigung »in Untervollmacht«, wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Meyer zu Protokoll gibt.</p>



<p>Reimann hatte bereits am vorherigen kurzen Verhandlungs­termin Anfang Juni die Verteidiger vertreten und in ihrem Na­men einen Befangenheitsantrag gegen den vom Gericht bestellten geburtshilflichen Gutachter Prof. Dr. Axel Feige verlesen: Es bestehe Anlass, an der Unvoreingenommenheit und Neutralität des Sachverständigen zu zweifeln. Auf dem 16. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin in Bonn habe am 15. Mai 2014 unter Vorsitz von Feige eine Podiumsdis­kussion zum Thema »Außerklinische Geburtshilfe – eine Alter­native zur Klinikgeburt?« stattgefunden. Feige habe sich dort eindeutig gegen jegliche Form der Hausgeburt ausgesprochen und auch den Dortmunder Prozess entsprechend kommentiert, was eine Teilnehmerin der Veranstaltung mit einer eidesstattlichen Erklärung bezeuge. Die Zeugin habe außerdem berichtet, dass Prof. Dr. Feige die Vertreterin des Medizinischen Dienstes des Spit­zenverbandes der Krankenkassen auf dem Podium gefragt habe, warum Hausgeburten überhaupt abgerechnet werden könnten, wenn sie doch bislang völlig unkontrolliert seien. Seiner Mei­nung nach müssten diese Geburten aus der Solidargemeinschaft ausgeschlossen werden und sollten nicht mehr mit den Kassen abgerechnet werden dürfen.</p>



<p>Diese ablehnende Einstellung gegenüber Hausgeburten liege auch dem Gutachten von Prof. Feige zugrunde und verletze be­sonders schwer das Prinzip gutachterlicher Neutralität. Eklatant sei dabei, dass der Sachverständige zu einer Folie »Beckenendla­ge – Zwillinge – Drillinge« kommentiert habe: »Tote Kinder, ge­schädigte Kinder«. Auch dies zeige, dass er sich im Hinblick auf außerklinische Beckenendlagengeburten eindeutig gegen die Art von Geburtshilfe positioniere, die die Angeklagte durchge­führt habe. Ohne den Ausgang des Verfah­rens abzuwarten, habe er eine Kausalität zwischen Hausgeburt und Tod behauptet. Er sei also nicht neutral, wie es für die Be­urteilung des konkreten Einzelfalles er­forderlich wäre.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Beckenendlagengeburt vor 13 Jahren</h2>



<p>Am 20. Juni ist ein Zeuge geladen, des­sen Frau, von der er inzwischen geschie­den ist, 2001 von der angeklagten Geburts­helferin bei einer angestrebten Geburt in ihrer Praxis betreut und dann doch in eine Klink verlegt worden war. »Alles was man sagt, muss der eigenen Erinnerung entsprechen. Man muss auch sagen, was nicht gefragt worden ist«, beendet der Vor­sitzende Richter die ausführliche Aufklä­rung des Zeugen. Der 46-jährige KFZ-Meis­ter schildert nun die Geburt seines Sohnes vor 13 Jahren. Seine damalige Ehefrau sei bei dieser ersten Schwangerschaft zur Vorsorge beim Frauenarzt gewesen. Als die Diagnose Beckenendlage gestellt wor­den sei, habe der Chefarzt der örtlichen Klinik seiner Frau einen Kaiserschnitt na­hegelegt, mit dem diese jedoch nicht ein­verstanden gewesen sei. Eine Hebamme im Krankenhaus habe sie deshalb auf die hier angeklagte Geburtshelferin aufmerk­sam gemacht. Darüber sei der Klinikchef erbost gewesen und habe verärgert geäu­ßert: »Ich habe eine Private verloren!«</p>



<p>Das Paar habe dann die knapp 100 Kilo­meter entfernt wohnende Geburtshelferin aufgesucht. Er sei dabei gewesen, als seine Frau sich ausführlich mit der Ärztin und Hebamme unterhalten habe und habe da­bei nur eine Frage gestellt: Warum sie ein Risiko eingehen wolle, wenn der Arzt im Krankenhaus einen Kaiserschnitt durch­ führen wolle. »Ich gehe kein Risiko ein«, habe sie geantwortet. Nach diesem Besuch habe sich das Ehepaar für die Geburt in ihrer Praxis entschieden.</p>



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<p>Zehn Tage nach dem voraussichtlichen Geburtstermin sei die Geburt dann losge­gangen und sie hätten einen halben Tag in der Praxis der Geburtshelferin verbracht. »Irgendwann, zu einem Zeitpunkt, wo ich nicht damit gerechnet hatte, hat sie ge­sagt: ›Wir gehen ins Krankenhaus.‹« »So haben Sie die Geburt in Erinnerung. Sie haben eine ganz normale frauenärztliche Betreuung gehabt, Sie wollten das schon richtig machen und dazu gehört das Auf­suchen des Gynäkologen«, kommentiert der Vorsitzende die Schilderungen des Va­ters. Ob irgendetwas riskant erschienen sei, möchte er weiter wissen. »Alles war in Ordnung«, antwortet der Zeuge. »Wir haben das Krankenhaus angeguckt und Schwangerschaftsgymnastik gemacht – wie man das macht beim ersten Kind.« Sie hätten zu Hause vorab auch Kontakt zu einer Hebamme für die Wochenbett­betreuung aufgenommen.</p>



<p>Der Vorsitzende erkundigt sich, warum ein Kaiserschnitt vorgeschlagen worden sei. »Die Begründung war: Beim ersten Kind macht man das niemals auf natürli­ chem Wege«, erklärt der Vater. »Warum?«, fragt Meyer. »Weil es offensichtlich zu schwierig ist«, erwidert der Zeuge. Seine Frau habe sich bei der Geburtshelferin gut aufgehoben gefühlt und er auch. Was sich ihm eingeprägt habe zum Thema Risiko, möchte der Vorsitzende wissen. »Was sie dazu sagte – sie wäre in der Lage, die richti­gen Handgriffe anzuwenden, beispielswei­se bei der Gefahr, wenn sich die Ärmchen neben dem Kopfbefinden. Es ist ja eigent­lich viel leichter, wenn der Körper wie ein Keil geboren wird, statt zuerst ein großer Kopf«, merkt der KFZ-Meister zur Geburts­mechanik an. »Hat sie gesagt, ob das zu­ lässig ist, die Betreuung einer Beckenend­ lage? Nach der Hebammendienstordnung nicht – außer in Notfällen, ab 2003 nur in Dringlichkeitsfällen«, fragt Meyer. Daran hat der Vater keine Erinnerung. Die Ver­nehmung geht weiter zu vielen Details im Vorfeld der Geburt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">»Am Ende waren alle stolz«</h2>



<p>Zur Verlegung während der Wehen sagt der Zeuge: »Ich war überrascht, es war alles noch im Normalbereich, meine Frau konnte noch laufen.« »Ihre Frau ist auf eigenen Füßen ins Auto gegangen?«, fragt der Richter erstaunt, und dann: »Ist über Herztöne gesprochen worden?« »Ich weiß, dass sie die immer überprüft hat, aber wie sie waren, weiß ich nicht mehr«, berichtet der Zeuge. »Am Ende waren alle stolz«, schildert er die glückliche Geburt in der Klinik. »Auf natürlichem Wege?«, fragt Meyer nach. »Auf natürlichem Wege«, bestätigt der Vater.</p>



<p>Was der Grund für die Verlegung ge­wesen sei, möchte der Vorsitzende wissen. »Weil die Geburtshelferin gesagt hatte, ›Ich gehe kein Risiko ein.‹« Sie sei die drei Stun­den bis zur Geburt mit in der Klinik geblie­ben. Oberstaatsanwältin Susanne Ruland möchte wissen, ob er der Geburtshelferin keine Fragen gestellt habe, warum die Ver­legung nötig sei. »Ich weiß nicht. Ich habe jetzt in Erinnerung, dass ich ihr vertraut habe«, bekennt der Vater, der mit seinen ruhigen, klaren Aussagen sehr präsent wirkt. »Da haben Sie keine Fragen ge­stellt?«, insistiert Ruland. »Die ganze Zeit, als das Kind geboren wurde, hatte ich nie Angst«, antwortet er.</p>



<p>»Wann war der letzte Kontakt mit der Angeklagten?«, erkundigt sich Ruland. »Ein halbes Jahr später. Der Duktus unseres Sohnes hatte sich nicht geschlossen – ich weiß nicht, ob Sie wissen was der Duktus ist«, schaut er fragend zum Richtertisch. Der Vorsitzende gibt zu erkennen, dass die Kammer im Bilde ist, dass dies ein Gefäß ist, das als Kurzschluss den Lungenkreis­lauf beim Ungeborenen umgeht, und fragt verbindlich zurück: »Sie kennen den Duk­tus arteriosus Botalli?« »Nein, ich kenne nur: ›Der Duktus hat sich nicht geschlos­sen.‹«, entgegnet der Zeuge. Die Geburtshel­ferin sei damals mit der Familie ins Kran­kenhaus gefahren und habe den Eltern zur Seite gestanden, während ihr Kind operiert worden sei. Ob er von diesem Gerichtsver­fahren gewusst habe, fragt die Oberstaatsanwältin. Ja, seine geschiedene Frau habe ihm davon berichtet. In letzter Zeit habe er keinen Kontakt zu der Ärztin und Heb­amme gehabt. Nach etwa einer Stunde der Befragung wird der Zeuge entlassen. An der Tür des Gerichtssaals wendet er sich wieder um, geht zu der Angeklagten und schüttelt ihr zum Abschied die Hand.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Befangenheitsantrag abgelehnt</h2>



<p>Es geht anschließend um den Befangen­heitsantrag, die Stellungnahme dazu von Prof. Dr. Feige wird verlesen: Seine Äuße­rung, die Solidargemeinschaft solle nicht mit den Kosten für Hausgeburten belastet werden, beziehe sich auf Risikogeburten, stellt er darin klar. Oberstaatsanwältin Ruland ist der Auffassung: »Der Antrag ist zurückzuweisen.« Nebenklagevertreter Alexander Kurz schließt sich ihr an. Der Vorsitzende erwähnt noch, dass er im In­ternet recherchiert habe und es sich bei der Zeugin um eine Dr. phil., nicht um eine Ärztin handele. Zur weiteren Planung fragt er die Angeklagte, wie es mit ihrer »Einlas­sung« stehe, ihrer Aussage zu ihrer Sicht der Dinge, die ihre Anwälte neuerlich in Aussicht gestellt hätten – »im Anbetracht dass im Juni 2013 eine Einlassung ange­kündigt war« »Heute nicht«, antwortet die Geburtshelferin. »Es ist Ihre Entscheidung, Sie sind frei darin«, bemerkt der Richter: »Ich war sogar überrascht, weil ich nicht mehr damit gerechnet hatte.«</p>



<p>Der Verteidiger verteilt Kopien zweier Anträge, die er anschließend verliest. Die Ultraschallbilder, die bei der Schwange­renvorsorge der Mutter des verstorbenen Mädchens angefertigt worden waren, sol­len im Original von der Gynäkologin aus Riga angefordert werden – darin würden die diskreten Veränderungen von Herz und Leber zu erkennen sein und ein pa­thologischer Thoraxumfang, der auf die intrauterine Lungenhypoplasie hinweise. Außerdem solle ein weiterer gynäkologi­scher Sachverständiger gehört werden: Der Neuropathologe Prof. Dr. Michael Mittelbronn habe den Zeitpunkt einer möglichen Schädigung auf sechs bis acht Stunden vor der Geburt angenommen, also zwischen 14.14 und 16.14 Uhr. Die Ge­burtshelferin sei um 16.08 Uhr im Hotel angekommen. Es sei nicht klar, wann sich der Zeitpunkt der Schädigung realisiert habe. Die Einschätzungen von Prof. Mit­telbronn und Prof. Feige seien nicht zur Deckung zu bringen. Man könne nicht davon ausgehen, dass ein anderer Aus­gang bei Einweisung in die Klinik sicher gewesen wäre. Nebenklagevertreter Kurz widerspricht: Insbesondere zum zweiten Antrag gibt er zu bedenken, dass es darum gehe, wann das Geschehen unumkehrbar geworden sei, nicht wann es eingetreten sei. Bis 20 Uhr habe es nicht nur einen Herzschlag, sondern auch Kindsbewe­gungen gegeben. Er halte den Antrag für abwegig. »Wir werden nicht auf der Stelle entscheiden«, kündigt der Vorsitzende an. Die Kammer zieht sich zu einer zehnminütigen Pause zurück. Danach wird der Antrag gegen den Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit als unbe­gründet zurückgewiesen. Um 15 Uhr ist die Verhandlung beendet. Der Vorsitzende bittet, sich für die nächsten beiden Tage am 26. und 27. Juni für die Plädoyers be­reitzuhalten. Terminprobleme der Anwälte klingen an. »Die Kammer will das ihrige tun, das Verfahren abzuschließen«, endet der Vorsitzende.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Berufswunsch</h2>



<p>»Es hat also geklappt mit dem Termin«, kommentiert der Vorsitzende das Erschei­nen von Pflichtverteidiger Hans Böhme zur Begrüßung am 26. Juni, der mit sei­nem Kollegen Mark Sendowski rechts und links neben der Angeklagten sitzt. Auf der Bank der Ankläger sitzt heute außer Ober­staatsanwältin Ruland und Nebenklage­vertreter Alexander Kurz auch der Vater des verstorbenen Mädchens, der kurzfris­tig aus Lettland gekommen ist. »Es ist in den Raum gestellt worden, dass Sie sich äußern wollen«, wendet sich der Vorsit­zende Richter Meyer an die angeklagte Geburtshelferin. »Ich würde gerne anfangen mit meinem Werdegang«, beginnt sie und verliest mit klarer ruhiger Stimme einen längeren Text zu Details aus ihrem persönlichen Leben, wie es dazu kam, dass sie Hebamme und praktische Ärz­tin wurde und mit welcher Einstellung sie Geburtshilfe betrieben habe. Manche Erläuterungen ergänzt sie frei sprechend. Alle im Saal hören konzentriert zu . Ihre ostpreußischen Eltern hätten sich nach dem Krieg im Ruhrgebiet kennengelernt, der Vater sei Gießer in einer Hütte und später bei der Polizei gewesen. Die Mutter habe nie die Wahl gehabt, einen anderen Beruf als den der Hausfrau zu ergreifen. Vier Jahre nach ihrer Geburt im Jahr 1953 sei ihr Bruder geboren worden. Durch eine Hirnhautentzündung mit einem halben Jahr erlitt er bleibende Schäden: schwerste Krampfanfälle, geistige und körperliche Entwicklungsverzögerungen. Weil er sich nicht mit Worten habe verständigen kön­nen, habe sie früh gelernt, sich in andere einzufühlen. Die Belastung der Mutter durch seine Pflege sei für sie prägend gewesen. Heute lebe er in einem Heim und sie betreue ihn.</p>



<p>Schon als achtjähriges Mädchen habe sie Ärztin werden wollen – der Hausarzt der Familie, ein praktischer Arzt und Ge­burtshelfer, sei ihr Vorbild gewesen. Es habe sie belastet, dass sie ihrem Bruder so wenig habe helfen können. Zur Über­brückung der Wartezeit bis zum Medi­zinstudium habe sie ein Pädagogik- und Psychologiestudium begonnen, wovon sie für ihren professionellen beziehungsorien­tierten Umgang mit Menschen profitiert habe. »Von Zuhause eher die Kommunika­tion ›von oben nach unten‹ gewohnt, hat mich die Möglichkeit überzeugt, mit an­deren auf gleicher Ebene zu kommunizie­ren, aktiv zuzuhören und nondirektiv zu beraten«, schildert sie.</p>



<p>Sie habe dann als Vorbereitung für das Fernziel »Hausärztin und Geburtshelfe­rin« von 1976 bis 1978 eine Ausbildung an der Hebammenschule Bochum absolviert: »Dort lernte ich einen kasernenmäßigen Ton und eine streng geregelte Hierarchie kennen, in der die Hebammenschülerin­nen ganz am Ende eingeordnet waren«, erinnert sie sich. Auch die Frauen seien manchmal vom Personal angeschrien, be­droht und grob angefasst worden. Einer­seits sei es die Ära der Frauenemanzipation, andererseits die Zeit der »programmierten Geburt« gewesen. Sie habe dennoch eine handwerklich fundierte Ausbildung erhal­ten und »optische Einschätzung erlernt, Er­tasten, Erkennen von Gefährdungen, Ein­fühlen in die gebärende Frau, Helfen mit unschädlichen Mitteln, rigoroses Abwar­ten in Grenzsituationen, aber auch beherz­tes Eingreifen bei tatsächlicher Gefahr«. »Uns wurde von vornherein beigebracht, geistig und handwerklich flexibel zu re­agieren und vorausschauend zu agieren.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Traditionelle Geburtshilfe</h2>



<p>Von den Anfängen des Ultraschalls sei sie beeindruckt gewesen, habe auch die moderne kritische Wissenschaft geschätzt. Gleichzeitig habe sie ihr Wissen über die »manuelle Geburtshilfe« mit Lehrbüchern aus einer Zeit erweitert, in der Hebammen noch für die Hausgeburtshilfe ausgebildet worden seien, obwohl sie von der weiterhin bestehenden Möglichkeit einer Hausgeburt noch nichts gewusst habe. Erst nach ihrem Examen habe sie Kontakt zu drei alteinge­sessenen Kolleginnen und einem prakti­schen Arzt und Geburtshelfer gefunden, die sich auf Geburtshilfe im häuslichen Umfeld spezialisiert und sie unter ihre Fit­tiche genommen hätten. Sie habe viel von ihnen gelernt, indem sie zahllose Geburts­situationen mit ihnen reflektiert hätte. Der ärztliche Geburtshelfer habe auch Steißla­gengeburten betreut. Alle vier hätten ihr nahe gelegt, zunächst Erfahrungen in der Klinik zu sammeln. Sie übernahm deshalb Urlaubsvertretungen, um möglichst viele verschiedene Formen der Geburtshilfe ken­nenzulernen. Auch ihr Medizinstudium, das sie von 1978 bis 1985 absolvierte, habe sie mit Hebammenarbeit im Kreißsaal in Form von 12-Stunden-Diensten an Wochen­enden selbst finanziert .</p>



<p>Schwierige Erlebnisse aus dem Kreiß­saal hätte sie mit ihren außerklinischen Mentorinnen durchgesprochen. »Das wäre zu Hause nicht passiert«, habe sie dabei oft gehört. Denn den gefährlichen Situatio­nen seien meist Eingriffe vorausgegangen, wie das Eröffnen der Fruchtblase, Medi­kamentengaben, Wehen unterstützende Infusionen oder manuelle Dehnungen des Muttermundes. Auch die Haltung der Ge­burtshelferinnen den Frauen gegenüber und wie sie diese behandelten, habe offen­bar eine Rolle gespielt. Beispielsweise sei sie davon beeindruckt gewesen, wie ein erfahrener Chefarzt eine dramatische Si­tuation durch seine Gelassenheit sofort habe beruhigen und durch seine Zuwen­dung und seine Worte die Geburt wieder in normale Bahnen habe lenken können.<br>»Man muss viel wissen, um wenig zu tun«, habe sie damals gelernt.</p>



<p>Sie habe damals schon einen offenen Hebammenzirkel gegründet, um einmal im Monat mit Kolleginnen problemati­ sche Geburten aufzuarbeiten und daraus zu lernen. 1984 habe sie das »Zentrum für Geburtsvorbereitung und Elternschaft« in Unna mitgegründet, dessen Konzept war, vorrangig präventiv tätig zu sein. Die In­stitution habe später den renommierten Kübelpreis erhalten.</p>



<p>Nachdem ihr erster Sohn 1981 geboren sei, habe sie neben dem Studium mit Haus­geburtshilfe begonnen. Sie habe erlebt, dass Frauen – auch mit Risikofaktoren – in ihrem privaten Umfeld selbstsicherer gewesen seien und dass sie sich voll auf eine Gebärende habe einstellen können. Die Geburten seien problemloser verlau­fen als in der Klinik. »Ich leitete nicht die Geburt, sondern ich durfte daran teilneh­men. Es war mir immer eine Ehre, wenn mich Frauen als ihre Begleitung bei die­sem intimen Ereignis wählten.« Bei diesen Worten zeigt ihre Stimme eine innere Er­schütterung. »Wenn wir eine kurze Pause machen sollen?«, reagiert der Vorsitzende sofort. »Es geht schon«, setzt die Geburts­helferin ihre Schilderungen fort.</p>



<p>Während ihrer Zeit als Lehrhebamme in Duisburg von 1992 bis 2012 habe sie die WHO-Empfehlungen mit einer Kollegin in deutscher Übersetzung herausgebracht. Sie habe sich auch der zeitintensiven For­schung anhand von Einzelfallstudien gewidmet, wie es für autonom arbeiten­de Hebammen nicht anders möglich sei. Daraus habe sie Schlüsse abgeleitet »über das individuelle physiologische Geburts­geschehen und die Berechtigung der Ge­burtshelferin, nicht einzugreifen.« Nach der Frühgeburt ihres zweiten Sohnes, der 1985 mit 700 Gramm zur Welt gekommen sei und am sechsten Lebens­tag eine Hirnblutung erlitten habe, habe sie sich aufgrund ihrer eigenen leidvollen Erfahrungen über Jahre intensiv im Be­reich Perinatologie fortgebildet. Sie habe dadurch in ihrer ärztlichen Privatpraxis eine Vielzahl auffälliger Kinder frühzeitig an geeignete Förderstellen und Expertin­nen überwiesen.</p>



<p>Aufgrund des laufenden Prozesses sei ihre Praxis im März 2012 von der Bezirks­regierung geschlossen worden und habe seitdem fast keine Einkünfte mehr. »Bis 2008 – 30 Jahre lang – hatte ich keinen Todesfall bei einer selbstbetreuten Geburt zu beklagen«, schließt sie. Sie sei es den­noch gewohnt gewesen, von Kontrahen­tinnen, die nur den klinischen Standard gekannt hätten, als »potenzielle Kindsmör­derin« bezeichnet zu werden. Über ihre Art der Geburtshilfe, der vorsichtigsten, die ihr möglich erscheine, bestünden un­klare Vorstellungen. Das sechs Jahre lange Ermittlungs- und Strafverfahren wegen bedingtem Totschlag »bringt mich psy­chisch, physisch und finanziell an meine Grenzen«, schildert die angeklagte Ge­burtshelferin. Nie habe sie in einer wahr­nehmbaren Gefahrensituation Hilfe für Mutter oder Kind verweigert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">»Es tut mir leid«</h2>



<p>Nach einer halben Stunde Pause geht es weiter. Sie sei froh, dass der Vater des klei­nen Mädchens da sei, beginnt sie direkt an den gegenüber sitzenden Nebenkläger gerichtet: »Nach dem Beziehungsabbruch war keine Gelegenheit mehr, miteinander zu sprechen. Es tut mir leid – es gibt nichts Schlimmeres als sein erstes Kind zu verlie­ren. Ich kann mir das sehr gut vorstellen.« Der Angesprochene schaut sie bei ihren Worten mit offenem Blick an.</p>



<p>Die Geburtshelferin schildert nun, wie sie die Eltern am 29. Mai 2008 nach deren ersten Anruf von der Uniklinik Frankfurt aus in ihrer Praxis kennengelernt habe. Noch am selben Tag habe sie einen aus­führlichen Gesprächstermin für sie ein­geschoben. Die Eltern hätten in Riga eine Hausgeburt geplant. Als das Ungeborene sich in Beckenendlage befunden habe, wo­mit ihre Hebamme nicht versiert gewesen sei, habe sie den Eltern den Namen einer Hebamme in Deutschland genannt, die damit erfahren sei. Diese habe die Eltern dann an sie verwiesen.</p>



<p>Die Angeklagte fährt fort, ausführ­lich über ihre Schwangerenbetreuung in den letzten Wochen vor der Geburt zu berichten. Nach einer weiteren Pause schildert sie sehr ausführlich die Geburt und den tragischen Verlauf, als das Kind leblos geboren wird. Der Vater des klei­nen Mädchens macht sich fortwährend Notizen. Wenn er mit dem Kopf schüttelt oder missbilligend schaut, wendet sich die Aufmerksamkeit der Staatsanwältin und der Richter ihm zu, insbesondere der Nebenrichterin Martina Hülsebusch zur Rechten des Vorsitzenden. Nur der junge Nebenrichter Dr. Antonius Hüntemann, der links von Meyer sitzt, hört hochkon­zentriert den Ausführungen der Ärztin und Hebamme zu. Anschließend wird der Vater zu den Aussagen der Geburtshelferin vernommen, der seine Erinnerung damit abgleicht. In einer weiteren Fortsetzung des Prozessberichts wird von den Schilde­rungen im Zusammenhang mit der Ge­burt und dem Tod des neugeborenen Mäd­chens noch ausführlicher die Rede sein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Urteil verschoben</h2>



<p>Die Staatsanwältin fordert in ihrem Plädoyer am 3. Juli acht Jahre und drei Monate Haftstrafe sowie lebenslanges Be­rufsverbot wegen bedingten Totschlags. Am Tag darauf plädieren die drei Strafver­teidiger der Geburtshelferin dagegen auf Freispruch. Danach war eigentlich für den 28. Juli das »letzte Wort« der Angeklagten und für den 11. August die Verkündung des Urteils geplant. Doch die Kammer hat überraschend am 28. Juli die Beweisauf­nahme wieder eröffnet und einen neuen Zeugen vernommen. Weitere Untersu­chungen zum Fall sind geplant. Wenn al­les planmäßig verläuft soll das Urteil nun am 1. September verkündet werden. Fortsetzung folgt.</p>



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		<title>Warum konnte das Kind nicht beatmet werden?</title>
		<link>https://viktoria11.de/warum-konnte-das-kind-nicht-beatmet-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2014 10:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Auch zwei weitere Sachverständige, eine Fetalpathologin und ein Neuropathologe, können nicht zweifelfrei die Todesursache klären, an der ein kleines Mädchen 2008 bei seiner Beckenendlagengeburt gestorben war. Gegen die praktische Ärztin und Hebamme, die damals die außerklinischen Geburt begleitet hatte, läuft seit zwei Jahren ein Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund: Sie ist wegen Totschlags angeklagt, ihr drohen<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/warum-konnte-das-kind-nicht-beatmet-werden/"><span class="screen-reader-text">"Warum konnte das Kind nicht beatmet werden?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Auch zwei weitere Sachverständige, eine Fetalpathologin und ein Neuropathologe, können nicht zweifelfrei die Todesursache klären, an der ein kleines Mädchen 2008 bei seiner Beckenendlagengeburt gestorben war. Gegen die praktische Ärztin und Hebamme, die damals die außerklinischen Geburt begleitet hatte, läuft seit zwei Jahren ein Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund: Sie ist wegen Totschlags angeklagt, ihr drohen fünf bis zehn Jahre Haft. Das Urteil ist nun für den 11. August vorgesehen.</strong></p>



<p></p>



<p>Am 8. Mai, dem 46. Verhandlungstag beim Schwurge­richtsprozess am Landgericht Dortmund, war zunächst der Neuropathologe PD Dr.Jörg Felsberg von der Univer­sität Düsseldorf zum dritten Mal befragt worden (siehe DHZ 7/2014 Seite 64). Um 11.15 Uhr geht es weiter mit der Kinderpa­thologin Dr. Nanette Sarioglu aus Berlin. »Hat alles gut geklappt mit der Reise?«, begrüßt der Vorsitzende Richter Wolfgang Mey­er die Sachverständige und bedankt sich, dass sie den Termin kurzfristig hatte einrichten können. Sie gibt ihre Personalien zu Protokoll: Seit kurzer Zeit berentet, sei sie seit 40 Jahren Pathologin, seit 30 Jahren Kinderpathologin. 31 Jahre habe sie in Berlin an der Charite gearbeitet und dort alle Obduktionen an verstorbenen Kindern vorgenommen vom Tag der Befruch­tung über die Abortdiagnostik bis hin zum 18. Lebensjahr. Sie sei speziell mit Fetalpathologie und peripartalen Diagnosen betraut gewesen. Offiziell habe sie bis Dezember 2011 gearbeitet, dann noch ein Jahr extra. »Also eineinhalb Jahre raus«, bemerkt Meyer zum Zeitraum ihres Ruhestands.</p>



<p>Mit Veröffentlichungen von Fachliteratur arbeite sie weiter­ hin, ergänzt Sarioglu: »Ich bin bei einem Forschungsprojekt dabei. Weil es zur Kinderpathologie nur wenige Experten gibt und ein Ausscheiden immer ein großer Verlust ist, wird man noch häufig kontaktiert«, erklärt sie. Dr. Helga Göcke und Prof. Dr. Ivo Leuschner, die sich bereits als Sachverständige zu diesem Fall vor Gericht geäußert hatten, kenne sie durch die Arbeits­ gemeinschaft deutscher Kinderpathologen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Offen oder weit offen?</h2>



<p>Der Vorsitzende gibt einen Kammerbeschluss zu Protokoll, wonach Dr. Sarioglu ein Gutachten erstellen soll zu einem Be­weisantrag der Verteidigung im Zusammenhang mit einem Gutachten von Prof. Dr. Leuschner.</p>



<p>Pflichtverteidiger Hans Böhme hatte am 9. April den Be­weisantrag seiner Leipziger Kollegen Prof. Dr. Hans Lilie und Marc Sendowski verlesen, worin diese beanstanden, dass Prof. Leuschner nicht über die erforderliche Sachkunde verfüge und von falschen Tatsachen ausgehe. Seine Feststellung, unter der tragisch ausgegangenen Geburt aus Beckenendlage am 30.Juni 2008 habe eine todesursächliche Hypoxie vorgelegen, sei mit wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zu vereinbaren. Sie fordern in ihrem Antrag eine weitere Begutachtung zur Todes­ursache des verstorbenen Mädchens durch einen spezialisierten Fetalpathologen.</p>



<p>In seinem Obduktionsbericht habe der Gerichtsmediziner Dr. Ralf Zweihoff einen offenen Ductus arteriosus Botalli ange­geben. Die Verteidigung habe mit Beweisantrag vom 18. April 2013 dann darauf hingewiesen, nur ein weit offener Ductus Bo­ talli sei eines der charakteristischen Zeichen für eine intrauterine Hypoxie und Zweihoffs Befund spreche gerade nicht dafür, dass diese vorliege. Leuschner habe dagegen in seinem fetalpathologischen Zusatzgutach­ten vom 26. Februar 2014 ausgeführt: »Es findet sich ein weit offenes Foramen ovale sowie ein weit offener Ductus Botal­li.« Der Sachverständige Prof. Leuschner gehe fehl in der Annahme, wenn er den von ihm mit zwei Millimeter befundeten Ductus Botalli als »weit offen« deklariere und als Zeichen einer Asphyxie werte. Da ein weit offener Ductus Botalli nicht vorliege, fehle somit auch jeglicher Hinweis auf eine intrauterine Hypoxie. Von den fünf in der Literatur aufgeführten Hinweiszeichen blieben also nur noch die pete­chialen Blutungen übrig. Sie allein bewiesen eine intrauterine Hypoxie nicht. Denn sie seien nur vereinzelt an der Lungen­pleura und am Perikard zu finden gewesen und damit nur minimal ausgeprägt .</p>



<p>Außerdem habe Prof. Dr. Leuschner nicht erkannt, dass Dr. Zweihoff beim Ermitteln des Lungengewichts eine anhaftende Membran mitgewogen habe, die vorher zu entfernen gewe­sen wäre. Da diese Membran bis zu fünf Gramm wiegen kön­ne, müsse man von einem Gesamtlungengewicht von nur 40 Gramm ausgehen, das damit unterhalb der fünften Perzentile liege. Die zu kleine Lunge habe den Körper nach der Geburt nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgen können. Für die Frage, ob bei dem verstorbenen Kind eine Lungenhypoplasie vorgelegen habe, komme es entscheidend auf das Lungenge­wicht an. Dass Leuschner nicht aufgefallen sei, dass es mit der anhaftenden Membran ermittelt worden war, belege seine feh­lende Sachkunde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Millimeter-Fragen</h2>



<p>Sarioglu beginnt mit Erläuterungen zum Ductus Botalli, ei­nem Shunt, der vor der Geburt die Lunge umgehe und durch den reichlich Blut fließe. Zwei weitere Shunts seien im Herzvor­hof und bei der Leber zu finden. Der von ihr bestimmte Durch­messer des Ductus Botalli, der ihr mit allen anderen Organen und Gewebeproben zugesandt worden war, entspreche etwa dem Durchmesser der Aorta. Bei einem normal entwickelten Neugeborenen betrage der Durchmesser drei bis vier Millime­ter. Das entspreche einem inneren Umfang von 10 bis 15 Mil­limetern. Hier habe er etwa zehn Millimeter betragen: Wegen der Veränderungen durch die Formalinfixierung sei er rigide und schwierig zu messen gewesen. »Ich komme auf 3,18 Mil­limeter Durchmesser, das wäre der Normwert«, berichtet die Fetalpathologin.</p>



<p>Sie bedauert, dass die obere Aorta entfernt worden und nicht im Organpaket dabei gewesen sei – dies wäre für einen Ver­gleich hilfreich gewesen. Nach Blickdiagnose seien der Aorten­ansatz und auch die Bauchaorta normal gewesen.</p>



<p>»Wie bezeichnet man die Normgröße beim Ductus arteriosus Botalli?«, möchte Meyer wissen. »Offener Ductus Botalli«, ant­wortet sie. »Gibt es die Unterscheidung ›weit offen‹?«, fragt er weiter. »Nur klinisch. Nach der Geburt kann er ›persistierend‹ oder ›weit offen‹ sein. Dann sollte er aber geschlossen sein«, er­ läutert sie. Vor der Geburt müsse er dagegen offen sein. Erst wenn die Lunge belüftet werde, schließe er sich durch die Kreislaufumkehr funktionell, indem sich die Muskulatur zusam­menziehe. Die Innenschicht im Gefäß sei polsterförmig. »Der Verschluss beginnt an der Seite, die am Herzen austritt, dann im mittleren Bereich, zum Schluss an der Körperschlagader.« Der Ductus Botalli sei fünf bis sechs Millimeter lang. »Er war nicht eingeengt. Er war so weit offen wie bei Kindern, die vor der Geburt gestorben sind.«</p>



<p>Nach der Geburt sei ein offener Ductus Botalli pathologisch. Der Befund spreche dafür, dass die Kreislaufumkehr nicht statt­ gefunden habe, keine Atmung und keine Belüftung der Lun­gen. Meyer liest die Schlussfolgerungen vor, die Sarioglu ihrem Gutachten hinzugefügt hat: »Der Ductus Botalli ist regelhaft angelegt. Er ist schornsteinförmig offen. Eine Kontraktion der Wand und eine Ankräuselung der Innenschicht sind nicht er­kennbar. Diese Tatsachen entsprechen einem Kriterium bei in­trauteriner Asphyxie.«</p>



<p>Nun sind Fragen zugelassen. Alexander Kurz, der Anwalt der Eltern des verstorbenen Mädchens, die als Nebenkläger auf­treten, möchte wissen: »Das Gefäß bereitet sich vor, wie lange vor der Geburt?« »Etwa eine Woche«, gib Sarioglu an. Strafver­teidiger Sendowski, der heute als einziger Anwalt neben der Angeklagten sitzt, kommt noch einmal auf den Unterschied zwischen offen und weit offen zurück: In der Literatur sei als Zeichen für eine Hypoxie von einem weit offenen Ductus Botalli die Rede. Die Kinderpathologin erklärt ihm, wenn der Ductus Botalli nach der Geburt offen geblieben sei, könne das beispiels­weise bei einem Herzfehler der Fall sein. Oder bei Frühgebore­nen könne er weit offen sein. Sie beschreibt: »Dieser Ductus Botalli war offen, aber er war normal. Er ist nicht weiter, als er physiologisch sein kann.«</p>



<p>Die angeklagte Geburtshelferin stellt ebenfalls Fragen zu den Zeichen der Hypoxie. Die Kinderpathologin erklärt: »Das Kind, das geboren wurde, war ein reifes Kind. Die Nieren zeig­ten Zeichen der Zentralisation. Am Thymus kann man lym­phozytenreiches Gewebe erkennen: Die Grenzen verwischen bei einer akuten Belastungssituation, die über Geburtsstress hinausgeht.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Lungenreife und Herzschlag</h2>



<p>Nach einer kurzen Pause geht es wei­ter mit der Lunge, deren Gewicht Sario­glu mit 44 Gramm ermittelt habe: »Die Membran habe ich abgeschnitten und gewogen«, erläutert sie, sie habe weniger als ein Gramm gewogen. Es gebe unter­schiedliche Normwerte – nach der Tabel­le von Klose und Vogel liege das Gewicht der Lunge klar unterhalb der Norm, nach einer anderen Tabelle von Stokkar gerade noch im unteren Normbereich. Dr. Zwei­hoff setze eine Waage ein, die für Organe von Erwachsenen verwendet würde, ohne Zehntel und Hundertstel bei der Gramm­einteilung auf der Skala. »Das ist eigent­lich notwendig bei solch kleinen Organen unterhalb der Normgrenze«, moniert sie.</p>



<p>Reifes Lungengewebe habe vorgelegen: Sie habe an 35 Stellen die Anzahl der Al­veolen gemessen, die zufünft angeordnet waren, wie es normal sei. Selbst wenn die Lunge etwas zu leicht sei, habe das kei­ne so große Bedeutung. »Eine ausgereifte Lunge ist kein Grund, dass die Atmung nicht stattfindet. Sonst wäre allenfalls eine erschwerte Atmung, wenigstens Schnappatmung vorhanden.« Nach der Einteilung nach Platt sei das Reifestadi­um 6 erreicht gewesen, das höchstmögli­che. Bei der strukturellen Ausreifung der Lunge sei die Voraussetzung gegeben ge­wesen, dass sie die Fähigkeit gehabt habe, sich zu entfalten. Der periphere Anteil der Lunge sei kaum belüftet gewesen: »Es ist Luft reingekommen, aber nicht an die Stellen, wo Gasaustausch hätte stattfin­den können.«</p>



<p>Der Vorsitzende fragt Dr. Sarioglu, ob ihr Auffälligkeiten im Gutachten von Prof. Leuschner begegnet seien. »›Weit offen‹ ist kein Begriff aus der Pathologie. Sonst sind mir keine Besonderheiten aufgefallen«, ur­teilt die Kinderpathologin. Sie habe sich gewundert, dass die Plazenta nicht einbezogen worden sei. Der Verteidiger fragt nach, ob es noch normal zu nennen sei, dass die absoluten Werte des Lungenge­wichts unterhalb der fünften Perzentile gelegen hätten? »Eine zu kleine, aber reife Lunge hat trotzdem die Fähigkeit zu at­men«, erläutert Sarioglu: Vielleicht wäre das Kind dann erst im Alter von ein bis eineinhalb Stunden gestorben – dass es danach zu Schwierigkeiten komme, das könne sein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kein Mekonium gefunden</h2>



<p>»Das Kind konnte nicht beatmet wer­den«, stellt Sendowski fragend fest. »Die Stimmritze war nicht einstellbar«, er­gänzt der Vorsitzende Richter, es solle sich eine dunkle Masse im Rachenraum befunden haben. Er erwähnt damit eine Passage aus dem Bericht des hinzugeru­fenen Notarztes Dr. Tervooren, der das Kind – wie auch die angeklagte Geburts­helferin – versucht hatte zu reanimieren. Er hatte es dabei aber nicht intubieren können. Im Obduktionsbericht hatte Dr. Zweihoff dagegen angegeben: »In der ein­ sehbaren Mundhöhle kein ortsfremder Inhalt« und »keine tiefe Aspiration von Mekonium«. Diesen Befund erwähnt Mey­er hier nicht. »Wenn das Kind Mekonium im Rachen gehabt hat – in der Lunge habe ich kein Stück Mekonium gefunden«, re­agiert die Fetalpathologin skeptisch. Sie fügt hinzu: »Warum das Kind nicht beat­met werden konnte, weiß ich nicht.« Ob das mit fehlendem Surfactant-Faktor zu­sammenhängen könne, möchte Sendowski wissen. Das sei nicht zu erwarten bei einer reifen Lunge, erwidert Sarioglu und erklärt: »Eine strukturell ausgereifte Lun­ge öffnet sich, sie ist immer fähig, sich zu entfalten.«</p>



<p>Sendowski spricht auch die 15 Milli­liter bernsteinfarbene Flüssigkeit an, zu der sich schon Dr. Zweihoff, die Kinderpa­thologen Dr. Göcke und Prof. Leuschner je­weils mit unterschiedlichen Erklärungen geäußert hatten. Sarioglu hält diesen Be­fund für erwähnenswert. Dies könne mit dem Sterben zusammenhängen, auch mit dem Persistieren der Herztätigkeit: »Das Sterben ist ein Prozess, wo das Herz lang­ sam aufhört, wo es langsam schlägt.« Die Flüssigkeit als Hinweis auf ein Corpulmonale zu deuten, sei hier nicht angebracht, nur bei Erwachsenen sei dies möglich.</p>



<p>Rechtsanwalt Sendowski fragt nach Asphyxiezeichen und dem Unterschied zwischen Hypoxie und Asphyxie. Asphy­xie bezeichne einen Atem- und Kreislauf­notstand in einer Lebenskrise. Ihr sei an zwei Stellen flüssiges Blut in Gefäßen auf­gefallen. Das sei ein Hinweis auf eine re­spiratorische Insuffizienz, auf Ersticken. Die Angeklagte fragt nach, ob eine Koh­lendioxyderhöhung nicht das Kind über einen Reflex zum Einatmen zwinge. In der Lunge sei jedoch nichts nachgewiesen worden, was auf eine Aspiration hindeu­te. Die Sachverständige hat dafür keine schlüssige Erklärung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein sterbendes Herz</h2>



<p>Der Vorsitzende erinnert an den Satz von Dr. Tervooren, der ein EKG angelegt hatte und den Eltern gesagt hätte: »Hier haben wir ein sterbendes Herz.« »Elekt­rische Aktivität bedeutet noch nicht ein schlagendes Herz«, stellt Sarioglu klar: »Der Tod an sich geschieht nicht so, dass man sagt, man macht einen Strich. Die Zellen leben noch weiter. Man könne elektrische Aktivitäten ableiten, aber das heiße nicht, das Herz hätte geschla­gen. Alle haben sich nun um den Richter­tisch versammelt, wo die Sachverständi­ge etwas erläutert. Unvermittelt wendet sich Meyer an den Zuschauerraum und reagiert auf leises Gemurmel: »Gibt es ir­gendeinen Grund, sich etwas zu erzäh­len? Ich bitte das einzustellen!«</p>



<p>Schließlich geht es noch um eine Li­teraturstelle: Der Vorsitzende hatte Dr. Sarioglu einen Text des Geburtshelfers Prof. Dr. Alfred Rockenschaub zur Über­prüfung vorgelegt, dem ehemaligen Chef­arzt der Wiener Semmelweisklinik. Dar­in ging es um die Speicherfähigkeit von Sauerstoff in der Leber, welche von Prof. Leuschner nicht bestätigt worden war. Die Angeklagte hatte in einer eigenen Veröf­fentlichung daraus zitiert. »Beim schnel­ len überfliegen ist mir nichts aufgefallen«, urteilt die Kinderpathologin. Als Meyer gezielt nachfragt differenziert sie: »›Ge­speichert‹ ist nicht ganz so ausgedrückt, wie ich das ausdrücken würde.« »Die Le­ber ist also kein Reservoir von Sauerstoff, auf das man zurückgreifen kann?«, fragt er noch einmal. »Nein«, bestätigt ihm die Gutachterin.</p>



<p>Nachdem der Vorsitzende Frau Dr. Sa­rioglu kurz vor 13 Uhr verabschiedet hat, wendet er sich an Sendowski: »Wird der Antrag, einen weiteren Pathologen anzu­hören, zurückgenommen?« »Nein«, ant­wortet der Strafverteidiger. Er sehe den Grund noch nicht als erledigt an. Ober­staatsanwältin Susanne Ruland meldet sich zu Wort: »Ich habe noch die Anre­gung an die Kammer, die Angeklagte erneut ärztlich untersuchen zu lassen. Damals ist eine eingeschränkte Verhand­lungsfähigkeit von vier Stunden festge­stellt worden. Das ist schon sechs Monate her.« Sie schlage eine aktuelle Befundung durch einen gerichtlich bestellten Psych­iater vor, sonst würde sie einen schriftli­chen Antrag stellen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein weiterer Neuropathologe</h2>



<p>Der 47. Verhandlungstag am 23. Mai findet im kleinen Saal 24 statt. Der Ter­min ist diesmal zwei Stunden später als üblich für 11.30 Uhr angesetzt. Erst gegen 12 Uhr erscheint die Kammer und die Ver­handlung beginnt. Staatsanwalt Ludger Strunk vertritt heute Oberstaatsanwältin Susanne Ruland. Ansonsten sind wieder der Strafverteidiger Marc Sendowski er­schienen sowie der Nebenklagevertreter Alexander Kurz. Als Sachverständiger ist der 41-jähige Neuropathologe Prof. Dr. Mi­chel Mittelbronn gekommen, Oberarzt in der Diagnostik am Neurologischen Insti­tut der Universität Frankfurt. Es nennt sich Edinger Institut und ist das älteste Hirnforschungsinstitut Deutschlands.</p>



<p>Er habe ja schon vorhin am Eingang einige Worte mit ihm gewechselt, beginnt Meyer und begrüßt ihn noch einmal förm­lich. »Der zur heutigen Sitzung geladene Professor Mittelbronn soll ein mündliches Gutachten erstatten zur Frage, mit wel­chen zellulären Veränderungen im Hirn eines im Rahmen der Geburt verstorbe­nen Neugeborenen binnen welcher Frist zu rechnen ist«, diktiert der Vorsitzende den Kammerbeschluss für das Protokoll: Damit ist die ursprüngliche Frage, ob ein neugeborenes Gehirn anders zu behan­deln ist als ein adultes mit enthalten«, setzt er hinzu. »Ich nehme an, dass Sie die Bilder gespeichert haben auf Ihrem Notebook oder Macbook oder was das ist«, wendet er sich an den Sachverständigen. Mittelbronn zählt auf, welche Vorgutach­ten und Prozessdokumente ihm vorla­gen. Daneben habe Dr. Felsberg ihm 30 Schnittpräparate und die Paraffinblöcke des Gehirns des verstorbenen Mädchens übersandt. Sie sollen anschließend wieder zum Verbleib an das Düsseldorfer Institut zu Dr. Felsberg zurückgeschickt werden, vereinbart er mit dem Vorsitzenden.</p>



<p>Mittelbronn bestätigt, es sei richtig, dass sich schädigende hypoxische oder ischämische Ereignisse auf das Hirn eines Ungeborenen oder Neugeborenen anders auswirkten als auf das eines Erwachsenen. Er stütze sich daher bei seiner Beurtei­lung ausschließlich auf die Erkenntnisse der perinatalen Neuropathologie.</p>



<p>Zunächst schildert der Gutachter seine neuropathologischen Befunde: Die regel­haft konfigurierten Anteile des Neugebo­renengehirns zeigten weder Hinweise auf cerebrale Fehlbildungen, noch auf akute oder chronisch entzündliche Veränderun­gen, auch nicht auf intrauterin entstan­dene Neoplasien, auf Tumoren. Er habe eine ausgeprägte cerebrale Hyperämie, eine Blutfülle im Gehirn gefunden: Die hochgradig gestauten Blutgefäße seien auffällig. Es gebe auch Zeichen eines ce­rebralen Ödems. Außerdem fokal, auf eine bestimmte Region des Gehirns bezogene, kleinere, geringgradige, frische subarach­noidale Einblutungen. Der Subarachnoi­dalraum ist der spaltförmige Liquorraum zwischen den beiden Hirnhäuten Arach­noidea und Piamater um Gehirn und Rü­ckenmark herum. Er ist mit Hirnflüssig­keit gefüllt. Als frisch stufte Mittelbronn die Einblutungen ein, weil die Erythrozy­ten darin in ihrer Integrität erhaltenen seien, sie seien rot. Nach 24 Stunden wür­den sie verblassen, erläutert er und nach 72 Stunden fänden sich Abbauprodukte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann war das schädigende Ereignis?</h2>



<p>Es fehlten sowohl Erythrophagen, die man bereits innerhalb von 24 Stunden nach einem schädigenden Ereignis nach­ weisen könne, als auch Hämosideropha­ gen, die nach 72 Stunden zu beobachten seien. Auf Nachfragen des Vorsitzenden erklärt Mittelbronn: »Makrophagen sind Fresszellen für sämtliche Produkte, die da nicht hingehören. Erythrophagen fressen Erythrozyten, die Blutkörperchen.« Bei weniger als 3 % der Nervenzellen habe sich eine beginnende Eosinophilie gezeigt. Das sei ein Zeichen hypoxischer Veränderungen. Die Mehrzahl der Neuro­ nen jedoch, 97 5 aller Zellen, zeige keine zelluläre Eosinophilie. Sie nähmen den Kernfarbstoff Hämatoxillin an. Das spreche für eine Schädigung im neonata­len Gehirn von weniger als acht bis zehn Stunden vor der Geburt.</p>



<p>Weil jedoch vereinzelt auch beginnend eosinophile Neuronen zu sehen seien, müssten die pathologischen Veränderun­gen erstmals schon etwa sechs bis acht Stunden zuvor eingesetzt haben. Gegenwärtig ändere sich das Paradigma bei der zeitlichen Beurteilung. Manche Autoren arbeiteten zum Teil nicht mit standard­mäßigen Methoden. Er könne sich auf ei­gene Studien beziehen: Er habe 800 Hir­ne von Erwachsenen untersucht und 300 Hirne von Kindern um die Perinatalzeit herum.</p>



<p>Nach acht bis zehn Stunden zeige sich das Vollbild. Wo der Sauerstoffmangel zu­erst sei, würden die Zellen zuerst sterben: »Die anderen sterben in der Folge – wenn das Kind länger gelebt hätte.« Meyer be­merkt fragend und mit zögerlichem La­chen: »Ich habe das aus Wikipedia – Eo­sinophilie wird dort als ›Morgenröte der Genesung‹ bezeichnet.« »Das hat damit nichts zu tun«, erklärt ihm der Sachver­ständige: »Wir bezeichnen Eosinophilie als eine Form der Anfärbung, das hat mit dem gar nichts zu tun.« »Dann lassen wir das weg. Mich hat es verwirrt«, bekennt der Vorsitzende.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Keine längere Ischämie, kein Infarkt</h2>



<p>»Welche anderen Gründe außer Sauer­stoffmangel kommen in Betracht?«, fragt der Vorsitzende Richter. »Keine«, antwor­tet Mittelbronn: »Eventuell noch Mangel­ernährung«, und ergänzt: »Was ich auf jeden Fall sagen kann: Keinerlei Reaktionen von Immunzellen auf mögliche hypo­xische oder ischämische Veränderungen – es gab keine längere Ischämie, ein Infarkt liegt nicht vor.« Auch eine reaktive Glio­se, vermehrte Gliazellen, die auf Schäden im Gehirn hinwiesen, sei nicht gefunden worden. Es geht nun ausführlich um spe­zielle Zellen oder ihre Veränderungen – in welchem Zeitfenster diese normaler­weise zu beobachten seien. Wie bereits bei der Vernehmung von Dr. Felsberg am vorausgegangenen Verhandlungstag wird erläutert und diskutiert, wann genau Eo­sinophilie, Makrophagen, Erythrophagen, Red Neurons, Astrozyten, Microglia und Axonkugeln auftreten und wann noch nicht oder nicht mehr. Daraus zieht Mit­telbronn Rückschlüsse zum Zeitraum ei­ner möglichen Schädigung.</p>



<p>»Mit größtem Interesse werden Sie gele­sen haben, was Dr. Felsberg geschrieben hat«, setzt der Vorsitzende an – ob er Feh­ler entdeckt habe, in wissenschaftlicher Hinsicht. »Nein«, urteilt Mittelbronn: »Es ist ein sehr gutes Gutachten. Manches hätte ich anders gemacht – beispielsweise bei der Literaturauswahl«, gibt er zu. Die Veröffentlichung der kanadischen Pa­thologin Hideo H. Itabashi, die Felsberg zi­tiert habe, sei kein Standardwerk – sie sei eher eine Außenseiterin. Der Vorsitzende fragt Prof. Dr. Mittebronn zur Einschät­zung von Dr. Felsberg, der gesagt hatte: »Die Veränderungen im Gehirn sind nicht todesursächlich.« »Das Hirnödem kann auf alle Zentren drücken. Ich kann we­der sagen, es ist todesursächlich, noch es ist nicht todesursächlich. Ich kann diese Unterscheidung nicht treffen«, will Mit­telbronn sich nicht festlegen. Felsberg hatte das Hirnödem als unproblematisch für die Hirnfunktion eingeschätzt, weil seine Raumforderung durch die offenen Schädelnähte beim Ungeborenen noch leicht auszugleichen sei. »Kann man es dem Gehirn ansehen, dass dieses Kind tot ist?«, fragt der Vorsitzende Richter. »Nein!«, antwortet der Gutachter. Es gebe keinen selektiven Gefäßverschluss und keine Infarkte .</p>



<p>Nebenklagevertreter Kurz fragt nach dem Zeitraum kurz vor der Geburt. »Ich kann Veränderungen aus der Zeit von ein bis eineinhalb Stunden vor der Geburt nicht nachweisen« ,schränkt Mittelbronn ein. »Der Zeitraum liegt bei null bis acht Stunden, verstehe ich Sie falschß«, verge­wissert sich Rechtsanwalt Kurz. »Nein, Sie verstehen mich richtig«, bestätigt Mittelbronn: »Wenn etwas zehn Minuten vor dem Tod passiert wäre, könnte ich das nicht erfassen.« »Die Subarachnoidalblu­tungen sind nicht älter als 24 Stunden, die Hämerosiderophagen weniger als 24 Stun­den, ohne Eingrenzung nach unten. Das andere bei sechs bis acht Stunden«, fasst Meyer zusammen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Reif ab wann?</h2>



<p>Sendowski kommt noch einmal auf die Anzahl der untersuchten Neugebo­renengehirne zurück. »Die Zahl 300 be­zieht sich auf Kinder von der 12. Schwan­gerschaftswoche bis zum fünften Lebensjahr«, spezifiziert Mittelbronn: »Der Schwerpunkt ist von der 24. Schwan­ gerschaftswoche bis zum achten Tag nach der Geburt, die meisten betrafen Komplikationen bei Frühgeborenen oder Spätaborten – mit einem Peak in der 30. Schwangerschaftswoche«, schildert der Gutachter. »Können Sie die perina­ talen Fälle eingrenzen?«, fragt der Strafverteidiger nach, dem es um Gehirne reifer Neugeborener geht. »Ab wann würden Sie ein Ungeborenes als reif bezeichnen?«, fragt Prof. Mittelbronn zurück und dreht sich, als er nicht gleich eine Antwort er­hält, schließlich freundlich zu den Hebammen im Zuschauerraum um und fragt auch sie als Expertinnen. In das Schweigen hinein antwortet eine Hebamme: »Wir dürfen hier nichts sagen.« Um die Ratlosigkeit zu beenden, entscheidet der Vorsit­zende Richter nach einer Weile: »Sa­gen wir Kinder von der 30. bis zur 42. Schwangerschaftswoche.« »80 Fälle«, gibt Mittelbronn an: »Fälle von schweren Hirnfehlbildungen bei­spielsweise oder fetofetalem Transfusi­onssyndrom. Hypoxischischämische Schäden hätten bei der Hälfte der Fälle vorgelegen.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="736" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140523_008_farbe_1-1024x736.jpg" alt="" class="wp-image-2983" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140523_008_farbe_1-1024x736.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140523_008_farbe_1-300x215.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140523_008_farbe_1-768x552.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140523_008_farbe_1-1536x1103.jpg 1536w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140523_008_farbe_1-2048x1471.jpg 2048w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140523_008_farbe_1-1568x1126.jpg 1568w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Der Neuropathologe versucht, den Zeitraum für ein mögli­cherweise schädigendes Ereignis zuzuordnen. Zeichnung: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>Es geht länger weiter mit Fragen und Erörterungen der neuropathologischen Veränderungen. Staatsanwalt Strunk hält sich zurück, er äußert sich während der Verhandlung kaum. »Hat sich das Hirnödem zwangsläufig unter der Ge­burt entwickelt?«, fragt die Geburtshel­ferin. »Ich kann nicht sagen, ob während der Geburt oder danach«, antwortet Mit­telbronn. Die angeklagte Medizinerin ver­sucht weitere Fragen zu den direkten und größeren fachlichen Zusammenhängen zu entwickeln, der Vorsitzende schneidet ihr häufig das Wort ab. »Ich hatte noch so viele Fragen, ich bin jetzt ganz durchein­ander«, versucht sie sich zu konzentrieren. »Ja, wenn Sie zu ganz anderen Sachgebie­ten fragen«, erwidert Meyer. Nach jeder Antwort des Sachverständigen, fragt der Vorsitzende knapp und ungeduldig: »Noch eine Frage?« »Wir haben um Unterbrechung gebeten«, stellt Strafverteidiger Sendowski fest: »Das ist nicht möglich . Das nehmen wir zur Kenntnis.« »Das Taxi wartet«, Prof. Mittelbronn muss schnell zum Zug nach Frankfurt, wir haben keine Zeit meh«, beendet der Vorsitzende kur­zerhand die Fragen der Verteidigung an den Sachverständigen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Urteil im August</h2>



<p>Der Prozess strebt nun ereignisreich seinem Ende zu, so dass die ausführliche Berichterstattung nicht mehr Schritt hal­ten kann und in den nächsten Ausgaben nachgeholt werden muss: Am 50. Verhand­lungstag, dem 26. Juni, ergreift die ange­klagte Ärztin und Hebamme das Wort. Sie äußert sich zum ersten Mal im Prozess ausführlich zu den Geschehnissen rund um die tragisch verlaufene Geburt vor sechs Jahren. Zuvor waren ein Befangen­heitsantrag gegen den Sachverständigen Prof. Dr. Axel Feige sowie mehrere Beweis­anträge der Verteidigung vom Gericht als unbegründet abgelehnt worden.</p>



<p>Am 3. Juli wird die Beweisaufnahme abgeschlossen. Oberstaatsanwältin Ru­land fordert in ihrem Plädoyer eine Haft­strafe für die Angeklagte von acht Jahren und drei Monaten sowie lebenslanges Berufsverbot wegen Totschlags mit be­dingtem Vorsatz. Am Tag darauf, am 4. Juli , halten die drei Strafverteidiger ihre Plädoyers und kritisieren darin vehement das Verfahren gegen ihre Mandantin, das sie für beispiellos halten. Sie fordern Frei­spruch.</p>



<p>Am 28. Juli wird die Angeklagte Gele­genheit haben, ihr »letztes Wort« zu spre­chen. Nach fast zwei Jahren der Haupt­verhandlung wird für den 11. August das Urteil der Schwurgerichtskammer erwartet.<br>Fortsetzung folgt.</p>



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		<title>&#8222;Willst du weit gehen, gehe gemeinsam“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Jul 2014 06:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein wegweisender internationaler Hebammenkongress, veranstaltet von der International Confederation of Midwives (ICM), fand Anfang Juni in der tschechischen Hauptstadt statt. Das Motto, die weltweite Verbesserung der Frauengesundheit, war so facettenreich gefüllt, dass deutlich wurde, wo heute die globalen Probleme liegen. Als wichtiger denn je zeigten sich umsetzbare Methoden, um so auch der Vision, die weltweit<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/willst-du-weit-gehen-gehe-gemeinsam/"><span class="screen-reader-text">"&#8222;Willst du weit gehen, gehe gemeinsam“"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Ein wegweisender internationaler Hebammenkongress, veranstaltet von der International Confederation of Midwives (ICM), fand Anfang Juni in der tschechischen Hauptstadt statt. Das Motto, die weltweite Verbesserung der Frauengesundheit, war so facettenreich gefüllt, dass deutlich wurde, wo heute die globalen Probleme liegen. Als wichtiger denn je zeigten sich umsetzbare Methoden, um so auch der Vision, die weltweit immer noch hohe Mütter- und Kindersterblichkeit zu senken, zeitnah gerecht zu werden.</strong></p>



<p>Nichts ist beeindruckender als der Welthebammenkongress, den der ICM alle drei Jahre ausrichtet: Nach Wien (2002), Brisbane (2005), Glasgow (2008) und Durban (2011) fand der 30. ICM-Kongress vor unserer Haustür in Prag statt. Umso erstaunlicher, dass sich von den rund 3.800 TeilnehmerInnen aus 126 Nationen nur etwa 220 Kolleginnen aus Deutschland auf den Weg gemacht hatten. 689 Euro Eintrittsgeld neben Reisekosten und Verdienstausfall waren zwar ein stolzer Preis. Verglichen mit dem, was Kolleginnen aus ärmeren, weit entfernten Ländern zu schultern hatten, war dieser Einsatz gering. Die Lehrenden der Hochschule für Gesundheit Bochum hatten ein Zeichen gesetzt und waren mit 60 Studierenden gekommen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weltweiten Hebammenmangel lösen</h2>



<p>ICM-Präsidentin <strong>Francis Day-Stirk</strong> vom Royal College of Midwives in London begrüßte alle TeilnehmerInnen zum Kongress, der Rekorde gebrochen hatte, was die Zahl der vertretenen Nationen und der BesucherInnen anging. Insbesondere würdigte sie die Kolleginnen aus den wenig entwickelten Ländern, die teilweise beschwerliche Anreisen auf sich genommen und zu Hause „herausfordernde Situationen hinter sich gelassen&#8220; hatten. Sie hoffe, sie würden inspiriert vom Kongress zurückkehren und aus Prag neues Fachwissen mitnehmen. „Hebammen retten Leben!&#8220;, postulierte sie. Eine Investition in die reproduktive Gesundheit einer Gesellschaft bringe enorme Fortschritte.</p>



<p>Traditionell begann der Kongress, diesmal unter dem Motto: „Hebammen – die Frauengesundheit weltweit verbessern&#8220;, am Sonntagmittag mit einer Eröffnungszeremonie der fünf Weltreligionen. Anschließend folgte die offizielle Eröffnungsveranstaltung. Emotionaler Höhepunkt innerhalb eines vielfältigen Rahmenprogramms aus Darbietungen von Gesang, Tanz und Akrobatik war der Einzug der Fahnenträgerinnen aller Delegationen, meist in ihren landestypischen Gewändern, ein bewegendes Symbol für die Gemeinsamkeit, die alle Hebammen in ihrer Vielfalt auf der ganzen Welt verbindet.</p>



<p><strong>Toyin Saraki</strong>, Ehefrau eines ehemaligen Governeurs des nigerianischen Bundesstaates Kwara, hielt als Schirmherrin und ideelle Botschafterin des ICM ihre Begrüßungsansprache: Vor 25 Jahren habe sie durch eine persönliche Tragödie die Notwendigkeit erkannt, dass jede Frau Zugang zu einer gut ausgebildeten und qualifizierten Hebamme haben müsse. Immer noch fänden weltweit 45 Millionen Geburten pro Jahr ohne Hebammenbetreuung statt. „Wir müssen den weltweiten Hebammenmangel lösen, um die Müttersterblichkeit zu bewältigen&#8220;, forderte sie. Wenn in die Ausbildung von Hebammen investiert würde, sei dies fruchtbar für alle. Sie sei optimistisch, dass die Millenniumsziele 4 und 5 zur Mütter- und zur Kindersterblichkeit erreicht werden könnten, wenn der politische Wille vorhanden sei und die Bedeutung der Hebammen erkannt werde. Sie schloss unter großem Beifall mit einem nigerianischen Sprichwort: „If you want to go fast, go alone. If you want to go far, go together.&#8220; „Wenn du schnell gehen willst, geh’ allein. Wenn du weit gehen willst, geh’ gemeinsam!&#8220; Sie bete dafür, dass man gemeinsam mit dem ICM sowohl schnell als auch weit vorankommen werde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auszeichnungen</h2>



<p>Zum ersten Mal wurde der „Marie Gubran Award&#8220; einer männlichen Hebamme überreicht – an <strong>Kingsley Musama</strong> vom Chikwa Rural Health Centre in Zambia. Der Preis, in Gedenken an die verdienstvolle ehemalige Geschäftsführerin des ICM, Marie Gubran, soll außergewöhnlich engagierte Hebammen aus Ländern mit speziellen Problemen und begrenzten finanziellen Ressourcen auszeichnen. Kingsley Musama erhielt ihn, weil er viele Verbesserungen eingeführt hatte, wodurch die Mütter- und Kindersterblichkeit deutlich gesunken und seine Klinik zwei Jahre hintereinander zur besten der Region ausgewählt worden war. Der „Excellence in Midwifery Award&#8220; wurde vom ICM und der Organisation „Save the Children&#8220; an zwei Hebammen verliehen, die in Ländern mit der höchsten Neugeborenensterblichkeit Vorkämpferinnen für das Überleben von Neugeborenen sind. Er ging an die Hebammen <strong>Pronita Rani Raha</strong> aus Bangladesh und <strong>Agnes Kasaigi</strong> aus Uganda. In Bangladesh, wo der Hebammenberuf bislang noch nicht als autonomer Gesundheitsberuf etabliert ist, sei Pronita Rani Raha als eine der ersten Hebammen ein Vorbild für andere. Agnes Kasaigi widme ihr Leben der Aufgabe, Müttern in einem ländlichen Gesundheitszentrum in Uganda zu helfen. Der „Dorothea Lang Award&#8220; würdigt eine außergewöhnliche Hebamme, die sich durch Führungskraft und Vision im Rahmen ihrer Arbeit ausgezeichnet hat. Der Preis wurde <strong>Sabera Turkmani</strong> aus Afghanistan verliehen. Sie habe nicht nur eine umfassende Fachkompetenz in der Verbesserung der Hebammenausbildung und Entwicklung von Kompetenzen, sondern auch darin, finanzielle Unterstützung zu generieren und Gesundheitskampagnen zu initiieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Recht auf reproduktive Gesundheit</h2>



<p>Ein Großteil des Kongressprogramms nahm Probleme weniger entwickelter Länder in den Blick. Für TeilnehmerInnen westlicher Länder rückten diese teilweise dramatischen Schwierigkeiten die eigenen Maßstäbe zurecht. Der ICM stellte gemeinsam mit dem United Nations Population Fund (UNFPA) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den zweiten Bericht zur weltweiten Lage der Hebammen vor, der im Internet zum Download verfügbar ist (www.unfpa.org). 73 Länder werden darin genauer analysiert, die einen Anteil an der weltweiten Müttersterblichkeit von 96 Prozent, an der Kindersterblichkeit von 92 Prozent zu tragen haben. Ihnen stünden jedoch nur 42 Prozent des weltweit aktiven Personals an Hebammen und anderer Gesundheitsberufe zur Verfügung. Drei Viertel aller Todesfälle sei vermeidbar. <strong>Dr. Laura Laski</strong>, Leiterin für den Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit beim UNFPA, appellierte an die Hebammen: „Sie sind an vorderster Front beim Recht auf Frauengesundheit.&#8220;</p>



<p>Um das Millenniumsziel 4, die Senkung der Müttersterblichkeit zu erreichen, sei ein „sicherer Schwangerschaftsabbruch&#8220; wichtig, dessen Durchführung eine der sieben vom ICM definierten Hebammenkompetenzen ist. Dies wurde in vielen Vorträgen und einer Plenumsveranstaltung in der großen Kongresshalle thematisiert.</p>



<p>Ein Drittel der weltweiten Müttersterbefälle gingen gerade in wenig entwickelten Ländern, aber auch in westlichen Ländern wie den USA, auf das Konto von Komplikationen bei Schwangerschaftsabbrüchen, die Frauen entweder selbst oder bei inkompetenten HelferInnen vornehmen ließen. Hebammen spielten unter den Gesundheitsberufen eine wesentliche Rolle, Frauenleben zu schützen, wenn sie den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch durch die Abgabe von Misoprostol oder mit Hilfe der Absaugmethode durchführten. Die anschließende Nachbetreuung und Abgabe von Kontrazeptiva gehörten zu einem wirkungsvollen Konzept, das <strong>Khageshwor Gelal</strong> aus Nepal vorstellte.</p>



<p><strong>Mary Fjerstad</strong> aus den USA schilderte, dass es auch in ihrem Land Gegenden mit sehr schlechter Gesundheitsversorgung gebe, obwohl die USA zu den reichsten Ländern der Erde gehörten. In vielen Regionen würden Hebammen Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder Frauen im Umgang mit Misoprostol beraten, da ÄrztInnen häufig dazu nicht bereit seien. Nur in manchen Staaten erlaube die Gesetzeslage Hebammen, offiziell Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.</p>



<p>Alle zwei Sekunden würde auf der Welt eine Frau unter 18 gezwungen, zu heiraten, alle zwei Sekunden würde eine Frau gegen ihren Willen schwanger, machte <strong>Jemima Dennis-Antwi</strong> aus Ghana den Zuhörerinnen bewusst und forderte: „Jede Schwangerschaft sollte freiwillig sein, eine Frau sollte sicher sein, dass sie die Schwangerschaft überlebt, und sie sollte das Leben leben, das sie leben will.&#8220;</p>



<p>In der Industrieausstellung konnten Hebammen eine zum Schwangerschaftsabbruch entwickelte spezielle Absaugpumpe für 25 Dollar erwerben – mit den dazu gehörigen sterilen Kathedern in verschiedenen Größen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Menschenwürde</h2>



<p>Die Veranstaltung „Humans rights – women’s choices&#8220; „Menschenrechte – Wahlmöglichkeiten von Frauen&#8220; wurde von <strong>Karen Guilliland</strong> geleitet, der Geschäftsführerin des Neuseeländischen Hebammenverbandes. Es war auffallend, wie häufig das Thema Menschenrechte und Wahlrecht der Frau in den Vorträgen und Veranstaltungen während aller Kongresstage immer wieder aufgegriffen wurde. Die Rechte von Frauen änderten sich nicht, nur weil sie schwanger seien, betonte Guilliland. Die Mutter sei als „Gastgeberin&#8220; eine Einheit als Person. Der beste Weg zu einem gesunden Kind sei eine gesunde und stressfreie Mutter.</p>



<p>Die für Menschenrechte und in der Organisation Birthrights (www.birthrights.org.uk) überregional engagierte Anwältin <strong>Elizabeth Prochaska</strong> aus London hatte durch die Geburten ihrer beiden Kinder ihre Hebammen schätzen gelernt. Als eine von ihnen in Großbritannien durch einen Beckenendlagenprozess in Schwierigkeiten gekommen sei, habe sie sie vor Gericht vertreten und seitdem vielen Hebammen anwaltlich zur Seite gestanden. In ihrem Vortrag „Die Rolle der Gesetzgebung für eine bessere Versorgung von Frauen in der Mutterschaft&#8220; bemängelte sie, die Gesetzgebung sei reaktiv – der Fokus liege auf Entschädigungen bei Schadensfällen und führe so zu einer „defensiven Medizin&#8220;. Die meisten GeburtshelferInnen hätten geringes Verständnis für die Rechte von Frauen und Kindern und fühlten sich vor allem für ihren eigenen Schutz verantwortlich. Eine Gesetzgebung, die sich an den Menschenrechten orientiere, müsse dagegen proaktiv sein, nicht reaktiv. Auch in einem Schadensfall ginge es um Menschlichkeit und Menschenwürde – auch für die Hebammen – dies sei die moralische und rechtliche Basis. Sie sprach an, dass viele europäische Länder – darunter das Gastgeberland Tschechien – Hebammen in ihrer Arbeit und Frauen in ihrer Selbstbestimmung als Mütter einschränkten. Artikel 3 der Menschenrechtskonvention lautete: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.&#8220; Viele Frauen erlebten geburtshilfliche Behandlungen als Missbrauch, prangerte Prochaska an. Den Routineeingriff Episiotomie brandmarkte sie als Genitalverstümmelung, als körperliche Misshandlung und Missachtung der Frau.</p>



<p><strong>Hermine Hayes-Klein</strong>, amerikanische Anwältin und Gründerin der Organisation Human Rights in Childbirth (www.humanrightsinchildbirth.com) stellte sich in ihrem Vortrag der Frage „Sind wir vorangekommen oder zurückgefallen, die Menschenrechte für schwangere Frauen weltweit durchzusetzen?&#8220; Die Müttersterblichkeit habe zwar von 376.000 Todesfällen im Jahr 1990 auf 293.000 Todesfälle im Jahr 2013 gesenkt werden können. Andererseits sei die Kaiserschnittrate weltweit rasant in die Höhe geschnellt durch profitorientierte Gesundheitssysteme. Der Zugang zu Hebammen sei in vielen Ländern der Welt eingeschränkt, gerade auch in vielen gut entwickelten Ländern, was die Hausgeburtshilfe angehe. Sie forderte das Recht der Frau auf Autonomie, Privatsphäre – auch gegenüber dem Partner – auf spirituelle und kulturelle Selbstbestimmung, auf eine gleichwertige Gesundheitsversorgung für alle ohne Diskriminierung. Die Geburt sei neben einem medizinischen vor allem auch ein sakrales Ereignis.</p>



<p><strong>Mande Limbu</strong>, ebenfalls Anwältin aus den USA und Aktivistin der White Ribbon Alliance, sprach über „Die Menschenrechte in westlichen wie in afrikanischen Ländern und die verschiedenartigen rechtlichen Antworten in anderen Kulturen&#8220;. Sie berichtete von Fällen aus Afrika, wo Frauen von ihrer Hebamme geschlagen worden seien, sich zu mehreren ein Entbindungsbett hätten teilen müssen und keine Privatsphäre gehabt hätten. Sie forderte Respekt für die Würde von Frauen. Beispielsweise seien TBA (Traditional Birth Attendents) in Afrika meist nicht erlaubt. Viele Frauen wünschten eine Geburt bei sich zu Hause, hätten aber keine Hebamme für eine Hausgeburt. Sie müssten stattdessen ihre Familien verlassen und ein weit entferntes Krankenhaus aufsuchen, wo sie oft von männlichen Ärzten behandelt würden. Mande Limbu forderte ein Betreuungsmodell auf Basis der Menschenrechte für Hebammen und gebärende Frauen, das auf Partnerschaft, Vertrauen und gegenseitigem Respekt basiere.</p>



<p><strong>Lesley Page</strong>, Gastprofessorin am Londoner King’s College und an der Universität Sydney in Australien, sah die Menschenrechte als fundamentalen Bestandteil professioneller Hebammenarbeit, sie seien keine Zugabe. Sie schilderte den Fall der ungarischen Hebamme Ágnes Geréb, die sich in Budapest nach Gefängnisaufenthalt und langem Hausarrest nun zwar wieder frei bewegen dürfe. Ihr sei es jedoch nicht erlaubt, schwangere Frauen zu treffen. Als der Prozess gegen sie lief, habe man während ihrer Präsidentschaft im Royal College of Midwives diskutiert, ob man eine Frau unterstützen könne, die nicht als Hebamme registriert sei. In Ungarn habe es aber – neben den Krankenhäusern mit ihren hohen Interventionsraten – kein System von Regulation und Registrierung für freie Hebammen gegeben. Sie verlangte, wenn etwas falsch gelaufen sei, eine Beurteilung des Schadensfalls außerhalb der Kriminalgerichtsbarkeit. Auch müsse die Justiz die spezielle Situation von Hebammen berücksichtigen, die nicht nach dem Mainstream arbeiteten. „Stop blaming midwives!&#8220;, forderte Lesley Page.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Hebammenwissen erweitern</h2>



<p>In vielen wissenschaftlichen Vorträgen wurden aktuelle Studien zu geburtshilflichen Fragestellungen aus Hebammenperspektive vorgestellt. Geburtseinleitungen bei gesunden Frauen am und kurz nach dem „voraussichtlichen Geburtsdatum&#8220; innerhalb der physiologischen Schwangerschaftsdauer von 42 Wochen war das Thema des Vortrags von <strong>Christiane Schwarz</strong>, einer der Referentinnen aus Deutschland. Sie sprach für eine Arbeitsgruppe von Hebammenwissenschaftlerinnen aus mehreren Hochschulen (Medizinische Hochschule Hannover, Hochschule für Gesundheit Bochum, Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften, Freie Universität Witten/Herdecke), die Daten von mehr als fünf Millionen Geburten aus der bundesdeutschen Perinatalerhebung von 2005 bis 2012 ausgewertet hatten. In diesem Zeitraum sei die Rate an Geburtseinleitungen und Kaiserschnitten signifikant gestiegen. Jedoch sei dieser Trend weder von einer geringeren Rate an perinatalen Todesfällen insgesamt, noch an Totgeburten begleitet worden. Nach Aussagen der Leitlinie zur Termin­überschreitung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) wäre dies allerdings zu erwarten gewesen. Stattdessen habe sich die Zahl der Neugeborenen erhöht, bei denen eine komplizierende Diagnose dokumentiert worden sei. Die Wissenschaftlerinnen folgerten daraus, dass bis zur Klärung der wirklichen Ursachen für fetale Todesfälle keine großzügige Indikation zur Geburtseinleitung am und über den errechneten Entbindungstermin gestellt werden sollte. Als Ursachen für fetalen Fruchttod würden seit Jahren in Studien unterschiedliche Risiken diskutiert. Die Terminüberschreitung oder gar echte Übertragung als Ursachen des intrauterinen Fruchttodes spielten – wenn überhaupt – eine untergeordnete Rolle. In zahlreichen Workshops konnten Hebammen ihr praktisches Wissen erweitern. Die Kompetenz, Beckenendlagen vaginal zu entwickeln, war ein gefragtes Thema mehrerer Veranstaltungen. Beispielsweise gab <strong>Betty-Anne Daviss</strong> aus Kanada ihr Wissen zum Geburtsmechanismus und den richtigen Handgriffen an mehr als 100 interessierte Hebammen weiter. Sie habe viel von Frank Louwen, Leiter der Geburtshilfe und Pränatalmedizin am Uniklinikum Frankfurt, gelernt – insbesondere über die Beckenendlage im Vierfüßlerstand. Beispielsweise „Frank’s nudge&#8220;, einen kleinen Stupser mit den Daumen in Höhe der beiden Schlüsselbeine, den Louwen zur Unterstützung des Austritts des Kopfes propagierte, wenn das Kind schon fast geboren ist. Weil das Wissen in dieser Geburtsposition noch so begrenzt sei, würde sie bei jeder Geburt alle Beobachtungen exakt notieren, um herauszufinden, ob es ein bestimmtes Muster gebe. Sie wundere sich über die Angst vor der vaginalen Beckenendlage, wo man doch heute mit Hilfe des Ultraschalls so viel vorab wissen könne.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wiedersehen in Toronto</h2>



<p>Wie immer bei solch großen Kongressen war man vom Reichtum der Angebote, der Flut neuer Informationen, der großen Industrieausstellung, den Ständen zur Selbstdarstellung verschiedener Organisationen und den vielen persönlichen Gesprächen in diesen fünf Tagen überwältigt. Diejenigen die nicht zum Kongress hatten kommen können, wurden über Twitter mit über 22.000 Tweets auf dem Laufenden gehalten. Immer wieder sah man Hebammen, die während der Vorträge Kurznachrichten in ihren Tablet-Computer eingaben.</p>



<p>Bei der Abschlussveranstaltung am Donnerstagmittag berührte die kleine filmische Zusammenschau aus den intensiven Eindrücken vom Kongress sicher jede Hebamme – spätestens beim Gesang der afrikanischen Hebammen, die sich vor Beginn des Kongresses mit Kolleginnen aus aller Welt im Prager Kampa Park getroffen hatten, um gemeinsam zu singen. Ihre unglaublichen Stimmen waren auf der großen Leinwand noch einmal mitreißend. Zum Abschluss luden die kanadischen Hebammen ebenfalls mit einer anrührenden gesanglichen Darbietung alle Hebammen zum nächsten Kongress 2017 nach Toronto ein. Der Kongress 2020 wird auf Bali in Indonesien stattfinden.</p>



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<p><strong>Vorgestellt</strong><br>Der ICM (International Confederation of Midwives) unterstützt, repräsentiert und stärkt weltweit professionelle Hebammenverbände. Er vereinigt 116 Hebammenverbände aus 102 Nationen. Zusammen vertreten diese Verbände an die 300.000 Hebammen auf allen fünf Kontinenten. Hauptsitz des ICM ist in Den Haag in den Niederlanden. Alle drei Jahre trifft sich der „Council&#8220; in voller Besetzung für vier Tage unmittelbar vor jedem Kongress – ein Rat, zu dem jeder der 116 Verbände zwei Delegierte entsendet. Dort werden unter anderem Positionspapiere, Statements, Leitlinien und Hebammenstandards verabschiedet.</p>



<p>Nach Ende des ersten Weltkriegs war der ICM 1919 in Antwerpen in Belgien gegründet worden. Bereits zuvor hatte es Bemühungen von Hebammen gegeben, sich zusammenzuschließen und auszutauschen, beispielsweise bei einem internationalen Hebammenkongress in Berlin mit mehr als 1.000 Teilnehmerinnen im Jahr 1900. Der ICM hat die Vision einer Welt, in der jeder gebärenden Frau Hebammenbetreuung für sich und ihr Kind zur Verfügung steht.</p>



<p>Weitere Informationen finden sich unter www.internationalmidwives.org.</p>
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		<title>»Nichts, was die Todesursache beweist«</title>
		<link>https://viktoria11.de/nichts-was-die-todesursache-beweist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jul 2014 09:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Noch ist die genaue Todesursache des kleinen Mädchens, das am 30. Juni 2008 bei seiner außerklinischen Beckenendlagengeburt gestorben war, nicht zweifelsfrei geklärt. Weitere Sachverständige sollen mit neuen Gutachten Klarheit bringen. Gegen die praktische Ärztin und Hebamme, die damals die Geburt begleitet hatte, läuft seit August 2012 ein Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund: Sie ist wegen Totschlags<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/nichts-was-die-todesursache-beweist/"><span class="screen-reader-text">"»Nichts, was die Todesursache beweist«"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Noch ist die genaue Todesursache des kleinen Mädchens, das am 30. Juni 2008 bei seiner außerklinischen Beckenendlagengeburt gestorben war, nicht zweifelsfrei geklärt. Weitere Sachverständige sollen mit neuen Gutachten Klarheit bringen. Gegen die praktische Ärztin und Hebamme, die damals die Geburt begleitet hatte, läuft seit August 2012 ein Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund: Sie ist wegen Totschlags angeklagt, ihr drohen fünf bis zehn Jahre Haft.</strong></p>



<p>In einer Gewebeprobe der Leber des Mädchens, das 2008 bei seiner außerklinischen Beckenendlagengeburt gestorben war, war bei einer toxikologi­schen Untersuchung der Stoff Benzalko­niumchlorid gefunden worden. Schon mehrmals war es um die Frage gegangen, ob dies im Zusammenhang mit der To­desursache stehen könne. Der Dortmun­der Gerichtsmediziner Dr. Ralf Zweihoff hatte bei einer Vernehmung dagegen ver­mutet, dass eventuell ein Desinfektions­mittel für Instrumente Ursache für den Nachweis in der Probe sein könnte. Zwei­hoff hatte am 2. Juli 2008 die Obduktion vorgenommen und später Gewebeproben an ein toxikologisches Labor in London geschickt. Zweihoffwird am 12. März zum vierten Mal vom Vorsitzenden Rich­ter der Schwurgerichtskammer Wolf­gang Meyer vernommen: Diesmal soll es um das Benzalkoniumchlorid gehen.</p>



<p>Norbert Hufelschulte, ein Strafvertei­diger aus Hamm, sitzt heute neben der Ärztin und Hebamme, die damals die Geburt betreut hatte. Er vertritt – wie schon an zwei früheren Verhandlungs­tagen – wieder den Heidelberger Pflicht­verteidiger Hans Böhme. Zweihoff stellt gleich klar: Er habe auf der Verpackung nachgesehen – das Desinfektionsmittel, das damals für Instrumente verwendet worden sei, enthalte den besagten Stoff nicht. Doch das Flächendesinfektions­mittel Antifect extra, das man in seinem Institut verwende, enthalte diese Substanz tatsächlich. Der Vorsitzende Rich­ter schließt daraus: »Die Organe haben auf der Fläche geruht, die üblicherweise mit Flächendesinfektionsmittel behan­delt wurden.« »Ja«, bestätigt Zweihoff. Er habe sich mit der Toxikologie in Groß­britannien ausgetauscht : Bei 20 Untersu­chungen zu Todesfällen von Säuglingen sei ebenfalls Benzalkoniumchlorid nach­gewiesen worden. Er berichtet auch von seinem Kontakt mit einem neuen vom Gericht bestellten Toxikologen, dem er Gewebeproben habe zukommen lassen, damit dieser sie nochmals untersuchen könne.</p>



<p>Meyer fasst zusammen: »Also aus Ih­rer Sicht: Solche Mittel sind verwendet worden und nach der Mitteilung aus Großbritannien ist es nicht selten – solche Kontaminationen bei der Obduktion.« Zweihoff geht zum Richtertisch und über­reicht dem Vorsitzenden ein Schreiben: »Ja, und zwar gebe ich das schon mal bekannt: Professor Feige hat ein Fax übersandt – für Benzalkoniumchlorid gibt es nach Informationen von Re- protox keine Einschränkungen in der Schwangerschaft und Stillzeit.« Es gäbe keine Auswirkungen bei Ratten und Mäusen. Rechtsanwalt Hufelschulte fragt : »Ist Ihnen bekannt, dass das Mittel als gefährlich eingestuft wird? Wäre es denkbar, dass es auf anderem Weg als durch die Untersuchung in die Leber gelangt ist?« »Es war damals nur im Lebergewebe gefunden worden. Ich bin seit über 20 Jahren Rechtsmediziner. Ich kenne keinen Fall, wo der Tod durch Benzalkoniumchlorid verursacht worden ist.« Hufelschulte fragt nach histologischen Untersu­chungen. »Das ist doch alles abgehakt«, entgegnet Zweihoff.<br>»Das ist nichts, was mit der Vorladung von Dr. Zweihoff zu tun hat, die Befundung erfolgt durch Professor Leuschner«, wirft auch der Vorsitzende ein.</p>



<p>Hufelschulte spricht noch eine weitere Frage an, die bei der Vernehmung des Kinderpathologen Prof. Dr. Ivo Leuschner am 28. Februar aufgekommen war: »Kann es sein, dass Sie die Blase verletzt haben und es sich bei der bernsteinfarbenen Flüssig­keit um Urin handelt« Zweihoff reagiert gereizt: »Nein, Urin war nicht da.« Der Vorsitzende schaltet sich ein und erläutert dem Gerichtsmediziner, dass Leuschner vermutet hatte, bei der Obduktion sei die Blase versehentlich angeritzt worden, weil er sich die 15 Milliliter bernsteinfarbene Flüssigkeit, die Zweihoff gefunden hatte, nicht anders habe erklären können. Zweihoff bleibt entschieden dabei: Er habe sicher nicht die Bla­se angeschnitten. Es handele sich vermutlich um Aszites. Ob er die Flüssigkeit aserviert habe, fragt Hufelschulte. »Nein«, ist die knappe Antwort des Gerichtsmediziners.</p>



<p>Hufelschulte stellt noch einige Fragen zu den Untersu­chungsbefunden bei der Obduktion, die Zweihoff zunehmend ungeduldig beantwortet. »Welches Organ hatte so große Schä­den, dass das Kind daran gestorben ist?«, möchte Hufelschulte schließlich wissen. »Keines«, antwortet Zweihoff. Die Todesur­sache suche man mit Hilfe einer Ausschlussdiagnose, erläutert der Vorsitzende Richter – man habe andere Ursachen zu prüfen und auszuschließen.</p>



<p>Nun stellt auch die angeklagte Geburtshelferin einige Nach­fragen zur Obduktion. »Wir haben das hier erörtert vor über einem Jahr«, wehrt Zweihoff unwillig ab: »Ich habe keine Zeit und ich bin auch nicht hier, um Examensfragen zu beantwor­ten.« Die Geburtshelferin fragt nach dem Begriff »Unbekannte Todesursache«. Zweihoff erläutert, wenn die morphologische Befundlage offen, ungeklärt oder unauffällig sei. »Auch bei einem Tötungsdelikt?«, fragt die Angeklagte weiter. Zweihoff stellt fest: »Die meisten neugeborenen Kinder, die wir untersu­chen, sind zu Hause geboren – nicht in der Klinik und nicht mit einer Hebamme.« Die Geburtshelferin fragt weiter: »Gibt es zwischen dem hier verstorbenen Kind und einem plötzlichen ungeklärten Kindstod einen eklatanten Unterschied?« «So et­was gibt es«, bestätigt der Gerichtsmediziner, steht auf und be­endet damit seine Vernehmung. Der Vorsitzende bedankt sich bei Dr. Zweihoff für sein Kommen und entschuldigt sich für die Dauer der Befragung: »Ich habe nicht damit gerechnet.« Nach einer Stunde, um 10.40 Uhr ist der 42. Verhandlungstag beendet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Drei Einwände</h2>



<p>Zwei weitere Sachverständige werden am 8. Mai, dem 46. Verhandlungstag vernommen: Der Neuropathologe PD Dr. Jörg Felsberg von der Universität Düsseldorf sowie die Kinderpathologin Dr. Nanette Sarioglu aus Berlin. Beide waren aufgrund von Beweisanträgen der Verteidigung vom Gericht geladen worden. Zum Gutachten von Felsberg vom 31. März 2009 hatte der Strafverteidiger Marc Sendowski gemeinsam mit seinem Kollegen Prof. Dr. Hans Lilie einen Beweisantrag gestellt, den er am 5. Mai verlesen hatte. Felsberg hatte das Gehirn des ver­storbenen Mädchens auf mögliche Schäden hin untersucht und seine Ergebnisse am zweiten Prozesstag, am 28. August 2012, vor Gericht erläutert . Am 15. Mai 2013 war er ein weiteres Mal verhört worden.</p>



<p>Im Beweisantrag bringt die Verteidigung drei Einwände vor. Erstens: Die von Dr. Felsberg beschriebenen Schädigungen des kindlichen Gehirns seien nicht todesursächlich gewesen. Dies sei von Bedeutung, da es sich nach Aussage von Dr. Zweihoff bei der Diagnose einer todesursächlichen Hypoxie lediglich um eine Ausschlussdiagnose handele.<br>Dabei komme man statt zu einer primä­ren Diagnose nur zu einer Hilfsbegründung, weil andere Ursachen nicht gefun­den würden. An der Diagnose blieben so erhebliche Zweifel bestehen. Bei seiner Vernehmung am 28. August 2012 habe Dr. Felsberg ausgeführt, sein Befund er­kläre nicht den Tod des Kindes. Allein das Vorliegen von Hirnschädigungen bewei­se nicht, dass sie auch zum Tod des Mäd­chens geführt hätten. Die Kammer gehe dennoch weiterhin davon aus, dass eine eindeutige und zweifelsfrei erklärbare Todesursache vorliege. Außerdem sei nicht ausgeschlossen, dass das vermutete hypoxische Ereignis vor 16 Uhr, also vor Beginn der Begleitung des Geburtsvorgangs durch ihre Mandantin, stattgefunden habe oder sogar schon vor Geburtbeginn.</p>



<p>Zweitens wiesen Feten und Neugeborene eine niedrigere Stoffwechselrate auf und ihr Gehirn sei weniger sensibel als das eines Erwachsenen, so dass das Zeitfenster zur Datierung eines möglichen hypoxischen Ereignisses nicht vier bis zwölf Stunden betrage, wie es Dr. Felsberg eingegrenzt habe, sondern mehr als zwölf Stunden. Ein verlangsamter Stoffwechsel führe zu einer verlangsamten Reaktion. Felsbergs angenommener Zeitrahmen beziehe sich auf Erfahrungen bei Erwachsenen, nicht auf Feten oder Neugeborene.</p>



<p>Und drittens könne ein hypoxisches Ereignis, wie es vom Sachverständigen Prof. Dr. Feige angenommen werde, die Hirn­schäden nicht erklären. Dies wäre nur mit einem ischämischen Ereignis vereinbar. Dafür fehlten jedoch Anhaltspunkte. Ein Zusammenhang zwischen dem Geburtsverlauf und den von Dr. Felsberg beschriebenen Hirnschädigungen sei nicht zu be­weisen. Weder der Geburtsprozess selbst noch eine Hypoxie stünden in einem Kausalzusammenhang mit einer Hirnschä­digung. Dafür kämen andere Ursachen in Betracht, wie niedri­ges Geburtsgewicht, Gerinnungsstörungen oder intrauterine Infekte. Als Literaturquelle gibt Sendowski Greenfield&#8217;s Neu­ropatholgy an. Auch Dr. Felsberg habe in seiner Vernehmung am 15. Mai 2013 ausgesagt, dass er einen akuten Infekt nicht ausschließen könne.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="710" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/07/140508_006_farbe_3_2-1024x710.jpg" alt="" class="wp-image-3207" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/07/140508_006_farbe_3_2-1024x710.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/07/140508_006_farbe_3_2-300x208.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/07/140508_006_farbe_3_2-768x533.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/07/140508_006_farbe_3_2-1536x1065.jpg 1536w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/07/140508_006_farbe_3_2-2048x1420.jpg 2048w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/07/140508_006_farbe_3_2-1568x1087.jpg 1568w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Die Angeklagte Hebamme und ihr Verteidiger. Zeichnung: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>Nach der bisherigen Beweisaufnahme gingen die gehörten Sachverständigen davon aus, dass es während der Geburt zu einem hypoxischen Ereignis gekommen sei. Um die vorgefunde­nen Hirnschädigungen zu erklären, hätte neben einer Hypoxie auch eine Ischämie vorgelegen haben müssen. Teilweise würde von den Gutachtern von hypoxisch-ischämischer Schädigung gesprochen. Möglicherweise wüssten sie selbst nicht, ob ein hypoxisches oder ein ischämisches Ereignis vorgelegen habe. Ein ischämisches Ereig­nis müsse konkret nachgewiesen werden, um die beschriebenen Hirnschädigun­gen zu erklären. Es bestünden nach wie vor schwerwiegende Zweifel, dass der unglückliche Ausgang der Geburt ihrer Mandantin vorgeworfen werden könne. Noch einmal zitiert Sendowski im Be­weisantrag Auer, Dunn und Sutherland in Greenfield&#8217;s Neuropatholgy. Sie hät­ten völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass es auf falschen Behauptungen be­ruhe, wenn Hirnschädigungen auf Fehl­verhalten der Geburtshilfe oder der Neo­natologie zurückgeführt würden. Die Strafverteidiger schlagen als Gutachter Prof. Dr. med. Michel Mittelbronn vom Neurologischen Institut der Johann Wolf­gang Goethe-Universität Frankfurt vor.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hypoxie oder Ischämie?</h2>



<p>»Wir haben Sie schon zweimal ver­nommen«, begrüßt der Vorsitzende den Neuropathologen Dr. Felsberg. Der ist in zwischen ein Jahr älter geworden, seine nun 45 Jahre werden zu Protokoll genommen. Er werde ihn ergänzend ver­nehmen, kündigt Meyer an: »auf dem Sachstand von heute und nicht vom letzten Jahrhundert«, zu den Fragen, die in dem Beweisantrag der Verteidigung aufgeworfen würden . »Wir haben viel von Hypoxie und Ischämie gesprochen. Bei den Begriffsdefinitionen hatte ich den Eindruck, dass es da Unschärfen gibt«, beginnt Felsberg und erläutert die Begriffe kurz, zunächst die Hypoxie: »Wichtig für die Definition: Ein Organismus, der einen Sauerstoffmangel erlei­det und ansonsten gesund ist, ist durch verschiedene Mechanismen zur Kompen­sation in der Lage. Eine Hypoxie ist gut kontrollierbar, wenn der Körper gesund ist. Beispielsweise bei einem Blutmangel oder bei einer Lungenerkrankunggleicht der Körper die Hypoxie durch verstärkte Durchblutung aus. Stoffwechselprodukte werden so abgeführt – nicht alle Betrof­fenen erleiden Hirnschäden«, beschreibt der Neuropathologe und fährt fort: »Eine Ischämie ist eine Minderdurchblutung, das Extrem ist ein Durchblutungsstopp, beispielsweise bei einem Herzinfarkt. Ein vollständiger Stopp ist schlecht zu tolerieren.« Es gebe ein breites Spektrum, Minderdurchblutung werde beispielswei­se durch Arteriosklerose hervorgerufen.</p>



<p>»Jedes für sich wird durchaus vom Kör­per toleriert«, erklärt Felsberg an einem Beispiel: Bei einem Erwachsenen könne eine Gefäßverkalkung zu einer Ischä­mie führen, das sei zu unterscheiden von einer gleichzeitigen Lungenerkran­kung, die eine Hypoxie bedinge. »Wenn es zu einer Hirnschädigung kommt – wer möchte entscheiden, was die Ursache war?«, fragt Felsberg. Mehrere Faktoren würden sich aufaddieren. Es geht ausführlich weiter über Sauerstoffmangel und Folgen von Minderdurchblutung, dass in Lehrbüchern beispielhaft isoliert beschrieben werde, was in der Realität häufig vermischt vorkomme.</p>



<p>»In Ihren bisherigen Ausführungen wäre eine Ischämie auszuschließen, was eine vollständige Blutunterbrechung an­ geht«, merkt der Vorsitzende an. »Rich­tig«, bestätigt Felsberg: »Zum ersten Punkt im Beweisantrag: Wir haben keine Schädigung gefunden, die todesursäch­lich ist. Nichts, was die Todesursache be­weisen kann. Dass wir nichts gefunden haben, schließt es nicht aus. Nehmen wir einmal eine Hypothese: Wenn es eine Stunde vorher zu einem akuten Er­eignis gekommen ist, würde ich es nicht beweisen können.«</p>



<p>Der Neuropathologe fährt fort: »Zum zweiten Punkt : Dass Neugeborene eine niedrigere Stoffwechselrate haben, ist un­bestritten. Dass das Zeitfenster deutlich über zwölf Stunden hinausreicht, wie im Antrag behauptet, ist mir nicht schlüssig.« Es sei nicht haltbar, dass das Zeitfenster von vier bis zwölf Stunden nicht herange­zogen werden könne. Das treffe für alle Neugeborenen beziehungsweise Ungebo­renen zu und für Beobachtungen von hypoxisch-ischämischen Schädigungen. Sehr lange geht es um diesen Punkt, wie die Zeitfenster für ein schädigendes Ereig­nis durch Untersuchungen der Zellverän­derungen eingegrenzt würden, um Zitate aus verschiedenen Literaturquellen und unterschiedliche Auffassungen von den Spezialistinnen. Maximale Transparenz biete die Aussage, bis 48 Stunden nach einem schädigenden Ereignis seien Veränderungen festzustellen, bemerkt der Neuropathologe. »Das einzige, was Sie ausschließen können, sind Veränderun­gen nur ein bis zwei Stunden nach einer Schädigung«, erklärt er. Normalerwei­se – etwa nach sechs Stunden – würden Schäden nachweisbar. Wenn man in die gesamte Literatur schaue, sechs Stunden seien Konsens – diese Zahl stehe immer im Raum.</p>



<p>Felsberg zitiert eine Textstelle aus einem Fachbuch zu einem anderen Zeit­fenster: »24 bis 36 Stunden, ›red neurons appear‹« »Rote Neuronen erscheinen?«, fragt Meyer nach. »Genau«, erklärt ihm Felsberg: »Nervenzellen fangen an zu schrumpfen, was zu einer kräftigeren Färbung führt und zu einem Nerven­zelluntergang.« »Wir sprechen über biochemische Veränderungen auf der Nervenzellebene«, versichert sich der Vorsitzende: »Sie haben von Astrozyten, Mikroglia, Axonkugeln gesprochen und daran festgemacht, dass es ein Zeitfens­ter gibt, das für ihr Auftreten am wahr­scheinlichsten ist. Dabei bleiben Sie?« »Ja«, bestätigt Felsberg. Er sehe das Zeit­fenster für das schädigende Ereignis in diesem Fall etwa bei vier bis zehn Stun­den, kaum länger als sechs Stunden. »Ver­hält es sich anders als bei Erwachsenen?« fragt der Vorsitzende. »Das ist ungeklärt«, erläutert Felsberg: »Man vermutet, dass es Unterschiede gibt. Das wird sehr kon­trovers diskutiert.« Es gebe manchmal mehrere Ursachen, manches sei nicht eindeutig zu belegen. Auch wenn man­che Experten für unreife oder reife Neu­geborene eine Hypothese aufbauen wür­den: »Es fehlt der Beweis.«</p>



<p>Meyer fragt, ob biochemisch gesehen Makrophagen bei Neugeborenen andere Gesetze hätten als bei Erwachsenen. »Bei Ungeborenen in der Gebärmutter liegt eine chronische Hypoxie vor. Das ist nor­mal«, schildert Felsberg. Das könne zu anderen Mechanismen führen. Dies sei jedoch bislang noch nicht ausreichend beforscht und dokumentiert worden. Von geschädigtem Gewebe würden Botenstof­fe ausgesandt, die Abräummechanismen in Gang setzten, indem Abräumzellen einwanderten. Diese Abräumprozesse hätten eine biologische Spannbreite. Mey­ er fragt, ob es in der Literatur konkrete Angaben dazu gebe. Felsberg relativiert: »Konkret nicht, bei Erwachsenen und bei unreifen Frühgeborenen gibt es Angaben 24 bis 36 Stunden. Bei diesem Kind hat­ten wir Reifezeichen. Wir wissen nicht, unterscheiden sich unreife von reifen Neugeborenen – und welcher Zeitraum kommt, wenn man die Literaturangaben fusioniert, am ehesten in Frage?«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Durchs Schlüsselloch gesehen</h2>



<p>»Wann bezeichnet man ein Neugebore­nes als reif und wann als unreif?«, fragt Meyer. »Wenn ein Kind geboren wird, sollte es vollständig entwickelt sein«, gibt ihm Felsberg zur Antwort. »… dass die Lunge noch nicht vollständig entwi­ckelt ist?«, fragt der Richter weiter. Fels­berg erwidert: »Ich sehe mich durch ein Schlüsselloch guckend. Bei einem Sauer­stoffmangel gibt es oft Einblutungen ins Gehirn, das hatten wir hier nicht.« «Das Hirnödem?«, fragt Meyer weiter. »Unspe­zifisch«, urteilt der Neuropathologe: »Um es klar zu sagen, ich könnte nicht guten Gewissens das Hirnödem als Folge von Minderdurchblutung interpretieren. Die einzigen Schäden – wobei ich nicht weiß, inwieweit es Schäden darstellen – wurden mit Betonung in der Großhirn­rinde gefunden. Andere Regionen, wie die Kerngebiete, sind weniger betroffen.«<br>»Wie oft hatten Sie mit Untersuchung von Neugeborenen zu tun?«, erkundigt sich der Vorsitzende. »Etwa 50 Fälle über die letzten Jahre«, schätzt Felsberg, Gott sei Dank kämen wenig Neugeborene zur Ob­duktion. »Also nicht der Ausnahmefall.« Regelmäßig untersuche er unreife Feten nach Schwangerschaftsabbrüchen, Neu­geborene eher selten.</p>



<p>Der Vorsitzende Richter lässt nun Fragen zu. Oberstaatsanwältin Susanne Ruland und Nebenklagevertreter Alexan­der Kurz haben keine. Sendowski fragt, warum Felsberg, wenn er erwähnt habe, dass der Stoffwechsel beim Ungeborenen hypoxämisch eher langsam verlaufe, den Zeitraum für ein schädigendes Ereignis gleichwohl aufweniger als sechs Stun­den datieren würde. »Wenn Sie auf ein längeres Zeitintervall abzielen,« erläu­ tert Felsberg: »Es ist vollkommen mög­lich, dass etwas zwei Tage vorher zu Be­einträchtigungen geführt hat, vielleicht ein niedriger Blutdruck der Mutter oder unplanmäßige Kontraktionen des Ute­rus, die noch nicht das Kind geschädigt haben. Und unter der Geburt gab es das Tröpfchen, das das Fass zum überlau­fen gebracht hat. Es ist nicht klar, ob das Schlüsselereignis tatsächlich genau dann eingetroffen ist oder vorher, was dann bei der Geburt Schäden ausgelöst hat. In der Literatur gibt es unterschied­liche Hypothesen. Es läuft verschieden ab.« Er erklärt: »Was mich bewegt, am näheren Zeitfenster festzuhalten, je weiter ich zurückgehe – 20 bis 24 Stun­den – es gibt Beobachtungen darüber, welche Veränderungen dann zu erwar­ten wären. Diese Veränderungen haben wir nicht. Ich habe keine Veränderungen bei Makrophagen und Mikroglia. In der Literatur findet man Nervenzellverände­rungen um die sechs Stunden. Alle ande­ren Beobachtungen von Veränderungen liegen hier nicht vor.« Literaturangaben seien teilweise schwierig einzuordnen, da die aufgeführten Studien sich oft auf kleine Gruppen bezögen oder Unklarhei­ten herrschten, wenn es beim Perinatal­alter unterschiedliche Definitionen gebe. Relativ reproduzierbar seien Nervenzel­lausfälle nach sechs bis zwölf Stunden, da komme man nicht drum herum. Es gebe einen Konsens über diese Arbeiten. »Ich kann nur sehen, was ich für Befunde habe: Außer Nervenzelluntergang ist nichts nachzuweisen.«</p>



<p>Sendowski fragt nach der Möglichkeit einer Infektion. »Natürlich kann es auch eine Infektion sein. Auch hier haben wir das Schlüssellochphänomen, weil uns nicht alle Faktoren bekannt sind. Es gibt kleine Kinder, die an Hirnhautent­zündung versterben, ohne dass man Ver­änderungen am Hirn nachweisen kann. Wenn am Mutterkuchen oder bei den Un­tersuchungen von Dr. Zweihoff und Prof. Leuschner überhaupt nichts gefunden worden ist, wäre es aus der Luft gegrif­fen, die Infektion isoliert am Gehirn zu unterstellen. Das ist nicht zulässig.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Keine eindeutigen Belege</h2>



<p>Auf die Frage von Sendowski, ob eine Hypoxie während der Geburt überhaupt zu lebensbedrohlichen Schäden geführt haben könne, entgegnet Felsberg: »Sie ha­ben vollkommen Recht. Heute tut man so, als sei die Schwangerschaft eine Krank­heit.« Greenfield beschreibe, in der Regel führten Komplikationen bei einer nor­malen Geburt nicht zu Schäden. Auch in der Schwangerschaft sei das Kind hypoxisch und nehme keinen Schaden. Erkrankungen vom Kind seien häufig durch Abklemmungen der Nabelschnur oder Erkrankungen der Mutter verur­sacht. »Nach wie vor gibt es Arbeiten, dass ein hypoxisch-ischämisches Ereig­nis bei der Geburt – Gott sei Dank ist das relativ selten, aber nicht grundsätzlich unmöglich – dass ein Sauerstoffmangel zu Schäden führen könne.« »Wir sind uns einig, dass ein Sauerstoffmangel über ei­nen bestimmten Zeitraum zu Hirnschä­ den führt?&#8220;, fragt Meyer nach. ,,Wenn man konkreter wüsste, was vorgelegen hat, da wir das nicht wissen …&#8220;, beginnt Felsberg. ,,Ob es ansonsten Hinweise auf andere Todesursachen gibt, ist nicht Ihre Aufgabe&#8220;, stellt der Vorsitzende klar.</p>



<p>Die angeklagte Geburtshelferin stellt nun ebenfalls Fragen: ,,Sie sagen, dieser Fall sei ein seltenes Ereignis gewesen. Hatten Sie noch mehr solcher Fälle?&#8220;<br>„Nein&#8220;, antwortet Felsberg. Es geht nun längere Zeit um Fragen zum Hirnödem, das nicht übermäßig ausgeprägt gewesen sei und unter Umständen schon mehrere Tage zuvor oder vielleicht auch erst im Sterbeprozess entstanden sei. Es habe keine todesursächliche Relevanz. ,,Wäre nicht denkbar, dass ein Blutdruckabfall zu einer Ischämie führen könnte?&#8220;, fragt die Geburtshelferin weiter. ,,Wenn das Ungeborene einen Blutdruckabfall hat, kann das zu generalisierten Hirnschä­den führen. Was ich nicht belegen kann, auch am Rückenmark gab es keine stär­keren Schäden.«</p>



<p>Nach Problemen der Immunabwehr befragt, antwortet der Neuropathologe: »Das kann ich nicht beantworten. Wenn wir von einem schädigenden Ereignis aus­gehen, das wir nicht gesehen haben, habe ich Hemmungen, mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen. Bei einem Immunde­fekt müsste man auch die Lymphknoten und die anderen Immunorgane anschau­en – das kann man nicht nur aufgrund der Hirnbefunde sagen.« »Ich glaube, das war&#8217;s«, schließt die Geburtshelferin.</p>



<p>»Ich habe noch eine Frage«, meldet der Vorsitzende an: »In Ihrem Gutachten ha­ben Sie auf das Auftreten von verschie­denen Veränderungen abgestellt, hin­sichtlich dem Auftreten von Mikroglia, Axonkugeln, Astrozyten. Sind das Verän­derungen und Stadien eines einheitlich berechenbaren Prozesses oder verschiede­ne Vorgänge?« Felsberg erklärt: »Diese Pro­zesse untergehender Zellen werden von Botenstoffen gesteuert.« »Rein theoretisch könnte man Axonkugeln feststellen, ohne Mikroglia?«, fragt der Richter. »Ja, durch­aus«, bestätigt ihm Felsberg. »Es ist also nicht zwingend, dass Mikroglia und Axon­kugeln gemeinsam auftreten, sie können auch unabhängig voneinander auftreten?«, vergewissert sich Meyer. »Ja, auf jeden Fall!« stimmt ihm der Neuropathologe zu und erläutert: »Wenn eine Hirnzelle zugrun­de geht, ist die Axonkugel ein Ausdruck der Nervenzellschädigung. Mikroglia sind Ausdruck von Prozessen, weil Nervenzel­len abgeräumt werden sollen. Das ist nicht spezifisch für Nervenschädigungen durch Sauerstoffmangel.«</p>



<p>»Für mich ist es von Bedeutung, wenn mehrere Veränderungen zu beobachten sind, die unabhängig voneinander auf­treten, ist die Wahrscheinlichkeit höher«, schließt der Vorsitzende daraus, dass das schädigende Ereignis eher nicht weit vor der Geburt gelegen haben könne, weil keines dieser Anzeichen vorgelegen habe. »Deswegen bin ich in meinem Argument von einem kürzeren zeitlichen Bereich ausgegangen&#8220;, stimmt ihm Dr. Felsberg zu. »Ich darf mich nochmal bei Ihnen be­danken«, verabschiedet der Vorsitzende Richter den Neuropathologen. Für heute wird die Verhandlung fort­gesetzt mit der Anhörung einer weiteren Kinderpathologin, Dr. Nanette Sarioglu, ebenfalls aufgrund eines Beweisantrags der Verteidigung. Am 23. Mai wird außer­dem der von der Verteidigung vorgeschla­gene Neuropathologe Prof. Dr. Michel Mit­telbronn aus Frankfurt vernommen.</p>



<p><a href="https://viktoria11.de/warum-konnte-das-kind-nicht-beatmet-werden/" data-type="post" data-id="2979"><strong>Weiter zu Teil 12: Warum konnte das Kind nicht beatmet werden?</strong></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Drillinge auf Borkum</title>
		<link>https://viktoria11.de/drillinge-auf-borkum/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Jun 2014 09:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Borkum]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Kommt es im Frühsommer zum Urteil im Schwurgerichtsprozess gegen eine praktische Ärztin und Hebamme? In die Beweisaufnahme werden auch Geburten einbezogen, die nicht unmittelbar mit dem Fall in Verbindung stehen: Am 41. und 43. Verhandlungstag geht es am Landgericht Dortmund um eine Drillingsgeburt, bei der die Geburtshelferin nur anwesend war. Sie wird für den Tod<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/drillinge-auf-borkum/"><span class="screen-reader-text">"Drillinge auf Borkum"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Kommt es im Frühsommer zum Urteil im Schwurgerichtsprozess gegen eine praktische Ärztin und Hebamme? In die Beweisaufnahme werden auch Geburten einbezogen, die nicht unmittelbar mit dem Fall in Verbindung stehen: Am 41. und 43. Verhandlungstag geht es am Landgericht Dortmund um eine Drillingsgeburt, bei der die Geburtshelferin nur anwesend war. Sie wird für den Tod eines Mädchens bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage im Juni 2008 verantwortlich gemacht – die Anklage lautet auf Totschlag.</strong></p>



<p>»Ist das Filmen eingestellt?«, fragt der Vorsitzende Richter Wolfgang Meyer. »Dann darf ich bitten, die Apparate aus­ zuschalten.« Heute sind zwei Filmteams im Einsatz: Im großen Gerichtsaal 130 wer­den bis zum Erscheinen des fünfköpfigen Richterteams Aufnahmen gemacht. Ver­handlungen selbst dürfen generell weder gefilmt, noch fotografiert, noch dürfen Tonaufnahmen gemacht werden. Nur ein Gerichtszeichner dokumentiert wieder die Situationen im Saal in seinen Skizzen. An der Seite der Angeklagten sitzt heute das komplette Team ihrer Strafverteidiger: Hans Böhme als Pflichtverteidiger, Prof. Dr. Hans Lilie sowie Mark Sendowski. Ih­nen gegenüber sitzen Oberstaatsanwältin Susanne Ruland und Nebenklagevertreter Alexander Kurz.</p>



<p>Viertel vor zehn beginnt am 3. März der 41. Tag der Hauptverhandlung. Meyer bittet Prof. Dr. Axel Feige aus Nürnberg als gerichtlich bestellten Sachverständigen für die Geburtshilfe in den Zeugenstand.<br>»Unterlagen mitnehmen wäre vielleicht nicht schlecht«, empfiehlt der Vorsitzen­de freundlich. »Wir haben ergänzende Fragen. Zur Beweiserhebung hatten wir eine Drillingsgeburt auf Borkum. Wie ist das in so einem Fall mit einer Spontangeburt – gibt es das?« Die Vernehmung der besagten Mutter und ihrer Hebamme steht heute auch auf dem Programm, nach einer fachlichen Einführung des Sachverstän­digen. »Ich habe ein paar Zeichnungen vorbereitet«, erläutert Feige zunächst am Richtertisch den vorliegenden Fall: Ein Kind hatte eine eigene Plazenta gehabt und zwei eine gemeinsame Plazenta, in der ihre Blutkreisläufe miteinander ver­bunden gewesen waren. Eines der drei Kin­der war etwa in der 32. Woche intrauterin verstorben. Die Mutter aus Freiburg hatte sich danach zur Geburt bei einer Hebam­me auf Borkum entschieden. Zu klären ist heute, inwieweit die hier angeklagte Ärz­tin und Hebamme dabei möglicherweise beteiligt war.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fetofetales Transfusionssyndrom</h2>



<p>Zunächst schildert der Sachverständi­ge ausführlich, wie es sich generell mit ein-, zwei- oder dreieiigen Drillingen ver­hält, wann sie eine getrennte, wann eine gemeinsame Plazenta und Eihülle auf­weisen. Eingehend erklärt der Sachver­ständige den Richtern die Problematik des fetofetalen Transfusionssyndroms: Im gemeinsamen Mutterkuchen werde über eine Gefäßverbindung in der Plazenta – einen »Shift« – Blut vom »Spender«, dem Donor, zum Akzeptor, dem »Empfänger«, hinüber gelenkt. »Der ist dann nicht mehr in der Lage, mit dem Blutvolumen fertig zu werden. Wird, wenn der eine schon tot ist, die Gefäßverbindung nicht durch eine Thrombose gestoppt – was leider oft nicht eintritt – verblutet auch der andere mit.« Ideal sei, wenn alle drei Föten eine isolier­te Plazenta hätten. Wenn Kinder ein feto­ fetales Transfusionssyndrom überhaupt überlebten, hätten etwa 20 % von ihnen im späteren Leben hirnorganische Erkrankungen. Um das Ausmaß der Ge­fährdung zu beurteilen, müssten solche Mehrlinge in der Schwangerschaft einmal am Tag mit einem Ultraschalldoppler kon­trolliert werden, einmal pro Woche müs­se die Größe der Feten ermittelt werden. Deshalb sollten Schwangere wie diese un­bedingt stationär aufgenommen werden. Zeichne sich eine Gefährdung ab, müss­ten die Kinder ab der 26. bis 28. Schwan­gerschaftswoche per Kaiserschnitt geholt werden – mit einem entsprechend hohen Frühgeburtsrisiko für alle drei. »Oder man bespricht mit der Frau: Wir riskieren das Absterben von zwei Kindern, damit sich ein Kind gut entwickeln kann«, schildert Feige das Dilemma.</p>



<p>Prof. Dr. Kurt Hecher, Chefarzt am Universitätsklinikum Hamburg-Eppen­dorf (UKE), sei auf die Laserbehandlung solcher Auffälligkeiten spezialisiert. »Mit einer Optik geht man in die Gebärmutter, sucht das Gefäß auf und verschließt es mit Laser«, beschreibt Feige den Eingriff. Die Drillingsmutter, um deren Geburt es hier geht, hatte sich dieser Behandlung unter­zogen – mit Komplikationen. »Leider ist das in Hamburg nicht gelungen. Wenn das Fruchtwasser blutig ist, sieht man nichts mehr. Das kann passieren, dann muss man das Manöver abbrechen«, erklärt Feige. Man habe in Hamburg vorgeschla­gen, die Schwangere aus Freiburg ab der 25. Schwangerschaftswoche zur Kontrolle stationär aufzunehmen. Die Neonatologen sähen für die Kinder von diesem Zeitpunkt an hinsichtlich Mortalität und Morbidität eine realistische Chance zu überleben.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="681" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140314_Feige_Farbe_1_140424-1024x681.jpg" alt="" class="wp-image-3202" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140314_Feige_Farbe_1_140424-1024x681.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140314_Feige_Farbe_1_140424-300x200.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140314_Feige_Farbe_1_140424-768x511.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140314_Feige_Farbe_1_140424.jpg 1148w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Zeichnung: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>Feige führt weiter aus, wie man sich im Krankenhaus auf eine Drillingsgeburt vorbereite: »Man muss für Drillinge einen riesenorganisatorischen Aufwand treiben: Jeder Neonat braucht ein eigenes Team aus Neonatologen und Kinderschwestern, außerdem Anästhesisten, Hebammen, Geburtshelfer – insgesamt braucht man mindestens elf Personen.« Als Chefarzt habe er das früher in seiner Klinik in Nürnberg ausgereizt – in zehn Jahren sei­en dort 26 % der Drillinge vaginal geboren worden. Manchmal gab es Ärger: »Wie sollen wir das bewerkstelligen?«, hätten sich seine Kollegen aus der Neonatolo­gie beschwert. Weil dieser Aufwand nicht rund um die Uhr zu leisten sei, gelte heu­te die allgemeine Empfehlung, Drillinge in der 32. bis 34. Schwangerschaftswoche per Kaiserschnitt zu entbinden. »Drillin­ge ohne diese Besonderheiten?«, fragt der Vorsitzende nach, was Feige bejaht. Er habe nie erlebt, dass Drillinge über die 34. Schwangerschaftswoche hinausge­kommen seien: »Auch wenn jedes Kind eine eigene Plazenta hat, ist sie trotzdem zu klein. Man muss die Schwangerschaft in der 34. Woche beenden.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Spontan oder Sectio?</h2>



<p>Eine Spontangeburt bei Drillingen sei in Feiges Abteilung in 26 % der Fälle möglich gewesen, wiederholt Meyer und hat noch weitere Fragen: ob zum Begriff der Spontangeburt auch eine Einleitung zähle, was Feige bestätigt. Und wie es mit den allgemeinen Risiken einer Drillings­geburt aussehe? Bei diesem Stichwort er­läutert Feige anschaulich die Gefahren einer vorzeitigen Plazentaablösung nach der Geburt des ersten Drillings, was auch passieren könne, wenn jedes Kind eine isolierte Plazenta hätte. »Wenn man ma­nuell sehr geschickt ist, macht man dann eine ganze Extraktion der nachfolgenden Kinder. Wer nicht so geschickt ist, macht schnellstmöglich eine Sectio.« Es gehe auch um das Risiko für die Mutter, wenn sich die Gebärmutter nicht zusammenzieht: »Bei einer Atonie bluten die Frauen im Strahl und benötigen Erythrozyten­konzentrat«, schildert Feige. Das höchste Risiko von Frauen sei Verbluten, auch noch im Wochenbett. »Eine Zwillingsgeburt ist immer eine heiße Kiste – eine Drillings­geburt sowieso!«, warnt er und verweist auch auf die Hebammenberufsordnung: »Hebammen leisten eigenverantwortlich Hilfe bei regelrechten Geburten, ansons­ten müssen sie einen Arzt hinzuziehen.« Der Vorsitzende merkt an, die Angeklagte habe ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko für die Mutter bei einem Kaiserschnitt gegen­über einer vaginalen Geburt angegeben.</p>



<p>Es sei schwer zu trennen, ob das einer Grunderkrankung oder der Sectio zuzu­rechnen sei, erklärt Feige: »Ja, die Sterb­lichkeit nach einem Kaiserschnitt ist für die Mutter 30 % höher als nach va­ginaler Einlingsgeburt. Leider müssen wir die Risiken für sie in Kauf nehmen, sonst setzen wir das Leben der Kinder aufs Spiel.« In einer lebensbedrohlichen Situa­tion müsse sogar notfalls die Gebärmutter entfernt werden. »Welches Risiko ist hö­her zu bewerten?«, fragt der Vorsitzende. »Hier eindeutig das Risiko einer vaginalen Geburt«, antwortet Feige. Vor allem sei sie nicht außerklinisch möglich: »Es gibt kaum noch Kollegen, die eine vaginale Drillingsgeburt beherrschen.«</p>



<p>»Ich bleibe bei Mehrlingsgeburten – Stichwort ›Holz-Uterus‹«, hakt Meyer nach. Feige erklärt es ihm: »Wenn sich die Nachgeburt vorzeitig löst, bei einer zent­ralen Anhaftung – das ist die übelste Situ­ation, wenn die Frauen nicht nach außen bluten. Der Uterus wird dann bretthart!« Es geht in aller Ausführlichkeit noch eine Zeitlang weiter über mögliche geburts­hilfliche Gefahren bei Mehrlings- und Einlingsgeburten, auch hinsichtlich Na­belschnurumschlingung, Bluthochdruck und der Autoimmunerkrankung Lupus erythematodes.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Geburtshilfe Gefahren</h2>



<p>Meyer macht sich bei Prof. Feige auch über Gestose, Eklampsie und HELLP-Syn­drom zu einem anderen Fall kundig, mit dem sich die Kammer bei ihrer Beweisauf­nahme ebenfalls befasst: Zu dieser Geburt im August 2007 war die angeklagte Ärztin und Hebamme nachts von einer Hebamme in deren Geburtshaus gerufen worden. Ei­nige Stunden später hatte die Gebärende, gerade als sie in die Klinik verlegt werden sollte, einen eklamptischen Anfall gehabt. Ihre Tochter hatte den Notkaiserschnitt zu 100 % schwerstbehindert überlebt, wie die Eltern bei ihrer Zeugenverneh­mung im Dezember 2012 ausgesagt hatten. Beide involvierte Geburtshelferinnen sind durch diesen Schadensfall in einen Zivil­prozess verwickelt, was der Vorsitzende in diesem Schwurgerichtsprozess in zahlrei­chen Vernehmungen einbezieht.</p>



<p>Bei einer Eklampsie sei keine Prognose möglich, sagt Feige. Die Frauen würden im Krampfgeschehen nicht atmen, das Kind sei dadurch akut von der Sauerstoffversor­gung abgeschnitten, eine sofortige Notsec­tio zwingend. Meyer fragt auch nach der Bedeutung der Apgar-Werte. »Menschen müssen bei der Geburt schreien, wenn sie gesund sind!«, erklärt Feige dem Rich­ter das Punkteschema: Sieben und mehr Punkte gälten als lebensfrisch, unter drei Punkten liege eine vitale Bedrohung vor, bei null Punkten ein Scheintod.</p>



<p>Zum Thema Übertragung referiert Feige: Es gebe seit langem die Erkenntnis, dass die Mortalität der Kinder sieben Tage nach dem errechneten Entbindungster ­ min zunehme. Ob er Fälle von Übertra­gung erlebt habe, fragt Meyer. »Immer wieder«, erinnert sich Feige, wenn keine exakte Ultraschallmessung in der Früh­schwangerschaft erfolgt sei, »weil Frauen sich der Schwangerschaftskontrolle entzo­gen haben.« »Wenn man eine echte Über­tragung zulässt und es passiert was, hat man einen Termin mit Justitia«, sagt der Geburtshelfer. Und auf den vorliegenden Gerichtsfall bezogen, wo es auch um eine Terminüberschreitung geht: Wenn man wisse, es liegt eine rechnerische Übertra­gung vor, müsse man umso mehr überwa­chen.</p>



<p>»Es ist geltend gemacht worden, dass Sie sich widersprechen«, merkt der Vor­sitzende an. Feige habe im Rahmen einer zertifizierten Ärztefortbildung geäußert, bei einer Beckenendlagengeburt sei der Abgang von Mekonium physiologisch und auf Kompression beim Tiefertreten zu­rückzuführen. Im vorliegenden Fall habe er den Abgang von Mekonium während der Geburt dagegen als pathologisches Zeichen eingestuft. Die Verteidigung hat­te dies in einem Ablehnungsantrag gegen den Sachverständigen unter anderem an­geführt. Michael Krause sei der Erstautor der zitierten Textstelle, merkt Feige dazu an: »Ich selbst glaube nicht, dass Meko­nium kompressionsbedingt abgeht – ich kann mir das nicht vorstellen.« Wenn man Blutgase bestimme, stelle man fest, dass BEL-Kinder etwas saurer seien, dadurch sei die BEL in Verruf gekommen: »Der Me­koniumabgang ist in der Regel Ausdruck von Übersäuerung«, schließt Feige: »Da findet ja überhaupt keine Kompression statt!« Und auf Nachfragen der Anwälte betont er: »Wenn es unter der Geburt zum Abgang von Mekonium kommt, dann ist das ein Alarmsignal.«</p>



<p>»Warum haben Sie das nie in Ihren Bü­chern beschrieben? Sie haben eine Mono­grafie über Beckenendlagen geschrieben – dort ist von Mekonium nicht die Rede«, fragt Pflichtverteidiger Hans Böhme. »Mit Sicherheit habe ich das irgendwo beschrie­ben«, entgegnet Feige, das sei Allgemein­gut. Man sollte bei Mekoniumabgang nicht überreagieren, dies sei ein Hinweis, kontinuierliche CTG-Aufzeichnungen zu machen, um sicher zu sein, dass es ein ein­maliges Ereignis gewesen sei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zeugenaussagen zur Drillingsgeburt</h2>



<p>Gegen elf wird die erste Zeugin auf­gerufen: die Hebamme, die die Drillings­geburt auf Borkum betreut hatte. Sie er­scheint in Begleitung ihres Anwalts. Bei ihren Personalien gibt es Änderungen seit der ersten Vernehmung am zweiten Verhandlungstag Ende August 2012: Sie ist unterdessen von der Nordseeinsel weg­ gezogen. Wie sie schon damals angegeben hatte, ist sie nicht mehr als Hebamme tä­tig. Meyer klärt sie über ihre allgemeinen Rechte als Zeugin auf, sich nicht selbst be­lasten zu müssen: »Ich weise darauf hin, wenn Sie in der ersten Vernehmung die Unwahrheit gesagt haben.« »Ich habe Ih­nen nicht die Unwahrheit gesagt«, stellt die Zeugin fest. »Ich weise ja nur darauf hin, dass Sie Gebrauch machen können von diesem Recht. Es gibt Anhaltspunkte, dass Sie nicht in allen Punkten die Wahr­heit gesagt haben. Es könnte sein, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt«, setzt der Vorsitzende nach und wendet sich an den Anwalt, ob er das mit seiner Mandan­tin besprochen habe. »Wir haben nichts besprochen, weil keine Falschaussage ge­macht wurde«, entgegnet dieser.</p>



<p>Zunächst geht es kurz um die Krankenhausversorgung auf Borkum. 1996 sei das dortige Krankenhaus geschlossen und an einen niedergelassenen Arzt verpachtet worden, der es mit acht Betten weiter füh­re. »Ist aus Ihrer Sicht eine intensivmedizi­nische Behandlung dort möglich?«, fragt Meyer die Zeugin. »Nur bei Kreislaufbe­schwerden, bevor man aufs Festland ver­legt«, antwortet sie. »Sie bestätigen, dass das Krankenhaus damals nicht zur Verfü­gung stand«, hält Meyer fest.</p>



<p>Nach einer kurzen Pause soll zunächst die Drillingsmutter vernommen werden – ihre Hebamme wird hinausgebeten. An der Seite der Zeugin, einer Studentin, hat derselbe Anwalt von eben wieder Platz genommen. Meyer erklärt ihr, worum es in diesem Prozess gegen die Ärztin und Hebamme im Zusammenhang mit dem Tod eines Mädchens bei seiner außerklini­schen Geburt geht: »Wir prüfen das unter dem Aspekt des Totschlags durch Unter­lassen. Es geht dabei auch um Risiken, die die Angeklagte eingegangen ist.« »Meine Mandantin hat nach der Hausdurchsu­chung bei ihr noch Unterlagen gefunden, die vielleicht zur Klärung beitragen«, er­ greift der Anwalt das Wort und übergibt dem Vorsitzenden Behandlungsunterla­gen im Zusammenhang mit den Drillin­gen. »Schade, dass Sie das nicht vorab über­sandt haben«, bedauert Meyer: »Das führt dazu, dass es heute länger dauert. Wenn Sie die Unterlagen überreichen, entbin­den Sie Ihre Ärzte von der Verschwiegen­heitsverpflichtung?«, erkundigt sich der Vorsitzende Richter. »Das möchte meine Mandantin nicht«, verkündet der Anwalt. Auch ihre Hebamme entbindet sie nicht von der Schweigepflicht. Meyer nimmt den Sachverhalt ausführlich zu Protokoll, bevor er eine Stunde Pause anordnet, in der die 20 bis 25 Seiten der vorgelegten ärztlichen Behandlungsberichte kopiert, an alle Prozessbeteiligten verteilt und ge­lesen werden sollen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gestörtes Vertrauen</h2>



<p>Als es um 13 Uhr weitergeht, fordert Meyer die Zeugin auf, ihre Schwanger­schaft mit eigenen Worten zu schildern. Sie sei regulär bei der Frauenärztin gewe­sen, im ersten Trimester seien zunächst zwei Kinder gesichtet worden, das nächs­te Mal drei. Im zweiten Trimester sei sie an einen Spezialisten überwiesen worden. Der habe festgestellt, dass möglicherweise ein fetofetales Transfusionssyndrom vor­liege. Er habe ihr dringend eine Behand­lung in Hamburg bei Prof. Hecher nahege­ legt. »Das ist leider misslungen«,schildert die Zeugin. Er sei damals kräftig mit dem Endoskop in ihren Bauch eingedrungen. Weil sich das Fruchtwasser sofort blutig verfärbte, habe man dann nichts mehr ma­chen können. Die Kinder hätten danach noch Lebenszeichen gezeigt, sie seien aber verändert gewesen. Eines ihrer Kinder sei später verstorben. Sie sei von dem miss­glückten Eingriff schockiert gewesen und habe das normale Programm der Spezialis­ten nicht mehr weiter mitmachen wollen.</p>



<p>Damals sei sie auf ihre Hebamme ge­troffen und habe sich die weitere Schwan­gerschaft über von ihr betreuen lassen. ,»… und Geburt«, setzt der Vorsitzende hinzu. »Die Geburt fand auf Borkum statt«, erklärt die Mutter, weil ihr in Freiburg immer »ir­gendwelche Sectiotermine aufgedrängt« worden seien. Ein Spezialist habe ihr ge­sagt: »Ohne Sectio geht es nicht.« Sie haben ihre Hebamme dann gefragt, ob die Geburt bei ihr stattfinden könne. »Ja, wenn nichts dagegen spricht«, habe diese dazu gesagt. Meyer resümiert noch einmal die geburts­hilflichen Probleme, deren Behandlung und die möglichen Gefahren, wie sie aus den Unterlagen hervorgehen. »In Hamburg haben Sie die Behandlung als ziemlich er­schreckend wahrgenommen und sich wei­teren Untersuchungen durch Spezialisten entzogen.« »Ich bin nicht mehr dahin ge­gangen«, bestätigt die Zeugin. Von einem Facharzt berichtet sie: »Er hat mir so ins Gewissen geredet, dass die Kinder nicht überleben«, und etwas später schildert sie: »Die sind quasi über mich hinweg gewalzt.« »In Freiburg haben Sie sich den Spezialisten entzogen«, wiederholt Meyer. »Mein Vertrauen war total gestört.«</p>



<p>Um die Zeit des Eingriffs in Hamburg am 2. Oktober 2007 sei der Kontakt zu ih­rer Hebamme entstanden. Nach dem Ein­griff hätten sie sich gesehen, danach sei sie nach Freiburg zurückgefahren. »Die Erfahrung in Hamburg war grundlegend. Durch Recherchen habe ich Daten be­kommen, dass ein Kaiserschnitt nicht un­gefährlich ist.« Wie oft sie ihre Hebamme getroffen habe, möchte Meyer wissen. Ein­mal in München hätten sie sich in einem Hotel getroffen. Sie habe die Arztberichte mitgebracht und sei von ihr untersucht worden. Sie hätten häufig telefoniert. »Ist über diese Frage unmittelbar gesprochen worden, Entbindung außerhalb der Kli­nik?«, erkundigt sich der Vorsitzende. Sie hätten den Verlauf der Schwangerschaft zunächst beobachtet. Es habe ja die räum­liche Distanz gegeben und sie habe wei­terhin schulmedizinische Behandlung in Anspruch genommen.</p>



<p>»Ist auch über eine spontane Geburt im Krankenhaus nachgedacht worden?«, fragt Meyer weiter. In einer Freiburger Kli­nik wäre dies unter Umständen vielleicht möglich gewesen. Wann sie zur Geburt nach Borkum gefahren sei? »Am Tag vor der Geburt.« Die Kinder waren am 21. Ja­nuar 2008 auf der Nordseeinsel zu Beginn der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt gekommen. Einige Wochen vorher, am 28. Dezember sei festgestellt worden, dass ein Kind gestorben sei, schildert die Zeugin. Sie habe sich mit dem behandelnden Arzt darüber beraten, ob man jetzt dringend handeln müsse. Er habe das nicht für erforderlich gehalten. Mit ihrer Hebamme habe sie auch darüber gesprochen, wie sie die Situation seelisch durchstehen könne. »Jeder Tag ist für die Kinder ein Geschenk«, sei sie ermutigt worden, die Schwanger­schaft fortzusetzen.<br>»Haben Sie sich gefragt, ob Sie richtig gehandelt haben?«, möchte Meyer von ihr wissen und spricht die stationäre Überwachung ab der 25. Schwangerschaftswoche an, von der Prof. Feige vorhin gesprochen hatte. Die Zeugin antwortet: »Nach dem fehlgeschlagenen Eingriff habe ich mich nur auf mich selbst verlassen.« »Zwang das Absterben des Kindes nicht zur Neubewertung?«, fragt der Richter weiter. »Nein, für mich nicht.« »Man hätte eventuell alle drei holen können«, spricht der Vorsitzende an. Ob mit ihr darüber gesprochen worden sei, wie die Krankenhausversorgung auf Borkum gewesen sei. »Ich war informiert«, stellt die Zeugin klar. »Ihnen war bewusst, was Ihr Risiko angeht und auch das Ihrer Kinder«, hält Meyer fest. Sie habe sich vor der Geburt noch einmal von ihrer Frauenärztin untersuchen lassen. Ihre Hebamme habe ganz genau wissen wollen, wie die Lage der Kinder gewesen sei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Keine Geburtshilfe geleistet</h2>



<p>»Ist vorher darüber gesprochen worden, ob sie noch jemanden hinzuzieht?», erkundigt sich der Richter nach den näheren Umständen. Es sei besprochen worden, dass ihre Hebamme die Geburt alleine betreut und sie habe es auch allein gemacht. Die hier angeklagte Ärztin und Hebamme sei da gewesen. Sie habe ihre Hebamme besucht, warum genau, wisse sie nicht – vielleicht habe sie sehen wollen, wie eine Drillingsgeburt funktioniert, vermutet die Zeugin. Wann sie die Angeklagte zum ersten Mal gesehen habe, erkundigt sich der Richter. Sie habe schon leichte Wehen gehabt, sie sie sich gegenseitig vorgestellt hätten: »Sie hat gefragt, ob es okay ist, wenn sie da ist.« »Gab es während der Geburt Schwierigkeiten, die wahrnehmbar waren, oder waren es normale Anstrengungen und Schmerzen?« Ob sie beispielsweise Mittel gegen Schmerzen erhalten habe? »Nein!«, ist ihre klare Antwort, alles sei unkompliziert verlaufen. Wie lange die Geburt gedauert habe, fragt Meyer. »Zwei Stunden«, gibt die Zeugin an. Ob die Angeklagte tätig geworden sei, möchte der Vorsitzende genauer wissen. Die Geburt durchgeführt habe ihre Hebamme, die hier angeklagte Geburtshelferin sei daran nicht beteiligt gewesen. Ob sie denn die Erstuntersuchung der Kinder gemacht habe, fragt Meyer. »Das kann ich nicht mehr sagen«, erwidert die Zeugin. Ob sie mit ihr nach der Geburt noch einmal gesprochen habe, weiß sie nicht mehr. Sie selbst sei mit dem Stillen ihrer Kinder beschäftigt gewesen und habe sich im Haus der Hebamme nur in ihrem Geburtszimmer aufgehalten. Eine Woche sei sie mit ihren Kindern auf Borkum geblieben. Bis zum 27. Januar.</p>



<p>Wie es zur Krankenhausbehandlung eines ihrer Kinder nach einer Woche gekommen sei, erkundigt sich der Vor­sitzende. Ihr Kind sei blass gewesen, so dass man sicherheitshalber in die Klinik gefahren sei. Es sei dort vom 28. Januar bis 16. Februar stationär aufgenommen gewesen: Zunächst sei eine Sepsis ange­nommen worden, was sich aber als Erkäl­tungsinfekt herausgestellt habe. Wann sich herausgestellt habe, dass dieses Kind halbseitig gelähmt ist, fragt Meyer. Schon in den Wochen vor der Geburt, nach dem Eingriff habe es per Ultraschall Hinweise darauf gegeben. Das andere Kind sei heu­te gesund und normal entwickelt.</p>



<p>Die Zeugin erwähnt ihre Belastungen bei den Ermittlungen und im Vorfeld dieser Vernehmung: Die Kripo habe zur Hausdurchsuchung vor der Haustür ge­standen, dann sei ein Anruf vom Jugend­amt vor der Vorladung gekommen – der Richter hatte dort eine Kinderbetreuung veranlasst, damit die Mutter aus Frei­burg zur Vernehmung nach Dortmund fahren konnte. »Ich dachte, das ist mir zu viel, ich möchte mich unterstützen lassen«, begründet die Zeugin, dass sie juristischen Beistand mitgebracht hat. Sie habe durch Berichte im Internet auch mitbekommen, wie mit manchen anderen Zeuginnen bei diesem Prozess umgegangen worden sei. Ob sie mit ih­rer Hebamme Kontakt gehabt habe? »Ich habe sie angerufen und gefragt, ob ich hierher kommen muss. Sie ist ja mein Bezug – das ist ja Neuland für mich – Totschlag!«, bemerkt die Zeugin. »Ent­binden Sie die Angeklagte von der Ver­schwiegenheitsverpflichtung?«, fragt Meyer. »Nein«, das möchte sie nicht. Ihr Anwalt bittet um eine kurze Pause, um das draußen mit seiner Mandantin zu beraten. Als sie wieder hereinkommen, bestätigt er das Nein.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="712" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140312_004_farbe-1024x712.jpg" alt="" class="wp-image-3212" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140312_004_farbe-1024x712.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140312_004_farbe-300x209.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140312_004_farbe-768x534.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/06/140312_004_farbe.jpg 1152w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Zeichnung: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>Oberstaatsanwältin Ruland hat ei­nige Fragen an die Zeugin, insbesonde­re zur Anmeldung und Bestattung des verstorbenen Kindes. Sie zweifelt da­ran, dass sein Gewicht unterhalb der 500-Gramm-Grenze gelegen habe und dass es damit auf jeden Fall bestattungs­pflichtig gewesen sei: »Es taucht nirgend­wo auf, dass das Kind einmal gelebt hat.« »Es war sehr, sehr klein«, beschreibt die Mutter. »Es war ja über vier Wochen vor der Geburt gestorben.« »Fragen von Pro­fessor Feige?«, erkundigt sich der Vorsit­zende Richter. »Nein«, ist dessen knappe Antwort. Er hat in seinem Aluminium­koffer aber die Niedersächsische Bestat­tungsverordnung zur Hand, aus der er nun Details vorträgt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zeugin bleibt bei ihrer Aussage</h2>



<p>Um 14 Uhr wird die Hebamme der Drillingsmutter vernommen, der Anwalt bleibt gleich an seinem Platz. »Wir kön­nen nicht nach der Geburt fragen, weil es keine Entbindung von der Verschwiegen­heitsverpflichtung gibt«, beginnt Meyer. Er fährt mit einem anderen Punkt fort: Ob sie dabei bleibe, dass sie den Eltern des ver­storbenen Mädchens – um dessen Tod es in diesem Schwurgerichtsprozess eigent­lich geht – keine schriftliche Erklärung vorgelegt habe, die die Haftung betraf. Ein Zeuge habe Gegenteiliges angegeben. »Ich kann dazu nichts sagen«, erwidert die Zeu­gin – sie kenne den Zeugen nicht. »Und ich bleibe bei meiner Aussage«, bekräftigt sie. Meyer begründet, warum er entschieden hat, die Zeugin nicht zu vereidigen: »Es gibt ein Vereidigungsverbot, wenn man von dem Verdacht ausgeht, dass die Aus­sage nicht der Wahrheit entspricht.« Nach diesem kurzen Auftritt schließt er: »Dann sind Sie entlassen.«</p>



<p>Wie es mit der Verfassung der Ange­klagten aussehe, wendet er sich an sie. »Ich merke, ich kann mich nicht mehr konzent­rieren«, gibt diese an. »Weil wir keine aktu­ellere ärztliche Untersuchung haben, unterbrechen wir die Verhandlung«, kündigt der Vorsitzende an. In der Folge ihrer fünf­wöchigen Untersuchungshaft hatte die Ge­burtshelferin an seelischen Belastungen gelitten, so dass sie bei einer gerichtlich angeordneten ärztlichen Untersuchung für begrenzt vernehmungsfähig erklärt worden war – für maximal vier Stunden an einem Verhandlungstag. Es wird beschlos­sen, die Anhörung des Gutachters Feige zu einem anderen Termin fortzusetzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sicht des Gutachters</h2>



<p>Erneut geladen ist Prof. Dr. Feige am 1. April, dem übernächsten Verhandlungstag, um seine Erklärungen zur Drillingsgeburt auf Borkum fortzusetzen, diesmal im klei­nen Sitzungssaal. Heute sitzen die Anwälte Hans Böhme und Mark Sendowski rechts und links neben der Angeklagten. Im Pu­blikum hat sich – neben den regelmäßig anwesenden Hebammen, Eltern und an­ deren Interessierten – auch der Chefarzt der Dortmunder Frauenklinik Prof. Dr. Schwenzer eingefunden, der schon an früheren Verhandlungstagen in diesem Pro­zess ausgesagt hatte, sowie ein Fachanwalt für Medizinrecht, der sich auf die Vertre­tung von Eltern geburtsgeschädigter Kin­der spezialisiert hat. Später in der Pause am Vormittag sitzen die beiden mit dem Gutachter und den Richtern in der Cafete­ria zusammen ins Gespräch vertieft. Am Ende des Verhandlungstages wird Rechtsanwalt Böhme einen Antrag verlesen und überreichen, worin der Gerichtsmediziner Dr. Ralf Zweihoff, der am letzten Verhand­lungstag, am 12. März, noch einmal ver­nommen worden war, wegen der Besorg­nis der Parteilichkeit abgelehnt wird.</p>



<p>Den Ausführungen des sachverstän­digen Gynäkologen Prof. Dr. Axel Feige lässt der Vorsitzende Richter heute brei­ten Raum: Er lässt ihn noch einmal die medizinischen Besonderheiten, Risiken und Gefahren von Drillingsgeburten er­läutern, seine persönlichen Erfahrungen dazu und die fachlichen Einschätzungen im vorliegenden Fall. Insbesondere zu den Herausforderungen und der Behand­lung des fetofetalen Transfusionsysdroms. Wenn die vernommene Drillingsmutter mit einer stationären Aufnahme einver­standen gewesen wäre, hätte man zu 60 % vom überleben aller Kinder aus­gehen können, vermutet er. Er gibt auch an, welche Risiken Drillingskinder selbst bei intensivmedizinischer Behandlung haben, mit einem bleibenden Schaden zu überleben. Der Vorsitzende gleicht sein ge­burtshilfliches Wissen und die Fachbegriffe immer wieder mit Feiges Erklärungen ab. »Mehrlinge, auch Zwillinge sind eine Krankheit – eine schwere Komplikation«, ist die Einschätzung des Sachverständigen. »Bei einer Atonie ist die Mutter in Lebens­gefahr. Man rennt den Ereignissen immer hinterher, es kommt zu einem Riesenblut­verlust: Man hört, wie das Blut runter läuft auf die Fliesen.« Man müsse für umfang­reiche Bluttransfusionen vorbereitet sein und darauf, den Uterus zu entfernen: »Das erfordert ein eingespieltes Team in einer großen Klinik!«</p>



<p>Durch das intrauterin verstorbene Kind habe in diesem Fall ein besonderes Blutungsrisiko für die Mutter vorgelegen: für ein »Dead-fetus-Syndrom« mit der Ge­fahr einer Verbrauchskoagulopathie. Der Richter bittet Feige ein weiteres Mal um seine gynäkologische Sicht zur Drillings­geburt auf Borkum. »Aus meiner Sicht ist es nicht vorstellbar, dass man dazu seine Einwilligung gibt«, ist das klare Urteil des Sachverständigen. »Man wird immer mal wieder konfrontiert mit Frauen, die sagen, ›Ich will keinen Kaiserschnitt.‹« Prof. Feige schildert, wie ein Kollege sich in so einem Fall verhalten habe: »Dann stirbt erst das Kind, dann sterben Sie«, habe er der Pati­entin entgegnet. »Die Frau hat natürlich eingewilligt, auch wenn sie sich später über diese drastische und uncharmante Aufklärung beschwert hat.«<br>Bis Ende Juni sind weitere Termine an­gesetzt bis zum 51. Verhandlungstag.<br>Fortsetzung folgt.</p>



<p><a href="https://viktoria11.de/nichts-was-die-todesursache-beweist/" data-type="post" data-id="2976"><strong>Weiter zu Teil 11: »Nichts, was die Todesursache beweist«</strong></a></p>
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		<title>Diskrete Schäden</title>
		<link>https://viktoria11.de/diskrete-schaeden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 May 2014 09:44:00 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Eine Zeugin wird vernommen, deren Sohn bei seiner Geburt zu Hause gestorben war. Und ein Kinderpathologe erläutert sein Zusatzgutachten zum Tod eines Mädchens bei dessen außerklinischer Geburt aus Beckenendlage. Beide Geburten begleitete eine Ärztin und Hebamme, die in einem Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund des Totschlags angeklagt ist. Am 13. Februar wird neben der Vernehmung des<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/diskrete-schaeden/"><span class="screen-reader-text">"Diskrete Schäden"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Eine Zeugin wird vernommen, deren Sohn bei seiner Geburt zu Hause gestorben war. Und ein Kinderpathologe erläutert sein Zusatzgutachten zum Tod eines Mädchens bei dessen außerklinischer Geburt aus Beckenendlage. Beide Geburten begleitete eine Ärztin und Hebamme, die in einem Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund des Totschlags angeklagt ist.</strong></p>



<p>Am 13. Februar wird neben der Vernehmung des Babynotarztes, der am Geburtsort des verstorbe­nen Mädchens nicht mehr tätig werden konnte (siehe Teil 8, DHZ 4/2014), noch eine Zeugin befragt: Dies betrifft einen weiteren Todesfall bei einer Hausgeburt, ebenfalls unter Geburtsleitung der ange­klagten Hebamme und Ärztin, wenige Monate vor dem tragischen Fall, über den in diesem Prozess verhandelt wird. Die Mutter, die Ende März 2008 ihren klei­nen Sohn verloren hatte, soll vor Gericht über die näheren Umstände Auskunft ge­ben. Ihr Ehemann, ihr Gynäkologe und auch die Notärztin, die den Totenschein ausgestellt hatte, waren vor Monaten im Rahmen der Beweisaufnahme bereits als Zeug:innen geladen worden.</p>



<p>»Sind Sie so nett, einmal aus Ihrer Sicht Schwangerschaft und Geburt zu schildern?«, fragt der Vorsitzende Richter Wolfgang Meyer. »Unsere erste Tochter war zweieinhalb, als ich im Sommer 2007 wieder schwanger war. Wir haben uns sehr gefreut!« Die Zeugin, eine Diplom­psychologin und zurzeit Hausfrau, schil­dert, dass sie die Geburtshelferin durch die berufliche Zusammenarbeit gekannt habe. Bis zum Winter sei die Schwanger­schaft unauffällig gewesen. Dann sei sie ständig erkältet gewesen. Aber weil sich niemand Sorgen gemacht habe, sei sie vor der Geburt nach London geflogen. »Ich brauchte dafür die Erlaubnis meines Gynäkologen«, schildert die Zeugin. Der voraussichtliche Geburtstermin sei für den 14. März errechnet worden. Ihr erstes Kind, eine Tochter, sei zehn Tage »zu spät« per Kaiserschnitt im Krankenhaus geboren. »Ihre Geburt ist für mich keine schö­ne Erinnerung!« Sechs Wochen vor dem errechneten Termin sei sie wegen eines Hautausschlags bei einer Vertretungskol­legin ihres Frauenarztes gewesen. »Ich habe keinen Ultraschall mehr machen lassen, weil ich geglaubt habe, dass alles okay ist«, schildert sie. Anschließend sei sie nicht mehr bei ihrem Gynäkologen gewesen, sondern von der Hebamme und Ärztin betreut worden.</p>



<p>Einmal, als der voraussichtliche Ge­burtstermin bereits überschritten war, habe sie sich jedoch Sorgen gemacht: »Ich spüre unser Kind nicht mehr«, habe sie in Panikstimmung bemerkt. Ihre Hebam­me sei daraufhin sofort gekommen und habe die Herztöne gehört – die seien un­auffällig gewesen und sie hätte auch ein Füßchen gespürt. Weil es draußen schön war, hätte sie mit Mann und Tochter vol­ler Vorfreude einen Ausflug gemacht. Am nächsten Tag habe sie dann regelmäßige Wehen gehabt. »Ich fand das total hef­tig«, beschreibt sie den Geburtsbeginn. Da sich der Muttermund längere Zeit nicht geöffnet habe, habe ihre Hebam­me angekündigt, wenn es so weitergehe, müsse sie besser in die Klinik fahren. »Es war eine Horrorvorstellung für mich, mit den Wehen im Rettungswagen zu sitzen«, bekennt sie. Dann sei es doch weiter ge­gangen. Regelmäßig habe die Hebamme die Herztöne überprüft, die immer un­auffällig gewesen seien: »Wir waren un­beschwert und haben gescherzt!« Als sie stockt, schlägt der Richter einfühlsam vor: »Sie melden sich, wenn Sie eine Pau­se brauchen.« Doch die Zeugin fasst sich wieder: »Dann war er da!«, schildert sie die Geburt: »Ich kriege ihn nicht!«, habe die Geburtshelferin beim Reanimieren ausgerufen: »Wir müssen den Notarzt rufen!« Ihr Mann sei losgestürmt, um zu telefonieren. Für sie selbst sei es außer Frage gewesen, dass ihr Kind lebt. Die Notärztin habe jedoch kurz darauf nur noch feststellen können: »Er lebt nicht.«<br>»Das Einzige, an was ich mich wirklich er­ innere, war ihre Frage, ob ich etwas zur Beruhigung brauche.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hoffnung auf eine Hausgeburt</h2>



<p>»Es tut mir leid«, entschuldigt sich der Vorsitzende, »dass ich Sie mit dieser trau­rigen Erinnerung konfrontieren muss.«</p>



<p>»Ich bin dankbar, dass Sie mich nicht schon vor eineinhalb Jahren vorgeladen haben«, entgegnet die Mutter. »Damals ist Ihr drittes Kind geboren, das ist gesund, hoffe ich«, erkundigt sich Meyer verständ­nisvoll. Er habe ihren Gynäkologen als Zeugen befragt, die erste Geburt 2004 sei ein Notkaiserschnitt gewesen: »Wa­rum?« Auch da sei eine Hausgeburt ge­plant gewesen. Der Rizinuscocktail, den sie genommen hatte, weil sie »über die Zeit war«, habe unglaublich heftige Wehen« hervorgerufen. Sie sei an dem Tag zur Ultraschalluntersuchung im Kran­kenhaus gewesen – da habe sich gezeigt, dass das Kind unregelmäßige Herztöne hatte, die auf Stress hingedeutet hätten. »Von Dr. Hirsch haben wir erfahren, dass keine Hausgeburt geplant war, wegen der besonderen Lage der Plazenta, einer Pla­zenta praevia«, bemerkt Meyer. »Ich habe sehr auf eine Hausgeburt gehofft!«, be­kennt sie. »Warum?«, möchte Meyer wis­sen. »Aus grundsätzlichen Erwägungen – ich fühle mich im Krankenhaus nicht sehr wohl.« Ob der Gynäkologe Risiken für die zweite Geburt angesprochen habe, fragt der Vorsitzende. Wegen der Narbe, erinnert sich die Zeugin.</p>



<p>Meyer liest vier Gründe gegen eine Hausgeburt vor, die der Frauenarzt bei seiner Vernehmung genannt habe: Alter über 37 Jahre, Gefahr, weil schon die erste Schwangerschaft nicht normal verlaufen sei, eine mögliche Ruptur der alten Kaiserschnittnarbe und eine 1998 erkannte Autoimmunerkrankung. Der Hb-Wert, der normalerweise bei 13 bis 16 liege, habe unter 10 gelegen und sei dann abgesunken unter 8. Der Gynäkolo­ge habe die Schwangere aufgeklärt, dass ein besonderes Risiko vorhanden sei: Wenn es zu Blutungen komme, wäre sie in Lebensgefahr. »Hat er das mit Ihnen besprochen in der Ausführlichkeit?« Der Befragten ist das Problem mit dem Hb­ Wert nicht mehr präsent.</p>



<p>»Sie erinnern sich nicht an das Ge­spräch mit Ihrem Frauenarzt? Er sagte, er habe das Gespräch dokumentiert«, fragt Meyer nach. Sie erinnere sich an die Gefahr der Ruptur und dass ihre Heb­amme schon mehrfach eine Spontange­burt nach Zustand nach Sectio betreut habe: »Über statistische Werte haben wir nicht gesprochen.« »Haben Sie aus Ihrer Sicht absichtlich etwas verschwie­gen oder haben Sie diese Warnungen von Ihrem Gynäkologen an Ihre Hebamme weiter gegeben?«, möchte Meyer diesen Punkt genauer wissen. »Ich glaube, ich habe das nicht hören wollen damals«, bekennt die Zeugin. Sie denke, dass sie die Risiken nicht mit dieser Dringlich­keit weiter gegeben habe. Beim letzten Gespräch mit ihrem Gynäkologen habe dieser ihr geraten, sich im Krankenhaus in Herdecke vorzustellen und die Ge­burt dort zu planen, ruft Meyer in Erin­nerung. »Das hat er gesagt«, bestätigt sie unter Tränen: »Ich habe das leider nicht gemacht.« »Ich möchte nicht Vorwürfe in Ihnen wecken, die Sie sich vielleicht machen«, entgegnet Meyer und vertieft weiter die genauen Umstände, wie die Ri­siken zwischen ihr und ihrer Hebamme kommuniziert worden waren und wie die Betreuung genau ausgesehen hatte. Sie habe ihre Hebamme jederzeit anru­fen können, was sie auch häufig getan habe. Wie oft sie sie damals gesehen habe, weiß sie nicht mehr. »Zu erwarten war eine Schädellage«, bemerkt der Vorsit­zende. »Ja, das war mir auch wichtig«, bestätigt sie. Später kommt Meyer noch einmal darauf zurück, warum sie sich nicht in der Klinik vorgestellt habe. »Für mich ist das ein schwieriger Punkt«, antwortet sie nachdenklich: »Vielleicht war ich zu unbesorgt. Warum habe ich das eigentlich nicht gemacht?«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Keine Vorwürfe oder Zweifel</h2>



<p>Meyer fragt noch einmal anhand der Unterlagen Details zur ersten Schwanger­schaft und Geburt. Dort sei von der Heb­amme »zurückhaltendes fetales Wachs­tum« dokumentiert. Wie das festgemacht werden konnte ohne Ultraschall? »Die Hebamme stellt das am Bauchumfang fest«, erklärt ihm die befragte Mutter. »Wie kann man das differenzieren zwischen Bauchdecken und Kind?«, fragt der Richter skeptisch. »Auch die Apparate haben nicht immer Recht«, erwidert sie. Nochmals befragt Meyer sie zu Einzelhei­ten der Geburt ihres verstorbenen Soh­nes. »Haben Sie ihn gesehen, ohne dass er in ein Tuch eingeschlagen war?« Ob es sichtbare Asymmetrien gegeben habe? Daran erinnert sich die Zeugin nicht. Ob die Hebamme die Plazenta zur Untersuchung mitgenommen habe? »Ja, sie hat sie zu einem Institut nach Österreich geschickt. Wir wollten unser Kind nicht obduzieren lassen. Es ist bei der Unter­suchung der Plazenta nichts herausge­kommen.« »Gab es Vermutungen, warum Ihr Sohn nicht gelebt hat?«, möchte der Vorsitzende wissen: »Die Lunge hat sich nicht entfaltet«, erklärt sie. Eine Virusin­fektion sei als Ursache überlegt worden, so dass sich die Organe nicht ausreichend entwickeln konnten. Ihr Frauenarzt habe in seiner Laufbahn Fälle erlebt, in denen auch die Obduktion keine Todesursache ergeben habe.</p>



<p>Pflichtverteidiger Hans Böhme fragt, ob die Angeklagte ihr gegenüber jemals habe durchblicken lassen, dass sie gegen eine Verlegung ins Krankenhaus einge­stellt sei. »Nein, wenn ich das gewollt hät­te, hätten wir das gemacht, schildert sie. Ihre erste Geburt im Krankenhaus habe sie als traumatisch in Erinnerung. Auch ihre dritte Geburt habe sich in der Klinik lange hingezogen, bis sie das Gefühl ge­habt hätte, sie halte das trotz PDA nicht mehr aus und nach einer Sectio verlangt habe. Die diensthabende Ärztin sei dar­auf eingegangen, habe aber betont, aus Sicht des Kindes sei das noch nicht nötig. Nach dem Kaiserschnitt sei sie in Lebens­gefahr geraten: Aufgrund einer vermute­ten inneren Blutung sei sie ein zweites Mal operiert worden und habe sehr viel Blut verloren, so dass sie Bluttransfusi­onen brauchte und einige Tage auf der Intensivstation verbringen musste.</p>



<p>Die detaillierte Vernehmung dieser Zeugin dauert eineinhalb Stunden. Bis auf kurze Momente, in denen die Trauer aufbricht, steht sie ruhig, sehr sachlich und entgegenkommend Frage und Antwort. Von der Angeklagten spricht sie immer re­spektvoll und positiv. Sie äußert nicht ein Wort des Vorwurfs oder des Zweifels an deren Betreuung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zu spät für die Vorbereitung</h2>



<p>Der 40. Prozesstag am 28. Februar beginnt mit einem Dis­put über den Antrag der Verteidigung vorn Vortag, dem vom Gericht bestellten Sachverständigen Prof. Dr. Ivo Leuschner abzusagen und ihn zu einem neuen Termin zu laden, weil sein Zusatzgutachten zu kurzfristig an die Anwälte übersandt worden war. Der Kinderpathologe vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, hatte seine Einschätzungen zur Todesursache bereits am 26. September 2013 vorgetragen auf Grundlage der bisherigen Gutachten. Darin hatte er sich der Auffassung der anderen vorn Gericht bestellten Sachver­ständigen angeschlossen, dass die Ursache für den Tod des im Juni 2008 sterbend geborenen Mädchens ein Sauerstoffmangel gewesen sein müsse. Insbesondere hatte er die von der Verteidi­ gung in Zweifel gezogenen Untersuchungen bei der Obduktion durch den Dortmunder Gerichtsmediziner Dr. Ralf Zweihoff für ausreichend und korrekt befunden. Dies hatte der Auffassung der Kinderpathologin Dr. Helga Göcke widersprochen, die die Verteidigung gestellt hatte: Sie hatte aufgrund der ihr ebenfalls vorliegenden Untersuchungsbefunde und nach äußerlicher In­augenscheinnahme der Organe des verstorbenen Kindes am selben Verhandlungstag unter anderem Hinweise angeführt, die für eine Lungenhypoplasie sprächen. Sie hatte außerdem verschiedene aus ihrer Sicht wichtige Untersuchungen vermisst. Als einzige Sachverständige war sie bei ihren Überlegungen der Frage nachgegangen, warum die Lungen des Kindes durch die anhaltende professionelle Reanimation der Geburtshelferin sowie des Notarztes nicht hatten belüftet werden können. Sie hatte darüber hinaus verschiedene Auffälligkeiten festgestellt, beispielsweise hinsichtlich einiger Organe in ihrem Gewichts­verhältnis zueinander (siehe Teil 6, DHZ 11/2013 ).</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="701" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/05/140228_022_farbe-1024x701.jpg" alt="" class="wp-image-3192" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/05/140228_022_farbe-1024x701.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/05/140228_022_farbe-300x205.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/05/140228_022_farbe-768x526.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2014/05/140228_022_farbe.jpg 1152w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Zeichnung: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>Nachdem der Verteidigung ein Zusatzgutachten von Prof. Dr. Leuschner vorn 31. Januar zugegangen war, das das Gericht in Auftrag gegeben hatte, hatte sie weiteren Klärungsbedarf gese­hen: Am 12. Februar hatten die Strafverteidiger Prof. Dr. Hans Lilie und Mark Sendowski aus Leipzig mit einer ausführlichen fachlichen Begründung beantragt, sämtliche sichergestellte Organ- und Gewebeteile durch ihn detailliert untersuchen zu lassen und darüber ein schriftliches Vorgutachten zu verfassen. In acht Thesen hatten sie in ihrem Beweisantrag angekündigt, was diese Begutachtung zeigen würde: dass eine Hypoxie un­ter der Geburt als Todesursache nicht in Betracht komme, der Zeitraum für das nicht todesursächliche hypoxische Geschehen wahrscheinlich mehr als 24 Stunden vor der Geburt gelegen habe, die bei der Obduktion gefundenen hypoxischen Schädi­gungen prinzipiell mit dem überleben vereinbar gewesen sei­en und dass bei einer Beckenendlagengeburt der Abgang von Kindspech kein Nachweis für ein hypoxisches Geschehen sei. Ferner, dass bei dem Mädchen eine Lungenhypoplasie vorgele­gen habe, die für sich genommen den Tod des Kindes verursacht habe. Außerdem habe ein intrauterin entwickeltes, chronisch dekompensiertes Cor pulmonale mit akutem rechtsbetontem Herzversagen vorgelegen. Dies sei ebenfalls – zumindest in Kom­bination mit der vorliegenden Lungenhypoplasie – ursächlich für den Tod des Kindes gewesen. Zusätzlich liege eine Broncho­rnalazie – eine Schwäche infolge Gewebsunreife der Bronchi­en – und damit ein Reifungsrückstand der Lungen sowie eine Thoraxdysplasie vor.</p>



<p>Weil Lilie und Sendowski das ergänzende fetalpathologi­sche Zusatzgutachten erst so kurzfristig am Vortag vorgefun­den hätten, beanstanden sie, dass sie sich nicht mehr hätten vorbereiten können. Zur sachgerechten Vorbereitung hätte die ergänzende Begutachtung der sichergestellten Gewebeteile eher vorliegen müssen, insbesondere die Bilder der gefertigten Schnitte. Rechtsanwalt Hans Böhme ist deshalb als einziger Strafverteidiger erschienen. Er schließt sich dem Antrag seiner Kollegen auf Terminverschiebung an: Auch er habe sich nicht mehr auf den heutigen Verhandlungstag vorbereiten können, die Abbildungen lägen ihm nicht vor. »Ich habe sie ausgedruckt für Sie mitgebracht«, händigt der Vorsitzende ihm die Bilder aus. Der Antrag der Strafverteidiger wird abgelehnt und Leuschner wie geplant angehört.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Lebergewicht im Normbereich</h2>



<p>»Die Organe, die mir überstellt worden sind, waren in sieben Gefäßen in Formalin fixiert«, beginnt Leuschner. Sie seien foto­dokumentiert worden. Es seien nicht die kompletten Organe ge­wesen, was erklärbar und plausibel sei durch Gewebsentnahmen von Dr. Zweihoff bei der Obduktion. Makroskopisch habe er kei­ne Auffälligkeiten gefunden, auch keine Abweichungen von den Befunden Zweihoffs, außer bei dem Leberpräparat. Der Gerichts­mediziner habe eine glycogenreiche Leber befundet – er »einen vollkommen normalen Glycogengehalt«. Die Leber sei sowohl makroskopisch wie mikroskopisch unauffällig. Hinsichtlich des Lebergewichts habe er in zwei Tabellen nachgeschaut : Nach der Tabelle von Gruenwald &amp; Minh von 1960 habe das Gewicht zwar über der Standardabweichung gelegen, nach einer neueren Tabelle von Maroun &amp; Graem von 2005 habe die Leber mit 200 Gramm jedoch innerhalb der Gaußschen Normalverteilung bei der 60. Perzentile gelegen.</p>



<p>Das Foramen ovale und der Ductus arteriosus botalli seien »sehr schön darstellbar« gewesen. Der Ductus botalli habe norma­lerweise den gleichen Durchmesser wie die Aorta – anders in die­sem Fall: »Er war weit offen, wie wir es typischerweise bei einer Asphyxie vorfinden.« Der Sachverständige fasst zusammen: ,»Für mich war dies ein reifgeborenes Kind mit Zeichen einer akuten Asphyxie. Vier von fünf Zeichen dafür waren realisiert.« Nur die Aspiration von Fruchtwasser habe nicht vorgelegen. Die vier weiteren Zeichen, die eine Asphyxie belegten, seien vorhanden: Tardieusche Blutungen, weit offene Blutwege, den vorzeitigen Abgang von Mekonium und hypoxisch bedingte Veränderungen im Gehirn, was das Gutachten von Dr. Felsberg vorn Institut für Neuropathologie der Universität Düsseldorf belege. Dass kei­ne Fruchtwasseraspiration vorliege, sei zu erklären: Durch den zurückliegenden Blasensprung sei kein Fruchtwasser mehr da gewesen, das hätte aspiriert werden können.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="735" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140228_024_farbe_04-1024x735.jpg" alt="" class="wp-image-2963" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140228_024_farbe_04-1024x735.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140228_024_farbe_04-300x215.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140228_024_farbe_04-768x551.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140228_024_farbe_04-1536x1102.jpg 1536w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140228_024_farbe_04-2048x1470.jpg 2048w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140228_024_farbe_04-1568x1125.jpg 1568w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Zeichnung: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>»Es liegen keine Hinweise vor, dass unter Berücksichtigung aller Befunde die Zeichen hypoxischer Schädigung mit dem überleben vereinbar wären«, urteilt der Kinderpathologe. Sau­erstoffmangel sei als Todesursache anzusehen. Die gegenteilige Auffassung der Verteidigung sei »klar zu verneinen«. Man habe »akute hypoxische Schäden nachgewiesen«, betont Leuschner: »Man kann darüber diskutieren, warum sie so gering waren und warum die Veränderungen so diskret ausgebildet waren.« Weni­ger als sechs Stunden nach einem hypoxischen Ereignis seien sie nicht maximal ausgebildet, anders als zwölf Stunden danach. Weiter widerspricht er jedem der acht Punkte des Beweisan­trags der Verteidigung. Eine Hypoplasie der Lunge liege eindeu­tig nicht vor, sondern sie sei altersentsprechend entwickelt mit normaler Ausbildung der Alveolen: eine reife Lunge mit relativ vielen Lungenbläschen an den Bronchien, durchweg sechs, teilweise mehr. Auch die Bronchialknorpel seien bestens ausgebildet. Ein chronisch dekompensiertes Cor pulmonale liege nicht und Hinweise für eine Thoraxdys­plasie lägen auch nicht andeutungsweise vor. Die diesbezüglichen Überlegungen von Dr. Helga Göcke, die sie im Septem­ber geäußert hatte, sind Leuschner unver­ständlich: »Da standen mir die Haare zu Berge! Frau Prof. Dr … aus Münster hätte Frau Dr. Göcke mindestens zwei Köpfe kürzer gemacht, wenn sie das auf einem Kongress gesagt hätte!«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fehlinterpretiert</h2>



<p>Auch einen Punkt aus einer Veröf­fentlichung der Angeklagten bemängelt Leuschner als fundamentalen Irrtum: Die Leber sei kein Sauerstoffspeicher, wie die Angeklagte dort geschrieben habe, sondern ein Glycogenspeicher. Der Vorsitzende hatte dem Kinderpathologen zwei Fachartikel der Geburtshelferin zur Beurteilung vorgelegt. Leuschner erläu­tert nun die eher geringe Bedeutung der Leber für die Sauerstoffversorgung. Der Ductus venosus, der sauerstoffreiches Blut aus der Nabelvene führe, die fetale Leber umgehe und direkt in die Hohlve­ne fließe, sei von der Autorin fehlinterpretiert worden. Zur ihrer Quellenanga­be »Rockenschaub 2000« hinsichtlich der Bedeutung der Leber bei einer Azidose, habe er in PubMed keine Veröffentlichun­gen gefunden. »Prof. Rockenschaub hat eine der größten Geburtskliniken in Wien geleitet und ist sicher ein anerkann­ter Geburtshelfer, aber dazu hat er nichts publiziert.« Der Richter wendet sich an die Angeklagte: »Gibt es eine Fundstelle?« »Ja«, antwortet sie, »die müsste ich noch nachreichen.«</p>



<p>»Dann wollen wir das Gutachten vom 26.3. verlesen und im Einzelnen durch­ gehen«, fährt der Vorsitzende fort. Leu­schner geht jedes Gefäß der Reihe nach durch und berichtet über die darin fixier­ten Gewebeteile anhand der Fotografien und seiner schriftlichen Aufstellung. »Es soll so gewesen sein«, stellt der Vorsitzen­ de fest, »dass die Angeklagte dem Leich­nam die Zunge herausgeschnitten hat. Bei einem Gewebeteil im Glas Nummer 5 handelt es sich nach Dr. Zweihoff um eine Zunge.« Im September, vor der Über­gabe an das Kieler Institut, hatte Dr. Zwei­hoff im Gerichtsmedizinischen Institut Dortmund zunächst den Inhalt aller Glä­ser überprüft. Eine Weile dauert es, bis Prof. Leuschner reagiert: »Das ist ein nor­maler Sektionsvorgang.Sonst können Ra­chenraum und Trachea nicht untersucht werden«, klärt er auf, warum die Zunge von Dr. Zweihoff selbst entfernt worden war. »Dann muss ich das entgegenneh­men und korrigieren«, erwidert Meyer.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bernsteinfarbene Flüssigkeit</h2>



<p>Nachdem alle Organbefunde durchge­sprochen sind, fragt der Vorsitzende den Sachverständigen noch einmal, ob »mit diesen Schäden ein Leben vereinbar« sei. »Nein«, urteilt Leuschner klar. Was es mit den 15 Milliliter bernsteinfarbener Flüs­sigkeit auf sich habe, die von Zweihoff dokumentiert worden seien. »Dafür habe ich keine schlüssige Erklärung«, bekennt Leuschner. Die Verteidigung habe deshalb die These vom Cor pulmonale aufgestellt, beim Erwachsenen sei dies denkbar: »Es war der Gedankengang der Verteidigung, das primäre Problem sei das Herz.« Der Vorsitzende liest aus dem Beweisantrag vor, demnach sei die Flüssigkeit Aszites. Leuschner glaubt das nicht: »Ich kann mir nur einen kleinen Fehler von Dr. Zwei­hoff vorstellen – das soll keine bösartige Unterstellung sein.« Er vermutet, dass es sich um Urin handelt, der durch ein ver­sehentliches Anritzen der Blase ausgetre­ten sei. »Ist Ihnen das schon einmal pas­siert?«, fragt Meyer. »Als ich ganz klein war«, kommentiert Leuschner und hebt humorvoll seine Hand auf Kinderhöhe ne­ben sich. »Es gibt keine andere schlüssige Erklärung«, schließt Leuschner seine um­fangreichen Erläuterungen.</p>



<p>»Sonstige Fragen?«, erkundigt sich der Vorsitzende bei den Prozessbeteiligten. Oberstaatsanwältin Susanne Ruland und Nebenklagevertreter Alexander Kurz ha­ben keine Fragen. Rechtsanwalt Böhme stellt klar: »Ich werde keine Fragen stellen und bitte zu Protokoll zu nehmen, dass ich sie nicht stelle, weil ich keine Fragen habe, sondern weil ich mich nicht vor­bereiten konnte. Aber meine Mandantin hat die eine oder andere Verständnisfrage.« Diese beginnt: »Sie haben nur ein einzi­ges Organ als hypoxisch geschädigt an­geführt, nur Schäden an der Niere.« »Wir haben auch das Gutachten zum Gehirn«, ergänzt Leuschner. Die Angeklagte fragt: »Wie oft haben Sie erlebt, dass ein Kind an einer reinen Azidose verstorben ist – ha­ben Sie Anhaltspunkte für eine Azidose?« »Nein«, erwidert der Kinderpathologe, »das kann ich aufgrund der Befunde nicht sa­gen. Das Kind wird ja eine Azidose gehabt haben.« »Haben Sie schon Kinder seziert, die an einem Plötzlichen Kindstod verstor­ben sind?«, fragt sie weiter. »Nein«, entgeg­net Leuschner. Zum möglichen Hinweis auf eine Thoraxdysplasie fragt sie: »Hal­ten Sie einen Lungenstand am dritten bis vierten Rippenbogen nicht für auffällig?« »Nein«, entgegnet Leuschner: »Man darf das Pferd nicht von hinten aufzäumen. Wir können nicht aus minimalen Verän­derungen Schlüsse auf fehlerhafte Erbinformationen ziehen.« Die Geburtshelfe­rin fragt ihn auch, auf welche Weise die Lungen belüftet waren. Normal belüftetes Lungengewebe habe er nicht gefunden: »Manche Alveolen waren weit überbläht – offenbar durch die Reanimation – die an­deren gar nicht belüftet.« »Haben Sie die Tardieuschen Blutungen selbst gesehen?«<br>»Nein, Dr. Zweihoff hat sie dokumentiert.« In dessen Obduktionsbefund vom 2. Juli 2008 war von zwei einzelnen stecknadel­kopfgroßen Blutungen unter der Kapsel der Thymusdrüse die Rede gewesen und vereinzelt unter dem Herzaußen- und dem Lungenfell. Die Angeklagte fährt fort: »Haben Sie das öfter, dass Sie so alte Präparate untersuchen?« »Gelegentlich, nicht häufig.« Das Gewebe sei sehr gut erhalten gewesen, beschreibt Leuschner.</p>



<p>Als die Geburtshelferin keine weiteren Fragen hat, versammeln sich alle um den Richtertisch, um die Bilder der dokumen­tierten Organteile und die Gewebeschnit­te anhand Leuschners Erklärungen zu be­trachten. Im histologischen Schnitt durch das Lungengewebe finde sich beispiels­weise »kein Nachweis von Hornlamellen, Plattenepithelien oder Mekonium.« Nach langen Erörterungen kommt die Verneh­mung des Sachverständigen langsam zum Ende. Sein Fazit: Keine Fehlbildungen, alle Organe hyperämisch, was auf terminales Herzversagen zurückzuführen sei, mehre­re Zeichen akuter Asphyxie. Einer von der Angeklagten gewünschten Vereidigung des Gutachters folgt das Gericht nicht.</p>



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<p>Pflichtverteidiger Böhme stellt ab­schließend zwei Beweisanträge, einen davon zur chemisch-toxikologischen Un­tersuchung des Gewebes. 2008 war bei der Obduktion Benzalkonium in der Leber ge­funden worden. Das Gericht hatte sich diesbezüglich schon erkundigt, wer für die Untersuchung in Frage käme. Erfreut be­dankt sich der Vorsitzende bei Prof. Leusch­ner, der aus eigener Initiative bereits mit dem Toxikologen telefoniert hatte. »Das spricht dafür, dass wir am 12. März nicht plädieren können«, kommentiert der Vor­sitzende die weiteren geplanten Untersu­chungen. »Es tut mir leid, Ihnen das sagen zu müssen, Frau Oberstaatsanwältin.« Die Vernehmung zweier weiterer Zeuginnen, einer Drillingsmutter und ihrer Hebam­me, steht außerdem auf dem Programm. Und auch der Geburtshelfer Prof. Dr. Axel Feige soll am selben Tag noch einmal als Gutachter vernommen werden.<br>Fortsetzung folgt.</p>



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		<title>Im Rachen zähes Sekret?</title>
		<link>https://viktoria11.de/im-rachen-zaehes-sekret/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2014 09:39:00 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
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					<description><![CDATA[Noch sind nicht alle Fragen geklärt im Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund gegen eine praktische Ärztin und Hebamme. Die Geburtshelferin ist wegen Totschlags angeklagt: Sie wird für den Tod eines Mädchens bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage im Juni 2008 verantwortlich gemacht. Katja Baumgarten Der letzte Verhandlungstag im Jahr 2013 endet am 16. Dezember schon nach<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/im-rachen-zaehes-sekret/"><span class="screen-reader-text">"Im Rachen zähes Sekret?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Noch sind nicht alle Fragen geklärt im Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund gegen eine praktische Ärztin und Hebamme. Die Geburtshelferin ist wegen Totschlags angeklagt: Sie wird für den Tod eines Mädchens bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage im Juni 2008 verantwortlich gemacht. Katja Baumgarten</strong></p>



<p>Der letzte Verhandlungstag im Jahr 2013 endet am 16. Dezember schon nach 35 Minuten. »Ein Ge­richtsmitglied ist aus gesundheitlichen Gründen lediglich in der Lage kurz an der Verhandlung teilzunehmen«, erklärt der Vorsitzende Richter Wolfgang Meyer die kurzfristige Änderung: »Alle Beteilig­ten, die weite Wege zurückzulegen ha­ben, sind von mir mündlich abgeladen worden. Für die Presse und die Zuhörer ist das selbstverständlich nicht möglich. Wer hierher kommt, tut das mit dem Ri­siko, dass nur kurz verhandelt wird.« An der Seite der angeklagten Hebamme und Ärztin vertritt Rechtsanwalt Norbert Hufelschulte aus dem 40 Kilometer ent­fernten Hamm heute Pflichtverteidiger Hans Böhme, der aus Heidelberg hätte anreisen müssen. »Ich bin dankbar, dass Sie so kurzfristig einspringen konnten!«, begrüßt ihn Meyer. »Gibt es medizinische Gründe, hier im Gerichtssaal zu trinken?«, fragt er unvermittelt mit Blick zu den Zu­schauerbänken . »Das hatte ich vergessen, tut mir leid!«, entschuldigt sich die Ange­sprochene.</p>



<p>Für einige Dokumente, die heute ver­lesen werden sollten, wird nun das Selbst­leseverfahren angeordnet. Lediglich der Geburtsbericht einer Mutter, die von der Angeklagten betreut und von ihr in eine Klinik verlegt worden war, wird von Meyer verlesen, ebenso wie ein Brief der Geschäftsführer in der Gesellschaft für Qualität in der Außerklinischen Geburts­hilfe (QUAG), Anke Wiemer. Sie nimmt zu einer Anfrage des Vorsitzenden Richters vom 28. November Stellung: Die Perinatal­erhebung, die von QUAG e.V. ausgewertet würde, sei ein freiwilliges Verfahren , das von Hebammen für Hebammen – nicht für Ärzte – für außerklinisch begonnene Geburten entwickelt worden sei. Im Jahr 2008 habe der Erfassungsgrad bei 81,8 % gelegen. Für Nordrhein-Westfalen sei­en damals 1.440 außerklinische Geburten gemeldet worden, 533 Hausgeburten sowie 907 Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen. Davon seien 238 Gebären­de, also 16,5 %, in die Klinik verlegt worden. 1.202 Frauen hätten ihre Kinder zu Hause oder in einem Geburtshaus zur Welt gebracht. Zur perinatalen Mortalität im Jahr 2008 heißt es: 682.514 Kinder sei­en in Deutschland lebend geboren worden. Von 3.632 verstorbenen Kindern, 0,53 %, seien 2.412 tot geboren und 1.220 in den ersten sieben Tagen nach der Geburt verstorben. Für bundesweit 9.736 außer ­ klinisch begonnene Geburten seien 18 Kinder, das sind 0,18 %, der perina­talen Mortalität zugerechnet worden, drei davon in Nordrhein-Westfalen. Die beiden Todesfälle, die vom Gericht angefragt wor­den waren, seien nach Abgleich der Daten nicht unter den von QUAG e.V. erfassten Geburten .</p>



<p>Rechtsanwalt Hufelschulte übergibt dem Vorsitzenden in Vertretung des Leip­ziger Kollegen Sendowski den Entwurf »eines möglicherweise noch zu stellenden Beweisantrags«, wonach Gewebe des ver­storbenen Mädchens auf eine Benzalkoni­umchlorid-Vergiftung hin nachuntersucht werden soll. Diese Substanz war bei der Obduktion in der Leber gefunden worden. Wenige Minuten später beendet der Vor­sitzende die Verhandlung: »Ja, das war es für heute.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere Beweisanträge</h2>



<p>An den drei folgenden Verhandlungsta­gen im Januar, am 7., 15. und 29., werden vier weitere Zeuginnen vernommen, die als Gebärende von der Angeklagten be­treut und bei geburtshilflichen Schwie­rigkeiten verlegt worden waren. Auch ein Frauenarzt und eine freiberufliche Heb­amme werden zu Schwangerschaftsver­läufen und Geburten von Müttern befragt, in deren Betreuung auch die angeklagte Geburtshelferin involviert gewesen war.</p>



<p>Außerdem stellt die Verteidigung am 7. Januar zwei Beweisanträge, um Fragen zum Einsatz von Notarzt und Babynotarzt zu klären. Letzterer war damals in der Notsituation von der Geburthelferin angefor­dert worden. »Wir überlegen, dass wir noch eine Erklärung abgeben – eine Ein­lassung«, kündigt Prof. Dr. Lilie, einer der beiden Strafverteidiger aus Leipzig an, die neben Pflichtverteidiger Böhme seit April vergangenen Jahres im Einsatz sind. »Nach 38 Verhandlungstagen wäre es gut, wenn das dann mal passiert!«, fordert Oberstaats­anwältin Susanne Ruland gereizt. »Jawohl, Frau Oberstaatsanwältin!«, entgegnet Lilie knapp. Der Versitzende Richter fragt die Verteidiger nach einer laufenden Spen­denaktion zugunsten der Angeklagten. Die Oberstaatsanwältin bringt während­dessen ihre Empörung darüber nonverbal zum Ausdruck. »Ich habe davon erfahren, kann so etwas auch nicht verbieten«, stellt Lilie klar. Anschließend verliest er die bei­ den angekündigten Beweisanträge: Die zehnminütige Reanimation des Neuge­borenen durch den Notarzt Dr. Tervooren sei zu kurz gewesen. Bei einer adäquaten länger andauernden Reanimation mit Intu­bation durch einen Spezialisten hätte das Kind überleben können. Es wird beantragt, den Namen des Babynotarztes, der damals von der Angeklagten angefordert worden war, zu ermitteln, um ihn zu vernehmen. Es sei medizinisch nicht nachvollziehbar, warum Dr. Tervooren, der selbst kein Spe­zialist für Kinderreanimation sei, seine Reanimationsbemühungen eigenmächtig abgebrochen habe, obwohl bekannt ge­wesen sei, dass der Babynotarzt in Kürze eintreffen würde. Die Aussage des Baby­notarztes sei außerdem erforderlich, um zu erfahren, warum Tervooren ihn nach seinem Eintreffen weggeschickt habe. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Speicherchip des EKG-Monitors damals verloren gegangen sei. Selbst nach erfolgloser Reanimation sei der Babynot­arzt notwendig gewesen, beispielsweise um den pH-Wert des Nabelvenenblutes zu ermitteln, womit man die in Frage stehen­de Azidose hätte aufklären können. »Ich kann mich nicht erinnern, dass gesagt wor­den ist, dass der Babynotarzt weggeschickt wurde, sondern dass er selbst entschieden hat, nicht tätig zu werden«, merkt der Vor­sitzende an: »Und zur Kompetenz des Notarztes: Er hat mehrere Jahre in einem Haus mit geburtshilflicher Abteilung gearbeitet und dabei mindestens fünf bis zehn Neu­geborene reanimiert.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Spontane Vorladung einer Zeugin</h2>



<p>Zum nächsten Termin am 15.1. ist nur Rechtsanwalt Böhme auf der Vertei­digerseite vertreten. Er stellt weitere sie­ben Beweisanträge, die teilweise schon vorgelegen und vorab bearbeitet worden waren, beispielsweise einen Antrag zur Vernehmung zahlreicher Zeuginnen hin­sichtlich der Klinikeinweisungen durch die Geburtshelferin in Risikofällen. »So­weit sie sich auf die Zeuginnenbefragung beziehen, wollen Sie die Anträge vielleicht gar nicht mehr stellen?«, erkundigt sich der Vorsitzende. »Ich möchte sie dennoch verlesen und dann für erledigt erklären«, kündigt Böhme sein Vorgehen an.</p>



<p>Eine der Zeuginnen, deren Verneh­mung beantragt wird, sichtet der Vorsit­zende im Zuschauerraum. Die Hebamme hat regelmäßig an den Verhandlungen teil­genommen. Spontan wird sie direkt in den Zeugenstand gebeten. Sie bezeugt, dass sie mehrmals erlebt habe, dass ein Kind nach einer Terminüberschreitung von mehr als 21 Tagen gesund geboren sei, was der gerichtlich bestellte Gutachter Prof. Dr. Feige kategorisch in Abrede gestellt hat­te: Nach einer Terminüberschreitung von mehr als drei Wochen würden die Kinder tot geboren. Die Hebamme schildert drei Fälle im Detail – in zwei weiteren Fällen hätten die Mütter sie nicht von der Schwei­gepflicht entbunden. Eines der Kinder sei ihr 21-jähriger Sohn gewesen, der sowohl rechnerisch wie per Ultraschall doku­mentiert 22 Tage nach dem errechneten Termin zu Hause unkompliziert geboren sei. Bei einem Kind habe die Konzeption festgestanden und sei per Ultraschall be­stätigt worden. Dieses Kind sei 23 Tage nach dem errechneten Termin gesund zur Welt gekommen. Nachdem das geklärt ist, liest der Vorsitzende Auszüge kritischer Schilderungen des Gerichtsprozesses aus einem Internetforum für Hebammen vor, die mit einem Spendenaufruf zugunsten der Angeklagten verbunden sind. Ob sie das geschrieben habe, fragt er die Zeugin streng. »Ja!« bestätigt die Hebamme.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zu Drillingsgeburt hinzugezogen?</h2>



<p>»Um es vorweg zu schicken: Wir haben nicht nur den Babynotarzt namentlich ermittelt – darauf ist ja Wert gelegt wor­den. Er wird seinen Bericht faxen, in dem steht, was er erfahren hat und warum er von einem weiteren Tätigwerden abgese­hen hat. Herr Dr. Hofmann wird zu einem weiteren Termin geladen werden«, beginnt der Vorsitzende Richter den 38. Verhand­lungstag am 29. Januar. Oberstaatsanwäl­tin Susanne Ruland informiert, dass Be­handlungsunterlagen der Frauenärztin aus Riga eingetroffen sind, die die Mutter des verstorbenen Mädchens in der Schwan­gerschaft betreut hatte. Außerdem be­richtet der Vorsitzende: »Wir haben einen Durchsuchungsbeschluss durchgeführt in Freiburg im Zusammenhang mit einer Rechnung zu einer Drillingsgeburt, bei der ein Kind abgestorben sei, jedenfalls nicht lebend geboren wurde.« Zwei der Kinder seien lebend zur Welt gekommen. »Bei der Mutter der Drillinge war die Poli­zei gestern«, berichtet Meyer. Sie habe ihn telefonisch zurückgerufen und erklärt, dass sie sich zur außerklinischen Geburt entschlossen habe, da einer der Drillinge fünf Wochen vor der Geburt gestorben sei. Ärztlicherseits sei in der Schwanger­schaft ein Lasereingriff an der Plazenta vorgenommen worden. Den Tod eines der Kinder habe sie nicht zum Anlass genom­men, sich ins Krankenhaus zu begeben. Sie habe stattdessen entschieden, ihre Kinder außerhalb der Klinik auf Borkum zur Welt zu bringen, was am 21. Januar 2008 statt­ gefunden habe, schildert er. Offenbar habe die betreuende Hebamme die angeklagte Geburtshelferin dabei hinzugezogen. »Die Beteiligung sieht danach aus, weil wir ja auch eine Rechnung der Angeklagten haben«, vermutet der Vorsitzende.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein Rechtsanwalt als Zeuge</h2>



<p>Der für diesen Verhandlungstag gela­dene Zeuge sitzt schon im Zeugenstand, ein niedergelassener Rechtsanwalt, der mit der Angeklagten bekannt ist. Auch seine Vernehmung betrifft einen der Be­weisanträge der Verteidigung. »Ich be­kam morgens einen Anruf und habe das als nachbarschaftlichen Dienst aufgefasst. Sicherheitshalber bitte ich um eine Entbin­dung von der Verschwiegenheitsverpflich­tung«, sagt er mit Blick zur Angeklagten, die zustimmend nickt. Er war am Morgen nach der tragischen Geburt von der An­geklagten dazugerufen worden, als die Kriminalpolizei bei ihr vor der Tür stand. Er sei in zehn Minuten drüben im Haus der Geburtshelferin gewesen. »Ich sprach mit einem Kripobeamten, er hat mir sei­nen Durchsuchungsbeschluss gezeigt.« Er habe dann mit der Angeklagten draußen kurz gesprochen. An Einzelheiten könne er sich nicht erinnern. Sie habe ihm gesagt, im Hotel Gut Höing sei nachts ein Kind tot geboren worden. Keine weitere Aus­sage zu machen, habe er ihr geraten. Sie könne aber nichts dagegen tun, wenn die Kripo Unterlagen von der Geburt mitnehme. Die Kripobeamten hätten sich etwas später auf der Straße mit einem Paar un­terhalten. »Das sind die Eltern«, habe ihm die Geburtshelferin erklärt. Sie sollten am Nachmittag für ihre Aussage zur Polizei kommen. Das Elternpaar sei dann herein gekommen, man habe sich an den Tisch gesetzt. Die Angeklagte sei aufgelöst und völlig fertig gewesen: »Äußerlich hat man ihr das nicht angesehen, aber sie war völlig durch den Wind.« Die Eltern hätten auf ihn einen eher abgeklärten Eindruck gemacht, sie hätten sich unterhalten. »Jeder geht mit Trauer anders um«, setzt er hinzu.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="668" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_004_farbe_2-1024x668.jpg" alt="" class="wp-image-2951" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_004_farbe_2-1024x668.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_004_farbe_2-300x196.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_004_farbe_2-768x501.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_004_farbe_2-1536x1002.jpg 1536w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_004_farbe_2-2048x1336.jpg 2048w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_004_farbe_2-1568x1023.jpg 1568w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Zeichnung: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>Etwa zweieinhalb Stunden habe das Gespräch gedauert. »Sie sagten, sie hätten von Lettland aus in ganz Deutschland ge­sucht, weil sie eine außerklinische Geburt machen wollten.« Ob und welche Risiken die Eltern kannten, möchte der Vorsitzen­de wissen. »Das ist fünf Jahre her. Ich habe mir keine Notizen gemacht, es war ja kein Mandatsverhältnis«, erklärt er: »Ich kann Ihnen meinen Eindruck schildern – es wa­ren sehr gebildete Menschen, denen das Risiko bewusst war.« Ob Papiere auf dem Tisch gelegen hätten, möchte der Vorsit­zende wissen. Die Kindeseltern hätten ausgesagt, er habe ihnen eine Erklärung vorgeschlagen, worin sie bestätigen sollten, dass sie 20 Artikel aus dem Internet gele­sen und sich geweigert hätten, ins Kran­kenhaus zu gehen. Er werde sicher nichts vorbereitet haben, das könne er sich nicht vorstellen, entgegnet der Anwalt. »Es geht nicht darum, was Sie sich heute vorstel­len können, sondern was Sie erinnern«, insistiert der Vorsitzende. Die Eltern hät­ten eine umfangreiche Internetrecher­che über Beckenendlagen angestellt und Fachbücher gelesen. Es könne sein, dass überlegt worden sei, wenn sie für ihre Ge­burtshelferin etwas tun wollten, könnten sie bei der Polizei eine Aussage machen, dass ihnen die Risiken bewusst gewesen seien, versucht sich der Anwalt zu erin­nern: »Ich kann nicht ausschließen, dass ich sowas geäußert habe, dass das hilfreich wäre.« Ob er die Eltern dazu aufgefordert habe, schriftlich niederzulegen und zu unterschreiben, dass eine Verlegung abge­lehnt wurde, ja oder nein, wird der Vorsit­zende nun gereizter. Der Zeuge sagt nichts. Oberstaatsanwältin Ruland schüttelt den Kopf. Meyer setzt nach einer Weile wieder an: »Haben Sie die Frage beantwortet, habe ich was überhört?«, und zur Protokollan­tin gewandt: »Dann nehmen wir auf, der Zeuge erklärte unter anderem: Es ist mög­lich, dass ich angesprochen habe, dass die Kindseltern …« Er diktiert den Wortlaut der Aussage des Zeugen, der lässt sie sich noch einmal vorlesen und bestätigt sie. Anschließend verkündet der Vorsitzende Rich­ter eine Viertelstunde Pause zur Beratung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Strafvereitelung?</h2>



<p>Nachdem das Gericht wieder eingetre­ten ist, beginnt die Oberstaatsanwältin an den Zeugen gewandt: »Im Moment steht im Raum der Versuch einer Strafvereite­lung.« Ein längerer Disput beginnt, woran der Zeuge sich bezüglich der angeblichen Erklärung erinnern kann und woran nicht und welche Bedeutung sein Verhalten in dieser Situation für ihn selbst habe. Seine Erinnerung wird auch so nicht aktiviert. Er schweigt häufig zu den an ihn beharr­lich gestellten Fragen. »Natürlich ist mir klar, dass eine solche Erklärung wichtig gewesen wäre«, sagt er schließlich ratlos: »Ich hätte jedenfalls nicht etwas bestätigt haben wollen, was nicht richtig war!« »Ist das Ihre Aussage?«, versichert sich Meyer. »Ja!«, bestätigt der Zeuge. Es geht noch eine Zeit lang weiter um dieses Thema, auch was er darüber wisse, dass den Eltern ein Dokument von einer Hebamme auf Bor­kum zur Unterschrift vorgelegt worden sei. Das Paar hatte sie unmittelbar nach der Geburt besucht. Er weiß nichts Ge­naues. »Wissen Sie, was mich wundert?«, wendet sich die Oberstaatsanwältin an den Zeugen: »Dass Sie wegen einer Falsch­aussage Riesenprobleme kriegen werden.« Warum er sich so verhalte und woher er denn von der Erklärung auf Borkum erfah­ren habe. Von einer der Beteiligten, er ver­mute von der Geburtshelferin selbst, man habe weiterhin über den Fall gesprochen. »Die Erklärung ist nicht von mir!«, erklärt er kategorisch. Er habe die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, weil ihm gesagt worden sei, es sei eine Haftungsfrei­zeichnung darin enthalten gewesen. »Das ist mir schon klar, wie das im Nachhinein ankam!«, versichert er.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Babynotarzt sieben Minuten vor Ort</h2>



<p>Am Donnerstag, dem 13. Februar, ist der Babynotarzt Dr. Hofmann zur Verneh­mung geladen, den die Geburtshelferin in der Nacht vom 30. Juni 2008 zur Hilfe an­gefordert hatte. Am besagten Tag habe er Schichtdienst in der Kinderklinik am Kli­nikum Dortmund geleistet. Der Baby-NAW, der Baby-Notarztwagen aus Dortmund, unterstütze den Rettungsdienst und leis­te überörtlich auch Hilfe im Kreis Unna. Um 22.31 auf Signal des Notfallmelders seien der reguläre Notarztwagen in Unna und der Baby-NAW zeitgleich ausgerückt. Der Baby-NAW mit längerer Fahrzeit sei 22.53 Uhr in Unna im Hotel Gut Höing ein­ getroffen. Als das Notfallteam im Begriff gewesen sei, das Hotelzimmer zu betreten, sei ihnen der Notarzt Dr. Tervooren entgegen gekommen. Der habe ihn zur Seite genommen und erklärt, dass er we­nige Minuten vorher seine Reanimations­maßnahmen beendet habe. Er habe das leblose Neugeborene von der Ärztin und Hebamme übernommen, die es bis dahin erfolglos reanimiert habe, und habe sei­ne Bemühungen dann nach zehn Minu­ten eingestellt. Nach dem relativ kurzen Gespräch sei das Baby-NAW-Team sieben Minuten später wieder auf dem Weg ge­wesen. »Erschien Ihnen das plausibel?«, erkundigt sich der Vorsitzende. »Man ist auf die Information angewiesen, die man geschildert bekommt«, entgegnet der Neo­natologe: ,,Das Kind war 40 Minuten zuvor zur Welt gekommen, leblos gewesen, so dass die frustrane Reanimation dann be­endet worden ist – da hat es keinen Sinn, wenn man noch einmal neu starten wür­de.« »Haben Sie das Kind gesehen?«, fragt der Vorsitzende. »Nur aus dem Augenwin­kel, nicht aus nächster Nähe«, schildert Dr. Hofmann: »Die Eltern waren mit dem Säugling zusammen.« »Uns ist unterbrei­tet worden, der Notarzt habe den Babynot­arzt weggeschickt«, fragt Meyer nach. »Der Notarzt hat mich ja nicht weggeschickt – wenn der Kindernotarzt nicht mehr nötig ist … «, erklärt dieser. »Es erschien Ihnen so plausibel, Sie hätten sonst Maßnahmen entfaltet?«, schließt Meyer daraus. »Mir ist im Nachhinein nicht klar, ob suffizient oder insuffizient durch die Hebamme reanimiert wurde – gleiches gilt für den Notarzt. Man kann nach so einer langen Zeit den Kreislauf kaum wieder herstellen, das Gehirn ist auch unter Reanimations­maßnahmen nie optimal versorgt – ein Hirnödem und eine Schocklunge sind dann wahrscheinlich.« Ob er eigene Reani­mationsmaßnahmen für nicht erforder­lich gehalten und damit gerechnete habe, dass Schäden bereits eingetreten seien, fragt ihn der Vorsitzende. »Genau, als Kin­derarzt weiß man: überleben um jeden Preis ist nicht immer sinnvoll. Schäden bedeuten auch Schmerzen und nie eigen­ständig leben zu können. Man muss von bleibenden Hirnschäden ausgehen nach einem so langen Zeitraum.« »Es war also hoffnungslos?«, fragt Meyer. »Ja!«, stimmt ihm Hofmann zu. Nach den Leitlinien zur Neugeborenenreanimation sei seit 2010 eine 30-minütige Reanimationszeit einzu­halten, 2008 habe das noch nicht gegolten. Ob Hofmann Hinweise sähe, dass nicht legeartis vorgegangen worden sei, fragt der Vorsitzende den Neonatologen, der die Frage klar verneint.</p>



<p>Nun werden die Fragen der anderen Prozessteilnehmer zugelassen. Rechtsanwalt Böhme möchte wissen: »Was hätten Sie gemacht, wenn Sie vor dem Notarzt ge­kommen wären und die Angeklagte das Kind noch reanimiert hätte?« »Ich mache mir als erstes ein Bild«, beschreibt der Baby­notarzt: »Wenn gute, suffiziente Reanima­tionsmaßnahmen stattfinden, muss man sich als Team da einfinden. Man versucht sich dann Stück für Stück in die Reanima­tion einzuführen. Man übernimmt da, wo Unterstützung am notwendigsten ist.</p>



<p>Anders ist es, wenn Laien vor Ort sind. Zunächst geht es um die Basismaßnah­ men Thoraxkompression und Beatmung im Rhythmus drei zu eins. Wenn möglich ein sicherer Zugang zu den Atemwegen durch Intubation, dabei weiter Herzdruck­maßnahmen, Zugang zum Gefäßsystem und Medikamentengabe wie Adrenalin.« Ob mit Maske oder durch Intubation beat­met werden solle, erkundigt sich Böhme.<br>»Wenn die Ventilation über die Maske gut gelingt – wie in vielen Fällen – dann kann man später in Ruhe intubieren.« »Passiert es ab und zu, dass die Reanimation nicht möglich ist?«, fragt der Rechtsanwalt nach. »Es ist manchmal schwierig, Neugeborene zu intubieren – es ist wenig Platz, der Kehl­deckel ist noch schlecht durchknorpelt, man benötigt einen geraden Spatel für eine freie Sicht«, erläutert der Neonatologe. »Geschieht das immer mal, dass Sie nicht intubieren?«, möchte Böhme von ihm wissen. Der Babynotarzt erklärt: »Ich habe eine gute Expertise – allenfalls bei Fehlbildun­gen gibt es manchmal Grenzen. Mit dem Larygoskop, das ja aus Edelstahl besteht, hat man nur einen Versuch, weil man mit den eigenen Maßnahmen die sensiblen Strukturen im Bereich des Kehlkopfes zum Anschwellen bringt. Ich bin so erfahren, dass ich bevorzuge, nasal zu intubieren. Da lässt sich der Beatmungsschlauch in der Luftröhre besser befestigen und ich sau­ge gleich unter Sicht den Schleim aus der Luftröhre ab. Nur im Notfall intubiert man oral.« »Kommt dann noch etwas, beispiels­weise ein EKG?«, erkundigt sich Böhme. »Wichtig sind erstmal die Basismaßnah­men! Die weiteren Maßnahmen kommen dann als nächste Schritte. Da gibt es keine genauen Vorgaben.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">EKG wenig hilfreich</h2>



<p>»Würden Sie mit der Reanimation aufhö­ren, wenn das EKG noch ausschlägt?«, fragt Böhme. »Das EKG ist wenig hilfreich. Der Rhythmus, den man darauf sieht, kann einem etwas vorgaukeln: Es ist zwar Ak­ tivität sichtbar, aber der Herzmuskel zieht sich trotzdem nicht zusammen. Selbst EKG-Zacken können bedeuten, dass das Herz nicht schlägt, und das heißt dann nicht, dass man nicht aufhören darf, denn diese elektrische Aktivität erhöht die Über­lebenschance nicht.« Böhme fragt weiter: »Was passiert in der Klinik nach einer frus­tranen Reanimation?« »Wenn wir den Tod des Säuglings festgestellt haben, entfernen wir je nach Wunsch der Eltern das Fremd­material und geben den Eltern ihr Kind in den Arm, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu verabschieden«, beschreibt der Kinderarzt: »Nach den sicheren Todes­zeichen sehen wir in zeitlichem Abstand bei der Leichenschau. Wenn wir, wie hier, dazukommen und es ist nicht geklärt, ob eine natürliche oder unnatürliche Todes­ursache vorliegt, nehme ich das auf, was mir erzählt wurde. Im Totenschein wird ›unklare Todesursache‹ angegeben. Dann werden Maßnamen getroffen, um das zu klären. Ich kann dazu wenig leisten als Notarzt, das ist auch nicht meine Aufgabe.« Böhme will wissen, was im Krankenhaus bei unklarer Todesursache geschieht: Ob dann die Polizei zu informieren sei und ob Material gesichert würde, wie Schleim oder Blut, beispielsweise für eine Blutgas­analyse zur Bestimmung des Blutzuckers oder der Elektrolyte? Hofmann erläutert: »Es ist nicht Aufgabe des Arztes, Material zu aservieren. Das veranlasst erst die Staats­anwaltschaft im Rahmen der Obduktion. Wenn es darum geht, dass eine Maßnahme nicht richtig durchgeführt wurde, schrei­ben wir in der Klinik alle Dinge genau auf, die bei der frustranen Maßnahme passiert sind, bis die Kriminalpolizei da war.«</p>



<p>Warum eine Blutgasanalyse während der Reanimation sinnvoll sei, möchte Böh­me wissen. »Man kann dann in der Situ­ation überlegen, ob man eine Pufferung mit Natriumbicarbonat durchführt oder noch einen Versuch mit Adrenalin.« »Wie schnell stehen Ihnen die Werte zur Verfü­gung?«, fragt der Strafverteidiger weiter. »Innerhalb von 90 Sekunden bei unseren mobilen Geräten, im Krankenhaus nach 60 Sekunden. Damals hatten wir diese Geräte allerdings noch nicht.« Böhme: »Hätte es demnach am 30.Juni 2008 keine Möglich­keit gegeben, den pH-Wert zu ermitteln?« Dr. Hofmann verneint: »Die Blutgasanalyse sollte zeitnah erfolgen. Je länger das Blut liegt, umso eher verfälschen sich die Werte – so nach einer halben bis einer Stunde – je zeitnäher umso aussagekräftiger.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Intubation braucht Erfahrung</h2>



<p>»lntubieren Sie immer bei einem hy­poxischen Kind?«, erkundigt sich Böhme weiter. »Eine Intubation kann einem viele Sorgen nehmen«, antwortet der Babynot­arzt: »Jemand, der keine Erfahrung hat, sollte vorsichtig sein. Jemand wie ich, der zweimal die Woche eine Intubation durch­führt, würde immer intubieren. Man soll­te es nicht erzwingen – die Frage ist: Kann ich mit Maskenbeatmung die Ventilation sicherstellen?« Böhme fragt weiter: »Wenn durch die Reanimation ein Pneumothorax erzeugt wird, welche Auswirkung kann das haben?« Hofmann: »Das kann durch die Herzdruckmassage schnell passieren. Mich schreckt das nicht: Mit einer Kanü­le mache ich eine Thoraxdrainage und lasse die Luft wieder ab.« Böhme: »Bei der Verdachtsdiagnose, es ging keine Luft in die Lunge, denkt man dann nur an einen Pneumothorax oder kann auch zu wenig Surfactant-Faktor vorhanden gewesen sein?« »Dass zu wenig Surfactant vor­handen ist, betrifft eigentlich nur Früh­geborene. Bei Reifgeborenen ist das eher ungewöhnlich. Bei Mekoniumaspiration können die Atemwege verstopft sein«, nennt er einen weiteren Grund für Prob­leme bei der Beatmung.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="570" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_Richter_2_Farbe_1_140424-1024x570.jpg" alt="" class="wp-image-2954" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_Richter_2_Farbe_1_140424-1024x570.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_Richter_2_Farbe_1_140424-300x167.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_Richter_2_Farbe_1_140424-768x427.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_Richter_2_Farbe_1_140424-1536x855.jpg 1536w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_Richter_2_Farbe_1_140424-2048x1139.jpg 2048w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/140129_Richter_2_Farbe_1_140424-1568x872.jpg 1568w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Zeichnung: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>Der Vorsitzende möchte gleich das Ein­satzprotokoll des Notarztes Dr. Tervooren verlesen und wendet sich an den Kinder­arzt: »Sie haben dann Gelegenheit uns zu erklären, ob Sie auch so gehandelt hätten.«<br>»Maskenbeatmung ist legitim, wenn man keine Chance hat, zu intubieren«, kommen­ tiert der Babynotarzt das Protokoll. »Dort ist von zähem Sekret die Rede«, bemerkt Meyer. »Wenn es Mekonium war, hat man keine realistische Chance, es zu entfernen. Die Maßnahmen wurden von dem Kolle­gen adäquat durchgeführt«, erscheint es Hofmann nach diesem Bericht. Böhme hat noch eine Frage zum von Tervooren erwähnten zähen, dunklen Sekret, das den gesamten Rachenraum verlegt haben soll: »Wenn das zähe Sekret Mekonium gewesen wäre, hätte man das bei der Obduktion fest­stellen müssen. Hat man aber nicht. Was sonst hätte es sein können?« Hofmann hat keine Idee – die Beschreibung passe zu Me­konium – sonst vielleicht zähes Blut? Im Obduktionsbefund hatte gestanden: »in der einsehbaren Mundhöhle kein ortsfremder Inhalt« und: »keine tiefe Aspiration von Mekonium«. Die Angeklagte fragt, ob es normal gewesen sei, dass die Thoraxexkur­sion nur bis zur 3. bis 4. Rippe gereicht hät­te. Das sei zu weit oben, urteilt Hofmann, wenn Luft reingehe, hebe sich der ganze Brustkorb. Die Geburtshelferin fragt weiter, ob man sich irren könne, wenn Luft in den Magen gelange und die Exkursion hervor­rufe. Es sei gut möglich, das zu verwechseln – es sei kaum möglich, dass der Magen sich nicht aufblähe, stimmt ihr der Neonatolo­ge zu und schließt: »Jemand der erfahren ist, sollte das unterscheiden können.«</p>



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		<title>Auf den Anfang schauen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Mar 2014 07:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kaiserschnitt]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[„Kaiserschnitt – Zwischen Traum und Trauma, Wunsch und Wirklichkeit“ war das Motto des 25. Kongresses der Internationalen Gesellschaft für prä- und perinatale Psychologie und Medizin (ISPPM). Er fand vom 17. bis 20. Oktober 2013 in Stolpen bei Dresden statt. Romantischer hätte meine Ankunft in der mittelalterlichen Kleinstadt vor den Toren Dresdens nicht ausfallen können: Im<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/auf-den-anfang-schauen/"><span class="screen-reader-text">"Auf den Anfang schauen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>„Kaiserschnitt – Zwischen Traum und Trauma, Wunsch und Wirklichkeit“ war das Motto des 25. Kongresses der Internationalen Gesellschaft für prä- und perinatale Psychologie und Medizin (ISPPM). Er fand vom 17. bis 20. Oktober 2013 in Stolpen bei Dresden statt.</strong></p>



<p>Romantischer hätte meine Ankunft in der mittelalterlichen Kleinstadt vor den Toren Dresdens nicht ausfallen können: Im Vollmond unter Sternenhimmel und einigen dramatisch beleuchteten Wolken lag die hoch aufragende illuminierte Burg Stolpen vor mir. Schon als Kind hatte ich von meinen Dresdner Großeltern gehört, dass dort die schöne ehemalige Geliebte August des Starken, die Gräfin Constantina von Cosel vor 200 Jahren fast 50 Jahre lang bis zu ihrem Tod als alte Frau gefangen gehalten worden war – sie war durch zu viel Eigenständigkeit in Ungnade gefallen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ganzheitliche Annäherung</h2>



<p>Die Tagung der ISPPM fand im Hotel „Goldener Löwe&#8220; am großen mittelalterlichen Marktplatz statt, umgeben von liebevoll restaurierten Häusern. An die 100 TeilnehmerInnen versammelten sich in den vier Tagen im großen Veranstaltungssaal, um in interdisziplinärem Austausch über das gesellschaftlich wie medizinisch brisante Thema „Kaiserschnitt&#8220; aus pränatalpsychologischer, körper- und psychotherapeutischer sowie geburtshilflicher Sicht zu reflektieren. Vorwiegend aus Deutschland kamen die TeilnehmerInnen, manche waren auch aus anderen Ländern wie Österreich, Italien, Großbritannien, der Türkei oder Israel angereist – eine der ReferentInnen kam sogar aus den USA.</p>



<p>Die Hebammen als Praktikerinnen der Geburtshilfe waren – anders als bei manchen früheren Tagungen der ISPPM – diesmal mit einem Anteil von etwa einem Drittel gut vertreten, neben PsychotherapeutInnen, (Frauen-)ÄrztInnen, HeilpraktikerInnen und VertreterInnen anderer Berufsgruppen, die sich hier mit den vorgeburtlichen Einflüssen, der Bedeutung der Geburt und der ersten Lebenszeit für die weitere Entwicklung auseinandersetzen wollten. 26 ReferentInnen boten mit etwa 20 Vorträgen und 11 Workshops spannende Impulse, um auf die weit reichende Bedeutung des Kaiserschnitts zu schauen: in einer systematischen Annäherung aus multiprofessioneller Sicht, der Beleuchtung und Vertiefung unterschiedlichster Aspekte der Kaiserschnittgeburt und Anregungen zur Prävention. Auch die Vorführung des australischen Dokumentarfilms „The face of birth&#8220; der beiden Filmemacher Kate Gorman und Gavin Banks stand auf dem Programm, der das Recht von Frauen thematisiert, über den Geburtsort ihrer Kinder frei entscheiden zu können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Den Kaiserschnitt gibt es nicht …</h2>



<p>Der Frauenarzt und Geburtshelfer <strong>Dr. Sven Hildebrandt</strong>, der als Präsident der ISPPM in seinen Heimatort Stolpen eingeladen hatte, führte einfühlsam mit großer integrierender Aufmerksamkeit und Würdigung für alle Anliegen, Verdienste und Positionen durch die Tagung. Dabei behielt er in seinen Überleitungen und Resümees immer ein Ziel im Auge: die bestmögliche Geburt für Mutter und Kind und eine respektvolle, heilsame Begleitung, auch wenn sich nicht alles optimal entwickelt hat. Es gebe nicht den Kaiserschnitt, betonte er in seinem Eröffnungsvortrag, sondern mindestens vier Grundtypen von Geburtsszenarien, bei denen eine Spontangeburt des Kindes oft nicht möglich erscheine: ein Kaiserschnitt zur Rettung des Kindes aus einem intrauterinem Notzustand oder zu seiner Rettung aus einer destruktiven Geburtskrise, aus geburtshilflicher Risikoabwägung, beispielsweise bei einer Beckenendlage, oder auch ohne medizinische Notwendigkeit, bei einem seelischen Trauma als Hintergrund. Nicht den Kaiserschnitt als geburtshilfliche Methode in Frage zu stellen, sei Aufgabe der Tagung, sondern die zu Grunde liegenden Dynamiken hinsichtlich präventiver und therapeutischer Ansätze und individueller früher und später Nachbetreuung zu beleuchten.</p>



<p>Die Hebamme und Gesundheitswissenschaftlerin <strong>Christiane Schwarz</strong> aus Schellerten bei Hildesheim entwickelte abends in ihrem Festvortrag zwei Szenarien: „Wie könnte eine Welt mit 50 Prozent Kaiserschnittkindern aussehen? Wie könnte eine Welt mit 90 Prozent interventionsfreier Geburt aussehen?&#8220; Etliche ReferntInnen bezogen sich in den nächsten Tagen auf ihre Gedanken. Die US-amerikanische Physikerin <strong>Jane English</strong> aus Vermont beschrieb in ihrem Vortrag „Stories from a Journey through a Different Doorway&#8220; bewegend aus dem Blickwinkel der Betroffenen ihr eigenes Suchen als selbst Sectiogeborene, der die Erfahrungen von Wehen fehlten.</p>



<p>Die Hebamme, Ethnologin und Journalistin <strong>Dr. Angelica Ensel</strong> aus Hamburg beleuchtete in ihrem Vortrag „Wer das Ende verstehen will, muss auf den Anfang schauen. Von der Macht der inneren Bilder&#8220; die inneren Vorstellungen, die jede Frau mit in ihre Geburt hineinnimmt. Der Einbildungskraft, wenn ein Bild sich „einkörpere&#8220; und seine Wirkungen entfalte, sei in früheren Zeiten eine große Wirkmacht zugeschrieben worden. Eine hohe Bedeutung maß Ensel deshalb der Schwangerenvorsorge bei, die als Übergangsbegleitung und Sozialisationsprozess prägend für das Entwickeln innerer Bilder von der Geburt sei. Schwangere Frauen würden in der sensiblen Phase des Übergangs nach Orientierung suchen und seien leicht zu irritieren. Ultraschallbilder könnten stärken oder irritieren. Der dabei meist vorherrschende Überwachungs- und Kontrollblick bringe die Schwangere in eine passive Haltung und spiegele die Ohnmacht der Begleitenden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ressourcenorientierter Blick</h2>



<p>Als Beispiel für einen ressourcen­orientierten Blick bei der Ultraschalluntersuchung regte der Frauenarzt und Psychotherapeut<strong> Dr. Rupert Linder</strong> aus Birkenfeld bei Pforzheim an, beispielsweise die Speckschicht des Kindes zu messen. Der Geburtshelfer, der lange Zeit auch Hausgeburten begleitet hatte, erläuterte in seinem Vortrag „Die Vermeidung unnötiger Kaiserschnitte&#8220; die ganzheitlichen medizinisch-psychotherapeutischen Ansätze seiner Praxis.</p>



<p>Die aktive und streitbare Seniorin unter den Hebammen, <strong>Eva-Maria Müller-Markfort</strong> aus Ahlen, Präsidentin des Deutschen Fachverbands für Hausgeburtshilfe (DFH) und Pränatalpsychologin, begann ihren Vortrag mit einem Appell an die Hebammen: „Sie haben schwere Jahre vor sich – kämpfen Sie!&#8220; Als sie ihre Ausbildung an der freien Universität Brüssel Anfang der 1960er Jahre absolvierte, habe von den 69 Frauen, die sie damals bis zum Examen betreute, eine einen Kaiserschnitt erhalten. Sie betrachte den rasanten Anstieg der Kaiserschnittrate mit Sorge und sehe darin auch eine Gefahr für die Autonomie der Frau. „Ob unsere Gesellschaft starke autonome Frauen nicht will?&#8220;, fragte sie in ihrem Vortrag unter dem Titel „Der transgenerationale Kaiserschnitt – Fluch oder Chance?&#8220;. Immer sichtbarer würden die Folgen, die aus dem Verlust sowohl auf Seiten der Frauen resultierten, aus eigener Kraft gebären zu können, als auch aus der verlorenen Chance für das Ungeborene, sich selbst seinen Weg durch den Geburtsweg hindurch in die Freiheit zu erarbeiten – so wie es der evolutionären Bestimmung entspräche. Sie stellte die psychotherapeutische Methode des „Katathymen Bilderlebens&#8220; vor, mit der durch innere Bilder einer Vorprägung entgegengewirkt werden könne. Denn Kaiserschnitt werde von der Mutter manchmal auf die Tochter „vererbt&#8220;, unter Umständen bereits in der dritten Generation.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fragwürdiges Experiment</h2>



<p>Etwas irritierend war der Vortrag „Prevention of cesarean: babies can help&#8220; – Results of an Experimental Scientific Research and new lights on the prenatal experience&#8220;, zu Deutsch: „‚Dem Kaiserschnitt vorbeugen: Babys können helfen’ – Ergebnisse experimenteller wissenschaftlicher Forschung und vorgeburtliches Erleben in einem neuen Licht&#8220;. Darin stellte die Vizepräsidentin der ISPPM, <strong>Gabriella Ferrari</strong> aus Italien ihre Untersuchungen vor, die sie bei einem Forschungsprojekt an der Universität Parma angestellt hatte. Sie zeigte dafür ein Video, mit dem sie belegen wollte, dass bestimmte Zuwendungen der Eltern gegenüber ihrem ungeborenen Kind zu entsprechenden imitierenden Antworten führten. Dazu wurden in einem Teil des Videobildes die Eltern gezeigt, die in einer Versuchssituation mit ihrem Ungeborenen Kontakt aufnehmen sollten. Beispielsweise sollten Väter ihr Kind über die Bauchdecken küssen. Als Bild im Bild war ein anderes Video integriert von Aufzeichnungen angeblich gleichzeitiger Ultraschallaufnahmen. Darauf waren dann Bewegungen des Kindes zu sehen, die als dessen Reaktion auf die Aktionen seiner Eltern zugeordnet worden waren.</p>



<p>Auch wenn diese Zusammenhänge, die hier bewiesen werden sollten, wünschenswerte und naheliegende Gedanken sind, konnte das gezeigte Video keine Überzeugungskraft mit wissenschaftlichem Anspruch entwickeln. Unterlegt mit manipulativ eingesetzter Musik blieb der Zuschauer auch hinsichtlich der behaupteten Synchronizität völlig auf sein „Glauben müssen&#8220; angewiesen. Jede/r, der/die ein einfaches Videoschnittprogramm beherrscht, könnte ein solches Video aus Aufzeichnungen von Ultraschalluntersuchungen und separat aufgenommenen Situationen mit den Eltern montieren. Sicher lohnt es sich, auf diesem Gebiet weiter und noch präziser wissenschaftlich zu forschen und die Zusammenhänge der Dialoge zwischen Eltern und ihren Ungeborenen in eindeutiger Zuordnung auch für die Außenwelt nachvollziehbar zu machen. Auch für den weiteren Aspekt ihres Vortrags, die Früherziehung an Schulen zur Bedeutung der vorgeburtlichen Zeit, wäre ein solches Sichtbarmachen der Zusammenhänge sicher wertvoll.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sprünge ins Unbekannte</h2>



<p>Nicht nur die ansonsten erstklassigen Vorträge trugen zum inspirierenden Klima der Tagung bei. Auch beim Austausch zu den Vorträgen befruchteten sich die unterschiedlichen Blickwinkel der verschiedenen Berufsgruppen. Der Psychotherapeut und langjährige ehemalige Präsident der ISPPM <strong>Dr. Ludwig Janus</strong> meldete sich zu Wort mit seiner Idee, es müsste eine Zeitschrift „Geburt&#8220; ins Leben gerufen werden, als gemeinsame Fachzeitschrift für alle an der Geburt und ihren Folgen beteiligten Berufsgruppen.</p>



<p>Zwischen den Vortragsblöcken sorgten der Gesang der Heilpädagogin <strong>Ingeborg Mara Hecking</strong> in der Begegnung mit dem Musiker und Psychotherapeuten <strong>Florian Noack</strong> durch ihre teilweise archaischen, experimentellen Darbietungen dafür, dass neben dem Intellekt auch die seelischen Innenwelten angerührt wurden. Sie gaben der Tagung einen wirkungsvollen künstlerischen Rahmen.</p>



<p>Die Tagung wurde auch belebt durch zwei gemeinsame Spaziergänge der Tagungsteilnehmer: zunächst zu einem Platz am Fuße der nahe liegenden Burg, zu den „Stolpener Orgelpfeifen&#8220;. Die Burg war in früheren Zeiten auf einem Berg hoch aufragender Basaltsäulen errichtet worden. Sven Hildebrandt erläuterte, dass das vulkanische Gestein vor 25 Millionen Jahren entstanden sei. Vor dem Hintergrund dieser erdgeschichtlichen Dimensionen und begleitet mit einer Darbietung der Musiker, regte Hildebrandt an, sich mit einem „Sprung über den Fluss&#8220; der Übergangsphase der Geburt anzunähern – einer häufigen Quelle von Geburtsstillständen und Kaiserschnittgeburten. Viele TagungsteilnehmerInnen nutzten diesen Sprung von einer Erhöhung in eine übersichtliche Tiefe mit einer Mischung aus spielerischem Humor und manchmal ernsterer persönlicher Bedeutung: die innere Überwindung für das Unbekannte zu wagen, umringt und ermutigt von der Gruppe, manchmal mit einer helfenden Hand an der Seite.</p>



<p>Ein zweiter Spaziergang führte am nächsten Tag ins Innere des Burghofs, wo Hildebrandt beschrieb, wie der enge Basaltbrunnen zentimeterweise in jahrelanger harter Arbeit von jeweils einem Menschen in das harte Gestein gemeißelt worden war, um eine unabhängige Wasserversorgung für die Burg zu sichern. Er führte die 84 Meter Tiefe des Brunnens eindrücklich vor, als er einen Krug voll Wasser entleerte: Nach erstaunlich langer Zeit war für die Umstehenden das Auftreffen unten auf der Wasseroberfläche zu hören, der Himmel spiegelte sich plötzlich in den Lichtreflexen des unruhigen Wassers – auch dies eine anschauliche Symbolik. Dagegen bot sich ein wenig weiter ein atemberaubender Rundblick von oben in die weite sächsische Landschaft. Hier versammelten sich alle TeilnehmerInnen in einem großen Kreis und trugen die persönlichen Impulse und Gedanken zusammen, die sie zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Kaiserschnitt mit nach Hause nehmen wollten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Epidemie des Kaiserschnitts</h2>



<p>Wieder zurück präsentierte als letzten krönenden Abschluss die Rektorin der Universität Leipzig, <strong>Prof. Dr. Beate Schücking</strong> in ihrem tiefsichtigen Vortrag „Die sozialpolitische und kulturelle Dimension der Kaiserschnittgeburt – Gesundheitsförderung bei Vermeidung und gesundheitsfördernder Umgang mit Menschen, die mit einem Kaiserschnitt konfrontiert waren&#8220;. Schücking erläuterte fünf grundsätzliche Thesen zum Kaiserschnitt. Das Argument, der Kaiserschnitt sei eine medizinische Errungenschaft, die für Mutter und Kind heute besser verträglich sei als noch vor Jahrzehnten und Jahrhunderten, analysierte sie kritisch. Sie selbst sei damit groß geworden, bekannte die Ärztin und Gesundheitswissenschaftlerin, dass ein Kaiserschnitt ein gefährlicher Eingriff sei und deshalb sparsam eingesetzt werden solle. Auch heute gelte aus evidenzbasierter, gesundheitswissenschaftlicher Perspektive, dass eine Sectiorate unter zehn Prozent für eine gute Geburtshilfe stehe. Der steile Anstieg der Kaiserschnittrate seit den späten 90er Jahren sei eine Epidemie, die mit wirtschaftlichen Bedingungen der Fehl- und Überversorgung zu tun habe. „Ärzte und Hebammen wissen oft nicht genug über den Kaiserschnitt und die damit verbundenen Belastungen für Mutter und Kind sowie auch für nachgeborene Geschwisterkinder.&#8220; Er habe auch demografische Auswirkungen: Frauen, die bei der ersten Geburt eine Sectio erhalten hätten, bekämen anschließend weniger Kinder, nachfolgende Schwangerschaften seien häufiger nicht intakt. Auch gewünschte Schwangerschaften stellten sich seltener ein. „Von der deutlich niedrigeren Geburtenrate von Frauen mit einem Kaiserschnitt wissen die Politiker nicht!&#8220;, wies Schücking auf diesen wichtigen gesundheitspolitischen Aspekt hin.</p>



<p>Die Auswirkungen der Vorteile einer physiologischen Geburt seien im Gegensatz zur Pathologie nicht ausreichend erforscht. In ihrer letzten These setzte sich Schücking mit den Profiteuren der Kaiserschnittepidemie auseinander: Nicht die Ärzte profitierten von der Sectio, sondern die Klinikbetreiber, da eine zeitlich planbare Sectio nicht so personalintensiv sei und ökonomische Vorteile biete. Sie forderte, die Krankenkassen müssten umfassender informiert sein, welche Nachteile ihre Versicherten davon hätten. Als Nachteile für die Hebammen und Ärzte sah sie einen Verlust von Fertigkeiten, beispielsweise der professionellen Fähigkeiten bei der Entwicklung von Kindern aus Beckenendlage. Dies sei über Jahrhunderte angesammeltes geburtshilfliches Handwerk. Als positives Beispiel, dass es auch heutzutage noch anderes gehe, verwies sie auf die skandinavischen Länder. Die Uniklinik Bergen in Norwegen weise eine Sectiorate von elf bis zwölf Prozent auf. „Warum wird die Epidemie so wenig bekämpft?&#8220;, fragte sie zum Abschluss: „Warum gibt es in Deutschland so wenig Initiativen gegen die ansteigende Sectiorate?&#8220; Die gesundheitliche Versorgung werde nicht nachhaltig geplant. Erst seit kurzem gebe es Gesundheitsziele. Es werde zu wenig sichtbar gemacht, welche Langzeitfolgen zurückblieben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fruchtbarer Rahmen</h2>



<p>Die Tagung hinterließ auf dem Heimweg am frühen Nachmittag ein erhebendes Gefühl aus starken Eindrücken und Nachgedanken. Neben dem offiziellen Programm hatte sie einen fruchtbaren Rahmen für intensive Gespräche nebenher und interessante neue Kontakte geschaffen. Schon lange habe ich mich nicht mehr so in allen Bereichen rundum beschenkt gefühlt: durch die fachlichen Anregungen, das menschliche Miteinander und das Mitschwingen der inneren Gefühlswelten.</p>
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		<title>13 Zeuginnen</title>
		<link>https://viktoria11.de/13-zeuginnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jan 2014 17:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund gegen eine Ärztin und Hebamme steuert dem Ende zu. Die Geburtshelferin ist wegen Totschlags angeklagt, weil ein Mädchen bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage im Juni 2008 gestorben ist. Nach fünf Wochen Haft wegen des Verdachts der Verdunklungsgefahr, ist die Angeklagte seit dem 9. Oktober wieder auf freiem Fuß Die<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/13-zeuginnen/"><span class="screen-reader-text">"13 Zeuginnen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Der Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund gegen eine Ärztin und Hebamme steuert dem Ende zu. Die Geburtshelferin ist wegen Totschlags angeklagt, weil ein Mädchen bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage im Juni 2008 gestorben ist. Nach fünf Wochen Haft wegen des Verdachts der Verdunklungsgefahr, ist die Angeklagte seit dem 9. Oktober wieder auf freiem Fuß</strong></p>



<p></p>



<p>Die Verhandlung am 25. Oktober dauert keine halbe Stunde: Es geht wieder um den Gesundheits­zustand der angeklagten Hebamme und Ärztin, wie schon am 16. Oktober. Nerv­lich instabil kämpft sie immer wieder mit den Tränen. Seit dem Beginn der Ermittlungen sind mehr als fünf Jahre vergangen. Die Hauptverhandlung am Landgericht Dortmund zieht sich seit Au­gust 2012 hin – heute ist der 30. Verhand­lungstag. Vor etwa zwei Wochen wurde die Geburtshelferin aus ihrer fünfwö­chigen Untersuchungshaft entlassen. Im Fall einer Verurteilung wegen Totschlags droht ihr laut Strafgesetzbuch eine »Frei­heitsstrafe nicht unter fünf Jahren«.</p>



<p>Ihre Hausärztin hatte für den 16. Ok­tober eine Verhandlungsfähigkeit von höchstens 45 Minuten eingeräumt. Un­terdessen wurde die Hebamme und Ärz­tin auch von zwei gerichtlich bestellten Fachärzten untersucht. Sie halten die Angeklagte für eingeschränkt verhand­lungsfähig – eine Dauer von vier Stunden mit Pausen sei möglich. Wenn die Haupt­verhandlung infolge einer Erkrankung zu lange unterbrochen würde, müsste das Verfahren unter Umständen neu aufgerollt werden .</p>



<p>Einer der sieben Beweisanträge, die Rechtsanwalt Böhme beim letzten Ter­min dem Vorsitzenden übergeben hatte, soll zur Zeuginnenvernehmung vorbereitet werden. Eine Anzahl von Zeuginnen sei genannt worden »zum Beweis, dass von der Angeklagten eine Verlegung ins Krankenhaus veranlasst worden ist«, skizziert der Vorsitzende Richter Wolf­gang Meyer dessen Inhalt. Ihre Hausge­burtshilfe war vom gerichtlich bestellten Gutachter Prof. Dr. Axel Feige als risiko­bereit eingeschätzt worden. Das Gericht hatte sich darüber hinaus bei einigen Kli­niken in der näheren Umgebung nach der Zusammenarbeit mit der Hebamme und Ärztin erkundigt. Die Antworten besagten, dass sie in diese Häuser keine Geburten verlegt und auch keine anste­henden Hausgeburten dort angemeldet hatte. Dies hatte den Eindruck erweckt, sie lehne die Zusammenarbeit mit Klini­ken prinzipiell ab. Eigene Aussagen zu den Vorwürfen macht die Angeklagte im Laufe des Verfahrens nicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein Brief der Angeklagten</h2>



<p>Heute sollen einige Dokumente verle­sen werden, darunter ein Brief, den die Angeklagte unter dem Eindruck ihrer Haft verfasst und einem der Ärzte über­geben hatte. Sie beschreibt darin ihre Be­lastung durch das jahrelange Verfahren, wie sie jedoch darauf vertraut habe, dass es zu ihren Gunsten ausgehen würde. Sie sei weiterhin überzeugt, bei der Geburt für das gesunde überleben des Kindes al­les Menschenmögliche getan zu haben.</p>



<p>Durch die Inhaftierung, die Haftbegrün­dung und den Kontakt zu Mitgefangenen sei ihr jedoch klar geworden, dass sie durch den »rufschädigenden und finan­ziell ruinösen Ablauf des Prozesses« in Gefahr schwebe, ihre Freiheit und ihre Gesundheit zu verlieren.</p>



<p>Bei ihr hätten sich somatische und psychische Symptome entwickelt, wie starker Gewichtsverlust, Herz- und Kreislaufprobleme, Tinnitusbeschwer­den, massive Schlafstörungen, Albträu­me, Kopf- und Rückenschmerzen sowie Kraftlosigkeit. »Ich habe haftbedingt Ängste entwickelt, die ich vorher nicht kannte«, verliest Meyer aus ihrem Brief. Völlig ungewohnte Konzentrations- und Wortfindungsstörungen habe sie mit Ent­setzen bemerkt, ihre Grundstimmung sei hoffnungslos. »Und dennoch soll ich mich weiter einem Prozess stellen, der bislang nur darauf ausgerichtet zu sein scheint, meine Diskreditierung als Fach­frau voranzutreiben«, heißt es weiter. Der Vorsitzende betont anschließend: »Wir sind sehr daran interessiert, auch andere Informationen zu erhalten, die andere Schlüsse zulassen.« Er müsse »diesem Ein­druck entgegentreten. Es geht also nicht darum, nur Punkte zu sammeln, die ne­gativ ausgelegt werden können.«</p>



<p>Zum Ende des Verhandlungstages kündigt Oberstaatsanwältin Susanne Ru­land eine staatsanwaltliche Überprüfung an: Zur Differenz zwischen der Einschät­zung des Gesundheitszustandes der An­geklagten durch die Hausärztin und die Fachärzte – unter Umständen mit einer Durchsuchung der Hausarztpraxis nach Krankenunterlagen. Ob die Staatsanwalt­schaft wegen Paragraf § 278 des Strafge­setzbuches, »Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse« ermitteln werde, »wird weiter zu überprüfen sein«. Der ge­nannte Paragraf besagt, wenn Ärzt:innen wider besseres Wissen ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde ausstellen, ist eine Freiheitsstra­fe von bis zu zwei Jahren oder eine Geld­strafe vorgesehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Elf Verlegungen in die Klinik</h2>



<p>An den folgenden vier Verhandlungs­tagen am 13. und 26. November sowie am 6. und 9. Dezember werden elf Mütter als Zeuginnen vernommen, die von ihren Geburten mit Verlegungen ins Kranken­haus berichten. Insbesondere zu den nä­heren Umständen der Komplikationen und Entscheidungen, die zur Verlegung geführt hatten, werden sie befragt. »Von Bedeutung kann sein, wie die hier ange­klagte Ärztin und Hebamme bei anderen Geburten entschieden hat, vorzugehen«, beginnt der Vorsitzende die Vernehmun­gen immer wieder ähnlich. Sein beson­deres Augenmerk liegt darauf, inwieweit die Angeklagte im Vorfeld ausführlich über Risiken aufgeklärt hat, wenn eine Beckenendlagengeburt oder eine Geburt bei Zustand nach Sectio in Aussicht stand. Auch wie andere Geburtshelferinnen – nie­dergelassene oder das Klinkpersonal – sich zu den Risiken und dem Plan der außerkli­nischen Geburt geäußert hatten.</p>



<p>Einige Zeuginnen haben Mühe, sich an Einzelheiten zu erinnern. Ihre Geburten liegen zwischen 3 und 21 Jahre zurück. Alle gaben an, dass sie sich mediznisch professionell betreut gefühlt haben. Die meisten geben sehr positive Erinnerun­gen an die Geburtshelferin wieder, auch wenn ihre Geburten im Krankenhaus geendet hatten, anders als geplant. Man­che Aussagen gleicht der Vorsitzende mit persönlichen Einschätzungen ab: Als eine Frau vergessen hat, wann sie die Hebam­me gerufen hatte, erwidert er: »Ich dachte, so etwas prägt sich ein – meine Mutter wusste bis zum Schluss noch, wann sie die Hebamme bei meiner Geburt gerufen hat.«</p>



<p>Als erste berichtet eine 42-jährige Lehrerin von der Geburt ihres Sohnes. Er wurde im Februar 2000 im Gemein­schaftskrankenhaus Herdecke geboren. »Wir hatten eine Hausgeburt geplant«, schildert die Mutter. Als sich das Kind in den letzten Wochen ihrer »Traum­schwangerschaft« in BEL eingestellt hat­te, habe ihre betreuende Hebamme die hier angeklagte Ärztin und Hebamme als »sehr versiert empfohlen«. Diese sei bereit gewesen, die Geburt in Zusammen­arbeit mit ihrer eigenen Hebamme zu lei­ten. Zunächst habe ihre Geburt »einen harmonischen und guten Verlauf« ge­nommen, bis es irgendwann nicht mehr weitergegangen sei – trotz starker Wehen und vollständig eröffnetem Muttermund. In Absprache mit der Ärztin habe ihre Hebamme ihr dann eröffnet, dass sie in die Klinik fahren müssten. ,,Ich war da­rüber nicht begeistert.« Es wurde schließ­lich eine Sectio, beschreibt sie. Der Vorsit­zende erkundigt sich, ob ihr Frauenarzt in der Schwangerschaft Probleme festge­stellt habe. »Nein. Die Beckenendlage war ein Risikofaktor, das war mir bewusst«, erinnert sich die Zeugin. Der Gynäkolo­ge habe die Hausgeburt jedoch nicht in Frage gestellt. »Was hat der Gynäkologe gesagt, als er das erste Mal festgestellt hat, dass das Kind in Beckenendlage liegt?« »Nicht der Gynäkologe, sondern meine Hebamme hat die Beckenendlage festge­stellt«, stellt sie richtig. Für den Arzt aus einem »anthroposophischen Umfeld« sei das kein Problem gewesen. Nach der Erin­nerung der Zeugin wurde nicht speziell über Risiken der Beckenendlage gespro­chen. »Ich wusste, dass die Ärztin schon über 80 Beckenendlagengeburten zu Hause erfolgreich betreut hatte.«</p>



<p>»Es steht im Geburtsprotokoll: ›16.35 Uhr: Saum straff, relativ viel Mekonium‹ – wissen Sie, was Mekonium ist? Der Fe­tus setzt Kot ab. Über die Bedeutung des Vorgangs gibt es unterschiedliche Auffas­sungen. Hier haben Fachleute auf einen möglichen Sauerstoffmangel hingewie­sen«, erläutert der Vorsitzende die Zusam­menhänge. Die Zeugin antwortet: »Meine Hebamme sagte mir, dem Kind geht es gut.« Der Plan sei gewesen, die Geburt in der Klinik spontan zu beenden. »Ich habe die Anwesenheit eines Todesen­gels gespürt«, schildert die Zeugin ihre damalige Stimmung im Kreißsaal, als sie einen Wehentropf, Wehenschreiber und angesichts immer unerträglicherer Wehen eine PDA erhalten habe. Irgend­wann habe der Oberarzt vorgeschlagen: »Was halten sie von einem Kaiserschnitt?« Nach seiner Hypothese habe das Kind sich möglicherweise im Becken »ver­hakt«. Sie habe den Kaiserschnitt als ihr eigenes Versagen gewertet. Ein Satz hat sich in ihre Erinnerung eingegraben, den die Angeklagte am Kreißbett »über ihren Kopf hinweg« zur Kollegin gesagt haben soll – sie habe noch etwas mehr Ergeiz erwartet. »Das hat doch nichts mit Ehr­geiz zu tun!« Als die Oberstaatsanwältin eine Frage mit der Einschätzung formuliert »als es Ihrem Kind schlecht ging«, reagiert die Zeugin darauf sofort: »Das hat mir bislang niemand gesagt, dass es meinem Kind bei der Geburt schlecht ging!« »Das ist eine Unterstellung!«, weißt Rechtsanwalt Böhme die Formulierung zuück. »Ich unterstelle das jetzt mal!«, entgegnet Ruland unbeeindruckt. »Sie suggerieren der Zeugin etwas, … Herr Richter …!«, wendet sich Böhme an den Vorsitzenden. »Ich glaube, die Beteiligten haben sich schon selbst verständigt. Ich muss nicht eingreifen, die Frage muss nicht gestellt werden«, bersucht Meyer die Wogen zu glätten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Erinnerungslücken</h2>



<p>Eine andere Zeugin, eine 44-jährige Hausfrau und nebenberufliche Haushaltshilfe, wird aufgefordert, die Geburt ihres 21-jährigen Sohnes zu schildern. Sie erzählt etwas unbeholfen, bei Nachfragen zu Details lässt ihre Erinnerung sie immer wieder im Stich: Sie schaut dann ratlos vor sich hin. Manchmal schüttelt sie nach minutenlangem Schweigen langsam den Kopf. Ihre Vernehmung nimmt schließlich eine überraschende Wendung.</p>



<p>Die Hebamme und Ärztin, um die es hier geht, habe damals ihre eigene Hebamme vertreten. Sie habe »sich nicht so gut gefühlt« und sie angerufen, sie sei sofort gekommen. Die Nabelschnur sei vorgefallen, habe diese bei der vaginalen Untersuchung festgestellt und sofort den Rettungswagen gerufen. Die ganze Zeit habe die Geburtshelferin dann versucht, die Nabelschnur zurückzuschieben. Als die Schwangere bereits auf der Liege zum Abtransport in die Klinik lag, sei es ihr gelungen. »Ich habe gesagt, dann können wir ja jetzt doch zu Hause bleiben!«, schildert die Zeugin. Doch die Ärztin habe das entschieden abgelehnt: Es sei sicherer in Krankenhaus zu fahren. Dort wurde ihr Sohn dann spontan geboren. An weitere Details ihrer Geburt kann sie sich nicht erinnern.</p>



<p>Auch diese Zeugin fragt der Vorsitzende, ob sie in der Schwangerschaft beim Gynäkologen gewesen sei. »Ja«, versichert sie. »Gab es ein Risiko?«, will er genauer wissen. »Vorerkrankungen, ich weiß nicht, ob das ein Risiko darstellte: eine Allergie und Epilepsie«, berichtet sie. »Was wurde dazu gesagt, wie kann sich das auswirken?« fragt Meyer. Die Zeugin schweigt ratlos. »Gab es Gründe, warum sie eine Hausgeburt angestrebt haben?«, forscht der Vorsitzende. »Die Institution Krankenhaus fand ich nicht so angenehm«, erklärt sie ihm. Nachdem der Vorsitzende das Geburtsprotokoll vom 26. September 1992 vorgelesen hat, fasst er zusammen: »Danach sieht es aus, als habe sich die Geburt länger hingezogen – über 48 Stunden, keine Erinnerung mehr?« Die Zeugin rührt sich nicht. Verständnisvoll ermuntert er sie: »Es ist lange her, der Junge ist groß, kommt keine Erinnerung?« Die Befragte sinkt immer mehr in sich zusammen.</p>



<p>»Ist gefragt worden, ob sie als Zeugin aussagen wollen?«, wendet er sich einem anderen Punkt zu. »Ja.« »Von wem?« Von der Geburtshelferin, gibt die Zeugin an: »Sie hat mich angerufen und gefragt, ob ich eine Aussage machen kann.« Nach und nach mit vielen Pausen und vielen Fragen des Richters berichtet die Zeugin, dass die Hebamme sie vor wahrscheinlich ein oder zwei Jahren gebeten habe, ihre Erinnerungen als Geburtsbericht aufzuschreiben, dass sie dann zu ihrer Geburtshelferin gefahren sei, und sie dort einen zweiten etwas ausführlicheren Bericht verfasst habe, wobei die Hebamme ihr geholfen habe. Den habe sie in Kopie mit nach Hause genommen, das Original und auch ihr erster Bericht seien bei der Geburtshelferin geblieben. Nach kurzem Austausch mit seiner Mandantin merkt Strafverteidiger Böhme an, dass dieser Bericht sich in den Akten seiner Kollegin Rechtsanwältin Combé befinden soll, die im Sommer ihr Mandat niedergelegt hatte.</p>



<p>Ob sie auch Kontakt gehabt hätten, als sie die Vorladung bekommen habe, möch­te der Vorsitzende wissen. Keine Antwort. »Warum müssen Sie so lange überlegen, das betrifft die letzten zwei Wochen.« Schweigen. Sie habe den Bericht aufge­schrieben, sie habe ihn ihrer Hebamme gebracht – was denn so schlimm an ih­rer Aussage sei, dass sie so ein Geheim­nis darum machen müsse, wird der Vor­sitzende zunehmend ungeduldig : »Gibt es jetzt noch Dinge richtig zu stellen?« »Nein«, sagt die Zeugin. Er erklärt ihr, dass ihre Aussage keine entscheidende Bedeutung für das Verfahren habe, sie müsse dennoch bei der Wahrheit bleiben. Meyer kommt auf das Telefonat zurück, was damals genau gesagt worden sei und warum sie den Bericht habe schreiben sollen. Die Vernehmung dreht sich im Kreis. Neues kommt nicht zutage, die Zeugin versichert, dass sie das anfangs Geschilderte in eigener Erinnerung habe: Nabelschnurvorfall, Notruf, Zu­rückschieben der Nabelschnur, dass sie zu Hause bleiben wollte, die Ärztin aber in die Klinik fahren wollte. »Wussten Sie das noch, obwohl Sie nicht mehr wuss­ten, dass die Geburt 48 Stunden gedauert hatte?«, zweifelt der Vorsitzende. »Das ist schon jetzt eine Falschaussage!«, fährt die Oberstaatsanwältin dazwischen.</p>



<p>Der Vorsitzende fragt nach dem Tref­fen und zeigt auf das Hebammentage­buch auf seinem Richtertisch, einen Ordner mit einem gemusterten Ein­band, der bei einer Hausdurchsuchung im September 2012 beschlagnahmt wor­den war: »Lag das auf dem Tisch? Das ist ja sehr auffällig!« »Ja«, antwortet die Befragte tonlos. Ob sie den Bericht heu­te mitgebracht habe, wird sie gefragt. Nein, der sei zu Hause. Das wird kritisch aufgenommen. »Ist jemand bei Ihnen zu Hause?«, erkundigt sich Meyer: »Ich lasse nicht gerne die Tür aufbrechen«, überlegt er zögernd. Verteidiger Böhme schlägt vor: »Schicken Sie doch einfach jemanden mit der Zeugin mit.« Derglei­chen scheint organisatorisch bei Gericht unmöglich, lässt der Vorsitzende erken­nen und wendet sich wieder an die Zeu­gin: »Ich möchte nicht zu viele Umstände bei Ihnen machen, auch wenn Sie Anlass dazu gegeben haben.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Konsequenzen angedroht</h2>



<p>»Auch wenn es ein Jahr her ist, ich bin von Amts wegen verpflichtet, ein Verfah­ren wegen Falschaussage einzuleiten«, gibt ihr die Oberstaatsanwältin zu ver­stehen, falls sie nicht die volle Wahrheit aussage: »Es gibt technische Möglichkeiten, das zu überprüfen.« »Wir haben danach nicht mehr telefoniert«, sagt die Angesprochene klar. Von Ruland zum Hebammentagebuch befragt, »wurde noch etwas nachgetragen, ergänzt?«, be­kundet die Zeugin, es sei nichts ergänzt worden, sie habe auch nicht selbst hin­eingeschaut.</p>



<p>Susanne Ruland wendet sich offensiv an die Angeklagte: »Wie wäre es nochmal mit einem Haftbefehl wegen Verdunk­lungsgefahr?« Der Vorsitzende richtet sich tadelnd an die Verteidigung: »Das ist doch kein Verhalten. Sie sehen doch, wie sich die Zeugin unwohl fühlt und ihre Aussagen anpasst. Das sage ich auch im Sinn einer Fürsorgepflicht.« Und an die Zeugin gewandt: »Gibt es Dinge, die Sie sagen möchten und die Sie noch nicht gesagt haben?« »Nein«, entgegnet sie zu­ rückhaltend. Der Vorsitzende kündigt eine Viertelstunde Pause an.</p>



<p>Um 14 Uhr hat er den Durchsuchungs­- und Vollstreckungsbeschluss auf den Weg gebracht. Die Zeugin soll sich in etwa einer Stunde in dem für ihren Ort zuständigen Polizeirevier einfinden, wo ein Beamter auf sie wartet, um gemein­sam zu ihr nach Hause zu fahren. »Der nimmt die Aufzeichnungen entgegen und sieht dann davon ab, das ganze Haus zu durchsuchen«, hat Meyer veran­lasst. Als die Zeugin den Saal verlassen hat, erklärt der Richter der Angeklagten noch einmal ruhig und ernst: »Es ist klar, dass der Kontakt mit Zeugen nicht verboten ist, solange das Bestreben sich nicht darauf richtet, sie zu beeinflussen.« Er ermahnt sie diesbezüglich zu größter Vorsicht, weil sehr schnell etwas als Zeu­genbeeinflussung und Verdunklungsge­fahr gedeutet werden könne.</p>



<p>Oberstaatsanwältin Ruland äußert schärfer: »Von meiner Seite ist die Sa­che klar: Verdunklungsgefahr, Haft­befehl! Die Angeklagte hat Unterlagen verschwinden lassen und versucht, eine Zeugin zu beeinflussen. Wenn der Ein­druck entstehen sollte, dass ein Zeuge in die Falschaussage getrieben wird, wird das bei der Strafzumessung eine Rolle spielen!« Ihr heutiges Schlusswort an die Angeklagte: »Wie Sie wissen, ist der Weg in die Justizvollzugsanstalt Gelsen­kirchen nicht weit!«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Dankbarkeit und Hochachtung</h2>



<p>Eine andere Zeugin, eine Zahnärztin, die ihre Praxis damals direkt gegenüber der Praxis der Geburtshelferin hatte, be­richtet voll Dankbarkeit und Hochach­tung von ihr – sie habe ihrem Sohn durch ihren beherzten Einsatz das Leben gerettet. Eigentlich habe sie eine Praxisgeburt geplant gehabt und immer gesagt: »Wenn das Baby kommt, gehe ich rüber.« Eines Tages aber, in der 27. Schwangerschafts­woche, habe sie geblutet und starke Schmerzen in der Gebärmutter verspürt. Als sie ihre Nachbarin rief, habe diese sofort den Ernst der Lage überblickt, die Herztöne des Kindes gehört und ohne zu zögern entschieden: »Das Kind lebt noch, wir fahren sofort ins Krankenhaus!«. Als erstes habe sie im Dortmunder Kran­kenhaus angerufen, dort konnte man sie aus Platzmangel nicht aufnehmen. Daraufhin habe die Ärztin den Notfall im Perinatalzentrum Datteln angemel­det. Sie sei im Krankenwagen mitgefah­ren. Während der Fahrt über die Auto­bahn mit Blaulicht habe sie sie beruhigt und ihr Mut gemacht: »Halte durch, wir schaffen das!« Im Krankenhaus wurde nur kurz untersucht – es hieß: ,»Los, so­fort aufmachen!«</p>



<p>Während die Zeugin bewegt die dra­matische Geburt ihres Sohnes bei offen­bar vorzeitiger Plazentalösung schildert, unterhalten sich Oberstaatsanwältin Ruland und der Anwalt der Nebenklä­ger Alexander Kurz fortwährend mit hörbarem Stimmengemurmel im an­sonsten angespannt stillen Saal. Ihr Sohn, schließt die Zeugin, der an jenem 4.Juli 2001 mit der Notsectio geholt wurde, wog 925 Gramm. »Er ist heute kerngesund.« Ohne die Hebamme und Ärztin »hätte mein Kind nicht überlebt! Sie hat hoch­ kompetent reagiert.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vorliegen einer Hand</h2>



<p>Am 9. Dezember wird eine Mutter von vier Kindern vernommen, die bei den Schwangerschaften und Geburten ihrer beiden jüngeren Kinder von der an­geklagten Hebamme und Ärztin betreut worden war. Hier geht es um ihre dritte Geburt im April 2005: Als ihre Hebam­me eintraf, habe sie bei ihrer Untersu­chung festgestellt: »Es scheint so, dass das Kind mit der Hand zuerst kommen möchte. Ich brauche einen Ultraschall, wir müssen in die Klinik fahren.« Dort habe sich der Befund bestätigt. Nach 30 Minuten sei die Hand dann nicht mehr zu tasten gewesen, ihr Sohn wurde un­kompliziert spontan geboren. Die Eltern hatten die Geburtshelferin kennenge­lernt, nachdem ihr zweites Kind 2002 per Kaiserschnitt zur Welt gekommen war: »Sie war unsere Kinderärztin.« Das vierte Kind sei dann zu Hause geboren worden. »Haben Sie sich in Betreuung ei­nes Gynäkologen befunden?«, erkundigt sich der Vorsitzende. Von beiden, dem Gynäkologen und der Hebamme und Ärztin sei sie betreut worden. »Hat der Gynäkologe etwas gesagt, was wichtig wäre? Sind Sie auf Risiken hingewiesen worden?« »Nein«, antwortet die Zeugin, »es gab kein Risiko.« »Doch, es gab ein Risiko!«, insistiert der Richter entschieden mit Blick auf den Zustand nach Sectio.<br>»Wir werden mit dem Gynäkologen dar­über gesprochen haben. Ein besonderes Risiko war uns nicht bewusst«, erinnert sich die Zeugin unbestimmt.</p>



<p>»Ist beim vierten Kind über die alte Sectionarbe gesprochen worden?«, spricht der Vorsitzende ihre komplikati­onslose Hausgeburt an. Die Schwanger­schaft sei gut verlaufen. Im Bereich der Narbe habe sie nie Beschwerden gespürt. Der Vorsitzenden hält das nicht für ein Zeichen, dass kein Risiko vorgelegen habe: »Ich kann mir als Mann sowieso alles schwer vorstellen. Das Risiko einer Ruptur ist ja dann am größten, bei der größten Ausdehnung«, erläutert er die besondere Beanspruchung der Narbe bei der Geburt. Wie auch sonst, möch­te der Vorsitzende Genaueres über den Kontakt zur der Hebamme und Ärztin in den vergangenen Jahren wissen. »Wir haben einmal telefoniert. Sie wollte meine Adresse wissen«, schildert die Zeugin, sie sei gefragt worden, ob sie bereit sei, als Zeugin vor Gericht auszu­sagen. »Ist über das Verfahren gespro­chen worden?« »Nein, sie hat gesagt, wir unterhalten uns jetzt nicht«, beschreibt sie das Telefonat.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Eine Kollegin sagt aus</h2>



<p>Aufgrund der Beweisanträge der Verteidigung werden auch zwei Heb­ammenkolleginnen aus dem Umfeld der Angeklagten vor Gericht als Zeu­ginnen vernommen. Eine der beiden, eine 47-jährige Kollegin, stellt sich als derzeitige Studentin der Hebammenwis­senschaft vor. Sie habe 25 Jahre Berufser­fahrung, vorwiegend in der Klinik. Der Vorsitzende befragt sie zu den näheren Umständen der tragischen Geburt am 30. Juni 2008. Zu Beginn stellt sie klar, dass sich vieles in ihrer Erinnerung ver­mischt habe, was sie damals direkt er­fahren und was sie später im Laufe des Gerichtsverfahrens mitverfolgt habe. Die Hebamme tritt selbstbewusst auf und hat fachliche Definitionen parat, beispielsweise wenn es um den Begriff »Geburtsstillstand« geht. Die konzent­rierte Vernehmung dauert lange und betrifft zahlreiche Themen.</p>



<p>Sie kenne die Angeklagte seit gut 20 Jahren, beginnt die Zeugin. Sie habe viele ihrer Fortbildungen besucht und sie als Ärztin bei außerklinischen Geburten hinzugezogen. Im Sommer 2008 hätten sie sich öfter gesehen. Auch das Eltern­paar, das aus Riga angereist war, habe sie am Abend vor der Geburt bei einem Musikzirkel in ihrem Hause kennenge­lernt. Die Ärztin und Hebamme sei aus­gebildete Sängerin. Der werdende Vater sei ausgelassen gewesen, habe mit einer Musikdarbietung am Flügel beigetragen und sich in den Privatkreis integriert. Die Hochschwangere habe ihr von ihrer bevorstehenden Beckenendlagengeburt erzählt. »Sie machte einen sehr infor­mierten Eindruck, sehr reflektiert und interessiert an einer Entbindung auf na­türlichem Wege. Sie wollte keinen Kai­serschnitt.« Sie habe eine entschlossene Ausstrahlung gehabt und habe sich auf die Geburt gefreut. Das Gespräch dauer­te sechs bis sieben Minuten, schildert die Hebamme. Ob sie über die Beckenend­lage mit ihr gesprochen habe, möchte Meyer wissen. »Das ist nicht meine Auf­gabe bei Frauen, die bei Hebammen in Betreuung sind – man hängt sich da nicht rein.» »Wie stehen Sie selbst dazu?«, möchte der Vorsitzende wissen. »Das ist ein heikles Thema«, bekennt die Hebam­me zögernd: »Die Leute, die diesen Weg gehen, haben sich lange damit ausein­andergesetzt.«</p>



<p>Streng spricht der Richter die nord­rhein-westfälische Berufsordnung an, wonach eine außerklinische BEL-Ge­burt nur in Dringlichkeitsfällen von einer Hebamme betreut werden dürfe. Die Kollegin kennt den Wortlaut ihrer Berufsordnung: Dort heiße es auch, dass Hebammen bei regelwidrigen Verläufen für ärztlichen Beistand zu sorgen hät­ten – ein Facharzt sei dort nicht gefor­dert. »Wie sind Ihre Kenntnisse zu dem Vorwurf gegen die Angeklagte?«, möch­te der Vorsitzende möglichst genau wissen. Die Zeugin beschreibt, wie die Angeklagte ihr bei einem Spaziergang im Wald von der Geburt berichtet habe, bei der das Kind verstorben sei. »Sie hat ihre Schockiertheit ausgedrückt.« Ihr sei der Tod des Neugeborenen unerklärlich gewesen und sie habe seitdem versucht, die Ursache herauszufinden. Damals sei viel von Virusinfektionen die Rede ge­wesen, erläutert sie: »Man erwägt alles!« »Ist über die Bedeutung von mehrfachem Mekoniumabgang gesprochen worden?« Nein, erst hier vor Gericht habe sie da­von gehört. Sie erklärt auch die Unterschiede bei der Betreuung von Hausge­burtseltern aus ihrer Perspektive als Klinikhebamme. Dass es beispielsweise nichts Ungewöhnliches sei, wenn eine Hebamme in telefonischem Kontakt ste­he und nicht bei den ersten Anzeichen zu Beginn der Geburt bei der Schwan­geren erscheine – man warte ab, wann das Paar die Hilfe wünsche, zumal in diesem Fall die Praxis nahe dem Hotel lag, wo die Eltern einquartiert gewesen seien.</p>



<p>Verteidiger Böhme fragt die Zeugin nach ihrem Gespräch mit der Mutter: »Sie sagten, sie wollte keinen Kaiser­schnitt – wie intensiv wollte sie das ver­meiden?« Die Zeugin: »Die Eltern sind extra deswegen aus Riga angereist, um das Kind spontan zu entbinden. Ich schließe daraus, dass sie sehr entschlos­sen waren und darüber nachgedacht ha­ben.« Ob sie bei der Ursachenforschung auch über Azidose gesprochen hätten, fragt der Anwalt weiter: »Das stand am Anfang überhaupt nicht im Raum – erst nach den Gutachten. Vorher nicht, weil die Herztöne immer gut gewesen waren.« Weiter fragt Böhme, ob besprochen worden sei, warum der Notarzt hinzugezo­gen worden war. »Meines Wissens hat sie den Babynotarzt gerufen, die Kinder­klinik hat Equipment für einen Notfall dabei, auch um Blutgaswerte zu bestim­men.«</p>



<p>Böhme möchte wissen, ob sie ihre Kollegin kenne »als eine Ärztin, die Ver legungen ablehnt aus irgendwelchen Gründen ideologischer Natur.« Die Heb­amme antwortet darauf: »Wir ziehen sie hinzu, wenn die Geburt nicht mehr physiologisch ist, in 50 % der Fäl­le kommt es dann zu Verlegungen.« Auf seine Frage, ob sie die Ärztin für beson­ders risikofreudig halte, antwortet sie, dass sie früher als Hebammenschülerin im Praktikum bei ihren Geburten zu­schauen durfte und immer, auch spä­ter als Kollegin, den Eindruck gehabt habe, dass sie verantwortungsvoll und zurückhaltend sei. Der Vorwurf der Risikobereitschaft treffe nicht zu. Die Ärztin habe sogar einmal ein Paar über­zeugen können, sie bei der Geburt hin­zuzuziehen, das die Geburt ganz allein ohne Arzt und ohne Hebamme erleben wollte. »Ich sage Ihnen das so«, wendet die Hebamme sich an den Vorsitzen­ den: »Die Menschen kommen mit un­terschiedlichen Ideen und sind sehr gut informiert. Wir sind die ›Dienstleister‹, die entscheiden, ob wir das mittragen können oder nicht.« Sie berichtet auch von ihrem Klinikalltag: »Die Wahrheit ist, dass auch in der Klinik unerklärliche Todesfälle passieren.«<br>Fortsetzung folgt.</p>



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		<title>Fünf Wochen inhaftiert</title>
		<link>https://viktoria11.de/fuenf-wochen-inhaftiert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Nov 2013 17:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
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		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Ende September geht es am Landgericht Dortmund weiter im Schwurgerichtsprozess gegen die seit Anfang September inhaftierte Ärztin und Hebamme. Der Tod eines Kindes bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage im Juni 2008 wird ihr zur Last gelegt. Sie ist wegen Totschlags angeklagt. »Ich bitte um Entschuldigung, dass wir zu spät gekommen sind«, eröffnet der Vorsitzende<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/fuenf-wochen-inhaftiert/"><span class="screen-reader-text">"Fünf Wochen inhaftiert"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Ende September geht es am Landgericht Dortmund weiter im Schwurgerichtsprozess gegen die seit Anfang September inhaftierte Ärztin und Hebamme. Der Tod eines Kindes bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage im Juni 2008 wird ihr zur Last gelegt. Sie ist wegen Totschlags angeklagt.</strong></p>



<p>»Ich bitte um Entschuldigung, dass wir zu spät gekommen sind«, eröffnet der Vorsitzende Richter Wolfgang Meyer den 27. Sitzungstag der Hauptverhandlung am 25. September kurz vor 10 Uhr – sie war für 9.30 Uhr angesetzt gewesen. »Ich habe festzustellen, dass die Angeklagte vorgeführt wurde. Wir waren vor acht im Hause. Nicht, dass die Verzögerung auf ver­spätetes Eintreffen zurückzuführen wäre, das ist nicht der Fall.« Rechts neben der großen Tür sitzen zwei Justizwachtmeis­ter im Gerichtssaal. Sie werden die inhaf­tierte Geburtshelferin in den folgenden zwei Verhandlungstagen unter ihrer Ob­hut haben. Während der letzten Sitzung am 5. September war sie festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersu­chungshaft in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen. Das Gericht befürchtet »Verdunklungsgefahr« – dass die Angeklagte Beweismittel vernichten, manipulieren, unterdrücken oder beiseite schaffen könn­te. Mit Beweismitteln sind die Organe des verstorbenen Kindes gemeint. Bis zum letz­ten Verhandlungstag hatten sie sic bei der Ärztin befunden und sind seitdem Ge­genstand ausführlicher Erörterung. Über die Haftbeschwerde der Verteidigung, die am 9. September beim Landgericht ein­gegangen war, hatte es zwei Tage später abschlägig entschieden. Anschließend wurde die Beschwerde an das Oberlandes­gericht Hamm weitergeleitet. Dort sind Fristen für Stellungnahmen abzuwarten, beispielsweise von der Staatsanwaltschaft. Daher wurde vom zuständigen Strafsenat noch nicht darüber entschieden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Befangenheitsgesuch</h2>



<p>Der Pflichtverteidiger Hans Böhme be­ginnt, im Namen seiner Mandantin einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer zu verlesen: Die Angeklagte lehne die Be­rufsrichter wegen der Besorgnis der Befan­genheit ab. In der Begründung geht er auf den letzten Prozesstag ein, als die sachver­ständige Fetalpathologin Dr. Göcke bei ih­rer Vernehmung erklärt hatte, dass sie die in Formalin liegenden Organe des verstor­benen Mädchens am Vorabend im Hause der Ärztin und Hebamme in Augenschein genommen habe.</p>



<p>Dort hätten sie sich rechtmäßig mit Einverständnis der Eltern befunden. Die Angeklagte habe die Gewebeteile vor der endgültigen Vernichtung bewahrt, um weitere Untersuchungen zu ermöglichen. Damals sei der Leichnam von der Staats­anwaltschaft zur Feuerbestattung freige­geben gewesen. Nach der Obduktion seien alle Organe in einem Kunststoffbeutel zu­rück in den Körper des Kindes gelegt wor­den. In diesem Zustand habe die Ärztin sie an sich genommen. Die Organentnahme sei der Staatsanwaltschaft bekannt gewe­sen und in der Hauptverhandlung mehr­fach erörtert worden.</p>



<p>Der Vorsitzende Richter habe nach der erwähnten Aussage der Fetalpathologin sofort die Verhandlung unterbrochen und eine Hausdurchsuchung angeordnet. »Er hat die Angeklagte zuvor nicht gefragt, wo sich die Organe befänden und ob sie sie freiwillig herausgebe«, beanstandet Böh­me.Vor allem habe der Vorsitzende Richter Meyer mehrfache Angebote seiner Kolle­gen Prof. Dr. Hans Lilie und Mark Sendow­ski, »die sofortige Herausgabe zur Sicher­stellung innerhalb kürzester Frist« zu veranlassen, mit dem Hinweis abgelehnt, »dass er ein anderes Vorgehen plane.«</p>



<p>Bis zur Hausdurchsuchung sei nicht erkennbar gewesen, dass das Gericht die Organe zu Beweiszwecken haben wolle. Wären sie bei einer freiwilligen Überga­be entgegen genommen worden, hätte der damals anwesende Gerichtsmediziner Dr. Zweihoff gleich ihre Vollständigkeit über­prüfen können, zumal er sie selbst bei der Obduktion untersucht habe. Mit der Ab­lehnung hätten die Berufsrichter gezeigt, dass es ihnen »gar nicht um die Erhebung der Organe als Beweismittel ging, sondern um eine reine Machtdemonstration.« »Es ging der Angeklagten erkennbar darum, mögliche entlastende Beweismittel vor der Verbrennung zu bewahren.« Sie habe erst die Ergebnisse der Gutachten abwar­ten wollen, um dann ein genaues Unter­suchungsziel formulieren zu können. Das Vorgehen des Gerichts sei ein Eingriff in die ordnungsgemäße Verteidigung. Rechtsanwalt Alexander Kurz, der Vertre­ter der Eltern als Nebenkläger, wirft ein: »Es trifft nicht zu, dass die Eltern einver­standen waren, dass die Angeklagte die Organe an sich nimmt, sondern dass sie sie auf Virusinfektionen untersuchen lässt und dafür nach Graz schickt.«</p>



<p>Der Vorsitzende bereitet sachlich die juristischen Schritte vor, damit eine an­dere Kammer desselben Gerichts über den Befangenheitsantrag gegen ihn und seine beiden Beisitzer entscheiden kann. »Jeden­falls wird die Verhandlung nicht bis mor­gen unterbrochen, sondern nur bis zum frühen Nachmittag«, kündigt er an.</p>



<p>Er habe im Übrigen mit Dr. Zweihoff Kontakt gehabt: Die Untersuchungsergeb­nisse der beschlagnahmten Organe seien frühestens nächste Woche zu erwarten. Er vermute aber, dass sie dem verstorbenen Mädchen zuzuordnen sind. Man wolle auch noch Speichelproben von den Eltern ein­holen. »Wir müssen sehen, ob wir bald zu Ende kommen und möglichst viel heute er­ledigen, dass wir morgen frei davon sind.« Offenbar ist Meyer zuversichtlich, dass sein Team nicht durch eine Vertretungskammer abgelöst werden muss. Nach kurzer Un­terbrechung gibt Richter Meyer gegen elf Uhr zu Protokoll, dass der Vorsitzende der Vertretungskammer telefonisch über das Befangenheitsgesuch informiert worden sei. Der Vorsitzende Dr. Windgätter habe ihn gebeten, der Angeklagten nebst Ver­teidigern eine Frist von zwei Stunden zur Stellungnahme auszurichten. Darauf wird die Sitzung bis 14 Uhr unterbrochen. In der Pause lassen die Wachtmeister der Ange­klagten und ihrem Lebenspartner ein paar Minuten Zeit miteinander, bevor sie im Keller in einer Zelle eingeschlossen wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gesuch unbegründet</h2>



<p>Gegen 14 Uhr tritt die Kammer ein. Der Vorsitzende Richter Meyer verliest, dass das Befangenheitsgesuch als unbe­gründet zurückgewiesen worden sei. Die angeordneten Maßnahmen der Kammer, insbesondere die Hausdurchsuchung seien aufgrund ihrer Aufklärungspflicht gebo­ten gewesen. Für ein willkürliches oder sachwidriges Verhalten gebe es keine An­haltspunkte.</p>



<p>Er müsse noch seine »dienstliche Äuße­rung« verlesen, um »die Vorgänge in der Hauptverhandlung vom 5.9. zur Kenntnis der Schöffen zu bringen«, erklärt er. Er sei nach Unterbrechung der Sitzung, als die Kammer gerade die Hausdurchsuchung beschlossen habe, von Prof. Dr. Lilie ange­sprochen worden. Der habe sich geäußert, er sei »ganz entsetzt«, was soeben zu er­fahren gewesen sei und habe ihn darauf<br>hingewiesen, dass für eine Beschaffung der entnommenen Organe gesorgt werden könne. Dies sei später von den anderen Ver­teidigern wiederholt worden. Darauf habe er sich jedoch nicht eingelassen, sondern zunächst ein Fax abgeschickt, um die Hausdurchsuchung in die Wege zu leiten. Er habe keinen Anlass dafür bieten wol­len, dass die Angeklagte telefonisch Drit­te hätte informieren können, sondern für die Anwesenheit der Polizei vor Ort sorgen wollen, um Eingriffe durch andere Perso­nen zu verhindern.</p>



<p>Meyer verliest weiter seine mehrseiti­ge Schilderung des Tagesverlaufs. Wie die Angeklagte auf seine Frage geantwortet habe, die gesuchten Gegenstände befän­den sich nicht in ihrem Haus, sondern in Dortmund. Anders als Böhme, schildert der Vorsitzende, dass er daraufhin nachge­fragt und keine Antwort erhalten habe, an welchem konkreten Ort sie sich befänden. Er habe daher angenommen, sie wolle die­se Gegenstände nicht zur Verfügung stel­len. In der nächsten Pause, als bereits der Haftbefehl im Raum stand, sei er wieder von Prof. Lilie angesprochen worden – die Organe befänden sich in einem Fahrzeug vor dem Gericht. Der habe angeboten, sie zu holen. Für die Kammer sei es darum gegangen, ob weitere Untersuchungen der Organe sachdienlich erschienen und ob sie zu dem Kind gehörten, um das es hier gehe. Schließlich seien die beschlagnahm­ten sechs Gläser an das Rechtsmedizini­sche Institut überbracht worden.</p>



<p>Auch den Bericht des Kriminaltech­nischen Instituts verliest er, wie es mit den Gläsern weiterging, wie sie fotogra­fiert worden waren, ebenso den Durchsu­chungsbericht eines Kriminalhauptkom­missars: »im Kühlschrank im Gefrierfach eine Tüte mit der Aufschrift ›giftig‹« und<br>»nach Rücksprache mit Richterin Hülsenbusch Durchsuchung des ganzen Objekts«. Wieder eine andere Facette der Gescheh­nisse vom 5. September. Dr. Zweihoff wird später feststellen, dass es Zwerchfell, Darm, Harnblase und Gebärmutter sind, die sich in der Tüte befinden. »Heute mor­gen teilte mir Dr. Zweihoff mit, dass alles dafür spricht, dass es sich um Organe des­selben Kindes handelt, und wenn es dassel­be ist, dann sind sie vollständig«, berich­tet der Vorsitzende vom aktuellen Stand der Dinge. Zur Situation der Inhaftierten äußert er, er wisse nicht, wann über die Haftbeschwerde entschieden werde. Es sei fraglich, »ob man nach den Untersuchun­ gen noch von einer fortgesetzten Verdunk­lungsgefahr ausgehen muss«.</p>



<p>Gegen 14.40 Uhr ist die Sitzung been­ det. Der Vorsitzende kündigt an, dass am nächsten Tag die Versammlung im Saal 23 um 9.30 Uhr stattfinden werde, wo weni­ger Platz sei. Die Eltern des verstorbenen Mädchens werden erwartet, um Speichel­proben zur Verfügung zu stellen für einen Abgleich mit der DNA der Organe. Sie sollen auch noch einmal vernommen werden, ab 11 Uhr auch die Sachverständigen. Rechts­anwalt Böhme erkundigt sich, ob die Kin­derpathologin Frau Dr. Göcke, die auch von den gerichtlich bestellten Sachverständi­gen befragt werden soll, ihrerseits die an­ deren Sachverständigen befragen darf. »Ja«, antwortet der Vorsitzende: »Wir sind an ei­ner sachlichen Klärung interessiert.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">28. Verhandlungstag</h2>



<p>Am nächsten Tag herrscht Andrang vor dem kleinen Saal. Neben den regelmäßi­gen Zuschauer:innen ist auch ein Kurs von 15 Hebammenschülerinnen mit ihren Lehrenden gekommen. Die Presse darf vorab ihre Plätze beziehen. Der Künstler Nikolaus Baumgarten hat schon begonnen, eine räumliche Gesamtansicht zu skizzie­ren. Die Staatsanwältin wendet sich leise an den Vorsitzenden Richter, worauf die­ser den Zeichner nach vorne an den Rich­tertisch bittet. Die Staatanwältin dürfe er nicht zeichnen, ordnet der Richter freund­lich bestimmt an.</p>



<p>»Prof. Dr. Lilie hat sich für heute abge­meldet«, informiert der Vorsitzende, als er die Anwesenheit der geladenen Teil­nehmerinnen feststellt. Zuerst sollen die Eltern vernommen werden. Das deutsche Paar, das aus Riga angereist ist, hatte 2008 die Hebamme und Ärztin nach intensiven Recherchen aufgesucht, nachdem es sich in Lettland vergeblich um eine BEL-Geburt ohne Kaiserschnitt bemüht hatte. »Wir ha­ben mit Ihnen erörtert, welche Auswirkun­gen das Geschehen, welche Gedanken und Nöte Sie hatten. Es geht um Behandlungen, Aufenthalt in der Klinik und Hilfe, die in Anspruch genommen wurde«, wendet sich Meyer an die Mutter. »Darauf bin ich nicht vorbereitet«, zögert sie, es sei schon lange her. Sie habe von Ende 2008 bis Sommer 2009 von Lettland aus an einer Internetge­stützten Therapie, einem Angebot der Uni­versität Zürich für trauernde Eltern teilge­nommen. Sie habe auch 15 bis 20 Mal an einer Gesprächstherapie teilgenommen. Für die Krankenkasse sei die Diagnose »posttraumatisches Belastungssyndrom« gestellt worden. Im Januar 2010 habe sie sich außerdem zwei Wochen stationärer Behandlung unterzogen. »Ich hatte dann einen Werkzeugkoffer in der Hand, für die Gefühle, die mich überfallen haben.« Der Vorsitzende fragt nach wiederkehrenden Alpträumen: »Gab es Inhalte, die unmittelbar mit Ihrer Tochter zusammenhingen?« Nun ringt die Befragte mit ihrer Fassung. »Ihre Reaktion zeigt…«, murmelt Meyer<br>und fragt nach weiteren Behandlungen bei einer Psychotherapeutin. Wie es ihr dann bei ihrem nächsten Kind gegangen sei, erkundigt sich Meyer. »Da ist es wie­der verstärkt hoch gekommen«, antwor­tet sie. »Sie wissen, dass wir Organe von Ihrer Tochter gefunden haben?«, möchte Meyer wissen. »Es hat mich berührt&#8220;, be­schreibt die Mutter ihre erste Reaktion auf die Nachricht: »Ich dachte, ich wüsste wo sie sind – bei der Rechtsanwältin oder in Dortmund in der Gerichtsmedizin.« »Ich habe das komplett verdrängt.«</p>



<p>»Wie sieht es sonst aus – normaler Ta­gesablauf, fragt der Vorsitzende. »Ich bin froh mit meiner Tochter, habe eine berufliche Stelle – damit geht es mir gut.« Meyer fragt abschließend nach ih­rer Hebammenausbildung. Die habe sie aufgegeben, antwortet die Befragte. Ober­staatsanwältin Susanne Ruland möchte wissen: »Sind Sie davon ausgegangen, dass das Kind schon vor der Geburt tot war?« Die Eltern seien am Nachmittag vor der Geburt davon ausgegangen, dass ihr Kind verstorben sei, hatte die Vertei­digung im Laufe des Verfahrens geäußert, als es um einen möglichen intrauterinen Hirntod als Todesursache gegangen war. »Nein, überhaupt nicht!«, antwortet die Mutter. »Keine weiteren Fragen«, verkün­det Ruland. Auch die Verteidigung hat keine Fragen.</p>



<p>Der Vater des verstorbenen Mädchens wird auch noch einmal vernommen. »Jetzt wo unsere zweite Tochter größer wird, wenn man sieht, wie lebendig die Kleine ist, ist der Schmerz umso größer, dass un­sere erste Tochter diese Chance nicht hat­te.« Zum Tag der Geburt im Juni 2008 be­fragt, erinnert er sich: »Wir hatten Sorgen.« Er bestätigt nicht, dass die Eltern am Nach­mittag gedacht haben sollen, ihre Tochter sei gestorben. Der Vorsitzende fragt nach Kindsbewegungen. »Ziemlich kurz vor der Geburt«, erinnert sich jetzt die Mut­ter, etwa bei der vorletzten Presswehe, da hätte sie gespürt, »dass etwas weggegan­gen« sei, »ihre Seele«. Sie habe einen Rie­senschreck gekriegt und sich gefragt, ob ihr Kind gestorben sei. Das Herztongerät habe mit seinen Störgeräuschen Unruhe ausgelöst.</p>



<p>Der Vorsitzende Richter hat seine Ver­nehmung der Eltern abgeschlossen. Er stellt ihnen frei, zu bleiben und die Sach­verständigen anzuhören. Das möchten sie. Eine 20-minütige Pause wird angeordnet. Die Tochter der Angeklagten darf kurz ihre Mutter begrüßen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Kinderpathologin widerspricht</h2>



<p>Um 11.15 Uhr geht es weiter – inzwi­schen haben sich auch die Sachverständigen eingefunden. Die beiden Kinderpatho­log:innen: Dr. Helga Göcke aus Bonn, seit fünf Jahren im Ruhestand, und Prof. Dr. Ivo Leuschner aus Kiel – sie von der Ver­teidigung gestellt, er vom Gericht bestellt. Außerdem der Dortmunder Gerichtsmedi­ziner Dr. Ralf Zweihoff sowie der Geburts­helfer Prof. Dr. Axel Feige aus Nürnberg, als ehemaliger Chefarzt ebenfalls im Ru­hestand. Der Vorsitzende bittet Dr. Göcke, ihre fachlichen Ausführungen in Grund­zügen zu wiederholen, er sei beim letzten Mal abgelenkt gewesen. Die Ärztin setzt zu einem detaillierten Vortrag an (siehe DHZ 10/2013). Die besondere Form des Herzens sei ihr aufgefallen, berichtet sie beispiels­weise, die Herzspitze habe eine Doppelung aufgewiesen. Sie habe eine Anomalie bei einem Gefäß am Herzen festgestellt, die im Obduktionsbericht nicht erwähnt ge­wesen sei. Sie widerspricht Einschätzun­gen der anderen Gutachter, wonach alle Organe des kleinen Mädchens regelrecht entwickelt gewesen seien. Auch dass man­che Untersuchungen nicht durchgeführt worden seien, die sie für erforderlich halte, kritisiert sie – ebenso, dass Befunde von kleineren Abweichungen fehlten. »Auch diskrete Veränderungen müssen doku­mentiert werden«, fordert sie – Dr. Zwei­hoff habe mangelhaft gearbeitet. Auf die Lungenanlage geht sie ausführlicher ein, die nach ihrer Einschätzung zu wenig Substrat enthalten und damit eine Or­ganschwäche aufgewiesen habe. Deshalb habe sie sich bei der Reanimation nicht entfalten können, so dass das Kind nach 26 Minuten gestorben sei. »Ich kann nur darauf hinweisen, dass im Gutachten steht: überwiegend Atelektasen mit kei­nem Nachweis entzündlicher Infiltrate«, bremst der Vorsitzende ihre weiteren Aus­führungen zur Lunge und fragt: »Warum ist das im Gutachten nicht rausgekommen?« »Weil Dr. Zweihoff das nicht kann«, entgegnet die Kinderpathologin kritisch: »Sie müssen eine Menge Schnitte machen, um das zu beurteilen.« Zweihoff hatte nur drei oder vier histologische Befunde der Lunge erhoben.</p>



<p>Ihre Vermutung sei, dass das Kind an einer seltenen genetischen Erkrankung gelitten habe. Sie erklärt: »Ich muss eine Ausschlussdiagnostik machen. Darf ich mir die Bilder ansehen? Wo liegen die Brustwarzen?« Der Vorsitzende lädt sie nach vorne ein und legt ihr Aufnahmen der Kriminalpolizei vom damaligen »Tat­ort« vor. Sie sieht ihre Vermutung bestätigt und erklärt dem Richter genau, wo sie die Mamille des Kindes erwarten würde und wo sie sie stattdessen auf der Fotografie vorfinde. »Das sind alle Bilder?«, fragt sie nach. »Ja, die sind von der Polizei gefertigt worden«, erklärt ihr der Vorsitzende. »Kei­nes von Pathologen?«, fragt sie weiter und dann verbindlicher: »Ich freue mich sehr, dass es wenigstens ein Bild vom Kind gibt.« Das Krankheitsbild, das sie als Diagnose vermute, nenne sich »asphyxierende Thoraxdysplasie«. »Es wäre hilfreich gewesen, wenn man ein Röntgenbild gehabt hätte«, bemängelt sie. »Haben Sie Fotos der Orga­ne, Herr Richter Meyer – darf ich mir die angucken?«, bittet sie. »Wir haben Zweifel… woher wissen Sie, dass Sie dieselben Or­gane vorgelegt bekommen haben?«, fragt der Vorsitzende skeptisch. Die Kinderpa­thologin antwortet: »Nun kommt man ja nicht gerade leicht an Organe von Feten.« Die »asphyxierende Thoraxdysplasie« werde autosomal-rezessiv vererbt und sei sehr selten – mit einer Häufigkeit von 1 zu 70.000, in Deutschland 9 Fälle pro Jahr. Sie habe in 35 Berufsjahren 6 Kinder mit einer solchen Erkrankung obduziert, die bei der Geburt verstorben seien – teilweise nach einem Kaiserschnitt.</p>



<p>Als der Richter seine Vernehmung be­endet hat, fragt Oberstaatsanwältin Su­sanne Ruland, wie der Kontakt mit der Angeklagten zustande gekommen sei. Dr. Göcke beschreibt, wie Dr. Eldering, den sie beruflich lange kennt, sie am Karfreitag angerufen habe. Sie sei zwar nicht mehr tätig, stelle ihre Kenntnisse aber zur Ver­fügung, habe sie angeboten. Die hier an­geklagte Ärztin und Hebamme habe sie am 10. Mai erstmalig in Bonn getroffen. »Hatten Sie da schon Schriftstücke?«, möchte die Oberstaatsanwältin wissen. An dem Tag noch nicht, erklärt Göcke. Sie habe dann alle Gutachten eingesehen und dann das Obduktionsprotokoll von Dr. Zweihoff und ein Blatt aus dem Gutachten des Neu­ropathologen mit nach Hause genommen. Am folgenden Wochenende habe sie sich mit den Befunden auseinandergesetzt.</p>



<p>»Jetzt wird es Zeit, dass ich Ihnen zeige, wie ich das mache«, wendet sich die Patho­login dem Richter zu und zeigt ihm eine Tabelle: In einer Spalte stehen die Norm­werte, in einer anderen die erhobenen Be­funde und in einer weiteren das Ausmaß der Abweichungen von der mittleren Per­zentile. »So verschaffe ich mir den ersten Überblick.« In diesem Fall mit den Werten des verstorbenen Mädchens, die sie den Gut­achten entnommen habe.</p>



<p>Die Oberstaatsanwältin möchte diese Details nicht wissen, sondern ob sie ge­wusst habe, dass sich Organe im Besitz der Ärztin und Hebamme befänden. »Zu dem Zeitpunkt noch nicht«, antwortet sie und geht ihren Terminkalender durch. Sie habe am 23. Mai einen Brief von der Ärz­tin und Hebamme erhalten. Am 28. Mai habe sie Prof. Dr. Lilie ihre Einschätzung zur Todesursache, zu den Grund- und Ne­benleiden nach Aktenlage mitgeteilt. Am 3. Juni habe Rechtsanwalt Sendowski sie informiert, dass sie zu den nächsten Pro­zessterminen nicht zu kommen brauche. Am 8. Juli habe man sich in Bonn getrof­fen. »Da habe ich zum ersten Mal die Or­gane gesehen«, gibt die Kinderpathologin an. »Ihnen wurde gesagt, das sind die Or­gane«, betont Ruland und erkundigt sich: »Ist Ihnen bekannt gewesen, dass im Tief­kühlfach der Angeklagten ein Paket mit Organen mit der Aufschrift ›giftig‹ vorhan­den war?« »Ich habe vorgeschlagen, dass wir das Genitale und den Darm für Foto­grafien nicht mehr brauchen…«, beginnt die Pathologin die Sachlage zu erklären. Doch die erregte Oberstaatsanwältin un­terbricht in scharfem Ton, sie habe dies in der Vernehmung am 5. September nicht ausgesagt, das sei also eine Falschaussage gewesen. »Jetzt möchte ich die Protokol­lantin bitten…«, versucht Dr. Göcke die damalige Befragung zu rekonstruieren. Auch der Vorsitzende Richter pflichtet der Oberstaatsanwältin streng bei: »Sie müs­sen die richtigen Antworten geben.« »Das lasse ich nicht gelten, Herr Richter Meyer!«, wehrt sich Dr. Göcke entschieden. »Sie ha­ben unvollständig ausgesagt«, maßregelt der die Gutachterin. »Sie haben mich gar nicht ausreden lassen! Wenn ich an dem Tag noch hätte weiter sprechen dürfen…« Es entwickelt sich ein Wortgefecht.</p>



<p>»Wie ist es dann weitergegangen?«, fragt die Oberstaatsanwältin schließlich: »Wei­tere Aktenstücke haben Sie nicht gesehen?« Am 30. August habe sich die Hebamme und Ärztin mit ihr und Rechtsanwalt Sendowski in Bonn verabredet. Dort seien ihr das Gutachten von Prof. Dr. Leuschner, zwei Blätter des Notarztprotokolls und die Fotokopie eines Briefes über die Plazenta übergeben worden.</p>



<p>Die Oberstaatsanwältin spricht noch einmal die Organe im Tiefkühlfach an. Dr. Göcke berichtet, am Abend des 8. Juli habe sie die Organe aufgeteilt – das eine seien Gewebeteile gewesen, die für weitere Untersuchungen nicht benötigt worden seien. Die anderen Gewebe habe sie für den Transport zur Uniklinik nach Bonn in sechs kleinere Gläser umgefüllt. »War­um haben Sie die Organe nicht selbst un­tersucht?« fragt die Oberstaatsanwältin. »Weil ich kein eigenes Labor mehr habe«, erklärt Dr. Göcke. »Sind Ihres Wissens die Organe in Bonn angekommen?«, wird sie gefragt. Sie sei Zeugin gewesen, wie die Ärztin und Hebamme mit der Kinderpa­thologin Frau Prof. Müller in Bonn tele­foniert habe. »Es wurde dabei vereinbart, dass sie die Untersuchung vornimmt.« »Wie kommt es, dass Sie immer so hochemotional engagiert sind?«, möchte die Oberstaatsanwältin wissen. »In diesem Fall, weil ich der Auffassung bin, dass Kinder das schwächste Glied in unserer Gesellschaft sind. Es ist mir unerträglich, dass den Eltern die Trauerarbeit verwei­gert wird«, begründet die 70-Jährige ihren Einsatz, die Todesursache herauszufinden. Auf die Frage des Vorsitzenden, warum sie die Organe nicht an das gerichtsmedizini­sche Institut übergeben habe, antwortet sie: »Ich habe gewusst, dass die Organe durch die Hände des Gerichtsmediziners gegangen waren. Welche Gründe hätte ich gehabt, sie an die Gerichtsmedizin zurück­ zugeben? Sie hatten dort alle Möglichkei­ten gehabt.«</p>



<p>Als Prof. Dr. Feige beginnt, der Gut­achterin Fragen zu stellen, wendet sich die Oberstaatsanwältin gereizt an den Vorsitzenden: »Der zeichnet da immer noch!« Der Gerichtszeichner muss ihm alle Skizzen vorlegen. »Frau Oberstaats­anwältin, es gibt tatsächlich keine wei­tere Ausführung«, beruhigt Meyer. Nur die erste Zeichnung vom Morgen, wo ihre Figur im Umriss angedeutet ist, erbittet Meyer höflich, um sie zu vernichten. Mit einigen Fragen von Prof. Dr. Feige – Prof. Dr. Leuschner und Dr. Zweihoff verzich­ten auf Fragen – ist die Vernehmung von Dr. Göcke gegen 13.20 Uhr abgeschlossen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gutachter bestätigen Einschätzung</h2>



<p>Auch der Nachmittag verläuft fach­lich anspruchsvoll. Dr. Zweihoff wird ver­nommen, ob er etwas zu korrigieren oder ergänzen habe. Der bestätigt sein bisher erstattetes Gutachten und relativiert die Aussagen der Kinderpathologin. Er bezweifelt die Aussagekraft des Fotos vom verstor­benen Mädchen. Es sei nicht in korrekter Rückenlage aufgenommen worden, um daran die Position der Mamillen beurtei­len zu können. Auch in anderen Punkten widerspricht er Dr.Göcke. Sie fragt ihn eingehend nach seinen Untersuchungen, so dass er zurückfragt: »Machen wir hier eine Facharztprüfung?«</p>



<p>Prof. Dr. Leuschner erstattet anschlie­ßend sein vom Gericht bestelltes Gutach­ten. Er bestätigt die Gutachten und die Kompetenz seiner Gutachterkollegen. Bei der Beurteilung der Normwerte habe Dr. Göcke eine zuverlässige Tabelle von Vogel vorgelegt. Er habe aber noch eine andere Tabelle von einem Experten aus Großbritannien, danach lägen alle Organe im Normbereich. Es gebe große Variabilitä­ten. Der Diagnose »Bilaterale Lungenhy­poplasie bei Asphysxierender Thoraxdys­plasie« möchte er sich nicht anschließen. »Ich finde die These interessant, kann sie aber nicht nachvollziehen«, urteilt er. Als Sendowski fragt, ob er in diesem Fall wei­tere Untersuchungen veranlasst hätte, ver­neint er. Zu viele Untersuchungen seien Ressourcenverschwendung.</p>



<p>Gegen 16.45 Uhr wird Prof. Dr. Feige vernommen. Auf das Krankheitsbild, das die Fetalpathologin vermutet, hätte man vorab im Ultraschall aufmerksam werden müssen, durch die besondere Form des Thorax. Der Ultraschallbefund sei aber un­auffällig gewesen. Feige bleibt bei seiner Einschätzung, dass das Kind an einer intra­uterinen Asphyxie verstorben sein müsse – verursacht durch den Geburtsverlauf.</p>



<p>Noch benommen von den intensiven Eindrücken dieser zwei Tage, werde ich auf der Treppe des Landgerichts von einer jungen Frau angesprochen. Sie sei eine der Hebammenschülerinnen, die im Gerichts­saal mit dabei waren. Auf eine so vorein­genommene Stimmung gegen die ange­klagte Ärztin und Hebamme sei sie nicht vorbereitet gewesen. »Warum haben Sie darüber bisher nicht geschrieben?«, fragt sie, schließlich sei die Presse die vierte Ge­walt im Staat.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wieder »auf freiem Fuß«</h2>



<p>Nach fünf Wochen Untersuchungshaft befindet sich die Ärztin und Hebamme wieder »auf freiem Fuß«. Das Schwurge­richt am Landgericht Dortmund hat den Haftbefehl am 9. Oktober aufgehoben, weil sich bislang keine Anhaltspunkte für eine Manipulation der Organe ergeben hätten, die gerichtlich angeordneten DNA­ Untersuchungen noch nicht durchgeführt werden konnten und auch nicht klar sei, ob dies überhaupt noch möglich sei. Die Entlassung der Geburtshelferin aus der Strafvollzugsanstalt Gelsenkirchen fällt auf den Nachmittag ihres 60. Geburtstags. Die nächste Verhandlung am 16. Okto­ber endet schon bald. Die Angeklagte sitzt bleich, in erkennbar schlechtem Zustand an ihrem Platz neben ihrem Pflichtvertei­diger. Seit der Entlassung ist sie erkrankt und kann ärztlicherseits nur für 45 Minu­ten der Verhandlung folgen. Ob die nächs­ten Termine eingehalten werden können, bleibt offen.<br>Fortsetzung folgt.</p>



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		<title>Festnahme im Gerichtssaal</title>
		<link>https://viktoria11.de/festnahme-im-gerichtssaal/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Oct 2013 16:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Überraschend endet der 5. September für die Ärztin und Hebamme, gegen die ein Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund läuft: Die Angeklagte wird während der Verhandlung vorläufig festgenommen und später inhaftiert. Dabei hatte der Tag zunächst im Zeichen neuer Gutachten begonnen, die Licht in die offenen Fragen um den Tod eines kleinen Mädchens bringen sollen. Es war<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/festnahme-im-gerichtssaal/"><span class="screen-reader-text">"Festnahme im Gerichtssaal"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Überraschend endet der 5. September für die Ärztin und Hebamme, gegen die ein Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund läuft: Die Angeklagte wird während der Verhandlung vorläufig festgenommen und später inhaftiert. Dabei hatte der Tag zunächst im Zeichen neuer Gutachten begonnen, die Licht in die offenen Fragen um den Tod eines kleinen Mädchens bringen sollen. Es war 2008 in Unna bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage ohne Lebenszeichen zur Welt gekommen und hatte trotz sofortiger Reanimation nicht überlebt.</strong></p>



<p>Als sich die Teilnehmerinnen um 11 Uhr im kleinen Gerichtssaal 24 im Dortmunder Landgericht einfin­den, ahnt noch niemand, welche Wen­dung der Tag nehmen würde. Dieser Pro­zess, der unterdessen seit über einem Jahr läuft und nach der Planung des Vorsitzen­den Richters Wolfgang Meyer eigentlich im September abgeschlossen werden sollte, erinnert zuweilen an das Drehbuch einer Fernsehserie – die Wirklichkeit übertrifft die Fantasie.</p>



<p>Für heute, den 26. Verhandlungstag, sind wieder einige Sachverständige gela­den. Auf einen Beweisantrag der Vertei­digung hat das Gericht Prof. Dr. Ivo Leu­schner als Sachverständigen bestellt. Der Leiter der Sektion Kinderpathologie und des Kindertumorregisters am Institut für Pathologie der Universität Schleswig­ Holstein, Campus Kiel, soll heute sein Gutachten mündlich erstatten. Es liegt dem Gericht seit Ende August vor. Davor soll Dr. Helga Göcke vernommen werden, eine Kinderpathologin im Ruhestand aus Bonn. Sie wurde von der Verteidigung als Sachverständige gestellt.</p>



<p>»Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, erwarte ich, dass Sie sich damit melden, damit ich darauf reagieren kann«, wendet sich der Vorsitzende Rich­ter zu Beginn an die Angeklagte, deren rechter Arm in einem Gipsverband liegt. Wie immer stellt er als erstes die Anwesenheit aller geladenen Teilnehmer fest: Auf der linken Seite die Angeklagte mit ihren drei Verteidigern, Hans Böhme, ihrem Pflichtverteidiger, sowie Prof. Dr. Hans Lilie und zum zweiten Mal an ihrer Seite der neue Verteidiger Mark Sendows­ki, der in Leipzig in gemeinsamer Kanzlei mit Lilie tätig ist.</p>



<p>Rechts gegenüber sitzen Oberstaatsan­wältin Susanne Ruland, Nebenklagevertei­diger Alexander Kurz sowie nebeneinan­der die Sachverständigen. Außer Prof. Dr. Leuschner sind dort zwei bereits bekann­te Gutachter aus den vergangenen Ver­handlungstagen noch einmal erschienen: der Frauenarzt Prof. Dr. Axel Feige, bis 2008 Leiter der Geburtshilflichen Abtei­lung am Klinikum Süd in Nürnberg, und der Gerichtsmediziner Dr. Ralf Zweihoff, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin in Dortmund. Er hatte das verstorbene Mäd­chen im Juli 2008 drei Tage nach seinem Tod sektioniert. Sein Obduktionsbericht steht im Zentrum der Kritik der Verteidi­gung. Ebenfalls noch einmal erschienen ist Prof. Dr. Schwenzer, Leiter der Frauenklinik am Klinikum Dortmund. Er war als Gutachter in einem anderen Fall tätig gewesen, den das Gericht in seine Beweis­aufnahme einbezogen hatte, der jedoch für den unmittelbaren Fall keine direkte Rolle spielte. Der Vorsitzende klärt die bei­ den Sachverständigen auf, die angehört werden sollen : »Die Ausführungen müs­sen unparteiisch und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft gehalten sein, bei absichtlicher Verletzung der Pflichten droht die Gefahr der Bestrafung.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kinderpathologin als Sachverständige</h2>



<p>Für die Vernehmung von Dr. Göcke legt die Verteidigung dem Gericht einen handschriftlichen Beweisantrag vor, den alle drei Rechtsanwälte unterzeichnet ha­ ben &#8211; er wird zunächst von Prof. Dr. Lilie verlesen: Die Kinderpathologin vermute bei dem verstorbenen Kind eine Vorschä­digung in der Schwangerschaft. Zum Tod des Kindes habe vermutlich ein rechtsbe­tontes Herzversagen geführt aufgrund ei­ner hochgradigen Lungenentwicklungs­- und Plazentazottenreifungsstörung. Sie sehe den Tod des Kindes als schicksalhaf­ten Verlauf an. Die Fachärztin für Pathologie habe in ihrem Berufsleben an die<br>1.000 Neugeborene seziert und weise Pub­likationen in angesehenen wissenschaft­lichen Fachzeitschriften vor.</p>



<p>»Die Kammer neigt dazu, die Sachver­ständige anzuhören«, richtet sich der Vor­sitzende nun an die Oberstaatsanwältin. Die bringt keine Einwände vor. »Es ergeht ein Kammerbeschluss«, verkündet darauf­ hin der Vorsitzende, die gestellte Sachver­ständige solle ein mündliches Gutachten der Todesursache des verstorbenen Kindes erstatten. Neben der Abklärung der Per­sonalien bittet der Richter die 70-jährige Rentnerin, »darzulegen, was die berufli­che Erfahrung angeht – berufliche Kennt­nisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten«. Sie habe nach dem Medizinstudium eine Facharztausbildung der Pathologie ange­schlossen, damals noch in der DDR. Seit ihrem 30. Lebensjahr habe sie sich auf die Kinderpathologie konzentriert, neben den normalen Aufgaben einer Pathologin. Sie habe lange an der Universitätsklinik Köln im bundesweit ersten Ordinariat für Kinderpathologie als Oberärztin gearbei­tet. Die Universitätsfrauenklinik Köln sei zu der Zeit die Klinik mit der größten Ge­burtenzahl gewesen. Sie habe alle Kinder bis zum Alter von zwei Jahren untersucht, die dort tot zur Welt gekommen oder ver­storben seien – 45 Kinder im Jahr. Spä­ter in ihrer eigenen Praxis in Bensberg, Bergisch Gladbach, habe sie weiterhin bis zu ihrem Ruhestand 2008 zwei Neu­geborene pro Monat untersucht. Noch bis 2011 habe sie die Sitzungen ihrer Fach­gesellschaft, der Arbeitsgemeinschaft deutscher Kinderpathologen, besucht. Die Frage des Vorsitzenden Richters, ob sie mit der Angeklagten verwandt oder verschwägert sei, verneint sie: Sie sei im Mai zum ersten Mal mit der Ärztin und Hebamme zusammengetroffen.</p>



<p>Welche Unterlagen ihr vorgelegen hätten, möchte der Vorsitzende Richter Meyer wissen. Sie habe den Obduktions­befund aus den Akten von Dr. Zweihoff einsehen können und das Einsatzpro­tokoll des Notarztes Dr. Tervooren. Die Form des Schreibens des Pathologen Dr. Dykgers zur Untersuchung der Plazenta sei ihr ungewöhnlich erschienen: Keine umfassende sachliche Befunderhebung mit histologischen Einzelbefunden sei dabei gewesen, sondern nur das Befund­ergebnis gleich mit Interpretation in ei­nem kurzen Text. Auch das aktuell vom Gericht angeforderte Gutachten von Prof. Dr. Leuschner von Ende August habe ihr vorgelegen. Die mündliche Erstattung der Gutachten der Sachverständigen am 15. Mai habe sie persönlich im Gerichtssaal mitverfolgt. Damals waren nach dem Beweisantrag durch die Verteidigung Dr. Zweihoff, der Neuropathologe Dr. Felsberg sowie der Kinderkardiologe Prof. Dr. Kercecioglu noch einmal vom Gericht vernommen worden (siehe DHZ 8/2013).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kritik am Obduktionsbericht</h2>



<p>»Zu welcher Auffassung aufgrund welcher Überlegungen sind Sie gekommen?«, möchte der Vorsitzende Richter wissen. Dr. Göcke beginnt: Sechs Stunden lang hätten die Herztöne des Kind es bei seiner Geburt stabil bei 120 Schlägen pro Minute gelegen. Um 22.02 Uhr hätten sie um 100 gelegen. Man erwarte eigentlich dann eine Tachykardie. Der Herzschlag sei sechs Minuten später bei 80 gewesen. Um 22.14 Uhr sei das Kind tot – wie es in den Akten hei­ße – »für mich leblos geboren«, differenziert die Ärztin. Es habe weder Atem noch Herzschlag gezeigt. Bei Erwachsenen gebe es eine Anoxietoleranz von sechs Minuten, bei Kindern habe man eine verlängerte Toleranz bei fehlender Sauerstoffversorgung, im Minimum bei sieben Minuten.</p>



<p>»Warum gelang die Reanimation nicht?« Der Apgar des Kindes habe nach einer Minute bei 0 gelegen. »Was war die Ursache da­für?«, fragte die Kinderpathologin. Dr. Zweihoff habe in seinem Obduktionsbericht keinerlei äußere Anzeichen eines Schadens dokumemiert. Das Kind sei völlig intakt geboren worden, die Ärz­tin und Hebamme habe es oftenbar mit Ruhe und verantwortlich ohne Spuren ihrer Manualhilfe aus Beckenendlage entwickelt. Dann sei die Herzmassage, die Reanimation erfolgt. Blut, das in den Lungen vorhanden sei, könne Sauerstoff aufnehmen. Ein ho­her Widerstand bei der Beatmung sei jedoch auffällig gewesen. Zehn Minuten später habe der Notarzt das Kind mit Maskenbeatmung weiter reanimiert und geringe Herzaktion festgestellt. Herzschlag gelte als Lebenszeichen, egal wie häufig er sei. Dann habe der Notarzt den Tod festgestellt. Von der Geburt bis zum Tode seien 26 Minuten vergangen.</p>



<figure class="wp-block-image alignwide size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="724" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2013/10/220126_Dortmund_Farbe_-17-1024x724.jpg" alt="" class="wp-image-3176" srcset="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2013/10/220126_Dortmund_Farbe_-17-1024x724.jpg 1024w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2013/10/220126_Dortmund_Farbe_-17-300x212.jpg 300w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2013/10/220126_Dortmund_Farbe_-17-768x543.jpg 768w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2013/10/220126_Dortmund_Farbe_-17-1536x1086.jpg 1536w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2013/10/220126_Dortmund_Farbe_-17-2048x1448.jpg 2048w, https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2013/10/220126_Dortmund_Farbe_-17-1568x1109.jpg 1568w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Zeichnung: Nikolaus Baumgarten</figcaption></figure>



<p>»Die Mutter weiß seit fünf Jahren nicht, woran ihr Kind verstor­ben ist«, beklagt Dr. Göcke. Das Mädchen sei eutroph und harmonisch gewachsen – mit einer grenzwertigen Plazenta. Diese müsse sich an jede Situation im intrauterinen Milieu anpassen. Der Par­tialdruck in der Plazenta bestimme, wie der Sauerstoffaustausch in den Zotten stattfande – durch Konstriktion und Dilatation. Deshalb sei der sorgfältig erhobene Plazentabefund so besonders wichtig. Die marginale Nabelschnurinsertion sei pathologisch und könne Störungen verursachen. Vom bereinigten Gewicht der Plazenta ziehe man den Anteil der Infarkte ab, der unter zehn Pro­zent gelegen habe. Man käme dann auf ein Gewicht von etwa 380 Gramm. Dies sei zwar noch im Normalbereich, aber grenzwertig. Käme dann noch etwas hinzu, könne es für das Kind allerdings dramatisch werden. »Ich hätte Wert auf eine bessere Beschreibung der Plazenta gelegt«, bemängelt die Pathologin.</p>



<p>Ihr sei auch aufgefallen, dass die Basalfläche über der Norm liege. Ein Hinweis, dass das Organ versucht habe, den Mangel wie­der auszugleichen. Im Befundbericht vom 13. Oktober 2008 heiße es, auf der Rückseite der Plazenta befänden sich kleine Blutkoagel an umschriebener Stelle. Dies könne ein Hinweis auf eine partielle vorzeitige Lösung sein. Eine Delle könne vorhanden gewesen sein, wenn ein Blutkoagel dort länger gelegen habe. Eine vorzeitige Plazentablösung sei die zweithäufigste Todesursache bei Intraunterinen Fruchttod, jedoch sei sie schwer nachzuweisen. Größe und Gewicht der Blutkoagel sei hier nicht bestimmt worden. »Die Plazenta ist vor der Geburt das allerwichtigste Organ.«</p>



<p>»Ich habe im Obduktionsprotokoll von Dr. Zweihoff keine Klap­penumfänge beim Herzen und keine differenzierten Befunde entdeckt«, beanstandet sie. »Es hätte mich in seinem Gutachten inter­essiert, ist die Nabelvene eng oder weit gestellt?« Sie beschreibt die Bedeutung der Leber als chemische Fabrik des Körpers, gleichzeitig könne sie ein Blutreservoir sein. Dr. Göcke erwähnt, wie sie am Vortag Gewebeproben bei der Ärztin und Hebamme angesehen habe, fachgerecht eingelagert in Formalin. Der Vorsitzende Richter wird hellhörig, wo sie die gesehen habe. Zu Hause bei der Angeklagten sei das gewesen. »Worum hat es sich gehandelt?&#8220;, fragt der Vorsitzende nach. Er lässt Zweifel anklingen, ob es sich eindeutig um Gewebe des verstorbenen Mädchens gehandelt habe, um dessen Tod es hier gehe. »Um Herz, Lunge, Nebenniere, Milz, Niere, Leber, alle Organe bis auf das Gehirn und bis auf die Plazenta. Gewebe, das übrig bleibt, wenn eine Obduktion durchgeführt worden ist«, erläutert die Pathologin. »Jetzt wird die Luft hier unerträglich«, stoppt der Vorsitzende Richter mit einem Mal die Ausführungen. »Wir machen erstmal 20 Minuten Pause. Ich kümmere mich um einen anderen Raum. Und zunächst mal wird gelüftet.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Eine echte Hypoplasie</h2>



<p>Die Pause dauert deutlich länger. Kurz nach 13 Uhr geht es im großen Saal 130 weiter, wo bislang die meisten Verhandlungstage stattgefunden hatten. Wieder einmal funktioniert die Audioanlage nicht. Auf die Schnelle ist der Fehler nicht zu finden. »Dann muss ich Sie bitten, etwas lauter zu sprechen, bevor wir noch mehr Zeit verlieren«, wendet sich der Vorsitzende Dr. Göcke zu: »Wir waren dabei stehen geblieben, dass Sie die Gewebeproben in Augenschein genommen hatten.« Die Pathologin erklärt weiter, was ihr bei den verschiedenen Organen aufgefallen war, aufgrund der Befunde aus den Gutachten oder durch eigenen äußeren Blick auf die Organe.</p>



<p>Bei der Leber deute der Quotient bezogen auf das Gehirn auf eine Vergrößerung hin. Das Gehirn sei nach den Angaben von Zweihoff normalgewichtig. Am Herzen habe es Veränderungen an der Herzwand gegeben. Eine Ausweitung der rechten Herzkammer habe stattgefunden, als Folge einer erhöhten Arbeitsbelastung, wie bei einem Sportlerherz. Es erweitere sich die Kammer, die am meisten belastet sei. Im Bauchraum sei Aszites festgestellt worden. Dies sei mit einem Rückstau aus der Leber beziehungsweise aus dem Pfortadersystem zu erklären. Bei erhöhtem Druck gebe es dort einen Rückstau. Diesen Hinweis hätte man bei der Obduktion verifizieren müssen.</p>



<p>Weiter geht es mit der Milz, die man auch als »Grab der roten Blutkörperchen« bezeichnen könne: Das Gewicht der Milz sei mit 15 Gramm erhöht gewesen. Wenn man von der Gausschen Glockenkurve beim Mittelwert von 50 % ausgehe, habe das Gewicht der Milz hier bei 80 % gelegen, also deutlich über der Norm. »Es muss einen Grund geben, warum das Kind die Geburt und die Reanimation nicht überlebt hat.« Es gebe Zeichen der Herzschwäche: Ein Erguss im Herzbeutel und Aszites, ein Zeichen, dass der Organismus kompensiert habe. Alle Gutachter seien einer Meinung gewesen, dass das Neugeborene an einem Herzversagen aufgrund von Hypoxie gestorben sei. Dabei verändere sich nicht nur die Herzwand, es erschlafften auch der dazugehörige Anulus fibrosus, die Aufhängekonstruktionen der Klappensegel. Dies sei nicht genauer untersucht worden.</p>



<p>Kein Gutachter habe sich mit den Leichengerinnseln auseinander gesetzt, lateinisch Cruor. »Normalerweise finden wir diese morphologischen Veränderungen in den Gefäßen, wenn das Blut immer mal still gestanden hat, wenn der Herztod kurzzeitig eingetreten ist.« Dr. Göcke erklärt fachlich fundiert, warum sie der Auffassung ist, dass das kleine Mädchen aufgrund intrauteriner Fehlentwicklung an einem Herzversagen verstorben sei infolge einer Lungenhypoplasie. »Das Gehirn ist enorm anfällig, mehr als ein anderes Organ. Das Herz ist noch anfälliger.« Die Lunge sei die Ursache dafür gewesen, dass das Herz rechts durch einen erhöhten Druck intrauterin belastet war. Der Richter fragt nach: »Wie schreibt sich das – Hypoplasie?« In seinen Unterlagen stehe das Wort in zwei verschiedenen Schreibweisen und er möchte alles richtig verstehen .</p>



<p>Die Lunge sei nicht eutroph, nicht harmonisch gewachsen, beschreibt Göcke. Sie erläutert die neue Definition für eine Lungenhypoplasie, wonach nicht das absolute Gewicht allein ausschlaggebend ist, sondern das Verhältnis von Lungengewicht zum gesamten Körpergewicht. »Nach dieser Definition liegt eine echte Hypoplasie vor«, folgert sie. »Warum gelang die Reanimation nicht?« Es sei in der Lunge zu wenig Gewebe, zu wenige Blutgefäße vorhanden gewesen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hausdurchsuchung und Haftbefehl</h2>



<p>Man hält die Luft an, als plötzlich ein Handy klingelt: Der Vorsitzende Richter achtet normalerweise streng auf die Einhaltung der formalen Ordnung. In diesem Fall wird ihm jedoch ein weißes Smartphone von der beisitzenden Richterin gereicht und er beginnt am Richtertisch ein Telefonatvorversammeltem Publikum zuführen. Schließlich wendet er sich an die Angeklagte und erklärt, dass Polizeibeamte bei ihr im Haus seien, die Tochter habe soeben die Tür geöffnet. »Die Kammer hat die Durchsuchung des Anwesens beschlossen zur Beschlagnahme von Gewebeproben. Die Kammer erwägt einen Haftbefehl gegen Sie.« »Sie werden die Proben bei mir zu Hause nicht finden.Sie sind nicht in Unna«, entgegnet die Angeklagte. »Wo sind sie denn?«, fragt der Richter nach. »In Dortmund«, antwortet sie. Mit der Begründung der Verdunklungsgefahr, weil das Gericht den Verlust von Beweismitteln fürchtet, wird die Angeklagte vorläufig festgenommen.</p>



<p>Rechtsanwalt Böhme will als Reaktion darauf einen nicht aufschiebbaren Antrag stellen, einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer, und bittet dafür um eine Pause – etwa 20 Minuten Zeit benötige er, er müsse sich mit seiner Mandantin und den Kollegen darüber beraten. 30 Minuten Pause werden vom Vorsitzenden angeordnet. Zur Ärztin und Hebamme gerichtet, erklärt er: »Sie dürfen sich innerhalb des Gerichtsgebäudes frei bewegen, auch zur Toilette. Ein Wachmann begleitet Sie außer Hörweite. Natürlich darf der Umgang mit den Verteidigern nicht eingeschränkt werden. Frau Dr. Göcke, ich darf Sie bitten, später fortzufahren.«</p>



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<p>Auch diese zweite Pause dauert wieder etwas länger, gegen 14.25 Uhr geht es im Gerichtssaal weiter. Ein Paket auf dem Richtertisch fällt sofort ins Auge. Als das Gericht zusammentritt, wird von der Verteidigung erläutert, dass es sich um die gesuchten Organe handele. »Wir übergeben dieses Beweismaterial unter Protest. Die Proben sind so zu behandeln wie Verteidigungsunterlagen«, stellt Böhme klar. »Sie müssen sie schon beschlagnahmen.« Was dann auch später geschieht.</p>



<p>Der Vorsitzende erläutert auf Nachfrage des Rechtsanwalts, was er mit den vom Gericht bestellten Sachverständigen in kleiner Runde auf einem Flur besprochen habe: Es sei nicht um Inhalte, sondern um den Fortgang des Verfahrens gegangen, um terminliche Fragen, da ihre Anhörung heute nicht mehr möglich sei. Da Böhme seinen Antrag noch nicht fertig stellen konnte, müsse man eben später das Befangenheitsgesuch entgegennehmen und könne heute keine Sachverständigen mehr anhören. »Worüber die Kammer noch zu entscheiden hat, ob der Haftbefehl an die Angeklagte ergeht«, kündigt der Vor- sitzende für den Nachmittag an. Weitere Verhandlungstermine werden für Ende September und Mitte Oktober festgesetzt. »Die Hauptverhandlung wird hiermit unterbrochen, am 25.9. um 9.30 Uhr geht es weiter« schließt der Vorsitzende Richter den öffentlichen Teil der Verhandlung um 14.45 Uhr. Die drei Berufsrichter ziehen sich zur Beratung zurück, um über den Haftbefehl zu entscheiden. Alle verlassen den Saal. In einer Stunde soll die Entscheidung der Angeklagten und ihren Rechtsbeiständen hier im Saal unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Leere Formalingläser</h2>



<p>Als sich die Vorhalle vor dem Saal langsam geleert hat, taucht ein Fernsehteam vom WDR auf und beginnt, Aufnahmen zu machen. Jemand aus dem Zuschauerraum habe ihn informiert, dass sich hier etwas entwickele, erklärt derJournalist auf Nachfrage. Er weiß noch keine Hintergründe, recherchiert und bittet Hebammenkolleginnen und Anwälte der Angeklagten um Stellungnahmen, auch vor die Kamera.</p>



<p>Die angeklagte Hebamme und Ärztin wartet mit ihren Strafverteidigern in der Gerichtskantine die Entscheidung ab. Der größte Teil des Publikums wartet ebenfalls. Es herrscht beklommene und ungläubige Stimmung. Niemand kann sich vorstellen, dass es tatsächlich zu einem Gefängnisaufenthalt kommen wird, am wenigsten die Anwälte. Wie könnte Verdunklungsgefahr begründet werden, schließlich sind die Be- weismittel, um die es gehen soll, mittags dem Gericht übergeben worden?</p>



<p>Im kleinen Kreis werden Fragen und Details erörtert: Die staatsanwaltlich angeordnete Obduktion des Leichnams des verstorbenen Mädchens durch die Gerichtsmedizin war von Dr. Zweihoff Anfang Juli 2008 abgeschlossen und das Kind zur geplanten Feuerbestattung freigegebenworden. Alle Sachverständigen haben sich in ihren Gutachten auf die Ergebnisse dieser Sektion berufen, ohne je ein Fehlen von Gewebe für eventuell noch wichtige Untersuchungen zu bemängeln. Die Ärztin und Hebamme hatte damals die Eltern um die Erlaubnis gebeten, die Organproben zu entnehmen. Ihr war der Tod des Mädchens rätselhaft erschienen, insbesondere die bis kurz vor der Geburt stabilen Herztöne und dann die Unmöglichkeit zu reanimieren. Daher habe sie Gewebe sichern wollen, um später weitere Untersuchungen veranlassen zu können. Dazu gaben ihr die Eltern ihre Einwilligung. Die Großmutter des Kindes, selbst eine Krankenschwester, war mit der Ärztin zum Bestattungsunternehmen gefahren, worüber der Vorsitzende Richter ihr schriftliches Gedächtnisprotokoll an einem Verhandlungstag im Frühjahr verlesen hatte. Die Ärztin hatte die Gewebe aus dem Brustkorb entnommen, der durch die Obduktion eröffnet gewesen und wieder vernäht worden war. Wie es bei einer Obduktion üblich ist, waren die Organe, nachdem sie untersucht worden waren, zurück in den Bauchraum gelegt worden. Diese hatte die Ärztin entnommen und die Gewebeproben zur Konservierung in Formalin gefüllte Gläser gelegt. Bei ihrer Aussage mittags hatte Frau Dr. Göcke bemerkt, dass dies sachgerecht geschehen sei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fassungsloses Unverständnis</h2>



<p>Das Warten nimmt kein Ende. Irgendwann gegen 16.30 Uhr begeben sich die Angeklagte und ihre Verteidiger wieder in den großen Gerichtssaal. Es ist fast Abend, als gegen halb sechs die drei Strafverteidigeraus dem Gerichtssaal kommen. Ohne ihre Mandantin. Die Entscheidung ist gefallen: Gegen die Ärztin und Hebamme wurde tatsächlich der Haftbefehl erlassen. Durch die hinteren Räume des Gerichts wird sie in die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen abtransportiert, ohne dass ihr noch einmal Kontakt mit ihren Angehörigen ermöglicht wird.</p>



<p>Fassungslos stehen die Wartenden in der Vorhalle des Gerichtssaals, um die Anwälte herum, um den Vorgang zu verstehen. Als ein Wachmann freundlich bittet, das Gericht zu verlassen, geht es draußen mit Fragen an die Anwälte weiter. Diese sind ebenso verständnislos. Böhme ist konsterniert – ihm ist dergleichen in 30 Jahren nicht passiert. »Ich habe so etwas in meinem ganzen Berufsleben noch nicht erlebt«, bekennt auch Lilie. Der Professor für Strafrecht war selbst viele Jahre lang als Richter tätig. Für ihn ist die Entscheidung der Richter unverständlich. Er sei mittags am Anfang der ersten Pause, nachdem die Sachverständige gerade beschrieben hatte, wie sie die Organe am Vortag besichtigt habe, sofort auf die drei Berufsrichter zugegangen und habe angeboten, die Verteidigung werde die Gewebeproben dem Gericht übergeben. Der Vorsitzende Richter habe dies Angebot zu seinem Erstaunen ausgeschlagen und erklärt, er habe eine andere Vorgehensweise geplant. Da hatte er offenbar bereits vorgehabt, die Hausdurchsuchung in die Wege zu leiten.</p>



<p>Besonders unverständlich erscheint den Anwälten die Begründung der Verdunklungsgefahr. Schließlich habe ihre Mandantin Gewebeproben gesichert, die sonst bei der Bestattung eingeäschert worden wären. Und bei den beiden vorausgegangenen Hausdurchsuchungen zu Beginn des Verfahrens 2008 und im September vor einem Jahr habe eine Suche nach den Gewebeproben nie zur Diskussion gestanden. Dass weiterhin Verdunklungsgefahr bestünde, sei bei der verkündeten Entscheidung damit begründet worden, dass man heute leere Gläser mit Formalin im Haus der Angeklagten gefunden habe und das Gericht davon ausgehe, dass sich möglicherweise weiteres Gewebe im Besitz der Angeklagten befinde. Es begründe seinen Haftbefehl mit dem dringenden Verdacht, dass die Angeklagte Beweismittel vernichten, verändern oder unterdrücken wolle. So sehe das Gericht die Gefahr, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert würde, versuchen die Anwälte den Umstehenden zu erläutern. Dennoch – es bleibt rätselhaft: Alle Sachverständigen waren anwesend gewesen, als das Gericht die Gewebeproben erhielt. Der Gerichtsmediziner Dr. Zweihoff, der selbst mit ihrer Untersuchung betraut gewesen sei, habe doch die Beweisstücke sofort überprüfen können, ob die Proben vollständig und in korrektem Zustand seien.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kein Telefonkontakt</h2>



<p>»Packen Sie für ihre Freundin die nötigsten Dinge zusammen und bringen Sie die in die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen«, wendet sich einer der Anwälte an den Freund der Inhaftierten. »Sie können morgen hier bei Gericht Besuchsrecht beantragen: Nicht mehr als dreimal im Monat für maximal drei Personen gleichzeitig. Morgen, am Freitag wird darüber vermutlich nicht mehr entschieden, frühestens am Montag. Spontane Telefonkontakte werden nicht möglich sein – nur auf Antrag. Briefe sind erlaubt, werden aber kontrolliert.« Die Anwälte werden Haftbeschwerde beim Landgericht einlegen. Die Bearbeitung wird einige Tage dauern. Wenn das Landgericht dann die Angeklagte nicht aus der Haft entlässt, wird die Beschwerde an das Oberlandesgericht Hamm weitergeleitet. Auch bis sie dort vorliegt, kann ein paar Tage dauern. Und dann dauert es noch einmal einige Tage, bis dort darüber entschieden werden kann.</p>



<p>Abends wird im Fernsehen in den Lokalnachrichten des Westdeutschen Rundfunks von der Festnahme der Ärztin und Hebamme berichtet: Einige kritische Stimmen kommen vor der Kamera zu Wort sowie die Pressestelle des Gerichts. Dass schon mittags die Organproben, die Gegenstand der befürchteten Verdunklungsgefahr sind, von der Verteidigung dem Gericht übergeben worden waren, wird darin ausgelassen. Dieselbe Fehlstelle findet sich in der Berichterstattung der Tagespresse am nächsten Tag.</p>



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			</item>
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		<title>Intrauteriner Hirntod?</title>
		<link>https://viktoria11.de/intrauteriner-hirntod/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Aug 2013 16:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Schwurgerichtsprozess gegen die Ärztin und Hebamme, der seit August vergangenen Jahres am Landgericht Dortmund verhandelt wird, zieht sich hin. Ihr wird zur Last gelegt, für den Tod eines Mädchens verantwortlich zu sein, das am 30. Juni 2008 aus Beckenendlage in einem Hotel in Unna leblos geboren wurde. Als Reaktion auf den Antrag des neuen,<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/intrauteriner-hirntod/"><span class="screen-reader-text">"Intrauteriner Hirntod?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Der Schwurgerichtsprozess gegen die Ärztin und Hebamme, der seit August vergangenen Jahres am Landgericht Dortmund verhandelt wird, zieht sich hin. Ihr wird zur Last gelegt, für den Tod eines Mädchens verantwortlich zu sein, das am 30. Juni 2008 aus Beckenendlage in einem Hotel in Unna leblos geboren wurde.</strong></p>



<p>Als Reaktion auf den Antrag des neuen, ergänzenden Strafvertei­digers an der Seite der Angeklag­ten, Prof. Dr. Hans Lilie, sind vom Gericht am 15. Mai, dem 21. Prozesstag, drei Sach­verständige noch einmal geladen worden. Sie hatten das bei der Geburt verstorbene Kind zur Ermittlung der Todesursache untersucht: der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin Dortmund, Dr. Ralf Zwei­hoff, der das verstorbene Neugeborene zwei Tage nach dessen Geburt obduziert hatte, PD Dr. Jörg Felsberg, Oberarzt am Institut für Neuropathologie des Univer­sitätsklinikums Düsseldorf, der das Ge­hirn des verstorbenen Kindes untersucht hatte, und Prof. Dr. Deniz Kercecioglu, Chefarzt des Zentrums für Angeborene Herzfehler am Herz- und Diabeteszent­rum der NRW Ruhr-Universität Bochum in Bad Oeynhausen.</p>



<p>Lilie hatte Ende April beantragt, eine weitere pathologische Begutachtung durch einen ausgewiesenen Fetalpatho­logen zu veranlassen. Die Sachkunde des bisherigen Gutachters Dr. Zweihoff sei zweifelhaft, sein Vorgehen bei der Ob­duktion entspräche nicht dem fachlichen Standard. Er habe wichtige belastbare pa­thologische Befunde nicht erhoben und sei die Begründung schuldig geblieben, warum er zum »differenzialdiagnostischen Todesursachenspektrum« auch die Hypoxie zähle (siehe DHZ 6 /2013).</p>



<p>Als weitere Sachverständige für die heutige Vernehmung hat die Verteidi­gung eine Fetalpathologin vorgeschlagen. Die ältere Dame hat auf der Zeugenbank Platz genommen. »Frau Dr. Göcke, Ihre Anwesenheit vorab als Sachverständige ist gestattet«, gesteht ihr der Vorsitzende Richter am Landgericht, Wolfgang Meier zu – anders als bei Zeug:innen, die bis zu ihrer Befragung draußen warten müs­sen. Er spricht für die große Strafkam­mer, dem Team auf der Richterbank, das aus drei Berufsrichtern besteht, darunter eine Frau, und aus zwei Laienrichtern, ei­ner Schöffin und einem Schöffen.</p>



<p>»Haben alle Sachverständige die Anträ­ge erhalten, die dazu führen, dass wir Sie anhören?«, fragt der Vorsitzende. Das wird bejaht. »Ich denke es ist sinnvoll, mit mir zu beginnen«, schlägt Dr. Zweihoff vor. Der Richter ist einverstanden, der Ge­richtsmediziner wechselt zur Befragung den Platz. »Jetzt funktioniert die Anlage wieder nicht!«, stellt der Vorsitzende unge­duldig fest, als das Mikrofon am Zeugen­tisch stumm bleibt. Die Protokollantin hat schon den Hausdienst informiert.</p>



<p>Man wartet auf den Techniker, der das Mikrofon aktivieren soll. Niemand erscheint. Schließlich steht Prof. Lilie auf und macht sich unter einem Tisch an einem Kabel zu schaffen. »Haben Sie es geschafft?«, erkundigt sich der Rich­ter. Das Mikrofon funktioniert wieder. »Ich hab zwei linke Hände und studierte Recht«, bemerkt der Strafverteidiger trocken, als er wieder Platz nimmt. Der Richter bedankt sich und fährt fort: »Herr Dr. Zwei­hoff, zu Ihrer Sachkunde: Uns interessiert das Lebergewicht. Gibt es einen Quotienten aus Teilen der Leber? Und wie ist die medizinische Definition, was bedeutet hirntot?« Er bezieht sich auf Kritikpunkte aus dem Antrag der Verteidigung – dort werde angeführt: »Es sei nicht auszuschließen, ob das Kind im Mutter­leib einen Hirntod erlitten hat. Sie und Herr Felsberg hatten das klipp und klar verneint«, wendet er sich weiter an den Befragten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die notwendigen Befunde erhoben?</h2>



<p>Zweihoff geht zunächst auf einen grundsätzlichen Kritik­punkt im Antrag der Verteidigung ein und bestätigt, dass nor­malerweise ein Fetalpathologe mit Untersuchungen von Kin­dern beauftragt werde, die bei der Geburt verstorben seien, aber auch sein Institut habe die notwendigen Befunde erhoben: »In diesem Fall haben wir die Obduktion am 2. Juli 2008 durchgeführt.« Er erklärt: »In Kliniken wird ein Fetalpathologe hinzu­gezogen. Wenn die Polizei Ermittlungen führt, wird ein Rechts­mediziner zugezogen. Ich bin Rechtsmediziner und habe eine eineinhalbjährige Weiterbildung in der Pathologie absolviert.« Er habe die Schwangerschaftsbefunde nicht greifbar, wie bei Obduktionen in der Klinik: »Gleichwohl gehört das zum Auf­gabengebiet der Rechtsmedizin.« Es sei ein normales Vorgehen, die Obduktion ohne pränatale Befunde durchzuführen: »Wir hatten keine Vorbefunde.« Eine Einschätzung aus seinem Gut­achten nimmt er zurück: »Beim Gewicht der kindlichen Leber muss ich mich in der Tat korrigieren – 200 Gramm ist nicht das normale Gewicht.« Es gebe aber eine plausible Erklärung für das deutlich erhöhte Gewicht: eine akute Blutstauung in der Leber durch ein Rechtsherzversagen. Der Vorsitzende fragt weiter: Bleiben wir bei den inneren Organen – wie verhält sich das Ge­wicht der Leberanteile untereinander?« Zweihoff: »Ich bin seit 20 Jahren Rechtsmedizinier, weder in Düsseldorf noch hier in Dortmund haben wir Leberanteile untersucht.«</p>



<p>Man habe in diesem Fall auch histologische Untersuchun­gen vorgenommen. Beim Myocard beispielsweise müsse ein Zeitraum vergehen, bevor Pathologen Veränderungen wie Eo­sinophilie als Hinweise auf eine Hypoxie feststellen könnten . Die von ihm festgestellten petechialen Blutungen unter dem Herzaußenfell könnten ein Zeichen für einen Sauerstoffmangel sein. Zur Untersuchung von Mekonium- und Fruchtwasseraspi­ration habe es keine Aufträge gegeben. Es gebe weder makros­kopische noch histologische Befunde. Dies schließe jedoch eine Hypoxie nicht aus. Nur in zwei Dritteln der Fälle fände man bei einer Hypoxie eine Aspiration. Der Richter fragt nach dem Absaugen durch den Notarzt. »Wenn Atembewegungen dazu führen, dass Fruchtwasser in die Bronchioli eindringt – soweit kann man nicht absaugen«, erklärt ihm Zweihoff.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Phänomen des intrauterinen Hirntodes</h2>



<p>Zu einem möglichen Hirntod des Kindes befragt, bekennt Zweihoff, er habe in der Fachliteratur zum Phänomen des intra­uterinen Hirntodes nichts gefunden, »bis auf eine einzige Arbeit von 2006.« Dort sei beschrieben, dass die mit dem Fetaldoppler erhobene Herzfrequenz nicht verändert gewesen sei. Allerdings habe man in dem Fall bei dem Kind makroskopisch gravierende pathologische Veränderungen festgestellt. Über den Hirntod wird nun länger gesprochen. »Hier wird geltend gemacht, dass das Kind hirntot gewesen sei«, erklärt der Richter. Ob ein Sauerstoff­mangel zu einem Hirntod führen könne und wenn ja, wie lange er dauern müsse? »Es gibt solche Einzelfälle, ich möchte das nicht ausschließen«, antwortet Zweihoff vorsichtig. »Ich frage das für unseren Fall: Ist es möglich, dass das Kind ab 11 oder 16 Uhr über mehrere Stunden hirntot war und der Kreislauf funktionierte weiter?«, erkundigt sich Meyer. »Ich kann das nicht ausschließen«, entgegnet Zweihoff. »Was könnte ein Fetalpathologe zusätzlich machen?«, fragt der Vorsitzende. »Gar nichts«, erwidert Zweihoff. Es habe keine Anhaltpunkte für Entzündungen gegeben, die Befunde wiesen auf einen Sauerstoffmangel hin, auch wenn keine pathologischen Befunde für eine Hypoxie vorlägen, jedoch fänden sich auch keine anderen Auffälligkeiten für eine andere Ursache. Die genaue Todesursache sei letztlich unbekannt.</p>



<p>Der Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Hans Böhme erkundigt sich beim Sachverständigen: »Was ist gesichert an Präparaten und in welcher Form?« Es gebe das Hirn als Makropräparat, An­schnitte aller Organe, Gewebeproben in 4 % Formalin, gibt Zweihoff Auskunft. »Konnten Sie aufgrund der Untersu­chung etwas zur Lungenreife sagen?«, möchte Prof. Dr. Lilie von dem Rechtsmediziner wissen. Der erklärt: »Die Lunge habe ich mikroskopisch untersucht, nicht morphometriert.« »Da steht, dass die Lunge reif ist«, merkt Oberstaatsanwältin Susanne Ru­land mit Blick in den Obduktionsbericht an. »Das heißt nicht, dass das richtig ist, Frau Oberstaatsanwältin«, entgegnet Lilie: »Es spricht viel für Lungenreifestörungen, wie die Beatmungssituation – es wurden keine Befunde erhoben, die das ausschließen.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Herzschlag trotz Hirntod?</h2>



<p>Weiter geht es mit dem Kinderkardiologen Prof Dr. Kerce­cioglu. »Zum Hirntod kann ich nichts beitragen«, stellt dieser gleich klar. »Kann das Herz beim Hirntod allein schlagen?«, interessiert den Vorsitzenden. »Ja, das kann der Fall sein. Die Autonomie des Kreislaufes ist aber nicht so autonom, die Patien­ten können nicht allein atmen«, antwortet Kercecioglu. »Aber bezogen auf einen ungeborenen Menschen, der über die Mutter versorgt wird?«, wird weiter nachgehakt, worauf er feststellt: »Ich habe in meinem Leben nie erlebt, dass ein Kind hirntot auf die Welt kam und weiter gelebt hat.«</p>



<p>Er urteilt, die Stärke der Herzkammerwände, die Dr. Zwei­hoff erhoben hätte, seien echocardiologische Normwerte, nicht pathologische Werte. Die unterschiedlichen Werte bei der Dicke haben mit der Arbeit des Herzens zu tun – es sei, als wenn man einen Luftballon aufblase und die Wand dabei dünner werde. Sobald die Luft wieder entwichen sei, sei die Stärke wieder di­cker – die Masse bliebe gleich. Die Wandstärke von vier Millime­tern für den rechten Ventrikel sei normal. Kercecioglu merkt weiter an: »Beim Ungeborenen ist keine Hirntoddiagnostik mög­lich. Man kann kein EEG durchführen. Welche Umstände dazu beitragen, dass das Hirn über Minuten nicht mit Sauerstoff ver­sorgt wird, frage er sich. »Man kann nicht sagen, so etwas gibt es nicht. Ich habe so etwas noch nie erlebt und habe auch die Literatur der letzten drei Jahre dazu zu Rate gezogen – dort ist nicht davon die Rede«, bekennt der Kinderkardiologe.</p>



<p>Lilie ergreift das Wort: »Mit Dopplersonografie kann man die Hirnaktivität nachweisen«, führt er eine Literaturquelle an. Er habe die Literaturstelle im Kapitel »Sonografische Diag­nostik« auf Seite 171 im Standardlehrbuch »Gynäkologie und Geburtshilfe« (Schneider/Husslein/Schneider) gefunden. Sie be­ziehe sich sich auf Kinder nach der Geburt. »Der Einfachheit halber lege ich die Fundstelle aus dem Fachbuch dem Gericht vor.« Er übergibt Papiere an das Gericht. Einige fachliche Details werden besprochen, wie die Bedeutung eines silenten Herzton­verlaufs, die Beschaffenheit des kindlichen Herzens und seine eventuell möglichen intrauterinen Erkrankungen. Kercecioglu kann keine Anhaltspunkte für eine Pathologie erkennen. Der Experte wird verabschiedet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Prozessende in Sicht?</h2>



<p>Von dem Neuropathologen Dr. Felsberg möchte der Vorsit­zende Richter wissen: »Gibt es einen Anlass zum Korrigieren früherer Einschätzungen?« Dieser verneint, an seinen Befunden und seiner Einschätzung habe sich nichts geändert. Dennoch folgt eine ausführliche Erörterung fachlicher Details.</p>



<p>Schließlich erkundigt sich der Vorsitzende Richter bei Frau Dr. Göcke nach ihrem beruflichen Hintergrund, er habe im Internet nichts über sie gefunden. Sie sei ab 1995 am Vinzenz Pallotti Hospital in Bensberg tätig gewesen und über ihre ganze Berufs­tätigkeit hinweg im deutschsprachigen Raum in die Fachgesell­schaften der Kinderpathologie eingebunden gewesen. Seit fünf Jahren sei sie im Ruhestand, gibt sie Auskunft. »Da Dr. Zweihoff spätestens 12.30 Uhr gehen muss, hören wir die Sachverständige Frau Dr. Göcke heute nicht«, kündigt der Vorsitzende Richter an. Er gehe davon aus, dass sie noch einmal wiederkommen könne, wozu diese bereitwillig zustimmt. Mit den Prozessbeteiligten wird die Planung der nächsten Wochen besprochen. Meyer bedau­ert, dass man es leider nicht schaffen werde, weder am 5. noch am 26.Juni bereits die Plädoyers entgegen zu nehmen. Offenbar möchte er den Prozess nun bald abschließen.</p>



<p>Die Hebamme, die gemeinsam mit der Angeklagten nach einer anderen tragisch ausgegangenen Geburt in einen Zivil­prozess verwickelt ist, soll nächstes Mal noch einmal vorgeladen werden. »Wir haben den Verdacht, dass sie uns angelogen hat«, erläutert der Vorsitzende den Grund. Er hatte diesen anderen Fall in die Verhandlungen einbezogen, wie er auch sonst in verschiedene Richtungen recherchiert hatte, offenbar um fest­zustellen, ob es weitere Schadensfälle bei Hausgeburten gab, die auf eine besondere Risikobereitschaft der hier beschuldigten Hebamme und Ärztin hinweisen könnten. Für den Tatvorwurf des Totschlags – ein Verbrechen, auf das 5 bis 15 Jahre Haft ste­hen, ist Vorsatz eine definierte Bedingung, zumindest, dass der Tod des Kindes billigend in Kauf genommen wurde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Noch ein Befangenheitsantrag</h2>



<p>Der Prozesstag endet mit einem weiteren Befangenheitsan­trag von Rechtsanwalt Böhme – diesmal gegen den Sachver­ständigen Prof. Dr. Thomas Schwenzer, der in dem besagten anderen anhängigen Schadensfall als Sachverständiger tätig ist und bei den letzten beiden Terminen hier vernommen wurde. Er erwecke den Anschein der Parteilichkeit, weil er seinen Gut­achtenauftrag überschreite und zu Fragen Stellung genommen habe, die nicht vom Beweisauftrag umfasst seien. Dabei verlet­ze er seine Neutralitätspflicht, bemängelt Böhme. Schwenzer habe einen weiteren Fall neu aufs Tapet gebracht, der nichts mit seiner Befragung zu tun gehabt habe. Deshalb sei Besorgnis ge­rechtfertigt, der Sachverständige habe ungefragt Beweismittel erbracht, um eine Verurteilung in seinem Sinne wahrscheinli­cher zu machen. Schwenzer habe, als die Angeklagte ihn durch ihre Fragen in die Enge getrieben habe, ein wohlpräpariertes fachgynäkologisches Gutachten aus der Tasche gezogen, dem Gericht überreicht und erklärt, dies sei nicht der erste Fall, wo sie miteinander zu tun hätten. Jenes Ermittlungsverfahren sei bald eingestellt worden. Die hier angeklagte Ärztin und Heb­amme, die mit fast 2.000 betreuten Geburten über erhebliche Erfahrung und Fachkompetenz verfüge, sei damals spät von der betreuenden Hebamme zu einer Geburt im Mai 2005 hin­zugezogen worden. Sie habe nach ihrem Eintreffen und der Untersuchung der Gebärenden nach kurzer Beobachtung den Transport ins Krankenhaus veranlasst – wo das Kind später aus unbekannten Gründen tot geboren wurde – sie habe sich also vollkommen korrekt verhalten. Das vorgelegte Gutachten habe sich auch nur mit der anderen Hebamme, nicht mit der hier angeklagten Hebamme und Ärztin auseinanderzusetzen gehabt. Keiner der beiden Geburtshelferinnen habe ein konkre­ter Fehler oder eine unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt werden können, so sei das Verfahren eingestellt worden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kurzer Prozesstag</h2>



<p>Der 22. Prozesstag am 5. Juni endet schon nach kurzer Zeit: Die vorgeladene Hebamme, die in den anderen Schadensfall mit Zivilprozess um ein schwerst geschädigtes Kind involviert ist, ist mit ihrem Anwalt erschienen. Der erklärt, dass seine Mandantin von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Der Vorsitzende Richter weist darauf hin, dass der neu bekannt gewordene Fall des am 23. Mai 2005 in einer Klinik tot geborenen Kindes strafrechtlich verjährt sei. Es gehe hier um Verstöße gegen die Wahrheit bei einer früheren Verneh­mung. »Es gibt Anhaltspunkte, dass Sie die Unwahrheit gesagt haben«,erläutert der Vorsitzende der Zeugin den Grund für die Vorladung. Alle Gerichtsmitglieder hätten sich daran erinnert, dass die Hebamme ausgesagt habe, es sei früher zu keinen Kom­plikationen bei der Zusammenarbeit mit der hier Angeklagten gekommen. »Das entspricht nicht den Tatsachen«, stellt Meyer fest, wie dieser weitere Fall zeige: »Ist das richtig?« Die adres­sierte Zeugin gibt keine Antwort. »Ich spreche mit Ihnen!«, in­sistiert der Richter, doch er kommt nicht zum Ziel. »Sei&#8217;s drum«, bemerkt dieser, »wir nehmen das in Kauf.« Der Anwalt und seine Mandantin werden verabschiedet:»Tschüss zusammen!«, wendet sich der beim Gehen kurz zum Zuschauerraum. »Das Benehmen lässt auch zu wünschen übrig«, murmelt der Vorsitzende, als die beiden den Gerichtssaal verlassen haben, und gibt ausführ­lich den Sachverhalt zu Protokoll. Rechtsanwalt Böhme, diesmal als einziger Strafverteidiger anwesend, legt dabei Wert darauf, dass seine Mandantin in die Ermittlung in dem neu bekannt gewordenen Fall nicht mit einbezogen war: »Es ist der ganzen Akte nicht zu entnehmen!« »Gut, den letzten Satz streichen wir«, korrigiert der Richter das Protokoll. »Möchten Sie sich zu dem Fall äußern?«, fragt er die Angeklagte. »Nein«, antwortet Böhme. Der Vorsitzende Richter spricht die Angeklagte noch einmal di­rekt an. Ihr Anwalt wendet sich an sie: »Ich habe voreilig Nein gesagt – wollen Sie?« »Können wir uns kurz besprechen?«, fragt die Angeklagte. Dies wird ihr zugestanden.</p>



<p>Nach einer kurzen Besprechungspause beginnt Böhme: Der Nabelschnur-pH-Wert von 7,21, der bei der Geburt in der Klinik festgestellt worden sei, deute auf einen ebenso unerklärlichen Tod hin, wie hier im vorliegenden Fall. »Leider ist bei uns kein Nabel­schnurblut entnommen worden. Es wurde damals ein CTG abgeleitet, das bis zuletzt 120 bis 130 Schläge angezeigt hatte, leider ist das CTG verschwunden. Das Fruchtwasser war zu Hause klar, nicht erbsbreiartig.« Der Vorsitzende wendet sich zunächst an die angeklagte Hebamme und Ärztin: »Sind das Ihre Angaben?« »Ja«, antwortet diese. Ob das Fruchtwasser klar oder erbsbreiartig war, findet der Richter, sei möglicherweise kein Widerspruch – zu Hau­se beim Fruchtblasensprung sei es klar gewesen, im Krankenhaus dann erbsbreiartig. »Haben Sie Calciumtabletten besorgen lassen?«, fragt er die Angeklagte weiter. Aus den Zeuginnenaussagen in der Akte hat er entnommen, dass sie nach ihrem Eintreffen zunächst eine Hebammenschülerin beauftragt hatte, Calcium zu besorgen, dann erst hatte sie die Untersuchung vorgenommen. Die Gefragte kann sich nicht mehr an dieses Detail erinnern; sie erklärt, wa­rum sie manchmal bei einer Wehenschwäche Calcium einsetze zur Aktivierung der Muskulatur. Der Einsatz von Wehenmitteln sei ihr in der Hausgeburtshilfe zu riskant. Der Richter fragt nach der Litzmannschen Obliquität, einem Begriff, der damals in einer Zeuginnenvernehmung gefallen war. »Das Kind war auf Beckenboden, von daher spielte die Litzmannsche Obliquität keine Rolle«, erläutert die Ärztin und Hebamme die geburtshilflichen Zusammenhänge weiter. Schließlich bremst Böhme: »Herr Vorsitzender, wir hatten noch keine Gele­genheit, die Akte, die erst kürzlich kam, mit meiner Mandantin zu besprechen.« Der Richter geht darauf ein – er hält es für unproblematisch, für heute erst ein­mal das Geburtsprotokoll der betreuenden Hebamme von damals zu verlesen. Es do­kumentiert die Geburt vom 23. Mai 2005 bis zur Verlegung in die Klinik 9.40 Uhr, 25 Minuten nachdem die Ärztin um 9.15 Uhr eingetroffen war.</p>



<p>Schließlich soll noch ein neues Do­kument mit in die Prozessunterlagen einbezogen werden, das Protokoll der Überprüfungen aller Handyverbindun­gen und der gespeicherten SMS vom beschlagnamten Mobiltelefon der Ange­klagten von 2008 – darin gehe es darum, welche SMS und welche Telefonverbin­dungen zu welchem Zeitpunkt stattge­funden hätten. Es sei knapp 100 Seiten lang, der Vorsitzende ordnet an, dass es von den Prozessbeteiligten im Selbstlese­verfahren zur Kenntnis genommen wird. Nach weiteren organisatorischen Bemü­hungen brechen alle schon gegen 11 Uhr wieder auf.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zeuginnenvernehmung</h2>



<p>Auch der 23. Verhandlungstag am 26. Juni endet bereits mittags. Die Straf­verteidigerin Andrea Combe habe ihr Mandat niedergelegt, gibt der Vorsit­zende Richter zu Beginn bekannt. Nur eine Zeugin soll heute vernommen wer­den, eine Hebamme. Von ihr verspricht sich das Gericht Auskunft über die in der letzten Verhandlung betrachtete Ge­burt, bei der sie als Hebammenschülerin dabei gewesen war. Die im Mai 2005 in die Klinik verlegte Hausgeburt endete tragisch: Das Kind war tot, als es dort ei­nige Zeit später am Vormittag spontan geboren wurde. Zuvor verliest der Rich­ter eine Entbindungserklärung von der Schweigepflicht der betroffenen Mutter vom 10.Juni diesen Jahres. Die damalige Schülerin hatte zwar miterlebt, wie die hier angeklagte Ärztin und Hebamme von der betreuenden Hebamme hinzu­gezogen worden war und dass die Frau bald danach in die Klinik verlegt wurde,kann sich aber an Details zum Gesche­hen vor acht Jahren partout nicht erin­nern. Der Vorsitzende Richter versucht ihr Erinnerungsvermögen zu aktivieren. Nach einer zähen Befraguung zu den genauen Umständen, gibt der Vorsitzende die nachforschenden Fragen schließlich auf und nimmt das Protokoll der polizei­lichen Vernehmung vom Dezember 2006 zu Hilfe. »Wenn ich das damals so gesagt habe«, räumt die Zeugin ein, ohne dass ihr eine Erinnerung dämmert. Warum die hier Angeklagte von der damals be­treuenden Hebamme hinzugezogen wor­den sei, möchte der Richter weiter wis­sen. »Sie sagt mir doch nicht, warum sie eine Ärztin hinzuzieht«, antwortet die Zeugin ratlos. »Es wurde untersucht, die Herztöne waren nicht auffindbar, dann fuhr man zu viert in die Klinik«, erinnert sich die Zeugin. Der Richter erläutert nach Aktenlage: »Ihr spätes Eintreffen begründete die Ärztin damit, dass die be­treuende Hebamme ihr Kommen nicht als dringend bezeichnet habe.« Sie habe nur zum Nähen kommen sollen, habe der Vater ausgesagt. »Calcium?«, wirft der Richter als Stichwort in den Raum. Die Zeugin schaut ratlos. »Ich wurde losge­schickt, um aus der Apotheke Calcium zu holen. Als ich zurückkomme, macht die Ärztin gerade die Untersuchung. Sie stellt eine Litzmannsche Obliquität fest«, liest er aus ihrer polizeilichen Vernehmung vor. »Ist damals der Begriff Zystocele ge­fallen?«, fragt er. Im späteren Bericht des Krankenhauses sei diese diagnostiziert worden, »eine über Stunden vorhandene Vorwölbung der Blase, die ein Durchtre­ten des Kindes unmöglich macht.« »Darf ich etwas fragen?«, bittet die Zeugin: »Aber das Kind ist doch spontan zur Welt gekommen!« »Ja, aber nach einer Episio­tomie,« liest der Richter im Geburtsproto­koll der Klinik nach: »Seit fünf Stunden Muttermund vollständig, es bestätigt sich der Befund, seit mehreren Stunden zweitgradige Zystocele, die einen Durch­tritt des Kindes unmöglich macht. Nach Schneiden einer Epi kommt das Kind tot zur Welt.« »Nach wessen Meinung, wurde die Verlegung in die Klinik beschlossen?«, fragt der Vorsitzende weiter. »Die Herz­ töne waren nicht auffindbar«, antwortet die Zeugin. »Sie sollen damals angegeben haben, Sie hätten es vorgezogen, eher in die Klinik zu fahren«, möchte der Richter wissen. Die Zeugin entgegnet: »Ich war Schülerin, ich konnte die Situation nicht einschätzen.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einschätzung der Angeklagten</h2>



<p>Nachdem die Zeugin entlassen ist, äußert sich die Angeklagte bereitwillig zu diesem Fall: Erstmals beantwortet sie alle Fragen des Richters mit ruhiger kon­zentrierter Stimme und gibt Auskunft über fachliche geburtshilfliche Details. Aufmerksam hört ihr der Vorsitzende zu. Die Hebamme und Ärztin erklärt, dass sie sich, wenn sie zu einer Hausgeburt gerufen wird, zunächst mit dem Eltern­paar bekannt und sich ein Bild von der Gesamtsituation macht und dann erst körperliche Untersuchungen vornimmt. Dass sie damals, nachdem sie die Herz­töne nicht gefunden habe und besorgt gewesen sei, deshalb die Verlegung in die Klinik veranlasst habe, wo man dann kontinuierlich normale Hertöne aufgezeichnet habe. Sie habe die Eltern über ihre Sorge aber zu dem Zeitpunkt nicht informiert, um keine Panik zu verursachen – schließlich hätten die­se schon einmal ein Kind verloren. Der Richter hat noch einige Fragen zu den näheren Umständen, die sie ihm erläu­tert. Den Eindruck, den der Richter aus den verschiedenen Aussagen und Anga­ben in den Unterlagen gewonnen hatte, dass die Frau gegen ihren Wunsch nur ihrem Mann zuliebe zu Hause geblieben sei, kann sie nicht bestätigen, auch wenn sie in der Situation noch nicht vor Ort gewesen sei. Die Frau sei nicht der Typ ge­wesen, sich bevormunden zu lassen. Sie gehe davon aus, das Gespräch mit ihrem Mann unter vier Augen in einer Erschöp­fungsphase der Geburt habe sie ermuti­gen sollen und dass beide anschließend einvernehmlich weiter beim Wunsch zur Hausgeburt geblieben wären.</p>



<p>Zum Ende des Verhandlungstages fasst der Vorsitzende bei der Terminpla­nung den Abschluss des Prozesses ins Auge: Am 26. September soll noch der Fetalpathologe Prof. Dr. Ivo Leusclmer als vom Gericht bestellter Sachverständiger gehört werden. Die geringe Auswahl an möglichen Experten, die kurzfristig ein Gutachten hätten erstellen können, wird erörtert – der Vorsitzende hatte mehre­re Anfragen gestellt. Er möchte einen Sachverständigen bestellen, den nicht die Verteidigung benannt hat. »Wir ha­ben ihn gewählt, weil er ab vom Schuss ist.«, begründet der Vorsitzende die Wahl. Unmittelbar nach der Erstattung seines Gutachtens sollen am 27. September die Plädoyers der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft entgegengenommen werden. Einige Wochen später soll das Urteil verkündet werden.</p>



<p><a href="https://viktoria11.de/festnahme-im-gerichtssaal/" data-type="post" data-id="2908"><strong>Weiter zu Teil 5: Festnahme im Gerichtssaal</strong></a></p>
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		<title>Verteidigung verstärkt</title>
		<link>https://viktoria11.de/verteidigung-verstaerkt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Jun 2013 16:26:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[In einem Schwurgerichtsprozess wird gegen eine Hebamme und Ärztin vor dem Landgericht Dortmund verhandelt, die wegen Totschlags angeklagt ist. Das Gericht hat die Beweisaufnahme breit angelegt. Beim Prozess in Dortmund war ich seit dem 27. August vergangenen Jahres an 18 von 20 Verhandlungs­tagen dabei. Spreche ich mit anderen Menschen über meine Beobachtungen, fällt mir auf,<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/verteidigung-verstaerkt/"><span class="screen-reader-text">"Verteidigung verstärkt"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>In einem Schwurgerichtsprozess wird gegen eine Hebamme und Ärztin vor dem Landgericht Dortmund verhandelt, die wegen Totschlags angeklagt ist. Das Gericht hat die Beweisaufnahme breit angelegt.</strong></p>



<p>Beim Prozess in Dortmund war ich seit dem 27. August vergangenen Jahres an 18 von 20 Verhandlungs­tagen dabei. Spreche ich mit anderen Menschen über meine Beobachtungen, fällt mir auf, dass mein Gegenüber meist zügig ein Urteil fällt oder schon vorab gefällt hat. Ein Kind ist bei seiner Geburt gestorben – es soll vor Gericht untersucht werden, ob im juristischen Sinne Schuld im Spiel ist. Dass es sich dabei um eine außerklinische Geburt unter besonderen Umständen handelt, weckt Emotionen und polarisiert umso mehr. Besonders der Tatvorwurf »Totschlag« der ankla­genden Staatsanwaltschaft gegen die Hebamme und Ärztin beschäftigt viele. Sie hatte am 30. Juni 2008 bei einer Be­ckenendlagengeburt in einem Hotelzim­mer Geburtshilfe geleistet. Die Eltern wa­ren aus Lettland angereist, um ihr Kind statt per Sectio auf natürlichem Weg zur Welt zu bringen. Das Mädchen wurde leb­los geboren und konnte von der erfahre­nen Geburtshelferin nicht erfolgreich reanimiert werden. Unabhängig von der Profession und Sachkenntnis: Fast jede:r hat eine Auffassung, wer wann welchen Fehler gemacht habe, warum das Kind gestorben sei und wie es hätte anders laufen müssen – bei der tragisch verlau­fenen außerklinischen Geburt wie auch nun beim Prozess in Dortmund. Wenn ich Juristen oder erfahrene Geburtshel­ferinnen von dem Prozess erzähle, treffe ich auf Verwunderung: Von einem ver­gleichbaren Fall aus der Geburtshilfe mit einem solchen Verbrechensvorwurf hat noch niemand gehört.</p>



<p>Seit dem 9. April, dem 19. Verhand­lungstag, sitzt an der Seite der Angeklag­ten ein weiterer Rechtsbeistand: Prof. Dr. Hans Lilie mit einem Lehrstuhl für Straf­recht, Strafprozessrecht, Rechtsverglei­chung und Medizinrecht an der Martin­ Luther-Universität Halle-Wittenberg. 13 Jahre lang war er auch als Richter am Landgericht Halle tätig. Dass ihm die ver­handelte Materie nicht völlig fremd ist, zeigt beispielsweise, dass er von 1996 bis 2002 Mitglied im Arbeitskreis Ärzte und Juristen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) war und seit 1999 Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Ärzte und Juristen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftli­ chen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein früherer Fall</h2>



<p>An diesem Tag steht die Vernehmung von Prof. Dr. Thomas Schwenzer, dem Leiter der Frauenklinik des Klinikums Dortmund an. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Meier skizziert das Ziel der Be­fragung: »ob es frühere tragische Geburts­ausgänge gab« und welche Kenntnisse er habe, wie »risikobereit« die Ärztin und Hebamme bei ihrer Geburtshilfe gewe­sen sei. Die 59-jährige Angeklagte hatte seit mehr als 30 Jahren praktiziert und unterhielt eine Hausarztpraxis mit Haus­geburtshilfe. Seit März 2012 ruht ihre Approbation, seitdem hat sie auch ihre Hebammenarbeit eingestellt. Im Zent­rum steht nun ein weiterer Fall, der unglücklich verlaufen war. Er findet in die­sem Prozess ebenfalls seit Monaten durch mehrere Zeug:innenbefragungen Beach­tung, auch wenn hier nicht darüber zu entscheiden ist. Die angeklagte Hebam­me und Ärztin war im August 2007 von einer Hebammenkollegin nachts spontan zu einer Beckenendlagengeburt in deren Geburtshaus hinzugerufen worden, nach­ dem diese bei einer Muttermundsweite von fünf Zentimetern überraschend eine Steißlage diagnostiziert hatte. Nachdem die Geburt längere Zeit nicht ausreichend fortgeschritten war, entschied die Ärztin gegen 3.15 Uhr, dass eine Verlegung ins Krankenhaus notwendig sei. Wie Schwan­gerschaft und Geburt verlaufen waren, hatte das Gericht durch die vorliegenden Patienten- und Geburtsunterlagen und die Zeuglnnenvernehmungen bereits zu re­konstruieren versucht.</p>



<p>Unmittelbar nachdem die anstehen­de Verlegung mit der Gebärenden be­sprochen worden war, erlitt sie noch im Geburtshaus einen tonisch-klonischen Anfall. In der Klinik wurde das Kind per Notsectio mit einem Apgar von 1-5-7 ge­boren; es entwickelte ein Hirnödem und erlitt einen bleibenden cerebralen Scha­den. Heute lebt das fünfjährige Mädchen zu 100 % schwerstbehindert bei sei­nen Eltern, die bereits im vergangenen Dezember als Zeugen ausgesagt hatten. Auch die Hebamme, in deren Geburtshaus das Kind hatte zur Welt kommen sollen, war im Januar dieses Jahres befragt wor­den, ebenso eine junge Hebamme, die als Praktikantin der Geburtshaushebamme mit dabei gewesen war. Während die zwei Hebammen eine ruhig und harmonisch verlaufende Geburt erinnert hatten, bei der die Gebärende sehr kooperativ gewe­sen sei und vom Entschluss zu verlegen erst habe überzeugt werden müssen, hat­te die Mutter der schwerstbehinderten Tochter von einer äußerst dramatischen Geburt im Geburtshaus berichtet, die sie kaum ausgehalten, wo sie keine Unterstüt­zung erfahren habe und in deren Verlauf sie immer wieder in die Klinik habe ver­legt werden wollen. Unter Tränen hatte sie im Dezember ihr schweres Leben mit ihrer Tochter beschrieben. Die Eltern klagen auf Schadensersatz.</p>



<p>Seit September 2011, beginnt der Rich­ter, laufe am Landgericht Münster dazu ein Zivilprozess gegen die erstbetreuende Hebamme und die hinzugezogene Ärztin und Hebamme. In seinem dort am 17. Juli 2012 erstatteten Gutachten sei Prof. Dr. Schwenzer zu dem Schluss gekommen, dass die damals geleistete Geburtshilfe fehlerhaft gewesen sei. Als der Gutach­ter mit der detaillierten Darstellung des Geburtsverlaufs begonnen hat, zögert der Richter plötzlich und sucht in seinen Unterlagen. Dann bittet er um fünf Minu­ten Pause: Die Entbindungserklärung der Eltern von der Schweigepflicht liege ihm hier nicht im Original vor. Als die fünf Richter zurückkehren, erklärt der Vorsit­zende, dass die Erklärung der betroffenen Eheleute nur die Behandlungs- und Ent­bindungsunterlagen beinhalte, nicht aber die Vernehmung des Sachverständigen. Der Vater des Mädchens meldet sich aus dem Zuschauerraum, wo er mit seinem Anwalt die Verhandlung mitverfolgt: »Wir haben Kenntnis und begrüßen es, dass Prof. Schwenzer heute hier vernommen wird.« Damit sind mögliche rechtliche Ein­ wände ausgeräumt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hebamme und/oder Ärztin</h2>



<p>Schwenzer geht weiter den Tag und die Nacht der Geburt am 26. und 27. August 2007 durch. Um 22.30 Uhr sei die Frucht­blase gesprungen mit Abgang von meko­niumhaltigem Fruchtwasser. Das sei kein Normalbefund. Ferner der überraschende Befund, dass als vorangehender Teil der Steiß fest im Beckeneingang zu tasten ge­wesen sei. Auch die massiven Ödeme, die im Aufnahmebefund der Klinik dokumen­tiert worden waren, seien sicher schon vor der Geburt entstanden. Statt die Gebären­de in die Klinik zu verlegen, habe die be­treuende Hebamme die Ärztin und Heb­amme hinzugezogen und die Geburthilfe im Geburtshaus fortgesetzt.</p>



<p>Er habe sich damit auseinandergesetzt, ob er als Klinikarzt der richtige Sachver­ständige für außerklinische Geburtshilfe sei, räumt Schwenzer ein. Bewusst habe er in Rechnung gestellt, dass die außerklini­sche Geburtshilfe in Deutschland zulässig sei, dies sei auch nach EU-Recht geregelt: »Das müssen wir akzeptieren.« Nach der nordrheinwestfälischen Hebammenbe­rufsordnung sei Hebammen die selbststän­dige Geburtshilfe bei Schädellage, die Be­treuung von Beckenendlagen dagegen nur im Dringlichkeitsfall gestattet. Jede Heb­amme müsse sich deshalb zu Beginn einer Geburt mit Hilfe der Leopoldschen Hand­griffe von der Kindslage überzeugen. Aus der Dokumentation sei nicht hervorgegan­gen, dass die Hebamme dies getan habe. »Dies ist ein Versäumnis der aufnehmen­ den Hebamme. Jetzt haben wir es hier aber mit einer Hebamme und Ärztin zu tun «, gibt der Vorsitzende Richter zu bedenken. Es mache keinen Unterschied, wenn eine Ärztin zugegen sei, entgegnet Schwenzer, und die Angeklagte habe auch in keinem Moment als Ärztin gehandelt. Die erstbe­treuende Hebamme habe die hier Ange­klagte als Ärztin hinzugezogen, fragt der Richter nach: »Reicht da jede Ärztin?« »Die ärztliche außerklinische Geburtshilfe fin­det heute im 21. Jahrhundert nicht mehr statt!«, erklärt Schwenzer. Auch nach ärzt­lichen Standards sei die Betreuung einer Beckenendlagengeburt in diesem Setting ein grober Fehler. Man könne im Kranken­haus noch spät auf eine Sectio umsteigen – seine Klinik, als eines der größten Perinatalzentren Deutschlands, erreiche eine E-E-Zeit von weniger als 10 Minuten. »Time saves brain. Die Zeit ist entscheidend beim Hirnschaden«, sei eine Erkenntnis in der Perinatalmedizin.</p>



<p>Nach den besonderen Risiken dieser Poleinstellung befragt, führt der Chefarzt aus: »Es ist immer die Hypoxie das Kardi­nalproblem – im Notfall hochschlagende Arme, der Kopf sitzt im Becken fest. Wer außerklinisch Beckenendlagengeburten betreut, nimmt dieses Risiko billigend in Kauf.« »Das sind innere Zusammenhän­ge, über die wir juristisch entscheiden müssen«, sagt der Vorsitzende dazu und fragt weiter: »Als Ärztin hinzugezogen – ich muss mich korrigieren, als mit Be­ckenendlagen sehr erfahrene Hebamme – Sie sagen, die tätige Hebamme hätte das zum Anlass nehmen müssen, die Geburt abzubrechen, weil die Risiken signifikant höher sind?« »Auch nach der Hebammen­ berufsordnung.«, antwortet Schwenzer. »Es geht nicht objektiv gesehen darum, ob man eine Zusatzqualifikation als Ärztin hat?«, fragt der Richter. »Wenn ich einen Arzt zu begutachten hätte, der unter die­sen Rahmenbedingungen bereit ist, eine Beckenendlagengeburt zu leiten, dann schätze ich das als grob fahrlässig ein!«, erklärt Schwenzer. Aus der gesamten Do­kumentation gehe nicht hervor, dass die Geburtshelferin in ihrer Doppelfunktion als Ärztin und Hebamme tätig gewe­sen sei – das hätte dokumentiert werden müssen und auch die Patientin hätte in­formiert und aufgeklärt werden müssen. »Die klinische Geburtshilfe hat Standards für vieles entwickelt, die kann man nicht direkt auf die außerklinische Geburtshil­fe übertragen«, erläutert der Klinikchef: Auch die Dokumentation sei auf Geburten in der Klinik ausgerichtet, so dass Nach­behandler Befunde übernehmen könn­ten. »Das ist hier anders. Ich kenne keinen Standard für die Dokumentation in der außerklinischen Geburtshilfe«, bekennt Schwenzer. »Ein CTG ist nicht vorzuhal­ten?«, fragt der Vorsitzende Richter Meier. »Nein«, antwortet der Hauptgutachter für diesen Schadensfall. ,»Wie kommt es zur Ausprägung eines Hirnödems?«, fragt der Richter weiter. »Durch die Hypoxie. Es kor­reliert mit dem niedrigen pH-Wert.« Der war nach den Unterlagen mit 6,81 aus der Nabelarterie und 6,84 aus der Nabelvene angegeben worden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Risiken der Beckenendlage</h2>



<p>Nach einer Pause am frühen Mittag geht es weiter mit Details zum Krampfan­fall und inwieweit Zeichen wie Ödeme und erhöhter Blutdruck bereits auf ein Risiko hätten hindeuten können. Rechtsanwalt Prof. Dr. Lilie fragt den Sachverständigen: »Wie stellt sich der Kausalzusammenhang dar? An welcher Stelle verwirklicht sich das Risiko der Beckenendlage im Verhal­ten meiner Mandantin?« Das Risiko für die Gestose habe sich verwirklicht, entgegnet Schwenzer, der klonisch-tonische Anfall sei eine kausale Folge des Hypertonus und der Ödeme. Und weiter: »Das Risiko Gestose muss man trennen vom Risiko Be­ckenendlage. Ich kenne nicht den Zustand des Kindes beim Eintreten des Krampfan­falls.« Der Rechtsanwalt entgegnet: »Sie sagten, das Risiko der Beckenendlage sei in Kauf genommen worden.« »An der Ri­sikokonstellation ändert sich nichts – ers­tens Hypertonus und zweitens Beckenend­lage«, erwidert der Gutachter. Zwischen 22.30 und 3.00 Uhr habe man immer ri­sikoarm in eine Geburtsklinik wechseln können. Es wird über den Stellenwert der beiden unterschiedlichen Risiken und die Zusammenhänge einer Sauerstoffmangel­ versorgung diskutiert .</p>



<p>Kinder aus Beckenendlage hätten alle eine höhere Azidose als Kinder aus Schä­dellage, erklärt Schwenzer, dies führe normalerweise aber nicht zu einem hypo­xischen Schaden. Auch erfahrene Geburts­helfer hätten manchmal Mühe, das Kind zu entwickeln; die Herztöne könnten dabei dramatisch absinken, auch wenn der Kopf noch nicht ins Becken eingetreten sei. »In der Klinik werden Kinder aus Beckenendla­ge kerngesund geboren durch moderne ri­sikoarme Geburtshilfe. Der Mensch ist von Natur aus für die Fortpflanzung ungünstig konzipiert.«, erläutert Prof. Schwenzer sei­ne Sicht. »Mütter müssen deshalb eigent­lich eine Vielzahl an Kindern zur Welt bringen, ein Teil davon verstirbt. Auch die Mütter sind hochgefährdet«, erklärt Schwenzer. Der Vorsitzende Richter setzt an, von dem Geburtshelfer Semmelweis zu sprechen, als er sich abrupt an das Publi­kum wendet: »Ich verstehe Ihre Heiterkeit nicht! Sie meine ich!« Er ermahnt eine Zu­schauerin, nicht zu lachen, sonst müsse sie den Saal verlassen.</p>



<p>Schwenzer führt zum gesellschaftli­chen Wandel weiter aus, er habe sich mit historischen Daten auseinandergesetzt, wonach es in früheren Zeiten 4-5 % Kindstötungen gegeben habe. Und die perinatale Sterblichkeit habe noch 1955 bei 2 % gelegen. Davon seien 30 % der Kinder tot geboren worden und 70 % in den ersten sie­ben Lebenstagen verstorben. Heutzutage liege die perinatale Mortalität nur noch bei 5 ‰. »Ich bin kein Kämpfer gegen die außerklinische Geburtshilfe«, bekennt Schwenzer, bei einer sorgfälti­gen Risikostratifizierung könne man die Gefahren minimieren: »Ich finde, die Be­ckenendlage gehört nicht dazu!«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Werte vertauscht?</h2>



<p>Weitere geburtshilfliche Details wer­den erörtert : Der Vorsitzende fragt bei­spielsweise »Wann beginnt die Austrei­bungsphase?« »Wenn der Muttermund vollständig ist, ist die strenge Lehre», ant­wortet der Geburtshilfeprofessor: »Der Übergang ist fließend. Manchmal errei­chen Sie die Vollständigkeit des Mutter­munds nie, auch wenn Sie schon in der Austreibungsperiode sind.« »Was wäre in der Klinik passiert, wenn sich dort ein eklamptischer Anfall eingestellt hätte?«, fragt der Richter weiter. Der wäre gar nicht erst aufgetreten, vermutet Schwen­zer, wegen der anderen Überwachung und der dann eingesetzten Medikamente.</p>



<p>Auch die anderen Prozessbeteiligten stellen Fragen. Die Angeklagte beteiligt sich daran, äußert sich ansonsten nicht zu den Vorwürfen – aus rechtlichen Grün­den. Sie fragt: »Wann wurde das Blut für den Nabelschnur-pH-Wert abgenommen?« In den Unterlagen sei die Geburtszeit mit 4.46 Uhr angegeben, für den Wert 6,811 sei 4.36 Uhr angegeben: »Wie passt das zu­ sammen?« »Gar nicht!«, antwortet Schwenzer. Offenbar sei am pH-Meter die Uhrzeit falsch eingestellt gewesen. Die Angeklag­te fragt weiter: »Könnten auch Werte ver­tauscht worden sein?« Schwenzer hält das nicht für möglich. Der pH-Wert passe in den Kontext zum eklamptischen Anfall. »Würde es auch passen, wenn die Gebärmutter während des Anfalls weich war? Wie würde sich eine verminderte Sauer­stoffzufuhr beim Erwachsenen zeigen?«, fragt sie weiter. Der sei zyanotisch, nicht ansprechbar, habe Tiefenatmung, um den Sauerstoffmangel zu kompensieren. Ob aus der Dokumentation hervorgehe, dass die Frau zyanotisch gewesen sei, erkundigt sich die Ärztin. »Das konnte ich daraus nicht ersehen«, erklärt der Gutachter, die Frau habe auch keinen Zungenbiss gehabt.</p>



<p>»Ist es nachgewiesen, dass die hohe Sec­tiorate in Deutschland das geburtshilfli­che Outcome verbessert?«, fragt die Ange­klagte. »Ich stehe nicht als Repräsentant für eine Kaiserschnittrate von 34 %&#8220;, bekennt der Klinikchef, der zuvor erklärt hatte, dass in seiner Abteilung Kinder aus Beckenendlagen nicht vaginal geboren würden. Der »Informed consent« mit der Schwangeren sei wichtig: »Man muss den Frauen von bestimmten Konstellationen abraten, weil es dabei überproportional häufig zu tragischen Verläufen kommt.«</p>



<p>»Dieser Fall ist nicht der erste Fall, wo wir uns begegnen«, wendet er sich unver­mittelt an die Angeklagte und nimmt Unterlagen zur Hand. Ein vor acht Jah­ren tot geborenes Kind sei Monate später exhumiert worden, die Todesursache sei nicht mehr zu ermitteln gewesen. »Wa­rum weiß ich davon nichts?«, fragt die Angeklagte überrascht. »Sie wissen da­von nichts«, erklärt Oberstaatsanwältin Ruland, »weil das Verfahren zuvor ein­gestellt wurde, weil es nicht zu klären war.« Inwieweit das zu verwerten ist, sei fraglich, schätzt der Richter ein, aber es sei ein Hinweis auf mögliche Risiken. Er nimmt zu Protokoll, dass der Sachverstän­dige dem Gericht sein damaliges Gutach­ten überlässt. »Ich habe das eingebracht«, erklärt Schwenzer, »weil die Angeklagte mich damit konfrontiert hat, dass die außerklinische Geburtshilfe die gleiche Qualität hat wie die klinische.«</p>



<p>Plötzlich ist der Richter wieder mit Blick auf das Publikum in Anspruch ge­nommen: Offenbar hat eine Zuschauerin auf den hinteren Bänken Grimassen ge­zogen. Sie wird aus dem Saal verwiesen. »Wenn Sie sich in Zukunft anders beneh­men, dürfen Sie wiederkommen«, erklärt der Richter. »Sie haben das ja vorher nicht miterlebt«, wendet er sich an den neuen Verteidiger, der bittet um eine Pause von fünf Minuten. An die Zuschauerinnen ge­wandt bekräftigt der Vorsitzende: »Für die anderen gilt dasselbe – das schließt ein, dass unter Umständen Geldmittel für diese Ordnungswidrigkeiten zu bezahlen sind. Wir müssen ohne diese Beeinflus­sung uns ein Bild machen.« Nach der Pau­se wird die Verhandlung bis zum nächsten Termin unterbrochen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sicherheit für Mutter und Kind</h2>



<p>Der nächste, inzwischen 20. Verhand­lungstag am 26. April setzt die Befragung mit ausführlichen Erklärungen von Prof. Dr. Schwenzer fort. Es geht um fachliche Details, um Zahlen, Leitlinien und Studi­en. Die Angeklagte fragt den Sachverstän­digen, ob es einen Krampfanfall ohne Gebärmutterbeteiligung gebe. »Woher wissen Sie das?« fragt die Oberstaatsanwäl­tin offensiv und beanstandet, dass die An­geklagte von einer weichen Gebärmutter und anderen geburtshilflichen Befunden bei diesem Fall gesprochen habe. »Ich war dabei«, antwortet die Ärztin. Auch allge­meinere Fragen werden erörtert. »Wie aus­sagekräftig ist der Begriff ›Risiko‹, wenn 75 % aller Schwangeren ein Risiko zu­ geordnet wird?«, erkundigt sich die Ange­klagte. Man müsse wachsam sein, verschie­dene Risikokonstellationen könnten sich zur intrauterinen Bedrohung für das Kind entwickeln. Schwenzer stellt beispielswei­se die Metaanalyse von Joseph Wax und Kollegen aus den USA vor, nach der die ge­ringere Interventionsrate der Hausgeburt mit einem dreimal höheren Sterberisiko für das Kind assoziiert sei. Sie sei 2010 in der renommierten Fachzeitschrift British Medical Journal veröffentlicht worden. Die Angeklagte entgegnet, ob er wisse, dass diese Studie durch die Niederländerin de Jonge angefochten worden sei, denn sie habe massive Mängel im Studiendesign (siehe auch DHZ 12 /2010, Seite 25ff.). Es geht auch um die Sicherheit der Sectio. Die Angeklagte fragt den Sachverständigen, ob nicht der Anstieg der Sectiorate mit einem Anstieg der Müttersterblichkeit in Verbindung stehe. Dieser antwortet, dass die Zahlen der Müttertodesfälle nach ge­planten Kaiserschnitten heute identisch seien mit denen bei vaginaler Geburt. »Es gibt heute keinen gravierenden Grund, keinen Kaiserschnitt zu machen«, ist die Sicht von Prof. Schwenzer.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Befangenheit beim Sachverständigen?</h2>



<p>Gegen Mittag geht es noch um zwei An­träge. Oberstaatsanwältin Susanne Ruland verliest zügig ihre Stellungnahme zum Be­fangenheitsantrag von Verteidiger Hans Böhme gegen den vom Gericht bestellten Sachverständigen Prof. Dr. Axel Feige (sie­ he DHZ 5/2013, Seite 79). Eine Besorgnis der Befangenheit gegen Professor Feige bestehe nicht, insbesondere nicht gegen die beanstandete Äußerung, dass der Gutachter über die Umstände des Todes des Kindes als Fachmann nur fassungslos den Kopf schütteln könne. Dies sei keine über­zogene Ausdrucksweise; darin äußerte sich seine »erschrockene und betroffene Verwunderung« über ein aus seiner Sicht »besonders krasses Fehlverhalten« im Vor­gehen der Angeklagten.</p>



<p>Auf den im Antrag zitierten Artikel »Probleme der belegärztlichen Behandlung in der Geburtshilfe« von Prof. Dr. Feige geht die Oberstaatsanwältin knapp ein: Wenn die Verteidigung daraus schließe, der Gutachter sei ein erklärter Gegner der Hausgeburt, so betreffe dies vor allem den Inhalt und gegebenenfalls die objektive Richtigkeit seines Gutachtens. Der Artikel biete jedoch keinen Anhaltspunkt dafür, dass er sich von sach- und fachfremden Erwägungen habe leiten lassen. Rechtsan­walt Dr. Kurz, der die Eltern des verstor­benen Mädchens als Nebenkläger vertritt, hatte bereits unmittelbar nach dem Befan­genheitsantrag beim letzten Mal Stellung genommen: Auch wenn es das Publikum anders sehe, es ginge hier nicht um Welt­anschauung und generelle Auffassungen, sondern um individuelles Fehlverhalten. Auch er hatte den Antrag gestellt, den Be­fangenheitsantrag abzulehnen.</p>



<p>Böhme hatte Feige aus seinem Artikel von 2011 zitiert. Darin vermutet der Autor, dass Schwangere durch Marketingstrate­ gien wie Esoterik, wofür er Homöopathie und Akupunktur anführt, abgehalten würden, die Sicherheit von Perinatalzent­ren zu suchen. Er schreibt: »Der Spaß- und Erlebnisfaktor für die Schwangere müsste zurückgedrängt werden.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zweifel am Obduktionsbericht</h2>



<p>Der 20. Verhandlungstag schließt mit einem Antrag von Prof. Dr. Lilie, eine wei­tere pathologische Begutachtung durch einen ausgewiesenen Fetalpathologen zu veranlassen. Die Sachkunde des bisherigen Gutachters sei zweifelhaft. Dr. Ralf Zwei­haff, der Leiter des Dortmunder Instituts für Rechtsmedizin, hatte den Leichnam des Kindes zwei Tage nach der Geburt sek­tioniert. Zweihoff bliebe in seinem Gutach­ten die Begründung schuldig, warum er zum »differenzialdiagnostischen Todesur­sachenspektrum« auch die Hypoxie zähle. Belastbare pathologische Befunde habe er dafür nicht erhoben.</p>



<p>Lilie zitiert aus Remmele, Pathologie 4, einem bekannten Standardwerk, dass bei einer Hypoxie »das Nebeneinander mehre­rer Veränderungen charakteristisch« sei, wie Tardieu-Blutungen, vorzeitige Meko­niumausstoßung, Fruchtwasseraspirati­on, anoxiebedingte Organschädigungen sowie ein weit offener Duktusarteriosus Botalli. Hier habe man nur den Mekonium­abgang festgestellt, der auch aufgrund der Beckenendlage mechanisch verursacht worden sein könne. Für Organschäden durch Sauerstoffmangel lägen keine Be­funde vor. Im Standardwerk würde die Bedeutung des Lebergewichtsindex von rechter zu linker Leberhälfte herausge­stellt. Dies sei beispielsweise von Zweihaff gar nicht differenziert untersucht worden.</p>



<p>Zweifel an seiner Kompetenz belege au­ßerdem, dass er das Lebergewicht mit 200 Gramm als normgerecht angäbe, was je­ doch bei nahezu dem Doppelten des in der Literatur angegebenen Normgewichts für Reifgeborene liege. Auch dem Hirn-Leber-</p>



<p>Quotienten käme gemäß der Fachliteratur besondere Bedeutung zu: Das Gehirn sei normalerweise dreimal schwerer als die Leber. Hier sei es mit 405 Gramm nur dop­pelt so schwer gewesen. Vom Gutachter sei dies weder erkannt noch erklärt worden. Verschiedene weitere fehlende Befunde, die eine Hypoxie hätten belegen können, führt der Rechtsanwalt an. Das Fehlen ei­ner Fruchtwasseraspiration sei im Gutach­ten zwar festgestellt, aber nicht beurteilt worden. Lilie vermisse im Rahmen der Be­gutachtung ein Problembewusstsein für das Vorliegen einer intrauterinen Hypoxie.</p>



<p>Bei der Autopsie eines Feten sei inter­disziplinäres Arbeiten erforderlich, auch die pränatale Diagnostik, die Genetik und die Radiologie müssten mit einbezogen werden. Lilie verweist auf einen Facharti­kel von Tennstedt /Vogel zur Autopsie von Feten aus der Zeitschrift Der Pathologe. Bei zu geringer Erfahrung bei der Obduktion von Feten und wenn keine interdisziplinä­ren Vorbefunde vorlägen, bestehe das Risi­ko, dass seltene und komplizierte Befunde nach einer Routineautopsie später nicht mehr zu rekonstruieren seien. Die Obduk­tion des Kindes hätte erst erfolgen dürfen, nachdem die Patientinnenunterlagen aus der Schwangerschaft vorgelegen hätten. Dies sei nicht der Fall gewesen. Prof. Li­lie zitiert weiter aus dem Fachartikel von Tennstedt/Vogel aus dem Jahre 1997, wonach eine Standardobduktion »heuti­gen Anforderungen nicht mehr genügt«. Einzelne angeborene Fehlbildungen sei­en so selten, dass man ohne Kenntnis der klinisch erhobenen Verdachtsdiagnosen nicht zielgerichtet obduzieren könne. Zur Obduktionsplanung gehörten Anamnese der Mutter, pränatale Verdachtsdiagno­sen, paraklinische Daten, zytogenetische Befunde und postmortale Radiogramme.</p>



<p>Prof. Dr. Lilie beantragt, den ausgewie­senen Fetalpathologen Prof. Dr. Martin Vogel von der Berliner Charite mit der Erstellung eines Sachverständigengut­achtens zur Todesursache zu beauftragen. Außerdem beantragt er, die Patientenun­terlagen zur vorgeburtlichen Betreuung der Mutter des verstorbenen Kindes durch deren lettische Frauenärztin sowie die Unterlagen der Untersuchung in der Uni­versitätsklinik Frankfurt vorzulegen, um den Sachverständigen eine sachgerechte Begutachtung zu ermöglichen.<br>Fortsetzung folgt.</p>



<p><a href="https://viktoria11.de/intrauteriner-hirntod/" data-type="post" data-id="2900"><strong>Weiter zu Teil 4: Intrauteriner Hirntod?</strong></a></p>
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		<title>Teil der Lösung sein</title>
		<link>https://viktoria11.de/teil-der-loesung-sein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 May 2013 06:38:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Barbara Duden]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Mannheimer Kongress „Geburtshilfe im Dialog“ am 1. und 2. März nahm sein Motto ernst: Nach den hochkarätigen Vorträgen von Hebammen und ÄrztInnen war Zeit für Diskussionen. Während der wenigen sonnigen Vorfrühlingstage, in denen sich der lichtärmste Winter Anfang März vor seinem extrakalten Nachklang kurz verabschiedet hatte, trafen sich Hebammen, ÄrztInnen und VertreterInnen anderer Berufsgruppen<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/teil-der-loesung-sein/"><span class="screen-reader-text">"Teil der Lösung sein"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Der Mannheimer Kongress „Geburtshilfe im Dialog“ am 1. und 2. März nahm sein Motto ernst: Nach den hochkarätigen Vorträgen von Hebammen und ÄrztInnen war Zeit für Diskussionen.</strong></p>



<p>Während der wenigen sonnigen Vorfrühlingstage, in denen sich der lichtärmste Winter Anfang März vor seinem extrakalten Nachklang kurz verabschiedet hatte, trafen sich Hebammen, ÄrztInnen und VertreterInnen anderer Berufsgruppen aus sieben Nationen in Mannheim. Die 1.950 TeilnehmerInnen aus 7 europäischen Ländern waren der Einladung von <strong>Dr. Ansgar Römer</strong> zu „Geburtshilfe im Dialog“ und „TCM im Dialog“ in das Congress Centrum Rosengarten gefolgt. Die beiden internationalen Kongresse liefen parallel: Für jeweils 159 Euro (Frühbucher) beziehungsweise 185 Euro (Normalpreis) bekam man hochkarätiges, abwechslungsreiches Programm an zwei Tagen geboten, Kaffeepause und Mittagessen inklusive. Mit dem Kombiticket (219 Euro Frühbu­cherpreis / 245 Euro normal) konnte man beide Veranstaltungen besuchen. In einer umfangreichen Ausstellung auf zwei Ebenen zeigten 100 Firmen und Sponsoren ihre Produkte und Neuigkeiten. Zur Begrüßung holte Römer das große Organisationsteam aus Kursleiterinnen von Pro Medico und den Schülerinnen der Hebammenschule Speyer auf die Bühne und bedankte sich für das außerordentliche Engagement, diesen riesigen Doppelkongress auf die Beine zu stellen.</p>



<p>Die Vorträge der 50 ReferentInnen beider Kongresse waren auf vier Säle verteilt. So hatte man die Qual der Wahl und zwischen den Vorträgen gab es unruhige Wanderungsbewegungen. Dafür waren die Säle großzügig bestuhlt, mit Tischen – zum Mitschreiben sehr bequem. Die Vorträge wurden auch aufgezeichnet und als DVDs angeboten. Das Schema war klar strukturiert: 35 Minuten Vortrag und 20 Minuten Dialog mit dem Publikum. Auf diese Weise kamen viele Stimmen aus der alltäglichen Praxis zu Gehör.</p>



<p>Zur Begrüßung zitierte der gut gelaunte Gastgeber Dr. Römer die Mail einer Hebamme, die sich zurzeit in den USA aufhält und die dortige Geburtshilfe kennengelernt hat: „Wir klagen auf hohem Niveau – die Geburtshilfe ist in Deutschland gar nicht so schlecht!“ <strong>Prof. Dr. Marc Sütterlin</strong>, Direktor der Universitätsfrauenklinik Mannheim, die als Mitveranstalter firmierte, warnte in seinem Grußwort, ein gestörter Dialog erhöhe das Risiko in der Geburtshilfe und beeinträchtige das Wohlbefinden der Gebärenden. Stattdessen sollten Mut und Vertrauen von Schwangeren und Gebärenden in ihre eigenen Kräfte gefördert werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wahrscheinlichkeit oder Wirklichkeit</h2>



<p>Nach dem letztjährigen Kongress hatte sich das Publikum in den Evaluationsbögen <strong>Prof. Dr. Barbara Duden</strong> gewünscht. „Sie wird heute hier sein!“, kündigte Römer die erste Vortragende unter großen Applaus an. Mit ihrem Einführungsvortrag „Kann die Hebammenkunst Risikomedizin und Rationalisierung in der Geburtshilfe überleben?“ setzte die emeritierte Professorin am Institut für Soziologie und Sozialpsychologie der Leibniz Universität Hannover einen kräftigen Akzent. Dass die Kategorie „Risiko” in die Vernunft des Tuns aufgenommen worden sei, stehe einem abwartenden Handeln diametral entgegen, das beobachtend die körperliche Arbeit der Gebärenden unterstütze. Einem Handeln, das Vertrauen in die Natur der Frau habe und sich auf das diagnostische Können der Hebamme verlasse – das auf ihrer Einsichtsfähigkeit vor Ort beruhe. „Mich treibt die Sorge um, dass das Risiko das geburtshilfliche Können von Hebammen von innen her zerstört.“ Da das Risiko nichts Wirkliches, sondern bloß Mögliches aussage, lasse es sich in der Physis der Gebärenden nicht vorfinden. Damit werde die Diagnose, die früher eine begründete jeweils aktuelle Kenntnis über den Zustand der Gebärenden und ihres Kindes gewesen sei, heute durch eine Spekulation ersetzt. Sie sei umso bedeutsamer, wenn gar nichts vorliege, also keine reale Gefahr das Handeln der Hebamme wirklich fordere und orientiere. Eine „fiktionale Zukunft “ werde in die Gegenwart projiziert und sei bestimmend für das Handeln. Die kritischen Überlegungen der Körperhistorikerin wurde zum Referenzpunkt für die weiteren Vorträge – die den Aspekt des geburtshilflichen Risikos häufig zum Thema hatten.</p>



<p>Mit ihrem Vortrag „Geburtshilfe als Risikomanagement? – Hebammen und Ärzte zwischen persönlicher Zuwendung, statistischer Prädiktion, Angst vor Fehlern und Entscheidungszwängen“ schloss die Biologin und Philosophin <strong>Dr. Silja Samerski</strong> von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg direkt daran an. Die Mutter von zwei Kindern bekannte: „Ich habe Hebammen viel zu verdanken!“ Sie beklagte in ihrem Vortrag einen „Verlust der Wirklichkeit durch eine Vorherrschaft der Statistik“. Heute strebe man ein „Shared decision making“ an: Basierend auf der geburtshilflichen Evidenz solle die schwangere Frau eine informierte Entscheidung treffen. Damit würde die persönliche Urteilsfähigkeit der GeburtshelferInnen, der Hebammen untergraben. Darüber, ob sie nach einem vorzeitigen Blasenspruch noch mehrere Tage abwarten wolle oder nicht, könne eine Schwangere keine informierte Entscheidung treffen. Sie habe ohnehin nur die Wahl zwischen vorgefertigten Optionen. Samerski stellte auch die Informationsgrundlagen in Frage: In der Wissenschaft würden viele Interessenkonflikte der Akteure über Studien ausgetragen. „Nur wenige Institute haben überhaupt genug Geld, um notwendige Studien durchzuführen!“ Meist würden in Studien nur bestimmte Kohorten einbezogen, die nicht repräsentativ seien. In jedem Fall könnten statistische Aussagen nur über Gruppen gemacht werden – das Individuum gehe darin unter und werde zum statistischen Konstrukt. Die Evidenzbasierte Medizin könne keine Einzelfallentscheidung begründen. Im Begriff „Entscheidung“ liege das Trennende – zwischen dem Normalen und dem Pathologischen. Früher wurde fachlich geurteilt – heute haben die Frau zu wählen. So wie sich der Entscheidungsprozess und die Entscheidungslogik seit den 1970er Jahre bis heute geändert habe, fürchte sie eine „Vergleichgültigung“ in der Geburtshilfe – die ExpertInnen seien nicht mehr verantwortlich für die Wahl der Frau. In der anschließenden Diskussion sagte sie offen: „Ich wäre nicht zu einer Hebamme gegangen, bei der ich zwischen Zahlen und Optionen zu wählen gehabt hätte – als Mutter kriege ich ein Kind!“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Praxisnahe Vorträge von Hebammen</h2>



<p>Die Vorträge von Hebammen waren allesamt sehr praxisnah auf hohem Niveau. Über „Gewalterfahrung und die Auswirkungen auf Schwangerschaft und Geburt“ referierte die freiberufliche Hebamme <strong>Renate Mitterhuber, MSc</strong>, aus Wien. „Risikomanagement in der Geburtshilfe – Lässt sich damit Pathologie vermeiden?“ beantwortete <strong>Cäcilie Fey</strong>, leitende Hebamme an der Universitätsfrauenklinik Freiburg. „Problematik Blasensprung: Hinlegen und Liegendtransport – Evidenzbasierte Vorgehensweisen?“ fragte <strong>Claudia Oblasser, M.A</strong>., aus Krems. Die Berliner Hebamme <strong>Lisa Fehrenbach</strong> erläuterte in ihrem Vortrag „Stillen ist mehr als Muttermilch­ernährung – Aktuelles Wissen über die Eigenschaften der Muttermilch und der Forschung zur Frühförderung.“ „Die Beckenmitte! Mittel- und Drehpunkt im Geburtsgeschehen – Beugung, Drehung und Widerstand, den physiologischen Geburtsmechanismus richtig verstehen“, erklärte <strong>Moenie van der Kleyn</strong>, Leiterin des Studiengangs „Heabmmen“ an der Fachhochschule Graz.</p>



<p><strong>Dr. phil. Elisabeth Kurth</strong>, Hebamme und Pflegewissenschaftlerin am Institut für Hebammen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Zürich, präsentierte eine wissenschaftliche Bedürfnisanalyse bei Eltern nach der Geburt. Ihr Vortrag hieß: „Völlig unerwartet – Der Stress im Wochenbett!“ Heute sei für viele Eltern ihr erstes Kind das allererste Baby, mit dem sie Kontakt hätten. Einer der Stressoren sei für sie, dass Fachpersonen alle etwas anderes sagten – manchmal drei verschiedene Meinungen. Ein weiterer Stressor sei zu wenig Schlaf und eine unzureichende Ernährung durch Überforderung: Die Eltern hätten plötzlich umfassend für ihr Kind zu sorgen, so dass sie nicht mehr für sich selbst sorgen würden. Ein Segen sei es, wenn Großeltern oder andere befreundete Familien sie in dieser Zeit zwei Wochen oder länger bekochen würden. Die Mutter eines „Schreibabys“ hatte ihr beschrieben, wie hilfreich es gewesen sei, als ihr Vater mehrmals in der Woche einen Rucksack voll gekochten Essens vorbei gebracht habe. Eltern müssten sich manchmal erst eingestehen und nach außen signalisieren, dass Hilfe erwünscht sei. Traditionell sei in vielen Gesellschaften Unterstützung der Wöchnerin vorgesehen. Beispielsweise sei es im Schweizer Emmental auf Bauernhöfen Tradition gewesen, dass in der Wochenbettzeit eine „Anwärterin“, eine Haushaltshilfe, eingestellt worden sei. „Eine faule Wöchnerin ist ein Segen für die Familie“, gelte dort als alte Volksweisheit. Wie die professionelle Betreuung im Wochenbett organisiert werden sollte? Kurth empfiehlt zum einen eine Casemanagerin – eine Vertrauensperson, die die Übersicht hat. Dann seien eine gute interprofessionelle Vernetzung wichtig und eine Schnittstelle, wohin sich Eltern wie Professionelle wenden könnten. Hausbesuche hätten eine hohe Bedeutung: Sie verringerten die Rate der Wochenbettdepressionen. Ideal seien eine täglich 24 Stunden abrufbare Hilfe, vernetzte Angebote – leider würden Hebammen und ÄrztInnen hier nicht ausreichend zusammenarbeiten – und gebündelte Informationen vor der Geburt.</p>



<p>In Basel und Umgebung habe man das Wöchnerinnenprojekt „Family Start“ ins Leben gerufen. Leistungsverträge mit den regionalen Geburtskliniken finanzierten eine 12-Stunden-„Helpline“, auch ein Hebammennetzwerk sei gegründet worden. Der praxisnahe Vortrag zu dem innovativen Projekt entfachte eine lebhafte Diskussion mit dem Publikum.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hausgemachte Notfälle?</h2>



<p>Den acht Vorträgen von Hebammen standen 14 ärztliche Vorträge gegenüber – allesamt spannend zu wichtigen aktuellen geburtshilflichen Fragen, dennoch ein massives Ungleichgewicht für einen ausgewogenen Dialog der Professionen, zumal das Gros der Teilnehmenden (75 Prozent) beim Kongress zur Berufsgruppe der Hebammen gehörte – darunter auch 20 Prozent Hebammenschülerinnen beziehungsweise -studentinnen.</p>



<p><strong>Dr. Sven Hildebrandt</strong> vom Dresdner Geburtshaus, der Frauenarzt- und Hebammenpraxis Bühlau und Präsident der Internationalen Gesellschaft für prä- und perinatale Psychologie und Medizin (ISPPM), freute sich, dass er an seinem ersten Arbeitstag an der Hochschule Fulda zum Antritt der Vertretungsprofessur am Studiengang Hebammenkunde einen Vortrag vor diesem großen engagierten Publikum halten durfte. „Der geburtshilfliche Notfall zwischen schicksalhaft und hausgemacht. – Unser Platz in einer neuen Geburtskultur“ war sein Thema. Die Rate der wirklich ungestörten Geburten sei verschwindend gering. Viele Interventionen würden Geburtshelfer gar nicht wahrnehmen: Beispielsweise sei die Braunüle im Arm der Gebärenden ein Signal einer vorweggenommenen Pathologie. „Wir müssen uns den Zahlen stellen“, kommentierte er differenziert aufgeschlüsselte Sectioraten: Gegenüber 30 Prozent in Deutschland stünden 15 Prozent in den Niederlanden. Sachsen habe mit 23,2 Prozent die niedrigste Rate unter den deutschen Bundesländern – Dresden liege noch niedriger – das Saarland habe mit 38,2 Prozent die höchste Rate. Die hohe Kaiserschnittrate sei auch Ausdruck eines restriktiven Schutzverhaltens der Geburtshelfer. Als Gutachter für Hebammen wisse er, wie schnell der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum stehe.</p>



<p>Hildebrandt forderte, dass die Geburtshilfe von wirtschaftlichen Zwängen befreit werden müsse. Wenn Kinder im umfassenden Sinne „heil“ geboren würden, wirke das ein Leben lang. Schon mit geburtshilflichen Begriffen müsse man achtsamer umgehen: Statt Austreibungsperiode sei Durchtrittsperiode angemessener, Schwangerenbetreuung passender als Schwangerenvorsorge. Ein regelmäßiges Training von Szenarien geburtshilflicher Standardsituationen im gesamten Team sei ebenso notwendig, wie gemeinsame einrichtungsinterne Handlungsleitlinien oder auch ein effizientes Fehlermanagement. „Jeder Eingriff in den naturgegebenen Geburtsvorgang bedarf einer Entscheidung nach evidenzbasierten Grundlagen“, schloss Hildebrandt.</p>



<p>Zu „Karzinomerkrankung in der Schwangerschaft – Schwangerschaft nach einer Tumorerkrankung. Was sollten Hebammen und FrauenärzteInnen dazu wissen?“ referierte sehr bewegend und fachlich informativ <strong>Prof. Dr. Klaus Friese</strong>, Direktor der Kliniken und Polikliniken für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München. Manches Karzinom würde erst in der Frühschwangerschaft entdeckt, dann stünde häufig ein Schwangerschaftsabbruch im Raum aus Angst, dass das Ungeborene die lebensnotwendige Therapie der Mutter nicht unbeschadet überstehe. Man könne jedoch in den meisten Fällen eine geeignete Krebsbehandlung finden, mit der sie ein gesundes Kind austragen könne, ohne sich selbst zu gefährden.</p>



<p>„Maternale Adipositas – Ein zunehmendes Problem in der Geburtshilfe. Konsequenzen für Mutter und Kind“, betrachtete <strong>Prof. Dr. Frank Louwen</strong>, Leiter des Schwerpunkts Geburtshilfe und Perinatalmedizin an der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe der J.W. Goethe Universität Frankfurt. Für das ungeborene Kind sei die bedrohliche Zunahme des Diabetes Mellitus Typ II eine Gefahr. Es erwerbe sich intrauterin lebenslange Gesundheitsprobleme durch eine fetale Programmierung. Noch vor zwölf Jahren habe der Typ II als Altersdiabetes gegolten, in den USA überhole er heute bereits Typ I. Gerade bei dieser Problematik habe man durch intensive Betreuung in der Schwangerschaft mit fundierter Ernährungsberatung eine große Chance, die Gesundheit des Ungeborenen langfristig zu schützen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wärme für Frühgeborene</h2>



<p>Zweifellos der Höhepunkt des Kongresses war der Vortrag der ehemaligen Neonatologin am Mautner Markhofschen Kinderspital in Wien, <strong>Dr. Marina Marcovich</strong>. Heute ist sie als niedergelassene Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde in eigener Praxis tätig. Zum Thema ihres Vortrags „Das Problem Frühgeburten! Das Konzept der sanften Behandlung Frühgeborener“ ergänzte Marina Marcovich das Motto: „Don’t be part of the problem – be part of the solution“. Anders als viele Vortragende, verzichtete die Kinderärztin auf aufwändige Präsentation und Rhetorik. In einem schlichten Vortrag erzählte sie bewegend von ihrer Zeit als Neonatologin und der Entwicklung einer neuen Art und Weise, Frühgeborene und deren Eltern zu unterstützen. Sie beschrieb, dass Menschen schon in früheren Zeiten erfinderisch waren, um Frühgeborenen gute Bedingungen zum Überleben zu schaffen. Beispielsweise sei aus dem 14. Jahrhundert überliefert, wie ein 1.600 Gramm leichtes Frühgeborenes überlebte, das in den Körper eines Schafes gelegt worden sei und so habe warm gehalten werden können. Jeden Tag sei erneut ein Schaf als Wärmequelle für das kleine Kind geschlachtet worden, das auf diese Weise gerettet worden sei. Auch gebe es Berichte, wie Frühgeborene in Schuhschachteln am Ofen überlebt hätten.</p>



<p>Sie habe Ende der 1970er Jahre die Eltern auf ihrer neonatologischen Station nicht länger aussperren wollen, sondern sie zu ihren Kindern gelassen und in die Pflege einbezogen. Durch die sanfte Pflege sei beispielsweise der Sauerstoffbedarf der Frühgeborenen gesenkt worden, was zu einer Verminderung von Komplikationen und damit auch der gesundheitlichen Schäden und der Sterblichkeit geführt habe. Dennoch sei sie von ihren etablierten Kollegen bei einem Vortrag über den neuen Weg an ihrer Klinik ausgepfiffen waren. „Aufhören, aufhören!“, hätten sie gerufen. Gerichtliche Auseinandersetzungen folgten, in denen sie der 16-fachen Tötung von Kindern beschuldigt worden sei. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt. „Der Tod eines Kindes ist heute nicht mehr zu verantworten – wir leben in einer Vollkaskogesellschaft“, analysierte Marcovich. Ein Schuldiger müsse gefunden werden. Dabei gehe es immer um eine Unterlassungsschuld – nie um eine „Aktionsschuld“. Ihre Neuerungen würden heute flächendeckend in Kliniken umgesetzt.</p>



<p>Sie selbst habe mit den Frühgeborenen abgeschlossen, bekennt Marcovich: „Ich studiere jetzt Philosophie.“ Sie setze sich darin mit Problemen der Menschwerdung auseinander, wie heute ein Mensch entsteht. In ihrer Bachelorarbeit mit dem Arbeitstitel „Displaced Bodies – ortlose Geschöpfe“ arbeite sie zum Thema Fortpflanzungsmedizin. Beim nächsten Kongress in Mannheim wolle sie darüber berichten. Diese Ankündigung ließ Dr. Ansgar Römer sich nicht zweimal sagen und engagierte die Referentin gleich auf der Bühne. Anhaltende Standing Ovations für Marina Marcovich. Das nächste Mal findet „Geburtshilfe im Dialog“ am 21. und 22. März 2014 statt.</p>
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		<title>Gegensätzliche Sichtweisen</title>
		<link>https://viktoria11.de/gegensaetzliche-sichtweisen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 May 2013 16:22:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Gerd Eldering]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[in Verhandlungstag beim Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund gegen eine Hebamme und Ärztin – angeklagt wegen Totschlag. Bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage am 30. Juni 2008 war ein Kind leblos zur Welt gekommen. Welche Ursachen haben zum Tod des Kindes geführt? Der 18. Verhandlungstag im Pro­zess gegen die angeklagte Heb­amme und praktische Ärztin beginnt am<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/gegensaetzliche-sichtweisen/"><span class="screen-reader-text">"Gegensätzliche Sichtweisen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>in Verhandlungstag beim Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund gegen eine Hebamme und Ärztin – angeklagt wegen Totschlag. Bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage am 30. Juni 2008 war ein Kind leblos zur Welt gekommen. Welche Ursachen haben zum Tod des Kindes geführt?</strong></p>



<p>Der 18. Verhandlungstag im Pro­zess gegen die angeklagte Heb­amme und praktische Ärztin beginnt am 19. März, indem sich der Vorsitzende Richter als erstes überra­schend an das Publikum wendet: »Es ist bei diesem Prozess anders als in anderen Verfahren, dass in solcher Weise auf das Gericht Einfluss genommen wird.« Was die Zuhörerschaft angehe, erwarte er jegliche Kontaktaufnahme einzustellen, niemand dürfe Reaktionen der Richter provozieren. »Wir haben keine Geheim­justiz«, betont der Vorsitzende: »die Öf­fentlichkeit darf an einem Prozess teil­nehmen. Eine Gleichsetzung mit den Gerichtsmitgliedern ist nicht angezeigt!« Letztere hätten die Akten des Prozesses studiert und könnten Zusammenhänge besser beurteilen. Auch habe die Vorgehensweise manchmal taktische Gründe. Er verbitte sich zukünftig Anmerkun­gen. Anlass für die strenge Vorrede des Richters waren, neben der wiederholt angemahnten Unruhe von den Zuschau­erbänken, Briefe an das Gericht gewesen, die sich kritisch zum Prozessverlauf ge­äußert hatten.</p>



<p>Es geht weiter mit dem üblichen Pro­zedere – zunächst wird die Anwesenheit der geladenen Teilnehmerinnen des heu­tigen Verhandlungstages festgestellt: Die Angeklagte und ihr Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Böhme, sowie ihre Rechts­anwältin Combe, Oberstaatsanwältin Ruland, Rechtsanwalt Kurz und seine Kollegin Rechtsanwältin Dillschneider als Vertreter der Eltern, die ihr Kind verloren haben und auch Nebenkläger sind. Die Eltern des verstorbenen Mädchens verfolgen den Prozess nicht mehr persön­lich. Erschienen ist auch der vom Gericht bestellte sachverständige Gutachter Prof. Dr. Axel Feige, ehemaliger Chefarzt der Frauenklinik am Nürnberger Klinikum Süd. Seine Befragung zum bereits am 18. Januar erstatteten Gutachten soll heute abgeschlossen werden. »Und dann habe ich noch die Zuschauer im Blick«, ergänzt der Vorsitzende Richter Wolfgang Meier, als Leiter der Verhandlung und Sprecher des Teams aus den drei Berufsrichtern vom Landgericht und zwei Schöffen.</p>



<p>Neben dem Gutachter begrüßt der Vorsitzende auch den Geburtshelfer Dr. Gerd Eldering, ehemaliger Chefarzt der Frauenklinik am Vinzenz-Palotti-Hospi­tal Bensberg, Gründer und damaliger Lei­ter der dort angeschlossenen Hebammen­schule. Er wurde von der Verteidigung eingeladen und sitzt auf der Seite der Angeklagten und ihrer Rechtsbeistände: Seine Vernehmung als »präsentes Beweis­mittel« soll beantragt werden. Anwältin Combe verliest den Beweisantrag mit zahlreichen Unterpunkten. »Das Ganze ist natürlich vor allem deshalb unglück­lich, weil der Antrag erst jetzt gestellt wird und auch nicht vorab Prof. Feige zur Vorbereitung vorgelegen hat«, merkt der Vorsitzende an: »Auch wir benötigen Vorbereitungszeit – deshalb ist jetzt eine Stunde Pause.«</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zweifel am Todeszeitpunkt</h2>



<p>Bis auf einen Tageszeitungsjournalis­ten finden sich nach der Pause alle wie­ der ein. Der Vorsitzende erkundigt sich bei den Prozessbeteiligten, ob es Einwän­de dagegen gäbe, Dr. Eldering als Sachver­ständigen zuzulassen. »Es wird wohl kei­ne Möglichkeit geben, das abzulehnen«, erwidert Oberstaatsanwältin Ruland. Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass nach Kammerbeschluss dessen Zulassung als Sachverständiger angeordnet wird. Dr. Eldering wird belehrt, dass ihm bei ab­sichtlicher Unwahrheit Bestrafung drohe, und seine Angaben zur Person werden aufgenommen. Er sei Gynäkologe mit Schwerpunkt Geburtshilfe und dem Zu­satz »spezielle Perinatalmedizin«.</p>



<p>»Ich habe eine völlig andere Betrach­tungsweise dieses Geburtsvorgangs«, be­ginnt Eldering und setzt an, zu erläutern, was ihm beim Studium der Unterlagen aufgefallen sei – beispielsweise fehlende Untersuchungen in den pathologischen Protokollen. Der Vorsitzende bittet ihn, sich auf seine Rolle als präsentes Beweis­mittel zum vorliegenden Beweisantrag zu beschränken und sich nur zu den dort aufgeführten Tatsachen zu äußern.</p>



<p>Rechtsanwältin Combe kündigt sofort einen ergänzenden Antrag an, damit der Sachverständige sich umfassender äußern könne als nur zu den vorgegebe­nen Punkten, vielleicht könne man das Verfahren vereinfachen. »Wir werden das hinnehmen, aber nicht unbegrenzt«, lässt nun der Vorsitzende Elderings Aus­führungen zu.</p>



<p>Ihm sei aufgefallen, dass das Kind nicht reanimierbar gewesen sei, fährt dieser fort. Der Vorsitzende ermahnt: »Bitte orientieren Sie sich an dem Gerüst, das im Antrag vorgegeben ist.« Rechtsan­walt Böhme wirft ein, der Vorsitzende sei nicht ermächtigt, den Sachverständigen festzulegen. »Ich muss Sie bitten, den Buchstaben zu nennen, damit wir uns orientieren können.«, erklärt der Vorsit­zende. Eldering erbittet seinerseits Hilfe – er habe den Beweisantrag der Verteidi­gung erst heute früh in die Hand bekom­men und sei damit leider nicht vertraut. Man einigt sich, dass Eldering seine Aus­führungen fortsetzt und die Juristen die angesprochenen Punkte den Buchstaben im Antrag zuordnen.</p>



<p>Die Belüftung der Lungen mit Mund- zu-Mund-Beatmung und dann mit Mas­kenbeatmung sei kaum möglich gewe­sen, habe er gelesen, die Angeklagte habe schließlich sogar mit stärkerem Druck reanimiert. Die Schwimmprobe des Lungengewebes – ein Zeichen, dass es Luft enthalte – sei großenteils nega­tiv gewesen. Nur marginale Teile seien belüftet gewesen, vor allem in den Ma­gen und Dünndarm sei die Beatmungs­luft gegangen. Eldering bezieht sich auf das Obduktionsprotokoll, das der Sach­verständige Dr. Ralf Zweihoff, Leiter des Dortmunder Instituts für Rechtsmedizin am 25. September bei der Erstattung sei­nes Gutachtens vorgetragen hatte.</p>



<p>Das verstorbene Kind war zwei Tage nach der Geburt von Dr. Zweihoff sekti­oniert worden. Zur Frage des Todeszeit­punktes hatte Zweihoff bei seiner Ver­nehmung ausgesagt, dass er nicht mit Sicherheit sagen könne, ob das Kind ge­atmet habe oder in der Agonie zur Welt gekommen sei. Nach seiner Einschät­zung sei dies keine Totgeburtgewesen. Aus seinem Sektionsprotokoll hatte er vorgetragen: »Der Belüftungszustand von Magen und oberen Abschnitten des Dünndarms kann nicht ausschließbar durch die durchgeführte Beatmung er­klärt werden, dieser Befund beweist so­ mit nicht hinreichend sicher, dass das Neugeborene nach der Geburt geatmet hat.« Organfehlbildungen, die den Tod erklären könnten, hätte er keine festgestellt. Er hatte bei der Obduktion »blutrei­che Bauchorgane«, eine »akute Blutfülle des Gehirns« und ein »Hirnödem« pro­tokolliert. Nach der Vorgeschichte und aufgrund der Obduktionsbefunde zähle zu den möglichen Todesursachen auch eine Hypoxie unter der Geburt, hatte Zweihoff erklärt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Letzte Impulse des Herzens?</h2>



<p>»Offenbar ist die Stimmritze verschlos­sen und unbeweglich gewesen«, vermu­tet Dr. Eldering. Er wisse aus Erfahrung, dass Kinder, die nicht lange vor der Ge­burt verstorben seien, sehr gut beatmet werden könnten . Man habe – mit Einver­ständnis ihrer Eltern – an solchen Kin­dern das Reanimieren in der Ausbildung von Ärzten und Hebammen gelehrt. Er vermute, dass bereits eine Totenstarre eingesetzt habe und nur durch den Be­atmungsdruck Luft in Lunge, Magen und Darm gelangt sei. Dass der Notarzt Dr. Tervooren im EKG, das er bei seinem Eintreffen dem Kind noch angelegt habe, Ableitungen habe erkennen können, die noch letzte Impulse des Herzens doku­mentierten, stellte er in Frage. Diese seien Folge der effizienten Herzdruckmassage gewesen. »Ich glaube nicht, dass er ein sterbendes Herz gesehen hat«, zweifelt Eldering, zumal Tervooren nach eigenen Angaben erst fünfmal ein Neugeborenes reanimiert habe.</p>



<p>Dr. Tervooren, ein Anästhesist aus dem nächstliegenden Krankenhaus in Unna ohne geburtshilfliche Abteilung, war am zweiten Verhandlungstag im vergangenen Sommer, am 28. August als Zeuge zu seinem Notarzteinsatz im Hotel vernommen worden. Dort waren die wer­denden Eltern von den plötzlich starken Wehen nach Geburtsbeginn überrascht worden, eigentlich hatten sie die Geburt in der Hebammenpraxis der Angeklagten geplant. Nachdem das Kind am 30. Juni 2008 um 22.14 Uhr leblos geboren worden war und die Hebamme und Ärztin sofort die Reanimation mit Mund-zu-Mund-Be­atmung und Herzdruckmassage begon­nen hatte – ohne Erfolg –, war er zehn Minuten später gerufen worden und um 22.30 Uhr im Hotelzimmer eingetroffen. Der Dortmunder Babynotarztwagen habe nicht zu Verfügung gestanden. Er sei von der Geburtshelferin mit den Worten be­grüßt worden: »Guten Tag, Herr Kollege, ich habe Sie gerufen, damit Sie den To­tenschein ausstellen. Ich glaube, Sie kön­nen bestätigen, dass das Kind tot ist.« Das Kind sei nach ihren Angaben mit einem Apgar von 0 geboren worden. Er habe den­noch die Beatmung und die Herzdruckmassage fortgesetzt. »Das Kind ließ sich problemlos beatmen«, hatte er erinnert, allerdings sei der gesamte Rachenraum mit zähem, dunklem Sekret verlegt gewesen. Um 22.40 Uhr habe er seine Wiederbelebungsmaßnahmen eingestellt. Im EKG habe er keine elektrische Aktivität des Herzmuskels festgestellt, »keine Pumpfunktion – ein sterbendes Herz«, habe er anhand der Ge­räte erkannt. EKGs würden im Notarzteinsatz routinemäßig auf einem Chip aufgezeichnet, leider seien die Daten in diesem Fall verloren gegangen. Er habe im Totenschein »unklare Todesur­sache« angekreuzt und die Polizei verständigt, womit die Ange­klagte nicht ohne Weiteres einverstanden gewesen sei: »Das Kind ist doch nicht umgebracht worden«,habe sie gesagt.</p>



<p>Im Obduktionsprotokoll ist von Mekonium im Mundraum und den Atemwegen nicht die Rede – »in der einsehbaren Mund­höhle kein ortsfremder Inhalt«, hatte Dr. Zweihoff am fünften Verhandlungstag aus seinem Gutachten vom 2. Juli 2008 vor­getragen und »keine tiefe Aspiration von Mekonium«. Auch die Eihäute seien unauffällig gewesen und »der Dickdarm reich­lich mit schwarz-grünem Kindspech gefüllt«, »After frei von Kindspech«.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Untersuchungen versäumt?</h2>



<p>Der Notarzt hätte die Nabelschnur punktieren sollen, um nachträglich noch Untersuchungen vornehmen zu lassen, wie beispielsweise den Base Excess oder den ph-Wert, bemängelt El­dering. Überhaupt sei ihm in den Unterlagen der Rechtsmedizin aufgefallen, dass wichtige Standarduntersuchungen fehlten: Das Kind sei nicht geröntgt worden, obwohl das zu jeder Neugebo­renensektion gehöre. Die Trachea sei nicht näher untersucht worden. Weder ein CI noch ein MRT sei durchgeführt worden. Auch Untersuchungen auf Stoffwechsel-oder Chromosomenstö­rungen seien unterlassen worden.</p>



<p>Woher er seine genauen Kenntnisse darüber habe, fragt der Vorsitzende. Anwalt Böhme zählt die Gutachten und alle anderen Dokumente auf, die er Eldering zugänglich gemacht hatte. Der fährt fort: Die Gyri, die Hirnwindungen, seien abgeflacht gewe­sen, woraus er schließe, dass kein frischer Hirntod des Kindes vorgelegen habe, sondern dass er schon einige Zeit vor der Geburt eingetreten sei. Die kindlichen Herztöne hätten seit 16 Uhr bis wenige Minuten vor der Geburt immer unverändert zwischen 120 und 130 Schläge pro Minute gelegen. Normalerweise reagiere ein Kind bei einer intrapartalen Asphyxie mit Akzellerationen und Dezellerationen, um den Sauerstoffmangel auszugleichen. Eldering tritt an den Richtertisch und legt CTG-Aufzeichnungen einer Geburt vor, bei der das Kind nachweislich bereits länger verstorben war, eine versehentliche dauerhafte Aufzeichnung der mütterlichen Herzfrequenz aber unauffällige Herztöne sug­geriert hätten. So ein Irrtum passiere zwar außerordentlich sel­ten, könne aber auch erfahrenen Geburtshelfern unterlaufen. Er vermutet, dies sei hier der Fall gewesen, anders sei die vollkom­men unauffällige Herzfrequenz des totgeborenen Kindes und dass es nicht zu reanimieren war, nicht zu erklären.<br>Eldering stellt auch eine Diskrepanz zwischen der doku­mentierten klaren Farbe des Fruchtwassers und dem Mekoni­umabgang fest. Auch seien die Eihäute nicht grünlich verfärbt gewesen. Darüber hinaus sei es die Frage, ob Mekoniumabgang überhaupt mit einer Asphyxie vergesellschaftet sei – nach dem Standardlehrbuch »Die Geburtshilfe« von Schneider/Husslein/ Schneider nicht. »Warum ist Mekonium abgegangen?«, frag­te er: »Falls das Kind zum Zeitpunkt des ersten Mekoniumab­gangs womöglich bereits tot gewesen ist, könnte der dadurch erschlaffte Sphinkter die Ursache gewesen sein, dass Kindspech aus dem Enddarm ausgetreten ist, insbesondere durch den mechanischen Druck auf den Darm beim Tiefertreten ins mütterli­che Becken.« Dies sei eine zweite realistische Denkmöglichkeit, neben der von den Gutachtern angenommenen intrapartalen Asphyxie mit einem Vagusreiz als Ursache. »Wenn man davon ausgeht, dass das Kind um 16 Uhr nicht mehr lebte, hat wohl die Hebamme durch versehentliche Auskultation der mütterli­chen Herztöne den Trugschluss gezogen, dass das Kind gesund gewesen ist&#8220;, vermutet der Geburtshelfer.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fragen zum Geburtsbeginn und -verlauf</h2>



<p>Hinsichtlich der geburtshilflichen Überwachung widerspricht Dr. Eldering dem Gutachter Prof. Dr. Feige. Dieser hatte in sei­ nem Gutachten vom 12. Oktober 2009, das der Anklage zugrun­de liegt, gefordert, dass bei einer Beckenendlage zwingend eine kontinuierliche Herztonüberwachung notwendig sei, was außer­klinisch nicht möglich sei. Die Risiken einer Beckenendlagenge­burt seien in der Eröffnungsperiode keine anderen als bei einer Geburt aus Schädellage, erklärt Eldering. Das spezielle Problem der Beckenendlage, das insbesondere unerfahrene Geburtshelfer fürchteten, seien Schwierigkeiten bei der Entwicklung des Kindes. Er verwies auf das zuvor genannte geburtshilfliche Standard­lehrbuch, wonach intermittierende Auskultation ausreichend sei und keinen Unterschied im fetalen Outcome bringe gegenüber kontinuierlichem CTG.</p>



<p>Nach seiner Beurteilung der Terminüberschreitung gefragt, antwortet Eldering dem Vorsitzenden, in seiner Abteilung habe man Schwangere nach Überschreitung des errechneten Ter­mins nicht stationär aufgenommen, sondern zunächst bis zum zehnten Tag alle zwei Tage den Zustand des Kindes kontrolliert. Eine Standardisierung sei nicht sinnvoll: »Entscheidend ist die Fruchtwassermenge, sie sagt etwas über den Zustand des Kindes aus.« Zum Geburtsbeginn befragt, erläutert er, der sei generell zeitlich schwer einzugrenzen: »Die Geburt beginnt sechs bis acht Stunden, bevor die Frau erste Anzeichen bemerkt.« Die geburtshilfliche Definition des Geburtsbeginns sei: »der Beginn muttermundswirksamer Wehen«. Dies könne die Hebamme bei der Untersuchung beurteilen und könne nicht apodiktisch festgelegt werden.</p>



<p>Ob nicht der Abgang von Fruchtwasser den Geburtsbeginn si­gnalisiere, wollte der Vorsitzende Richter Meier wissen. »Nein. Es gibt beispielsweise hohe Fruchtblasensprünge, manchmal schon in der 32. oder 33. Woche, die noch nicht Geburtsbeginn sind«, erklärt Eldering. Und zur normalen Dauer der Austreibungspe­riode befragt, antwortete der Geburtshelfer: »Sie beginnt nach vollständiger Eröffnung des Muttermundes. Wir haben in der Klinik vermehrt prolongierte Geburten in der Austreibungspe­riode gehabt.« Bei unauffälligen Herztönen sei dies für das Kind schonender als eine forcierte Geburtshilfe, womöglich noch mit Kristellerhilfe.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Erfahrene Hebamme und Ärztin</h2>



<p>Zum Anklagepunkt, dass die Angeklagte nicht befugt gewe­sen sei, diese Beckengendlagengeburt zu übernehmen, erinnert Eldering, sie sei ja nicht nur Hebamme, sondern auch Ärztin. Und früher sei es normal gewesen, dass »praktische Ärzte und Geburtshelfer« Hausgeburtshilfe geleistet hätten. Die Angeklag­te habe mehr Erfahrung mit der Entwicklung von Beckenendla­gen als die meisten Gynäkologen, die für ihre Facharztprüfung keinerlei geburtshilfliche Praxis mit Beckenendlagen vorwei­sen müssten. In diesem Fall sei die Entwicklung des Kindes aus Beckenendlage ja auch problemlos verlaufen. »Wir werden uns nochmal mit dem Wortlaut der Hebammenberufsordnung be­schäftigen«, kündigt der Vorsitzende Richter dazu an.</p>



<p>Wie er den Geburtsstillstand um 20.20 Uhr einschätze, als es nicht vorwärts ge­gangen sei? »Geburten verlaufen nicht immer so glatt«, erläutert Eldering: »Es gibt Phasen der Erholung, wo es mal nicht weiter geht. Das sind notwendige Pausen, in denen auch in der Klinik kein Druck gemacht würde. Die Kinder brauchen das. Die Pausen bei dieser Geburt waren inner­halb des physiologischen Bereichs.«</p>



<p>Auch die Rechtsanwälte und die ange­klagte Geburtshelferin stellen verschie­dene Fragen an den Sachverständigen – beispielsweise ob sie davon habe ausgehen können, dass ein Nabelschnurvorfall nicht zu befürchten sei, wenn sie am Vorabend der Geburt festgestellt hätte, dass der Steiß fest im Becken sitze. Das Risiko eines möglichen Nabelschnurvor­falls war an früheren Verhandlungstagen ein paarmal zur Sprache gekommen. »Ja, richtig!«, antwortet Eldering. Er übergibt dem Vorsitzenden Richter ein Buch von Prof. Dr. Fritz Beller und Prof. Dr. Hen­ning Schneider, zwei in der Schulmedi­zin hoch renommierte Geburtshelfer, die sich Mitte der 1990er Jahre mit kindli­cher Asphyxie während der Geburt und den Folgeschäden auseinandergesetzt hatten. Beller sei ein »scharfer« Gutach­ter gewesen und habe seine Überzeugungen aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse revidiert. Viel weniger Schadensfälle würden durch geburtshilf­liche Fehler verursacht, als man immer angenommen habe. Das CTG sei in seiner Aussagekraft überschätzt worden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verweis auf Leitlinien</h2>



<p>Prof. Feige, der an etlichen Prozess­tagen teilgenommen hatte und am 19. Januar sein geburtshilfliches Gutachten erstattet hatte, ist davon überzeugt, dass die Angeklagte den Tod des Kindes durch ihr Fehlverhalten verursacht hat. Nach der Mittagspause erhält der 71-jährige, seit 2006 emeritierte Professor, der wei­terhin als Frauenarzt in einer Praxis tä­tig ist, wie geplant das Wort. Feige blickt nach eigenen Angaben nach seiner be­ruflichen Laufbahn an verschiedenen Kliniken auf 1.600 Beckenendlagenge­burten zurück, an denen er oder Mitarbeiter seines Teams beteiligt waren. »Mei­ne Auffassung ist keine Einzelmeinung«, betont er, »sondern ich berufe mich auf Leitlinien, in denen ich gemeinsam mit Kollegen festgelegt habe, wie es in der Ge­burtshilfe laufen soll.«</p>



<p>In seinem Gutachten von 2009, auf das er sich bei seinen Ausführungen stützt, oder wenn er nach seiner Einschätzung gefragt wird, spricht er von der Angeklagten fast ausnahmslos nur als Hebamme, nicht als Ärztin. Sie habe bei der Über­nahme der Beckenendlagengeburt gegen die Hebammenberufsordnung verstoßen, die Risikoselektion vorschreibe. Danach sei einer Hebamme nur die »Durchfüh­rung von Normalgeburten bei Schädella­ge« gestattet, »sowie im Dringlichkeitsfall die Durchführung von Beckenendlagen­geburten«. Ein Dringlichkeitsfall habe hier nicht vorgelegen. Ferner liege in der Verantwortung einer Hebamme das »Er­kennen der Anzeichen von Anomalien und Risikofaktoren bei der Mutter oder beim Kind, die ärztliches Eingreifen erforderlich machen«. Auch die Mutter­schaftsrichtlinien für Kassenärzte legt der Gutachter zugrunde, wenngleich die Angeklagte nicht als Kassenärztin, son­dern in Privatpraxis praktiziert hat. Auch beide deutsche Hebammenverbände hät­ten 2002 in ihren Empfehlungen zur au­ßerklinischen Geburtshilfe gemeinsam festgelegt, dass eine freie Wahl des Ge­burtsorts bei Beckenendlage nicht mög­lich sei, mahnt Feige an – die Angeklagte sei selbst als eine der sieben Autorinnen aufgeführt. Bei seinen Ausführungen kommt im Publikum die vom Richter ge­rügte Unruhe auf, denn die Angeklagte ist auch Ärztin.</p>



<p>Die Angeklagte habe bei ihrer Betreu­ung dieser Geburt darüber hinaus gegen verschiedene geburtshilfliche Standards und gängiges Lehrbuchwissen verstoßen, setzt Feige fort: zunächst die außerklini­sche Betreuung trotz Terminüberschrei­tung von 13 Tagen, wenn man den er­rechneten Termin vom 17. Juni nach der Naegelschen Regel zugrundelege – die letzte Regel war am 10. September 2007. Nach der Korrektur per Ultraschall sei der Termin am 22. Juni um acht Tage überschritten gewesen. 2008 sei eine Terminüberschreitung länger als zehn Tage nicht empfohlen gewesen, heute to­leriere man nicht mehr als eine Woche. Außerklinisch sei eine solche Geburt nicht sicher zu überwachen, man müsse mit dem Alterungsprozess der Plazenta rechnen. Durch Blutflussmessungen per Ultraschall in der Schwangerschaft und bei einer Klinikgeburt durch nur dort mögliche Untersuchungen, wie Fetalblutgasanalyse, könnten Gefährdungen des Kindes rechtzeitig erkannt werden. In der Klinik wäre auch eine sehr viel kürzere EE-Zeit von zehn Minuten mög­lich, der Zeitraum vom Entschluss zum Notfallkaiserschnitt bis zur Entwicklung des Kindes.</p>



<p>Die zulässige Geburtsdauer für eine Erstgebärende sei außerdem erheblich überschritten worden: Morgens um 5 Uhr habe die Angeklagte zu der Schwan­geren gesagt: »Es geht los«, als sie telefo­nisch vom Fruchtwasserabgang gehört habe, also sei sie selbst vom Geburtsbe­ginn überzeugt gewesen. Von 5 Uhr bis 20 Uhr, als der Muttermund vollständig gewesen sein, habe die Eröffnungsperio­ de mindestens 13 bis 14 Stunden gedau­ert und damit den maximalen Grenzwert von 12 Stunden für eine Erstgebärende überschritten. Dann käme noch die Austreibungsperiode von mehr als zwei Stunden bis zur Geburt des Kindes dazu.</p>



<p>Auch die Dokumentation bemängelt der Gutachter: Die Geburtshelferin habe während der Geburt unzureichende Aufzeichnungen in einem Notizbuch ge­macht, erst danach habe sie ein ausführ­liches Gedächtnisprotokoll angefertigt. Die Herztöne des Kindes seien in der Er­öffnungsperiode nicht alle 15 Minuten, in der Austreibungsperiode nicht alle 5 Minuten dokumentiert worden. Spätes­tens gegen 16.30 Uhr, nachdem Mekoni­um abgegangen sei, hätte die Hebamme die Gebärende in die Klinik einweisen müssen, weil sie dies als Zeichen einer möglichen Azidose hätte deuten müssen. Als um 20 Uhr kein Geburtsfortschritt zu erkennen war, hätte man allerspätes­tens einen Kaiserschnitt machen müssen. »Hätte die Angeklagte die geburtshilfli­chen Empfehlungen und das gültige Lehrbuchwissen beachtet, wäre das Kind mit an Sicherheit grenzender Wahr­scheinlichkeit gesund geboren worden«, urteilt Feige. Der letzte Satz aus seinem Gutachten lautet: »Über die Umstände, unter denen das Kind (…) am 30.6.2008 zu Tode kam, kann der Fachmann nur fassungslos den Kopf schütteln.«</p>



<p>Am Ende des nächsten Verhandlungs­tages, am 9. April, wird Anwalt Böhme ei­nen Befangenheitsantrag gegen den Sach­verständigen Prof. Dr. Feige stellen, neben anderen Punkten aufgrund dieses Satzes, den Böhme darin zitiert. Ihm fehle bei diesem »deplatzierten«,»emotionalen Aufruf« die gebotene Sachlichkeit. Ent­schieden wurde darüber noch nicht.</p>



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		<title>Des Totschlags schuldig?</title>
		<link>https://viktoria11.de/des-totschlags-schuldig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Apr 2013 10:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beckenendlage]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsreportage]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Gegen eine Hebamme und Ärztin läuft vor dem Dortmunder Landgericht ein beeindruckender Schwurgerichtsprozess: Sie ist angeklagt, den Tod eines Kindes verschuldet zu haben. Die Eltern waren extra zu der erfahrenen Geburtshelferin angereist um ihre Tochter trotz Beckenendlage auf natürlichem Weg zur Welt zu bringen. Nun sehen sie sich vor Gericht wieder. Katja Baumgarten Wie soll<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/des-totschlags-schuldig/"><span class="screen-reader-text">"Des Totschlags schuldig?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Gegen eine Hebamme und Ärztin läuft vor dem Dortmunder Landgericht ein beeindruckender Schwurgerichtsprozess: Sie ist angeklagt, den Tod eines Kindes verschuldet zu haben. Die Eltern waren extra zu der erfahrenen Geburtshelferin angereist um ihre Tochter trotz Beckenendlage auf natürlichem Weg zur Welt zu bringen. Nun sehen sie sich vor Gericht wieder. Katja Baumgarten</strong></p>



<p>Wie soll ich über diesen Schwurgerichtsprozess am Dortmun­der Landgericht berichten, der von einem bald fünf Jahre zurückliegen­ den Ereignis handelt? Es ist so komplex, dass die anklagende Oberstaatsanwältin mit einem Rollkoffer zu den Verhandlun­gen kommt, in dem sie die schweren Ak­ten mitbringt. Die Tragödie, dass ein Kind bei seiner Geburt gestorben ist, und die Trauer seiner Eltern lassen niemanden kalt – der Gerichtssaal ist emotional hoch aufgeladen. Die Aussagen der Zeuginnen, Zeugen und sachverständigen Gutachter fördern ein vielfältiges Bild zutage. Wider­sprüche werden sichtbar, manches scheint unglaublich, anderes kann durch die Art der Befragung nicht zum Vorschein kom­men. Unterlassungen der Geburtshelferin, möglicherweise zum Teil als »gekonnte Nichtintervention« bewusst gesetzt, wer­den aus Klinikperspektive vor allem als Defizite registriert, unterschiedliche Gesundheitskonzepte stehen bei der Be­wertung durch Gutachter scheinbar un­versöhnlich im Raum. Glaubenssätze, die auch im schulmedizinischen Konzept auf Fachkongressen kontrovers diskutiert werden, erscheinen hier gegenüber Lai­en als eindeutige Gebote.</p>



<p>An 15 von 17 Verhandlungstagen war ich als Prozessbeobachterin dabei: Als Fachjournalistin, als langjährige Hausge­burtshebamme, als Mutter, die ihre Kin­der zu Hause geboren hat, insbesondere als Mutter, die weiß, was es heißt, ein gerade geborenes Kind zu verabschieden – schicksalhaft und im Voraus bekannt in meinem Fall, was ich nachträglich als Gnade empfinde. Vom Verlauf des Prozesses bin ich vor allem auch als Do­kumentarfilmemacherin gefangen ge­nommen, die das Handwerk und die He­rausforderung kennt, ein Bild von einem Geschehen im Nachhinein zu rekonstru­ieren. Lücken und Unebenheiten werden notgedrungen stehen bleiben – auch in meinem Versuch zu berichten, was ich mitverfolgen konnte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Angeklagte macht keine Aussage</h2>



<p>Die Beweisaufnahme im Schwurge­richtsprozess gegen die Ärztin und Heb­amme im Zusammenhang mit einer au­ßerklinischen Totgeburt dauert an, ein Ende der Verhandlungen ist nicht in Sicht. Ein kleines Mädchen war am 30. Juni 2008 um 22.14 Uhr in einem Hotel­zimmer in Unna nach einer Geburt aus Beckenendlage mit ihrer Hilfe leblos zur Welt gekommen (siehe auch DHZ 12 /12, Seite 5 und 2/13, Seite 5). Die Angeklagte schweigt nach wie vor zu den Vorwürfen. Keine Aussage in eigener Sache zu ma­chen sei ihr Recht, sie müsse sich nicht belasten, erklärt der Vorsitzende Rich­ter mehrfach. Das Gericht verfüge auch über andere Möglichkeiten, sich ein Bild zu machen.</p>



<p>Es geht bei dieser Beweisaufnahme durch die große Strafkammer am Dort­munder Landgericht unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Wolfgang Mey­er um ein möglicherweise schuldhaftes Handeln der Angeklagten oder auch einen unter Umständen schicksalhaf­ten Verlauf – um die Frage, ob der Tod des kleinen Mädchens hätte verhindert werden können oder nicht. War er un­vermeidlich – durch Umstände, die von außen nicht zu erkennen oder zu beein­flussen waren? Hat die angeklagte Ge­burtshelferin ihr Wissen und Können richtig eingeschätzt? Hat sie ihre profes­sionelle Verantwortung für Mutter und Kind wahrgenommen? Kannte sie ihre rechtlichen Befugnisse als Hebamme und Ärztin in einer Person und hat sie sie beachtet? Hat sie die Eltern im Vorfeld ausreichend über Risiken aufgeklärt? Hat sie die Mutter und ihr Ungeborenes um­sichtig genug betreut? Hat sie Anzeichen bei der Geburt wahrgenommen und rich­tig zugeordnet, die auf eine Gefährdung des Kindes hätten schließen lassen? Hat sie in ihrer außerklinischen Arbeit ein angemessenes Sicherheitsbewusstsein bewiesen?</p>



<p>Oder hat sie unter Umständen welt­anschauliche Überzeugungen über den Wert eines einzelnen Lebens gestellt? Will sagen: Hat sie das Leben des klei­nen Mädchens mutwillig – »mindestens bedingt vorsätzlich« – aufs Spiel gesetzt, indem sie diese Beckenendlagengeburt auf natürlichem Wege forciert und damit den Tod des Kindes billigend in Kauf ge­nommen hat? In diesem Sinne lautet der Anklagevorwurf durch die Oberstaatsan­wältin Susanne Ruland. Es geht bei all diesen Fragen nämlich auch um eine be­sondere Schwere der möglichen Schuld. Der Angeklagten wird Totschlag zu Last gelegt: ein »Tötungsdelikt«, das den Vor­satz als zwingendes »Tatbestandsmerk­mal« beinhaltet. Im Strafgesetzbuch wird es im Paragraf 212 direkt hinter »Mord« definiert – fünf bis zehn Jahre Gefängnis­strafe sind normalerweise beim Schuld­spruch vorgesehen.</p>



<p>Ein ungewöhnlich harter Vorwurf für eine Geburtshelferin: Die Beschul­digte ist seit 35 Jahren Hebamme, seit 1981 in der Hausgeburtshilfe tätig, seit 1985 auch als Ärztin, Gutachterin und als Lehrende. Durch ihre Anwälte hat sie am ersten Verhandlungstag jede Schuld von sich gewiesen. Sie habe keinen Fehler gemacht. Den Tod des kleinen Mädchens sehe sie auch nicht durch die Beckenendlage begründet, aus der sie das Kind im Übrigen ohne Probleme habe entwickeln können. Sie verfüge über die Erfahrung von mehr als 100 Beckenendlagengeburten. Statt­dessen vermute sie, dass der für sie nicht vorhersehbare Tod durch eine Vorschä­digung des Kindes in der Schwanger­schaft verursacht worden sei.</p>



<p>Die fünf Richter der großen Strafkam­mer am Landgericht werden über den »Tat­vorwurf« der Anklage vorn 4. Januar 2011 zu entscheiden haben: Die drei Berufsrich­ter sind zwei Männer und eine Frau. Die beiden Schöffen, ehrenamtliche Laienrich­ter, sind eine Frau und ein Mann. Am Ende haben alle eine gleichwertige Stimme. In der Mitte am erhöhten Richtertisch an der Stirnseite im großen Saal 130 sitzt der Vorsitzende Richter Meyer als Wortführer zwi­schen seinen beiden jüngeren Kollegen, die Schöffen sitzen jeweils außen. Links neben ihnen ist der Platz der Protokollan­tin. Links im rechten Winkel dazu haben die Angeklagte und ihren beiden Vertei­diger Platz genommen, die Heidelberger Rechtsanwältin Andrea Cornbe, die sich im medienwirksamen Prozess gegen den Fernsehmoderator Jörg Kachelrnann einen Namen gemacht hatte, sowie ihr Kollege Hans Böhme, der als Pflichtverteidiger fungiert.</p>



<p>Gegenüber, nahe beim Richtertisch sitzen die anklagende Oberstaatsanwältin Ruland, daneben der Vertreter der Neben­kläger, der die Eltern des verstorbenen Kin­des vertritt, Rechtsanwalt Dr. Kurz. In den ersten Verhandlungstagen verfolgen auch die Eltern von dort aus das Geschehen. Ei­nige Male ist Rechtsanwältin Dillschnei­der zugegen, die sie im Zivilprozess im Hinblick auf einen möglichen Schadenser­satz wie Schmerzensgeld, Geburts- und Ge­richtskosten vertritt. Mitten im Saal steht ein Tisch mit Stuhl in Blickrichtung zu den Richterinnen, wo die Zeuginnen und Gutachter befragt werden. An jedem Platz befindet sich ein Mikrofon.</p>



<p>Auf der Bank vor der Zuschauerschran­ke hat die Presse Platz genommen – ein, zwei, selten drei Journalistenvon der west­fälischen Tagespresse mit wechselhafter Präsenz, zwei Redakteurinnen von zwei Hebammenzeitschriften sind an fast allen Prozesstagen als Beobachterinnen dabei. »Das haben wir nicht so oft, so viele Zuschauer«, wendet sich der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn des ersten Verhandlungstages an die Öffentlichkeit auf den abgegrenzten Zuschauerbänken, wo sich an die 50 Hebammen, Hausgeburtsel­tern und andere Interessierte eingefunden haben. Keine Art der Äußerung ist erlaubt, selbst unspezifische geräuschvolle Reak­tionen von den Zuschauerbänken haben auch in den manchmal emotional sehr aufgeladenen Situationen zu unterbleiben. Mit jedem Eintritt des Richterteams in den Saal erheben sich alle Anwesenden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Alternative zur Sectio gesucht</h2>



<p>Zu Beginn, in den ersten Prozesstagen am 27. und 28. August im vergangenen Jahr sowie am 6. September werden un­ter anderem die Mutter und der Vater des verstorbenen Mädchens befragt. Sie sind zum Prozess extra aus Riga angereist. Wie sie im späten Frühjahr 2008 auf die Diagnose »Beckenendlage« und die ange­botenen Option »Sectio« reagiert hätten, wie es zur Recherche nach Alternativen und schließlich zum Kontakt mit der Heb­amme und Ärztin gekommen sei, zu de­ren Eltern&amp;Kind-Praxis in Unna sie sich schließlich auf den Weg gemacht hätten. Dann geht es um ihre Erinnerungen an den Tag der Geburt ihrer kleinen Tochter, die sie tot hatten verabschieden müssen, und an die Tage danach. ,»Hätte ich doch einen Kaiserschnitt gemacht«, bereut die Mutter rückblickend ihre damalige Ent­scheidung am ersten Verhandlungstag: »Es war ein Fehler!« Bei seiner letzten Zeugenaussage Anfang September berichtet der Vater, wie die Jahre danach verlaufen seien mit den seelischen Belastungen:<br>»Ich habe mich immer schuldig gefühlt, die falsche Geburtsexpertin gewählt zu haben. Wir konnten das nicht ahnen.« »Ich fühle mich betrogen«, sagt er an an­ derer Stelle, sie hätten »keine professio­nelle Geburtsbetreuung« erhalten – ein »Vertragsbruch«. Seine Frau habe viel geweint, auch beide gemeinsam. Nach der Geburt des zweiten Kindes im Jahr 2011 sei es besser geworden. Er habe in der schweren Zeit dreimal psychologische Unterstützung gesucht.</p>



<p>Das deutsche Elternpaar, das aus beruf­lichen Gründen in Riga lebt und 2008 sein erstes Kind erwartete, hatte von seiner lettischen Gynäkologin mit der Diagnose Beckenendlage ausschließlich die Option Kaiserschnitt angeboten bekommen. Eine andere Möglichkeit kam vor Ort nicht in Frage. Die junge Frau, Historikerin und Journalistin, machte sich kundig. Sie spiel­te zu der Zeit schon mit dem Gedanken, eine Hebamrnenausbildung zu beginnen, die sie nach dem Verlust ihrer Tochter spä­ter auch aufnahm. Sie las damals Fachar­tikel und telefonierte mit erfahrenen Geburtshelfern in Deutschland, die als Befürworter der spontanen Beckenend­lagengeburt gelten, inwieweit und wo eine normale Geburt für sie möglich sei. Dabei hatte sie nach ihren Aussagen auch ein »nettes Telefonat« mit dem damaligen Oberarzt am Klinikum Nürnberg, Dr. Mi­chael Krause. Er habe ihr gesagt, » …oder Sie suchen sich eine erfahrene Hebamme – aber das darf ich nicht laut sagen, sonst zerstechen meine Kollegen mir die Auto­ reifen!« Zwei Tage nach dem Gespräch mit ihrer lettischen Frauenärztin zum dorti­gen Vorgehen bei BEL sitzt das Paar im Flugzeug nach Deutschland.</p>



<p>Zunächst steuert das Elternpaar die Universitätsfrauenklinik Frankfurt an, um sich bei Prof. Dr. Frank Louwen vor­zustellen, einem renommierten Spezialis­ten für Beckenendlagengeburten. Der Ul­traschallarzt bei der Aufnahme sei kurz angebunden gewesen, der persönliche Gesprächstermin mit Prof. Louwen erst nach Vorliegen der MRT-Ergebnisse vor­gesehen gewesen, beschreibt die Mutter den Klinikbesuch. Sie habe jedoch vorab über den Sinn dieser Maßnahme infor­miert werden wollen. Ein Gespräch war nicht möglich. Die Eltern vermissen in der Universitätsklinik jede Freundlichkeit und fühlen sich »wie ein Störfaktor«. Also telefonieren sie noch von dort aus mit der Ärztin und Hebamme aus Unna, um ein Treffen zu vereinbaren.</p>



<p>Sie machen sich mit einem Leihwagen direkt auf den Weg zum ersten Gespräch am 29. Mai, bringen Kuchen mit – es dau­ert eineinhalb Stunden. Sie hören dort, dass die Hebamme und Ärztin seit über 30 Jahren Beckenendlagengeburten betreue und sogar selbst eines ihrer eigenen Kin­der mit Beckenendlage zur Welt gebracht habe. Dort endlich habe das Elternpaar aufgeatmet: »Sie hat uns das Gefühl ver­mittelt, dass wir bei ihr gut aufgehoben sind«, sagt die Mutter aus. Zwei Kliniken seien in der Nähe, ein Notkaiserschnitt sei dort in zehn Minuten möglich, hätten sie erfahren. »Am Ende des ersten Tages haben wir uns geduzt.« Sie hätten beide sofort Zutrauen zu der Hebamme und Ärz­tin gefasst und sich in ein nahe gelegenes Hotel eingemietet, um in der Praxis der Geburtshelferin ihr Kind zur Welt zu brin­gen. Der wahrscheinliche Geburtstermin sei laut Mutterpass in Riga per Ultraschall zwischen dem 18. und dem 22. Juni ange­nommen worden. Die Hebamme und Ärz­tin habe sich viel Zeit gelassen, auch bei weiteren Gesprächen am 4. und am 9.Juni – habe das Becken vermessen, die Herztö­ne gehört – sowohl mit dem Hörrohr und auch mit dem CTG, damit sie mithören konnten, Urin untersucht, Ultraschallbil­der mit ihnen angesehen. Sie hätten dann alle zwei Tage die Hebamme und Ärztin in ihrer Praxis aufgesucht, die immer den Bauch abgetastet habe – die Fruchtwasser­menge sei stets in Ordnung gewesen. Siehätten nichts zu unterschreiben brauchen, auch keine Anzahlung leisten müssen: »Das Finanzielle war nicht entscheidend«, sagt die Mutter aus.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Tag der Geburt</h2>



<p>Der Tag der Geburt wird mit den Zeu­genaussagen der beiden Eltern rekonstru­iert sowie mit Hilfe des Gedächtnisproto­kolls der Mutter, das sie einige Tage später kurz vor der Beerdigung ihrer Tochter auf­ geschrieben hatte. Des Weiteren mit dem Gedächtnisprotokoll der Hebamme und Ärztin vom Verlauf der Geburt, das sie di­rekt danach abgefasst hatte. Wie die ande­ren Dokumente wird es im Gerichtssaal verlesen. Zum Geschehen nach der Geburt werden alle erreichbaren Zeugen befragt. Darüber hinaus werden SMS-Protokolle des beschlagnahmten Mobiltelefons der Geburtshelferin zu Hilfe genommen, mit dem sie sich mit einer externen Kollegin mehrfach kurz über den Verlauf der Ge­burt ausgetauscht hatte – auch deren Mobiltelefon hatte die Polizei im Sommer eingezogen und die gespeicherten Daten ausgewertet.</p>



<p>Die Geburt beginnt nach Termin­überschreitung am Montag, den 30. Juni, früh morgens um 5 Uhr mit ersten An­zeichen, einem fraglichen Fruchtblasen­sprung – mit der Hebamme und Ärztin wird telefonischer Kontakt aufgenom­men. Die Geburt stehe ganz am Anfang, habe sie ihr erklärt, sie solle entspannen, möglicherweise sei eine Eihaut gerissen, berichtet die Mutter als Zeugin. Ein wei­teres Telefonat mit der Hebamme, vormit­tags gegen 11 Uhr nach dem Frühstück, habe sie selbst geführt, als die Wehen in Gang kamen.</p>



<p>Als die Wehen am Nachmittag hef­tiger werden, gegen 14 oder 15 Uhr ein erneutes Telefonat durch ihren Mann: Es wird vereinbart, dass das Paar in die Praxis wechselt, die Hebamme will schon mal Badewasser einlassen. Die Gebären­e schafft es wegen der plötzlich starken Wehen nicht mehr, das Hotel zu verlas­sen. Stattdessen trifft die Hebamme nach einem nochmaligen Telefonat gegen 16 Uhr in ihrem Hotelzimmer ein, da sei Mekonium abgegangen. Laut einem nach­träglichen Geburtsprotokoll, angefertigt unmittelbar nach der Geburt, vermerkt die Hebamme bei einer Untersuchung gegen 17 Uhr einen tief sitzenden Steiß in Beckenmitte, gegen 18 Uhr nochmals den Abgang von Mekonium. Die Herztöne des Kindes sind laut ihrem Protokoll bis kurz vor der Geburt unauffällig über 120 Schläge pro Minute. Als das Dopton nach einem seltsamen Störgeräusch nicht mehr funktioniert habe, habe sie mit dem Hör­rohr weiter gehört, erinnert sich die Mut­ter. Auch wenn sie mit außerordentlich starken Geburtsschmerzen zu kämpfen gehabt hätte, habe die Hebamme sie ermu­tigt: »Alles läuft gut!« Es sei keine Rede von Komplikationen gewesen. Sie habe unter­schiedliche Gebärpositionen ausprobiert, unter anderem den Vierfüßlerstand, und habe sich am späten Abend gegen 20.45 Uhr eine Weile im Badezimmer aufgehal­ten, gibt die Mutter an.</p>



<p>Das Kind wird schließlich um 22.14 Uhr leblos aus Beckenendlage geboren – seine Entwicklung verläuft ohne Verzö­gerung, die sofortige Reanimation mit Beatmung und Herzdruckmassage durch die Ärztin gelingt nicht. »Ich habe nichts gehört, es gab keinen Schrei, es war ganz weiß«, erinnert sich die Mutter an ihr Kind. Der vom Vater benachrichtigte Notarzt, ein Anästhesist aus der nächst­ gelegenen Klinik, übernimmt, gibt den Reanimationsversuch um 22.40 Uhr auf und erklärt das Kind für tot. »Dies ist ein sterbendes Herz – Sie wissen, dass ihr Kind gerade stirbt?«, habe er zuvor zu den El­tern gesagt, beschreibt der Vater. Der Ba­bynotarztwagen, der ebenfalls eintrifft, wird gleich wieder weggeschickt. Die Ge­burtshelferin habe ihnen ihre tote Toch­ter eingewickelt in ein Handtuch auf den Bauch gelegt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Kripo übernimmt</h2>



<p>Mit dem Notarzt sei die Ärztin und Hebamme uneinig gewesen, ob das Kind lebend oder tot geboren sei. Sie habe den Eltern erklärt, dass es bereits tot geboren sei, dass die Lungen bei der Beatmung nicht zu öffnen gewesen seien. Weil ihm die Umstände der BEL-Geburt im Hotel­ zimmer auffällig erscheinen, kreuzt der Notarzt im Totenschein »unklare Todesur­sache« an und benachrichtigt die Polizei, die umgehend eintrifft. Die Streifenpoli­zisten werden später von Kriminalbeam­ten abgelöst. Die Eltern können sich nur kurz von ihrem kleinen Mädchen verab­schieden, eine Zeitlang sind sie mit ihm allein – dann wird es von einer Bestatte­rin abgeholt und zum Dortmunder Ins­titut für Rechtsmedizin zur Obduktion gebracht. Zuvor hatte sich die Geburts­helferin dafür eingesetzt, dass die Eltern ihr Kind so lange wie möglich behalten können.</p>



<p>Die Kriminalpolizei wird sofort aktiv. Zunächst geht es um das normale Prozede­re, einen »Todesermittlungsbericht«, wie ein Kripobeamter als Zeuge vor Gericht aussagt: »Wenn ich den Verdacht gehabt hätte, dass eine Straftat vorliegt, hätte ich eine Anzeige erstattet.« Eine junge Polizeibeamtin, die damals noch Prakti­kantin war, hat ihren nächtlichen Einsatz seinerzeit noch genau vor Augen, weil es ihr erster auf der Kriminalwache gewesen sei – besonders die bedrückte Gesamtstim­mung, die Mutter habe fast nur geweint, auch die Geburtshelferin sei »nicht bester Dinge gewesen«. Ihre Erinnerung: »Dem Notarzt kam die Gesamtsituation, die Ge­burt im Hotel seltsam vor, nicht die Tot­geburt an sich.» »Warum lässt man sich heutzutage auf so etwas ein?«, habe sie sich gefragt, »wenn mir Ärzte einen Kai­serschnitt empfehlen würden, würde ich das auch machen.« Am 3. Juli werden die Eltern von der Polizei vernommen. Am 4. Juli wird der Leichnam der Tochter nach Abschluss der Obduktion eingeäschert, die Beerdigung folgt kurz darauf.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gutachten zur Aufklärung</h2>



<p>Eine Reihe von Sachverständigen hat be­reits Gutachten erstattet, darunter Exper­ten wie der Leiter des Instituts für Rechts­medizin Dortmund, Dr. Ralf Zweihoff, der das Neugeborene obduziert hat, PD Dr.Jörg Felsberg, Oberarzt am Institut für Neuropa­thologie des Universitätsklinikums Düssel­dorf, der das Gehirn des verstorbenen Kin­des untersucht, Dr. August Dykers, der die Plazenta inspiziert hat, und ein Kinderkardiologe. Sie alle sollen mit dazu beitragen, die genaue Todesursache des Kindes zu klä­ren. Prof. Dr. Axel Feige, ehemaliger Leiter der Frauenklinik II, Schwerpunkt Geburts­hilfe, Klinikum Nürnberg Süd, hat am 18. Januar seine Einschätzungen zum geburts­hilflichen Geschehen und dem fachlichen Vorgehen der angeklagten Geburtshelferin abgegeben. Seine Befragung ist noch nicht abgeschlossen. Zu ihrer fachlichen Unter­stützung hat die Verteidigung dafür einen eigenen geburtshilflichen Experten ange­kündigt, den Geburtshelfer Dr. Gerd Elde­ring, ehemaliger Chefarzt der Frauenkli­nik am Vinzenz Pallotti Hospital Bensberg, Bergisch-Gladbach, und damaliger Leiter der angeschlossenen Hebammenschule.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zeugenaussagen</h2>



<p>Darüber hinaus wurde in den 17 bis­herigen Verhandlungstagen im vergange­nen halben Jahr neben den Personen, die direkt am Tag der unglücklich verlaufe­nen Geburt oder in der darauffolgenden Nacht am Ort des Geschehens zugegen waren, viele weitere Zeugen und Zeugin­nen vernommen, die gar nichts mit die­sem Fall zu tun haben. Auf diesem Weg versucht sich das Gericht offenbar von der Berufsauffassung und der Arbeits­weise der Hebamme und Ärztin ein Bild zu machen. Besonderes Augenmerk liegt bei der Recherche auf Fällen, die nicht wünschenswert verlaufen sind, und auf Geburtsbetreuungen, von denen der Richter vermutet, dass ein mangelhaftes Sicherheitsbewusstsein der Geburtshelferin vorgelegen haben könnte – beispiels­weise in Bezug auf ihre Verlegungspraxis und die Zusammenarbeit mit Kliniken. Hebammen wurden geladen, die mit der Angeklag ten teilweise seit vielen Jahren zusammengearbeitet haben, die bei ihr geburtshilfliches Handwerkszeug gelernt haben oder die sie bei außergewöhnlichen Geburten, insbesondere bei Beckenendlage oder Mehrlingsschwangerschaft hinzu gezogen haben. ­</p>



<p>Auch Mütter und Väter, die das Ge­richt über das Internet, in Elternforen oder durch die gespeicherten Daten im Chip des beschlagnahmten Mobiltelefons ermitteln konnte, wurden ausführlich befragt. Eine sechsfache Mutter wurde vernommen, die in einem Internetforum von ihrer vierten glücklichen Hausgeburt vor vier Jahren berichtet hatte – mit Zwillingen und mit Hilfe der nun ange­klagten Geburtshelferin. Sie erschien mit ihrer Rechtsanwältin. Dennoch brach sie irgendwann in Tränen aus, weil sie sich als Mutter und in ihrer Entscheidung zur Hausgeburt so wenig geachtet, sich stattdessen wie eine Angeklagte verhört fühl­te, die nicht das Beste für ihre Kinder ge­wollt hätte. Zweimal wurde vom Gericht bei Familien, ohne dass sie sich etwas zuschulden kommen lassen haben oder in den verhandelten Fall verwickelt sind, auch Hausdurchsuchungen angeordnet.</p>



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		<item>
		<title>Geburtstagsgeschenke</title>
		<link>https://viktoria11.de/geburtstagsgeschenke/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Mar 2013 07:37:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Der persönliche Bericht von Katja Baumgarten als Teilnehmerin des berufsbegleitenden Masterstudiengangs „Management im Gesundheitswesen mit Vertiefung Midwifery“ an der Donau-Universität Krems in Österreich: Sie hat die Präsenzzeiten in den vergangenen zwei Jahren als herausfordernd und bereichernd erlebt. Nun steht nur noch die Masterarbeit aus. Einen großen Garten schenke ich mir (und meiner Familie) zum 50.<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/geburtstagsgeschenke/"><span class="screen-reader-text">"Geburtstagsgeschenke"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Der persönliche Bericht von Katja Baumgarten als Teilnehmerin des berufsbegleitenden Masterstudiengangs „Management im Gesundheitswesen mit Vertiefung Midwifery“ an der Donau-Universität Krems in Österreich: Sie hat die Präsenzzeiten in den vergangenen zwei Jahren als herausfordernd und bereichernd erlebt. Nun steht nur noch die Masterarbeit aus.</strong></p>



<p>Einen großen Garten schenke ich mir (und meiner Familie) zum 50. Geburtstag – und etwas später noch ein Masterstudium für Hebammen dazu. Als würde das eine das andere erst denkbar machen in meinem Übermut, meinem Leben an dieser Schwelle noch ein paar Gewichtungen hinzuzufügen. „Wie will ich meine nächsten 15 Jahre bis zum Ruhestand verbringen?“, hatte ich mich gefragt. Immer so weiter machen? Ein großer und gleichzeitig überschaubarer Zeitraum, in dem ich dem voraussichtlich letzten Drittel meines Berufslebens noch mal eine neue Ausrichtung oder andere Sichtweisen und fachliche Grundlagen geben könnte. Immer mal wieder hatte ich über ein Hebammenstudium nachgedacht, seit den spannenden Anfängen der Akademisierung hierzulande. Hatte ich nach der Hebammenausbildung nicht schon genug studiert? Nach einem ausführlichen Kunst- und Filmstudium sowie fünf Jahren Arbeit an einer Hochschule nochmal etwas ganz anderes studieren? Mit jungen, Energie geladenen Hebammen als vielleicht einzige 50plus-Kollegin die Schulbank drücken? Reichen nicht die langjährige Berufspraxis als Hebamme und die immer neue fachliche Auseinandersetzung bei meiner Arbeit als Journalistin? Lohnt sich die große Investition an Energie, Lebenszeit und Geld?</p>



<p>Den Ausschlag gibt wohl meine alarmierte Sorge um meinen Berufsstand – dass der Raum für die unabhängige freiberufliche Geburtshilfe immer enger wird. Werden sich die freien Hebammen im gewinnorientierten Gesundheitswesen auf lange Sicht behaupten können? Haben wir dafür ausreichendes Wissen? Werden die Mütter meiner Enkelkinder dieselbe geborgene Freiheit und verlässliche Unterstützung in ihren eigenen vier Wänden wählen können, die mir für meine vier Geburten wesentlich war? Ich möchte Zusammenhänge besser verstehen – wie das große System funktioniert. Dazu muss ich mir wohl auch die Auseinandersetzung mit fachlichen Inhalten zumuten, die mir zunächst nicht unbedingt „Spaß“ machen, die meinem Naturell und meiner Art zu denken nicht entgegenkommen.</p>



<p>Das Studium ist mein Luxus, es ginge auch ohne. Direkt finanziell auszahlen wird sich die Investition kaum. Eine Anhebung meiner Honorare steht dadurch nicht in Aussicht. Führungskraft in einem großen Unternehmen möchte ich nicht werden, ich möchte kein Geburtshaus aufbauen oder leiten und auch sonst schwebt mir gerade keine einschneidende Veränderung vor. Dennoch, als Journalistin werde ich den Wissensinput in jedem Fall brauchen können. Und man kann ja nie wissen…</p>



<h2 class="wp-block-heading">Unternehmungslust</h2>



<p>Als einige Kolleginnen bei einer Fortbildung zur traditionellen Hebammenkunst planen, gemeinsam den nächsten Masterstudiengang „Management im Gesundheitswesen mit Vertiefung Midwifery“ in Österreich an der Donau-Universität Krems zu beginnen, schließe ich mich spontan an. Ich melde mich im Herbst 2010 an der Hochschule an. Der Zeitpunkt ist absolut nicht ideal, denn die Familie nimmt mich gerade in Anspruch. Aber wann gibt es schon einen Freiraum in meinem Leben? Das gemeinsame Lernen und der Austausch mit den Kolleginnen werden Freude machen und spannend werden. Und die Ausrichtung des Studiengangs auf professionelles Management, Betriebswirtschaft und wissenschaftliches Arbeiten sind überlebensnotwendig für den Berufsstand und für eine Freiberuflerin immer nützlich.</p>



<p>Meine drei Kinder – alle größer als ich und auf eigenen Wegen zu ihren Berufswünschen – und auch mein Mann ermutigen mich zu meinem Vorhaben. Die finanzielle Investition ist beträchtlich: Das Masterstudium kostet 11.500 Euro. Zusammen mit den Reisekosten muss ich mit weit über 20.000 Euro rechnen, Verdienstausfall als Freiberuflerin kommt hinzu. Noch nie habe ich so viel Geld für mich selbst ausgegeben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Den weiten Weg „erfahren“</h2>



<p>Voraussetzung für die Zulassung zum Weiterbildungs-Universitätslehrgang Master of Science (MSc) ist ein Hochschulabschluss. Als gleichwertige Qualifikation wird auch die allgemeine Hochschulreife mit mindestens vier Jahren einschlägiger Berufserfahrung in qualifizierter Position als Hebamme akzeptiert. Selbst bei fehlender Hochschulreife gibt es die Möglichkeit der Zulassung: bei einem Mindestalter von 24 Jahren, mindestens acht Jahren einschlägiger Berufserfahrung in qualifizierter Position und einem positiv beurteilten Aufnahmegespräch.</p>



<p>Zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen gehört neben dem Lebenslauf und den Qualifikationsnachweisen auch ein „Letter of Intent“, worin fünf Fragen der Hochschule zu Motivation, Werdegang und Erwartungen an den Lehrgang zu beantworten sind. Auf die Frage nach meinen Erwartungen antworte ich unter anderem: „Ich möchte lernen, mit wissenschaftlichen Methoden zu arbeiten und dabei auch traditionelles Wissen mit einer modernen Form der Reflexion überprüfen, um zu bewahren, was sinnvoll erscheint. Ich möchte die Kompetenz erwerben, mit dazu beizutragen, dass sich der Hebammenberuf künftig im Gesundheitswesen nachhaltig behaupten kann – trotz der gegenwärtig krisenhaften Situation des Berufsstands.“</p>



<p>Alle Formalitäten sind schnell auf den Weg gebracht, die ersten Texte zum selbstständigen Durcharbeiten können vor dem ersten Modul über die Lernumgebung „Moodle“ herunter geladen werden. Drei Wochen später rollt mein Auto auf der Autobahn die fast 1.000 Kilometer von Hannover nach Krems zu meiner ersten Präsenzwoche – sonniges Herbstwetter am letzten Tag im Oktober. Das Hörbuch von Theodor Fontanes Reisen durch die Mark Brandenburg reicht gerade von meiner Haustür bis zum Ziel. Bei späteren Reisen zur Uni wird’s mit Flieger oder Bahn schneller gehen – aber einmal will ich den weiten Weg „erfahren“ haben.</p>



<p>Bei der Unterkunft möchte ich es nah und unkompliziert: Das preisgünstige „Kolpinghaus“ liegt auf dem Unigelände. In den geräumigen Zimmern mit Schreibtisch, Kühlschrank und Kochgelegenheit (ohne Zubehör) ist die Internetnutzung inbegriffen (36 Euro/Nacht). Kürzer geht’s nicht für den Weg zu den Lehrveranstaltungen und zur Bibliothek. Auch die Innenstadt, die Weinberge und die schöne blaue Donau liegen für Streifzüge nach Feierabend nah. Frühes Reservieren empfiehlt sich. Zwei nahe gelegene Hotels bieten gehobenen Komfort (um die 80 Euro/Nacht), wobei insbesondere das eine mit Weitblick in die Landschaft, opulentem Frühstück, Schwimmbad, Sauna und Fitnessbereich an den anspruchsvollen Lerntagen eine Wohltat sein kann. Preislich dazwischen finden sich kleine Pensionen, Hotels und auch Ferienapartments in der Umgebung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Kolleginnen</h2>



<p>Am ersten Morgen ein freudiges Wiedersehen mit den bekannten Kolleginnen im Seminarraum. Viele gestandene Hebammen sind unter den 26 Studentinnen – ich gehöre zu den ältesten, die jüngste Kollegin ist Ende 20, es gibt ein breites Mittelfeld um die 40. Viele Freiberuflerinnen sind dabei, manchen steht in der aktuell dramatischen wirtschaftlichen Hebammensituation das Wasser bis zum Hals. Auch etliche Klinikhebammen sind darunter. Alles in allem eine spannende Mischung unterschiedlicher Lebensentwürfe für den Hebammenberuf.</p>



<p>Leider wird es in der heterogenen Gruppe im Laufe der Monate neben fruchtbarem, freundschaftlichem Austausch, Anteilnahme und angeregten Diskussionen auch immer wieder zu Kontroversen und persönlichen Dissonanzen kommen. Schließlich entscheiden sich einige Kolleginnen, ihr Studium im nachfolgenden Kurs fortzusetzen. In dieser teilweise angespannten Stimmung, auch in den manchmal herausfordernden Diskussionen mit den Lehrenden, spiegeln sich die existenziellen Sorgen einiger Teilnehmerinnen wider – und es zeigt sich, dass es selbst im kleinen Kreis für die Weiterentwicklung der Hebammenbelange sehr viel mehr Bereitschaft und Kompetenz jeder einzelnen Persönlichkeit braucht, respektvoll, konstruktiv und kooperativ auch bei unterschiedlichen Standpunkten zusammen zu arbeiten. Wie sonst könnte sich die Lage unseres kleinen Berufsstandes im großen Zusammenhang positiv ändern?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Aufbau des Studiums</h2>



<p>Das berufsbegleitende Studium ist gegliedert in sieben Module, bestehend aus jeweils einer Woche mit sechs, manchmal auch sieben intensiven Tagen Präsenzzeit an der Universität. Hinzu kommt das Selbststudium zu Hause: Dazu werden schriftliche Unterlagen einige Zeit vor der Lehrveranstaltung über das Internet zugänglich gemacht, die vorab durchzuarbeiten sind. Manche Dozenten sind damit gelegentlich spät dran, so dass es neben den beruflichen und familiären Aufgaben, den Vorbereitungen für die Prüfungen oder der Abgabe der Hausarbeiten vom vorausgegangenen Modul vor der nächsten Anreise zeitlich eng werden kann. Hier zahlen sich gutes Organisationstalent und Nervenkraft aus. Die Prüfungen werden am ersten Vormittag einer Präsenzwoche abgelegt. Schlimmstenfalls muss man hier und da mit Wissenslücken zurechtkommen.</p>



<p>Im Kerncurriculum, das mehr als die Hälfte der sechs Pflichtmodule ausfüllt, werden allgemeine Managementkenntnisse vermittelt, die bei allen Kursen des Studiengangs „Management im Gesundheitswesen“ Grundlagenwissen sind. Dazu zählen Organisation und Management, Betriebswirtschaftslehre, Marketing, Kommunikation, Führungskompetenz, Qualitäts- und Projektmanagement, Grundlagen wissenschaftlicher Arbeit und Statistik. Zu den hebammenspezifischen Vertiefungscurricula unseres „Midwifery“-Kurses gehören die fünf Fächer „Midwifery“, „Evidenced based Midwifery und Hebammenforschung“, „Frauengesundheit und Gesundheitsförderung“, „Midwifery im sozio- und transkulturellen Kontext“ sowie „Ethik und Pädagogik für Hebammen“. Keine Ahnung, warum in diesem deutschsprachigen Studiengang das englische Wort „Midwifery“ für Hebammenkunde steht, zumal es in meinen zwei Jahren in Krems kaum jemals korrekt ausgesprochen wird. Englische Begriffe scheinen hier hip zu sein oder zumindest für internationales Flair und Kompetenz zu stehen.</p>



<p>Das siebte und letzte Modul ist ein Wahlpflichtmodul, das wir individuell aus zehn Angeboten auswählen können, wobei TeilnehmerInnen aus dem gesamten Studiengang gemischt sind. Der interdisziplinäre Austausch mit KollegInnen aus Kranken- oder Altenpflege, Verwaltung, dem OP-Bereich, (Zahn-)Medizin, Rettungswesen oder Physiotherapie gibt interessante Einblicke in die Arbeit der anderen Berufsgruppen. Aus den angebotenen Lehrgängen kann man bei Interesse weitere Veranstaltungen kostenpflichtig (800 Euro) absolvieren. Am Ende des Studiums steht schließlich die Abgabe der 50- bis 60-seitigen wissenschaftlichen Masterarbeit.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Neue Sichtweisen</h2>



<p>Zum Start in die Woche des ersten Moduls stehen die beiden Fächer „Social Competencies for Managers“ und „Management und Organisation“ auf dem Programm. Ersteres wird mit drei ganztägigen Lehrveranstaltungen „Kommunikation und Kooperation“, „Präsentation und Moderation“ und „Gruppen- und Teamarbeit“ von Dr. Herbert Gruner vermittelt. Ein guter Einstieg, um sich näher kennen zu lernen. Meine Skepsis gegenüber theoretischen „Kommunikationsmodellen“ oder „Gesprächstechniken“ lasse ich erstmal beiseite. Eine eigene Welt, wie zwischenmenschlicher Austausch in der professionellen Vermittlung schematisiert gedacht und verhandelt wird. Ich bin bislang mit meinem lebenserfahrenen „gesunden Menschenverstand“ gut ausgekommen. Die generalisierenden Methoden, Denkmodelle und Kommunikationskonzepte und auch die Präsentationstechniken werden mir sowohl im Studium wie auch sonst in vielen Bereichen immer wieder begegnen. Die Reflexionen zu Menschenbild und Führungsstil sind sehr bereichernd. Ich denke nebenbei auch über meinen Umgang mit meinem fast erwachsenen jüngsten Sohn nach. Immer wieder – auch in den kommenden Modulen – tauchen Pyramiden als Ordnungsschemata auf. Seltsam, meine Weltsicht schichtet sich nicht in oben und unten – auch dieser ständige persönliche Abgleich mit dem Lernstoff ist immer wieder interessant.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auf der Metaebene</h2>



<p>Die zweite Wochenhälfte beginnt mit einem Tag „Managerial Economics“, worunter ich mir auch nach erfolgreich absolvierter Prüfung wenig vorstellen kann. Prof. Dr. Gottfried Haber setzt uns, angeregt in unserem Tischkreis auf und abschreitend, im geschliffenen Vortrag die Grundzüge von Mikro- und Makroökonomik auseinander. Wie können wir mit unserem Erfahrungshorizont daran „andocken“? Die theoretische Metaebene, die der knapp 40-jährige Dozent uns nahe zu bringen versucht, ist schwer mit der niederziehenden, konkreten ökonomischen Situation unseres bodenständigen Berufsstandes zusammen zu denken. Obwohl dies ein spezieller Hebammenkurs ist und ökonomische Fachkenntnisse für viele von uns überlebensnotwendig sind, bleibt die Situation unserer Berufsgruppe im behandelten Stoff außen vor: Gesetzliche Vorgaben reglementieren unsere „Marktmacht“ als „Marktakteure“, Marktprozesse und dynamische Wettbewerbsstrukturen können bei unseren krankenkassenfinanzierten Hebammendienstleistungen nicht greifen, so wie wir es eigentlich hier lernen sollten. Wir können unsere Hebammenhonorare nun mal nicht nach den Gesetzen des Marktes frei gestalten. Bereitwillig stellt sich der Experte immer wieder aus dem Stegreif der Diskussion. Ich bin beeindruckt von seinem fachlichen „Sportsgeist“ und seiner Gewandtheit gegenüber der Gruppe mit ihren vielen Fragen. Ein anregender Tag – dennoch bleibt am Ende Ernüchterung zurück: Für ein fundiertes Reflektieren und Weiterdenken unserer prekären wirtschaftlichen Situation kann dieser eine Tag nicht einmal im Ansatz ausreichendes Handwerkszeug anbieten – auch wenn im Selbststudium das Vorgetragene vertieft wird. Bin ich zu anspruchsvoll gewesen, wenn ich etwas in dieser Richtung erwartet hatte?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gutes Management ist universell</h2>



<p>Die nächsten beiden Tage „Management“ und „Organisation“ verlaufen ermutigender. Der Stoff, der sich mir vorab als staubtrockener Text noch nicht erschließen konnte, füllt sich im Vortrag von Dr. Bernd Geisler mit Leben. Ich begreife den universellen Grundgedanken von gutem Management – einem Fachgebiet, das ich bis dahin als Teil einer fremden Businesswelt links liegen gelassen hatte. Natürlich habe ich als Familienmutter, als selbstständige Hausgeburtshebamme und als Produzentin meiner Dokumentarfilme und DVDs immer mit den Grundprinzipien zu tun gehabt, mit „Planen, Entscheiden, Organisieren, Kontrollieren“, mit Strategie, Innovation, Produktivität und Profitabilität, ohne mich mit diesen Begrifflichkeiten theoretisch umfassend auseinanderzusetzen. Es hat auch auf meine Weise funktioniert, wahrscheinlich hätte mir systematischeres Wissen dabei geholfen. Im Alltag identifiziere ich seit diesem Seminar im Vorübergehen in Unternehmen immer mehr die Signale, die davon nach außen dringen – und in meinem eigenen Kleinstunternehmen gleiche ich den neuen Input mit meiner Wirklichkeit ab. Aus der ersten Studienwoche in Krems reise ich bereichert und mit vielen neuen Fragen nach Hannover zurück. Mir imponiert auch, wie lebendig und professionell der umfangreiche komprimierte Stoff von den drei Dozenten nahe gebracht wurde. Als zahlende Kundin auf der Schulbank zu sitzen, ist ein spürbar neues Lerngefühl – so kannte ich Schul- und Hochschulbildung aus meinen jüngeren Jahren nicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Höhepunkte</h2>



<p>Als Kostprobe soll es bei diesem Einblick in die erste Studienwoche bleiben. Zu den Highlights aus den nächsten Modulen gehörten beispielsweise die fünf erhellenden Tage mit dem Unternehmensberater Martin Heger, der uns mit außergewöhnlichem Engagement in das kaufmännische Rechnungswesen einweihte und wie mit seiner Hilfe ein Unternehmen mit Weitblick zu steuern ist.</p>



<p>Evidenzbasierte Hebammenkunde und -forschung vermittelten Prof. Dr. Claudia Hellmers und Dr. Christine Loytvet im gut eingespielten Duett. Diese leider nur dreitägige Lehrveranstaltung, in der unter anderem das Beurteilen von Studien, die Arbeit in der Bibliothek und das Recherchieren mit Datenbanken vermittelt wurde, hätte mir im ersten statt im fünften Modul beim Studieren helfen können, bei der wissenschaftlich fundierten Ausarbeitung von Hausarbeiten und um parallel die Ideen für die Masterarbeit zu entwickeln und zu recherchieren.</p>



<p>Die Unternehmensberaterin und QM-Auditorin Elisabeth Richter erklärte uns erfrischend praxisnah Qualitätsmanagement-Modelle und das klinische Risikomanagement, so dass ich endlich eine Vorstellung davon bekam, was sich genau hinter Begriffen wie ISO 2001, KTQ oder EFQM verbirgt. Ich entschloss mich daraufhin, als „Zugabe“ an den zwei Lehrgängen „Risikomanagement“ und „Qualitätsmanagement“ teilzunehmen, die für das siebte Modul angeboten wurden. Mir auf meine alten Tage die Prüfungen für die Zertifikate der externen Österreichischen Organisation „Quality Austria“ zuzumuten, gehörte zu den freiwilligen Strapazen dieses Studiums.</p>



<p>Der Austausch mit der Historikerin Prof. Dr. Barbara Duden bei ihrer Lehrveranstaltung „Geburt und Hebammenkunst im kulturellen Kontext“ war ein besonderer Höhepunkt in Krems. In ihrem wohltuend freien und kreativen Denken entwickelte sie ohne die üblichen didaktischen Hilfsmittel ihre Ideen im Dialog mit der Gruppe und stärkte unser Selbstvertrauen, fortzusetzen, was Hebammen ohnehin seit Jahrhunderten erfolgreich getan hätten, indem sie ihre Beobachtungen systematisch gesammelt und aus ihren Erfahrungen ihre geburtshilflichen Vorgehensweisen entwickelt hatten.</p>



<p>Ebenfalls herausragend war die Lehrveranstaltung „Konfliktmanagement“ bei PhDr. Ferdinand Stürgkh. Der Psychotherapeut, Management- und Mediencoach, der auch PolitikerInnen, JournalistInnen und IndustriemanagerInnen trainiert, arbeitete ebenfalls direkt im lebendigen Austausch mit der Gruppe – allerdings mit Mitteln der Provokation und des spontanen Rollenspiels, um unmittelbare Reaktionen herauszufordern und darüber „Konfliktfallen“ spürbar zu machen und die eigene Kommunikationsmuster zu trainieren. Nicht jede Kollegin fand Gefallen an seiner Methode. Ich belegte bei ihm noch die zwei Lehrgänge „Powerrhetorik und Konfliktmanagement“ und „Angewandtes Coaching“. Viele der Managementkompetenzen und die immer wieder angeführte Kundenorientierung konnte man praktisch in der guten Betreuung durch den Lehrgangsleiter Mag. Michael Ogertschnig, seine Kollegin Mag. Martina Weber und das gesamte Team erleben: Für jedes Anliegen wurde schnell nach einer Lösung gesucht. Die vielen Anregungen aus unserem Kurs und auch die manchmal energische Kritik sowie die ständige Evaluation nach jeder Lehrveranstaltung wurden für die Weiterentwicklung kommender Kurse ernst genommen und sind teilweise bereits eingeflossen. Diese herzliche und fachlich gute Begleitung könnte ich mir nicht besser vorstellen.</p>



<p>Wehmütig habe ich mich nach der letzten Anwesenheitswoche Anfang November 2012 von Krems verabschiedet. Fast freue ich mich, dass ich noch eine missglückte Prüfung nachzuholen habe, sodass im Sommer ein kurzes Wiedersehen anstehen wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Abschluss im Garten</h2>



<p>Nach den genau zwei Jahren, in denen ich meine Präsenzzeit an der Donau-Universität absolviert habe, breitet sich der gelernte Stoff nun weiter in mir aus. Das Pensum aus den kompakten Wochen in Österreich, der Nacharbeit und der Prüfungen neben dem normalen Alltag, war streckenweise rasant und atemlos, schließlich aber machbar. Das Nachwirken meiner fachlichen Frischzellenkur wird länger dauern, vieles werde ich selbstständig vertiefen.</p>



<p>Nun liegt noch die Arbeit an der Masterthesis vor mir, für ihre Abgabe gibt es kein Zeitlimit. Die erste Kollegin hat im vergangenen September abgegeben, einige wenige Anfang dieses Jahres. Mich treibt nichts, möglichst schnell fertig zu werden: Gerne werde ich noch einige Male die 80 Euro Semesterbeitrag entrichten, wenn’s nötig ist. Ich freue mich auf die wärmere Jahreszeit und sehe mich im Garten vertieft daran arbeiten, so wie ich mich dort auch auf manche Prüfung vorbereitet habe.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hinweis</h2>



<p>Fächer im Lehrgang „Management im Gesundheitswesen/Healthcare Management mit der Vertiefung Midwifery“ für den Abschluss Master of Science (MSc)</p>



<p>Social Competencies for Managers<br>Management und Organisation<br>Betriebswirtschaftslehre für Führungskräfte<br>Controlling für Führungskräfte<br>Methodische Kompetenzen<br>Leading and Managing People<br>Operational Excellence<br>Capstone Unit: Strategisches Management<br>Midwifery<br>Evidence Based Midwifery und Hebammenforschung<br>Frauengesundheit und Gesundheitsförderung<br>Midwifery im sozio- und transkulturellen Kontext<br>Ethik und Pädagogik für Hebammen<br>Current Issues in Healthcare Management<br>Weitere Informationen unter http://www.donau-uni.ac.at/de/studium/midwifery/index.php.</p>
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		<title>Gebären funktioniert &#8211; Haben wir das vergessen?</title>
		<link>https://viktoria11.de/gebaeren-funktioniert-haben-wir-das-vergessen/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 09 Oct 2012 06:32:00 +0000</pubDate>
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		<title>&#8222;Die Dinge erkennen, die notwendig sind&#8220;</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-dinge-erkennen-die-notwendig-sind/</link>
		
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		<pubDate>Sun, 09 Sep 2012 06:31:00 +0000</pubDate>
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		<title>Geburtshilfe im Dialog</title>
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		<pubDate>Wed, 09 May 2012 06:30:00 +0000</pubDate>
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		<title>&#8222;Psychosomatik ist kein Luxus&#8220;</title>
		<link>https://viktoria11.de/psychosomatik-ist-kein-luxus/</link>
		
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		<pubDate>Fri, 09 Mar 2012 07:30:00 +0000</pubDate>
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		<title>„… unter dem Schutz des Stillens“</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 07:29:00 +0000</pubDate>
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		<title>Interview mit Hella Jonas</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 07:28:00 +0000</pubDate>
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		<title>Weisheit und Forschung verbinden</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Nov 2011 07:27:00 +0000</pubDate>
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		<title>Vom Umgang mit Tragödien</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 06:26:00 +0000</pubDate>
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		<title>Die Autonomie erhalten</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Jul 2011 06:24:00 +0000</pubDate>
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		<title>&#8222;Die Wahlfreiheit der Frauen ist bedroht&#8220;</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 06:24:00 +0000</pubDate>
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		<title>Verweigerung!</title>
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		<pubDate>Mon, 09 May 2011 06:22:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der Selbsthilfeverein Licht &#38; Schatten schätzt, dass hierzulande jährlich für etwa 100.000 Frauen ihre Mutterschaft mit einer seelischen Krise beginnt – genau in der sensiblen Zeit, die für die Eltern-Kind-Bindung so wichtig ist. Sich diesen enormen Anteil belasteter Familien bewusst zu machen, ist schwer zu ertragen – auch heute noch ein Tabu. Was drückt sich<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/verweigerung/"><span class="screen-reader-text">"Verweigerung!"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Der Selbsthilfeverein Licht &amp; Schatten schätzt, dass hierzulande jährlich für etwa 100.000 Frauen ihre Mutterschaft mit einer seelischen Krise beginnt – genau in der sensiblen Zeit, die für die Eltern-Kind-Bindung so wichtig ist. Sich diesen enormen Anteil belasteter Familien bewusst zu machen, ist schwer zu ertragen – auch heute noch ein Tabu. Was drückt sich aus in dieser Erkrankung der Seele? Wie oft mag dieses familiäre Drama ganz in unserer Nähe ohne Hilfe in den eigenen vier Wänden im Stillen gefangen bleiben? Ist eine peripartale Depression nur als ein individuelles Problem, als hormonelle Entgleisung, als lebensgeschichtliche Schwäche zu deuten?</p>



<p>Wenn fast ein Sechstel aller Mütter mit verletzter Seele aus ihrer Schwangerschaft und Geburt hervorgehen, sinniert man über Zusammenhänge. Diese Mütter funktionieren nicht erwartungsgemäß – ihr Unvermögen, die Rolle als liebende, fürsorgliche Mutter zu erfüllen, ist eine innere Verweigerung, wenn auch nicht bewusst und freiwillig. Sie sind der Sand im Getriebe in der Keimzelle der Gesellschaft, sie bedienen nicht unser Bild vom Familienglück. Ihr Leid ist eine stille Demonstration, die gehört und ernst genommen werden muss.</p>



<p>Was mag diese Frauen daran hindern, zuversichtlich in die Mutterschaft zu starten? Durch den an Defiziten orientierten Blick in der Schwangerenvorsorge werden immer mehr Frauen systematisch ihr Selbstvertrauen und ihre Eigenkompetenz als Mutter abtrainiert. Viele erleben ihre Geburten mit zahlreichen Interventionen ohnmächtig und behalten sie als persönliches Versagen in Erinnerung. Auch die unzähligen Trennungsgeschichten im Umfeld – selten wird die Elternschaft anschließend wirklich reibungslos geteilt, ohne dass die Mutter auf dem Löwenanteil der Verantwortung sitzen bleibt. Wie unerschrocken und kraftvoll muss eine Frau sein, wenn sie sich ohne Brüche vertrauensvoll in die Zukunft mit ihrem neugeborenen Kind aufmacht? Auch nach über 100 Jahren Frauenbewegung und über 60 Jahre nach der Veröffentlichung von Simone de Beauvoirs Werk „Das andere Geschlecht&#8220; ist die Frage der Mutterschaft gesellschaftlich noch nicht zufriedenstellend gelöst: Die Vereinbarkeit von Beruf und Mutterschaft liegt ebenso im Argen wie die selbstverständliche und unterdessen fast langweilige Forderung nach gleicher Bezahlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern. Spätestens wenn die Frau zur Mutter wird, spürt sie die Falle, in die sie durch ihre Biologie geraten kann, wenn sie plötzlich selbst schutzbedürftig und abhängig wird, im Moment wo sie ihrem Kind ihren Körper schenkt und ihre Seele öffnet. Mit der Entscheidung zum Kind werden ihre eigenen Entscheidungen von nun an auf längere Sicht hin nicht mehr frei sein. Wen wundert‘s, wenn der Übergang nicht für jede Frau ohne schwere Krise zu meistern ist.</p>
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		<title>&#8222;Armdrücken mit auf den Rücken gebundenen Händen&#8220;</title>
		<link>https://viktoria11.de/armdruecken-mit-auf-den-ruecken-gebundenen-haenden/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 09 May 2011 06:21:00 +0000</pubDate>
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		<title>Männer müssen abgeholt werden&#8220;</title>
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		<pubDate>Mon, 09 May 2011 06:19:00 +0000</pubDate>
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		<title>Glückwunsch zur Habilitation!</title>
		<link>https://viktoria11.de/glueckwunsch-zur-habilitation/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 07:19:00 +0000</pubDate>
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		<title>Verstehen und heilen</title>
		<link>https://viktoria11.de/verstehen-und-heilen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 May 2010 06:12:00 +0000</pubDate>
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		<title>Moral entwickelt sich früh</title>
		<link>https://viktoria11.de/moral-entwickelt-sich-frueh/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Apr 2010 06:17:00 +0000</pubDate>
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		<title>&#8222;Dient das, was Sie messen, dem Leben?&#8220;</title>
		<link>https://viktoria11.de/dient-das-was-sie-messen-dem-leben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 07:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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		<title>Als Hebamme im Hightech-Institut</title>
		<link>https://viktoria11.de/als-hebamme-im-hightech-institut/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jan 2010 07:15:00 +0000</pubDate>
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		<title>Als Inselhebamme auf Borkum</title>
		<link>https://viktoria11.de/als-inselhebamme-auf-borkum/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Nov 2009 23:00:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Barbara Kosfeld]]></category>
		<category><![CDATA[Borkum]]></category>
		<category><![CDATA[Geburtshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Inselhebamme]]></category>
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					<description><![CDATA[Barbara Kosfeld arbeitet auf der Nordseeinsel Borkum. Nachdem die Bewohner 20 Jahre lang ohne Hebamme auskommen mussten, können sie seit drei Jahren wieder umfassende Hebammenhilfe vor Ort nutzen, die Barbara Kosfeld anbietet. In diesem zweiten Teil des Interviews betont sie, wie notwendig kompetente Hebammenbetreuung an der Seite der Frau ist. Katja Baumgarten: Im ersten Teil<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/als-inselhebamme-auf-borkum/"><span class="screen-reader-text">"Als Inselhebamme auf Borkum"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Barbara Kosfeld arbeitet auf der Nordseeinsel Borkum. Nachdem die Bewohner 20 Jahre lang ohne Hebamme auskommen mussten, können sie seit drei Jahren wieder umfassende Hebammenhilfe vor Ort nutzen, die Barbara Kosfeld anbietet. In diesem zweiten Teil des Interviews betont sie, wie notwendig kompetente Hebammenbetreuung an der Seite der Frau ist.</p>



<p><em><strong>Katja Baumgarten: Im ersten Teil unseres Gesprächs sind Sie für die freie Wahl des Geburtsortes für die Gebärende eingetreten – auch bei außergewöhnlichen Geburten, beispielsweise Mehrlingen. Die Grenze, an der das Selbstbestimmungsrecht von Eltern aufhört, ist manchmal schwer zu ziehen. Gibt es Schwangere, die Sie für unverantwortlich halten? </strong></em></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Mir machen der gravierende Alkohol-, Drogen- und Nikotinmissbrauch der jungen Generation große Sorgen, der rein oberflächliche Konsum – die Abkehr von nachhaltiger Lebensweise und der Verlust von Lebensqualität. Deshalb arbeite ich mit der Selbstverantwortung der werdenden Mutter und lasse mich nicht auf falsche Kompromisse ein. Es ist eine unserer originären Aufgaben, kompetent durch die Schwangerschaft zu begleiten. Dies kann nur gelingen, wenn Hebammen von Anfang an in die Betreuung der Schwangerschaft einbezogen werden. Die Lebensweise der Frau und ihre Anpassung an die Schwangerschaft, ihr Bedürfnis nach Sicherheit, Geborgenheit, Ruhe und Balance zu unterstützen, ist eine Kernaufgabe der Hebamme. Sie kann Mutter und Ungeborenes in ihrer Wahrnehmung verbinden und so zum Handeln motivieren. Sie bewirkt also etwas. Wenn Mutter und Kind sich aufeinander einlassen, geschieht etwas mit ihnen und in ihnen. Sie erfahren sich in einem neuen Zusammenhang und können dann die Ressourcen ihrer Symbiose zu nutzen. Bestenfalls motiviert das die werdende Mutter, Verantwortung zu übernehmen. Menschliche Wärme, Zuneigung und Aufmerksamkeit kosten nichts und sind doch unbezahlbar. Auf der Skala der Menschlichkeit sind sie jedenfalls wertvoller, besser und exklusiver als alles, was die Gerätemedizin anzubieten hat.</p>



<p><em><strong>Warum nehmen Hebammen diese Kernaufgabe, Frauen von Anfang an durch ihre Schwangerschaft hindurch zu begleiten, nicht häufiger wahr?</strong></em></p>



<p>Die Gynäkologen wollen heute die Betreuung der Schwangeren gerne vollständig übernehmen, ohne die Aufgabe angemessen erfüllen zu können. Sie kämpfen mit Hilfe der Medien – unterstützt von Babynahrungsherstellern und der Pharmaindustrie – um die Aufmerksamkeit der werdenden Eltern. Diese sind dann kaum noch in der Lage zu differenzieren, was ihre Aufmerksamkeit verdient, was sie eigentlich hören, sehen, fühlen und wissen wollen.</p>



<p>Auf Borkum betreue ich Schwangere und junge Mütter, die mehrfach in der Woche kommen. Sie können jederzeit zu mir ins Haus kommen – Tag und Nacht – und sie wissen, dass ihnen immer geholfen wird. Wenn ich beispielsweise eine Frau betreue, die aufhören will zu rauchen, dann kann sie immer kommen, wenn sie meint, sie schafft es doch nicht. Ich koche einen Tee und helfe ihr durch ihren Tiefpunkt hindurch. Häufig kann ich sie dann wieder stabilisieren. Hier auf der Insel kann ich das anbieten, anders als auf dem Festland, weil niemand weite Wege hat. Letzte Woche kam beispielsweise ein Vater mit dem Fahrrad, den Mutterpass in der Hand, und rief, „Kommen Sie schnell, meiner Frau geht es schlecht!“ Die Menschen hier holen die Hebamme dann ab – so wie früher.</p>



<p><em><strong>Für die Schwangeren und die jungen Familien ist es sicher ein Gewinn, dass es seit drei Jahren wieder eine Hebamme auf Borkum gibt. </strong></em></p>



<p>Wieso stellt sich niemand die Frage, warum Borkum 20 Jahre lang <em>nicht</em> mit Hebammenhilfe versorgt war? Warum gibt es immer noch Regionen in Deutschland, die unversorgt sind? Hier gibt es pro Jahr 20 bis 40 Schwangere. Die Schwangeren auf Borkum sind froh, dass ich da bin. Wenn eine Schwangere weiß, dass sie schnell entbinden wird, musste sie, bevor ich hier lebte, 14 Tage vor dem errechneten Termin aufs Festland übersiedeln. Ob sie sich das leisten konnte oder ob sie vielleicht noch größere Kinder hatte, die hier zur Schule gehen, das war ihre Privatsache. Wissen Sie, wie viele Kinder ich hier schon „aufgefangen“ habe? Ich muss „aufgefangen“ sagen – die Mütter haben angerufen, haben drei Wehen bekommen und hatten Pressdrang. Diese Frauen waren ohne mich sich selbst überlassen, zum Festland schafften sie es in keinem Fall.</p>



<p><em><strong>Sind die Borkumer an Hausgeburten interessiert, nachdem diese Option so lange „ausgestorben“ war? </strong></em></p>



<p>Ich würde sagen ja, denn schließlich entbindet inzwischen jedes Jahr schon ein Drittel aller Schwangeren glücklich auf ihrer Insel.</p>



<p>Gerade vor einigen Tagen ist hier ein „echter“ Borkumer geboren. Die Insulanerin hatte an meinem Geburtsvorbereitungskurs teilgenommen. Ihre beste Freundin war Kinderintensivschwester – zunächst war für sie klar, dass sie auf dem Festland im Krankenhaus entbinden würde. In Oldenburg hatte sie in der Nähe der Klinik bereits eine Wohnung gemietet. Eines Tages bat sie um einen Termin und sagte: „Ich möchte zur Geburt zu Hause bleiben. Der Kurs hat mir klar gemacht: Ich bekomme keinen Patienten, sondern ein ganz normales Kind. Wenn es nötig ist, können wir immer noch ins Krankenhaus gehen.“ Nach der Hausgeburt, alles lief rund, sie hatte keine Geburtsverletzung, überlegte sie: „Frau Kosfeld, zu welchem Zeitpunkt hätte man denn jetzt den Arzt geholt und was hätte der getan?“</p>



<p><em><strong>Wie betreuen Sie die Familien im Wochenbett?</strong></em></p>



<p>Im Wochenbett besuche ich die Mütter in den ersten Tagen zweimal täglich – wegen der kurzen Wege hier auf der Insel ist das möglich. Interessanterweise hat genau dies auch die Hebamme früher getan: Sie ist morgens gekommen, hat die Betten aufgeschüttelt und nach allem geschaut. Abends hat sie die Frauen „zur Ruhe gebettet“ und „das Gemüt beruhigt“. Das mache ich hier auch – es ist eine sehr wirkungsvolle Prävention bei Stillproblemen. Abends kommen die Zweifel und Verunsicherungen auf – es hilft den Eltern, wenn ich dann komme. Ab dem fünften Tag setze ich die Wochenbesuche einmal täglich fort. Die Eltern kommen zu Hause sehr gut zurecht. „Bonding“ bereitet unter diesen Bedingungen keinerlei Schwierigkeiten.</p>



<p><em><strong>Sie haben sich intensiv mit traditioneller Hebammenkunst auseinandergesetzt. Ist sie auf die heutige Zeit und auf eine moderne Sicht von Geburtshilfe übertragbar? </strong><br></em><br>Es gibt klare und Jahrhunderte alte Informationen darüber, was geburtshilflich gut zu bewältigen ist und welche geburtshilflichen Verläufe Schwierigkeiten erwarten lassen. In meinen Fortbildungen stelle ich seit vielen Jahren evidenzbasiertes Hebammenwissen, aus 400 Jahren aufgearbeitet, zur Verfügung. <br>&nbsp;<br><em><strong>Ist dieses alte Hebammenwissen wirklich evidenzbasiert?</strong><br>&nbsp;<br></em>Ja, evidenzbasiert auf der Grundlage von empirisch nachgewiesener Wirksamkeit, nicht im Sinne randomisierter, sprich auf medizinische Forschung bezogene Evidenz. Die Evidenz zeigt sich im praktischen Erfahrungswissen, welches in mehreren Jahrhunderten der geburtshilflichen Literatur immer wieder als zielführend und wirksam beschrieben ist, zum Beispiel in der Anwendung von Handgriffen bei der Geburt. Die Hebammen, die sich mit diesem Wissen fortgebildet haben, kennen klare Entscheidungswege und haben dadurch weniger Stress in ihrem Beruf. <br>Die Unterscheidung zwischen Geburtshilfe und Geburtsmedizin ist ein wichtiger Punkt: Geburtsleitung im traditionellen Verständnis von Geburtshilfe greift weder instrumentell noch medikamentös in den physiologischen Geburtsprozess ein. Ihr Fokus liegt darauf, die jeweils <em>individuelle</em> mütterliche und kindliche Gesundheit bestmöglich zu erhalten. Geburtsmedizin hingegen ist von Leitlinien bestimmt und diese sind eng mit wirtschaftlichen und gesundheitsökonomischen Aspekten verzahnt. Die Geburtsmedizin lässt nicht nur ärztlich-wissenschaftliche Ansichten – also Ergebnisse von kontrollierten klinischen Studien und Wissen von Medizinern in den Geburtsprozess einfließen. Sie muss auch mit einer Vielzahl von Interessenvertretungen und Institutionen den kleinsten gemeinsamen Nenner finden. Die Interessen der Mütter und Kinder werden beim Erstellen der Leitlinien nicht vertreten. Hier kann also nicht streng genug unterschieden werden. Die Hebammenkunst ist daher auch nur bedingt auf die Klinik und die Geburtsmedizin übertragbar und das ist ja meist die moderne Sicht von Geburtshilfe. Und ganz offensichtlich müssen wir inzwischen auch die Krankenhaushebamme von der autonomen Hebamme in ihrer Arbeitsauffassung abgrenzen.</p>



<p><em><strong>Sind Sie auf ernste Komplikationen ausreichend vorbereitet?</strong></em></p>



<p>Geburten verlaufen nicht immer problemlos. Plazentalösungsstörungen und verstärkte Blutungen wünscht sich keine Hebamme in ihrer Geburtsbetreuung. Beispielsweise ist die Verbrauchskoagulopathie seit 400 Jahren bekannt und auch, dass man daran sterben kann. Das ist kein neues Wissen – wir haben heute aber bessere Möglichkeiten, damit umzugehen.</p>



<p><em><strong>Haben Sie auf der Insel Borkum keine Angst vor Komplikationen – beispielsweise vor einer Verbrauchskoagulopathie?</strong></em></p>



<p>Nein. Der Verbrauchskoagulopathie geht ja ganz viel voraus, sie passiert nicht einfach so! Damit muss man in einer intensiven Eins-zu-eins-Betreuung und bei fundierten Handlungsfolgen nicht rechnen. Gerade am vergangenen Wochenende hatte ich eine Atonie zu bewältigen. In so einer Situation muss ich konzentriert arbeiten. Dafür bin ich Hebamme! Ich habe keine Angst. Angst ist für jede Profession ein Signal, weiter zu lernen. Vor der Übernahme einer Entbindung muss immer die Selbstreflexion stehen. Hierbei kann dann auch herauskommen: Dies ist meine persönliche Grenze.</p>



<p>Eine gesunde Schwangere, das heißt eine Frau mit gesundem Herz-Kreislauf-System und gesundem Metabolismus, kann ein atonisches Geschehen verkraften. Wenn sie ein einwandfreies Blutbild hat und ihr Gefäßsystem nicht medikamentös beeinflusst ist, kann man davon ausgehen, dass sie einen gewissen Blutverlust verträgt. Als Hebamme bekommt man eine Atonie in den Griff, sie darf nicht schrecken. Herausfordernder ist immer eine vaginale Blutung, bei der man nicht direkt weiß, woher sie kommt. Aber wenn der Uterus atonisch ist, dann stellt man den Tonus – möglichst ohne Medikamente – eben wieder her und hilft so dem Körper aus einer Krise.</p>



<p><em><strong>Wie machen Sie das?</strong></em></p>



<p>Wenn es sprudelnd blutet, ist erprobte Vorgehensweise: „Kompression gleichzeitig von unten und von oben“. Eine Binde vaginal einführen, fest gegen den Muttermund drücken – mit der Faust dagegen, die Binde muss nicht steril sein – und von oben hinter den Fundus, so dass man gleichzeitig auch noch eine Aortenkompression durchführen kann. Wenn man den Uterus zwischen beiden Händen hält, spürt man unmittelbar, wie er reagiert. Wenn er seinen Tonus wieder gefunden hat, hat man die Blutung im Griff. Die Doppelkompression ist das Entscheidende. Wenn man sich vergewissert hat, dass die Plazenta vollständig ist, sollte man sofort komprimieren und so dem Uterus die nötige Unterstützung geben. Vorausgesetzt die Mutter ist gesund, reicht diese Hilfe in der Regel aus.</p>



<p><em><strong>Wird die Hebammenhilfe bei Hausgeburten angesichts der großen Verantwortung angemessen honoriert? Kommen Sie damit aus?</strong></em></p>



<p>Abseits der klinischen Geburtshilfe ist das Verhältnis der Hebammenleistungen zur finanziellen Vergütung indiskutabel und lässt eine eigenständige bürgerliche Existenz der Hausgeburtshebamme nicht mehr zu. Das heißt, man nimmt ihr die Freiheit, ein eigenes Leben zu führen, wenn sie von Geburtshilfe leben will. Übt man den Beruf der Hausgeburtshebamme konsequent und mit Empathie aus, so lebt man in jedem Fall sehr ungewöhnlich, genährt von idealistischen Träumen und der Treue zur tätigen Nächstenliebe. Womit wir auch heutzutage noch den Glaubenssätzen des Mittelalters dienen: Wir tun Gutes und können daher durch unsere Arbeit unsere Seligkeit befördern. Unser Anspruch auf Vergütung allerdings läuft ins Leere. Wo bleibt da die Willens- und Entscheidungsfreiheit? Wo bleibt die Autonomie des Berufsstandes? Noch nicht einmal 600 Euro brutto Aufwandsentschädigung für eine Hausentbindung – dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Geburtshilfe ist für mich reiner Luxus geworden, und dabei geht es um Elementares: Zeit, Aufmerksamkeit, Raum, Ruhe, Umwelt und Sicherheit. Alle das ist knapp, selten, teuer und begehrenswert. Die Konzentration auf das Wesentliche und den Reichtum der Sinne – das ist es, worauf es ankommt und wohin wir zurück müssen.</p>



<p><em><strong>Was macht eine gute Hausgeburtshebamme aus? </strong></em></p>



<p>Wer das Prinzip, mehrere Dinge möglichst schnell und gleichzeitig zu erledigen, zum Arbeits- und schlimmer noch zum Lebensmotto erhebt, gerät in einen Zeitdruck, der nahezu automatisch Fehler generiert. Die Persönlichkeit, der Anspruch an ein Leben jenseits von Hektik und Stress und nicht zuletzt die Gesundheit bleiben irgendwann auf der Strecke. Um diesem Fluch zu entkommen, muss man sich überlegen, auf was man verzichten könnte. Selbstständig über seine Zeit zu entscheiden, sein Leben zu entschleunigen, ist die einzige Chance. Innehalten und dort nachdenken, wo blinder Aktionismus Scheinlösungen produziert. Die Hebamme ist nur in ihrer freien, autonomen Arbeit in der Lage, die Zeit qualitativ zu gestalten, zu unterbrechen, innezuhalten, nachzudenken und somit Aktivitäten eventuell zu korrigieren. Sie ist die Expertin für Geburtshilfe und sie ist in der Lage, auf Herausforderungen – auch in Stresssituationen – angemessen zu reagieren und sie zu bewältigen. Um diesen Anforderungen standzuhalten, muss sie auf eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung zurückgreifen können. Präventives Handeln und ein Bezug zum gesamten Schwangerschaftsverlauf sind ganz wichtige Voraussetzungen für die geburtshilflich arbeitende Hebamme. Ich selbst leite nur dann in eine medizinische Hilfe über, wenn sie wirklich nötig ist. Wobei es uns freiberuflichen Hebammen mittlerweile Angst machen kann, wenn wir Mutter oder Kind tatsächlich verlegen – wie geht es dann weiter? Meine Erfahrung in den letzten Jahren mit den Entscheidungswegen im Krankenhaus lässt mein Vertrauen mehr und mehr schwinden. Ich kann im Krankenhaus nicht immer mit Fachkompetenz und Erfahrung rechnen.</p>



<p><em><strong>Sind Sie schon einmal bei einer Geburt an Ihre Grenzen gekommen?</strong></em></p>



<p>Ich bin im Februar 2007 nach Borkum gekommen und die Geburt, von der ich jetzt berichte, war im darauf folgenden Dezember. An diesem Tag tobte hier ein Unwetter mit der Windstärke elf – das bedeutet, alles wird gesichert, niemand fährt mehr aufs Meer hinaus. Kein Flug ist möglich. Eine Erstgebärende fing zügig mit ihrer Niederkunft an: Blasensprung und direkte heftigste Wehentätigkeit, passend zum Wetter. Die werdenden Eltern hatten zehn Jahre auf ein Kind gewartet. Die Frau wurde in der Schwangerschaft von mir betreut. Es war keine Hausgeburt geplant und der Mann hatte, als es losging, einen Notruf an die Borkumer Hausärztin und an mich losgelassen. Die Ärztin hat dann sofort alles für einen Transport zum Festland veranlasst. Wie es für mich als Hebamme normal ist, erhob ich erst einmal einen Befund: Da war der Muttermund bereits sieben Zentimeter eröffnet – dünn verstrichen, der Kopf des Kindes drückte stark, die Wehen waren heftig. Ich sagte zu der Ärztin: „Wir schaffen es mit diesem Befund nirgendwo mehr hin, wir können nur hier zu Hause bleiben – das Kind kommt sonst auf dem Meer zur Welt!“ Darauf entgegnete sie nur lapidar: „Dann nehmen Sie halt ein Badehandtuch mit!&#8220; Ich hielt das für einen Witz. Die Rettungskette ging jedoch schnell vonstatten, die Frau war in kurzer Zeit an Bord des Seenotrettungskreutzers. Die Ärztin sagte noch zu einem Sanitäter: „Fahr mit, da erlebste was!&#8220; Sie selbst ist nicht mitgekommen, ist in ihren Wagen gestiegen und hat uns alles Gute gewünscht. In dem Moment, als die Gebärende auf See war, war die Ärztin nicht mehr in der Verantwortung. Ich bin natürlich mitgefahren – aber ich würde es nie wieder so tun! Ich hätte mich mit der Entbindenden an den Boden gekettet, wenn ich gewusst hätte, was dieses Wetter zu bedeuten hatte – was ich als „Landei“ damals nicht einschätzen konnte. Windstärke elf bedeutet, dass man gnadenlos durch die Gegend fliegt – wir waren in einem Rettungsboot, das dafür ausgerüstet ist, dass es sich im Wasser drehen kann und sich dann wieder aufrichtet. So war das dann auch. Man fällt mit dem Boot von fünf Meter hohen Wellen runter – das kracht im Kreuz! Ich habe von diesem Erlebnis immer noch Rückenbeschwerden und wir alle haben davon ein Trauma zurückbehalten. Die Gebärende hat auf See eine Dauerkontraktion entwickelt und mir war klar, dass ich da überhaupt nichts machen kann. Das war lebensgefährlich! Irgendwann war Ole dann geboren. Da das Kind auf See geboren wurde, ist sein offizieller Geburtsort nun Berlin: Wer auf dem Wasser zur Welt kommt, wird der Bundeshauptstadt zugeordnet. An Bord wurden der genaue Längen- und Breitengrad seiner Geburt festgestellt und die Mannschaft hat ein Kerzchen angezündet. Die Seenotretter waren sehr bemüht, haben mir sogar heißes Wasser in einer Schüssel gebracht – schwankend – diese Männer können das, sie leben ja auf den Booten. Sie haben mir auch einen Kaffee gebracht, den sie in der Tasse wieder aufgefangen haben, als er bei einer heftigen Welle durch die Luft schwappte. Das war sehr beeindruckend!</p>



<p><em><strong>Wie hat die Gebärende das verkraftet?</strong></em></p>



<p>Ihr Vater ist Seemann, sie kennt die Nordsee. Das hat ihr geholfen, sich zu orientieren. Die Seeleute sind dann nach der Geburt auf Wunsch der jungen Mutter wieder abgedreht und nach Borkum, nach Hause gefahren – als das Kind geboren war, durften wir ja wieder zurückkommen. Aber selbst dann war die Ärztin nicht zur Stelle. Sie hatte nur einen Rettungswagen zum Hafen geschickt. Die Frau wurde aus dem Boot gehievt. Wir sind dann mit dem Krankenwagen in das Haus der Familie gefahren. <br><br>Ich habe sie weiter versorgt und den Kreislauf stabilisiert, der sehr labil war – wie der von uns allen auch.</p>



<p><strong>Die Interviewte</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld</strong> gründete 1994 die erste Aachener Hebammenpraxis, 1997 das erste Aachener Geburtshaus, das im Dezember 2006 aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Perspektive für die Hebammen geschlossen wurde. Sie initiierte 1998 die Fortbildungsakademie Pegasus für Hebammen e.V. Seit 1999 berät sie Hebammen bei Unternehmensgründungen. Außerklinische Geburtshilfe unterrichtet sie europaweit. Seit März 2007 ist sie auf der Insel Borkum zudem als freiberufliche Hebamme tätig. (Stand Dezember 2009)</p>
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			</item>
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		<title>Nach bestem Wissen</title>
		<link>https://viktoria11.de/nach-bestem-wissen-interview-mit-barbara-kosfeld-teil-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Aug 2009 22:00:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Barbara Kosfeld]]></category>
		<category><![CDATA[Borkum]]></category>
		<category><![CDATA[Geburtshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Inselhebamme]]></category>
		<category><![CDATA[traditionelle Hebammenkunst]]></category>
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					<description><![CDATA[&#160;Die Hebamme Barbara Kosfeld erzählt von ihrer Tätigkeit und Rolle als Geburtshelferin auf der Nordseeinsel Borkum. Traditionelle Geburtshilfe sei erlernbar ist und es gäbe klar erkennbare Grenzen zur Geburtsmedizin, ist eine ihrer grundlegenden Auffassungen. Sie tritt für den Erhalt der Hebammenkultur und das seit vielen Generationen erlernte Wissen rund um Geburt ein. Ein Interview von<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/nach-bestem-wissen-interview-mit-barbara-kosfeld-teil-1/"><span class="screen-reader-text">"Nach bestem Wissen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>&nbsp;Die Hebamme Barbara Kosfeld erzählt von ihrer Tätigkeit und Rolle als Geburtshelferin auf der Nordseeinsel Borkum. Traditionelle Geburtshilfe sei erlernbar ist und es gäbe klar erkennbare Grenzen zur Geburtsmedizin, ist eine ihrer grundlegenden Auffassungen. Sie tritt für den Erhalt der Hebammenkultur und das seit vielen Generationen erlernte Wissen rund um Geburt ein.</p>



<p><strong>Ein Interview von Katja Baumgarten</strong></p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sie sind in Hebammenkreisen sehr umstritten – für viele „ein rotes Tuch“, für manche eine der kompetentesten Vertreterinnen originärer Hebammenarbeit. Warum polarisieren Sie so?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Existiert Leben nicht immer in Polarität? Durch mein Studium der vergleichenden Literaturwissenschaft vor der Hebammenausbildung bin ich es gewohnt, Dinge kritisch zu betrachten. Ich weiß, wie wichtig freies Denken ist und dass es sein Potenzial in Forschung und Lehre nur ausschöpfen kann, wenn ein Höchstmaß an Autonomie gegeben ist. So war es für mich sehr schnell klar, dass das, was in Deutschland in der klinischen eindimensionalen Hebammenausbildung gelehrt wurde, auf einer einseitigen, lückenhaften und oft nur flüchtig gewonnenen Kenntnis der Quellen beruht. Äußert man das, wird man schell unbequem und bleibt von Spötteleien über sein praktisches Tun nicht verschont. Die Geburt meiner Tochter vor 30 Jahren war der Ausgangspunkt, um mich näher mit dem Thema Hebammenarbeit zu befassen.</p>



<p><strong><em>War die Geburt Ihrer Tochter für Sie ein Schlüsselerlebnis, Hebamme zu werden?</em></strong></p>



<p>Ja, auf jeden Fall! Ich bin aus dieser Erfahrung mit der Arbeitshypothese herausgegangen: Wenn der Mensch so entbinden muss, wie ich es erlebt hatte, dann muss ich mich damit aussöhnen – aber wenn dem nicht so ist, dann muss ich mich darum kümmern, dass sich Ähnliches nicht mehr für andere werdende Mütter abspielt.</p>



<p><strong><em>Hatten Sie keine glückliche Geburt erlebt?</em></strong></p>



<p>Aus klinischer Sicht hatte ich sicherlich eine unauffällige Niederkunft – aber wie ich behandelt worden bin, das war für mich sehr traumatisierend! Seitdem schaue ich anders auf Geburt und Mutterschaft. Ich habe dann mit älteren erfahrenen Hebammen, die im zweiten Weltkrieg gearbeitet haben, Kontakt aufgenommen – primär um mein eigenes Erleben zu bewältigen. Unter den Umständen, unter denen sie notgedrungen arbeiten mussten, hätten nach moderner Ansicht weder Frauen noch Kinder überleben dürfen. Dass diese Hebammen in einem hohen Maße kompetent waren, wird niemand leugnen wollen.</p>



<p><em><strong>Ein Grund für die Ablehnung vieler Kolleginnen ist Ihre Bereitschaft, auch Geburten bei Zustand nach Sectio, Beckenendlagen-, Zwillings- oder Drillingsgeburten zu Hause zu betreuen, die als Risikogeburten gelten. Warum stellen Sie sich gegen den Konsens der Hebammenverbände, was die Auswahlkriterien für eine Hausgeburt betrifft?</strong></em></p>



<p>Die dort verfassten Ungenauigkeiten und Flüchtigkeiten kann ich nicht wider besseren Wissens übernehmen. Der Blick in die Quellen unseres Handwerks ergibt nämlich ein anderes Bild. Ich habe die historische geburtshilfliche Literatur ausgiebig studiert; hier stellen sich die Anzeichen von sogenannten Gefahren anders dar Sie werden überdies genauestens beschrieben und es werden Lösungswege aufgezeigt, welche sich immer am Erhalt der mütterlichen und, wenn möglich, kindlichen Gesundheit orientiert haben. Das was unseren Beruf auf Jahrhunderte hinaus geprägt und in seiner Ausrichtung bis heute bestimmt, ist nur im gesellschaftlichen Kontext zu verstehen. Es kann letztlich immer nur um die Formen der Wissensvermittlung, um die Methoden wissenschaftlichen und praktischen Arbeitens und um die Wege zur Weitergabe und Umsetzung des geburtshilflichen Wissens gehen. Auf keinen Fall kann es darum gehen, einfach einem Konsens der Hebammenverbände zu folgen, welche im Bemühen, Sichtweisen einer anderen Berufsgruppe zu tradieren, die Vertretung ihrer Mitglieder und der werdenden Mütter aus den Augen zu verlieren scheinen. Und so hoffe ich sehr auf den neu gegründeten Berufsverband, den Deutschen Fachverband für Hausgeburtshilfe (DFH), der sich diesem Konsens übrigens nicht angeschlossen hat. Ihm kann es gelingen, die Emanzipation der Hebammenwissenschaft von der Gynäkologie als der bisherigen Leitdisziplin zu vollziehen. Damit müsste sich die Hausgeburtshilfe nicht länger im isolierten Raum abspielen. Im Erhalt der physiologischen Geburtshilfe und im Schutz der Hebammenarbeit könnten endlich wieder zukunftsweisende Tendenzen sichtbar werden.</p>



<p><em><strong>Wie sollte die Hebamme entscheiden, welche besonderen Geburten sie annimmt?</strong></em></p>



<p>Es ist meine Überzeugung, dass man sich als Hebamme, in erster Linie mit „Gefahren“ befassen muss und nicht mit „Risiken“. Mir kommt es ungerecht vor, Frauen mit sogenannter Risikogeburt per se auszugrenzen und nicht zu Hause zu entbinden. Ich werde also nicht sagen, besondere Geburten, wie Beckenendlagengeburten oder Mehrlingsentbindungen sind grundsätzlich außerklinisch nicht möglich. Bei dieser sehr persönlichen Entscheidung der Frauen, nicht in der Klinik zu entbinden, ist Hebammenunterstützung wirklich nötig. Eine Hebamme muss wissen, nach welchen Kriterien eine Beckenendlage spontan entbunden werden kann oder was darauf hinweist, dass es eine schwierige Entwicklung wird. Dann kann sie in Ruhe entscheiden, ob sie persönlich diese Frau bei ihrer Niederkunft betreuen kann oder nicht. Die Geburt von Mehrlingen war – nach Aussagen von alten Hebammen – meist kein Problem – da kam eben noch ein weiteres Kind hinterher und das oft unerwartet. Sind denn die heute beschrittenen Pfade die einzig möglichen und richtigen?</p>



<p><em><strong>Woher nehmen Sie das fachliche Selbstvertrauen und die geburtshilfliche Kompetenz, auch schwierige Ausgangssituationen für eine Hausgeburt anzunehmen?</strong></em></p>



<p>Persönlich habe ich sehr viel von den erfahrenen Hebammen der älteren Generation und durch ausgiebige Literaturstudien gelernt sowie durch meine zahleichen Auslandsaufenthalte. Ich war praktisch in Indien tätig, habe sieben Jahre im Rahmen eines EU-Projektes immer wieder Theorie und Praxis ursprünglicher Hebammenkunst in Prag unterrichtet und dabei viel sehen dürfen: Die Prager Krankenhäuser haben allein 6.000 bis 8.000 Geburten pro Jahr, da lernt man einiges. Ich habe in Kanada, den USA, in nahezu allen europäischen Ländern und in der Schweiz die Arbeit der Hebammen vor Ort kennengelernt Wirklich interessante Fachrichtungen wie die Zellbiologie, die Soziologie und anderer wissenschaftlicher Disziplinen haben mich in meinem Wissen erheblich beeinflusst&nbsp; und ebenfalls fachlich sehr sicher werden lassen. Und sagte nicht schon Goethe „sobald du dir vertraust, sobald weißt du zu leben“?</p>



<p><em><strong>Die Leitung von Drillingsentbindungen beispielsweise ist sowohl für Ärzte und erst recht für Hebammen schwer zu erlernen. Wie können Sie den Frauen sagen, dass Sie bei dieser Herausforderung eine kompetente Hebamme sind?</strong></em></p>



<p>Die Geburtshilfe bei Drillingen ist plausibel in der alten Literatur beschrieben, wohingegen sie in heutigen Werken, beispielsweise in einem neu erschienenen Buch über Mehrlinge von Axel Krause, nicht wirklich nachvollziehbar ist. Der Weg zu einer gelingenden Drillingsgeburt ist sehr speziell, aber erlernbar ist auch das. Die Kriterien für eine Vorauswahl dessen, was außerklinisch in der Betreuung bei Schwangerschaften und Geburten prinzipiell möglich ist, muss man genau kennen – sonst bleibt man in Standards stecken. Diese werdenden Mehrlingsmütter kommen in großer Not zu mir, weil sie sehr unter Druck gesetzt werden, der frühzeitigen OP und der Trennung von ihren Kindern zuzustimmen. Mit den Konsequenzen der frühen Entbindung werden sie dann allein gelassen. Sie haben eine sehr subjektive Wahl getroffen. Dabei hat sie ein Kriterium vor allen anderen geleitet: Ihr berechtigter Wunsch nach einer interventionsfreien Begleitung ihrer Kinder ins Leben, den sie klinisch nicht berücksichtigt sehen. Wenn ich selbst betroffen wäre, hätte ich auf jeden Fall auch gerne eine freie Wahl des Geburtsortes und würde mir immer eine faire Betreuung suchen, welche meine und die Bedürfnisse meiner Ungeborenen gebührend berücksichtigt und mich nicht erpresst und bedrängt, sondern mich mit meinen Kindern verbindet und stärkt.</p>



<p>Drillingsgeburten sind nicht mein „Hobby“ – ich reiße mich nicht darum, solche besonderen Geburten zu betreuen. Aber ich bin vor allem meinem Gewissen verpflichtet und übernehme immer die Verantwortung für mein Handeln und Tun. Mit Freiheiten umzugehen und Regeln als kulturelle Notwendigkeit zu akzeptieren und einzuhalten, ist mir ein Selbstverständnis.</p>



<p><strong><em>Was möchten Sie Hebammen mit auf den Weg geben, wenn sie in ihrem beruflichen Alltag auf besondere Schwangerschaften stoßen?</em></strong></p>



<p>Man kann in unserem Beruf alles lernen, um das zu bewältigen, womit die Natur uns geburtshilflich konfrontiert – da gibt es keine Mythen und Geheimnisse. Aber man darf niemanden so unter Druck und in Angst und Schrecken versetzen, wie es mit Schwangeren und Müttern heute allzu oft geschieht. Schwangere Frauen brauchen Schutz und Hebammen. Will eine Hebamme also in der Schwangerschaft und bei der Geburt mehr als eine Nachbarin tun, dann ist sie aufgefordert, sich um physiologisches Geburtswissen zu kümmern. Sie muss sich fortbilden und dann aber auch als Hebamme handeln und sich nicht verdrängen lassen. Alles Wissen ist schon lange da und braucht nur wieder abgerufen zu werden. Besondere Schwangerschaften sind keine Erfindung des 21. Jahrhunderts. Uns Hebammen sollte ein hoher fachlicher Anspruch verbinden und wir sollten uns dem Schutz von Müttern und Kindern verpflichtet fühlen. Dem eigenen schwindenden Vertrauen in das Kernstück unseres Berufes, die Geburt, müssen wir dringend entgegenwirken! Wenn man sich die einvernehmlichen Meinungen der Gynäkologenschaft zu Themen der Geburtshilfe anhört, so bezweifele ich, ob sie wirkliche Gesprächspartner sein können bei Fragen zur gesunder Schwangerschaft und Geburt. Jede dritte Schwangere erleidet heutzutage eine Geburtsoperation. Diese Kinder werden nicht geboren. Sie werden in die Welt hinein operiert. Das ist kein möglichst guter Start in ein gelingendes Leben. Besondere Schwangerschaften brauchen besondere Hebammen Unterstützung – noch sind wir da.</p>



<p><strong><em>Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Sie bereit sind, bei einer Geburt zu helfen? Nehmen Sie jede Frau an, die mit einer „besonderen Geburt“ zu Ihnen kommt?</em></strong></p>



<p>Natürlich unterstütze ich jede Schwangere. Ob ich ihr bei der Entbindung beistehen kann, zeigt dann der Verlauf der Schwangerschaft. Um eine außerklinische Geburtshilfe möglich zu machen, muss in erster Linie die Abwesenheit von Krankheit bei der Mutter feststellbar sein. Das gehört zu meinen Kernkompetenzen. In der alten Literatur wird klar beschrieben: Das Gefährlichste in der Schwangerschaft sind Medikamente jeder Art, Alkohol, Drogen, schlechter Lebenswandel und Stress! Gerade vor Medikamenten muss gewarnt werden. Wir wissen nie, was für ein Langzeitprogramm sie bei dem Ungeborenen neben dem vermeintlich erwünschten „Schutz“ noch initiieren. Das deckt sich mit den Erkenntnissen von Prof. Berthold Huppertz aus seiner Plazentaforschung. Es wird oft vergessen, dass die Plazenta mit allem zurechtkommen muss, was der Frau verabreicht wird. Außerdem weist die Forschung heutzutage nach, dass die Ängste der Mütter das Kind unter maximalen Stress setzen und beim Kind dann eine hormonelle Gegensteuerung auslösen, die sich stark gesundheitsschädigend auswirkt. All das ist schon lange bekannt und gehört in die aufklärende Arbeit der Hebamme! Besondere Situationen müssen grundsätzlich adäquat berücksichtigt und fachlich eingeordnet werden. Das bestimmt den persönlichen Entscheidungsweg der Hebamme, ob sie hier Geburtshilfe leisten kann oder nicht. Es kommen keinerlei Interventionen in der Schwangerschaft in Frage, nur präventive Maßnahmen zur Vermeidung von größeren Problemen bei beginnenden Auffälligkeiten. Primär muss immer erst die Fähigkeit zur Selbstregulation des mütterlichen Körpers unterstützt werden. Manipulationen jeder Art, auch Wendungen bei Beckenendlage, lehne ich persönlich ab. Mir stellt sich stattdessen die Frage, warum liegt das Kind in Beckenendlange? Man kann mit einer erzwungenen Wendung Kind und Mutter aus der Balance bringen und viel Schaden anrichten. Das Kind ist ein Mensch, der klar signalisieren und sehr gut kommunizieren kann. Und als Hebamme kann man die Botschaften deuten. Eine gesunde Reaktionslage des Kindes reicht weit über die Parameter hinaus, die klinisch untersucht werden können.</p>



<p><em><strong>Sie sagen also auch „Nein“, wenn Sie eine Hausgeburt nicht verantworten können?</strong></em></p>



<p>Selbstverständlich gibt es Grenzen für Hausgeburten, also Situationen, in denen ein differenziertes klinisches Management für die Gesundheit von Frau und Kind vorzuziehen ist.</p>



<p><em><strong>Für Sie gilt ine Drillings- oder eine Beckenendlagengeburt nicht grundsätzlich als Risikogeburt?</strong></em></p>



<p>Ganz genau. Es ist eine besondere Schwangerschaft, um zunächst einmal den Gedanken an „Gesundheit“ als dynamischen Gleichgewichtszustand zu wahren. Und es ist eine Situation, die gerade besonders viel Hebammenunterstützung braucht. Diese Frauen haben schon genug Unruhe in sich und um sie herum. Abgesehen von den schnellen körperlichen Veränderungen, ist es für sie bei Mehrlingsschwangerschaften keine einfache Vorstellung, demnächst mehr als einen Säugling zu haben. Die Umgebung suggeriert der werdenden Mutter, dass es nur die frühzeitige Operation als Lösung gibt. Viele Frauen möchten aber nicht operiert werden. Das reicht doch schon!</p>



<p>Wenn die Schwangere dann überhaupt keine kompetente Hilfe mehr erwarten kann, vor allem keine Differenzierungen, sondern nur noch „gesetzmäßig“ eingeordnet wird, ist das ein Verlust wesentlicher menschlicher Kultur. Vor allem stellt sich mir die Frage, wie wir als Frauen mit anderen Frauen umgehen. Was bräuchten wir selbst in der Situation? Und wer sollte uns davon abhalten, das zu bekommen, was wir brauchen?</p>



<p><em><strong>Gehen Sie nicht sehr weit, wenn Sie bei solch außergewöhnlichen Geburten ausgerechnet auf Borkum Hebammenhilfe leisten? </strong></em></p>



<p>Ich wünschte, ich könnte Schwangeren empfehlen, in diese oder jene Klinik zu gehen, weil es dort wirklich gut läuft. Zwei Stunden vom Festland entfernt Drillinge holen zu müssen – das wünscht sich niemand, auch ich nicht. Aber ich habe gelernt und geübt, Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung verlangt vom Einzelnen immer persönliche Anstrengung, Selbstdisziplin und die Bereitschaft zur Leistung. Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit lässt auch die werdenden Mütter die Herausforderungen der Geburtsarbeit mit der nötigen Gelassenheit und Zuversicht angehen. Ein nicht unwichtiger Punkt: Die werdenden Mütter wissen, was in ihnen steckt. Sie bringen die besten Voraussetzungen mit und scheuen keine persönliche Anstrengung, um ihren Kindern einen guten Start zu ermöglichen. Sie nehmen eine lange Reise auf sich bis nach Borkum. Autonomie und Freiheit gehören zu einer humanen Demokratie.</p>



<p>Die Eltern wissen genau, was ich leisten kann und was nicht. Ich überschreite keine Grenzen und bin auch nicht allein bei diesen Geburten. Da wird sehr gut geplant und ein ganzes geburtshilfliches Team samt einer erfahrenen Ärztin wird hinzugezogen. Diese Menschen reisen ebenfalls nach Borkum im Respekt vor dem Weg der Eltern und mit großer Bereitschaft, zu unterstützen.</p>



<p>Die Eltern sind aufgeklärt, dass es nicht dem heutigen Stand der Geburtshilfe entspricht, Mehrlinge, Beckenendlagengeburten oder andere besondere Geburten zu Hause zu betreuen. Sie wissen auch, dass es hier auf Borkum keinen Gynäkologen und kein Krankenhaus gibt, und dass sie auf dem normalen Schiffsweg zwei Stunden vom Festland entfernt sind.</p>



<p><em><strong>Was „bewegt“ diese Eltern? </strong></em></p>



<p>Die Eltern machen sich erst auf den langen Weg, nachdem sie sich mit der Problematik intensiv auseinandergesetzt haben. Sie würden ja ein Krankenhaus aufsuchen, wenn es für sie eine menschliche und fachliche Alternative böte! Sie realisieren aber, dass sie keine elterliche Macht mehr ausüben können, wenn ihre frühgeborenen Kinder im Krankenhaus sind – dass sie also vorübergehend eines Grundrechtes beraubt werden. Das ist für einige Eltern keine Option. Die Schwangerschaft wird von ihnen als Ganzes ge- und erlebt. Sie sind mit ihren Kindern in Kontakt, kommen dann hierher und besprechen ihre Situation ganz genau. Alle Drillingseltern, die wir entbunden haben, sind trotz ihrer glücklichen Geburten mit Vorwürfen überschüttet worden, genau wie unser gesamtes geburtshilfliches Team – immer wieder.</p>



<p>Niemand – weder aus meinem Kolleginnenkreis noch aus dem Umfeld der Eltern, sagt: Herzlichen Glückwunsch! Oder: Wie habt ihr das gemacht – kann man das lernen? Es wird immer nur Leichtsinn unterstellt, alle haben halt Glück gehabt und es wird nichts hinterfragt. Das schmerzt. Als wäre in jedem besonderen Fall die maximale Angst und die am weitesten reichende „Therapie“ angebracht und Heil bringend.</p>



<p><em><strong>Sie stellen sich mit Ihrer Haltung gegen die gesamte geburtshilfliche Schulmedizin. Wie sichern Sie sich ab, falls es bei einer besonderen Geburt zu einem Schadensfall kommen würde, was Ihnen offenbar noch nicht passiert ist?</strong></em></p>



<p>Nein, einen Schadensfall und geburtshilfliche Katastrophen habe ich außerklinisch noch nie erlebt. Aber mit sämtlichen beschriebenen geburtshilflichen Komplikationen habe ich bei Hausgeburten schon umgehen müssen. Schließlich war ich 15 Jahre in der praktischen Weiterbildung von Kolleginnen in außerklinischer Geburtshilfe tätig. Nur dafür gab es ja das Fortbildungszentrum Pegasus, um das Potenzial junger Kolleginnen zu fordern, bevor es verdorrt oder sich Auswege sucht.</p>



<p><strong><em>Wie sichern Sie sich gegen Klagen und Regressansprüche ab, damit Sie – bei allem humanitären Anspruch – nicht Ihre eigene Existenz gefährden?</em></strong></p>



<p>Das kann man in letzter Konsequenz nicht. Die Definition von Recht und Unrecht ist immer eng verbunden mit der Ausübung von Macht. Man kann zwar die Eltern umfassend aufklären. Aber ein einziger Haftungsfall kann heutzutage ausreichen, um die Hebamme zu ruinieren. Das ist mir sehr bewusst. Wenn dieser Fall eintritt, ist es egal, ob ich <em>ein</em> Kind auf die Welt geholt habe oder mehrere auf einmal. So, wie es im Moment läuft, kann ich immer vollständig ruiniert werden in der Ausübung meines Berufes. Die Rechtssprechung zeigt deutlich, dass sich die „Schuld“ problemlos und immer auf die Hebamme abschieben lässt. Das ist der Preis dafür, dass es einen unausgesprochenen Allmachtsgedanken in der Geburtsmedizin gibt. Solange die Hebammenarbeit sich nicht deutlich davon abgrenzen lässt, zahlt die einzelne Hebamme dafür.</p>



<p><strong><em>Wie beurteilen Sie die Entscheidung der Eltern persönlich – sind sie ein Risiko für ihre Kinder eingegangen, indem sie zu Ihnen nach Borkum gekommen sind, um ihre Drillinge zur Welt zu bringen?</em></strong></p>



<p>Ein „Risiko“ besteht bei jeder Geburtsform und an jedem Geburtsort. In den beschriebenen Fällen wurde das klinische Risiko für die jeweilige Familie höher bewertet. Die Eltern waren bemüht, das Leben und die Gesundheit ihrer Kinder zu schützen und ihnen den bestmöglichen Start zu bieten. Sie sahen keine wirkliche Alternative. Wir haben darüber ausführliche Gespräche geführt – über das, was möglich ist und was nicht möglich ist. Sie haben meist einschlägige, sehr persönliche Erfahrungen gemacht. Daraus ziehen sie ihre Schlüsse und entscheiden. Außerdem kann man, wenn nötig, auch von der Insel eine Verlegung in eine Klinik oder Kinderklinik veranlassen. Das ist ebenso möglich wie in Berlin, München oder in ländlichen Gebieten.</p>



<p><em><strong>Wie lange dauert eine Verlegung im Ernstfall?</strong></em></p>



<p>Wenn die Rettungskette gut funktioniert, ist eine Verlegung innerhalb einer halben Stunde möglich. Da aber die Hubschrauber für alle ostfriesischen Inseln im Einsatz sind, sind sie unter Umständen gerade unterwegs und man muss länger warten – genauso wie überall. Manchmal können sie wetterbedingt auch nicht fliegen und mit dem Seenotrettungsboot, das dann eingesetzt wird, ist man eine Stunde bis zum Festland unterwegs. Eigentlich ist kein großer Unterschied zum Festlandprocedere vorhanden. Wenn man dort in ein Krankenhaus verlegt, hat das OP-Team vielleicht auch gerade einen anderen Notfall zu versorgen, oder man steht im Stau oder der Krankenwagen kommt und kommt nicht. Die Frage des Notfallmanagements wird hierzulande oft überstrapaziert.</p>



<p>Man bemüht sich immer um die besten Umstände: Mit unserem ganzen Rettungswesen haben wir hier in Deutschland – im Vergleich mit anderen europäischen Ländern – einen sehr ausgezeichneten Service.</p>



<p><em><strong>Im zweiten Teil des Interviews schildert Barbara Kosfeld ihre präventive Hebammenarbeit auf Borkum.</strong></em><br><br><a href="https://viktoria11.de/als-inselhebamme-auf-borkum/" data-type="post" data-id="2855">Weiter Lesen: Teil 2 &#8211; Als Inselhebamme auf Borkum</a></p>



<p><strong>Die Interviewte </strong><br><strong>Barbara Kosfeld</strong> gründete 1994 die erste Aachener Hebammenpraxis, 1997 das erste Aachener Geburtshaus, das im Dezember 2006 aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Perspektive für die Hebammen geschlossen wurde. Sie initiierte 1998 die Fortbildungsakademie Pegasus für Hebammen e.V. Seit 1999 berät sie Hebammen bei Unternehmensgründungen. Außerklinische Geburtshilfe unterrichtet sie europaweit. Seit März 2007 ist sie auf der Insel Borkum als freiberufliche Hebamme tätig. (Stand September 2009)</p>
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		<title>Wer stellt die Weichen?</title>
		<link>https://viktoria11.de/wer-stellt-die-weichen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jul 2009 06:11:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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		<title>So viel Gesundheit wie möglich!</title>
		<link>https://viktoria11.de/so-viel-gesundheit-wie-moeglich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jun 2009 06:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Eine Schwangerschaftserkrankung wie Präeklampsie oder HELLP-Syndrom gefährdet Mutter und Kind. Es versteht sich von selbst, dass medizinisches Wissen und therapeutische Aktion hier zum vollen Einsatz kommen müssen – eine Überwachung der Schwangerschaft im besten Sinne. Aber dabei darf es nicht bleiben. Die riskante Erkrankung erschüttert die Schwangere und ihre ganze Familie in ihren Grundfesten. Neben<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/so-viel-gesundheit-wie-moeglich/"><span class="screen-reader-text">"So viel Gesundheit wie möglich!"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Eine Schwangerschaftserkrankung wie Präeklampsie oder HELLP-Syndrom gefährdet Mutter und Kind. Es versteht sich von selbst, dass medizinisches Wissen und therapeutische Aktion hier zum vollen Einsatz kommen müssen – eine Überwachung der Schwangerschaft im besten Sinne. Aber dabei darf es nicht bleiben. Die riskante Erkrankung erschüttert die Schwangere und ihre ganze Familie in ihren Grundfesten. Neben der Kontrolle und Behandlung ihrer messbaren Körperfunktionen sollten vor allem ihre vorhandenen Kräfte gestärkt werden. Dafür ist eine problembewusste, einfühlsame und fachlich kompetente Hebamme die ideale Partnerin. Sowohl in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit den beteiligten Berufsgruppen als auch bei der unmittelbaren Betreuung der Schwangeren und ihrer Familie kann sie Fürsprecherin der Gesundheit sein. Die physiologischen Vorgänge und ihr besonderer Schutz sind die berufliche Domäne der Hebamme. Gleichzeitig hat sie das Fachwissen, komplexe Zusammenhänge von pathologischen Entwicklungen und Entgleisungen einzuordnen.</p>



<p>Die Grundgedanken der Salutogenese sind gerade für Hochrisikopatientinnen wertvoll. Es ist ein erster Schritt, wenn die erkrankte Schwangere sich der Quellen ihrer Kräfte bewusst wird. Es mag eine Gratwanderung sein – umso entscheidender ist es, dass sie der Herausforderung, die eine schwere Gestose ihr abverlangt, mit möglichst viel Selbstvertrauen entgegen tritt. Damit sie sich weiterhin als Handelnde erlebt und sich dem unter Umständen dramatischen Geschehen nicht hilflos ausgeliefert fühlt bis hin zur persönlichen Kapitulation, dem Gefühl von Versagen und Ohnmacht. Wie eine Frau ihre krisenhafte Schwangerschaft durchlebt hat, wird für ihren künftigen Umgang mit ihrer Gesundheit nicht ohne Folgen bleiben.</p>



<p>Die bislang verborgenen Schwachpunkte des eigenen Körpers, die unter der Belastung der Schwangerschaft zutage getreten sind, fordern langfristig von der betroffenen Frau die Kompetenz, mit ihnen zu leben. Sie muss in ihren kommenden Lebensjahren mit Herz-Kreislauf- Erkrankungen oder Stoffwechselstörungen rechnen. Wie geht es der Mutter und ihren Angehörigen, wenn sie sich nach einer schweren Gestose im Bann einer statistisch deutlich reduzierten Lebenserwartung wiederfindet? Frühzeitig sollte sie Lebensgewohnheiten ändern, um ihrem Körper auch langfristig gute Bedingungen zu schaffen, unter denen er so gut wie möglich „funktionieren“ kann. Auch die Lebensgefahr, in der die Mutter und ihr Kind möglicherweise geschwebt haben – vielleicht hat sie ihr Kind sogar verloren – wird bleibende Spuren hinterlassen. Manchmal äußert sich dies in einer posttraumatische Belastungsstörung. Die Mutter und ihre Familie brauchen kompetente professionelle Begleitung und Behandlung. Hier ist Hebammenhilfe gut eingesetzt!</p>
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		<title>&#8222;Betroffene Familien nicht allein lassen&#8220;</title>
		<link>https://viktoria11.de/betroffene-familien-nicht-allein-lassen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Mar 2009 07:09:00 +0000</pubDate>
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		<title>&#8222;Die Frauen werden &#8218;Stopp!&#8216; sagen!&#8220;</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-frauen-werden-stopp-sagen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Feb 2009 07:08:00 +0000</pubDate>
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		<title>Bonding &#8211; eine interdisziplinäre Aufgabe</title>
		<link>https://viktoria11.de/bonding-eine-interdisziplinaere-aufgabe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Dec 2008 07:07:00 +0000</pubDate>
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		<title>Welt-Hebammenkongress</title>
		<link>https://viktoria11.de/welt-hebammenkongress/</link>
		
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		<pubDate>Sat, 09 Aug 2008 06:05:00 +0000</pubDate>
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		<title>Keine fundamentalistische Beratung</title>
		<link>https://viktoria11.de/keine-fundamentalistische-beratung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Aug 2008 06:06:00 +0000</pubDate>
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		<title>&#8222;Da stimmt doch was nicht …&#8220;</title>
		<link>https://viktoria11.de/da-stimmt-doch-was-nicht/</link>
		
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		<pubDate>Fri, 09 May 2008 06:05:00 +0000</pubDate>
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		<title>&#8222;Wir müssen uns der Diskussion stellen!&#8220;</title>
		<link>https://viktoria11.de/wir-muessen-uns-der-diskussion-stellen/</link>
		
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		<pubDate>Sat, 09 Feb 2008 07:03:00 +0000</pubDate>
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		<title>&#8222;Kein Gedanke soll verloren gehen&#8220;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Dec 2007 07:03:00 +0000</pubDate>
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		<title>&#8222;AnVertraut&#8220;</title>
		<link>https://viktoria11.de/anvertraut/</link>
		
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		<pubDate>Sun, 09 Dec 2007 07:01:00 +0000</pubDate>
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		<title>Ein guter Start in die Selbstverwaltung?</title>
		<link>https://viktoria11.de/ein-guter-start-in-die-selbstverwaltung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Sep 2007 06:00:00 +0000</pubDate>
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		<title>Eine schlechte Nachricht wiegt schwer!</title>
		<link>https://viktoria11.de/eine-schlechte-nachricht-wiegt-schwer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Aug 2007 08:12:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ein Hebammenteam ist in Aufruhr – ein Fall aus diesen Tagen: Die Klinik, an der viele der 22 Beleghebammen seit über 20 Jahren arbeiten, soll umgebaut werden. Nun fordert die Geschäftsführung von den Hebammen, sich am Neubau „ihres“ Kreißsaals mit 400.000 Euro zu beteiligen. Sie sollen eine GmbH gründen und gemeinsam ihren Arbeitsplatz mitfinanzieren. An<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/eine-schlechte-nachricht-wiegt-schwer/"><span class="screen-reader-text">"Eine schlechte Nachricht wiegt schwer!"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Ein Hebammenteam ist in Aufruhr – ein Fall aus diesen Tagen: Die Klinik, an der viele der 22 Beleghebammen seit über 20 Jahren arbeiten, soll umgebaut werden. Nun fordert die Geschäftsführung von den Hebammen, sich am Neubau „ihres“ Kreißsaals mit 400.000 Euro zu beteiligen. Sie sollen eine GmbH gründen und gemeinsam ihren Arbeitsplatz mitfinanzieren. An einem möglichen Gewinn sollen sie jedoch nicht beteiligt werden. Ohne Rückhalt vor Ort, wird den Hebammen der Ernst der Lage bewusst: Sie suchen sich in einem „Notruf“ professionelle Unterstützung. Vielen wird jetzt erst ihr jämmerlicher Kündigungsschutz klar: Gerade diejenigen, die am längsten dabei sind, haben nur eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende des Quartals. Schmerzhaft für die Hebammen: Selbst der ärztliche Klinikleiter lässt durchblicken, wie wenig er hinter den Hebammen steht. Einen „Plan B“ ohne das angestammte Hebammenteam habe er schon in der Tasche: „Jede(r) ist ersetzbar!“</p>



<p>Ist dies ein Einzelfall, Beispiel eines besonders geschäftstüchtigen Klinikträgers? Oder markiert diese „innovative“ Idee den Beginn eines neuen Trends, mit dem Hebammen künftig zu rechnen haben? Nicht genug, dass angestellte Hebammenteams ins Belegsystem gedrängt werden im Sinne des neudeutschen Modewortes „Outsourcing“, das einst zum „Unwort des Jahres“ gekürt wurde: Es sei ein „Imponierwort, das der Auslagerung/Vernichtung von Arbeitsplätzen einen seriösen Anstrich zu geben“ versuche. Müssen wir uns nun darauf einstellen, dass dieser Begriff für die Geburtshilfe „weitergedacht“ wird und Hebammen sich in Kliniken künftig ihren Arbeitsplatz selbst „einkaufen“ müssen?</p>



<p>Der Ausgang dieser Geschichte aus der Wirklichkeit ist noch offen. Die Hebammen stehen unter Druck. In einer Zeit, in der Kliniken unbequeme Hebammen umgehend mit Hilfe von Zeitarbeitsunternehmen austauschen können, ist bestmögliche professionelle Hilfe in Form von rechtlichem Beistand, Unternehmensberatung und Supervision ein Gebot des Selbstschutzes. Hebammen sollten sich der hohen Qualität ihrer Arbeit bewusst sein, gerade in einem gewachsenen, bewährten und erfahrenen Team. Dessen hochwertige Leistung, im Sinne einer langfristigen Qualitätssicherung, ist keineswegs durch unerfahrene und schlecht eingearbeitete Kräfte zu ersetzen. Die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, darf Hebammen nicht zu unüberlegten Kurzschlusshandlungen treiben. Wenn sie die Chancen, die im Belegsystem stecken, ergreifen wollen, sollten Hebammen selbstbewusst ihre Erfahrung und Kompetenz als „Marktwert“ bei Verhandlungen mit der Klinikleitung in die Waagschale werfen. Besonders die geburtshilfliche Abteilung ist entscheidend für die Außenwirkung einer Klinik. Und Weitsichtige wissen: „Eine schlechte Nachricht wiegt schwerer als zehn gute!“</p>
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		<title>Das Alte bewahren und Neues annehmen</title>
		<link>https://viktoria11.de/das-alte-bewahren-und-neues-annehmen/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 05 Jul 2007 08:10:00 +0000</pubDate>
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		<title>Kein Bruch zwischen natürlicher und operativer Geburtshilfe!</title>
		<link>https://viktoria11.de/kein-bruch-zwischen-natuerlicher-und-operativer-geburtshilfe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 May 2007 05:58:00 +0000</pubDate>
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		<title>Rückhalt in der Krise</title>
		<link>https://viktoria11.de/rueckhalt-in-der-krise/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 07 May 2007 08:09:00 +0000</pubDate>
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		<title>Schnee von gestern</title>
		<link>https://viktoria11.de/schnee-von-gestern/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 05 Dec 2006 09:08:00 +0000</pubDate>
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		<title>Angepasst und ausgewichen</title>
		<link>https://viktoria11.de/angepasst-und-ausgewichen/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 05 Oct 2006 08:06:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Dass eine Geburt für Mutter und Kind ein gewaltiges Ereignis ist, ist eine selbstverständliche, fast banale Feststellung. Es gehört zu den großen Lebensleistungen von Frauen, die ihr Kind gebären und von jedem Menschen, der auf die Welt kommt, diese Naturgewalt durchzustehen und ihr standzuhalten. Seltsam, dass Frauen und ihre Kinder darüber hinaus in der Vergangenheit<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/angepasst-und-ausgewichen/"><span class="screen-reader-text">"Angepasst und ausgewichen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Dass eine Geburt für Mutter und Kind ein gewaltiges Ereignis ist, ist eine selbstverständliche, fast banale Feststellung. Es gehört zu den großen Lebensleistungen von Frauen, die ihr Kind gebären und von jedem Menschen, der auf die Welt kommt, diese Naturgewalt durchzustehen und ihr standzuhalten. Seltsam, dass Frauen und ihre Kinder darüber hinaus in der Vergangenheit wie heute immer wieder erleben, dass gerade in diesem besonderen „ausgelieferten“ schutzbedürftigen Moment eine zusätzliche, von ihren Mitmenschen vereübte Gewalt das Geburtserlebnis zu einer belastenden Erfahrung macht. Warum können Frauen auch Jahrzehnte nach der Frauenbewegung – und deren Bewusstseinsbildung für eine selbstbestimmte Geburt – in diese „Falle“ geraten? Ich kenne Berichte von Frauen aller Altersstufen aus meinem Verwandten- und Bekanntenkreis, die die Erinnerung an zynische Worte, Achtlosigkeit oder ruppige Behandlung beim Gebären zum Teil bis ins hohe Alter mit sich herumgetragen haben.<br>Als Hebammenschülerin habe ich eine Geburtshilfe erlernt, die man noch keineswegs als „familienorientiert“ bezeichnen konnte, geschweige denn im Dienste einer „sanften Geburt“ des neugeborenen Kindes oder einer selbstbestimmten Geburt für die Gebärende. Was habe ich mich manchmal während meiner Ausbildung geschämt und selbst verachtet, wenn ich als „Mittäterin“ Frauen und Neugeborene in die unerbittliche Routine gezwungen habe: türkische Frauen, die sich auf dem viel zu hohen Entbindungsbett in der Hocke auf die Wehen konzentrierten, völlig immun gegen deutsche Hinweise oder „Anweisungen“ – spätestens in der Endphase der Geburt hatte ich sie in die flache Rückenlage gebracht. Von deren Sinn hatte mich niemand überzeugt: „ … weil wir das immer so machen!“ Oder die Neugeborenen, die ich im Akkord wickelte, um mein Pensum zu schaffen – manche schrien wie am Spieß und nachdem ich einige atemberaubende Rügen eingesteckt hatte, machte ich weiter, ohne sie zu trösten. Als junge Hebamme schließlich, das Examen in der Tasche, das vorher Druckmittel für Gefügigkeit und Selbstverleugnung gewesen war, war es nicht ganz vorbei: Ich erinnere eine Anzahl von alptraumartigen Geburten, deren Bilder nie aus meinem Kopf verschwinden werden. Wo ich innerlich bleich wurde, mitzuerleben, dass Frauen so etwas angetan wurde – und mein Unvermögen zu erleben, der Frau in dieser Situation nicht angemessen beistehen zu können.</p>



<p>Vielleicht war meine Entscheidung für die außerklinische Geburtshilfe ein Ausweichen vor der Arbeit miteinander und aneinander im Kreißsaal-Team. Ein Haushalten mit meinen Kräften. „Hut ab!“ vor Hebammen, die sich auch in jahrelanger anstrengender Alltagsroutine großer Entbindungsabteilungen mit manchmal nervenzehrenden geburtshilflichen Situationen die Liebe zur Geburt, zu den Frauen und Kindern bewahrt haben und eine Geburtshilfe leisten, die es verdient, „familienorientiert“ und Bindungs fördernd genannt zu werden.</p>
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		<title>Mit betroffen</title>
		<link>https://viktoria11.de/mit-betroffen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Aug 2006 08:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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		<title>Parlamentarischer Abend</title>
		<link>https://viktoria11.de/parlamentarischer-abend/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Jul 2006 05:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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		<title>„Es gibt Dinge, die entscheiden wir nicht.“</title>
		<link>https://viktoria11.de/es-gibt-dinge-die-entscheiden-wir-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Jul 2006 08:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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		<title>Müttertodesfälle besser aufklären!</title>
		<link>https://viktoria11.de/muettertodesfaelle-besser-aufklaeren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Jul 2006 08:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Müttersterblichkeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten hat mit dem Frauenarzt Prof. Dr. Hermann Welsch über seine Erfahrungen bei landesweiten Einzelfalluntersuchungen von Müttersterbefällen in Bayern gesprochen. Katja Baumgarten: Sie haben sich mit dem Thema Müttersterblichkeit seit vielen Jahren beschäftigt. Wie haben Sie zu diesem Thema gefunden? Prof. Dr. Hermann Welsch: Kindern das Leben zu schenken, ist die natürlichste Sache der<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/muettertodesfaelle-besser-aufklaeren/"><span class="screen-reader-text">"Müttertodesfälle besser aufklären!"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Katja Baumgarten hat mit dem Frauenarzt Prof. Dr. Hermann Welsch über seine Erfahrungen bei landesweiten Einzelfalluntersuchungen von Müttersterbefällen in Bayern gesprochen.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sie haben sich mit dem Thema Müttersterblichkeit seit vielen Jahren beschäftigt. Wie haben Sie zu diesem Thema gefunden?</strong></p>



<p><strong>Prof. Dr. Hermann Welsch:</strong> Kindern das Leben zu schenken, ist die natürlichste Sache der Welt, andernfalls würde die Menschheit aussterben. Die Tatsache, dass Frauen dafür auch in unserem Land in seltenen Einzelfällen immer noch das Risiko ihres Lebens eingehen und daran sterben können, hat mich schon während meines Medizinstudiums beschäftigt und durch mein ganzes Leben als Geburtshelfer begleitet. In den 1950er Jahren erlebte ein angehender Frauenarzt während der Weiterbildung noch häufiger Müttersterbefälle. In den 60er Jahren ergab sich aus der Literatur, dass die Müttersterblichkeit bei uns in Deutschland höher war als beispielsweise in nord- und westeuropäischen Ländern. Gesicherte Erklärungen für diese Tatsache gab es damals nicht. Als die Schwangerenberatung 1966 eingeführt wurde, habe ich in Fortbildungsvorträgen erstmals mit Daten zur Müttersterblichkeit argumentiert. Zu Beginn der 70er Jahre forderte die Gesundheitsministerkonferenz die Frauenärzte in der Bundesrepublik auf, wie in anderen europäischen Ländern auch in Deutschland auf freiwilliger Basis Einzellfalluntersuchungen bei Müttersterbefällen durchzuführen, mit dem Ziel, die vergleichsweise zu hohe Zahl der Müttertodesfälle besser aufzuklären und damit zu einer Reduktion beizutragen. Diese Untersuchungen führen wir seit 1983 in Bayern im Auftrag der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde kontinuierlich durch – anfangs gemeinsam mit Prof. Dr. Heinrich A. Krone, Bamberg, seit 2004 mit Prof. Dr. Arthur Wischnik, Augsburg.</p>



<p><strong>Was ist das Besondere an Ihren Erhebungen?</strong></p>



<p>Unsere Untersuchungen in Bayern sind heute &#8211; nach Einstellung der sehr exakten und gründlichen Untersuchungen zur Müttersterblichkeit in der früheren DDR – die einzigen landesweiten aussagekräftigen Einzelfalluntersuchungen zur mütterlichen Mortalität und Letalität in der Bundesrepublik. Es geht uns dabei nicht in erster Linie um Zahlen und Statistiken, sondern um eine möglichst weitgehende Abklärung der einzelnen Müttersterbefälle. Dies gelingt vielfach, weil uns auf freiwilliger Basis bei Zusicherung strengster Vertraulichkeit und eines lückenlosen Datenschutzes von den betroffenen Geburtshelfern in fast allen Fällen Krankenunterlagen, Geburtsverläufe, Operations- und gegebenenfalls Obduktionsberichte überlassen werden. Dabei geht es nicht darum, jemanden Fehler anzulasten. Ziel ist allein, durch Abklärung der einzelnen Müttersterbefälle Einblick in den Ablauf zu erhalten und zum einen aufzuzeigen, wo auch heute noch vitale Gefahren für Frauen in der Gestationsphase drohen können und zum anderen auf adäquate diagnostische und therapeutische Maßnahmen hinzuweisen.</p>



<p><strong>Welche Gefahren sollten geburtshilfliche Teams besonders im Blick behalten?</strong></p>



<p>Zunächst sollten die häufigsten Ursachen von Müttersterbefällen bedacht werden. Dabei benutzen wir ein 1996 von der Europäischen Gesellschaft für Perinatale Medizin angegebenes Einteilungsschema. Danach sind bei uns in Bayern – und ich kann nur für dieses Land sprechen &#8211; Embolien – und zwar sowohl venöse Thromboembolien als auch Fruchtwasserembolien – die häufigste Todesursache bei Müttersterbefällen. Eventuelle Thrombosen und Embolien in der Vorgeschichte der Schwangeren, zum Beispiel nach Pilleneinnahme oder in der Familienanamnese sind ein wichtiger, klärungsbedürftiger Hinweis, ein prägravider BMI (body mess index) von größer 30 ist ein gravierender Risikofaktor und erfordert bei gegebener Indikation eine gewichtsadaptierte Thromboseprophylaxe. Die zweithäufigste Ursache sind die Verblutungs-Todesfälle. Die Plätze 3 und 4 &#8211; das wechselt in unseren 6-Jahres Teilkollektiven immer wieder – nehmen hypertensive Erkrankungen und Genitalsepsis.ein. Dazu kommen noch einzelne Narkose Todesfälle sowie Müttersterbefälle im Zusammenhang mit Fehlgeburt, Schwangerschaftsabbruch und Extrauteringravidität.</p>



<p><strong>Was ist bei Blutungen besonders zu beachten?</strong></p>



<p>Besonders hinweisen möchte ich auf die postpartalen Verblutungstodesfälle aus unterschiedlichen Ursachen: Man mag kaum glauben, dass immer noch Frauen in Folge ungenügender postoperativer Überwachung nach einem Kaiserschnitt verbluten. Es sind natürlich extrem seltene Einzelfälle, aber jeder Müttersterbefall ist ein Todesfall zu viel. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hat deshalb, gestützt auf unsere Daten aus Bayern und die Gutachtererfahrung weiterer Kollegen eine Empfehlung zur postoperativen Überwachung von Kaiserschnittpatientinnen erarbeitet, die derzeit der DGGG zur Anerkennung als S1-Leitlinie vorliegt.<br>Frauen werden in der Regel nach einer Sectio zur Überwachung in den Kreißsaal oder einen Nebenraum verlegt. Nicht, dass Hebammen nicht in der Lage wären, Puls und Blutdruck zu messen oder bei Nachblutungen den Arzt zu rufen. Wenn aber zusätzlich zwei oder drei Geburten gleichzeitig zu betreuen sind, kann es zu Defiziten bei der postoperativen Überwachung mit der Folge vital bedrohlicher Komplikationen kommen. Dies betrifft in erster Linie Kaiserschnitte außerhalb der Kernarbeitszeit. Es ist wichtig, dass dieses Überwachungsproblem von jeder Abteilung erkannt und daraus entsprechende Konsequenzen gezogen werden.<br>Es gibt immer noch einzelne Müttersterbefälle durch postpartale Atonien bei Vaginalgeburten. Bei jedem Blutverlust über 500 Milliliter muß sofort ein Facharzt gerufen werden. Erfahrungsgemäß wird die Größe des Blutverlustes leicht unterschätzt.<br>Jede Hebamme in der Klinik hat das Recht über einen Assistenten hinweg direkt den zuständigen Oberarzt zu rufen, wenn der Assistent ihrer Meinung nach die geburtshilfliche Situation nicht richtig einschätzt und beherrscht.</p>



<p><strong>Können Sie weitere Hinweise anhand Ihrer Einzelfalluntersuchungen geben?</strong></p>



<p>In den letzten zwei Jahrzehnten gab es einzelne Müttersterbefälle mit klassischem Kindsbettfieber, der A Streptokokken Sepsis. Hebammen sollten wissen, dass es postpartale Sepsis-Fälle gibt, die sich zunächst nur mit einer Tachykardie und Hypotonie manifestieren, die Frauen fühlen sich einfach schlecht, sie sind ängstlich und haben indifferente Bauchschmerzen. Ich kenne Verläufe &#8211; alle nach Spontangeburten &#8211; wo die wegen Bauchschmerzen durchgeführte Ultraschalluntersuchung unauffällig war, die Episiotomie reizlos, Fieber fehlte und die Leukozytenwerte im Normbereich lagen. Nach Gabe von Diclofenac stellte sich vorübergehend Besserung ein, später kamen Atemprobleme dazu. Niemand hatte daran gedacht, dass dies Symptome einer beginnenden Puerperalsepsis sein können. Wenn ein postpartaler Schockzustand nicht rasch durch Volumenauffüllung beseitigt werden kann, muss immer daran gedacht werden, dass dies ein Zeichen für einen frühen septischen Schocks sein kann. In allen diesbezüglichen Verdachtsfällen muß das CRP überprüft werden, bei beginnender Puerperalsepsis finden sich extrem hohe Werte. In Bayern sind zwischen 1997 und 1998 vier Wöchnerinnen nach Vaginalgeburten an A-Strektokokken Sepsis gestorben, zwei in Kliniken und zwei zu Hause unter Mitbetreuung durch Hebammen.</p>



<p><strong>Ihre Zahlen zum Kaiserschnittrisiko werden häufig zitiert. Wie kommen sie zustande?</strong></p>



<p>Wir führen die Einzelfalluntersuchungen von Müttersterbefällen durch. Die frühere Bayerische Perinatalerhebung, seit 1998 „Qualitätssicherung Geburtshilfe“ der Bayerischen Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung in der stationären Versorgung (BAQ) erfaßt die exakte Anzahl der durchgeführten Kaiserschnitte. Nur durch Zusammenführung beider Daten ist es möglich, präzise Aussagen zur landesweiten Sectio Mortalität und Letalität in Bayern zu machen. Wir überblicken inzwischen die Jahre 1983 bis einschließlich 2005 und stützen unsere Aussagen auf über 460.000 Kaiserschnitte. Dies ist das größte Sectio Kollektiv im deutschsprachigen Raum. Nur mit Hilfe von Einzelfalluntersuchungen sind gesicherte Aussagen zum aktuellen mütterlichen Sterblichkeitsrisiko in unserem Land möglich. Perinatalerhebungen und die Qualitätssicherung Geburtshilfe sind allein dazu nicht in der Lage, weil zum einen Müttersterbefälle nach Verlegung der Wöchnerin in andere Abteilungen beziehungsweise nach Klinikentlassung nicht erfaßt werden und zum anderen, weil bei diesen Erhebungen nicht zwischen Sectio Mortalität und Letalität differenziert werden kann.</p>



<p><strong>Worin liegt der Unterschied zwischen Mortalität und Letalität?</strong></p>



<p>Sectio-Mortalität umfasst alle in zeitlichem Zusammenhang während oder innerhalb von 42 Tagen nach der Sectio verstorbenen Mütter, unabhängig von der Todesursache. Zur Sectio-Mortalität gehören direkte und indirekte Müttersterbefälle und nicht gestationsbedingte mütterliche Todesfälle. Die Sectio Mortalität bezieht sich auf 1.000 Kaiserschnitte und wird in Promille angegeben.<br>Sectio-Letalität umfasst alle in ursächlichem Zusammenhang während oder innerhalb von 42 Tagen nach der Sectio an operations- oder anaesthesiebedingten Komplikationen verstorbenen, präoperativ gesunden, risikofreien Mütter. Die Sectio Letalität umfasst nur einen Teil der direkten Müttersterbefälle. Die Sectio Letalität bezieht sich auf 1.000 Kaiserschnitte und wird in Promille angegeben. Nur die Sectio Letalität kann dem operativen Eingriff zur Last gelegt werden.<br>Wie bereits erwähnt, ist eine Unterscheidung zwischen Sectio Mortalität und Sectio Letalität ist nur mit Hilfe von Einzelfalluntersuchungen nach Einsicht in die Krankenunterlagen möglich. So erlaubt beispielsweise die Diagnose „Fruchtwasserembolie“ in der ärztlichen Todesbescheinigung noch keine Differenzierung bezüglich Mortalität oder Letalität. War die Indikation zur Sectio eine präoperativ manifest gewordene Fruchtwasserembolie und ist die Mutter an den Folgen der Fruchtwasserembolie verstorben, gehört dieser Todesfall zur Sectio Mortalität. Wurde die Sectio aus anderer Indikation durchgeführt und kam es intraoperativ als Komplikation des Eingriffs zu einer Fruchtwasserembolie, an deren Folgen die Frau verstarb, ist dieser Todesfall der Sectio Letalität zuzuordnen.</p>



<p><strong>Wie sehen die Zahlen aus – Sectio versus vaginale Geburt?</strong></p>



<p>Der Präsident der DGGG, Prof. Dr. Klaus Vetter, hat mich gebeten, beim Kongreß der Gesellschaft im September 2006 in Berlin über die aktuelle Letalität und Mortalität bei Sectio und Vaginalgeburt anhand unserer Daten bis 31.12.2005 vorzutragen. Nach Publikation unserer Ergebnisse in englisch- und deutschsprachigen Fachzeitschriften bin ich gerne bereit, falls gewünscht und daraus keine verlagstechnischen Schwierigkeiten resultieren, der DHZ die Orginalfassung oder einen Auszug unserer Resultate zur Verfügung zu stellen.<br>Damit können sich spätestens 2007 Hebammen auch in Deutschland objektiv über das aktuelle mütterliche Sterblichkeitsrisiko bei Sectio und Vaginalgeburten anhand der aus Bayern vorliegenden harten Daten informieren. Leider war zu dieser in Zeiten steigender Sectio Zahlen gerade im Hinblick auf Aufklärungsgespräche mit Schwangeren besonders wichtigen Frage in der DHZ 2/2005 sowohl im Editorial von Prof. Dr. Birgit Reime als auch in weiteren Aufsätzen der Autorin nicht sachlich argumentativ informiert, sondern teilweise einseitig und polemisch Stellung genommen worden.</p>



<p><strong>Wie hat sich das Sectiorisiko in den vergangenen Jahren entwickelt?</strong></p>



<p>In den ersten sechs Jahren unserer Erhebungen, von 1983 bis 1988, lag bei rund 82.000 Kaiserschnitten die Sectio-Mortalität bei 0,53 Promille und die Sectio Letaltät bei 0,23 Promille. Die Sectio-Letalität ist in der Folgezeit über 0,13 Promille im Zeitraum 1989 bis 1994 auf 0,04 Promille in den Jahren 1995 bis 2000 sehr stark zurückgegangen. Das bedeutet, dass zwischen 1995 und 2000 auf rund 25.000 durchgeführte Kaiserschnitte eine präoperativ gesunde Frau an Operations- oder Anästhesiekomplikationen der Sectio verstorben ist.<br>Zwischen 1995 und 2000 betrug die Letalität bei Vaginalgeburten 0,017 Promille, das entspricht einem Müttersterbefall einer präpartal gesunden Schwangeren auf rund 60.000 Vaginalgeburten. Aus diesen Zahlen errechnet sich für die Jahre 1995 bis 2000 ein um das 2,3 fache höheres Sterblichkeitsrisiko bei Sectio im Vergleich zur Vaginalgeburt. 1983 bis 1987 war dieses Risiko noch 7,0 fach, 1989 bis 1994 noch 5,5 fach höher gewesen.<br>Bei elektiver Sectio ereignete sich zwischen 1995 bis 2000 lediglich ein Sectio Letalitätsfall auf rund 60.000 primäre Kaiserschnitte. Auch wenn Einzelzahlen noch keine gesicherten Aussagen zulassen, so scheint zumindest ein Trend erkennbar, dass sich das mütterliche Sterblichkeitsrisiko bei präoperativ gesunden, risikofreien Schwangeren bei elektiver Sectio und Vaginalgeburt zunehmend annähern.<br>Diese Feststellung beinhaltet aber keine Stellungnahme meinerseits pro oder kontra einer immer großzügigeren Sectio Indikationsstellung bis hin zur Wunsch Sectio. Bei den genannten Daten geht es allein um eine möglichst realistische Darstellung der Sterblichkeitsrisiken unterschiedlicher Entbindungsverfahren, um nicht mehr, aber auch nicht weniger.</p>



<p><strong>Droht mit der Zunahme von Kaiserschnitten eine wachsende Gefährdung beispielsweise bei weiteren Schwangerschaften und Geburten?</strong></p>



<p>Hebammen und Geburtshelfer denken bei der Frage nach der vermutlich größten vitalen mütterlichen Gefährdung bei Schwangerschaften im Zustand nach Kaiserschnitt in der Regel an die Uterusruptur, denn Uterusrupturen nach Sectio kennt jede Hebamme und jeder Geburtshelfer aus eigener Erfahrung. Erfreulicherweise ist in Bayern jedoch seit 1984 keine Frau mehr an einer Uterusruptur im Status nach Sectio gestorben!<br>Die im Hinblick auf das Leben der Frau gefährlichste mütterliche Spätkomplikation nach vorausgegangener Sectio ist die Placenta praevia, insbesondere in Kombination mit einer häufig erst intraoperativ erkannten Placenta accreta/increta. Da immer wieder Frauen an diese Komplikation verbluten, hat die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht der DGGG 2006 auf unsere Anregung eine weitere Empfehlung „Plazentationsstörungen bei Status nach Sectio – Risk-Management zur Vermeidung von Müttersterbefällen“ erarbeitet. Dieses Papier liegt derzeit ebenfalls der DGGG zur Anerkennung als S1 Leitlinie vor.<br>Jede Hebamme, die Schwangerenbetreuung durchführt, muss dafür sorgen, dass eine Hoch-Risiko-Schwangeren mit einer Placenta praevia im Zustand nach Sectio ausschließlich in Schwerpunktkliniken mit kontinuierlicher Verfügbarkeit ausreichender Blutmengen und Blutersatzmittel rund um die Uhr hospitalisiert und entbunden wird und nicht mit ihr zur Entbindung in das nächstgelegene Krankenhaus geht, auch wenn der persönliche Kontakt zwischen Hebamme und Schwangerer noch so gut ist.</p>



<p><strong>Wird das Risiko beim Kaiserschnitt auf Wunsch der Frau für weitere Schwangerschaften und Geburten von vielen nicht unterschätzt?</strong></p>



<p>Ich kann mir vorstellen, dass sich eine Schwangere mit geplanten Wunsch Kaiserschnitt primär keine großen Gedanken über weitere Schwangerschaften macht. Deshalb muß der Geburtshelfer beim Kaiserschnitt auf Wunsch die Schwangere über Risiken bei späteren Schwangerschaften, wie Uterusruptur und Plazentationsstörungen im Einzelnen aufzuklären. Dabei muss die Frau wissen, dass bei einer Placenta praevia bei Zustand nach Sectio im Extremfall aus Gründen der Blutstillung auch eine Gebärmutterentfernung, unabhängig vom jeweiligen Lebensalter der Frau, erforderlich werden kann.</p>



<p><strong>Gibt es auch Zahlen zur außerklinischen Geburtshilfe?</strong></p>



<p>Von 1983 bis 2006 ist in Bayern keine Frau bei einer ausschließlich von einer Hebamme betreuten Hausgeburt verstorben. Allerdings haben wir in Bayern sehr niedrige Zahlen an außerklinischen Geburten. Deshalb dürfen aus dieser Feststellung keine falschen Schlüsse gezogen werden.</p>



<p><strong>Lässt sich die Rate der mütterlichen Todesfälle weiter senken?</strong></p>



<p>Ich denke schon. Allerdings wird es eine völlig risikofreie Geburtshilfe auch in Zukunft nicht geben. Hebammen und Geburtshelfer sollten sich gemeinsam um eine weitere Senkung von Müttersterbefällen bemühen. Dabei ist die Kenntnis, warum Mütter heute noch sterben, eine nicht unwesentliche Voraussetzung.</p>



<p><strong>Warum ist es so schwierig, die Erhebungen zur Müttersterblichkeit bundesweit auf einem so hohen Niveau einzuführen, wie Sie es in Bayern machen?</strong></p>



<p>Dazu bedarf es einmal eines großen, zeitaufwendigen persönlichen Engagements und eines langen Durchhaltevermögens. Ferner muß der Untersucher bekannt sein und das volle Vertrauen seiner ärztlichen Kollegen/Innen im Land besitzen, denn wer gibt schon freiwillig die Krankenunterlagen von Verstorbenen so einfach heraus. Bei langjährigem kontinuierlichem Einsatz kann im Lauf der Jahre der Aufbau eines echten Netzwerks gelingen. Ich führe ich diese Untersuchungen auch im Ruhestand zunächst weiter, weil ich mich der Geburtshilfe immer noch verbunden fühle. Allerdings steht mit Prof. Wischnik ein Nachfolger schon fest, damit nach meinem Ausscheiden diese wichtigen Einzelfalluntersuchungen bei Müttersterbefällen in Bayern nicht eingestellt werden.</p>



<p><strong>Aber Ihre Kollegen aus den anderen Bundesländern sollten doch eigentlich engagierter sein – es ist doch auch fachlich sehr wichtig, dass präzise Zahlen vorliegen.</strong></p>



<p>Ich sehe zumindest Möglichkeiten für eine verbesserte Auswertung von mütterlichen Sterbefällen im Rahmen der Qualitätssicherung Geburtshilfe. Ende April 2006 war ich von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS), Düsseldorf, zu einem Vortrag „Risikomerkmal mütterlicher Sterbefall im stationären Bereich der Geburtshilfe, Zahlen, Fakten, Nutzen.“ eingeladen. Wenn bei allen von der Qualitätssicherung Geburtshilfe erfassten mütterlichen Sterbefällen im stationären Bereich der Geburtshilfe zunächst auf Länderebene strukturierte Gespräche nach bundeseinheitlichen Gesichtspunkten durchgeführt würden, wäre eine zentrale Auswertung dieser Daten durch die BQS möglich. Damit würden pro Jahr Einzelheiten von circa 30 bis 35 weiteren Müttersterbefällen in der Bundesrepublik bekannt und dies wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.</p>



<p><strong>Herr Prof. Dr. Welsch, vielen herzlichen Dank für dieses Gespräch!</strong></p>



<p><strong>Der Interviewte</strong><br>Dr. med. Hermann Welsch, Univ. Prof. i.R., ist Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. 1969 habiliterte er zur Prophylaxe der gestationsbedingten Rhesus-Sensibilisierung. 1970 wurde er Leitender Oberarzt, 1975 apl. Professor. Sein klinischer Schwerpunkt liegt auf der Geburtshilfe. Von 1979 bis 1992 war er tätig an der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Klinikum der Universität München-Großhadern. Seit 1983 führt er im Auftrag der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde (BGGF) landesweite Einzelfalluntersuchungen bei Müttersterbefällen bei möglichst allen Müttersterbefällen in Bayern – anfangs gemeinsam mit Prof. Krone, Bamberg, seit 2004 mit Prof. Wischnik, Augsburg. Derzeit einziges landesweites Projekt zur Müttersterblichkeit in Deutschland. 2004 Verleihung der Ehrenmitgliedschaft der BGGF. 2006 Einladung zum Referat „Letalität der Geburt 1983 – 2005“ (Risiken von Spontangeburt und Schnittentbindung im Spiegel weiter steigender Sektioraten) beim 56. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in Berlin.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Arm versus Reich</title>
		<link>https://viktoria11.de/arm-versus-reich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Jul 2006 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[„Über die Todesfälle infolge Wochenbettfiebers veröffentlicht das preußische Kultusministerium folgende Zahlen: Es starben 1906 in Preußen 3.722 Frauen im Wochenbett, das macht auf je 10.000 Entbundene 28,81. Sonderbarerweise ist die Verhältniszahl in den Städten, wo doch eher Hilfe zur Hand ist, größer als in den Landgemeinden: 30,30 und 27,75. Auf die einzelnen Bezirke verteilt, ergibt<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/arm-versus-reich/"><span class="screen-reader-text">"Arm versus Reich"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>„Über die Todesfälle infolge Wochenbettfiebers veröffentlicht das preußische Kultusministerium folgende Zahlen: Es starben 1906 in Preußen 3.722 Frauen im Wochenbett, das macht auf je 10.000 Entbundene 28,81. Sonderbarerweise ist die Verhältniszahl in den Städten, wo doch eher Hilfe zur Hand ist, größer als in den Landgemeinden: 30,30 und 27,75. Auf die einzelnen Bezirke verteilt, ergibt sich für Berlin die ungünstigste Zahl, nämlich 56,48, für den Bezirk Arnsberg die günstigste, nämlich 17,84. Diese Zahlen bilden einen Beweis für die Notwendigkeit einer Reform des Hebammenstandes.“ Neue Untersuchungen der<br>WHO kommen zu einem ähnlichen Ergebnis wie die Frauenzeitschrift des Caritasverbandes, die diese Zahlen 1908<br>veröffentlichte: Gut ausgebildete Hebammen sind notwendig, um die weitweit viel zu hohe Müttersterblichkeit effektiv zu senken. 100 Jahre nach den preußischen Erhebungen, hat sich das Blatt immerhin für die Industrieländer gewandelt: Der Tod durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist hier zum Einzelfall geworden.</p>



<p>Kaum etwas zeigt den Unterschied zwischen arm und reich und die Wertschätzung von Frauen und Kindern so augenfällig, wie die Verteilung der geschätzten jährlich über eine halbe Million Müttersterbefälle auf der Welt. Die Spannbreite liegt bei 2.000 Müttersterbefällen pro 100.000 Lebendgeburten in den ärmsten Ländern, im einstelligen Bereich dagegen in den meisten hoch entwickelten Ländern, die alle zusammen allenfalls an die 2.000 Müttersterbefälle erheben. Doch auch dort ist die Müttersterblichkeit zwischen arm und reich ungleich verteilt: Nach der britischen CEMACH-Studie „Why Mothers Die“ bedeutet Arbeitslosigkeit beider Elternteile und soziale Isolation ein bis zu 20-fach erhöhtes Risiko für eine Frau, in Folge ihrer Mutterschaft zu sterben, gegenüber einer sozial besser gestellten Frau.</p>



<p>Beim einzigen Mal, als ich mit dem Tod einer Mutter konfrontiert war, war Armut nicht das Problem. Die Schwangere hatte Angst vor der Entbindung geäußert. Die Privatpatientin erhielt die erbetene Sectio. Drei Tage danach wurde sie überraschend tot gefunden. Bei aller Betroffenheit von der Tragik für die Familie hatte mich damals noch etwas anderes beschäftigt. Die Hilflosigkeit im Umgang mit diesem Tod mitten im Leben hatte auch vor Professionellen nicht halt gemacht: Ein Psychologe riet dem Vater, an den vierjährigen ersten Sohn zunächst fiktive Briefe der angeblich verreisten Mutter zu schreiben. Erst Wochen später sollte er vorbereiten, dass die Mutter nie mehr zurückkehren würde. Der Kleine würde dem Neugeborenen sonst die Schuld am Tod ihrer Mutter geben. Dass das Kind von lauter trauernden Menschen umgeben war und wahrscheinlich längst die verborgene Wahrheit spürte, schien niemand zu vermuten. Die Vertrautheit mit dem Sterben ist in unserer Kultur zum Glück einer langen Lebensaussicht gewichen. Die Angst vor dem Tod beherrscht uns vermutlich trotz allem nicht weniger.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Selbstverwaltung – Hoffnung auf schnellere Ergebnisse</title>
		<link>https://viktoria11.de/selbstverwaltung-hoffnung-auf-schnellere-ergebnisse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Apr 2006 07:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten hat mit Susanne Schäfer über den Auftakt der Verhandlungen zur Entlassung in die Selbstverwaltung gesprochen. Die erste Vorsitzende des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) sieht große Chancen in den direkten Verhandlungen Katja Baumgarten: Angesichts der Entlassung in die Selbstverwaltung machen sich viele Hebammen Sorgen um ihre Existenz. Susanne Schäfer: Die Formulierung „Entlassung in<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/selbstverwaltung-hoffnung-auf-schnellere-ergebnisse/"><span class="screen-reader-text">"Selbstverwaltung – Hoffnung auf schnellere Ergebnisse"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Katja Baumgarten hat mit Susanne Schäfer über den Auftakt der Verhandlungen zur Entlassung in die Selbstverwaltung gesprochen. Die erste Vorsitzende des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) sieht große Chancen in den direkten Verhandlungen</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Angesichts der Entlassung in die Selbstverwaltung machen sich viele Hebammen Sorgen um ihre Existenz.</strong></p>



<p><strong>Susanne Schäfer: </strong>Die Formulierung „Entlassung in die Selbstverwaltung“ klingt für viele Hebammen negativ und sie fragen sich ängstlich: Was kommt da auf uns zu? Wir wissen seit geraumer Zeit, dass wir künftig selbst mit den Krankenkassen verhandeln werden und haben uns Gedanken gemacht, welche Schwerpunkte wir einbringen wollen. Uns als BfHD geht es vor allem um eine Verbesserung der Lebenssituation von Kolleginnen, die ausschließlich freiberuflich arbeiten. Die letzten Erhöhungen der Gebührenordnung verliefen sehr schleppend und mit großen Abständen. Wir hoffen, dass dies künftig schneller geht. Schon jetzt zeigt sich, dass auch die Krankenkassen zügiger verhandeln wollen. Sie scheinen außerdem wahrgenommen zu haben, dass Hebammenarbeit effektiv ist und Kosten spart. Nach unserem ersten Treffen am 16. Februar haben wir den Eindruck, dass die direkten Verhandlungen große Vorteile für uns haben können.</p>



<p><strong>Wie war die Runde zusammengesetzt?</strong></p>



<p>Wir saßen in einer großen Runde mit den Referenten der Krankenkassen zusammen: mit jeweils einem Vertreter oder einer Vertreterin des Verbandes der angestellten Krankenkassen (VDAK), des AOK-Bundesverbandes, des Innungskrankenkassen-Bundesverbandes (IKK), der Knappschaft, des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und der See-Krankenkasse. Wir waren mit dem kompletten Vorstand des BfHD vertreten: Hanna Ojus, Dorothea Kühn und ich. Helga Albrecht, Monika Selow und Britta Höpermann waren für den BDH dabei.</p>



<p><strong>Waren auch Anwälte dabei?</strong></p>



<p>Nein, wir sind noch nicht so intensiv eingestiegen, dass wir sofort Rechtsbeistand gebraucht hätten. Die Atmosphäre war sehr freundlich: Bis auf Hanna Ojus und mich &#8211; wir waren zum ersten Mal dabei &#8211; kannten sich alle. Als erstes wurde fest gestellt, dass das Ministerium immer noch nicht die ausstehenden zwei Änderungsstufen der Gebührenordnung auf den Weg gebracht hat. Für die Krankenkassen ist klar, dass das unsere gemeinsame Verhandlungsgrundlage ist.</p>



<p><strong>Ist der letzte Stand der Gebührenverhandlungen unter der Obhut des Gesundheitsministeriums Ende des Jahres dann die Grundlage für die künftigen direkten Verhandlungen mit den Kassen?</strong></p>



<p>Ja, wir gehen davon aus, dass die bereits verhandelte zweite Stufe der Gebührenerhöhung in diesem Jahr noch verabschiedet wird. Dafür setzen sich Krankenkassen und Hebammenberufsverbände in einem gemeinsamen Schreiben an das Gesundheitsministerium ein. Eine dritte Änderungsstufe wird es mit Sicherheit nicht mehr geben, obwohl dies vom Ministerium ursprünglich zugesichert wurde. An dieser Stelle wird deutlich, dass die Abhängigkeit vom politischen Willen keineswegs nur Vorteile für die Hebammen hatte: Trotz vielfachen Drucks von Seiten der Hebammenverbände wurde die bereits verhandelte Erhöhung der Hebammengebühren in den letzten Jahren immer wieder verzögert und bis heute verweigert.</p>



<p><strong>Welche Vorteile hat die neue Situation für die Hebammen?</strong></p>



<p>Ein großer Vorteil der Entlassung in die Selbstverwaltungen ist zunächst das Tempo: Es gibt künftig kürzere Wege, die Beschlüsse müssen nicht mehr so viele Instanzen durchlaufen. Die Kassen haben klar gesagt, dass sie an einer schnellen Einigung interessiert sind. Es musste auch, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe, ein Entwurf über eine Schiedsstellenvereinbarung eingereicht werden. Die Krankenkassen haben geäußert, sie würden zwar auch einen Entwurf einreichen, aber sie gingen davon aus, dass wir die Schiedsstelle nicht brauchen werden. Das ist eine positive, klare Aussage.</p>



<p><strong>Sind grundsätzliche Umstrukturierungen zu erwarten &#8211; wird es beispielsweise bei den Gebühren künftig mehr Pauschalen geben, analog zu den DRGs?</strong></p>



<p>Die Krankenkassen haben uns noch keinen Entwurf zukommen lassen. Ich dachte auch, der Trend ginge in Richtung Pauschalen. Aber es sieht so aus, als wollten die Kassen auf der Grundlage der bestehenden Gebührenordnung weiter verhandeln. Wir sind ja überhaupt erst einmal dabei, uns zu terminieren und Vertragsgrundlagen zu klären.</p>



<p><strong>Wird es künftig bei Gebührenverhandlungen nicht wesentlich härter zugehen als bisher, weil die Krankenkassen bekanntlich in allen Bereichen einsparen möchten?</strong></p>



<p>Natürlich könnte es dazu kommen – wenn wir auf unsere existentiellen Belange aufmerksam machen und darauf beharren. Wir haben stark angestiegene Kosten, beispielsweise Kostensteigerungen durch die höhere Kfz- und Haftpflichtversicherung. Auch bei der elektronischen Abrechnung kommt auf jede Kollegin eine reale Einkommenskürzung zu: Entweder muss sie Hard- und Software anschaffen und sich entsprechend fortbilden oder ihre Rechnungen werden um fünf Prozent gekürzt. Bei einzelnen Punkten wird es vermutlich auch Diskussionen geben. Wir werden uns sicher einigen, aber es wird auch deutlich zur Sache gehen.</p>



<p><strong>Wie haben sich die Verbände auf die Verhandlungen vorbereitet? Hat man sich Fachleute an die Seite geholt, wie Betriebswirtschaftler oder Vertragsanwälte?</strong></p>



<p>Etwas Zeit bleibt uns ja noch, wir müssen nicht morgen schon ein stehendes Konzept haben. Unser erstes Treffen war ein Sondierungsgespräch, das wird auch im nächsten Gespräch noch so sein. Wenn es dann um Euro und Cent geht, braucht man natürlich ein Konzept in der Tasche. Der BfHD lässt sich von einer Betriebswirtin beraten, die mit uns eine aktuelle Bedarfsermittlung erstellt. Wir werden modellhaft darlegen, welchen Einkommens-Betrag eine freiberufliche Hebamme im Monat braucht.</p>



<p><strong>Welches Einkommen sollte eine Hebamme erwarten können?</strong></p>



<p>Das ist die große Frage! Wo siedeln wir uns an? Wer hat vergleichbare Berufe? Es ist ein Tabu-Thema, was bisher bei uns im Verband nicht offen gelegt wurde. Unsere nächste Sitzung im März wird dieses Thema zum Schwerpunkt haben. Es gibt so vielfältige Modelle, wie man arbeiten kann &#8211; ob man Kinder hat oder alleinstehend ist. Ich würde von einer voll arbeitenden, freiberuflichen Hebamme ausgehen, da wären wir mit dem monatlichen Einkommen vielleicht zwischen Assistenzarzt und Intensivschwester. Wir können nicht sagen, wir wollen mehr als ein Chefarzt verdienen, aber wir können auch nicht sagen, unser Einkommen soll unter dem einer Intensivschwester liegen.<br>Wir wollen im BfHD einen modellhaften Betrag erarbeiten. Fachleute berechnen für uns außerdem die anfallenden Kosten der Freiberuflichkeit. Wenn zum Beispiel 3.500 Euro am Ende rauskommen soll &#8211; das ist jetzt nur fiktiv &#8211; dann versuchen wir rückwärts zu rechnen: Wie viele Anmeldungen zur Geburt oder wie viele Nachsorgen brauche ich, um auf dieses Einkommen zu kommen &#8211; „Flauten“ und Ausfälle durch Krankheit, Fortbildungen und Urlaub müssen darin berücksichtigt sein. Ich muss wissen, was passiert in den Monaten, wo ich weniger Einnahmen habe.<br>Sowie erste Zahlen vorliegen, werden wir das intern und in unseren Quartalstreffen mit einer möglichst breiten Mitgliedschaft diskutieren. Zum Spätsommer werden wir dann Zahlen haben.</p>



<p><strong>Reicht die Zeit aus, dass Sie diese Zahlen noch rechzeitig in die Verhandlungen einbringen können?</strong></p>



<p>Die Zeit wird ausreichen. Man muss nicht alles bis ins letzte Detail ausgefeilt haben.<br>Ich glaube nicht, dass wir noch beweisen müssen, dass wir eine wichtige Arbeit leisten. Es wird ganz unromantisch an die Fakten gehen: Wie oft muss eine Hebamme telefonieren, wie viele Fahrten hat sie im Durchschnitt. Da ist es wichtig, dass wir Zahlen in der Tasche haben. Klar, sie müssen sparen und wir müssen jetzt sehen, wo können wir ein bisschen nachgeben. Das ist Verhandeln. Andererseits gibt es auch eine gesellschaftliche Verpflichtung uns gegenüber: dass wir nicht „verhungern“.</p>



<p><strong>Werden die bisherigen Unterschiede von Ost und West bei den Verhandlungen auch bearbeitet? Soll die Gebührenordnung einheitlich werden?</strong></p>



<p>Ich finde eine Angleichung der Gebühren sehr wichtig. Ich sehe das hier in Brandenburg: Ich bin an der Stadtgrenze von Berlin tätig und kann für die Brandenburger Frauen zehn Prozent weniger abrechnen als für Frauen aus der Stadt. Auch den Frauen gegenüber ist es ungerecht, wenn ich sage, ich nehme lieber die zwei „Westfrauen“ an. Die bisherige Regelung ist diskriminierend.</p>



<p><strong>Im § 134a des SGB V findet sich der Passus, dass die Vertragsparteien die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflichen Hebammen zu berücksichtigen haben. Müssen die betriebswirtschaftlichen Belange von Hebammen offen dargelegt werden, um dem neuen Gesetz gerecht zu werden? Oder ist alles letztlich eine Sache der Verhandlungen?</strong></p>



<p>Nein, diese Formulierung im § 134 a bedeutet, dass nicht nur die Krankenkassen mit ihren Einsparungsbestrebungen im Mittelpunkt der Verhandlungen stehen, sondern eben die wirklich berechtigten Bedürfnisse der Hebammen Berücksichtigung finden müssen. Natürlich werden wir verhandeln und unsere Vorstellungen benennen. Aber erst einmal schauen wir auch genau, was uns von der anderen Seite angeboten wird. Es kann sein, dass wir unsere Zahlen dann gar nicht aus der Tasche ziehen müssen.</p>



<p><strong>Wie sollen Betriebskosten oder Verwaltungsaufwand künftig im Stundenlohn für die Hebammentätigkeit berücksichtigt werden, beispielsweise der zeitliche und finanzielle Aufwand für das Schreiben von Rechnungen, Anschaffungen für die Praxis oder berufliche Fortbildungen? Derartiger Aufwand scheint neben der tatsächlichen Hebammenleistung im bisherigen Stundenlohn nicht enthalten zu sein &#8211; bei Handwerkerrechnungen ist man daran gewöhnt.</strong></p>



<p>Nein, diese Kosten sind heute in unserer Vergütung nicht enthalten. Wir sind am unteren Ende mit unserem Stundenlohn – es grenzt an Selbstausbeutung. Unsere Betriebswirtin schüttelt den Kopf, für welchen Lohn wir arbeiten und was wir dafür alles leisten. Viele sagen, unsere Tätigkeit sei „Liebhaberei“ und nicht ein richtiges Geschäft. Dabei tragen wir Verantwortung für Leben und Tod. Unsere Bezahlung muss realistisch angesiedelt werden. Die elektronische Datenübertragung bei der Abrechnung ist ein gutes Beispiel für Kosten, die auf uns zukommen. Die Krankenkassen haben dadurch große Vorteile, sie können beispielsweise auch leichter Plausibilitätsprüfungen durchführen. Langfristig ist es natürlich auch für Hebammen eine Arbeitserleichterung, die EDV zu nutzen.</p>



<p><strong>Sind Hebammen zu bescheiden?</strong></p>



<p>Vor 13 Jahren, als ich noch Schülerin war, stand bei einer Tagung eine Kollegin auf und sagte, wir müssten doch dankbar sein für unseren schönen Beruf. Gott sei Dank entwickelt sich zunehmend auch ein Geschäftssinn. Allein schon der „Eiertanz“, das Rufbereitschaftsgeld mit einer Frau zu vereinbaren &#8211; das muss man erst lernen.</p>



<p><strong>Soll diese Rufbereitschaftsvergütung in Zukunft von den Kassen übernommen und in die Geburtspauschale eingerechnet werden? Paare, die sich für eine Geburt zu Hause oder einer Geburtshaus entscheiden, sind, verglichen mit einer Krankenhausgeburt, benachteiligt.</strong></p>



<p>Wir werden erneut über die Rufbereitschaftspauschale verhandeln und hierbei auch Urteile aus anderen Berufen heranziehen, die besagen, dass die Rufbereitschaft als Arbeitsleistung und nicht als Freizeit anzurechnen ist.<br>Was die Geburtshäuser betrifft, wollen wir, dass die Betriebskostenpauschale im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert wird und damit wäre sie dann eine Kassenleistung. Eine gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit gibt es bisher nur in der Reichsversicherungsordnung von 1911. Wir wollen unsere Tätigkeitsfelder in das fünfte Sozialgesetzbuch einbringen. Das ist das Gesetz, worin geregelt wird, welche Ansprüche und Rechte die Frau, beziehungsweise die Leistungsempfängerin hat. Zum Thema Hebammenhilfe ist darin bisher so gut wie nichts zu finden. Allenfalls die Themen Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch sind dort erwähnt. In einer Kooperation über fast zwei Jahre zwischen dem BDH, dem BfHD, dem Netzwerk der Geburtshäuser in Deutschland und der Koordinationsstelle der Berliner Geburtshäuser haben wir gemeinsam einen Entwurf zur Gesetzesänderung erarbeitet, den wir gerade eingereicht haben.</p>



<p><strong>Wie funktioniert so eine Initiative? Muss man dazu Politiker im Boot haben?</strong></p>



<p>Wir haben in unserer „SGB-V-Gruppe“ einen breitflächigen Entwurf erarbeitet, der die gesamte Hebammenarbeit abdeckt: alle Tätigkeiten von der Familienplanung bis zum Ende der Stillzeit, auch Punkte wie unsere Hinzuziehungspflicht werden da benannt. Dieser Gesetzesentwurf ist von unseren Justitiaren geprüft worden und wir haben außerdem einen Fachanwalt konsultiert, der darauf spezialisiert ist. Es war viel Arbeit, aber es ist ein guter Entwurf geworden; alle haben im demokratischen Stil daran mitgewirkt. Über den Gesetzesentwurf haben wir auch die Krankenkassen informiert, die ja unsere Verhandlungspartner sind. Sie stehen unserer Initiative zustimmend gegenüber. Dieser Rückhalt ist politisch natürlich sehr wichtig. Parallel dazu steht nun die Lobbyarbeit an: Alle, die jemanden aus dem politischen Leben kennen, machen ihn persönlich auf unser Anliegen aufmerksam. Natürlich nutzen wir auch alle politischen Kontakte, die im Laufe der vergangenen Jahre vom BfHD aufgebaut wurden.</p>



<p><strong>Wann tritt die Gesetzesänderung frühestens in Kraft, vorausgesetzt sie wird angenommen?</strong></p>



<p>Das ist schwer einzuschätzen. Solche Gesetzesinitiativen gehen einen langen Weg durch verschiedene Gremien, das kann schon ein oder zwei Jahre, manchmal auch länger dauern. Wichtig ist zunächst, die PolitikerInnen zu überzeugen, dass die Gesetzestextänderung notwendig ist. Dies dürfte nicht allzu schwierig sein. Ein Gesundheitssystem, das zum Thema Fortpflanzung lediglich Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch regelt, steht in diesen Zeiten nicht gut da!</p>



<p><strong>Es ist wenig passiert in den letzten Jahren, vermutlich sind deshalb auch viele Kolleginnen nervös geworden.</strong></p>



<p>Gerade deswegen passiert im Moment besonders viel. Wir haben für 2006 ein volles Programm: Ganz oben stehen die Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen, gemäß dem Paragraphen 134a SGB V. In diesem Zusammenhang müssen wir uns über eine Schiedsstellenregelung einigen. Der BDH hat einen Vorschlag eingereicht, jetzt reichen die Kassen einen Gegenvorschlag ein. Dann wird man sich einigen, wie die Schiedsstelle aussehen wird &#8211; wie viele Mitglieder von jeder Berufsgruppe und wie viele unparteiische Mitglieder dabei sind. Und parallel dazu geht jetzt diese Änderung des fünften Sozialgesetzbuchs in den parlamentarischen Prozess, an dem die Verbände – nicht zuletzt im Hinblick auf die Selbstverwaltung – jahrelang gearbeitet haben. Wir gliedern uns damit stärker als bisher in das Gesundheitssystem ein, in dem wir bisher durch den Beistand des Ministeriums eine Sonderrolle eingenommen haben. Das hat vielleicht den Nachteil, dass wir unsere Tätigkeit nach außen transparenter präsentieren müssen. Aber es hat auch Vorteile: wir müssen als Berufsgruppe ernst genommen werden. Darunter darf natürlich unser Selbstbestimmungsrecht und unsere Autonomie nicht leiden.</p>



<p><strong>Letztes Jahr gab es Konflikte zwischen Hebammen und Ärzten bei der Schwangerenvorsorge. Wird für die Zukunft sichergestellt, dass die Schwangerenvorsorge der Hebammen neben der ärztlichen unproblematisch abgerechnet werden kann?</strong></p>



<p>Ich bin mir nicht sicher, ob dies wirklich auf die Dauer konfliktfrei ist, weil wir keine randscharfe Abgrenzung haben. Wenn unser Gesetzesentwurf durchkommt, wonach wir vom Eisprung bis zum Ende der Stillzeit unumstritten zuständig sind, wird es bleiben wie bisher, dass wir die Frau ausschließlich betreuen und das dann auch abrechnen können. Wir haben natürlich nichts gegen konstruktive Zusammenarbeit, aber die ganze normale Grundversorgung oder die physiologische Schwangerschaft liegt erst einmal in Hebammenhänden. Das ist nicht unbedingt immer allen klar.</p>



<p><strong>Freiberuflich tätige Hebammen, die keinem Berufsverband angehören, müssen sich laut Gesetz dem Vertrag anschließen, der zwischen den Verbänden und den Kassen ausgehandelt wird. Wie geht das vor sich?</strong></p>



<p>Dafür sorgen die Kassen: Sie werden einen entsprechenden Vordruck erstellen, mit dem solch eine Kollegin dem Vertrag beitreten kann. Genaueres wird Gegenstand der Verhandlungen sein.</p>



<p><strong>Gehen Sie davon aus, dass der Vertrag mit den Kassen noch in diesem Jahr geschlossen wird? Werden die Hebammen Kompromisse eingehen, wenn die Zeit knapp wird?</strong></p>



<p>Nein, keine Kompromisse! Wir werden uns einigen müssen, dazu sind wir gesetzlich verpflichtet – bis zum 30. November sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein und ab 1. Januar 2007 sollen die neuen Regelungen gelten. Ich habe den Eindruck, dass die Kassen auch stark daran interessiert sind, dass wir das dieses Jahr noch schaffen. Wir müssen uns jetzt häufig treffen, haben für Mai sogar zwei Tage hintereinander reserviert.</p>



<p><strong>Sie haben in früheren Jahren Erfahrungen in der Gewerkschaftsarbeit als Jugendvertreterin der Gewerkschaft und nachher Gesamtjugendvertreterin für Berlin gesammelt, kommt Ihnen das bei den Verhandlungen zugute?</strong></p>



<p>Ich erlebe unsere Verhandlungen heute nicht so sehr als „Hauen und Stechen“, wie das damals in der freien Wirtschaft üblich war. Meine Erfahrung aus der Gewerkschaftsarbeit hilft mir heute. Ich habe „keine Bange“ vor den Verhandlungen, weil ich das bereits kenne. Aber es ist auch anders jetzt, die Fronten sind &#8211; bisher jedenfalls &#8211; nicht verhärtet, wir verhandeln auf Augenhöhe. Es macht einfach auch viel Spaß, weil es für uns so viel bedeutet.</p>



<p><strong>Susanne Schäfer, herzlichen Dank für das Gespräch!</strong></p>



<p><strong>Die Interviewte</strong><br>Susanne Schäfer hat 1979 Bürokauffrau gelernt. Sie war Gesamtjugendvertreterin für die Auszubildenden im Hertie-Konzern in Berlin und aktiv an der gewerkschaftlichen Frauenarbeit beteiligt. Anschließend arbeitete sie in selbstverwalteten Betrieben und hat nach der Hausgeburt ihres zweiten Sohnes die Hebammenausbildung begonnen. Seit 1996 ist sie Hausgeburtshebamme in Frankfurt am Main und Berlin, seit Sommer vergangenen Jahres Vorsitzende des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD).</p>
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		<title>Unsere Eigenständigkeit erhalten</title>
		<link>https://viktoria11.de/unsere-eigenstaendigkeit-erhalten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[nikolaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Mar 2006 08:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Helga Albrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten hat Helga Albrecht nach ihren Zielen und Schwerpunkten als neue Präsidentin des BDH gefragt. Katja Baumgarten: Wie werden Sie Ihr Amt als Präsidentin des BDH ausüben, welchen Führungsstil streben Sie an? Helga Albrecht: Ich bin gerne im Gespräch und treffe meine Entscheidungen häufig erst über den Austausch mit anderen. Entscheidungen sollten nicht an<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/unsere-eigenstaendigkeit-erhalten/"><span class="screen-reader-text">"Unsere Eigenständigkeit erhalten"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Katja Baumgarten hat Helga Albrecht nach ihren Zielen und Schwerpunkten als neue Präsidentin des BDH gefragt.</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie werden Sie Ihr Amt als Präsidentin des BDH ausüben, welchen Führungsstil streben Sie an?</strong></p>



<p>Helga Albrecht: Ich bin gerne im Gespräch und treffe meine Entscheidungen häufig erst über den Austausch mit anderen. Entscheidungen sollten nicht an anderen vorbei gehen. Jede Hebamme arbeitet unterschiedlich und hat andere Bedürfnisse. Ich bin froh, dass ich aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung Vieles nachempfinden kann. Aber ein Mensch alleine kann das gar nicht angemessen einschätzen.</p>



<p><strong>Sie möchten Ihre Entscheidungen auf eine breite Basis stellen?</strong></p>



<p>Ganz genau. Ich verlagere gerne auf mehrere Schultern – im Sinne von Mitverantwortung tragen. Ich habe auch große Freude daran, Kontakt und ein gutes kollegiales Verhältnis mit den Hebammen zu haben. Konkurrenzdenken muss abgebaut werden. Wir können uns solche überflüssigen Probleme überhaupt nicht leisten, weil wir in ein paar Jahren zu wenige Hebammen sein werden &#8211; wenn man sieht, welche Leistungen in den ambulanten Bereich verlagert werden. Wir führen gerade eine Bedarfsanalyse zur genaueren Beurteilung der Hebammenarbeit durch. Nicht nur, ob wir wirklich fehlen &#8211; davon bin ich überzeugt &#8211; sondern wo wir fehlen.</p>



<p><strong>Wann soll die Bedarfsanalyse veröffentlicht werden?</strong></p>



<p>Die Arbeit steht am Anfang, zurzeit werden noch Gelder beantragt. Die Bedarfsanalyse ist sehr wertvoll, denn im Moment wird vieles noch aus „dem Bauch heraus“ beurteilt. Jeder erzählt, wie es bei ihm oder ihr in der Stadt oder auf dem Land gerade aussieht. Wir Hebammen müssen unsere Blickrichtung ändern &#8211; im Vordergrund sollte nicht nur stehen: „Was möchte ich arbeiten?“, sondern: „Was brauchen die Menschen hier in dieser Gegend?“ Das kann sehr unterschiedlich sein. Wenn man diese Lücken erkennt, verliert sich auch schnell die Konkurrenz &#8211; beispielsweise wenn in einer Region die Frage auftaucht: „Was machen wir mit der Geburtshilfe, wenn hier drei kleine Häuser schließen? Wer fängt das auf? Ist das eine Möglichkeit für uns?“ Diese Beweglichkeit fehlt mir noch bei den Hebammen. Wenn man vom Bedarf ausgeht, wird es sicher Überraschungen geben. Ich werde dafür werben, dass man sich nach diesen Bedürfnissen richtet, sonst entstehen Lücken, in denen es keine Hebammen gibt. Dann merkt man entweder: „Wir kommen gut ohne Hebammen aus!“ &#8211; das will ich nicht &#8211; oder aus der Not heraus übernehmen neue Gruppierungen angestammte oder vorbehaltene Hebammentätigkeiten. Das wäre schade. Wir haben einen tollen Beruf, in dem wir flexibel arbeiten können, wir müssen das nur nutzen!</p>



<p><strong>Welche Ziele haben Sie hinsichtlich der drei Bereiche: Freiberuflichkeit, Angestelltenbereich und Ausbildung? Was werden die Schwerpunkte Ihrer Arbeit sein?</strong></p>



<p>Bei den Freiberuflichen ist ein Schwerpunkt die Entlassung in die Selbstverwaltung. Wir brauchen dafür als Grundlage noch einmal eine Gebührenerhöhung und strukturelle Veränderungen der Hebammengebührenverordnung.</p>



<p><strong>Es sollte doch noch zwei Stufen der Gebührenanhebung geben. Wann werden die umgesetzt?</strong></p>



<p>Dafür werden wir die Zeit nicht haben. Es steht fest, dass am 1. Januar 2007 die Entlassung stattfindet. Wir müssen schauen, was wir in diesem Jahr erreichen können. Jetzt haben wir wenigstens wieder eine funktionierende Regierung.</p>



<p><strong>Die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat doch nicht gewechselt!</strong></p>



<p>Ich hoffe, dass wir durch diese Kontinuität mit den Verhandlungen schneller zum Ziel kommen. Wir müssen ja außerdem noch mit den Krankenkassen über die Vorgehensweise für die Zeit danach sprechen. Da gibt es noch viel zu tun und das ist in diesem Jahr das Vorrangige.</p>



<p><strong>Haben Sie bestimmte Schwerpunkte bei der Gebührenverhandlung?</strong></p>



<p>Darauf möchte ich jetzt nicht gerne eingehen, denn die andere Seite liest mit!</p>



<p><strong>Das Wegegeld, beispielsweise, ist zum letzten Mal 1994 erhöht worden &#8211; die Benzinpreise sind seitdem drastisch angestiegen!</strong></p>



<p>Ja, das ist natürlich eine vordringliche Forderung – war es auch schon bei der letzten Verhandlung.</p>



<p><strong>Ursprünglich sollten mit dem Wegegeld zu 40 Prozent die Kfz-Kosten und zu 60 Prozent der Zeitaufwand vergütet werden. Davon sind wir mittlerweile weit entfernt.</strong></p>



<p>Ohne jetzt in eine falsche Richtung parteiisch zu sein, kann es auf der anderen Seite auch nicht sein, dass die Krankenkassen die explodierenden Benzinkosten auffangen &#8211; das muss man auch bedenken.</p>



<p><strong>Aber das sind doch Kosten, die für die Hebammen anfallen. Die zunehmend teure Medizintechnik muss ja auch bezahlt werden. Da kann man doch die Krankenkassen in diesem Punkt nicht schonen.</strong></p>



<p>Das ist auch richtig und da geht die Diskussion natürlich hin. Aber das ist sehr schwer durchzusetzen, da sind wir dran. Der zweite wichtige Schwerpunkt betrifft die Umstellung im Abrechnungssystem auf die DRGs in den Kliniken. Die freiberuflichen Hebammen sind dabei schlecht oder zum Teil gar nicht berücksichtigt. Wir müssen deutlich machen, wo wir mit unserer Tätigkeit in Erscheinung treten und in welchen DRGs wir berücksichtigt werden müssen. Sonst wird das eine Katastrophe! Das Thema DRGs betrifft auch immer mehr freiberufliche Hebammen, weil immer mehr Hebammen in Krankenhäusern Beleghebammen sind.</p>



<p><strong>Es gibt immer noch viele Umwandlungen in Belegsysteme. Wie werden die Kolleginnen vom Verband unterstützt, dass sie vorteilhafte Verträge erhalten?</strong></p>



<p>Verschiedene Expertinnen sind in diesem Bereich engagiert – vor allem die Beirätin für den freiberuflichen Bereich, Monika Selow. Bei ihr kommen meistens die Notrufe an. Außerdem ist das Thema seit vielen Jahren mein persönliches „Steckenpferd“: Ich habe viele Fortbildungen gegeben und betroffene Kolleginnen auch vor Ort beraten &#8211; bis heute. Die Kolleginnen sollten sich möglichst rechtzeitig melden, es steht von unserer Seite eine große Unterstützung für sie bereit! Es ist oft schon zu spät, wenn sie bereits Verträge in der Hand haben. Es gibt einen Mustervertrag vom BDH und viele Beratungs-Möglichkeiten. Wir haben außerdem vor einigen Jahren die Broschüre „Die Hebamme im Belegsystem“ herausgegeben.</p>



<p><strong>Wie sehen Sie die Zusammenarbeit von freiberuflichen Hebammen und niedergelassenen Frauenärzten in deren Arztpraxen? Es gibt immer mehr Kolleginnen, die die Schwangerenvorsorge in den Arztpraxen machen und dabei zum Teil haarsträubende Verträge eingehen.</strong></p>



<p>Auch dazu ist Aufklärungsarbeit notwendig und ich bitte alle Hebammen, sich beim BDH zu erkundigen.</p>



<p><strong>Diese teuer erkaufte Symbiose bedeutet ja auch zum Teil Konkurrenz zu den freien Hebammen mit eigener Praxis, was manchmal zu Unmut führt.</strong></p>



<p>Ja, ganz genau! Das entsteht aber oft aus Missverständnissen. Weil Hebammen, wenn sie in einer Praxis mitarbeiten, oft gar nicht klar ist, wie ihre Rechte sind. Manchmal scheuen sie sich auch, selbstbewusst aufzutreten, um endlich eine feste Arbeitsstelle zu haben. Aus solchen Beweggründen unterschreiben Hebammen auch unvorteilhafte Verträge &#8211; das ist bei Beleghebammen genau dasselbe. Das haben wir gar nicht nötig. Mir ist sehr wichtig, das Selbstbewusstsein von Hebammen zu stärken und unsere Eigenständigkeit zu erhalten, sodass wir anderen Berufsgruppen partnerschaftlich auf einer Ebene begegnen.</p>



<p><strong>Was ist Ihr Augenmerk beim Angestelltenbereich?</strong></p>



<p>Bei den Angestellten sind natürlich auch die DRGs ein wichtiger Punkt – das betrifft schon den Ausbildungsbereich, weil in den DRGs die Ausbildung noch nicht wirklich berücksichtigt wird. Keiner weiß genau, wie die Ausbildung in Zukunft finanziert wird.<br>Bei den angestellten Hebammen ist ebenfalls Selbstbewusstsein notwendig, zu schauen, wie man in der Klinik Stellen erhalten kann. Wie macht man sich interessant? Was kann man anbieten? Ich sehe oft, dass angestellte Kolleginnen in der Freiberuflichkeit das verwirklichen, wie sie eigentlich gerne arbeiten möchten. Dieses Potenzial geht den Kliniken verloren. Man muss dort erstmal die Kolleginnen motivieren, vielleicht auch eine Fortbildung machen und etwas ausprobieren. Man muss die Erlaubnis von der Ärzteschaft bekommen. Das ist anstrengend, aber es lohnt sich! Beispiele, wie die integrierte Wochenbettpflege, sind doch großartige Entwicklungen. Auch da sind wir gerne bereit, mit zu unterstützen.</p>



<p><strong>Viele Kolleginnen arbeiten überbelastet im Krankenhaus, die Geburtenzahlen pro Hebamme haben zugenommen.</strong></p>



<p>In diesem Punkt müssen wir uns bedeckt halten. Wir haben vor drei oder vier Jahren eine Analyse durchgeführt, wie die Situation der angestellten Hebammen ist. Damals ging man noch von der Personalanhaltszahl von einer Hebamme pro 118 Geburten aus. Bei dieser Analyse hat sich herausgestellt, dass einer Hebamme eigentlich nur im privatisierten Bereich beziehungsweise nur in konfessionellen Häusern mehr Geburten zugetraut werden. In den anderen Häusern sind sie gerade auf knapp 100 Geburten gekommen.</p>



<p><strong>Tatsächlich? Prof. Vetter hatte beim Perinatalkongress im vergangenen Dezember von einer Zunahme der Geburten pro Hebamme gesprochen.</strong></p>



<p>Ja, da hat jeder seine eigene Sichtweise.</p>



<p><strong>Andererseits werden, wie ich gehört habe, nur zu 29 Prozent der Arbeitszeit tatsächlich Frauen bei der Geburt betreut &#8211; der Rest besteht aus anderen Tätigkeiten.</strong></p>



<p>Das ist das Problem!</p>



<p><strong>Ist es dann ein falscher Schlüssel, die Kreißsaalarbeit der Hebammen nur auf die Geburten zu beziehen?</strong></p>



<p>Ganz genau. Wenn man es nur an den Geburten festmacht, kann man zunächst keine Überlastung erkennen. Aber die Tätigkeiten sind für Hebammen in einer Klinik ganz andere geworden. Deswegen haben sie nicht mehr die Zeit, sich wirklich um die Frauen zu kümmern. Aber es ist unglaublich, was Hebammen zusätzlich alles tun müssen – sie arbeiten teilweise bis zu 50 Prozent in der gynäkologischen Ambulanz. Wie soll ich denn eine Frau betreuen, wenn in meinem Dienst drei oder vier Frauen von draußen kommen, die ich dann erstmal versorgen muss? Solche Kolleginnen möchte ich unterstützen, Möglichkeiten zu suchen, wie sie wieder an die originären Tätigkeiten herankommen. Auch wenn die Drohung der Entlassung in die Freiberuflichkeit, ins Belegsystem im Raum steht. Oder zu gucken: Wie können Hebammen außerdem noch arbeiten? Zum Beispiel denken die wenigsten Hebammen an Aufstiegsmöglichkeiten in einem Krankenhaus. Ich finde es wichtig, auch Hebammen in Pflegedienstleitungen zu haben oder als Abteilungsschwester &#8211; dann ist es eben eine Abteilungshebamme. So etwas gibt es noch viel zu wenig.</p>



<p><strong>Gibt es für Hebammen hinreichend spezielle Fortbildungen vom Verband?</strong></p>



<p>Wir haben jetzt in Stuttgart den zweiten Durchgang der Weiterbildung zur Leitungshebamme. Diese Fortbildungen sind sehr erfolgreich. Die Hebammen, die sich dazu entschließen, machen das sehr gerne – häufig aber mit großen Einbußen, weil sie selten von ihren Häusern ausreichend unterstützt werden. Andererseits haben wir inzwischen auch viele Hebammen, die studiert haben, die dann im Pflegemanagement oder in der Pflegewissenschaft ebenfalls leitende Positionen einnehmen könnten. Da ist noch viel Potenzial, wo Hebammen sich noch nicht das Recht nehmen, diese Stellen einzunehmen.</p>



<p><strong>Welche Ziele haben Sie zur Verbesserung unserer Hebammenausbildung?</strong></p>



<p>Zunächst müssen wir eine Lösung finden, wie die Finanzierung von Ausbildungsplätzen sichergestellt werden kann. Ein Problem dabei ist außerdem: Es gibt Hebammenschulen, deren ärztliche Leiter kein Interesse daran haben, sie zu halten. Wenn die Ausbildung nicht ausreichend aus dem Pflegesatz finanziert wird &#8211; was ja schon immer schwierig war &#8211; dann wird es natürlich noch schwieriger und es wird Schließungen geben! Außerdem müssen auch die neuen EU-Richtlinien innerhalb unserer Ausbildung umgesetzt werden, dass wir da den Anschluss nicht verlieren. Da sind wir das Schlusslicht.</p>



<p><strong>Muss dafür das Hebammengesetz geändert werden?</strong></p>



<p>Nein, nicht für die Umsetzung der EU-Richtlinien. Aber wenn wir die akademische Ausbildung einführen, beispielsweise als Fachhochschulstudium, dann müsste unter Umständen das Gesetz geändert werden.</p>



<p><strong>Wie stehen Sie zur Fachhochschulausbildung?</strong></p>



<p>Zur Fachhochschulausbildung an sich stehe ich positiv, denn dadurch bekommt die Hebammenausbildung einen anderen Stellenwert. Mir ist natürlich außerordentlich wichtig, dass die praktische Seite der Ausbildung nicht zu kurz kommt. Deswegen bin ich auch von der Fachhochschule überzeugter, als von der Uni, weil man dort einen stärkeren Praxisbezug hat.</p>



<p><strong>Kann man den Praxisbezug im Rahmen eines Studiums sicherstellen?</strong></p>



<p>Ich habe kein Konzept in der Tasche, trotzdem bin ich davon überzeugt, dass es funktioniert. In den Diskussionen der letzten Jahre gab es große Skeptikerinnen. Ich selbst bin Hebamme ohne Abitur, mit zweijähriger Ausbildung und habe nicht das Gefühl irgendwelcher Defizite. Trotzdem erscheint es mir wichtig, sich der internationalen „Landschaft“ anzugleichen. Wenn wir das nicht tun, dann werden wir auch nicht anerkannt.<br>Alleine, wenn man daran denkt, wie schlecht die Stellung und die Bezahlung der Lehrerinnen für Hebammenwesen ist, im Verhältnis zu dem, was sie zu leisten haben. Sie sollen die zukünftigen Hebammen gut ausbilden &#8211; dafür sollten sie die entsprechende Unterstützung und Anerkennung bekommen.</p>



<p><strong>Plädieren Sie für eine zweigliedrige Ausbildung &#8211; entweder Fachhochschule oder die klassische Hebammenschule im Krankenhaus &#8211; oder sollte es künftig nur noch die Fachhochschulausbildung geben?</strong></p>



<p>Das kann ich noch nicht beantworten. Ich weiß auch nicht, wie weit das schon gediehen ist. Damit will ich mich in Kürze sehr intensiv auseinandersetzen, weil da Weichen gestellt werden, die für die nächsten Jahre bindend sind.</p>



<p><strong>Haben Sie nicht die Sorge, dass bei einer Gesetzesänderung, die dafür eventuell notwendig ist, die Hinzuziehungspflicht verloren geht?</strong></p>



<p>Natürlich, das ist die große Sorge. Aber nur aus Sorge darum können wir die Situation nicht so belassen, wie sie ist. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter mit unserer Erhebung belegen, wie wichtig die Hebammenarbeit ist.</p>



<p><strong>Ist Deutschland nicht das einzige Land, in dem die Hinzuziehungspflicht gesetzlich verankert ist?</strong></p>



<p>Genau das ist der Grund, warum man mit dieser Sache auch von unserer Seite aus so zögerlich umgeht: weil diese große Angst besteht. Da kann man wirklich die Hebammen nur immer wieder in Erinnerung bringen und sagen, was wir tun &#8211; dass die Hinzuziehungspflicht nicht verloren geht und Deutschland vielleicht sogar Stolz darauf ist. Das muss unser Ziel sein, sonst dürfen wir das gar nicht anpacken.</p>



<p><strong>Gibt es Konzepte, wie künftig die Finanzierung der Hebammenausbildung sichergestellt wird?</strong></p>



<p>Ursprünglich war geplant, dass die Ausbildung von einem Teil des Pflegesatzes finanziert werden soll. Aber das ist zu wenig und da gibt es auch sehr viele unterschiedliche Interessen. Es werden ja nicht nur Hebammen in den Kliniken ausgebildet, sondern auch die Pflegekräfte und ihre Anzahl ist noch viel höher. Das Verständnis für dieses Problem fehlt noch. In den Kliniken arbeitet man dafür, dass dort die Versorgung stattfindet, die Ausbildung steht nicht an erster Stelle. Der deutsche Pflegerat und wir Hebammen machen immer darauf aufmerksam und ziehen hier an einem Strang. Da ist zuzeit viel in Bewegung. Martina Klenk, unsere Beirätin für den Angestelltenbereich und Lisa Janicke, die Beirätin für den Ausbildungsbereich, arbeiten daran mit. Mehr kann man im Moment noch nicht sagen, weil bei diesen DRGs immer sehr langsam durchsickert, bis man etwas erfährt.</p>



<p>Ich war bei den Diskussionen auf dem Perinatalkongress in Berlin erschrocken, wie wenig ausgereift das DRG-System noch zu sein scheint. Auch viele verantwortliche Klinikchefs warfen widersprüchliche Fragen auf.</p>



<p>Es gibt einige Kliniken, die zur Festsetzung der DRGs jetzt schon probeweise damit arbeiten sollen. Kliniken sind sehr unterschiedlich strukturiert. Viele Verantwortliche verschließen auch von Seiten der Kliniken die Augen und sagen: „Bevor das nicht fertig ausgearbeitet ist, befassen wir uns damit gar nicht erst.“ Es gibt da sehr unterschiedliche Reaktionen. Unser Problem ist, dass die Idee aus Australien kommt: Dort ist das System der medizinischen Versorgung ein völlig anderes ist und die Hebammen arbeiten dort anders. So müssen wir uns bei vielen Punkten melden und sagen: „Moment mal, hier fehlt die Hebamme!“</p>



<p><strong>In Australien gibt es keine freiberuflichen Hebammen?</strong></p>



<p>Genau &#8211; es ist ein ganz anderes System, wie die Hebammen dort arbeiten und wie sie bezahlt werden. Deswegen ist es für uns neu, was jetzt verlangt wird. Nun sind die Hebammen aber eine kleine Gruppe, wo jeder lächelt und sagt: „Dieses Problem muss man nicht vorrangig behandeln.“ &#8211; und dann sind wir bei den Fallpauschalen mal drin und dann wieder draußen. Das macht mich fertig! Da gibt es große Widerstände. Wer hat auch schon Lust eine solche Arbeit zu tun?</p>



<p><strong>Offenbar haben nicht viele Fachleute Interesse daran, sich in die Thematik rein zu denken.</strong></p>



<p>Ja, vor allem, wenn man sieht, wie viel Zeit die Ärzte in den Krankenhäusern brauchen, um diese Abrechnungen am PC zu machen. Das ist wirklich keine Freude, dadurch wird viel Arbeitszeit für die Patienten gekürzt. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK gGmbH), das die Entwicklung der DRGs erarbeitet, ist ein großer Apparat. Dort gibt es 100 Anfragen oder Eingaben pro Tag. Wann die Hebammen mit ihren Belangen an Reihe kommen, ist die Frage. Das neue Abrechnungssystem betrifft und bewegt den ganzen Gesundheitsbereich. Selbst wenn jetzt gesagt wird, bis 2008 müssen alle Krankenhäuser mit diesem System abrechnen: Es fördert nicht gerade die zügige Berechnung, wenn man inzwischen hört, dass man in Australien davon schon wieder abkommt. Das motiviert nicht gerade!</p>



<p><strong>Was ist Ihnen das wichtigste, vordringlichste Anliegen für die Zukunft der Hebammen?</strong></p>



<p>Das Wichtigste ist mir, dass der Hebammenberuf nicht in die zweite Reihe rückt, sondern dass er eine noch zentralere Rolle spielt. Wir sind in den Familien &#8211; gerade in den ersten Jahren, wo sonst niemand die Kinder sieht, bevor sie in den Kindergarten kommen. Ich hoffe, dass wir auch in Zukunft genügend Hebammen für diese Arbeit haben.</p>



<p><strong>Frau Albrecht, herzlichen Dank für das ausführliche Gespräch. Alles Gute für Ihr Amt als Präsidentin!</strong></p>



<p><em>Im ersten Teil des Gesprächs blickt Helga Albrecht auf ihren beruflichen Werdegang als Hebamme zurück.</em></p>



<p><strong>Die Interviewte<br></strong>Helga Albrecht wurde1955 in Berlin geboren und machte ihr Hebammenexamen 1976. Bis 1995 war sie zunächst in Vollzeit, später in Teilzeit in verschiedenen Kliniken tätig. Seit 1983 nahm sie die freiberufliche Tätigkeit auf mit Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik und Wochenbettbetreuung, von 1996 bis 2000 auch mit Hausgeburtshilfe und Praxis. Seit 1996 war sie ausschließlich freiberuflich tätig. Von 1991 bis 1998 war sie Landesvorsitzende des LV Schleswig-Holstein, von1997 bis 2002 Mitglied im Präsidium des BDH. Am 18. November 2005 wurde sie zur Präsidentin des BDH gewählt.</p>
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			</item>
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		<title>30 Jahre Hebammenleben</title>
		<link>https://viktoria11.de/helga-albrecht-30-jahre-hebammenleben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Feb 2006 08:43:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Helga Albrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten hat mit Helga Albrecht gesprochen. Die neue Präsidentin des BDH ist seit dem 18. November letzten Jahres im Amt. Im ersten Teil des Interviews berichtet sie über ihren vielfältigen Berufsweg seit 30 Jahren – als langjährige Klinikhebamme in einem der größten Kreißsäle Deutschlands bis hin zur Freiberuflichkeit mit Hausgeburtshilfe &#8211; und über ihr<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/helga-albrecht-30-jahre-hebammenleben/"><span class="screen-reader-text">"30 Jahre Hebammenleben"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Katja Baumgarten hat mit Helga Albrecht gesprochen. Die neue Präsidentin des BDH ist seit dem 18. November letzten Jahres im Amt. Im ersten Teil des Interviews berichtet sie über ihren vielfältigen Berufsweg seit 30 Jahren – als langjährige Klinikhebamme in einem der größten Kreißsäle Deutschlands bis hin zur Freiberuflichkeit mit Hausgeburtshilfe &#8211; und über ihr Engagement in der Verbandsarbeit</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Frau Albrecht, herzlichen Glückwunsch zur Wahl als Präsidentin das BDH! Haben Sie zu Beginn ihres neuen Amtes viel um die Ohren?</strong></p>



<p><strong>Helga Albrecht:</strong> Ja, es ist zurzeit noch so viel, weil ich zwischendurch auch noch meine Dienste habe und auch zwei Frauen, die ich im Wochenbett betreue. Ich bin viel auf Achse – gestern hatte ich meine erste Präsidiumssitzung.</p>



<p><strong>Zunächst zu Ihrem Lebensweg: Wie sind Sie zum Hebammenberuf gekommen?</strong></p>



<p>Ich kam zum Hebammenberuf wie die Jungfrau zum Kinde. Es gab in meiner Jugend niemanden, der über das Thema Geburt sprach. Obwohl ich eines von sieben Kindern war, hielt sich meine Mutter immer sehr bedeckt. Wie ich später erfahren habe, hatte sie ihre Geburtserlebnisse als sehr schrecklich empfunden und wollte deswegen ihren vielen Töchtern keine Angst machen. Damals kursierten auch seltsame Geschichten: Meine Großmutter sagte beispielsweise, sie hätte es wegen einer „Trockengeburt“ schwer gehabt – so wurde damals ein vorzeitiger Blasensprung bezeichnet. Mehr als Andeutungen hat man nicht erfahren. Als ich 16 Jahre alt und einmal bei einer meiner Schwestern zu Besuch war, sagte sie: „Ich kann mir gut vorstellen, dass du Hebamme wirst.“ Ich hatte nie an diesen Beruf gedacht. Auch meine Mutter unterstütze diese Idee, aber ohne, dass mir jemand gesagt hätte, was man dabei zu tun hat! Mit 18 Jahren war ich nach zwölf Jahren Schule mit meiner Schullaufbahn fertig. Das Abitur wollte ich nicht machen – damals gab es noch nicht diese Dringlichkeit, die es heute hat. Ich hatte keine Idee, was ich danach machen sollte, da riet mir meine Mutter: „Bewirb dich doch als Hebammenschülerin.“ Das war 1974, die Geburtshilfe war damals eine völlig andere. Es gab 50 Bewerberinnen auf 20 Ausbildungsplätze. Es herrschte also eine ganz andere Bewerbungssituation als heute, wo wir ungefähr 600 Bewerbungen auf einen Platz haben. Ich habe dann am Anfang meiner Ausbildung die allererste Geburt gesehen. Nach sechs Wochen wusste ich: Ja, dieser Beruf ist mein Ding!</p>



<p><strong>Kannten Sie vorher keine Hebamme, hatten Sie kein Praktikum gemacht?</strong></p>



<p>Nein, ich kam wirklich ganz naiv von der Schule in die Frauenklinik Berlin-Neukölln, die eine Art Fabrikcharakter hatte: Sie hatten dort annähernd 3.000 Geburten pro Jahr, es war die größte Klinik in West-Berlin. Prof. Saling war damals dort als Oberarzt tätig, war bereits Ton angebend in der Geburtshilfe und hat engagiert geforscht – die Amnioskopie ist zum Beispiel dort entwickelt worden. In meiner Ausbildungszeit wurden die ersten Wendungen bei BEL unter Ultraschallsicht gemacht. Die Perinatalmedizin steckte noch in den Anfängen: Die Mikroblutuntersuchung war völlig neu, Partusisten gab es noch unter dem Firmennamen TH1165A. Von der fortschrittlichen Geburtshilfe dort habe ich in den ersten zehn Jahren meiner Arbeit profitiert, weil ich immer mit allen Neuerungen vertraut war.</p>



<p><strong>Sie befanden sich also am Puls der modernen Geburtsmedizin?</strong></p>



<p>Ja genau, mit allem Positiven und natürlich auch Negativen.</p>



<p><strong>Hat Sie das nicht auch erschreckt, gerade wenn in Ihrer Familie über das Kinderkriegen so still geschwiegen wurde? Ich hatte in meiner eigenen Ausbildung – die war nur wenige Jahre später – die Vorstellung, dass in Berlin bei Prof. Saling alle Menschen im Kreißsaal Mundschutz und OP-Kleidung tragen. War das wirklich so?</strong></p>



<p>Ja. Mitte der siebziger Jahre – wir waren damals Schülerinnen – war dort auf der Wochenstation ein Sepsisfall aufgetreten, bei dem eine Frau verstorben ist. Das war natürlich eine Katastrophe! Daraufhin wurde die Schutzkleidung eingeführt – mit Haube, Mundschutz, Kittel und Überschuhen.</p>



<p><strong>Bei jeder normalen Geburt?</strong></p>



<p>Nicht nur zu jeder Geburt, bei jeder Aktion im Kreißsaal, wie zur Fruchtblaseneröffnung oder bei jeder MBU lag vollständige Schutzkleidung bereit und musste angezogen werden. Dieser Todesfall hat alle aufgerüttelt und hat Angst gemacht – es war plötzlich eine ganz andere Situation und diese Vorsichtsmaßnahme war sicherlich auch richtig bei dem Arbeitsaufwand, der da stattfand. Ich hab das in meiner Ausbildung so hingenommen, weil ich etwas anderes nicht kannte und es auch gar nicht beurteilen konnte. Das Tragen der Schutzkleindung hat sich dort sehr lange gehalten, als es viele andere Häuser schon wieder abgeschafft hatten.<br>Dann kam die Zeit, als sich die ersten Männer nicht nach Hause schicken ließen, als die Frauen sagten, sie wollten ihr Kind nicht weggeben, sie wollten stillen. Für mich waren das „böhmische Dörfer“ und alle sagten: „Oh Gott, jetzt kommen wieder solche ‚Alternativen’!“ Es war ein Sport der alten Hebammen, die Männer nach Hause zu schicken, in der Hoffnung, dass in der Zeit die Kinder kämen. Es klingt böse, aber das war etwas ganz Neues für alle, die im Kreißsaal gearbeitet haben. Und man darf nicht vergessen, dass die Hebammen ein großes Stück an Macht verloren haben. Mit den jungen Frauen, die manche Änderungen durchgeboxt haben, habe ich vieles erst für mich mitgelernt – weil ich selbst als Frau noch gar nicht fertig war. Im Nachhinein habe ich mich für viele Dinge geschämt, die man so unreflektiert getan hat. Aber ich hatte auch keine Möglichkeit zur Reflektion, weil ich mit den eigenen Ideen gar nicht durchkam. Man konnte vieles nicht ändern, weil man es gar nicht besser wusste.</p>



<p><strong>Die Geburtshilfe war ein großes System und fast alles lief in eine Richtung.</strong></p>



<p>Ja, das war sehr mächtig und wenn man das so lernt … Die Angst wurde nicht ausgesprochen, aber alles erschien gefährlich, es konnte immer etwas passieren. Dann steht man auch selbst unter dem Druck, es darf dir jetzt nichts passieren. Ich hatte teilweise Mühe, das wieder abzulegen. Das ist auch ein Grund, warum ich erst 20 Jahre nach meiner Ausbildung gewagt habe, Hausgeburten zu begleiten. Nicht, weil ich mich für eine schlechte Hebamme hielt, sondern weil ich diese Ängste ablegen und neue Erfahrungen machen und Gewohnheiten hinterfragen musste. Ich musste den Frauen die Verantwortung zugestehen, zu entscheiden, was sie möchten. Über diese Veränderungen habe ich mich gefreut und die Frauen darin unterstützt. In dieser Hinsicht bin ich heute sehr zufrieden mit mir, dass ich nicht blockiert habe. Ich habe mich eigentlich immer schnell arrangiert.<br>Auch die Geburten meiner Kinder, die in den Jahren 1979 und 1980 in der Uniklinik Neukölln zur Welt kamen, haben meine Arbeit sehr beeinflusst. Ich konnte mir die Menschen aussuchen, die mich dabei begleitet haben – dadurch hatte ich gewisse Freiheiten. Zum Beispiel bei der Geburt von meinem ersten Kind, das sehr lange gebraucht hat, bis es sich durch das Becken gearbeitet hat. Es gab die unumstößliche Frist, nach zwei Stunden „Muttermund vollständig“ wird eine Vakuumextraktion gemacht. Als ich sagte: „Ich möchte das aber nicht!“, entgegnete die Ärztin: „Gut, eine Stunde gebe ich Ihnen noch. Sie hören, die Herztöne sind gut.“ Ich war darüber sehr froh und die Geburt endete glücklich. Ich verhalte mich auch heute noch den Frauen gegenüber ähnlich, sofern keine Notsituation vorliegt. Ich erkläre die Situation und frage: „Welches ist euer Weg? Was möchtet ihr? Es gibt mehrere Alternativen.“ Die Möglichkeit zu dieser guten Erfahrung hatte ich nur, weil ich dort gearbeitet habe, damals kriegte das sonst keine Frau. Nachdem ich selber geboren hatte, war für mich klar, diese Geburtshilfe ist nicht das, was ich möchte – weder für die Mütter noch für die Kinder. 1982 bin ich dort weggegangen und habe in Schleswig-Holstein in einem anderen Haus als Hebamme gearbeitet.</p>



<p><strong>Warum sind Sie aus Berlin weg gegangen?</strong></p>



<p>West-Berlin wurde meinem Mann und mir damals zu eng mit den kleinen Kindern. Wir segelten sehr gerne, deshalb gingen wir nach Schleswig-Holstein. Da habe ich dann wieder in verschiedenen Kliniken gearbeitet, auch angestellt. 1985 habe ich mit der Freiberuflichkeit angefangen – da waren meine Kinder fünf und sechs Jahre alt, man musste ja immer gucken, wie bringe ich die Gören unter? Mit Kursen und Wochenbettbetreuung nach ambulanten Geburten, die damals zunahmen, kam ich dann zur Freiberuflichkeit.</p>



<p><strong>Wo haben Sie in Schleswig-Holstein gearbeitet?</strong></p>



<p>Wir haben in Wrist, einem kleinen Dörfchen gewohnt. Ich habe zunächst in Pinneberg und später in Itzehoe in der Klinik gearbeitet. Anfangs war ich dort mit einer halben Stelle angestellt und dann mit einer viertel Stelle. Dann hatte ich ja auch den Landesvorsitz beim Hebammenverband von 1991 bis 1998 inne. 1995 habe ich die Tätigkeit in der Klinik ganz beendet, weil mich das nicht mehr ausfüllte. Ich war dort nur noch wie zu Besuch, zwei Wochenenden oder vier Nächte im Monat und verlor den Kontakt zur Geburtshilfe. Dort war kein Mitgestalten möglich, es war mir eher ein „Klotz am Bein“, denn die Freiberuflichkeit war unterdessen mein Hauptanliegen. Ich habe daraufhin eine Hebammenpraxis eröffnet und begonnen, Hausgeburten zu betreuen. 1997, bei der Bremer Bundesdelegierten-Tagung, wurde ich ins Präsidium des BDH gewählt.</p>



<p><strong>Als Beirätin für den freiberuflichen Bereich?</strong></p>



<p>Ja, Ute Höfer, die dieses Amt inne gehabt hatte, war zurück getreten. Damals fand ein Umbruch statt. Das war die Tagung, als auch Magdalene Weiß zur Präsidentin gewählt wurde. Nach langem Zögern bin ich dort eingestiegen. Meine Lebensplanung ist eigentlich eine andere gewesen – ich hatte mich ganz auf die freiberufliche Arbeit eingestellt, die Kinder waren groß, jetzt war ich unabhängig und hatte mit den Hausgeburten angefangen und mit meiner Praxis. Das hat mir Spaß gemacht und andererseits sah ich die Notwendigkeit: Wo bleibt der freiberufliche Bereich, wenn er im Präsidium nicht besetzt ist?<br>Diese Beirätinnen-Tätigkeit wurde wie eine Halbtagsstelle bezahlt, verlangte aber viel mehr Arbeit – vor allen Dingen war ich überhaupt nicht mehr kontinuierlich zu Hause. Das hieß 80 Termine im Jahr und drei Tage in der Woche war ich in den verschieden Gremien oder bei Kolleginnen oder im Präsidium oder im Netzwerk für Geburtshäuser oder so … Die Freiberuflerinnen haben ja, anders als die angestellten Hebammen, viel mehr verschiedene Stellen, zu denen sie fahren müssen. Das ging nach einer Weile einfach nicht mehr gut neben der Praxis und den Hausgeburten. Dann hab ich aufgehört mit den Hausgeburten.</p>



<p><strong>Wie lange waren Sie in der Hausgeburtshilfe tätig?</strong></p>



<p>Das waren volle fünf Jahre bis ich meine Praxis 2000 aufgegeben habe und wieder nach Berlin zurückgegangen bin. Ich freue mich noch immer, dass ich diese Erfahrung gemacht habe, das war eine tolle Zeit!</p>



<p><strong>Warum gingen Sie zurück nach Berlin?</strong></p>



<p>Wir hatten immer den Wunsch, wieder nach Berlin zurück zu gehen, wenn die Kinder einmal groß wären und wir nicht mehr arbeiten würden – ich bin auch Berlinerin. Dieser Zeitpunkt rückte dann viel näher, als ich von einer Kollegin hörte, die hier in Berlin in einem Team Hebammen suchten. Das war eine Hebammenpraxis mit Arztpraxis und Gebärräumen auf dem Gelände eines Krankenhauses. Ich dachte: „Wenn ich nicht mehr allein die Praxis habe und zusammen mit neun anderen Hebammen gebündelter arbeiten kann, wird es aufgefangen, wenn ich zwischendurch unterwegs sein muss.“ Es war ein bisschen eine Verzweiflungstat, das Amt der Beirätin mit meiner Freiberuflichkeit zu koordinieren. 2002 musste ich dennoch zurück treten, weil ich das einfach nicht mehr schaffte. Ich war zur Alleinverdienerin geworden und hatte die Zwänge, zu gucken, wo verdiene ich mein Geld. Das war zu der damaligen Zeit immer noch die Hebammenarbeit und nicht die Verbandsarbeit. Das hat sich inzwischen glücklicherweise geändert.</p>



<p><strong>Werden die Beirätinnen jetzt besser bezahlt?</strong></p>



<p>Ja, inzwischen ist es eine Dreiviertelstelle, angestellt. Über die Organisationsentwicklung, die im Verband stattgefunden hat, wurde beleuchtet, wie viel Arbeit für die Beirätinnen anfällt. Insofern ist es natürlich eine bessere Bezahlung und ein gesichertes Einkommen. Das war bei mir damals noch nicht so.</p>



<p><strong>Wo waren Sie in den letzten Jahren als Hebamme tätig?</strong></p>



<p>In den letzten drei Jahren habe ich hier in Berlin in einer Belegklinik gearbeitet. Diese Seite der Hebammenarbeit wurde schon in meiner Beirätinnenzeit zu meinem „Steckenpferd“, als 1998 viele Häuser anfingen, mit dem Belegsystem zu spekulieren, um Personalkosten zu sparen. Damals kam eine Schwemme von Anfragen von Kolleginnen, so dass ich mich sehr schnell in dieses Gebiet einarbeiten musste. Jetzt habe ich es auch aus der Praktikerinnenseite kennen gelernt. So bin ich inzwischen in allen Bereichen tätig gewesen: von großer Klinik über Hausgeburtshilfe und Tätigkeit als Beleghebamme und Praxisgeburten. Das ist sehr wertvoll und hilfreich bei der Arbeit, man hat ein ganz anderes Verständnis, wenn man alle Facetten und die Nöte kennt, die in jeder Disziplin ein bisschen anders gelagert sind. Das andere ist die Erfahrung mit der Verbandsarbeit: als Delegierte und dann sieben Jahre als Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein und schließlich die fünf Jahre Beirätinnenzeit, wo man gründlich die Gremien und die Strukturen im BDH kennen gelernt hat und weiß, damit umzugehen.</p>



<p><strong>Sie können wirklich auf ein sehr vielseitiges Leben als Hebamme zurückblicken.</strong></p>



<p>Ich wüsste gar nicht, ob ich mich sonst von der praktischen Arbeit trennen könnte. Jetzt wird sich sehr viel ändern. Präsidentin im BDH zu sein, heißt eben auch „raus aus der Praxis“ – wobei man sich zunächst überlegen muss: Das werden vier Jahre sein, eventuell acht Jahre – wie alt bin ich dann? Was mache ich dann?</p>



<p><strong>Wie geht es Ihnen damit?</strong></p>



<p>Ich bin jetzt 50 Jahre alt, gehen wir mal von acht Jahren aus, dann bin ich 58. Was mache ich dann? Ich habe natürlich ausgerechnet, wie ist das mit einer Rente, falls man keinen Fuß mehr in die Tür kriegt. Das könnte ja der Fall sein, denn ich bin freiberuflich tätig gewesen. Natürlich kann das Team im Krankenhaus nicht vier oder acht Jahre lang auf mich warten.</p>



<p><strong>Dann ist die Entscheidung, sich um das Amt der Präsidentin zu bewerben, ein persönlich weit reichender Aufbruch gewesen?</strong></p>



<p>Schwierig, ja. Andererseits gibt es eben auch die Zeit, die gewesen ist. Früher habe ich immer gesagt, auch wenn ich 50 Jahre alt bin, möchte ich noch einmal etwas Neues machen, war aber nie festgelegt, was das sein wird. Im vergangenen Jahr, als noch nicht sicher war, werde ich Präsidentin oder werde ich es nicht, habe ich schon viele Situationen als Abschiede wahrgenommen. Eine Frau hatte mich gefragt, ob ich sie bei ihrer Hausgeburt begleite. Es war eine sehr schöne Geburt Ende Juli und ich dachte: Das war wahrscheinlich meine letzte Hausgeburtshilfe in diesem Leben. Man muss sich ja darauf vorbereiten und „freischaufeln“. Ich glaube, egal wie lange meine Amtszeit dauern wird, Geburtshilfe wird danach nicht mehr meine Tätigkeit sein.</p>



<p><strong>Wie sind Ihre Pläne?</strong></p>



<p>Natürlich kann ich in vier oder acht Jahren ganz anders orientiert sein als jetzt, dass der Wunsch doch wieder besteht – die Tür steht ja offen. Aber ich denke eher in ganz andere Richtungen – schon im menschlichen Bereich zu bleiben, aber nicht mehr am Anfang, sondern am Ende des Lebens. Ich würde gerne in die Hospizarbeit gehen, denn auch dieser Bereich liegt in unserem Beruf. Ich habe keine Angst vor dieser Arbeit, meine Eltern waren bei mir bis zum Ende ihres Lebens. Insofern habe ich da eine Vorerfahrung, ganz anders als in meinem Hebammenberuf.</p>



<p><strong>Was reizt Sie in der Hospizarbeit?</strong></p>



<p>Mit der Hospizbewegung ist vieles in Bewegung gesetzt worden, es hat sich ein anderes Verständnis entwickelt. Mich beschäftigen diese ganzen Fragen: auf der einen Seite, zu Beginn des Lebens haben wir die technische Geburtsmedizin oder -medikalisierung und am anderen Ende des Lebens haben wir die Sterbehilfe, zunehmend die aktive Sterbehilfe. Das ist beides etwas sehr Eingreifendes, was der Mensch so eigentlich nicht braucht oder nur in begrenzter Form – etwas, was nur sehr wenige Menschen benötigen. Grundsätzlich funktioniert die Geburt immer noch ohne ein Eingreifen und der Tod auch. Ich spüre im Moment diese Verbindung: Je mehr wir das Normale unterstützen, desto weniger brauchen wir eigentlich das andere, das aktive Vorgehen. Denken wir also darüber nach, wie wir das Normale unterstützen können, damit wir das andere so wenig wie möglich brauchen. Die Diskussion ist immer: Die Medizin kostet so viel! Dies kann für das Gesundheitssystem eine Sparmaßnahme sein, ohne die Leute alleine zu lassen und sie in diese innere Armut und Notsituationen zu bringen. Wenn diese grundlegenden Lebenspole aus dem normalen Leben heraus gehalten werden, wächst auch die Angst vor den natürlichen Vorgängen, dass alles unsicher und risikoreich ist.</p>



<p><strong>Zu Beginn ihres Amtes als Präsidentin sehen Sie für sich selbst eine weit reichende Perspektive – gibt Ihnen das Weitblick für ihre künftige Arbeit?</strong></p>



<p>Meine Perspektive hat etwas mit meinem Alter und auch mit einem sehr erfüllten und reichen Hebammenleben zu tun. Ich habe immer gearbeitet und habe dabei auch sehr viel erfahren. Es gab keine großen Pausen. Vier Monate Erziehungsurlaub gab es erst 1980 bei meinem zweiten Kind, als das damals eingeführt wurde. Ich habe kein Gefühl von Lücken, wo ich mir sagen würde: „Das hättest du eigentlich immer gerne machen wollen!“ Insofern steht mir alles offen. Die politische Arbeit hat mir immer viel Spaß gemacht, darauf bin ich sehr neugierig, da habe ich auch immer sehr viel Energie rein gebracht. Diese Freude daran hat sich nicht geändert und auch nicht mein Willen, was ich noch verändern möchte.</p>



<p><em>Im zweiten Teil des Gesprächs stellt Helga Albrecht ihre Ziele als Präsidentin des BDH vor.</em></p>



<p><strong>Die Interviewte</strong><br>Helga Albrecht wurde1955 in Berlin geboren und machte ihr Hebammenexamen 1976. Bis 1995 war sie zunächst in Vollzeit, später in Teilzeit in verschiedenen Kliniken tätig. Seit 1983 nahm sie die freiberufliche Tätigkeit auf mit Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik und Wochenbettbetreuung, von 1996 bis 2000 auch mit Hausgeburtshilfe und Praxis. Seit 1996 war sie ausschließlich freiberuflich tätig. Von 1991 bis 1998 war sie Landesvorsitzende des LV Schleswig-Holstein, von1997 bis 2002 Mitglied im Präsidium des BDH. Am 18. November 2005 wurde sie zur Präsidentin des BDH gewählt.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>22. Kongress für Perinatale Medizin</title>
		<link>https://viktoria11.de/22-kongress-fuer-perinatale-medizin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2006 08:37:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten hat den 22. Deutschen Kongress für Perinatale Medizin besucht, der vom 1. bis 3. Dezember 2005 in Berlin mehr als 2.000 ÄrztInnen und Hebammen anzog „Perinatalmedizin – eine interdisziplinäre Herausforderung“, war das Motto in diesem Jahr. Angesichts der Umwälzungen im Gesundheitssystem versprach dies ein spannendes Programm, zumal die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/22-kongress-fuer-perinatale-medizin/"><span class="screen-reader-text">"22. Kongress für Perinatale Medizin"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Katja Baumgarten hat den 22. Deutschen Kongress für Perinatale Medizin besucht, der vom 1. bis 3. Dezember 2005 in Berlin mehr als 2.000 ÄrztInnen und Hebammen anzog</strong></p>



<p>„Perinatalmedizin – eine interdisziplinäre Herausforderung“, war das Motto in diesem Jahr. Angesichts der Umwälzungen im Gesundheitssystem versprach dies ein spannendes Programm, zumal die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin den Kongress wieder &#8211; wie bereits beim letzten Mal vor zwei Jahren &#8211; in Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Hebammen (BDH), der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI) und dem Board für Pränatal- und Geburtsmedizin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) ausgerichtet hatte. Dem Austausch der verschiedenen Berufsgruppen hat dieser Ansatz gut getan. Hebammen waren nicht nur zahlreich im Publikum vertreten, sondern stellten professionell ihre eigenen Positionen und Blickwinkel vor: als Referentinnen bei den Podiumsdiskussionen, Workshops, den wissenschaftlichen Vorträgen und Posterpräsentationen &#8211; häufig mit doppelter Kompetenz, im angestammten Hebammenberuf und zusätzlicher Qualifikation durch ein Studium.<br>Für den Hebammenanteil des Programms war <strong>Ulrike von Haldenwang</strong>, Vorsitzende des Berliner Hebammenverbandes verantwortlich. Sie hatte eine ausgezeichnete Auswahl getroffen.<br>Dem Kongresspräsidenten <strong>Prof. Dr. Klaus Vetter</strong>, Direktor der Klinik für Geburtsmedizin am Vivantes Klinikum Neukölln, Berlin, mit seinem Organisationsteam und den zahlreichen engagierten Referenten war es zu verdanken, dass dieser größte deutsche Geburtshilfekongress ein voller Erfolg wurde. Vetter, der in den Kongresstagen auch zum Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) gewählt wurde, würdigte bei der Eröffnungsveranstaltung den 80-jährigen Ehrenpräsidenten <strong>Prof. Dr. Erich Saling</strong> für seine Verdienste in der Perinatalmedizin, als deren Begründer er gilt. Vor 45 Jahren, 1960, habe Saling mit der „Mikroblutuntersuchung am Feten“ die allererste direkte Untersuchung am ungeborenen Kind durchgeführt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verändertes Selbstverständnis</h2>



<p>Als ich 1981 als junge Hebamme zum ersten Mal den damals 10. Kongress für Perinatale Medizin in Berlin besuchte, war ich nicht nur beeindruckt vom nagelneuen ICC, das erst zwei Jahre zuvor fertig gestellt worden war und in seiner futuristischen Architektur für die technische Verheißung stand. Die geburtshilflichen Themen wurden entsprechend diesem Zeitgeist mit medizinisch-technischem Optimismus diskutiert. Frauen – damals entweder „gefügig“ oder ungeliebt „aufmüpfig“ &#8211; waren als Kundinnen oder potenzielle Klägerinnen noch nicht entdeckt. Heute waren psychosoziale, ethische und gesellschaftliche Themen oder auch „Geburtspositionen“ selbstverständlich im Themenspektrum dabei, und die Zahlen der perinatalen Qualitätssicherung wurden für den klinischen wie den außerklinischen Bereich vorgestellt.<br>Dass mehrmals dasselbe Cartoon Vorträge von Ärzten humorvoll illustrierte, wirft ein Bild auf ihre innere Arbeit am sich wandelnden Selbstverständnis: ein Arzt, links im Bild, gebeugte Haltung – in seiner Sprechblase die eigentlich ganz normale Frage: „Wie möchten Sie gerne entbinden?“. Sein Gegenüber ist eine kerzengerade dralle Hochschwangere &#8211; mit einer mächtigen goldgelben dreistöckigen Krone auf dem Haupt. Treffen Mediziner in ihrem Alltag tatsächlich auf diese gekrönte Schwangere oder illustriert sie vielleicht eher ein „Schreckensbild“ vom möglichen Verlust ärztlicher Dominanz? Auch sonst ist unterdessen manches im Umbruch: Der Abriss des ICC wird diskutiert – es ist heute zu teuer.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zusammenarbeit in Augenhöhe</h2>



<p>Das Motto des Kongresses griff eine Podiumsdiskussion auf, die von <strong>Prof. Dr. Friederike zu Sayn-Wittgenstein</strong> von der Fachhochschule Osnabrück moderiert wurde: „Professionelle Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett – wie wird die interdisziplinäre Kooperation gestaltet?“ <strong>Simone Kirchner</strong>, Lehrhebamme und Diplom-Psychologin aus Berlin, sprach über die Zusammenarbeit zwischen Hebammen und ärztlichen GeburtshelferInnen. Zuarbeit sei nicht dasselbe wie Zusammenarbeit: Kollegialer Austausch, gegenseitige Konsultation, Intervision, und Supervision, seien die äußeren Merkmale von Zusammenarbeit.<br>Die Voraussetzung müsse die Anerkennung der unterschiedlichen Fachkompetenzen sein als gleichwertige Ressourcen mit spezifischen Ausrichtungen. Sie empfahl, gemeinsam Leitbilder für die Kooperation zu entwickeln. Darin sollten die Aufgaben der Fachdisziplinen abgesteckt werden, die selbstverantwortlich erbracht werden. Auch eine ausdrückliche Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung sollte enthalten sein. Dies biete eine gute Grundlage für eine beidseitig ausgerichtete Konsultation im Bedarfsfall.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vier Stufen der Versorgung</h2>



<p>„Adäquate Versorgung – Strukturelle Voraussetzungen unter Randbedingungen von DRG, IV (Integrierte Versorgung), MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum)“ war der spröde Titel einer interessanten Podiumsdiskussion. Sie wurde von <strong>Prof. Dr. Peter Bartmann</strong>, Leiter des Zentrums für Kinderheilkunde, Abteilung für Neonatologie der Universität Bonn moderiert. Im Mittelpunkt stand die Einstufung von Entbindungskliniken gemäß der „Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen“ vom September 2005. Noch scheint es Unklarheit zu geben, wie sie auszulegen und umzusetzen ist – jedenfalls konnte man das den vielen Fragen und verunsicherten Beiträgen aus dem Publikum entnehmen. Vier Stufen der neonatologischen Versorgung sind an bestimmte definierte Qualitätsmerkmale gebunden. Bei einem „Perinatalzentrum Level 1“ &#8211; für die Versorgung von Patienten mit höchstem Risiko &#8211; hieße das beispielsweise, dass unter anderem eigenständige neonatologische und geburtshilfliche Abteilungen mit entsprechend qualifizierten Leitungen unter einem Dach vereint sein müssen, sowie die 24-Stunden-Präsenz von Neonatologen und Geburtshelfern. 80 bis 100 solcher Zentren der höchsten Versorgungsstufe wird es künftig geben.<br>„Perinatalzentren Level 2“ sollen für die möglichst flächendeckende intermediäre Versorgung von Patienten mit hohem Risiko zur Verfügung stehen. „Perinatale Schwerpunkte“ stehen für die flächendeckende Versorgung von Neugeborenen bereit, bei denen eine postnatale Therapie absehbar ist, durch eine leistungsfähige Neugeborenenmedizin in Krankenhäusern mit Geburtsklinik und Kinderklinik.<br>Die unterste Stufe der Krankenhausversorgung bildet die „Geburtsklinik“ ohne Kinderklinik, in denen nur noch reife Neugeborene ohne bestehendes Risiko zur Welt kommen sollen. Neugeborenentransporte sollen generell nur noch in unvorhersehbaren Notfällen erfolgen. Diese Klassifizierung ist die Vorraussetzung dafür, dass ein Krankenhaus gewisse Leistungen erbringen und im DRG-System abrechnen darf – deshalb hängt die wirtschaftliche Situation einer Klinik ganz entscheidend von ihrer möglichst hohen Einstufung ab.<br><strong>Monika Selow</strong>, Beirätin für den freiberuflichen Bereich im BDH, machte auf die Schwierigkeit der Bewertung der Hebammenleistungen in diesem System aufmerksam – gerade wenn sie in freiberuflicher Tätigkeit durch Beleghebammen erbracht würden. In vielen Regionen, besonders in Bayern, seien in jüngster Zeit die Beschäftigungsverhältnisse von Hebammen in Belegsysteme umgewandelt worden. Rufbereitschaft, Telefondienste, Routineaufgaben im Kreißsaal und andere Tätigkeiten würden durch die DRG-Abrechnung nicht erfasst. <strong>Prof. Dr. Joachim Dudenhausen</strong>, Direktor der Klinik für Geburtsmedizin am Campus Virchow-Klinikum, fürchtete eine Verwässerung des Begriffs Perinatalzentrum, das nun nach Level 1 und Level 2 unterschieden würde. Ein Perinatalzentrum nach seinem Verständnis habe grundsätzlich den höchsten Qualitätsstandard vorzuweisen, um diese Bezeichnung zu verdienen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Stille und Ruhe, Zeit und Geduld</h2>



<p>„Die Leitung der vaginalen Geburt“ wurde moderiert von <strong>Prof. Dr. Axel Feige</strong>, bis vor kurzem Chefarzt der Geburtshilfe im Nürnberger Klinikum Süd. Eine der Voraussetzungen dafür müsse eine kurze „EEE-Zeit“ sein, das heißt die Zeitspanne vom <strong>E</strong>rkennen eines Notfalls zum<br><strong>E</strong>ntscheiden und <strong>E</strong>ntbinden, sollte geringer als 20 Minuten sein – mit Betonung auf das rechtzeitige Erkennen, was dabei häufig außer Acht gelassen werde. Gleichzeitig sei aber auch der Leitsatz, der ihn sein Leben lang begleitet habe, heute so aktuell wie vor 200 Jahren. Damals habe Adam Elias von Siebold, einstiger Professor für Geburtshilfe in Würzburg, gelehrt: „Stille und Ruhe, Zeit und Geduld, Achtung der Natur und dem gebärenden Weibe, und der Kunst Achtung, wenn ihre Hülfe die Natur gebietet.“ „Was können Ärzte und Hebammen tun, um die vaginale Geburt wieder gesellschaftsfähig zu machen – gegen den Trend zur ‚Prominentengeburt’ per Sectio?“, fragte er in die Runde.<br><strong>Prof. Dr. Beate Schücking</strong> von der Fachhochschule Osnabrück stellte daraufhin Ergebnisse ihrer Untersuchungen vor, wonach Frauen umso zufriedener sind, je normaler und ungestört ihre Geburt verlaufen sei. Irritiert zeigte sie sich von dem Resultat, wonach Frauen mit einem normalen und unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf kaum weniger unter Interventionen litten als Risiko-Schwangere. Sie empfahl für die Austreibungsperiode ein liberales Zeitmanagement, vertikale Geburtspositionen und kein forciertes Pressen oder gar Kristellern. Sie wies außerdem auf die bekannten WHO-Empfehlungen zu den zehn häufigsten Fehlern in der Kreißsaal-Routine hin. Zum Beispiel Nahrungskarenz, Periduralanästhesie ohne Indikation, kontinuierliche CTG-Überwachung, häufige vaginale Untersuchungen durch verschiedene Personen oder Amniotomie, gehörten nicht mehr zu einer zeitgemäßen Leitung der Geburt. Sie empfahl, klinische und psychosoziale Strategien zur Förderung der vaginalen Geburt zu entwickeln, um bereits die Erst-Sectio zu vermeiden.<br><strong>Dr. Ute Germer</strong>, Oberärztin an der Frauenklinik St. Josef in Regensburg sprach über die Überwachung des Feten in der Eröffnungs- und Austreibungsperiode. Die Online-Auswertung des CTGs sei heute noch Zukunftsmusik und werde von Fachgesellschaften nicht empfohlen, könne für Anfänger jedoch eine wertvolle Hilfe darstellen.<br>Sie betonte die Notwendigkeit einer einwandfreien Dokumentation. Ein normales CTG müsse unter der Geburt alle zwei Stunden durch die Hebamme oder den/die ÄrztIn beurteilt werden, was mit einem Aktenvermerk zu dokumentieren sei, ein suspektes CTG alle 30 Minuten. Beim pathologischen CTG müsse eine kontinuierliche Überwachung und eine dokumentierte Beurteilung alle zehn Minuten erfolgen. Alle Unterlagen seien 30 Jahre lang aufzubewahren. Germer empfahl nicht nur eine jährliche CTG-Fortbildung, sondern auch die routinemäßige Ultraschalluntersuchung unter der Geburt zur Beurteilung des kindlichen Hinterhauptes im Verhältnis zum mütterlichen Becken. Kontroll-Untersuchungen an 102 Schwangeren hätten ergeben, dass nur 47 Prozent der UntersucherInnen eine zutreffende Diagnose bei der vaginalen Untersuchung gestellt hätten. Selbst erfahrene UntersucherInnen seien in 30 Prozent der Fälle zu unkorrekten Untersuchungsergebnissen kommen.<br><strong>Prof. Ralf Schild</strong> von der Frauenklinik Erlangen sprach sich für ein aktives Vorgehen bei fehlendem Geburtsfortschritt aus. Für die Austreibungsperiode hätten Studien gezeigt, dass das kindliche Outcome bei unauffälligen Herztönen keine Unterschiede gezeigt habe, unabhängig von der Dauer der Austreibungsphase. Für die Mutter gehe dies allerdings mit einem Ansteigen der Komplikationsrate einher.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Schmerzen einer Amputation</h2>



<p>Den Workshop „Schmerzwahrnehmung und Schmerztherapie in der Geburtshilfe“ moderierte <strong>Prof. Dr. Werner H. Rath</strong>, Direktor der Aachener Universitäts-Frauenklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe. „Ich werde sehr mehren die Mühsal deiner Schwangerschaft, mit Schmerzen sollst du Kinder gebären.“, zitierte er den bekannten Fluch Gottes aus dem Buch Moses. Dieser werde im Zeitalter kritischer, internetaufgeklärter Frauen nicht mehr akzeptiert. Effektive Schmerzbehandlung sei bei der heutigen kompetetiven Werbung um jede Schwangere ein wichtiger Punkt in der Geburtshilfe. <strong>Elisabeth Braasch</strong> aus Karlsruhe machte die Möglichkeiten und Grenzen der natürlichen Schmerzlinderung im Rahmen ihrer Arbeit als freiberufliche Hebamme in der außerklinischen Geburtshilfe deutlich.<br>Die Anästhesistin <strong>Dr. Wiebke Gogarten</strong> vom Universitätsklinikum Münster wies darauf hin, dass Schmerz mit dem McGill Pain Score objektiv zu erfassen sei. Erstgebärende würden demnach auf einer definierten Skala eine Einstufung erreichen, die in der Schmerzintensität fast der Amputation eines Fingers entspräche. Daher müsse für Frauen das Angebot einer wirkungsvollen Schmerztherapie selbstverständlich sein. Es sei erwiesen, dass beispielsweise die systemische Gabe von Opioiden gegen Schmerzen bei der Geburt unwirksam sei. Ebenso wenig empfahl sie das Medikament Buscopan compositum, für das kein Nutzen nachgewiesen sei. Aus ihrer Sicht sei die Periduralanästhesie das Mittel der Wahl.,. Diese Schmerztherapie habe in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Heute könnten Frauen die Dosierung, die sie benötigen, selbst in die Hand nehmen, und damit den Verbrauch an Schmerzmitteln auf die Hälfte senken. 20 Minuten nach dem Setzen einer PDA sei nur noch zehn Prozent der Schmerzintensität zu verspüren. Auch mit PDA hätten 80 bis 90 Prozent der Frauen keine motorische Blockade und könnten aufstehen, sich frei bewegen und in der Austreibungsperiode ihr Kind aktiv auf die Welt bringen, was zu weniger instrumentellen Entbindungen führe als früher. Das Verlangen einer Schwangeren nach Schmerzlinderung sei eine ausreichende Indikation für eine PDA.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verantwortung der Gesellschaft</h2>



<p><strong>Prof. Dr. Bernhard-Joachim Hackelöer</strong>, Leiter der Abteilung Pränatale Diagnostik und Therapie am Hamburger Allgemeinen Krankenhaus Barmbek, dem in diesem Jahr der Maternité-Preis verliehen wurde, leitete die Podiumsdiskussion „Fenster zum Genom – Die Pränataldiagnostik vom individuellen zum gesellschaftlichen Thema“. Der renommierte Ultraschall-Experte stellte heraus, dass Pränatale Diagnostik entgegen der häufig vertretenen Ansicht, nicht im „search and destroy“, im Suchen und Zerstören, ihren Sinn habe, sondern im „find and treat“, im Erkennen und Behandeln von Erkrankungen des Ungeborenen. In unserem Nachbarland Holland, wo im Übrigen durch eine unzureichende Pränataldiagnostik viele Fehlbildungen von Ungeborenen übersehen würden, habe man einen bedenklichen Weg eingeschlagen: Seit die aktive Sterbehilfe dort legalisiert worden sei, seien 22 schwerst behinderte Neugeborene nach der Geburt von ÄrztInnen getötet worden.<br><strong>Prof. Dr. Heidemarie Neitzel</strong> vom Institut für Humangenetik der Berliner Charité gab zu bedenken, dass der Einsatz von Gen-Tests in der Pränatalen Diagnostik die ganze Gesellschaft herausfordere und nicht der Einzelne seinen Problemen allein überlassen bleiben dürfe. Mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu 120 könne man bei einem Neugeborenen mit Chromosomenveränderungen rechnen. Die meisten Erkrankungen, deren genetische Disposition beim Ungeborenen festgestellt werden könnten, seien allerdings extrem selten. Normalerweise habe die Genbestimmung vor der Geburt einen geringen prädiktiven Wert: Die Vorhersehbarkeit, ob eine bestimmte genetische Veranlagung tatsächlich zum Ausbruch der entsprechenden Krankheit führe, sei so aussagekräftig wie der Wetterbericht. Dagegen sei die Belastung der Schwangeren und ihrer Familie sehr hoch, wenn Auffälligkeiten festgestellt würden. Von der Qualifikation der Berater hänge dann meist ab, wie oft es in so einem Fall zu einem Schwangerschaftsabbruch komme. Beispielsweise bei der vorgeburtlichen Diagnose eines Klinefelter-Syndroms, einer Chromosomenanomalie mit XXY-Chromosomen, käme es, je nach Qualität der Beratung zwischen null und 75 Prozent zu einem Schwangerschaftsabbruch. Grundsätzlich seien alle genetischen Untersuchungen streng nach den Kriterien des Informed Consent durchzuführen. Am Beispiel der Untersuchung auf Mukuviczidose, die in Deutschland bei 99,8 Prozent der Neugeborenen durchgeführt werde, halten weniger als 15 Prozent diesen Kriterien stand. Gentests ohne therapeutische Möglichkeiten böten keine Lösung in der „Erbe-Umwelt-Problematik“ – sie würden stattdessen die Gefahr der Kommerzialisierung bergen. Dieses gesellschaftlich relevante Thema erfordere einen ethischen Umgang, bei dem die Hilfe für betroffene Familien an erster Stelle zu stehen habe.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Recht auf Nichtwissen</h2>



<p>Der Kinderarzt <strong>Prof. Dr. Erik Harms</strong>, Chefarzt am Universitätsklinikum Münster, knüpfte mit seinem Vortrag an die Bedenken der Humangenetikerin an. Er wies ebenfalls auf die Grenzen prädiktiver Diagnostik hin, da bei fast allen Krankheiten genetische Faktoren eine Rolle spielten. Harms betonte das Selbstbestimmungsrecht nach Information des Untersuchten und wies dabei auf die rechtlichen Fragen bei der Untersuchung von Minderjährigen hin. Eine prädiktive Diagnostik sei gemäß Artikel 6 der Biomedizin-Konvention des Europarates nur zulässig, wenn die Zielerkrankung regelmäßig im Kindesalter manifest würde und medizinische Maßnahmen ergriffen werden könnten, die einen unmittelbaren individuellen Nutzen für das betroffene Kind böten. Das „Recht auf Nichtwissen“ würde einem betroffenen Kind genommen, das erst mit seiner Volljährigkeit davon Gebrauch machen könne. Kritisch äußerte er sich zu den teuer angebotenen Gentests im Neugeborenenalter, wo mit Ängsten von Eltern gespielt würde, deren Nutzen er dagegen stark bezweifelte.<br>In ihrem nachdenklichen Impulsreferat fragte die Hebamme und Ethnologin <strong>Dr. Angelica Ensel</strong> aus Hamburg: „Wie wird Verantwortung verhandelt?“ Sie stellte dabei Betrachtungen über die Verantwortungs- und Beziehungskultur im Zusammenhang mit Pränataler Diagnostik an. „Verantwortung ist die Antwort auf Vertrauen.“, zitierte sie die Medizinethikerin Barbara Maier. Vor, während und nach Pränataler Diagnostik müssten für Schwangere ausreichend Beziehungsangebote zur Verfügung stehen. Sie forderte eine Schwangerenvorsorge nach der Devise „Low tech“ und „High touch“.<br>Dass Hebammen die Beratung und Begleitung bei Pränataler Diagnostik in ihrer Arbeit offenbar nur zögernd ergreifen, erfuhr ich in der anschließenden Pause von der Fortbildungsbeauftragten des BDH Eva-Maria Chrzonsz: Eine hochkarätige Fortbildung des Verbands zur Pränataldiagnostik habe zum wiederholten Mal abgesagt werden müssen, weil sich nur fünf Teilnehmerinnen aus ganz Deutschland angemeldet hätten.<br>Eine Fülle von interessanten Details, von Vorträgen und Diskussionen wären noch anzuführen. Die intensiven Kongresstage, die mit der Menge an Begegnungen und Informationen die eigene Aufnahmefähigkeit auf die Probe gestellt haben, geben Zuversicht, dass das hilfreiche Zusammenwirken der Professionen noch mehr in den Alltag der Geburtshilfe eindringt – auch wenn hier noch viel Veränderung zu leisten ist. In jedem Fall beflügelte der kräftige Impuls das fachliche Weiterdenken und das Überprüfen eigener Standpunkte. So viel frischen Wind für die tägliche Arbeit, diese Chance sollten sich in zwei Jahren wieder möglichst viele Hebammen gönnen.</p>
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		<title>Sanfter Weg ins Leben?</title>
		<link>https://viktoria11.de/sanfter-weg-ins-leben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2006 08:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Den Schreibblock, den man in der Kongress-Tasche vom Berliner Perinatalkongress fand, zierte auf jedem Blatt ein allerliebstes Motiv: umhüllt von roten, sich öffnenden Mohnblütenblättern ein schlafendes Kindchen &#8211; Reklame für ein Prostaglandinpräparat „für den sanften Weg ins Leben“. Und das Symposium „Problembereiche der Geburtseinleitung“ hatte dort derartigen Andrang, dass es kurzfristig in einen der größten<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/sanfter-weg-ins-leben/"><span class="screen-reader-text">"Sanfter Weg ins Leben?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Den Schreibblock, den man in der Kongress-Tasche vom Berliner Perinatalkongress fand, zierte auf jedem Blatt ein allerliebstes Motiv: umhüllt von roten, sich öffnenden Mohnblütenblättern ein schlafendes Kindchen &#8211; Reklame für ein Prostaglandinpräparat „für den sanften Weg ins Leben“. Und das Symposium „Problembereiche der Geburtseinleitung“ hatte dort derartigen Andrang, dass es kurzfristig in einen der größten Säle verlegt werden musste. Es ging um das Vorgehen bei vorzeitigem Blasensprung und um Pro und Contra zur Frage „Einleitung bei Zustand nach Sectio?“ Die Standpunkte lagen nicht allzu weit auseinander: Prof. Husslein aus Wien sprach sich eher gegen die Einleitung und für eine großzügige Re-Sectio aus, Prof. Surbek aus Bern wollte der „vaginalen Probegeburt“, wie er es nannte, eine Chance geben.</p>



<p>Unser Titelthema „Einleitung der Geburt“ beleuchtet eine der häufigsten medizinische Maßnahmen im Kreißsaal-Alltag. „Wir erleben heute eine Renaissance der ‚Programmierten Geburtseinleitung’, die schon einmal in den 1970er Jahren ihre Blütezeit hatte.“, erinnerte Prof. Rath aus Aachen in seiner Einführung zum besagten Einleitungs-Symposium, unterschied aber: „Im Gegensatz zu damals gehen heute die elektiven Einleitungen häufig auf den Wunsch der Schwangeren zurück.“ Nicht immer haben Schwangere ausreichend Informationen darüber, was sie wählen. Romantisch verklärt, wie die sich öffnende Mohnblume, sollten wir uns die eingeleitete Geburt nicht vorstellen, auch wenn sich seit den 70er Jahren allerhand verändert hat. Unsere Autorinnen Ina May Gaskin, Sandra Tomaselli und Clarissa Schwarz warnen vor Nebenwirkungen beziehungsweise „Interventionskaskaden“, die der Einleitung folgen können.</p>



<p>Der oben genannte Werbeslogan erinnert an den Klassiker des französischen Geburtshelfers Frederick Leboyer: „Der sanfte Weg ins Leben – Geburt ohne Gewalt“. Er setzte mit seinem Erscheinen 1974 zur medizinisch dominierten Geburtshilfe einen sinnlichen und emotionalen Kontrapunkt – Ausgangspunkt für eine Gegenbewegung, gerade auch von Seiten der Eltern. Wie bei der Berliner Veranstaltung sind Pro und Contra heute oft nicht mehr einfach zu trennen. Verbraucherwünsche werden heute in der Geburtshilfe nach den Gesetzen des Marktes geweckt, manipuliert, beworben und bedient. Prof. Husslein räumte dem gleichberechtigten Gespräch mit der Schwangeren einen hohen Stellenwert ein: „Ich sitze dort als Arzt mit meinem medizinischen Wissen, die Frau in ihrer jeweiligen Lebenssituation mit ihrem psychosozialen Wissen. Zusammen kommen wir zu der bestmöglichen Entscheidung für die Frau und ihr Kind“. Für eine fundierte Aufklärung, auch für Frauen, die sich nicht selbständig im Informations-Angebot der Internetwelt zurecht finden, ist eine unabhängige verbraucherorientierte Forschung und die Aufbereitung evidenzbasierter Erkenntnisse für Eltern ein Feld, wo gerade in Deutschland noch allerhand zu leisten ist.</p>
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		<title>Die Zeit bleibt nicht stehen</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-zeit-bleibt-nicht-stehen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Nov 2005 08:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Adoptiveltern holen ihr neugeborenes Adoptivkind aus dem Krankenhaus ab und bemerken, wie eine Frau die Übergabe von Ferne beobachtet. Es ist die leibliche Mutter, die ihr Kind auf Grund einer psychischen Erkrankung zur Adoption frei gegeben hat. Sie steht dort völlig allein, ohne professionelle Begleitung. Ein Erlebnis aus der Wirklichkeit. Für die „frisch gebackenen“ Adoptiveltern<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-zeit-bleibt-nicht-stehen/"><span class="screen-reader-text">"Die Zeit bleibt nicht stehen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Adoptiveltern holen ihr neugeborenes Adoptivkind aus dem Krankenhaus ab und bemerken, wie eine Frau die Übergabe von Ferne beobachtet. Es ist die leibliche Mutter, die ihr Kind auf Grund einer psychischen Erkrankung zur Adoption frei gegeben hat. Sie steht dort völlig allein, ohne professionelle Begleitung. Ein Erlebnis aus der Wirklichkeit. Für die „frisch gebackenen“ Adoptiveltern ist die Situation außerordentlich unangenehm und bestürzend. Wie verheerend sie sich wahrscheinlich auf die seelische Verfassung der kranken Mutter auswirkt, können wir ahnen. Gerade bei der Betreuung der abgebenden Mütter liegt noch manches im Argen, wo die einfühlsame Kompetenz von Hebammen unverzichtbar ist.<br>Dass ein Kind von der eigenen Mutter in die Hände neuer Eltern gegeben werden muss, ist glücklicherweise in den vergangenen Jahren immer seltener notwendig geworden. Frauen, die sich heutzutage nicht zutrauen, ihr Kind selbst zu versorgen, leiden selten nur unter wirtschaftlichen oder kurzfristig lösbaren Problemen ihrer Lebenssituation. Die Entscheidung, sich zum Wohle des Kindes von ihm zu trennen, zeugt von großem Verantwortungsbewusstsein. Eine unserer Autorinnen zum Titelthema, die Rechtsanwältin Astrid Doukkani-Bördner, ist häufig mit einer dramatischen Problematik konfrontiert. Sie warnt davor, dass Hebammen in guter Absicht, eine einmal getroffene Entscheidung, das Kind zur Adoption frei zu geben, wieder in Frage stellen oder gar die Mutter dazu überreden, das Neugeborene doch zu behalten. Das erste Lebensjahr ist eine wichtige prägende Zeit, die entscheidend für die weitere Entwicklung des Kindes ist. Für das Kind bleibt die Zeit nicht stehen – die unentschiedene Situation, wenn ein Kind zwischen grundlegend überforderten Eltern und einer Pflegefamilie hin- und hergereicht wird, um dann doch vielleicht erst Jahre später zur Adoption frei gegeben zu werden, kann für dieses Kind irreparable Folgen haben. Eine respektvolle Begleitung, wenn eine Mutter die Grenzen ihrer Möglichkeiten erkannt hat, kann in dieser schmerzhaften Lebenssituation heilsam sein.<br>Wenn eine offene Adoption möglich ist, können die notwendige Trennung und der neue Anfang für alle Beteiligten versöhnlich gestaltet werden. Von einem ermutigenden Beispiel hat Ingrid Kloster mir berichtet &#8211; auch sie ist Autorin zu unserem Titelthema: Eine Familie hatte sich für die offene Adoption entschieden und konnte schon vor der Geburt mit der leiblichen Mutter in Verbindung treten, zu der heute noch Kontakt besteht. Die Adoptiveltern durften im Vorraum des Kreißsaals warten, während ihr „zukünftiges“ Kind zur Welt kam. Nach der Geburt verabschiedete sich die leibliche Mutter von ihrem Baby und legte es der Adoptivmutter in den Arm. Danach wurde die Adoptivfamilie auf der Wochenstation des kleinen Krankenhauses im Familienzimmer aufgenommen und dort mehrere Tage betreut, wie jede andere junge Familie auch.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>ICM-Kongress in Brisbane</title>
		<link>https://viktoria11.de/icm-kongress-in-brisbane/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Nov 2005 08:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Aborigines]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten hat mit der Hebamme und Gesundheitswissenschaftlerin Clarissa Schwarz gesprochen, die aktiv am Welt-Hebammen-Kongress in Brisbane in Australien teilgenommen hat Katja Baumgarten: Welches sind Ihre wichtigsten Eindrücke, die Sie vom ICM-Kongress aus Brisbane mitgebracht haben? Clarissa Schwarz: Mein Interesse lag vor allem auf den wissenschaftlichen Aspekten. Deshalb ist meine Perspektive etwas einseitig. Der Kongress<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/icm-kongress-in-brisbane/"><span class="screen-reader-text">"ICM-Kongress in Brisbane"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Katja Baumgarten hat mit der Hebamme und Gesundheitswissenschaftlerin Clarissa Schwarz gesprochen, die aktiv am Welt-Hebammen-Kongress in Brisbane in Australien teilgenommen hat</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Welches sind Ihre wichtigsten Eindrücke, die Sie vom ICM-Kongress aus Brisbane mitgebracht haben?</strong></p>



<p><strong>Clarissa Schwarz: </strong>Mein Interesse lag vor allem auf den wissenschaftlichen Aspekten. Deshalb ist meine Perspektive etwas einseitig. Der Kongress war außerordentlich gut besucht, es sollen über 2.000 Hebammen da gewesen sein. Wir hatten einen riesigen Kongress-Saal, der oft voll besetzt war. Morgens ging es im großen Kreis los, dann gab es meistens zehn oder elf parallele Veranstaltungen. Es gab auch einige Filmvorführungen – darunter ja auch Ihr Film „Mein kleines Kind“. Überwiegend bestand das Programm jedoch aus Vorträgen. Der Kongress dauerte fast vier volle Tage, davor fand eine große Eröffnungsveranstaltung und am Ende wieder eine große Abschlussveranstaltung statt – das war sehr beeindruckend, wenn man sich unter so vielen Hebammen aus aller Welt befindet. Diesmal fand allerdings nicht dieser spektakulären Einzug der Hebammen aus allen Ländern mit ihren landestypischen Gewändern und Trachten statt, wie vor drei Jahren in Wien.</p>



<p><strong>Gab es Akzente vom Gastgeberland Australien?</strong></p>



<p>Es gab zur Eröffnung die Vorführung einer Aborigines-Gruppe &#8211; die wirkten aber etwas deplaziert, wie bei einer Veranstaltung für Touristen. Das Land gehört seit Tausenden von Jahren den Aborigines. Die Weißen haben jedoch immer so getan, als sei es ihr Land. Inzwischen scheint sich das Bewusstsein zu verändern. Für mich war sehr auffallend, wie auf dem Kongress oder später, als ich weiter durch Australien gereist bin, bei Veranstaltungen immer daran erinnert wurde, welcher „Community“, welcher Gruppe von Ureinwohnern an diesem Ort man es verdankt, dass man jetzt dort sein kann und dass diese Gegend früher ihr Refugium gewesen ist. Es gibt auch immer mehr Umbenennungen von Parks und Landschaften, die wieder die alten Namen erhalten. Dieses neue Bewusstsein ist erst spät aufgekommen. Erst 1968 haben die Ureinwohner das Wahlrecht erhalten. Es sind so viele Weiße ins Land gekommen, dass sie heute 98 Prozent der Bevölkerung ausmachen.</p>



<p><strong>Waren die Aborigines auch mit Hebammen vertreten?</strong></p>



<p>Das ist ein ganz großes Problem. Es gab Veranstaltungen zur Situation der Hebammenausbildung: Wie akademisch soll die Ausbildung sein? Wie sehr bleibt dabei die praktische Ausbildung auf der Strecke? In wieweit bekommt man dadurch akademische Hebammen, die man nicht im Kreissaal einsetzen kann, weil ihnen die Erfahrung fehlt? Bei einer dieser Veranstaltungen wurden drei angehende Aborigines-Hebammen, vorgestellt. Sie studierten an einer Universität, die einen Studiengang anbietet, wo als „direct-entry“ grundständig Hebammen ausgebildet werden. Das ist für Australien ein Novum, das es noch nicht lange gibt und das sich noch nicht durchgesetzt hat. Es gibt immer noch eine ganze Reihe von Ausbildungsgängen, die Krankenschwestern weiterbilden. Eine der Aborigine-Frauen war schon älter, sie war bereits Großmutter, eine ziemlich junge Frau war dabei und eine im mittleren Alter. Alle waren sehr stolz auf diese Frauen, weil es praktisch keine eigenen Aborigine-Hebammen gibt.<br>Die Aborigines haben ein Ausbildungsproblem. Sie haben nicht die erforderlichen Schulabschlüsse, die die Voraussetzung für ein Studium an der Universität sind. Diese Problematik tritt durch die akademisierte Hebammenausbildung verschärft zu Tage. Dazu brauchen sie einen Schulabschluss der dem Abitur entspricht. Umgekehrt droht das traditionelle Wissen auszusterben, weil alle Aborigine-Frauen zur Geburt in weit entfernte Städte mit geburtshilflichen Zentren ausgeflogen werden. Sie dürfen nicht mehr in ihrem Lebensbereich entbinden – nicht weil es gesetzlich verboten ist, sondern weil es durch die Versicherungssituation so unmöglich gemacht wird, dass sich niemand mehr traut. Das gesamte Gesundheitssystem ist drauf ausgelegt, die Frauen in die Klinik zu bringen, notfalls auszufliegen. Sie werden oft vier Wochen vor dem Termin irgendwo untergebracht, oftmals nicht an einem besonders angenehmen Ort, wo sie – weit weg von der Familie &#8211; alleine sind, mit anderen Schwangeren aus anderen „Communitys“, mit denen sie sich vielleicht auch nicht unbedingt gut verstehen. Für die Frauen ist es eine Katastrophe.</p>



<p><strong>Gibt es keine kleinen Krankenhäuser in der Nähe, wo diese Frauen entbinden könnten?</strong></p>



<p>Kleinere Krankenhäuser vor Ort gibt es auch nicht mehr. Beispielsweise in Zentral-Australien, wo ich später auf meiner Reise noch war, da fahren die Aborigine-Frauen mit dem Bus oder mit dem Auto drei bis fünf Stunden in das nächste größere Krankenhaus, weil es vor Ort niemanden mehr gibt, der die Geburten betreut. Ich habe gefragt, warum? Wenn sie so viel Wert darauf legen, dass man Hebammen und Krankenschwestern in einem Beruf beieinander hat, weil man sie dann kombiniert einsetzen kann. So etwas macht in einer ländlichen und abgelegenen Region Sinn. Aber auch die, die es vielleicht könnten, trauen sich nicht Geburtshilfe zu leisten und legen sehr viel Wert darauf, dass die Frauen rechtzeitig ins Krankenhaus gebracht werden.</p>



<p><strong>Klagen denn die Aborigine-Frauen so viel, dass die Versicherungen solche Probleme bereiten?</strong></p>



<p>Ich weiß es nicht. Mir scheint, dass die Aborigines so fremd bestimmt sind, das alle machen, was man von ihnen erwartet. Vielleicht ist das ein Standard, den man dort anstrebt. Man findet eine eigenartige Mischung aus Traditionsverbundenheit einerseits und andererseits einen großen Einfluss der Weißen. Ich kann das sehr schwer nachvollziehen. Das Entscheidende ist, dass die Australier es nicht geschafft haben, die traditionellen Hebammen in das Gesundheitssystem einzubinden, wie man das von anderen Ländern kennt, die Wert darauf legen, das traditionelle Wissen zu integrieren. Sie bilden und qualifizieren ihre traditionellen Hebammen weiter, die aber ihr Wissen behalten. Von solchen Bestrebungen habe ich nichts gehört. Wenn man in Australien hört, dass sie „indignity-midwivery“ machen, dann eher in dem Sinne, dass die Professionellen verstehen lernen, warum sich die Ureinwohner „so komisch“ verhalten. Dass es für sie beispielsweise ungehörig ist, sich in die Augen zu gucken, wenn man miteinander spricht. Es gibt auch lange Gesprächspausen. Man muss Geduld haben, wenn man eine Frage stellt und man erhält keine Antwort. Die Frage muss offensichtlich erst gefühls- und verstandesmäßig verdaut und verstanden werden und es dauert bis eine Antwort kommt. Wenn einem das zu lange dauert und man schon die nächste Frage stellt, dann gehen sie in die nächste Nachdenkphase und dann erhält man wieder keine Antwort. Das sind traditionelle Höflichkeitsverhaltensweisen, dass diese Gesprächspausen, die bei uns eher unangenehm sind, für die Aborigines geradezu nötig sind. Das ist kulturelles Kow-how.</p>



<p><strong>Ist die Hebammen-Ausbildung dieser drei Aborigines dann eine normale westliche Ausbildung?</strong></p>



<p>Ja, das ist ein richtiges Studium. Das Bachelor-Studium dauert drei Jahre und anschließend kann man noch ein Masterstudium über zwei Jahre anhängen.<br>Die „indignity-midwivery“, wovon ich eben gesprochen habe, das ist die kulturelle Weiterbildung von Weißen in Bereichen, wo sie Ureinwohner als Patienten haben. Das wird zum Teil auch an den Unis gelehrt. Auch in den Hebammenausbildungs-Kursen gibt es „indignity-midwivery“ oder „indignity-nursing“. Das ist aber nicht das, was ich mir blauäugig vorgestellt hatte, dass man traditionelles Wissen hat und in die Ausbildung integriert und lehrt – davon habe ich nie etwas gehört.<br>Der Staat, übernimmt die Ausbildungskosten der drei Aborigine-Frauen, denn eine Hebammenausbildung ist in Australien sehr teuer, sie könnten sie sich sonst nicht leisten. Deshalb sind alle darauf besonders stolz. Diese drei hatten die formalen Voraussetzungen für die Ausbildung. Eine weiße Hebamme kümmert sich ganz besonders um sie und erteilt ihnen, soweit sie das brauchen, etwas Stützunterricht“, weil sie vielleicht doch nicht das Ausbildungsniveau haben, wie alle anderen, um dem Studium zu folgen.</p>



<p><strong>Welche Länder waren in Brisbane vertreten?</strong></p>



<p>Es war spannend die verschiedenen Perspektiven aus den verschiedenen Ländern zu erleben &#8211; auch, zu sehen aus wie vielen Ländern Hebammen berichtet haben. Ich war neben Andrea Stiefel die einzige deutsche Hebamme, die mit einem Vortrag vertreten war. In dieser Hinsicht war Deutschland auf dem gleichen Rang wie Botswana oder Äthiopien. Es waren sehr viele Hebammen aus dem englischsprachigen Raum vertreten, aus Irland, Großbritannien, natürlich auch aus den USA und Australien. Der Kongress war sehr stark englisch dominiert – mit zum Teil phantastischen Forschungsergebnissen</p>



<p><strong>Welche Ergebnisse haben Sie besonders inspiriert?</strong></p>



<p>In diesen Ländern beschäftigt man sich mit Fragestellungen, an die denken wir hier in Deutschland gar nicht. Es gibt eine große Zahl von Masterarbeiten, Doktorarbeiten, Forschungsprojekte von Hebammen, die als „reserch-midwifes“ bezahlt werden und sehr professionelle Forschungsprojekte oder Beratungstätigkeiten durchführen, beispielsweise als Beraterinnen in der Politik. In England, Schottland und Wales gibt es zum Beispiel fest angestellte gut bezahlte Hebammen, die nichts anderes zu tun haben, als die Politik zu beraten und für diesen Zweck auch Gutachten zu erstellen und Information zu sammeln. In Australien gibt es das auch.</p>



<p>Von den westlichen Hebammen gibt es viele Fragen und Erfahrungen, die im Rahmen dieser politischen Beratungstätigkeit und aus Forschungsprojekten entwickelt werden, die wir uns gar nicht stellen. Was bei uns beforscht wird, sind beispielsweise Vergleiche von Prostaglandin A mit Prostaglandin B. Es wird aber nicht untersucht, was passiert, wenn man gar nichts macht. Man benötigte also eine Kontrollgruppe, ohne Intervention, um heraus zu finden, wie sinnvoll die Intervention ist, statt nur Intervention A mit Intervention B vergleichen.<br>Man könnte Frauen nach einem Kaiserschnitt direkt fragten: Wie kommt die Entscheidung zustande, ob Mütter ihr nächstes Kind vaginal oder wieder per sectio kriegen? Wo kriegen sie ihre Informationen her, wie verhalten sich die Ärzte, wie verhalten sich die Frauen, wie sehr lassen sie sich von den Ärzten beeinflussen? Oder ein anderer wichtiger Punkt: wie stark wirkt eigentlich das ökonomische System? Wer bezahlt was und wie viel? Mir ist in Brisbane klar geworden, dass das ökonomische System mehr wirkt als wir uns eingestehen wollen. Beispielsweise haben die privat versicherten Frauen in Australien eine zweimal so hohe Sectiorate als die Frauen, die staatlich krankenversichert sind. Gegenwärtig versucht man erfolgreich dafür zu werben, dass die Bevölkerung sich mehr privat versichert. Mit dieser Versicherungsform haben sie jedoch viel höhere Interventionsraten, sodass sich mittlerweile die Ökonomen warnend zu Wort melden, die vielen unnötigen Interventionen führten zu einer Verschwendung von Ressourcen. Dabei haben privat Versicherte im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung grundsätzlich ein niedrigeres Risiko. Da wird etwas deutlich, was bei uns nicht diskutiert wird, weil keiner hinguckt. Diese Merkmale werden in der Perinatalerhebung nicht erfasst. Aus Sicht der gesamten Gesellschaft kommt es dabei zu einer Verschiebung: Man lässt ausgezeichnet ausgebildete Teams für etwas Unnötiges arbeiten, die an anderen Stellen fehlen, wo man sparen muss. Warum wird beispielsweise soviel CTGs geschrieben, obwohl es nicht besonders Evidenz basiert ist? Es wird gut bezahlt!</p>



<p><strong>Gab es zum CTG auch Forschungsergebnisse?</strong></p>



<p>Eine Forschungsarbeit beschäftigte sich mit dem Einsatz des CTG bei „low-risk“-Schwangeren. Es wurde auf sehr geschickte Weise gefragt, ob die Frauen das CTG brauchen. Es ist ja nicht einfach, die Zufriedenheit von Frauen bezüglich der Schwangerenvorsorge oder Geburtshilfe herauszufinden, denn wenn das Kind geboren und gesund ist, dann sind sie ja fast alle zufrieden, weil sie auch nicht wissen, wie es hätte besser sein können. Diese Forschungsarbeit kam zu dem Ergebnis, dass das CTG für die Frauen nur insofern wichtig ist, als es ihnen Sicherheit vermittelt. Sie wollen hören, dass es ihrem Kind gut geht. Sie erleben, dass die Hebammen und Ärzte das nur können, wenn sie eine CTG-Untersuchung machen. Die Hebammen sind nicht mehr in der Lage Sicherheit auszustrahlen, wenn sie kein CTG haben. Also die Hebammen haben Angst und brauchen das CTG und die Ärzte haben vielleicht noch mehr Angst und brauchen es als Absicherung vor juristischen Konsequenzen. Also die Profis haben Angst ohne CTG, sie brauchen das CTG. Also brauchen die Frauen das CTG, damit die Profis ein Gefühl der Sicherheit haben, das nun wiederum die Frauen brauchen. Es wurde bei dieser Untersuchung auch herausgefunden, dass die Hebammen das CTG nicht „mögen“ dass sie aber nicht wagen, darauf zu verzichten, weil sie Angst haben. Solche patientenorientierte Fragestellungen, die über die typischen pharmazeutischen oder medizintechnischen Aspekte hinausgehen, finde ich interessant: Was brauchen die Frauen eigentlich, was wollen die Frauen? Was halten die Frauen für eine gute Betreuung? Wie viele Frauen wollen, wenn sie ein Kind zur Welt gebracht haben ein weiteres bekommen? Ob eine Frau so etwas noch einmal erleben möchte ist eine spannende Frage, aus der man viel ableiten kann. Ich war begeistert von all den vielen Master- und Doktorarbeiten und Ergebnissen von Forschungsprojekten, wo haufenweise Hebammen und vielen Ländern an Fragen arbeiten, die sie dort präsentiert haben. Andererseits war es teilweise auch erschütternd zu erfahren, wie in armen Ländern teilweise dramatische Zustände herrschen, dass Frauen verbluten, weil es an den geringsten Mitteln fehlt. Wo wir uns Gedanken machen, dass zu viele Kaiserschnitte gemacht werden, gibt es Regionen, wo es nicht einmal Transportmöglichkeiten gibt, um eine Frau ins Krankenhaus zu bringen.</p>



<p><strong>Gab es Forschungsergebnisse, die sie überrascht haben?</strong></p>



<p>Ja und Nein. Es gibt viele Forschungsergebnisse von der Sorte, wo man denkt, das hat man schon immer gewusst oder geahnt. Dass Frauen nach Einleitungen mehr PDA und häufiger ein Sectio erhalten, und es häufiger zu Nachblutungen kommt, das ist nicht so neu. Zur Diskussion um den Wunschkaiserschnitt gab es einer Reihe von verschiedenen Befragungen von Frauen nach einer Sectio: Sie gaben an, sie hätten lieber ihr Kind vaginal bekommen, aber man hätte es ihnen so dargestellt, dass der Kaiserschnitt die bessere Option oder die vaginale Geburt gefährlich für ihr Kind sei. Wenn sie wirklich eine Wahl gehabt hätten, hätten sie sich für die vaginale Geburt entschieden. Oder dass Frauen, die ihr Kind vaginal geboren haben sehr viel häufiger ein zweites Kind bekommen möchten während die Sectio-Frauen es häufig nicht noch einmal erleben möchten, das sind Ergebnisse, die nicht überraschend sind. Mich begeistert daran eher die Tatasche, dass sich so viele Hebammen diesen Fragen widmen und dass dadurch eine Diskussion angeregt wird. So etwas löst weitere Denkprozesse aus. Je mehr studierte Hebammen es gibt, umso mehr Hebammen trauen sich, Fragen zu stellen. In Deutschland gibt es keine Kultur, dass man die Geburtshilfe reflektiert. Wir lernen nicht, Fragen zu stellen. Im internationalen Vergleich ist mir aufgefallen, dass uns deutschen Hebammen das fehlt. Wir sollten uns trauen, auch einfache Fragen zu stellen und sie zu Forschungsergebnissen zu führen.</p>



<p><strong>Gab es dazu Untersuchungen?</strong></p>



<p>Ja. Die Ergebnisse sind erstaunlich gut: es heilt wunderbar auch wenn nicht genäht wird. Auch das Follow-up nach drei oder sechs Monaten brachte sehr gute Ergebnisse. Die Frauen sind zufrieden und es bleibt ihnen die Naht erspart.</p>



<p><strong>Gab es weitere Studienergebnisse, die sie erwähnenswert finden?</strong></p>



<p>Mein Augenmerk lag vor allem in den übergeordneten Themen, wie dem Gesundheitssystem &#8211; wie ist es organisiert? Durch alle Themen hat sich auch die Erkenntnis gezogen, dass eine Geburt immer mit dem Stiften einer Beziehung zu tun hat. Wie entsteht die Beziehung von Mutter und Kind und wie können Hebammen dies hilfreich begleiten? Ein Projekt von Inuit-Hebammen hat mich am meisten beeindruckt. Wie die Ureinwohner Australiens hatten auch die Inuit die Situation, dass ihre Frauen über viele Jahre zur Geburt in weit entfernte Städte ausgeflogen wurden. Parallel zu dieser Entwicklung fand in ihren Dörfern ein zunehmender sozialer Verfall statt: Die sozialen Bezüge fielen auseinander, es gab Drogen- und Alkoholprobleme. Depressionen nahmen zu bis hin zu jugendlichen Selbstmorden. Daraufhin wurde die Notbremse gezogen und man hat Veränderungen eingeleitet – unter anderem wurde ein Geburtshaus gegründet: die Geburt wurden wieder in das Dorf zurückgeholt.</p>



<p><strong>Ging diese Initiative von Inuit-Hebammen aus?</strong></p>



<p>Ja, die Inuit-Hebammen, erhielten ein zusätzliches Training von einer weißen Hebamme, die auch bei dem Projekt mitgewirkt hat. Mittlerweile wird das Geburtshaus von einem Team von Inuit-Hebammen betrieben. Es wurde ein Video gezeigt, wo man sieht, wie die Frauen auch zur Geburt im Dorf integriert sind, die Kinder werden nach der Geburt traditionell in Empfang genommen, alle sind gerührt, die Frau wird gefeiert. Die Hebammen hängen immer die Fußabdrücke der Neugeborenen im Flur des Geburtshauses auf &#8211; über 1.000 Kinder sind inzwischen dort geboren. Dieses Projekt hat dazu beigetragen, dass die familiären Beziehungen wieder sehr viel stabiler geworden sind, und auch die anderen ernsten Probleme abgenommen haben. Es ist ein Teil von einem Umdenken, dass man die Frauen nicht mehr ausfliegt, weil man die Geburt für ein medizinisches Risiko hält, sondern dass man erkannt hat, dass eine Geburt mehr ist als ein physisches Überleben.</p>



<p><strong>Ist es für die Frauen nicht gefährlich, so weit entfern vom nächsten ihre Kinder zur Welt zu bringen?</strong></p>



<p>Das nächste Krankenhaus ist erst nach mehreren Flugstunden erreichbar. Deshalb selektieren die Hebammen sehr sorgfältig. Ab und zu muss eine Frau doch noch verlegt werden, aber sie haben eine geringe Sectio-Rate von drei Prozent. Insgesamt ist perinatale Mortalität wesentlich geringer als vorher. Das ist außerordentlich! Es bestätigt die Ergebnisse der „Farm“ von Ina May Gaskin, die ähnliche Zahlen vorweisen, die sich sehen lassen können: mit einer minimalen Sectio-Rate aber trotzdem einer minimalen perinatalen Mortalität. Viele wollen das nicht zur Kenntnis nehmen, dass die vertraute Umgebung ein großer Sicherheitsfaktor sein kann. Was bedeutet Sicherheit? Wenn man sich so eine junge Inuit-Frau oder ein Aborigene-Frau vorstellt, wie sie zur Geburt in eine fremde Welt geworfen ist, mit fremden Menschen, die auch noch alle acht Stunden wechseln, wenn es dieser Frau dann die Wehen verschlägt, wen kann das wundern?</p>



<p><strong>Liebe Clarissa Schwarz, herzlichen Dank für diese eindrucksvollen Einblicke und Anregungen!</strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hausgeburtstage in Frankfurt</title>
		<link>https://viktoria11.de/hausgeburtstage-in-frankfurt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Aug 2005 07:14:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten hat die Tagung des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) besucht, bei der freiberufliche Hebammen ihr Wissen und Können und ihr Verständnis von einer autonomen und originären Berufsauffassung selbstbewusst und professionell austauschten Eine überschaubare Veranstaltung, thematisch fokussiert, die neben dem Kopf auch Herz und Seele ansprechen sollte &#8211; es hätte nicht besser gelingen können,<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/hausgeburtstage-in-frankfurt/"><span class="screen-reader-text">"Hausgeburtstage in Frankfurt"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Katja Baumgarten hat die Tagung des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) besucht, bei der freiberufliche Hebammen ihr Wissen und Können und ihr Verständnis von einer autonomen und originären Berufsauffassung selbstbewusst und professionell austauschten</strong></p>



<p>Eine überschaubare Veranstaltung, thematisch fokussiert, die neben dem Kopf auch Herz und Seele ansprechen sollte &#8211; es hätte nicht besser gelingen können, was die Veranstalterinnen des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands sich für ihren Kongress auf die Fahnen geschrieben hatten.</p>



<p>In Deutschland werden pro Jahr an die 5.000 Kinder in ihrem Zuhause geboren &#8211; begleitet und beschützt von etwa 600 praktizierenden Hausgeburtshebammen. Unter dem Motto „Hausgeburt – ja sicher!“ trafen sich am 9. und 10. Juni über 200 Hebammen in Frankfurt. Die Räume des eindrucksvollen Ökohauses, einer Art Gewächshaus, um das Veranstaltungs- und Büroräume gruppiert sind, waren wie geschaffen als Begegnungsort &#8211; hier ist auch das Büro des Verbandes zu Hause. Ein Drittel der Teilnehmerinnen waren Hebammenschülerinnen, die von dem praxisnahen Programm aus Vorträgen, Workshops praktischen Übungseinheiten der zahlreichen „gestandenen“ Hebammenkolleginnen angezogen worden waren – ein besonderes Signal der Hoffnung, das das Klima von Aufbruch, von inhaltlicher Begeisterung und Respekt vor der Erfahrung im Beruf mit prägte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Voneinander lernen</h2>



<p>Der Höhepunkt in dieser Hinsicht war die Abendveranstaltung „Alt trifft Jung – das Hörrohr weitergeben“. Im dicht besetzten Veranstaltungsraum waren alle Tagungsteilnehmerinnen im Kreis versammelt und lauschten den glücklichen und zum Teil auch nachdenklichen oder traurigen Erlebnissen, von denen drei Kolleginnen, Reinhild Bohlmann aus Hofgeismar, Ursula Berghald aus Ispringen und Annick Delamotte aus Welkenradt in Belgien aus ihrem langjährigen und ereignisreichen Hebammenleben zu berichten hatten. Um die Arbeit in Afrika unter extrem schwierigen Bedingungen ging es ebenso wie um die Veränderung der Klinikgeburtshilfe und der Hausgeburtshilfe oder um die Erfahrungen bei den Geburten der eigenen Töchter. Spannende Erlebnisse und Anekdoten wurden auch aus dem Kreis der Zuhörerinnen zum Besten gegeben. Eine Kollegin berichtete humorvoll wie sie Anfang der 70er Jahre ihr erstes Kind im Klinikfahrstuhl in der Hocke zur Welt brachte und damit dem damals unvermeidlichen Dammschnitt entkommen sei. Bei der Entlassungsuntersuchung einige Tage später entfuhr dem Gynäkologen beim Blick zwischen ihre Beine ein entsetztes „Was ist denn das?“ &#8211; die unrasierte und unverletzte Frau sei zu der Zeit offenbar ein verwirrender Anblick für einen Arzt gewesen.</p>



<p>Im großen Kreis fand sich auch die international bekannte Hausgeburtspionierin Ina May Gaskin aus Tennesee/USA – strickend, nach klassischem Hebammenbrauch. Ihre beeindruckende Ausstrahlung zog am nächsten Tag bei ihrem Vortrag und ihrem Workshop zum Thema „Intuition in der Hausgeburtshilfe“ alle Zuhörerinnen in den Bann. Sie vermittelte nicht nur erfrischend humorvoll und direkt ihre Auffassung, dass die Geburt als Teil der Sexualität der Frau gesehen und geachtet werden sollte. Jungen, noch wenig erfahrenen Kolleginnen empfahl sie zur Schulung ihrer Fähigkeit zur Intuition ausführliche und möglichst zeitnahe Tagebuchaufzeichnungen zu führen &#8211; über die Dokumentation der üblichen Parameter hinaus. Sie selbst habe auf diese Weise viel von den gebärenden Frauen gelernt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gefahren für Mütter</h2>



<p>Sie wies auch auf Gefahren durch Eingriffe in den natürlich Geburtsablauf, beispielsweise durch den Einsatz von bedenklichen Medikamenten hin, wie dem Mittel Cytotec. Es wird in den USA häufig zur Geburtseinleitung eingesetzt und kommt auch in Deutschland unter anderem bei Schwangerschaftsabbrüchen zum Einsatz. Nach ihren persönlichen Recherchen gingen zahlreiche mütterliche Todesfälle durch Fruchtwasserembolie auf den Einsatz von Cytotec zurück, die von der amerikanischen Regierung allerdings nicht ernst genommen würden. Auch die Sectiomethode nach Misgrav-Ladach sah sie mit kritischen Augen. Nach ihrer Beobachtung würden mehr Frauen an den Folgen dieser OP-Methode sterben, beispielsweise durch Uterusruptur bei einer folgenden Geburt, als durch die bislang übliche Technik. Sie kritisierte, dass für diese neue Methode im großen Stil auf der ganzen Welt geworben würde, bevor es gesicherte Langzeit-Erfahrungen über ihre Spätfolgen gäbe. Frauen würden so in Gefahr gebracht.</p>



<p>Ina May Gaskin berichtete auch von ihrer Initiative „The Safe Motherhood Quilt Projekt“ – einem immer weiter wachsenden, zusammengesetzten Wandteppich, in dem die Namen von Frauen, die durch ihre Geburt verstorben sind, in individuell gestalteten Rechtecken verewigt sind. Die Aktivistin in dieser Sache möchte die Namen der Frauen vor dem Vergessen bewahren und die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass die Rate der Müttersterblichkeit in den USA als Folge der gegenwärtigen Trends in der Geburtsmedizin in den vergangenen 20 Jahren nicht gesunken, sondern statt dessen gestiegen sei. Durch ein unzureichendes System der statistischen Erfassung tauchten viele Todesfälle in den offiziellen Zahlen nicht auf, beispielsweise wenn Frauen erst nach Klinikentlassung an den späteren Folgen ihrer Geburt zu Tode kämen. Ina May Gaskin schätzte, dass die Dunkelziffer der Müttersterblichkeit in den USA dreimal höher sei als die offiziell angegebene von 17 pro 100.000 Geburten. Sie warnte davor, dass die Geburtshilfe in Deutschland mit gegenwärtig acht mütterlichen Todesfällen pro 100.000 Geburten nicht dem schlechten Beispiel der USA folgen dürfe.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Salutogenese</h2>



<p>Sicherheit und Gesundheit in der Geburtshilfe war der Schwerpunkte der Hausgeburtstagung. In ihrem Eröffnungsvortrag „Die Lust der Frauen am Gebären“ spannte Monika Brühl den großen Bogen von einem auf Gesundheit aufbauenden inneren Verständnis der Geburt. Die Hausgeburts- Geburtshaus- und Beleghebamme aus Bonn empfahl &#8211; was vor Jahren von der aktiven Frauenbewegung vielleicht als Verrat gesehen worden wäre &#8211; von Hebammen aber tiefer verstanden werden kann: „Wir sollten den modernen, emanzipierten, selbstbestimmten Frauen von der Hingabe, als der natürlichen, inneren, geburtsfördernden Kraft erzählen.“ Dies sei heute notwendig, weil sich im Alltag eher die „männliche“ Durchsetzungskraft und ein Planungs- und Kontrollverhalten eingefleischt habe. Man betrachte Schmerz als unnötig und bekämpfenswert was dem spontanen, unwillkürlichen „Nachgeben der Klugen“ heute im Weg stände. Deshalb sei Hingabe ein wichtiges Thema in der Geburtsvorbereitung und der Geburtsbetreuung. „Auch die Funktion des Geburtsschmerzes sollte verstanden werden.“, gab Brühl zu Bedenken: „Denn die Klügere gibt leichter nach. Frauen, die sich im Überlebenskampf des modernen Alltags befinden, haben es leichter, ihr gewohntes Durchhalten aufzugeben, wenn sie in der Geburtsvorbereitung verstanden haben, dass es Sinn macht, sich dem Schmerz hinzugeben.“ Verena Schmid, Hebamme aus Florenz und Gründerin der „Scuola di Arte Obstetrica“, stellte das theoretische Modell der Salutogenese nach Antonovsky vor, einer neuartigen Beobachtung und Bewertung von Gesundheit. Gerade für die Hausgeburtshilfe sei der Blick auf die inneren Ressourcen von Mutter und Kind ein wesentliches Prinzip. Margarita Klein, Hebamme, Diplompädagogin und Familientherapeutin aus Hamburg, übertrug in ihrem Vortrag „Salutogenese – Gesundheit für Hebammen“ diesen salutogenetischen Ansatz auch auf die Hebamme &#8211; für einen körperlichen, psychischen und sozialen Umgang mit sich selbst und im Beruf.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Lotusgeburt</h2>



<p>Bei den „Trainingszirkeln“, wo im Zehn-Minuten-Takt von einer Station zur nächsten gewechselt wurde, vermittelten Hausgeburtshebammen ihre Kenntnisse zu Themen wie „frühe Kindsbewegungen und Herztöne“, „Gebärpositionen“, „Atemtechnik“, „Einstellungsoptimierung“, „Wassergeburt“, „Beckenendlage“, „Schulterentwicklung“ oder „Handgriffe zur Plazentalösung“. Mancher Kollegin schmerzte am Abend der Arm vom gegenseitigen Braunüle-legen. Besonders viel Diskussion lösten die Betrachtungen und Erfahrungen zur Lotusgeburt von Hanna Ojus aus Quedlinburg aus. Sie nabelt das Kind nach der Geburt grundsätzlich nicht ab, sondern lässt die Plazenta so lange mit dem Kind verbunden, bis schließlich nach Tagen die Nabelschnur von selbst abfällt. Die Plazenta wird in einem speziellen Tuch aufbewahrt, zur besseren Haltbarkeit mit Salz bestreut. So liegt in den ersten Tagen neben dem Kind immer auch das Paket mit seinem Mutterkuchen. Diese „Verbundenheit“ führe zwar zu weniger Mobilität, das sei aber ein durchaus erwünschter Nebeneffekt. Ein „Plazentatrauma“, der Schock durch den plötzlichen Verlust der Plazenta, solle auf die Weise vermieden werden. Die Kinder wirkten ruhiger und eigenständiger. Mittlerweile habe sie zwölf Neugeborene auf diese Weise betreut und sei überzeugt von der Lotusgeburt. Eine der Zuhörerinnen berichtete, dass sie in Guatemala diese Praxis ebenfalls kennen gelernt habe.</p>



<p>Neben ungewohnten Anregungen gab es auch Handfestes aufzufrischen wie Workshops zur „Beckenendlage“ von Ina Rieder aus Nannhofen bei München und „Reanimation und Prävention“ von Reinhild Bohlmann oder eher „trockene“ Themengebiete, wie der Workshop von Johanna Hoepner-Frühauf aus Marburg „Hausgeburtshebamme und Praxismanagerin – Schließt sich das aus?“. Sie vermittelte die Gründzüge eines professionellen Praxismanagements ebenso wie den Aufbau eines Sicherheitsmanagements in der freien Praxis. Was von vielen eher als notwendiges Übel in ihrer Praxis nur am Rande gestreift wird, konnte hier gut strukturiert als große Arbeitserleichterung begriffen werden. Martina Eirich aus Braunsbach/Kocher und der Jurist Christoph M. Steegers boten „Dokumentation und Fallbesprechung“ an. Ähnlich wie die Empfehlung von Ina May Gaskin – nur mit anderem Hintergrund – plädierte auch der Berliner Fachanwalt für Medizinhaftungsfälle dafür, persönliche Eindrücke, selbst jegliches komische Gefühl mit aufzuzeichnen: „Je individueller die Dokumentation, desto besser.“ Vor Gericht würden derartige, manchmal eher intuitive Aufzeichnungen durchaus ernst genommen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Dienstleistung?</h2>



<p>Nur die zentrale Diskussion „Hausgeburt? Ja sicher!“ erreichte leider keine wirklich inspirierende Tiefe. Besonders nachdenklich stimmte mich dabei ein Wortwechsel, als die Moderatorin die Arbeit von Hebammen spontan als Dienstleistung bezeichnete. Sie entschuldigte sich für diese Wortwahl, doch die angesprochene Hebamme kam ihr sofort entgegen, sie selbst sähe ihre Arbeit als Dienstleistung, sie leiste Dienst für die Frau &#8211; ein Selbstverständnis, das in der großen Runde unwidersprochen blieb. Ist es denn wirklich eine Dienstleistung, was Hebammen bei ihrer Geburtshilfe tun? Dem heute allgemein üblichen Gebrauch des Wortsinnes kann sich niemand entziehen und zunehmend scheint sich eine Auffassung einzuschleichen, die sowohl von manchen Frauen, als auch von einigen Kolleginnen eher den gängigen Alltagsbegriff meint. Ob die moderne „Dienstleistung“ mit der originären Hebammenhilfe viel gemeinsam hat, ist zu bezweifeln.</p>



<p>Mit einem Eltern-Forum wirkten auch Hausgeburtseltern an der Tagung mit und boten den Austausch über ihre Erwartungen, Hoffnungen und Erfahrungen an. Voller Tatendrang stellte die „Hausgeburtsmutter“ Judith Fleischer die neu gegründete Hamburger Initiative „Natürlich Hausgeburt“ vor, einen Elternverein, dem es unter anderem um die Verbesserung des Klimas für die Hausgeburtshilfe in der Öffentlichkeit geht. So fordert die Elterninitiative die uneingeschränkte Schwangerenvorsorge durch Hebammen als ein Recht der Frauen – auch in Kooperation mit Frauenärzten, ohne dass dafür von der Kassenärztlichen Vereinigung Steine in den Weg gelegt werden dürften. Ein heißes Eisen, das in vielen Orten in den vergangenen Monaten zu Kontroversen und Unsicherheit zwischen Hebammen und ÄrztInnen geführt hat.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Neuer Vorstand</h2>



<p>Am Ende der Hausgeburtstage stand auch der Abschied vom bisherigen Vorstand des BfHD bevor. Dorothea Kühn, vielen bekannt als engagierte BfHD-Frau, braucht nach Jahren intensiver Verbandsarbeit wieder mehr Zeit für ihre eigene Hebammenpraxis und stellte ihr Amt als erste Vorsitzende zur Verfügung. Am Tag nach der Tagung wurden für die kommenden zwei Jahre Susanne Schäfer zur 1. Vorsitzenden gewählt, Hanna Ojus zur 2. Vorsitzenden und Dorothea Kühn zur Kassiererin, die so dem Vorstand erhalten bleibt.</p>



<p>Der BfHD ist mit seinen 700 Mitgliedsfrauen ein überschaubarer Berufsverband, der die Interessen von freiberuflichen Hebammen, von Hebammenschülerinnen und von Hebammen vertritt, die eine natürliche, selbstbestimmte Geburtshilfe praktizieren. Es ist zu wünschen, dass der kleine aber umso lebendigere Verband weiterhin mit solch kräftigen Impulsen die Hebammengeburtshilfe stärkt, wie es in Frankfurt zu erleben war. Weitere Tagungen zur Hausgeburtshilfe hat der BfHD für die kommenden Jahre angekündigt. Ein Tagungsband aus den vielen Beiträgen ist geplant und wird den Schatz des Hebammenwissens zweifellos bereichern.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Stafette ergreifen</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-stafette-ergreifen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jul 2005 07:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Stellen Sie sich nicht so an &#8211; als Sie das Kind &#8222;gemacht&#8220; haben, haben Sie auch nicht geschrieen! Worte wie diese haben schon meine Großmutter verletzt. Noch 96-jährig, auf dem Sterbebett, hat sie an ihre erste Geburt gedacht. Der zynische Klassiker sei längst ausgestorben, hatte ich angenommen. Aber Kolleginnen und Mütter berichten mir manchmal, dass<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-stafette-ergreifen/"><span class="screen-reader-text">"Die Stafette ergreifen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Stellen Sie sich nicht so an &#8211; als Sie das Kind &#8222;gemacht&#8220; haben, haben Sie auch nicht geschrieen! Worte wie diese haben schon meine Großmutter verletzt. Noch 96-jährig, auf dem Sterbebett, hat sie an ihre erste Geburt gedacht. Der zynische Klassiker sei längst ausgestorben, hatte ich angenommen. Aber Kolleginnen und Mütter berichten mir manchmal, dass er noch im Umlauf ist &#8211; vor wenigen Tagen wieder. Was treibt Hebammen zur Grausamkeit? &#8211; in dem Moment, wo Potenz und Schutzbedürftigkeit der gebärenden Frau zusammenfallen. Ich stelle mir vor, dass Hebammen, die in ihrem Beruf verwurzelt sind, in ihrer Kunst, die Geburt zu einem glücklichen Ausgang zu geleiten, derartige Gewalttat mit Worten nicht übers Herz bringen.</p>



<p>Ob sich die Kolleginnen vor 50 Jahren Gedanken über ursprüngliche Hebammentätigkeit gemacht haben? Frau Strauch und Frau Schulze, die in Hannover die Hausgeburtshilfe durch die &#8222;Durststrecke&#8220; von den 60ern in die 80er Jahre getragen haben &#8211; und deren Nachfolgerin ich 1983 wurde &#8211; arbeiteten ohne Akupunktur, Homöopathie, Watsu oder Haptonomie. Sie hatten kein CTG dabei und Frau Strauch bekam Ärger, weil sie dem Segen des Ultraschalls misstraute. Nicht alles konnte ich von meinen erfahrenen Kolleginnen lernen: Dass die freie Wahl der Gebärposition ein Recht der Frau ist, begriff ich in meiner Zeit am Kreiskrankenhaus Dachau, wo 1980 geburtshilflich neue Wege eingeschlagen wurden. Die Gedanken von Leboyer mögen Frau Strauch übertrieben angemutet haben, die sozial benachteiligte Familien betreute, bevor die Hausgeburt wieder gesellschaftsfähig wurde. Sie empfahl mir ihr &#8222;Geheimrezept&#8220;: Dolantin-Monzal. Ich habe es niemals angewandt. Auch den telefonischen Rat einer anderen älteren Kollegin, bei der Wehenschwäche meiner ersten Hausgeburt &#8222;eine Einheit&#8220; i.m. zu spritzen, habe ich in meiner Not nur dieses eine Mal gewagt. Vor allem ihr Zutrauen, dass ich die schwierige Geburt meistern würde, ohne dass sie sich auf den Weg machen müsste, hat dabei Wirkung entfaltet. War es ein Rest von Aberglaube, der Rat von Frau Schulze, in der Schwangerschaft nicht die Hände über den Kopf zu heben, wegen möglicher Nabelschnurkomplikationen? Das damit verbundene Verbot, Wäsche aufzuhängen, mag eine Art Mutterschutz gewesen sein. Sie wollte mir beibringen, wie sie mit dem Hörrohr Junge und Mädchen am Herzschlag unterscheiden konnte. Es blieb mir bis heute ein übersinnliches Rätsel. Oder hatte sie einen besonders feinen Sinn für den Herzton &#8211; der kein artifizielles Dopton-Geräusch war? Bei allen Geburten, die ich mit ihr erlebte, hatte sie Recht.</p>



<p>Ich habe die &#8222;Stafette&#8220; von den betagten Kolleginnen übernommen. Manche hatten mehrere Tausend Geburten betreut, ohne ein Kind zu verlieren &#8211; in Zeiten ohne Handy und Babynotarztwagen. Als Persönlichkeiten verkörperten sie die gelebte Erfahrung: Dass Frauen ihr Kind aus eigener Kraft gebären können und wir Hebammen das Handwerkszeug beherrschen müssen, ihnen dabei sicheren Schutz zu geben.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aphrodite im Kreißsaal?</title>
		<link>https://viktoria11.de/aphrodite-im-kreisssaal/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 2005 07:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://viktoria11.de/?p=3710</guid>

					<description><![CDATA[Gebärmutter, Vagina und Klitoris &#8222;sind alle mit Hitze erfüllt, wie mit flüssigem Feuer oder aber randvoll und überlaufend von ineinander verschmelzenden glühenden Farben.&#8220;, schreibt Sheila Kitzinger 1983 zur Sexualität der Geburt: &#8222;Es kann das tiefgreifendste sexuelle Gefühl sein, das eine Frau jemals erlebt hat, so stark wie ein guter Orgasmus, ja zwingender.&#8220; Gleichzeitig weist sie<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/aphrodite-im-kreisssaal/"><span class="screen-reader-text">"Aphrodite im Kreißsaal?"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Gebärmutter, Vagina und Klitoris &#8222;sind alle mit Hitze erfüllt, wie mit flüssigem Feuer oder aber randvoll und überlaufend von ineinander verschmelzenden glühenden Farben.&#8220;, schreibt Sheila Kitzinger 1983 zur Sexualität der Geburt: &#8222;Es kann das tiefgreifendste sexuelle Gefühl sein, das eine Frau jemals erlebt hat, so stark wie ein guter Orgasmus, ja zwingender.&#8220; Gleichzeitig weist sie auf einen entscheidenden Widerspruch hin: &#8222;Die intensiv sexuelle Natur einer solchen Geburt steht im krassen Gegensatz zu dem institutionellen Rahmen, in dem diese gewöhnlich stattfindet. Es ist, als wollten wir uns lieben und müssten dies in der belebten Eingangshalle eines Flughafens, auf einem großen Bahnhof oder in einer gekachelten öffentlichen Bedürfnisanstalt tun.&#8220; Kitzinger machte 1980 bei einem Geburtshilfe-Kongress in Berlin Furore, als sie in ihrem Vortrag vor ÄrztInnen die Geburt als ekstatischen Liebesakt mit Liebeslauten, heftigem Atmen und Stöhnen bis zum Höhepunkt simuliert hatte &#8211; für mache peinliche Provokation, für andere eine Erleuchtung beim Aufbruch zu einer neuen &#8222;befreiten&#8220; Geburtshilfe.</p>



<p>Die Sicht auf die Geburt als Teil der weiblichen, vielleicht sogar der kindlichen Sexualität, ist lange kein Novum mehr &#8211; und auch GeburtshelferInnen, wie Frédérick Leboyer, Michel Odent oder Ina May Gaskin haben diese damals noch außergewöhnliche Auffassung Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre populär gemacht. Dennoch hat sich bis heute das &#8222;Setting&#8220; bei der Geburt noch lange nicht so verändert, dass im Kreißsaal eine aphrodisierende Atmosphäre das ist, was ein Paar empfängt, wenn es zur Entbindung kommt. Nicht einmal das Recht der Gebärenden und ihres Partners auf Privatsphäre sind heute zur unantastbaren Selbstverständlichkeit geworden. Kein Wunder, dass die &#8222;Geburt als Orgasmus&#8220; die Ausnahme bleibt, zumal bereits der medizinische &#8222;Risikoblick&#8220; auf die Schwangerschaft die Erotik aus der Fruchtbarkeit eher systematisch vertreibt, statt dass sie angeregt würde.</p>



<p>Für ihr weiteres Liebesleben wird die Erfahrung ihrer Geburten bei den meisten Frauen sicher ein Schlüsselerlebnis bleiben &#8211; sei es im besten Fall, dass damit ein Knoten zur eigenen sexuellen Reife gelöst wurde oder schlimmstenfalls, dass ein demütigendes gewaltsames Geburtserlebnis seine schwer wieder gut zu machenden Nachwirkungen auch auf das sexuelle Erleben in ihrer Partnerschaft hinterlässt. Noch immer gibt es in der Geburtshilfe zu viele alltägliche Störungen und kleinere oder auch größere Gewalt durch die Helfenden &#8211; wie beispielsweise das nicht auszurottende &#8222;Kristellern&#8220;. Es fragt sich, ob die häufig angeführte Lustlosigkeit auf Sex vieler junger Mütter in den Monaten nach der Geburt immer mit Erschöpfung oder verändertem Hormonhaushalt erklärt werden kann &#8211; oder ob ihre Wurzel nicht eher in einem häufig wenig &#8222;orgastischen&#8220; Geburtserlebnis voller Interventionen zu suchen ist, wie es heute die Regel ist.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nur Zuwendung hat Zukunft</title>
		<link>https://viktoria11.de/nur-zuwendung-hat-zukunft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 May 2005 15:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerd Eldering]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten hat mit Dr. Gerd Eldering über die Veränderungen im Gesundheitswesen gesprochen. Der innovativ denkende Frauenarzt sieht gute Chancen für eine Geburtshilfe, die die Familie in den Mittelpunkt stellt und dennoch die künftigen ökonomischen Herausforderungen besteht Katja Baumgarten: Warum haben Sie im Juni 2003 Ihre Tätigkeit als Chefarzt im Vinzenz-Palotti-Hospital Bensberg niedergelegt? Dr. Gerd<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/nur-zuwendung-hat-zukunft/"><span class="screen-reader-text">"Nur Zuwendung hat Zukunft"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Katja Baumgarten hat mit Dr. Gerd Eldering über die Veränderungen im Gesundheitswesen gesprochen. Der innovativ denkende Frauenarzt sieht gute Chancen für eine Geburtshilfe, die die Familie in den Mittelpunkt stellt und dennoch die künftigen ökonomischen Herausforderungen besteht</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Warum haben Sie im Juni 2003 Ihre Tätigkeit als Chefarzt im Vinzenz-Palotti-Hospital Bensberg niedergelegt?</strong></p>



<p><strong>Dr. Gerd Eldering: </strong>Die Gründe, die Klinik zu verlassen, obwohl mein Vertrag noch längst nicht erfüllt war, sind mehrschichtig. Erstens haben wir in unserer geburtshilflichen Abteilung mit dem, was wir in den letzten 20 Jahren aufgebaut haben, das erreicht, was man erreichen konnte. Wir standen am Ende dieser Entwicklung. Das bedeutete für mich gleichzeitig wieder einen Aufbruch. Ich hatte die Vision, gegebenenfalls noch einmal die Geburtshilfe im Krankenhaus komplett umzustrukturieren und ein neues System in das Krankenhauswesen zu implementieren. Ich stand also vor der Entscheidung, ob ich jetzt ein neues Konzept initiieren sollte oder ob ich das vorhandene Konzept einfach weiterführe und die finanziellen und sonstigen Früchte daraus in den nächsten fünf Jahren bis zum Beginn meiner Pensionierung ernten sollte. Letzteres war mir zu wenig. Ersteres, ein geburtshilflicher Neuanfang, wäre zwar interessant gewesen, ließ sich aber nicht realisieren. Ich fand nicht die entsprechenden kompetenten Partner, die bereit gewesen wären, mein Konzept, beispielsweise als Modell-Projekt, zu realisieren. Die Geschäftsführungen und die Verwaltungen der Krankenhäuser waren mit der Einführung der DRGs anderweitig absorbiert &#8211; Qualitätsmanagement-Zentren einzuführen, Brustzentren aufzubauen und so weiter. Es gab zu wenig freie Kapazitäten, um meine Idee zu realisieren.</p>



<p><strong>Worin besteht Ihr Konzept für eine Umstrukturierung?</strong></p>



<p>Es macht keinen Sinn, wenn eine Frau, die keine medizinische Hilfe benötigt, in einem hoch technisierten Krei§saal mit einem Stab an Hebammen und Ärzten entbindet. Während eine andere Frau, die sich gleichzeitig im Kreißsaal nebenan befindet, nicht die medizinische Versorgung bekommt, die sie bekommen müsste, weil eine Hebamme und die Ärzte gleichzeitig zwei bis drei, manchmal sogar vier Frauen auf einmal betreuen müssen. Das ist auch ökonomisch gesehen absolut sinnlos. 60 Prozent aller Frauen, die ohne Risiko zur Geburt kommen, müssen in solche &#8211; zum Teil auch abstoßende Kreißsäle gehen, wo sie sich innerlich nicht verbunden fühlen, um den Akt des Gebärens zu vollbringen. Sie fühlen sich dabei durch die medizinische Präsenz gestört. Sie könnten eigentlich wunderbar in Geborgenheit ihr Kind bekommen und diesen schöpferischen produktiven Akt ungestört vollziehen. Das können Krankenhäuser zurzeit mit der üblichen Ausstattung &#8211; personell und räumlich nicht bieten.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/Eldering4_200.jpg" alt="" class="wp-image-3293"/></figure>



<p><strong>Was wäre die Alternative?</strong></p>



<p>Meine Idee ist folgende: Jede Frau, die sich für den Geburtsort ihres Kindes entscheidet, sollte diese Entscheidung auch nach medizinischen Gesichtspunkten treffen. Eine Frau ohne Risiko für die Geburt sollte nicht in der Klinik entbinden, sondern entweder zu Hause oder in einem Geburtshaus &#8211; das idealerweise in oder an der Klinik angesiedelt wäre, um Transportwege zu vermeiden und um sofortige medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Ob eine Frau eine &#8222;No-risk-Geburt&#8220;, eine &#8222;Low-risk&#8220;- oder &#8222;High-risk-Geburt&#8220; zu erwarten hat, wird durch eine gemeinsame Untersuchung und Beurteilung nach ausschlie§lich medizinischen Gesichtspunkten mit der Hebamme und einem Arzt entschieden. Für Frauen ohne Risiko sind die Krankenhäuser momentan einfach nicht speziell gerüstet. Frauen mit hohem Geburtsrisiko entbinden selbstverständlich in der Klinik &#8211; mit der Betreuungsperson Hebamme, aber auch mit der medizinischen Kompetenz der Ärzte. Frauen mit einer &#8222;Low-risk-Geburt&#8220; können beispielsweise in einem Geburtshaus im Krankenhaus nur mit einer Hebamme ohne ärztliche Betreuung entbinden. Falls sich aus einer Low-risk-Geburt eine High-risk-Geburt entwickelt, wird die Frau in den Kreißsaal transferiert, wo sie mit entsprechend hoher medizinischer Kompetenz versorgt werden kann. Genauso muss eine Frau, deren Geburt zunächst als High-risk eingestuft worden ist, die Möglichkeit haben, in die Low-risk- oder No-risk-Gruppe zu wechseln. Die Einschätzungen müssen transparent bleiben und dürfen nicht starr sein. Dieses zu realisieren, erfordert ein hohes Ma§ an fachlicher Kompetenz und gegenseitigem Respekt aller begleitenden Geburtshelfer: Hebammen und Ärzte. Mit diesem Konzept können Kosten gespart werden. Und so könnten die Frauen, die eine High-risk-Geburt vor sich haben, eine Eins-zu-Eins-Betreuung durch die Hebammen und Ärzte erhalten.</p>



<p><strong>Gerade Frauen mit Risikogeburten brauchen besonders viel Zeit, Zuwendung und menschlichen Rückhalt. Können Hebammen das in einem normalen Kreißsaal dann noch leisten &#8211; wird das bezahlbar bleiben?</strong></p>



<p>Auf lange Sicht ist das sicher bezahlbar. Gerade deswegen muss das System dringend umstrukturiert werden. Die Hebammen im Kreißsaal müssen andere Aufgaben bekommen. Es ist ja Unsinn, dass Hebammen Dinge tun müssen, wie beispielsweise die Vorräte im Kreißsaal aufzufüllen. Das können andere machen. In der High-risk-Gruppe ist eine Eins-zu-Eins-Betreuung erforderlich. Die wird gegenwärtig nicht geboten. Durch eine mangelhafte Betreuung kann der Gesundheitszustand von Mutter oder Kind Schaden nehmen. Wenn man das einkalkuliert, ist der andere Weg sicher bezahlbar. Man spart ja auf der anderen Seite das medizinische Angebot für die Frauen ein, die keine medizinische Hilfe brauchen. Die außerklinisch tätige Hebamme bekommt ihre Gebühr für die Geburtshilfe und die Fallpauschale wird nicht abgerechnet. Möglicherweise müsste &#8211; fernab von den üblichen Mischkalkulationen &#8211; die Fallpauschale der Krankenhäuser für die Risikogeburten dann erhöht werden und für die Geburten im Geburtshaus ohne ärztliche Hilfe gesenkt werden.</p>



<p><strong>Können Hebammen die Frauen überhaupt noch mit der geburtshilflich nötigen Ruhe begleiten?</strong></p>



<p>In der Hausgeburtshilfe oder Geburtshausbetreuung gibt es das natürlich oder auch in den von Hebammen geleiteten Kreißsälen. Die sind vom routinemäßigen medizinischen System abgekoppelt. Ein von Hebammen geleiteter Kreißsaal kommt ohne Ärzte &#8211; und damit auch ohne den Konflikt &#8222;Arzt &#8211; Hebamme&#8220; aus. Im herkömmlichen System gibt es immer einen Konflikt, weil die Machtposition der Ärzte zu ihren Gunsten ausfällt. Ein von Hebammen geleiteter Kreißsaal hat die Chance, mit Zuwendung, aber dennoch mit fachlicher Kompetenz, den Frauen das zu geben, was sie in sich tragen, nämlich eine &#8222;Nicht-Risikogeburt&#8220; zu erleben &#8211; jedenfalls ist dies das Ziel. Diese Geburtshilfe ist vom üblichen Medizinbetrieb entkoppelt. Jeder stellt das zur Verfügung, was er kann. Entscheidend ist natürlich, dass die Hebammen auch die Größe haben müssen, sich zu entkoppeln und die Verantwortung zu übernehmen. Auf der anderen Seite müssen Hebammen auch die notwendige Fachkompetenz haben und sie müssen ihre Grenzen kennen. Leider überschreiten manche Hebammen ihre Möglichkeiten, weil sie die Frauen vor den Ärzten schützen wollen. Das ist gefährlich. Umgekehrt sollte es für Ärzte selbstverständlich sein, den Hebammen &#8211; natürlich auch den Frauen &#8211; zu helfen, ein geburtshilfliches Problem zu bewältigen. Die Ausbildungsgänge und das Selbstverständnis der beiden Berufsgruppen sind unterschiedlich. Es darf kein Konkurrenzdenken entstehen, wie man es häufig sieht: Die Hebammen denken, sie kommen ohne Ärzte aus und die Ärzte betrachten die Hebammen als Fußvolk. Hier ist eine gemeinsame Supervision angesagt!</p>



<p><strong>Der Wert der Hebammenarbeit wird noch immer nicht überall als selbstständige Qualität in der Geburtshilfe respektiert.</strong></p>



<p>Deswegen können sich heute auch noch manche Krankenhäuser und Ärzte erlauben, &#8222;Schwester&#8220; zu einer Hebamme zu sagen, wie in einer Klinik, die ich kürzlich besucht habe: Dort werden alle Hebammen mit &#8222;Schwester&#8220; angesprochen. Das bedeutet etwas: Entsprechend wird die Geburtshilfe dort sein. Aber sie haben wunderbare neue Krei§säle &#8211; mit Sternenhimmel und so weiter. Frauen, die entbinden, brauchen keinen Sternenhimmel und kein Design des 30. Jahrhunderts. Sie brauchen eine Ecke, eine Höhle, Geborgenheit &#8211; nicht so einen offenen Kreißsaal, wo jeden Moment die Tür aufgehen kann und die Frau in ihrer Produktivität gestört wird. Die Marketing-Mentalität vieler Kliniken besagt: &#8222;Wir haben ein breites Bett, eine Badewanne, ein Seil von oben, einen Gebärhocker &#8211; bei uns kriegen Sie alles &#8211; suchen Sie es sich aus!&#8220; Aber selten findet man dazu ein Betreuungskonzept, wo die Hebammen sagen: &#8222;Wir zwei probieren einmal, was Ihnen gut tut. Hier haben wir einen Gebärhocker. Setzen Sie sich mal drauf! Versuchen Sie das doch mal.&#8220; Oder: &#8222;Legen Sie sich doch mal ins Bett. Wenn Ihr Mann müde ist, kann er sich ruhig mit reinlegen. Wie Sie es zu Hause auch tun. Wenn ich reinkomme, klopfe ich. Dann warte ich einen Moment und erst wenn Sie &#8218;herein&#8216; sagen, komme ich rein.&#8220; Das verstehe ich unter &#8222;Bewahrung der Privatsphäre&#8220;. Das erhält den Frauen beziehungsweise den Familien die Stärke.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/Eldering5_200.jpg" alt="" class="wp-image-3296"/></figure>



<p><strong>Wie sehen Sie die langfristige Entwicklung in der Geburtshilfe?</strong></p>



<p>Die Krankenhäuser sind durch die Einführung der DRGs und durch die Gesundheitsreform in einen zunehmenden Konkurrenzkampf gekommen, der nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden muss &#8211; entweder man überlebt oder man fällt hinten runter. Wir haben in Deutschland einen erheblichen Geburtenrückgang: Früher wurden über 900.000 Kinder im Jahr geboren. Jetzt liegen wir bei jährlich 750.000 bis 780.000 Geburten. Das sind etwa fünf Prozent weniger pro Jahr. Man rechnet damit, dass sich ausgehend vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2030 die Zahl der Kinder halbieren wird. Zurzeit haben wir in Deutschland eine Überkapazität an geburtshilflichen Betten bei sinkenden Geburtenzahlen und sich verkürzender Verweildauer in den Krankenhäusern. Man muss davon ausgehen, dass bis zum Jahre 2030 die Hälfte aller geburtshilflichen Abteilungen geschlossen wird. Erst Recht, wenn man bedenkt, dass sich weniger als 700 Geburten im Jahr für eine Klinik nicht rechnen &#8211; und dass die medizinische Versorgung durch Hebammen und Ärzte immer teurer wird. Die Zahl der Entbindungsabteilungen wird sich erheblich reduzieren: Die kleinen Abteilungen mit weniger als 700 Geburten werden nicht bestehen können. In fünf bis zehn Jahren werden kaum noch Frauen im Krankenhaus bleiben, um sich auszuruhen &#8211; wenn sie denn überhaupt im Krankenhaus entbunden haben. Das wird zu teuer. Sie werden bald nach der Geburt nach Hause gehen. Die Zahl der ambulanten Geburten wird also für Frauen ohne medizinisches Risiko erheblich zunehmen. Deswegen werden sich auch die Kliniken ändern: Sie werden medizinische Kompetenzzentren sein, mehr nicht. Die Betreuung des größten Teils der Frauen liegt dann in der Hand der Hebammen. Dieses Konzept vernünftig umzusetzen, bedeutet sehr viel Input.</p>



<p><strong>Durch Ihre Beratungstätigkeit haben Sie Einblick in viele Kreißsäle und Entbindungsstationen. Hat sich die Geburtshilfe durch die Gesundheitsreform geändert?</strong></p>



<p>Die Geburtshilfe kann sich nicht dadurch ändern, sie ändert sich nur mit den Menschen, die mit ihr umgehen. Es gibt positive Entwicklungen in Deutschland, wo sich eine weitere Unterstützung lohnt. Es gibt Kreißsäle und Entbindungseinheiten, die mit sehr hoher menschlicher Kompetenz und Emotionalität in scheußlicher Umgebung zurecht kommen und dabei einen wichtigen Stellenwert haben. Auf der anderen Seite gibt es wunderbar ausgestattete Kreißsäle, ohne dass dort wirklich eine fürsorgliche Betreuung gelebt wird, weder von den Hebammen noch von den Ärzten. Die DRGs spielen da nicht die entscheidende Rolle. Es ist Vieles Fassade, weil die Konkurrenz der Krankenhäuser untereinander so groß geworden ist. Viele Krankenhäuser sind vom Marketinggedanken beseelt und meinen, damit etwas retten zu können. Aber man steht nicht richtig mit Haut und Haar dahinter. Sie ändern das äußere Ambiente, indem sie Gebärbadewannen aufstellen, denn es wird ja auch immer danach gefragt. Aber wie viele Frauen entbinden dort letztlich in einer Gebärbadewanne? Die Geburtshilfe hat sich nicht verändert, sie ist weniger transparent geworden. Da fehlt häufig eine Ehrlichkeit. Geburt muss heutzutage verkauft werden. Geburtshilfe ist ein Markt &#8211; das ist nicht &#8222;Werdung von Familie&#8220;. Der Markt steht in den Krankenhäusern im Vordergrund. So müssen sie auch denken &#8211; sie werden ja auch entsprechend kontrolliert und honoriert.</p>



<p><strong>Kann eine menschliche Geburtshilfe auf so einem Markt überhaupt bestehen?</strong></p>



<p>Ich habe das Glück gehabt, in einer Zeit eine Klinik hochzubringen, in der die Frauen kritisch gewesen sind. Wenn man eine ehrliche Medizin macht, wo man das, was man sagt, auch wirklich lebt, dann hat diese Art der Geburtshilfe eine Chance. Nicht umsonst sind einige Kliniken beliebter als andere. Ein vordergründiges Marketing wird sich auf die Dauer nicht halten lassen, sondern nur eine zuwendungsreiche Geburtshilfe. Wenn Betten abgebaut und viele Kliniken geschlossen werden, dann bleiben möglicherweise nur noch vordergründig gut funktionierende Medizineinrichtungen übrig. Diese Medizineinheiten müssen dann auch für solche Frauen zur Verfügung stehen, die sie brauchen. Der Rest geht dann nicht mehr in die Klinik.</p>



<p><strong>Kann es auch positiven Einfluss auf die Geburtshilfe haben, selbst wenn die Veränderungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorangetrieben werden?</strong></p>



<p>Ja, das denke ich schon. Es ist vielleicht auch eine Chance für die Frauen, eine andere Geburtshilfe zu verlangen und zu bekommen. Auf der anderen Seite weiß ich nicht, ob das in unserer &#8222;Lifestyle-Gesellschaft&#8220; überhaupt gewollt ist: siehe gewünschter Kaiserschnitt ohne Indikation. Es ist die Frage, ob es die Frauen sind, die sich das nehmen oder ob sie wissen, was sie überhaupt wünschen. Ein Großteil der Frauen wird immer konformistischer und hat mehr den Gedanken des Wohlergehens im Kopf. Viele Frauen scheinen zu vergessen, dass die Beziehung zwischen ihnen und ihren Kindern das Hauptwohlergehen sein sollte.</p>



<p><strong>Der Wunschkaiserschnitt ist ein Angebot auf einem expandierenden &#8222;Geburtshilfe-Markt&#8220;. Wird den Frauen nicht ein falsches Bild vom Geschehen verkauft?</strong></p>



<p>Das haben wir doch überall im Marketing, dass falsche Bilder verkauft werden. Deswegen ist es wichtig, Frauen und Familien darüber aufzuklären, was sie wirklich mit ihrer Entscheidung bewirken. Sei es die Pränataldiagnostik, die Geburtshilfe oder die Zeit nach der Geburt: Die Eltern müssen sich damit auseinander setzen. Aber wenn sie noch nicht einmal wissen, was sie wollen, dann müssen sie das nehmen, wo sie theoretisch denken, dass es ihnen gut tut. Die Zeit ist vorbei, wo die Frauen sagten, &#8222;Mein Bauch gehört mir&#8220;. Der Bauch der Frau gehört heute zum größten Teil anderen, den Kliniken und den DRGs.</p>



<p><strong>Gegenwärtig wird immer schneller die Entscheidung zu operativen Eingriffen getroffen. Ist das neue Abrechnungssystem die Ursache?</strong></p>



<p>Das hat verschiedene Gründe: Erstens ist man ein möglicherweise aufkommendes Problem los und zweitens kann man seine Zeit besser einteilen. Es ist sehr aufwändig, nachts neben einer Geburt zu sitzen, zu warten und nichts zu tun &#8211; um der natürlichen Geburt eine Chance zu geben.</p>



<p><strong>Wird so etwas bald der Vergangenheit angehören?</strong></p>



<p>Nein, ich möchte ein Beispiel nennen: Durch meine persönliche Erfahrung mit der Wassergeburt überblicke ich bundesweit etwa 20.000 Geburten im Wasser. Mir ist bis heute kein Fall bekannt, in dem ein Kind durch eine Wassergeburt zu einem bleibenden Schaden gekommen ist. Warum? Weil die Wassergeburt die Nähe der Hebamme erfordert &#8211; das Betreuungskonzept ist so angelegt, dass alle Frauen bei einer Wassergeburt eine Eins-zu-Eins-Betreuung haben. Es scheint die intensive Betreuung durch die Hebammen zu sein, die die Risiken abwendet. Da geht es nicht mehr um Machtverhältnisse, sondern um etwas Genuines, was die Hebammen in diesem Bereich leisten und auch leisten müssen. Wenn das so ist, dass durch die Eins-zu-Eins-Betreuung wirklich weniger passiert, dann muss man doch erst Recht für die Risikofälle grundsätzlich eine solche Betreuung verlangen. Ich denke, das ist ein politisches Problem. Es ist ein Problem der Hebammen- und Ärzteverbände, dies auch für andere transparent zu machen. Sie sollten viel mehr aufeinander zu gehen, mehr miteinander statt gegeneinander agieren. Auch die beiden Berufsverbände der Hebammen sollten stärker Einfluss nehmen, indem sie sich auf eine gemeinsame Strategie einigen. Die Ökonomie im Krankenhaus funktioniert offenbar nach Gesichtspunkten, die der Geburtshilfe widerstreben.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/Eldering3_200.jpg" alt="" class="wp-image-3299"/></figure>



<p><strong>Gibt es Kräfte, die das wieder zusammen denken?</strong></p>



<p>Es wird wieder anders kommen, es wird einen Rebound-Effekt geben. Die Entwicklung in der Geburtshilfe ist wie ein Ausprobieren. Im Moment wird Hightech und 4D-Ultraschall probiert. Das wird wieder umschlagen. Es wird anders werden, wenn die Frauen wieder merken, dass die Geburt etwas so Außergewöhnliches und Besonderes ist, dass sie gut vorbereitet werden muss. Und zwar nicht nur mit irgendwelcher Atemtechnik, sondern wirklich mit Aufklärung über das, was im Körperlichen und im Seelischen vor sich geht. Im Moment spielt in unserer Lifestyle-Gesellschaft das Körperliche eine große Rolle. Der Widerstand, den Frauen früher hatten, wird heute unterlaufen und kommt nur oberflächlich auf.</p>



<p><strong>Denken Sie, die Frauen können das Selbstvertrauen wieder ergreifen, das ihnen verloren gegangen zu sein scheint?</strong></p>



<p>Ich hoffe es. Ich finde es eigentlich schlimm, dass Frauen da in ihre Rolle zurückfallen, die sie vor Jahrzehnten hatten, dass sie Opfer von irgendwelchen Systemen sind. Sie haben nicht mehr so viel Selbstwertgefühl und Mut, sich dagegen zu stellen, da auf der anderen Seite der Druck der Medizin ganz erheblich ist. Nach dem Motto: &#8222;Wenn Sie das nicht machen, dann ist das aber schlecht für Sie und ihr Kind.&#8220; So wird es immer verpackt. Die Ambivalenz, die auch wir Mediziner haben, kommt ja fast nie zum Ausdruck. Wir sind häufig gar nicht so sicher, wie wir vorgeben. Wenn man sich zum Beispiel mit einer Frau über den Wunschkaiserschnitt unterhält, denkt man manchmal, vielleicht ist eine Sectio wirklich besser für diese Frau, wenn sie diese Ängste hat und wenn sie einen nun bereits auf eine Sectio angesprochen hat. Da darf dann bei der Geburt nichts passieren &#8211; das engt einen ein. Auch dieses Gefühl, wenn man eine Frau doch überzeugt hat, eine Normalgeburt zu versuchen und das Ganze endet nach zehn oder zwölf Stunden in einer Sectio, dann sagt einem die Frau oder Familie: &#8222;Wir wollten ja von vornherein eine Sectio. Ich weiß gar nicht, warum wir uns so lange quälen mussten.&#8220;</p>



<p><strong>Ich bin skeptisch, ob sich das Rad wieder zurück drehen lässt. Die Frauen fühlen sich weniger als Opfer, sondern eher als Kundinnen, die die Wahl haben. Es ist eigentlich ein geburtshilfliches Angebot, das indirekt zu Opfern führt.</strong></p>



<p>Es wird wohl nicht wieder zum Ausgangspunkt zurückgehen. Vielleicht war der Ausgangspunkt ja auch nicht richtig. Ich weiß nicht, ob es zum Beispiel richtig gewesen ist, jede Sectio zu umgehen und eine Sectiorate von unter zehn Prozent anzustreben. Aber es ist sicher auch falsch, heute so viele Kaiserschnitte durchzuführen. Man wird wieder einen Mittelweg finden müssen, vielleicht über die Zwänge der Vergütung. Ich finde es schade, dass es über die monetäre Schiene zu laufen scheint und nicht inhaltlich begründet ist. Die Betreuer, also Hebammen und Ärzte, sollten möglichst nach dem Prinzip der Eigenempfindung handeln. Die erste Frage, die wir uns beantworten müssen, heißt: Ist es medizinisch notwendig? Wenn wir meinen, dass etwas medizinisch nicht notwendig ist, sollten wir es nicht machen. Zweitens: Würde ich diese oder jene Betreuung für mich auch haben wollen? Wenn ich nicht damit einverstanden wäre, dann darf ich das nicht machen. Wenn man nach diesem Motto vorgeht, ist das eine gute Ausgangsposition, sein Fachwissen, seine Kompetenz und seine Emotionalität zur Verfügung zu stellen.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/Eldering2_200.jpg" alt="" class="wp-image-3302"/></figure>



<p><br><br><br><br></p>



<p><strong>Der Interviewte</strong></p>



<p>Dr. med. Gerd Eldering war von 1980 bis 2003 Chefarzt der Frauenklinik des Vinzenz-Pallotti-Hospitals Bensberg, wo er mit seinem Team wegweisende Konzepte der familienorientierten Geburtshilfe entwickelte. So führte er beispielsweise die Wassergeburt und den Kaiserschnitt nach Misgav Ladach in Deutschland ein.1989 gründete er zusammen mit der Hebamme Sabine Friese-Berg die Hebammenschule am Krankenhaus Bensberg und leitete sie. Daneben ist er seit 1980 Leiter des Zytologischen Instituts. 1990 gründete er mit Sabine Friese-Berg und der Physiotherapeutin Annemie Hoppe das Fortbildungszentrum Bensberg, dessen Leitung er ebenfalls übernahm. In diesem Zentrum werden Fortbildungen für Hebammen, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern und Gynäkologen, Arbeitsanalysen sowie ein Coaching von Frauenkliniken, die ihre Geburtshilfe verändern möchten, angeboten.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sterben muss nicht leiden sein</title>
		<link>https://viktoria11.de/sterben-muss-nicht-leiden-sein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Apr 2005 06:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Annegret Braun]]></category>
		<category><![CDATA[Pränatale Diagnostik]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten im Gespräch mit Annegret Braun, Leiterin der Beratungsstelle PUA. Die Kinderkrankenschwester und Seelsorgerin hat eine umfangreiche Erfahrung in der Begleitung von Kindern, die nicht oder nicht lange leben können Katja Baumgarten: Wie kann man sterbenden Kindern am Lebensende helfen? Viele Hebammen und Ärzte belastet die Sorge, das Kind könnte noch leiden. Annegret Braun:<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/sterben-muss-nicht-leiden-sein/"><span class="screen-reader-text">"Sterben muss nicht leiden sein"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Katja Baumgarten im Gespräch mit Annegret Braun, Leiterin der Beratungsstelle PUA. Die Kinderkrankenschwester und Seelsorgerin hat eine umfangreiche Erfahrung in der Begleitung von Kindern, die nicht oder nicht lange leben können</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Wie kann man sterbenden Kindern am Lebensende helfen? Viele Hebammen und Ärzte belastet die Sorge, das Kind könnte noch leiden.</strong></p>



<p>Annegret Braun: Dieser Leidensaspekt kann manchmal eine Übertragung auf einen selbst sein. Wer sich die Zeit nimmt und diese Kinder anschaut, spürt: Wenn sie auf dem Wege zum Sterben sind, leiden sie nicht in dem Sinn, wie wir es kennen. Nicht jedes Schnappen nach Luft muss als Leiden gedeutet werden. Die Kinder sind im Sterben wie &#8222;auf einer Reise&#8220;, sie sind schon viel weiter weg. Auch wenn es noch reflektorische Anzeichen geben sollte, wie ein kurzer verkrampfter Gesichtsausdruck, der sich dann bald wieder löst, bis das Atemzentrum sich wirklich &#8222;ausgehaucht&#8220; hat &#8211; das sind in meinen Augen keine Erstickungsreaktionen, sondern es ist ein Aushauchen. Man sollte nicht alles zu negativ interpretieren, sondern erkennen: &#8222;Es geht seinen Weg&#8220; &#8211; und wenn das Kind einmal ein Geräusch macht und sich bewegt, braucht man nicht gleich zusammenzuzucken. Mir kommt oft meine Erfahrung zugute, dass ich schon so viele Kinder habe &#8222;gehen&#8220; sehen.</p>



<p><strong>Wie viele Kinder haben Sie beim Sterben begleitet?</strong></p>



<p>Ich habe nahezu 500 Kinder beim Sterben begleitet. Das ist eine große Zahl, aber jedes Erlebnis war anders. Natürlich spüre ich dabei auch meine natürlichen Ängste: Wird es auch diesmal gut gehen? Hin und wieder gibt es besondere Situationen, in denen so ein kleinstes Kind wirklich an Schmerzen leidet. Dann muss man versuchen, dieses Leiden zu beheben. Einem Kind mit einer Anencephalie, das noch eine längere Zeit lebt, kann man vor einer pflegerischen Ma§nahme ein Schmerzmittel oder Zäpfchen geben, wenn man fürchtet, es könne Schmerzen dabei haben. Aber eigentlich leiden diese Kinder selten. Wir selbst haben Angst, dass ihnen alles weh tut. Man sollte in dem Fall den Kopf nur wenig berühren und auch sonst besonders behutsam mit ihnen umgehen. Genauso ist es bei Kindern mit einer inoperablen Spina bifida, wenn diese sehr hoch angelegt ist. Da ist höchste Sorgfalt in der Pflege geboten. Wenn man das eigentliche Sterben und den Tod nur mit Schmerz verbindet, dann ist das möglicherweise auch eine Übertragung der eigenen Ängste.</p>



<p>In der Klinik habe ich erlebt, dass das Personal den Eltern sagte, das Kind kann man nicht mehr aus dem Brutkasten herausgeben, das ist viel zu anstrengend und zu schwer, es könnte ihm zu sehr weh tun &#8211; und dann stirbt es vielleicht dabei. Ich sagte darauf: &#8222;Ich dachte, wir haben beschlossen, dass es sterben darf.&#8220; Es kann eigentlich nichts mehr passieren. Die Eltern sitzen vor dem Kasten und warten sehnlichst darauf, dass man ihnen ihr Kind gibt. In dem Moment muss man entscheiden, was Priorität hat. Wenn die Schwester sagt, dass es dem Kind nur weh tut und diese Umlagerung schmerzvoll ist, dann sagt jede Mutter. &#8222;Lassen Sie es bloß im Brutkasten, dann verzichte ich lieber darauf.&#8220;</p>



<p><strong>Wie kann man die Eltern in so einer schweren Situation ermutigen?</strong></p>



<p>Man könnte auch so damit umgehen: &#8222;Vielleicht tut diese Bewegung Ihrem Kind kurz weh, aber ich glaube, dass es nicht so schlimm sein wird, weil wir ihm ein Schmerzmittel gegeben haben und auf Ihrem Arm wird es gleich wieder besser.&#8220; Man muss einschätzen können, was wirklich Schmerzen und Leiden sind &#8211; ich glaube, sie sind häufig anders als wir denken. Wenn ich die Gesichter der Kinder anschaue: Sie haben sehr viel mehr Schmerzen durch die Technik, die auf sie einstürmt, beispielsweise durch das Stechen, wenn Blut abgenommen wird, bei Punktionen, oder wenn Infusionen gelegt werden &#8211; die auch einmal daneben flie§en &#8211; oder durch die Umlagerungen beim Röntgen und auch durch Hautverletzungen von den Monitoraufklebern. Deshalb wollen manche Eltern ihr schwerkrankes, sterbendes Kind nicht in die Kinderklinik verlegen lassen, auch wenn dann der Vorwurf kommt, man hätte ihm vielleicht helfen können. Jeder weiß es, wenn in der Kinderklinik ein Kind aufgenommen wird, läuft zunächst automatisch der Klinik-Apparat, eine Phase, die sehr belastend ist. Um es einfach zu wärmen oder in den Brutkasten zu legen, kann man es auch zu Hause haben &#8211; oder im Arm der Mutter. Das Team in einer Klinik hält es manchmal nicht lange aus, nichts zu tun.</p>



<p><strong>Wie sind Ihre Erfahrungen in dieser Hinsicht, wenn Sie so viele Kinder in ihren letzten Lebensmomenten begleitet haben?</strong></p>



<p>Ich plädiere dafür, da wo es geht und wenn die Eltern es möchten, dass sterbende Kinder in den häuslichen Bereich kommen. Weil es da mehr Ruhe gibt. Oder dass sich in der Klinik Menschen darum kümmern, dass man sich nach den Bedürfnissen der Eltern richtet. Wenn Eltern äußern, was sie möchten, dann geht das oft auch sehr gut. Aber wenn sie nichts sagen, läuft das Programm der Klinik.</p>



<p><strong>Kommen Sie auch dazu, wenn das Kind nach Hause entlassen wird und zu Hause sterben soll?</strong></p>



<p>Ja, oder die örtliche Gemeindestation begleitet die Familie. Bei uns gibt es ein großes Netz häuslicher Kinderkrankenpflege. Das gibt es jetzt auch in vielen anderen Städten. Wenn ich es vorher weiß, dann mobilisiere ich die Kolleginnen.</p>



<p><strong>Sind die Schwestern und Pfleger dieser Aufgabe innerlich gewachsen, wenn das Leben wirklich zu Ende geht? Können sie dem Sterben ins Auge sehen, ohne nervös zu werden?</strong></p>



<p>Je nachdem, wie sie veranlagt sind. Aber denjenigen, die sich dazu anbieten und diesen Weg mitgehen, vertraue ich einfach. Manchmal gibt es da und dort Schwierigkeiten oder ein Kinderarzt meint, er muss noch einmal eingreifen. Je besser man sie vorher mit einbezogen und mit herangeführt hat, umso weniger passiert so etwas. Diejenigen, die Angst davor haben, haben so eine Situation meist noch nie erlebt. Wenn sie es aber miterlebt haben, wissen sie, wenn man nicht selbst die Hektik verursacht, ist das Sterben etwas ganz Friedliches und Ruhiges. Das muss man zulassen kšnnen. Natürlich dämpft man auch seine Stimme. Aber so, wie man es beispielsweise in Ihrem Film &#8222;Mein kleines Kind&#8220; sieht, Sie haben nach der Geburt Ihres Sohnes Martin miteinander Sekt getrunken, bevor er starb &#8211; das wäre normalerweise unglaublich. Genau das ist es, dass im Angesicht des Todes etwas passiert und wir lachen können! Das heißt nicht, dass wir plötzlich glücklich sind. Manchmal können komische Situationen dazwischen kommen. Diese Normalität und Lebenskraft auch zu spüren und zuzulassen, das ist eigentlich der Boden für die Begleitung. Ich habe also oft damit zu tun, zu sondieren, ob wir in der Klinik manches nach dem Wunsch der Eltern tun dürfen, ohne auf Unverständnis beim Personal zu stoßen.</p>



<p>Die Kunst ist, die Variationen in der Sache zu ermöglichen. Wenn man sich auf einen fest vorgegebenen Weg versteift, wird es problematisch. Weil man etwas durchsetzen will, was man selbst gut findet, statt dass man erkennt, bei dieser Patientin muss man es anders variieren. Bei Fehlgeburten bringe ich den Eltern manchmal ein kleines Schächtelchen in Herzform mit, falls sie das Kind mit Heim nehmen wollen. Das sind kleine Dinge. Auch manche Symbolik, bei der man merkt, dass die Hebammen diese Situationen vorbereitet haben, kann eine unterstützende Hilfe werden. Wenn es ein kleiner Text ist oder eine schöne Karte: Das sind Dinge, die sehr anrührend sind, weil sie ein VerstŠndnis widerspiegeln.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/Braun_200_14.jpg" alt="" class="wp-image-3701"/></figure>



<p><strong>Was hilft den Eltern in diesem Moment besonders?</strong></p>



<p>Es hilft den Eltern, wenn ich keine Angst vor der Angst und keine Angst vor ihren Tränen habe und auch keine Angst vor einem möglichen Schweigen, davor dass die &#8222;Worte fehlen&#8220;. Ich biete zum Beispiel immer wieder auch Alternativen an, &#8222;Hätten Sie es gerne so oder so &#8211; oder möchten Sie auch einmal allein bleiben?&#8220;. Anfangs, wenn ich verstorbene Kinder fotografiert habe, sagten Kolleginnen: &#8222;Wie können Sie jetzt fotografieren?&#8220; Ich kann die Eltern einfühlsam fragen: &#8222;Es ist vielleicht ungewohnt für Sie, aber jetzt hŠtten wir noch die Möglichkeit, dass ich Sie mit ihrem Kind im Arm fotografieren kann.&#8220; Es gibt Eltern, die das nicht möchten, anderen ist es sehr wichtig. In dem Moment, wo ich es mit Liebe mache, wird es von den Eltern richtig verstanden.</p>



<p><strong>Gibt es manchmal Auseinandersetzungen um unterschiedliche Wertvorstellungen? Haben Sie beispielsweise Situationen erlebt, wo die Eltern wünschten, ihr Kind sollte in Frieden bleiben und die Ärzte oder Hebammen haben, um ihrer Pflicht zu genügen, doch mehr an dem Kind gemacht?</strong></p>



<p>Wenn ich sage, &#8222;Das hat noch Zeit bis nachher.&#8220; oder &#8222;Jetzt sollte besser niemand reinkommen.&#8220;, wird das normalerweise respektiert &#8211; auch dadurch, weil ich eine pflegerische Ausbildung habe. Ich weiß ja auch, was wirklich nötig ist und was nicht. Aber für mich selbst ist es ein innerer Stress, die Situation so zu schützen, dass die notwendige Ruhe nicht durch Maßnahmen gestört wird, die keine Priorität haben. Aber weil alle eher unsicher sind, habe ich letztlich doch die stärkere Position. In den letzten Jahren gibt es sehr viel mehr Entgegenkommen. Früher hat man die verstorbenen Kinder weggenommen und gesagt, &#8222;Sie kšnnen ihr Kind nicht über Nacht bei sich haben.&#8220; Heute ist das in sehr vielen Kliniken möglich. Manchmal beruhige ich die Situation von vornherein dadurch, dass ich klare Vorstellungen habe, wie man das Kind und die Eltern begleiten kann. Trotzdem möchte ich nicht, dass die MitarbeiterInnen der Klinik das Gefühl haben, das ich ihnen die Leitung aus der Hand nehme. Wenn eine Hebamme die Geburt leitet, dann ist sie auch die zuständige Person und dann möchte ich gerne in den Hintergrund treten. Die Frauen sind natürlich auf mich fixiert, weil sie mich viel besser und länger kennen. Ich hoffe dann, dass die Hebammen dafür Verständnis haben und es keine Konkurrenz gibt, sondern dass man die gemeinsame Betreuung miteinander besprechen kann.</p>



<p><strong>Auf welche pflegerische Maßnahmen sollten Hebammen vorbereitet sein, die Frauen zu Hause mit einem schwerstbehinderten Kind entbinden, damit es dort mit Ruhe sein kurzes Leben verbringen und sterben kann? Manche Kolleginnen erleben so etwas zum ersten Mal und bekommen von Kinderärzten nicht immer Unterstützung.</strong></p>



<p>Ich wünschte mir, dass sie nicht so viel Angst davor hätten, dass sie etwas falsch machen könnten. Sie sollten grundsätzlich dasselbe tun, wie wenn das Kind leben und gerade schlafen würde und die Eltern immer wieder nach ihren Bedürfnissen fragen, ob es so richtig ist oder nicht &#8211; und es auch aushalten, wenn die Mutter sagt, &#8222;Das möchte ich jetzt gar nicht.&#8220;</p>



<p><strong>Wenn so ein Kindchen wider Erwarten 24 Stunden oder länger lebt, muss es ja auch versorgt werden.</strong></p>



<p>Wenn pflegerische Maßnahmen für das Kind notwendig werden, die eine Hausgeburtshebamme noch nie gemacht hat, kann sie eine Kinderkrankenschwester oder jemanden von einer Diakoniestation dazuholen &#8211; beispielsweise für die Versorgung eines Anencephalus. Das meiste, was notwendig ist, werden Hebammen selbst erkennen und leisten kšnnen. Wenn das Kind noch etwas länger lebt, wie zum Beispiel bei Kindern, die mit einem schweren inoperablen Herzfehler auf Wunsch der Eltern nach Hause entlassen wurden, würde ich dem Kind, wenn es das möchte, etwas zu trinken anbieten. Ich würde auf alle Fälle zur Sicherheit eine Kinderkrankenschwester hinzuziehen &#8211; oder den Eltern eine Schwester aus der Erwachsenenpflege zur Seite stellen. Aber wenn klar ist, das Kind hat so einen schweren Herzfehler, dass es unmittelbar sterben wird, dann müssen die begleitenden Hebammen pflegerisch gar nichts Besonderes machen. Das Kind haucht sein Leben aus. Man kann dem Kind auch manchmal ein paar Tröpfchen Muttermilch oder Wasser geben. Ich würde die Eltern ermutigen, dass sie ihr Kind wärmen, streicheln, ihm ab und zu ein Küsschen geben, es im Arm halten, vielleicht &#8211; wenn gewünscht &#8211; ein wenig an die Brust legen und ihm seinen Frieden lassen.</p>



<p><strong>Also, Sie würden es wirklich in Frieden lassen …?</strong></p>



<p>Ja, wenn es von sich aus keine Bedürfnisse zeigt … Wenn es ein bisschen sucht, dann biete ich ihm zu trinken an. Einmal hat ein Kind mit einer Anencephalie sogar noch drei Tage lang an der Brust getrunken &#8211; das hätte ich nie gedacht. Man sollte sich danach richten, wie das Kind reagiert. Wenn das Kind sucht, dann gebe ich ihm etwas &#8211; wenn der Mund zugeht, dann lasse ich es. Gerade bei den &#8222;Herzkindern&#8220; weiß man das: Sie nehmen erst noch Nahrung auf und dann stellen sie das von alleine ein.</p>



<p><strong>Sie würden dem Kind keine Infusion mehr geben?</strong></p>



<p>Nein, wenn das Schicksal besiegelt ist, ist es besiegelt. Das muss ich mir klar machen. Das Kind darf ja auch sterben &#8211; ich schaffe ihm gute und hilfreiche Bedingungen dafür. In Kliniken erlebt man immer wieder: Man hat die Therapie eingestellt und das Kind darf sterben, aber jeder sagt: &#8222;Hoffentlich stirbt es nicht bei mir, ich will daran nicht schuldig sein.&#8220; Natürlich ist das schwer, aber ich muss mir sagen, &#8222;Das Kind darf jetzt sterben und ich kann nichts mehr falsch machen und nichts verpassen.&#8220; Das gibt auch eine ganz große Freiheit.</p>



<p><strong>Wie stehen Sie zu einer Hausgeburt, wenn ein Kind nicht leben kann?</strong></p>



<p>Wenn Eltern bei einem schwerstbehinderten Kind eine Hausgeburt machen, fühlt sich mancher Neonatologe angegriffen, weil er eigentlich eine Abteilung dafür hat und die Eltern aber darauf verzichten. Für viele Krankheiten braucht es natürlich die Hilfe der Klinik &#8211; für ein Kind, das stirbt, kann die Klinik nicht mehr bieten als Wärme, Geborgenheit und Schmerzlinderung, wenn nötig. Und vielleicht kann man etwas Nahrung anbieten &#8211; das kann man zu Hause ebenso gut. Wenn die Diagnose klar gezeigt hat, dass dieses Kind nicht zum Weiterleben auf die Welt gekommen ist, dann versäumen Sie nichts. Man sollte nicht glauben, wenn man tausend Dinge tut, hätte man es besser gemacht &#8211; dann hat man für sich selbst etwas Gutes getan &#8211; aber nicht für das Kind. Denn auch in der Klinik muss dieses Kind sterben.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/Braun_200_07-2.jpg" alt="" class="wp-image-3704"/></figure>



<p><strong>Manche Neonatologen fordern, dass das Sterben in der Obhut von Medizinern liegen sollte. Was halten Sie davon?</strong></p>



<p>Es ist eben immer wieder die Frage nach der Schmerzempfindung und -behandlung. Doch das geht mit einem guten Kinderarzt oder Allgemeinmediziner, der sich auch mit Kindern auskennt, genauso gut zu Hause. Ich frage mich, wie viele Chefärzte der Neonatologie, die sich hier mit dieser Forderung und Kritik zu Wort melden, wirklich beim Sterben dieser Kinder dabei sind. Sie sind dabei, wenn beschlossen wird, dass man die Therapie einstellt, sie sind bei den Elterngesprächen dabei, sie kommen auch einmal auf der Station vorbei &#8211; aber eigentlich liegt die Begleitung in der Hand der Schwestern, der Seelsorgerin oder des Facharztes, der daran beteiligt ist. Wenn das Kind gestorben ist, dann kommen sie wieder zum Gespräch. Ich verlange auch nicht, dass sie dabei sein sollten, aber viele denken bei solchen Aussagen, die Ärzte sitzen vier oder fünf Stunden mit einem sterbenden Kind auf dem Arm &#8211; das stimmt einfach nicht. Die Bestimmung des Todeszeitpunktes ist zum Beispiel so ein Moment, wo die Ärzte kommen. Wobei ich mich immer frage, wie wichtig es wirklich ist, den Todeszeitpunkt genau auf die Minute zu wissen.</p>



<p><strong>Also bemerkt man den Todeszeitpunkt manchmal gar nicht so genau?</strong></p>



<p>Es ist doch nicht so wichtig &#8211; ob das um 11.55 Uhr passiert ist oder schon um 11.35 Uhr. Das braucht man doch auch gar nicht so genau zu merken. Wenn Sie es genau feststellen wollen, muss dauernd jemand mit dem Stethoskop kommen: &#8222;Schlägt das Herz noch?&#8220; Es kann so störend sein, dieses &#8222;Ist es schon so weit &#8211; ist es schon tot?&#8220; Wie wichtig ist es denn, ob das Kind fließend hinüber geht oder ob es schon vor fünf Minuten war? Da sitze ich lieber eine Stunde länger still mit dabei, auch wenn das Herz möglicherweise schon eine halbe Stunde nicht mehr geklopft hat.</p>



<p><strong>Liebe Frau Braun, herzlichen Dank, dass Sie in unserem ausführlichen und persönlichen Gespräch soviel von Ihren Erfahrungen weiter gegeben haben!</strong></p>



<p><em>Im ersten, zweiten und dritten Teil des Gesprächs berichtet Annegret Braun über die Schattenseiten eines unkritischen Einsatzes der Pränatalen Diagnostik, den persönlichen Hintergrund ihres Engagements und ermutigt zur menschlichen und professionellen Begleitung von Eltern, die ein krankes Kind erwarten.</em></p>



<p><strong>Die Interviewte</strong><br>Annegret Braun, Jahrgang 1949, ist gelernte Kinderkrankenschwestern und war Lehrerin für Kinderkrankenpflege in Zürich. Sie baute eine häusliche Kinderkrankenpflege in Stuttgart auf, studierte Soziale- und Pflege-Diakonie und bot als Klinikseelsorgerin über elf Jahre in einer großen neonatologischen Abteilung Müttern und Eltern Begleitung an. Aus diesen Erfahrungen entstand die Initiative für die Einrichtung der PUA-Beratungsstelle zu Pränatalen Untersuchungen und Aufklärung im Diakonischen Werk Württemberg in Stuttgart. Seit fast acht Jahren ist sie die Leiterin von PUA.</p>



<p><strong>PUA<br></strong>Die PUA-Beratungsstelle zu Pränatalen Untersuchungen und Aufklärung bietet werdenden Müttern und Eltern zu dem oftmals unüberschaubaren Angebot von vorgeburtlichen Untersuchungen Beratung und wo nötig und gewünscht auch Begleitung an. Als Ergänzung zur medizinischen Aufklärung und Beratung wird hier angeboten, in Ruhe das Für und Wider von Testanwendungen abzuwägen Die kostenfreie Beratung ist von Medizin und Humangenetik unabhängig. Sie unterliegt der Schweigepflicht, ist ergebnisoffen und konfessionsunabhängig.</p>



<p><strong>PUA-Beratungsstelle</strong><br>Diakonisches Werk Württemberg<br>Heilbronner Str. 18<br>70191 Stuttgart<br>www.diakonie-wuerttemberg.de/direkt/pua</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine Angst vor der Angst</title>
		<link>https://viktoria11.de/keine-angst-vor-der-angst/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2005 07:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Annegret Braun]]></category>
		<category><![CDATA[Pränatale Diagnostik]]></category>
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					<description><![CDATA[Annegret Braun, Leiterin der Beratungsstelle PUA, knüpft bei Problemschwangerschaften ein tragfähiges Netz für die Familie. Die seelischen Lasten sollten immer auf mehrere Schultern verteilt werden Katja Baumgarten: Es kommen inzwischen mehr Eltern als früher zu Ihnen in die Beratungsstelle PUA, die für ihr Kind eine unglückliche Diagnose bekommen haben. Was bieten Sie diesen Eltern an?<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/keine-angst-vor-der-angst/"><span class="screen-reader-text">"Keine Angst vor der Angst"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Annegret Braun, Leiterin der Beratungsstelle PUA, knüpft bei Problemschwangerschaften ein tragfähiges Netz für die Familie. Die seelischen Lasten sollten immer auf mehrere Schultern verteilt werden</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Es kommen inzwischen mehr Eltern als früher zu Ihnen in die Beratungsstelle PUA, die für ihr Kind eine unglückliche Diagnose bekommen haben. Was bieten Sie diesen Eltern an?</strong></p>



<p><strong>Annegret Braun: </strong>Man muss zwischen Eltern unterscheiden, die ein behindertes Kind erwarten, wo die Medizin tatsächlich helfen kann und das mit seiner Behinderung leben kann &#8211; und Eltern, wo zu erwarten ist, dass ihr Kind noch im Mutterleib oder kurz nach der Geburt sterben wird. Tatsächlich entscheiden sich wieder mehr Mütter, ihr Kind auszutragen, auch wenn es mit seinen schweren Behinderungen oder Erkrankungen voraussichtlich nicht überleben wird. So eine Schwangerschaft ist mit anderen Ängsten besetzt, als wenn eine Frau ein Kind erwartet, das lebenslange Betreuung braucht.</p>



<p>Oft wird Eltern bei einer aussichtslosen Prognose für ihr Kind gesagt: &#8222;Wir raten Ihnen doch eher zu einem Abbruch &#8211; das Kind stirbt in jedem Fall, man hilft hiermit nur der Natur etwas nach. Können Sie es denn aushalten, über Wochen und Monate mit diesem Wissen zu leben?&#8220; Dies wird meist sehr viel Angst besetzter gesehen. In christlichen Krankenhäusern zum Beispiel, wird aus so einem Grund der Wunsch nach einem Abbruch verstanden, und er wird auch vorgenommen, wenn das Kind keine Überlebenschance hat, beispielsweise bei einer Anencephalie. Wenn das Kind dagegen eine Erkrankung wie &#8222;Down-Syndrom&#8220; hat, dann lehnen diese Kliniken auf Grund ihrer Ethik und ihres Glaubens diesen Eingriff ab. Aber eine Frau, die ein Leben mit einem behinderten Kind vor sich hat, hat seelsorgerlich gesehen mehr Angst oder eine andere Form von Angst, als diejenige, die sich vor dem fürchtet, was bald auf sie zukommen wird: dem Erleben von Schmerz, Trennung und Tod.</p>



<p><strong>Brauchen diese Eltern eine besondere Betreuung?</strong></p>



<p>Wenn Eltern zu mir kommen, die ein Kind erwarten, das keine längere Überlebenschance hat, dann ist der Weg der Begleitung ein anderer. Das A und O ist, dass sich diesen Eltern &#8211; zusammen mit mir &#8211; weitere erfahrene Menschen an die Seite stellen, die selbst keine Angst vor der belastenden Situation haben. Das Schlimmste ist die Angst vor der Angst. Es ist klar, dass es auch bei den Professionellen Ängste gibt, aber sie sollten nicht vorherrschen. Die Eltern, die mit Recht Angst haben, weil sie diese Situation nicht kennen, sollten sich an den Begleitern stärken und orientieren können.</p>



<p>Wichtig ist, dass man nicht zu viele &#8211; aber auch nicht zu wenig Schultern hat. Dann gelingt es. Man sollte mit den Eltern genau besprechen, wen sie sich zur Unterstützung aussuchen und wen sie weniger gut brauchen können. Es gibt beispielsweise oft die Angst: &#8222;Wie belaste ich meine eigenen Eltern damit?&#8220; Dann müssen die betroffenen Eltern auch noch ihre Mitmenschen stützen, weil es denen fast schlechter zu gehen scheint, als ihnen selbst. So etwas muss man immer wieder auffangen.</p>



<p><strong>Wie finden Eltern gute professionelle Unterstützung?</strong></p>



<p>Ich suche ein Netz von Helfern am Ort, wo die Familie lebt &#8211; Hebammen, ein Kinderarzt, eine Kinderkrankenschwester, wenn möglich jemanden aus einer Kirchengemeinde oder aus einer anderen Beratungsstelle &#8211; weil ich selbst ja in Stuttgart tätig bin. Eine begleitende Person sollte nicht zu viel Belastung allein auf sich nehmen. Verschiedene Aufgaben sollten auf mehrere Menschen verteilt werden &#8211; sie müssen es wirklich aushalten können. Eltern, die das Gefühl haben, jemanden zu stark mit ihrem Problem zu belasten, behalten ihre Sorgen dann häufig lieber für sich. Sie spüren meine Bereitschaft, ihre Leidenssituation in mir aufzunehmen. Wenn sie merken, ich erlebe auch den Schmerz und es ist zwar schwer, aber sie dürfen meine persönliche Unterstützung annehmen &#8211; dann können die Paare auch mitgehen. Ich stehe ihnen in dieser Zeit nicht nur für die seelische Verarbeitung zur Seite. Denn wer hält so eine Krise aus, ohne dass er nicht auch aktiv handeln kann?</p>



<p><strong>Wie können Eltern in so einer belasteten Situation handeln?</strong></p>



<p>Wenn ein Kind bald sterben wird, kommt neben der Ohnmacht der Eltern auch ihr Bedürfnis nach Aktion: &#8222;Ich will für dieses Kind noch alles gut machen&#8220;. Diese Eltern machen mit ihm vielleicht noch manche Therapien oder kaufen Kinderspielzeug &#8211; das ist auch ein Teil der Krisenverarbeitung. Ich suche mit den Eltern nach Wegen, dass sie dem Schreck und der Katastrophe nicht nur hilflos ausgeliefert sind, sondern wieder ins Zwiegespräch mit ihrem Kind kommen und die verbleibende gemeinsame Zeit sinnvoll nutzen können. Man kann deshalb trotzdem auch manchmal lachen. Eltern, die nach einer gewissen Zeit ihren Weg gefunden haben, hören von anderen häufig: &#8222;Das ist ja schrecklich, wie wird das Kind wohl aussehen, das würde ich niemals aushalten …?&#8220; So etwas wirft sie ständig aus der Bahn.</p>



<p>In der Frauenarztpraxis beispielsweise, gehen viele auf &#8222;Tauchstation&#8220;, sobald eine betroffene Mutter kommt. Die Frauen leiden unter dieser &#8222;Verbannung&#8220; sehr. Meistens braut sich bei ihnen schon drei Tage vor dem nächsten Arzttermin alles zusammen und sie bekommen einen harten Bauch. Der Frauenarzt sagt dann bei der Untersuchung: &#8222;Es ist alles unverändert schwierig!&#8220;, und sie gehen heim und brauchen drei bis vier Tage, bis das innere Gefühlschaos wieder abgeklungen ist. Gerade einmal fünf oder sechs Tage können sie durchatmen, dann müssen sie sich schon wieder vor der nächsten Untersuchung ängstigen, weil sie meistens alle zwei Wochen einbestellt werden.</p>



<p><strong>Halten Sie die häufigere Schwangerenvorsorge in einem solchen Fall für überflüssig?</strong></p>



<p>Das ist als Begleitung zwar gut gemeint, aber dieses Ein- und Ausschwingen kann eine zusätzliche Belastung bedeuten. Ich frage die Eltern dann: &#8222;Wie viel Medizin brauchen Sie wirklich? Überlegen Sie mit Ihrem Arzt zusammen welche Konsequenz die Untersuchung hat. Wenn Sie den Ultraschall brauchen, dann nehmen Sie ihn &#8211; aber nicht deshalb, weil der Arzt &#8218;Sie sehen möchte&#8216;.&#8220; Die Medizin tut wenig dazu, dass ein gutes Grundgefühl zwischen den Eltern und ihrem ungeborenen Kind entsteht, weil sie eher äußerlich guckt und selten vermittelt, dass es dem Kind im Bauch seiner Mutter gut gehen kann, selbst wenn ein Anencephalus oder ein offener Rücken diagnostiziert wurde. Man muss jetzt sensibel schauen, ob die Medizin hilfreich ist oder gerade nicht. Da ist die Schwangerenvorsorge durch eine Hebamme, die mit häuslicher Betreuung zur Seite steht, eine gute Alternative.</p>



<p>Leider führen nicht viele Hebammen beides durch, die häusliche Betreuung und Klinikentbindungen. Wenn ich nicht selbst bei der Geburt dabei sein kann, suche ich jemanden, die entweder mit in die Klinik geht oder ich vertraue darauf, dass sich inzwischen sehr viel mehr Kreißsaal-Hebammen mit dem Thema Sterben befasst haben als früher. Ängste und Unsicherheiten wird es immer geben. Man möchte es den Eltern gerne Recht machen, trotzdem kennt man ihre Reaktionen nicht, weil man sie vorher noch nie gesehen hat. Diese Angst hemmt viele. Das ist der Vorteil, wenn ich mit dem Paar schon vier Monate durch die belastete Schwangerschaft gegangen bin. Weil wir uns inzwischen ganz gut kennen, kann ich besser erahnen, was in dem Moment das Richtige sein könnte, wenn das Kind geboren wird.</p>



<p><strong>Bieten Sie betroffenen Eltern grundsätzlich an, sie bei der Geburt ihres behinderten oder kranken Kindes zu unterstützen?</strong></p>



<p>Wenn die Geburt hier im näheren Umkreis stattfindet, biete ich allen Eltern an, sie auch ins Krankenhaus zu begleiten. Manche Begleitungen laufen nur telefonisch, wenn die Familie zu weit weg wohnt. Einmal habe ich eine Familie auf diese Weise begleitet &#8211; wir haben jede Woche miteinander telefoniert. Das Netz für die Eltern habe ich von hier aus aufgebaut. Eine Hebamme kam dazu und ich habe auch mit ihr und dem Kinderarzt regelmäßig telefoniert. Es ging um ein Kind mit Anencephalie. Als ich hörte, dass es bei ihnen nicht üblich ist, ein Häubchen zu verwenden, habe ich hier sechs Mützchen aus TG-Verband gebastelt und mit der Post geschickt.</p>



<p>In dem Moment, wo ich ein Netz aufbaue, stecke ich auch andere dazu an. Wenn ich die Helfer vor Ort unterstütze und sie den Rückhalt haben, dass sie mich bei Bedarf fragen können, dann gelingt das Zusammenspiel auch mit den Kliniken gut. Diese Frau hat in die Klinik entbunden und ist nach zwei Stunden mit ihrem Kind nach Hause entlassen worden. In dem Moment, wo Paare wissen, was sie wollen, gehen die Menschen um sie herum auch viel mehr darauf ein.</p>



<p><strong>Lässt sich ein tragfähiges Netz immer problemlos knüpfen?</strong></p>



<p>Sehr selten erlebe ich &#8211; was kürzlich geschehen ist &#8211; dass das Netz, das ich sorgfältig aufgebaut habe, nicht funktioniert hat. Ich hatte Zusagen von Sozialarbeitern und ganz verschiedenen Menschen, und dann ist eine Unterstützung nach der anderen eingebrochen. Schließlich bin ich selbst das Netz gewesen. Es war eine Enttäuschung für mich, wie wenig sie begriffen haben, mit welcher Belastung betroffene Eltern auf so ein schwieriges Ereignis hinleben.</p>



<p>Das Kind wurde mit einer schweren Fehlbildung, mit Spina bifida, per Kaiserschnitt geboren. Aber es ging ihm gut &#8211; alle waren da, das Kind wurde versorgt, es hat sogar selbst geatmet. Man hätte es nicht gleich wegnehmen müssen &#8211; man hätte die halbe Stunde warten können, bis die Mutter wieder aus der Narkose aufgewacht ist. Sie hat drei Monate in Angst gelebt, wie ihr Kind aussehen wird. Die Ärzte haben das Kind jedoch sofort verlegt. Ich dachte: Weswegen hat man es nun vorher wissen müssen, wenn sowieso alle in Hektik ausbrechen? Die Mutter musste warten, bis irgendwann abends ein Foto aus der Kinderklinik kam, auf dem sie ihren Sohn sehen konnte &#8211; aber das ist etwas anderes, als wenn ich mein Kind wirklich sehe. Diese Frau hatte Monate auf diesen Moment gewartet. Ich hatte ihr auch gesagt: &#8222;Nach der Geburt kommt die Sozialarbeiterin und bespricht alles mit Ihnen.&#8220; Aber sie kam nicht, sondern sagte nur: &#8222;Geben Sie den Eltern erstmal einen Zettel von mir, die sollen sich bei mir melden.&#8220;</p>



<p>Gerade das hatte ich vermeiden wollen. Wenn man es schon vorher weiß, könnte man manche Schritte überspringen. Es war sehr schmerzvoll für mich, zu erleben, dass es nicht so ging.</p>



<p><strong>Wie können Sie die Eltern auf ihre besondere Geburt vorbereiten?</strong></p>



<p>Bei einer schweren Fehlbildung des Kindes hilft es vielen Eltern, wenn wir vorher absprechen, dass entweder ich selbst oder die jeweilige Hebamme ihr Kind erst einmal ohne sie anschaut und es den Eltern dann stufenweise näher bringt. Man reinigt es zunächst, zieht es an und schildert den Eltern die Fehlbildung, bevor man das Kind gemeinsam mit ihnen anschaut. Die stufenweise Annäherung ist manchmal behutsamer, als wenn die Eltern plötzlich und ganz direkt mit ihrem Kind konfrontiert werden. So etwas kann man bereits bei der Anmeldung zur Geburt mit den Hebammen im Kreißsaal besprechen.</p>



<p>Ich habe immer nach meinem eigenen Gespür gehandelt und habe die Kinder zunächst angezogen &#8211; auch die ganz kleinen, die in der 18. Schwangerschaftswoche geboren wurden. Sie sind dann noch ganz weich und haben einen relativ großen Kopf. Ich habe dann zum Beispiel ein kleines Mützchen aus TG-Verband oder ein kleines Höschen aus einem Tupfer gebastelt. Wenn Sie einem Kind mit einem großen Kopf ein Mützchen aufsetzen, dann wirkt er kleiner &#8211; bei einem Kind mit einem kleinen Kopf, wirkt er mit Mützchen größer. Das heißt nicht, dass man etwas kaschieren möchte, aber das Anschauen kann dadurch schrittweise geschehen und es ist für das Auge vertrauter. Dann packt man das Kind vorsichtig miteinander aus und schaut es sich genau an, die Geschlechtsorgane und alle seine Besonderheiten. Durch dieses liebende Herantasten nähern sich die Eltern langsam dem, was ihnen ungewohnt ist. Die meisten Menschen haben noch nie ein so kleines Kind gesehen.</p>



<p>Dann kann man mit den Eltern beschließen, dass wir es wieder miteinander anziehen. Der Tod hat ja auch etwas Kaltes und es wird einem selbst oft ganz kalt. Wenn die Kinder wieder bekleidet sind, strahlt das auch etwas Wärmendes, nicht nur Hilfloses aus. Die Kinder sehen oft sehr ruhig und schlafend aus &#8211; man hat das Gefühl, sie sind gar nicht tot, wenn sie so entspannt da liegen.</p>



<p><strong>Sie strahlen eine große Sicherheit aus, dass es eine heilsame Art im Umgang mit dem Tod gibt.</strong></p>



<p>Diese Bilder und diese Erlebnisse sind wichtig für den Weg danach. Weil mir diese Situationen vertraut sind, kann ich hier in der Beratungsstelle schon mit Paaren darüber sprechen, oder ich telefoniere mit der Hebamme und bespreche mit ihr, was sich die Eltern wünschen. Die Hebammen und Ärzte im Kreißsaal sind manchmal unsicher, weil sie nicht wissen, wie man die Situation würdig gestalten kann. Dann kommt es vor, dass sie das Kind in einer nackten Nierenschale bringen. Inzwischen verwenden viele auch schon Körbchen &#8211; und trotzdem muss man überlegen, wenn man einen riesigen Binsenkorb für ein normal großes Neugeborenes hat, legt man da kein 180 Gramm schweres Kind hinein. Man kann auch aus einer Nierenschale mit Watte ein kleines Bettchen machen. Ich habe neulich in einem Krankenhaus erlebt, wie ein Kind in eine Nierenschale gelegt wurde, die in eine Windel gehüllt war. Es lag wie in einem weißen Bettchen und rundherum waren Blüten gesetzt &#8211; das hatte man gar nicht erwartet. Es ist so wichtig, dass man auch für das Auge etwas tut, wo die Liebe sichtbar wird und nicht nur der erschreckende Tod im Vordergrund steht.</p>



<p>Genauso ist es mit der Bestattung des Kindes. Wenn man vorher weiß, dass das Kind nicht leben wird, kann man bereits über die Bestattung nachdenken und die Form finden, wie und wo die Eltern es am liebsten bestatten würden, beispielsweise im eigenen Garten, wenn es ein ganz kleines Kind ist, oder im Familiengrab oder es bekommt ein eigenes Kindergrab.</p>



<p><strong>Gibt es Probleme, wenn das Kind im eigenen Garten bestattet wird?</strong></p>



<p>Es gibt nur Probleme für diejenigen, die Probleme machen. Wenn das Gewicht des verstorbenen Kindes unter der Grenze von 500 Gramm liegt, gibt es keine Bestattungspflicht. Inzwischen ist es allgemein ein Anliegen geworden, auch früh verstorbene Kinder würdig zu bestatten. Sammelbestattungen werden immer üblicher und auch auf politischer Ebene tut sich viel. Im Stuttgarter Raum gibt es nicht mehr ganz so große Aufregung, wenn die Eltern sagen, sie wollen ihr verstorbenes Kind nach der Geburt mitnehmen. Zunächst gab es Sorgen: &#8222;Was machen die Eltern mit diesen Kindern?&#8220; oder &#8222;Halten die Eltern das aus?&#8220; Ihnen wachsen Kräfte zu &#8211; wo ein Wille ist, geht auch ein Weg! Wenn das Personal das in Frage stellt, zündet man diese Angst. Ärzte und Hebammen sollten mehr Flexibilität ermöglichen, so dass sie nicht zu sehr von ihren eigenen Ängsten und Fantasien gefangen sind. Wenn ich meine eigene Angst vor diesem Geschehen verloren habe, nehme ich auch anderen die Angst. Es gibt auch lachende und freudige Situationen darin. Man sollte oft gerade das tun, was man mit gesunden Kindern auch machen würde. Ein lebendes Kind wird ja auch eingehüllt. Die verstorbenen Kinder brauchen die Wärme zwar nicht, aber man kann diese vertrauten Handlungsweisen beibehalten.</p>



<p><strong>Was sollte man besonders beachten?</strong></p>



<p>Gerade kleine Dinge können wichtig sein: Beispielsweise wenn man Fußabdrücke mit Stempelfarbe abnimmt, sind die Händchen und Füßchen der Kinder danach blau &#8211; also mache ich das besser erst ganz zum Schluss. Wenn man Fingerfarben verwendet, die man abwaschen kann, geht es wunderbar. Manche Kolleginnen sagen, &#8222;Ich mache gleich alles, dann haben wir das schon erledigt.&#8220; Unter Umständen ist es nicht der richtige Zeitpunkt. Auf diese kleinen Aufmerksamkeiten kommt es an.</p>



<p>Man kann Eltern auch ein Erinnerungsstück aus der Klinik mit einpacken, wenn sie es gerne möchten. Es treibt den Pflegesatz nicht in die Höhe, wenn man den Eltern ein Tuch oder Mützchen oder einen anderen Gegenstand mitgibt, der ihnen vertraut geworden ist. Man sollte nicht unterschätzen, wie viel Wert so etwas haben kann. Das sind jetzt mehr die äußeren Dinge. Seit das Buch von Hanna Lothrop &#8222;Guter Hoffnung &#8211; jähes Ende&#8220; mehr Beachtung gefunden hat, habe ich allerdings gelegentlich den Eindruck, es kann auch zuviel werden. Mir tun manchmal die Eltern Leid, die das alles nicht so erlebt haben, weil sie sehr schnell das Gefühl bekommen, es fehlt ihnen etwas. Die Trauer sollte nicht an dem festgemacht werden, was ich alles &#8222;habe&#8220; und &#8222;gemacht habe&#8220;. Das kann manchmal ganz wenig sein &#8211; es ist eher das &#8222;Wie&#8220;.</p>



<p><strong>Wie können Geschwisterkinder in die Betreuung einbezogen werden?</strong></p>



<p>Einmal hatte ich ein unvergessliches Erlebnis mit einer Familie. Ab der 22. oder 23. Woche wussten die Eltern, dass ihr Kind mit einer Chromosomenstörung und einer schweren Fehlbildung geboren werden würde, wahrscheinlich war keine Nase angelegt. Die Angst, wie das Kind aussehen würde, erschwerte die Situation.</p>



<p>Das Kind kam zur Welt und für jemanden, der unvorbereitet gewesen wäre, hätte es Schrecken ausgelöst. Die Augen und die Nase waren tatsächlich nicht vollständig ausgebildet. Die Eltern konnten es jedoch sehr gut aufnehmen. Sie waren aber besorgt, wie die drei Geschwister den Anblick empfinden würden. Als ich dazu kam, waren die Schwestern schon da und guckten vorsichtig nach ihrem kleinen Bruder. Ich habe dann gesagt, &#8222;Jetzt gucken wir einmal zusammen.&#8220; und habe ihnen erklärt: &#8222;Im Bauch ging es Eurem Bruder gut &#8211; warum? Weil man im Bauch nicht schnaufen muss. Hören konnte er Euch, das seht Ihr &#8211; er hat Ohren. Aber jetzt kann er nicht mehr leben, weil er nicht die Nase hat, die er dazu braucht. Er konnte nicht atmen und ist deshalb gestorben.&#8220; Als ich ihnen das so erzählte, erschien es ihnen logisch. Er war wunderschön angezogen mit Flauschsöckchen und einem blauen Strampler. Die Kleidung macht so viel aus, das ist wichtig. Man gewöhnt sich eigenartigerweise recht schnell an den ungewöhnlichen Anblick eines Kindes. Nach zwei, drei Stunden haben die Kinder sich verabschiedet. Das älteste Mädchen, sie war etwa sechs Jahre alt, sagte zu ihrer Mutter zum Abschied: &#8222;Nicht wahr, unser Brüderchen ist doch wunderschön!&#8220; Mit diesem anderen Blick hat sie ihrer Mutter das größte Geschenk gemacht.</p>



<p>Tausende von Ärzten und Schwestern hätten wahrscheinlich gesagt, die Geschwisterkinder sollten dieses Kind lieber nicht ansehen. Die Sorge, was es den Geschwistern ausmachen könnte, ist oftmals unangebracht. Man muss nur dabei sein, dass Kinder es auch so liebevoll sehen können.</p>



<p><em>Im ersten, zweiten und vierten Teil des Gesprächs berichtet Annegret Braun über die Schattenseiten eines unkritischen Einsatzes der Pränatalen Diagnostik, den persönlichen Hintergrund ihres Engagements und erzählt von ihren Erfahrungen in der Sterbebegleitung kranker Neugeborener, die nicht lange leben können.</em></p>



<p><strong>PUA</strong><br>Die PUA-Beratungsstelle zu Pränatalen Untersuchungen und Aufklärung bietet werdenden Müttern und Eltern zu dem oftmals unüberschaubaren Angebot von vorgeburtlichen Untersuchungen Beratung und wo nötig und gewünscht auch Begleitung an. Als Ergänzung zur medizinischen Aufklärung und Beratung wird hier angeboten, in Ruhe das Für und Wider von Testanwendungen abzuwägen Die kostenfreie Beratung ist von Medizin und Humangenetik unabhängig. Sie unterliegt der Schweigepflicht, ist ergebnisoffen und konfessionsunabhängig.</p>



<p><strong>PUA-Beratungsstelle</strong><br>Diakonisches Werk Württemberg<br>Heilbronner Str. 18<br>70191 Stuttgart<br>www.diakonie-wuerttemberg.de/direkt/pua</p>



<p><strong>Die Interviewte</strong><br>Annegret Braun ist gelernte Kinderkrankenschwestern und war Lehrerin für Kinderkrankenpflege in Zürich. Sie baute eine häusliche Kinderkrankenpflege in Stuttgart auf, studierte Soziale- und Pflege-Diakonie und bot als Klinikseelsorgerin über elf Jahre in einer großen neonatologischen Abteilung Müttern und Eltern Begleitung an. Aus diesen Erfahrungen entstand die Initiative zur Einrichtung der PUA-Beratungsstelle im Diakonischen Werk Württemberg in Stuttgart. Seit fast acht Jahren ist sie die Leiterin von PUA.</p>
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		<title>Brücken schlagen und Leid verwandeln</title>
		<link>https://viktoria11.de/bruecken-schlagen-und-leid-verwandeln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Feb 2005 07:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Annegret Braun]]></category>
		<category><![CDATA[Pränatale Diagnostik]]></category>
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					<description><![CDATA[Annegret Braun ist Leiterin von PUA, einer in dieser Form einzigartigen &#8222;Beratungsstelle zu Pränatalen Untersuchungen und Aufklärung&#8220;. Im zweiten Teil des Gesprächs berichtet die Kinderkrankenschwester und Diakonin von ihrem persönlichen Antrieb, die Beratungsstelle ins Leben zu rufen Katja Baumgarten: Sie beraten und begleiten seit acht Jahren Schwangere und ihre Partner vor, während und nach Pränataldiagnostik.<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/bruecken-schlagen-und-leid-verwandeln/"><span class="screen-reader-text">"Brücken schlagen und Leid verwandeln"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Annegret Braun ist Leiterin von PUA, einer in dieser Form einzigartigen &#8222;Beratungsstelle zu Pränatalen Untersuchungen und Aufklärung&#8220;. Im zweiten Teil des Gesprächs berichtet die Kinderkrankenschwester und Diakonin von ihrem persönlichen Antrieb, die Beratungsstelle ins Leben zu rufen</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sie beraten und begleiten seit acht Jahren Schwangere und ihre Partner vor, während und nach Pränataldiagnostik. Wie ist Ihr beruflicher Hintergrund?</strong></p>



<p><strong>Annegret Braun:</strong> Ich war früher Kinderkrankenschwester auf ganz verschiedenen Stationen im Krankenhaus, dann häusliche Kinderkrankenschwester und zwischendurch auch Lehrerin für Kinderkrankenpflege in Zürich.<br>Die häusliche Kinderkrankenpflege war eines meiner ersten Projekte. Damals, 1980/81, war die Zeit dafür noch nicht reif genug. Nach zwei Jahren wurde dieses Modellprojekt wieder eingestellt, weil die Ärzte darin nicht die Möglichkeiten erkannt und es als Einmischung aufgefasst haben. Das Projekt wurde hier in Stuttgart zusammen mit der Krankenkasse ins Leben gerufen. Es war mein Ziel, entweder Krankenhausaufenthalte für Kinder zu vermeiden oder diejenigen, die im Krankenhaus lagen, eine frühzeitigere Entlassung zu ermöglichen, indem den Eltern Hilfe zur Seite gestellt wurde &#8211; gerade auch bei Frühgeborenen. Oder Hilfe zu bieten bei schwerkranken, sterbenden Kindern, wenn sie im häuslichen Bereich von der Familie gepflegt wurden.<br>Inzwischen gibt es in Stuttgart und in vielen anderen Orten ein ausgezeichnetes Netz von häuslicher Kinderkrankenpflege. Manchmal denke ich, dass auch für diese Beratungsstelle die Zeit noch nicht reif ist. Von Seiten der Frauenärzte spüre ich Widerstände, die mir aber oft nicht direkt mitgeteilt werden &#8211; es sieht scheinbar entgegenkommend aus, aber in der Realität stößt PUA auf manches Unverständnis.</p>



<p><strong>Woher kommt die Triebkraft für Ihren ungewöhnlichen Einsatz?</strong></p>



<p>Mein Thema ist eigentlich das Leid in dieser Welt. Vielleicht kommt es aus meinem religiösen Hintergrund, mich mit Schicksalsschlägen auseinander zu setzen und mit den Veränderungen, die dadurch ins Leben einbrechen. Das Leid, das kommt, kann ich nicht ändern. Aber ich kann versuchen zu verhindern, dass noch mehr dazu kommt. Vieles, woran wir am meisten leiden, ist nicht das Schicksal selbst, sondern ein von Menschen zusätzlich gemachtes Leid. Schon in meiner Zeit als Kinderkrankenpflegeschülerin habe ich begonnen, dagegen einen &#8222;Feldzug&#8220; zu führen &#8211; ich war eine Kämpferin und habe mich in tausend Nesseln gesetzt. Damals, 1970, gab es zum Beispiel noch keine offene Besuchszeit &#8211; sie war nur mittwochs und sonntags von zwei bis vier Uhr. Nach einem halben Jahr wollte ich mit der Ausbildung wieder aufhören: Ich hielt es nicht mehr aus, nachmittags um vier in die Zimmer zu gehen und den Eltern zu sagen: &#8222;Die Besuchszeit ist zu Ende!&#8220; Wenn die Eltern sich verabschiedeten, erlebte ich ein Drama bei den Kindern. Ich dachte, das ist schlimmer als ihre Blinddarmentzündung oder ihr schwerer Tumor. Aus dieser Erfahrung kam es 1971 zu einer der ersten Ganztagsbesuchsmöglichkeit in einem Kinderkrankenhaus, und damals einmalig auch auf der Frühchenabteilung! 1974 gründeten wir eine der ersten Mutter-Kind-Stationen in Deutschland.<br>Später habe ich als Unterrichtsschwester in der Krankenpflegeschule in Zürich andere Modelle kennen gelernt. Als ich zurück nach Stuttgart gegangen bin, habe ich dann hier die häusliche Kinderkrankenpflege ins Leben gerufen. Die Mütter mit ihren frühgeborenen Kindern, die ich zu Hause besucht habe, haben mir tiefe Einblicke in ihre Erfahrungen verschafft, was sie in den Kliniken erlebt haben. Die Pflege selbst machte dabei ja nur einen Teil aus. Das andere &#8211; wie wir im Krankenhaus Menschen übersehen, was wir nebenbei in der Hektik und Alltagsbewältigung an Verletzungen zufügen, an kleinen Bemerkungen, die nie böse gemeint sind, die aber tiefe Spuren hinterlassen, war der andere große Teil. Ich habe erfahren, wie dieser monatelange Stress Frauen in ihren tiefsten Muttergefühlen verletzen kann, ohne dass wir es merken. Da wurde mir klar, es braucht Menschen, die das rechtzeitig erkennen, damit nicht die Schrecken dieser Krankenhauserlebnisse die Beziehungen der Kinder zu ihren Eltern nicht noch zusätzlich stören.<br>Ich habe dann noch die kirchliche Ausbildung zur Diakonin gemacht, bereits mit dem Ziel, so eine Arbeit aufzubauen: Im Rahmen der Klinikseelsorge wurde es dann möglich, diese Art von Elternbegleitung anzubieten.</p>



<p><strong>Konnten Sie Ihre Idee umsetzen?</strong></p>



<p>Ich bin in das Krankenhaus zurückgegangen, in dem ich früher Kinderkrankenschwester war und habe elf Jahre lang als Klinikseelsorgerin auf einer Frühgeborenen-Intensivstation gearbeitet. In Stuttgart gab es damals acht verschiedene geburtshilfliche Abteilungen und die Frauen bekamen ihre Kinder grundsätzlich außerhalb der Kinderklinik. Wenn Kinder zur Welt kamen, die medizinische Hilfe brauchten, wurden sie von den Müttern getrennt und in die Kinderklinik verlegt. Sobald man in der Kinderklinik erkannt hatte, was für eine Perspektive das Kind hatte, habe ich damals in der jeweiligen geburtshilflichen Abteilung die dazugehörigen Mütter aufgesucht. Mein Ziel war es, diese Brücke wieder zu schlagen, die gerade so brutal zerbrochen war und am Anfang &#8211; in dieser wirklich krisenhaften Zeit &#8211; den Eltern zur Seite zu stehen.<br>Der andere Schwerpunkt meiner Arbeit war, die Eltern in der Zeit des Krankenhausaufenthaltes ihres Kindes zu begleiten. Damals starben sehr viele Kinder auf diesen Stationen. Ich habe es als meine Aufgabe gesehen, das, was jetzt schicksalhaft sein musste, in so eine Bahn zu bringen, dass es wenigstens zu einer guten Erfahrung für die Familie werden konnte. Wenn etwas, das sehr schwer ist und vor dem man große Angst hatte, zu einer wertvollen Erfahrung wird, gibt das viel Tragkraft für die Trauer hinterher und die betroffenen Menschen bekommen wieder Zutrauen.</p>



<p><strong>Wie kamen Sie auf die Idee, die Beratungsstelle PUA zu gründen?</strong></p>



<p>Einmal sagte ich zu einem Humangenetiker spaßeshalber, nachdem wir es in der Kinderklinik mit derselben Familie zu tun hatten: &#8222;Irgendwann mache ich einmal eine Beratungsstelle um Ihre Beratungsstelle drum herum.&#8220; Ich merkte damals, dass es eine Beratung braucht, die eine weitere Dimension hat, die normalerweise nicht erfasst wird.<br>Die Grundidee für die Beratungsstelle war aber eine andere als die, die jetzt den Schwerpunkt bekommen hat. Die vielen Gespräche mit Frauen brachten mich auf die Idee. Es begann Ende der Achtziger, Anfang der Neunziger Jahre, dass immer mehr Frauen bereits in der Schwangerschaft von Auffälligkeiten oder von Fehlbildungen bei ihren Kindern erfuhren. Es kommt zwar immer wieder vor, dass Frauen sagen: &#8222;Wie gut, dass ich es vorher wusste, dann konnte ich mich darauf einstellen&#8220;, aber die meisten Frauen, die ich erlebt habe, sind vom Schrecken wie gelähmt geblieben und haben ihre Schwangerschaft mit sehr viel Angst durchlebt. Manchen ist es vorgekommen, wie die Hölle &#8211; weil es immer wieder neue Untersuchungen gab, und mit diesen immer wieder das Drama, das Aushalten der Ohnmacht und der Hilflosigkeit. Gynäkologen unterschätzen das häufig. Sie sehen oft nur das, was in ihrer Praxis stattfindet. Die Eltern sitzen zu Hause mit ihrer Krise und jeder denkt, sie verarbeiten das schon irgendwie.</p>



<p><strong>Halten Sie es für besser, wenn Eltern von ihrem Recht auf Nichtwissen Gebrauch machen?</strong></p>



<p>Wenn man im Kreißsaal von einem schwerkranken Kind überrascht wird, dann ist man natürlich in einer Ausnahmesituation. Es ist ein Schreck und Schock für alle. Aber das ist eigentlich naturgemäßer &#8211; schon immer ist es vorgekommen, dass Kinder bei der Geburt gestorben sind. Frauen, wenn sie so ein Kind geboren haben, wachsen Kräfte zu, mit denen wir normalerweise nicht rechnen. Wenn jemand einem das vorher sagen würde, würde man verrückt, denkt man. Aber wenn man es nicht vorher weiß, geht es dann irgendwie. Ob es immer glücklich geht, kann ich nicht sagen. Aber dieses monatelange Vorher-Wissen wirft viele in eine Dauerkrise. Wenn diese Kinder auf die Welt kommen, ist es mein größter Schmerz, zu sehen, dass ihre Mütter häufig sagen &#8222;Jetzt ist es da, aber ich habe irgendwie die Beziehung und die Liebe zu dem Kind verloren, weil ich so viel Angst vor ihm hatte.&#8220; Das lieben zu können, wovor man Angst hatte, das ist wie eine Quadratur des Kreises.</p>



<p><strong>Bereuen Eltern es nachträglich, dass sie vorbereitet waren?</strong></p>



<p>Ich will nicht unterschätzen, dass die Eltern, die diesen Weg gegangen sind, im Nachhinein tatsächlich sagen: &#8222;Es war gut, es zu wissen, dann bin ich bei der Geburt nicht so erschrocken.&#8220; Sie haben aber völlig vergessen, dass sie monatelang einen Schrecken hatten und der war ja dann nicht geringer. Wir als Ärzte, Hebammen und Schwestern denken, es ist besser, die Eltern wissen es schon vorher &#8211; dann läuft im Kreißsaal alles gefasster ab. Wenn sie beispielsweise wissen, dass ihr Kind eine Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte hat, dann können sich alle drauf einrichten und es ist ruhiger nach der Geburt. Die Eltern erschrecken dann zwar schon, aber es ist nicht dieser plötzliche Schreck. Die Tränen fließen vielleicht leise, aber da gibt es keinen Aufschrei: &#8222;Ich will dieses Kind nicht&#8220; oder &#8222;Der Gynäkologe hat etwas falsch gemacht&#8220;. Ich selbst hatte auch in den ersten Jahren das Gefühl, dass es leichter und damit besser sei, wenn sie es schon wissen. Für mich als Klinikseelsorgerin war es angenehmer, weil es fŸr uns alle nicht so diesen &#8222;Anfangsschock-Stress&#8220; hatte. Aber irgendwo muss die Verzweiflung ja ausgelebt worden sein &#8211; und das ist alles zu Hause bei diesen Eltern während der Schwangerschaft gelaufen.</p>



<p><strong>Was fehlt in der Betreuung der Eltern?</strong></p>



<p>Da ist fast kein Mensch, der ihnen in dieser Zeit &#8211; wenn sie es denn schon wissen &#8211; Brücken baut, wie sie mit diesen wechselnden Gefühlen und den vielen medizinischen Informationen fertig werden. Das Internet könnte ich manchmal am liebsten &#8222;auf den Mond schießen&#8220;. Jemand der in Not ist, kann nicht beurteilen, welche Inhalte seriös sind und wie sie einzuordnen sind. Oder wenn sich die Eltern in Bibliotheken Fachbücher anschauen. Entsetzlich! Die Krankheitsbilder sind mit allen schrecklichen Symptomen so dargestellt, damit ein Arzt daraus lernt &#8211; nicht als Aufklärung für betroffene Eltern. Diese Bilder müssen dann in der weiteren Schwangerschaft wieder entschärft werden &#8211; mit anderen Bildern, Geschichten und Erlebnissen. Ich kenne selbst zahlreiche Menschen mit ihren Lebensgeschichten, die mit Behinderungen und Erkrankungen leben und sie bewältigen, die heute in der Schwangerschaft diagnostiziert werden. Und ich kenne auch Menschen, die an die Grenzen gestoßen sind, wo wir andere Lösungen gefunden haben. Aber wenn das alles nicht im Raum steht, sondern nur der Schreck und nur gesagt wird, wir lösen das Problem mit einer Operation &#8211; das kann der kleinste Herzfehler sein, den man gut operieren kann, dann bekommt das seine ganz eigene Dynamik. Das war auch einer der Gründe, die Beratungsstelle PUA ins Leben zu rufen. Der andere Grund ist, dass die Technik so stark zugenommen hat. Ich habe in den vielen Jahren in der Klinik mehr als 400 Familien erlebt, die ihre Kinder früh verloren haben. Wenn ein Kind gestorben ist, gibt es normalerweise zwischen Ärzten und den Eltern Nachgespräche in Bezug auf neue Schwangerschaften. Dann fallen von Gynäkologen oder von Kinderärzten Sätze wie: &#8222;Aber bei der nächsten Schwangerschaft, machen wir alle Untersuchungen und dann gucken wir genauer.&#8220; Als hätte man diesmal etwas versäumt und hätte, wenn man alles getan hätte, das Kind vielleicht sogar &#8222;retten&#8220; können. Auch für Eltern wird der Wunsch nach mehr Sicherheit zunächst wichtig.<br>Wenn sie aber das nächste Kind erwarten, dann merken sie plötzlich, dass das &#8222;alles Machen&#8220; ihnen vielleicht doch nicht so entspricht. Wenn sie hören, dass sie bei einer Fruchtwasseruntersuchung ihr gesundes Kind eventuell verlieren könnten. Schon in meiner Zeit als Krankenhausseelsorgerin haben sich zunehmend diese Eltern wieder an mich gewandt, weil sie mich noch kannten und fragten: &#8222;Sollen wir die Untersuchungen machen oder nicht?&#8220; Dadurch hatte ich neben meiner normalen Arbeit noch dieses Beratungsfeld.<br>Diese Menschen, die in neue Schwangerschaften gehen und mit solchen belastenden Vorerfahrungen leben, brauchen kompetente Begleiter an ihrer Seite: Die ihnen nicht nur sagen &#8222;So ist das errechnete Wiederholungsrisiko &#8211; es ist ganz gering oder doch ein bisschen mehr&#8220;. Man muss ihnen auch vermitteln: Eine neue Schwangerschaft ist eine neue Chance. Man braucht nicht so zu tun, als wenn nichts gewesen wäe. Aber man muss die alten Erlebnisse nicht alle mitnehmen. Das war ein weiterer Grund, die Beratungsstelle zu gründen. Damals hatte ich die Beratung vor den Tests noch wenig im Blickfeld, die heute den größten Teil der Beratungsanfragen bildet.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/Braun_200_Arbeitstisch.jpg" alt="" class="wp-image-3683"/></figure>



<p><em>Im ersten, dritten und vierten Teil des Gesprächs berichtet Annegret Braun über die Schattenseiten eines unkritischen Einsatzes der Pränatalen Diagnostik, ermutigt zur menschlichen und professionellen Begleitung von Eltern, die ein krankes Kind erwarten und erzählt von ihren Erfahrungen in der Sterbebegleitung kranker Neugeborener, die nicht lange leben können.</em></p>



<p><strong>PUA</strong><br>Die PUA-Beratungsstelle zu Pränatalen Untersuchungen und Aufklärung bietet werdenden Müttern und Eltern zu dem oftmals unüberschaubaren Angebot von vorgeburtlichen Untersuchungen Beratung und wo nötig und gewünscht auch Begleitung an. Als Ergänzung zur medizinischen Aufklärung und Beratung wird hier angeboten, in Ruhe das Für und Wider von Testanwendungen abzuwägen Die kostenfreie Beratung ist von Medizin und Humangenetik unabhängig. Sie unterliegt der Schweigepflicht, ist ergebnisoffen und konfessionsunabhängig.</p>



<p><strong>PUA-Beratungsstelle</strong><br>Diakonisches Werk Württemberg<br>Heilbronner Str. 18<br>70191 Stuttgart<br>www.diakonie-wuerttemberg.de/direkt/pua</p>



<p><strong>Die Interviewte</strong><br>Annegret Braun ist gelernte Kinderkrankenschwestern und war Lehrerin für Kinderkrankenpflege in Zürich. Sie baute eine häusliche Kinderkrankenpflege in Stuttgart auf, studierte Soziale- und Pflege-Diakonie und bot als Klinikseelsorgerin über elf Jahre in einer großen neonatologischen Abteilung Müttern und Eltern Begleitung an. Aus diesen Erfahrungen entstand die Initiative zur Einrichtung der PUA-Beratungsstelle im Diakonischen Werk Württemberg in Stuttgart. Seit fast acht Jahren ist sie die Leiterin von PUA.</p>
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		<title>Wieder selbst entscheiden können</title>
		<link>https://viktoria11.de/wieder-selbst-entscheiden-koennen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Jan 2005 07:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Annegret Braun]]></category>
		<category><![CDATA[Pränatale Diagnostik]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten hat mit Annegret Braun gesprochen. Sie ist Leiterin der Beratungsstelle PUA in Stuttgart. Die streitbare Kinderkrankenschwester und Diakonin sieht die Entwicklung der pränatalen Diagnostik mit großer Sorge Katja Baumgarten: Ich habe noch nie eine so schön eingerichtete Beratungsstelle gesehen! Annegret Braun: Zu mir kommen die Eltern, die ein Gespräch suchen, nicht als Patienten<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/wieder-selbst-entscheiden-koennen/"><span class="screen-reader-text">"Wieder selbst entscheiden können"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Katja Baumgarten hat mit Annegret Braun gesprochen. Sie ist Leiterin der Beratungsstelle PUA in Stuttgart. Die streitbare Kinderkrankenschwester und Diakonin sieht die Entwicklung der pränatalen Diagnostik mit großer Sorge</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Ich habe noch nie eine so schön eingerichtete Beratungsstelle gesehen!</strong></p>



<p><strong>Annegret Braun: </strong>Zu mir kommen die Eltern, die ein Gespräch suchen, nicht als Patienten oder Klienten, sondern als Gäste. Das verleiht der Beratungsstelle den besonderen Charakter. Ich lege niemals zwei Termine direkt hintereinander. Wenn Eltern hier sind, dann haben sie einen freien Gesprächsraum. Sie können die Beratung so lange in Anspruch nehmen, bis sie wieder das Gefühl haben, sie haben hier eine Wahl.</p>



<p><strong>Sie beraten Eltern auch, bevor Pränataldiagnostik durchgeführt wird.</strong></p>



<p>Ich biete Beratung vor, während und nach pränataldiagnostischen Untersuchungen an. Über die Hälfte der Frauen, die anrufen, stehen vor den Tests. Das macht die Arbeit sehr viel sinnvoller, weil die Schwangeren dann noch Spielräume haben, wo sie selbst bestimmen können. Später, wenn erst einmal Auffälligkeiten festgestellt wurden, kommt die Angst ins Spiel und dann ist sehr viel fremd gesteuert &#8211; dann klammert sich jede an Untersuchungen und Tests.<br>Die meisten Frauenärzte halten es nicht für notwendig, dass man über die Pränataldiagnostik bereits vor den Untersuchungen genauer Bescheid weiß. Aus ihrer Sicht ist eine Beratung sinnvoller, wenn bereits eine Störung vorliegt, daher leiten sie die Frauen selten an PUA weiter.</p>



<p><strong>Was ist das Ziel Ihrer Beratung?</strong></p>



<p>Eltern sollten auswählen können, welche der vorgeburtlichen Untersuchungen sie in Anspruch nehmen möchten und welche sie ablehnen. Ebenso sollen Eltern frei und eigenbestimmt ihre Entscheidung finden, wenn es um die Fortsetzung oder die Beendigung einer Schwangerschaft geht &#8211; wenn man eine Behinderung oder schwere Krankheit ihres ungeborenen Kindes erwartet.<br>Frauen müssen wieder spüren, dass sie trotz allem, was heute üblich ist, nicht alle angebotenen Untersuchungen in Anspruch nehmen brauchen, nur weil sie vielleicht schon 37 Jahre alt sind und es in irgendwelchen Richtlinien steht. Dies muss nicht nur mit dem Verstand erfasst werden, sondern auch ihr Lebensgefühl erreichen: &#8222;Ich bin ein Risiko oder habe eines&#8220;. Das lässt sich nicht in wenigen Minuten ändern. Informationen sind dafür notwendig aber auch Raum, dem nachzugehen, dass man als werdende Mutter in Ordnung ist &#8211; weder zu alt, weder krankhaft, noch ein Risiko oder ein Schaden für sein Kind.<br>Normale Schwangerschaften werden durch eine Medizin-Technik von Ängsten überlagert. Ängste sind von Natur aus da, aber sie werden auf diese Weise übersteuert. Es ist die Schattenseite der Pränataldiagnostik, dass heute kaum noch eine Schwangere vergnügt und natürlich schwanger ist &#8211; alles wird von Wünschen nach Sicherheit bestimmt. Abgesehen davon, dass es manche Frauen und Eltern dann tatsächlich persönlich trifft, wenn eine traurige Diagnose festgestellt wird. Das ist zwar von der Gesamtzahl her gesehen eher ein Randproblem, obwohl es für diejenigen, die es erleben, das schwerste und größte Problem ist.<br>&#8222;Die Pränataldiagnostik ist ein Geschäft mit der Angst&#8220; &#8211; gegen diese Sicht habe ich mich lange gesträubt, denn die Problematik wird natürlich auch durch das Haftungsrecht der Ärzte mitbestimmt. Aber in mir wehrt sich etwas, dass in einer Zeit, die ohnehin von Unsicherheiten bestimmt ist, Ängste noch geschürt werden. Wir inszenieren etwas, um es dann wieder zu beruhigen.</p>



<p><strong>So geschieht es ja häufig in der Geburtshilfe.</strong></p>



<p>Ja, die Medizin spielt dabei mit und steht nicht zu ihren Grundlagen, was medizinische Eingriffe eigentlich sein sollten &#8211; zum Beispiel auch bei der Beurteilung der Gynäkologen, was eine medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch darstellt. Ich wehre mich natürlich gegen Kataloge. Aber langsam wird es Zeit, dass Ärzte sich neu darüber klar werden, wann sie wirklich eine medizinische Indikation ausstellen können &#8211; wenn sie einschätzen, ob eine Frau durch die Erkrankung oder Behinderung ihres Kindes in eine psychische Notlage kommt, die sie nicht meistern kann.</p>



<p><strong>Wie denken Sie in dieser Frage?</strong></p>



<p>Ich hatte kürzlich eine Diskussion mit einer Familie, die einen Jungen mit Klinefelter-Syndrom erwartete, der mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit später keine Kinder bekommen kann, aber alle Chancen hat, ansonsten weitgehend normal und gesund durchs Leben zu gehen. Natürlich ist ein Arzt oder ein Humangenetiker verpflichtet, die Eltern über diese Chromosomenstörung oder Veränderungen &#8211; ein Krankheitsbild ist es ja gar nicht &#8211; aufzuklären. Aber muss dahinter der Satz stehen: &#8222;Sie können auch die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs mit erwägen.&#8220;? Wenn man alles sachlich schildert, gibt es dafür keinen Grund. Man verleiht dieser chromosomalen Veränderung eine besondere Problematik, wenn sie der Grund dafür sein könnte, dass man dem Kind das Leben nimmt. In dem Moment, wo man das anbietet, bekommt jede Diagnose, auch wenn es sich um eine wenig gravierende Fehlbildung handelt, eine andere Dimension. Ich halte es nicht für richtig, dass schon bei der ersten Aufklärung über eine schwere Erkrankung oder Behinderung eines Kindes thematisiert wird, dass auch ein Schwangerschaftsabbruch eine Lösung sein kann.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/Braun_200_07-1.jpg" alt="" class="wp-image-3666"/></figure>



<p><strong>Sie würden empfehlen, dass Ärzte die Möglichkeit des Abbruchs zunächst gar nicht aufwerfen?</strong></p>



<p>Ich würde aus den Mutterschaftsrichtlinien die Auflage streichen, dass den Eltern bei einem pathologischen Befund ein Schwangerschaftsabbruch angeboten werden muss. Wenn Eltern kommen, nachdem sie über die Perspektiven mit ihrem Kind aufgeklärt wurden, und sich in ihrer Verzweiflung nicht mehr in der Lage sehen, das Kind auszutragen, dann kann man diesen Weg mit ihnen in Erwägung ziehen. Aber dass vorauseilend die Medizin den Abbruch schon anbietet, bringt jedes Behinderungsgeschehen und jedes Krankheitsbild in eine besondere Dramatik.<br>Ich hatte neulich ein Gespräch mit Eltern, denen der Frauenarzt nach der Ultraschalluntersuchung gesagt hat: &#8222;Ein Kind mit so einer Diagnose würde ich nicht wollen!&#8220; Sein Kommentar basiert auf einer Haltung, die diese Technik forciert hat. Es ist in unsere Gesellschaft eingedrungen, dass man ein behindertes Kind verhindern kann. Vor 50 Jahren hätte man auch sagen können, &#8222;Das würde ich nicht wollen&#8220;, aber man hätte es nicht diskutieren können, weil es nichts anderes gab. Dies sind Entwicklungen, wo ich immer nachdenklicher werde.</p>



<p><strong>Seit wann existiert die Beratungsstelle PUA?</strong></p>



<p>Seit August 1997. Ich habe damals bereits Beratungen vor den Tests gemacht, aber ich habe nicht damit gerechnet, dass sich dieser Bereich so ausweiten würde. Eigentlich ist das logisch, weil die Technik immer häufiger angewandt wird, auch wenn nichts vorliegt. Es ist ja die Ausnahme, dass Kinder mit Erkrankungen oder Fehlbildungen geboren werden: 97 Prozent aller Kinder kommen gesund auf die Welt. So ist es ganz natürlich, dass ich mehr Beratungen vor den Tests habe, als dass ich die andere Seite erlebe. Die Zahl der Beratungen bei Auffälligkeiten steigt allerdings parallel zu diesen neuen pränatalen Test- und Untersuchungsangeboten. Das sind ja keine definitiven Diagnosen, sondern Abschätzungen eines Risikos, beispielsweise einer Nackenfaltentransparenz, die einen Millimeter über der Norm liegt oder eines Hormons, das ein bisschen aus der Reihe tanzt. Diese Sonderleistungen, auch mit Hilfe des Ultraschalls, nehmen sehr stark zu und schaffen Ängste durch Auffälligkeiten, die oftmals keine oder nur wenig Bedeutung haben.</p>



<p><strong>Wie oft erleben Sie es, dass Eltern sich nach einer problematischen Diagnose für ihr Kind mit Entscheidungsfragen auseinander setzen müssen und zu Ihnen kommen?</strong></p>



<p>Im Verhältnis zu den anderen Beratungen sind es wenige. Wenn Gynäkologen und Humangenetiker eine ernste Diagnose für das Kind feststellen, verdichtet es sich bei den Eltern meist sofort: &#8222;Wir wollen das Kind nicht.&#8220; Dadurch, dass es keine Beratungspflicht gibt, wird das Angebot für Eltern, zu einer Beratungsstelle zu gehen, nicht so häufig wahrgenommen. Wenn der Gynäkologe sagen würde: &#8222;Ich kann Sie verstehen, dass Sie sofort ein Ende der Schwangerschaft wollen, Ihre Angst steigert das Problem ins Unermessliche. Wir werden den Schwangerschaftsabbruch trotzdem erst frühestens in fünf bis sechs Tagen durchführen. So viel Zeit brauchen Sie nach unserer Erfahrung mindestens, wenn nicht sogar noch länger. Ich empfehle Ihnen, sich in dieser Zeit mit Menschen zusammenzusetzen &#8211; zum Beispiel auch Menschen aus Beratungsstellen, die in dieser Situation unabhängig sind. Es geht nicht darum, dass man Ihren Willen nicht respektiert und die Entscheidung, die Sie jetzt getroffen haben, umstößt, sondern darum, dass Sie noch einmal durchdenken, ob es wirklich Ihr Weg ist. Denn die Erfahrung zeigt, dass man bei Entscheidungen &#8222;auf die Schnelle&#8220; hinterher manchmal sieht, dass es doch nicht die richtige Lösung war.&#8220; Dann würden wahrscheinlich mehr Eltern zur Beratung kommen. Aber so läuft es nicht, sondern der Gynäkologe sieht natürlich die Verzweiflung und will die Eltern schnell befreien. Drei Tage braucht ein Mensch mindestens, bis er aus einem Schock, aus der Krise herauskommt. Das ist solange wie von Karfreitag bis Ostern &#8211; das ist ein natürliches Gesetz. Und dann sollte man noch etwas Zeit dazu geben.<br>Es gibt ja auch glücklicherweise nicht so viele Eltern, die in so einer Entscheidungssituation stehen. Wenn man einmal Baden-Württemberg nimmt, wären das im Jahr circa 150 Betroffene in dieser Situation. Zahlen nenne ich nicht gerne &#8211; es ist ein Bruchteil davon, die dann hierher zur Beratung kommen. Häufiger kommen Eltern zu mir, bei denen ein später Schwangerschaftsabbruch nicht mehr möglich ist, wenn zum Beispiel in der 30. oder 32. Schwangerschaftswoche eine Diagnose gestellt wird, bei der kein Fetozid durchgeführt wird, weil das Kind mit seiner Beeinträchtigung leben kann. Zu einem früheren Zeitpunkt, vor der 22. Schwangerschaftswoche, wären diese Eltern allerdings über die Möglichkeit eines Abbruchs aufgeklärt worden &#8211; zum Beispiel bei Gastroschisis, schwersten Herzfehlbildungen oder Spina bifida. Was auch zunimmt, sind Eltern, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind auszutragen, obwohl es keine längere Überlebenschance hat &#8211; vielleicht auch Dank Ihres Films &#8222;Mein kleines Kind&#8220;.</p>



<p><strong>Haben Sie diese Reaktion auf den Film bemerkt?</strong></p>



<p>Ja, ich denke schon. Die Menschen, auf die diese Eltern treffen, habe nicht mehr nur die spontane Reaktion: &#8222;Ja, lass es wegmachen!&#8220;, sondern raten öfter: &#8222;Da kenne ich noch eine andere Möglichkeit.&#8220; Auch aus der Fachwelt, von Klinikärzten und niedergelassenen Gynäkologen, kommt inzwischen mehr die Anregung zu dieser Alternative. Bei den &#8222;Hardlinern&#8220; der Pränataldiagnostik sehe ich es allerdings nicht. Da fließen immer noch Auffassungen ein, als wenn die Schwangerschaften mit Kindern, die Störungen haben, auch für die Gesundheit der Mutter enorm risikoreich wäre. Wobei ich aus meiner Erfahrung nicht nachvollziehen kann, dass es zu sehr viel mehr Störungen kommen kann, als bei Schwangerschaften mit gesunden Kindern. Komplikationen, wie Präeklampsien und Gestosen gibt es auch bei Kindern, die keine Chromosomenstörungen haben.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/09/Braun_200_13-1.jpg" alt="" class="wp-image-3669"/></figure>



<p><strong>Es ist also nicht die psychische Gesundheit gemeint, sondern dass in der Schwangerschaft auch körperliche Probleme für die Mutter auftauchen können?</strong></p>



<p>Ja, manchen Frauen wird gesagt: &#8222;Wenn Sie das Kind austragen, dann ist auch Ihre Gesundheit gefährdet.&#8220; Wenn diese Aussage zusammentrifft mit einem Kind, das eine Krankheit hat, die nicht mit dem Leben zu vereinbaren ist, dann möchte ich die Frau sehen, die das noch aushält. In der pränatalmedizinischen Fachwelt wird leider auch mit solchen &#8222;Argumenten&#8220; gespielt. Das ist bitter, denn es nimmt den Menschen die Chance, ihre eigenen Wege wirklich zu gehen.<br>Dagegen sind diejenigen Ärzte, die den anderen Weg respektieren und unterstützen, ein so schwerkrankes Kind auszutragen, sehr froh darüber, dass es eine Beratungsstelle gibt, die die seelische Seite mitträgt und entlastet.<br>Oft erlebe ich auch Frauen und Paare, die sehr unsicher sind, was sie tun sollen. In so einem Fall könnte ein Arzt sich von seinem Haftungsrecht entlasten, wenn er weiß, sie waren bei der Beratung. Denn ich berate so lange und umfassend, bis jeder seinen Standpunkt gefunden hat. Danach könnten Eltern niemanden mehr belangen &#8211; was die Aufklärung angeht. Aber diese Erkenntnis ist noch nicht durchgedrungen.</p>



<p><strong>Ist die umfassende Aufklärung immer ein Gewinn für die Schwangere?</strong></p>



<p>Es ist eine Schwierigkeit bei der Beratung zur Pränataldiagnostik, dass ich Frauen und Paare in etwas hineinstürze, in das sie eigentlich gar nicht hinein müssten. In diesem Zwiespalt befinde ich mich immer. Die Frauen haben vielleicht ein gutes Grundgefühl in ihrer Schwangerschaft und müssen sich trotzdem den Kopf zerbrechen, ob sie die Tests machen lassen wollen. Damit sie wirklich eine Wahl haben, muss ich ihnen auch die Konsequenzen klar machen. Ich sitze dann mit den Eltern zwei, drei Stunden zusammen &#8211; es geht soweit, dass ich mit ihnen über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken muss. Ich will ihnen ja keine Horrorszenen ausmalen, aber ich will ihnen deutlich machen mit welchen Schrecken und Belastungen auch dieser Weg besetzt sein kann. Viele Menschen können nicht absehen, dass das Erlebnis danach nicht vorbei ist, sondern dass die Bilder und Eindrücke wieder ins Leben einfließen. Ich sage den Eltern: &#8222;Wir sind jetzt weit weg von einem Schwangerschaftsabbruch, aber ich muss es mit Ihnen diskutieren.&#8220; Dazu sagt der Arzt dann: &#8222;Was soll diese eingehende Beratung und Information zum Abbruch eigentlich &#8211; dafür, dass es 97 Prozent gar nicht trifft? Wir brauchen doch zunächst gar nicht alle aufklären. Wir tun das bei den drei Prozent, wenn es dann tatsächlich zum Thema wird und es &#8222;passiert&#8220; ist&#8220;. Das ist im Grunde eine Verdrängung &#8211; wenn es passiert ist, dann ist es zu spät. Deswegen braucht die Beratung viel Zeit &#8211; wenn ich mit den Eltern diese Untiefen anschaue, muss ich sie auch wieder zurückholen. Am Schluss sehen wir, welche Gewichtung es für den Einzelnen mit seinen persönlichen Möglichkeiten bekommt. Ich stärke die Eltern dann wieder mit dem, was eigentlich ihr Wille und ihre Vorstellung ist.</p>



<p><strong>Wie erleben Sie das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren?</strong></p>



<p>Es wird immer eine Minderheit sein, die eine Beratung aufsucht. Die anderen retten sich in das, was man üblicherweise macht. Bei mir empört sich alles dagegen, dass man denen, die sagen. &#8222;Ich möchte diese Untersuchung nicht.&#8220;, unterstellt: &#8222;Ja, wenn Sie ein behindertes Kind wollen…!&#8220;<br>Als ich noch junge Kinderkrankenschwester war, Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre, stand die Pränataldiagnostik noch am Anfang. Damals mussten Frauen, die diese Technik anwenden wollten, sich rechtfertigen. Heute müssen Schwangere, die eine Untersuchung nicht machen wollen, sich verteidigen. &#8222;Ich lasse in meinen Bauch hinein stechen.&#8220; &#8211; das ist zur Normalität in der Schwangerschaft geworden. Das ist nicht normal! Normal ist das Andere. Wenn manche das brauchen, weil sie mehr Ängste haben oder sich damit die vermeintliche Sicherheit abholen, finde ich das völlig in Ordnung. Aber dagegen, dass man es zum Normalen erkärt, könnte ich Sturm laufen. Das geht nicht nur von der Medizin aus, sondern in der ganzen Gesellschaft wird diesem Denken der Boden bereitet. Das wird an der Kindergartentür verhandelt oder unter Kolleginnen: &#8222;Hast Du das auch schon machen lassen?&#8220; &#8222;Ja, natürlich habe ich eine Fruchtwasser-Untersuchung machen lassen. Wenn ich es nicht mache, stehe ich plötzlich am Pranger, als wenn ich etwas versäumt hätte, was meinem Kind gut tut.&#8220; Wenn Frauen diese Kolleginnen einmal damit konfrontieren würden &#8211; &#8222;Was versäumst Du dann eigentlich?&#8220; &#8222;Du versäumst den Schwangerschaftsabbruch!&#8220; Aber so weit kommt es gar nicht, weil jeder sagt: &#8222;Wie kannst Du das verantworten?&#8220; oder: &#8222;Du bist selbst Schuld&#8220;. Diese Haltungen machen eine eigenbestimmte, freie Wahl unmöglich.</p>



<p><em>Im zweiten, dritten und vierten Teil des Gesprächs berichtet Annegret Braun über den persönlichen Hintergrund ihres Engagements, ermutigt zur menschlichen und professionellen Begleitung von Eltern, die ein krankes Kind erwarten und erzählt von ihren Erfahrungen in der Sterbebegleitung kranker Neugeborener, die nicht lange leben können.</em><br></p>



<p><strong>PUA</strong><br>Die PUA-Beratungsstelle zu Pränatalen Untersuchungen und Aufklärung bietet werdenden Müttern und Eltern zu dem oftmals unüberschaubaren Angebot von vorgeburtlichen Untersuchungen Beratung und wo nötig und gewünscht auch Begleitung an. Als Ergänzung zur medizinischen Aufklärung und Beratung wird hier angeboten, in Ruhe das Für und Wider von Testanwendungen abzuwägen Die kostenfreie Beratung ist von Medizin und Humangenetik unabhängig. Sie unterliegt der Schweigepflicht, ist ergebnisoffen und konfessionsunabhängig.</p>



<p><strong>PUA-Beratungsstelle<br></strong>Diakonisches Werk Württemberg<br>Heilbronner Str. 18<br>70191 Stuttgart<br>www.diakonie-wuerttemberg.de/direkt/pua</p>



<p><strong>Die Interviewte</strong><br>Annegret Braun ist gelernte Kinderkrankenschwestern und war Lehrerin für Kinderkrankenpflege in Zürich. Sie baute eine häusliche Kinderkrankenpflege in Stuttgart auf, studierte Soziale- und Pflege-Diakonie und bot als Klinikseelsorgerin über elf Jahre in einer großen neonatologischen Abteilung Müttern und Eltern Begleitung an. Aus diesen Erfahrungen entstand die Initiative zur Einrichtung der PUA-Beratungsstelle im Diakonischen Werk Württemberg in Stuttgart. Seit fast acht Jahren ist sie die Leiterin von PUA.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Symposium &#8222;Zehn Jahre Nationale Stillkommission in Deutschland&#8220;</title>
		<link>https://viktoria11.de/symposium-zehn-jahre-nationale-stillkommission-in-deutschland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Dec 2004 13:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten berichtet vom Internationalen Symposium &#8222;Zehn Jahre Nationale Stillkommission in Deutschland&#8220;. Die &#8222;crème de la crème&#8220; der Stillexperten traf sich am 1. und 2. Oktober in Berlin Glückwünsche von allen Seiten &#8211; die Nationale Stillkommission (NSK) am Bundesinstitut für Risikobewertung fand großes Lob für ihre hervorragende Arbeit in den vergangenen Jahren. Allen voran dankte<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/symposium-zehn-jahre-nationale-stillkommission-in-deutschland/"><span class="screen-reader-text">"Symposium &#8222;Zehn Jahre Nationale Stillkommission in Deutschland&#8220;"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Katja Baumgarten berichtet vom Internationalen Symposium &#8222;Zehn Jahre Nationale Stillkommission in Deutschland&#8220;. Die &#8222;crème de la crème&#8220; der Stillexperten traf sich am 1. und 2. Oktober in Berlin</strong></p>



<p>Glückwünsche von allen Seiten &#8211; die Nationale Stillkommission (NSK) am Bundesinstitut für Risikobewertung fand großes Lob für ihre hervorragende Arbeit in den vergangenen Jahren. Allen voran dankte Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, für die Anstrengungen, dass Stillen wieder als das angesehen wird, was es ist &#8211; einer der natürlichsten Vorgänge überhaupt. &#8222;Uns muss die Frage beschäftigen, warum gerade einmal 60 Prozent der Mütter in Deutschland nur bis Ende des zweiten Monats voll stillen und nur noch knapp zehn Prozent bis zum Ende des sechsten Monats.&#8220;, gab Künast dabei zu bedenken. &#8222;Mit diesem Problem stehen wir in Europa nicht allein. Deshalb sehe ich den von der EU in Zusammenarbeit mir der WHO erarbeiteten Aktionsplan, an dem Mitglieder der Nationalen Stillkommission aktiv mitgearbeitet haben, als gute Grundlage für wirkungsvolle Interventionen.&#8220; Mit der Verbesserung der Stillförderung im Krankenhaus habe die NSK einen Schwerpunkt gesetzt und eine Reihe von Empfehlungen und Hilfestellungen erarbeitet. Dabei sei man vor allem auch mit der gemeinsamen Initiative von UNICEF und WHO bei der Vergabe des Zertifikats &#8222;Stillfreundliches Krankenhaus&#8220; auf einem guten Weg. Künast appellierte an die Stillfachleute: &#8222;Wichtig ist die Erkennbarkeit! Meine Bitte an Sie: Denken Sie daran, dass Zertifikate &#8211; sie müssen natürlich stimmen &#8211; eine Hilfe bei der Suche nach Entbindungskliniken sind.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Datenlage</h2>



<p>Die Kinderärztin Prof. Dr. Hildegard Przyrembel beantwortete in Ihrem Einführungsvortrag als Leiterin der Geschäftsstelle der NSK die Frage: &#8222;Warum braucht Deutschland eine Nationale Stillkommission?&#8220; Es bereite Sorge, dass Bewusstsein und Kenntnisse über die Vorteile des Stillens sich nicht in allen sozialen Schichten ausbreiteten: &#8222;Wer in Deutschland arm ist und weniger gut ausgebildet, stillt weniger. Das sollte so nicht länger hingenommen werden.&#8220; Einen Überblick der Datenlage zum Stillen in Deutschland verschaffte die Ernährungswissenschaftlerin Dr. Mathilde Kersting vom Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund. Im Rahmen von Marktforschungsanalysen gäbe es Zahlen seit den 60er Jahren &#8211; das historische Tief lag Mitte der 70er Jahre &#8211; als nur noch 50 Prozent der Mütter nach der Entbindung im Krankenhaus gestillt habe. Kersting stellte auch Ergebnisse der 1997/98 durchgeführten bundesweiten SuSe Studie (Stillen und Säuglingsernährung) vor. Anhand von Kriterien der WHO beziehungsweise der NSK wurden dabei in einer Querschnitterhebung in 177 zufällig ausgewählten Krankenhäusern Daten zur Stillförderung erhoben und anschließend in einer Längsschnitterhebung bei 1.717 dort entbundenen Müttern ausgewertet. Diese Daten ermöglichten einen umfassenden Einblick. Ein solcher integrierter Erhebungsansatz bei Krankenhäusern und Müttern sei europaweit bisher einzigartig. Die SuSe-Studie zeige, dass die Stillförderung in Krankenhäusern vielfach noch nicht ausreiche. Im Mittel seien pro Krankenhaus nur fünf von zehn Empfehlungen umgesetzt worden. Auffallend gering waren sie bei strukturellen Maßnahmen der Stillförderung, wie Mitarbeiterschulungen oder 24-Stunden-Rooming-in. Längerfristige Trends beim Stillen würden in der 1985 begonnenen DONALD Studie (Dortmund Nutritonal and Anthropometric Longitudinally Designed Study) engmaschig untersucht. In dieser Kohortenstudie, in die pro Jahr 40 bis 50 Säuglinge im Alter von drei Monaten neu aufgenommen wurden, sei der Anteil voll gestillter Säuglinge stetig angestiegen, er entspräche den Stillquoten der SuSe-Studie im selben Zeitraum &#8211; ein Anzeichen für einen kontinuierlichen, anhaltend positiven Trend auch bei der Stilldauer in Deutschland. Zur Unterstützung und Evaluation der Stillfördermaßnahmen der NSK sei die baldige Einrichtung eines Stillmonitorings in Deutschland wünschenswert, ein Monitoring der Stillförderung in Krankenhäusern eingeschlossen. Auf EU-Ebene würden entsprechende Vorschläge diskutiert. Unabhängig davon sei die bisher epidemiologisch vernachlässigte Untersuchung des Stillens bei Migrantinnen wichtig, um geeignete Zugangswege der Stillförderung auch für diese große Bevölkerungsgruppe in Deutschland aufzeigen und evaluieren zu können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kleinkinder stillen</h2>



<p>Iris-Susanne Brandt-Schenk, Laktationsberaterin IBCLC in freier Praxis aus Minden und unter anderem Vorstandsmitglied im Verein zur Unterstützung der WHO/UNICEF-Initiative &#8222;Stillfreundliches Krankenhaus&#8220;, brach mit ihrem Vortrag &#8222;Langzeitstillen, natürliches Abstillen&#8220; eine Lanze für das Stillen nicht nur von Säuglingen, sondern auch von Kleinkindern und vertrat damit sogar bei diesem stillfreundlichen Symposium eine &#8222;exotische&#8220; Position. Ob und wie lange Kinder gestillt werden, hänge stark vom Umfeld ab. In Industrieländern sei das Stillen von älteren Kindern kaum üblich, sowohl die Allgemeinheit als auch medizinisches Fachpersonal würden es fŸr unnötig und teilweise nachteilig für Mutter und Kind halten. Daher würden nur sehr wenige Kinder sechs Monate lang ausschließlich gestillt. Noch geringer sei die Zahl der Kinder, die länger als ein Jahr gestillt würden, denn die meisten offiziellen Empfehlungen über Ernährung im Säuglingsalter erweckten den Eindruck, dass ein Kind am Ende seines ersten Lebensjahres abgestillt sein sollte. Mütter, die gefühlsmäßig zu längerem Stillen tendierten, fühlten sich sowohl durch die gesellschaftliche Meinung als auch durch die Auffassungen des medizinischen Fachpersonals oft verunsichert. Brandt-Schenk forderte Forschung und Aufarbeitung der Erfahrungen auch auf diesem Gebiet der Stillkultur.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist bewiesen?</h2>



<p>Prof. Dr. Michael Kramer, Wissenschaftlicher Direktor des Kanadischen Instituts für Gesundheitsforschung, Institut für menschliche Entwicklung, Kinder- und Jugendgesundheit, sprach über die Evaluation von Stillstudien. Seine systematischen Untersuchungen über die Beweislage der optimalen Dauer von ausschließlichem Stillen waren bisher von großem Einfluss auf die Stillempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Weltgesundheitsversammlung. Er stellte in seinem Vortrag seine aktuelle cluster-randomisierte Langzeitstudie vor, die in Weißrussland in 32 Frauenkliniken durchgeführt worden war. Sie widerlegt die landläufige Meinung, dass ausschließliches Stillen über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus zu einer Mangelentwicklung des Kindes führe. Über 17.000 ausschließlich gestillte Babys wurden mit einer Kontrollgruppe der üblich ernährten Babys im Zeitraum von einem, zwei, drei, sechs, neun und zwölf Monaten verglichen &#8211; das Ergebnis war, dass die ausschließlich gestillten Kinder nach einem halben Jahr sogar ein höheres Gewicht hatten, nach zwölf Monaten war das Gewicht in beiden Gruppen gleich.</p>



<p>Dr. Walter Alexander Mihatsch von der Universitätsklinik für Kinderheilkunde in Ulm stellte seinen Vortrag unter die ketzerische Überschrift &#8222;Muttermilch für kleine Frühgeborene &#8211; Was ist bewiesen?&#8220; Er zog den Bestand zahlreicher Studien, die angeblich die Vorteile der Muttermilch für Frühgeborene belegen sollen, im Hinblick auf ihre konfirmative Beweiskraft in Zweifel. Mehr als Tausend Studien seien in seinem Institut einer kritischen Überprüfung unterzogen worden, nur wenige hätten der Überprüfung standgehalten. Er kritisierte das Studiendesign der meisten dieser Studien, die häufig nach den &#8222;gewünschten&#8220; Ergebnissen &#8222;fischten&#8220; und eine gewisse Zufallswahrscheinlichkeit nutzten, diese zu bestätigen. Es existiere keine einzige Studie mit konfirmativer Beweiskraft, die die gesundheitlichen Vorteile von Frauenmilch für Frühgeborene belegten, es gäbe jedoch mehrere nachgewiesene Nachteile beziehungsweise Unsicherheiten. Die derzeit umfassendste Studie zur Bedeutung von Frauenmilch für Frühgeborene sei eine randomisierte Studie von A. Lucas aus England aus den Jahren 1982 bis 1984. Die Kinder aus der Frauenmilchgruppe seien danach signifikant langsamer gewachsen. Auch in sekundären Zielkriterien wie kognitive Funktion/neurologische Entwicklung, NEC, und Entwicklung allergischer Krankheiten sei kein Vorteil für Muttermilch festgestellt worden. Allerdings sei diese Studie bereits 20 Jahre alt und nur eingeschränkt auf die heutige Zeit übertragbar. Mihatschs Vortrag zeigt, wie notwendig neue und sorgfältige Stillforschung bleibt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nicht abstillen!</h2>



<p>Zahlreiche Vorträge gingen auf medizinische Aspekte und Probleme des Stillens ein. Dr. Michael Abou-Dakn, Oberarzt an der Klinik für Geburtsmedizin und Gynäkologie des Vivantes Humboldt-Klinikums in Berlin stellte in seinem erstklassigen Beitrag &#8222;Milchstau, Mastitis, Abszess&#8220; die erfolgreiche Behandlung der Brustdrüsenentzündung als sehr bedeutsam heraus, da sie als zweitwichtigster Grund für das frühzeitige Abstillen gelte. Die meisten dieser Erkrankungen, 74 bis 95 Prozent, würden innerhalb der ersten zwölf Wochen post partum auftreten. Bei der sonographisch gestützten Punktion von Abszessen lägen inzwischen umfassende Erfahrungen mit dieser neuartigen Behandlungsmethode vor, die schnell und ambulant durchzuführen sei. Die Frauen fühlten sich dadurch weniger krank als bei einem stationären Aufenthalt. Bei der Inzision sollte ein möglichst gro§er Abstand zur Areola eingehalten werden. Der Eiterherd habe im Übrigen keine Verbindung zu den Milchkanälen. Die Erfolgsquote der Punktion liege bei 70 Prozent. Diese und andere therapeutische Maßnahmen, auch eine medikamentöse Therapie stellten in der Regel keine Indikation zum Abstillen dar. Im Gegenteil, man dürfe gerade in der akuten Phase der Mastitis nicht abstillen. Nur in EinzelfŠllen kšnne eine Stillpause fŸr wenige Tage indiziert sein, beispielsweise bis zum Wirkungseintritt einer adäquaten Antibiose.</p>



<p>Prof. Dr. Michael J. Lentze, Direktor der Abteilung für Allgemeine Pädiatrie des Zentrums für Kinderheilkunde der Universitätskinderklinik in Bonn, sprach über die &#8222;Kinderärztliche Beratung wenn Stillen kontraindiziert ist&#8220;. Insgesamt sei die Entscheidung, nicht zu stillen, sehr viel seltener zu treffen, als die Mutter darin zu bestärken, weiter zu stillen. Bei der Beratung von stillenden MŸttern könnten allerdings auch Situationen auftreten, bei denen der Beginn oder das Weiterführen des Stillens in Frage gestellt werden müssten. Hierbei werde zwischen absoluten Kontraindikationen, wie Tuberkulose, Chemotherapie oder HIV-Infektion der Mutter beziehungsweise gewissen Stoffwechstelstörungen des Kindes unterschieden und relativen Kontraindikationen wie strenge Veganerernährung, Mastitis oder Mamma-Carzinom auf Seiten der Mutter und Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Tracheoösophageale Fistel, Schluckstörungen auf Grund neurologischer Störungen, PKU und anderer Ursachen auf Seiten des Kindes. Keine Kontraindikationen bestehen aus seiner Sicht für den Zustand nach Sectio, Neugeborenenikterus, Diabetes mellitus der Mutter, Morbus Crohn, Multiple Sklerose, Cystische Fibrose, Wunde Brustwarzen, Flach- und Hohlwarzen, Brustoperationen der Mutter, Tandemstillen, Trennung von Kind und Mutter und auch nicht aufgrund von Rückständen in der Frauenmilch. Innerhalb des Spektrums der Kontraindikationen gäbe es auch Risikofaktoren fŸr Kind und/oder Mutter, die das Stillen von Fall zu Fall beeinflussten. Dazu gehšrten: Milchstau, Milchgangsobstruktion, Galaktozele und die Mastitis. Bei chronischer Me-dikamenteneinnahme der Mutter müsse abgewogen werden, ob das Stillen weitergefŸhrt werden könne, je nach Konzentration des Medikamentes in der Muttermilch. Bei Virusinfektionen der Mutter (HCV, HBV, Herpes simplex, CMV &#8211; hier mit Ausnahme der Frühgeborenen und kranken Neugeborenen &#8211; könne weiter gestillt werden. Bei HIV würde das Stillen in der dritten Welt weiter empfohlen, in unseren Breiten nicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bei Infektionen</h2>



<p>Mit dem Stillen bei mütterlichen Infektionskrankheiten befassten sich zwei Vorträge: Dr. Walter H. Haas, Leiter des Fachgebiets &#8222;Respiratorische Erkrankungen und Impfprävention&#8220; der Abteilung für Infektionsepidemiologie am Robert Koch-Institut in Berlin, sprach über &#8222;Stillen und Zytomegalie&#8220;. Mit einer Häufigkeit von einem Prozent aller Neugeborenen sei sie die häufigste perinatale Infektionskrankheit. Bei 40 bis 50 Prozent aller Frauen sei das Virus nachweisbar, davon bei 93 Prozent der Sozialhilfeempfängerinnen, jedoch nur bei 30 Prozent der Privatversicherten. Das hätten Erhebungen von Krankenkassen gezeigt. Um vorhandene Zytomegalie-Viren in der Muttermilch wirksam abzutöten, sei das 30-minütige Pasteurisieren bei 62,5° Celsius erforderlich, also eine stärkere Erwärmung als sonst üblich. Das Einfrieren der Milch töte die Viren dagegen nicht sicher ab, sondern reduziere sie nur. Die Gefahr der Krankheitsübertragung durch die Muttermilch sei nur bei sehr kleinen Kindern mit einem Gewicht unter 1.500 Gramm gegeben, bei gesunden Neugeborenen habe die Zytomegalie keine Krankheitsbedeutung. Daher laute die Empfehlung, die Muttermilch für Kinder, die vor der 34. Schwangerschaftswoche geboren würden zu pasteurisieren, nach diesem Zeitpunkt nicht mehr. Diese Grenze sei allerdings willkürlich gezogen und nicht evidenzbasiert. Bei drohender Frühgeburt sollte bereits in der Schwangerschaft der CNV-Status festgestellt werden, falls ein kleines Frühgeborenes zu erwarten sei. Sobald Frühgeborene selbst trinken könnten, brauche die Muttermilch nicht mehr pasteurisiert zu werden. Es gäbe bei aller Vorsicht die gute Nachricht, dass bei Langzeitbeobachtungen kleiner Frühgeborener keine Schäden festgestellt worden seien, die auf die Zytomegalie-Infektion zurückzuführen seien.</p>



<p>Dr. Susanne Polywka, Oberärztin am Institut für Infektionsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf stellte ihre Untersuchungen zum &#8222;Stillen bei Hepatitis C&#8220; vor. Die vertikale Übertragungsrate des Hepatitis-C-Virus (HCV) von einer chronisch infizierten Mutter auf ihr Kind liege bei circa fünf Prozent. Umstritten sei jedoch der Zeitpunkt, zu dem die Übertragung auf das Kind erfolge. Somit gäbe es auch kontroverse Diskussionen über mögliche Maßnahmen der Prävention. Erste Studien nach Entdeckung des Virus und nach der Einführung der Polymerasekettenreaktion (PCR) in die Diagnostik hätten beschrieben, dass HCV-RNA im Kolostrum gefunden werden könne, aber eine Übertragung auf die so gestillten Kinder habe nicht stattgefunden. Wegen der unklaren Datenlage rieten viele GynäkologInnen und GeburtshelferInnen den HCV-positiven Müttern vom Stillen ab, was Polywka nicht unterstützen könne. Die Infektionsepidemiologin überblicke derzeit 649 Kinder von 540 HCV-infizierten Müttern. Von 158 dieser Kinder (148 Mütter) habe man bislang 173 Muttermilchproben gewinnen und auf HCV-RNA untersuchen können. Keine der untersuchten Milchproben enthielt HCV-RNA. Von 158 untersuchten gestillten Kindern konnten 155 auf eine HCV-Infektion untersucht werden. Dabei hatten sich drei Kinder (1,9 Prozent) infiziert. Diese Rate sei niedriger als die von 4,2 Prozent im bisher von ihrem Institut untersuchten Gesamtkollektiv. Zudem sei die Virusübertragung auf zwei der drei infizierten Kinder bereits in utero erfolgt, bei dem dritten Kind spät in der Schwangerschaft oder peripartal, aber nicht postpartal. Diese Befunde zeigten, dass die chronische HCV-Infektion einer Frau keine Kontraindikation für das Stillen darstellte. Den Einwand von Prof. Dr. Klaus Vetter, Leiter der Klinik für Geburtsmedizin am Vivantes Klinikum Neukölln, ob das Virus nicht durch Blut, beispielsweise bei wunden Mamillen, übertragen werden könne, entkräftete Polywka: Es gäbe hierbei keinen Hinweis auf Gefährlichkeit. Die durch Rhagaden übertragene Blutmenge sei so minimal, dass man von einer zu geringen Viruskonzentration ausgehen könne.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mit einem Lächeln</h2>



<p>&#8222;Warum stillen in Norwegen alle? Warum gibt es so große Unterschiede in Europa?&#8220; Mit dieser Fragestellung beleuchtete die norwegische Frauenärztin, Nationale Stillkoordinatorin und Leiterin des Nationalen Still-Zentrums von Norwegen, Dr. Gro Nylander von der Universitätsklinik Oslo, die Entwicklung des Stillens in Norwegen, das gegenwärtig Spitzenreiter in Sachen &#8222;Stillfreudigkeit&#8220; ist. Die Stillraten im Alter von sechs Monaten variierten in Europa von 80 Prozent in Norwegen bis zu zehn Prozent in Belgien. Deutschland stehe mit fast 50 Prozent von Frauen, die nach einem halben Jahr noch stillen, gar nicht so schlecht da. Auch Norwegen habe beim Stillen &#8211; ebenso wie andere Länder &#8211; eine rasante Talfahrt hinter sich. Die höchste Stillrate, die in Norwegen je zu verzeichnen gewesen sei, habe man für 1928 gefunden &#8211; nach einem halben Jahr stillten damals noch 75 Prozent der Mütter &#8211; 40 Jahre später waren es gerade noch 15 Prozent. In ganz Europa hätte sich das Stillverhalten bedenklich verändert &#8211; wenn auch zu etwas unterschiedlichen Zeitpunkten. Die moderne Geburtsmedizin mit ihren Hygienevorschriften und der üblichen Trennung von Müttern und ihren Kindern sei eine der Ursachen. Auch der wachsende Drang zu Berufstätigkeit, Karriere und Freiheit von Frauen veränderte die Einstellung zum Stillen. Aber auch die Nachwirkungen nationalsozialistischer Ideologie hätten das Stillen vermutlich in Misskredit gebracht. Andere historische Gründe sah Nylander in einer stillfeindlichen Haltung der katholischen Kirche, die Müttern über mehre hundert Jahre empfohlen habe, ihre Kinder durch Ammen stillen zu lassen, um dem Ehemann zur &#8222;ehelichen Pflicht&#8220; zur Verfügung zu stehen &#8211; in den Augen der Kirche habe sich Sex mit Stillen offenbar nicht vertragen. Für protestantische oder pietistische Mütter wurde das Stillen dagegen als &#8222;religiöse Pflicht&#8220; angesehen. Nylander warf die Frage auf, ob dies eine mögliche Erklärung dafür sei, dass die Stillraten in den überwiegend katholischen Ländern deutlich niedriger seien, als im protestantischen Deutschland oder in Skandinavien. In Norwegen sei für Familien und Mütter besonders viel erreicht worden: Berufstätige Frauen könnten heute zehn Monate voll bezahlten Mutterschaftsurlaub nehmen oder alternativ zwölf Monate bei 80 Prozent des Gehalts. Einen besonders wirksamen Trick verriet die Gründerin der ersten norwegischen feministischen Gruppe: &#8222;Nichts ist so erfolgreich wie Erfolg! Stillen sollte als etwas dargestellt werden, das als voll im Trend liegt mit hohem Glamoureffekt und nicht als lästige Pflicht. &#8218;Stillen mit einem Lächeln'&#8220;, sei die Devise: &#8222;Das erfolgreiche Still-Video &#8218;Breast ist Best&#8216; findet weltweite Verwendung, weil dort nicht nur ernsthaft stillende Mütter und wohl informiertes Gesundheitspersonal zu sehen sind, sondern weil es auch zeigt, dass Stillen komisch, sexy, spielerisch und elegant ist!&#8220;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bei sich Sein</title>
		<link>https://viktoria11.de/bei-sich-sein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Nov 2004 13:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Vor Jahren stellte die Hebamme Dorothea Heidorn in Hannover den Film &#8222;Leben&#8220; von Heide Breitel vor. Er handelt vom Sterben in einem Hospiz und vom Geborenwerden im Geburtshaus &#8211; in ihrem Entbindungsheim. Bei der anschließenden Diskussion fragte sie in den Kinosaal: &#8222;Gibt es ein Geburtshaus in Hannover?&#8220; Ich antwortete &#8222;Tausende!&#8220;. Das Haus, in dem ich<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/bei-sich-sein/"><span class="screen-reader-text">"Bei sich Sein"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Vor Jahren stellte die Hebamme Dorothea Heidorn in Hannover den Film &#8222;Leben&#8220; von Heide Breitel vor. Er handelt vom Sterben in einem Hospiz und vom Geborenwerden im Geburtshaus &#8211; in ihrem Entbindungsheim. Bei der anschließenden Diskussion fragte sie in den Kinosaal: &#8222;Gibt es ein Geburtshaus in Hannover?&#8220; Ich antwortete &#8222;Tausende!&#8220;. Das Haus, in dem ich wohne, ist Geburtshaus seit es vor 145 Jahren gebaut wurde. Meine Kinder sind darin zur Welt gekommen und Generationen von Bewohnern vor uns. Nicht nur geboren und gelebt wurde und wird in unserem Haus, es war auch immer schon ein Ort zum Sterben: In der Zeit seit ich hier wohne starben die Großmutter meiner Kinder und mein jüngster Sohn in diesem Haus.</p>



<p>Geburtshäuser, als kleine &#8222;Institutionen&#8220;, sprießen allerorten wie Pilze aus dem Boden und setzen Krankenhäusern als selbst bestimmter, selbst gestalteter Arbeitsplatz für Hebammen etwas entgegen. Welche Zeichen setzen sie gegenüber den Frauen, die einen Ort für die Geburt ihres Kindes suchen? &#8222;Bei sich&#8220; sein zu können, ist eine Vorraussetzung zum Kinderkriegen. Für eine Geburt im Geburtshaus verlässt eine Frau mit Wehen ihren vertrauten Ort an dem sie ihr &#8222;Hausrecht&#8220; hat und begibt sich in das &#8222;Reich&#8220; der Geburtshelferinnen wo sie zu Gast ist &#8211; wie im Krankenhaus. Geburtshäuser sind meist schön eingerichtet, nützliches Gebärassesoir findet sich dort. Ist das was über die häusliche Einrichtung hinausgeht für eine Geburt notwendig oder eine Frage von &#8222;Lifestyle&#8220;? Lassen die Frauen, die Eltern sich dadurch nicht eher von ihrer klaren Entscheidung zur eigenen Verantwortung ablenken? Vielleicht stellt die Hoffnung auf die Einrichtung &#8222;Geburtshaus&#8220; eine sympathische Spielart des Glaubens an die Institution und ihre ExpertInnen dar. Der Boom der &#8222;Institution Geburtshaus&#8220; erscheint zeitgemäß. Was kann sie einlösen? Die außerklinische Geburt ist bei guter Betreuung und sorgfältiger Selektion sicher. Das ist Jahr für Jahr das Ergebnis der bundesweiten Erhebung außerklinischer Geburten, die seit über 20 Jahren konstant ein bis zwei Prozent aller Geburten ausmachen. Einen Vorteil gegenüber der Hausgeburt bietet das Geburtshaus nicht, wenn man von entlegenen Häusern auf dem Land absieht. Wo ein Kind entstehen und groß werden kann, kann es normalerweise auch zur Welt kommen.</p>



<p>Meine Haltung zur Geburtshausbewegung ist ambivalent: Einerseits beeindruckt von der Liebe und Hoffnung mit der diese Einrichtungen aufgebaut und betrieben werden, bleibt für mich eine wichtige Fragen offen: Schwächen sie nicht die Frauen, die den Wunsch haben, außerhalb des Krankenhauses zu entbinden und dadurch etwas Eigenes für sich ergreifen wollen? Sie bleiben weniger &#8222;bei sich&#8220;, geben das Vertrauen in ihre eigenen vier Wände auf und ihre Kinder werden nicht dort weiterleben, wo sie geboren wurden. Die Vorzüge des Geburtshauses für die Hebammen liegen deutlicher auf der Hand.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wer bleiben will, muss sich verändern</title>
		<link>https://viktoria11.de/wer-bleiben-will-muss-sich-veraendern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Nov 2004 12:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://viktoria11.de/?p=3534</guid>

					<description><![CDATA[Katja Baumgarten sprach mit Dorothea Heidorn. Die erfahrene und engagierte Hebamme gehört nicht nur zu den Pionierinnen der Geburtshausbewegung, sondern regt immer wieder zur Diskussion an: mit innovativen Ideen und kritischem Blick auf den Berufsstand Katja Baumgarten: Sie blicken auf fast 20 Jahre Erfahrung mit Ihrem Geburtshaus zurück. Dorothea Heidorn: Am 1. Juli 1985 ist<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/wer-bleiben-will-muss-sich-veraendern/"><span class="screen-reader-text">"Wer bleiben will, muss sich verändern"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Katja Baumgarten sprach mit Dorothea Heidorn. Die erfahrene und engagierte Hebamme gehört nicht nur zu den Pionierinnen der Geburtshausbewegung, sondern regt immer wieder zur Diskussion an: mit innovativen Ideen und kritischem Blick auf den Berufsstand</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Sie blicken auf fast 20 Jahre Erfahrung mit Ihrem Geburtshaus zurück.</strong></p>



<p><strong>Dorothea Heidorn:</strong> Am 1. Juli 1985 ist hier in Rödgen bei Gießen Deutschlands erstes modernes Entbindungshaus entstanden. Es ist nicht wirklich das erste Geburtshaus, aber es ist das erste nach einer langen geburtshausfreien Zeit, das ganz ohne Ärzte arbeitet. Früher gab es zahlreiche Entbindungsheime, die von Hebammen geleitet wurden. Um 1972 herum waren diese Geburtshäuser mit einem Schlag verschwunden, bis auf wenige Ausnahmen: zum Beispiel führt Karin Neureither in Leimen bei Heidelberg ein Entbindungsheim, das sie aus der alten Zeit herübergerettet hat. Sie hat eigentlich den Geburtshausgedanken durch ihre Tat und durch ihr Festhalten an dieser Tradition aus der Zeit vor 1972 herüber getragen in die Mitte der 80er Jahre, als eine neue Ära von Geburtshausgründungen begann.</p>



<p><strong>Warum gab es ab 1972 keine Entbindungsheime mehr?</strong></p>



<p>Das hat mehrere Gründe: Die damalige Präsidentin des BDH, Ruth Kölle, war aus meiner Sicht die ärztefreundlichste Präsidentin, die der Hebammenverband je hatte. Wir haben es nicht nur der Politik zu verdanken, dass die Geburtshilfe in die Krankenhäuser wanderte, sondern auch ihrer Art, den Berufsverband zu führen. Sie hat es nicht verstanden, Freiberuflichkeit zu stärken und zu erhalten. Auch die zunehmend stärker werdende Ärztelobby hat dazu beigetragen, dass es bald keine Hebamme mit Niederlassungserlaubnis mehr gab. Ich war meines Wissens die letzte Hebamme, die 1976 in Hessen eine Niederlassungserlaubnis erhielt.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/Heidorn01_200.jpg" alt="" class="wp-image-3538"/></figure>



<p><strong>Warum haben Sie 1985 Ihr Geburtshaus gegründet?</strong></p>



<p>Das Geburtshaus ist aus einer großen persönlichen Not heraus entstanden. Von 1982 bis 1985 habe ich vier Jahre lang an der Universitäts-Frauenklinik in Gießen die Hebammenschule aufgebaut und geleitet. Ich wollte bis zum Rentenalter Schulleiterin zu bleiben, doch Mobbing und eine darauf folgende Depression machten einen Strich durch diese Rechnung. Heute bin ich froh darüber. Damals, am 20. November 1984, als die Not am größten war, kam mir mit Erinnerung an meine Kindheit, die Idee zur Errichtung eines Entbindungsheimes.<br>Mein wichtigstes Anliegen ist es, die Frauen in ihren ureigensten Kräften zu bestärken. Selbstvertrauen, Selbstbewusstsein und Intuition sind die besten Voraussetzungen, um Krisen oder Notsituationen als freudige Herausforderungen anzusehen. Ich betrachte Geburt, Alter, Krankheit und Tod als natürliche Krisen. Eine Frau kann ihr Kind mit Hilfe der Hebamme, der einzigen Fachkraft für diesen Lebensbereich, in Würde und Sicherheit gebären und hat im Wochenbett außerdem sechs Tage „Nestschutz“. Mir gefallen deshalb die Berufsbezeichnungen „Sage femme“ und „Midwife“ am allerbesten!<br>Ich bin 1947 geboren und komme aus einer Ära in der man entweder zu Hause entbunden hat &#8211; das war die Regel &#8211; oder in einem Entbindungsheim. Damals kam eine Geburt in der Klinik überhaupt nicht in Frage, weil das für die Krankenkassen zu teuer gewesen wäre. Jetzt haben wir die Umkehrung: Heute haben wir ein bis zwei Prozent geplante außerklinische Geburten: Hausgeburten und Geburtshausgeburten und etwa 1,8 Prozent Geburten unterwegs in einem Auto – das sind mehr Geburten unterwegs in Beförderungsmitteln als Hausgeburten. Die restlichen Frauen entbinden in einem Krankenhaus. Die Zahl der außerklinischen Geburten ist eher wieder rückläufig. Ich hatte gehofft, die Gründung des Geburtshauses würde die außerklinische Geburtshilfe stärken. Es hat nichts bewirkt.</p>



<p><strong>Wie meinen Sie das?</strong></p>



<p>Es gibt jetzt mehr als 100 Geburtshäuser in Deutschland und trotzdem ist die Rate der außerklinische Geburten nicht gestiegen.</p>



<p><strong>Also sind eher die Frauen, die ohnehin eine Hausgeburt gemacht hätten, ins Geburtshaus gezogen worden?</strong></p>



<p>Ja, so sehe ich das. Und jetzt gehen sie auch wieder mehr und mehr aus den Geburtshäusern heraus. Es gab eine Umfrage eines Berliner Geburtshauses, nachdem dort ein Geburtenrückgang festgestellt worden war. Darin haben die Frauen sinngemäß geäußert: „Wenn man im Geburtshaus nicht gepflegt wird, können wir gleich zu Hause bleiben oder wir gehen lieber in die Klinik, weil man da immerhin zwei bis drei Tage gepflegt wird.“<br>Deshalb meine Botschaft: „Geburtshäuser gründen &#8211; bitte „en Masse“, das wird einem leicht gemacht. Aber bitte mit Zulassung nach § 30 der Gewerbeordnung &#8211; mit der Möglichkeit, die Mütter zur Wochenbettpflege mit sechs Tagen Liegezeit aufzunehmen. Nicht nur mit zwei Tagen Versorgung wie in der Klinik. Eine Chance der Geburtshäuser könnte darin liegen, dass man die Frauen im eigenen Haus nach der Geburt „in den Urlaub schickt“ und dass sie da von der Chefin betreut werden.</p>



<p><strong>Übernehmen die Kassen sechs Tage Betreuung?</strong></p>



<p>Diese umfassende Versorgung der Mütter war mir das Wichtigste und ich habe das einzige Geburtshaus in Deutschland, das diesbezüglich einen Richterspruch hat. Ich habe neun Jahre lang alleine, ohne Hilfe von Berufsverbänden, einen Prozess geführt: In der ersten Instanz habe ich verloren und in der zweiten Instanz mit einem Landessozialgerichtsurteil haushoch gewonnen. Ich bin damals vom BDH vollkommen allein gelassen worden.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/Heidorn04_200.jpg" alt="" class="wp-image-3541"/></figure>



<p><strong>Hatten Sie den Verband um Hilfe gebeten?</strong></p>



<p>Ja, das hatte ich. Aber es hatte niemand Interesse an der Idee des Geburtshauses. Schon 1984/85, als klar war, dass ich ein Geburtshaus gründe, kam von verschiedenen Funktionärinnen des Verbandes die Aussage: „Geburtshaus – das gibt ein Totgeborenes!“</p>



<p><strong>Wann haben Sie den Prozess gewonnen?</strong></p>



<p>Den Prozess habe ich 1993 gewonnen. Alle gesetzlichen Krankenkassen von den Frauen, die jemals zum Aufenthalt hier waren, mussten nachzahlen.</p>



<p><strong>Wie war das Geburtshaus organisiert?</strong></p>



<p>Ich hatte in den ersten Jahren 120 Entbindungen im Jahr: Ich habe extrem viel gearbeitet und hatte außerdem eine Halbtagskraft für Hilfe im Haushalt, beim Kochen und so weiter. Ich habe damals auch selbst für die Wöchnerinnen gekocht. Allerdings habe ich keine Nachsorgen gemacht, wenn die Frauen nach Hause entlassen waren, sondern Kolleginnen gebeten, die Nachsorgen zu übernehmen.</p>



<p><strong>Wie lautet Ihr Vertag mit den Krankenkassen? Wie wird der Aufenthalt der Frauen bezahlt?</strong></p>



<p>Laut Vertrag erhalte ich pro Frau im Zusammenhang mit einer Entbindung 511,30 Euro – eine Pauschale für bis zu sechs Tagen Aufenthalt. Unter dem 1993 gerichtlich erwirkten Vertrag stehe ich heute noch. Die Frauen brauchen keinen Eigenanteil zu zahlen, auch keine Rufbereitschaftspauschale.</p>



<p><strong>Ist in dem Betrag bereits die Hebammengebühr enthalten?</strong></p>



<p>Nein, alles andere, wie Hebammenbetreuung und die Materialkosten werden extra abgerechnet. Die Pauschale deckt nur Kost und Logis ab, die Hebammengebührenordnung bleibt unberührt.</p>



<p><strong>Wie viele Kinder sind in Ihrem Geburtshaus zur Welt gekommen?</strong></p>



<p>Ungefähr 1.100 Kinder wurden hier geboren–. Im kommenden Jahr wenn ich das 20-jährige Bestehen meines Geburtshauses feiern werde, weiß ich die exakte Zahl.</p>



<p><strong>Sie bemerken einen deutlichen Geburtenrückgang in Ihrem Entbindungshaus, warum?</strong></p>



<p>Das Bewusstsein der Frauen in dieser Gegend hat sich verändert – ich sehe das im Moment sehr regional. Mitte der 80er gab es noch die Ausläufer der Frauenbewegung, im Sinne von: „Mein Bauch gehört mir“. Heute erfahre ich die Frauen so, dass sie sagen: „Guck mal, Herr Doktor, ich habe so einen schönen Bauch, willst du ihn nicht haben?“ Da hat die Hebamme keinen Platz. Dann kommen noch Angstmache und Nichtaufgeklärtheit dazu. Zum Beispiel klärt kein Frauenarzt die Frauen darüber auf, dass er die Geburtshilfe gar nicht macht.<br>Ich wünschte, die Kassenärztliche Vereinigung würde stärker an die Aufklärungspflicht aller niedergelassenen Gynäkologen appellieren. Die Frage: „Wissen Sie, wo Sie Ihr Kind kriegen?“, sollte von Frauenärzten spätestens ab der zwölften Schwangerschaftswoche formuliert werden. Es sollte auch für Frühgeburtlichkeit und für Fehlgeburten erwähnt werden, dass es nur die Hebamme ist, die vor allem für die psychosozialen Belange zuständig zu sein hat. Ich sage „zu sein hat“, weil es die Hebammen leider oft nicht sind.</p>



<p><strong>Arbeiten Sie mit anderen Hebammen zusammen?</strong></p>



<p>Ich bin sehr froh, dass ich hier allein verantwortlich bin. Ich arbeite mit zwei Kolleginnen zusammen, die zur Geburt hinzukommen und die Gebühr für die zweite Hebamme abrechnen dürfen. Wenn während der Ära von Lilo Edelmann als Präsidentin des BDH, der Verband nicht diese eindeutige Verbesserung der Gebührenordnung erreicht hätte, dass eine zweite Hebamme bei der Geburt abrechnen darf, dass wir mehr Wochenbesuche abrechnen dürfen und die längere „Hütezeit“ haben – wenn dieser große Sprung nicht gewesen wäre, wäre es viel schwieriger, mein Haus zu halten.</p>



<p><strong>Wann kommt die zweite Hebamme dazu?</strong></p>



<p>Rund vier Stunden vorher – wenn ich merke, dass die Geburt über die vier Stunden nicht hinausgeht. Manchmal ist es weniger und manchmal reicht die Zeit auch gar nicht bis zum Eintreffen aber dann ist es auch gut. Ich bin niemals alleine bei einer Geburt. Ich habe immer eine Mütterpflegerin dabei, eine Assistentin.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/Heidorn07.jpg" alt="" class="wp-image-3544"/></figure>



<p><strong>Welche Aufgabe hat die Mütterpflegerin?</strong></p>



<p>Vor acht Jahren habe ich die Mütterpflegerinnenschule gegründet und zwar aus dem selben Grund, warum ich sechs Tage Wochenpflege anbiete, bei viel Ruhe, bester Verpflegung, viel Platz für eigene Entwicklung, für das Kennenlernen des Kindes und für die Rückbildung. Zu Hause haben die Frauen diese Unterstützung sehr selten. Ich komme aus einer Zeit, wo es noch die Wochenpflegerin gab. Diese Ausbildung gab es bis zum Ende der 70er Jahre. Das ist eine sehr gute Möglichkeit, den Müttern zu helfen, weil es aufsuchende und nachgehende Hilfe ist. Eine Wochenpflegerin oder Mütterpflegerin tut nie das, was eine Hebamme tut. Die Mütterpflegerin ist einfach da zur positiv mütterlichen Versorgung der Mutter und des Neugeborenen, der älteren Geschwisterkinder und der ganzen Familie. Wir lassen die jungen Mütter nicht allein. Wir sorgen für ein gutes Bonding. Ein Ausbildungsmoment bei den Mütterpflegerinnen ist auch Geburtsbegleiterin, so etwas wie die Doula. Das wird hier in der Gegend sehr gebraucht.</p>



<p><strong>Wie viele Mütterpflegerinnen wurden bisher ausgebildet?</strong></p>



<p>Inzwischen sind es 60 – davon sind 50 aktiv tätig.</p>



<p><strong>Wie sieht die Zusammenarbeit aus?</strong></p>



<p>Mit einer Mütterpflegerin arbeite ich eng zusammen. Sie ist schon bei der Vorsorgesprechstunde dabei. Wenn ich Sprechstunde habe, macht sie Sprechstundenhilfearbeit – aber nicht zu den Punkten, die im Mutterpass stehen, sie macht keine Befragungen. Sie sollte einfach nur freundlich sein und sie hilft, wenn es Überschneidungen gibt. Und wenn eine Frau zur Wochenbettpflege im Haus ist, wird sie nach allen Regeln der Kunst von einer Mütterpflegerin betreut. Die Mutter wird im wahrsten Sinne des Wortes in Urlaub geschickt. Wenn sie möchte, bekommt sie Massagen, Shiatsu-Anwendungen, oder sie bekommt Babymassage beigebracht.</p>



<p><strong>Sind das alles Dinge, die die Mütterpflegerin gelernt hat?</strong></p>



<p>Ja. Die Mütterpflegerin arbeitet überwiegend in ihrem Präferenzbereich und ihrer Ausbildung entsprechend, das heißt, sie tut alles, um die Mutter zu<br>Bemuttern. Zum Beispiel: Manche kocht sehr gerne und die Mutter erhält dann schon Morgens einen frisch geschnittenen Obstsalat mit Sahne. Die andere beherrscht verschiedene Streßbewältigungsstrategien. Alle Mütterpflegerinnen sind in der Lage, achtsam und einfühlsam auf die persönlichen Bedürfnisse der Frauen, die sich ihr anvertrauen, einzugehen und mit ihnen gewaltfrei zu kommunizieren. Übrigens: „A mother needs to be mothered“ ist ein Satz meiner Lehrhebamme Maria Hipp, der mir noch heute in den Ohren klingt. Sie hat uns immer danach beurteilt, ob wir die Mutter im guten Sinne bemuttern. Das kann auch bedeuten, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.</p>



<p><strong>Wie lange ist die Mütterpflegerin bei einer Frau?</strong></p>



<p>Meistens kommt die Mütterpflegerin bereits zum Wehenbeginn zu der Schwangeren zu Hause, fährt dann mit ihr hierher zum Entbinden und geht später wieder mit ihr nach Hause. Wenn sie zusammen kommen, ist das optimal. Oder sie kommen aus zwei verschiedenen Richtungen und treffen sich hier. Die Mütterpflegerin ist auf der einen Seite vertraute „Freundin“ der Gebärenden und auf der anderen Seite meine Assistentin, beispielsweise um Handreichungen zu machen oder beim Nähen zu assistieren. Das passt sehr gut zusammen und bringt viel Ruhe.<br>Laut RVO steht jeder Frau nach der Entbindung eine „Haushalthilfe“ für sechs Tage à acht Stunden zu. Leider wissen das nur wenige Hebammen und so entgeht den Frauen eine ausgezeichnete Möglichkeit zur optimalen Versorgung im Wochenbett. Bei Bedarf kann nach Absprache mit der Versicherung der Mütterpflegerinnen-Service individuell verlängert werden. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen Kosten für Krankenhausaufenthalte in enormer Höhe sparen können.</p>



<p><strong>Wie sehen Sie die Zukunft des Hebammenberufs?</strong></p>



<p>Hebammen müssen endlich anfangen, sehr umfassend Hebamme zu sein. Das heißt, sich auch den psychosozialen und erzieherischen Bereich in der natürlichen Krise des Familiewerdens, des Elternwerdens und Elternseins anzueignen. Sie müssen die Eltern mit Stressbewältigungsstategien stärken und vor allen Dingen durch lupenreine friedfertige Kommunikation. Auch die Begleitung des kleinen Menschen ist eine wesentliche Aufgabe von Hebammen, so dass wir nicht noch mehr Schreibabys haben. Die haben wir ja irgendwo „mitproduziert“. Wir Hebammen ernten im Moment das, wofür wir in der Vergangenheit nicht ausreichend Sorge getragen haben – ebenso wie der Staat und die Politiker es im Moment erleben. Wenn wir unsere Ernte nicht betrachten, dann gebe ich dem Hebammenberufsstand keinerlei Chance. Geburtshäuser sind eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich zusammenzutun und endlich im Team zu arbeiten. Man sagt immer von Hebammen, sie seien Einzelkämpferinnen. Ich sage: Hebammen sind nicht teamfähig. Das fängt in der Hebammenschule an. Das Team ist es! Wenn wir nicht zusammen bleiben und uns nicht sofort ändern, dann bleiben wir nicht. „Tempera mutantur et nos in illis“ – sinngemäß: „Wer oder was bleiben will, muss sich verändern.“: Das haben die alten Römer schon gewusst, dieses Motto sollte auch eine moderne Hebamme beherzigen.</p>



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<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="150" data-id="3554" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/Heidorn05_200-1.jpg" alt="" class="wp-image-3554"/></figure>



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<p><strong>Die Interviewte</strong><br>Dorothea Heidorn ist ausgebildete Kinderkrankenschwester, Krankenschwester und Hebamme. Sie ist Lehrerin für Hebammenwesen, Leiterin und Gründerin des Entbindungshauses und der Mütterpflegerinnenschule in Gießen. Seit August 2004 ist sie Familien-/Managementtrainerin und Coach.<br>Weitere Informationen: <a href="http://www.Hebamme-Heidorn.de" data-type="link" data-id="www.Hebamme-Heidorn.de">www.Hebamme-Heidorn.de</a></p>
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		<title>Europäischer Stillkongress</title>
		<link>https://viktoria11.de/europaeischer-stillkongress/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Oct 2004 11:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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		<title>Ein schwieriger Tag im Leben einer Frau</title>
		<link>https://viktoria11.de/ein-schwieriger-tag-im-leben-einer-frau/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Aug 2004 11:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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		<title>Gratwanderung</title>
		<link>https://viktoria11.de/gratwanderung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Aug 2004 11:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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		<title>Hebammenarbeit ist Friedensarbeit</title>
		<link>https://viktoria11.de/hebammenarbeit-ist-friedensarbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jul 2004 11:47:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten hat den Hebammenkongress in Karlsruhe besucht und sich von dem großen Angebot überwältigen lassen Eine Hebamme fehlte. Sie wäre die 2.500. Besucherin beim 10. Hebammenkongress gewesen, der diesmal unter dem Motto: &#8222;Hebammenkunst &#8211; Erfahrung, Wissen, Intuition&#8220; stand. Mehr Kolleginnen als je zuvor trafen sich bei diesem Jubiläumskongress des Bund Deutscher Hebammen vom 17.<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/hebammenarbeit-ist-friedensarbeit/"><span class="screen-reader-text">"Hebammenarbeit ist Friedensarbeit"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Katja Baumgarten hat den Hebammenkongress in Karlsruhe besucht und sich von dem großen Angebot überwältigen lassen</strong></p>



<p>Eine Hebamme fehlte. Sie wäre die 2.500. Besucherin beim 10. Hebammenkongress gewesen, der diesmal unter dem Motto: &#8222;Hebammenkunst &#8211; Erfahrung, Wissen, Intuition&#8220; stand. Mehr Kolleginnen als je zuvor trafen sich bei diesem Jubiläumskongress des Bund Deutscher Hebammen vom 17. bis 19. Mai in Karlsruhe. In der riesigen farbenfrohen Versammlung von Frauen, fielen die wenigen Männer &#8211; Aussteller, Techniker oder Referenten &#8211; fast als &#8222;Exoten&#8220; auf. Wie immer brachte die bunte Mischung des prallen Programms eine Menge &#8222;Input&#8220; in Sachen Hebammenkunst: Austausch unter Kolleginnen, die Information an den fast unüberschaubar vielen Ständen der Ausstellung, wo sich Verbände, Vereine und Arbeitsgruppen vorstellten &#8211; und natürlich die Hersteller mit einer wahren Flut von Produkten: Neuentwicklungen und bewährten &#8222;Klassikern&#8220;. Es konnte dabei auch Skepsis aufkommen, was Frauen und ihre Hebammen heute zum Kinderkriegen so alles &#8222;haben&#8220; sollten. Die Stimmung war aufgeräumt, viel Wiedersehensfreude hier und da. Treppen und Wiesen vor dem Kongresszentrum waren im sommerlichen Sonnenschein vollbesetzt mit gesprächigen Kolleginnen. Manches, was man im kleinsten Kreis hörte, stimmte auch bedrückt und traurig: Von Sparmaßnahmen und drohenden Schließungen war allenthalben die Rede, sogar renommierte Hebammenschulen darunter. Wäre die ausgezeichnete Auswahl im Programm der Vorträge und Workshops nicht so viel versprechend gewesen, hätte es einige Überwindung gekostet, diesem Prachtwetter in den gedämpft beleuchteten Vortragssälen oder bei den Workshops den Rücken zu kehren. Nur einige kleine Kostproben können hier angerissen werden, die der Fülle nicht gerecht werden. Im Kongressband wird man vieles nachlesen können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sinnvolle Krankenhaushygiene</h2>



<p>&#8222;Welche Hygienemaßnahmen sind sinnvoll &#8211; welche sind es nicht?&#8220; Darauf antwortete Prof. Dr. Franz Daschner vom Freiburger Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene trotz der &#8222;trockenen&#8220; Materie praxisnah und lebendig. Er belegte seine Empfehlungen an Hand verschiedener Studien. Eine der Hauptursachen für Infektionen, die im Krankenhaus auftreten, sind unzureichende oder falsche Hygienemaßnahmen. In einer Studie mit 2.206 PatientInnen waren bei 1,45 Prozent der Patienten nosokomiale Infektionen aufgetreten, die zu vermeiden gewesen wären. Das Rooming-In, Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre mit großem Argwohn betrachtet, konnte er rehabilitieren, es weise eine sehr geringe Gefahr für Infektionen auf. Die früher unumgängliche Rasur ist dagegen &#8222;vom Tisch&#8220;: &#8222;Je mehr rasiert wird, desto höher die Infektionsrate&#8220; ist sein Fazit. Es sollten deshalb nur die Haare entfernt werden, die sehr stören. &#8222;Bakterien können nicht fliegen, sie werden transportiert &#8211; beispielsweise gespritzt&#8220;, war ein weiterer Grundsatz, der die Hygienemaßnahmen am Beispiel &#8222;Wassergeburt&#8220; deutlich machen sollte. Dass das Wasser in der Geburtswanne durch geeignete Maßnahmen frei von Legionellen sein sollte, versteht sich von selbst. Sein Dia zur Illustration des optimal gekleideten Wassergeburtsteams führte allerdings zu einigem Lacherfolg: Die Hebammen und GeburtshelferInnen waren von landläufigen Anglern kaum zu unterscheiden, die Abbildung ein Appell an die Berufsbekleidungsindustrie schnellstens attraktivere Modelle zu entwickeln. Will man als Hebamme einem Neugeborenen als &#8222;erster Eindruck&#8220; so gegenübertreten? Und welche Auswirkungen hat diese Verkleidung auf den Geburtsfortschritt? &#8222;Der Gefahr der Kontamination durch Spritzwasser kann nur durch wasserdichte Arbeitskleidung begegnet werden: hohe flüssigkeitsdichte Schuhe, eine lange geschlossene wasserdichte Schürze, die den Oberkörper und die Beine vollständig bedecken sollte, sowie durch lange Handschuhe&#8220;, war der strenge Rat von Daschner. &#8222;Seit es Aids gibt, sollen sich in Deutschland bereits 30 Personen bei der Arbeit im Krankenhaus mit HIV-Viren angesteckt haben&#8220;, gab er auf ungläubige Nachfragen zu bedenken.</p>



<p>&#8222;Wochenfluss ist nicht infektiös!&#8220; Das anders lautende hartnäckige Ammenmärchen wurde von ihm entschieden ausgeräumt. Gefährlich seien dagegen Dusch-WCs auf Wochenstationen, die Keime von einer Wöchnerin zur nächsten transportieren könnten. Die vorbereitete aufgezogene Spritze, die neben dem Geburtsbett auf ihren Einsatz wartet, sei ebenso verboten wie das Telefonieren mit Handschuhen. Die Handschuhe, die beim Dammschutz getragen würden, brauchten übrigens nicht steril zu sein. Gegen Tampons im Wochenbett hatte er keine Bedenken. Ob man beim Baden des Neugeborenen ebenso wasserdicht und mit hohen Handschuhen bekleidet sein müsse, wie bei der Wassergeburtshilfe, wollte eine Hebamme wissen. Eine wirklich eindeutige Empfehlung gab der Fachmann nach einigem Hin- und Herüberlegen nicht. &#8222;Ist ein Vollbad der Wöchnerin nach der Geburt und im Wochenbett erlaubt?&#8220;, war eine weitere Frage aus dem Auditorium. Die Antwort: &#8222;Warum eigentlich nicht?&#8220; Die früheren Empfehlungen seien ja furchtbar: &#8222;Kein Bad, kein Sex &#8211; sechs Wochen lang!&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ungestörte Bindung</h2>



<p>Der Vortrag von Wibke Jonas, deutsche Hebamme und Doktorandin am Karolinska Institute in Stockholm, mit dem Titel &#8222;Physiologische Vorraussetzungen des Stillens &#8211; Wie können Interventionen im Kreißsaal stören?&#8220; brach eine wissenschaftlich belegte Lanze für die ungestörte Ankunft auf der Welt. &#8222;Je früher und je mehr Kontakt Mutter und ihr Kind nach der Geburt haben, desto glücklicher, leichter und länger verläuft die gesamte Stillzeit&#8220;, war ihr Credo. Da der Einsatz von Schmerzmitteln oder PDA unter der Geburt diesen Anfang sehr erschweren und das Stillen deutlich störe und verzögere, sollten alternative Methoden der Schmerzbehandlung gefördert werden.</p>



<p>&#8222;Natürliches Gebären mit einem ungestörten Bonding schafft zwangsläufig eine Abhängigkeit der Mutter zu ihrem Kind.&#8220; Ob es gerade diese Bindungsmöglichkeit sei, die bei der gegenwärtigen Zeiterscheinung Wunschkaiserschnitt umgangen werden soll? Damit keine tief greifenden Veränderungen im Leben, wie beispielsweise Brüche in der Karriere der Mütter, gefordert seien? Diese Fragen warf Ingrid Löbner, Diplom-Pädagogin von Pro Familia Tübingen auf. &#8222;Wir wissen aus der Hirnforschung, dass Stillen das Gehirn verändert: Die Areale für Empathie laufen auf Hochtouren, während viele Frauen die Erfahrung kennen, dass andere Areale zeitweise ruhiger gestellt sind.&#8220; Bindung zum Kind führe notwendigerweise auch zur Abhängigkeit der Frau von Ihrem Partner. Löbners Vortrag beleuchtete ein widersprüchliches Mutterbild in der Gesellschaft. &#8222;Wie können Hebammen auf der einen Seite für ein erfolgreiches Bonding eintreten und auf der anderen Seite wird diese Bindung &#8211; wenn die Kinder gut an ihre Mutter oder ihre Eltern &#8222;gebondet&#8220; sind &#8211; schon nach wenigen Monaten wieder massiv unterbrochen: Wenn Frauen viel zu früh ins Berufsleben zurückkehren und ihr Kind zur Betreuung in fremde Hände abgeben müssen?&#8220; Ob das ohne Auswirkung bliebe? Die Zunahme von &#8222;Bläh- und Schreikindern&#8220; könne man als psychosomatische Reaktion auf Spannungen und Stress sehen. In Schweden hätten Eltern im ersten Lebensjahr mehr Ruhe für ihr Kind: Zwölf Monate lang hätten entweder Mutter oder Vater Anspruch auf &#8222;Mutterschutz&#8220; mit einer Fortzahlung von 80 Prozent ihres Arbeitslohns. Viel Zustimmung und lebhafte Diskussionen lösten Löbners Gedanken aus. In meiner rückwärtigen Sitzreihe war allerdings auch unzufriedenes Gemurmel von zwei Kolleginnen zu hören, als seien diese &#8222;reaktionären&#8220; Ansichten unerträglich.</p>



<p>Ob man jedoch heute, nach Zeiten der Kämpfe für Chancengleichheit der Frau in Beruf und Partnerschaft, in der modernen Bürde aus Doppelbelastung von Beruf und Mutterschaft noch ihre Befreiung erkennen vermag, ist fragwürdig. Auch den Aufgaben der Mutterschaft sollte professioneller Stellenwert zuerkannt werden. Wirtschaftlich und beruflich müssen die notwendigen Freiräume geschaffen werden, die Frauen dafür brauchen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Falle: &#8222;Selbstbestimmung&#8220;</h2>



<p>Ein Höhepunkt, für den allein sich schon die Reise nach Karlsruhe gelohnt hätte, war der Vortrag von Prof. Dr. Barbara Duden, Historikerin am Institut fŸr Soziologie an der Universität Hannover: &#8222;&#8218;Aber die Frauen wünschen es …&#8216; &#8211; Zur Zerstörung des Wünschens und zu den Paradoxien der &#8218;Selbstbestimmung&#8216; in Neuen Zeiten&#8220;. Sie bedankte sich für die Einladung vor der großen Zahl der Hebammen zu sprechen: &#8222;Obwohl ich selbst nicht Hebamme bin und niemals ein Kind geboren habe!&#8220;. Sie wolle davon sprechen, &#8222;wie Selbstbestimmung das Wünschen unmöglich macht. Über die Forderung als Falle für die Schwangere und Gebärende und über &#8218;Selbstbestimmung&#8216; und &#8218;Autonome Entscheidung&#8216; als Widerspruch in sich.&#8220; Sie tue das in der Hoffnung, dass sich Hebammen künftig über das Wort &#8222;Selbstbestimmung&#8220; lustig machen könnten.</p>



<p>&#8222;Selbstbestimmung&#8220; sei die zentrale Forderung der Frauenbewegung gewesen. &#8222;Ich will zeigen, dass Selbstbestimmung im hochmedikalisierten Betrieb nicht etwas ist, das Frauen brauchen, sondern etwas, wozu die Medizin die Frauen braucht, um unnötige, unsichere und fragwürdige Dienstleistungen eben an die Frau zu bringen.&#8220; Früher eine der Parolen der Frauen im 20. Jahrhundert, stünde nun &#8222;Die Förderung der Selbstbestimmung&#8220; auf der Agenda von ÄrztInnen, Krankenkassen und Pharmakonzernen. &#8222;Je mehr es darum geht, dass Frauen sich etwas antun lassen, obwohl ihnen gar nichts fehlt, desto eindringlicher appellieren Mediziner an die &#8218;Selbst-Bestimmung&#8216; und die &#8218;Eigenverantwortung&#8216; der potenziellen Konsumentin.&#8220; Frauen würden durch Beratungsangebote &#8211; einem &#8222;Selbstbestimmungs-Unterricht&#8220; &#8211; erst für die Freiheit präpariert, was eine tiefere Entmündigung bedeute, als es früher der Paragraph 218 vermocht habe. Ihre innere Unabhängigkeit habe Frauen nie genommen werden können, nun würden die neuen &#8222;selbstbestimmten Entscheidungen&#8220; zu einer Gleichschaltung zwingen, indem sie auf das Denken, die Wahrnehmung und die Wünsche der Frauen zielten. Frauen bekämen ein &#8222;Menü aus Behandlungsoptionen&#8220; vorgesetzt, aus dem sie &#8211; auf eigenes Risiko &#8211; zu wählen hätten. Nicht die Ärzte, sondern die Patientinnen seien die neuen Entscheidungsträgerinnen im Gesundheitssystem, selbst verantwortlich für ihre eigene Gesundheit. Der Arzt berate die Frau nach statistischer Wahrscheinlichkeit über &#8222;ihr persönliches Risiko&#8220;. &#8222;Die statistischen Berechnungen und die andauernden Abklärungen haben vor allen eine Wirkung, nämlich die Zukunft zu überschatten und die &#8218;gute Hoffnung&#8216; der Schwangeren in &#8217;schlechte Erwartung&#8216; zu verwandeln.&#8220;, beklagt Barbara Duden: &#8222;An die Freiheit, sich der Zukunft anzuvertrauen, kommt der Wurm!&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einfach guter Hoffnung?</h2>



<p>&#8222;Darf man einfach guter Hoffnung sein?&#8220;, hatte BDH-Präsidentin Magdalene Weiß anlässlich der &#8222;1.000 Fragen-Kampagne&#8220; der &#8222;Aktion Mensch&#8220; öffentlich gefragt. Diese Frage war der Ausgangspunkt einer Podiumsdiskussion. Die Ärztin Prof. Dr. Beate Schücking sinnierte angesichts sinkender Reproduktionsrate in industrialisierten Ländern, ob durch ein Aussterben der Hoffnung auch der Wunsch, Kinder zu bekommen, aussterben würde. Spiegel-Redakteurin Dr. Renate Nimtz-Köster, vielen bekannt durch ihren &#8222;sectio-kritischen&#8220; Artikel: &#8222;Schnittig ins Leben&#8220;, beobachtet die geburtshilfliche Entwicklung seit den späten 70er Jahren, als Frauen noch gegen die Apparatemedizin aufbegehrten. 1981 habe immerhin einer der glühendsten Verfechter der programmierten Geburt, Prof. Hans Harald Bräutigam, den Anstieg der Sectiorate auf 15 Prozent scharf kritisiert: &#8222;Dies sei eine schlimme Entwicklung, die man gar nicht genug geißeln kšnne.&#8220; Magdalene Weiß war zuversichtlich, dass die Entwicklung wieder frauengemäßer würde. Ein großes Problem sei die Breitenwirkung, wenn &#8222;Promis&#8220; ihre Sectio öffentlich aufarbeiteten. Es gäbe aber auch gegenteiligen Einfluss: Aus den Reihen der &#8222;Royals&#8220;, die besonders im Zentrum des Interesses ständen, hätte jüngst ein Beispiel Schule gemacht: Als eine holländische Prinzessin ihr Kind ohne Schmerzmittel mit Hebammenbetreuung und Akupunktur zur Welt gebracht hätte, sei prompt die PDA-Rate in Holland gesunken.</p>



<p>Prof. Dr. Werner Lauff betonte als Erziehungswissenschaftler, man müsse zurŸckkehren zur Urkeimzelle erzieherischen Denkens in der Hebammenarbeit. Die Geburt sei ein &#8222;verdichteter Erziehungsprozess&#8220;. Was in einer technisierten Geburt ausgelöst würde, könne zu 20 Jahren Unsicherheit in der Erziehung führen. Beate Schücking widersprach ihm: &#8222;Ich glaube nicht an Pädagogik, obwohl ich in der Lehrerausbildung tätig bin.&#8220; Sie setze mehr auf die Kraft des &#8222;Vorbildes&#8220;, beispielsweise wenn Kinder erfahren, wie alte Menschen in ihrer Krankheit und im Sterben zu Hause begleitet werden. Erziehungsprogramme halte sie für &#8222;etwas Gekünsteltes&#8220;, in den Sozialressourcen sei genug StŠrke vorhanden.</p>



<p>Die Diplom-Pädagogin Nicole Truckenbrodt empfahl den Hebammen, mit Humor gegen die Angst vorzugehen und beim Vertrauen ins Leben und in die Übergänge des Lebens bei sich selbst zu beginnen. Als Journalistin gab Renate Nimtz-Köster zum Schluss den Hebammen einen guten Rat, sich in die öffentliche Debatte einzumischen: &#8222;Machen Sie das, was normal ist, spektakulär! Denn es ist spektakulär!&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Evidenz kritisch prüfen</h2>



<p>Professor Dr. Marc Keirse, Leiter der Abteilung für Gynäkologie, Geburtshilfe und Reproduktionsmedizin an der Universität Adelaide in Australien, ist einer der Autoren des Weg weisenden Werkes mit dem deutschen Titel &#8222;Effektive Betreuung in Schwangerschaft Geburt und Wochenbett&#8220;. 15 Jahre nach seiner Veröffentlichung unterzog er die evidenzbasierte Medizin neben ihrer wertvollen Wirkung auch einer kritischen Beleuchtung.Nicht alles, was sich evidenzbasiert nenne, sei es auch wirklich.</p>



<p>An mehreren Beispielen, unter anderem an einer Studie mit der Fragestellung zum Geburtsmodus bei Beckenendlange &#8211; Sectio versus Spontangeburt &#8211; belegte er seine Kritik. Diese Metastudie, die im Oktober 2000 in der Wissenschaftszeitschrift Lancet veröffentlich wurde, zeige eine Evidenz, dass die Spontangeburt zu schlechteren Ergebnissen führe als die primäre Sectio. Bei seiner Überprüfung stellte er einen entscheidenden Schwachpunkt fest: In der Studie waren BEL-Geburten in mehr als 121 geburtshilflichen Abteilungen aus 27 Ländern zusammengefasst. Im Durchschnitt kämen bei genauem Nachrechnen dabei nur 5,3 BEL-Geburten pro Zentrum und Jahr. Mit solch geringer Erfahrung müsse das Ergebnis zwangsläufig verfälscht werden, warnte er vor zu unkritischer Übernahme von Studienergebnissen. Gute Selektion und erfahrene Geburtshelfer seien bei der Leitung einer BEL-Geburt notwenig. Randomisierte Studien seien kein Selbstzweck, sondern allenfalls wichtige Instrumente. Und: &#8222;Alle Instrumente sind nur so gut, wie die, die sie benutzen.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hebammenkunst heute</h2>



<p>In ihrem umfassenden Vortrag zum Leitmotiv des Kongresses &#8222;Hebammenkunst &#8211; Erfahrung, Wissenschaft, Intuition&#8220; zog die Präsidentin des BDH Bilanz aus ihren Begegnungen mit Kolleginnen aus den vielseitigen Wirkungsfeldern des Berufs. Magdalene Weiß beleuchtete an Hand vieler Beispiele die Nöte und Chancen heutiger Hebammenarbeit.</p>



<p>Vor einer medikalisierten Geburtshilfe warnte sie: &#8222;Auch immer mehr Kolleginnen vertrauen auf die Technik.&#8220; Der Gebrauch des Hörrohrs und die Leopoldschen Handgriffe müssten auch heute noch an Hebammenschülerinnen weitergegeben werden, forderte Magdalene Weiß: &#8222;Das Unverwechselbare der Hebammenkunst droht zu verschwinden!&#8220; Dies könne eine der Auswirkungen des Wunschkaiserschnitts werden &#8211; abgesehen von einer Kostenexplosion, die damit einhergehen würde. Das um sich greifende Risikodenken führe zu Absicherungsstrategien, dem gegenüber eine Haltung des Vertrauens von Hebammen gestärkt werden müsse. Auch Hebammen liefen Gefahr zu Macherinnen zu werden: durch Akupunktur oder Homöopathie könnten Frauen ebenfalls in Abhängigkeit gebracht werden.</p>



<p>&#8222;Es fehlt der wissenschaftliche Nachweis, dass das Krankenhaus der sicherste Ort für gesunde Schwangere ist!&#8220; parierte sie selbstbewusst kritischen Stimmen gegen die außerklinische Geburtshilfe: &#8222;Es gibt genug Studien, die beweisen, dass die Hausgeburtshilfe sicher ist &#8211; bei guter Selektion.&#8220; Und später in ihrem Vortrag: &#8222;Jede Frau, die eine Hausgeburtshebamme sucht, soll fündig werden.&#8220;</p>



<p>Im Unternehmen Krankenhaus gäbe es durch den Ökonomisierungsdruck tief greifende Veränderungsbewegungen, wie zum Beispiel die Umwandlung in Belegsysteme, oft gegen den Willen der betroffenen Hebammen. Das führe zu steigender beruflicher Belastung: 2003 seien dadurch die Bereitschaftszeiten um 38,5 Prozent angestiegen. Das zentrale Ereignis in der Hebammenarbeit, die normale Geburt, würde immer mehr zum Nebenereignis. Neue Aufgaben, wie eine ausufernde Dokumentation bekämen eine Eigendynamik, dass sie die individuelle Betreuung verdrängten. Als verheerende Nebenwirkung der DRGs stehe inzwischen die Pathologie bei der Geburt hoch im Kurs, denn sie steigere den Ertrag. In einer modernen geburtshilflichen Einheit habe die normale interventionslose Geburt kaum noch Chancen.</p>



<p>Magdalene Weiß ermutigte dennoch, mit langem Atem in die Zukunft zu sehen und die Hebammenkunst und die beharrliche, auch die politische Arbeit an Veränderungen zum Guten, nicht aus dem Auge zu verlieren. Es deuteten sich auch wieder gegenläufige Entwicklungen an: Auf die Anfrage des BDH, warum Krankenkassen angesichts der hohen Kosten den Kaiserschnitt ohne medizinische Indikation unterstützten, planten inzwischen zwei Kassen, die Leistung aus dem Katalog der gesetzlichen Kassen zu streichen. Drei zukunftsweisende Forschungsprojekte hätten die Modellversuche &#8222;Hebammenkreißsaal&#8220;, &#8222;Lernort-Kooperation Hebammenschule und Fachhochschule&#8220; und die Einbindung von Hebammen bei der Raucherinnenentwöhnung in der Schwangerschaft zum Ziel. Hebammen sollten sich künftig vermehrt an Schulen engagieren. &#8222;Hebammenarbeit ist Friedensarbeit im besten Sinne! Denn sie ist Prävention gegen Gewalt.&#8220; Mit diesen Worten schloss der eindruckvolle Vortrag. Die Hebammen im voll besetzten Saal dankten mit &#8222;Standing Ovations&#8220;.</p>
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		<title>Leben im Spagat</title>
		<link>https://viktoria11.de/leben-im-spagat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jul 2004 11:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten im Gespräch mit Dr. Mechthild Groß über ihre berufliche Laufbahn als Hebamme, Krankenschwester, Psychologin und Wissenschaftlerin. Ihr Ziel ist es, Hebammenarbeit und Forschung miteinander zu verbinden – was manchmal schwer unter einen Hut zu bringen ist Katja Baumgarten: Frau Dr. Groß, Sie haben einen außergewöhnlichen Arbeitsplatz an der Medizinischen Hochschule Hannover. Was ist<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/leben-im-spagat/"><span class="screen-reader-text">"Leben im Spagat"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Katja Baumgarten im Gespräch mit Dr. Mechthild Groß über ihre berufliche Laufbahn als Hebamme, Krankenschwester, Psychologin und Wissenschaftlerin. Ihr Ziel ist es, Hebammenarbeit und Forschung miteinander zu verbinden – was manchmal schwer unter einen Hut zu bringen ist</p>



<p><strong>Katja Baumgarten: Frau Dr. Groß, Sie haben einen außergewöhnlichen Arbeitsplatz an der Medizinischen Hochschule Hannover. Was ist das Besondere daran? ((Fragen immer kursiv))</strong></p>



<p><strong>Dr. Mechthild Groß: </strong>Ich bin hier seit 2001 als Hebamme und wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Geburtshilfe angestellt. Schon immer habe ich versucht, die klinische Arbeit mit Forschung zu verbinden. So können praxisrelevante Hypothesen entwickelt werden. Diese beiden Aufgaben auf einer Stelle auszubalancieren, ist jedoch eine Gratwanderung.</p>



<p><strong>Wie verlief Ihr beruflicher Werdegang bis jetzt?</strong></p>



<p>Nach dem Abitur habe ich von 1983 bis 1986 zunächst eine Krankenpflegeausbildung gemacht. Im Kreißsaalpraktikum wusste ich plötzlich: „Ich will Hebamme werden!“ Ich hatte das Gefühl, in diesen Stunden der Geburt erzählen die Frauen ihr ganzes Leben. Weil ich keinen Ausbildungsplatz bekam, begann ich Psychologie zu studieren, was aus meiner Sicht der Hebammentätigkeit am nächsten kommt. Medizin wollte ich nicht studieren, denn ich war nicht am Pathologischen interessiert &#8211; mich interessierte das Gesunde.<br>Nach meinem Vordiplom habe ich von 1989 bis 1991 dann doch in Tübingen die Hebammenschule besucht. Die Absage an Karriere und die Entscheidung für berufliche Ideale traf ich damals sehr bewusst. Ich fühlte mich frei, weil ich so überzeugt war. Ich hatte ein ziemlich gutes Vordiplom bestanden, doch für mich war die Entscheidung für den Hebammenberuf wichtiger als eine akademische Qualifikation.</p>



<p><strong>Wie kamen Sie schließlich zur wissenschaftlichen Arbeit?</strong></p>



<p>Damals geschah etwas Besonderes &#8211; ein Moment, von dem man jetzt im Nachhinein sagen kann, dass ich zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort war &#8211; wo Zeitgeschichte und Biografie zusammentrafen. In Tübingen hat uns unsere Lehrhebamme Helga Schweizer &#8211; damals zweite Vorsitzende im ICM &#8211; mit einer globalen Perspektive ausgebildet. Gleich zu Beginn der Ausbildung fand dort der Forschungsworkshop „Midwives need Research, Research needs Midwives.“ statt. Für mich, als neugierige Hebammenschülerin mit meinen Kenntnissen aus dem Grundstudium war das sehr wegweisend. Dabei habe ich auch Britta Schlieper kennen gelernt. Sie war in Tübingen Hebamme im Kreißsaal und war ähnlich motiviert wie ich. So hat es mit den jährlichen Hebammen-Forschungsworkshops angefangen, deren Organisation wir kurze Zeit später selbst in die Hand genommen haben.<br>Zu der Zeit, Anfang der 90er, wollten die Tübinger Lehrhebammen die vertikalen Geburtspositionen einführen. Eine Hebamme im Kreißsaal und wir Schülerinnen haben ein Seminar bei Liselotte Kuntner gemacht. Sie hatte uns viel gezeigt, wir waren voll motiviert und hinterher beschlossen wir: Wir machen ein Forschungsprojekt daraus. Mit meinen Erfahrungen aus dem Grundstudium war ich so etwas wie der „Motor“ bei dem Projekt.</p>



<p><strong>Es war doch Anfang der 90er schon lange klar, dass vertikale Gebärpositionen vorteilhaft sind.</strong></p>



<p>Ja, aber es war damals wie heute schwierig, Forschungsergebnisse im klinischen Ablauf umzusetzen. Die Befragung hatte den Titel „Individueller und sicherer Geburtsverlauf für Mutter und Kind unter Berücksichtigung der mütterlichen Bewegungen und Positionen“. Angaben zu jeweils einem Geburtsverlauf erfolgten von einer Frau, einer Hebamme und einer Hebammenschülerin. Wir haben die Ergebnisse des Projektes 1992 in der DHZ publiziert. Nach Ende der Ausbildung war für mich klar: „Die Wissenschaft von Hebammen interessiert mich.“ Ich wollte mein Psychologie-Studium möglichst schnell zu Ende führen. In Konstanz bekam ich 1991 einen Studienplatz. Daneben habe ich zusätzlich in einem kleinen Belegkrankenhaus in Radolfzell als Hebamme gearbeitet.</p>



<p><strong>Sie haben den Hebammenliteraturdienst (HeLiDi) mit aus der Wiege gehoben. Wie kamen Sie auf die Idee?</strong></p>



<p>Im Oktober 1992 fand in Friedrichshafen ein ICM-Kongress für die deutschsprachige Sektion statt. Britta Schlieper und ich haben einen Workshop zur wissenschaftlichen Literatur angeboten. Am Ende des Workshops waren wir uns einig, wir machen einen Hebammenliteraturdienst. Weitere Kolleginnen kamen dazu. Der „HeLiDi“ erscheint seitdem zweimal im Jahr in allen deutschsprachigen Hebammenzeitschriften. Ich erinnere mich noch, wie Gabriele Merkel und ich anfangs stundenlang im Kopierladen standen und die 50 oder 100 Exemplare an alle Interessierten verschickten. Derzeit wird der HeLiDi von Katja Stahl, Gabi Merkel, Jutta Posch und mir herausgegeben. Das Copyright liegt inzwischen bei der Zeitschrift „Die Hebamme“, bei der ich Mitherausgeberin bin. Ich habe damals durchgesetzt: „Wir möchten, dass die anderen Hebammenzeitungen eine Abdruckgenehmigung der gleichen Ausgabe bekommen.“ Das ist im Verlagswesen sehr unüblich. Doch der Hippokrates Verlag war entgegenkommend. Wir achten allerdings darauf, dass die aktuelle Ausgabe zuerst in der Zeitschrift „Die Hebamme“ erscheint. Der HeLiDi hat sich mittlerweile fest etabliert.</p>



<p><strong>Wie ging es bei Ihnen dann beruflich weiter?</strong></p>



<p>In Konstanz habe ich 1995 mein Studium abgeschlossen. Die Diplomarbeit wurde ein Buch mit dem Titel „Wissenschaftliche Weiterbildung für Hebammen – Erfahrungen und Auswertungen von Ausbildungsprojekten“.<br>Diese Zeit war sehr anstrengend: Halbe Stelle als Hebamme, Hauptstudium, HeLiDi, Organisation der Forschungsworkshops …</p>



<p><strong>Das war sicher ein Spagat, in diesen unterschiedlichen Bereichen zu arbeiten.</strong></p>



<p>Ja, manchmal ging ich morgens in Konstanz in die Vorlesung und dann fuhr ich am Bodensee entlang nach Radolfzell in den Kreißsaal. Ich brauchte diese halbe Stunde Fahrt, um den Spagat im Kopf zu machen. Nach dem Diplom kam das Nadelöhr in meinem Leben: Was mache ich mit meinem wissenschaftlichen Hebammeninteresse, wie kann ich meine Berufe nach dem Diplom bündeln?<br>In Bremen fand ich im Sommer 95 eine Stelle im Studiengang „Lehramt Pflegewissenschaften“ als wissenschaftliche Mitarbeiterin – Voraussetzung waren Krankenpflegeausbildung und abgeschlossenes Hochschulstudium, das hatte ich beides. In der Lehre vertrat ich „Gesundheit und Forschungsmethoden“. Durch den Fokus auf Gesundheit und Methoden konnte ich meine Hebammeninteressen gut unterbringen und hatte die Option zur Promotion.<br>Ich wollte noch etwas dazu lernen und habe in einer Statistik-Lehrveranstaltung Ereignisanalyse und Längsschnittforschung kennen gelernt. Dabei hatte ich 1997 ein „Aha-Erlebnis“ als Prof. Blossfeld uns aufforderte: „Sie müssen lernen, längsschnittlich zu denken!“</p>



<p><strong>Was bedeutet das?</strong></p>



<p>Für eine Längsschnittanalyse braucht man eine Definition des zugrunde liegenden Prozesses und beobachtet dann verschiedene Faktoren und ihre Einflüsse zu verschiedenen Abständen immer wieder. Man betrachtet Interventionen oder Einzelereignisse in ihrer Auswirkung auf den zugrunde liegenden Prozess. Angeregt durch die Kreißsaaldienste kam mir irgendwann plötzlich der Gedanke: „Blasensprung! Es hat doch unterschiedliche Auswirkungen, ob eine Frau einen Blasensprung bei zwei Zentimeter Muttermundsweite hat oder bei fünf oder erst dann, wenn der Muttermund vollständig ist.“ Daraus entstand die Idee für das Thema meiner Dissertation. Seitdem lässt mich der Prozessgedanke nicht mehr los.</p>



<p><strong>Sie haben damals auch ein Buchprojekt betreut.</strong></p>



<p>Zusammen mit einigen Kolleginnen war ich mit der Herausgabe der deutschen Übersetzung von „A Guide to Effective Care in Pregnancy &amp; Childbirth“ beschäftigt. Initiatorin und Erstübersetzerin war Susanne Kluge. Nach längerem Verhandeln mit dem Verlag konnten wir dann das Buch mit dem Titel „Effektive Betreuung während Schwangerschaft und Geburt“ in deutscher Ausgabe herausgeben. Im Sommer 1998 ist der Urlaub ausgefallen und Katja Stahl, Jutta Posch, Prof. Dudenhausen und ich haben mehrfach die Druckfahnen durchgeschaut. Damals gab es zur evidenzbasierten Gesundheitsversorgung kaum noch Übersetzungen aus dem Englischen, an denen wir uns hätten orientieren können.</p>



<p><strong>Wie entstand die Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Die Hebamme“?</strong></p>



<p>Im Herbst, nachdem dieses Buch erschienen war, kam Dr. Renate Reutter vom Hippokrates-Verlag während des Forschungsworkshops auf Ursula Jahn-Zöhrens, Britta Schlieper und mich zu und fragte, ob wir Mitherausgeberin der Zeitschrift „Die Hebamme“ werden möchten. Da von den beiden Kolleginnen das Interesse nicht so stark war, bildete sich später eine Herausgebergruppe bestehend aus Ulrike Harder, Dr. Krause, Prof. Retzke und mir. Wir vereinbarten, jährlich ein Forschungsheft mit den Beiträgen des Workshops herauszugeben.</p>



<p><strong>Konnten Sie Ihre Idee für eine Dissertation in Bremen umsetzen?</strong></p>



<p>Im Pendeln zwischen Kreißsaal und Uni gelang es mir, mein Thema zu entdecken. Im Zentrum des allgemeinen Interesses sah ich immer nur das mütterliche und kindliche Geburtsergebnis. Der Prozess des Gebärens mit seinen vielen Einflüssen und Interventionen wird zumindest in der quantitativen Forschung ziemlich vernachlässigt. Ich habe in der Zeit meiner Dissertation viel über Wissenschaftsstrukturen gelernt. Durch die gleichzeitige Hebammentätigkeit im Zentralkrankenhaus Links der Weser war ich zusätzlich sehr gefordert. Ich arbeitete dort als Extrawache im Kreißsaal im Umfang einer Viertelstelle. Das war für mich eine sehr glückliche Konstellation, denn die Idee Wissenschaft und praktische Arbeit zu verbinden, wurde dadurch konkret. Nicht selten wurde ich morgens um 11:00 Uhr zum Spätdienst gerufen. Wieder spürte ich diesen Spagat und dachte, ob wohl Alfred Biolek in seiner Talkshow einmal zum Thema „Mein Leben im Spagat“ einladen würde.<br>Von meiner Doktormutter wurde ich leider im Stich gelassen, weil meine Arbeit ihr zu statistisch war. Als Doktorandin ist man in einer relativ verlorenen Position. Durch ein Stipendium wurde ich dann jedoch aufgefangen. Ich habe die Kreißsaaltätigkeit auch für mich persönlich in der Zeit der Dissertation als balancierend erlebt, neben den abgehobenen Analysen. Ich arbeite gerne als normale Hebamme. Es war eigenartig: Als ich in Radolfzell arbeitete und gleichzeitig studiert habe, galt das als exotisch. In meiner Zeit in Bremen haben bereits viele Hebammen studiert. Dort war es wiederum exotisch, zu promovieren. Diese Entwicklung, die sich parallel hochzog, ging immer so weiter. Ich habe immer wieder an einer anderen Stelle gespürt, in gewisser Weise Vorreiterin zu sein. Hier an der Medizinischen Hochschule ist es ähnlich.</p>



<p><strong>Wie kamen Sie nach Hannover?</strong></p>



<p>Als ich in Bremen meine Dissertation abgeschlossen hatte, bekam ich eine Stelle als Hebamme und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Frauenklinik der Medizinischen Hochschule Hannover angeboten.<br>Inhaltlich wollte ich gerne an den Prozessanalysen weiterarbeiten. Die Fernidee war und ist, nicht nur zu schauen, dass hinsichtlich des Outcome effektiv betreut wird, sondern auch schon während des Prozesses genau so effektiv arbeiten wie zum Outcome hin. Dazu kommt die Hypothese, dass die intrapartale Dynamik weniger von präexistierenden, sondern viel mehr von intrapartal variierenden Faktoren abhängt. Von Interesse sind also die Wechselwirkungen von intrapartalen Interventionen auf den zugrunde liegenden Prozess. Umgesetzt haben wir dies dann mit den Kolleginnen aus dem Kreißsaal im Rahmen der „Geburtsbeginnstudie“ und der „Wohlbefindensstudie“. Gleichzeitig wollte ich hier auch als Hebamme arbeiten und nicht nur Wissenschaftlerin sein. Für viele ärztliche Kollegen und Kolleginnen war dies sehr nahe liegend, da an Universitätskliniken die Arbeit mit den Patienten und die parallele Forschung eng verflochten sind.</p>



<p><strong>Wurden Sie im Kreißsaal akzeptiert und waren Ihre Kolleginnen erfreut, dass Sie den Hebammenstand auf besondere Weise vertreten?</strong></p>



<p>Ich hatte anfangs „Bauchgrummeln“. Es war eine schwierige Konstellation &#8211; als promovierte Hebamme an einer Uniklinik. Auf meinem Namensschild stand „Dr. Mechthild Groß, Hebamme“. . Die Kolleginnen reagierten zunächst reserviert: „Ich arbeite schon so viele Jahre als Hebamme &#8211; wie soll denn die mir erklären, wie ich es besser machen soll!“ Ich verstehe mich als promovierte, als wissenschaftlich tätige Hebamme – aber eben als Hebamme, mit allen Verpflichtungen die man dabei hat. Hebammenforschung kann zwar auch mit Qualitätsmanagement zu tun haben, sollte aber in erster Linie Forschung für eine bessere Betreuung von Müttern und ihren Kindern sein.</p>



<p><strong>Wie haben Sie mit dem Team zusammengefunden?</strong></p>



<p>Ich habe gedacht: Ich muss hier ganz unten anfangen, die Leute müssen wissen, dass ich eine vertrauenswürdige Kollegin bin und ihre Arbeit sehr schätze. Nach einem Jahr hatte ich das Gefühl, ich habe mir das Vertrauen der Kolleginnen und auch der ärztlichen Mitarbeiter erworben. Das trägt jetzt Früchte.<br>Im Nachhinein habe ich gemerkt, dass am Widerstand etwas abgearbeitet und das Wesentliche dadurch kräftiger werden kann. Aber es war und ist ein langer Weg bis dahin.</p>



<p><strong>Woran arbeiten Sie aktuell?</strong></p>



<p>Die „Geburtsbeginnstudie“ wird derzeit abgeschlossen. Darin untersuchen wir, welchen Einfluss der persönlich erlebte Geburtsbeginn auf das Gebären hat. Ich hatte ja bereits über den Prozess des Gebärens gesprochen. Das Ende des Prozesses ist durch den Geburtszeitpunkt genau definiert. Der Geburtsbeginn variiert jedoch erheblich zwischen den Frauen. Als wir die Frage stellten „Wie erleben Schwangere ihren persönlichen Geburtsbeginn?“ mussten wir feststellen, dass diese Zusammenhänge bei der Geburt reifer Neugeborener noch nie untersucht worden waren. Dies ist ein schönes Beispiel dafür, dass ein neuer Forschungsansatz zu sinnvollen Forschungsfragen führen kann.<br>Wenn man den Prozess des Gebärens untersucht, dann möchte man die verschiedenen Einflüsse nicht nur auf die Dauer des Gebärens beziehen, sondern auch auf das Wohlbefinden. Deshalb haben wir in einer weiteren Studie Frauen alle 45 Minuten nach Schmerz und „Fitness“ gefragt. Dabei zeigen sich typische Verläufe. Die Befragung ist auch bei den Frauen selbst auf ein positives Echo gestoßen. Diese und noch weitere Arbeiten um das „Prozessthema“ herum haben wir in einem Antrag an die Deutsche Forschungsgemeinschaft weiterentwickelt. Der Antrag wurde uns vor kurzem bewilligt, so dass wir den Einfluss von Interventionen auf das Gebären jetzt in einer niedersächsischen Erhebung untersuchen können. Diese Bewilligung ist ein großer Erfolg für die Hebammenforschung.</p>



<p><strong>Wie sieht Ihre Perspektive aus?</strong></p>



<p>Vor einigen Monaten bin ich in ein Mentoring-Programm für den Nachwuchs von Wissenschaftlerinnen an der Medizinischen Hochschule aufgenommen worden.<br>Die Teilnahme bringt viele Kontakte zu anderen Wissenschaftlerinnen an der MHH. Dies kommt zu einem sehr günstigen Zeitpunkt, da die Frauenklinik vom Oststadtkrankenhaus auf den Campus der Medizinischen Hochschule zum 1. Juni umgezogen ist. Für unser DFG-Projekt ist es sehr hilfreich, dass wir hier auf dem Campus angesiedelt sind. Beispielsweise sind die Wege zu den wissenschaftlichen Kollegen viel kürzer geworden.<br>Vor Ort bin ich jetzt durch mein Arbeitszimmer auf der Schwangeren- und Wöchnerinnenstation sehr nahe am Geschehen. Der Kreißsaal liegt gleich um die Ecke. Ich fühle mich hier bei den Frauen und Kindern einfach am wohlsten. Die Forschungsprojekte werden leichter zu realisieren sein. Momentan spüre ich, dass so manche Hindernisse wohl Geburtsschmerzen auf einem Weg waren, der sich langsam lichtet.</p>



<p><strong>Vielen Dank für das Gespräch, Frau Dr. Groß.</strong></p>



<p><strong>Die Interviewte<br></strong>Dr. Mechthild Groß ist Hebamme, Krankenschwester und Dipl.-Psychologin. Seit 2001 arbeitet sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Frauenklinik der Medizinischen Hochschule Hannover.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Im Zenit</title>
		<link>https://viktoria11.de/im-zenit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Mar 2004 12:41:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Gerd Eldering]]></category>
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					<description><![CDATA[Inhaltlich sei er da angekommen, wo er hinkommen wollte. Und im Zenit solle man seine Tätigkeit aufgeben und sich neuen Zielen zuwenden, begründete Dr. Gerd Eldering seine Entscheidung, als er vor einigen Monaten seine Position als Chefarzt der geburtshilflichen Abteilung im Vinzenz-Palotti-Hospital in Bensberg aufgab. In seinem Artikel in dieser Ausgabe stellt er das vorbildliche<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/im-zenit/"><span class="screen-reader-text">"Im Zenit"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Inhaltlich sei er da angekommen, wo er hinkommen wollte. Und im Zenit solle man seine Tätigkeit aufgeben und sich neuen Zielen zuwenden, begründete Dr. Gerd Eldering seine Entscheidung, als er vor einigen Monaten seine Position als Chefarzt der geburtshilflichen Abteilung im Vinzenz-Palotti-Hospital in Bensberg aufgab. In seinem Artikel in dieser Ausgabe stellt er das vorbildliche Konzept der Bensberger Entbindungsstation vor. Anfang der 80er Jahre haben er und sein Team als eine der ersten die Gedanken von Leboyer und Odent aufgriffen und weiter entwickelt. Das letzte Projekt war die Einrichtung eines Geburtshauses im Krankenhaus. „Mein Konzept war, Kosten zu senken, ohne dabei auf gute Qualität bei der Betreuung zu verzichten. Gemeinsam mit einer Hebamme und einem Arzt wird entschieden, wo eine Frau am besten entbindet: Die eine Frau kann in dem „No-Risk“-Bereich ihr Kind zur Welt bringen, wo nicht alle medizinischen Möglichkeiten vorgehalten werden, aber sofort heran gerufen werden können &#8211; eine andere Frau gehört in einen Bereich mit viel Medizin.“ Eldering hält eine politische Entscheidung für dringend notwendig, damit so ein kostengünstiges Konzept auch überregional greifen kann. „Die Berufsverbände der Hebammen und Ärzte müssen sich mit den Krankenkassen an einen Tisch setzen.“<br>Sein anderer Grund für den Abschied stimmt melancholisch, nachdem „Bensberg“ jahrelang für viele als Vorbild und Ermutigung den eigenen geburtshilflichen Aufbruch stärkte: „Der Konkurrenzkampf in der Medizin wird immer größer“, beklagt er: „Stellen werden abgebaut, die Verwaltungstätigkeit nimmt enorm zu. Der Zwang zur Kostensenkung beschneidet immer mehr die freie Tätigkeit im Krankenhaus. Es gibt kein Polster mehr: Hatte früher eine Frau nach einer OP eine Verspannung im Rücken, wurde sie mit Franzbranntwein abgerieben – dafür ist heute keine Zeit mehr. Stattdessen müssen am Computer Daten eingeben werden. Wir werden demnächst einen eklatanten Hebammen- und Ärztemangel haben – das macht bald keiner mehr mit. Die Richtlinie von 118 Geburten im Jahr pro Hebamme wird selten eingehalten. Hebammen werden immer mehr von dem Eigentlichen, von der Geburtshilfe abgezogen. Das ist sicher nicht der Gesundheit in der Geburtshilfe dienlich.“</p>



<p>Der Arbeit im Kreißsaal ist diesmal unser Titelthema gewidmet. Erstklassige Organisation und Risikomanagement ist heute das Gebot der Stunde. Man hofft trotz allem inständig, dass auch unter dem Zwang zur „Wirtschaftlichkeit“ den Frauen, Kindern und Vätern während der Geburt individueller Schutz und unmittelbare Begleitung von Hebammen noch mit der nötigen Fülle, Geduld und Zuneigung geschenkt werden können, ohne dass diese sich selbst verausgaben. Und dass die Potenz für innovative Ideen bei einer liebevolle Geburtshilfe zum Wohl der Familien und der Gesellschaft erhalten bleibt.</p>
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		<title>Die wichtigen Dinge sind einfach</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-wichtigen-dinge-sind-einfach/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2003 12:32:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Im zweiten Teil des Interviews erläutert Barbara Kosfeld ihre besondere Sicht bei der Betreuung von Mehrlingsschwangeren. Die erfahrene Hebamme versteht Vorsorge für Zwillingsschwangere auch als Fitnessprogramm für den möglichst langen Erhalt der Schwangerschaft DHZ: Wie betreuen die Hebammen des Pegasus-Zentrums Mehrlingsschwangere? Barbara Kosfeld: Das Problem ist, dass es kaum noch einen frühen Kontakt zwischen Hebammen<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-wichtigen-dinge-sind-einfach/"><span class="screen-reader-text">"Die wichtigen Dinge sind einfach"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Im zweiten Teil des Interviews erläutert Barbara Kosfeld ihre besondere Sicht bei der Betreuung von Mehrlingsschwangeren. Die erfahrene Hebamme versteht Vorsorge für Zwillingsschwangere auch als Fitnessprogramm für den möglichst langen Erhalt der Schwangerschaft</p>



<p><strong>DHZ: Wie betreuen die Hebammen des Pegasus-Zentrums Mehrlingsschwangere?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Das Problem ist, dass es kaum noch einen frühen Kontakt zwischen Hebammen und Mehrlingseltern gibt. Ich rede hier von natürlichen Mehrlingen &#8211; nicht von &#8222;gemachten&#8220;. Eine ganz normale Zwillingsschwangere bekommt man als Hebamme nur &#8222;in die Hände&#8220;, wenn man sie schon einmal entbunden hat und wenn sie sich entscheidet, die Vorsorge bei der Hebamme zu machen. Ansonsten, in ärztlicher Betreuung, werden sie ja sofort zu Risikoschwangeren. Das fängt spätestens in der 17. bis 20. Woche an. Damit geht einher, dass die Schwangeren sich selber auch problematisieren. Ein wichtiges Handwerkszeug der Hebamme ist der natürliche Kontakt der schwangeren Frau zu ihrem Körper. Wenn sie aber nur noch eine Hülle mit Inhalt ist, dann wird es schwierig. Diejenigen, die sich dann doch besinnen und zur Hebamme kommen wollen, erreichen uns im Pegasus-Zentrum &#8211; meist zwischen der 25. und 30. Woche &#8211; mehr mit der Idee, &#8222;Was ist danach?&#8220; &#8222;Wie schaffe ich das mit zwei Kindern?&#8220; und den ersten Fragen, die außerhalb der Ärztebesuche noch anstehen. Wir fangen dann langsam an, sie &#8222;umzupolen&#8220; und darauf aufmerksam zu machen, dass auch eine Zwillingsschwangerschaft eine normale Schwangerschaft ist. Fast jede Schwangere gibt dann die Ängste ihrer Gynäkologen weiter und wartet mit vielen Gruselgeschichten auf. So etwas prägt die Zwillingsschwangerschaft &#8211; auch bei ganz normaler Entwicklung der Kinder. Die wirklich schwierigen Fällen, wenn tatsächlich konkrete Probleme auftreten, die lasse ich jetzt einmal unberücksichtigt. Unser Berufsbild wird ja zunehmend das der Arzthelferin und auch die gestandenen Hebammen, die schon lange praktizieren, pathologisieren die ganz normale Zwillingsschwangerschaft. Die Berufsverbände schlie§en die Hebammen geleitete Zwillingsgeburt ebenso aus wie die Beckenendlagengeburt. Nachzulesen ist das in den Berufsordnungen. Insofern fällt das, worüber wir hier reden, nicht mehr in das normale Tätigkeitsfeld der Hebamme.</p>



<p><strong>DHZ: Sollten Schwangere mit Zwillingen nicht wenigstens in der Vor- und Nachbetreuung durch Hebammen mitbegleitet werden?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Das wäre schön. Nur das geht nicht, denn die Schwangerenbetreuung und die außerklinische Betreuung bei Zwillingen haben Inhalte, die nicht so einfach mit der gängigen Medizin zu vereinbaren sind. Ich kann nicht auf der einen Seite die Frau komplett verunsichern, weil sie Zwillinge bekommt und schon in ihrem Kopf die Pathologie implantieren und dann eine natürliche nette Betreuung durchführen. Wenn die Hebamme nicht eine wirkliche Betreuungsalternative zu Ärzten bietet, dann ist ihre Arbeit keine Bereicherung. Die Hebamme muss autonom begleiten und nur konsilliarisch mit Ärzten zusammenarbeiten. Das nicht nur für die Schwangere, sondern auch für die Solidargemeinschaft der Krankenkassen sinnvoll.</p>



<p><strong>DHZ: Was setzen Sie dem verbreiteten Risikodenken entgegen?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Lässt man die Schwangerschaft in Ruhe, dann erfolgt eine ganz andere Kontaktaufnahme zwischen den Kindern und der Mutter &#8211; zum Beispiel über Träume. So träumte eine Zwillingsmutter von Kraken. Sie hatte eine Krise, dass ihr alles zuviel ist. Sie hatte das Gefühl in ihrem Bauch ist ein einziges Geboxe, sie ging ja von einem Kind aus. Ich mache mir Notizen über die Dinge, die ich erhebe und über das, was die Frau von sich aus berichtet. Wenn sie sagt: &#8222;Ich bin so unendlich dick und kann mich gar nicht mehr bewegen&#8220;, lasse ich das so stehen. Wir halten es für sinnvoller, dass sie sich erst einmal mit ihren Empfindungen der Schwangerschaft auseinandersetzt. Sie muss sich mit ihren körperlichen und seelischen Veränderungen arrangieren und einen positiven Bezug zu ihrer Schwangerschaft bekommen. Es ist besser, zunächst von einem Kind auszugehen und sich erstmal mit dem Erleben der Schwangerschaft auseinanderzusetzen. Diese ganze feinstoffliche Auseinandersetzung fängt sehr früh an und der Körper der Schwangeren und ihre Kinder geben ihr klare Impulse, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen. Die Kinder melden sich bei der Mutter und bereiten sie auf ihre zukünftige Rolle vor.</p>



<p><strong>DHZ: Ist das nicht ein Vorenthalten von Wissen?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Es hat in der 20. Woche für die Schwangere keinerlei Konsequenzen zu wissen, dass sie Zwillinge erwartet. Außer einer Riesenunruhe in der Schwangerschaft und &#8211; das ist der nächste Punkt &#8211; Beziehungsproblemen. Denn für einen Mann ist es noch irrealer, sich in der Frühschwangerschaft mit zwei Kindern auseinanderzusetzen, gerade wenn es die ersten Kinder sind. Es ist eher ein Schützen der Kinder, als ein Vorenthalten von Information. An dem Tatbestand der Zwillingsschwangerschaft ändert sich nichts mehr. Gewissenhafte Vorsorge in der Zwillingsschwangerschaft bedeutet die Schwangere zu stärken und auftauchende Probleme zu behandeln. Und nicht der Schwangeren Probleme zu bereiten und so zu einer self-fulfilling prophecy beizutragen. Hat die Zwillingsschwangere keine Probleme, begleiten wir sie in bester Gesundheit bis zum Termin. Wir unterstützen die Frau bei einer VerŠnderung ihres Lebens und da ist das Reinwachsen in die Schwangerschaft eine Grundvoraussetzung für die spätere innere Annahme der Kinder. Man wei§ ja am Anfang der Schwangerschaft überhaupt noch nicht was kommt. Es ist doch viel besser eine Frau entdeckt in der 35. Woche selbst: &#8222;Ich glaube das sind zwei Kinder &#8211; können Sie mal gucken?&#8220; Das ist dann für sie der Zeitpunkt, an dem sie eine andere Ebene von Wahrnehmung erreicht. Die ersten zwei Schwangerschaftstrimester sind eine hochintuitive Phase. Gerade bei Mehrlingen ist es sehr wichtig, dass die Frau entdeckt, dass sie Zwillinge bekommt &#8211; normalerweise darf sie das nicht entdecken. Die alten Hebammen wussten, was für eine Auswirkung das Erleben von geschützter Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett auf die seelische Gesundheit der Frau und auf die Familienwerdung hat. Das ist der Schatz, den wir hüten. Welche Hebamme trifft heutzutage noch Jahre nach der Entbindung eine von ihr entbundene Frau wieder und hört aus erster Hand, was ihr damals geholfen hat und ihr wirklich wichtig war? Hebammen müssen doch Träger von Wissen und Träger von Kraft sein. Und dazu gehört auch: &#8222;Schweigen ist Gold&#8220;. Hebammen sollten zuhören, sich Notizen machen und sich mit Kolleginnen austauschen, die mehr Erfahrung haben. Sie sollten lernen, die Symbolik in Gesten, in der Körperhaltung und in der Sprache zu verstehen &#8211; damit arbeiten Hebammen nicht mehr. Das machen jetzt andere Berufsgruppen. Aber diesen Aspekt kann ich nicht vom praktischen Handwerk isoliert sehen. Ich brauche eine gesunde Mischung zwischen dem, was Intuition ist, was in jedem Menschen verankert ist &#8211; dem siebten Sinn &#8211; und dem, was ich ganz praktisch feststellen kann, was ich sehe und untersuche.</p>



<p><strong>DHZ: Wann entdecken Sie die Zwillingsschwangerschaft?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Meistens um die 20. Woche herum. Wenn der Fundus am Nabel ist. Dann habe ich bei Zwillingen eine größere Seitenauslagerung. Der Uterus verhält sich anders als bei einer Einlingsschwangerschaft. Dann kann ich mir Notizen machen, und kann der Schwangeren Hinweise geben, auch ohne dass ich erwähne, dass es Zwillinge werden. Der Körper einer Schwangeren, die Mehrlinge bekommt, muss trainiert werden wie bei einem Hochleistungssportler. Vorsorge für die Zwillingsschwangere heißt auch Fitnesstraining für die Frau, schließlich muss sie zwei &#8222;Parasiten&#8220; ernähren und beherbergen und dafür gilt es den Körper zu stärken.</p>



<p><strong>DHZ: Wie unterstützen Sie die Schwangere dabei?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Man kann ja heute sehr gut herausfinden, was einer Schwangeren an Nährstoffen fehlt. Zum Beispiel kann man ihr Blut mit Hilfe eines Blutbildes gezielt untersuchen lassen und dann kann man einen ausgewogenen Ernährungsplan erstellen. Es wird ja nicht nur die topgesunde Frau mit Zwillingen schwanger. Es kann sein, dass sie bereits vor der Schwangerschaft Mangelerscheinungen hat. Wir müssen mit den körperlichen Gegebenheiten der einzelnen Schwangeren umgehen und zunächst einen Status erheben. Es muss eine Balance hergestellt werden zwischen körperlichen und geistigen Bedürfnissen und Notwendigkeiten in der Schwangerschaft. Das allein schafft die Voraussetzung dafür, die Kinder bis zum Termin auszutragen.</p>



<p><strong>DHZ: Empfehlen Sie bestimmte Ernährungszusätze?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Zwillingsschwangere können sich normal ernähren, können ganz normal leben und schlafen. Wenn die Frau in schlechtem körperlichem Zustand ist, kann es sein, dass sie zusätzlicher Substitution bedarf. Dazu gehört auch ein Training ihres Muskel- und Skelettapparates. Welche Muskelpartien ich stärken muss, sehe ich bei der äußeren Untersuchung. Dieses aufbauende Training kann die Schwangere dann alleine zu Hause oder gezielt in krankengymnastischer Behandlung durchführen. Ich frage die Schwangere nach ihren Lebensgewohnheiten: Sitzt sie die ganze Zeit am PC? Dann kann ich ihr empfehlen die Sitzpositionen zu verändern, auf den Ball oder auf den Kniehocker umzusteigen. Sie muss auf jeden Fall einen Ausgleichssport machen. Sie muss sich körperlich in ihrem Alltag neu zurechtfinden. Man muss auch die Schlafgewohnheiten überprüfen. Ab dem Moment, wo der Bauch dicker wird, sollte sie Lagerungshilfen ausprobieren. Bei Zwillingen wird die Schwangerschaft ab der 32. Woche körperlich anstrengender. Die Vorsorge muss den möglichst langen Erhalt der Schwangerschaft zum Ziel haben und das gesunde Heranreifen beider Kinder. Wenn die Zwillingsschwangere sich instinktiv richtig ernährt und sofort von sich aus ihren Lebensablauf ändert, wenn sie zu mir kommt und sagt: &#8222;Mir geht es gut, ich habe nichts!&#8220;, dann &#8222;mache&#8220; ich ihr keine Probleme, dann geht es ihr gut.</p>



<p><strong>DHZ: Und wenn tatsächlich eine pathologische Entwicklung eintritt, zum Beispiel eine große Gewichtsdifferenz der Zwillinge?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Jede schwangere Frau, bei der sich in der Schwangerschaft eine Pathologie entwickelt, bemerkt das selbst und äußert das auch &#8211; vorausgesetzt die Hebamme ist in der Lage die Schwangere sensitiv zu begleiten und zu verstehen. Nur uns, dem so genannten Fachpersonal, ist das tiefe Verständnis für diese Äußerungen weitgehend abhanden gekommen und so bleibt nur die streng medizinische Vorgehensweise, die im Resultat invasiv arbeitet.</p>



<p><strong>DHZ: Sie meinen, eine Frau merkt von selbst, dass etwas nicht in Ordnung ist?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Ja, ganz genau. Auch wenn sie gar nicht weiß, dass sie mit Zwillingen schwanger ist. Sie merkt das und zwar sehr früh. Jetzt werden viele sagen, vermessen, unmöglich &#8211; das ist es nicht! Ich habe es noch nicht anders kennen gelernt, als dass die Schwangeren sich frühzeitig mit Beschwerden melden, wenn eine Störung vorliegt.</p>



<p><strong>DHZ: Wie betreuen Sie Eltern nach der Geburt von Zwillingen?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld:</strong> Die Hebamme begleitet die Familienwerdung und kann mithelfen, dass die Eltern den großen Einbruch von Zwillingen positiv erleben. Dazu gehört unter anderem, dass ein Kind in keine anderen Hände als in die der Eltern sollte. Wird es von anderen angefasst, dann hat es schon die erste Saugirritation. Ich fordere Hebammen dazu auf, holistisch zu denken.</p>



<p><strong>DHZ: Sie würden ein Neugeborenes niemandem geben, der nicht zur Familie gehört?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Nein. Mütter sollten ihre Kinder selbst entbinden &#8211; die Hebamme macht die gerade nötigen Handgriffe, und ansonsten werden die Kinder nur von ihrer Mutter angefasst. Das ist Bonding. Nur über die fünf Sinne kann ein Säugling seine Mutter erkennen und hier darf keine Irritation passieren. Die gestörte Stillbeziehung ist eine Störung in der sinnlichen Wahrnehmung &#8211; kleine Ursache, viele fremde Hände oder Gerüche, große Wirkung: Das Baby findet die Brust nicht mehr. Frauen, die per Sectio entbunden haben, haben ein Trauma hinter sich und den Kontakt zu ihren Babys nicht angemessen herstellen können. Hier sollten Eltern sich vorstellen: Was machen Säugetiere mit ihren Neugeborenen? Sie sollten sich Tierfilme ansehen. Wir sind auch Säugetiere. Was man da sieht, sollte man auch tun. Der Vater schützt, die Mutter kümmert sich um die Brut. Die Frau braucht einen Schutzraum mit ihren Kindern. Um wieder in Beziehung zu kommen, sollten am besten alle, wenn sie zu Hause angekommen sind, nackt ins Bett. Der Hautkontakt ist das Wichtigste &#8211; anfassen, streicheln, riechen &#8211; mit den fünf Sinnen arbeiten: gucken, was riecht das Kind, was schmeckt es, was fühlt es, was hört es. Man kann den Raum abdunkeln und Reize abschotten. So stellt sich die Verbundenheit wieder her. Die Mutter muss ihre zwei Kinder kennen lernen und daraus kann sich der Alltag formen. Das ist das Entscheidende. Es ist auch wichtig, dass sie allein mit ihren Kindern ist: Wer eintritt muss anklopfen. Hebammen sollten sich entsprechend darin bewegen: zuschauen statt Anweisungen geben. Das große Problem ist, dass der Respekt vor den Neugeborenen oft nicht gewahrt wird. Es ist natürlich möglich, dass die Mutter Besuch bekommt oder Nachrichten im Fernsehen sehen möchte &#8211; aber dann muss sie aus ihrer Höhle heraus kommen. Das ist bei den Tieren auch so: Sie verstecken ihre Brut und wenn sie dort hin zurückgehen, dann nehmen sie nicht die ganze Welt mit in den Bau. Das ist das ganze Geheimnis. Sonst endet alles in einer eigenartigen Kette mit den bekannten Schwierigkeiten, der so genannten Blähkinder oder Schreikinder und so weiter.</p>



<p><strong>DHZ: Was sollten Mütter beim Stillen beachten?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Medikamente haben einen starken Einfluss auf das Stillen. Wenn Hebammen sich fortbilden würden, wie sie auch ohne Medikamente entbinden können, dann wären wir einen Riesenschritt weiter. Wir wissen dass Medikamente bei Frauen anders wirken als bei Männern. Bei Kindern wirken sie noch einmal anders. Warum gehen wir so gedankenlos damit um? Keine Medikamente, keine Störung des Erstkontaktes zwischen der Mutter und den Kindern &#8211; und der Rest sind Stilltechniken. Die wirklich wichtigen Dinge sind absolut einfach.</p>



<p><strong>DHZ: Welche Anschaffungen sind notwendig?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Eine wichtige Anschaffung ist ein gut durchdachter Kinderwagen, der die Familie längere Zeit begleitet. Der die Möglichkeit bietet, dass man die Kinder anguckt oder sie auch in Gegenrichtung schauen lassen kann. Nicht so etwas wie diese Jogger, wo die Kinder nur in eine Richtung sehen können und die Mutter joggt hinterher. Das sind Zeiterscheinungen. Kinder brauchen Blickkontakt &#8211; jede erfahrene Mutter weiß das. Wenn sie fertig sind mit gucken, dann wollen sie die Mutter wieder anschauen, dann legen sie sich hin und schlafen. Alle Anschaffungen sind sinnvoll, die das Leben so einfach wie möglich gestalten, wie beispielsweise eine gute Küchenmaschine. Eine gute Alltagsplanung ist sehr wichtig. Man sollte überlegen, wie man sich sozial gut vernetzt oder sich ein Jahr lang eine Haushaltshilfe leisten kann. Ich rate den Eltern, dafür eventuell auch einen Kredit aufzunehmen. Man nimmt für Autos oder für ein Möbelstück einen Kredit auf, aber normalerweise nicht für diese wichtige Familienphase, die so prägend für das gesamte Leben ist. Ansonsten kann man sich im Internet gut bedienen. Dort tauschen sich betroffene Eltern mit ihrer Erfahrungen vom Leben und der Organisation mit Zwillingen sehr gut aus. Man sollte sich ein großes Ställchen anschaffen, um die Möglichkeit zu haben, die Kinder gesichert abzulegen und sich nicht damit auseinandersetzen, ob das jetzt philosophisch vertretbar ist oder nicht. Jedes zehnte Kind fällt den Eltern vom Wickeltisch oder aus dem Hochstuhl. Wer einmal unglücklich auf den Kopf fällt, der kann sein Leben hinter sich haben. Ich halte es für notwendig, die ganze Wohnung kindergerecht abzusichern. Hebammen sollten sich dafür verantwortlich fühlen, den Eltern dieses Sicherheitsdenken zu vermitteln. Wer sich für die Ergebnisse von Kinderunfällen und ihre Ursachen interessiert, braucht nur den Kontakt mit der Kinderklinik vor Ort zu suchen.</p>



<p><strong>DHZ: Wie können Väter für Ihre Zwillinge sorgen?</strong></p>



<p><strong>Barbara Kosfeld: </strong>Männer haben eine andere Wahrnehmung als Frauen. Und gerade bei Zwillingen sollten die Männer in einer Art einbezogen werden, die sie auch leisten können. Sie müssen wissen wann sie zuständig sind und für was sie zuständig sind. Frauen sollten auf jeden Fall die Position verlassen: &#8222;Er muss doch sehen, was ich brauche!&#8220; Das ist der Anfang vom Ende. Ich empfehle einen klaren Timetable für die Männer. Die Eltern sollten sich absprechen, wer welche Aufgaben übernehmen kann. Frauen sollten sich klar machen, dass viele Männer erst mit älteren Kindern etwas anfangen können. Trotzdem unterstützen diese Männer in der frühen Familienphase ihre Frauen gerne &#8211; sie müssen nur die Möglichkeit dazu bekommen. Die Frau sollte das organisieren. Frauen sollten ruhig einmal &#8222;1001 Nacht&#8220; lesen. Da steht eine Menge drin, wie Frauen sich Schutz erwirtschaften können und wie sie mit Männern kommunizieren. Also, klare Äußerungen und Aufträge. Wenn die jungen Mütter sich Freiräume schaffen wollen, sollten sie nicht auf den ersten Nervenzusammenbruch warten. Zwillinge sind eine absolute Herausforderung für die Eltern, erwachsen zu werden.</p>



<p><strong>DHZ: Frau Kosfeld, ich danke für das Gespräch!</strong></p>



<p><strong>Die Interviewte</strong><br>Barbara Kosfeld, 44 Jahre alt, ist Mutter von drei Kindern im Alter von 23, 21 und 2 Jahren. Nach dem Studium der vergleichenden Literaturwissenschaft wurde sie 1989 Hebamme nach einer vierjährigen Lehre bei alten Hebammen in Hebammenkunst und einer dreijährigen Ausbildung im Krankenhaus. 1994 gründete sie die erste Aachener Hebammenpraxis, 1997 das erste Aachener Geburtshaus: Pegasus &#8211; das Zentrum für ganzheitliche Geburtshilfe und 1998 die Fortbildungsakademie für Hebammen unter Schirmherrschaft von Ministerin Ulla Schmidt. 2000 veranstaltete sie den ersten europäischen Hebammenkongress mit dem BfHD für außerklinische Geburtshilfe in Aachen. Außerdem berät Barbara Kosfeld Hebammen bei der Praxisgründung, gynäkologische Abteilungen und Entbindungsstationen in Krankenhäusern bei der Umstrukturierung ihrer Teams, sowie bei der Einführung von Belegsystemen und Kreißsaalumbauten. Momentan begleitet sie Prager Hebammen beim Aufbau des ersten Geburtshauses in Prag und führt regelmäßig vor Ort Training von Hebammen in außerklinischer Geburtshilfe durch.</p>
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		<title>Ohne Meisterin geht es nicht</title>
		<link>https://viktoria11.de/ohne-meisterin-geht-es-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Nov 2003 12:38:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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		<title>Verantwortungsvoll handeln</title>
		<link>https://viktoria11.de/mehrlinge-verantwortungsvoll-handeln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Nov 2003 12:31:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Meine 81 jährige Kollegin Therese Schlundt erzählte mir kürzlich: Früher wurde sie einmal innerhalb von acht Wochen zu sechs Zwillingsgeburten gerufen. Drei davon waren in der Schwangerschaft unerkannt geblieben; alle Geburten verliefen zu Hause spontan und problemlos. Auch wenn Zwillinge schon immer etwas Besonderes waren, gehörte ihre Entbindung zum Repertoire der Hebammenkunst. Heute sind wir<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/mehrlinge-verantwortungsvoll-handeln/"><span class="screen-reader-text">"Verantwortungsvoll handeln"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Meine 81 jährige Kollegin Therese Schlundt erzählte mir kürzlich: Früher wurde sie einmal innerhalb von acht Wochen zu sechs Zwillingsgeburten gerufen. Drei davon waren in der Schwangerschaft unerkannt geblieben; alle Geburten verliefen zu Hause spontan und problemlos. Auch wenn Zwillinge schon immer etwas Besonderes waren, gehörte ihre Entbindung zum Repertoire der Hebammenkunst.</p>



<p>Heute sind wir weit davon entfernt. Welches Elternpaar kann sich dem Risiko orientierten Blick auf eine Schwangerschaft mit Zwillingen entziehen und guter Hoffnung bleiben? Nur noch wenige Hebammen haben die Kunst erlernt, auch diese Schwangerschaften und Geburten zu betreuen. Die Aachener Hebamme Barbara Kosfeld ist der Auffassung, dass natürliche Zwillinge bei guter Begleitung zu den normalen Schwangerschaften gezählt und Frauen nicht durch Ängste belastet werden sollten. Mit ihrer individuellen Betreuung knüpft sie an das traditionelle Hebammenwissen an und betont, dass dies nur durch eine Ausbildung bei einer erfahrenen Meisterin zu erlangen ist. Hebammen, die es sich zutrauen Mehrlingsmütter zu betreuen gelten als Außenseiterinnen. Sowohl der Bund deutscher Hebammen als auch das Netzwerk der Geburtshäuser lehnen die außerklinische Geburtshilfe bei Mehrlingen ab. Wir stellen hier dennoch drei Positionen von Hebammen zur Diskussion. In den nächsten Ausgaben werden wir weitere Beiträge &#8211; auch aus dem schulmedizinischen Blickwinkel &#8211; folgen lassen.</p>



<p>Die Frage nach dem medizinisch verantwortungsvollen Handeln sollte gerade beim Thema Mehrlinge umfassend gestellt werden. Reproduktionsmediziner haben Mehrlingsschwangerschaften, gerade auch die höhergradigen, dramatisch zunehmen lassen &#8211; mit allen Gefahren, die damit für das Leben und die Gesundheit der Kinder, ihrer Mütter und für die soziale Situation der Familien verbunden sind. Innerhalb von 20 Jahren stiegt beispielsweise die Anzahl der Drillingsgeburten um 800 Prozent. Auch Dorothea Maekeler, Vorsitzende des ABC-Clubs, einer internationalen Drillings- und Mehrlingsinitiative, sieht besorgt auf die künftige Entwicklung. Weil die Insemination von mehreren Embryonen bei künstlicher Befruchtung möglicherweise untersagt werden soll, fürchtet sie künftig einen verstärkten Einsatz von hormonellen Ovulationsauslösern. Wenn sich mehr als zwei Kinder in Folge einer Fruchtbarkeitsbehandlung entwickeln, müssen sich die meisten Eltern mit der Entscheidung zur &#8222;Mehrlingsreduktion&#8220; durch Fetozid auseinandersetzen. Soll eines oder mehrere der ungeborenen Kinder geopfert werden, damit die Geschwister bessere Überlebenschancen haben? Für Eltern, die sich lange auf ein Wunschkind gefreut haben, kann dies zur seelischen Tortour werden.</p>
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			</item>
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		<title>Weiter leben</title>
		<link>https://viktoria11.de/praenataldiagnostik-weiter-leben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Mar 2003 12:26:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Pränatale Diagnostik]]></category>
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					<description><![CDATA[Karl Johann Lampe, der Junge auf dem Titelbild, hat seine lebensbedrohliche Pränatale Diagnose überlebt. Seine Mutter Caroline erlebte die Wochen bevor und nachdem sein schwerer Herzfehler und das Down-Syndrom diagnostiziert wurden als Tortur: Ihre Gynäkologin wollte ihr eine Pränatale Diagnostik verweigern – sie sei dafür zu jung, die Kasse würde die Kosten nicht tragen. Als<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/praenataldiagnostik-weiter-leben/"><span class="screen-reader-text">"Weiter leben"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Karl Johann Lampe, der Junge auf dem Titelbild, hat seine lebensbedrohliche Pränatale Diagnose überlebt. Seine Mutter Caroline erlebte die Wochen bevor und nachdem sein schwerer Herzfehler und das Down-Syndrom diagnostiziert wurden als Tortur: Ihre Gynäkologin wollte ihr eine Pränatale Diagnostik verweigern – sie sei dafür zu jung, die Kasse würde die Kosten nicht tragen. Als ein Pränataldiagnostiker den ersten auffälligen Befund erhob, schien ihr, dass er den Zustand ihres Kindes bagatellisierte, um sie von einem möglichen Schwangerschaftsabbruch abzuhalten.</p>



<p>In der 28. Schwangerschaftswoche war die Entwicklungsstörung offensichtlich. Es hieß, dass ihr Kind „dringend einer Operation unmittelbar nach der Geburt zugeführt werden müsse“, die es allerdings nur mit Glück überleben würde. Sie zweifelte, ob das sinnvoll sei und wurde gewarnt, dass man ihr das Sorgerecht entziehen könne, falls sie der OP nicht zustimmen würde – zum Wohl des Kindes. Auch gäbe es Heime für Kinder, deren Eltern sich bei ihrer Pflege überfordert fühlten. Caroline begann einen Schwangerschaftsabbruch mit Fetozid zu erwägen, um ihrem Kind nicht nach seiner Geburt eine wahrscheinlich tödliche Operation zuzumuten. Glücklicherweise traf sie auf zwei weitere Pränataldiagnostiker, die ihr die notwendige Beratung menschlich vermittelten. Sie fasste Mut, ihr Kind zur Welt zu bringen. Eine Neonatologin unterstützte sie darin, das Kind nicht zu operieren &#8211; seine Lebensqualität sei auf diese Weise höher.</p>



<p>Karl wurde wider Erwarten als lebensfrisches Kind geboren. Sein Herz funktioniert besser als alle Fachleute vermutet hatten. Heute ist er 15 Monate alt. Seine Eltern wissen, dass er kein langes Leben zu erwarten hat. Umso kostbarer ist die Zeit mit ihm. Caroline Lampe würde auch im Rückblick nicht auf Pränataldiagnostik verzichten wollen: „Man kann das Rad nicht mehr zurückdrehen.“ Aber sie fordert eine offene und wertfreie Aufklärung für jede Frau, jedes Elternpaar mit allen Informationen, die sie für ihre Entscheidungsfindung brauchen.</p>



<p>Ich selbst sollte vor fast sechs Jahren nach einer problematischen Ultraschalldiagnose über das Weiterleben meines ungeborenen Kindes bestimmen. Die Aufforderung zu entscheiden, erlebte ich nicht als Schutz für meine Gesundheit, sondern als Distanzierung der Gesellschaft: „Wenn du den unberechenbaren Aufgaben nicht gewachsen sein wirst, die dein ungeborenes Kind dir später einmal stellen könnte, hast du selbst Schuld.“ Meine Entscheidung, nicht zu entscheiden, wuchs mit der Einsicht, dass ich auch meine anderen drei Kinder und mich „in Gefahr“ bringen würde – unser Lebensgefühl würde sich verändern, wenn die Möglichkeit, ein krankes Familienmitglied aus dem Leben auszuschließen, eine ernsthafte Option wäre.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Viel können und sich zurück nehmen</title>
		<link>https://viktoria11.de/viel-koennen-und-sich-zurueck-nehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jan 2003 12:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[Dr. Marina Marcovich berichtet im zweiten Teil des Gesprächs von schwierigen Situationen in ihrem Berufsleben als Kinderärztin. Ihre neuen Ideen der liebevollen Pflege von Frühgeborenen weckten nicht nur Zustimmung DHZ: Wann begannen Sie eigene Wege im Umgang mit Frühgeborenen zu gehen? Dr. Marcovich: Schon 1978, als ich die Station erstmals vertretungsweise führen durfte, fand ich<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/viel-koennen-und-sich-zurueck-nehmen/"><span class="screen-reader-text">"Viel können und sich zurück nehmen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Dr. Marina Marcovich berichtet im zweiten Teil des Gesprächs von schwierigen Situationen in ihrem Berufsleben als Kinderärztin. Ihre neuen Ideen der liebevollen Pflege von Frühgeborenen weckten nicht nur Zustimmung</p>



<p><strong>DHZ: Wann begannen Sie eigene Wege im Umgang mit Frühgeborenen zu gehen?</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>Schon 1978, als ich die Station erstmals vertretungsweise führen durfte, fand ich es unerträglich, dass die Eltern draußen auf dem Balkon stehen und über Wochen und Monate ihr Kind nur durch zwei Fensterscheiben sahen. Da habe ich gewagt, die Eltern auf die Station zu lassen. Die alten Oberärzte sind damals in Ohnmacht gefallen und haben gesagt: „Die Eltern werden die Keime reinbringen, die Kinder werden alle sterben!“ Die Eltern mussten sich verkleiden wie die Marsmenschen – Mäntel, Hauben, Masken und Überschuhe. Dann mussten sie durch eine Ozonlampe durch und bekamen fast eine Ganzkörperdusche in Sterilium! Ganz schüchtern standen sie vor dem Inkubator. Wir haben sie ermutigt doch mal zum Kind hineingreifen und haben ihnen eine Öffnung aufgemacht. Ganz vorsichtig haben sie dann mit einem Finger das Kind gestreichelt. Wenn man sich das heute vor Augen führt, man kann es nicht fassen. Damals war das eine Sensation.</p>



<p><strong>DHZ: Wie wurden Ihre neuen Erfahrungen, die dann folgten, aufgenommen?</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich:</strong> Ich war naiv und habe geglaubt, wenn ich das an der Uniklinik vortrage, werden alle sagen: „Super, was diese Neugeborenen können! Das haben wir ihnen nie zugetraut! “ Stattdessen haben sie gepfiffen und „Buh! Aufhören, aufhören!“, geschrieen. Ich habe überhaupt nicht gewusst was los ist.</p>



<p>Ich wurde in alle mögliche Richtungen falsch verstanden. Als ich gesagt habe: „vom sanften Umgang mit Frühgeborenen“ sind sie aufgesprungen und haben geschrieen: „Sanft sind wir alle und schon immer!“ Sie haben es als Vorwurf aufgefaßt, als hieße das, sie seien brutal. Ich habe dann gesagt: „Wir haben die Intensivmedizin auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.“ Darauf haben sie gesagt: „Wir tun auch nichts Überflüssiges!“ Dann hat&#8217;s Leute gegeben, die haben gesagt: „Endlich einmal jemand, der nicht jeden Dreck aufzieht! Und der nicht überall die Maschinen einsetzt, sondern der Natur ihren Weg lässt.“ Das war auch ein völlig falscher Eindruck, weil bei uns ist kein Kind ohne Intensivmedizin gestorben. Also, versucht haben wir es. Eine dieser falschen Vorstellungen war auch, dass man nur nichts zu tun braucht, und dann geht‘s schon. Ich habe immer gesagt, man muss sehr viel wissen und tun können, um sich dann wieder zurücknehmen zu können.</p>



<p><strong>DHZ: Sie hatten mit Ihrer neuen Methode gute Ergebnisse. Warum kam es schließlich zum Prozess?</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>So ein Prozess hat eine eigene Dynamik. Bei Ärzteprozessen zeigen normalerweise die Patienten den Arzt an und dann helfen die Kollegen des Arztes ihm mit ihren Gutachten wieder heraus. Bei mir war es genau umgekehrt. Mich haben die Kollegen angezeigt und die Eltern sind für mich auf die Straße gegangen. Sie haben innerhalb von Tagen 12.000 Unterschriften in Wien gesammelt und haben sich für mich ins Fernsehen gesetzt. Das lässt schon Rückschlüsse auf das Verhältnis zu, das wir mit den Eltern hatten.</p>



<p><strong>DHZ: War Ihr Chef nicht stolz auf Sie? Das Krankenhaus ist durch Sie doch sehr bekannt geworden!</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>Da muss ich unterscheiden: Mein alter Chef, unter dem sich diese ganze Arbeit entwickeln konnte, hat den neuartigen Umgang gefördert. Denn man braucht auch Rückendeckung und Lob für so etwas. In dieser Zeit hat sich alles hervorragend entwickelt. Dann ging er in Pension und es kam sein Nachfolger von der Universitätsklinik. Er hatte mit Neonatologie überhaupt nichts zu tun, er war ein Stoffwechselexperte. Das Mautner Markhofsche Kinderspital war wegen der Neonatologie damals schon recht bekannt: Leute kamen aus dem Ausland, um es sich anzuschauen, auch Fernsehteams und Journalisten. Das hat diesen neuen Chef in seiner Wichtigkeit oder in seinem Darstellungsbedürfnis offenbar angegriffen.</p>



<p><strong>DHZ: Er hätte sich die Lorbeeren doch einverleiben können.</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>Er hätte mitschwimmen können, aber so groß war er nicht. Dann ist etwas Skurriles passiert: Er hat eine so genannte Sachverhaltsdarstellung an die Gemeinde Wien abgegeben über den Fall von verstorbenen Vierlingskindern. Und über ein weiteres Kind, das an einer unheilbaren Stoffwechselerkrankung gestorben ist. Dort wurde gesagt: „Wir sind keine Mediziner &#8211; wir können das nicht entscheiden, wir müssen uns Gutachter holen.“Das war alles von langer Hand vorbereitet, denn der Gutachter war sofort gefunden. Dieser Gutachter, Professor Pohlandt aus Ulm, hat es dann nicht bei den fünf Todesfällen bewenden lassen, sondern hat sämtliche Todesfälle des zweiten Halbjahres 1993 genommen: Das waren 16 Kinder. Wir hatten sehr viele Patienten, daher gab es auch einige Todesfälle. Er hat in seinem Gutachten geschrieben, alle hätten überleben können, wenn ich sie ordentlich behandelt hätte.</p>



<p><strong>DHZ: Wie haben Sie auf diese Vorwürfe reagiert?</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>Das, was mir vorgeworfen wurde, war natürlich eine Absurdität! Er hat eine Nullmortalität gefordert. Und die gibt es nirgends. Die hat auch Professor Pohlandt nicht gehabt. Im Gegenteil! Dessen Sterblichkeitsrate war dreimal so hoch wie unsere. Im Fernsehen war am Abend zu hören: „Marcovich &#8211; 16-fache Mörderin oder Totschlägerin.“ Ich war die stationsführende Oberärztin. Aber erstens gibt es dahinter noch einen verantwortlichen Chef. Wenn ihm das nicht gepasst hätte, hätte er etwas sagen müssen, er war jeden Tag auf Visite da. Zweitens sind viele Ärzte im Dienst – es gibt Tag- und Nachtschichten. Da müsste man zuerst auseinander klauben, wer was entschieden hat. Es gab das Pauschalurteil: „Die Marcovich hat 16 Kinder umgebracht und daher muss sie vor den Kadi.“ Der Dienstgeber hat natürlich gesagt: „Ja, wenn der Herr Professor aus dem Ausland sagt, da waren lauter Behandlungsfehler &#8211; wir sind keine Experten. Dann müssen wir das dem Gericht weitergeben“. So hat alles seinen geregelten Ablauf und jeder sagt „Ich kann nichts dafür, ich muss so handeln, ich bin ja verantwortlich.“ Und so war ich plötzlich in 16 Fällen angezeigt &#8211; nicht angeklagt.</p>



<p><strong>DHZ: Wie ging das Ermittlungsverfahren damals aus?</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>Die 16 Fälle wurden dem Justizminister vorgelegt, der hat gesagt: „Zehn Fälle können eingestellt werden.“ Das waren diejenigen, die ich nicht gekannt habe. Das wäre zu absurd gewesen. „Aber sechs müssen weiter verfolgt werden.“ Und dann kamen jahrelange Untersuchungen und schließlich waren auch die einstellungsreif. Vor allem hatten meine Gegner mittlerweile mitgekriegt, dass die Öffentlichkeit in meinem Lager ist, dass sie sich damit keine Lorbeeren holen. Sie sind nicht gut ausgestiegen aus dem Ganzen und haben mich schließlich rehabilitiert.</p>



<p><strong>DHZ: Gibt es in Deutschland Kliniken, die nach Ihrem Vorbild arbeiten?</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>Jede Klinik wird Ihnen sagen, dass sie sanft und liebevoll arbeiten &#8211; wenn Sie mit den Eltern sprechen, gewinnen Sie einen anderen Eindruck. Es liegt immer an jedem einzelnen, der dort vor Ort ist.</p>



<p>Unlängst hat mir eine Mutter erzählt, sie hatte einen 1300 g schweren Buben und hat drei Wochen lang gebeten, ob sie ihn aus dem Inkubator rausnehmen darf. Immer hieß es: „Nein, das geht noch nicht, es geht ihm nicht gut genug.“ Endlich war es soweit. Sie lag ganz beseeligt mit ihm im Stuhl und ist erfüllt Heim gegangen. Als sie am nächsten Tag erfreut wiederkommt, steht die Schwester neben dem Inkubator und sagt: „Die ganze Nacht hat er gebraucht, um sich davon zu erholen, dass er gestern bei Ihnen draußen war.“ Was geht in so einer Frau vor? Wer will denn seinem Kind schaden?</p>



<p>Ich erinnere mich auch an den Besuch in einer Klinik, wo sie mir stolz gezeigt haben, dass sie jetzt auch „känguruhen“, &#8211; wobei ich nicht verstehe, warum wir uns immer zum Vergleichen ins Tierreich begeben müssen, wenn eine Mutter ihr Kind in den Arm nimmt. Das ist das Selbstverständlichste von der Welt. Da saß eine Mutter, in einem Schaukelstuhl, ihren kleinen beatmeten Buben. Er hing noch mit den Beatmungsschläuchen an der Maschine. Es war ein Bild des Jammers. Sie hat ganz angespannt vorne auf der Kante des Schaukelstuhls gesessen, wahrscheinlich in der Angst, dass es dem Kind die Beatmungsschläuche aus der Nase zieht, wenn der Stuhl zu schaukeln beginnt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das Kind wohl gefühlt hat, er hat auch nicht gut ausgeschaut. Manchmal ist das Bemühen da, aber was dann letzten Endes daraus wird… der hätte wahrscheinlich lieber entspannt im Inkubator gelegen.</p>



<p><strong>DHZ: Wo sehen Sie die Grenzen Ihrer Arbeit? Wann hören Sie auf, ein Kind zu behandeln.</strong></p>



<p><strong>Dr. Marcovich: </strong>In meiner Ausbildungszeit und den Jahren, als ich an der ersten Klinik war, haben wir uns immer wieder gefragt, was wir mit diesen völlig ausgereizten armen Patienten machen sollen, die wochenlang an der Beatmungsmaschine hingen, das Hirn schon voll Blut. Man konnte an den Fingern einer Hand abzählen, dass aus diesem Kind kein gesundes Kind mehr werden wird. Da gab es natürlich oft die Diskussion: „Was tut man?“ Ich habe das in unserer Arbeit im Mautner Markhofschen Kinderspital überhaupt nicht mehr erlebt. Entweder sind die Kinder sehr bald und trotz aller Intensivmedizin gestorben oder sie haben gesund überlebt. Diese „Medizinopfer“, das haben wir nicht mehr gesehen.</p>



<p>Ich habe einmal etwas erlebt, was mich sehr belastet hat. Ein Ehepaar hatte einen Buben, der an einer Microcephalie gelitten hat und mit acht Jahren verstorben ist. Als die Frau wieder schwanger wurde, war die Angst der Eltern groß, dass so etwas noch einmal passiert. Sie wurde dann zu drei Ultraschallpäpsten geschickt. Alle haben gesagt: „Die Nackenfalte des Kindes sieht so aus, dass wieder mit so einer Situation zu rechnen ist.“ Und daraufhin hat man in der 26. Schwangerschaftswoche die Geburt eingeleitet, hat mich aber gerufen. Das ist immer so, die Geburtshelfer wollen den Neonatologen dabei haben, damit das Gefühl vermittelt wird, es wird alles getan. Das Kind kam dann zur Welt, ein Mädchen. Und für mich hat dieses Kind völlig normal und gesund ausgeschaut, so wie jedes andere Frühgeborene in dieser Schwangerschaftsperiode. Der Befund lag schriftlich auf dem Tisch, darin stand &#8211; Nackenfalte &#8211; und zu erwartende Mikrocephalie. Ich habe nicht gewusst, was ich machen soll. Mir waren die Hände gebunden. Ich habe mir gedacht: „fange ich jetzt an, das Kind erstzuversorgen, und es überlebt &#8211; und es hat wieder eine Microcephalie, das ist untragbar.“ Umgekehrt da zu stehen und ein Kind, das einem völlig gesund erscheint, einfach sterben zu lassen, das war eine schreckliche Situation.</p>



<p>Auch eine andere Situation habe ich erlebt, wo ich mich im Nachhinein nicht wohl gefühlt habe. Es ging um eine Schwangere in der 21. Schwangerschaftswoche, die schon drei Kinder verloren hatte. Und das war jetzt das vierte. Der Geburtshelfer hatte mich angerufen und gesagt, die Geburt ist nicht aufzuhalten und er wisse es bestehe keine Hoffnung. Aber ich möchte bitte kommen, damit die Eltern das Gefühl haben, man versuche alles. Es wurde ein Bub mit 380 Gramm geboren. Weil es gar nicht so kleine Beatmungsschläuche gibt, habe ich versucht ihn mit einer Ernährungssonde zu intubieren. Es war fast nicht möglich, in diese winzige Mundöffnung den Spatel des Larygoskopes hineinzukippen. Und ich habe dann, weil man ja an Ernährungssonden keinen Atembeutel anschließen kann, einfach mit dem Mund hineingeblasen und versucht, die Lunge zu blähen. Aber es war nichts zu machen. Ich habe dann also aufgeben müssen, habe dieses kleine Kindlein genommen und bin zu den Eltern gegangen und habe es gehalten und hab darüber gesprochen, dass es einfach noch nicht kann, dass die Lunge noch zu unreif ist. Die Mutter hat aufrecht im Kreißbett gesessen, die Hände über der Brust verschränkt. Ich hätte ihr das Kind so gerne gegeben. Aber sie hat keine Bewegung gemacht. Ich habe gedacht, ich will&#8217;s ihr nicht aufdrängen, ich kann ihr ja nicht einfach das Kind so hindrücken und bin dann gegangen. Drei Tage später hat mich die Mutter angerufen und wollte sich noch einmal bedanken, dass ich dort war und mich bemüht habe. Dann hat sie gesagt: „Und wissen Sie, was ich nicht verwinden kann, dass ich ihn nicht angegriffen hab.“ Da habe ich mir gedacht, hätte ich ihn ihr nur in den Arm gelegt! Daraus habe ich viel gelernt. Das sind halt Situationen, die im Laufe eines Neonatologenlebens passieren &#8211; so wie im Hebammenleben &#8211; wo man sein Bestes tut. Aber ob‘s das Beste war, wird man nie wissen.</p>



<p>Das Gespräch führte Katja Baumgarten gemeinsam mit Dorothea Kühn (BfHD). Teil 1 siehe auch DHZ Juli 2002</p>



<p><strong>Die Interviewte:<br></strong>Dr. med. Marina Marcovich ist Kinderärztin in Wien. Sie arbeitete dort über zwanzig Jahre als Neonatologin, zuletzt als leitende Oberärztin der neonatologischen Intensivstation des Mautner Markhofschen Kinderspitals. Viele Jahre war sie Vizepräsidentin der deutsch-österreichischen Neonatologiegesellschaft und langjähriges Vorstandsmitglied der österreichischen Gesellschaft für perinatale Medizin. Sie betreibt heute zwei Kinderarztpraxen in Wien, unterrichtet Hebammenschülerinnen und wird auch regelmäßig zu Hausgeburten gerufen.</p>
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		<title>Die Grenze entlang</title>
		<link>https://viktoria11.de/die-grenze-entlang/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Sep 2002 14:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[&#8222;Ich bin im Moment im gynäkologischen OP,&#8220; schrieb mir vor kurzem eine Hebammenschülerin, &#8222;wo die Frauen als &#8222;Fleisch&#8220; vor einem liegen und irgend etwas immer nicht in Ordnung ist. Als besonderes &#8222;Highlight&#8220; darf man dann an einer abladierten Mamma das Nähen einer Epi üben.&#8220; Weiter: &#8222;Für mich war es irgendwo ein Lernen, aber auch ein<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/die-grenze-entlang/"><span class="screen-reader-text">"Die Grenze entlang"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>&#8222;Ich bin im Moment im gynäkologischen OP,&#8220; schrieb mir vor kurzem eine Hebammenschülerin, &#8222;wo die Frauen als &#8222;Fleisch&#8220; vor einem liegen und irgend etwas immer nicht in Ordnung ist. Als besonderes &#8222;Highlight&#8220; darf man dann an einer abladierten Mamma das Nähen einer Epi üben.&#8220; Weiter: &#8222;Für mich war es irgendwo ein Lernen, aber auch ein unglaublich makaberes-schauriges-bedrückendes Gefühl, wenn man die Frau vorher gesehen hat, mit ihr gesprochen hat und nachher an einer noch körperwarmen Brust von ihr rumnäht…&#8220;</p>



<p>Ich war von dieser Nachricht beeindruckt. Bin ich übertrieben sentimental? Ein Beispiel für die vielleicht typisch deutsche Vorliebe des Recyclens &#8211; ein Beispiel auch für Grenzwertiges oder Grenzüberschreitendes. Welchem Frauenbild begegnen die jungen Frauen, die den Beruf der Hebamme ergreifen möchten? Welche ihrer Seiten soll gestärkt werden? Gibt es auch eine Prägephase in der Ausbildung, wie wir an etwas herangeführt werden, woran wir uns später im Guten wie im Unguten noch erinnern werden, was uns vielleicht auch unbewusst noch lenkt? Dass diese Art des Heranführens an die Mutterbrust in der Hebammenausbildung überhaupt existiert, möchte ich hier in den Vorbereitungen zur Weltstillwoche zur Diskussion stellen.</p>



<p>Das Thema für diese Ausgabe heißt &#8222;Grenzgängerinnen&#8220; &#8211; ein Blick auf den Randbereich unserer Berufstätigkeit, der sowohl mit Aufbruch, als auch mit Abgrund zu tun haben kann. In der ersten Ideenphase hatten wir den Arbeitstitel der Prägnanz halber noch &#8222;Schwarze Schafe&#8220; genannt. Wir diskutierten kontrovers, ob wir uns da überhaupt &#8222;ranwagen&#8220; sollten, ob es nicht zu &#8222;riskant&#8220; sei. Ich persönlich bin mir sicher, dass wir als Berufsstand mittlerweile selbstbewusst genug sind, vor allem dass wir daraus großen Gewinn ziehen werden, uns auch mit weniger bequemen Seiten unserer Arbeit offen und konstruktiv zu beschäftigen. Ein gewisses Feld soll mit dem Spektrum der Beiträge abgesteckt werden: das Changieren zwischen dem Arbeiten an der Grenze dessen, was als verantwortungsvoll empfunden wird &#8211; wer begegnet nicht zuweilen dieser Grenze &#8211; und der Angst, einen Fehler zu machen, der gerade in unserem Beruf fatale Folgen haben kann. Aber auch das Leiden unter Ausgrenzung und Mobbing, was oft besonders Menschen trifft, die schöpferisch neue Wege zu gehen versuchen, die aus der &#8222;normalen&#8220; Mitte herausfallen, &#8222;auffällig&#8220; werden. Beides ist gelegentlich schwer auseinander zu halten und kann gerade durch die verschwiegene Behandlung zum inneren und äußeren Problem werden. Mit dem Betrachten der Grenzen möge auch unsere Mitte deutlicher werden. Im Sinne des Beitrags von Dr. Ulf Häbel, der uns mit seinem Blick von außen eine wertvolle Einführung gibt: Die Ränder bestimmen die Form.</p>



<p>Ich grüße Sie herzlich &#8211; diesmal aus der Redaktion der DHZ, wo ich in den kommenden Monaten wirken werde. Auf Ihre Anregungen, vielleicht Ihre eigenen Ansichten zum Thema, freue ich mich schon.</p>



<p>Katja Baumgarten</p>
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		<title>Jenseits der Grenze</title>
		<link>https://viktoria11.de/jenseits-der-grenze/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Sep 2002 12:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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		<title>80 Jahre…und noch nicht im Ruhestand</title>
		<link>https://viktoria11.de/80-jahreund-noch-nicht-im-ruhestand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Aug 2002 14:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Therese Schlundt]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten hat die betagte Kölner Hebamme Therese Schlundt besucht und dabei ihren Alltag ein Stück begleitet, der immer noch durch ihren Beruf geprägt ist. Aus den Gesprächen mit der schöpferischen, vielfältig engagierten Hebamme zeichnet sie aus Anlass dreier Jubiläen das Bild einer beindruckenden Frau nach. Auch in diesem Jahr bewirbt sich Therese Schlundt wieder<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/80-jahreund-noch-nicht-im-ruhestand/"><span class="screen-reader-text">"80 Jahre…und noch nicht im Ruhestand"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Katja Baumgarten hat die betagte Kölner Hebamme Therese Schlundt besucht und dabei ihren Alltag ein Stück begleitet, der immer noch durch ihren Beruf geprägt ist. Aus den Gesprächen mit der schöpferischen, vielfältig engagierten Hebamme zeichnet sie aus Anlass dreier Jubiläen das Bild einer beindruckenden Frau nach.</strong></p>



<p>Auch in diesem Jahr bewirbt sich Therese Schlundt wieder um den Kölner Innovationspreis. Vor zwei Jahren kam ihre &#8222;Kölner Kommode&#8220; in die engere Auswahl und wurde in einem Katalog zwischen High-Tech-Entwicklungen präsentiert. Diesmal hat sie das Glanzstück ihrer zahlreichen Erfindungen eingereicht: den &#8222;Kölner Strampler&#8220;. Wie alle von ihr entwickelten Stücke ist auch dieses aus der lebenslangen praktischen Erfahrung und Umsicht geboren, was man bei den meisten heutigen Produkten vermisst. &#8222;Ich war immer der Meinung, es den Müttern und den Kindern erleichtern zu müssen: Zeit und Nervenkraft zu sparen.&#8220; So lautet die Devise der vielfachen Erfinderin. Therese Schlundt liebt keine Druckknöpfe und Reißverschlüsse an Babykleidung. Ihr lange mitwachsender &#8222;Kölner Strampler&#8220; ist absolut frei davon: ein schlauchförmiger, gestrickter Strampelsack mit breitem Bündchen oben und unten, der die üblichen Strampelhosen ersetzen soll, dabei äußerst einfach zu handhaben ist. Die Weite des Säckchens ist gerade so gewählt, dass die Windel durch die untere Öffnung leicht gewechselt werden kann. Andererseits bietet die Umhüllung dem Kind Wärme, Begrenzung und genug Beinfreiheit, dass sich beim Strampeln die nackten Füßchen gegenseitig finden können, und auch die Mutter zur Beruhigung leicht hineingreifen kann. &#8222;Das Neugeborene, das aus der Geborgenheit der Gebärmutter kommt, strampelt ängstlich, seine Welt hat keine Wände mehr&#8220; Das war einer der Leitgedanken bei dieser Entwicklung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Im Alter noch aktiv</h2>



<p>Die betagte Kölner Hebamme ist unermüdlich: Am 10. August 1922 geboren, wird Therese Schlundt in diesem Monat 80 Jahre alt. Zur Ruhe gesetzt hat sie sich aber noch lange nicht. Nicht nur an ihren Schöpfungen, wie beispielsweise ihrer beliebten Geburtsvorbereitungs-CD, dem &#8222;Kölner Wehensong&#8220;, der &#8222;Kölner Tür&#8220;, dem &#8222;Kölner Keil&#8220; und vielem mehr, arbeitet sie weiter oder sucht beharrlich nach Vertriebswegen und Produktionsstätten in ihrer Region: &#8222;Mit meinen Kölner Erfindungen will ich Menschen auch Arbeit beschaffen. Keine Schwarzarbeit, damit ist ja das Problem nicht gelöst.&#8220; Sie ist auch in ihrem fortgeschrittenen Alter noch als praktizierende Hebamme tätig und stadtbekannt. Gemeinsam mit ihrer Tochter Ingrid Udelhoven, einer ausgebildeten Kinderkrankenschwester, führt sie die &#8222;Oase&#8220;, ein Mutter- und Kind-Zentrum, das sie vor 20 Jahren, am 15. August 1982 als eine der aller ersten Einrichtungen dieser Art gründete &#8211; in einem Alter, wo sich wohl die Mehrzahl der Kolleginnen auf ihren wohlverdienten Ruhestand einstellen. Den scheint es bei ihr jedoch nicht zu geben: auch heute noch führt sie regelmäßig Schwangerenberatung, Geburtsvorbereitungskurse und Wochenbettbesuche, Mütterberatung und Rückbildungskurse durch &#8211; nach einem Schlaganfall vor drei Jahren, allerdings in sehr eingeschränktem Umfang. &#8222;Die Oase habe ich mir immer vorgestellt als einen Ort der Begegnung &#8211; die Leute können sich ja untereinander sehr viel helfen.&#8220; Therese Schlundt verfolgte in ihrer Betreuung immer ein offenes Konzept: &#8222;Die Frauen können so früh und so oft kommen wie sie wollen, der Rekord liegt bei 35 Besuchen in einer Schwangerschaft.&#8220; Die Geburtsvorbereitung findet ebenfalls in offenen Kursen statt: &#8222;Die Frauen sind da ganz frei: Wann sie ankommen und wie oft sie kommen ist ihnen überlassen.&#8220; Auch die Beratung &#8222;schwieriger Fälle&#8220; scheut die rüstige Kollegin nicht: Als beispielsweise einmal bei dem Kind einer ihrer Mütter schwere Fehlbildungen festgestellt wurden, fand die Schwangere die fortlaufende Unterstützung durch die Hebamme und ihre Tochter und wagte es, ihr Kind auszutragen. Inzwischen ist es zwei Jahr alt und Therese Schlundt hält den Kontakt zur Familie auch jetzt noch.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bewährtes bewahren</h2>



<p>Die Nachsorgen fallen unregelmäßig an: &#8222;Manchmal habe ich drei Wochen keine mehr und dann habe ich wieder vier gleichzeitig.&#8220; Von den einfachen alten Hebammenmittel hält sie nach wie vor sehr viel: Fissan-Silberpuder zur Nabelpflege, Garmastan-Salbe für die Brust, Penaten-Creme für den Po, mit Kleie-Bad von Töpfer und mit Nivea hat sie sogar Hämorriden erfolgreich behandelt. Und natürlich der gute alte Fencheltee. Als ich Therese Schlundt in Köln besuche, nimmt sie mich zu einem ihrer Wochenbettbesuche mit. Ich bin beeindruckt, mit welcher Ruhe und Sorgfalt sie die Mutter mit ihrem ersten Kind über die Zwischenzeit seit dem letzten Besuch befragt. Sie gibt ihr behutsam Ratschläge, sie beruhigt und ermutigt, sie denkt sich in sie hinein, verwendet eine anschauliche einfache Sprache. Unerschöpfliche Kompetenz strahlt sie aus, ohne dabei ihr Expertinnenwissen belehrend in den Vordergrund zu stellen. Sie fragt auch mich als Kollegin &#8211; ein Signal dass es vielleicht auch andere Auffassungen geben kann. Scheinbar nebenbei gibt sie Hinweise, die die junge Frau in ihrer eigenen Kompetenz nicht in Frage stellen. &#8218;Das Alter kann seine Stärke haben, gerade in unserem Beruf&#8216;, denke ich mit Hochachtung im Stillen. Eine Freude, diese offenherzige Begegnung der vierfachen Urgroßmutter mit der jungen Mutter. Die kleine Sprachstörung, das Überbleibsel von ihrem Schlaganfall, ist dabei wie weggeblasen. &#8222;Wie lange kommen Sie denn noch?&#8220; fragt die Wöchnerin. &#8222;Solange bis Sie keine Sorgen mehr haben.&#8220;, erhält sie zur Antwort.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gläubige Christin</h2>



<p>Fast täglich fährt die gläubige Katholikin in die Innenstadt, um den Tag mit einer Morgenandacht im Kölner Dom zu beginnen. Ihr Glaube scheint ihren Blick, ihre Weltsicht und ihre Toleranz zu weiten, wie ich es selten erlebt habe. Ohne jede Dogmatik spricht sie von ihren Ansichten &#8211; nicht nur als Hebamme. Bei einer Autofahrt zeigt sie mir den Ort an einer Ausfallstraße, wo für Kölns Prostituierte bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden sollen und erläutert mir ausführlich die Diskussion, die darum in der Öffentlichkeit geführt wird. Ihr Mittagessen nimmt sie seit ihrem Schlaganfall bei Emmaus ein, einer katholischen Hilfsorganisation mit Mittagstisch für Wohnungslose und Alkoholkranke, wo sie geliebt und von allen gern gesehen ist. Keinerlei Geste der Distanzierung auch nicht in wohlwollender Art &#8211; sie macht einfach keinen Unterschied im zugewandten Umgang mit ihrem Mitmenschen. Ein Blatt mit diesem Gebet sah ich bei ihr: &#8222;Heiliger Geist, Geist der Freiheit bewahre uns davor, uns in Nebensächlichkeiten zu verlieren, und schenke und das Gespür für Wesentliches. Befreie uns von dem Bedürfnis, uns abzusichern, hin zum Mut für Dich Ungewohntes zu wagen. Durchdringe und überwinde unsere Vorurteile unsere falschen Rücksichtnahmen und Blockaden, die Leben und Wachstum hemmen. Lass Offenheit und innere Freiheit für Dich und füreinander wachsen, damit wir immer mehr zu Instrumenten Deines befreienden Wirkens in der heutigen Welt werden.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Schöpferische Quellen</h2>



<p>Seit zwei Jahren geht die kreative Hebamme einmal in der Woche zum Malen ins Vrings-Treff, ebenfalls ein Projekt für obdachlose Menschen. Sie liebt diese Stunden dort besonders. &#8222;Für mich ist es ungeheuerlich, etwas zu machen, wo ich nicht vorhersehe, wie es wird.&#8220;, beschreibt sie das Malen und damit das Wesen aller schöpferischer Vorgänge, was ihr ja auch von den Geburten her vertraut ist. Eine große Anzahl von Werken ist seitdem entstanden und ich bewundere die Vielfalt der Blätter und ihren unerschöpflichen Einfallsreichtum. Unter anderem hat sie Wehen bildlich dargestellt, andere Bilder sind ungegenständlich &#8211; freie Experimente mit Form und Farbe. Bilder gibt es im Haus von Therese Schlundt mengenmäßig: Ihr verstorbener Mann war nämlich unter anderem preisgekrönter Sportfotograf. Das Ehepaar hat früher oft zusammen in der Dunkelkammer gestanden und dabei den spannenden und zauberhaften Entwicklungsvorgang beobachtet: &#8222;wie das so langsam hochkam &#8211; wie die Konturen sich entwickelten.&#8220; Als sie mir die Mappen mit den großartigen Fotografien zeigt, bin ich fasziniert von den Bildern der Hochleistungssportler: In ihrem Gesichtsausdruck, aufgenommen im Moment des Sieges, des Erreichens der Ziellinie nach ungeheuerlicher Anstrengung &#8211; finde ich dasselbe Spektrum von Ekstase, von Entrücktheit, Schmerz und Glück wieder, das ich als Hebamme in den Gesichtern der gebärenden Frauen so gut kenne.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Prägende Kindheitseindrücke</h2>



<p>&#8222;Wissen Sie eigentlich noch, wie Sie darauf gekommen sind, Hebamme zu werden?&#8220; möchte ich gerne wissen. &#8222;In meiner Verwandtschaft ist eine Mutter von neun Kindern am fünften Wochenbetttag gestorben&#8220;, erinnert sich Frau Schlundt: &#8222;Das hat mich als Kind sehr berührt, dass man da überhaupt sterben konnte. Da wurden ja früher wirklich die Kinder zusammengerufen. Da hieß es nicht am nächsten Tag: &#8218;die Mutter ist gestorben&#8216; &#8211; das haben die mitbekommen. Das Zweijährige stand dann auch am Bett, das ist meine liebste Cousine. Und da hat die Mutter gesagt: &#8218;Passt ja auf dieses Kind auf.'&#8220; Die Erzählungen über diese Familientragödie hat sie immer im Gedächtnis behalten. Mit 16 Jahren wollte die Kölnerin eine Zeitlang Detektivin werden: &#8222;Bin ich auch geworden, eine Halbe!&#8220; lacht sie verschmitzt. Dann machte sie vor dem Abitur ein sechswöchiges Praktikum in einem Säuglingsheim &#8211; es herrschte bereits Krieg. Sie arbeitete in einem Zimmer mit acht Kindern: &#8222;Das jüngste war drei Wochen alt &#8211; es trank nicht, die Mutter war depressiv, der Vater war im Krieg gefallen. Ja und dann waren da uneheliche Mütter, die dort gewohnt und in der Uniklinik entbunden haben. Es war oft Fliegeralarm. Und dann standen sie, wenn sie Wehen bekamen, bekleidet mit ihren grauen Kitteln in der Ecke und krümmten sich. Und das war alles so gespenstisch. Wenn der Alarm vorbei war, wurden sie weggebracht in die Uniklinik. Diese Bilder! Da habe ich immer gedacht: &#8218;Das muss auch anders gehen, dass das alles nicht so eine schreckliche Sache ist.&#8216; Ja, das ist mir dann haften geblieben.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vater und Mutter</h2>



<p>Weitere Wurzeln für ihre zutiefst verantwortungsvolle Berufsauffassung mögen in ihrem Elternhaus angelegt worden sein. Ihr Vater, technischer Oberinspektor der Reichsbahn, musste immer allzeit bereit für einen Einsatz sein. Therese Schlundt schreibt in ihren Aufzeichnungen über ihr Leben: &#8222;&#8218;Der Bap war heute bei einer Blockstörung&#8216;, sagte meine Mutter oft, bevor wir Kinder in die Schule gingen. Das bedeutete, im Stellwerk war ein Relais ausgefallen und er musste mitten in der Nacht die Störung beseitigen. Ich habe noch in Erinnerung, wie vor seinem Bett seine Hose lag, röhrenförmig, so dass er nur hineinzusteigen brauchte, wenn das Telefon in der Nacht ging. Wie ein Blitz war er dann verschwunden. Dieses Vorbild meines Vaters, das Beispiel, das er mir gegeben hat, hat mich lange Jahre begleitet &#8211; in den Nächten, die ich bei den Geburten verbrachte. In unserer Dienstordnung steht ja: &#8218;Ungesäumt, ohne Ansehen des Standes und des Vermögens Hilfe zu leisten&#8216;, und diesen Passus habe ich immer sehr ernst genommen. Leider hat mein Vater nicht mehr erlebt, dass ich Hebamme wurde.&#8220; Auch von einem anderen wesentlichen Kindheitserlebnis schreibt sie: &#8222;Noch sehr wichtig und sehr schlimm für mich war, dass meine Mutter eine Geburt aus Querlage hatte, wobei dann der kleine Junge starb. Mein Bruder wurde ungetauft &#8211; er wurde ja tot geboren &#8211; in einer Ecke des Friedhofs beerdigt und Sie können sich vorstellen, dass mich das ganz arg mitgenommen hat. Damals, als das geschah, war ich vier Jahre alt. Für mein ganzes Leben, für meine ganze Kindheit war das so schlimm, dass dieses Kind ungetauft gestorben ist und also dann so beerdigt wurde. Ich muss dazu noch etwas sagen, was meine Mutter immer sagte: &#8218;Ach, ich hab&#8216; mir gar nicht viel Sorgen gemacht für die Geburten und es ist nie etwas passiert, ich war nie beim Doktor.&#8216; Stimmt ja nicht, denn dieser kleine Bruder wurde aus Querlage tot geboren. Aber scheinbar verdrängte sie das.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Als Mutter Hebammenschülerin</h2>



<p>Obwohl sie bereits seit über 50 Jahren praktizierende Hebamme ist und für ihre besonderen Leistungen sogar mit dem &#8222;Bundesverdienstkreuz am Bande&#8220; ausgezeichnet wurde, hat Therese Schlundt ihre Berufstätigkeit erst relativ spät begonnen. Knapp 19 Jahren alt, brachte sie nach ihrem Abitur und ihrer Heirat mit Heinz Schlundt zunächst ihre Tochter Ingrid zur Welt. Wegen einer Eileiterfehlgeburt kamen keine weiteren Kinder. &#8222;Wir streiten uns immer,&#8220; lacht Ingrid Udelhoven: &#8222;Wenn ich sage: &#8218;Ich habe vier Kinder zu Hause bekommen, da habe ich auch ein bisschen Ahnung davon&#8216;, sagt sie immer: &#8218;Ich 4.000&#8242; &#8211; dann steh&#8216; ich da!&#8220; &#8222;Wenn ich sechs Kinder bekommen hätte, wäre ich nicht Hebamme geworden.&#8220; gibt ihre Mutter zu bedenken. Ihren Beruf wählte sie auch, weil sie eigentlich mit ihrem Mann nach Peru auswandern wollte. Mit 29 Jahren, im Oktober 1951, als ihre Tochter bereits 10 Jahre alt war, machte sie ihr Examen. Nach einer halbjährigen Praktikumszeit erhielt sie im April 1952 ihre Anerkennung als Hebamme. Leicht wird ihr Weg dahin nicht gewesen sein. Heinz Schlundt, als Sportlehrer damals arbeitslos, lebte in einem Zimmer in Iserlohn im Sauerland und versorgte dort das gemeinsame Kind, während sie in Bochum in der Hebammenschule wohnen musste. &#8222;Die Zeit in Bochum war sehr hart,&#8220; erinnert sich Therese Schlundt: &#8222;Also, die verlangten wirklich was und es gab nur 14 Tage Urlaub insgesamt. Aber ich fand das gut, weil die Ausbildung nur anderthalb Jahre dauerte. Heute lernen die Schülerinnen drei Jahre, aber sie schlafen zu Hause. Wir wohnten da. Wir wurden, wenn wirklich eine Geburt war, wo wir noch was lernen konnten, auch in der Nacht gerufen, selbst wenn wir den ganzen Tag gearbeitet hatten. So bin ich Hebamme geworden.&#8220; Ein sechzehnstündiger Arbeitstag war damals nicht ungewöhnlich. Auch in anderer Hinsicht war die Ausbildung für die gestandene Mutter eine Herausforderung: Beispielsweise wurde sie eines Tages wegen eines angeblich fehlerhaft ausgeführten Einlaufs gerügt. Sie war sich ihrer Sache jedoch sicher und versuchte sich zu rechtfertigen. Als Disziplinarmaßnahme sollte sie daraufhin hundertmal schreiben: &#8222;Ich darf nicht denken.&#8220; Dafür war sie nicht geschaffen: Therese Schlundt gab stattdessen einen Aufsatz über Ignaz Semmelweis ab.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Harte Zeiten</h2>



<p>Nicht nur für sie selbst war diese Zeit hart: &#8222;Mein Mann und meine Tochter haben während meiner Ausbildungszeit gehungert, er war ja arbeitslos.&#8220; Ihr Mann erkrankte an Lungentuberkulose. Die Auswanderungspläne zerschlugen sich. Weitere Jahre musste die Familie an zwei verschiedenen Orten leben: Während ihrer Berufsanfängerzeit, als ihre Tochter dann wieder bei ihr lebte. Zunächst arbeitete die Junghebamme ein Jahr lang in einem Hagener Krankenhaus und bekam am 15.1.1953 schließlich die ersehnte Niederlassungserlaubnis als freie Hebamme in Paderborn. Sie &#8222;beerbte&#8220; damals eine Kollegin, der ihre Eileiterschwangerschaft zum Verhängnis geworden war, sodass sie daran verstarb &#8211; eine damals noch häufige Komplikation, bei der Therese Schlundt selbst einige Jahre zuvor &#8222;noch einmal davon gekommen&#8220; war. Erst eineinhalb Jahre nach ihrer ersten Praxisgründung, konnte sie schließlich zu ihrem Mann ins Sauerland übersiedeln und sich in Menden niederlassen, wo Heinz Schlundt inzwischen als Sportlehrer und Trainer in einem Leichtathletik-Verein Arbeit gefunden hatte. Wieder Jahre später, 1959, ein gemeinsamer Neuanfang in der Stadt Köln.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mut zur Hausgeburt als Erbe</h2>



<p>&#8222;Ich habe immer ganz viel mitgekriegt,&#8220; erinnert sich Ingrid Udelhoven mit strahlenden Augen an ihre Jugend: &#8222;Deswegen habe ich auch so gerne selbst Kinder gekriegt. Und meine Tochter hat auch ihre Drei zu Hause bekommen. Der Mut, zu Hause zu gebären &#8211; das vererbt sich, wenn man diese Sicherheit sieht und wenn die Hebamme immer euphorisch nach Hause kommt. Einmal, da wollte sie nachts um fünf hier alles umbauen, weil sie von einer tollen Geburt kam!&#8220; &#8222;Haben Sie denn auch Ihrer Tochter bei den Geburten geholfen?&#8220;, frage ich Frau Schlundt. &#8222;Ich wollte es, aber sie wohnte in Berlin.&#8220;, erwidert sie: &#8222;Ich nahm das nächste Flugzeug aber die Kinder waren dann schon da &#8211; die ersten zwei, die Jungen. Die letzten zwei, die Töchter, die habe ich geholt.&#8220; &#8222;Die habe ich dir entgegengebracht!&#8220;, korrigiert Ingrid Udelhoven. &#8222;Ich wünschte, dass jede Schwangere ihre Schwangerschaft so erleben kšnnte!&#8220; hat Therese Schlundt am Seitenrand dieses Gedicht kommentiert, das ihre Enkelin schrieb &#8211; Försterin von Beruf und schwanger mit dem ersten ihrer drei Kinder. &#8222;Ich trage einen Frieden mit mir herum offener schlägt mein Herz leichter läuft meine Zunge mutiger tänzelt mein Fuß Zuversicht hat sich eingenistet Kraft wächst in mir Hoffnung ist in mir alles dies still und behutsam gemächlich, ruhig, stetig, friedlich bescheiden melodisch und wunderbar göttlich natürlich in mir ist Antwort in vielen Sprachen die Fragezeichen entwinden sich glätten sich fraglos in Offenheit, Bereitschaft zerfallen in Tropfen … Tränen des Glücks&#8220; Elisabeth Fell-Udelhoven (1992)</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einheit von Familie und Beruf</h2>



<p>Ob sie die viele Abwesenheit ihrer Mutter durch die Berufstätigkeit auch manchmal als Belastung erlebt hat, frage ich Ingrid Udelhoven. Sie verneint entschieden: &#8222;Wenn man zehn Jahre alt ist, dann ist das nicht so schlimm. Ich war sportgetrieben. Mein Vater war ja Sportlehrer und wir sind viel auf den Platz gegangen zum Training.&#8220; &#8222;Sie war nämlich mehr weg, als ich durch meinen Beruf&#8220;, wirft Therese Schlundt ein, deren Mann es als Leistungssportler 1943 sogar zum Deutschen Meister über 800 Laufen gebracht hatte. Ihre Tochter erbte diese Begeisterung für den Sport und die Begabung zum schnellen Laufen: Auch sie wurde Deutsche Meisterin. &#8222;Ich habe es immer toll gefunden, was meine Mutter machte.&#8220; schwärmt sie: &#8222;Diese Natürlichkeit im Ganzen, weil sie auch sonst naturliebend ist. Das sind nicht die Geburten alleine &#8211; das zieht sich durchs Ganze. Dann ist das auch integriert in die Familie. Das ist nicht so: Das sind wir im Beruf und zu Hause sind wir andere Menschen &#8211; das war ja gleich, mein Vater hat das ja auch mitgetragen&#8220;. &#8222;Nicht so wie heute, da steht ja in jeder Hebammenzeitung, man solle sich abgrenzen &#8211; man hätte auch noch ein Privatleben,&#8220; ergänzt Frau Schlundt: &#8222;Bei uns war das eben eine Einheit. Aber meine Enkelin ist mal gefragt worden, warum sie nicht Hebamme geworden ist. Da hat sie gesagt: &#8218;Da kann man ja seine Enkel nicht besuchen.&#8216; Aber das war die besondere Situation, als es in Köln und in anderen Städten keine freien Hebammen mehr gab.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mangel an freien Hebammen</h2>



<p>Damals, in den achzigerJahren, ging sie mit ihren nordrhein-westfälischen Kolleginnen in Bonn mit Transparenten auf die Straße, um für eine bessere Gebührenordnung und eine bessere Situation für die Hebammen zu kämpfen: &#8222;Wir waren wirklich aktiv. Wir hatten so viel zu tun, dass wir uns zum Schluss nicht mehr gegenseitig vertreten konnten. Das war ein absoluter Notfall, auch für unsere Familien. Das ist ja heute nicht mehr so, dass es so wenig Hebammen gibt. Als mein Mann 1994 starb, hatten wir neun Jahre lang keinen Urlaub gemacht. Stellen Sie sich das mal vor! Das wird es nie mehr geben, dass es so wenig Hebammen gibt. Der Beruf war überaltert. Ich war ja damals, als Vorsitzende des Kölner Hebammenverbandes, nur noch auf Beerdigungen von alten Kolleginnen.&#8220; Über diese Zeit schreibt sie heute in ihren Aufzeichnungen: &#8222;Damals habe ich mal sämtliche Kölner Krankenhäuser mit viel Arbeit und Kosten angeschrieben und angefragt: &#8218;Haben wir eine Gebärkultur?&#8216; Wir hatten zu dieser Zeit noch nicht einmal ansatzweise eine Kultur des Gebärens. Haben wir sie heute? Ich war immer getrieben von der Vorstellung: Das muss anders sein, das muss menschlicher, schöner verlaufen.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einschneidender Verlust</h2>



<p>Mit einer ihrer Kolleginnen hat sie sich besonders intensiv ausgetauscht: mit Monika Plonka. &#8222;Als ich zehn Tage alt war, da war sie halb so alt wie ich. Sie war in der Oberlausitz geboren und ich in der Eifel. Und in Köln haben wir uns getroffen. Das war eine Hebamme! Sie ist vor fünf Jahren an Krebs gestorben. Und das habe ich mir anders vorgestellt. Ich wollte mit ihr zusammen …&#8220; Die Freundin fehlt Therese Schlundt. In den ganzen Jahre ihrer intensiven Freundschaft haben sich die beiden Hausgeburtshebammen respektvoll gesiezt. Erst auf ihrem Krankenlager, in den letzten drei Lebenswochen von Frau Plonka, wechselten die beiden zum &#8222;Du&#8220;. &#8222;Wir waren grundverschieden, aber wir liebten unseren Beruf. Sie hat oft abends angerufen: &#8218;Ach Frau Schlundt, das war eine schöne Geburt &#8211; also glauben Sie mir, so was Schönes!&#8216; Sie hatte wirklich Ruhe und Geduld und war auch nicht überfrachtet von so Wissen, was sie nicht brauchte. Hatte die Volksschule…&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kölner Hebammengeschichten</h2>



<p>Mit ihrer gemeinsamen Hebammenerfahrung bei ungefähr 13.000 Geburten hätten die Beiden mühelos eigene Studien zur Hausgeburtshilfe bestreiten können: Monika Plonka hat über 9.000 Geburten in ihrem Leben betreut, Therese Schlundt an die 4.000. &#8222;Was die an Hausgeburten gemacht hat &#8211; und gepflegt!&#8220; Frau Schlundt spricht nur mit Hochachtung von ihrer Kollegin: &#8222;Manchmal kam sie zwar erst abends um neun zum Wochenbesuch. Für ein Buch sind wir einmal interviewt worden und da hatte sie in einem Jahr 365 Geburten gehabt. So viele Geburten! Und da habe ich gesagt: &#8218;Frau Plonka, das dürfen Sie nicht schreiben. Das kann keiner verstehen. 265 ist auch noch viel &#8211; für Hausgeburten.&#8216; Natürlich hat Frau Plonka auch etwas bewiesen: Kinder kommen auch alleine. Und es ist nie etwas passiert. Bei ihr war bei jeder sechsten Geburt: da waren die Kinder schon da! Natürlich muss man das näher erläutern, dass es nicht aus Raffgier war &#8211; das war da so in der Zeit. Das war in einer Ära, die ist jetzt auch zu Ende. Deswegen drängt es mich jetzt auch, das zu schildern.&#8220; Ihren reichen Erfahrungsschatz, ihre vielfältigen Erlebnisse und Eindrücke wird Therese Schlundt demnächst in einem Buch veröffentlichen &#8211; Arbeitstitel: &#8222;Kölner Hebammengeschichten&#8220;. Einen Verlag hat sie bereits gefunden. Im kommenden Februar soll es auf den Markt kommen. Das Rück-Erinnern der Stationen ihres Lebens ist trotz der vielen freudvollen Erlebnisse nicht immer nur leicht. Gerade das Heraufholen der weniger glücklichen Lebensmomente bedrückt sie mitunter, dass sie aufpassen muss, nicht in Schwermut gefangen zu sein. &#8222;Es ist soviel aufzuarbeiten, es wird alles wieder so bewusst: zum Beispiel der Krieg und die Zeit danach.&#8220; Ich freue mich auf ihr neues Werk &#8211; wieder eine Kölner Schöpfung, die aus der Praxis mit viel Herzblut und Beharrlichkeit entstanden ist. Als berufliches Vorbild, in ihrer Eigenwilligkeit, ihrer Leidenschaft und ihrem Ideenreichtum, mit ihrem kritischen Geist gepaart mit aufrichtig gelebter Toleranz, Humor und ihrer großen Zuneigung zu den Schwangeren, den Müttern und ihren Kindern ist Therese Schlundt unübertroffen. Kolleginnen wie sie haben mir in meiner freien Praxis immer Mut und Kraft gegeben. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem gro§en 150-jährigen Jubiläum &#8211; zum 20-jährigen Bestehen Ihrer &#8222;Oase&#8220;, zum 50-jährigen Berufsjubiläum als selbständige Hebamme und vor allem: Alles Gute zum 80. Geburtstag, Frau Schlundt!</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="200" height="168" src="https://viktoria11.de/wp-content/uploads/2024/06/schlundt_baumg_200.jpg" alt="" class="wp-image-3429"/></figure>



<p class="has-tiny-font-size">Therese Schlundt und Katja Baumgarten<br>Bild: Gisela Tuchtenhagen</p>
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		<title>&#8222;Herzlichen Glückwunsch, Frau Dr. Marcovich!&#8220;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jul 2002 14:06:00 +0000</pubDate>
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		<title>Nijmegen</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Jul 2002 14:04:00 +0000</pubDate>
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		<title>Es geht so viel Kraft von Ihnen aus!</title>
		<link>https://viktoria11.de/wien-26-icm-kongress/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Jun 2002 14:00:00 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten hat vielerlei Eindrücke auf dem 26. Internationalen Hebammenkongress in Wien gesammelt. Aus dem reichhaltigen, teilweise überflutenden, Angebot, berichtet sie über die High-Lights, High-Tech-Produkte und die kleinen Dinge am Rande, die mit Low-Tech auch Wesentliches bewirken können. Fünf Tage lang, vom Sonntag dem 14. bis zum Donnerstag dem 18. April 2002 wurde Österreichs Metropole<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/wien-26-icm-kongress/"><span class="screen-reader-text">"Es geht so viel Kraft von Ihnen aus!"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Katja Baumgarten hat vielerlei Eindrücke auf dem 26. Internationalen Hebammenkongress in Wien gesammelt. Aus dem reichhaltigen, teilweise überflutenden, Angebot, berichtet sie über die High-Lights, High-Tech-Produkte und die kleinen Dinge am Rande, die mit Low-Tech auch Wesentliches bewirken können</strong>.</p>



<p>Fünf Tage lang, vom Sonntag dem 14. bis zum Donnerstag dem 18. April 2002 wurde Österreichs Metropole zum weltweit sichersten Ort. Auch für den Fall einer plötzlichen Sturzgeburt unterwegs war er hochkompetent versorgt: Die Stadt war förmlich überflutet von den über 2.200 Hebammen aus allen fünf Kontinenten der Erde &#8211; allenthalben leicht zu erkennen an den hellblauen Umhängetaschen, mit denen die Teilnehmerinnen des 26. Internationalen Hebammen Kongresses zur Begrüßung ausgestattet wurden.</p>



<p>Leider gab es neben der umfassenden Wiener Gastfreundschaft auch einen höchst unerfreulichen Zwischenfall: Einige afrikanische Kolleginnen, die mit ihren prächtigen landestypischen Gewändern immer wieder für Bewunderung sorgten, wurden gleich am ersten Abend in der U-Bahn aggressiv mit rassistischen Parolen verbal angegriffen, was der euphorischen Freude zum Auftakt der farbenfrohen internationalen Zusammenkunft der Geburtshilfe-Expertinnen aus der ganzen Welt einen empfindlichen Dämpfer aus der Alltagswirklichkeit verlieh.</p>



<p>Geradezu ein Gefühl der Ergriffenheit hatte bei den Eröffnungsfeierlichkeiten aufkommen können. Zu dieser großen Versammlung „Weiser Frauen“ aus 79 Nationen waren viele in ihren landestypischen Trachten erschienen: Die große Vielfalt der hochmotivierten gebildeten und selbstbewussten Frauen aus allen Teilen der Erde war überwältigend, die allesamt jede für sich mit unterschiedlichen Schwierigkeiten und Herausforderungen in ihren Heimatländern ihr Bestes geben, den Müttern und Kindern in der Zeit der Geburt beizustehen und sie zu beschützen. Und gleichzeitig daran arbeiten, den Berufsstand der Hebammen zu stärken und die Qualität der geburtshilflichen Arbeit zu verbessern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Lehrerinnen des Lebens</h2>



<p>„Ich bin wirklich begeistert von der Stimmung hier“, begrüßte Frau Dr. Margot Klestil-Löffler, Österreichs First Lady und Schirmherrin des Kongresses die Hebammen aus aller Welt im großen Saal des „Austria Center Vienna“, das trotz seiner insgesamt eher unwirtlichen Architektur, für die folgenden Tage mit blühendem Leben gefüllt wurde: „Es geht so viel Kraft von Ihnen aus!“ Sie bestärkte die Hebammen in ihrem Beitrag zur interventionsarmen Geburtshilfe, indem „der Mensch dem Menschen Heilmittel ist und sein sollte“. Noch immer fühlten sich zahlreiche Frauen in der Zeit der Schwangerschaft und der Geburt allein gelassen und ausgestoßen, eine Zeit, in der sie oft keine Vertrauten um sich hätten. Die Hebamme könne den Müttern und ihren Kindern die engste Freundin sein, die entscheidend dazu beitrage, die Säuglingssterblichkeit zu senken die in Österreich bei 4,9 Promille liegt, weltweit dagegen bei 52,6 Promille „Nicht Technik fehlt, sondern das Wissen, wie Leben auch unter schwierigen Umständen erhalten werden kann. Hebammen, die in allen Teilen der Welt mit Vorurteilen und geburtswidrigen Praktiken konfrontiert sind, sind die Lehrerinnen des Lebens“. „Nicht Ärzte sind in erster Linie für die Geburt zuständig, sondern die Hebammen!“ schloss Frau Dr. Klestil-Löffler und scherzhaft fragte sie: „Was machen all die Frauen und Kinder, wenn Sie jetzt alle hier in Wien sind?“</p>



<h2 class="wp-block-heading">„Save the children award“</h2>



<p>Drei Preise wurden an Hebammen verliehen, die in ihrem Land unter schwierigen Bedingungen erfolgreich grundlegende Verbesserungen eingeführt hatten. So ging beispielsweise der mit 4.000 Euro dotierte Preis „Save the Children award“ an Rosemary Nyirenda aus Malawi und an Virgina Mutemari aus Zimbabwe. Sie hatten unter anderem beide die Känguruh-Methode in ihrer Region eingeführt. Dadurch konnte zahlreichen Neugeborenen das Leben gerettet werden. Der ebenfalls mit 4.000 Euro dotierte „Marie Goubran Preis“, benannt nach der 1990 verstorbenen ehemaligen geschäftsführenden Sekretärin des ICM, wurde von ihrem Sohn Alex Goubran an Marie Janneh aus Gambia und an Cecilia Anna Asare aus Ghana überreicht. Ziel des Preises ist es beizutragen, in Ländern mit besonderer Hilfsbedürftigkeit und begrenzten finanziellen Mitteln, die Ausbildung und Praxis von Hebammen zu fördern. Schließlich wurde noch der „Preis der Columbia Universität für Hebammen und ihre Verbände“ den Gewinnerinnen Phan Thi Hanh aus Vietnam, Martha Bokosi aus Malawi und Venus Mark aus Trinidad &amp; Tobago verliehen. Dieser Preis ist mit 5.000 Dollar dotiert und soll nicht nur die Bemühungen einer Hebamme zur Senkung der maternalen und neonatalen Mortalität und Morbidität würdigen sondern dient gleichzeitig auch der Stärkung ihres Hebammenverbandes.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Überflutendes Angebot</h2>



<p>Das erforderliche Organisationsvermögen der größenteils ehrenamtlich tätigen Kolleginnen des österreichischen Hebammenverbandes unter der Leitung der ICM-Präsidentin Maria Spernbauer sprengte fast die Grenzen des Möglichen: Aus 800 eingereichten Abstracts hatte das von Margaritha Kindl angeführte wissenschaftlichen Komitee 580 Veranstaltungen zusammengestellt: zumeist Vorträge und Workshops, aber auch Posterpräsentationen und Filmvorführungen. Schwerpunktthemen waren Aus- und Weiterbildung, Kompetenzen und Standards, Hebammenarbeit und soziale und politische Verhältnisse, Frauengesundheit, Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit. Auch aktuelle Themen wie Infektionen, Zunahme operativer Interventionen, Pränataldiagnostik, Gentechnologie wurden behandelt.</p>



<p>Bei dieser reichhaltigen, teilweise unüberschaubaren Fülle war es an der Besucherin, zielstrebig und diszipliniert die Spreu vom Weizen zu trennen, wobei ein fortwährendes Gefühl der Atemlosigkeit und Ohnmacht aufkommen konnte, bei dem Versuch, dem interessanten Angebot gerecht werden zu wollen. Ein übersichtlicherer Katalog und vor allem eine straffere Vorauswahl wären sicherlich hilfreich gewesen &#8211; letztes hätte vermutlich auch dazu beigetragen, die Kosten zu senken.</p>



<p>Die Teilnahmegebühren werden mit 440 Euro zusätzlich zu den Kosten für Reise und Unterkunft für viele Kolleginnen jenseits der Schmerzgrenze gelegen haben, gerade auch für die freiberuflichen Hebammen, die zusätzlich noch ihren Verdienstausfall zu überbrücken hatten. Für die Hebammenschülerinnen aus dem europäischen „Einzugsgebiet“ von Wien, war die Teilnahme offensichtlich nur in den seltensten Fällen erschwinglich: Dass Schülerinnen beim nächsten Kongress mehr als diesmal 20 Prozent Ermäßigung erhalten, versprach Petra Ten Hoope vom ICM. So wird man künftig hoffentlich mehr junge Gesichter sehen und damit dem Berufsstand mit einem fachlich so grundlegend gestärkten Nachwuchs einen großen Gefallen tun.</p>



<h2 class="wp-block-heading">ICM &#8211; International Council of Midwives</h2>



<p>Der 1919 in Antwerpen gegründete ICM (International Council of Midwives), inzwischen mit Sitz in Den Haag, ist Veranstalter des Internationalen Hebammenkongresses, der alle 3 Jahre in einem anderen Land stattfindet. Die erste internationale Hebammenzusammenkunft soll es bereits 1900 in Berlin mit beachtlichen 1 000 Teilnehmerinnen gegeben haben. Die Vereinigung von 83 nationalen Hebammenorganisationen aus 70 Ländern, wozu kürzlich die Hebammenverbände aus Mali, Barbados, Trinidad, Tobago, Kroatien und der Kanadische Verband der Hebammen als neue Mitglieder beigetreten sind, war mit 50 dieser nationalen Hebammenorganisationen in Wien angetreten. Insgesamt waren Hebammen aus 79 Ländern gekommen, also auch aus Staaten, die nicht im ICM vertreten sind. Der ICM, der mit seiner Arbeit die nationalen Hebammenorganisationen stärken möchte, fordert als Voraussetzungen für den Beitritt die professionelle und finanzielle Unabhängigkeit des jeweiligen Hebammenverbandes.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sectio-Rate senken</h2>



<p>Ein neues Positionspapier wurde bei Gelegenheit dieses Kongresses verabschiedet: „Die Hebammen des ICM-Council unterstützen die Förderung der vaginalen Geburt im Gegensatz zum Kaiserschnitt. Der ICM bedauert den Einsatz des Kaiserschnitts für Frauen, wenn nicht gewisse auf wissenschaftlichen Nachweisen basierende klinische Kriterien erfüllt werden.“ Untermauert wurde diese Forderung durch einige Vorträge, die sich mit dieser Thematik kritisch auseinander setzten.</p>



<p>Kornelia Müller aus Österreich gab beispielsweise in ihrem Vortrag „Schwangerschaft und Geburt im neuen Jahrtausend“ zu bedenken, dass der psychologische Zusammenhang, als Folge von Angst vollständige Kontrolle ausüben zu wollen, in Mexico-City bereits zu einer Sectio-Rate von 60 Prozent geführt hat. Auch in Österreich kämen manche Sanatorien mit 38 Prozent Sectiones dieser Entwicklung bereits bedenklich näher. Unverständlich sei, dass weltweit die reichsten Frauen mit der besten Ernährung die kompliziertesten und teuersten Geburten hätten.</p>



<p>Auch Prof. Beate Schücking, Ärztin aus Deutschland, ging in ihren Ausführungen über „Die Auswirkung der Geburt auf die Gesundheit der Frau“ einem der vier morgendlichen Hauptvorträge, auch auf die hohen Interventionsraten am Beispiel ihrer Auswertungen niedersächsischer Zahlen ein. Auf 21,4 Prozent sei die Sectio-Frequenz dort mittlerweile angestiegen &#8211; davon würden jeweils 50 Prozent als Notfall-Sectio und die andere Hälfte als geplante Sectio durchgeführt. Anfang der 90er Jahre war sogar zwischenzeitlich ein Rückgang der Sectio-Frequenz zu beobachten, mittlerweile sei es jedoch wieder zu einem deutlichen Anstieg gekommen. „Die medizinischen Vorteile der hohen Interventionsrate ist nicht belegt!“ kritisiert Schücking: „Hingegen weiß man, dass die primäre Sectio zu einem Anstieg der kindlichen Morbidität führt.“ „Die Diskussion wird mehr emotional als evidenzbasiert geführt“, klagte Schücking und forderte eine Ausweitung der Forschung hinsichtlich der„langfristigen Wirkung auf die Frauen, denen zur Geburt der Bauch aufgeschnitten wird“.</p>



<p>Nur noch 72,8 Prozent spontane Einlingsgeburten seien zu verzeichnen, die keinesfalls arm an Interventionen seien. 19 Prozent der Geburten fänden in PDA statt. Obwohl bekannt sei, dass eingeleitete Erstgeburten ein fünffach höheres Sectio-Risiko aufweisen, würde diese Maßnahme bei 18 Prozent der Geburten durchgeführt. Umfangreiche Studien würden belegen, dass die hierzulande bei 50 Prozent aller Geburten durchgeführte Episiotomie, die weltweit am häufigsten durchgeführte Operation, keine Vorteile bringe. Sie erwähnte einen Vortrag, wonach es karibische Hebammen gäbe, die diese Verletzung nie gesehen hätten.</p>



<p>Die von der WHO empfohlenen Maximalwerte liegen bei 10 &#8211; 20 Prozent. Nur die außerklinische Geburtshilfe in Deutschland erreiche mit 4 &#8211; 19 Prozent diese Empfehlung, die Hausgeburtshilfe kommt sogar mit nur fünf Prozent Episiotomien aus.</p>



<p>Zur hohen medizinische Überversorgung brachte Prof. Schücking das plastische Beispiel, dies sei, als würde man wie für eine Himalayabesteigung ausgerüstet sein und dabei allenfalls über eine Almwiese laufen wollen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Indien – quo vadis?</h2>



<p>Es würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen, aus der angebotenen Fülle angemessen berichten zu wollen. Am beeindruckendsten waren für mich die Vorträge, die sich mit der Situation in den armen und ärmsten Ländern befassten. „Hut ab“ vor den vielen Kolleginnen, die sich tagtäglich unter problematischsten Bedingungen bemühen, hochwertige Geburtshilfe zu leisten. Einige ihrer Ausführungen werde ich hier ansatzweise wiedergeben.</p>



<p>Als einzige Vertreterin der 300.000 indischen Hebammen, hielt Dr. M. Prakasamma, Leiterin der „Academy for Nursing Studies“ in Hyamabad, den großen Eröffnungsvortrag mit dem Thema „Geschlecht, Macht und Politik“. Mit einer Milliarde Einwohnern habe Indien die allergrößten Probleme in der geburtshilflichen Versorgung. Die zierliche, kämpferische Frau, hielt einen tief bewegenden Vortrag, in dem sie den Tod unzähliger indischer Frauen aufgrund von sozialen Ungerechtigkeiten anprangerte. Eine der Ursachen dafür sei das Kastensystem. Die „Dai“, wie die traditionelle Geburtshelferin (TBA) in Indien genannt wird, wurde immer schon geliebt. Sie verbrachte viel Zeit mit der werdenden Mutter, begleitete sie umfassend in der Zeit ihrer Schwangerschaft und Geburt. Sie lebte in der dörflichen Gemeinschaft. Die „Dai“ gehörte einer geringen Kaste an: Ohne offizielle Ausbildung, wurde das Wissen von der Hilfe bei Geburten früher direkt von der Schwiegermutter an die Schwiegertochter weitergegeben. Mittlerweile jedoch sterben die Dais aus. Da sie machtlos sind, bekommen sie weiterhin keine systematische Ausbildung. Bisher habe sie mit einer ANM (auxiliary nurse midwife) gearbeitet, einer Hilfskrankenschwester, die gleichzeitig Hebamme ist und in der Zeit der Britischen Herrschaft die frühere Autonomie der Dais abgelöst hatte. Auch sie lebte im Dorf mit den Frauen, die Dai stand ihr zur Seite. Nach den 80er Jahren wurden diese ANM zu „Mädchen für alles“ mit der Bezeichnung „multipurpose health workers“. Ihre Ausbildungszeit wurde von 24 auf 18 Monate gesenkt und Ärzte übernehmen ihre Aufgaben. Die Dais, die in den 60er/70er Jahren in den Dörfern unter Leitung von ANM<code>s Geburten leiteten, erhalten jetzt gar keine Ausbildung mehr, da die ANM</code>s nur noch in Gesundheitszentren arbeiten. Die Dais brauchen nun neue Partner für ihre Tätigkeit im Dorf und finden diese Unterstützung bei männlichen Heilpraktikern, die von Geburtshilfe nichts verstehen. „Jetzt ist die Situation schlimmer als vor 50 Jahren, als die Engländer das Land verließen. Indien hat bei der Entwicklung seines Gesundheitssystems eine Chance gehabt, aber alle Schritte in die falsche Richtung gemacht: Immer zurück!“ „Ein großes Land wie meines, braucht Unterstützung durch ein weltweites Netz von Hebammen.“, schloss Dr. Prakasamma ihren nachdenklich stimmenden Vortrag.</p>



<h2 class="wp-block-heading">600.000 Mütter sterben jedes Jahr</h2>



<p>Auch der Vortragskomplex „Einsatz von Hebammen in Katastrophengebieten“ über einen ganzen Nachmittag lang war besonders beeindruckend. Low Tech, das heißt einfache Technologien, die jederzeit einsetzbar sein können, sind notwendig, gerade wenn kaum Ressourcen zur Verfügung stehen. Judith O‘ Heir aus Australien hielt einen der Vorträge zum Thema &#8211; „Wenig Technik, große Wirkung: die Versorgung von Frauen im Katastrophenfall“. Sie ist eine der Initiatorinnen der „Initiative sichere Mutterschaft“, die sich 1987 in Nairobi, in Kenia zum Ziel gesetzt hatte, die Müttersterblichkeit in Ländern mit hoher Sterblichkeitsrate bis zum Jahr 2000 zu halbieren. Noch immer sterben weltweit mehr als 600.000 Mütter im Jahr, 99 Prozent davon in den armen Ländern und in Krisengebieten. 1997 wurde dies in Kolumbien untersucht, mit der Erkenntnis, dass die Mehrzahl der Frauen mit der richtigen Behandlung gerettet werden könnte. Beispielsweise wären die meisten Todesfälle in den Flüchtlingslagern in Pakistan und Afghanistan verhinderbar gewesen: So beschrieb die Australierin die Verhältnisse in einem Lager in Afghanistan, wo das Transportmittel für Gebärende auf dem Weg zur Not-Sectio ein Esel gewesen sei, der einen Wagen mit einer Matratze zog.</p>



<p>„Die Hälfte der Weltbevölkerung lebt in konfliktreichen Gebieten,“ berichtete Frau Al Gasseer, die gegenwärtig für die WHO in Genf tätig ist. Sie hat im Sudan und auch im Westjordanland gearbeitet: „Gerade Mütter und Babys sind in humanitären Notfallgebieten besonders betroffen.“ So haben beispielsweise weltweit 120 Millionen Frauen keinerlei Versorgung der Familienplanung, was die Voraussetzung für eine gesunde Mutterschaft sei.</p>



<p>Wichtig für die Ausarbeitung von Hilfsplänen sei eine genaue Kenntnis der Bedingungen in Katastrophengebieten. Dabei sei die sorgfältige Dokumentation von besonderer Bedeutung. Bisher würde jede Statistik anders gesammelt und erfasst &#8211; hier müsse eine Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit geschaffen werden. Es gäbe Naturkatastrophen oder Kriege die unterschiedliche Hilfsmaßnahmen erforderten. Dauer und Intensität von Katastrophen seien verschieden. Im Notfall sei Soforthilfe erforderlich, die manchmal Tage, manchmal Jahre andauern müsse. „Wir sind die häufig die letzten, die am Katastrophenort ankommen.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kleine Veränderungen mit großer Wirkung</h2>



<p>Dr. Ricardo Davanzo, Kinderarzt aus Italien berichtete, dass von den 7,1 Millionen Kindern, die weltweit jährlich sterben, die Hälfte in den ersten 28 Lebenstagen stirbt. Davon sterben 2,7 Millionen bereits in den ersten 7 Tagen. Auch hier sind Katastrophengebiete wieder besonders stark betroffen. Er wies darauf hin, dass oft kleine Veränderungen eine große Wirkung hätten: So sei es in vielen Kulturen tief verwurzelt, die neugeborenen Kinder einzuwickeln. Das habe zur Folge, dass sich die Kinder nicht so viel bewegten, was zu einem schlechten Temperaturhaushalt führen könne und so zur Gefahr für das Baby werde. Das sei eine schlechte Technologie, die es aufzugeben gelte.</p>



<p>Demgegenüber könnte beispielsweise durch die überaus kostengünstige Känguruh-Mutter-Versorgung für Frühgeborene mit niedrigem Geburtsgewicht ein sehr positiver Effekt erzielt werden: Das Kind erfahre Liebe, Wärme und Anregung, es wachse besser und habe ein geringeres Infektionsrisiko. Die Mutter, der Vater oder auch die Großmutter könnten Probleme des Kindes besser erfassen, was das Risiko für das Baby erheblich reduziere. Man müsse aber trotz allem akzeptieren und erwarten, dass Kinder trotzdem sterben, gerade solche mit Geburtsgewicht unter 1.200 Gramm. Trotzdem sei diese Methode wesentlich besser, als gar keine Hilfe. Als interessantes Beispiel von effektiver Low-Tech erwähnte er eine neuveröffentlichte Studie, die besagt, dass bei der Reanimation die Raumluft, die es überall kostenlos gibt, dem teuren in Krisengebieten oft gar nicht vorhandene Sauerstoff im Ergebnis sogar überlegen sei.</p>



<p>Degefeh Haileesus schließlich, Hebamme aus Äthiopien, hielt ihren Vortrag über die Situation in Liben, einem Landstrich in Äthiopien, in dem die Einwohner vorwiegend von Landwirtschaft leben und der geburtshilflich zu den am schlechtest versorgten der Welt gehört. 148.000 der Einwohner dieses Gebietes sind Frauen, von denen jährlich 1.400 Mütter bei Geburten sterben. 90 Prozent der traditionellen Geburtsbegleiterinnen sind Analphabetinnen. Durch das Programm „Save the children“ nahmen diese TBA&#8217;s in den letzten Jahren gemeinsam an lebensrettenden Kursen teil, so dass mittlerweile immerhin 37 Prozent der Geburten von geburtshilflich ausgebildeten TBA&#8217;s betreut werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">High-Tech und High-Lights</h2>



<p>Neben all diesen den Horizont erweiternden Vorträgen konnte man in der informativen Fachausstellung einen Überblick über die zahlreichen neuen und altbewährten Produkte und über Vereine und Verbände aus dem geburtshilflichen Bereich gewinnen. Eine der Neuentwicklungen stach dabei besonders ins Auge: Eine gelenkige schwangere Kunststoffpuppe in Lebensgröße, als Demonstrationsobjekt für Geburtsvorgänge aller Art in allen Positionen. Die Bauchdecke der Plastikfrau wurde von dem Vertreter fachmännisch ohne viel Aufhebens geöffnet und mit einem „Ungeborenen“ bestückt, das dann vollautomatisch geboren wurde. Kostenpunkt ca. 20.000 €. Weltweit wurde bislang ein Exemplar verkauft. Auch für das kleinere Budget gab es ein Angebot: Der gebärende Unterleib war als Demonstrationsobjekt auch einzeln, ohne die gelenkige Puppe zu haben.</p>



<p>Der österreichische Abend soll nicht unerwähnt bleiben, von dessen Vergnüglichkeit noch am nächsten Tag berichtet wurde: vor allem fragte man sich, wie wohl die sensationelle Truppe hochschwangerer Bauchtänzerinnen so termingerecht organisiert worden waren.</p>



<p>Und ein Highl-Light war natürlich auch die Ausstellung “Aller Anfang” die noch bis zum 6. Oktober im Volkskundemuseum zu sehen ist (siehe DHZ 1/2002). Dort traf man am Freitag nach dem Kongress noch zahlreiche Hebammen, vertieft und mit jener Muse die in den Tagen davor nie aufkommen konnte.</p>



<p>Mit dem alles in allem sehr gelungenen und anregenden Kongress ging auch die Amtszeit von Maria Spernbauer zu Ende. Die herzliche Gastgeberin mit den sprühenden Charme übergab ihre schwere Amtskette bei der Abschlussfeier am Donnerstag unter tosendem Applaus an die neue ICM-Präsidentin, Caroline Weaver. Der nächste Kongress wird vom 24. bis zum 28. Juli 2005 in Brisbane, Queensland in Australien stattfinden.</p>
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		<title>Außerklinische Geburten sind sicher</title>
		<link>https://viktoria11.de/ausserklinische-geburten-sind-sicher/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jan 2002 14:56:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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		<title>Göttingen</title>
		<link>https://viktoria11.de/goettingen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Dec 2001 14:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Glück, voll neuer Gedanken, reich beschenkt nach Hause zu fahren, hatte ich auf dem Heimweg von Göttingen &#8211; die anregende interdisziplinäre Tagung „Die Zukunft der Liebesfähigkeit“ am 26. und 27. Oktober lag hinter mir. Inspiriert durch das neue Buch von Michel Odent „Die Wurzeln der Liebe &#8211; wie unsere wichtigste Emotion entsteht“ hatte Elisabeth<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/goettingen/"><span class="screen-reader-text">"Göttingen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Das Glück, voll neuer Gedanken, reich beschenkt nach Hause zu fahren, hatte ich auf dem Heimweg von Göttingen &#8211; die anregende interdisziplinäre Tagung „Die Zukunft der Liebesfähigkeit“ am 26. und 27. Oktober lag hinter mir</strong>.</p>



<p>Inspiriert durch das neue Buch von Michel Odent „Die Wurzeln der Liebe &#8211; wie unsere wichtigste Emotion entsteht“ hatte Elisabeth Geisel von der Gesellschaft für Geburtsvorbereitung (GfG) e.V. die Idee, Experten aus unterschiedlichen Disziplinen unter diesem Gesichtspunkt zusammenkommen zu lassen. Über 200 Fachfrauen, auch einige Männer, saßen in den Reihen &#8211; angesichts der hochkarätigen Vorträge hätte das Auditorium ruhig noch größer sein mögen: Vorwiegend Hebammen, Geburtsvorbereiterinnen und Familienbegleiterinnen, aber auch Psychologinnen, Sozialpädagoginnen und ÄrztInnen.</p>



<p>„Es sollte alles daran gesetzt werden, dass Mütter sich bedingungslos in ihre Babys verlieben!“ war ihr Appell zur Eröffnung. „Gewalt und das Gewaltpotential in der Welt ist in unserem Bewusstsein näher gerückt. Die Aktualität ruft uns auf: Sie sollte uns noch grundsätzlicher aufrütteln, um entschiedene Wege zu gehen, die von Mitgefühl, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit &#8211; eben Liebe &#8211; gepflastert sind.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sichere emotionale Bindungserfahrungen</h2>



<p>Der Neurobiologe Prof. Dr. Gerald Hüther, Hirnforscher an der psychiatrischen Universität Göttingen und Autor der Bücher „Die Evolution der Liebe“ oder neu erschienen: „Bedienungsanleitung für ein menschliches Gehirn“, wies auf die außerordentliche Bedeutung früher Bindungen für die Hirnentwicklung und damit für das Verhalten von Kindern hin. Bereits hergestellte Verschaltungen im Gehirn könnten durch unbewältigte psychische Belastungen wieder zerstört werden. Hüther: „Sichere emotionale Bindungserfahrungen bilden die wichtigste Voraussetzung für die umfassende Nutzung und optimale Entfaltung der Potenzen zur Ausbildung eines komplexen, intensiv vernetzten und zeitlebens lernfähigen Gehirns. Kinder, denen es nicht gelingt, solche Sicherheit bietenden Beziehungen aufzubauen und zu festigen, bleiben entweder instabil oder entwickeln sehr einseitige pseudoautonome Bewältigungsstrategien, bei denen einzelne Fähigkeiten überstark und auf Kosten anderer stabilisiert und gebahnt werden. Diese frühen Bahnungs- und Kanalisierungsmuster sind später umso schwerer wieder auflösbar, je früher sie entstanden und je häufiger und subjektiv erfolgreicher sie zur Problembewältigung benutzt worden sind.“ Demgegenüber könnte Angst- und Stressreaktionen entgegengewirkt werden durch Vertrauen beispielsweise in die eigene Fähigkeit durch Wissen und Erfahrung, durch Glaube und durch Vertrauen in die Fähigkeiten anderer, das heißt durch Bindung.</p>



<p>„Neuere Forschungsergebnisse zur nutzungsabhängigen Plastizität des sich entwickelnden menschlichen Gehirns haben eine grundsätzliche Wandlung bisheriger Vorstellungen über die Bedeutung und den Einfluss früher Bindungserfahrungen auf die Hirnentwicklung eingeleitet“, erklärte Hüther. Angeborene genetische Verschaltungen bildeten das neuronale Substrat. Das wiederum werde geprägt durch soziokulturelle Einflüsse. Wachstum und Strukturierung des Gehirns hörten nie auf &#8211; und beides würde bereits in der Schwangerschaft beginnen. Kurz gesagt: „Das Hirn entwickelt sich so, wie man es benutzt.“ Abschließend interpretierte Prof. Hüther die Weisheit eines afrikanischen Sprichwortes: „Um ein Kind vernünftig aufzuziehen, braucht man ein ganzes Dorf“ &#8211; es biete sich einerseits Vielfalt für das Kind, andererseits verhindere es die Überforderung einer einzelnen, in unserer Kultur häufig isolierten Mutter.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das verweigerte Antlitz</h2>



<p>Sigrid Chamberlain, Soziologin und Supervisorin aus Frankfurt hat als Autorin des Buches „Adolf Hitler &#8211; die Deutsche Mutter und ihr erstes Kind“ die verheerende Wirkung eines bekannten und bis in die 60er Jahre weit verbreiteten Ratgebers von Johanna Haarer zur Säuglingspflege und Sozialisation im 3. Reich untersucht. Die Hinwendung der Mutter zu ihrem Kind würde in dem Ratgeber systematisch „aberzogen“. In ihrem Vortrag „Das verweigerte Antlitz &#8211; Über die Verhinderung von Liebesfähigkeit“ analysiert sie, auf welche Weise Müttern die angebliche Notwendigkeit der Verweigerung des Blickkontakts durch dogmatische, aus heutiger Sicht unglaubliche Handlungsanweisungen, nahegebracht und damit bereits „absichtsvoll zu Beginn des menschlichen Lebens Bindungs-, Beziehungs- und Liebesfähigkeit zerstört wurden.“</p>



<p>Ein bestimmter Menschentypus, der schließlich zu Beziehungsunfähigkeit und damit zu Kühle und Härte neige, habe dem erwünschten „Erziehungsziel“ der Nazizeit entsprochen.</p>



<p>Sigrid Chamberlain setzt sich vor allem mit der nach wie vor starken Tabuisierung dieses Themas auseinander: „Warum fällt es uns so schwer zu erkennen, dass wir gerade im Umgang mit dem sehr kleinen Kind noch sehr unter dem destruktiven Erbe des Nationalsozialismus leiden?“ Man denke nur daran, wie lange ‚strenge Fütterungszeiten‘ propagiert wurden oder an die auch heute noch bekannten Warnungen, ‘man könne einen Säugling schnell zum Tyrannen erziehen‘, wenn man seine Ängste und sein Bedürfnis nach Nähe bereitwillig beruhige.</p>



<p>Das Rooming-in wurde in den letzen 20 Jahren nur sehr zögerlich eingeführt. Sigrid Chamberlain gibt dabei zu bedenken, dass Frauen, die als Hebammen oder im Pflege- und Erziehungsbereich ihre Ausbildung in der Nazizeit erhielten, ihre rigiden, beziehungsfeindlichen Auffassungen zum Teil noch weit in die 80er Jahre beruflich anwenden und weitergeben konnten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Eltern sind nicht für alles verantwortlich!</h2>



<p>Die Zahl kinderloser Menschen wächst. 95 Prozent der unter 25-jährigen wünschen sich ein Leben mit Kindern. Die Wirklichkeit sieht anders aus: 30 Prozent der Frauen im entsprechenden Alter leben ohne Kinder &#8211; Akademikerinnen und Führungskräfte sogar zu 50 Prozent.</p>



<p>„Familien brauchen Unterstützung &#8211; Prävention von Anfang an“ &#8211; in Ihrem Vortrag fragt Ines Albrecht-Engel, Ethnologin, GfG-Bundesvorsitzende und Autorin mehrerer Bücher: „Warum werden immer weniger Kinder geboren?“ und „Warum sind Eltern heute so unsicher im Umgang mit ihrem Kind, dass der Ratgeber-Markt boomt? Warum haben wir Schlagzeilen über zunehmende Gewaltbereitschaft und fehlende Konzentration bei den SchülerInnen, über mangelndes Verantwortungsgefühl, über geringe Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement? Niemals in der Geschichte sind Kinder so wohlhabend und so gut versorgt aufgewachsen. Niemals waren Eltern so gut informiert, gab es so viele Förderprogramme und Beratungsmöglichkeiten &#8211; und doch steigt die Verunsicherung der Eltern und das Gefühl, überfordert zu sein durch ständige Präsenz, ständigen Entscheidungszwang und durch die Verantwortung, als Eltern perfekt sein zu müssen &#8211; „Eltern sind immer an allem Schuld!“</p>



<p>Ines Albrecht-Engel hält die Isolation von Eltern für bedenklich: „Eltern fragen eher online nach, als bei der eigenen Mutter oder anderen Müttern.“ Da der Austausch mit anderen, die in der selben Situation sind, für Eltern sehr entlastend sein kann, arbeitet sie und die Familienbegleiterinnen der GfG an einem niedrig schwelligen Kursangebot zur Stärkung der Kompetenz von Eltern, zum ‚Empowerment‘.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Biographie der Gewalt</h2>



<p>Als Prof. für Kriminologie hat Dr. Christian Pfeiffer, Justizminister in Niedersachsen, in einer Untersuchung 30.000 Jugendliche über ihre Familiensituation und ihre bisherigen Erfahrungen von Liebe bzw. von Gewalt befragt. Er belegte in seinem Vortrag „Die Biographie der Gewalt &#8211; viele Hiebe, wenig Liebe &#8211; Folgerungen für die Prävention“ das eindeutige, gleichzeitig einleuchtende und erschreckende Ergebnis: Die eigene Erfahrung von Gewalt, hat einen unmittelbaren Zusammenhang zu Jugendkriminalität, Drogenabhängigkeit oder Selbstmordgefährdung. Umgekehrt legt eine unautoritäre, gewaltfreie und liebevolle Erziehung den Keim für spätere Zivilcourage, beim Miterleben von Unrecht und Gewalt beherzt einzugreifen und Opfern zu Hilfe zu kommen.</p>



<p>Das „elterliche Züchtigungsrecht“ wurde 1980 in Deutschland abgeschafft. Noch immer wissen viele Eltern nicht, dass selbst die berühmte „Ohrfeige“ verboten ist. Einen Mangel an Prävention sieht Pfeiffer in dem alarmierenden Umstand, dass nur fünf Prozent aller misshandelten Kinder beim Jugendamt oder Kinderschutzbund bekannt werden &#8211; nur zehn Prozent der betroffenen Kinder ziehen einen Lehrer ins Vertrauen. Eine „Garantie des Schweigens“ für das Kind gegenüber seinen eigenen Eltern wäre eine notwendige Maßnahme zum Schutze des Kindes auf seinem Weg Hilfe zu suchen, so Pfeiffer.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gewalt wird in der Familie gelernt</h2>



<p>Dr. Jürgen Schmetz, Kinder- und Jugendarzt, hat das Institut für Prävention und Frühintervention im Kindes- und Jugendalter in Hamburg gegründet. In seinem Vortrag über „Gewaltprävention ab Nabelschnur durch Kinder- und Jugendärzte im Verbund mit beruflichen Nachbarn“ stellte er die Frage: „Wie kommt Gewalt in die Biographie?“. Und: „Wie können wir die Motivation, Eltern zu sein, immer wieder anfrischen, wenn sich die ganz normalen Krisen im Leben der Familie einstellen?“</p>



<p>Gewalt werde vor allem in der Familie gelernt, wenngleich Eltern sich zunächst nicht vorstellten, ihrem Kind mit Gewalt zu begegnen &#8211; die meisten Kinder kämen heute als Wunschkinder auf die Welt. Doch das in der Phantasie vorgestellte Kind weiche oft ab vom tatsächlich geborenen. Bereits nach kurzer Zeit kann es zu einer „Anpassungsstörung zwischen Eltern und Kind“ kommen.</p>



<p>Schmetz sieht eine gute Möglichkeit, in der kinderärztlichen Sprechstunde gezielt die Eltern in ihrer feinfühligen Interaktion mit ihrem Kind zu bestärken und nötigenfalls durch behutsame Hinweise zu einer dauerhaften elterlichen Kompetenz zu führen. Elterliche Andeutungen von Ratlosigkeit und Erschöpfung seien besonders Ernst zu nehmen. So könnten Gefahren, die sich in der Kommunikation und damit in der Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern ergeben, frühzeitig erkannt werden – „bevor jemand zum ´Fall` wird.“</p>



<p>In diesem Bemühen appellierte Dr. Jürgen Schmetz an eine vernetzte interdisziplinäre Zusammenarbeit benachbarter Berufsgruppen, vor allem auch an die Zusammenarbeit mit Hebammen. Schmetz hat die Methode videogestützter Interaktionsanalyse entwickelt. Situationen im Umgang zwischen Eltern und ihrem Kind werden in der Sprechstunde mit Hilfe einer Videokamera aufgezeichnet, Passagen dieser Aufzeichnungen gemeinsam betrachtet und analysiert. „Oft werden klare Signale des Babys übersehen.“ Mit diesem vorgehaltenen Spiegel wird Eltern ihr eigenes Verhalten im Umgang mit ihrem Kind deutlich, notwendige Änderungen in der Kommunikation können sichtbar gemacht werden. „Schauen wir, dass sich die Biographie der Familie stressarm entwickelt,“ ermutigt Schmetz: „Weniger Stress für die Eltern bedeutet immer auch weniger Misshandlungsrisiko für die Kinder.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Getrennte Geburtsvorbereitung</h2>



<p>„Geburtsbegleitung als Nährboden der Liebe“ hieß der Vortrag der Hebamme Hanna Fischer. Väter müssten noch mehr von Anfang an einbezogen werden und das sei ihnen auch zuzumuten.</p>



<p>In ihren Geburtsvorbereitungskursen vergleicht die Hebamme den Schmerz und die extreme körperliche Belastung von Frauen bei der Geburt mit sportlichen Höchstleistungen und die Geburt des Kindes mit einem Olympiasieg, der bei jedem Kind als solcher gefeiert werden sollte.</p>



<p>Sie könne sie Männern beispielsweise leicht erklären, warum die Frau bei der Geburt „laut“ sein müsse, wenn sie diese Parallelen zum Leistungssport zieht. Männer müssten besser, vor allem anders auf die Geburt vorbereitet werden. Sie plädiert für eine getrennte Vorbereitung, weil Mann und Frau unterschiedliche Aufgaben bei der Geburt zu leisten hätten. Eine „Ehrfurcht vor der Leistung der Frau“ müsse noch mehr vermittelt werden. Angesichts der herrschenden Realität der Geburtshilfe, sagt sie: „Wir können auf die Mithilfe des Mannes mittlerweile nicht mehr verzichten.“ Früher sei eine Gebärende von bis zu fünf helfenden Frauen begleitet worden, heute sei das Verhältnis nicht selten umgekehrt.</p>



<p>„Gute Geburtsbegleitung beginnt schon in der Schwangerschaft: In der Vorsorge und Geburtsvorbereitung“ ist die Auffassung von Hanna Fischer. „Eine ungestörte erste Begegnung zwischen Mutter, Vater und Kind ist so wichtig, hier nimmt die Liebe ihren Anfang!“</p>



<p>((Hanna Fischer machte auf ein Mysterium aufmerksam: „Eine gebärende Frau schüttet dieselben Hormone aus, wie ein sterbender Mensch.“ Und bei beiden könne man das gleiche Zeichen beobachten: ein weißes Dreieck um Mund und Nase sei in beiden Fällen ein Anzeichen, dass der große Moment unmittelbar bevor stehe.)) „Im Moment der Geburt des Kindes findet die höchste Ausschüttung von Oxytocin statt, mehr als während der ganzen Geburt zuvor.“ In diesem Moment der totalen Erregung erlebe die Frau die totale Offenheit für ihr Kind, ihre Seele liege bloß. Sie folgerte: „Die Mutter braucht Zeit, um wieder zu sich zu kommen und um bei ihrem Kind zu sein.“ Wenn Tiere in dieser Zeit gestört würden, verließen sie ihre Jungen. Auch beim Menschen bleibe dies nicht ohne Auswirkungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Grundbedürfnisse wie zum Einschlafen</h2>



<p>Der französische Frauenarzt Dr. Michel Odent, Leiter des Forschungsinstituts „Primal Health Research Centre“ in London und bekannter Autor verschiedener kritischer Bücher zu Fragen der Geburtsmedizin, stellt sich die Frage: „Warum herrscht in Fachkreisen so ein ausgeprägtes Desinteresse an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Physiologie der Geburt, in Zeiten, in denen der Wunschkaiserschnitt in Mode gekommen ist und die Geburtshilfe von umfassender Technisierung geprägt ist?“</p>



<p>In Großbritannien werde gegenwärtig bei sieben Prozent aller Geburten ein Wunschkaiserschnitt durchgeführt. Odent zitierte einen Professor der Geburtshilfe, der prophezeit, dass diese Form der Entbindung demnächst die Norm sei, wo doch mittlerweile das Risiko dieser Entbindungsmethode nicht höher sei, als eine spontane Geburt. Warum sollten Frauen die Anstrengungen und die Schmerzen der natürlichen Geburt noch auf sich nehmen, während sie stattdessen in Periduralanästhesie gleichzeitig mit den Wehen beispielsweise Fernsehen können?</p>



<p>Dieser angebliche Mangel an Motivation zu einer physiologischen Niederkunft regt Odent an zu wissenschaftlichen Betrachtungen der ‘Wurzeln der Liebe‘. In verschiedenen Fachgebieten seien mittlerweile umfangreiche Erkenntnisse darüber zusammengetragen worden, dass die perinatale Periode Langzeitkonsequenzen für Mutter und Kind habe.</p>



<p>Leider würde das noch nicht überall verstanden, da viele Zusammenhänge übersehen würden: Die Forscher arbeiteten alle spezialisiert auf ihrem jeweiligen Fachgebiet, die Daten ihrer Forschungen seien zwar alle in angesehenen Fachzeitschriften veröffentlicht worden, aber: Sie würden nicht „verlinkt“.</p>



<p>Odent zeigte sich verwundert, dass wichtige Studien zu diesen Zusammenhängen nicht besser bekannt sind. Zum Beispiel sei in Schweden eine wichtige Studie zum Thema Drogenabhängigkeit veröffentlicht worden, die ergeben habe, dass Kinder, deren Mütter während der Geburt Schmerzmittel erhalten hätten, mit größerer Wahrscheinlichkeit später durch Drogenabhängigkeit gefährdet wären. Diese Studie wäre zwar in einer wichtigen Fachzeitschrift publiziert, jedoch nie weiter verbreitet oder erwähnt worden.</p>



<p>Ähnliche Beobachtungen habe Odent gemacht bei Forschungen über Zusammenhänge der Bedingungen der Geburt und der späteren Gefährdung durch Gewalt und Kriminalität, durch Anorexia nervosa, Autismus oder Selbstmordgefährdung. Odent hat die Autoren all dieser Studien selbst aufgesucht und herausgefunden, dass die Forscher die größten Schwierigkeiten bürokratischer Art oder durch ethische Gremien gehabt hätten: Zusammenhänge zur Geburt herzustellen, scheine als nicht „politisch korrekt“ zu gelten und würde entsprechend ignoriert. Es gäbe also seiner Erkenntnis nach gute Gründe, die Physiologie der Geburt besser zu verstehen, um damit die Grundbedürfnisse der Gebärenden besser zu berücksichtigen. Nach seiner Beobachtung hätten fast alle Gesellschaften die Tendenz, die Geburt und Zeitspanne von der Geburt des Kindes bis zur Geburt der Plazenta zu stören.</p>



<p>„Was bedeutet die Physiologie der Geburt?“ Anders als die in den Gesellschaften als „normal“ angesehenen Bedingungen während einer Geburt &#8211; eine Sicht, die entsprechend soziokulturell geprägt sei und in Tokio etwas anderes bedeuten könne als in Göttingen &#8211; lieferten die physiologischen Bedingungen der Geburt „Referenzpunkte“, die eine übergreifende, allgemeine Bedeutung hätten.</p>



<p>Wenn die kulturell üblichen Bedingungen von den physiologisch notwendigen Bedingungen zu stark abweichen würden, würde diese Gesellschaft von negativen Ergebnissen „bestraft“. Sie solle sich daher darüber bewusst sein, wie weit sie von diesen physiologischen Grundbedingungen der Gebärenden abweiche.</p>



<p>Mit den Augen des Physiologen seien die archaischen Teile des Gehirns, Hypophyse und Hypothalamus für eine optimale Aktivität der Geburtshormone verantwortlich. Sie seien aktiv bei allen Situationen sexuellen Lebens. Hemmungen dieser Aktivität entständen immer im neueren Anteil des Gehirns &#8211; der Neokortex. Für eine optimale Aktivität der archaischen Hirnanteile sei es unerlässlich, dass sich die Gebärende in einen anderen Bewusstseinszustand fallen lassen könne &#8211; der einzig wirklich wichtige Punkt: die Neokortex der gebärenden Frau solle so wenig wie möglich aktiv sein, auf keinen Fall sollte sie unter der Geburt unnötig stimuliert werden.</p>



<p>Zum Schutz der Geburt seien vier Faktoren zu berücksichtigen:</p>



<ol>
<li>Vorsicht bei der Wortwahl in der Sprache: Präzise Fragen, rationale Anstrengungen, alles worüber die Frau nachdenken muss, solle vermieden werden. Man überdenke die üblichen Aufnahmebefragung, die Frauen häufig während der Wehen im Krankenhaus zu beantworten hätten.</li>



<li>Auch helles Licht rege die Neokortex an &#8211; was beispielsweise beim Enzephalogramm zur Diagnostik gezielt eingesetzt würde. Während der Geburt sei es absolut hinderlich &#8211; auch hier würden Erkenntnisse der Physiologie vernachlässigt: In keinem Lehrbuch zur Geburtshilfe fände sich ein Abschnitt zur Frage der optimalen Lichtverhältnissen.</li>



<li>Physiologisch optimal sei außerdem „privacy“, die Intimsphäre, in der sich die Frau ungestört und unbeobachtet fühlt. In diesem Zusammenhang sei Vorsicht geboten mit der offenen Präsentation von Technik und Gerätschaften. Michel Odent nannte ein Beispiel: Ein laufendes Dauer-CTG habe erwiesenermaßen keine Verbesserung des kindlichen Zustandes zur Folge, sondern einen Anstieg der Sectiofrequenz. Geburtshelfer seien vom Ergebnis einer entsprechenden Studie überrascht gewesen &#8211; physiologisch betrachtet sei das Ergebnis eine logische Folge.</li>



<li>Auch das Gefühl der Sicherheit der Frau sei ein wichtiges Gebot. Bei Gefahr werde durch die Ausschüttung von Adrenalin die Geburtsarbeit gebremst. Durch alle Kulturen ziehe sich eine Strategie der Gebärenden, dieses Sicherheitsgefühl zu erfahren: Auch als Erwachsene fühle sich die Gebärende nahe der Mutter oder einer Ersatzmutter am sichersten.</li>
</ol>



<p><br>Dieses sei die Wurzel des Hebammenwesens: Die Hebamme repräsentiere eine Mutterfigur, den Archetyp der Sicherheit gebenden Mutter.</p>



<p>Michel Odent erinnerte an ein sehr altes Buch, in dem zur Physiologie der Geburt zwei hochsignifikante Beobachtungen zu finden seien: Zunächst, dass die „Sünde“, das Essen der Frucht „zuviel zu wissen“ zu schwierigen Geburten führe. Eine andere Passage beschreibe die Umstände der Geburt eines Mannes, der für seine Mission, die Liebe zu verkünden, bekannt wurde. Die Mutter dieses Mannes habe eine optimale Strategie gewählt, ihre Neokortex bei der Geburt möglichst wenig zu stimulieren: „Sie gebar ungestört in einem dunklen Stall, umgeben von Säugetieren.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mehr als die Summe …</h2>



<p>Die Wirkung der Vorträge aus ihren verschiedenen Blickwinkeln zeigte wieder einmal, dass das Ganze mehr sein kann als die Summe seiner Teile: Die vielfältigen Forschungsergebnisse und Anregungen unter dem Motto „Liebe fördern, um Gewalt zu verhindern“ machten auf beeindruckende Weise plausibel, wie wesentlich und im Grunde, wie einfach und effektiv „Gewaltprävention ab Nabelschnur“ für das ganze Leben eines Menschen sein kann.</p>



<p>Das Thema der Tagung hatte bereits seine Wirkung in der Organisation: Es war die erste gemeinsame Veranstaltung der GfG und des Bundes Deutscher Hebammen, die damit eine viele Jahre andauernde Fehde beigelegt hatten. Ines Albrecht-Engel (GfG) und Magdalene Weiß (BDH), verkündeten das Ende des Streits und ab jetzt die fachliche Zusammenarbeit der beiden Verbände &#8211; zum Nutzen der Familien.</p>
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		<title>Im Notfall &#8230;</title>
		<link>https://viktoria11.de/im-notfall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Sep 2001 13:47:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Wenn betagte Kolleginnen aus ihrer langjährigen Praxis berichten, treibt mir manchmal das bloße Zuhören Schweiß auf die Stirn: Bei Komplikationen unter der Geburt, musste zunächst ein Arzt gerufen werden – ohne Telefon und Auto, wurde er oft zu Fuß geholt. Wenn er die Einweisung anordnete, konnte die Verlegung ins häufig weit entfernte Krankenhaus beginnen. Natürlich<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/im-notfall/"><span class="screen-reader-text">"Im Notfall &#8230;"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wenn betagte Kolleginnen aus ihrer langjährigen Praxis berichten, treibt mir manchmal das bloße Zuhören Schweiß auf die Stirn: Bei Komplikationen unter der Geburt, musste zunächst ein Arzt gerufen werden – ohne Telefon und Auto, wurde er oft zu Fuß geholt. Wenn er die Einweisung anordnete, konnte die Verlegung ins häufig weit entfernte Krankenhaus beginnen. Natürlich nicht mit Rettungswagen heutiger Bauart. Es gab auch Meinungsverschiedenheiten. Eine Kollegin erinnert sich, wie der gerufene Arzt ihre Einschätzung nicht teilte. Er verließ die Gebärende wieder. Die Hebamme konnte die nach ihrer Ansicht gefährliche Situation kaum aushalten. Erst beim zweiten Ruf ließ sich der Arzt überzeugen. „Auf den letzten Drücker“ wurde das Kind im Krankenhaus gerettet.Als junge Hebamme war ich erstaunt, wie wenig älteren Kolleginnen unter diesen Umständen bei Hausgeburten „passiert“ ist. Sie haben kaum je ein Kind durch plötzliche Komplikationen verloren, weil sie nicht rechtzeitig das Krankenhaus erreicht hatten. In Zeiten vor Perinatalerhebungen, als außerklinische Entbindungen als unverantwortlich abgetan wurden, haben mich ihre Berichte ermutigt und gestärkt. Ich war hellhörig, von der Art der Geburtshilfe und der Beobachtungsgabe dieser erfahrenen Kolleginnen zu lernen. Gleichwohl bin ich heilfroh, heutzutage zu arbeiten mit Rettungsdiensten und erstklassig ausgestattete Krankenhausabteilungen im Hintergrund.</p>



<p>Einmal musste ich den Babynotarztwagen zu einer Hausgeburt rufen. Ein Abfall der kindlichen Herztöne schien mir bedenklich, die Verlegung der Frau ins Krankenhaus zu diesem Zeitpunkt nicht mehr sinnvoll. Ich vergesse nie meine Erleichterung und Dankbarkeit, als das freundliche Team eintraf und sich einfühlsam, ohne Unruhe im Geburtszimmer „einrichtete“. Das Kind, das schließlich lebensfrisch geboren wurde, brauchte zum Glück keine Hilfe. Selbst voll Freude über den guten Ausgang der Geburt und ohne ein Wort darüber, dass sie nun „umsonst“ ihre Ausrüstung in die vierten Etage hochgetragen hatten, verließen uns die Helfer wieder. Mir verschafft es eine tiefe Beruhigung, für den „schlimmsten Fall“ hochkompetente Notfallspezialisten rufen zu können. Leider gibt es in Deutschland noch kein flächendeckendes Netz von Neugeborenen-Notarzt-Diensten. Gerade im ländlichen Raum lässt die Notfallversorgung manchmal zu wünschen übrig und erinnert an die Umständlichkeit, von der die Kolleginnen aus früheren Zeiten berichten.</p>
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		<title>&#8222;So viele tolle Frauen!&#8220;</title>
		<link>https://viktoria11.de/so-viele-tolle-frauen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Jul 2001 13:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten schildert ihre Eindrücke vom 9. Nationalen Hebammenkongress. Er fand vom 21. bis 23. Mai 2001 in Dresden unter dem Motto „Gebären zwischen Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Kontrolle“ statt „So viele tolle Frauen!“ &#8211; Ingrid Biedenkopf sitzen bei diesen Begrüßungsworten 2100 Hebammen im Kongreßsaal des Dresdner Kulturpalasts gegenüber. „Ich wäre bei der Geburt meiner Kinder<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/so-viele-tolle-frauen/"><span class="screen-reader-text">"&#8222;So viele tolle Frauen!&#8220;"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Katja Baumgarten schildert ihre Eindrücke vom 9. Nationalen Hebammenkongress. Er fand vom 21. bis 23. Mai 2001 in Dresden unter dem Motto „Gebären zwischen Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Kontrolle“ statt</strong></p>



<p>„So viele tolle Frauen!“ &#8211; Ingrid Biedenkopf sitzen bei diesen Begrüßungsworten 2100 Hebammen im Kongreßsaal des Dresdner Kulturpalasts gegenüber. „Ich wäre bei der Geburt meiner Kinder viel lieber zu Hause geblieben,“ bekennt die sächsische „Landesmutter“: „aber das gab es damals nicht.“<br>Der persönliche Ton zieht sich durch die Eröffnungsreden: zuvor spricht Ulla Schmidt nicht nur als Bundesgesundheitsministerin, die den Hebammen volle Unterstützung zusagt, sondern auch als Mutter einer Tochter. Kürzlich war sie bei der Geburt ihres Enkelkindes dabei und hat damit einen noch „frischen“ und „hautnahen“ Eindruck von der Notwendigkeit und der hohen Fachkompetenz der Hebammen. Wenn auch die Motivation der Hebammen „zu einer ganz besonderen Form der Solidarität mit den Frauen“ nicht finanzieller Natur sein könne, müßten deren Leistungen trotzdem angemessen vergütet werden. Die anstehende Anpassung der Gebührenordnung für freiberufliche Hebammen wird mit einer Systemumstellung verbunden sein. Künftig soll für die Hebammenvergütung das gleiche gelten, wie für alle anderen Leistungserbringer: Die Hebammenverbände sollen ihre Vergütungen direkt mit den Krankenkassen vereinbaren. Den Hebammen in den neuen Ländern sagt die Ministerin eine Anhebung der Gebühren von jetzt 86 auf 90 Prozent für Anfang des kommenden Jahres zu, um künftig in zwei weiteren Schritten auf 95 Prozent und schließlich auf 100 Prozent des Westniveaus zu erhöhen &#8211; im gleichen Umfang, wie die Anhebung der Arzthonorierung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Viele Vorträge von Hebammen</h2>



<p><strong>Magdalena Weiß</strong>, Präsidentin des Bund Deutscher Hebammen hat als erste Rednerin den 9. Deutschen Hebammenkongreß u.a. mit einigen kritischen Worten an die SPD-Politikerin eröffnet. Für drei intensive Tage unter dem Motto: „Gebären zwischen Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Kontrolle“ sind Hebammen aus allen Teilen Deutschlands nach Dresden gereist &#8211; vom 21. bis 23. Mai, in unmittelbarer Nachbarschaft zur berühmten barocken Altstadt. Ein neues Selbstbewußtsein und klare Vorstellungen um die eigene Fachkompetenz setzen ein deutliches Zeichen: Bei keinem Kongreß standen bisher so viele von Hebammen selbst gehaltene Fachvorträge zur Diskussion. Das Angebot ist vielfältig und zusammen mit den leider> frühzeitig ausgebuchten Workshops kaum zu bewältigen, will man auch noch einen Blick in die umfangreiche Fachausstellung werfen. Eine außerordentliche Leistung des Teams vom BDH unter der Leitung von Isolde Brandstätter, für die es der 4. Kongreß als Organisatorin ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warnung vor einer Zwei-Klassen-Geburtshilfe</h2>



<p>Den Festvortrag hält <strong>Frau Prof. Dr. Friederike Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein</strong>, die als habilitierte Hebamme die Hoffnung verkörpert, unseren Beruf auch in der universitären Institution mit dem Blickwinkel aus Hebammensicht zu vertreten. Sie hat verglichen, zu welchen Fragestellungen Hebammen in den letzten Jahren geforscht haben: während in England eher praktische Themen untersucht wurden, widmeten sich Hebammen in Deutschland mehr wissenssoziologischer Forschung, wie z.B. die Rolle der Hebammen im 3. Reich. Hierzulande werden weniger Fragen an die bestehende Praxis gestellt, was sie für problematisch hält: die fundierte Forschung kann die Bedeutung der Praxisausübung beeinflussen und damit verhindern, daß originäres Hebammenwissen zurückgedrängt wird.<br>Weiter geht sie auf die Entwicklung der Schwangerenvorsorge ein, die sich seit den 70er Jahren zur Risikovorsorge hin entwickelt hat. Es gäbe dazu keine ausreichende Qualitätssicherung, die Wirksamkeit der gegenwärtig praktizierten Schwangerenvorsorge sei nicht hinreichend hinterlegt. Wozu führt die engmaschige Kontrolle + Überwachung? Die deutsche Geburtsmedizin nimmt im internationalen Vergleich einen traurigen Spitzenwert ein: warum, wenn bei 70 bis 80 Prozent aller Schwangeren ein niedriges Risiko vor Geburtsbeginn vorliegt, haben nur 10 Prozent aller Frauen (!) eine normale Geburt ohne jede medizinische Interventionen?! Jede 5. Schwangere erhält eine sectio.<br>Das Berufsbild der Hebamme hat sich verändert. Der pathologisierten Schwangerschaft, die von Risikoüberlegungen überschattet wird, steht eine erhöhte Beratungsleistung durch Hebammen gegenüber. Frauen, die trotz allem an dem Wunsch festhalten, selbstbestimmt zu gebären, werden dafür Freiräume von Hebammen zur Verfügung gestellt: wenn auch an den Rand gedrängt, werden seit den 80er Jahren außerklinische Angebote für 2-5% aller Geburten wahrgenommen. Wie sieht es jedoch mit der Selbstbestimmung der „restlichen“ 95 &#8211; 98 Prozent aller Geburten aus? Prof. Dr. zu Sayn-Wittgenstein warnt vor einer 2-Klassen-Geburtshilfe: der klinischen Geburtsmedizin auf der einen Seite, mit einem höheren Grad an Fremdbestimmung &#8211; andererseits der außerklinischen, betreuungsintensiven, verbindlichen an Frauen orientierten Hebammengeburtshilfe. Große Hoffnung kommt dabei dem Projekt „hebammengeleiteter Kreißsaal“ zu, das in Bremen kurz vor der Realisierung steht und das später von zwei daran beteiligten Hebammen noch genauer vorgestellt wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zufriedenheitsfaktor fehlt!</h2>



<p><strong>Prof. Dr. Beate Schücking</strong> beginnt ebenfalls mit einer kritischen Beleuchtung der Praxis der Schwangerenvorsorge: auch sie kann wenig Fortschritt im medizinischen Ergebnis erkennen &#8211; z.B. liegt die Frühgeburtsrate unverändert hoch bei über 6 Prozent. Welche Wahl hat die schwangere Frau heute, wenn sie nicht an der routinemäßigen Risikovorsorge teilnehmen will? Ganz ohne Mutterpaß ist die Schwangere „draußen“ &#8211; aus dem medizinischen System herausgefallen. Eine positive Alternative sieht Schücking in der Hebammenbetreuung während der Schwangerschaft, die andere Schwerpunkte hat, als die ärztliche Mutterschaftsvorsorge. Leider liegen noch keine Zahlen über die Schwangerenvorsorge durch Hebammen vor. Was normalerweise in Statistiken vor allem fehlt: der Faktor der Zufriedenheit der Schwangeren! Prof. Dr. Schücking machte den klaren Vorschlag, Schwangerenvorsorge und Pränataldiagnostik voneinander zu trennen &#8211; inklusive der damit verbundenen Therapie. Sie verspricht sich davon einen Wandel im Bewußtsein der Frauen und auch allgemein im medizinischen System. Wieder zurück in Hebammenhände solle die Schwangerenvorsorge und bereits im Ausbildungsbereich sollten hebammengeleitete Schwangeren-Ambulanzen eingeführt werden.<br>Aus einer Untersuchung über die Einflußfaktoren auf das Stillen trägt <strong>Karin Brenner</strong> einige erhellende Zahlen vor: die durchschnittliche Stilldauer beträgt 22 bis 23 Wochen. 12 Prozent der Neugeborenen werden primär abgestillt, nach 6 Monaten stillen noch 33,5 Prozent der Frauen. Beachtenswert: Wenn der Partner der Frau das Stillen befürwortet, stillen Frauen im Durchschnitt 19,9 Wochen lang &#8211; ist er abwesend oder steht dem Stillen negativ gegenüber, beträgt die durchschnittliche Stilldauer nur noch 14,2 Wochen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Tabuzone Nachgeburtskrise</h2>



<p>„Aufklärung über die sexuellen Veränderungen post partum“- den interessanten Vortrag, der trotzdem umso mehr Fragen offenläßt, hält <strong>Lea Beckmann</strong>, Hebamme und Gesundheitsmanagerin. „70 Prozent der erstgeborenen Kinder sind nicht geplant“, stellt sie voran. Dabei beleuchtet sie die Veränderungen in der Sexualität einer Paarbeziehung nach der Geburt. 80% aller jungen Frauen wünschen sich vor Beginn ihrer Mutterschaft 2 Kinder. Dem steht die harte Wirklichkeit entgegen: die meisten Ehen sind bereits 3 Jahre nach der Geburt des ersten Kindes wieder geschieden. Die Krise nach der Geburt ist nach wie vor tabuisiert. Sie kann ihre Ursachen u.a. in der traditionelle Arbeitsteilung haben, im Libidoverlust durch die hormonelle Veränderung nach der Geburt und in der wechselseitigen Eifersucht auf die vermeintlich bessere Situation des Partners. Das große Problem ist immer wieder, daß es Paaren nicht gelingt, über ihre sexuelle Frustrationen konstruktiv miteinander ins Gespräch zu kommen. Immerhin ergab eine Untersuchung, daß 66 Prozent der befragten Frauen den zärtlichen Kontakt mit dem Kind als befriedigenden Ersatz zum Partner empfinden. In den Arztpraxen kommt das Thema „Nachgeburtskrise“ so gut wie immer zu kurz, obwohl sich 26 Prozent der Schwangeren ein Gespräch über Sexualität wünschen. Es scheint, als wäre die gleichzeitige Kombination von Sex und Mutterschaft den Frauenärzten unangenehm.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Geburt in der Kunst</h2>



<p>„Die Potenz der Gebärenden ehren und feiern“ &#8211; der Diavortrag von <strong>Dr. Ursa Krattinger</strong> zeigt uns Geburtsdarstellungen aus der Kunstgeschichte, darunter die Zeichnung einer Skulptur, der „Löwinnenthron“ aus Anatolien &#8211; 8000 Jahre alt &#8211; mit einer eindrucksvollen Bildsprache: der Gebärenden, auf dem Thron sitzend, stehen rechts und links zwei Löwinnen zur Seite. Die Hände der aufrechten Frau ruhen auf den Köpfen der Tiere, die ihr ihre langen Schwänze von hinten über die Schultern legen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Podiumsdiskussion</h2>



<p>„Selbstbestimmt gebären in Deutschland? &#8211; Möglichkeiten und Grenzen“ die Podiumsdiskussion unter der forschen und pointierten Moderation von <strong>Ulrike Hauffe</strong> zeigte, daß es z.Z. häufig noch eher um die Grenzen, als um die Möglichkeiten geht.<br><strong>Magdalena Weiß</strong> wünscht für alle Frauen Wahlfreiheit in der Schwangerenvorsorge. Schon vor der Schwangerschaft, am Besten von der ersten bis zur letzten Regelblutung ihres Lebens, sollte eine Frau eine Hebamme an ihrer Seite haben.<br><strong>Ingrid Löbner</strong> von Pro Familia widerspricht im zweiten Punkt. Sie vertritt die Position, daß es bei der Schwangerenbetreuung vor allem um die Beziehungsarbeit geht, die Frau für ihr eigenes Erleben kompetent zu machen, auf sich und das eigene Innere zu hören, ihr Gefühl zu stärken, daß sie in Ordnung ist und nicht für alles Spezialisten braucht.<br><strong>Dr. Armin Malter</strong>, Präsident des Bundesverbandes der Frauenärzte, weist auf eine der besagten Grenzen hin: wenn eine kranke Schwangere die Behandlungsmethode ihres Frauenarztes ablehnt, muß der Vertragsarzt ihre Mutterschaftsvorsorge abbrechen und die Frau woandershin überweisen, will er korrekt nach seinen Richtlinien handeln. (Fragt sich, wie es dann für die Schwangere weitergeht.) Auf die Frage warum so wenig niedergelassene Frauenärzte zu Hausgeburten kommen, weist Malter auf den Kostenfaktor hin &#8211; dem ärztlichen Honorar von 180 DM für eine Hausentbindung stünden für den Arzt 15.000 DM Versicherungsbeitrag pro Jahr gegenüber &#8211; derselbe Beitrag, der auch für Belegärzte gilt. Im Plenum wird dieses Argument nicht akzeptiert. Immerhin sagt der diplomatische und disskussionsbereite Dr. Malter zu, zurück in seine Gremien zu tragen, was er in Dresden beim Kongreß „gelernt“ habe.<br>Frau <strong>Dr. Claudia Schumann</strong> vom AKF und niedergelassene Frauenärztin in Nordheim, empfindet die Polarisierung der Professionen als lähmend. Ihr scheint, daß die Gräben zwischen Hebammen und Frauenärzten eher größer geworden seien. „Die, die hineinfallen, sind die Frauen.“ In ihrer Praxis arbeitet sie erfolgreich mit einer Hebamme zusammen. Für sie beinhaltet das Wort Betreuung die Begriffe „Treue“ und „Vertrauen“ &#8211; und „Selbstbestimmung“ dürfe nicht mit „Alleinlassen“ verwechselt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Risiko &#8211; Begriff aus der Kaufmannsprache</h2>



<p><strong>Prof. Dr. Barbara Duden</strong>, unnachahmlich in ihrer Begabung, den tiefen Sinn auf den Punkt zu bringen, gibt in der Diskussion zu bedenken, daß auch „Beratung zur Nicht-Beratung“ ihre Notwendigkeit haben kann &#8211; es gäbe in unserer Gesellschaft „ein Sprechritual, ein leere und mächtige Zumutung“. Gerade im sehr persönlichen Bereich,&lt; „braucht es die Stille &#8211; weil es sonst weg ist!“. Als Mittlerin zwischen toten und lebenden Hebammen stellt sich die Historikerin in ihrem Vortrag vor. Sie wolle uns eine Waffe an die Hand geben, gegen das Gespenst „Risiko“ &#8211; gegen den „Huckauf auf den 9 Monaten Schwangerschaft der Frauen“. Das Risikoprofil der Schwangeren in der Geburtsmedizin verberge die Frau als Person &#8211; überhaupt entstamme der Begriff Risiko aus der Kaufmannsprache, einer Sprache der Mathematik, der Kalkulation &#8211; diese Begrifflichkeit, die noch vor 20 Jahren in der Verwaltungstechnik, in der Betriebswirtschaft gesprochen wurde, sei heute dabei, zum professionellen Standard zu werden. Frühere Hebammen wußten demgegenüber schon immer um die „Gefahr“ und wie ihr zu vorzubeugen und zu begegnen sei. Das Wort Risiko beinhalte nichts Intimes, es bleibe auf Statistiken begrenzt, die „den Fall“ durch das Gitter der Wahrscheinlichkeiten sähen. Dabei müsse jede Geschichte einzeln für sich betrachtet werden, sie könne niemals über einen Leisten geschlagen werden &#8211; eine zutiefst persönliche Geschichte, die weniger von Geburt, als vom Gebären erzählt. Die Geburt &#8211; mit all ihren individuellen Eigenarten &#8211; an sich wieder „normal“ sein zu lassen, ohne sie in den statistischen Durchschnitt hineinzuzwingen, das ist der Appell von Frau Prof. Dr. Duden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Energieverschwendung?</h2>



<p>„Zufriedene, effektive Hebammen &#8211; warum verschwenden Hebammen ihre Energie?“ der humorvoll gehaltene und gleichzeitig kritisch-konstruktive Vortrag von <strong>Christine Outsdorn</strong> aus den Niederlanden gehört für mich zu den Highlights in Dresden. Was sie in unserer Profession als Hebammen sieht, sei „horizontale Gewalt, Burn-Out, und Frustration“. „Wir fordern zwar unsere Professionalität ein, dies ist aber kein professionelles Verhalten. Ein solches Verhalten ist typisch für unterdrückte Gruppen. Nach Jahrhunderten der Unterdrückung haben wir dieses Verhaltensmuster in der Arbeit verinnerlicht, ohne es zu merken, oder zu realisieren, was wir da tun.“<br>Wer in den Pausen zwischen den Vorträgen mit rauchendem Kopf voller Zahlen und Fakten ins Freie tritt, stößt auf den Traum aller Hebammen, die schon mal zur Berufsverkehrszeit zu einer eiligen Geburt gerufen wurden: Da steht im hellen Sonnenschein ein knallrotes Auto mit Martinshorn und blinkendem Blaulicht, dazwischen leuchtet: „Hebamme im Einsatz“! Mit wenigen Handgriffen sei der Aufsatz mit den Saugnäpfen auf dem Dach befestigt, ohne weitere Eingriffe am Fahrzeug, verspricht der Aussteller. Allerdings muß zuvor die Zulassung bei der KFZ-Behörde genehmigt sein. Kostenpunkt für diese eindrucksvolle Inszenierung: über 3100 DM.</p>



<h2 class="wp-block-heading">In eigener Sache</h2>



<p>Der Bericht meiner Eindrücke vom Kongreß bliebe unvollständig, würde ich nicht erwähnen, daß ich auch in eigener Sache in Dresden dabei war: mein soeben fertiggestellter Dokumentarfilm „Mein kleines Kind“ (siehe auch DHZ 11/2000) fand in den Kolleginnen ein wunderbares Publikum. Der autobiografische Film handelt von meinen Konflikten nach der erschütternden Diagnose bei einer Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft mit meinem vierten Kind und von meinem Versuch einen eigenen, gewaltfreien und respektvollen Weg für meinen kleinen Sohn und unsere Familie zu finden. Die intensive, mich selbst sehr bewegende Resonanz, die er hervorrief und die anschließenden persönlichen Kommentare, Gespräche und auch Tränen, zeigten wieder deutlich, wie ungelöst die behandelte Problematik noch immer in der Gesellschaft dasteht und wieviel seelischen Schmerz nicht nur betroffene Frauen selbst, sondern auch die sie betreuenden Hebammen mit sich herumtragen.<br>Auf dem letzten Kongreß in Bremen vor drei Jahren fand zum Thema Pränatale Diagnostik und ihre Folgen eine intensive Diskussion statt &#8211; nennenswert geändert hat sich bis heute offenbar kaum etwas. Bleibt zu wünschen, daß die Vision „selbstbestimmt gebären“ die diesen neunten Kongreß als roter Faden durchzog, aus den drei Tagen in Dresden einen wirksamen neuen Schub erhalten hat.</p>
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		<title>Dr. Monika Hauser</title>
		<link>https://viktoria11.de/dr-monika-hauser-portrait/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 May 2001 13:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Monika Hauser schildert ihr bewegtes Leben – im Einsatz für das Frauenhilfsprojekt medica mondial in Bosnien, als Frauenärztin in einem Kölner Krankenhaus und schließlich als Mutter und Partnerin. Ein Portrait. &#8222;Es gibt Dinge, die mir Frauen in Bosnien erzählt haben, die ich ganz tief in mir vergraben habe, über die ich mit niemandem reden kann.<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/dr-monika-hauser-portrait/"><span class="screen-reader-text">"Dr. Monika Hauser"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Monika Hauser schildert ihr bewegtes Leben – im Einsatz für das Frauenhilfsprojekt medica mondial in Bosnien, als Frauenärztin in einem Kölner Krankenhaus und schließlich als Mutter und Partnerin. Ein Portrait.</strong></p>



<p>&#8222;Es gibt Dinge, die mir Frauen in Bosnien erzählt haben, die ich ganz tief in mir vergraben habe, über die ich mit niemandem reden kann. Das geht soweit, dass ich denke, das kann ich nicht einmal einer Therapeutin antun, ihr das zu erzählen. Die sind in mir vergraben – die stecken fest, irgendwo da drinnen.&#8220;</p>



<p>Die Bedeutung dieser Worte wird mir erst im Nachhinein voll bewusst. Ein heißer Sommertag vor sechs Jahren: zu Besuch in der Wohnung von Monika Hauser, Mitte Juli 95, und ein unbegreiflicher, grausamer Krieg &#8222;vor unserer Haustür&#8220; auf dem Balkan. Aufnahmen mit dieser außergewöhnlichen Frauenärztin für ein Portrait für&#8217;s Fernsehen – in einer unüblichen Form: Ohne Kamerateam, wir sind zu zweit. Ich nehme als mitfühlende Frau auf, was sie mir berichtet – mit meiner kleinen Amateurkamera halte ich es fest. Ich bin aufmerksames &#8222;Medium&#8220; – Verwandtschaft mit meiner Hebammenarbeit. Nach der intensiven Begegnung finde ich mich an einem kleinen See wieder. Die übergroße Konzentration und Aufnahmefähigkeit schlägt um in tiefste Erschöpfung: Die Wucht und die Spannung von all dem, was mir diese Frau in den letzten Stunden von ihren Erfahrungen erzählt hat, breitet sich langsam aus.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gründung – Medica Zenica</h2>



<p>Dr. Monika Hauser: Fachärztin für Gynäkologie, 1959 als Südtirolerin in der Schweiz geboren, dort aufgewachsen, hat in Innsbruck und Bologna Medizin studiert. Heute lebt sie in Köln. Als sie im Herbst 1992 durch einen Pressebericht auf die massenhaften Vergewaltigungen an bosnischen Frauen aufmerksam wird, reagiert sie auf der Stelle: Sie fährt nach Bosnien und gründet zusammen mit einheimischen Frauen das Frauenhilfsprojekt &#8222;Medica&#8220; in Zenica – zunächst ohne einen Pfennig Geld. &#8222;Wir wussten, dass wir es schaffen würden, wir hatten das Gefühl großer Kraft. Mich hat das Nichtstun des Westens wütend gemacht.&#8220;</p>



<p>Das Frauentherapiezentrum Medica entsteht in Zenica in Zentralbosnien. Kernstück ist eine mobile gynäkologische Ambulanz in einem gut ausgestatteten Wagen, mit der auch Frauen in entlegenen Gebieten kostenlos behandelt werden können. Drei Frauenhäuser gehören dazu, in der Flüchtlingsfrauen mit ihren Kindern auch stationär aufgenommen und behandelt werden können – wo sie zum Teil auch zunächst leben können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein Fest mitten im Krieg</h2>



<p>Ihre Zeit in Bosnien mitten im Krieg hat ihr manches eröffnet, was hier in Deutschland kaum verstanden wird: &#8222;Beispielsweise, dass wir morgens noch, während eines Angriffs, zusammen im Schutzkeller saßen und uns aus unserem Leben erzählten. Später, nach der Entwarnung gingen wir wieder hoch in unsere Ambulanz und arbeiteten weiter. Und am selben Abend, manchmal in den verrücktesten Situationen, feierten wir ein Fest. Ohne Strom, mit Kerzenlicht, die Frauen sangen zur Gitarre und wir haben zusammen getanzt – vielleicht, weil eine der Frauen erfahren hatte, dass ihr vermisster Mann doch noch am Leben war.&#8220; &#8222;In Deutschland lernt man in Seminaren, Grenzen zu ziehen zu den Opfern sexuellen Missbrauchs, damit bei uns keine Sekundärschäden entstehen. Die sind in Zenica verwischt: Wir lebten alle in derselben Kriegssituation, redeten über unsere Angst, um sie nicht runterzuschlucken.&#8220;<br>1993 lebt sie das ganze Jahr über in Bosnien. Danach setzt sie ihre Fachärztinnenausbildung in einem Kölner Krankenhaus fort, mit einer halben Stelle. Ihre Arbeitszeit spielt sich von da ab im folgenden Rhythmus ab: Zwei Wochen Arbeit für Medica mit regelmäßigen Reisen nach Bosnien, dem Auftreiben von Spendengeldern und mit der Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland – und zwei Wochen Arbeit im Krankenhaus in Köln, auf einer geburtshilflich-gynäkologischen Abteilung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hierarchische frauenfeindliche Strukturen</h2>



<p>Auf beides lässt sie sich maximal ein. &#8222;Ich kann nicht mit den Frauen arbeiten und es interessiert mich nicht, was mit ihnen los ist. Warum eine 30-jährige Frau Krebs bekommt – das beschäftigt mich schon über mein Aufklärungsgespräch mit ihr hinaus. Wenn ich Nachtdienst habe, versuche ich mir die Zeit zu nehmen, mit den Frauen auch zu sprechen.&#8220; Einmal muss sie beispielsweise einer sehr jungen Frau mit zwei kleinen Kindern eine Krebsdiagnose mitteilen und ihr erklären, dass sie noch zwei Jahre zu leben hat und sie ihren Lebensplan daraufhin einrichten muss. &#8222;Ich schaff es einfach nicht, das alles an mir abprallen zu lassen. Andererseits kann ich mich über die hierarchischen frauenfeindlichen Strukturen in diesem Haus tagtäglich aufregen und kann mir nicht sagen, ich hab hier nur einen halben Job – ich lass es an mir vorbeigehen. Das geht einfach nicht – ich kann das nicht.&#8220;</p>



<p>Die Kälte und Ignoranz in ihrer Arbeitswelt im Kölner Krankenhaus ist für sie kaum zu verkraften. &#8222;Ich habe nachts bei einer sterbenden Frau gesessen und hörte von der Nachtschwester, dass so etwas total unüblich ist!&#8220; Unfassbar ist für sie vor allem, dass ihre Kollegen konsequent versuchen, die Vorgänge am Balkan aus ihrem Leben auszublenden – und nicht mal ihr, mit der sie zusammenarbeiteten und die ja &#8222;vor Ort&#8220; eine gefragte Expertin zur katastrophalen Situation im Kriegsgebiet ist, kommt ein Zeichen des Interesses entgegen. &#8222;Es ist unter diesen Bedingungen für mich kaum möglich, in dieses Krankenhaus zum Arbeiten zu gehen.&#8220;, sagt sie mir damals.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Systematische Dokumentation</h2>



<p>Gleichzeitig die Arbeit für Medica. Der Tag unserer Begegnung fällt in die Zeit, als gerade Tausende von Menschen in Srebrenica verschleppt, gefoltert und ermordet werden. Monika Hauser hat kaum geschlafen, nachts noch mit Zenica telefoniert. In Deutschland geht das Leben unbeirrt weiter. &#8222;Ich fühle meine Verantwortung, stellvertretend für andere, das zu berichten, was ich gesehen habe – was zutiefst mein Leben verändert hat und mein Leben auch prägt.&#8220;, sagt sie. Allein beim engagierten und offensiven Berichten belässt sie es nicht. Medica dokumentiert systematisch alle Verbrechen, die von Zeuginnen berichtet werden. Unterlagen, die auch beim Kriegsverbrechertribunal in Den Haag verwendet werden.</p>



<p>&#8222;Ich würde eigentlich sehr gerne ein Kind bekommen&#8220;, sagt mir Monika Hauser an diesem Julitag, &#8222;aber das geht jetzt nicht.&#8220; Sie hat ihre Aufgabe im Krieg gefunden. Dort wird sie dringend gebraucht. Ihr Privatleben hat sie dafür zurückgestellt. Angesichts der Flüchtlingsströme in die Lager nach Zenica in dieser Zeit sagt sie: &#8222;Da gibt&#8217;s nichts. Es heißt einfach: volle Kraft und den Frauen helfen. Wenn man diese Frauen und Kinder sieht, die kommen und immer noch unter Schock stehen, dann weiß man, dass das die Arbeit ist!&#8220;</p>



<p>Ihr Partner steht voll hinter ihr. &#8222;Ich glaube, wenn Klaus Peter nicht zutiefst von diesem Krieg auch betroffen wäre, würde es wahrscheinlich gar nicht gehen – ich denke, dass wir uns darin auch gefunden haben. Ich könnte gar nicht mit einer Person zusammen sein, die den Sinn dieses Projekts nicht einsähe und die auch nicht einsähe, dass ich wegen diesem Krieg mein Leben umgestellt habe.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zusammenbruch – Neubeginn</h2>



<p>Fast ein Jahr später bekomme ich einen Brief von Monika Hauser: Wenige Monate nach unserer Begegnung hatte sie einen völligen Zusammenbruch. Nun ist sie in der 26. Woche schwanger. Ihr Sohn Luca wird im August 1996 geboren. &#8222;Sicher ist es kein Zufall, dass ich nach der Krise schwanger wurde.&#8220; Seitdem hat sich ihr Leben sehr verändert.</p>



<p>Schwangerschaft und Geburt waren nicht einfach, ihr Kind wird nach einem vorzeitigen Blasensprung in der 32. Woche zu früh geboren. Die Zeit danach war wunderschön – Rückzug in &#8222;unsere Dreier-Höhle&#8220; zu Hause. Eine Erholung, &#8222;eine Zeit, von der man weiß, dass man so etwas nie mehr erleben wird.&#8220;</p>



<p>Sie nimmt von ihrer Krankenhausarbeit ein halbes Jahr Erziehungsurlaub. Danach nimmt ihr Mann Erziehungsurlaub. Die Arbeit für Medica geht allerdings gleich nach der Geburt weiter. Luca kommt überall mit hin, sein Vater ist auch immer dabei. Wenn sie Vorträge hält, müssen die Reisekosten für die ganze Familie von den Veranstaltern übernommen werden: Das ist ihre Bedingung. Die erste Reise nach Bosnien macht Luca mit einem halben Jahr. Das geht alles unproblematisch. Monika Hauser stillt ihren Sohn neun Monate voll, danach noch weiter bis zum 14. Monat. Ihr Kind ist auch so etwas wie ein Schutz für sie. Natürlich ist sie sich trotzdem bewusst, dass sie selbst dafür verantwortlich ist, für ihr eigenes Wohl und das richtige Maß zu sorgen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Medica Kosova</h2>



<p>1998 beendet Monika Hauser ihre Fachärztinnenausbildung. Danach ist mit der Zerrissenheit zwischen der Krankenhausarbeit und ihrem Herzensprojekt Schluss. Im April 1999 lässt sie in Köln alles stehen und liegen. Im Kosovo ist Krieg ausgebrochen. Sie fährt sofort nach Albanien und gründet an der Grenze zum Kosovo das zweite Medica-mondiale-Projekt: Medica Kosova. Zu Hause haben sie und ihr Mann gerade ein Reihenhaus gekauft, eine Rückzugsmöglichkeit außerhalb von Köln. Den Umzug, die Versorgung von Luca, alles muss ihr Mann in dieser Zeit allein bewältigen.</p>



<p>Heute ist Monika Hauser politische Geschäftsführerin von Medica Mondiale e.V. mit einer 35-Stunden-Stelle. Luca ist jetzt viereinhalb Jahre alt. Ihr Mann hält ihr weiterhin den Rücken frei: Er hat für vier Jahre unbezahlten Urlaub von seiner Arbeit als Tontechniker beim WDR genommen. Obwohl sie ihren Sohn bei seinem Vater in bester Obhut weiß, hat sie als Mutter manchmal mit Schuldgefühlen zu kämpfen: &#8222;Es ist erstaunlich, wie tief auch ich mir das gesellschaftliche Frauenbild zu eigen gemacht habe.&#8220; Wenn sie jetzt mal für ein bis zwei Wochen in den Kosovo reisen muss, fällt es ihr sehr schwer, zu Hause anzurufen und mit Luca zu telefonieren, ohne bei ihm sein zu können.</p>



<p>Den konstanten Rückhalt von Klaus-Peter im Alltag nimmt sie mit Dankbarkeit. Er hat bei ihrer familiären Arbeitsteilung gelegentlich die gleichen Erschöpfungssymptome wie normalerweise eine Mutter: den familiären Zeitplan im Griff behalten, das Kind muss rechzeitig in den Kindergarten, abends kommt eine erledigte Frau nach Hause. Wie findet man noch zu eigenem Engagement? Der Themenkreis der Gespräche am Rande des Sandkastens auf dem Spielplatz füllt ihn nicht aus, zumal es keine eigene Männerkultur in diesem Lebensbereich gibt und kaum Modelle als Vorbild für eine andere Rollenverteilung, als die übliche. Ihr Partner ist für sie auch ein hervorragender &#8222;Supervisor&#8220;: Sein guter Blick von außen hilft ihr dabei, Prozesse zu reflektieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bundesverdienstkreuz abgelehnt</h2>



<p>Für ihren Einsatz mit dem Frauenhilfsprojekt hat Monika Hauser in den vergangenen Jahren zahlreiche Preise und Auszeichnungen bekommen: 1993 wurde sie von den ARD-Tagesthemen zur &#8222;Frau des Jahres&#8220; gewählt, im Juni 1994 Verleihung des &#8222;Gustav-Heinemann-Preises&#8220;. Es folgen zahlreiche Auszeichnungen. Sie sieht in diesen Preisen &#8222;auch eine Anerkennung der Arbeit der bosnischen Frauen, denn normalerweise wird Frauenarbeit doch nur als Caritas gesehen.&#8220; Sie spürt allerdings auch die Ambivalenz der Auszeichnungen, eine Alibifunktion, um weiter mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun haben zu müssen. Im Oktober 1996 lehnt sie die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes ab. Die Frauenärztin begründet das in einem ausführlichen offenen Brief an den Bundespräsidenten: Sie verweigert diese Ehrung aus Protest gegen den Beschluss der deutschen Regierung, mit der Rückführung der bosnischen Flüchtlinge nach Bosnien-Herzegowina zu beginnen – trotz der noch vollständig instabilen und katastrophalen Zustände in ihrer Heimat. Ihr Schlusssatz: &#8222;Die moralische Kraft der demokratischen Bundesrepublik Deutschland muss sich unter anderem daran messen lassen, wieweit sie sich in ihrer Politik für Überlebende eines Genozids einsetzt.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Erschöpfungszustand</h2>



<p>Ihr gesundheitlicher Zusammenbruch im Winter 1995/96 war das Resultat der vollständigen Überarbeitung, ständig auf Hochtouren, die eigenen Grenzen zu überschreiten – Reisen, Veranstaltungen, keine Zeit mehr zum Nachdenken über sich selber. &#8222;Im Dezember 95 war`s fertig – da habe ich nicht mehr gekonnt!&#8220; Verschlimmernd wirkte die Kluft zwischen der Gleichgültigkeit, die sie in der deutschen Gesellschaft erlebte und ihren eindrücklichen Erlebnissen in Bosnien. Dazu kam das, was in der Fachsprache Sekundärtraumatisierung heißt: Die fortwährende Konfrontation mit den extrem belastenden Erfahrungen der Frauen im Kriegsgebiet führten bei ihr zu einem hochgradigen Erschöpfungszustand.</p>



<p>Bei einer neuerlichen Reise nach Bosnien traten massive psychosomatische Symptome auf, wie Herzrhythmusstörungen und Schwindel. Sie konnte gerade noch das nächste Flugzeug zurück nach Hause nehmen. Ihre Ärztin schrieb sie sofort für drei Monate krank. Wochenlang hat sich Monika Hauser daraufhin in ihr Schlafzimmer zurückgezogen. Shiatsu und eine homöopathische Stärkungs-Kur halfen ihr, wieder hochzukommen. Auch mit Psychotherapie hat sie wieder begonnen: Arbeitssupervision, die Sekundärtraumatisierung mit professioneller Hilfe anschauen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Standards in der Traumaarbeit</h2>



<p>Als es im Kosovo losging, war sie schnell wieder auf der gleichen Schiene wie früher: zuviel Arbeit! Aber sie spürt die Frühsymptome jetzt besser und reagiert eher auf die Signale ihres Körpers. &#8222;Es ist immer eine Prüfung für mich, weil ich es gerne anders hätte, und manchmal am liebsten meinen Körper ignorieren möchte.&#8220; Das Leben mit Luca zwingt sie und hilft ihr auch gleichzeitig, anders mit ihren Kräften zu haushalten. Sie hat besser gelernt, Grenzen zu ziehen: Das private Telefon klingelt jetzt nicht mehr ununterbrochen wie früher, die Abende sollen frei bleiben. &#8222;Ich muss mich mehr konzentrieren – und akzeptieren, dass ich nicht nur die Überfliegerin bin.&#8220;</p>



<p>Ihre Hauptarbeit findet jetzt, zusammen mit zwölf Mitarbeiterinnen, im Kölner Büro von Medica mondiale statt. Die Dokumentation der vergangenen Jahre wird ausgewertet, sieben Jahre Arbeit von Medica werden einer gründlichen Analyse unterzogen. Dabei entwickelt Monika Hauser mit ihren Kolleginnen Standards in der Traumaarbeit, erarbeitet Merkmale zur Qualitätsbestimmung und entwirft Konzepte und Fortbildungsprogramme: Material, das künftig Frauen in Kriegsgebieten zur Verfügung gestellt werden soll, so dass ähnlich effektive Frauenhilfsprojekte wie Medica von Frauen in den betroffenen Ländern selbst auf die Beine gestellt werden können.</p>
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			</item>
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		<title>un-Mittel-bar</title>
		<link>https://viktoria11.de/un-mittel-bar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Apr 2001 13:31:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Meine Kollegin bringt weder ein transportables Wasserbecken noch einen Gebärhocker mit. Die Schwangere, die sich telefonisch bei ihr zur Hausgeburt anmelden wollte, legt dankend wieder auf. Meine Kollegin hat auch keine Zusatzausbildung in Homöopathie, Fußreflexzonenmassage oder Akupunktur. Wenn sie eine Frau betreut, bringt sie in erster Linie etwas anderes mit: die klassischen Tugenden einer Hebamme,<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/un-mittel-bar/"><span class="screen-reader-text">"un-Mittel-bar"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p class="has-text-align-center"></p>



<p>Meine Kollegin bringt weder ein transportables Wasserbecken noch einen Gebärhocker mit. Die Schwangere, die sich telefonisch bei ihr zur Hausgeburt anmelden wollte, legt dankend wieder auf. Meine Kollegin hat auch keine Zusatzausbildung in Homöopathie, Fußreflexzonenmassage oder Akupunktur. Wenn sie eine Frau betreut, bringt sie in erster Linie etwas anderes mit: die klassischen Tugenden einer Hebamme, von alters her &#8211; ihr umfangreiches geburtshilfliches Wissen, Erfahrung, Feinfühligkeit, Menschenkenntnis, Respekt, Zuneigung, Geduld. Sie verströmt unerschütterliche Sicherheit, dass die gebärende Frau ihre Geburt aus eigener Kraft bewältigen wird. Medikamente finden sich in ihrem Hebammenkoffer ausschließlich für den Notfall. Der ist nicht übermäßig schwer. Zum Wochenbettbesuch kommt sie immer mit der gleichen Tasche: für die anschließenden Einkäufe im Supermarkt. Nur ihr Portemonnaie ist darin.</p>



<p>Bietet diese Hebamme zu wenig? Die Existenzangst unter Kolleginnen lässt gelegentlich Druck aufkommen und damit das Bedürfnis, durch zusätzliche „heilsame&#8220; Angebote an Profil und an äußerlich ablesbarer Professionalität zu gewinnen. Schwangeren Frauen imponiert diese umfassende Kompetenz und Ausstattung häufig auf den ersten Blick. Aber lenkt es sie nicht gleichzeitig ab von ihrem eigenen Können, ihr Kind auf die Welt zu bringen? Kann die großzügige Gabe von Mitteln nicht eine Zuwendung sein, die zuweilen auch ein Ausweichen der un-Mittel-baren Begegnung bedeutet, ein schnelles Zufriedenstellen des Wunsches der Schwangeren, etwas von ihrer Helferin zu bekommen? Die gar nicht so harmlose Nebenwirkung noch so natürlicher und sanfter Mittel kann auch eine Schwächung der Mutter bedeuten: Ihre gelungene Schwangerschaft und Geburt hat sie nicht in erster Linie ihrer eigenen Kompetenz als Frau zu verdanken, sondern der helfenden Expertin, deren Kenntnisse und Anwendungen sie oft nicht wirklich durchschauen kann – es ist etwas „Magie&#8220; im Spiel, wie wir es aus vielen Bereichen medizinischer Behandlung kennen.</p>



<p>Für die Hebamme mag die eigene Verwobenheit in die Geburtsarbeit der Frau bei einem glücklichen Ausgang persönliche Stärkung bedeuten. Mancher Frau wäre möglicherweise auf lange Sicht mit einem Verzicht auf sanfte Eingriffe mehr geholfen. Es stellt sich außerdem die Frage: was können behutsame naturheilkundliche Gaben für einen Wert entfalten, solange gleichzeitig der altbekannte unsanfte oder sogar rabiate Befehlston unter der Geburt auch heute noch nicht vollständig ausgestorben ist?</p>
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			</item>
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		<title>Anspruchsvoll</title>
		<link>https://viktoria11.de/anspruchsvoll/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Feb 2001 14:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Katja Baumgarten stellt die Hebamme Ute Volz und den Aufbau ihrer Hebammenpraxis in Hannover vor. Sie idealisiert und beschönigt nichts, sondern beschreibt in erfrischender Offenheit die Vor- und Nachteile der Freiberuflichkeit Aufbruch Nach 15 Jahren Kreissaaltätigkeit stand für Ute Volz der Entschluss fest: eine eigene Praxis. Zu lange hatte sie an einen Arbeitsplatz gewirkt, der<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/anspruchsvoll/"><span class="screen-reader-text">"Anspruchsvoll"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p><strong>Katja Baumgarten stellt die Hebamme Ute Volz und den Aufbau ihrer Hebammenpraxis in Hannover vor. Sie idealisiert und beschönigt nichts, sondern beschreibt in erfrischender Offenheit die Vor- und Nachteile der Freiberuflichkeit</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Aufbruch</h2>



<p>Nach 15 Jahren Kreissaaltätigkeit stand für Ute Volz der Entschluss fest: eine eigene Praxis. Zu lange hatte sie an einen Arbeitsplatz gewirkt, der ihre menschlichen Bedürfnisse nur unzureichend zufrieden stellte. &#8222;Ich wollte einen schönen Ort schaffen, an dem sich alle Menschen wohlfühlen.&#8220; Dieses Motto wurde zum Namen für die Hebammenpraxis &#8222;Valetudo&#8220; &#8211; das lateinische Wort heißt auf deutsch &#8222;Wohlbefinden&#8220;.</p>



<p>&#8222;Den Aufenthaltsräumen für Hebammen und Krankenschwestern wird in der Krankenhausarchitektur selten Aufmerksamkeit geschenkt &#8211; häufig sind es die hässlichsten Räume, die eine gesunde Regeneration beim Arbeiten nicht zulassen,&#8220; findet Ute Volz: &#8222;Ich hatte auch keine Lust mehr, meine Kurse in irgendeinem Kellerraum im Krankenhaus abzuhalten.&#8220; Der Klinikalltag strapazierte sie zunehmend. &#8222;Eine Geburt pro Schicht ist ok., aber wenn dann noch eine Schwangere klingelt und schließlich sind es 3-5 Frauen, die gleichzeitig Aufmerksamkeit brauchen, das ist zuviel.&#8220;</p>



<p>Auf eine 2-zeilige Annonce: &#8222;Suche Hinterhaus oder Werkstatt für Einrichtung einer Praxis&#8220; gab es ein einziges Angebot. Eine ehemalige Polsterwerkstatt in dem Stadtteil, in dem sie auch wohnt. &#8222;Als ich die Räume gesehen hatte, wusste ich: Das ist es!&#8220; Das war im August 1995.</p>



<p>Trotzdem brauchte Ute Volz jetzt erst mal viel Zeit. Umbauplanung und vor allem die Finanzierung ihres Traumes musste auf die Beine gestellt werden. Ihre 10.000 Mark Eigenkapital &#8211; ein Tropfen auf den heißen Stein! &#8222;Ich schrieb eine Konzeption, wie ich mir meine eigene Praxis vorstelle. Ich fasste meine Träume in Worte.&#8220; Ihr geplanter Standort liegt günstig: Viele junge Menschen mit Kindern wohnen hier. Der Hebammenverband gab auf ihre Bitte hin eine offizielle Stellungnahme für die Bank ab, die Ute Volz als erfahrene Hebamme mit notwendiger fachlicher Kompetenz für ihr Vorhaben auswies. Inoffiziell erhielt Ute Volz den ungebetenen Ratschlag, sich doch ihre Pläne noch einmal gut zu überlegen. &#8222;Erst ab einem Einnahmenvolumen über 120.000 Mark lohne sich ein derartiger Schritt, sonst brauchte ich gar nicht erst anfangen,&#8220; erinnert sich die Hebamme noch immer verärgert. Ihr wurde nahegelegt, die Räumlichkeiten innerhalb ihrer Wohnung für die Freiberuflichkeit einzusetzen. Genau das wollte Ute Volz aber nicht. Ihr ging es um einen professionellen Arbeitsplatz mit klarer Trennung von Beruf und Privatleben. Ihren Auftritt als Hebamme will sie unter keinen Umständen in der &#8222;Kuschel-Ecke&#8220; angesiedelt sehen. &#8222;Ich will raus aus diesem landläufigen Bild der Hebamme, die Tag und Nacht für Mütter, Babys und Väter kostenlos und immer freundlich zur Verfügung steht. Viele Hebammen sorgen nicht gut genug für sich selbst.&#8220; Wie soll bei einem Mangel an eigener Lebenssinnlichkeit den betreuten Frauen die nötige Fülle und Lebensfreude weitergegeben werden? &#8222;Ich bin anspruchsvoll &#8211; in dem was ich bieten möchte und in dem, was ich für mich selbst suche.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Finanzierung</h2>



<p>Der Gang von Bank zu Bank erwies sich als persönlicher Test: „Dreimal wurde mein Projekt abgelehnt: Ich wurde als Frau schlecht behandelt, mein Vorhaben wurde mir nicht zugetraut. Dann hatte ich meinen Auftritt gelernt.“ Zur 4. Bank ging sie als entschiedene professionelle Fachfrau mit einem interessanten und überzeugenden Konzept, bat um ein ebenfalls überzeugendes Angebot der Bank, das sie auch prompt zwei Tage später erhielt.</p>



<p>Den Hauptteil der Finanzierung deckte ein sogenanntes DTA-Darlehn bei der Deutschen Ausgleichbank ab. Jede Bank kann bei dieser bundeseigenen Kreditvergabeanstalt für ihre Kreditnehmer ein spezielles Existenzgründungsdarlehn beantragen. Diese Möglichkeit und eine EKH, eine Eigenkapitalhilfe, ebenfalls bei der Deutschen Ausgleichsbank, überbrückten ihr fehlendes Eigenkapital und machten es überhaupt erst möglich, dass sie für das umfangreiche Vorhaben Kundin bei ihrer Bank werden konnte. Die staatliche Bank übernimmt mit dieser Förderung für die Existenzgründung das finanzielle Risiko gegenüber der Hausbank. Zur weiteren Finanzierung konnte dadurch noch ein normales Hypothekendarlehn bei ihrer Bank abgeschlossen werden. Sie vermutet, dass sie die Unterstützung der Bank in erster Linie wegen ihrer persönlichen Überzeugungskraft erhielt &#8211; betriebswirtschaftlich war ihr Projekt sicher ein Wagnis.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Helle Räumlichkeiten</h2>



<p>Sie hat gewonnen. Trotz eines Schuldenbergs von über 375.000 Mark für den sie nun verantwortlich ist, hat sie sich ihren Wunschtraum von einer guten Arbeitsatmosphäre erfüllt. Die Räumlichkeiten konnten erworben, der Umbau endlich ausgeführt werden. Ute Volz richtete ihre Praxis nach ihrem persönlichen Geschmack ein, ohne Hilfe von Innenarchitekten. Die Ausstrahlung sollte sowohl modern, kompetent und professionell, als auch warm und erholsam für alle Beteiligten sein.</p>



<p>In dem äußerlich eher sachlichen Flachbau fühlt man sich sofort willkommen. Außen ein kleiner gut gepflegter „Vorgarten“ mit ausreichend Platz für Kinderwagen und Fahrräder: &#8222;Ich war entschieden, eine Praxis als Eigentum zu erwerben, weil ich auf keinen Fall vom dauerhaften Wohlwollen eines Hausvermieters abhängig sein wollte und in dieser Hinsicht zu keinem Kompromiss bereit war.&#8220; Die Räume sind durch die vielen großen Fenster hell und freundlich. Im Eingangsbereich trifft man zunächst auf einen erhöhter Tresen, dahinter das &#8222;Büro&#8220;. Er dient als &#8222;Distanzhalter&#8220;, auch zum inneren Schutz: &#8222;Nicht jeder, der in die Praxis kommt, hat die besten Absichten.&#8220; Beispielsweise gibt es Vertreter oder einige Frauen gegen die man sich schlecht abgrenzen kann. &#8222;Wenn ich selbst immer in meiner Mitte wäre, bräuchte ich das nicht.&#8220; Daneben findet sich eine offene Sitzgruppe für Beratungsgespräche. Mehr Intimität herrscht im abgeschlossenen Untersuchungsraum zur Schwangerenvorsorge. Gerade bei den CTG-Kontrollen ergibt sich oft ein intensives persönliches Gespräch. Ein großer, sehr heller Gruppenraum steht für Kurse zur Verfügung &#8211; gut zu heizen z.B. für Babymassage-Kurse.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Als Eigentümerin auch Mitglied im Team</h2>



<p>Ute Volz ist als Eigentümerin &#8222;Chefin&#8220; der Praxis, aber auch Mitglied im Team der vier unabhängigen freiberuflichen Hebammen. Mittlerweile sieht sie das selbst als nicht so glückliches Konstrukt. Zwar hat sie die größte Einflussnahme auf das Erscheinungsbild und die Abläufe der Praxis, andererseits aber auch die volle Verantwortung für den monatlichen Schuldendienst von 3.500 Mark an die Bank. Manches bleibt an ihr hängen. Wann etwas für die Praxis getan werden müsste, sieht sie das als Geschäftsfrau vielleicht etwas eher und dringlicher als die anderen drei Hebammen: Die Praxis muss nach außen bestmöglich präsentiert werden, es braucht ständig neue Ideen, um die Qualität der Angebote auf Höchststandard halten und Stagnation zu vermeiden.</p>



<p>Die Kolleginnen sind ihre Mieterinnen mit normalen Mietverträgen bei 3-monatiger Kündigungsfrist: 650 Mark Miete inklusive Nebenkosten für die Vollzeitkollegin, der entsprechende Anteil für die beiden Teilzeitkolleginnen. Jeder Kollegin steht die Praxis für diesen Beitrag mindestens ein Tag in der Woche zur Nutzung für Vorsorge, Beratung und natürlich für ihre Kurse zur Verfügung.</p>



<p>Ute Volz sieht die Probleme, die der Einstieg in die Freiberuflichkeit für sie und ihre Kolleginnen mit sich gebracht hat. Alle Beteiligten mussten die neuen Anforderungen erlernen. Dazu gehörte, dass plötzlich das gewohnte regelmäßige Einkommen aus der Klinik wegfiel. Eigene Existenzängste übertrugen sich auf das Team, zB, dass angemeldete Frauen &#8222;abspringen&#8220; würden oder ein Kurs nicht voll würde. Jede Hebamme brachte für die Freiberuflichkeit ein unterschiedliches persönliches Konzept mit, das erst zusammenwachsen musste, z.T. auch uneingelöst blieb. Mit der Erfahrung kam mehr Sicherheit, in größeren Zeitabständen, in 3-6-Monats-Zyklen zu denken. Ute Volz hat sich selbst als zunächst sehr bestimmend in Erinnerung. Das hing auch mit dem großen Druck zusammen, den der Schuldenberg mit sich brachte. Alle waren nicht geübt in der neuartigen Zusammenarbeit. Das Team suchte regelmäßige Unterstützung durch einen Supervisor.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Großer Bedarf</h2>



<p>&#8222;Valetudo&#8220; wurde sofort von den schwangeren Frauen angenommen. Begünstigend wirkte, dass gerade die Fallpauschalen für Geburten im Abrechnungsmodus der Krankenhäuser eingeführt wurden. In denselben Häusern, wo noch unmittelbar zuvor ambulante Geburten sehr schwerfällig zugelassen und zahllose medizinische Gründe angeführt wurden, warum die frisch entbundene Mutter noch einige Tage länger in der Klinik bleiben sollte, ermutigte man plötzlich die Frauen zum frühzeitigen Aufbruch nach Hause. Es gibt seitdem viel mehr sogenannte teilambulante Geburten, bei denen die Frauen schon nach zwei bis drei Tagen entlassen werden. Auch Frühentlassungen nach Sectiones sind heute häufiger geworden. Ein erweitertes Arbeitsfeld der freiberuflichen Hebammen.</p>



<p>25 Mütter werden im Durchschnitt pro Monat mit Vor- und Nachsorge durch die Praxis betreut, aufgeteilt auf die vier Kolleginnen. Es werden 7-10 Hausgeburten im Jahr durchgeführt. Das ist eher wenig, aber Ute Volz sieht auch die Belastungen, die ein so weit gefächertes Angebot mit der ständiger Rufbereitschaft mit sich bringt. Mit ihren 45 Jahren tut ihr die berufliche Regelmäßigkeit gut, empfindet sie die Einschränkungen der Wartezeit als belastend für das Alltags- und Privatleben. 20 &#8211; 30 Geburtsvorbereitungskurse werden pro Jahr abgehalten, hinzu kommen 20 Rückbildungskurse, 5-7 Babymassagekurse, 5 Säuglingspflegekurse, 1x wöchentlich trifft sich der Mutter-Kind-Kreis mit Säuglingen und 14-tägig die offene Gruppe für Mütter mit 6-8 Monate alten Krabbelkinder. Externen Hebammen werden die Räumlichkeiten in den nicht genutzten Zeiten ebenfalls angeboten: Für eine Pauschale von 330 Mark pro Kurs wird die Organisation der Ankündigung und Anmeldung der Frauen gleich mitübernommen.</p>



<p>Häufig rufen Frauen mit Stillproblemen lange nach der Geburt an, die sonst keine Hebamme erreicht haben. Solche Beratungen sind „Service“ und werden nicht abgerechnet. Durch die Bekanntheit der Praxis melden sich die Frauen immer früher an, häufig sofort, wenn sie wissen, dass sie schwanger sind. Ute Volz begrüßt die Betreuung in der Frühschwangerschaft. Je früher sie die Frauen kennen lernt, desto persönlicher kann die Bindung werden und umso mehr Fingerspitzengefühl kann sie für schwierige Fragen entwickeln. Zum Beispiel, wenn es um familiäre Belastungen oder um Probleme im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik geht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Selbstbestimmt</h2>



<p>&#8222;Durch das umfassende Angebot wenden sich Schwangere eher an eine Praxis als an einzelne Hebammen,&#8220; beobachtet Ute Volz. Davon profitieren alle Beteiligten. Die Arbeit in der Praxis ernährt alle vier Hebammen. Jede von ihnen arbeitet autark und hat ihre eigene Nische, die sie mit ihren speziellen Kursen abdeckt. Dadurch gibt es keine Konkurrenz. Die Schwangeren melden sich zur Vor- und Wochenbettbetreuung bei ihrer jeweiligen Kurs-Hebamme an. So bleibt Kontinuität gewahrt. Jede Kollegin handelt autonom, es gibt klare Grenzen, man redet sich gegenseitig nicht rein. Freitags treffen sich die Hebammen zum gemeinsamen Gespräch beim Frühstück über organisatorische Praxisabläufe, manchmal über besondere &#8222;Fälle&#8220;.</p>



<p>Die Vielfalt der Arbeit in ihrer Praxis macht Ute Volz große Freude. Zum Beispiel empfindet sie auch die Büroarbeit als willkommene Abwechslung: &#8222;Mein Konzept ist aufgegangen.&#8220; Trotzdem soll dies kein Arbeitsplatz für alle Ewigkeit sein. &#8222;Bei der Gründung der Praxis, habe ich an einen Zeitraum für die nächsten 10 Jahre gedacht.&#8220; Ihre Lebenssituation als alleinerziehende Mutter verändert sich, ihre Tochter ist nahezu erwachsen und wird unabhängig. &#8222;Die Praxisgründung war für mich eine Herausforderung zu einer weitgehend selbstbestimmten Arbeit. Ich habe viele gute Erfahrungen gemacht, der Erfolg macht mich stolz. Aber jetzt fange ich an, langsam aus dem Beruf herauszuwachsen und suche Veränderung.&#8220;, zieht die tatkräftige und ideenreiche Hebamme Bilanz: &#8222;Vielleicht mache ich noch mal etwas völlig anderes, was gar nichts mit dem Hebammenberuf zu tun hat.&#8220;</p>
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			</item>
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		<title>Mein kleines Kind</title>
		<link>https://viktoria11.de/mein-kleines-kind-artikel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Nov 2000 10:41:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
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		<title>Aachen</title>
		<link>https://viktoria11.de/aachen-1-europaeischer-kongressfuer-ausserklinische-geburtshilfe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Nov 2000 10:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Kongresse und Tagungen]]></category>
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					<description><![CDATA[In Aachen trafen sich vom 28. September bis 1. Oktober 2000 etwa 250 freiberufliche Hebammenaus zahlreichen europäischen Ländern zum ersten gemeinsamen Kongress. Neuste Erkenntnisse aus der Forschung der Hebammengeburtshilfe. &#8222;Sie sind eine potentielle Mörderin!&#8220; Gegen Sätze von solchem Kaliber seitens mancher Gynäkologen mußte ich zu Beginn meiner Hausgeburtspraxis gelegentlich gewappnet sein. Vor 17 Jahren stärkte<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/aachen-1-europaeischer-kongressfuer-ausserklinische-geburtshilfe/"><span class="screen-reader-text">"Aachen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>In Aachen trafen sich vom 28. September bis 1. Oktober 2000 etwa 250 freiberufliche Hebammenaus zahlreichen europäischen Ländern zum ersten gemeinsamen Kongress. Neuste Erkenntnisse aus der Forschung der Hebammengeburtshilfe.</p>



<p>&#8222;Sie sind eine potentielle Mörderin!&#8220; Gegen Sätze von solchem Kaliber seitens mancher Gynäkologen mußte ich zu Beginn meiner Hausgeburtspraxis gelegentlich gewappnet sein. Vor 17 Jahren stärkte mir der Austausch mit den wenigen ähnlich arbeitenden Kolleginnen in meinem Umkreis und vor allem die freigiebige Lebenserfahrung mancher älterer Kollegin an der Pensionsgrenze den Rücken. Umso begeisterter erlebte ich den 1. Europäischen Kongress für außerklinische Geburtshilfe.</p>



<p>In Aachen trafen sich vom 28. September bis 1. Oktober an die 250 freiberufliche Hebammen aus zahlreichen europäischen Ländern. Ein hochkarätiges Programm aus Vorträgen und Workshops mit den neusten Erkenntnissen aus der Forschung der Hebammengeburtshilfe war Grundlage für reichhaltige Anregungen und lebendigen Austausch. Eingeladen hatten die vier Organisatorinnen Bärbel Kesting (Pegasus-Fortbildungsakademie für Hebammen), Eva Maria Müller-Markfort (Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands &#8211; BfHD), Christina Oudshoorn (European Workgroup of Independent Midwives) und Anna Rockel-Loenhoff (BfDH und European Workgroup of Independent Midwives).</p>



<p>Fast zuviel des Guten &#8211; viele interessante Vorträge und Workshops mit über 70 Referentinnen und Referenten liefen parallel, da ging es nicht ohne die Qual der Wahl und es kam in den vier Kongresstagen ein wenig Atemlosigkeit auf. Schade, daß angesichts des exzellenten Angebots nicht noch viel mehr Hebammen den Weg nach Aachen gefunden haben. Gerade in der freien Praxis mag eine so lange Abwesenheit für viele Kolleginnen undurchführbar gewesen sein.</p>



<p>Den Eröffnungsvortrag hielt Prof. Dr. Beate Schücking: &#8222;Frauengesundheit und Hebammengeburtshilfe&#8220;. Anhand von wissenschaftlichen Studien belegte sie, wie durch gute, kontinuierliche Hebammenbegleitung die medizinische Interventionsrate vermindert und die Kompetenz und Zufriedenheit der gebärenden Frauen gestärkt würde. Andererseits könne durch ein traumatisches Geburtserlebnis die sekundäre Sterilitätsrate erheblich ansteigen. Von einem Sectio-Symposium in Zürich berichtete sie u.a. von einer bemerkenswerten Berechnung: jedes Prozent Anstieg der Sectio-Frequenz in Deutschland führt zu zusätzlichen Ausgaben für das Gesundheitswesen um je 22 Mio. DM.</p>



<p>Der Workshop &#8222;Präklinisches Notfallmanagement für Mutter und Neugeborenes&#8220; war &#8222;der Renner&#8220;: die Veranstaltung wurde von dem Notarzt Dr. Claus-Bert Lennartz dreimal durchgeführt und war jedesmal ausgebucht. Einleitend eine Anekdote zu Picassos Lebensanfang: er kam leblos zur Welt, schrie nicht, atmete nicht &#8211; die Hebamme wandte sich von ihm ab, der Mutter zu. Zum Glück gab ihn sein Onkel nicht sofort auf, sondern blies ihm den Rauch seiner Zigarre in die Nase &#8211; ein Reiz, der ihm das Leben gerettet haben soll. &#8222;Die Zahl der Neugeborenen, die durch einfache Atemwegsmaßnahmen hätten gerettet werden können, wird weltweit auf etwa 800.000 / Jahr geschätzt.&#8220; Ein praxisnaher Vortrag über Lebensrettungssofortmaßnahmen folgte, mit angenehmer Aufgeschlossenheit für den Erfahrungsschatz aus den Reihen der teilnehmenden Hebammen. Seine empfohlene Notfallausrüstung lag zur Anschauung und zum Ausprobieren bereit.</p>



<p>Ebenfalls sehr anregend der Workshop &#8222;Erfahrungsaustausch zur Entwicklung der Beckenendlage&#8220;. Prof. Dr. A. Rockenschaub zog das Resümee aus 1013 dokumentierten Steißlagen während seiner Zeit als Leiter der Ignaz-Semmelweis-Klinik in Wien 1965 bis 1987. 44.500 Kinder wurden in dieser Zeit dort geboren &#8211; in der er &#8222;möglichst alles ignorierte, was in der Geburtsmedizin erfunden wurde&#8220;. Stattdessen wurde so vorgegangen, wie erfahrene Hebammen Geburtshilfe leisten. &#8222;Wir wissen nichts!&#8220; war einer der wiederholten Aussprüche des kritischen Geburtshelfers, der die gängige Lesart der Schulmedizin fortwährend in Frage stellt und der sich auch mit der Frage nach den Ursachen befaßte, warum ein Kind in Beckenendlage liegt. Eine der Spuren, die er lebenslang verfolgte, war die Annahme, daß möglicherweise eine Unreife des Mittelhirns mit daraus folgender Entwicklungsunreife der Stellreflexe die Ursache sein könnte. Steißgeburten wurden grundsätzlich spontan erwartet: Sectio-Rate 2%! (1% Sectio-Rate insgesamt). Für die beste Gebärposition bei BEL hält er die Hocke: erstens, weil das Kind so am Besten &#8222;von selbst&#8220; geboren wird, zweitens, weil in dieser Position keine störenden Eingriffe der Geburtshelfer möglich sind. Das Kind hilft selbst bei seiner Geburt mit, wenn man es läßt &#8211; so hat Prof. Rockenschaub beobachtet, das das Kind bei der Gefahr hochschlagender Arme, diese selbst wieder zurückzieht.</p>



<p>&#8222;Hände weg von der Steißlage&#8220; hieß der Vortrag der schottischen Hebamme Mary Cronc, die mit ihrer Erfahrung und Erscheinung verkörperte, was man sich landläufig unter einer Hausgeburtshebamme vorstellt. Der Titel meinte ebenfalls das äußerst abwartende Vorgehen bei Beckenendlagengeburt: &#8222;Don&#8217;t touch anything!&#8220; Keine Berührung des Kindes während des Durchtritts seines Körpers solange bis der Hals geboren ist &#8211; dann erst vorsichtig bei der Geburt des Kopfes unterstützen. Die von ihr empfohlene Geburtsposition bei BEL ist die Stellung, die die Frau natürlich wählt. Keine Wehenmittel: wenn es nicht weitergeht, sei das ein Zeichen für eine Sectio. Stattdessen hat sie kein Limit, was die Größe des Kindes angeht, solange die Wehentätigkeit und der Geburtsfortschritt gut sind. Die Geburt des 2. Zwilling ist für sie der einzige Grund das Kind aktiv zu entwickeln.</p>



<p>Schließlich stellte Tom Wennekers, männliche Hebamme aus den Niederlanden und Hebammenlehrer, die lebhaft diskutierte Frage, warum so wenige Hausgeburtshebammen Beckenendlagengeburten zu Hause betreuen. Die meisten Kolleginnen antworteten, daß sie sich durch ihre unzureichende Ausbildung fachlich nicht sicher genug fühlten. Eine Kollegin, die regelmäßig Beckenendlagengeburten begleitet gab an, daß ihr durch das Gesundheitsamt Steine in den Weg gelegt werden: sie wurde bereits durch ihren Amtsarzt abgemahnt. In den Niederlanden gehört die Entbindung von Steißlagen zu den normalen Aufgaben der Hausgeburtshilfe.</p>



<p>Im sehr bewegenden Workshop &#8222;Todgeburt &#8211; Trauer&#8220; berichtete Rita Kamprad &#8211; Strothoff von ihren Erfahrung bei der Begleitung eines Elternpaares, das sich nach der Diagnose &#8222;Anencephalus&#8220; entschieden hatte, sein Kind zu Hause zur Welt zu bringen. Die gleiche Diagnose für sein Kind war einem anderen Elternpaar gestellt worden. Das anwesende junge Paar berichtete aus der anderen Perspektive von seinem Erlebnis. Ihre Hebamme wollte die gewünschte Hausgeburt nicht verantworten. Die Tochter wurde im Krankenhaus geboren, anschließend nahmen die Eltern ihr Kind mit nach Hause, wo sie gemeinsam mit ihrem Kind seine kurze Lebenszeit verbrachten bis es starb.</p>



<p>Die Fülle der informativen und anregenden Eindrücke wiederzugeben sprengt diesen Rahmen. Es gab Vorträge zur Arbeitssituation der Hebammen aus verschiedenen europäischen Ländern, zu praktischen, medizinischen und organisatorischen Seiten der Hebammentätigkeit sowie zu ethischen Fragestellungen. Die Organisatorinnen haben einen Reader angekündigt auf den man gespannt warten darf. Die DHZ wird einige der interessanten Vorträge vorabdrucken.</p>



<p>Die Veranstaltung endete mit der Verabschiedung einer Resolution zur Stellung der Hebamme im Europäischen Gesundheitswesen, die während der Kongresstage von drei Arbeitsgruppen erarbeitet wurde und an das Europäische Parlament nach Brüssel weitergeleitet werden soll.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Respekt</title>
		<link>https://viktoria11.de/adoption/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Sep 2000 09:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Vor 18 Jahren hatte ich ein unvergessliches Erlebnis mit einer Mutter, die ihr Kind zur Adoption freigab. Ich war gerade 22 Jahre alt und arbeitete auf der Entbindungsstation im Kreiskrankenhaus Dachau. Diese Abteilung war damals eine der ersten geburtshilflichen Stationen, die eine sogenannte „sanfte, natürliche Geburt“, eine familienorientierte Geburtshilfe nach Leboyer/Odent versuchten. An der Kreissaaltür<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/adoption/"><span class="screen-reader-text">"Respekt"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Vor 18 Jahren hatte ich ein unvergessliches Erlebnis mit einer Mutter, die ihr Kind zur Adoption freigab. Ich war gerade 22 Jahre alt und arbeitete auf der Entbindungsstation im Kreiskrankenhaus Dachau. Diese Abteilung war damals eine der ersten geburtshilflichen Stationen, die eine sogenannte „sanfte, natürliche Geburt“, eine familienorientierte Geburtshilfe nach Leboyer/Odent versuchten. An der Kreissaaltür klingelte eine schwangere junge Frau. Sie kam zur Entbindung in Begleitung ihrer Mutter. Wie sich bald herausstellte, wollte sie ihr Kind nach der Geburt zur Adoption freigeben und hatte sich bewußt dieses „alternative“ Krankenhaus ausgesucht. Die 18-jährige Frau war unbeabsichtigt schwanger geworden und hatte sich aus religiösen Gründen gegen eine Abtreibung, für eine Adoption entschieden. Sie erschien außergewöhnlich gut vorbereitet, kam durch ihre Atemtechnik gut mit den Wehen zurecht, mit der umsichtigen, solidarischen Unterstützung ihrer Mutter. Sie verzichtete auf Schmerzmittel unter der Geburt, weil sie befürchtete, sie könnte dem Kind damit schaden. Wie sie mir erzählte, hatte sie sich in der Schwangerschaft besonders gesund ernährt und verhalten, um dem Kind in ihrem Bauch das Beste mit auf den Weg zu geben, auch wenn sie es nicht behalten und großziehen konnte. Sie hatte eine leichte, harmonische Geburt. Nur eine Durchtrittsnarkose wünschte die Gebärende: sie wollte ihr Kind nach der Geburt nicht sehen.</p>



<p>Es war für mich damals ein eigentümliches, widersprüchliches Gefühl, mit ihrem neugeborenen Sohn ins Nachbarzimmer zu gehen, um ihn dort anzuziehen und dann auf die Kinderstation zu bringen. Auf unserer Entbindungsstation war es eine unbedingte Selbstverständlichkeit, daß die neugeborenen Kinder in ihren ersten Stunden im Dämmerlicht auf dem Bauch der Mutter lagen. Falls das nicht ging, begrüßte sie der Vater auf dieselbe Weise. Der vorübergehend „mutterlose“ kleine Jungen lag in meinem Arm und mußte auf diese liebevolle Zuwendung zur Begrüßung auf der Welt verzichten. Meine eigene Hilflosigkeit in dem Moment machte für mich spürbar, wie schwerwiegend der Trennungsschritt von seiner Mutter war. Gleichzeitig hatte ich den allergrößten Respekt vor der Leistung dieser jungen Frau.</p>
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		<title>Stillen</title>
		<link>https://viktoria11.de/stillen-weil-es-schoen-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Sep 2000 09:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[Liebe Kolleginnen, beobachten Sie auch gelegentlich eine gewisse „Stillmüdigkeit“? Gerade erzählte mir eine Kollegin gereizt von einer Mutter, die bei ihr anfragte, wann sie endlich mit dem Stillen aufhören „dürfe“. Was vermitteln wir, wenn wir für das Stillen plädieren? Sind es Lebensfreude, herzlicher, erotischer Austausch mit dem Kind? Frauen werden, wie mir manchmal scheint, mit<a class="more-link" href="https://viktoria11.de/stillen-weil-es-schoen-ist/"><span class="screen-reader-text">"Stillen"</span> weiterlesen</a>]]></description>
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<p></p>



<p>Liebe Kolleginnen,</p>



<p>beobachten Sie auch gelegentlich eine gewisse „Stillmüdigkeit“? Gerade erzählte mir eine Kollegin gereizt von einer Mutter, die bei ihr anfragte, wann sie endlich mit dem Stillen aufhören „dürfe“.</p>



<p>Was vermitteln wir, wenn wir für das Stillen plädieren? Sind es Lebensfreude, herzlicher, erotischer Austausch mit dem Kind? Frauen werden, wie mir manchmal scheint, mit einem neuen Dogma der perfekten Mütterlichkeit überhäuft. Eine gute Mutter hat ihrem Kind die Brust zu geben &#8211; weniger als Akt der Zuneigung und Verbundenheit oder als sinnliche Freude für sie selbst, sondern als optimale Milchquelle mit Nahrung in unnachahmlicher Zusammensetzung und ständiger Verfügbarkeit. „Stilltechniken“ werden erlernt. Unter dem moralischem Druck scheint mir bei einigen jungen Frauen das Bedürfnis nach Unabhängigkeit und Verweigerung zu wachsen &#8211; Verspannung bei manchen anderen.</p>



<p>Ich habe meine vier Kinder mit viel Vergnügen insgesamt sechs Jahre lang gestillt. Michael trank fast drei Jahre von meiner Milch, Martin nur ein einziges, unvergeßliches Mal nach seiner Geburt, bevor er nach wenigen Stunden wegen seiner unheilbaren Behinderungen starb. Als Paula geboren wurde, war ihr Bruder Nikolaus knapp zwei Jahre alt. Er kam ins Geburtszimmer, sah mit Begeisterung die Schwester an meiner Brust, legte sich an die andere Seite und trank ebenfalls in vollen Zügen. Diese selbstverständliche Begrüßung, das unkomplizierte Teilen ohne Eifersucht, gehört zu den schönsten Momenten in meinem Leben. Ich stillte die beiden 5 Monate gemeinsam.</p>



<p>Als stillende Hebamme war ich öfter im Einsatz: mein schlafendes Baby im Nachbarzimmer oder vom Vater vorbeigebracht. Die Frauen, denen ich half, waren aufgeschlossen für diesen zusätzlichen Besuch. Ich habe einige zauberhafte Momente gemeinsamen Stillens in Erinnerung.</p>



<p>Hätte ich nicht so viel Spaß und entspannende Erholung dabei gehabt, ich bezweifel, daß ich eine so lange Stillzeit mit meinen Kindern erlebt hätte. Natürlich brauchen wir unbedingt ein aufgeschlossenes „Stillklima“ im Alltag: in der Familie, am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit. Von uns Hebammen vielleicht noch mehr die Anregung, wie „sexy“ und gemütlich das Stillen für Mutter und Kind sein kann.</p>



<p>Zur Weltstillwoche ein herzlicher Gruß!</p>



<p>Katja Baumgarten</p>
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